Lehrpläne der Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen
Vorwort/Präambel
Für die nachstehend genannten Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie den Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:
1. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Bautechnik, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Bautechnik (Anlagen 1 und 1.1),
3. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Design, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Design, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Design, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Design (Anlagen 1 und 1.3),
4. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektronik und Technische Informatik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Elektronik und Technische Informatik, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektronik und Technische Informatik, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Elektronik und Technische Informatik (Anlagen 1 und 1.4),
5. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektrotechnik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Elektrotechnik, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektrotechnik, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Elektrotechnik (Anlagen 1 und 1.5),
6. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit (Anlagen 1 und 1.6),
7. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Gebäudetechnik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Gebäudetechnik, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Gebäudetechnik, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Gebäudetechnik (Anlagen 1 und 1.7),
8. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Grafik- und Kommunikationsdesign, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Grafik- und Kommunikationsdesign, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Grafik- und Kommunikationsdesign, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Grafik- und Kommunikationsdesign (Anlagen 1 und 1.8),
9. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Informatik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Informatik, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Informatik, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Informatik (Anlagen 1 und 1.9),
10. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Innenarchitektur und Holztechnik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Innenarchitektur und Holztechnik, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Innenarchitektur und Holztechnik, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Innenarchitektur und Holztechnik (Anlagen 1 und 1.10),
11. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Maschinenbau, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Maschinenbau, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Maschinenbau, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Maschinenbau (Anlagen 1 und 1.11),
12. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Mechatronik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Mechatronik, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Mechatronik, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Mechatronik (Anlagen 1 und 1.12),
13. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Medien, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Medien, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Medien, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Medien (Anlagen 1 und 1.13),
14. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Medieningenieure und Printmanagement, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Medieningenieure und Printmanagement (Anlagen 1 und 1.14),
15. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Ofenbautechnik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Ofenbautechnik (Anlagen 1 und 1.15),
16. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Optometrie, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Optometrie (Anlagen 1 und 1.16),
17. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Betriebsinformatik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Betriebsinformatik, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Betriebsinformatik, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Betriebsinformatik (Anlagen 1 und 1.17),
18. Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Maschinenbau, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Maschinenbau, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Maschinenbau, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Maschinenbau (Anlagen 1 und 1.18),
19. Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen (Anlage 2).
Die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen zu dieser Verordnung enthaltenen Lehrpläne werden, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 211/2013, erfasst sind, in die in den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sowie in den Rubriken „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafeln der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des genannten Bundesgesetzes erfasst sind, wird in den Stundentafeln die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.
(1) Wird in den Anlagen hinsichtlich eines einzelnen Unterrichtsgegenstands auf einen Unterrichtsgegenstand in derselben Anlage verwiesen und
1. weisen diese beiden Unterrichtsgegenstände unterschiedliche (höhere oder niedrigere) Stundensummen auf oder
2. weicht die Aufteilung der Wochenstunden dieser Unterrichtsgegenstände auf die Semester oder Schulstufen voneinander ab,
sind die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff, erforderlichenfalls auch die didaktischen Grundsätze, des ersten Unterrichtsgegenstandes schulautonom auf die einzelnen Semester oder Schulstufen aufzuteilen.
(2) Soweit an der Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht getroffen werden, sind diese von der zuständigen Schulbehörde zu erlassen.
Diese Verordnung samt Anlagen tritt hinsichtlich der 1., 2. und 3. Semester mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich der 4. Semester mit 1. Februar 2023, hinsichtlich der 5. Semester mit 1. September 2023 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. Februar bzw. 1. September der Folgejahre semesterweise aufsteigend in Kraft.
Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Aufbaulehrgänge für Berufstätige und Kollegs für Berufstätige haben als Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen oder Fachschulen ergänzend jene allgemeine und fachliche Bildung zu vermitteln, die zur Ausübung eines gehobenen Berufes auf technischem, gewerblichem oder kunstgewerblichem Gebiet in der industriellen und gewerblichen Wirtschaft befähigt (§§ 65 und 73 Schulorganisationsgesetz). Dem Bildungsauftrag entsprechend sind in den Lehrplänen für die einzelnen Fachrichtungen der Aufbaulehrgänge/Kollegs für Berufstätige die im Hinblick auf die künftige Berufstätigkeit erforderlichen allgemeinen, fachtheoretischen, praktischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Pflichtgegenstände sowie Pflichtpraktika vorgesehen, wobei sich der Unterricht auf jene Kompetenzen beschränkt, die nicht im Wesentlichen bereits in dem vor dem Besuch des Aufbaulehrganges/Kollegs für Berufstätige zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen sind (§ 72 Abs. 5 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 Schulorganisationsgesetz). Dies bedeutet, dass der Unterricht für Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen im Wesentlichen die Vermittlung von fachlichen Kompetenzen vorsieht. Für Absolventinnen und Absolventen von facheinschlägigen Vorbildungen sieht der Unterricht einerseits die Vermittlung von vertiefenden fachlichen Kompetenzen und andererseits von allgemeinen Kompetenzen, die zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule oder Universität befähigen, vor. Der Aufbaulehrgang für Berufstätige wird durch eine Reife- und Diplomprüfung, das Kolleg für Berufstätige wird durch eine Diplomprüfung abgeschlossen.
Hinsichtlich der Aufnahme in den Aufbaulehrgang für Berufstätige sind sowie Absolventinnen und Absolventen von Meister-, Werkmeister- oder Bauhandwerkerschulen den Absolventinnen und Absolventen von vierjährigen Fachschulen gleichzuhalten. Für Studierende mit facheinschlägigem Lehrabschluss ist die Absolvierung eines Vorbereitungslehrganges (§ 59 Abs. 1 Z 2 lit. a SchOG) vorgesehen.
Nach Abschluss eines Aufbaulehrgangs/Kollegs für Berufstätige verfügen die Absolventinnen und Absolventen im Besonderen über
– umfassende und spezialisierte Kenntnisse der Fakten, Gesetze, Methoden und Werkstoffe in allen mit den Berufsfeldern der Ausbildung zusammenhängenden Fachdisziplinen einschließlich ihrer theoretischen Grundlagen aus der Mathematik, den Naturwissenschaften und der Informationstechnologie;
– die für die selbstständige unternehmerische Tätigkeit oder für die Ausübung eines gehobenen Berufes auf technischem oder gewerblichem (einschließlich kunstgewerblichem) Gebiet erforderlichen Kenntnisse des Privat-, Gewerbe-, Unternehmens-, Arbeits- und Sozialrechts sowie der Organisation und Führung von Unternehmen und verfügen über die erforderlichen ökonomischen Kenntnisse;
– ein breites Basiswissen im Bereich der Naturwissenschaften und der Technik, ein Verständnis für volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Prozesse sowie allgemeinbildendes Orientierungswissen, das sie insgesamt befähigt, sich kritisch mit relevanten Themen der Gesellschaft auseinanderzusetzen;
– Kenntnisse über politische Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, sind den Werten der Demokratie verbunden und erkennen die Bedeutung des friedlichen Zusammenlebens von Bevölkerungsgruppen und Nationen, der Förderung von Benachteiligten in der Gesellschaft sowie des Schutzes der Umwelt und des ökologischen Gleichgewichts.
Die Absolventinnen und Absolventen können
– rechnerische, konstruktive und softwaretechnische Methoden sowie praktische Fertigkeiten zur Lösung von Aufgaben der Ingenieurpraxis unter Beachtung der jeweiligen Voraussetzungen und Grenzen der Einsatzmöglichkeiten auswählen und damit Ergebnisse und auch kreative Lösungen zu konkreten Vorgaben oder abstrakt vorgegebenen Rahmenbedingungen erzielen;
– sich durch Nutzung der technisch-wissenschaftlichen Informationsquellen neues Wissen aneignen, das Wissen verschiedener Disziplinen vernetzen sowie auf konstruktivem oder experimentellem Wege oder durch Einsatz von Simulationstechniken kreative Problemlösungen auch in nicht vorhersehbaren Situationen finden und diese argumentieren und kommunizieren;
– Entwicklungs-, Mess- und Prüfaufgaben nach vorgegebenen Anforderungen ausführen sowie aus der Kenntnis der Fertigungsverfahren und der einschlägigen Richtlinien fertigungs- und normgerechte Leistungen erbringen und diese den Regeln der technisch-wissenschaftlichen Kommunikation entsprechend darstellen;
– Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens in korrektem Deutsch und mindestens einer Fremdsprache in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren und situationsadäquat kommunizieren sowie durch Teilhabe am Kulturleben reflektieren;
– Transkulturalität und Diversität in einer globalisierten Welt als Chance erkennen und nutzen; sie sind sich der eigenen kulturellen Identität bewusst und können diese und andere Kulturen miteinander in Beziehung setzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede wahrnehmen und reflektieren; sie verfügen auch über die Fähigkeit, andere Menschen und deren Sichtweisen, Werthaltungen und Verhaltensweisen geschlechtersensibel wahrzunehmen;
– komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinandersetzen, Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig allein und im Team ausführen, zur Entwicklung der eigenen Potenziale und der anderer Menschen beitragen sowie Arbeitsprozesse koordinieren und leiten;
Der Deutschunterricht hat zum Ziel, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit, das fachliche Wissen sowie die ästhetische Kompetenz der Studierenden durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern. Somit ist der Deutschunterricht eine wichtige Grundlage für Identitätsfindung und eine aktive, emotionale und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben.
In den Bereichen „Zuhören“ und „Sprechen“ , die im Lehrplan gemeinsam zu betrachten sind, können die Absolventinnen und Absolventen:
– mündlichen Darstellungen folgen und sie verstehen;
– Sprache im interaktiven Bereich situationsangemessen, partnergerecht und sozial verantwortlich gebrauchen;
– Gespräche führen, sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen, auf Gesprächsbeiträge angemessen reagieren, passende Gesprächsformen in allen Sprechsituationen anwenden und Diskussionen leiten, Gespräche moderieren sowie berufsbezogene Informationen einholen und geben;
– sowohl im Bereich der Interaktion als auch Produktion öffentlich sprechen.
Im Bereich „Lesen“ können die Absolventinnen und Absolventen:
– im Bereich der Rezeption und Interaktion unterschiedliche Lesetechniken anwenden;
– Texte rezeptiv formal und inhaltlich erschließen;
– sich sowohl rezeptiv als auch interaktiv in der Medienlandschaft orientieren;
– sich mit Texten, Bildern, Filmen und anderen Medien kritisch auseinandersetzen;
– Texte und andere Medien emotional aufnehmen und in Kontexten verstehen, Bezüge zu anderen Texten und Medien und zum eigenen Wissens- und Erfahrungssystem herstellen sowie unterschiedliche Weltansichten und Denkmodelle erkennen.
Im Bereich „Schreiben“ können die Absolventinnen und Absolventen:
– Texte unterschiedlicher Intentionen verfassen und spezifische Textmerkmale gezielt einsetzen;
– Texte adressatenadäquat produzieren, themen-, geschlechtergerecht und ästhetischen Kriterien entsprechend gestalten sowie nichtsprachliche Gestaltungsmittel einsetzen;
– eigene und fremde Texte redigieren;
– Schreiben als Hilfsmittel einsetzen;
– einfache wissenschaftliche Techniken anwenden.
Im Bereich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ können die Absolventinnen und Absolventen:
– Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institution und Wirtschaftsfaktor verstehen, den Kulturbegriff diskutieren, über den Informations-, Bildungs- und Unterhaltungswert von Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Mittel der öffentlichen Meinungsbildung reflektieren und Darstellungs- und Vermittlungsmöglichkeiten unterschiedlicher Medien bewerten;
– zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen, über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren sowie durch die Beschäftigung mit literarischen Texten und anderen Kunstformen den eigenen Horizont erweitern und sinnlich-ästhetische Zugänge gewinnen;
– Einblicke in andere Kulturen und Lebenswelten sowie ihr historisches und aktuelles Umfeld gewinnen, gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Phänomene zu Interessen und Wertvorstellungen in Beziehung setzen, zu künstlerischen, insbesondere zu literarischen Werken und Erscheinungen sowie Entwicklungen Stellung nehmen, typische Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen anhand von exemplarischen Werken herausarbeiten sowie die daraus erkennbaren Haltungen und Intentionen erfassen und populärkulturelle Phänomene wahrnehmen, kommentieren und bewerten.
Im Bereich „Sprachbewusstsein“ werden folgende übergreifende Lernergebnisse erreicht:
– fundierte Kenntnisse und Fertigkeiten in der Text-, Satz- und Wortgrammatik, das Erkennen und die Anwendung von Wortarten und Wortbildungsmustern sowie die Beherrschung von und den sicheren Umgang mit orthographischen Regeln und Zeichensetzung;
– ein umfassender Wortschatz einschließlich der relevanten Fachsprachen und die Fähigkeit, Begriffe zu definieren und zu erläutern, text- und situationsangemessen anzuwenden sowie Wörterbücher und andere Hilfsmittel zu verwenden;
– konstruktiver Umgang mit Fehlern;
– Erfassen der Bedeutung von innerer und äußerer Mehrsprachigkeit;
– Erkenntnis, dass Sprachnormen und Wortschatz Veränderungen unterliegen und sprachliche Entwicklungen durch Institutionen und Medien gesteuert werden.
Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff im Pflichtgegenstand „Englisch“ und damit der Englischunterricht sind so festgelegt, dass die Anforderungen des Niveaus B2 („Independent User“) des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erfüllt sind. Die Deskriptoren der Bildungsstandards und damit die Bildungs- und Lehraufgabe basieren auf dem GER.
Der Englischunterricht hat zum Ziel, Spracherwerbsstrategien und ein hinreichend breites sprachliches Spektrum zu vermitteln, um sich klar ausdrücken und auch als Sprachmittlerin und Sprachmittler agieren zu können. Gemeinsamkeiten mit und Unterschiede zu anderen Sprachen können für das eigene Sprachlernen genutzt werden. Durch das Bewusstsein für kulturelle, gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Gemeinsamkeiten mit oder Unterschiede zwischen Österreich und anderen Ländern wird plurikulturelles Verständnis erreicht und es werden situationsadäquate Aktionen und Reaktionen ermöglicht.
In den Bereichen „Hören“, „An Gesprächen teilnehmen“ und „Zusammenhängend sprechen“, die im Lehrplan gemeinsam zu betrachten sind, werden folgende Lernergebnisse erreicht:
– das Vermögen, im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details zu verstehen, wenn Standardsprache gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet;
– die Kompetenz, flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen und unmittelbar bedeutsamen Themen zu sprechen und dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorzuheben, Standpunkte zu begründen und zu verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich zu machen. Die Verständigung ist so spontan und fließend, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern ohne größere Anstrengungen gut möglich ist; das Sprachregister ist den Umständen angemessen;
– die Fähigkeit, Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessen- oder Fachgebiets klar, geordnet und detailliert zu beschreiben und darzustellen, dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorzuheben, bestimmte Aspekte genauer auszuführen und alles mit einem angemessenen Schluss abzurunden.
Im Bereich „Lesen“ wird folgendes Lernergebnis erreicht:
– Lesen unter Anpassung des Lesestils und -tempos an verschiedene Texte und Zwecke sowie die selektive Nutzung geeigneter Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien). Der Lesewortschatz ist groß, es bestehen aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen. Lange und komplexe Texte zu vertrauten allgemeinen und berufsspezifischen Themen werden im Wesentlichen verstanden und Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen können entnommen werden.
Im Bereich „Schreiben“ wird folgendes Lernergebnis erreicht:
– das Verfassen klarer, strukturierter Texte zu verschiedenen Themen aus dem Interessen- und Fachgebiet. Dabei werden Standpunkte angemessen dargestellt, entscheidende Fakten hervorgehoben, Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammengeführt und gegeneinander abgewogen sowie durch einen angemessenen Schluss abgerundet. Die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien werden adäquat angewendet.
Übergreifend werden folgende Lernergebnisse im Bereich „Linguistische Kompetenzen“ erreicht:
– ein großer Wortschatz im eigenen Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen. Formulierungen werden so variiert, dass häufige Wiederholungen vermieden werden. Lücken im Wortschatz werden durch Umschreibungen umgangen und der Wortschatz im Allgemeinen wird mit großer Genauigkeit so eingesetzt, dass gelegentliche Verwechslungen und falsche Wortwahl die Kommunikation nicht behindern (lexikalische Kompetenz);
– eine hinreichend korrekte Anwendung von Rechtschreibung und Zeichensetzung (orthografische Kompetenz);
– klare und natürliche Aussprache und Intonation (phonologische Kompetenz);
– die Beherrschung der Grammatik auf einem Niveau, dass Fehler, die zu Missverständnissen führen, nicht auftreten (grammatische Kompetenz).
Die Lernergebnisse der „Angewandten Mathematik“ spiegeln den Bildungsauftrag an berufsbildenden höheren Schulen mit über den allgemeinen Bildungsauftrag hinausgehenden berufsbezogenen Kompetenzen wider. Sie beschreiben das propädeutische Wissen in der Mathematik, das nicht nur für das Modellbilden und Operieren mit mathematischen Fragestellungen, sondern auch für den Anwendungsbezug und die Verbindung zu den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen notwendig ist. Der Mathematikunterricht an technischen Schulen hat also zwei Zielsetzungen: Die des innermathematischen Verständnisses und die Schaffung der theoretischen Grundlagen für die jeweiligen Fachgegenstände. Beide Ziele kommen bei der schriftlichen Reife- und Diplomprüfung aus angewandter Mathematik zum Tragen. Darüber hinaus hat die angewandte Mathematik aber ihren Nutzen darin, die Grundlagen für die fachlichen Unterrichtsgegenstände zu schaffen.
Im Bereich „Zahlen und Maße“ finden die Absolventinnen und Absolventen für eine Problemstellung mit Zahlen und Maßen ein geeignetes Modell und können auch den Transfer in andere Bereiche durchführen. Sie können mit Zahlen und Maßen operieren. Sie können Ergebnisse im Kontext interpretieren und dokumentieren. Sie können mit Hilfe von Zahlen fachlich argumentieren.
In den Bereichen „Algebra und Geometrie“ und „Komplexe Zahlen und Geometrie“ finden die Absolventinnen und Absolventen für eine quantitative Problemstellung mit Hilfe von Algebra und Geometrie ein geeignetes Modell und können den Transfer in andere Bereiche durchführen. Sie können mit algebraischen und geometrischen Objekten operieren. Sie können algebraische und geometrische Objekte in ihrem Kontext interpretieren, dokumentieren und in der Fachsprache der Algebra und Geometrie argumentieren.
In den Bereichen „Funktionale Zusammenhänge“ und „Zahlen und Funktionen“ können die Absolventinnen und Absolventen funktionale Zusammenhänge finden, mit funktionalen Zusammenhängen operieren, diese Ergebnisse interpretieren und mit funktionalen Zusammenhängen im jeweiligen Kontext argumentieren.
Im Bereich „Analysis“ können die Absolventinnen und Absolventen mit Hilfe analytischer Methoden und Werkzeuge ein geeignetes Modell finden, mit diesen Methoden durch Operieren quantitative Zusammenhänge auflösen sowie diese Zusammenhänge interpretieren, dokumentieren und argumentieren.
In den Bereichen „Differentialrechnungen“ und „Integralrechnungen“ können die Absolventinnen und Absolventen Differential- und Integralrechnungen zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen, auch mit Methoden der numerischen Mathematik und mit Hilfe unterstützender technischer Hilfsmittel.
Im Bereich „Fehlerrechnung“ verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Fehlerfortpflanzung und können diese anwenden.
In den Bereichen „Stochastik“ und „Matrizen und Stochastik“ finden die Absolventinnen und Absolventen mit Hilfe der Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung ein geeignetes Modell und können statistische Methoden und Verfahren einsetzen, Daten strukturiert in Vektoren und Matrizen zusammenfassen, Ergebnisse und Zusammenhänge interpretieren sowie in der Fachsprache der Stochastik argumentieren.
In allen Bereichen können die Absolventinnen und Absolventen elektronische Hilfsmittel und webgestützte mathematische Technologien situationsgerecht einsetzen.
Im Bereich „Recht“ können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts sowie des Gewerberechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich „Rechnungswesen“ können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erläutern, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln sowie deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen. Sie können außerdem die wesentlichen Arten der Unternehmensfinanzierung erläutern, einen einfachen Liquiditätsplan erstellen sowie die gesetzlichen Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären.
Im Bereich „Entrepreneurship“ können die Absolventinnen und Absolventen den Prozess einer Unternehmensgründung erläutern und die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären, die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben. Sie können außerdem die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen.
Die Lernergebnisse der „Angewandten Informatik“ versetzen die Absolventinnen und Absolventen in die Lage, moderne Informationstechnologien sicher und kompetent im beruflichen Alltag anzuwenden und an den technologischen Entwicklungen einer modernen vernetzen Gesellschaft teilzuhaben.
Im Bereich „Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft“ kennen Absolventinnen und Absolventen die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien und können zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung nehmen. Sie können Kaufentscheidungen für gängige PC-Hardware treffen, Betriebssysteme konfigurieren, Standardsoftware installieren und Netzwerkressourcen nutzen sowie gesetzliche Rahmenbedingungen und Datensicherheit berücksichtigen.
Im Bereich „Publikation und Kommunikation“ können Absolventinnen und Absolventen Dokumente unterschiedlicher Formate on- und offline nutzen, erstellen und publizieren sowie das Internet nutzen und über das Netz kommunizieren.
Im Bereich „Tabellenkalkulation“ können Absolventinnen und Absolventen in Tabellenkalkulationen mit geeigneten Funktionen Berechnungen durchführen, Diagramme erstellen und Datenbestände auswerten.
Die Lernergebnisse der „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“ beinhalten umfassende Kenntnisse der Fakten, Gesetze und Methoden der Physik, Chemie, Biochemie und Biotechnologie. Sie liefern eine solide Basis für die fachspezifische Ausbildung und befähigen die Absolventinnen und Absolventen, sich kritisch mit relevanten Themen der Gesellschaft auseinanderzusetzen.
Im Bereich „Grundlagen der Physik“ können die Absolventinnen und Absolventen die in Naturwissenschaften und Technik häufig gebrauchten physikalischen Größen nennen, ihre Bedeutung erklären und typische in der Praxis auftretende Werte angeben. Sie können Vorgänge und Erscheinungsformen in Natur und Technik beobachten, bewerten und beschreiben sowie die Ergebnisse auf Plausibilität prüfen.
Im Bereich „Grundlagen der Chemie einschließlich Biochemie und Biotechnologie“ können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Fachbegriffe, die Symbole sowie die Formelsprache der Chemie anwenden und damit chemische Reaktionen darstellen. Sie können mit Hilfe von Atommodellen und des Periodensystems der Elemente den Übergang vom Mikro- zum Makrokosmos nachvollziehen und Stoffeigenschaften sowie Reaktionsabläufe systematisch begründen. Sie können Experimente unter sicherheitsrelevanten Aspekten durchführen, dokumentieren und interpretieren. Sie sind in der Lage, den Bezug zwischen fachspezifisch erworbenen Erkenntnissen und ihren Alltagserfahrungen herzustellen.
Die Absolventinnen und Absolventen verstehen die Eigenschaften und den Bau biochemisch relevanter Moleküle, die Prinzipien der Informationsweitergabe auf biochemischem Wege sowie die Grundzüge des Stoffwechsels und können einfache Nachweisreaktionen und biotechnologische Experimente durchführen. Sie können einen Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit herstellen sowie Nutzen und Gefahren der Biotechnologie hinterfragen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b des Schulorganisationsgesetzes) ermöglichen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Änderungen in der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen, der Lernorganisation sowie von Ausbildungsangeboten. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf Überlegungen, orientiert an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes. Als Grundlage ist ein Konzept zu erstellen, das ausgehend von einem konkreten Änderungsbedarf jene schulautonomen Maßnahmen festlegt, die zur Erreichung konkreter, dem allgemeinen und fachbezogenen Qualifikationsprofil entsprechender Ziele, erforderlich sind.
Darüber hinaus sind allfällige Auswirkungen auf die Übertrittsmöglichkeiten im Schulbereich, die mit dem Abschluss der Ausbildung verbundenen Berechtigungen sowie die Auswirkungen auf die der Schule zur Verfügung stehenden Ressourcen (Schulraum, Ausstattung, Lehrerpersonalstunden) zu behandeln.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“ und „Wirtschaft und Recht“ bzw. „Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik“ und „Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik“ Abweichungen von der Stundentafel vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Semesterwochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Semester abweichend vorgenommen wird. Dabei sind die Bildungs- und Lehraufgaben des betreffenden Pflichtgegenstandes sowie auf die Abstimmung mit anderen Pflichtgegenständen zu achten.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
1. In den betreffenden Pflichtgegenständen ist es zulässig, die Verteilung des Lehrstoffes und der dazugehörigen Bildungs- und Lehraufgaben im Rahmen der vorgegebenen Wochenstunden oder die Aufteilung der Wochenstunden auf die Semester abweichend vorzunehmen.
2. Das Stundenausmaß der betreffenden Pflichtgegenstände kann pro Semester um durchschnittlich drei Semesterwochenstunden (gemessen an der Dauer der Ausbildung) reduziert werden, um im Ausmaß der Reduktionen entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
3. Bei Anwendung der in Z 1 und Z 2 genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtsemesterwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt. Die Reduktionen gemäß Z 2 unterliegen der Beschränkung, dass sie nicht zum gänzlichen Entfall der betroffenen Pflichtgegenstände führen dürfen.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und Förderunterrichtsbereichen vorgesehen werden.
Soweit die Lehrpläne schulautonome Ausbildungsschwerpunkte vorsehen, sind die an der Schule zu führenden Ausbildungsschwerpunkte durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen.
Als fremdsprachlicher Schwerpunkt können in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch“ und „Englisch“ sowie „Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik“ und „Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik“) im Schnitt mit 18 Unterrichtsstunden pro Semester in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache unterrichtet werden.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen im Lehrplan neue Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen für bestehende Unterrichtsgegenstände ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, sind zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und ein zusätzlicher Lehrstoff in schulautonomen Lehrplanbestimmungen vorzunehmen.
Bei der Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei der Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes zu achten.
Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht – auch semesterübergreifend oder geblockt – zu empfehlen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase um nicht übertrifft. Das Verhältnis der Individualphase zur Sozialphase sollte im Mittel ein Drittel zu zwei Drittel betragen. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hierfür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
Darüberhinaus besteht die Möglichkeit ortsungebundenen Unterricht (Distance Learning) vorzusehen, dieser kann auch in Unterrichtsblöcken aufgeteilt werden. Das Verhältnis der Individualphase und des ortsungebundenen Unterrichts darf insgesamt nicht mehr als die Hälfte des Anteils der Sozialphase betragen.
Die Planung des Unterrichts ist auf die im Allgemeinen Bildungsziel, im fachrichtungsbezogenen Qualifikationsprofil sowie auf die Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtsgegenstände abzustimmen um deren Erreichung zu gewährleisten. Aus pädagogischen Gründen können die Studierenden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Ressourcen in Gruppen eingeteilt werden. Bei Gruppenbildungen für den fachpraktischen Unterricht ist darüber hinaus auf die Sicherheit der Studierenden Bedacht zu nehmen.
Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles soll von der Vorbildung der Studierenden ausgegangen werden und der Lehrstoff in praxisnaher Form nach den Erfordernissen der jeweiligen Fachrichtung und der jeweiligen Vertiefungs-Module ausgewählt werden.
Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten ist gegenüber einer überblicksmäßigen Darstellung der Vorzug zu geben. Zur Förderung der Motivation empfiehlt es sich, problemorientiert in neue Themenbereiche einzuführen. Das Herstellen von Querverbindungen innerhalb eines Gegenstandes sowie zwischen verschiedenen Gegenständen ist für die Festigung des Lehrstoffes sowie für die Entwicklung interdisziplinärer Fähigkeiten von Bedeutung.
Entscheidend für den Unterrichtserfolg ist, dass der Lehrstoff in einer übersichtlichen Form und dem jeweiligen Abstraktionsniveau entsprechend dargestellt wird. Einen wichtigen Beitrag dazu bilden Unterrichtsmittel und Verständnishilfen, vor allem auch jene, die von den Lehrenden selbst hergestellt werden.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit der Lehrenden unerlässlich. Besonders empfehlenswert ist der Aufbau eines Beziehungsnetzes zwischen inhaltlich zusammenhängenden Gegenständen in Form von abgestimmten Lehrstoffverteilungsplänen.
Die im allgemeinen Bildungsziel geforderte Anpassung des Unterrichts an den aktuellen Stand der Technik setzt voraus, dass der/die Lehrende seine/ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickelt. Insofern wird gewährleistet, dass der Lehrplan den laufenden technologischen Entwicklung Rechnung trägt.
Die Bearbeitung von Unterrichtsprojekten in Gruppenformen erweist sich für die Vorbereitung auf die berufliche Situation als besonders nützlich und sollen so angelegt sein, dass sie zur Stärkung der kommunikativen Kompetenz der Studierenden beitragen. Der Umgang mit Anregungen und der Kritik der Mitstudierenden bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt und für spätere berufliche Arbeitsformen wichtig.
Exkursionen und Lehrausgänge, Vorträge von schulexternen Fachleuten und Ferialpraktika fördern die Einsicht in technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in das soziale Umfeld der Arbeitswelt.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch mehrere Lehrende entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation dieser Lehrenden im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen anzustreben ist.
Grundlage der Bildungs- und Lehraufgabe sind die Lernergebnisse des Pflichtgegenstandes „Deutsch“ und das ihnen zugrundeliegende Kompetenzmodell, insbesondere die Differenzierung der Bereiche „Zuhören und Sprechen“, „Lesen“ und „Schreiben“ sowie die Fertigkeiten Rezeption, Interaktion und Produktion.
Im Sinne eines integrativen, handlungs- und kompetenzorientierten Unterrichts sind die Bereiche „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“ in die drei Bereiche „Zuhören und Sprechen“, „Lesen“ und „Schreiben“ integriert.
In der Einbeziehung der Ebenen von Rezeption, Interaktion und Produktion erfahren die Bereiche eine Erweiterung und Vertiefung. Rezeptive, produktive und interaktive Fertigkeiten sind in allen Bereichen integrativ zu fördern.
Die sprachlichen Fertigkeiten der Studierenden sind durchgängig in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden und in Progression im Sinne eines nachhaltigen Kompetenzerwerbs zu trainieren. Schreibhandlungen spiegeln sich in verschiedenen Textformen; der Textsortenkatalog der teilzentralen schriftlichen Reife- und Diplomprüfung Deutsch nennt jedoch nur einen Bruchteil der Textsorten, die in der Unterrichtsarbeit umzusetzen sind.
Der Fremdsprachenunterricht geht von einer umfassenden Sicht von Sprachverwendung und Sprachenlernen aus. Deshalb wurden die Lernergebnisse des Pflichtgegenstandes „Englisch“ und das ihm zugrundeliegende Kompetenzmodell des GER durch allgemeine Kompetenzen (Fach-, Methoden-, Sprachmittlungs-, Kooperations- und Individualkompetenz sowie soziale, kommunikative und interkulturelle Kompetenz) erweitert, die die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der rein sprachlichen Fertigkeiten darstellen.
Im Sinne eines integrativen, handlungs- und kompetenzorientierten Unterrichts ist der im Kompetenzmodell dargestellte Bereich „Linguistische Kompetenzen“ in die fünf Bereiche „Hören“, „Lesen“, „An Gesprächen teilnehmen“, „Zusammenhängend sprechen“ und „Schreiben“ zu integrieren.
Die sprachlichen Fertigkeiten der Studierenden sind durchgängig in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden bzw. in Progression im Sinne eines nachhaltigen Kompetenzerwerbs zu trainieren. Schreibhandlungen spiegeln sich in verschiedenen Textformen; der Textsortenkatalog der teilzentralen schriftlichen Reife- und Diplomprüfung Englisch nennt jedoch nur einen Teil der Textsorten, die in der Unterrichtsarbeit umzusetzen sind.
Die sprachliche Kommunikation hat in ausgewogener Weise die private, öffentliche und berufliche Domäne (Lebensbereich) abzudecken.
Die Standardisierung in Hinblick auf abschließende Prüfungen stellt die Vereinheitlichung der qualitativen Anforderungen an die Kandidatinnen und Kandidaten in den Mittelpunkt. Sie soll in jedem Fall ein vergleichbares Maß an Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen auf deren weiterem Lebensweg sicherstellen.
Der neue Ansatz fördert die Reflexion über grundlegende mathematische Fragen im Unterricht und wirkt somit unmittelbar qualitätssichernd auf den Unterricht.
Hauptziel ist die Sicherstellung der Ausbildungsqualität. Der Lehrplan muss den Nachweis ermöglichen, dass die Absolventinnen und Absolventen das erforderliche Maß an Kompetenz für das der technisch–gewerblichen Schulen entsprechende Ausbildungsziel erreichen.
Im Bereich des hochdifferenzierten Bildungssystems der Berufsbildung werden die Gemeinsamkeiten analysiert und herausgearbeitet und nach Maßgabe der Möglichkeiten in einheitlichen Aufgabenstellungen umgesetzt. Dies führt zu einer Zweiteilung der Aufgabenstellungen.
Der Lehrplan stellt dadurch sicher, dass die Absolventinnen und Absolventen den spezifischen Erfordernissen des jeweils angestrebten Berufsfelds gerecht werden und dieses auch abprüft. Damit werden die Berufsberechtigungen, die in den einzelnen Schulformen der berufsbildenden höheren Schulen vergeben werden, sichergestellt.
Somit sind Aufgabenstellungen in „Angewandter Mathematik“ auf Basis vergleichbarer Kompetenzen und eines gemeinsamen verständlichen Kontexts für alle berufsbildenden Schulformen einheitlich.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie deren Sonderformen gemäß § 73 Abs. 1 lit. a bis c des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Sensibilisierung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Entwicklung des Unternehmergeistes, die Wahrnehmung und Reflexion in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie eine Bewusstseinsbildung in den Bereichen Europapolitik und Medien sowie über das Leben als Verbraucherin und Verbraucher.
Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen sowie Stressresistenz) dar.
1. Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idgF.
2. Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 idgF.
3. Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 idgF.
4. Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
5. Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 108/2016 idgF.
6. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 idgF.
7. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 idgF.
Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.
Der Ethikunterricht soll Studierende zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.
In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Studierenden gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.
Der Ethikunterricht unterstützt die Studierenden in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.
Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.
Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.
Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.
Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:
Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Studierenden angeknüpft.
Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Studierenden Rücksicht genommen.
Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.
Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften
Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Studierenden anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.
Diskursorientierung
Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.
Diversitätsgebot
Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.
Fachdidaktische Aufbereitung
Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.
Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.
Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.
Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.
Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen
Die Studierenden können
– Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
– sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.
Analysieren und Reflektieren
Die Studierenden können
– ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
– Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.
Argumentieren und Urteilen
Die Studierenden können
– moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
– Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.
Interagieren und Sich-Mitteilen
Die Studierenden können
– eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
– Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.
Handlungsoptionen entwickeln
Die Studierenden können
– durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
– die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.
Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen.
1. Semester – Kompetenzmodul 1:
Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik
Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage
2. Semester – Kompetenzmodul 2:
Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus
Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, Friedenssicherung, Völkerrecht
Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung
säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung
1.Semester – Kompetenzmodul 1:
Identität und Moralentwicklung; Liebe und Sexualität; Glück, Sucht und Selbstverantwortung
Grundbegriffe und Prinzipien der Ethik; Konflikte und Konfliktbewältigung; Krieg und Frieden
2. Semester – Kompetenzmodul 2:
Beginn des Lebens, Gesundheit und Krankheit, Ende des Lebens; Soziale Beziehungen, das Fremde
Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches
3. Semester– Kompetenzmodul 3:
Konzepte und Positionen der Ethik; Moral und Recht; Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten
Judentum, Christentum, Islam; Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen; Religions- und Moralkritik, Humanismus
4. Semester– Kompetenzmodul 4:
Umgang mit Natur, Tieren und Klima; Medien und Kommunikation; Wirtschaft und Konsum; Technik und Wissenschaft
Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– mündlichen Darstellungen folgen und sie verstehen, indem sie aktiv zuhören und Kerninformationen entnehmen, verbale, paraverbale und nonverbale Äußerungen verstehen und zielgerichtet einsetzen;
– Sprache im interaktiven Bereich situationsangemessen, partnergerecht und sozial verantwortlich gebrauchen, sachgerecht argumentieren und appellieren;
– Gespräche führen;
– fachspezifische Inhalte präsentieren und Feedback geben;
– unterschiedliche Lesetechniken anwenden;
– Textsorten und ihre strukturellen Merkmale unterscheiden;
– sich mit Texten, Bildern, Filmen und anderen Medien kritisch auseinandersetzen;
– literarische Texte und Sachtexte formal und inhaltlich erschließen;
– ausgewählte kulturelle Strömungen und sozio-kulturelle Zusammenhänge erfassen;
– Texte unterschiedlicher Intentionen verfassen und spezifische Textmerkmale gezielt einsetzen;
– eigene und fremde Texte formal und inhaltlich be- und überarbeiten;
– Schreiben als Hilfsmittel zum Lernen einsetzen.
Bereich Zuhören und Sprechen:
Auditive und audio-visuelle Vermittlung von beruflichen, gesellschaftlichen und literarischen Inhalten, Gesprächsführung, Präsentation mit gezieltem Medieneinsatz, freies Sprechen und Erzählen.
Bereich Lesen:
Methoden der Texterschließung (handlungs- und produktionsorientierte Verfahren), Einführung in ausgewählte kulturelle Strömungen, Stoffe, Themen, Motive in verschiedenen Medien und Kontexten.
Bereich Schreiben:
Einfache Portfolio-Techniken, textbezogene und problembezogene Interpretationen von literarischen Texten und Medientexten mit Bezug zur eigenen Lebenswelt.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Hörbeispiele in verschiedenen Medien verstehen und Kontexte reflektieren, sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen und sie leiten;
– relevante Informationen aus unterschiedlichen Medien entnehmen, literarische und nicht-literarische Texte formal und inhaltlich erschließen;
– Texte mit unterschiedlicher Intention planen, verfassen und überarbeiten, relevante Informationen strukturiert schriftlich wiedergeben; zu Sachverhalten situationsadäquat Stellung nehmen; Sprachnormen und grundlegende Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden und mit Fehlern konstruktiv umgehen.
Bereich Zuhören und Sprechen:
Literarische und gesellschaftsrelevante Hörbeispiele; Diskussion und Diskussionsführung; Meinungen und Interessen vertreten; Sprachvarietäten.
Bereich Lesen:
Lesestrategien, gezielte Informationsentnahme, Kennenlernen verschiedener Lebenswelten und Denkmodelle in historischem und gesellschaftlichem Zusammenhang; Erarbeitung von Themenbereichen.
Bereich Schreiben:
Informationen zusammenfassen, Analysieren und Argumentieren von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld, Zusammenfassung, Leserbrief, Offener Brief; Sprachnormen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– mündliche und schriftliche Darstellungen in verschiedenen Medien verstehen und analysieren, Informationsgrafiken verbalisieren und Präsentationen mit Medienunterstützung umsetzen;
– aus linearen und nicht-linearen Texten Informationen gezielt entnehmen und kritisch auswerten; Bezüge zwischen literarischen Texten und deren sozio-kulturellem Umfeld herstellen;
– lineare und nicht-lineare Texte analysieren, Standpunkte vergleichen und vertreten, argumentative Texte planen, verfassen und überarbeiten; Sprachnormen und Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden sowie Sprache sensibel und gendergerecht verwenden.
Bereich Zuhören und Sprechen:
Komplexe Hörbeispiele; mündliche Darstellung von Sachverhalten und Abläufen. Grundlagen der Präsentation mit Medieneinsatz.
Bereich Lesen:
Erkennen und Filtern relevanter Inhalte, Erfassen von Textintentionen; literarische Texte in ihren sozio-kulturellen Zusammenhängen.
Bereich Schreiben:
Visualisierung und Verbalisierung von Inhalten; Analyse und Argumentation komplexer Sachverhalte, textbezogene Erörterung, Kommentar. Sprachnormen.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– rhetorische Gestaltungsmittel und Redeabsichten in schriftlichen und mündlichen Darstellungsformen erkennen, analysieren und verschiedene sprachliche Ausdrucksmöglichkeiten gezielt einsetzen;
– die durch Institutionen und Medien gesteuerten sprachlichen Entwicklungen erkennen, Texte, Bilder und Filme zu Themenschwerpunkten vergleichen, interpretieren und bewerten;
– appellative Texte verfassen und rhetorische Gestaltungsmittel gezielt einsetzen.
Bereich Zuhören und Sprechen:
Auditive und audiovisuelle Beispiele, mündliche Stellungnahme, Rhetorik.
Bereich Lesen:
Erarbeitung von Themenschwerpunkten; Erkennen, Analysieren und Bewerten sprachlicher Gestaltungsmittel.
