§ 1 Entrichtung des Clearingentgelts — Erdgas-Clearingentgelt-Verordnung 2023
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Nach Maßgabe dieser Verordnung hat der Bilanzgruppenverantwortliche dem Bilanzgruppenkoordinator auf Basis der Umsätze der Bilanzgruppe das in § 3 festgelegte Clearingentgelt zu entrichten.
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