(Anm.: Abs. 1 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 368/1998)
(2) Außerhalb des Standortes des Betriebes tätigen Arbeitnehmern sind die notwendigen Mittel mitzugeben, sofern diese auf der auswärtigen Arbeitsstelle nicht unmittelbar zur Verfügung stehen.
(Anm.: Abs. 3 bis 7 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 368/1998)
(Anm.: Abs. 8: zum Außerkrafttreten vgl. § 35 Abs. 20 Grenzwerteverordnung 2024, BGBl. II Nr. 253/2001 idF BGBl. II Nr. 330/2024)
Rückverweise
AAV · Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung
§ 81 Erste Hilfeleistung
(Anm.: Abs. 1 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 368/1998) (2) Außerhalb des Standortes des Betriebes tätigen Arbeitnehmern sind die notwendigen Mittel mitzugeben, sofern diese auf der auswärtigen Arbeitsstelle nicht unmittelbar zur Verfügung stehen. (Anm.: Abs. 3 bis 7 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 36…
VbA · Verordnung biologische Arbeitsstoffe
§ 14 Schlußbestimmungen
…110 Abs. 8 ASchG), § 71 Abs. 1 AAV (§ 114 Abs. 4 Z 7 ASchG) und § 81 Abs. 8 AAV (§ 107 Abs. 4 ASchG). (4) Liegt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits eine beabsichtigte Verwendung biologischer Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 oder…