Bereich Schreiben:
Appellative Texte, Meinungsrede, Empfehlung.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können
– unterschiedliche Sprechintentionen und Gestaltungsmittel gesprochener Sprache erkennen, analysieren und differenziert, situationsangemessen sowie sprachsensibel anwenden und sind den Anforderungen berufsbezogener Kommunikation gewachsen;
– zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Technik und Wissenschaft Stellung nehmen, sich kritisch mit unterschiedlichen Denkmodellen auseinandersetzen sowie literarische Texte in Kontexten verstehen und bewerten;
– komplexe Schreibaufgaben bewältigen, verschiedene sprachliche Ausdrucksmöglichkeiten differenziert und bewusst einsetzen.
Bereich Zuhören und Sprechen:
Berufsbezogene Kommunikation, Bewerbungsgespräch, vertiefendes Präsentationstraining.
Bereich Lesen:
Eigenverantwortliche, kritische Lesestoffauswahl; vertiefende zielorientierte Rezeption von Texten in verschiedenen Medien, kulturelle Bezüge.
Bereich Schreiben:
Textanalyse und Textinterpretation, Vertiefung relevanter Textsorten.
Kompetenzmodul 1: eine bis zwei Schularbeit(en), bei Bedarf mehrstündig.
Kompetenzmodule 2 bis 5: je eine von der Aufgabenstellung abhängige zwei- oder mehrstündige Schularbeit.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Hauptpunkte von Hör- und Lesetexten über vertraute Themen sowie einfache mündliche und schriftliche Anleitungen und Vorschriften verstehen;
– Aussagen in Gesprächen und Hörtexten verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
– unkomplizierte Beschreibungen von Lebens- und Arbeitsbedingungen, Alltags- und einfachen Berufssituationen sowie Vorlieben und Abneigungen geben, detailliert über Ereignisse, unmittelbare Erlebnisse und Erfahrungen berichten und dabei ihre Meinung ausdrücken sowie einfache, eingeübte Präsentationen zu vertrauten Themen vortragen;
– einfache Texte verschiedener Länge zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer erweiterten Auswahl an Konnektoren verbinden.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Einfache gesellschaftliche und vertraute Themen aus dem relevanten Umfeld der Studierenden (zB Hoffnungen und Zukunftsperspektiven, öffentliche und private Verkehrsmittel, Fremdenverkehr, Urlaub, Unterkunft, Unterhaltung, Fernsehen, Zeitungen und andere Medien, Gesundheit, Ernährung, Geldangelegenheiten), zeitgemäße Kommunikationsformen (zB Mobiltelefone, soziale Netzwerke, Internet).
Beruflicher Themenbereich:
Einfache Anwendungen aus Themen der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenstände; einfache berufsbezogene Situationen; einfache naturwissenschaftliche Sachverhalte (zB Beschreibung von Werkzeugen, Geräten und Abläufen und einfachen Diagrammen, Terminvereinbarungen, Absagen, Reservierungen, einfache Produktpräsentationen).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Erweiterung des allgemeinen, naturwissenschaftlichen und technischen Wortschatzes; Wiederholung und Erarbeitung der für die behandelten Themen erforderlichen Sprachstrukturen; Übungen zur Textorganisation.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB eigene Ansichten, Reisen, Telefonieren).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Informeller und formeller Schriftverkehr (zB E-Mail, Anfrage, Leserbrief, Forumsbeitrag); Bericht.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– längere unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltagsbezogene Themen in Hör- und Lesetexten verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen sowie berufsbezogene Standardsituationen aus dem eigenen Fachgebiet verstehen, wenn die Thematik vertraut und die Darstellung unkompliziert und klar strukturiert ist;
– Aussagen in Gesprächen und Hörtexten und einfache technische Informationen verstehen, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird;
– mündlich und schriftlich im eigenen Sachgebiet und in vertrauten Routinesituationen detailliert und ausführlich informieren, zusammenfassen und Stellung nehmen sowie vorbereitete Präsentationen zu Themen aus ihrem Alltag und ihrer Ausbildung abhalten, in denen die Hauptpunkte hinreichend präzise erläutert werden;
– strukturierte Texte zu vertrauten Themen – auch aus dem beruflichen Umfeld – verfassen.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Aktuelle soziale und politische Themen (zB Werbung, interkulturelle Beziehungen, Medien, Energie, Umwelt und Ökologie).
Beruflicher Themenbereich:
Produkte und Prozesse des eigenen Fachgebietes; eigene Berufserfahrungen und berufsbezogene Situationen (zB Telefonieren, Geschäftskontakte).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Übungen zur Kohärenz und Kohäsion von Texten.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Beschwerde, Präsentation).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Formeller Schriftverkehr (zB Anfrage, Beschwerde); Artikel.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– aus argumentativen Texten und Gesprächssituationen über gewöhnliche alltags- oder berufsbezogene Themen einige wesentliche Schlussfolgerungen ziehen sowie komplexere Sachtexte, die mit den eigenen Interessen und berufsrelevanten Themen in Zusammenhang stehen, verstehen;
– Aussagen in Gesprächen und Hörtexten und technische Informationen verstehen, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird;
– mündlich und schriftlich im eigenen Fachgebiet und in vertrauten unmittelbaren und gesellschaftlichen Situationen detailliert und ausführlich informieren, zusammenfassen, Stellung nehmen und Standpunkte begründen;
– strukturierte Texte zu einer Vielzahl vertrauter Themen – auch aus dem beruflichen Umfeld – verfassen.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Vielfältige aktuelle Themen von nationalem und internationalem Interesse (zB Europäische Union, internationale Organisationen, interkulturelle Kommunikation).
Beruflicher Themenbereich:
Arbeit und Arbeitsmarkt, Bildung, Wissenschaft und Forschung; technisch und wirtschaftlich relevante Themen der Berufspraxis (zB neue Medien, Verkehr, Energie, Umweltschutz).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Übungen zur Kohärenz und Kohäsion von Texten; situations- und adressatenadäquate Anwendung der Sprache (Register).
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Präsentation; Diskussion, Verhandlungsgespräch).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Beruflicher Schriftverkehr (zB E-Mails, Bewerbungen, Berichte); Leaflet.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– Hör- und Lesetexte über aktuelle und berufsbezogene Themen in Standardsprache verstehen, in denen eine bestimmte Haltung oder ein bestimmter Standpunkt vertreten wird, und können bei längeren und komplexen Texten geeignete Lesetechniken anwenden und entscheiden, welche Informationen für einen bestimmten Zweck relevant sind;
– Aussagen in Gesprächen und Hörtexten und technische Informationen in normaler Geschwindigkeit in Standardsprache verstehen;
– Gesprächen unter Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern mit Einschränkungen folgen;
– mündlich und schriftlich im eigenen Fachgebiet und in vertrauten unmittelbaren und gesellschaftlichen Situationen detailliert und ausführlich informieren, zusammenfassen, Stellung nehmen, Standpunkte abwägen und begründen sowie klar strukturierte Präsentationen halten;
– strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum vertrauter Themen aus Alltag und Berufswelt verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte relevanten Kriterien anwenden.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Vielfältige gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen (zB Menschenrechte, Diskriminierung, Armut, Verteilungsgerechtigkeit).
Beruflicher Themenbereich:
Arbeit und Arbeitsmarkt, Bildung, Wissenschaft und Forschung; technisch und wirtschaftlich relevante Themen der Berufspraxis (zB Projektmanagement, Zukunft der Technik).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Übungen zur Kohärenz und Kohäsion von Texten; situations- und adressatenadäquate Anwendung der Sprache (Register).
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Präsentation, Bewerbungsgespräch).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Artikel, Bericht, Blog-Eintrag, Blog-Kommentar, E-Mail, Leaflet
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können
– anspruchsvollere Sachtexte verstehen und beim raschen Lesen entscheiden, welche Informationen für einen bestimmten Zweck relevant sind;
– Hör- und Lesetexte über konkrete und abstrakte Themen verstehen, in denen ein bestimmter Standpunkt vertreten wird;
– im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache zu einem breiten Spektrum vertrauter Themen aus dem unmittelbaren, gesellschaftlichen und beruflichen Leben verstehen und dabei auch Stimmung und Ton der Sprechenden erkennen;
– mündlich und schriftlich im eigenen Fachgebiet und in vertrauten unmittelbaren und gesellschaftlichen Situationen detailliert und ausführlich informieren, zusammenfassen, Stellung nehmen, Standpunkte abwägen, begründen und verteidigen sowie längere, klar strukturierte Präsentationen halten und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer spontan reagieren;
– strukturierte, detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum vertrauter Themen aus Alltag und Berufswelt verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte relevanten Kriterien adäquat anwenden.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Vielfältige gesellschaftspolitische, kulturelle, ökologische, soziale und wirtschaftliche Themen im regionalen und globalen Zusammenhang.
Beruflicher Themenbereich:
Gesellschaftlich relevante Technologiefragen, Zukunftstechnologien; fachspezifische und beruflich relevante Themen (zB betriebliche Organisation, Leben und Arbeiten im Ausland).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Übungen zur Kohärenz und Kohäsion von Texten; situations- und adressatenadäquate Anwendung der Sprache (Register).
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Präsentation von technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen, Beschreiben und Kommentieren von Grafiken).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Festigung der schriftlichen Textsorten und -formate.
Kompetenzmodul 1: eine einstündige Schularbeit.
Kompetenzmodule 2 bis 4: je eine zweistündige Schularbeit.
Kompetenzmodul 5: eine zwei- oder dreistündige Schularbeit.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Rhetorik
– die Gestaltungsmittel gesprochener Sprache verstehen und nutzen;
– die Formen und Strategien gezielter Kommunikation erkennen und anwenden.
Bereich Moderation und Gesprächsführung
– geübt Gespräche unterschiedlichen Kommunikationssituationen führen;
– mit Konflikten konstruktiv umgehen, sie kennen Konfliktlösungsstrategien und wenden sie an;
– die Techniken der Moderation von Gruppen anwenden.
Bereich Präsentation und Präsentationstechnik
– beherrschen die Techniken der Präsentation, der Visualisierung und des rhetorischen Einsatzes von Sprache unter Einbeziehung nonverbaler Kommunikation;
– adäquate Medien gezielt einsetzen.
Bereich Rhetorik:
Rhetorische Mittel und sprachliche Strategien.
Bereich Moderation und Gesprächsführung:
Gesprächsführung; Kommunikation und Konflikt; Moderation.
Bereich Präsentation und Präsentationstechnik:
Vorbereitung und Durchführung von zielgruppenorientierten Einzel- und Gruppenpräsentationen, Auftreten und Wirkung; Präsentationstechniken und sprachliche Strategien; Feedbackkultur.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– flüssig und wirkungsvoll über ein angemessenes Spektrum von beruflichen, kulturellen und unmittelbar bedeutsamen Themen sprechen;
– sich in beruflichen Situationen spontan und fließend verständigen und das passende Sprachregister anwenden;
– die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen im beruflichen Umfeld hervorheben;
– logisch argumentieren und Standpunkte vertreten;
– Strategien zur Gesprächsführung sowie diese über Feedbackkultur anwenden.
Vorbereitung und Durchführung von zielgruppenorientierten Einzel- und Gruppenpräsentationen, Auftreten und Wirkung; Präsentationstechniken und sprachliche Strategien; Feedbackkultur; Fachgespräche und -diskussionen; fachrichtungsbezogener Wortschatz.
Die Studierenden können
– quantitative Aufgabenstellungen auf dem jeweiligen Wissensstand mathematisch modellieren, numerische Ergebnisse ermitteln und zeitgemäße Rechenhilfen einsetzen;
– Aufgabenstellungen des Fachgebietes unter Anwendung der aus dem begleitenden fachtheoretischen Unterricht bekannten Gesetze durch Gleichungen und Funktionen modellieren.
Anwendungen aus dem Fachgebiet; Verwendung der in der Praxis üblichen Rechenhilfen; Einsatz von für das Fachgebiet relevanten Technologien.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Zahlen und Maße
– mit komplexen Zahlen rechnen und die Ergebnisse in der Gaußschen Zahlenebene interpretieren.
Bereich Algebra und Geometrie
– die Lösbarkeit von linearen Gleichungssystemen argumentieren, die Lösungsfälle an Hand von Beispielen veranschaulichen und lineare Gleichungssysteme in zwei und mehr Variablen lösen;
– Vektoren in rechtwinkeligen Koordinatensystemen darstellen, Linearkombinationen aufstellen, das Skalarprodukt sowie das vektorielle Produkt von Vektoren bestimmen und interpretieren;
– quadratische Gleichungen lösen und die verschiedenen Lösungsfälle argumentieren sowie einfache Gleichungen mit trigonometrischen Funktionen, Exponential- und Logarithmusfunktionen lösen;
– können im allgemeinen Dreieck und anderen ebenen Figuren Sinus- bzw. Kosinussatz anwenden und die Flächeninhalte der Figuren berechnen.
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– den Begriff der Funktion und der Umkehrfunktion argumentieren, die Eigenschaften von Funktionen begründen und an Beispielen veranschaulichen, die Funktionsparameter interpretieren und die Funktionsgraphen skizzieren; den Einfluss der Parameter a, b und c bei a f(x + b) + c verstehen und anwenden;
– Funktionen als Modelle zur Beschreibung der Abhängigkeit zwischen Größen verstehen, aufstellen und berechnen;
– Funktionen durch Wertetabellen und grafisch im rechtwinkeligen Koordinatensystem darstellen;
– die trigonometrischen Funktionen an Hand des Einheitskreises argumentieren, die Parameter der allgemeinen Sinusfunktion interpretieren, sinusförmige Vorgänge mit der allgemeinen Sinusfunktion modellieren;
– die logarithmischen Rechengesetze anwenden, begründen und durch Beispiele veranschaulichen und Logarithmen mit verschiedener Basis umrechnen;
– Wachstums-/Lade-/Zerfalls-/Entladeprozesse mit Exponentialfunktionen modellieren und berechnen;
– logarithmische Skalierungen interpretieren und anwenden;
– die Parameter der allgemeinen quadratischen Funktion interpretieren; quadratische Funktionen modellieren (auch in Scheitelpunktform) und Berechnungen mit diesen ausführen;
– die Parameter der Potenzfunktionen interpretieren; mit Potenzfunktionen modellieren und Berechnungen mit diesen ausführen.
Bereich Zahlen und Maße:
Komplexe Zahlen (Darstellung, Addition, Subtraktion; Polarkoordinaten und Polarformen; Multiplikation, Division).
Bereich Algebra und Geometrie:
Rechnen mit Gleichungen (Quadratische Gleichung, Exponentialgleichung, logarithmische Gleichung, trigonometrische Gleichung).
Lineare Gleichungssysteme (Lösbarkeit).
Vektoren (Darstellung, Ortsvektor; Multiplikation mit Skalar; Addition und Subtraktion; Skalarprodukt, Betrag, Orthogonalität; vektorielles Produkt, Parameterform der Geraden).
Elementare Geometrie und Trigonometrie (Allgemeines Dreieck: Sinussatz, Kosinussatz, trigonometrische Flächenformel).
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Quadratische Funktion, Polynomfunktion, Potenzfunktionen, Logarithmusfunktion, Exponentialfunktion, trigonometrische Funktionen.
Eigenschaften von Funktionen (Nullstellen, Polstellen; Umkehrfunktion, logarithmische Skalierung).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Analysis
– das Bildungsgesetz von arithmetischen sowie geometrischen Folgen nennen und die Summenformeln anwenden;
– anwendungsbezogene Aufgabenstellungen mithilfe von arithmetischen und geometrischen Folgen und Reihen modellieren, die Aufgaben lösen und Ergebnisse interpretieren;
– den Begriff des Grenzwertes einer Folge verstehen und kennen die Begriffe konvergente und divergente Folgen und Reihen;
– die Grundfunktionen rechnerisch und grafisch differenzieren und die Ableitung von zusammengesetzten Funktionen bestimmen;
– in Natur und Technik auftretende Änderungsraten mit dem Differenzen- und Differentialquotienten darstellen;
– mit Hilfe der Differentialrechnung die Eigenschaften der Funktionen (Nullstelle, Extremwerte, Wendestelle, Tangente, Monotonie, Krümmungsverhalten, Steigungswinkel, modellieren, berechnen und reflektieren;
– Fehler in der Darstellung von Zahlen erkennen und können Ergebnisse beim Rechnen mit fehlerbehafteten Zahlen abschätzen;
– die Differentialrechnung anwendungsbezogen verwenden;
– Kurvendiskussionen und Umkehraufgaben von Polynomfunktionen anwendungsbezogen modellieren, berechnen und interpretieren;
– Aufgabenstellungen, die das Maximieren und Minimieren von Größen behandeln, aufstellen, berechnen und interpretieren.
Bereich Analysis:
Endliche Folgen und Reihen:
Arithmetische und geometrische Folgen und Reihen, Summenformel, Summenzeichen.
Zinseszins- und Rentenrechnung.
Unendliche Folgen und Reihen:
Grenzwert, konvergente und divergente Folgen bzw. Reihen, explizite sowie rekursive Definition von Folgen; elementarer Reihenbegriff, Grenzwert von Funktionen, Stetigkeit, Unstetigkeitsstellen.
Differentialrechnung:
Differenzenquotient, Differentialquotient, Ableitung, Ableitungsregeln, höhere Ableitungen, Monotonie, Krümmungsverhalten, Extremwerte, Wendepunkte, Tangente, Steigungswinkel inklusive deren Anwendungen. Fachbezogene Anwendungen der Differentialrechnung.
Rechnen mit Zahlen und Größen:
Absoluter und relativer Fehler.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Analysis
– Stammfunktionen von grundlegenden und im Fachgebiet relevanten Funktionen bestimmen, den Zusammenhang zwischen Funktion und Stammfunktion interpretieren; bestimmte Integrale berechnen und das bestimmte Integral mittels Flächeninhalt veranschaulichen;
– die Integralrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen (Flächeninhalt, Volumen).
Bereich Stochastik
– Beispiele für Zufallsexperimente und Ereignisse angeben und mit Baumdiagrammen modellieren, die Definition der Wahrscheinlichkeit für Laplace-Experimente wiedergeben, die Wahrscheinlichkeit für Ereignisse in Verbindung mit Laplace-Experimenten bestimmen und die Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende bzw. unabhängige Ereignisse anwenden;
– aus Stichprobenwerten Häufigkeitsverteilungen tabellarisch und grafisch darstellen;
– Lage- und Streuungsmaße berechnen und interpretieren, ein Boxplot erstellen und interpretieren;
– Zufallsexperimente mit Hilfe der Binomialverteilung verstehen und anwenden.
Integralrechnung:
Stammfunktion und bestimmtes Integral, Grundintegrale; grundlegende und im Fachgebiet relevante Integrationsregeln; Integralrechnung im ausbildungsbezogenen Kontext (Flächeninhalt, Volumen).
Wahrscheinlichkeitsrechnung:
Zufallsexperimente, Laplace-Wahrscheinlichkeit, Additions- und Multiplikationssatz für einander ausschließende bzw. unabhängige Ereignisse; Baumdiagramme.
Eindimensionale Datenbeschreibung:
Häufigkeitsverteilung, Boxplot, Lage- und Streuungsmaße.
Wahrscheinlichkeitsverteilungen:
Binomialverteilung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Analysis
– anwendungsbezogene Problemstellungen mittels Ausgleichsfunktionen beschreiben, die Parameter der Funktionsgleichungen bzw. die Funktionswerte mittels Technologieeinsatz berechnen und interpretieren;
– die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.
Bereich Stochastik
– praxisorientierte Aufgabenstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft mit der Binomialverteilung bzw. der Normalverteilung lösen;
– Schätzwerte für Verteilungsparameter bestimmen, Konfidenzintervall für den Erwartungswert ermitteln und interpretieren;
– die Methode der linearen Regression anwenden.
Bereich Algebra und Geometrie
– Daten strukturiert in Vektoren zusammenfassen und Berechnungen mit vektoriellen Größen im Fachgebiet durchführen;
– lineare Gleichungssysteme in Matrizenschreibweise übertragen und diese Darstellungsform mithilfe der Matrizenmultiplikation begründen.
Ausgleichsrechnung:
Regression zweidimensionaler Daten, Extrapolation, Interpolation, Ausgleichsfunktionen (linear, quadratisch, kubisch, exponentiell), Methode der kleinsten Quadrate, Korrelationskoeffizient.
Vektoren und Matrizen:
Anwendungen der Vektorrechnung in der analytischen Geometrie, lineare Gleichungssysteme in Matrizenschreibweise.
Statistik:
Binomialverteilung, Normalverteilung, Verteilung der Mittelwerte von Stichproben, Konfidenzintervalle, t-Verteilung. Signifikanz.
Relevante mathematische Methoden:
Differentialrechnung; Integralrechnung.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Analysis
– Differenzial- und Integralrechnung bei Problemstellungen aus dem Alltag, Wirtschaft und Wissenschaft sicher einsetzen, Lösungswege und Lösungen dokumentieren, interpretieren sowie erklären;
– lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung aufstellen und lösen.
Bereich Analysis:
Anwendungen von Kurvendiskussionen und Extremwertaufgaben in Technik und Wirtschaft.
Integralrechnung im ausbildungsbezogenen Kontext (linearer Mittelwert, Bogenlänge, …).
Differenzialgleichungen (lineare Differenzialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten).
Ein bis zwei Schularbeiten pro Kompetenzmodul, bei Bedarf mehrstündig.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Recht
– die Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit von Personen erklären und ihre Relevanz hinsichtlich der Rechtsgültigkeit von Rechtsgeschäften beurteilen;
– die Begründung und Schutz des Eigentums und anderer dinglicher Rechte erklären;
– beurteilen, ob ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist;
– Erfüllungsmängel bei Verträgen erkennen und rechtskonforme Lösungen erarbeiten;
– Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche erkennen und argumentieren;
– feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen;
– die immaterialgüterrechtlichen Schutzrechte erläutern;
– die wesentlichen Schritte von zivilgerichtlichen Verfahren und von Insolvenzverfahren darstellen;
– die möglichen Folgen von zivilgerichtlichen Verfahren, Exekutionsverfahren und Insolvenzverfahren erläutern;
– Parteien und sonstige Beteiligte in den jeweiligen Verfahren nennen;
– die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Organe sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern;
– die unternehmensrechtlichen Stellvertreter unterscheiden;
Lehrstoff:
Bereich Recht:
Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts.
Grundzüge des Zivilrechts:
Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen; E-Commerce–Gesetz, Immaterialgüterrecht in Grundzügen; Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens, des Exekutionsverfahrens und des Insolvenzverfahrens.
Unternehmensrecht:
Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen von Unternehmen, Stellvertretung.
Gewerberecht:
Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Recht
– die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern;
– das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Bereich Rechnungswesen
– eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung erstellen;
– die Inhalte und den Aufbau der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung beschreiben;
– die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen beurteilen;
– aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen;
– den Aufbau eines Kostenrechnungssystems erläutern;
– Kalkulationen zu Vollkosten durchführen;
– Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Bereich Recht:
Steuerrecht:
Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer), Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.
Bereich Rechnungswesen:
Einnahmen-Ausgabenrechnung.
Doppelte Buchhaltung:
Wesentliche Elemente der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (zB Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Rücklagen Abschreibung, Umsatzerlöse), Jahresabschlusskennzahlen.
Kostenrechnung:
Kostenarten, Kostenstellen, Betriebsabrechnungsbogen, Kalkulationsverfahren, Deckungsbeitragsrechnung, Break-Even-Analyse, Produktionsprogrammentscheidungen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Entrepreneurship
– Ideenfindungsmethoden anwenden;
– ein Geschäftsmodell entwerfen und dazu ausgewählte Kapitel eines Businessplans erstellen;
– die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären sowie deren Zusammenhänge beurteilen;
– die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben;
– die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären und verschiedene Führungsstile vergleichen.
Lehrstoff:
Bereich Entrepreneurship:
Businessplan-Marketing:
Ideenfindung und Geschäftsmodell, Businessplan, Marketing-Mix (product, price, placement, promotion).
Organisation:
Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Unternehmensbereiche, Funktionen und Darstellung der Ablauforganisation.
Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung:
Motivationstheorien, Führungsstile.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Rechnungswesen
– die wesentlichen Begriffe der Finanzierung kennen;
– Arten der Unternehmensfinanzierung erläutern;
– einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren;
– Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären.
Bereich Recht
– die wichtigsten Begriffe des Arbeitsrechtes erläutern und in Beziehung setzen;
– die Voraussetzungen für die Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen;
– die wesentlichen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erklären;
– die Rolle und die Aufgaben der Sozialpartner erläutern.
Bereich Rechnungswesen:
Finanzierung:
Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Lieferantenkredit, Bankdarlehen, Kontokorrentkredit; Leasing; Crowdfunding), Kapitalmarkt, Liquiditätsplan und Liquiditätskennzahlen.
Personalverrechnung:
Bruttobezüge, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Personalnebenkosten.
Bereich Recht:
Arbeitsrecht:
Sozialpartnerschaft, Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Begründung und Beendigung, Rechte, Pflichten und Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft
– Hardware-Komponenten und deren Funktionen benennen und erklären, eine PC-Konfiguration bewerten und Anschaffungsentscheidungen treffen sowie einfache Fehler der Hardware beheben;
– Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme benennen, ein Betriebssystem konfigurieren, Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren;
– Netzwerksressourcen nutzen und Netzwerkkomponenten benennen und einsetzen und im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren;
– die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung nehmen.
Bereich Publikation und Kommunikation
– Daten eingeben, bearbeiten, formatieren, drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten;
– Präsentationen erstellen;
– das Internet nutzen, im Web publizieren und über das Netz kommunizieren.
Bereich Tabellenkalkulation
– in Tabellenkalkulationen Berechnungen durchführen, Entscheidungsfunktionen einsetzen, Diagramme erstellen, Daten austauschen und Datenbestände auswerten;
Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft:
Hardwarekomponenten (Motherboard und BIOS, Prozessoren, Arbeitsspeicher, Festplatten und andere Speichermedien; Hardware für Internetzugang).
Betriebssysteme (Marktübliche Betriebssysteme; Desktopeinstellungen, Druckerverwaltung, Netzwerkeinstellungen, Benutzerverwaltung, Dateiverwaltung).
Netzwerke Komponenten; Daten im Netzwerk; Verwendung von Druckern im Netzwerk; Einstellungen im Mail-Client und im Browser).
Bereich Publikation und Kommunikation:
Textverarbeitung und Präsentationen (Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten mit Textverarbeitungsprogrammen; Erstellen von Präsentationen mit einschlägiger Software).
Publikation und Kommunikation im Web (LAN, WAN; Internetdomänen; Suchmaschinen; einfache Webseitengestaltung; Webmail, Mailclient; E-Mail, einfache Bildbearbeitung, Kommunikationsdienste und -plattformen).
Bereich Tabellenkalkulation:
Erstellung und Bearbeitung von Tabellen und Diagrammen, Arbeiten mit Formeln.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Physik
– zu Themen aus der jeweiligen Fachrichtung physikalische Phänomene beschreiben, in geeigneter Form unter Verwendung von physikalischen Größen mit Formelzeichen und Maßeinheiten darstellen und ihre sachliche Richtigkeit hinterfragen;
– zu einzelnen physikalischen Phänomenen aus Bewegungen, Schwingungs- und Wellenerscheinungen sowie physikalische Felder mit den zugehörigen physikalischen Größen mathematisch beschreiben und Ergebnisse auf Plausibilität prüfen;
– thermodynamische Phänomene mit den zugehörigen physikalischen Größen mathematisch beschreiben;
– die Konsequenzen von naturwissenschaftlichen Ergebnissen in Bezug auf Nachhaltigkeit und persönliche sowie gesellschaftliche Verantwortung abschätzen, Schlussfolgerungen für ihr Handeln daraus ziehen und dies auch darstellen und begründen.
Bereich Grundlagen der Chemie einschließlich Biochemie und Biotechnologie
– die grundlegenden Fachbegriffe, die Symbole und Formelsprache der Chemie wiedergeben und damit den Massen-, Mengen- und Energieumsatz von chemischen Reaktionen darstellen;
– mit Hilfe von Atommodellen das Periodensystem der Elemente interpretieren und Stoffeigenschaften von technischen Gasen, Metallen und Nichtmetallen systematisch begründen;
– Nomenklatur, funktionelle Gruppen und Reaktionstypen grundlegender organischer Verbindungen erkennen;
– wichtige Rohstoffe und Produkte anführen und verstehen die Bedeutung dieser Stoffe für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt mit besonderem Schwerpunkt in der eigenen Fachrichtung;
– den Bau, die Funktionen und Energieinhalte biochemisch relevanter Moleküle, den Aufbau von Zellen am Beispiel von Mikroorganismen und Grundzüge des Stoffwechsels verstehen;
– einen grundlegenden Zusammenhang zwischen biochemisch relevanten Molekülen und dem Stoffwechsel von Mikroorganismen in der Biotechnologie darstellen.
Bereich Grundlagen der Physik:
Ausgewählte Phänomene der Physik der Fachrichtung (zB Bauphysik, wie Kräfte und Gleichgewichte, Informatik und Elektrotechnik, wie elektrotechnische Grundgrößen; Maschinenbau: Leistungsdaten); Messung, Darstellung mit physikalischen Größen, Interpretation.
Bewegungsgleichungen; physikalische Felder (Gravitation, elektrische und magnetische Felder), Schwingungs- und Wellenphänomene in Mechanik, Elektromagnetismus und Optik.
Thermodynamik (zB Wärmetransport, Zustandsänderungen, Hauptsätze, Gasgesetze).
Erkenntnisgewinn in der Fachrichtung und Auswirkungen auf die Gesellschaft.
Bereich Grundlagen der Chemie einschließlich Biochemie und Biotechnologie:
Aufbau der Materie, Trennverfahren, Analyse und Synthese; Formelschreibweise, chemische Gleichungen, Stöchiometrie. Atommodelle, Periodensystem, chemische Bindungen und Wechselwirkungen.
Chemische Reaktionen, chemisches Gleichgewicht, Massenwirkungsgesetz, Kinetik (Enthalpie, Entropie).
Anorganische Rohstoffe und Produkte (Metalle, Nichtmetalle, technische Gase, Säuren, Basen, Salze).
Organische Verbindungen (organische Nomenklatur und funktionelle Gruppen, organische Reaktionstypen; fossile Rohstoffe, Kunststoffe).
Chemische Technologie in den für die Fachrichtung relevanten Rohstoffe und Produkte.
Ökologische Auswirkungen der in der Fachrichtung verwendeten Rohstoffe und Produkte auf die Umwelt (Energieträger, Luftschadstoffe, Treibhauseffekt, Wassergüte, Abwasserwirtschaft, Boden, Abfallwirtschaft).
Grundlagen der Biochemie und Biotechnologie (Proteine, Fette und Kohlenhydrate, Bedeutung im Stoffwechsel).
Molekulare Grundlagen der Zellen (Zellaufbau, Mikroorganismen, wie zB Hefen, Bakterien). Ausgewählte Beispiele moderner Biotechnologie (zB Gärungsprozesse, Bioethanol, Biogas).
Die Studierenden können
– die jeweils bis zum Praktikumsantritt im Unterricht erworbenen Kompetenzen im Betrieb umsetzen und dabei die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards berücksichtigen;
– die für die Bearbeitung einer Aufgabenstellung erforderlichen Arbeitsschritte wiedergeben, die Werkzeuge, Geräte und Maschinen des jeweiligen Arbeitsumfeldes handhaben und einschlägige Anleitungen und Unterlagen interpretieren;
– die für das Arbeitsumfeld relevanten Kenntnisse über Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung sowie die im Berufsfeld typischen Kommunikationsformen darstellen;
– Aufgaben der beruflichen Praxis zuverlässig und pünktlich übernehmen, diese auch bei unerwarteten Schwierigkeiten und Misserfolgen zielstrebig verfolgen und mit der nötigen Ausdauer erledigen;
– auf neue Anforderungen aufgeschlossen reagieren sowie ihr Wissen aus unterschiedlichen Bereichen einbringen und verknüpfen;
– ihr äußeres Erscheinungsbild, ihre Sprache und ihr Verhalten situations- und personengerecht gestalten und reflektieren;
– sich in Arbeitsprozesse des Unternehmens eingliedern, Aufgaben und Funktionen in einer Gruppe übernehmen, sich zielorientiert und kompetent in Projektteams einbringen und kennen die Bedeutung von Führungs- und Beaufsichtigungsfunktionen in der betrieblichen Praxis.
Hinweise zur Organisation, Vor- und Nachbereitung:
Das Pflichtpraktikum dient der Verbindung des Unterrichts mit der realen Arbeitswelt und der Einführung der Studierenden in konkrete betriebliche Realitäten. Die Gesamtdauer des Pflichtpraktikums beträgt mindestens 8 Wochen. Eine Ablegung des Pflichtpraktikums in zwei Modulen wird empfohlen. Bei Bedarf kann das Pflichtpraktikum in mehrere Module von zumindest einwöchiger Dauer gegliedert werden.
Die Studierenden sind über die Ziele, den Zweck und die Bedeutung des Pflichtpraktikums zu informieren und im Unterricht auf das Pflichtpraktikum vorzubereiten (Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräche, Arbeitsverhalten, Betriebsrealität, Pflichten und Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen). Es wird empfohlen, dass die Studierenden Kompetenzportfolios führen, die im Hinblick auf das Pflichtpraktikum über die bis zum Ende der einzelnen Jahrgänge erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten informieren.
Über jedes Modul des Pflichtpraktikums ist von den Studierenden ein Praktikumsbericht, in dem die übertragenen Aufgaben, die ausgeübten Tätigkeiten und der Nutzen für die eigene fachliche, soziale und personale Entwicklung darzustellen sind, an die Abteilungsvorständin oder den Abteilungsvorstand (oder an ein von der Schulleitung genanntes Mitglied des Lehrerinnen- und Lehrerkollegiums der jeweiligen Klasse) zu übermitteln. Der Praktikumsbericht ist mit den Studierenden zu besprechen, wobei sowohl auf fachbezogene Erfahrungen als auch auf arbeits- und sozialrechtliche sowie betriebssoziologische Fragen einzugehen ist.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Anlage 1.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Anlage 1.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können
– den Hauptinhalt von einfachen, kurzen Hör- und Lesetexten zu vertrauten Themen aus dem Alltagsleben und dem berufsnahen Umfeld verstehen und konkrete, vorhersehbare Informationen herausfiltern;
– zunehmend komplexe Texte verstehen und situationsadäquate Lesetechniken anwenden;
– mündlich und schriftlich einfache Beschreibungen von Lebens- und Arbeitsbedingungen, Alltags- und einfache Berufssituationen, Vorlieben und Abneigungen geben, über Ereignisse unmittelbare Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre Meinung ausdrücken;
– die Aussprache und grammatikalische Strukturen für erfolgreiche Kommunikationsstrategien korrekt anwenden;
– sich soziokulturelle Unterschiede bewusst machen;
– verschiedene Methoden des selbstständigen Arbeitens sowie des selbsttätigen und selbstgesteuerten Lernens anwenden.
Mündliche Kommunikation und Hörverständnis:
Alltagssituationen innerhalb und außerhalb der Schule, Freizeit- und Sozialverhalten, Berufsbilder, Lebensvorstellungen, landeskundliche Aspekte im Vergleich, Kurzvorträge, Einsatz von Medien.
Textproduktion und -rezeption:
Einfache sprachliche Produktion mit unmittelbarem Verwendungszweck im Unterrichtsgeschehen, phantasiefördernde Arbeitsformen (Projekte), sinnerfassendes Lesen, Lesetechniken.
Sprachnormen:
Festigung und Ausbau der erforderlichen Rechtschreibung und Grammatik.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Kommunikation
– die Faktoren der Kommunikation erkennen;
– die Möglichkeiten verbaler und nonverbaler Kommunikation bewusst und gezielt einsetzen.
Bereich Rhetorik
– die Gestaltungsmittel gesprochener Sprache verstehen und nutzen;
– sprachliche Strategien und rhetorische Mittel bewusst einsetzen.
Bereich Präsentation und Präsentationstechnik
– die Techniken der Präsentation und Visualisierung anwenden;
– Medien gezielt einsetzen.
Bereich Moderation und Gesprächsführung
– mit berufsbezogenen Gesprächsformen vertraut umgehen;
– Techniken der Moderation von Gruppen anwenden.
Kommunikationsbegriff; Modelle der Kommunikation; Feedback geben und nehmen; nonverbale Kommunikation (zB Gestik und Mimik, Körpersprache; Blickkontakt; Stimmführung).
Wege zum freien Sprechen; Stichwortkarten.
Vorbereitung und Durchführung von Einzel- und Gruppenpräsentationen (zB Hardwaremanagement für Vorträge mit unterschiedlicher Infrastruktur, Präsentationssoftware, Internetrecherche; Zitieren, Copyright).
Strukturierungstechniken (zB mind mapping); sprachliche Mittel (zB Standardphrasen des Begrüßens; Strukturierens; Überleitens, Zusammenfassens; Abschließens).
Moderationstechniken (zB Debatten, Gesprächssituationen nach Präsentationen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Entwicklung und die Funktionsweise der österreichischen parlamentarischen Demokratie erklären;
– die Struktur und Funktionsweise des österreichischen Verfassungsaufbaus erklären;
– ihre Interessen an politischen Entscheidungen artikulieren und kennen die Möglichkeiten, sich daran zu beteiligen;
– die wichtigsten politischen Akteure und Bewegungen in Österreich charakterisieren und kennen ihre Entwicklungsgeschichte in Grundzügen;
– sich kritisch mit den Programmen der politischen Parteien und ihren Standpunkten zu aktuellen Problemstellungen sowie deren Umsetzungen auseinandersetzen.
Lehrstoff:
Das politische und rechtliche System Österreichs; Entwicklung der Demokratie in Österreich; Funktion von Parteien in der Demokratie; die wichtigsten österreichischen Parteien und Interessensverbände; Medien und ihre Auswirkung auf die Politik.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– den Begriff „Medienpolitik“ erklären, allfällige Gefahren für die Einschränkung der Meinungsfreiheit erkennen;
– historische und aktuelle politikrelevante Medienerzeugnisse auf ihre Intentionen hin untersuchen;
– die Geschichte europäischer und internationaler Organisationen erläutern sowie ihre Aufgaben und Ziele und ihre Bedeutung für zukünftige Entwicklungen und Prozesse erklären;
– die Idee „Europa“ im historischen und aktuellen Kontext reflektieren.
Lehrstoff:
Analyse von Medienerzeugnissen und Erkennen der zugrundeliegenden Intentionen; Feindbilder; Rassismus; Entstehung und Entwicklung der Europäischen Union, ihrer Institutionen und Zuständigkeiten.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– volkswirtschaftliche Grundbegriffe erklären;
– den sektoralen Wandel und seine wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen untersuchen sowie Prognosen für die Zukunft erstellen;
– einflussreiche Wirtschaftsräume lokalisieren sowie deren jeweilige wirtschaftspolitische Bedeutung darstellen und erläutern;
– volkswirtschaftliche Zusammenhänge erfassen;
– verschiedene Wirtschaftssysteme erklären und auswerten;
– die Voraussetzungen für die Globalisierung bewerten sowie ihre Folgen analysieren, Ziele der Wirtschaftspolitik darstellen, beurteilen sowie die unterschiedlichen Interessenslagen ausdifferenzieren.
Lehrstoff:
Grundbegriffe der Volkswirtschaft (Knappheit der Güter; Angebot und Nachfrage; Produktionsfaktoren; Markt, Preis; Konjunktur), wirtschaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen des sektoralen Wandels; wichtige Wirtschaftsräume und deren Bedeutung; Wirtschaftsstandorte und räume im Spannungsfeld; regionale Disparitäten; Geld und Geldwertschwankungen; Wirtschaftssysteme. Wirtschaftspolitik und ihre unterschiedlichen Interessenslagen. Merkmale und Probleme von Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern in globalen Ökonomien; Voraussetzungen für globales Wirtschaften und dessen Auswirkungen; internationale Zusammenarbeit.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Vorgänge und Erscheinungsformen der Natur beobachten, Zusammenhänge erfassen und Ergebnisse auf Grund von Messungen und Analysen dokumentieren, interpretieren und präsentieren;
– naturwissenschaftliche Arbeiten im Team planen und aufgabenteilig durchführen sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Arbeitsvorschriften umsetzen;
– einfache naturwissenschaftliche Untersuchungen planen, typische naturwissenschaftliche Arbeitsmethoden anwenden und weiterführende Fragestellungen in Form von Projekten bearbeiten;
– durch vertiefte theoretische und praktische Kompetenzen an nationalen und internationalen Wettbewerben erfolgreich teilnehmen.
Laborordnung und Sicherheit im naturwissenschaftlichen Laboratorium; Umgang mit Messinstrumenten und Laborgeräten; Umgang mit Chemikalien und Druckgasen.
