§ 2 Beginn der automatisierten Datenübermittlung — Beginn und Durchführung der automatisierten Datenübermittlung mit den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammerorganisation gemäß § 19 des Berufsausbildungsgesetzes
Rückverweise
Die automatisierte Datenübermittlung ist ab 16.01.2023 aufzunehmen.
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