§ 2 Inhalt der Satzung — Erklärung der Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen) zum Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren, zur Satzung
Rückverweise
§ 2.
1. Die zwischen dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA, am 3. April 2023 abgeschlossene
beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft unter Registerzahl KV 302/2023 hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 29. April 2023 kundgemacht,
2. Von der Satzungserklärung werden § 1, § 3 Punkt 2 sowie § 4 der angeführten Punktation ausgenommen.