Ausgewählte Experimente und Fallstudien zu den Bereichen des Pflichtgegenstandes „Naturwissenschaften“.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Vorgänge und Erscheinungsformen der Natur beobachten, Zusammenhänge erfassen und Ergebnisse auf Grund von Messungen und Analysen dokumentieren, interpretieren und präsentieren;
– naturwissenschaftliche Arbeiten im Team planen und aufgabenteilig durchführen und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Arbeitsvorschriften umsetzen;
– einfache naturwissenschaftliche Untersuchungen planen, typische naturwissenschaftliche Arbeitsmethoden anwenden und weiterführende Fragestellungen in Form von Projekten bearbeiten;
– durch vertiefte theoretische und praktische Kompetenzen an nationalen und internationalen Wettbewerben erfolgreich teilnehmen.
Fachgerechte Entsorgung von chemischen Abfällen; physikalische und chemische Grundoperationen.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können
– die Gesetzmäßigkeiten der für den Fachbereich bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper erkennen und anwenden;
– geometrische Formen und Transformationen benennen und erläutern;
– Objekte aus dem Fachbereich analysieren und in zugeordneten Normalrissen zeichnerisch darstellen und mit Hilfe von CAD visualisieren.
1. Semester:
Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper in zugeordneten Normalrissen.
2. Semester:
Konstruktive Behandlung von Objekten aus dem Fachbereich; Darstellung und Konstruktion krummer Flächen aus der Praxis in zugeordneten Normalrissen; Visualisierungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– freie und kommerzielle Softwareprodukte zur Erstellung technischer Dokumentationen und Präsentationen nennen;
– die wesentlichen Funktionen dieser Programme zur Erstellung technischer Berichte benennen;
– den Aufbau von technischen Berichten und Protokollen wiedergeben;
– die Funktionen der Programme erkennen, um die Berichte effizient erstellen zu können;
– Programme zur Bericht-, Protokoll- und Präsentationserstellung einsetzen.
Lehrstoff:
Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramm im Einsatz zur technischen Dokumentation und Präsentation.
Textverarbeitung:
Formatvorlagen für Technische Berichte (Protokoll, Projekt und Diplomarbeit); Inhaltsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, Index; Einbinden von Bildern, Tabellen und Formeln.
Tabellenkalkulation:
Erstellen von Messtabellen, Formeln, Y-X-Diagramme.
Präsentationsprogramm:
Einsatz zur Vortrags- und Referatserstellung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Methoden zur Planung und Organisation von Projekten benennen und können diese anwenden;
– die Notwendigkeit und Vorteile des projektorientierten Arbeitens verstehen;
– Projektaufgaben und -abläufe strukturieren.
Methoden des Projektmanagements:
Methoden zur Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen; Projektorganisation (Teambildung, Funktionen, Verantwortungen); Steuerung und Kontrolle; Kommunikation und Dokumentation (Projektberichte, Präsentation).
Projektmanagement – Instrumente:
Projektstrukturplan; Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– bei der Problemlösung in Gruppenarbeit das Gruppenziel unterstützen, die geeignete Rolle erkennen und übertragene Aufgaben erfüllen.
Angewandtes Projektmanagement:
Kommunikation im Team, Gesprächs- und Verhandlungsführung; Gruppendynamik; Strategien zur Konfliktlösung.
Die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffenen, grundsätzlich aber geeigneten und leistungswilligen Studierenden sollen jene Kompetenzen aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.
Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||||||
| tungs- | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | |||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | III/III | |||
| 2. | Deutsch | 6 | 3 | 2 | 2 | 2 | 15 | I | |||
| 3. | Englisch | 6 | 4 | 2 | 2 | 2 | 16 | I | |||
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 6 | 4 | 2 | 2 | 18 | I | |||
| 5. | Angewandte Informatik | 2 | – | – | – | – | 2 | I | |||
| 6. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | – | – | – | – | 4 | II | |||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||
| 1. | Baukonstruktion 3 | – | 5 | 5 | 4 | 4 | 18 | I | |||
| 2. | Tragwerke 3 | – | – | 6 | 6 | 6 | 18 | I | |||
| 3. | Baubetrieb und Baumanagement 4 | – | 2 | 4 | 6 | 6 | 18 | I bzw. III | |||
| 4. | Darstellung und Gestaltung 3,5 | – | 6 | 3 | – | – | 9 | I | |||
| 5. | Infrastruktur 3,6 | – | 5 | 5 | – | – | 10 | I | |||
| 6. | Bauplanung und Projekt 3 | – | – | 4 | 6 | 6 | 16 | I | |||
| Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.1 7 | – | – | – | 9 | 9 | 18 | |||||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 32 | 36 | 38 | 38 | 167 | |||||
| B.1 | Pflichtgegenstände der | Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| schulautonomen | Semester | pflich- | |||||||||
| Wahlmodul-Vertiefungen | tungs- | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | |||||
| 1. | Bauentwurf und Projekt 3 | – | – | – | 6 | 6 | 12 | I | |||
| 2. | Hochbau | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |||
| 3. | Ingenieurbau 3 | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |||
| 4. | Vertiefung Infrastruktur 3 | – | – | – | 6 | 6 | 12 | I | |||
| 5. | Baubetriebliche Betriebswirtschaft | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |||
| 6. | Bauprojektentwicklung 3 | – | – | – | 6 | 6 | 12 | I | |||
| 7. | Holzbautechnik | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |||
| 8. | Bauentwurf und Montagetechnik 3 | – | – | – | 6 | 6 | 12 | I | |||
| 9. | Umwelttechnologie 3 | – | – | – | 4 | 4 | 8 | I | |||
| 10. | Gebäude- und Energiemanagement 3 | – | – | – | 5 | 5 | 10 | I | |||
| 11. | Sanierungstechnik und nachhaltiges ökologisches Bauen | – | – | – | 4 | 4 | 8 | I | |||
| 12. | Bauuntersuchung und Baudokumentation 3 | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |||
| 13. | Labor Sanierungstechnik | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |||
| 14. | Farb- und Lichtstudio – Form und Farbe 3 | – | – | – | 2 | 2 | 4 | III | |||
| 15. | Farblabor – Beschichtungstechnik | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |||
| 16. | Atelier – Gestaltung und Beschichtungs-technik | – | – | – | 4 | 4 | 8 | IV | |||
| 17. | Konstruktiver Stahlbau | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |||
| 18. | CAD und EDV-Methoden im Stahlbau 3 | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |||
| 19. | Fassadentechnik | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |||
| 20. | Facility Management / Gebäude-management | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |||
| 21. | Smart Building | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |||
| 22. | Trockenausbau 3 | – | – | – | 6 | 6 | 12 | I | |||
| 23. | Montagetechnik und Schnittstellen-management 3 | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |||
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung | |||||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | |||||||||
| tungs- | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | |||||
| D. | Freigegenstände | ||||||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | – | – | – | 2 | – | 2 | I | |||
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | I | |||
| 3. | Zweitsprache Deutsch | – | 2 | 2 | – | – | 4 | I | |||
| 4. | Kommunikationstechnik Englisch | – | – | – | 2 | – | 2 | III | |||
| 5. | Politische Bildung | – | 2 | 2 | – | – | 4 | III | |||
| 6. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | – | – | – | 2 | – | 2 | III | |||
| 7. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | – | – | 2 | 2 | 4 | III | |||
| 8. | Bau-Software | – | – | 2 | 2 | – | 4 | I | |||
| E. | Förderunterricht 8 | ||||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||
______________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Mit Übungen.
4 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“ im Ausmaß von mindestens 4 Semesterwochenstunden.
6 Einschließlich „Vermessungswesen“.
7 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1 im dafür vorgesehenen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen.
8 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||
_________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Mit Übungen.
4 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“ im Ausmaß von mindestens 4 Semesterwochenstunden.
6 Einschließlich „Vermessungswesen“.
7 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1 im dafür vorgesehenen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen.
8 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||||||
| tungs- | |||||||||||
| 1. | |||||||||||
________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Mit Übungen.
4 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
5 Enschließlich „Darstellende Geometrie“ im Ausmaß von in Summe mindestens 4 Semesterwochenstunden.
6 Einschließlich „Vermessungswesen“.
7 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1 im dafür vorgesehenen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen.
8 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||||
________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Mit Übungen.
4 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“ im Ausmaß von in Summe mindestens 4 Semesterwochenstunden.
6 Einschließlich „Vermessungswesen“.
7 Im Rahmen der schulautonomen Vertiefung sind Pflichtgegenstände aus B.1 im dafür vorgesehenen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen.
8 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Bautechnik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Projektentwicklung und des Entwurfs, der Planung und Konstruktion, der Bauausführung und des Baumanagements sowie der Bauwerksinstandhaltung und der Bauteilproduktion unter Kenntnis und Berücksichtigung digitaler Schnittstellen ausführen. Sie werden in der Bau- und Baustoffindustrie, in Baufirmen, in Architektur-und Ingenieurbüros, in Baumeister-, Holzbau-Meister- und Holzbaubetrieben, in der öffentlichen Verwaltung, in Immobilienverwaltungsbetrieben sowie in Betrieben des Baunebengewerbes eingesetzt. Auch die Leitung von Projekten und die Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen.
Im Bereich Grundlagen des Bauens können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen. Sie kennen die gebräuchlichen und marktüblichen Werkstoffe und Bauprodukte und deren Eigenschaften, Verarbeitungsmethoden sowie deren Anwendung und Einsatzgebiete und die Grundlagen der dazugehörigen Baunormen. Sie kennen Bodenarten und deren wesentliche Eigenschaften, Bodenverbesserungsmaßnahmen und Bauvorbereitungsmaßnahmen.
Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen bautechnische Konstruktionsverfahren sowie die Planungs- und Konstruktionsregeln von Bauteilen erfassen und kennen geeignete Bauteile und Bausysteme, können diese analysieren und einsetzen sowie Objekte unter Verwendung der Bauteile und Bausysteme entwickeln. Sie kennen die erforderlichen Planungsschritte für die Projektierung und können diese darstellen und erläutern. Sie kennen ausgewählte Sanierungsverfahren und Umbauarbeiten. Sie kennen komplexe Bauelemente (großflächige Fassadenelemente, Elemente des Fertigteilbaues ua.) und können diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.
Im Bereich Technischer Ausbau kennen die Absolventinnen und Absolventen Bestandteile der technischen Infrastruktur eines Objektes und können diese entsprechend einsetzen und die planerischen Erfordernisse definieren.
Im Bereich Bauphysik können die Absolventinnen und Absolventen bauphysikalische Zusammenhänge erkennen, analysieren und bewerten sowie bauphysikalische Regeln projektbezogen anwenden. Sie können messtechnische Methoden anwenden und bauphysikalisch relevante Daten ermitteln.
Im Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Terminologie der Tragwerkslehre und können Bauwerke statisch erfassen und zuordnen. Sie kennen das Sicherheitskonzept und die wichtigsten Einwirkungen entsprechend den jeweils aktuellen Normen und können Lastaufstellungen für Bauwerke und daraus Bemessungswerte für die Dimensionierung ermitteln. Sie kennen die äußeren und inneren Kräfte von Stabtragwerken sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren und können die Schnittgrößen statisch bestimmter Träger, Fachwerke und Gelenksysteme einfacher, statisch unbestimmter Stabtragwerke und von Plattentragwerken ermitteln und darstellen sowie EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung anwenden.
Im Bereich Festigkeit und Stabilität kennen die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe der Festigkeitslehre und können die zur Spannungs- und Dehnungsermittlung erforderlichen Querschnittswerte berechnen. Sie können Spannungs- und Dehnungsverläufe im Querschnitt infolge der Schnittgrößen ermitteln und darstellen, Beanspruchungen von Bauteilen und eventuell auftretende Stabilitätsprobleme erkennen und geeignete Bemessungsverfahren auswählen.
Im Bereich Baumaterialien kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten für Tragwerke verwendeten Baumaterialien inklusive ihrer Eigenschaften und Kennwerte sowie die zu deren Ermittlung erforderlichen Prüfverfahren.
Im Bereich Tragsicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Tragsysteme für vorgegebene Bauwerksanforderungen konzipieren (statisches System, Abmessungen, Material), kennen die wichtigsten Bemessungsverfahren und können grundlegende Stahl-, Holz- und Stahlbetontragwerke entwerfen, berechnen und normgerecht dimensionieren. Sie kennen die wichtigsten Verbindungsmittel und können diese einsetzen und berechnen. Sie kennen die Grundbegriffe für den konstruktiven Einsatz weiterer im Bauwesen eingesetzter Materialien und können EDV-Programme zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.
Im Bereich Gebrauchstauglichkeit kennen die Absolventinnen und Absolventen die Arten und Ursachen von Formänderungen und können deren Größen bei Stabtragwerken berechnen. Sie können EDV-Programme zur Verformungsermittlung anwenden.
Im Bereich Konstruktive Durchbildung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren sowie grundlegende Bauteile inklusive ihrer Anschlussdetails konstruktiv durchbilden.
Im Bereich Bauorganisation können die Absolventinnen und Absolventen die Aufgabenstellungen im Bauablauf erkennen, erklären und anwenden sowie die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes und deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.
Im Bereich Bauvorschriften kennen die Absolventinnen und Absolventen die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien und können diese anwenden.
Im Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Bauverfahren und können deren Anwendung planen sowie die dazu erforderlichen Baugeräte auswählen.
Im Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln und EDV-unterstützt durchführen.
Im Bereich Ausschreibung, Angebote, Vergabe können die Absolventinnen und Absolventen Ausschreibungsverfahren durchführen und die dafür notwendigen Unterlagen zusammenstellen sowie dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Im Bereich Betriebsorganisation und Entrepreneurship kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Schritte einer Unternehmungsgründung sowie die Inhalte eines Businessplans und können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären und deren Zusammenhänge beurteilen. Sie können die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben. Sie können die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen. Sie kennen die wesentlichen Arten der Unternehmensfinanzierung und können diese nach vorgegebenen Kriterien charakterisieren sowie einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren. Sie kennen die gesetzlichen Personalnebenkosten und können den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären und die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechtes wiedergeben.
Im Bereich Unternehmensrechnung können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit einfacher Geschäftsfälle auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie kennen die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern, können das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Im Bereich Zivilrecht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentenrechtsgeschäften unterscheiden. Sie können Gewährleistungs-, Garantie- und Schadensansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen. Sie kennen die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Vor- und Nachteile und deren Vertreter und können sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes und können ein Gewerbe anmelden.
Im Bereich Darstellende Geometrie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetzmäßigkeiten der für die Bautechnik bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper sowie geometrische Formen und Transformationen. Sie können bautechnische Objekte analysieren, in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien zeichnerisch darstellen und mit Hilfe von CAD visualisieren.
Im Bereich Konstruktionsübungen kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Materialien und Methoden des Skizzierens sowie die Regeln der Beschriftung und der Farbenlehre. Sie können räumliche, maßstablose einfache Details darstellen und räumliche Schaubilder anfertigen. Sie kennen die wesentlichen Zusammenhänge des Gestaltens sowie die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten. Sie können Gebäude, einfache Infrastrukturbauwerke und Tragwerke (aus Stahl, Holz, Stahlbeton ua.) gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung (Übersichts- und Ausführungspläne ua.) händisch und mit Hilfe von CAD darstellen sowie Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen und Bauteile und ihre Anschlüsse dimensionieren. Sie können Projekte aus dem Hochbau-, Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen sowie Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren.
Im Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe einfacher Bauwerke und können diese nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, planen, dimensionieren und darstellen.
Im Bereich Baustile kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Bauepochen, deren Repräsentanten und richtungsweisende Beispiele sowie den Bezug dieser Bauepochen zu historischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen.
Im Bereich Geotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Baugrund- und Bodeneigenschaften sowie grundlegende Gründungsarten. Sie können die grundlegenden und maßgeblichen Bodenkennwerte ermitteln, geeignete Bodenprüfverfahren auswählen sowie Messungen durchführen, interpretieren und die Ergebnisse vergleichen. Sie kennen die Methoden für die Ermittlung der erforderlichen Basisdaten für geotechnische Aufgabenstellungen, grundlegende Baugrubensicherungen sowie maßgebende Bodeneigenschaften und können diese für bautechnische Anwendungen auswählen. Sie kennen die gebräuchlichen Flachgründungen, deren Funktionsweise und können die grundlegenden Bemessungs- und Konstruktionsregeln bei baupraktischen Aufgabenstellungen anwenden.
Im Bereich Siedlungswasserbau kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der Wasserwirtschaft, Hydrographie und der Wasserversorgung sowie die gebräuchlichen Bauwerke der Wasserversorgung. Sie können die Funktionsweise der Wasserversorgungsanlagen systematisch ordnen und kennen die Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln der gebräuchlichen Bauwerke und Verteilungsnetze der Wasserversorgung. Sie kennen die Grundbegriffe der Abwasserableitung und können die erforderlichen Basisdaten für Abwasserableitungen erheben und ermitteln. Sie kennen die gebräuchlichen Bauwerke der Abwasserableitung, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln und können ausgewählte Bauteile und Bauwerke der Abwasserableitung und Versickerung normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen. Sie kennen Grundbegriffe einfacher Wasserbaumaßnahmen (Schutzwasserbau und Wasserkraft) und können geeignete Bauverfahren den Gegebenheiten entsprechend auswählen und interpretieren.
Im Bereich Verkehrswegebau kennen die Absolventinnen und Absolventen wichtige Begriffe des Verkehrswesens, die maßgebenden Regelwerke im Fachbereich, die gebräuchlichen Bauwerke im Verkehrswegebau und deren Funktionsweise sowie die grundlegende Planung einfacher verkehrstechnischer Aufschließungen. Sie verstehen einfache verkehrsstatistische Auswertungen.
Im Bereich Vermessungswesen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Organisation und Entwicklung des österreichischen Vermessungswesens sowie die Organisation des Grundbuchs in Zusammenhang mit dem Kataster. Sie kennen die Grundlagen der Koordinatensysteme, des Nivellements und der trigonometrischen Lage- und Höhenmessung sowie die Darstellungsweisen für Lage- und Höhenpläne und die gängigen Vermessungsinstrumente. Sie können die Ergebnisse mit geeigneten Methoden darstellen sowie geeignete Messgeräte für die Höhenmessung den Gegebenheiten entsprechend auswählen und eigene Höhenmessungen vornehmen, berechnen, auswerten und darstellen. Sie können entsprechende geodätische Berechnungen durchführen, kennen die Verfahren der Lagemessung und können eigene Lagemessungen durchführen und Lage- und Höhenpläne erstellen. Sie kennen vermessungsspezifische, bautechnische Anwendungen sowie Grundlagen der modernen Vermessung und von Geoinformationssystemen.
Im Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten. Sie können Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD schnittstellentauglich (BIM) darstellen, bauspezifische Software anwenden, Bauteile bzw. Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen, konstruieren und dimensionieren, Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren sowie bauspezifische Software anwenden.
Im Bereich Modellbau und Präsentation können die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues erfassen und Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.
Gemäß Stundentafel I.2 und Stundentafel I.4.
Im Bereich Grundlagen des Bauens können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen und kennen die Verarbeitungsmethoden und Herstellungsverfahren der Baumaterialien, deren Anwendung und Einsatzgebiete.
Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Tragsysteme und Bauweisen, Gründungen und raumbildenden Elemente erfassen.
Im Bereich Technischer Ausbau kennen die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe von Ver- und Entsorgungsanlagen.
Im Bereich Bauphysik kennen die Absolventinnen und Absolventen die bauphysikalischen Grundbegriffe.
Gemäß Stundentafel I.2 und Stundentafel I.4.
Im Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung können die Absolventinnen und Absolventen die Terminologie der Tragsysteme sowie die wichtigsten Einwirkungen im Hochbau erfassen. Sie kennen die äußeren und inneren Kräfte sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren von statisch bestimmten Stabtragwerken. Sie können die Schnittgrößen statisch bestimmter Träger ermitteln und darstellen.
Gemäß Stundentafel I.2 und Stundentafel I.4.
Im Bereich Bauorganisation können die Absolventinnen und Absolventen die Aufgabenstellungen im Bauablauf und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes erkennen und erklären.
Im Bereich Bauvorschriften kennen die Absolventinnen und Absolventen die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien und können diese wiedergeben.
Gemäß Stundentafel I.2 und Stundentafel I.4.
Im Bereich Baumeisterarbeiten kennen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Bau- und Bauhilfsstoffe, ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten nach Regelwerken und können diese mit den üblichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen verarbeiten. Sie kennen die für Bauwerke erforderlichen Gründungs-, Wand- und Deckenkonstruktionssysteme einschließlich erforderlicher Einbauten und können diese herstellen.
Im Bereich Holzbau-Meisterarbeiten kennen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe, ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten nach Regelwerken und können diese mit den üblichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen verarbeiten. Sie kennen die für Bauwerke erforderlichen Wand-, Decken- und Dachkonstruktionssysteme einschließlich erforderlicher Einbauten und Verankerungen und können diese herstellen.
Im Bereich Baunebengewerbe kennen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der für die jeweiligen Gebiete gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe, ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten nach Regelwerken und können diese mit den üblichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen verarbeiten.
Im Bereich Angewandter Baubetrieb kennen die Absolventinnen und Absolventen die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung und können diese in der Werkstätte und auf der Baustelle anwenden. Sie können die Arbeitsschritte und den Material- und Werkzeugeinsatz planen, ausführen und dokumentieren.
Im Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung können die Absolventinnen und Absolventen eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen sowie nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen sowie davon räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen.
Im Bereich Grundlagen des Bauens können die Absolventinnen und Absolventen nachhaltige und innovative Baumaterialien inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren sowie deren Einsatzbereiche und Anwendung erfassen. Sie können die sich daraus ergebende Ökobilanz erstellen und innovative und nachhaltige Baumaterialien anwenden.
Im Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung können die Absolventinnen und Absolventen die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden ressourceneffizienten Bauweisen und deren Architektur erfassen und anwenden und nach den Kriterien nachhaltiger und zeitgemäßer Architektur planen. Sie können die Planungsgrundlagen komplexer Bauwerke und ausgewählte Sanierungsverfahren nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen. Sie können den Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen erfassen.
Im Bereich Gebäudetechnologie können die Absolventinnen und Absolventen den Einsatz von Gebäudetechnologien und Installationselementen sowie Arten von Alternativenergien, deren Technik und Einsatz erfassen. Sie können die thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung von Bauelementen durchführen und die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Systeme erfassen und anwenden. Sie können den Einsatz von Gebäudetechnologien sowie bauphysikalische Auswirkungen von Planungen erfassen und diese ökonomisch und ökologisch bewerten. Sie können die Grundlagen des elementierten Ausbaus erfassen.
Im Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau können die Absolventinnen und Absolventen Anforderungen einfacher Brückenbauwerke erkennen und geeignete Brückentragsysteme für vorgegebene Anforderungen vorschlagen, entwerfen und vergleichen. Sie können die Einwirkungen einfacher Brückenbauwerke ermitteln.
Im Bereich Tragsicherheit im Brückenbau können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Brückentragsysteme vordimensionieren und bemessen sowie spezifische Brückenbauteile entwerfen, berechnen und dimensionieren. Sie kennen die Grundlagen des Spannbetonbaues.
Im Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Brückentragsysteme und spezifische Bauteile konstruktiv durchbilden. Sie kennen grundlegende Methoden der Erhaltung und Instandhaltung von Brückenbauwerken.
Im Bereich Tunnelbau kennen die Absolventinnen und Absolventen tunnelbautechnische Grundbegriffe hinsichtlich Geologie, Terminologie beim Ausbruch, Vortriebsmethoden, Wasserhaltung und Bewetterung für Tunnelbau in geschlossener und offener Bauweise und können diese analysieren und einordnen.
Im Bereich Geotechnik können die Absolventinnen und Absolventen einfache Verformungsermittlungen und erdstatische Berechnungen durchführen sowie Flachgründungen, Tiefgründungen und Baugrubensicherungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen. Sie kennen Grundbegriffe und Berechnungsverfahren für die Standsicherheit von Böschungen und Dämmen, die aktuellen Verfahren im Spezialtiefbau, Grundlagen und Ziele der Abfallwirtschaft sowie Methoden der Umsetzung der Abfallwirtschaft.
Im Bereich Siedlungswasserbau können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Bauverfahren und Konstruktionen im Leitungsbau auswählen, interpretieren und entwickeln sowie geeignete Maßnahmen der Kanalbestandserfassung und Sanierung auswählen und interpretieren. Sie kennen Sonderverfahren im Leitungsbau (unterirdischer Vortrieb ua.), geeignete Verfahren der Wasseraufbereitung sowie die gebräuchlichen Bauwerke der Abwasserreinigung, deren Funktionsweise und grundlegende Konstruktionsregeln. Sie können ausgewählte Bauteile und Bauwerke der Abwasserreinigung normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen.
Im Bereich Wasserbau kennen die Absolventinnen und Absolventen hydrographische und gewässerkundliche Grundlagen und können Basisdaten für wasserbauliche Berechnungen erheben. Sie können hydrostatische Berechnungen, einfache hydraulische Berechnungen von geschlossenen Gerinnen, komplexere hydraulische Berechnungen von Leitungsnetzen und einfache hydraulische Berechnungen offener Gerinne durchführen. Sie kennen einfache wasserbauliche Anlagen und können ausgewählte Bauteile und Bauwerke im Wasserbau entwerfen, berechnen und bemessen sowie wasserbauliche Aufgabestellungen analysieren und fachgerechte Lösungswege auswählen und auf baupraktische Aufgabenstellungen übertragen.
Im Bereich Verkehrswegebau kennen die Absolventinnen und Absolventen Straßenverkehrsanlagen und Begleitbauwerke sowie die technischen, rechtlichen, ökologischen, umwelttechnischen und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen für die Planung von Straßenverkehrsanlagen. Sie kennen die grundlegenden Konstruktionsregeln von Verkehrswegebauten sowie Methoden der Verkehrserhebung und verstehen einfache verkehrsstatistische Auswertungen. Sie können ausgewählte Straßenverkehrsanlagen entwerfen, planen, bemessen und darstellen, die Auswirkungen von ausgewählten Verkehrswegebaumaßnahmen verstehen und bezüglich ihrer bautechnischen Eignung systematisch ordnen sowie geeignete Baukonstruktionen von Verkehrswegebaumaßnahmen auswählen. Sie kennen die Grundlagen des Behördenverfahrens sowie ausgewählte Bauabläufe von Verkehrswegebaumaßnahmen. Sie kennen zweckmäßige und wirtschaftliche Grundlagen für Betrieb, Erhaltung und Instandsetzung von Verkehrswegebauten sowie eisenbahnbautechnische Grundbegriffe, Entwurfselemente und Bauverfahren.
Im Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen die Kosten-/Preisermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln, analysieren und an Fallbeispielen EDV-unterstützt durchführen.
Im Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaft können die Absolventinnen und Absolventen anhand von Fallstudien und Fallbeispielen Aufgabenstellungen zur Führung eines Betriebes analysieren und lösen.
Im Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte können die Absolventinnen und Absolventen anhand von Fallbeispielen spezieller Bauverfahren analysieren und lösen.
Im Bereich Bauausführung und Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Aufgaben im Bauprojekt- und Objektmanagement durchführen sowie Projekte entwickeln und komplexere Planungs- und Bauabläufe erfassen und planen. Sie können komplexere Aufgaben im Projektmanagement durchführen, grundlegende Aufgaben der Projektabwicklung anwenden und analysieren sowie dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Im Bereich Unternehmensrechnung können die Absolventinnen und Absolventen anhand von Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen im baubetrieblichen Rechnungswesen analysieren und lösen.
Im Bereich Ausschreibung, Angebote, Vergabe können die Absolventinnen und Absolventen an komplexeren Bauaufgaben Ausschreibungsverfahren EDV-unterstützt durchführen.
Im Bereich Grundlagen des Bauens kennen die Absolventinnen und Absolventen die holzbauspezifischen Werkstoffe und deren Eigenschaften und Handelsformen sowie nachhaltige und innovative Baumaterialien inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren. Sie können innovative und nachhaltige Baumaterialien anwenden und Ökobilanzen beurteilen.
Im Bereich Bauelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen an den Holzschutz sowie die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden verschiedenen Holzbausysteme aus vorgefertigten Elementen und großflächigen Fassadenelementen sowie die entsprechenden energieeffizienten Bauweisen erfassen und einsetzen. Sie können moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) anwenden.
Im Bereich Gebäudetechnologie können die Absolventinnen und Absolventen den Einsatz zeitgemäßer Gebäudetechnologie und von Installationselementen sowie die Grundlagen des elementierten Ausbaus erfassen.
Im Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung kennen die Absolventinnen und Absolventen die aktuellen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails.
Im Bereich Gebrauchstauglichkeit kennen die Absolventinnen und Absolventen die Arten und Ursachen von Schwingungen im Holzbau und können sie unter Anwendung fachspezifischer Software nachweisen.
Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen Holzbauteile in Bezug auf Montage und Logistik sowie projektbezogene Elemente entwickeln und Anschlussdetails ausarbeiten. Sie können moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) anwenden.
Im Bereich Technischer Ausbau können die Absolventinnen und Absolventen Arten und Einsatz von Installationselementen sowie Grundlagen des zukunftsorientierten Ausbaus erfassen und zeitgemäße Gebäudetechnologie anwenden.
Im Bereich Konstruktive Durchbildung können die Absolventinnen und Absolventen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails entwerfen, berechnen, normgerecht dimensionieren und konstruktiv durchbilden.
Im Bereich Ökologie verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Strukturen und Funktionsweisen von Ökosystemen, die Ökologie von wesentlichen Biozönosen sowie die Auswirkungen anthropogener Einflüsse und Eingriffe auf Ökosysteme. Sie kennen Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen zum Schutz gefährdeter Ökosysteme und deren Anwendung sowie die ökologischen Zusammenhänge fließender und stehender Gewässer und können die Auswirkungen anthropogener Einflüsse beurteilen. Sie können die Richtlinien und Methoden zur Beurteilung der Gewässergüte anwenden und verstehen die allgemeinen Abläufe und Gesetzmäßigkeiten von komplexen natürlichen und künstlichen Systemen. Sie können die gesetzlichen Bestimmungen des Naturschutzes, der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Ökobilanzierung erfassen.
Im Bereich Abfallwirtschaft kennen die Absolventinnen und Absolventen die abfallwirtschaftlichen Grundlagen und verstehen deren umweltrelevante Auswirkungen. Sie können die Methoden zur Aufbereitung und Verwertung von Abfällen bei der Planung einfacher Anlagen anwenden sowie die Deponietypen nach der Deponieverordnung beschreiben und die entsprechende Zuordnung von Abfällen durchführen. Sie kennen Altlastenerkundungsmethoden, Altlastenatlas und Verdachtsflächenkataster, können Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen planen und kennen thermische Verwertungsmethoden. Sie können Sanierungsmethoden unter Anwendung von Recyclingverfahren und -Baumaterialien erklären und vergleichen.
Im Bereich Technischer Ausbau kennen die Absolventinnen und Absolventen Planungsgrundlagen ressourcenschonender Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung (Heizung-, Sanitär,- Klima-/Raumlufttechnik und Wärmepumpen-/Kältetechnik) und können diese erklären, analysieren, dimensionieren und projektspezifisch anwenden. Sie verstehen die funktionellen Zusammenhänge energieeffizienter Anlagensysteme der technischen Gebäudeausrüstung, die funktionellen Zusammenhänge einer energieeffizienten Gebäudeautomation und kennen Aufbau, Funktion und Dimensionierungsrichtlinien regenerativer Energiesysteme.
Im Bereich Bauphysik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Energiebilanzberechnung und können diese anwenden. Sie können energie- und kosteneffiziente Projekte planen und bewerten.
Im Bereich Facility Management kennen die Absolventinnen und Absolventen die Definitionen und Zusammenhänge eines richtlinienkonformen Facility Managements. Sie verstehen die Grundlagen und Prozesse eines ergebnisorientierten Facility Managements, kennen die Möglichkeiten zur Optimierung der Nutzungskosten einer Immobilie und können dies projektspezifisch anwenden.
Im Bereich Sanierungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Aufgaben und Möglichkeiten der Sanierung sowie die Vorschriften des Denkmalschutzes erfassen und anwenden. Sie können die Methoden und Materialien zur Erhaltung und Sanierung bestehender Bausubstanz erfassen, auswählen und die entsprechende Intervention durchführen. Sie können historische Bauweisen und Materialien unter Berücksichtigung alter handwerklicher Technologien erfassen.
Im Bereich Ökologie – nachhaltiges Bauen können die Absolventinnen und Absolventen bauphysikalische Zusammenhänge erkennen, analysieren und bewerten sowie bauphysikalische Regeln und Berechnungen projektbezogen anwenden. Sie können die funktionellen Zusammenhänge energieeffizienter und zeitgemäßer Anlagensysteme verstehen, analysieren und anwenden. Sie kennen Aufbau und Funktion regenerativer Energiesysteme und können die Energiebilanz erfassen und anwenden.
Im Bereich Bauuntersuchung und Baudokumentation können die Absolventinnen und Absolventen Bauaufnahmen durchführen und planlich darstellen, die aufgenommenen Objekte beschreiben, baugeschichtlich einordnen und dokumentarisch festhalten. Sie können Befundungen in Bezug auf Feuchtigkeit und Salzbelastung durchführen, auswerten und interpretieren.
Im Bereich Laboratorium können die Absolventinnen und Absolventen die für den jeweiligen Schadensfall entsprechenden Interventionen erfassen und zeitgemäße Techniken der Sanierung, der Bauphysik, der Restaurierung, der Konservierung und der Festigung anwenden.
Im Bereich Farb- und Lichtstudio – Form und Farbe können die Absolventinnen und Absolventen die ästhetischen Form- und Farbbegriffe erfassen sowie die formalen, farblichen und funktionellen Gestaltungsprinzipien der Raum-, Objekt- und Oberflächengestaltung projektbezogen anwenden. Sie können ein Farb- und Gestaltungskonzept für spezifische Raum- und Bauwerkserfordernisse entwickeln und eine entsprechende objektbezogene Farbberatung anbieten. Im Bereich von Industrial Design verfügen sie über Grundkenntnisse der Farb- und Formgestaltung.
Im Bereich Farblabor – Beschichtungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen physikalische und chemisch-technologische Prüfmethoden für unterschiedliche Beschichtungsstoffe und -systeme verstehen, Untersuchungen durchführen und auswerten. Sie können die Wechselwirkungen zwischen Untergrund und Beschichtung fachgerecht analysieren und interpretieren, Materialproben von Beschichtungen auf unterschiedlichen Untergründen mit den entsprechenden Prüfmethoden prüfen, auswerten und projektbezogen geeignete Aufbauten planen und die Befundung von Untergründen an Bauwerken in Bezug auf Feuchtigkeit und Salzbelastung durchführen und geeignete Sanierungsmaßnahmen vorschlagen. Sie können Technische Funktionsbeschichtungen und deren Systematik erfassen und eine technisch fachgerechte Ausführungs-Planung entwickeln.
Im Bereich Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die schwerpunktspezifischen Aufgabenbereiche der Malerei und Beschichtungstechnik erfassen, fach- und normgerechte Verfahren und Techniken auswählen und eine anspruchsvolle Gebäudegestaltung projektbezogen planen, historische Mal- und Putztechniken sowie Applikationsverfahren für den Tätigkeitsbereich des baulichen Denkmalschutzes auswählen, fachgerecht dokumentieren und in behördlicher Kooperation projektieren. Sie können die facheinschlägigen Normen, Richtlinien und Verarbeitungshinweise und einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nennen und bei der Planung und Bauausführung anwenden. Sie können bei Bau- und Tragwerken ihre Kenntnisse und Fertigkeiten für eine normgerechte Projektierung der Maßnahmen im Bereich der Technischen Funktionsbeschichtungen entsprechend einsetzen.
Im Bereich Grundlagen des Stahlbaues können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Regelwerke des Stahlbaues zuordnen und deren Bedeutung sowie die wesentlichen Vor- und Nachteile des Werkstoffes Stahl erfassen und den Werkstoff zielgerichtet einsetzen. Sie können die wesentlichen physikalischen und mechanischen Eigenschaften erfassen und daraus Schlüsse für den geeigneten Einsatz ziehen. Sie können die wesentlichen stahlbaulichen Planungsgrundlagen erfassen und anwenden sowie die wesentlichen Instrumente eines Qualitätssicherungssystems und die wesentlichen Vorschriften für Ausführungen im Stahlbau erfassen.
Im Bereich Nachweise von Bauteilen und Bauwerken können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Gruppen von Nachweisen erfassen und deren Wichtigkeit einschätzen, die wesentlichen Komponenten der Sicherheitskonzepte erfassen und die Nachweismethoden problemgerecht anwenden. Sie können die wesentlichen Interaktionen auf der Ebene von Schnittgrößen und Spannungen erfassen und anwenden sowie die grundlegenden Bauteile wirtschaftlich dimensionieren. Sie können die wesentlichen Verbindungen im Stahlbau auswählen und einsetzen sowie Schweißverbindungen, Schraubenverbindungen und ausgewählte Sonderverbindungen normengerecht berechnen.
Im Bereich Konstruieren im Stahlbau können die Absolventinnen und Absolventen Krafteinleitungen (versteift und steifenlos) normengerecht konstruieren sowie Träger- und Stützenlagerungen normgerecht entwerfen, berechnen und konstruieren. Sie können verschiedene Möglichkeiten von Trägerstößen auswählen und situationsgemäß einsetzen sowie Rahmenecken entsprechend ihrer Beanspruchung ausbilden und konstruieren und Trägerauflagerungen entsprechend der notwendigen Rotationsanforderungen konstruieren.
Im Bereich Sonderkapitel im Stahlbau können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Korrosionsschutzsysteme unterscheiden und vorschlagen sowie die wesentlichen Brandschutzsysteme unterscheiden, deren Vor- und Nachteile erfassen und die Grundsätze von Brandwiderstandsberechnungen anwenden. Sie können einfache Bauwerke kalkulieren.
Im Bereich Grundlagen der Darstellung im Stahlbau können die Absolventinnen und Absolventen die Konstruktionsnormen im Stahl- und Metallbau interpretieren sowie normengerechte technische Zeichnungen lesen und entsprechend den Konstruktionsnormen im Fachbereich für verschiedene Planungsstufen erstellen (Übersichtspläne, Werkstattpläne, Montagepläne) sowie Schraub- und Schweißkonstruktionen normgerecht darstellen.
Im Bereich CAD im Stahlbau können die Absolventinnen und die grundlegenden Funktionen ausgewählter Branchensoftware auf einfache Darstellungen anwenden und Bauteile und Baugruppen funktions- und CAD-gerecht darstellen. Sie können 2D- und 3D-Darstellungstechniken für einfache Anwendungen anwenden und Projektpläne für alle Stadien eines Bauablaufes im Stahlbau gemäß den Regeln für normgerechte technische Zeichnungen mit Hilfe von CAD erstellen. Sie können Bauteile bzw. Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen, konstruieren und dimensionieren sowie Aufgabenstellungen des Fachbereiches im Team bearbeiten.
Im Bereich Computerunterstützte Tragwerksberechnungen können die Absolventinnen und Absolventen statische Berechnungen mit branchenspezifischer Software erstellen und dokumentieren, Bauteile unter Einsatz entsprechender Software optimieren und technische Berichte erstellen.
Im Bereich Planungsgrundlagen im Fassadenbau können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Regelungen im Fassadenbau zuordnen und anwenden sowie die wesentlichen Fassadensysteme unterscheiden und wesentliche fassadentechnische Sachverhalte beschreiben. Sie können bauphysikalische Problemstellungen analysieren und bauphysikalische Grundlagen problemadäquat anwenden sowie technische Anforderungen an Fassaden beschreiben und Lösungsstrategien hinsichtlich effizienter Gestaltung konzipieren.
Im Bereich Baumaterialien, Konstruktionsdetails können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Materialeigenschaften zuordnen und die Konstruktionswerkstoffe funktionsspezifisch anwenden. Sie können das Wissen über die verwenden Baumaterialien auf konkrete Konstruktionssituationen anwenden und grundlegende Lösungsansätze im Bereich der Detailplanung auf der Basis technischer und bauphysikalischer Zusammenhänge für verschiedene Fassadentypen entwerfen.
Im Bereich Fertigung und Montage können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Systeme der Befestigungstechnik und die damit verbundenen Vorschriften anwenden. Sie können Fassadensysteme bezüglich deren wirtschaftlicher Fertigung und Montage beurteilen sowie Kraftwirkungen auf Fassaden erfassen und deren Weiterleitung in die Tragstruktur des Bauwerkes planen.
Im Bereich Technisches Gebäudemanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen des Gebäudebetriebes sowie Erhaltungs- und Dokumentationsleistungen erfassen.
