§ 2 Inhalt der Satzung — Erklärung des Kollektivvertrages für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe zur Satzung
Rückverweise
§ 2.
1. Der zwischen der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure in der Wirtschaftskammer Österreich und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA und Gewerkschaft vida, am 2. Dezember 2024 abgeschlossene
beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 684/2024 hinterlegt und am 23. Dezember 2024 auf der „elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes“ kundgemacht,
2. Von der Satzungserklärung ausgenommen werden die §§ 1 bis 3 und 19 sowie der Anhang A.