Rückverweise
(1) Die monatliche Beihilfe für ein Auslandsstudium wird für die im Folgenden aufgezählten Staaten in folgender Höhe festgelegt:
| Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz | 450 Euro |
| Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern | 250 Euro |
| andere Staaten | 450 Euro |
(2) Für Studierende, die lediglich eine Studienbeihilfe gemäß § 26 Abs. 1 StudFG beziehen, erhöhen sich die Sätze gemäß Abs. 1 um einen Betrag in der Höhe von 180 Euro.