Im Bereich Infrastrukturelles Gebäudemanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen des infrastrukturellen Gebäudebetriebes sowie geeignete Datenverarbeitungssysteme erfassen und kennen die notwendigen Versorgungsmanagementsysteme.
Im Bereich Kaufmännisches Gebäudemanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderung des betrieblichen / kaufmännischen Gebäudeerhalts erfassen.
Im Bereich Flächenmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderung des Flächenmanagements erfassen und diesbezüglich den Stand der Technik anwenden.
Im Bereich Strategisches Facility Management können die Absolventinnen und Absolventen die verschiedenen strategischen Ausrichtungen von Unternehmensstrategien erfassen.
Im Bereich Gebäudesimulation können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Gebäudesimulation verstehen und anwenden sowie die Parameter der Behaglichkeit verstehen und anwenden.
Im Bereich Ökosystem Stadt können die Absolventinnen und Absolventen die Ver- und Entsorgungszyklen urbaner Strukturen erfassen sowie die urbanen Umwelteinflüsse erfassen, strukturieren und sichtbarmachen.
Im Bereich Grundlagen des Bauens können die Absolventinnen und Absolventen die trockenbauspezifischen Werkstoffe, Elemente und Ausbausysteme sowie die konstruktiven Erfordernisse erfassen und den Einsatz von historischen Stucktechniken in denkmalgeschützten Objekten projektieren.
Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen an Trockenbausysteme insbesondere im Bereich der Funktionsbauteile: Decke-, Wand- und Boden (Doppelbodenkonstruktionen und Trockenestrichsysteme) erfassen und eine fachgerechte Komplettierung mit funktionsspezifischen, vorgefertigten Einbauelementen und Formteilen unter Beachtung der bauphysikalischen Erfordernisse und Vorgaben des technischen Ausbaus entsprechend planen. Sie können den baulichen Brandschutz mit trockenbautechnischen Konstruktionen und fertigen Systemelementen in den Bereichen Wände, Decken und Fußböden objektbezogen projektieren und die Planungserfordernisse von baulichen Übergängen bei Außenwandkonstruktionen und vorgehängten Fassaden zum tragenden Leichtbau erkennen und entsprechende Ausführungsmöglichkeiten entwickeln. Sie können innovative Raumgestaltungen mit deren erforderlichen Aufbauten und Konstruktionen entwickeln.
Im Bereich Schnittstellen zu anderen Gewerken können die Absolventinnen und Absolventen die theoretischen und praktischen Schnittstellen mit den anderen Gewerken und dem technischen Ausbau erfassen, entsprechende Koordinationsmethoden anwenden und bei der Projektplanung und -ausführung branchenspezifische Software einsetzen.
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Sofern im Pflichtgegenstand „Baupraxis und Produktionstechnik“ in den Bereichen mehrere Werkstätten vorgesehen sind, sind durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bis zu 12 Werkstätten festzulegen. Die Festlegung hat sich an den durch die Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Schule sowie an deren standortspezifischem Ausbildungsprofil zu orientieren und ist so vorzunehmen, dass durch die ausgewählten Werkstätten alle Bereiche abgedeckt werden.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“, „Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik“ und „Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik“.
Siehe Anlage 1.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen;
– die gebräuchlichen und marktüblichen Werkstoffe und Bauprodukte sowie deren Eigenschaften und die Grundlagen der dazugehörigen Baunormen erfassen;
– deren Verarbeitungsmethoden sowie deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen;
– Bodenarten und deren wesentliche Eigenschaften erfassen;
– Bodenverbesserungsmaßnahmen erfassen;
– Bauvorbereitungsmaßnahmen erfassen.
Bereich Bauelemente
– geeignete Bauteile und Bausysteme und grundlegende bautechnische Konstruktionen erfassen;
– diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.
Bereich Technischer Ausbau
– die grundlegenden Begriffe erfassen.
Bereich Bauphysik
– bauphysikalische Grundbegriffe erfassen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Ressourcen; Nachhaltigkeit; Baumaterialien; Materialeigenschaften; Bautechnische, bauphysikalische und bauchemische Grundbegriffe; Bausysteme; Tragwerke; Bauabläufe; Bodenarten, Eigenschaften; Bodenverbesserung; Baugrube; Anorganische und organische Werkstoffe und Bauprodukte; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren; Einsatzbereich.
Bereich Bauelemente:
Übersicht Tragsysteme und Bauweisen; Gründungen; tragende und nichttragende raumbildende Elemente; Abdichtungen; Dachkonstruktionen; Dachentwässerung.
Bereich Technischer Ausbau:
Ver- und Entsorgungsanlagen.
Bereich Bauphysik:
Bauphysikalische Grundbegriffe.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die gebräuchlichen und marktüblichen Werkstoffe und Bauprodukte (Glas, Dämmstoffe, Kunststoffe) erfassen und kennen deren Eigenschaften und die Grundlagen der dazugehörigen Baunormen;
– die Verarbeitungsmethoden und Herstellungsverfahren, deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen.
Bereich Bauelemente
– die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen erfassen;
– diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.
Bereich Technischer Ausbau
– haustechnische Anlagen (Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär) und deren planerische Grundlagen erfassen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Anorganische und organische Werkstoffe und Bauprodukte; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren; Einsatzbereich.
Bereich Bauelemente:
Innenausbau einschließlich Fußbodenaufbauten; Fänge; Vertikalverbindungen (Stiegen, Rampen); Absturzsicherungen; Abschlüsse (Fenster, Türen, Tore ua.); Sonnenschutz.
Bereich Technischer Ausbau:
Haustechnische Anlagen (Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär) und Trockenausbau.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Technischer Ausbau
– Anlagen der elektrotechnischen Gebäudeausstattung, fördertechnische Anlagen (Aufzüge, Rolltreppen ua.) erfassen und einfache Elektropläne erstellen.
Bereich Bauphysik
– bauphysikalische Prüfmethoden erfassen und diese anwenden.
Bereich Technischer Ausbau:
Elektrotechnische Gebäudeausstattung; fördertechnische Anlagen (Aufzüge, Rolltreppen ua.); planerische Darstellung.
Bereich Bauphysik:
Wärme- und Feuchteschutz; Schallschutz.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Bauelemente
– die erforderlichen Planungsschritte für die Projektierung erfassen;
– Sanierungsverfahren und Umbauarbeiten erfassen;
– Fassadenelemente erfassen;
– diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.
Bereich Bauphysik
– bauphysikalische Berechnungen von Bauelementen durchführen;
– Maßnahmen für den Wärme- und Feuchteschutz sowie den Schallschutz erfassen;
– bauphysikalische Prüfmethoden anwenden;
– Maßnahmen für den Brandschutz erfassen;
– messtechnische Methoden anwenden und bauphysikalisch relevante Daten ermitteln.
Bereich Bauelemente:
Sanierungen und Umbauarbeiten; Fassaden; Bauökologie; Außenanlagen; Fertigteilbau und Trockenausbau.
Bereich Bauphysik:
Wärme- und Feuchteschutz; Schallschutz; Gebäudehülle; Energieausweis; ausgewählte bauphysikalische Untersuchungsmethoden; Brandschutz.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– die äußeren und inneren Kräfte sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren von statisch bestimmten Stabtragwerken erfassen;
– die Schnittgrößen statisch bestimmter Tragsysteme ermitteln und darstellen;
– die Schnittgrößen von Gelenkträgern und Dreigelenksystemen ermitteln und darstellen;
– das Sicherheitskonzept und die wichtigsten Einwirkungen entsprechend den jeweils aktuellen Normen erfassen;
– Lastaufstellungen für Bauwerke und daraus Bemessungswerte für die Dimensionierung ermitteln.
Bereich Festigkeit und Stabilität
– die Begriffe der Festigkeitslehre erfassen und die erforderlichen Querschnittswerte ermitteln.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Stabtragwerke; statisch bestimmte Tragsysteme; Sicherheitskonzept; Einwirkungen im Hochbau; Standsicherheit.
Bereich Festigkeit und Stabilität:
Dehnungen; Spannungen; Querschnittswerte.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– Bauwerke (Stabtragwerke) statisch erfassen und zuordnen;
– die Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Flächentragwerke erfassen;
– die Schnittgrößen von einfachen, statisch unbestimmten Stabtragwerken ermitteln und darstellen;
– EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung anwenden.
Bereich Festigkeit und Stabilität
– Spannungs- und Dehnungsverläufe im Querschnitt infolge der Schnittgrößen ermitteln und darstellen sowie Beanspruchungen von Bauteilen erkennen;
– eventuell auftretende Stabilitätsprobleme erkennen.
Bereich Baumaterialien
– die für Tragwerke verwendeten Baumaterialien inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen;
– Methoden der Materialprüfung sowie der Bauteilprüfung erfassen und diese anwenden.
Bereich Tragsicherheit
– die wichtigsten Bemessungsverfahren erfassen und grundlegende Stahl-, Holz- und Stahlbetontragelemente berechnen und normgerecht dimensionieren;
– Tragsysteme für vorgegebene Bauwerksanforderungen konzipieren (statisches System, Abmessungen, Material);
– EDV-Programme zur Bemessung von Stabtragwerken anwenden.
Bereich Gebrauchstauglichkeit
– die Arten und Ursachen von Formänderungen erfassen und deren Größen bei statisch bestimmten Stabtragwerken berechnen;
– EDV-Programme zur Verformungsermittlung von Stabtragwerken anwenden.
Bereich Konstruktive Durchbildung
– die konzeptionelle konstruktive Durchbildung der grundlegenden Bauteile inklusive ihrer Anschlussdetails erfassen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Flächentragwerke; statisch unbestimmte Stabtragwerke; ungünstige Laststellungen; EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung.
Bereich Festigkeit und Stabilität:
Dehnungen; Spannungen; Stabilität (Knicken).
Bereich Baumaterialien:
Materialeigenschaften und Materialkennwerte; Prüfung von Materialien, Bauteilen und Bauteilverbindungen.
Bereich Tragsicherheit:
Tragelemente aus Stahl, Holz und Stahlbeton; EDV-Programme zur Bemessung von Stabtragwerken.
Bereich Gebrauchstauglichkeit:
Verformungsermittlung bei statisch bestimmten Stabtragwerken; EDV-Programme zur Ermittlung der Verformungen von Stabtragwerken.
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Tragelemente aus Stahl, Holz und Stahlbeton.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– Bauwerke (Flächentragwerke) statisch erfassen und zuordnen;
– die Schnittgrößen einfacher, statisch unbestimmter Stabtragwerke sowie von Plattentragwerken ermitteln und darstellen;
– EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.
Bereich Festigkeit und Stabilität
– spezielle Stabilitätsprobleme erkennen und geeignete Bemessungsverfahren auswählen.
Bereich Baumaterialien
– die für Tragwerke verwendeten Baumaterialien inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen;
– Methoden der Materialprüfung sowie der Bauteilprüfung erfassen und diese anwenden.
Bereich Tragsicherheit
– die wichtigsten Verbindungsmittel erfassen und diese berechnen;
– das Brandverhalten der wichtigsten konstruktiv verwendeten Materialien und die Auswirkungen auf die Bemessung erfassen;
– die Grundbegriffe für den konstruktiven Einsatz weiterer im Bauwesen eingesetzter Materialien erfassen;
– EDV-Programme zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.
Bereich Gebrauchstauglichkeit
– die Arten und Ursachen von Formänderungen erfassen und deren Größen bei statisch unbestimmten Stabtragwerken berechnen;
– EDV-Programme zur Verformungsermittlung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.
Bereich Konstruktive Durchbildung
– Konstruktionsvorschläge erstellen und vergleichen (optimieren) und grundlegende Bauteile inklusive ihrer Anschlussdetails konzeptionell konstruktiv durchbilden.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Stab- und Flächentragwerke im Bauwesen; statisch unbestimmte Stab- und Plattentragwerke; EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung von Stab- und Flächentragwerken.
Bereich Festigkeit und Stabilität:
Stabilität (Biegedrillknicken).
Bereich Baumaterialien:
Materialeigenschaften und Materialkennwerte; Prüfung von Materialien, Bauteilen und Bauteilverbindungen.
Bereich Tragsicherheit:
Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton (Anschlüsse und Details); EDV-Programme zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken; Brandschutz; Einführung in den konstruktiven Einsatz weiterer Materialien (Mauerwerk, Glas, Kunststoffe ua.).
Bereich Gebrauchstauglichkeit:
Formänderungen statisch unbestimmter Stabtragwerke; EDV-Programme zur Ermittlung der Verformungen von Stab- und Flächentragwerken.
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Tragelemente aus Stahl, Holz und Stahlbeton.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Bauorganisation
– die Aufgabenstellungen im Bauablauf anwenden und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes und deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.
Bereich Bauvorschriften
– die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien anwenden.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
– die gängigen Bauverfahren sowie die dazu erforderlichen Baugeräte erfassen.
Bereich Bauorganisation:
Vertiefung des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten in der Planungs- und Bauausführungsphase sowie nach Abschluss der Bauausführungsphase.
Bereich Bauvorschriften:
Baugesetze; Normen; Arbeitnehmerschutz; Baurestmassenverordnung; spezielle Baugesetze.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:
Arten und Einsatz.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Betriebsorganisation und Entrepreneurship
– die wesentlichen Schritte einer Unternehmungsgründung sowie die Inhalte eines Businessplans erfassen und die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären und deren Zusammenhänge beurteilen;
– die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben;
– die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen.
Bereich Zivilrecht
– die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentenrechtsgeschäften unterscheiden;
– Gewährleistungs-, Garantie- und Schadensansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen;
– die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Vor- und Nachteile und deren Vertreter erfassen;
– sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
– die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes erfassen und ein Gewerbe anmelden.
Bereich Betriebsorganisation und Entrepreneurship:
Businessplan-Marketing; Organisation; Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung; Finanzierung; Personalverrechnung; Arbeitsrecht.
Bereich Zivilrecht:
Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts; Grundzüge des Zivilrechts; Unternehmensrecht; Gewerberecht.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
– die gängigen Bauverfahren erfassen, deren Anwendung planen sowie die dazu erforderlichen Baugeräte auswählen.
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung
– die Grundlagen der Kostenermittlung erfassen;
– die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln und EDV-unterstützt durchführen.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe
– Ausschreibungsverfahren durchführen und die dafür notwendigen Unterlagen zusammenstellen;
– dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:
Standard- und Spezialverfahren.
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung:
Grundlagen der Kostenermittlung; Kostenermittlung; Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise); Positionskalkulation; Regieleistungen.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:
Ausschreibungs- und Vergabearten; Bauvertrag; Planungskoordination; Standardisierte Leistungsbeschreibungen; Werkvertragsnormen (Ausschreibungs- und Abrechnungsregeln).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe
– Ausschreibungsverfahren durchführen und die dafür notwendigen Unterlagen zusammenstellen;
– dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Bereich Unternehmensrechnung
– die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern erfassen, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen;
– den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären;
– die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:
Bauvertrag; Planungskoordination; Werkvertragsnormen (Ausschreibungs- und Abrechnungsregeln); Ausfertigen von Leistungsverzeichnissen.
Bereich Unternehmensrechnung:
Kostenrechnung, Steuern; Doppelte Buchhaltung; Einnahmen-Ausgabenrechnung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellende Geometrie
– die für technische Darstellungen notwendigen Abbildungsverfahren erfassen und Risse deuten;
– ebenflächig begrenzte Objekte konstruktiv bearbeiten und in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien darstellen.
Bereich Konstruktionsübungen
– die wesentlichen Materialien und Methoden des Skizzierens erfassen;
– die Regeln der Beschriftung erfassen;
– bautechnisch relevante Objekte in Handskizzen darstellen;
– die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten erfassen;
– Pläne händisch oder computerunterstützt erstellen.
Bereich Baustile
– die wichtigsten Bauepochen, deren Repräsentanten und richtungsweisende Beispiele sowie den Bezug dieser Bauepochen zu historischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen erfassen.
Bereich Darstellende Geometrie:
Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.
Bereich Konstruktionsübungen:
Freihandzeichnen; Schrift und Schriftbilder; Skizzieren; Bauformen; Normgerechtes Konstruieren und Erstellen von Plänen in verschiedenen Maßstäben.
Bereich Baustile:
Antike bis Moderne.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellende Geometrie
– die für die Bautechnik bedeutsamen Kurven und krummflächig begrenzten Körper erfassen;
– die zur Erzeugung bautechnischer Objekte notwendigen Verfahren erfassen;
– bautechnisch relevante Objekte und in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien zeichnerisch darstellen und mit CAD visualisieren.
Bereich Konstruktionsübungen
– die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten anwenden;
– CAD-Programme zur Erstellung von Plänen anwenden.
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre
– die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe von Bauwerken erfassen und anwenden;
– Raumprogramme entwerfen;
– die Normen und die baulichen Voraussetzungen für barrierefreies Bauen erfassen;
– barrierefrei planen, dimensionieren und darstellen.
Bereich Darstellende Geometrie:
Konstruktive Behandlung bautechnischer Objekte; Darstellung und konstruktive Behandlung von Volumsmodellen in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.
Bereich Konstruktionsübungen:
Dreidimensionale Gebäudemodelle; Einreichpläne.
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre:
Grundzüge der Gebäude- und Gestaltungslehre; Gebäudeanalyse; Gebäudearten; funktionsgerechte Gestaltung; Wohnbau.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Geotechnik
– grundlegende Baugrund- und Bodeneigenschaften erfassen;
– grundlegende Gründungsarten erfassen;
– die grundlegenden Bodenkennwerte ermitteln, geeignete Bodenprüfverfahren auswählen, Messungen durchführen, interpretieren und die Ergebnisse vergleichen;
– einfache geotechnische Berechnungen durchführen.
Bereich Siedlungswasserbau
– die Grundbegriffe der Wasserwirtschaft, Hydrographie und der Wasserversorgung erfassen;
– die Grundbegriffe der Abwasserableitung erfassen.
Bereich Verkehrswegebau
– wichtige Begriffe des Verkehrswesens erfassen;
– die maßgebenden Regelwerke im Fachbereich erfassen;
– die gebräuchlichen Bauwerke im Verkehrswegebau und deren Funktionsweise erfassen.
Bereich Vermessungswesen
– die Organisation und Entwicklung des österreichischen Vermessungswesens erfassen;
– die Grundlagen der Koordinatensysteme, des Nivellements, der trigonometrischen Lage- und Höhenmessung erfassen;
– die Darstellungsweisen für Lage- und Höhenpläne verstehen;
– die gängigen Vermessungsinstrumente erfassen;
– grundlegende geodätische Berechnungen durchführen.
Bereich Geotechnik:
Grundlagen Baugrund und Boden; Wasser im Baugrund; Grundlagen Gründungen; Ermittlung und Prüfung von grundlegenden Bodenkennwerten; einfache geotechnische Berechnungen.
Bereich Siedlungswasserbau:
Grundlagen Hydrographie; Grundlagen und Funktionen der Wasserversorgung; Grundlagen der Abwasserableitung.
Bereich Verkehrswegebau:
Grundlagen des Verkehrswegebaus.
Bereich Vermessungswesen:
Grundlagen des Vermessungs- und Katasterwesens in Österreich; Grundlagen der Lage- und Höhenmessung sowie deren planlichen Darstellung; vermessungstechnisches Rechnen; Instrumentenkunde; Methoden, Erfassung und Auswertung der Höhenmessung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Geotechnik
– die Methoden für die Ermittlung der erforderlichen Basisdaten für geotechnische Aufgabenstellungen erfassen;
– grundlegende Baugrubensicherungen erfassen;
– die maßgeblichen Bodenkennwerte erheben, geeignete Bodenprüfverfahren auswählen, Messungen durchführen, interpretieren und die Ergebnisse vergleichen;
– die gebräuchlichen Flachgründungen und deren Funktionsweise erfassen;
– einfache geotechnische Berechnungen durchführen.
Bereich Siedlungswasserbau
– die grundlegenden Bauwerke der Abwasserableitung, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln erfassen;
– die erforderlichen Basisdaten für Abwasserableitungen erheben und ermitteln;
– Grundbegriffe einfacher Wasserbaumaßnahmen (Schutzwasserbau und Wasserkraft) erfassen.
Bereich Verkehrswegebau
– die grundlegende Planung einfacher verkehrstechnischer Aufschließungen erfassen;
– einfache verkehrsstatistische Auswertungen verstehen.
Bereich Vermessungswesen
– geeignete Messgeräte für die Höhenmessung den Gegebenheiten entsprechend auswählen und eigene Höhenmessungen vornehmen, berechnen, auswerten und darstellen;
– die Verfahren der Lagemessung verstehen;
– die Organisation des Grundbuchs in Zusammenhang mit dem Kataster erfassen;
– eigene Lagemessungen durchführen und Lage- und Höhenpläne erstellen;
– vermessungsspezifische, bautechnische Anwendungen erfassen.
Bereich Geotechnik:
Untergrunderkundung; Grundlagen Baugruben mit Wasserhaltung; Ermittlung und Prüfung der maßgeblichen Bodenkennwerten; Grundlagen von Flachgründungen; einfache geotechnische Berechnungen.
Bereich Siedlungswasserbau:
Systeme und Bauwerke der Abwasserableitung; Regenwasserversickerung; einfache Wasserbaumaßnahmen (Schutzwasserbau und Wasserkraft).
Bereich Verkehrswegebau:
Grundlagen der Planung im Verkehrswegebau.
Bereich Vermessungswesen:
Praktische Höhenvermessung und Handhabung der dazugehörigen Messinstrumente; Grundlagen über Vermessungsaufgaben in der Bautechnik; Verfahren der Lagebestimmung und Koordinatenrechnung; Lage- und Höhenpläne; Praktische Lagevermessung mit Lage- und Höhenplanerstellung; Anwendung vermessungsspezifischer Software für das Bauwesen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– die Methoden normgemäßer Plandarstellungen von schwerpunktspezifischen Bauteilen und Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten erfassen;
– schwerpunktspezifische Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD schnittstellentauglich (BIM) darstellen;
– bau- bzw. schwerpunktspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Grundlagenerhebung; Entwurfspläne; Einreichpläne; Polier- und Detailpläne; Projektpläne einfacher schwerpunktspezifischer Bauwerke.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– eigenständig Bauteile und Bauwerke nach vorgegebenen schwerpunktspezifischen Anforderungen, ökonomischen, ökologischen Gesichtspunkten sowie nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen;
– Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
– technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und die schwerpunktspezifischen Projekte präsentieren;
– bau- bzw. schwerpunktspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Entwerfen schwerpunktspezifischer Bauteile und Bauwerke; Visualisierung und Präsentation; Erstellen von Schalungs- und Bewehrungsplänen, Ausführungs-, Detail- und Konstruktionsplänen; Ausarbeiten von baubetrieblichen Grundlagen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– schwerpunktspezifische Bauteile und Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen, konstruieren und dimensionieren;
– Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
– technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und die schwerpunktspezifischen Projekte präsentieren;
– bau- bzw. schwerpunktspezifische Software anwenden.
Bereich Modellbau und Präsentation
– unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues erfassen;
– Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Schwerpunktspezifische Entwurfs- und Konstruktionspläne; Erstellen von Schalungs- und Bewehrungsplänen, Ausführungs-, Detail- und Konstruktionsplänen; Ausarbeiten von baubetrieblichen Grundlagen.
Bereich Modellbau und Präsentation:
Modellbau von Bauprojekten.
Gemäß Stundentafel I.2.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen;
– die Verarbeitungsmethoden und Herstellungsverfahren der Baumaterialien, deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen.
Bereich Bauelemente
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Tragsysteme und Bauweisen, Gründungen und raumbildenden Elemente erfassen.
Bereich Technischer Ausbau
– die Begriffe von Ver- und Entsorgungsanlagen erfassen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Ressourcen, Nachhaltigkeit, Baumaterialien, Bausysteme; Tragwerke; Bau- und Bauzusatzstoffe; Materialeigenschaften; Bodenarten, Eigenschaften; Baugrubensicherung.
Bereich Bauelemente:
Übersicht Tragsysteme und Bauweisen; Gründungen; tragende, nichttragende und raumbildende Elemente.
Bereich Technischer Ausbau:
Ver- und Entsorgungsanlagen (Begriffe).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen;
– die Verarbeitungsmethoden und Herstellungsverfahren der Baumaterialien, deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen.
Bereich Bauphysik
– bauphysikalische Grundbegriffe erfassen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Physikalische Effekte am Bau; Herstellungsverfahren; Einsatzbereiche.
Bereich Bauphysik:
Bauphysikalische Grundbegriffe.
Gemäß Stundentafel I.2.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– die Terminologie der Tragsysteme erfassen;
– die wichtigsten Einwirkungen im Hochbau erfassen;
– die äußeren und inneren Kräfte sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren von statisch bestimmten Stabtragwerken erfassen;
– die Schnittgrößen statisch bestimmter Träger ermitteln und darstellen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Kräfte und Gleichgewicht; Standsicherheit; Terminologie der Tragsysteme; Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Stabtragwerke; Einwirkungen im Hochbau; statisch bestimmte Träger.
Gemäß Stundentafel I.2.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Bauorganisation
– die Aufgabenstellungen im Bauablauf und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes erkennen und erklären.
Bereich Bauvorschriften
– die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien erfassen und diese wiedergeben.
Bereich Bauorganisation:
Grundlagen des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten.
Bereich Bauvorschriften:
Baugesetze; Normen; Grundkataster, öffentliche Bücher; Arbeitnehmerschutz; Baurestmassenverordnung; spezielle Baugesetze.
Gemäß Stundentafel I.2.
Die Studierenden können
– im jeweiligen Bereich die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe und ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten gemäß den einschlägigen Regelwerken erfassen und erläutern;
– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erfassen und diese in der Werkstätte und auf der Baustelle beurteilen und anwenden sowie die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Schutzmaßnahmen; Unfallverhütung; Qualitätsprüfung- und -sicherung; Instandhaltung; Recycling.
Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte, Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Bereichen angeführten Werkstätten.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Baumeisterarbeiten
– Mauerwerke mit klein- und mittelformatigen Steinen herstellen und diese mit unterschiedlichen Putzen versehen;
– die üblichen Geräte und Maschinen samt deren Schutzeinrichtungen erfassen und diese bedienen;
– die Grundprinzipien systemloser Schalungen erfassen und diese funktionsgerecht herstellen;
– die handelsüblichen Baustähle sowie die Bestandteile des Betons erfassen;
– einfache Bewehrungen anfertigen und Beton herstellen.
Bereich Holzbau-Meisterarbeiten
– die gebräuchlichen Holzarten und ihre Eigenschaften erfassen und zimmermannsmäßige Holzverbindungen herstellen;
– die üblichen tragbaren Holzbearbeitungsmaschinen erfassen und diese bedienen und warten;
– Wände in verschiedener Bauweise anreißen und herstellen;
– die gebräuchlichen Materialien für Verleimungen und Verklebungen sowie deren Eigenschaften erfassen.
Bereich Angewandter Baubetrieb
– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erfassen;
– Arbeits- und Schutzgerüste und deren Anwendungsbereiche erfassen;
– die Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten von Leitern erfassen;
– Leitern und Gerüste standsicher aufstellen und sicher am Bauwerk verankern.
Bereich Trockenausbauarbeiten
– Wandsysteme herstellen;
– Deckensysteme herstellen;
– Bodensysteme herstellen;
– Spachtelarbeiten ausführen;
– Stuckarbeiten ausführen;
– Schnittstellen mit anderen Gewerken erkennen.
Bereich Baumeisterarbeiten:
Maurer-Handwerkstätte:
Mauerwerk aus klein- und mittelformatigen Steinen; Oberflächen.
Maurer-Maschinenwerkstätte:
Geräte und Maschinen, Bedienung (Mischmaschinen, Kreissägen, Trennmaschinen usw.).
Schalungs- und Stahlbetonwerkstätte:
Systemlose Schalungen; Einfache Bewehrungen; Beton.
Bereich Holzbau-Meisterarbeiten:
Holzbau-Handwerkstätte:
Materialkunde und Verarbeitung; zimmermannsmäßige Holzverbindungen.
Holzbau-Maschinenwerkstätte:
Tragbare Holzbearbeitungsmaschinen; Anwendung und Wartung.
Holzkonstruktions- und Abbundwerkstätte:
Holzkonstruktionen.
Holzleimbauwerkstätte:
Grundausbildung Verleimungen, Verklebungen.
Bereich Angewandter Baubetrieb:
Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte:
Arbeits- und Schutzgerüste; Leitern.
Bereich Trockenausbauarbeiten:
Trockenausbauwerkstätte:
Ständerwände, Wandbekleidungen und Schachtwände; Systemtrennwände; Deckensysteme; abgehängte Decken, Akustikdecken; freitragende Decken; Dachausbauten; Hohlraum- und Doppelböden; Trockenestriche; Spachtelarbeiten; Stuckarbeiten; tragender Trockenausbau.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Baumeisterarbeiten
– Wände aus verschiedenen Mauerwerkssteinen herstellen und erforderliche Einbauten versetzen;
– gängige Wand- und Deckensysteme herstellen und entsprechend ihrem Zweck dämmen;
– die Prinzipien der Befestigungstechnik erfassen und Befestigungen herstellen;
– die üblichen Fußbodenkonstruktionen erfassen und Fußbodenaufbauten herstellen;
– die unterschiedlichen Fangsysteme erfassen und Fänge herstellen;
– die üblichen Geräte und Maschinen warten;
– Fundament-, Wand- und Stützenschalungen sowie die Bestandteile von Lehrgerüsten erfassen;
– Schalungen samt Einbauteilen und Lehrgerüste herstellen;
– Bewehrungen nach Bewehrungsplänen anfertigen;
– Rezeptbeton herstellen, einbringen, verdichten und nachbehandeln.
Bereich Holzbau-Meisterarbeiten
– die gebräuchlichen Dachstuhlkonstruktionen sowie deren Austragung erfassen;
– Dachstuhlkonstruktionen mit den gebräuchlichen zimmermannsmäßigen und ingenieurmäßigen Holzverbindungen herstellen;
– die gebräuchlichen stationären Holzbearbeitungsmaschinen samt ihrer Schutzvorrichtungen erfassen;
– stationäre Holzbearbeitungsmaschinen bedienen und warten;
– Dachkonstruktionen anreißen und samt erforderlicher Verankerungen herstellen;
– die Einzelteile für Wand-, Decken- und Fußbodenkonstruktionen erfassen;
– diese Konstruktionen unter Einsatz neuzeitlicher Verbindungsmittel herstellen;
– das Rohmaterial prüfen und bewerten sowie Leimholz herstellen.
Bereich Baunebengewerbe
– Metalle bearbeiten;
– Wandsysteme herstellen, Spachtelarbeiten ausführen sowie Bodensysteme herstellen;
– Wasserversorgungsleitungen herstellen;
– Stuckarbeiten ausführen.
Bereich Baumeisterarbeiten:
Maurer-Handwerkstätte:
Mauerwerk aus großformatigen Steinen; Versetzarbeiten; Wände und Decken; Oberflächen; Befestigungstechnik; Fußbodenkonstruktionen; Fänge.
Maurer-Maschinenwerkstätte:
Geräte und Maschinen, Wartung (Mischmaschinen, Kreissägen, Trennmaschinen usw.).
Schalungs- und Stahlbetonwerkstätte:
Systemschalungen für Fundamente, Wände und Stützen samt Einbauten; Lehrgerüste; Bewehrung nach Bewehrungsplänen; Beton und Betonfertigteile.
Bereich Holzbau-Meisterarbeiten:
Holzbau-Handwerkstätte:
Dächer; Austragungen; Ingenieurmäßige Verbindungsmittel.
Holzbau-Maschinenwerkstätte:
Stationäre Holzbearbeitungsmaschinen; Schutzmechanismen und Wartung.
Holzkonstruktions- und Abbundwerkstätte:
Dachkonstruktionen; Wandkonstruktionen; Deckenkonstruktionen; Fußbodenkonstruktionen; neuzeitliche Verbindungsmittel.
Holzleimbauwerkstätte:
Holztrocknung; Qualitätskontrolle des Rohmaterials; Keilzinkung der Lamellen; Leimauftragung; Verarbeitungs- und Presszeit.
Bereich Baunebengewerbe:
Baumaschinen- und Metallwerkstätte:
Schlosserarbeiten.
Trockenausbauwerkstätte:
Ständerwände, Wandbekleidungen, Schachtwände; Systemtrennwände.
Haustechnik-Installationswerkstätte:
Installateurarbeiten – Wasserversorgung.
Malerwerkstätte:
Stuckarbeiten.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Baunebengewerbe
– an gängigen Werkzeugen und Baumaschinen funktions- und werterhaltende Maßnahmen durchführen;
– Deckensysteme des Trockenausbaus herstellen;
– Wasserentsorgungsleitungen herstellen;
– die gängigen Energieversorgungssysteme erfassen und diese herstellen;
– Maler- und Anstreicharbeiten durchführen;
– die gebräuchlichen Materialien erfassen und grundlegende Dachdecker- und Spenglerarbeiten durchführen.
Bereich Angewandter Baubetrieb
– den für die Arbeitsvorbereitung erforderlichen Personal-, Material- und Geräteeinsatz erfassen;
– für kleinere Bauvorhaben die Arbeitsvorbereitung durchführen.
Bereich Baunebengewerbe:
Baumaschinen- und Metallwerkstätte:
Schlosserarbeiten; funktions- und werterhaltende Maßnahmen an Werkzeugen und Baumaschinen.
Trockenausbauwerkstätte:
Deckensysteme; abgehängte Decken, Akustikdecken, freitragende Decken; Dachausbauten.
Haustechnik-Installationswerkstätte:
Installateurarbeiten – Wasserentsorgung und Energieversorgung.
Malerwerkstätte:
Maler- und Beschichtungsarbeiten.
Dachdecker- und Spenglerwerkstätte:
Dachdecker- und Spenglerarbeiten.
Bereich Angewandter Baubetrieb:
Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte:
Arbeitsvorbereitung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Grundlagenerhebung; Bauaufnahmen; Entwurfspläne (3D-CAD), Projektpläne und konstruktive Durchbildung einfacher und komplexer Hochbauten.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen, ökonomischen, ökologischen Gesichtspunkten sowie nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen;
– räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen;
– Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Entwerfen komplexer Gebäude; Visualisierung und Präsentation und Projektbeschreibung; Erstellen von Schalungs- und Bewehrungsplänen, Ausführungs-, Detail- und Konstruktionsplänen; baubetriebliche Bearbeitung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– nachhaltige und innovative Baumaterialien inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren im Bereich der Vorfertigung und deren Handelsformen erfassen;
– deren Einsatzbereiche und Anwendung erfassen;
– die sich daraus ergebende Ökobilanz erstellen.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden ressourceneffizienten Bauweisen und deren Architektur erfassen.
Bereich Gebäudetechnologie
– den Einsatz von Gebäudetechnologien und Installationselementen erfassen;
– Arten von Alternativenergien, deren Technik und Einsatz erfassen;
– die thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung von Bauelementen durchführen;
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Systeme anwenden.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Materialeigenschaften mehrschichtiger Bauteile; Herstellungsverfahren innovativer und nachhaltiger Baumaterialien und deren Einsatzbereiche, deren Wiederverwendbarkeit und Entsorgung; Ökobilanz.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung:
Ressourceneffiziente Bauweisen.
Bereich Gebäudetechnologie:
Einsatz von Alternativenergien; Installationselemente; Thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung; Energieeffiziente Systeme; Gebäudetechnologien; Vermeidung sommerlicher Überwärmung; Luft- und Winddichtheit; Schallschutz und Akustik.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– innovative und nachhaltige Baumaterialien anwenden.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung
– Planungsgrundlagen komplexer Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen;
– ausgewählte Sanierungsverfahren erfassen;
– den Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen erfassen.
Bereich Gebäudetechnologie
– die Grundlagen des elementierten Ausbaus erfassen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Beurteilen innovativer und nachhaltiger Baumaterialien nach den Kriterien einer Öko-Bilanz.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung:
Sonderbauwerke; Material- und funktionsgerechtes Gestalten; ausgewählte Sanierungsverfahren und Denkmalschutz; Bestandsaufnahmen; Bestandsanalysen; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente.
Bereich Gebäudetechnologie:
Elementierter Ausbau.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau
– Anforderungen einfacher Brückenbauwerke erkennen;
– die Einwirkungen einfacher Brückenbauwerke erfassen.
Bereich Tragsicherheit im Brückenbau
– grundlegende Brückentragsysteme vordimensionieren und bemessen;
– spezifische Brückenbauteile entwerfen, berechnen und dimensionieren.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau
– spezifische Brückenbauteile konstruktiv durchbilden.
Bereich Tunnelbau
– tunnelbautechnische Grundbegriffe hinsichtlich Geologie, Terminologie beim Ausbruch, Vortriebsmethoden, Wasserhaltung und Bewetterung für Tunnelbau in geschlossener und offener Bauweise erfassen und diese analysieren und einordnen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau:
Im Brückenbau verwendete Tragsysteme; Einwirkungen im Brückenbau.
Bereich Tragsicherheit im Brückenbau:
Spezifische Brückenbauteile.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau:
Spezifische Brückenbauteile.
Bereich Tunnelbau:
Grundbegriffe Tunnelbau; Vortriebsmethoden und Bauweisen im Tunnelbau.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau
– geeignete Brückentragsysteme für vorgegebene Anforderungen vorschlagen, entwerfen und vergleichen;
– die Einwirkungen einfacher Brückenbauwerke ermitteln.
Bereich Tragsicherheit im Brückenbau
– grundlegende Brückentragsysteme vordimensionieren und bemessen;
– spezifische Brückenbauteile entwerfen, berechnen und dimensionieren;
– die Grundlagen des Spannbetonbaues erfassen.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau
– grundlegende Brückentragsysteme konstruktiv durchbilden;
– grundlegende Methoden der Erhaltung und Instandhaltung von Brückenbauwerken erfassen.
Bereich Tunnelbau
– tunnelbautechnische Grundbegriffe hinsichtlich Geologie, Terminologie beim Ausbruch, Vortriebsmethoden, Wasserhaltung und Bewetterung für Tunnelbau in geschlossener und offener Bauweise erfassen und diese analysieren und einordnen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau:
Im Brückenbau verwendete Tragsysteme; Einwirkungen im Brückenbau.
Bereich Tragsicherheit im Brückenbau:
Spezifische Brückenbauteile; Grundlagen Spannbeton.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau:
Brückentragwerke; Erhaltung und Instandhaltung von Brückenbauwerken.
Bereich Tunnelbau:
Bauweisen im Tunnelbau; Sicherheitseinrichtungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Geotechnik
– bodenmechanische Berechnungen durchführen;
– einfache Verformungs- und erdstatische Berechnungen durchführen;
– die gebräuchlichen Flachgründungen und deren Funktionsweise erfassen und die grundlegenden Bemessungs- und Konstruktionsregeln bei baupraktischen Aufgabenstellungen anwenden;
– Flachgründungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen.
Bereich Siedlungswasserbau
– geeignete Bauverfahren und Konstruktionen im Leitungsbau auswählen, interpretieren und entwickeln;
– geeignete Maßnahmen der Kanalbestandserfassung und Sanierung auswählen und interpretieren;
– Sonderverfahren im Leitungsbau (unterirdischer Vortrieb, ua.) erfassen.
Bereich Wasserbau
– hydrographische und gewässerkundliche Grundlagen erfassen und Basisdaten für wasserbauliche Berechnungen erheben;
– hydrostatische Berechnungen durchführen;
– einfache hydraulische Berechnungen von geschlossenen und offenen Gerinnen durchführen;
– komplexere hydraulische Berechnungen von Leitungsnetzen durchführen;
– einfache wasserbauliche Anlagen erfassen.
Bereich Verkehrswegebau:
– die technischen, rechtlichen, ökologischen, umwelttechnischen und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen für die Planung von Straßenverkehrsanlagen erfassen;
– die grundlegenden Konstruktionsregeln von Verkehrswegebauten erfassen;
– Methoden der Verkehrserhebung erfassen und einfache verkehrsstatistische Auswertungen verstehen;
– ausgewählte Straßenverkehrsanlagen entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
– geeignete Baukonstruktionen von Verkehrswegebaumaßnahmen auswählen und gemäß den grundlegenden Regeln planlich darstellen.
Bereich Geotechnik:
Bodenmechanische Berechnungen (Erddruck, Setzungen); Bemessung von Flachgründungen.
Bereich Siedlungswasserbau:
Leitungsbau; Kanalbestand und Kanalsanierung; Sonderverfahren Leitungsbau.
Bereich Wasserbau:
Hydrografie und Gewässerkunde; Hydrostatik und Hydraulik; einfache Wasserbaumaßnahmen.
Bereich Verkehrswegebau:
Verkehrswegeplanung; Verkehrsanlagenplanung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Geotechnik
– Tiefgründungen und Baugrubensicherungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
– Grundbegriffe und Berechnungsverfahren für die Standsicherheit von Böschungen und Dämmen erfassen;
– die aktuellen Verfahren im Spezialtiefbau erfassen;
– Grundlagen und Ziele der Abfallwirtschaft erfassen;
– Methoden der Umsetzung der Abfallwirtschaft erfassen.
Bereich Siedlungswasserbau
– geeignete Verfahren der Wasseraufbereitung erfassen;
– die gebräuchlichen Bauwerke der Abwasserreinigung, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln erfassen;
– ausgewählte Bauteile und Bauwerke der Abwasserreinigung normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen.
Bereich Wasserbau
– ausgewählte Bauteile und Bauwerke im Wasserbau entwerfen, berechnen und bemessen;
– wasserbauliche Aufgabestellungen analysieren und fachgerechte Lösungswege auswählen und auf baupraktische Aufgabenstellungen übertragen.
Bereich Verkehrswegebau
– ausgewählte Verkehrsanlagen und Begleitbauwerke entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
– die Grundlagen des Behördenverfahrens sowie ausgewählte Bauabläufe von Verkehrswegebaumaßnahmen erfassen;
– einfache Projekte mit technischen Berichten, Berechnungen und Plänen für Verkehrswegebauten erstellen, dokumentieren und präsentieren;
– zweckmäßige und wirtschaftliche Grundlagen für Betrieb, Erhaltung und Instandsetzung von Verkehrswegebauten erfassen;
– eisenbahnbautechnische Grundbegriffe, Entwurfselemente und Bauverfahren erfassen.
Bereich Geotechnik:
Bemessung von Tiefgründungen; Baugrubensicherungen und Wasserhaltung; Böschungs- und Hangsicherung; Spezialtiefbau; Abfallwirtschaft.
Bereich Siedlungswasserbau:
Wasseraufbereitung; Grundlagen Abwasserreinigung.
Bereich Wasserbau:
Wasserbaumaßnahmen (Gewässerbau, Schutzwasserbau); aktuelle Kapitel im Wasserbau; einfache Wasserkraftanlagen.
Bereich Verkehrswegebau:
Verkehrswegeplanung; Verkehrsanlagenplanung; Ausgewählte Details und Themen des Verkehrswegebaus.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung
– die Grundlagen der Kostenermittlung erfassen;
– die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln und EDV-unterstützt durchführen.
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung:
Grundlagen der Kostenermittlung; Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise); Positionskalkulation; Regieleistungen. Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaft
– an Hand von Fallstudien, Fallbeispielen Aufgabenstellungen zur Führung eines Betriebes analysieren und lösen.
Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaft:
Betriebsorganisation und Personalführung – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
– anhand von Fallbeispielen spezielle Bauverfahren analysieren und lösen.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
– grundlegende Aufgaben im Projektmanagement verstehen;
– Projekte entwickeln und komplexere Planungs- und Bauabläufe erfassen und planen;
– komplexere Aufgaben im Projektmanagement durchführen;
– grundlegende Aufgaben der Projektabwicklung anwenden und analysieren;
– dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:
Spezialverfahren; Anwendung und Einsatz; Variantenvergleich.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:
Projektmanagement; Projektsteuerung; Projekthandbuch – Zielvorgabe/-erreichung; Spezialthemen der Projektabwicklung; Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte; Claim-Management.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Unternehmensrechnung
– an Hand von Fallstudien, Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen im baubetrieblichen Rechnungswesen analysieren und lösen.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe
– an komplexeren Bauaufgaben Ausschreibungsverfahren EDV-unterstützt durchführen.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
– grundlegende Aufgaben im Bauprojekt- und Objektmanagement durchführen;
– dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Bereich Unternehmensrechnung:
Kostenrechnung, Steuern – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:
Vertiefte Angebotsprüfung. Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:
Bauleitung (Auftragnehmer); Bauaufsicht (Auftraggeber); Baustellenorganisation; Bauüberwachung; Baudokumentation; Bauabrechnung; Rechnungsprüfung; Bauübergabe; Bauübernahme; Projekthandbuch; Grundlagen des Projektmanagements und der Projektabwicklung; einfache Fallstudien.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die holzbauspezifischen Werkstoffe, deren Eigenschaften und Handelsformen erfassen;
– nachhaltige und innovative Baumaterialien inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren sowie deren Einsatzbereich und Anwendung an Hand von Beispielen erfassen.
Bereich Bauelemente
– die Anforderungen an den Holzschutz erfassen;
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden verschiedenen Holzbausysteme aus vorgefertigten Elementen erfassen;
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen erfassen;
– Holzbausysteme aus vorgefertigten Elementen den Anforderungen des modernen Holzbaus entsprechend einsetzen;
– moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) erfassen.
Bereich Gebäudetechnologie
– den Einsatz zeitgemäßer Gebäudetechnologie und von Installationselementen erfassen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– die aktuellen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails erfassen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Plattenwerkstoffe; Verbindungsmittel; verleimte Ware; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren und Anwendung innovativer und nachhaltiger Baumaterialien; Einsatzbereiche; Dämmstoffe und Dichtungen.
Bereich Bauelemente:
Grundlagen von modernen Fertigungsmethoden; Konstruktiver und chemischer Holzschutz; mehrschichtige, mehrschalige und vorgefertigte Elemente; energieeffiziente Bauweisen; moderne Fertigungsmethoden (ebene Systeme).
Bereich Gebäudetechnologie:
Zeitgemäße Gebäudetechnologie; Installationselemente; Energieeffiziente Bauweisen und ökologische Optimierung.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Rahmenbau; Fachwerksbau.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– innovative und nachhaltige Baumaterialien anwenden;
– Ökobilanzen beurteilen.
Bereich Bauelemente
– den Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen erfassen.
Bereich Gebäudetechnologie
– die Grundlagen des elementierten Ausbaus erfassen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– die aktuellen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails erfassen.
Bereich Gebrauchstauglichkeit
– die Arten und Ursachen von Schwingungen im Holzbau erfassen und sie unter Anwendung fachspezifischer Software nachweisen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Anwendung innovativer und nachhaltiger Baumaterialien; Ökobilanz.
Bereich Bauelemente:
Mehrschichtige, mehrschalige und vorgefertigte Elemente; Montage und Logistik; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente; moderne Fertigungsmethoden (ebene und komplexe Systeme).
Bereich Gebäudetechnologie:
Elementierter Ausbau.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Plattenbau; Verbundkonstruktionen.
Bereich Gebrauchstauglichkeit:
Schwingungen im Holzbau.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Bauelemente
– Holzbauteile in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln;
– projektbezogene Elemente entwickeln und Anschlussdetails ausarbeiten;
– moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) anwenden.
Bereich Technischer Ausbau
– den Einsatz von Installationselementen planen;
– zeitgemäße Gebäudetechnologie anwenden.
Bereich Konstruktive Durchbildung
– Holztragsysteme und deren Anschlussdetails entwerfen und konstruktiv durchbilden.
Bereich Bauelemente:
Projektbezogene Anwendung mehrschichtiger, mehrschaliger und vorgefertigter Elemente.
Bereich Technischer Ausbau:
Zeitgemäße Gebäudetechnologie.
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Komplexe Holzbauteile.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Bauelemente
– Holzbauteile in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln;
– projektbezogene Elemente entwickeln und Anschlussdetails ausarbeiten;
– moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) anwenden.
Bereich Technischer Ausbau
– zukunftsorientierten, adaptierbaren Ausbau anwenden.
Bereich Konstruktive Durchbildung
– Holztragsysteme und deren Anschlussdetails entwerfen, berechnen, normgerecht dimensionieren und konstruktiv durchbilden.
Bereich Bauelemente:
Projektbezogene Anwendung von Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente und Montagemethoden.
Bereich Technischer Ausbau:
Zukunftsorientierter, adaptierbarer Ausbau.
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Komplexe Holzbauwerke.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Ökologie
– die Strukturen und Funktionsweisen von Ökosystemen verstehen;
– die Ökologie von wesentlichen Biozönosen verstehen;
– die Auswirkungen anthropogener Einflüsse und Eingriffe in Ökosysteme verstehen;
– Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen zum Schutz gefährdeter Ökosysteme und deren Anwendung erfassen.
Bereich Abfallwirtschaft
– die abfallwirtschaftlichen Grundlagen erkennen und deren umweltrelevante Auswirkungen verstehen;
– die Methoden zur Aufbereitung und Verwertung von Abfällen bei der Planung einfacher Anlagen anwenden;
– die Deponietypen nach Deponieverordnung beschreiben und die entsprechende Zuordnung von Abfällen durchführen;
– Altlastenerkundungsmethoden, Altlastenatlas und Verdachtsflächenkataster erfassen.
Bereich Landschaftsarchitektur und Grünraumgestaltung
– ökologische Aspekte des städtischen und ländlichen Grünraums erkennen;
– die Maßnahmen zur besseren Strukturierung des städtischen und ländlichen Raums verstehen;
– Planungen zur technischen Gestaltung von Grünelementen durchführen.
Bereich Ökologie:
Wechselbeziehungen zwischen Lebewesen; abiotische und biotische Faktoren; Merkmale von Ökosystemen; spezielle Ökosysteme.
Bereich Abfallwirtschaft:
Abfallwirtschaft; Abfallaufbereitung, Deponie, Altlastenerkundung, Verdachtsflächenkataster.
Bereich Landschaftsarchitektur und Grünraumgestaltung:
Gründächer, Fassadenbegrünung, Naturteich, Schwimmteich, Kleinbadeteich.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Ökologie
– die ökologischen Zusammenhänge fließender und stehender Gewässer erfassen und die Auswirkungen anthropogener Einflüsse beurteilen;
– die Richtlinien und Methoden zur Beurteilung der Wasser- und Gewässergüte anwenden;
– die gesetzlichen Bestimmungen des Naturschutzes, der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Ökobilanzierung erfassen.
Bereich Abfallwirtschaft
– Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen planen;
– thermische Verwertungsmethoden erfassen;
– biologische Abfallaufbereitungsmaßnahmen erklären;
– Sanierungsmethoden unter Anwendung von Recyclingverfahren und –Baumaterialien erklären und vergleichen.
Bereich Landschaftsarchitektur und Grünraumgestaltung
– die Gestaltung von öffentlichen Plätzen und Räumen und entwerfen;
– öffentliche Garten- und Parkanlagen hinsichtlich optischer Gestaltungskriterien erfassen;
– den technischen Aufbau von Sportanlagen erfassen und anwenden.
Bereich Ökologie:
Süßwasserökosysteme; Beurteilung der Wasser- und Gewässerqualität; Umweltverträglichkeitsprüfung; Ökobilanz.
Bereich Abfallwirtschaft:
Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen; thermische Verwertungsmethoden; biologische Abfallaufbereitung; Altlasten, Recycling.
Bereich Landschaftsarchitektur und Grünraumgestaltung:
Ortsbildgestaltung, öffentliche Plätze, Straßenräumen, Sportanlagenbau.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Technischer Ausbau
– die Planungsgrundlagen ressourcenschonender Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (Heizungs-, Sanitär-, Klima- und Raumlufttechnik) erklären, analysieren und anwenden.
Bereich Bauphysik
– die Energiebilanzberechnung erfassen und diese anwenden.
Bereich Facility Management
– die Definitionen, grundlegenden Richtlinien Zusammenhänge und Prozesse im lebenszykluskostenorientierten Facility Management erfassen und erklären;
– Planungsgrundlagen eines ergebnisorientierten Facility Managements anwenden und Funktionalitäten von Facility Management Datenverarbeitungssystemen verstehen, erklären und anwenden.
Bereich Technischer Ausbau:
Dimensionierungsgrundlagen ressourcenschonender Heizungs- und Sanitärtechnik; Dimensionierungsgrundlagen behaglichkeitsorientierter Klima- und Raumlufttechnik.
Bereich Bauphysik:
Energieausweisberechnung; Ökobilanz.
Bereich Facility Management:
Prozesse im lebenszykluskostenorientierten Facility Management; Planungsgrundlagen ergebnisorientierten Facility Managements; Datenverarbeitungssysteme im Facility Management.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Technischer Ausbau
– die Planungsgrundlagen ressourcenschonender Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (Klima-/Raumlufttechnik, Wärmepumpen- und Kältetechnik) erklären, analysieren und anwenden;
– die funktionellen Zusammenhänge energieeffizienter Anlagensysteme der Technischen Gebäudeausrüstung erklären, analysieren und anwenden;
– die funktionellen Zusammenhänge einer energieeffizienten Gebäudeautomation erklären und anwenden;
– Arten, Funktion und Aufbau, Dimensionierungsrichtlinien und Systeme regenerativer Energiesysteme erklären und anwenden.
Bereich Bauphysik
– energie- und kosteneffiziente Projekte planen und bewerten.
Bereich Facility Management
– die Definitionen und grundlegenden Richtlinien eines prozessorientierten Facility Managements erfassen und erklären;
– die Grundlagen zur Optimierung der Lebenszykluskosten einer Immobilie sowie die Schwerpunkte nachhaltigen Bauens verstehen und diese erklären.
Bereich Technischer Ausbau:
Dimensionierungsgrundlagen der Klima-/Raumlufttechnik, Wärmepumpen- und Kältetechnik; Energieeffiziente Anlagensysteme der Technischen Gebäudeausrüstung; Gebäudeautomation zur Erreichung von Gesamtenergieeffizienz; Arten, Funktion, Aufbau und Dimensionierung regenerativer Energiesysteme.
Bereich Bauphysik:
Energie- und kosteneffizientes Bauen; Planung energieeffizienter Projekte.
Bereich Facility Management:
Prozesse im lebenszykluskostenorientierten Facility Management; Planungsgrundlagen ergebnisorientierten Facility Managements; Datenverarbeitungssysteme im Facility Management.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Sanierungstechnik
– die Aufgaben und Möglichkeiten der Sanierung sowie die Vorschriften des Denkmalschutzes erfassen und diese anwenden;
– die Methoden und Materialien zur Erhaltung und Sanierung bestehender Bausubstanz erfassen und auswählen und darauf aufbauend die entsprechende Intervention durchführen;
– historische Bauweisen und Materialien unter Berücksichtigung alter handwerklicher Technologien erfassen.
Bereich Ökologie – nachhaltiges Bauen
– bauphysikalische Zusammenhänge erkennen, analysieren und bewerten sowie bauphysikalische Regeln und Berechnungen projektbezogen anwenden;
– die funktionellen Zusammenhänge energieeffizienter und zeitgemäßer Anlagensysteme verstehen, analysieren und anwenden;
– Aufbau und Funktion regenerativer Energiesysteme erfassen.
Bereich Sanierungstechnik:
Denkmalschutz; Denkmalpflege; Rechtsvorschriften und Untersuchungsmethoden; historische Bauteile und deren Sanierung; Sanierungsmethoden und deren Anwendung; historische Materialien und handwerkliche Technologien.
Bereich Ökologie – nachhaltiges Bauen:
Bauphysik; Technische Gebäudeausrüstung; energieeffiziente Anlagensysteme.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Sanierungstechnik
– die Aufgaben und Möglichkeiten der Sanierung sowie die Vorschriften des Denkmalschutzes erfassen und diese anwenden;
– die Methoden und Materialien zur Erhaltung und Sanierung bestehender Bausubstanz erfassen und auswählen und darauf aufbauend die entsprechende Intervention durchführen;
– historische Bauweisen und Materialien unter Berücksichtigung alter handwerklicher Technologien erfassen.
Bereich Ökologie – nachhaltiges Bauen
– die Energiebilanz erfassen und diese anwenden.
Bereich Sanierungstechnik:
Historische Bauteile und deren Sanierung; Sanierungsmethoden und deren Anwendung; historische Materialien und handwerkliche Technologien; Restaurierungsmethoden und deren Anwendung.
Bereich Ökologie – nachhaltiges Bauen:
Energieausweis; Ökobilanz.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Bauuntersuchung und Baudokumentation
– Bauaufnahmen durchführen und planlich darstellen;
– die aufgenommenen Objekte beschreiben, baugeschichtlich einordnen und dokumentarisch festhalten;
– Befundungen in Bezug auf Feuchtigkeit und Salzbelastung durchführen, auswerten und interpretieren.
Bereich Bauuntersuchung und Baudokumentation:
Bestandserfassung und Auswertung; Beurteilung der Aufnahmeobjekte; Dokumentation.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Bauuntersuchung und Baudokumentation
– Bauaufnahmen durchführen und planlich darstellen;
– die aufgenommenen Objekte beschreiben, baugeschichtlich einordnen und dokumentarisch festhalten;
– Befundungen in Bezug auf Feuchtigkeit und Salzbelastung durchführen, auswerten und interpretieren.
Bereich Bauuntersuchung und Baudokumentation:
Bestandserfassung und Auswertung; Beurteilung der Aufnahmeobjekte; Befundung; Gutachten.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Laboratorium
– die für den jeweiligen Schadensfall entsprechenden Interventionen erfassen;
– zeitgemäße Techniken der Sanierung, der Bauphysik, der Restaurierung, der Konservierung und der Festigung anwenden.
Bereich Laboratorium:
Reinigen, Festigen, Konservieren, Entsalzen, Ergänzen und Hydrophobieren von historischen Oberflächen und Materialien; Mauerwerksanalyse und Befundung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Laboratorium
– die für den jeweiligen Schadensfall entsprechenden Interventionen erfassen;
– zeitgemäße Techniken der Sanierung, der Bauphysik, der Restaurierung, der Konservierung und der Festigung anwenden.
Bereich Laboratorium:
Reinigen, Festigen, Konservieren, Entsalzen, Ergänzen und Hydrophobieren von historischen Oberflächen und Materialien; Baustoffanalyse und Befundung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Farb-und Lichtstudio – Form und Farbe
– die ästhetischen Form- und Farbbegriffe erfassen und die farblichen, formalen und funktionellen Gestaltungsprinzipien bei der Raum-, Objekt- und Oberflächengestaltung anwenden.
Bereich Farb-und Lichtstudio – Form und Farbe:
Grundelemente der formalen Gestaltung: Objekterfassung, Stilisieren, Abstrahieren, Flächengestaltung, Körper- und Raumbeziehungen, Proportionslehre und Raumstruktur; Grundelemente der farblichen Gestaltung: Physiologische und physikalische Grundlagen des Farbsehens, Farbpsychologie, Licht und Farbe, Farbkontraste, Farbmetrik, Metamerie der Farben und Farbordnungssysteme; Schrift und Flächengestaltung: Materialien, Gestaltungsmittel und Medien, Schriftarten und Darstellungsformen; softwareunterstütztes Medien- und Raumdesign.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Farb-und Lichtstudio – Form und Farbe
– ein Farb- und Gestaltungskonzept für spezifische Raum- und Bauwerkserfordernisse entwickeln.
Bereich Farb-und Lichtstudio – Form und Farbe:
Raum- und Fassadendesign unter Berücksichtigung besonderer Nutzungs- und Gestaltungserfordernisse; Farbberatung; Farbe und Gestaltung im Bereich von Industrial Design.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Farblabor – Beschichtungstechnik
– physikalische und chemisch-technologische Prüfmethoden für unterschiedliche Beschichtungsstoffe und -systeme verstehen, die Untersuchungen auswerten und die Ergebnisse dokumentieren;
– die Wechselwirkungen zwischen Untergrund und Beschichtung fachgerecht analysieren und interpretieren.
Bereich Farblabor – Beschichtungstechnik:
Physikalische und chemisch-technologische Arbeitsweisen: Angewandte Prüf- und Messverfahren von Beschichtungsmaterialien und -stoffen im Labor; Beschichtung und Untergrund: Normgerechte Prüf- und Analyseverfahren zur Ermittlung der fachspezifischen Parameter und Kennwerte von Beschichtungsstoffen; Beschichtungen und innovativen Beschichtungssystemen im Hinblick auf Herstellung, Sachwertschutz und nachhaltiger Gebrauchstauglichkeit.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Farblabor – Beschichtungstechnik
– Materialproben von Beschichtungen auf unterschiedlichen Untergründen mit den entsprechenden Prüfmethoden analysieren, interpretieren und projektbezogen geeignete Aufbauten planen;
– selbstständige Befundung von Untergründen an Bauwerken in Bezug auf Feuchtigkeit und Salzbelastung durchführen, auswerten, interpretieren und geeignete Sanierungsmaßnahmen vorschlagen;
– Technische Funktionsbeschichtungen und deren Systematik erfassen und eine technisch fachgerechte Ausführungs-Planung entwickeln.
Bereich Farblabor – Beschichtungstechnik:
Herstellen von einfachen Lackrohstoffen und Beschichtungsstoffen im Labor; schwerpunktspezifische physikalische und chemisch-technologische Prüfmethoden und Untersuchungen von unterschiedlichen Materialien, Beschichtungen und Untergründen; Bestimmung und Analyse von schädlichen Bau-Salzen in Mauerwerksuntergründen; Physikalische und chemische Grundlagen sowie technologische Aspekte der Planung und Ausführung von Technischen Funktionsbeschichtungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik
– die schwerpunktspezifischen Aufgabenbereiche der Malerei und Beschichtungstechnik erfassen, fach- und normgerechte Verfahren und Techniken auswählen und eine anspruchsvolle Gebäudegestaltung projektbezogen planen;
– historische Mal- und Putztechniken sowie Applikationsverfahren für den Tätigkeitsbereich des baulichen Denkmalschutzes auswählen, fachgerecht dokumentieren und in behördlicher Kooperation projektieren;
– die facheinschlägigen Normen, Richtlinien und Verarbeitungshinweise und einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nennen und bei der Planung und Bauausführung anwenden.
Bereich Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik:
Fachspezifische Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe zur Behandlung von Untergründen und der fachgerechten Beschichtung von Bau- und Tragwerken; Unterweisung in den fachspezifischen Vorschriften; normgerechte Untergrundvorbereitung von Beschichtungsträgern; Funktionsbeschichtungen und Sachwertschutz; dekorative Gestaltung mit historischen, traditionellen und innovativen kunsthandwerklichen Techniken; Angewandte Farb-Beratung und computerunterstütze Farbmischung und Farbgebung; innovative Folierungs- und Applikationsverfahren in der Objekt- und Raumgestaltung; farbliche Fassadengestaltung mit innovativen Licht- und Farb-Systemen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik
– bei Bau- und Tragwerken ihre Kenntnisse und Fertigkeiten für eine normgerechte Projektierung der Maßnahmen im Bereich der Technischen Funktionsbeschichtungen (Vollwärmeschutz, Korrosionsschutz, Betonsanierung, Brandschutz, Hygienebeschichtung und Innovative Funktionsbeschichtungen) entsprechend einsetzen.
Bereich Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik:
Technische Funktionsbeschichtungen: Vollwärmeschutz (Wärmedämm-Verbundsysteme), Korrosionsschutz (technische Funktionsobjekte, Bau- und Tragwerke), Betonsanierung (Instandhaltung und Sanierung von Oberflächen bei Bau- und Tragwerken aus Beton- und Stahlbeton), Brandschutz (Brandschutzbeschichtungen auf Holz- und Stahlbauteilen, Brandabschottungen), Hygienebeschichtungen (Räume mit Hygieneanforderungen, Schimmelpilzsanierung) und Innovative Funktionsbeschichtungen (sonstige spezifische Funktionsbeschichtungen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Stahlbaues
– die wesentlichen Regelwerke des Stahlbaues zuordnen und deren Bedeutung erfassen;
– die wesentlichen Vor- und Nachteile des Werkstoffes Stahl erfassen und den Werkstoff zielgerichtet einsetzen;
– die wesentlichen physikalischen und mechanischen Eigenschaften erfassen und daraus Schlüsse für den geeigneten Einsatz ziehen;
– die wesentlichen stahlbaulichen Planungsgrundlagen erfassen und anwenden;
– die wesentlichen Instrumente eines Qualitätssicherungssystems erfassen;
– die wesentlichen Vorschriften für Ausführungen im Stahlbau erfassen.
Bereich Nachweise von Bauteilen und Bauwerken
– die grundlegenden Gruppen von Nachweisen erfassen und deren Wichtigkeit einschätzen;
– die wesentlichen Komponenten der Sicherheitskonzepte erfassen;
– die Nachweismethoden problemgerecht anwenden;
– die grundlegenden Bauteile wirtschaftlich dimensionieren.
Bereich Grundlagen des Stahlbaues:
Regelwerke im Stahlbau; Werkstoff Stahl; Stahlherstellung, Stahlprodukte; physikalische und mechanische Eigenschaften von Stahl; Entwurfs- und Planungsgrundlagen im Hoch- und Industriebau; Qualitätssicherung im Stahlbau.
Bereich Nachweise von Bauteilen und Bauwerken:
Grundlagen der Nachweise im Stahlbau; Sicherheitskonzepte; Tragsicherheitsnachweise: Zugstab, Druckstab, Biegestab.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Nachweise von Bauteilen und Bauwerken
– die wesentlichen Interaktionen auf der Ebene von Schnittgrößen und Spannungen erfassen und anwenden;
– die wesentlichen Verbindungen im Stahlbau auswählen und einsetzen;
– Schweißverbindungen, Schraubenverbindungen und ausgewählte Sonderverbindungen normengerecht berechnen.
Bereich Konstruieren im Stahlbau
– Krafteinleitungen (versteift und steifenlos) normengerecht konstruieren;
– Träger- und Stützenlagerungen normgerecht entwerfen, berechnen und konstruieren;
– verschiedene Möglichkeiten von Trägerstößen auswählen und situationsgemäß einsetzen;
– Rahmenecken entsprechend ihrer Beanspruchung ausbilden und konstruieren;
– Trägerauflagerungen entsprechend der notwendigen Rotationsanforderungen konstruieren.
Bereich Sonderkapitel im Stahlbau
– die wesentlichen Korrosionsschutzsysteme unterscheiden und vorschlagen;
– die wesentlichen Brandschutzsysteme unterscheiden, deren Vor- und Nachteile erfassen und die Grundsätze von Brandwiderstandsberechnungen anwenden;
– einfache Bauwerke kalkulieren.
Bereich Nachweise von Bauteilen und Bauwerken:
Stabilitätsnachweise im Stahlbau; Interaktionen (Spannungen), Interaktionen (Schnittgrößen); Schraubenverbindungen, Schweißverbindungen, ausgewählte Sonderverbindungen.
Bereich Konstruieren im Stahlbau:
Krafteinleitungen, Trägerauflager, Stützenfußausbildungen; Trägerstöße, Trägerauflager, Rahmenecken.
Bereich Sonderkapitel im Stahlbau:
Korrosionsschutz, Korrosionsschutzsysteme; Brandschutz, Brandschutzsysteme; Berechnung der Brandwiderstandsdauer; Grundlagen der Kalkulation im Stahlbau.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Darstellung im Stahlbau
– die Konstruktionsnormen im Stahl- und Metallbau interpretieren sowie normengerechte technische Zeichnungen lesen.
– technische Zeichnungen entsprechend den Konstruktionsnormen im Fachbereich für verschiedene Planungsstufen erstellen (Übersichtspläne, Werkstattpläne, Montagepläne);
– Schraub- und Schweißkonstruktionen normgerecht darstellen.
Bereich CAD im Stahlbau
– die grundlegenden Funktionen ausgewählter Branchensoftware auf einfache Darstellungen anwenden;
– Bauteile und Baugruppen funktions- und CAD-gerecht darstellen.
Bereich Grundlagen der Darstellung im Stahlbau:
Erstellen und lesen normgerechter technischer Zeichnungen: Blattgrößen, Normschrift, Linienarten, Linienbreiten, Maßstäbe; Darstellung von Werkstücken, Bemaßung, Schnittdarstellung; Darstellung und Bemaßung von Bauteilen; Freihandskizzen; Schraubverbindungen, Schweißverbindungen und deren normgerechte Darstellung.
Bereich CAD im Stahlbau:
Grundlagen und Grundfunktionen in der Darstellung mittels branchenspezifischer Software.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich CAD im Stahlbau
– 2D- und 3D-Darstellungstechniken für einfache Anwendungen anwenden;
– Projektpläne für alle Stadien eines Bauablaufes im Stahlbau gemäß den Regeln für normgerechte technische Zeichnungen mit Hilfe von CAD erstellen;
– Bauteile bzw. Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen, konstruieren und dimensionieren;
– Aufgabenstellungen des Fachbereiches im Team bearbeiten.
Bereich Computerunterstützte Tragwerksberechnungen
– statische Berechnungen mit branchenspezifischer Software erstellen und dokumentieren;
– Bauteile unter Einsatz entsprechender Software optimieren;
– technische Berichte erstellen.
Bereich CAD im Stahlbau:
Projektpläne (Übersichtspläne, Werkstattpläne, Montagepläne) von einfachen und komplexeren Bauteilen bzw. Bauwerken mittels Anwendung branchenspezifischer Software, 3D Visualisierung, BIM.
Bereich Computerunterstützte Tragwerksberechnungen:
Berechnung von Bauteilen und Bauwerken unter Einsatz entsprechender Berechnungssoftware; Projektdokumentation.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Planungsgrundlagen im Fassadenbau
– die wesentlichen Regelungen im Fassadenbau zuordnen und anwenden;
– die wesentlichen Fassadensysteme unterscheiden und wesentliche fassadentechnische Sachverhalte beschreiben;
– bauphysikalische Problemstellungen analysieren und bauphysikalische Grundlagen problemadäquat anwenden;
– technische Anforderungen an Fassaden beschreiben und Lösungsstrategien hinsichtlich effizienter Gestaltung konzipieren.
Bereich Baumaterialien, Konstruktionsdetails
– die wesentlichen Materialeigenschaften zuordnen und die Konstruktionswerkstoffe funktionsspezifisch anwenden;
– das Wissen über die verwenden Baumaterialien auf konkrete Konstruktionssituationen anwenden.
Bereich Planungsgrundlagen im Fassadenbau:
Normen, Richtlinien und sonstige Planungsgrundlagen in der Fassadentechnik, Fassadensysteme, Fassadenplanung; bauphysikalische Grundlagen im Fassadenbau; Zusammenwirken von Material, Konstruktion und Architektur.
Bereich Baumaterialien, Konstruktionsdetails:
Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der Materialien im Fassadenbau (Metall, Glas, Holz, Kunststoffe).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Baumaterialien, Konstruktionsdetails
– grundlegende Lösungsansätze im Bereich der Detailplanung auf der Basis technischer und bauphysikalischer Zusammenhänge für verschiedene Fassadentypen entwerfen.
Bereich Fertigung und Montage
– die wesentlichen Systeme der Befestigungstechnik und die damit verbundenen Vorschriften anwenden;
– Fassadensysteme bezüglich deren wirtschaftlicher Fertigung und Montage beurteilen;
– Kraftwirkungen auf Fassaden erfassen und deren Weiterleitung in die Tragstruktur des Bauwerkes planen.
Bereich Baumaterialien, Konstruktionsdetails:
Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der Materialien im Fassadenbau (Metall, Glas, Holz, Kunststoffe); Exemplarische Lösungen für wesentliche Detailpunkte.
Bereich Fertigung und Montage:
Grundlagen der Befestigungstechnik; Befestigungssysteme; normgemäße Auslegung; Vorfertigung und Fertigung von Fassaden und Fassadenelementen; Montageabläufe; Befestigungstechnik.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Technisches Gebäudemanagement
– die Anforderungen des Gebäudebetriebes sowie Erhaltungs- und Dokumentationsleistungen erfassen.
Bereich Infrastrukturelles Gebäudemanagement
– die Anforderungen des infrastrukturellen Gebäudebetriebes sowie geeignete Datenverarbeitungssysteme erfassen;
– die notwendigen Versorgungsmanagementsysteme erfassen.
Bereich Technisches Gebäudemanagement:
Laufender Betrieb, Dokumentation; Energie-und Informationsmanagement; Revitalisierung; Abnahme und Mängelbeseitigung.
Bereich Infrastrukturelles Gebäudemanagement:
BIM-orientierte Datenbanksysteme; Behördenmanagement; Human-resources-Management; Entsorgung, Versorgung; betriebliche Schutzmaßnahmen, Umweltschutz.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Kaufmännisches Gebäudemanagement
– die Anforderung des betrieblichen / kaufmännischen Gebäudeerhalts erfassen.
Bereich Flächenmanagement
– die Anforderung des Flächenmanagements erfassen und diesbezüglich den Stand der Technik anwenden.
Bereich Strategisches Facilitymanagement
– die verschiedenen strategischen Ausrichtungen von Unternehmensstrategien erfassen.
Bereich Kaufmännisches Gebäudemanagement:
Beschaffungsmanagement, Kostenplanung und Kontrolle, Verträge.
Bereich Flächenmanagement:
Datendokumentationen, Flächen und Raumanalysen, Kennzahlen.
Bereich Strategisches Facilitymanagement:
Geschäftsfeldstrategien, Controlling und Benchmarking.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Gebäudesimulation
– die Grundlagen der Gebäudesimulation verstehen;
– die Parameter der Behaglichkeit verstehen und anwenden.
Bereich Ökosystem Stadt
– die Ver- und Entsorgungszyklen urbaner Strukturen erfassen.
Bereich Gebäudesimulation:
Statisch, dynamische und thermische Gebäudesimulationen, Behaglichkeitskriterien.
Bereich Ökosystem Stadt:
Urban Mining, Ver- und Entsorgungszyklen urbaner Strukturen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Gebäudesimulation
– die Grundlagen der Gebäudesimulation anwenden.
Bereich Ökosystem Stadt
– die urbanen Umwelteinflüsse erfassen, strukturieren und sichtbarmachen.
Bereich Gebäudesimulation:
Tages- und Kunstlichtversorgung, physikalische Einflussgrößen durch Gebäudenutzung.
Bereich Ökosystem Stadt:
Dreidimensionales Städtemodell; Behaglichkeitskonzept.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die trockenbauspezifischen Werkstoffe, Elemente und Ausbausysteme sowie die konstruktiven Erfordernisse erfassen;
– den Einsatz von historischen Stucktechniken in denkmalgeschützten Objekten projektieren.
Bereich Bauelemente
– die Anforderungen an Trockenbausysteme erfassen und die fachgerechte Komplettierung mit funktionsspezifischen, vorgefertigten Einbauelementen und Formteilen unter Beachtung der bauphysikalischen Erfordernisse planen;
– Funktions-Deckensysteme, abgehängte und freitragende Decken, Funktions-Wandsysteme, Doppelbodenkonstruktionen und Trockenestriche erfassen, auswählen und bei der Planung entsprechend einsetzen;
– den tragenden Trockenbau und Dachausbauten in Leichtbauweise erfassen, und projektieren.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Trockenbauspezifische Werkstoffe (Materialeigenschaften, Herstellungsverfahren, Handelsformen und Einsatzbereiche); tragende und nicht tragende Konstruktionen im Trockenbau; Trockenbausysteme; vorgefertigte funktionsspezifische Einbauelemente und Formteile; historische Stucktechniken im baulichen Denkmalschutz.
Bereich Bauelemente:
Trockenausbausysteme, vorgefertigte Einbauelemente und Formteile mit bauphysikalischen Erfordernissen; Funktionsspezifische Bauteile: Decken-, Wand- und Bodensysteme (Doppelböden und Trockenestriche); tragender Trockenbau und Dachausbauten in Leichtbauweise; Softwareeinsatz zur Bemessung von Tragkonstruktionen im Leichtbau.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Bauelemente
– den baulichen Brandschutz mit trockenbautechnischen Konstruktionen und fertigen Systemelementen in den Bereichen Wände, Decken und Fußböden objektbezogen planen;
– innovative Raumgestaltungen mit Raum-in-Raum-Konstruktionen entwickeln;
– die Planungserfordernisse von baulichen Übergängen bei Außenwandkonstruktionen und vorgehängten Fassaden zum tragenden Leichtbau erkennen und entsprechende Ausführungsmöglichkeiten aufzeigen.
Bereich Bauelemente:
Objektbezogener Brandschutz im Bereich Trockenausbau (konstruktive Decken- Boden- und Wandsysteme, Einbauten und Anschlüsse); Raum-in-Raum-Installationen (konstruktiver, statisch relevanter Rahmenbau); baulich-konstruktiver Übergang im Trockenbau (Leichtbau- und Außenwandkonstruktionen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Schnittstellen zu anderen Gewerken
– die theoretischen und praktischen Schnittstellen mit den anderen Gewerken und dem technischen Ausbau erfassen, entsprechende Koordinationsmethoden anwenden und bei der Planung und Ausführung berücksichtigen;
– Projektplanungen unter Einsatz von branchenspezifischer Software vornehmen.
Bereich Schnittstellen zu anderen Gewerken:
Gewerkeübergreifende Planung und Ausführung im Trockenbau: Konstruktive Aufbauten von Wand-, Decken- und Bodenbauteilen und Abstimmung von Ausbaumaßnahmen und Komplettierungen unter besonderer Berücksichtigung des fachgerechten technischen Ausbaus; Einsatz der digitalen Transformation; Digitalisierung von Planung und Bauabwicklung (Building Information Modeling).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Schnittstellen zu anderen Gewerken
– besondere innovative räumliche Nutzungs- und Funktionserfordernisse im Trockenausbau in Koordination mit anderen Gewerken, vor allem mit dem technischen Ausbau erkennen und bei der Planung und Projektentwicklung berücksichtigen.
Bereich Schnittstellen zu anderen Gewerken:
Innovative Funktionsanforderungen bei Räumen und Gebäuden in Trockenbauweise (z. B. Ausbau in Reinraumtechnik, Raumkonditionierung mit luftführenden Zwischentrennwänden sowie Kälte- und Wärmedecken, energetische Raum- und Gebäudeoptimierung etc.); gewerkeübergreifende Planung und Ausführung mit digitalem Baumanagement.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen;
– die gebräuchlichen und marktüblichen Werkstoffe und Bauprodukte sowie deren Eigenschaften und die Grundlagen der dazugehörigen Baunormen erfassen;
– deren Verarbeitungsmethoden sowie deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen;
– Bodenarten und deren wesentliche Eigenschaften erfassen;
– Bodenverbesserungsmaßnahmen erfassen;
– Bauvorbereitungsmaßnahmen erfassen.
Bereich Bauelemente
– geeignete Bauteile und Bausysteme und grundlegende bautechnische Konstruktionen erfassen;
– diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.
Bereich Technischer Ausbau
– die grundlegenden Begriffe erfassen.
Bereich Bauphysik
– bauphysikalische Grundbegriffe erfassen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Ressourcen; Nachhaltigkeit; Baumaterialien; Bautechnische, bauphysikalische und bauchemische Grundbegriffe; Bausysteme; Tragwerke; Bauabläufe; Bodenarten, Eigenschaften; Bodenverbesserung; Baugrube; Anorganische und organische Werkstoffe und Bauprodukte; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren; Einsatzbereich Dachkonstruktionen.
Bereich Bauelemente:
Übersicht Tragsysteme und Bauweisen; Gründungen; tragende und raumbildende Elemente; Abdichtungen; Dachkonstruktionen.
Bereich Technischer Ausbau:
Ver- und Entsorgungsanlagen.
Bereich Bauphysik:
Bauphysikalische Grundbegriffe.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die gebräuchlichen und marktüblichen anorganischen und organischen Werkstoffe und Bauprodukte, deren Eigenschaften und die Grundlagen der dazugehörigen Baunormen erfassen;
– deren Verarbeitungsmethoden und Herstellungsverfahren sowie deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen.
Bereich Bauelemente
– die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen erfassen;
– diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Anorganische und organische Werkstoffe und Bauprodukte; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren; Einsatzbereiche Dachentwässerung; nichttragende und raumbildende Elemente; Oberflächen, Beschichtungen, Innenbekleidungen; Vertikalverbindungen (Stiegen, Rampen); Einsatzbereiche Abschlüsse (Fenster, Türen, Tore ua.); Sonnenschutz.
Bereich Bauelemente:
Dachentwässerung; nichttragende und raumbildende Elemente; Fänge; Vertikalverbindungen (Stiegen, Rampen); Absturzsicherungen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die gebräuchlichen und marktüblichen Werkstoffe und Bauprodukte (Glas, Dämmstoffe, Kunststoffe) erfassen und kennen deren Eigenschaften und die Grundlagen der dazugehörigen Baunormen;
– die Verarbeitungsmethoden und Herstellungsverfahren, deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen.
Bereich Bauelemente
– die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen erfassen;
– diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.
Bereich Technischer Ausbau
– haustechnische Anlagen (Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär) und deren planerische Grundlagen erfassen.
Bereich Bauphysik
– bauphysikalische Prüfmethoden erfassen und diese anwenden.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Anorganische und organische Werkstoffe und Bauprodukte; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren; Einsatzbereich Innenausbau und Trockenausbau.
Bereich Bauelemente:
Abschlüsse (Fenster, Türen, Tore ua.); Sonnenschutz; Innenausbau und Trockenausbau.
Bereich Technischer Ausbau:
Haustechnische Anlagen (Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär) und Trockenausbau.
Bereich Bauphysik:
Wärme- und Feuchteschutz; Schallschutz.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Technischer Ausbau
– Anlagen der elektrotechnischen Gebäudeausstattung, fördertechnische Anlagen (Aufzüge, Rolltreppen ua.) erfassen und einfache Elektropläne erstellen.
Bereich Bauphysik
– bauphysikalische Berechnungen von Bauelementen durchführen;
– Maßnahmen für den Wärme- und Feuchteschutz sowie den Schallschutz erfassen;
– bauphysikalische Prüfmethoden anwenden;
– Maßnahmen für den Brandschutz erfassen;
– messtechnische Methoden anwenden und bauphysikalisch relevante Daten ermitteln.
Bereich Technischer Ausbau:
Elektrotechnische Gebäudeausstattung; fördertechnische Anlagen (Aufzüge, Rolltreppen ua.); planerische Darstellung.
Bereich Bauphysik:
Wärme- und Feuchteschutz; Schallschutz; Gebäudehülle; Energieausweis; ausgewählte bauphysikalische Untersuchungsmethoden; Brandschutz.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Bauelemente
– Sanierungsverfahren und Umbauarbeiten erfassen;
– Fassadenelemente erfassen;
– diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.
Bereich Bauelemente:
Sanierungen und Umbauarbeiten; Fassaden; Bauökologie.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Bauelemente
– die erforderlichen Planungsschritte für die Projektierung erfassen;
– Sanierungsverfahren und Umbauarbeiten erfassen;
– Fassadenelemente erfassen;
– diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.
Bereich Bauelemente:
Außenanlagen; Fertigteilbau und Trockenausbau.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– die äußeren und inneren Kräfte sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren von statisch bestimmten Stabtragwerken erfassen;
– die Schnittgrößen statisch bestimmter Tragsysteme ermitteln und darstellen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Tragwerke; statisch bestimmte Tragsysteme.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– das Sicherheitskonzept und die wichtigsten Einwirkungen entsprechend den jeweils aktuellen Normen erfassen;
– Lastaufstellungen für Bauwerke und daraus Bemessungswerte für die Dimensionierung ermitteln.
Bereich Festigkeit und Stabilität
– die Begriffe der Festigkeitslehre erfassen und die erforderlichen Querschnittswerte ermitteln.
Bereich Baumaterialien
– die für Tragwerke verwendeten Baumaterialien inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen;
– die Grundlagen und Methoden der Materialprüfung erfassen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Sicherheitskonzept; Einwirkungen im Hochbau; Standsicherheit.
Bereich Festigkeit und Stabilität:
Dehnungen; Spannungen; Querschnittswerte.
Bereich Baumaterialien:
Materialeigenschaften und Materialkennwerte; Prüfung von Materialien.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Festigkeit und Stabilität
– Spannungs- und Dehnungsverläufe im Querschnitt infolge der Schnittgrößen ermitteln und darstellen sowie Beanspruchungen von Bauteilen erkennen;
– eventuell auftretende Stabilitätsprobleme erkennen.
Bereich Baumaterialien
– die für Tragwerke verwendeten Baumaterialien inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen;
– Methoden der Materialprüfung sowie der Bauteilprüfung erfassen und diese anwenden.
Bereich Tragsicherheit
– die wichtigsten Bemessungsverfahren für Stahl- und Holztragwerke erfassen.
Bereich Festigkeit und Stabilität:
Dehnungen; Spannungen; Stabilität (Knicken).
Bereich Baumaterialien:
Materialeigenschaften und Materialkennwerte; Prüfung von Materialien, Bauteilen und Bauteilverbindungen.
Bereich Tragsicherheit:
Tragwerke aus Stahl und Holz (Grundlagen).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– Bauwerke (Stabtragwerke) statisch erfassen und zuordnen;
– die Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Flächentragwerke erfassen;
– die Schnittgrößen von einfachen, statisch unbestimmten Stabtragwerken ermitteln und darstellen;
– EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung anwenden.
Bereich Festigkeit und Stabilität
– spezielle Stabilitätsprobleme erkennen und geeignete Bemessungsverfahren auswählen.
Bereich Tragsicherheit
– die wichtigsten Bemessungsverfahren erfassen und grundlegende Stahl-, Holz- und Stahlbetontragelemente berechnen und normgerecht dimensionieren;
– Tragsysteme für vorgegebene Bauwerksanforderungen konzipieren (statisches System, Abmessungen, Material);
– EDV-Programme zur Bemessung von Stabtragwerken anwenden.
Bereich Gebrauchstauglichkeit
– die Arten und Ursachen von Formänderungen erfassen und deren Größen bei statisch bestimmten Stabtragwerken berechnen;
– EDV-Programme zur Verformungsermittlung von Stabtragwerken anwenden.
Bereich Konstruktive Durchbildung
– die konzeptionelle konstruktive Durchbildung der grundlegenden Bauteile inklusive ihrer Anschlussdetails erfassen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Flächentragwerke; statisch unbestimmte Stabtragwerke; ungünstige Laststellungen; EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung.
Bereich Festigkeit und Stabilität:
Stabilität (Biegedrillknicken).
Bereich Tragsicherheit:
Tragelemente aus Stahl, Holz und Stahlbeton; EDV-Programme zur Bemessung von Stabtragwerken.
Bereich Gebrauchstauglichkeit:
Verformungsermittlung bei statisch bestimmten Stabtragwerken; EDV-Programme zur Ermittlung der Verformungen von Stabtragwerken.
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Tragelemente aus Stahl, Holz und Stahlbeton.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– Bauwerke (Flächentragwerke) statisch erfassen und zuordnen;
– die Schnittgrößen einfacher, statisch unbestimmter Stabtragwerke sowie von Plattentragwerken ermitteln und darstellen;
– EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.
Bereich Tragsicherheit
– die wichtigsten Verbindungsmittel erfassen und diese berechnen;
– das Brandverhalten der wichtigsten konstruktiv verwendeten Materialien und die Auswirkungen auf die Bemessung erfassen;
– die Grundbegriffe für den konstruktiven Einsatz weiterer im Bauwesen eingesetzter Materialien erfassen;
– EDV-Programme zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.
Bereich Gebrauchstauglichkeit
– die Arten und Ursachen von Formänderungen erfassen und deren Größen bei statisch unbestimmten Stabtragwerken berechnen
– EDV-Programme zur Verformungsermittlung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.
Bereich Konstruktive Durchbildung
– Konstruktionsvorschläge erstellen und vergleichen (optimieren) und grundlegende Bauteile inklusive ihrer Anschlussdetails konzeptionell konstruktiv durchbilden.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Stab- und Flächentragwerke im Bauwesen; statisch unbestimmte Stab- und Plattentragwerke; EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung von Stab- und Flächentragwerken.
Bereich Tragsicherheit:
Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton (Anschlüsse und Details); EDV-Programme zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken; Brandschutz; Einführung in den konstruktiven Einsatz weiterer Materialien (Mauerwerk, Glas, Kunststoffe ua.).
Bereich Gebrauchstauglichkeit:
Formänderungen statisch unbestimmter Stabtragwerke; EDV-Programme zur Ermittlung der Verformungen von Stab- und Flächentragwerken.
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Tragelemente aus Stahl, Holz und Stahlbeton.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Bauorganisation
– die Aufgabenstellungen im Bauablauf im Sinne der Baugesetze und -vorschriften anwenden und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes und deren Verantwortungsbereiche zuordnen.
Bereich Bauvorschriften
– die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien anwenden.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
– die gängigen Bauverfahren sowie die dazu erforderlichen Baugeräte erfassen.
Bereich Bauorganisation:
Vertiefung des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten in der Planungs- und Bauausführungsphase sowie nach Abschluss der Bauausführungsphase.
Bereich Bauvorschriften:
Baugesetze; Normen; Arbeitnehmerschutz; Baurestmassenverordnung; spezielle Baugesetze.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:
Arten und Einsatz.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Betriebsorganisation und Entrepreneurship
– die wesentlichen Schritte einer Unternehmungsgründung sowie die Inhalte eines Businessplans erfassen und die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären und deren Zusammenhänge beurteilen;
– die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben;
– die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen.
Bereich Zivilrecht
– die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentenrechtsgeschäften unterscheiden;
– Gewährleistungs-, Garantie- und Schadensansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen;
– die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Vor- und Nachteile und deren Vertreter erfassen;
– sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
– die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes erfassen und ein Gewerbe anmelden.
Bereich Betriebsorganisation und Entrepreneurship:
Businessplan-Marketing; Organisation; Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung; Finanzierung; Personalverrechnung; Arbeitsrecht.
Bereich Zivilrecht:
Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts; Grundzüge des Zivilrechts; Unternehmensrecht; Gewerberecht.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
– die gängigen Bauverfahren erfassen, deren Anwendung planen sowie die dazu erforderlichen Baugeräte auswählen.
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung
– die Grundlagen der Kostenermittlung erfassen.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:
Standard- und Spezialverfahren.
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung:
Grundlagen der Kostenermittlung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung
– die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln und EDV-unterstützt durchführen.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe
– Ausschreibungsverfahren durchführen und die dafür notwendigen Unterlagen zusammenstellen;
– dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung:
Kostenermittlung; Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise); Positionskalkulation; Regieleistungen.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:
Ausschreibungs- und Vergabearten; Bauvertrag; Planungskoordination; Standardisierte Leistungsbeschreibungen; Werkvertragsnormen (Ausschreibungs- und Abrechnungsregeln).
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe
– Ausschreibungsverfahren durchführen und die dafür notwendigen Unterlagen zusammenstellen;
– dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Bereich Unternehmensrechnung
– die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern erfassen, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen;
– den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären;
– die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:
Bauvertrag; Planungskoordination; Werkvertragsnormen (Ausschreibungs- und Abrechnungsregeln); Ausfertigen von Leistungsverzeichnissen.
Bereich Unternehmensrechnung:
Kostenrechnung, Steuern; Doppelte Buchhaltung; Einnahmen-Ausgabenrechnung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellende Geometrie
– die für technische Darstellungen notwendigen Abbildungsverfahren erfassen und Risse deuten;
– ebenflächig begrenzte Objekte konstruktiv bearbeiten und in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien darstellen.
Bereich Konstruktionsübungen
– die wesentlichen Materialien und Methoden des Skizzierens erfassen;
– die Regeln der Beschriftung erfassen;
– bautechnisch relevante Objekte in Handskizzen darstellen;
– die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten erfassen;
– Pläne händisch oder computerunterstützt erstellen.
Bereich Darstellende Geometrie:
Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.
Bereich Konstruktionsübungen:
Freihandzeichnen; Schrift und Schriftbilder; Skizzieren; Bauformen; Normgerechtes Konstruieren und Erstellen von Plänen in verschiedenen Maßstäben.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellende Geometrie
– die für die Bautechnik bedeutsamen Kurven und krummflächig begrenzten Körper erfassen;
– die zur Erzeugung bautechnischer Objekte notwendigen Verfahren erfassen;
– bautechnisch relevante Objekte und in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien zeichnerisch darstellen und mit CAD visualisieren.
Bereich Konstruktionsübungen
– die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten anwenden;
– CAD-Programme zur Erstellung von Plänen anwenden.
Bereich Baustile
– die wichtigsten Bauepochen, deren Repräsentanten und richtungsweisende Beispiele sowie den Bezug dieser Bauepochen zu historischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen erfassen.
Bereich Darstellende Geometrie:
Konstruktive Behandlung bautechnischer Objekte; Darstellung und konstruktive Behandlung von Volumsmodellen in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.
Bereich Konstruktionsübungen:
Dreidimensionale Gebäudemodelle; Einreichpläne.
Bereich Baustile:
Antike bis Moderne.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre
– die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe von Bauwerken erfassen und anwenden;
– Raumprogramme entwerfen;
– die Normen und die baulichen Voraussetzungen für barrierefreies Bauen erfassen;
– barrierefrei planen, dimensionieren und darstellen.
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre:
Grundzüge der Gebäude- und Gestaltungslehre; Gebäudeanalyse; Gebäudearten; funktionsgerechte Gestaltung; Wohnbau.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Geotechnik
– grundlegende Baugrund- und Bodeneigenschaften erfassen;
– grundlegende Gründungsarten erfassen.
Bereich Vermessungswesen
– die Organisation und Entwicklung des österreichischen Vermessungswesens erfassen;
– die Grundlagen der Koordinatensysteme, des Nivellements, der trigonometrischen Lage- und Höhenmessung erfassen;
– die Darstellungsweisen für Lage- und Höhenpläne verstehen;
– die gängigen Vermessungsinstrumente erfassen;
– grundlegende geodätische Berechnungen durchführen.
Bereich Geotechnik:
Grundlagen Baugrund und Boden; Wasser im Baugrund; Grundlagen Gründungen.
Bereich Vermessungswesen:
Grundlagen des Vermessungs- und Katasterwesens in Österreich; Grundlagen der Lage- und Höhenmessung sowie deren planlichen Darstellung; vermessungstechnisches Rechnen; Instrumentenkunde; Methoden, Erfassung und Auswertung der Höhenmessung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Geotechnik
– die Methoden für die Ermittlung der erforderlichen Basisdaten für geotechnische Aufgabenstellungen erfassen;
– grundlegende Baugrubensicherungen erfassen;
– die gebräuchlichen Flachgründungen und deren Funktionsweise erfassen.
Bereich Vermessungswesen
– geeignete Messgeräte für die Höhenmessung den Gegebenheiten entsprechend auswählen und eigene Höhenmessungen vornehmen, berechnen, auswerten und darstellen;
– die Verfahren der Lagemessung verstehen;
– die Organisation des Grundbuchs in Zusammenhang mit dem Kataster erfassen;
– eigene Lagemessungen durchführen und Lage- und Höhenpläne erstellen;
– vermessungsspezifische, bautechnische Anwendungen erfassen.
Bereich Geotechnik:
Untergrunderkundung; Grundlagen Baugruben mit Wasserhaltung; Grundlagen von Flachgründungen.
Bereich Vermessungswesen:
Praktische Höhenvermessung und Handhabung der dazugehörigen Messinstrumente; Grundlagen über Vermessungsaufgaben in der Bautechnik; Verfahren der Lagebestimmung und Koordinatenrechnung; Lage- u. Höhenpläne; Praktische Lagevermessung mit Lage- und Höhenplanerstellung; Anwendung vermessungsspezifischer Software für das Bauwesen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Geotechnik
– die grundlegenden Bodenkennwerte ermitteln, geeignete Bodenprüfverfahren auswählen, Messungen durchführen, interpretieren und die Ergebnisse vergleichen;
– einfache geotechnische Berechnungen durchführen.
Bereich Siedlungswasserbau
– die Grundbegriffe der Wasserwirtschaft, Hydrographie und der Wasserversorgung erfassen;
– die Grundbegriffe der Abwasserableitung erfassen.
Bereich Verkehrswegebau
– wichtige Begriffe des Verkehrswesens erfassen;
– die maßgebenden Regelwerke im Fachbereich erfassen;
– die gebräuchlichen Bauwerke im Verkehrswegebau und deren Funktionsweise erfassen.
Bereich Geotechnik:
Ermittlung und Prüfung von grundlegenden Bodenkennwerten; einfache geotechnische Berechnungen.
Bereich Siedlungswasserbau:
Grundlagen Hydrographie; Grundlagen und Funktionen der Wasserversorgung; Grundlagen der Abwasserableitung.
Bereich Verkehrswegebau:
Grundlagen des Verkehrswegebaus.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Geotechnik
– die maßgeblichen Bodenkennwerte erheben, geeignete Bodenprüfverfahren auswählen, Messungen durchführen, interpretieren und die Ergebnisse vergleichen;
– einfache geotechnische Berechnungen durchführen.
Bereich Siedlungswasserbau
– die grundlegenden Bauwerke der Abwasserableitung, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln erfassen;
– die erforderlichen Basisdaten für Abwasserableitungen erheben und ermitteln;
– Grundbegriffe einfacher Wasserbaumaßnahmen (Schutzwasserbau und Wasserkraft) erfassen.
Bereich Verkehrswegebau
– die grundlegende Planung einfacher verkehrstechnischer Aufschließungen erfassen;
– einfache verkehrsstatistische Auswertungen verstehen.
Bereich Geotechnik:
Ermittlung und Prüfung von maßgeblichen Bodenkennwerten; einfache geotechnische Berechnungen.
Bereich Siedlungswasserbau:
Systeme und Bauwerke der Abwasserableitung; Regenwasserversickerung; einfache Wasserbaumaßnahmen (Schutzwasserbau und Wasserkraft).
Bereich Verkehrswegebau:
Grundlagen der Planung im Verkehrswegebau.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– die Methoden normgemäßer Plandarstellungen von schwerpunktspezifischen Bauteilen und Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten erfassen.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Grundlagenerhebung; Entwurfspläne; Einreichpläne; Projektpläne einfacher schwerpunktspezifischer Bauwerke.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– schwerpunktspezifische Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD schnittstellentauglich (BIM) darstellen;
– bau- bzw. schwerpunktspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Schwerpunktspezifische Projektpläne von einfachen Bauteilen bzw. Bauwerken; Polier- und Detailpläne.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– eigenständig Bauteile und Bauwerke nach vorgegebenen schwerpunktspezifischen Anforderungen, ökonomischen, ökologischen Gesichtspunkten sowie nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen;
– Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
– technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und die schwerpunktspezifischen Projekte präsentieren;
– bau- bzw. schwerpunktspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Entwerfen schwerpunktspezifischer Bauteile und Bauwerke; Visualisierung und Präsentation; Erstellen von Schalungs- und Bewehrungsplänen, Ausführungs-, Detail- und Konstruktionsplänen; Ausarbeiten von baubetrieblichen Grundlagen.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– schwerpunktspezifische Bauteile und Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen, konstruieren und dimensionieren;
– Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
– technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und die schwerpunktspezifischen Projekte präsentieren;
– bau- bzw. schwerpunktspezifische Software anwenden.
Bereich Modellbau und Präsentation
– unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues erfassen;
– Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Schwerpunktspezifische Entwurfs- und Konstruktionspläne; Erstellen von Schalungs- und Bewehrungsplänen, Ausführungs-, Detail- und Konstruktionsplänen; Ausarbeiten von baubetrieblichen Grundlagen.
Bereich Modellbau und Präsentation:
Modellbau von Bauprojekten.
Gemäß Stundentafel I.4.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen;
– die Verarbeitungsmethoden und Herstellungsverfahren der Baumaterialien, deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen.
Bereich Bauelemente
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Tragsysteme und Bauweisen, Gründungen und raumbildenden Elemente erfassen.
Bereich Technischer Ausbau
– die Begriffe von Ver- und Entsorgungsanlagen erfassen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Ressourcen, Nachhaltigkeit, Baumaterialien, Bausysteme; Tragwerke; Bau- und Bauzusatzstoffe; Materialeigenschaften; Bodenarten, Eigenschaften; Baugrubensicherung.
Bereich Bauelemente:
Übersicht Tragsysteme und Bauweisen; Gründungen; tragende, nichttragende und raumbildende Elemente.
Bereich Technischer Ausbau:
Ver- und Entsorgungsanlagen (Begriffe).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen;
– die Verarbeitungsmethoden und Herstellungsverfahren der Baumaterialien, deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen.
Bereich Bauphysik
– bauphysikalische Grundbegriffe erfassen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Physikalische Effekte am Bau; Herstellungsverfahren; Einsatzbereiche.
Bereich Bauphysik:
Bauphysikalische Grundbegriffe.
Gemäß Stundentafel I.4.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– die Terminologie der Tragsysteme erfassen;
– die wichtigsten Einwirkungen im Hochbau erfassen;
– die äußeren und inneren Kräfte sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren von statisch bestimmten Stabtragwerken erfassen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Kräfte und Gleichgewicht; Standsicherheit; Terminologie der Tragsysteme; Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Stabtragwerke; Einwirkungen im Hochbau.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– die Schnittgrößen statisch bestimmter Träger ermitteln und darstellen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Statisch bestimmte Träger.
Gemäß Stundentafel I.4.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Bauorganisation
– die Aufgabenstellungen im Bauablauf und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes erkennen und erklären.
Bereich Bauvorschriften
– die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien erfassen und diese wiedergeben.
Bereich Bauorganisation:
Grundlagen des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten.
Bereich Bauvorschriften:
Baugesetze; Normen; Grundkataster, öffentliche Bücher; Arbeitnehmerschutz; Baurestmassenverordnung; spezielle Baugesetze.
Gemäß Stundentafel I.4.
Die Studierenden können
– im jeweiligen Bereich die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe und ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten gemäß den einschlägigen Regelwerken erfassen und erläutern;
– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erfassen und diese in der Werkstätte und auf der Baustelle beurteilen und anwenden sowie die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Schutzmaßnahmen; Unfallverhütung; Qualitätsprüfung- und -sicherung; Instandhaltung; Recycling.
Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte, Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Bereichen angeführten Werkstätten.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Baumeisterarbeiten
– Mauerwerke mit klein- und mittelformatigen Steinen herstellen und diese mit unterschiedlichen Putzen versehen;
– die üblichen Geräte und Maschinen samt deren Schutzeinrichtungen erfassen und diese bedienen;
– die Grundprinzipien systemloser Schalungen erfassen und diese funktionsgerecht herstellen;
– die handelsüblichen Baustähle sowie die Bestandteile des Betons erfassen;
– einfache Bewehrungen anfertigen und Beton herstellen.
Bereich Holzbau-Meisterarbeiten
– die gebräuchlichen Holzarten und ihre Eigenschaften erfassen und zimmermannsmäßige Holzverbindungen herstellen;
– die üblichen tragbaren Holzbearbeitungsmaschinen erfassen und diese bedienen und warten;
– Wände in verschiedener Bauweise anreißen und herstellen;
– die gebräuchlichen Materialien für Verleimungen und Verklebungen sowie deren Eigenschaften erfassen.
Bereich Angewandter Baubetrieb
– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erfassen;
– Arbeits- und Schutzgerüste und deren Anwendungsbereiche erfassen;
– die Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten von Leitern erfassen;
– Leitern und Gerüste standsicher aufstellen und sicher am Bauwerk verankern.
Bereich Trockenausbauarbeiten
– Wandsysteme herstellen;
– Deckensysteme herstellen;
– Bodensysteme herstellen;
– Spachtelarbeiten ausführen;
– Stuckarbeiten ausführen;
– Schnittstellen mit anderen Gewerken erkennen.
Bereich Baumeisterarbeiten:
Maurer-Handwerkstätte:
Mauerwerk aus klein- und mittelformatigen Steinen; Oberflächen.
Maurer-Maschinenwerkstätte:
Geräte und Maschinen, Bedienung (Mischmaschinen, Kreissägen, Trennmaschinen usw.).
Schalungs- und Stahlbetonwerkstätte:
Systemlose Schalungen; Einfache Bewehrungen; Beton.
Bereich Holzbau-Meisterarbeiten:
Holzbau-Handwerkstätte:
Materialkunde und Verarbeitung; zimmermannsmäßige Holzverbindungen.
Holzbau-Maschinenwerkstätte:
Tragbare Holzbearbeitungsmaschinen; Anwendung und Wartung.
Holzkonstruktions- und Abbundwerkstätte:
Holzkonstruktionen.
Holzleimbauwerkstätte:
Grundausbildung Verleimungen, Verklebungen.
Bereich Angewandter Baubetrieb:
Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte:
Arbeits- und Schutzgerüste; Leitern.
Bereich Trockenausbauarbeiten:
Trockenausbauwerkstätte:
Ständerwände, Wandbekleidungen und Schachtwände; Systemtrennwände; Deckensysteme; abgehängte Decken, Akustikdecken; freitragende Decken; Dachausbauten; Hohlraum- und Doppelböden; Trockenestriche; Spachtelarbeiten; Stuckarbeiten; tragender Trockenausbau.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Baumeisterarbeiten
– Wände aus verschiedenen Mauerwerkssteinen herstellen und erforderliche Einbauten versetzen;
– gängige Wand- und Deckensysteme herstellen und entsprechend ihrem Zweck dämmen;
– die Prinzipien der Befestigungstechnik erfassen und Befestigungen herstellen;
– die üblichen Fußbodenkonstruktionen erfassen und Fußbodenaufbauten herstellen;
– die unterschiedlichen Fangsysteme erfassen und Fänge herstellen;
– die üblichen Geräte und Maschinen warten;
– Fundament-, Wand- und Stützenschalungen sowie die Bestandteile von Lehrgerüsten erfassen;
– Schalungen samt Einbauteilen und Lehrgerüste herstellen;
– Bewehrungen nach Bewehrungsplänen anfertigen;
– Rezeptbeton herstellen, einbringen, verdichten und nachbehandeln.
Bereich Holzbau-Meisterarbeiten
– die gebräuchlichen Dachstuhlkonstruktionen sowie deren Austragung erfassen;
– Dachstuhlkonstruktionen mit den gebräuchlichen zimmermannsmäßigen und ingenieurmäßigen Holzverbindungen herstellen;
– die gebräuchlichen stationären Holzbearbeitungsmaschinen samt ihrer Schutzvorrichtungen erfassen;
– stationäre Holzbearbeitungsmaschinen bedienen und warten;
– Dachkonstruktionen anreißen und samt erforderlicher Verankerungen herstellen;
– die Einzelteile für Wand-, Decken- und Fußbodenkonstruktionen erfassen;
– diese Konstruktionen unter Einsatz neuzeitlicher Verbindungsmittel herstellen;
– das Rohmaterial prüfen und bewerten sowie Leimholz herstellen.
Bereich Baunebengewerbe
– Metalle bearbeiten;
– Wandsysteme herstellen, Spachtelarbeiten ausführen sowie Bodensysteme herstellen;
– Wasserversorgungsleitungen herstellen;
– Stuckarbeiten ausführen.
Bereich Baumeisterarbeiten:
Maurer-Handwerkstätte:
Mauerwerk aus großformatigen Steinen Versetzarbeiten; Wände und Decken; Oberflächen; Befestigungstechnik; Fußbodenkonstruktionen; Fänge.
Maurer-Maschinenwerkstätte:
Geräte und Maschinen, Wartung (Mischmaschinen, Kreissägen, Trennmaschinen usw.).
Schalungs- und Stahlbetonwerkstätte:
Systemschalungen für Fundamente, Wände und Stützen samt Einbauten; Lehrgerüste; Bewehrung nach Bewehrungsplänen; Beton und Betonfertigteile.
Bereich Holzbau-Meisterarbeiten:
Holzbau-Handwerkstätte:
Dächer; Austragungen; Ingenieurmäßige Verbindungsmittel.
Holzbau-Maschinenwerkstätte:
Stationäre Holzbearbeitungsmaschinen; Schutzmechanismen und Wartung.
Holzkonstruktions- und Abbundwerkstätte:
Dachkonstruktionen; Wandkonstruktionen; Deckenkonstruktionen; Fußbodenkonstruktionen; neuzeitliche Verbindungsmittel.
Holzleimbauwerkstätte:
Holztrocknung; Qualitätskontrolle des Rohmaterials; Keilzinkung der Lamellen; Leimauftragung; Verarbeitungs- und Presszeit.
Bereich Baunebengewerbe:
Baumaschinen- und Metallwerkstätte:
Schlosserarbeiten.
Trockenausbauwerkstätte:
Ständerwände, Wandbekleidungen, Schachtwände; Systemtrennwände.
Haustechnik-Installationswerkstätte:
Installateurarbeiten – Wasserversorgung.
Malerwerkstätte:
Stuckarbeiten.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Baunebengewerbe
– an gängigen Werkzeugen und Baumaschinen funktions- und werterhaltende Maßnahmen durchführen;
– Deckensysteme des Trockenausbaus herstellen;
– Wasserentsorgungsleitungen herstellen;
– die gängigen Energieversorgungssysteme erfassen und diese herstellen;
– Maler- und Anstreicharbeiten durchführen;
– die gebräuchlichen Materialien erfassen und grundlegende Dachdecker- und Spenglerarbeiten durchführen.
Bereich Angewandter Baubetrieb
– den für die Arbeitsvorbereitung erforderlichen Personal-, Material- und Geräteeinsatz erfassen;
– für kleinere Bauvorhaben die Arbeitsvorbereitung durchführen.
Bereich Baunebengewerbe:
Baumaschinen- und Metallwerkstätte:
Schlosserarbeiten; funktions- und werterhaltende Maßnahmen an Werkzeugen und Baumaschinen.
Trockenausbauwerkstätte:
Deckensysteme; abgehängte Decken, Akustikdecken, freitragende Decken; Dachausbauten.
Haustechnik-Installationswerkstätte:
Installateurarbeiten – Wasserentsorgung und Energieversorgung.
Malerwerkstätte:
Maler- und Beschichtungsarbeiten.
Dachdecker- und Spenglerwerkstätte:
Dachdecker- und Spenglerarbeiten.
Bereich Angewandter Baubetrieb:
Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte:
Arbeitsvorbereitung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Grundlagenerhebung; Bauaufnahmen; Entwurfspläne (3D-CAD), Projektpläne und konstruktive Durchbildung einfacher und komplexer Hochbauten.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen, ökonomischen, ökologischen Gesichtspunkten sowie nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen;
– räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen;
– Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Entwerfen komplexer Gebäude; Visualisierung und Präsentation und Projektbeschreibung; Erstellen von Schalungs- und Bewehrungsplänen, Ausführungs-, Detail- und Konstruktionsplänen; baubetriebliche Bearbeitung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– nachhaltige und innovative Baumaterialien inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren im Bereich der Vorfertigung und deren Handelsformen erfassen;
– deren Einsatzbereiche und Anwendung erfassen.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden ressourceneffizienten Bauweisen und deren Architektur erfassen.
Bereich Gebäudetechnologie
– den Einsatz von Gebäudetechnologien und Installationselementen erfassen;
– Arten von Alternativenergien, deren Technik und Einsatz erfassen;
– die thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung von Bauelementen durchführen;
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Systeme erfassen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Materialeigenschaften mehrschichtiger Bauteile; Herstellungsverfahren innovativer und nachhaltiger Baumaterialien und deren Einsatzbereiche.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung:
Ressourceneffiziente Bauweisen.
Bereich Gebäudetechnologie:
Einsatz von Alternativenergien; Installationselemente; Thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung; Energieeffiziente Systeme.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– nachhaltige und innovative Baumaterialien inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren im Bereich der Vorfertigung und deren Handelsformen erfassen;
– deren Einsatzbereiche und Anwendung erfassen;
– die sich daraus ergebende Ökobilanz erstellen.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden ressourceneffizienten Bauweisen anwenden und nach den Kriterien nachhaltiger und zeitgemäßer Architektur planen;
– die Anforderungen an den Holzschutz erfassen.
Bereich Gebäudetechnologie
– den Einsatz von Gebäudetechnologien erfassen;
– Arten und Einsatz von Alternativenergien, deren Technik und Einsatz erfassen;
– bauphysikalische Auswirkungen von Planungen erfassen und diese ökonomisch und ökologisch bewerten;
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Systeme anwenden.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Innovative und nachhaltige Baumaterialien, deren Wiederverwendbarkeit und Entsorgung; Ökobilanz.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung:
Ressourceneffiziente Bauweisen; Konstruktiver und chemischer Holzschutz.
Bereich Gebäudetechnologie:
Gebäudetechnologien; Thermische, umweltverträgliche und energetische Optimierung; Vermeidung sommerlicher Überwärmung; Luft- und Winddichtheit; Schallschutz und Akustik; Energieeffiziente Systeme.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– innovative und nachhaltige Baumaterialien anwenden.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung
– Planungsgrundlagen komplexer Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen;
– ausgewählte Sanierungsverfahren erfassen;
– den Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen erfassen.
Bereich Gebäudetechnologie
– die Grundlagen des elementierten Ausbaus erfassen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Beurteilen innovativer und nachhaltiger Baumaterialien nach den Kriterien einer Öko-Bilanz.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung:
Material- und funktionsgerechtes Gestalten; ausgewählte Sanierungsverfahren und Denkmalschutz; Bestandsaufnahmen; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente.
Bereich Gebäudetechnologie:
Elementierter Ausbau.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– innovative und nachhaltige Baumaterialien anwenden.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung
– Planungsgrundlagen komplexer Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen;
– ausgewählte Sanierungsverfahren erfassen;
– den Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen erfassen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Ökobilanz.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung:
Sonderbauwerke; Material- und funktionsgerechtes Gestalten; ausgewählte Sanierungsverfahren und Denkmalschutz; Bestandsanalysen; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau
– Anforderungen einfacher Brückenbauwerke erkennen;
– die Einwirkungen einfacher Brückenbauwerke erfassen.
Bereich Tragsicherheit im Brückenbau
– grundlegende Brückentragsysteme vordimensionieren und bemessen;
– spezifische Brückenbauteile entwerfen, berechnen und dimensionieren.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau
– spezifische Brückenbauteile konstruktiv durchbilden.
Bereich Tunnelbau
– tunnelbautechnische Grundbegriffe hinsichtlich Geologie, Terminologie beim Ausbruch, Vortriebsmethoden, Wasserhaltung und Bewetterung für Tunnelbau in geschlossener und offener Bauweise erfassen und diese analysieren und einordnen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau:
Im Brückenbau verwendete Tragsysteme; Einwirkungen im Brückenbau.
Bereich Tragsicherheit im Brückenbau:
Spezifische Brückenbauteile.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau:
Spezifische Brückenbauteile.
Bereich Tunnelbau:
Grundbegriffe Tunnelbau; Vortriebsmethoden und Bauweisen im Tunnelbau.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau
– geeignete Brückentragsysteme für vorgegebene Anforderungen vorschlagen, entwerfen und vergleichen;
– die Einwirkungen einfacher Brückenbauwerke ermitteln.
Bereich Tragsicherheit im Brückenbau
– grundlegende Brückentragsysteme vordimensionieren und bemessen;
– spezifische Brückenbauteile entwerfen, berechnen und dimensionieren;
– die Grundlagen des Spannbetonbaues erfassen.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau
– grundlegende Brückentragsysteme konstruktiv durchbilden;
– grundlegende Methoden der Erhaltung und Instandhaltung von Brückenbauwerken erfassen.
Bereich Tunnelbau
– tunnelbautechnische Grundbegriffe hinsichtlich Geologie, Terminologie beim Ausbruch, Vortriebsmethoden, Wasserhaltung und Bewetterung für Tunnelbau in geschlossener und offener Bauweise erfassen und diese analysieren und einordnen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau:
Im Brückenbau verwendete Tragsysteme; Einwirkungen im Brückenbau.
Bereich Tragsicherheit im Brückenbau:
Spezifische Brückenbauteile; Grundlagen Spannbeton.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau:
Brückentragwerke; Erhaltung und Instandhaltung von Brückenbauwerken.
Bereich Tunnelbau:
Bauweisen im Tunnelbau; Sicherheitseinrichtungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Geotechnik
– bodenmechanische Berechnungen durchführen;
– einfache Verformungs- und erdstatische Berechnungen durchführen.
Bereich Wasserbau
– hydrographische und gewässerkundliche Grundlagen erfassen und Basisdaten für wasserbauliche Berechnungen erheben;
– hydrostatische Berechnungen durchführen;
– einfache hydraulische Berechnungen von geschlossenen Gerinnen durchführen.
Bereich Geotechnik:
Bodenmechanische Berechnungen (Erddruck, Setzungen).
Bereich Wasserbau:
Hydrografie und Gewässerkunde; Hydrostatik und Hydraulik.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Geotechnik
– die gebräuchlichen Flachgründungen und deren Funktionsweise erfassen und die grundlegenden Bemessungs- und Konstruktionsregeln bei baupraktischen Aufgabenstellungen anwenden;
– Flachgründungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen.
Bereich Wasserbau
– komplexere hydraulische Berechnungen von Leitungsnetzen durchführen;
– einfache hydraulische Berechnungen offener Gerinne durchführen;
– einfache wasserbauliche Anlagen erfassen.
Bereich Geotechnik:
Bemessung von Flachgründungen.
Bereich Wasserbau:
Angewandte Hydraulik; einfache Wasserbaumaßnahmen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Geotechnik
– Tiefgründungen und Baugrubensicherungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
– Grundbegriffe und Berechnungsverfahren für die Standsicherheit von Böschungen und Dämmen erfassen;
– die aktuellen Verfahren im Spezialtiefbau erfassen;
– Grundlagen und Ziele der Abfallwirtschaft erfassen;
– Methoden der Umsetzung der Abfallwirtschaft erfassen.
Bereich Siedlungswasserbau
– geeignete Bauverfahren und Konstruktionen im Leitungsbau auswählen, interpretieren und entwickeln;
– geeignete Maßnahmen der Kanalbestandserfassung und Sanierung auswählen und interpretieren;
– Sonderverfahren im Leitungsbau (unterirdischer Vortrieb, ua.) erfassen.
Bereich Wasserbau
– ausgewählte Bauteile und Bauwerke im Wasserbau entwerfen, berechnen und bemessen;
– wasserbauliche Aufgabestellungen analysieren und fachgerechte Lösungswege auswählen und auf baupraktische Aufgabenstellungen übertragen.
Bereich Verkehrswegebau
– die technischen, rechtlichen, ökologischen, umwelttechnischen und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen für die Planung von Straßenverkehrsanlagen erfassen;
– die grundlegenden Konstruktionsregeln von Verkehrswegebauten erfassen;
– Methoden der Verkehrserhebung erfassen und einfache verkehrsstatistische Auswertungen verstehen;
– ausgewählte Straßenverkehrsanlagen entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
– geeignete Baukonstruktionen von Verkehrswegebaumaßnahmen auswählen und gemäß den grundlegenden Regeln planlich darstellen.
Bereich Geotechnik:
Bemessung von Tiefgründungen; Baugrubensicherungen und Wasserhaltung; Böschungs- und Hangsicherung; Spezialtiefbau.
Bereich Siedlungswasserbau:
Leitungsbau; Kanalbestand und Kanalsanierung; Sonderverfahren Leitungsbau.
Bereich Wasserbau:
Wasserbaumaßnahmen (Gewässerbau, Schutzwasserbau); aktuelle Kapitel im Wasserbau.
Bereich Verkehrswegebau:
Verkehrswegeplanung; Verkehrsanlagenplanung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Geotechnik
– Tiefgründungen und Baugrubensicherungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
– Grundbegriffe und Berechnungsverfahren für die Standsicherheit von Böschungen und Dämmen erfassen;
– die aktuellen Verfahren im Spezialtiefbau erfassen;
– Grundlagen und Ziele der Abfallwirtschaft erfassen;
– Methoden der Umsetzung der Abfallwirtschaft erfassen.
Bereich Siedlungswasserbau
– geeignete Verfahren der Wasseraufbereitung erfassen;
– die gebräuchlichen Bauwerke der Abwasserreinigung, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln erfassen;
– ausgewählte Bauteile und Bauwerke der Abwasserreinigung normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen.
Bereich Wasserbau
– ausgewählte Bauteile und Bauwerke im Wasserbau entwerfen, berechnen und bemessen;
– wasserbauliche Aufgabestellungen analysieren und fachgerechte Lösungswege auswählen und auf baupraktische Aufgabenstellungen übertragen.
Bereich Verkehrswegebau
– ausgewählte Verkehrsanlagen und Begleitbauwerke entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
– die Grundlagen des Behördenverfahrens sowie ausgewählte Bauabläufe von Verkehrswegebaumaßnahmen erfassen;
– einfache Projekte mit technischen Berichten, Berechnungen und Plänen für Verkehrswegebauten erstellen, dokumentieren und präsentieren;
– zweckmäßige und wirtschaftliche Grundlagen für Betrieb, Erhaltung und Instandsetzung von Verkehrswegebauten erfassen;
– eisenbahnbautechnische Grundbegriffe, Entwurfselemente und Bauverfahren erfassen.
Bereich Geotechnik:
Spezialtiefbau; Abfallwirtschaft.
Bereich Siedlungswasserbau:
Wasseraufbereitung; Grundlagen Abwasserreinigung.
Bereich Wasserbau:
Aktuelle Kapitel im Wasserbau; einfache Wasserkraftanlagen.
Bereich Verkehrswegebau:
Verkehrswegeplanung; Verkehrsanlagenplanung; Ausgewählte Details und Themen des Verkehrswegebaus.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung
– die Grundlagen der Kostenermittlung erfassen;
– die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln und EDV-unterstützt durchführen.
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung:
Grundlagen der Kostenermittlung; Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise); Positionskalkulation; Regieleistungen. Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaft
– an Hand von Fallstudien, Fallbeispielen Aufgabenstellungen zur Führung eines Betriebes analysieren und lösen.
Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaft:
Betriebsorganisation und Personalführung – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
– anhand von Fallbeispielen spezielle Bauverfahren analysieren und lösen.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:
Spezialverfahren; Anwendung und Einsatz; Variantenvergleich.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
– grundlegende Aufgaben im Projektmanagement verstehen.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:
Projektmanagement; Projektsteuerung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Unternehmensrechnung
– an Hand von Fallstudien, Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen im baubetrieblichen Rechnungswesen analysieren und lösen.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
– Projekte entwickeln und komplexere Planungs- und Bauabläufe erfassen und planen;
– komplexere Aufgaben im Projektmanagement durchführen;
– grundlegende Aufgaben der Projektabwicklung anwenden und analysieren;
– dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Bereich Unternehmensrechnung:
Kostenrechnung, Steuern – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:
Projekthandbuch – Zielvorgabe/-erreichung; Spezialthemen der Projektabwicklung; Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte; Claim-Management.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe
– an komplexeren Bauaufgaben Ausschreibungsverfahren EDV-unterstützt durchführen.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
– grundlegende Aufgaben im Bauprojekt- und Objektmanagement durchführen;
– dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:
Vertiefte Angebotsprüfung; Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:
Bauleitung (Auftragnehmer); Bauaufsicht (Auftraggeber); Baustellenorganisation; Bauüberwachung; Baudokumentation; Bauabrechnung; Rechnungsprüfung; Bauübergabe; Bauübernahme; Projekthandbuch; Grundlagen des Projektmanagements und der Projektabwicklung; einfache Fallstudien.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die holzbauspezifischen Werkstoffe, deren Eigenschaften und Handelsformen erfassen;
– nachhaltige und innovative Baumaterialien inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren erfassen.
Bereich Bauelemente
– die Anforderungen an den Holzschutz erfassen;
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden verschiedenen Holzbausysteme aus vorgefertigten Elementen erfassen;
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen erfassen.
Bereich Gebäudetechnologie
– den Einsatz zeitgemäßer Gebäudetechnologie und von Installationselementen erfassen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– die aktuellen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails erfassen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Plattenwerkstoffe; Verbindungsmittel; verleimte Ware; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren innovativer und nachhaltiger Baumaterialien; Einsatzbereiche.
Bereich Bauelemente:
Grundlagen von modernen Fertigungsmethoden; Konstruktiver und chemischer Holzschutz; mehrschichtige, mehrschalige und vorgefertigte Elemente; energieeffiziente Bauweisen.
Bereich Gebäudetechnologie:
Zeitgemäße Gebäudetechnologie.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Rahmenbau; Fachwerksbau.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die holzbauspezifischen Werkstoffe, deren Eigenschaften und Handelsformen erfassen;
– den Einsatzbereich nachhaltiger und innovativer Baumaterialien und deren Anwendung an Hand von Beispielen erfassen.
Bereich Bauelemente
– Holzbausysteme aus vorgefertigten Elementen den Anforderungen des modernen Holzbaus entsprechend einsetzen;
– moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) erfassen;
– die Anforderungen an den Holzschutz erfassen.
Bereich Gebäudetechnologie
– den Einsatz zeitgemäßer Gebäudetechnologie und von Installationselementen erfassen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– die aktuellen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails erfassen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Anwendung innovativer und nachhaltiger Baumaterialien; Dämmstoffe und Dichtungen.
Bereich Bauelemente:
Mehrschichtige, mehrschalige und vorgefertigte Elemente; energieeffiziente Bauweisen; Konstruktiver und chemischer Holzschutz; moderne Fertigungsmethoden (ebene Systeme).
Bereich Gebäudetechnologie:
Zeitgemäße Gebäudetechnologie; Installationselemente; Energieeffiziente Bauweisen und ökologische Optimierung.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Plattenbau; Verbundkonstruktionen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– innovative und nachhaltige Baumaterialien anwenden;
– Ökobilanzen beurteilen.
Bereich Bauelemente
– den Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen erfassen.
Bereich Gebäudetechnologie
– die Grundlagen des elementierten Ausbaus erfassen.
Bereich Gebrauchstauglichkeit
– die Arten und Ursachen von Schwingungen im Holzbau erfassen und sie unter Anwendung fachspezifischer Software nachweisen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Anwendung innovativer und nachhaltiger Baumaterialien.
Bereich Bauelemente:
Mehrschichtige, mehrschalige und vorgefertigte Elemente; moderne Fertigungsmethoden (ebene Systeme).
Bereich Gebäudetechnologie:
Elementierter Ausbau.
Bereich Gebrauchstauglichkeit:
Schwingungen im Holzbau.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– innovative und nachhaltige Baumaterialien anwenden;
– Ökobilanzen beurteilen.
Bereich Bauelemente
– den Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen erfassen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Ökobilanz.
Bereich Bauelemente:
Montage und Logistik; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente; moderne Fertigungsmethoden (komplexe Systeme).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Bauelemente
– Holzbauteile in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln;
– projektbezogene Elemente entwickeln und Anschlussdetails ausarbeiten;
– moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) anwenden.
Bereich Technischer Ausbau
– den Einsatz von Installationselementen planen;
– zeitgemäße Gebäudetechnologie anwenden.
Bereich Konstruktive Durchbildung
– Holztragsysteme und deren Anschlussdetails entwerfen und konstruktiv durchbilden.
Bereich Bauelemente:
Projektbezogene Anwendung mehrschichtiger, mehrschaliger und vorgefertigter Elemente.
Bereich Technischer Ausbau:
Zeitgemäße Gebäudetechnologie.
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Komplexe Holzbauteile.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Bauelemente
– Holzbauteile in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln;
– projektbezogene Elemente entwickeln und Anschlussdetails ausarbeiten;
– moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) anwenden.
Bereich Technischer Ausbau
– zukunftsorientierten, adaptierbaren Ausbau anwenden.
Bereich Konstruktive Durchbildung
– Holztragsysteme und deren Anschlussdetails entwerfen, berechnen, normgerecht dimensionieren und konstruktiv durchbilden.
Bereich Bauelemente:
Projektbezogene Anwendung von Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente und Montagemethoden.
Bereich Technischer Ausbau:
Zukunftsorientierter, adaptierbarer Ausbau.
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Komplexe Holzbauwerke.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Ökologie
– die Strukturen und Funktionsweisen von Ökosystemen verstehen;
– die Ökologie von wesentlichen Biozönosen verstehen.
Bereich Ökologie:
Wechselbeziehungen zwischen Lebewesen; abiotische und biotische Faktoren.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Ökologie
– die Auswirkungen anthropogener Einflüsse und Eingriffe in Ökosysteme verstehen;
– Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen zum Schutz gefährdeter Ökosysteme und deren Anwendung erfassen.
Bereich Ökologie:
Merkmale von Ökosystemen; spezielle Ökosysteme.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Abfallwirtschaft
– die abfallwirtschaftlichen Grundlagen erkennen und deren umweltrelevante Auswirkungen verstehen;
– die Methoden zur Aufbereitung und Verwertung von Abfällen bei der Planung einfacher Anlagen anwenden;
– die Deponietypen nach Deponieverordnung beschreiben und die entsprechende Zuordnung von Abfällen durchführen;
– Altlastenerkundungsmethoden, Altlastenatlas und Verdachtsflächenkataster erfassen.
Bereich Landschaftsarchitektur und Grünraumgestaltung
– ökologische Aspekte des städtischen und ländlichen Grünraums erkennen;
– die Maßnahmen zur besseren Strukturierung des städtischen und ländlichen Raums verstehen;
– Planungen zur technischen Gestaltung von Grünelementen durchführen.
Bereich Abfallwirtschaft:
Abfallwirtschaft; Abfallaufbereitung, Deponie, Altlastenerkundung, Verdachtsflächenkataster.
Bereich Landschaftsarchitektur und Grünraumgestaltung:
Gründächer, Fassadenbegrünung, Naturteich, Schwimmteich, Kleinbadeteich.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Ökologie
– die ökologischen Zusammenhänge fließender und stehender Gewässer erfassen und die Auswirkungen anthropogener Einflüsse beurteilen;
– die Richtlinien und Methoden zur Beurteilung der Wasser- und Gewässergüte anwenden;
– die gesetzlichen Bestimmungen des Naturschutzes, der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Ökobilanzierung erfassen.
Bereich Abfallwirtschaft
– Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen planen;
– thermische Verwertungsmethoden erfassen;
– biologische Abfallaufbereitungsmaßnahmen erklären;
– Sanierungsmethoden unter Anwendung von Recyclingverfahren und –Baumaterialien erklären und vergleichen.
Bereich Landschaftsarchitektur und Grünraumgestaltung
– die Gestaltung von öffentlichen Plätzen und Räumen und entwerfen;
– öffentliche Garten- und Parkanlagen hinsichtlich optischer Gestaltungskriterien erfassen;
– den technischen Aufbau von Sportanlagen erfassen und anwenden.
Bereich Ökologie:
Süßwasserökosysteme; Beurteilung der Wasser- und Gewässerqualität; Umweltverträglichkeitsprüfung; Ökobilanz.
Bereich Abfallwirtschaft:
Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen; thermische Verwertungsmethoden; biologische Abfallaufbereitung; Altlasten, Recycling.
Bereich Landschaftsarchitektur und Grünraumgestaltung:
Ortsbildgestaltung, öffentliche Plätze, Straßenräume, Sportanlagenbau.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Technischer Ausbau
– die Planungsgrundlagen ressourcenschonender Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (Heizungs-, Sanitär-, Klima- und Raumlufttechnik) erklären, analysieren und anwenden.
Bereich Bauphysik
– die Energiebilanzberechnung erfassen.
Bereich Technischer Ausbau:
Dimensionierungsgrundlagen ressourcenschonender Heizungs- und Sanitärtechnik; Dimensionierungsgrundlagen behaglichkeitsorientierter Klima- und Raumlufttechnik.
Bereich Bauphysik:
Energieausweisberechnung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Technischer Ausbau
– die Planungsgrundlagen ressourcenschonender Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (Heizungs-, Sanitär-, Klima- und Raumlufttechnik) erklären, analysieren und anwenden.
Bereich Bauphysik
– die Energiebilanzberechnung anwenden.
Bereich Technischer Ausbau:
Dimensionierung ressourcenschonender Heizungs- und Sanitärtechnik; Dimensionierung behaglichkeitsorientierter Klima- und Raumlufttechnik.
Bereich Bauphysik:
Energieausweis; Ökobilanz.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Technischer Ausbau
– die Planungsgrundlagen ressourcenschonender Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (Klima-/Raumlufttechnik, Wärmepumpen- und Kältetechnik) erklären, analysieren und anwenden;
– die funktionellen Zusammenhänge energieeffizienter Anlagensysteme der Technischen Gebäudeausrüstung erklären, analysieren und anwenden.
Bereich Bauphysik
– energie- und kosteneffiziente Projekte planen.
Bereich Facility Management
– die Definitionen, grundlegende Richtlinien Zusammenhänge und Prozesse im lebenszykluskostenorientierten Facility Management erfassen und erklären;
– Planungsgrundlagen eines ergebnisorientierten Facility Managements anwenden und Funktionalitäten von Facility Management Datenverarbeitungssystemen verstehen, erklären und anwenden.
Bereich Technischer Ausbau:
Dimensionierungsgrundlagen der Klima-/Raumlufttechnik, Wärmepumpen- und Kältetechnik; Energieeffiziente Anlagensysteme der Technischen Gebäudeausrüstung.
Bereich Bauphysik:
Energie- und kosteneffizientes Bauen.
Bereich Facility Management:
Prozesse im lebenszykluskostenorientierten Facility Management; Planungsgrundlagen ergebnisorientierten Facility Managements; Datenverarbeitungssysteme im Facility Management.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Technischer Ausbau
– die Planungsgrundlagen ressourcenschonender Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (Klima-/Raumlufttechnik, Wärmepumpen- und Kältetechnik) erklären, analysieren und anwenden;
– die funktionellen Zusammenhänge einer energieeffizienten Gebäudeautomation erklären und anwenden;
– Arten, Funktion und Aufbau, Dimensionierungsrichtlinien und Systeme regenerativer Energiesysteme erklären und anwenden.
Bereich Bauphysik
– energie- und kosteneffiziente Projekte anwenden und bewerten.
Bereich Facility Management
– die Definitionen, grundlegenden Richtlinien, Zusammenhänge und Prozesse im lebenszykluskostenorientierten Facility Management erfassen und erklären;
– Planungsgrundlagen eines ergebnisorientierten Facility Managements anwenden und Funktionalitäten von Facility Management Datenverarbeitungssysteme verstehen, erklären und anwenden.
Bereich Technischer Ausbau:
Gebäudeautomation zur Erreichung von Gesamtenergieeffizienz; Arten, Funktion, Aufbau und Dimensionierung regenerativer Energiesysteme.
Bereich Bauphysik:
Planung energieeffizienter Projekte.
Bereich Facility Management:
Optimierung der Lebenszykluskosten einer Immobilie und Grundlagen des nachhaltigen Bauens im Schwerpunktbereich technischer Ausbau.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Sanierungstechnik
– die Aufgaben und Möglichkeiten der Sanierung sowie die Vorschriften des Denkmalschutzes erfassen und diese anwenden;
– die Methoden und Materialien zur Erhaltung und Sanierung bestehender Bausubstanz erfassen und auswählen und darauf aufbauend die entsprechende Intervention durchführen;
– historische Bauweisen und Materialien unter Berücksichtigung alter handwerklicher Technologien erfassen.
Bereich Sanierungstechnik:
Denkmalschutz; Denkmalpflege; Rechtsvorschriften und Untersuchungsmethoden; historische Bauteile und deren Sanierung; Sanierungsmethoden und deren Anwendung; historische Materialien und handwerkliche Technologien.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Sanierungstechnik
– die Aufgaben und Möglichkeiten der Sanierung sowie die Vorschriften des Denkmalschutzes erfassen und diese anwenden;
– die Methoden und Materialien zur Erhaltung und Sanierung bestehender Bausubstanz erfassen und auswählen und darauf aufbauend die entsprechende Intervention durchführen;
– historische Bauweisen und Materialien unter Berücksichtigung alter handwerklicher Technologien erfassen.
Bereich Sanierungstechnik:
Historische Bauteile und deren Sanierung; Sanierungsmethoden und deren Anwendung; historische Materialien und handwerkliche Technologien; Restaurierungsmethoden und deren Anwendung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Ökologie – nachhaltiges Bauen
– bauphysikalische Zusammenhänge erkennen, analysieren und bewerten sowie bauphysikalische Regeln und Berechnungen projektbezogen anwenden;
– die funktionellen Zusammenhänge energieeffizienter und zeitgemäßer Anlagensysteme verstehen, analysieren und anwenden;
– Aufbau und Funktion regenerativer Energiesysteme erfassen.
Bereich Ökologie – nachhaltiges Bauen:
Bauphysik; Technische Gebäudeausrüstung; energieeffiziente Anlagensysteme.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Ökologie – nachhaltiges Bauen
– die Energiebilanz erfassen und diese anwenden.
Bereich Ökologie – nachhaltiges Bauen:
Energieausweis; Ökobilanz.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Bauuntersuchung und Baudokumentation
– Bauaufnahmen durchführen und planlich darstellen;
– die aufgenommenen Objekte beschreiben, baugeschichtlich einordnen und dokumentarisch festhalten;
– Befundungen in Bezug auf Feuchtigkeit und Salzbelastung durchführen, auswerten und interpretieren.
Bereich Bauuntersuchung und Baudokumentation:
Bestandserfassung und Auswertung; Beurteilung der Aufnahmeobjekte; Dokumentation.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Bauuntersuchung und Baudokumentation
– Bauaufnahmen durchführen und planlich darstellen;
– die aufgenommenen Objekte beschreiben, baugeschichtlich einordnen und dokumentarisch festhalten;
– Befundungen in Bezug auf Feuchtigkeit und Salzbelastung durchführen, auswerten und interpretieren.
Bereich Bauuntersuchung und Baudokumentation:
Bestandserfassung und Auswertung; Beurteilung der Aufnahmeobjekte; Befundung; Gutachten.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Laboratorium
– die für den jeweiligen Schadensfall entsprechenden Interventionen erfassen;
– zeitgemäße Techniken der Sanierung, der Bauphysik, der Restaurierung, der Konservierung und der Festigung anwenden.
Bereich Laboratorium:
Reinigen, Festigen, Konservieren, Entsalzen, Ergänzen und Hydrophobieren von historischen Oberflächen und Materialien; Mauerwerksanalyse und Befundung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Laboratorium
– die für den jeweiligen Schadensfall entsprechenden Interventionen erfassen;
– zeitgemäße Techniken der Sanierung, der Bauphysik, der Restaurierung, der Konservierung und der Festigung anwenden.
Bereich Laboratorium:
Reinigen, Festigen, Konservieren, Entsalzen, Ergänzen und Hydrophobieren von historischen Oberflächen und Materialien; Baustoffanalyse und Befundung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Farb-und Lichtstudio – Form und Farbe
– die ästhetischen Form- und Farbbegriffe erfassen und die farblichen, formalen und funktionellen Gestaltungsprinzipien bei der Raum-, Objekt- und Oberflächengestaltung anwenden.
Bereich Farb-und Lichtstudio – Form und Farbe:
Grundelemente der formalen Gestaltung: Objekterfassung, Stilisieren, Abstrahieren, Flächengestaltung, Körper- und Raumbeziehungen, Proportionslehre und Raumstruktur;
Grundelemente der farblichen Gestaltung: Physiologische und physikalische Grundlagen des Farbsehens, Farbpsychologie, Licht und Farbe, Farbkontraste, Farbmetrik, Metamerie der Farben und Farbordnungssysteme;
Schrift und Flächengestaltung: Materialien, Gestaltungsmittel und Medien, Schriftarten und Darstellungsformen; softwareunterstütztes Medien- und Raumdesign.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Farb-und Lichtstudio – Form und Farbe
– ein Farb- und Gestaltungskonzept für spezifische Raum- und Bauwerkserfordernisse entwickeln.
Bereich Farb-und Lichtstudio – Form und Farbe:
Raum- und Fassadendesign unter Berücksichtigung besonderer Nutzungs- und Gestaltungserfordernisse; Farbberatung; Farbe und Gestaltung im Bereich von Industrial Design.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Farblabor – Beschichtungstechnik
– physikalische und chemisch-technologische Prüfmethoden für unterschiedliche Beschichtungsstoffe und -systeme verstehen, die Untersuchungen auswerten und die Ergebnisse dokumentieren;
– die Wechselwirkungen zwischen Untergrund und Beschichtung fachgerecht analysieren und interpretieren.
Bereich Farblabor – Beschichtungstechnik:
Physikalische und chemisch-technologische Arbeitsweisen: Angewandte Prüf- und Messverfahren von Beschichtungsmaterialien und -stoffen im Labor; Beschichtung und Untergrund: Normgerechte Prüf- und Analyseverfahren zur Ermittlung der fachspezifischen Parameter und Kennwerte von Beschichtungsstoffen; Beschichtungen und innovativen Beschichtungssystemen im Hinblick auf Herstellung, Sachwertschutz und nachhaltiger Gebrauchstauglichkeit.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Farblabor – Beschichtungstechnik
– Materialproben von Beschichtungen auf unterschiedlichen Untergründen mit den entsprechenden Prüfmethoden analysieren, interpretieren und projektbezogen geeignete Aufbauten planen;
– selbstständige Befundung von Untergründen an Bauwerken in Bezug auf Feuchtigkeit und Salzbelastung durchführen, auswerten, interpretieren und geeignete Sanierungsmaßnahmen vorschlagen;
– Technische Funktionsbeschichtungen und deren Systematik erfassen und eine technisch fachgerechte Ausführungs-Planung entwickeln.
Bereich Farblabor – Beschichtungstechnik:
Herstellen von einfachen Lackrohstoffen und Beschichtungsstoffen im Labor; schwerpunktspezifische physikalische und chemisch-technologische Prüfmethoden und Untersuchungen von unterschiedlichen Materialien, Beschichtungen und Untergründen; Bestimmung und Analyse von schädlichen Bau-Salzen in Mauerwerksuntergründen; Physikalische und chemische Grundlagen sowie technologische Aspekte der Planung und Ausführung von Technischen Funktionsbeschichtungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik
– die schwerpunktspezifischen Aufgabenbereiche der Malerei und Beschichtungstechnik erfassen, fach- und normgerechte Verfahren und Techniken auswählen und eine anspruchsvolle Gebäudegestaltung projektbezogen planen;
– die facheinschlägigen Normen, Richtlinien und Verarbeitungshinweise und einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nennen und bei der Planung und Bauausführung anwenden.
Bereich Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik:
Fachspezifische Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe zur Behandlung von Untergründen und der fachgerechten Beschichtung von Bau- und Tragwerken; Unterweisung in den fachspezifischen Vorschriften; Normgerechte Untergrundvorbereitung von Beschichtungsträgern; Funktionsbeschichtungen und Sachwertschutz.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik
– die schwerpunktspezifischen Aufgabenbereiche der Malerei und Beschichtungstechnik erfassen, fach- und normgerechte Verfahren und Techniken auswählen und eine anspruchsvolle Gebäudegestaltung projektbezogen planen;
– historische Mal- und Putztechniken sowie Applikationsverfahren für den Tätigkeitsbereich des baulichen Denkmalschutzes auswählen, fachgerecht dokumentieren und in behördlicher Kooperation projektieren.
Bereich Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik:
Sachwertschutz; dekorative Gestaltung mit historischen, traditionellen und innovativen kunsthandwerklichen Techniken; Angewandte Farb-Beratung und computerunterstütze Farbmischung und Farbgebung; innovative Folierungs- und Applikationsverfahren in der Objekt- und Raumgestaltung; farbliche Fassadengestaltung mit innovativen Licht- und Farb-Systemen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik
– bei Bau- und Tragwerken ihre Kenntnisse und Fertigkeiten für eine normgerechte Projektierung der Maßnahmen im Bereich der Technischen Funktionsbeschichtungen (Vollwärmeschutz, Brandschutz und Hygienebeschichtungen) entsprechend einsetzen.
Bereich Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik:
Technische Funktionsbeschichtungen: (Vollwärmeschutz (Wärmedämm-Verbundsysteme), Brandschutz (Brandschutzbeschichtungen auf Holz- und Stahlbauteilen, Brandabschottungen), Hygienebeschichtungen (Räume mit Hygieneanforderungen, Schimmelpilzsanierung).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik
– bei Bau- und Tragwerken ihre Kenntnisse und Fertigkeiten für eine normgerechte Projektierung der Maßnahmen im Bereich der Technischen Funktionsbeschichtungen (Korrosionsschutz, Betonsanierung und Innovative Funktionsbeschichtungen) entsprechend einsetzen.
Bereich Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik:
Technische Funktionsbeschichtungen: Korrosionsschutz (technische Funktionsobjekte, Bau- und Tragwerke), Betonsanierung (Instandhaltung und Sanierung von Oberflächen bei Bau- und Tragwerken aus Beton- und Stahlbeton) und Innovative Funktionsbeschichtungen (sonstige spezifische Funktionsbeschichtungen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Stahlbaues
– die wesentlichen Regelwerke des Stahlbaues zuordnen und deren Bedeutung erfassen;
– die wesentlichen Vor- und Nachteile des Werkstoffes Stahl erfassen und den Werkstoff zielgerichtet einsetzen;
– die wesentlichen physikalischen und mechanischen Eigenschaften erfassen und daraus Schlüsse für den geeigneten Einsatz ziehen.
Bereich Nachweise von Bauteilen und Bauwerken
– die grundlegenden Gruppen von Nachweisen erfassen und deren Wichtigkeit einschätzen;
– die wesentlichen Komponenten der Sicherheitskonzepte erfassen.
Bereich Grundlagen des Stahlbaues:
Regelwerke im Stahlbau; Werkstoff Stahl; Stahlherstellung, Stahlprodukte; physikalische und mechanische Eigenschaften von Stahl.
Bereich Nachweise von Bauteilen und Bauwerken:
Grundlagen der Nachweise im Stahlbau; Sicherheitskonzepte.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Stahlbaues
– die wesentlichen stahlbaulichen Planungsgrundlagen erfassen und anwenden.
Bereich Nachweise von Bauteilen und Bauwerken
– die Nachweismethoden problemgerecht anwenden;
– die grundlegenden Bauteile wirtschaftlich dimensionieren.
Bereich Grundlagen des Stahlbaues:
Entwurfs- und Planungsgrundlagen im Hoch- und Industriebau.
Bereich Nachweise von Bauteilen und Bauwerken:
Tragsicherheitsnachweise: Zugstab, Druckstab, Biegestab.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Stahlbaues
– die wesentlichen Instrumente eines Qualitätssicherungssystems erfassen;
– die wesentlichen Vorschriften für Ausführungen im Stahlbau erfassen.
Bereich Nachweise von Bauteilen und Bauwerken
– die wesentlichen Interaktionen auf der Ebene von Schnittgrößen und Spannungen erfassen und anwenden.
Bereich Konstruieren im Stahlbau
– Krafteinleitungen (versteift und steifenlos) normengerecht konstruieren;
– Träger- und Stützenlagerungen normgerecht entwerfen, berechnen und konstruieren.
Bereich Grundlagen des Stahlbaues:
Qualitätssicherung im Stahlbau.
Bereich Nachweise von Bauteilen und Bauwerken:
Stabilitätsnachweise im Stahlbau; Interaktionen (Spannungen), Interaktionen (Schnittgrößen).
Bereich Konstruieren im Stahlbau:
Krafteinleitungen, Trägerauflager, Stützenfußausbildungen.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Nachweise von Bauteilen und Bauwerken
– die wesentlichen Verbindungen im Stahlbau auswählen und einsetzen;
– Schweißverbindungen, Schraubenverbindungen und ausgewählte Sonderverbindungen normengerecht berechnen.
Bereich Konstruieren im Stahlbau
– verschiedene Möglichkeiten von Trägerstößen auswählen und situationsgemäß einsetzen;
– Rahmenecken entsprechend ihrer Beanspruchung ausbilden und konstruieren;
– Trägerauflagerungen entsprechend der notwendigen Rotationsanforderungen konstruieren.
Bereich Sonderkapitel im Stahlbau
– die wesentlichen Korrosionsschutzsysteme unterscheiden und vorschlagen;
– die wesentlichen Brandschutzsysteme unterscheiden, deren Vor- und Nachteile erfassen und die Grundsätze von Brandwiderstandsberechnungen anwenden;
– einfache Bauwerke kalkulieren.
Bereich Nachweise von Bauteilen und Bauwerken:
Schraubenverbindungen, Schweißverbindungen, ausgewählte Sonderverbindungen.
Bereich Konstruieren im Stahlbau:
Trägerstöße, Trägerauflager, Rahmenecken.
Bereich Sonderkapitel im Stahlbau:
Korrosionsschutz, Korrosionsschutzsysteme; Brandschutz, Brandschutzsysteme; Berechnung der Brandwiderstandsdauer; Grundlagen der Kalkulation im Stahlbau.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Darstellung im Stahlbau
– die Konstruktionsnormen im Stahl- und Metallbau interpretieren sowie normengerechte technische Zeichnungen lesen;
– technische Zeichnungen entsprechend den Konstruktionsnormen im Fachbereich für verschiedene Planungsstufen erstellen (Übersichtspläne, Werkstattpläne, Montagepläne).
Bereich CAD im Stahlbau
– die grundlegenden Funktionen ausgewählter Branchensoftware auf einfache Darstellungen anwenden;
– Bauteile und Baugruppen funktions- und CAD-gerecht darstellen.
Bereich Grundlagen der Darstellung im Stahlbau:
Erstellen und lesen normgerechter technischer Zeichnungen: Blattgrößen, Normschrift, Linienarten, Linienbreiten, Maßstäbe; Darstellung von Werkstücken, Bemaßung, Schnittdarstellung; Darstellung und Bemaßung von Bauteilen; Freihandskizzen.
Bereich CAD im Stahlbau:
Grundlagen und Grundfunktionen in der Darstellung mittels branchenspezifischer Software.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Darstellung im Stahlbau
– Schraub- und Schweißkonstruktionen normgerecht darstellen.
Bereich CAD im Stahlbau
– 2D- und 3D-Darstellungstechniken für einfache Anwendungen anwenden;
– Projektpläne für alle Stadien eines Bauablaufes im Stahlbau gemäß den Regeln für normgerechte technische Zeichnungen mit Hilfe von CAD erstellen.
Bereich Grundlagen der Darstellung im Stahlbau:
Schraubverbindungen, Schweißverbindungen und deren normgerechte Darstellung.
Bereich CAD im Stahlbau:
Projektpläne (Übersichtspläne, Werkstattpläne, Montagepläne) von einfachen Bauteilen bzw. Bauwerken; Anwendung branchenspezifischer Software.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich CAD im Stahlbau
– Bauteile bzw. Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen, konstruieren und dimensionieren;
– Aufgabenstellungen des Fachbereiches im Team bearbeiten.
Bereich Computerunterstützte Tragwerksberechnungen
– statische Berechnungen mit branchenspezifischer Software erstellen und dokumentieren;
– Bauteile unter Einsatz entsprechender Software optimieren;
– technische Berichte erstellen.
Bereich CAD im Stahlbau:
Projektpläne (Übersichtspläne, Werkstattpläne, Montagepläne) von komplexeren Bauteilen bzw. Bauwerken mittels Anwendung branchenspezifischer Software, 3D Visualisierung, BIM.
Bereich Computerunterstützte Tragwerksberechnungen:
Berechnung von Bauteilen und Bauwerken unter Einsatz entsprechender Berechnungssoftware; Projektdokumentation.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Planungsgrundlagen im Fassadenbau
– die wesentlichen Regelungen im Fassadenbau zuordnen und anwenden;
– die wesentlichen Fassadensysteme unterscheiden und wesentliche fassadentechnische Sachverhalte beschreiben;
– bauphysikalische Problemstellungen analysieren und bauphysikalische Grundlagen problemadäquat anwenden.
Bereich Baumaterialien, Konstruktionsdetails
– die wesentlichen Materialeigenschaften zuordnen und die Konstruktionswerkstoffe funktionsspezifisch anwenden;
– das Wissen über die verwenden Baumaterialien auf konkrete Konstruktionssituationen anwenden.
Bereich Planungsgrundlagen im Fassadenbau:
Normen, Richtlinien und sonstige Planungsgrundlagen in der Fassadentechnik, Fassadensysteme, Fassadenplanung; bauphysikalische Grundlagen im Fassadenbau.
Bereich Baumaterialien, Konstruktionsdetails:
Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der Materialien im Fassadenbau (Metall, Glas, Holz, Kunststoffe).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Planungsgrundlagen im Fassadenbau
– bauphysikalische Problemstellungen analysieren und bauphysikalische Grundlagen problemadäquat anwenden;
– technische Anforderungen an Fassaden beschreiben und Lösungsstrategien hinsichtlich effizienter Gestaltung konzipieren.
Bereich Baumaterialien, Konstruktionsdetails
– grundlegende Lösungsansätze im Bereich der Detailplanung auf der Basis technischer und bauphysikalischer Zusammenhänge für verschiedene Fassadentypen entwerfen.
Bereich Planungsgrundlagen im Fassadenbau:
Fassadensysteme, Fassadenplanung; bauphysikalische Grundlagen im Fassadenbau; Zusammenwirken von Material, Konstruktion und Architektur.
Bereich Baumaterialien, Konstruktionsdetails:
Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der Materialien im Fassadenbau (Metall, Glas, Holz, Kunststoffe); Exemplarische Lösungen für wesentliche Detailpunkte.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Baumaterialien, Konstruktionsdetails
– grundlegende Lösungsansätze im Bereich der Detailplanung auf der Basis technischer und bauphysikalischer Zusammenhänge für verschiedene Fassadentypen entwerfen.
Bereich Fertigung und Montage
– die wesentlichen Systeme der Befestigungstechnik und die damit verbundenen Vorschriften anwenden.
Bereich Baumaterialien, Konstruktionsdetails:
Exemplarische Lösungen für wesentliche Detailpunkte.
Bereich Fertigung und Montage:
Grundlagen der Befestigungstechnik; Befestigungssysteme; normgemäße Auslegung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Fertigung und Montage
– Fassadensysteme bezüglich deren wirtschaftlicher Fertigung und Montage beurteilen;
– Kraftwirkungen auf Fassaden erfassen und deren Weiterleitung in die Tragstruktur des Bauwerkes planen.
Bereich Fertigung und Montage:
Vorfertigung und Fertigung von Fassaden und Fassadenelementen; Montageabläufe; Befestigungstechnik.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Technisches Gebäudemanagement
– die Anforderungen des Gebäudebetriebes sowie Erhaltungs- und Dokumentationsleistungen erfassen.
Bereich Infrastrukturelles Gebäudemanagement
– die Anforderungen des infrastrukturellen Gebäudebetriebes sowie geeignete Datenverarbeitungssysteme erfassen;
– die notwendigen Versorgungsmanagementsysteme erfassen.
Bereich Technisches Gebäudemanagement:
Laufender Betrieb, Dokumentation; Energie-und Informationsmanagement; Revitalisierung; Abnahme und Mängelbeseitigung.
Bereich Infrastrukturelles Gebäudemanagement:
BIM-orientierte Datenbanksysteme; Behördenmanagement; Human-resources-Management; Entsorgung, Versorgung; betriebliche Schutzmaßnahmen, Umweltschutz.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Kaufmännisches Gebäudemanagement
– die Anforderung des betrieblichen / kaufmännischen Gebäudeerhalts erfassen.
Bereich Flächenmanagement
– die Anforderung des Flächenmanagements erfassen und diesbezüglich den Stand der Technik anwenden.
Bereich Strategisches Facilitymanagement
– die verschiedenen strategischen Ausrichtungen von Unternehmensstrategien erfassen.
Bereich Kaufmännisches Gebäudemanagement:
Beschaffungsmanagement, Kostenplanung und Kontrolle, Verträge.
Bereich Flächenmanagement:
Datendokumentationen, Flächen und Raumanalysen, Kennzahlen.
Bereich Strategisches Facilitymanagement:
Geschäftsfeldstrategien, Controlling und Benchmarking.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Gebäudesimulation
– die Grundlagen der Gebäudesimulation verstehen;
– die Parameter der Behaglichkeit verstehen und anwenden.
Bereich Ökosystem Stadt
– die Ver- und Entsorgungszyklen urbaner Strukturen erfassen.
Bereich Gebäudesimulation:
Statisch, dynamische und thermische Gebäudesimulationen, Behaglichkeitskriterien.
Bereich Ökosystem Stadt:
Urban Mining, Ver- und Entsorgungszyklen urbaner Strukturen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Gebäudesimulation
– die Grundlagen der Gebäudesimulation anwenden.
Bereich Ökosystem Stadt
– die urbanen Umwelteinflüsse erfassen, strukturieren und sichtbarmachen.
Bereich Gebäudesimulation:
Tages- und Kunstlichtversorgung, physikalische Einflussgrößen durch Gebäudenutzung.
Bereich Ökosystem Stadt:
Dreidimensionales Städtemodell; Behaglichkeitskonzept.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die trockenbauspezifischen Werkstoffe, Elemente und Ausbausysteme sowie die konstruktiven Erfordernisse erfassen;
– den Einsatz von historischen Stucktechniken in denkmalgeschützten Objekten projektieren.
Bereich Bauelemente
– die Anforderungen an Trockenbausysteme erfassen und die fachgerechte Komplettierung mit funktionsspezifischen, vorgefertigten Einbauelementen und Formteilen unter Beachtung der bauphysikalischen Erfordernisse planen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Trockenbauspezifische Werkstoffe (Materialeigenschaften, Herstellungsverfahren, Handelsformen und Einsatzbereiche); tragende und nicht tragende Konstruktionen im Trockenbau; Trockenbausysteme; vorgefertigte funktionsspezifische Einbauelemente und Formteile; historische Stucktechniken im baulichen Denkmalschutz.
Bereich Bauelemente:
Trockenausbausysteme, vorgefertigte Einbauelemente und Formteile mit bauphysikalischen Erfordernissen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Bauelemente
– Funktions-Deckensysteme, abgehängte und freitragende Decken, Funktions-Wandsysteme, Doppelbodenkonstruktionen und Trockenestriche erfassen, auswählen und bei der Planung entsprechend einsetzen;
– den tragenden Trockenbau und Dachausbauten in Leichtbauweise erfassen, und projektieren.
Bereich Bauelemente:
Funktionsspezifische Bauteile: Decken-, Wand- und Bodensysteme (Doppelböden und Trockenestriche); tragender Trockenbau und Dachausbauten in Leichtbauweise; Softwareeinsatz zur Bemessung von Tragkonstruktionen im Leichtbau.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Bauelemente
– den baulichen Brandschutz mit trockenbautechnischen Konstruktionen und fertigen Systemelementen in den Bereichen Wände, Decken und Fußböden objektbezogen planen.
Bereich Bauelemente:
Objektbezogener Brandschutz im Bereich Trockenausbau (konstruktive Decken- Boden- und Wandsysteme, Einbauten und Anschlüsse).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Bauelemente
– innovative Raumgestaltungen mit Raum-in-Raum-Konstruktionen entwickeln;
– die Planungserfordernisse von baulichen Übergängen bei Außenwandkonstruktionen und vorgehängten Fassaden zum tragenden Leichtbau erkennen und entsprechende Ausführungsmöglichkeiten aufzeigen.
Bereich Bauelemente:
Raum-in-Raum-Installationen (konstruktiver, statisch relevanter Rahmenbau); baulich-konstruktiver Übergang im Trockenbau (Leichtbau- und Außenwandkonstruktionen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Schnittstellen zu anderen Gewerken
– die theoretischen und praktischen Schnittstellen mit den anderen Gewerken und dem technischen Ausbau erfassen, entsprechende Koordinationsmethoden anwenden und bei der Planung und Ausführung berücksichtigen.
Bereich Schnittstellen zu anderen Gewerken:
Gewerkeübergreifende Planung und Ausführung im Trockenbau: Konstruktive Aufbauten von Wand-, Decken- und Bodenbauteilen und Abstimmung von Ausbaumaßnahmen und Komplettierungen unter besonderer Berücksichtigung des fachgerechten technischen Ausbaus.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Schnittstellen zu anderen Gewerken
– Projektplanungen unter Einsatz von branchenspezifischer Software vornehmen.
Bereich Schnittstellen zu anderen Gewerken:
Einsatz der digitalen Transformation; Digitalisierung von Planung und Bauabwicklung (Building Information Modeling).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Schnittstellen zu anderen Gewerken
– besondere innovative räumliche Nutzungs- und Funktionserfordernisse im Trockenausbau in Koordination mit anderen Gewerken, vor allem mit dem technischen Ausbau erkennen und bei der Planung und Projektentwicklung berücksichtigen.
Bereich Schnittstellen zu anderen Gewerken:
Innovative Funktionsanforderungen bei Räumen und Gebäuden in Trockenbauweise (z. B. Ausbau in Reinraumtechnik, Raumkonditionierung mit luftführenden Zwischentrennwänden sowie Kälte- und Wärmedecken, energetische Raum- und Gebäudeoptimierung etc.); gewerkeübergreifende Planung und Ausführung mit digitalem Baumanagement.
Gemäß Stundentafel I.1. und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.3. und Stundentafel I.4 sowie
Gemäß Stundentafel I.1. und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Bau-Software
– bautechnische Objekte mit Hilfe von spezifischer Software erfassen und bearbeiten.
Bereich Bau-Software:
Plandarstellungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Bau-Software
– bautechnische Objekte mit Hilfe von spezifischer Software erfassen und bearbeiten.
Bereich Bau-Software:
Planliche, konstruktive bzw. baubetriebliche Anwendungen.
Gemäß Stundentafel I.3. und Stundentafel I.4 sowie
Gemäß Stundentafel I.1. und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||||||
| tungs- | ||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | III/III | ||||
| 2. | Deutsch | 6 | 3 | 2 | 2 | 2 | 15 | I | ||||
| 3. | Englisch | 6 | 3 | 3 | 2 | 2 | 16 | I | ||||
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 5 | 5 | 2 | 2 | 18 | I | ||||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | - | 4 | 4 | - | - | 8 | II bzw. III | ||||
| 6. | Angewandte Informatik | 2 | - | - | - | - | 2 | I | ||||
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | 4 | II | ||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||
| 1. | Konstruktion 4 | - | 5 | 5 | 6 | 6 | 22 | I | ||||
| 2. | Darstellungstechniken 4,5 | - | 4 | 4 | 2 | 2 | 12 | I bzw. III | ||||
| 3. | Gestaltung 4 | - | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | I | ||||
| 4. | Materialien und Prozesse | - | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | I | ||||
| 5. | Betriebswirtschaft und Projektmanagement | - | - | 1 | 3 | 3 | 7 | I | ||||
| 6. | Fertigung und Produktion | - | - | - | 4 | 4 | 8 | IV | ||||
| Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.1 6 | - | 6 | 6 | 7 | 7 | 26 | ||||||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 35 | 35 | 35 | 35 | 163 | ||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||
| B.1 | Pflichtgegenstände der schulautonomen | Semester | pflich- | |||||||||
| Wahlmodul-Vertiefungen | tungs- | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||||||
| 1. | Gestaltung – Vertiefung | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | ||||
| 2. | Materialien und Prozesse – Vertiefung | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | ||||
| 3. | Bauwerkskonstruktion – Vertiefung 1 4 | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | ||||
| 4. | Bauwerkskonstruktion – Vertiefung 2 4 | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||
| 5. | Holzbau 4 | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||
| 6. | Konstruktion im historischen Kontext 4 | - | - | 1 | 1 | 2 | 4 | I | ||||
| 7. | Konstruktion des Innenausbaus 4 | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I | ||||
| 8. | Darstellungstechniken – Vertiefung 4 | - | - | - | 2 | 2 | 4 | III | ||||
| 9. | Gestaltung – Wohnbereich 4 | - | 4 | 4 | - | - | 8 | I | ||||
| 10. | Gestaltung – Objektbereich 4 | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I | ||||
| 11. | Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 1 4 | - | 3 | 3 | - | - | 6 | I | ||||
| 12. | Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 2 4 | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I | ||||
| 13. | Gestaltung im historischen Kontext 4 | - | 2 | 1 | 4 | 3 | 10 | I | ||||
| 14. | Gestaltung temporärer Räume und Objekte 4 | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||
| 15. | Kunstformenlehre zur Raum- und Objektgestaltung | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | ||||
| 16. | Bau- und Kunstformenlehre | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||
| 17. | Kulturtheorie 1 | - | 1 | 1 | - | - | 2 | I | ||||
| 18. | Kulturtheorie 2 | - | - | - | 1 | 1 | 2 | I | ||||
| 19. | Forschung, Entwicklung, Prototypenbau | - | - | - | 2 | 2 | 4 | IV | ||||
| 20. | Materialtechnologie – Vertiefung 1 4 | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | ||||
| 21. | Materialtechnologie – Vertiefung 2 4 | - | - | - | 5 | 5 | 10 | I | ||||
| 22. | Historische Fertigung | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV | ||||
| 23. | Fertigungstechnik und Produktionsinformatik 4 | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||
| 24. | Projektkoordination und Qualitätsmanagement | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung | ||||||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||||||
| tungs- | ||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||||||
| D. | Freigegenstände | |||||||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | 2 | I | ||||
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | 2 | I | ||||
| 3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | ||||
| 4. | Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | - | 4 | III | ||||
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | - | 2 | - | 2 | III | ||||
| 6. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | ||||
| E. | Förderunterricht 7 | |||||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||
_____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“ im Ausmaß von mindestens 4 Semesterwochenstunden.
6 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1 im dafür vorgesehenen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen, wobei jedenfalls der Pflichtgegenstand „Gestaltung – Vertiefung“ oder der Pflichtgegenstand „Materialien und Prozesse – Vertiefung“ zu wählen ist.
7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||||
_____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“ im Ausmaß von mindestens 4 Semesterwochenstunden.
6 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1 im dafür vorgesehenen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen, wobei jedenfalls der Pflichtgegenstand „Gestaltung – Vertiefung“ oder der Pflichtgegenstand „Materialien und Prozesse – Vertiefung“ zu wählen ist.
7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver | ||||||||||||||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||||||||||||||||
| tungs- | |||||||||||||||||||||
| 1. | |||||||||||||||||||||
__________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“ im Ausmaß von mindestens 4 Semesterwochenstunden.
6 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1 im dafür vorgesehenen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen, wobei jedenfalls der Pflichtgegenstand „Gestaltung – Vertiefung“ oder der Pflichtgegenstand „Materialien und Prozesse – Vertiefung“ zu wählen ist.
7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||||||||||
___________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“ im Ausmaß von mindestens 4 Semesterwochenstunden.
6 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1 im dafür vorgesehenen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen, wobei jedenfalls der Pflichtgegenstand „Gestaltung – Vertiefung“ oder der Pflichtgegenstand „Materialien und Prozesse – Vertiefung“ zu wählen ist.
7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Innenarchitektur und Holztechnik führen ingenieurmäßige Tätigkeiten auf den Gebieten des Entwurfs, der Gestaltung, Planung, Konstruktion und Umsetzung von Raum- und Objektkonzepten sowie ingenieurmäßigem Holzbau aus. Sie planen und überwachen die Fertigung von Holzwerkstoffen und prüfen Holz und Holzwerkstoffe. Sie leiten Projekte und führen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Sie sind in der Möbel- und Einrichtungsindustrie, Holzindustrie und -wirtschaft, in Tischlermeister-, Zimmermeister- und Holzbaubetrieben, in Architektur-, Design- und Ingenieurbüros, in der öffentlichen Verwaltung, in Immobilienverwaltungsbetrieben sowie in Betrieben des Baunebengewerbes tätig.
In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten Kompetenzen können die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Innenarchitektur und Holztechnik im Besonderen
– Räume und Objekte mittels Zeichnungen, Computeranimationen und Modellen entwerfen und darstellen;
– Räume und Objekte aus gestalterischer, konstruktiver und fertigungstechnischer, wirtschaftlicher, materialtechnologischer und ökologischer Sicht unter Berücksichtigung von Vorgaben, Vorschriften und Normen planen und konstruieren;
– statische Systeme einschätzen sowie Tragwerkselemente aus Holz berechnen, dimensionieren und durch Konstruktionspläne darstellen;
– in entscheidender Funktion Ausschreibungen, Kalkulationen und Auftragsvergaben durchführen;
– Arbeitsabläufe planen und organisieren, Projekte in der Entwicklung organisieren und durch sachgerechte Entscheidungen steuern und überwachen sowie technische Daten über Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;
– sich in den für die Innenarchitektur und Holztechnologien relevanten Bereichen selbstständig weiterbilden, berufsbezogen in Deutsch und Englisch kommunizieren sowie Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren.
Im Bereich Grundlagen der Konstruktion kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der Statik und verstehen die statischen Zusammenhänge. Sie kennen die einschlägigen Gesetze und Normen und können Konstruktionsvorschläge in Übereinstimmung mit diesen erarbeiten und beurteilen. Sie verstehen die Bedingungen für eine wirtschaftliche Konstruktionsweise und können wirtschaftliche Aspekte von Konstruktionen berücksichtigen und beurteilen. Sie kennen und verstehen Leistungsbeschreibungen und können Leistungsverzeichnisse erstellen. Sie können bauphysikalische Zusammenhänge erkennen und bauphysikalische Regeln projektbezogen anwenden. Sie können Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität beurteilen und ganzheitliche Konzepte erstellen.
Im Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues sowie des Objektbaues. Sie können grundlegende Konstruktionsaufgaben aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen.
Im Bereich Bauwerkskonstruktionen verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Konstruktionsweisen und -regeln des Rohbaues und Ausbaues sowie die Herstellungsabläufe und die Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion.
Im Bereich Konstruktive Umsetzung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Im Bereich Freihanddarstellung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundvoraussetzungen der Bildgestaltung. Sie können eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs-Aufmaß- oder Abrechnungsskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.
Im Bereich Darstellen und Konstruieren können die Absolventinnen und Absolventen räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung darstellen sowie computerunterstützt visualisieren. Sie kennen die Gesetzmäßigkeiten und die ihnen zugrundeliegenden Parameter von den für die Fachrichtung wichtigen Kurven, Flächen und Körpern und können räumliche Objekte in Hinblick auf die enthaltenen geometrischen Formen zerlegen, analysieren und modellieren. Sie können räumlich konstruktive Aufgabenstellungen erfassen und Lösungen erarbeiten.
Im Bereich Visuelle Präsentation kennen die Absolventinnen und Absolventen Kriterien der Schriftgestaltung und können eine Skizze, eine technische Zeichnung und eine Visualisierung händisch und computerunterstützt beschriften. Sie können Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen sowie für deren normgemäße technische Darstellung geeignete Methoden und Maßstäbe auswählen, zuordnen und anwenden. Sie können geeignete Mittel für eine Präsentation erstellen.
Im Bereich Modellbau können die Absolventinnen und Absolventen nach planerischen Vorgaben Arbeits- und Präsentationsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.
Im Bereich Kulturelle Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben.
Im Bereich Gestalterische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen Proportionsmethoden, Gestaltungsprinzipien von Fläche, Körper und Raum sowie sensorische Dimensionen. Sie können funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben auswählen und einsetzen sowie die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Im Bereich Entwurf und Umsetzung können die Absolventinnen und Absolventen intuitiv Materialien auswählen sowie damit Räume und Objekte in experimentierender Weise gestalten. Sie können Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen sowie einsetzen und kennen die Kriterien der Realisierbarkeit unter den Aspekten Funktionalität, Konstruktion, Ökologie und Ökonomie.
Im Bereich Materialtechnologie können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichen und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden. Sie kennen die Herstellungsverfahren und können Verarbeitungsmethoden marktüblicher Materialien, Produkte und Hilfsstoffe entsprechend anwenden und analysieren.
Im Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen können die Absolventinnen und Absolventen Materialien und Arbeitsstoffe in ihren schädigenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt richtig einschätzen sowie Maßnahmen zur Vermeidung ergreifen. Sie können Materialien in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
Im Bereich Werkzeuge und Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten, deren Einsatz prozessbezogen beurteilen und Fertigungskonzepte ableiten.
Im Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination können die Absolventinnen und Absolventen Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung anwenden sowie präventive Maßnahmen ergreifen.
Im Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung können die Absolventinnen und Absolventen facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden. Sie können Qualitätssicherungssysteme anwenden.
Im Bereich Betriebswirtschaft können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Methoden für die Beschaffung, Produktion und den Absatz anwenden, Führungsstile und Organisationsformen situationsbezogen zuordnen, grundlegende Methoden des Personalmanagements anwenden, einfache Fallbeispiele zur Ermittlung des Unternehmenserfolges lösen und branchenspezifische Methoden des Rechnungswesens einsetzen.
Im Bereich Management kennen die Absolventinnen und Absolventen den Managementzyklus von Zielsetzung, Planung, Umsetzung und Kontrolle und können grundlegende Managementtechniken anwenden.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Managementmethoden projektbezogen anwenden sowie ihre Wirkung analysieren und bewerten. Sie können aus Analysen und Bewertungen Lösungen entwickeln. Sie können im Team arbeiten, Koordinationsaufgaben wahrnehmen und Projekte leiten.
Im Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation können die Absolventinnen und Absolventen Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.
Im Bereich Handwerkliche Fertigkeiten können die Absolventinnen und Absolventen ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzen sowie alternative Lösungen erarbeiten.
Im Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.
Im Bereich Anlagenorientierte Fertigung können die Absolventinnen und Absolventen die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen sowie Verfahrensparameter festlegen und produktionstechnisch umsetzen und bewerten.
Im Bereich Praktische Baudurchführung können die Absolventinnen und Absolventen diverse Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden sowie Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen, bewerten und evaluieren.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“, „Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik“, „Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik“ und „Wirtschaft und Recht“.
Siehe Anlage 1.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik erfassen und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen;
– die Grundbegriffe der Statik erfassen.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues beschreiben.
Bereich Bauwerkskonstruktionen
– die Elemente von Bauwerkskonstruktionen beschreiben;
– Konstruktionsweisen und -regeln des Ausbaues verstehen;
– Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente. Statische Grundlagen.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Bauelemente des Innenausbaues (zB abgehängte Decken und Deckenverkleidungen, Fußböden).
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Fachbegriffe und Definitionen. Bauelemente des Ausbaues (zB Zwischenwände, Innentüren).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Konstruktionselemente aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“ sowie „Bauwerkskonstruktionen“.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik anwenden und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen;
– statische Zusammenhänge verstehen.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
- Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues verstehen.
Bereich Bauwerkskonstruktionen
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Wärmeschutz, Dampfdiffusion, Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente. Anwendungsbezogene statische Zusammenhänge von Bauelementen.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Bauelemente des Innenausbaues (zB Trennwandsysteme), Bauelemente des Innenausbaues (zB Wandoberflächen und Wandverkleidungen, Türkonstruktionen mit besonderen Anforderungen).
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Bauweisen; Bauelemente des Ausbaues (zB Treppen, vertikale Raumverbindungen); Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (lastabtragende Systeme: tragende Wände, Stützen); Bauelemente des Ausbaues (Fenster und Außentüren, Sonnenschutz).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Konstruktionselemente aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“ sowie „Bauwerkskonstruktionen“.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– einschlägige Gesetze und Normen anwenden;
– statische Zusammenhänge verstehen;
– die Bedingungen für eine wirtschaftliche Konstruktion verstehen, diese berücksichtigen und beurteilen.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues verstehen.
Bereich Bauwerkskonstruktionen
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Bau- und verfahrensrechtliche Grundlagen. Anwendungsbezogene statische Zusammenhänge von Bauelementen; wirtschaftliche Grundlagen, Bauorganisation; Kostenfaktoren.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Bauelemente des Innenausbaues (zB Trennwandsysteme), Bauelemente des Innenausbaues (zB Wandoberflächen und Wandverkleidungen, Türkonstruktionen mit besonderen Anforderungen).
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Bauelemente des Ausbaues (zB Grundlagen der Haustechnik). Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (zB Fassaden, Portale).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Konstruktionselemente aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“ sowie „Bauwerkskonstruktionen“.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– Leistungsbeschreibungen verstehen und Leistungsverzeichnisse erstellen.
Bereich Bauwerkskonstruktionen
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen und beurteilen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Leistungsverzeichnisse.
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (zB lastabtragende Systeme: Decken, Abdichtungen, Fänge, Dächer).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Ausbau- und Umbaukonzepte (zB Bau, Raum, Objekt).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellen und Konstruieren
– räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung darstellen.
Bereich Visuelle Präsentation
– Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische, Darstellung geeignete digitale Methoden auswählen und anwenden.
Bereich Modellbau
– nach planerischen Vorgaben Arbeitsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.
Bereich Darstellen und Konstruieren:
Abbildungsverfahren; Eigenschaften, Darstellung und konstruktive Behandlung ebenflächig begrenzter Objekte in geeigneten Rissen.
Bereich Visuelle Präsentation:
Digitale Darstellung der Baukonstruktionen.
Bereich Modellbau:
Arbeitsmodelle.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Freihanddarstellung
– eine geeignete Bildannahme wählen und damit eine aussagekräftige Handzeichnung für Entwürfe und Präsentationen erstellen.
Bereich Darstellen und Konstruieren
– räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung und digital darstellen;
– räumlich konstruktive Aufgabenstellungen erfassen, eine geeignete Bildannahme wählen und mit einem selbst gewählten Abbildungsverfahren darstellen.
Bereich Freihanddarstellung:
Freihanddarstellung von Objekten und Räumen.
Bereich Darstellen und Konstruieren:
Eigenschaften, Darstellung und konstruktive Behandlung krummflächig begrenzter Objekte; Modellierung räumlicher Flächen und Objekte (zB Drehflächen, Schiebflächen, Schraubflächen, Regelflächen) mit Hilfe von CAD; Grundlagen der Perspektive.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellen und Konstruieren
– Darstellungsaufgaben mit geeigneten Abbildungsverfahren lösen;
– das Ergebnis verschiedener Abbildungsverfahren und Darstellungstechniken in ihrer visuellen Wirkung bewerten.
Bereich Visuelle Präsentation
– für Planungsaufgaben geeignete digitale Methoden auswählen und anwenden.;
– geeignete Mittel für eine Präsentation erstellen.
Bereich Modellbau
– nach planerischen Vorgaben Präsentationsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.
Bereich Darstellen und Konstruieren:
Abbildungsverfahren, Darstellungstechniken.
Bereich Visuelle Präsentation:
Digitale 3D-Plandarstellung von Objekten, Räumen und Baukonstruktionen. Präsentationsmittel (zB Folder, Plakate, Portfolios, digitale Präsentationen).
Bereich Modellbau:
Präsentationsmodelle.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellen und Konstruieren
– Darstellungsaufgaben mit geeigneten, selbst gewählten Abbildungsverfahren lösen;
– das Ergebnis verschiedener Abbildungsverfahren und Darstellungstechniken in ihrer visuellen Wirkung bewerten und Verbesserungen erarbeiten.
Bereich Visuelle Präsentation
– für Planungsaufgaben geeignete digitale Methoden auswählen und anwenden;
– geeignete Mittel für eine Präsentation erstellen;
– Präsentationsmittel in ihrer visuellen Wirkung bewerten und Verbesserungen erarbeiten.
Bereich Darstellen und Konstruieren:
Abbildungsverfahren, Darstellungstechniken.
Bereich Visuelle Präsentation:
Analoge und digitalisierte Visualisierungen mit Material, Licht und Positionsauswahl. Präsentationsmittel (zB Folder, Plakate, Portfolios, digitale Präsentationen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Gestalterische Grundlagen
– Proportionsmethoden und Gestaltungsprinzipien anwenden;
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Gestaltungslehre (Flächen und Körper, Maße und Proportionen). Entwurfslehre (Wohnbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Wohnbereich).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Gestalterische Grundlagen
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Bereich Entwurf und Umsetzung
– projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Entwurfslehre (Wohn- und Objektbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Wohn- und Objektbereich).
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Wohnbereich).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Gestalterische Grundlagen
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Bereich Entwurf und Umsetzung
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion, Konstruktion und Realisierbarkeit konzipieren;
– Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen, einsetzen und bewerten.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Entwurfslehre (Objektbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Objektbereich).
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Wohnbereich).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurf und Umsetzung
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion, Konstruktion und Realisierbarkeit konzipieren, interpretieren und bewerten;
– Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen, einsetzen und bewerten;
– Entwürfe entwickeln und präsentieren;
– die Realisierbarkeit von Projekten ganzheitlich einschätzen.
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen), Raumgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.
Bereich Materialtechnologie:
Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften; Grundlagen nicht holzbasierender Werkstoffe (Kunststoffe, Metalle, Natur- und Kunststeine, Glas ua.).
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:
Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“; einfache Methoden der Qualitätssicherung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden;
– unter Kenntnis der Eigenschaften der Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden die richtigen Werkstoff-Hilfsstoffkombinationen Anwendungsbereichen zuordnen.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination
– Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen, Normen und Regelwerke anwenden;
– Methoden der Qualitätssicherung anwenden.
Bereich Materialtechnologie:
Hilfsstoffe (Dichtstoffe, Befestigungsmaterialien ua.); Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung; Grenzwerte und Bemessungsverfahren.
Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination:
Lagerung, Handhabung und Entsorgung von Arbeitsstoffen; Arbeitsstätten; Melde- und Aufzeichnungspflichten.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:
Normen und Regelwerke (Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“); Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug auf den Bereich „Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination“); Prüfnormen; Methoden der Qualitätssicherung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen sowie in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination
– Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen.
Bereich Normen und Regelwerke; Qualitätsprüfung und -entwicklung
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke und Qualitätssicherungssysteme anwenden.
Bereich Materialtechnologie:
Beschichtungen und Oberflächenmaterialien; Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Ökologische Bewertung (zB Kennzahlen).
Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination:
Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Aspekte von Baustellen, Arbeitsplätzen sowie Arbeitsprozessen; Melde- und Aufzeichnungspflichten.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:
Normen und Regelwerke; Qualitätssicherungssysteme.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte analysieren und bewerten.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung
– Qualitätssicherungssysteme anwenden.
Bereich Materialtechnologie:
Physikalische und chemische Eigenschaften (projektbezogen, prozessbezogen).
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Ökobilanz. Ökologische Bewertung von projektbezogenem Materialeinsatz.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:
Projektbezogene Qualitätsprüfungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Management
– Managementtechniken verstehen;
– Managementzyklus von Zielsetzung, Planung, Umsetzung und Kontrolle verstehen.
Bereich Projektmanagement
– Managementmethoden anwenden.
Bereich Management:
Grundlagen des Managements und der Steuerung von Prozessen; Funktionsweise von Teams; Dokumentationsmethoden.
Bereich Projektmanagement:
Methoden und Techniken des Projektmanagements; Dokumentation von Projekten.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Betriebswirtschaft
– die Zusammenhänge zwischen Beschaffung, Produktion und Absatz erfassen, Methoden für Produktionsplanung und Supply-Chain-Management anwenden und Organisationsformen situationsbezogen zuordnen;
– Methoden des betrieblichen Rechnungswesens anwenden.
Bereich Management
– Managementtechniken verstehen und bewerten.
Bereich Projektmanagement
– Managementmethoden projektbezogen anwenden, ihre Wirkung analysieren und bewerten;
– Koordinationsaufgaben wahrnehmen.
Bereich Betriebswirtschaft:
Überblick über die Unternehmensbereiche und Organisationsformen, Produktionsplanung, Supply-Chain-Management, Grundlagen der Kostenrechnung, Kostenrechnung in Gewerbe.
Bereich Management:
Integrierte Managementsysteme; Konfliktlösungsstrategien; Dokumentationsmethoden (ua. mit Standardsoftware).
Bereich Projektmanagement:
Projektmanagement und Projektdokumentation analoger und digitaler Prozesse der Fachtheorie und Fachpraxis; Koordination von Projekten.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Betriebswirtschaft
– Methoden des betrieblichen Rechnungswesens anwenden;
– Methoden des Personalmanagements anwenden.
Bereich Projektmanagement
– Managementmethoden projektbezogen anwenden, ihre Wirkung analysieren und bewerten;
– Projekte leiten.
Bereich Betriebswirtschaft:
Kostenrechnung in der Industrie; Grundlagen der Budgetierung; Integrierte Systeme des Rechnungswesens; Personalmanagement.
Bereich Projektmanagement:
Qualitätsmanagement; Leitung von Projekten.
Gemäß Stundentafel I.1.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– die Daten eines Planungsmodells und -prozesses produktionstechnisch umsetzen und bewerten.
Bereich Praktische Baudurchführung
– Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen und Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden;
– Baudurchführungspläne entsprechend der Vorschriften und Normen der Fachrichtungen entwickeln.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Handhabung der grundlegenden materialspezifischen Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung von Einzelobjekten).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).
Holzbauwerkstätte (Fertigung von Holzbauwerken mit mehrschnittigen Verbindungen).
Sägewerk (Bedienung von Maschinen und Geräten des Sägebetriebs, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, manuelle Sortierung, manuelle Vermessung).
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).
Sägewerk (technische Anlagen der Sägeindustrie, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, maschinelle Sortierung, maschinelle Vermessung. Vernetzung).
Bereich Praktische Baudurchführung:
Möbelbauwerkstätte, Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte, Holzbauwerkstätte (Ablauf- und Organisationsplanung, zB Bauzeitplan – für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzten sowie alternative Lösungen erarbeiten.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen
– den Einsatz von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften verstehen.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen, Verfahrensparameter festlegen.
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Arbeitsvorbereitung (Zusammenführung, Interpretation und Bewertung von erfassten Datenstrukturen; Datentransfer zur kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Nutzung; projektbezogener Einsatz).
Bereich handwerkliche Fertigkeiten:
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien).
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:
Maschinenwerkstätte – Handhabung, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Geräten.
Bereich anlagenorientierte Fertigung:
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien; Fertigungsüberleitung).
Gemäß Stundentafel I.2.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– die Elemente des Innenausbaues und Objektbaues beschreiben;
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Objektbaues verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden;
– Konstruktionsvorschläge projektbezogen auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Fachbegriffe und Definitionen (Bauelemente des Innenausbaues); Objektkonstruktionen und -bauweisen sowie ihre Kombinationen aus Holz und Holzwerkstoffen (Massivbau, Rahmenbau, Stollenbau).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Konstruktionselemente aus dem Bereich „Innenraum- und Objektkonstruktionen“.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien;
– den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und können Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Plattenbau – Korpusbau, Objektteile.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Konstruktionselemente aus dem Bereich „Innenraum- und Objektkonstruktionen“.
Gemäß Stundentafel I.2.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Freihanddarstellung
– eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.
Bereich Visuelle Präsentation
– Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische Darstellung geeignete Methoden und Maßstäbe auswählen, zuordnen und anwenden und diese in Kenntnis der Kriterien der Schriftgestaltung beschriften.
Bereich Freihanddarstellung:
Grundtechniken des Handzeichnens; Freihanderfassung und -darstellung von Objekten.
Bereich Visuelle Präsentation:
Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation; Schrift; Beschriftung und Bemaßung. Grundlagen der computerunterstützten Plandarstellung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Freihanddarstellung
– eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.
Bereich Visuelle Präsentation
– Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische, Darstellung geeignete computerunterstütze Methoden auswählen und anwenden.
Bereich Freihanddarstellung:
Freihanderfassung und -darstellung von Objekten (graphische Mittel der skizzenhaften 2D- und 3D-Visualisierung).
Bereich Visuelle Präsentation:
Computerunterstützte Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation; Grundlagen der computerunterstützten Beschriftung und Bemaßung.
Gemäß Stundentafel I.2.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe beschreiben und können Massivholz seinen Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
– die Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte verstehen und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten ableiten.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
Bereich Werkzeuge und Maschinen
– Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.
Bereich Materialtechnologie:
Massivholz (Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen); Holzwerkstoffe (Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen).
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.
Bereich Werkzeuge und Maschinen:
Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
– die Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte verstehen und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten ableiten.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
Bereich Werkzeuge und Maschinen
– Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.
Bereich Materialtechnologie:
Grundlagen der Halbfertig- und Fertigprodukte (Träger- und Oberflächenmaterialien).
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.
Bereich Werkzeuge und Maschinen:
Stationäre Maschinen (spanabhebend, zerspanend, Formgebungsanlagen, Press- und Stanzanlagen ua.).
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:
Grundlegende Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug auf den Bereich „Werkzeuge und Maschinen“), Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Materialtechnologie
– die Herstellungsverfahren beschreiben und Verarbeitungsmethoden und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten von Materialien und Produkten ableiten;
– Hilfsstoffen ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Arbeitsstoffe in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
Bereich Werkzeuge und Maschinen
– Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.
Bereich Materialtechnologie:
Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen sowie Einsatzgebiete von Halbfertig- und Fertigprodukten; Eigenschaften von zugehörigen Hilfsstoffen (Leime und Klebstoffe).
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Auswirkungen von Arbeitsstoffen aus dem Bereich „Werkzeuge und Maschinen“; Produktkennzeichnung.
Bereich Werkzeuge und Maschinen:
Fertigungsanlagen (multifunktionale Maschinen); Betriebsanlagen und -ausstattung (Absaugung, Druckluft, Trocknung, Lackierung – Beschichtung ua.).
Gemäß Stundentafel I.2.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– alle notwendigen Fertigungsunterlagen händisch erstellen.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen
– die Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Arbeitsvorbereitung (Händische Erfassung von Produktionsdaten).
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Handwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung einfacher Übungsstücke.
Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Einfache Techniken der Oberflächenbehandlung).
Möbelbauwerkstätte (Fertigung einfacher Werkstücke).
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:
Maschinenwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung von einfachen Maschinen und Geräten).
Zuschnittwerkstätte (Bedienung von analogen Maschinen und Geräten).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Die Studierenden können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– Produktionsabläufe planen und verstehen die handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Planungsaspekte;
– Produktionsabläufe dokumentieren.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen
– die Werkzeuge und Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Arbeitsvorbereitung (Händische und computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten).
Bereich handwerkliche Fertigkeiten:
Möbelbauwerkstätte (Fertigung von Einzelobjekten).
Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Spezielle Techniken der Oberflächenbehandlung).
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:
Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von stationären Maschinen zB spanabhebend, zerspanend ua.; Formgebungsanlagen, Pressanlagen ua.).
Zuschnittwerkstätte (Bedienung von numerisch gesteuerten Maschinen).
Furnier- und Beschichtungswerkstätte (Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen
– die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte planen und umsetzen.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– die grundlegenden Produktionsverfahren in der anlagenorientierten Teile- und Serienfertigung beschreiben;
– die Programmierung zur anlagenorientierten Fertigung produktionstechnisch umsetzen;
– die Daten eines Planungsmodells und -prozesses produktionstechnisch umsetzen und bewerten.
Bereich Praktische Baudurchführung
– Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen und Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden;
– Baudurchführungspläne entsprechend der Vorschriften und Normen der Fachrichtungen entwickeln.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Anlagenunterstützte sowie werkstück- und materialspezifische Oberflächentechniken).
Möbelbauwerkstätte (Fertigung von Objekten).
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Handhabung der grundlegenden materialspezifischen Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung von Einzelobjekten).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).
Holzbauwerkstätte (Fertigung von Holzbauwerken mit mehrschnittigen Verbindungen).
Sägewerk (Bedienung von Maschinen und Geräten des Sägebetriebs, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, manuelle Sortierung, manuelle Vermessung).
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:
Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von numerisch gesteuerten Maschinen und Anlagen).
Furnier- und Beschichtungswerkstätte (Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe ua.).
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Zuschnittwerkstätte (Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung).
CNC-Werkstätte (Grundlagen der CNC-Technik).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).
Sägewerk (technische Anlagen der Sägeindustrie, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, maschinelle Sortierung, maschinelle Vermessung. Vernetzung).
Bereich praktische Baudurchführung:
Möbelbauwerkstätte, Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte, Holzbauwerkstätte (Ablauf- und Organisationsplanung, zB Bauzeitplan – für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzten sowie alternative Lösungen erarbeiten.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen
– den Einsatz von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften verstehen.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen, Verfahrensparameter festlegen.
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Arbeitsvorbereitung (Zusammenführung, Interpretation und Bewertung von erfassten Datenstrukturen; Datentransfer zur kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Nutzung; projektbezogener Einsatz).
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien).
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:
Maschinenwerkstätte – Handhabung, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Geräten.
Bereich anlagenorientierte Fertigung:
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien; Fertigungsüberleitung).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik erfassen und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen.
Bereich Bauwerkskonstruktionen
– die Elemente von Bauwerkskonstruktionen beschreiben;
– Konstruktionsweisen und -regeln des Ausbaues verstehen;
– Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente.
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Fachbegriffe und Definitionen. Bauelemente des Ausbaues (zB Zwischenwände, Innentüren).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Konstruktionselemente aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– die Grundbegriffe der Statik erfassen;
– einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik anwenden und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues beschreiben.
Bereich Bauwerkskonstruktionen
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.
Bereich konstruktive Umsetzung
– die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Statische Grundlagen; Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Bauelemente des Innenausbaues (zB abgehängte Decken und Deckenverkleidungen, Fußböden).
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Bauweisen; Bauelemente des Ausbaues (zB Treppen, vertikale Raumverbindungen).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Konstruktionselemente aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“ sowie „Bauwerkskonstruktionen“.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– statische Zusammenhänge verstehen;
– einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik anwenden und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen.
Bereich Bauwerkskonstruktionen
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Wärmeschutz, Dampfdiffusion, Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente; anwendungsbezogene statische Zusammenhänge von Bauelementen.
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (lastabtragende Systeme: tragende Wände, Stützen); Bauelemente des Ausbaues (Fenster und Außentüren, Sonnenschutz).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Konstruktionselemente aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– einschlägige Gesetze und Normen anwenden.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues verstehen.
Bereich Bauwerkskonstruktionen
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen und beurteilen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Bau- und verfahrensrechtliche Grundlagen.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Bauelemente des Innenausbaues (zB Trennwandsysteme), Bauelemente des Innenausbaues (zB Wandoberflächen und Wandverkleidungen, Türkonstruktionen mit „besonderen Anforderungen“).
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Bauelemente des Ausbaues (zB Grundlagen der Haustechnik). Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (zB Fassaden, Portale).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Konstruktionselemente aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“ sowie „Bauwerkskonstruktionen“.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– statische Zusammenhänge verstehen;
– die Bedingungen für eine wirtschaftliche Konstruktion verstehen, diese berücksichtigen und beurteilen, Leistungsbeschreibungen verstehen und Leistungsverzeichnisse erstellen.
Bereich Bauwerkskonstruktionen
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen und beurteilen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Anwendungsbezogene statische Zusammenhänge von Bauelementen; wirtschaftliche Grundlagen, Bauorganisation; Kostenfaktoren; Leistungsverzeichnisse.
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (zB lastabtragende Systeme – Decken, Abdichtungen, Fänge).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Konstruktionselemente aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Bauwerkskonstruktionen
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen und beurteilen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (Dächer).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Ausbau- und Umbaukonzepte (zB Bau, Raum, Objekt).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellen und Konstruieren
– räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung darstellen.
Bereich Visuelle Präsentation
– Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische, Darstellung geeignete digitale Methoden auswählen und anwenden.
Bereich Modellbau
– nach planerischen Vorgaben Arbeitsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.
Bereich Darstellen und Konstruieren:
Abbildungsverfahren; Eigenschaften, Darstellung und konstruktive Behandlung ebenflächig begrenzter Objekte in geeigneten Rissen.
Bereich Visuelle Präsentation:
Digitale Darstellung der Baukonstruktionen.
Bereich Modellbau:
Arbeitsmodelle.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Freihanddarstellung
– eine geeignete Bildannahme wählen und damit eine aussagekräftige Handzeichnung für Entwürfe und Präsentationen erstellen.
Bereich Darstellen und Konstruieren
– räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung und digital darstellen;
– räumlich konstruktive Aufgabenstellungen erfassen, eine geeignete Bildannahme wählen und mit einem selbst gewählten Abbildungsverfahren darstellen.
Bereich Freihanddarstellung:
Freihanddarstellung von Objekten und Räumen.
Bereich Darstellen und Konstruieren:
Eigenschaften, Darstellung und konstruktive Behandlung krummflächig begrenzter Objekte; Modellierung räumlicher Flächen und Objekte (zB Drehflächen, Schiebflächen, Schraubflächen, Regelflächen) mit Hilfe von CAD; Grundlagen der Perspektive.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellen und Konstruieren
– Darstellungsaufgaben mit geeigneten, selbst gewählten Abbildungsverfahren lösen;
– das Ergebnis verschiedener Abbildungsverfahren und Darstellungstechniken in ihrer visuellen Wirkung bewerten und Verbesserungen erarbeiten.
Bereich Visuelle Präsentation
– für Planungsaufgaben geeignete digitale Methoden auswählen und anwenden;
– geeignete Mittel für eine Präsentation erstellen;
– Präsentationsmittel in ihrer visuellen Wirkung bewerten und Verbesserungen erarbeiten.
Bereich Modellbau
– nach planerischen Vorgaben Präsentationsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.
Bereich Darstellen und Konstruieren:
Abbildungsverfahren, Darstellungstechniken.
Bereich Visuelle Präsentation:
Digitale 3D-Plandarstellung von Objekten, Räumen und Baukonstruktionen. Präsentationsmittel (zB Folder, Plakate, Portfolios, digitale Präsentationen).
Bereich Modellbau:
Präsentationsmodelle.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Gestalterische Grundlagen
– Proportionsmethoden und Gestaltungsprinzipien anwenden;
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Gestaltungslehre (Flächen und Körper, Maße und Proportionen).
Entwurfslehre (Wohnbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Wohnbereich).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Gestalterische Grundlagen
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Entwurfslehre (Wohn- und Objektbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Wohn- und Objektbereich).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Gestalterische Grundlagen
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Bereich Entwurf und Umsetzung
– projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion, Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Entwurfslehre (Objektbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Objektbereich).
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Wohnbereich).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurf und Umsetzung
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion, Konstruktion und Realisierbarkeit konzipieren;
– Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Objektbereich).
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurf und Umsetzung
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion, Konstruktion und Realisierbarkeit konzipieren, interpretieren und bewerten;
– Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen, einsetzen und bewerten.
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Objektbereich).
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurf und Umsetzung
– Entwürfe entwickeln und präsentieren;
– die Realisierbarkeit von Projekten ganzheitlich einschätzen.
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen), Raumgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
Bereich Materialtechnologie:
Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.
Bereich Materialtechnologie:
Grundlagen nicht holzbasierender Werkstoffe (Kunststoffe, Metalle, Natur- und Kunststeine, Glas ua.); Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:
Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“; einfache Methoden der Qualitätssicherung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Materialtechnologie
– unter Kenntnis der Eigenschaften der Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden die richtigen Werkstoff-Hilfsstoffkombinationen Anwendungsbereichen zuordnen.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination
– Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen, Normen und Regelwerke sowie Methoden der Qualitätssicherung anwenden.
Bereich Materialtechnologie:
Hilfsstoffe (Dichtstoffe, Befestigungsmaterialien ua.); Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.
Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination:
Lagerung, Handhabung und Entsorgung von Arbeitsstoffen; Melde- und Aufzeichnungspflichten.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:
Grundlegende Normen und Regelwerke (Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“); einfache Methoden der Qualitätssicherung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination
– Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden und kennen Qualitätssicherungssysteme.
Bereich Materialtechnologie:
Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Grenzwerte und Bemessungsverfahren.
Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination:
Arbeitsstätten; Melde- und Aufzeichnungspflichten.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:
Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug auf den Bereich „Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination“); Normen und Regelwerke (Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“); Prüfnormen; Qualitätssicherungssysteme.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen sowie in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination
– Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke und Qualitätssicherungssysteme anwenden.
Bereich Materialtechnologie:
Beschichtungen und Oberflächenmaterialien; Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Ökologische Bewertung (zB Kennzahlen).
Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination:
sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Aspekte von Baustellen, Arbeitsplätzen sowie Arbeitsprozessen; Melde- und Aufzeichnungspflichten.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:
Normen und Regelwerke; Qualitätssicherungssysteme.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte analysieren und bewerten.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung
– Qualitätssicherungssysteme anwenden.
Bereich Materialtechnologie:
Physikalische und chemische Eigenschaften (projektbezogen, prozessbezogen).
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Ökobilanz. Ökologische Bewertung von projektbezogenem Materialeinsatz.
Bereich Normen und Regelwerke; Qualitätsprüfung und -entwicklung:
Projektbezogene Qualitätsprüfungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Management
– Managementzyklus von Zielsetzung, Planung, Umsetzung und Kontrolle verstehen.
Bereich Projektmanagement
– Managementmethoden anwenden.
Bereich Management:
Grundlagen des Managements und der Steuerung von Prozessen; Dokumentationsmethoden.
Bereich Projektmanagement:
Methoden und Techniken des Managements; Dokumentation von Projekten.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Management
– Managementtechniken verstehen und bewerten.
Bereich Projektmanagement
– Managementmethoden projektbezogen anwenden;
– im Team arbeiten.
Bereich Management:
Dokumentationsmethoden ua. mit Standardsoftware; Funktionsweise von Teams.
Bereich Projektmanagement:
Projektmanagement und Projektdokumentation analoger und digitaler Prozesse der Fachtheorie und Fachpraxis.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Betriebswirtschaft
– die Zusammenhänge zwischen Beschaffung, Produktion und Absatz erfassen, Methoden für Produktionsplanung und Supply-Chain-Management anwenden und Organisationsformen situationsbezogen zuordnen;
– Methoden des betrieblichen Rechnungswesens anwenden.
Bereich Management
– Managementtechniken verstehen und bewerten.
Bereich Projektmanagement
– Managementmethoden projektbezogen anwenden, ihre Wirkung analysieren und bewerten;
– Koordinationsaufgaben wahrnehmen.
Bereich Betriebswirtschaft:
Überblick über die Unternehmensbereiche und Organisationsformen, Produktionsplanung, Supply-Chain-Management, Grundlagen der Kostenrechnung, Kostenrechnung in Gewerbe.
Bereich Management:
Integrierte Managementsysteme; Konfliktlösungsstrategien.
Bereich Projektmanagement:
Projektmanagement in den Bereichen der Fachtheorie und Fachpraxis. Koordination von Projekten.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Betriebswirtschaft
– Methoden des betrieblichen Rechnungswesens anwenden;
– Methoden des Personalmanagements anwenden;
Bereich Projektmanagement
– Managementmethoden projektbezogen anwenden, ihre Wirkung analysieren und bewerten;
– Projekte leiten.
Bereich Betriebswirtschaft:
Kostenrechnung in der Industrie; Grundlagen der Budgetierung, Integrierte Systeme des Rechnungswesens; Personalmanagement.
Bereich Projektmanagement:
Qualitätsmanagement; Leitung von Projekten.
Gemäß Stundentafel I.3.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Handhabung der grundlegenden materialspezifischen Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung von Einzelobjekten).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungsunterlagen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– die Daten eines Planungsmodells und -prozesses produktionstechnisch umsetzen und bewerten.
Bereich Praktische Baudurchführung
– Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen und Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden;
– Baudurchführungspläne entsprechend der Vorschriften und Normen der Fachrichtungen entwickeln.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).
Holzbauwerkstätte (Fertigung von Holzbauwerken mit mehrschnittigen Verbindungen).
Sägewerk (Bedienung von Maschinen und Geräten des Sägebetriebs, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, manuelle Sortierung, manuelle Vermessung).
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).
Sägewerk (technische Anlagen der Sägeindustrie, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, maschinelle Sortierung, maschinelle Vermessung. Vernetzung).
Bereich Praktische Baudurchführung:
Möbelbauwerkstätte, Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte, Holzbauwerkstätte (Ablauf- und Organisationsplanung, zB Bauzeitplan – für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzten sowie alternative Lösungen erarbeiten.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen
– den Einsatz von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften verstehen.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen, Verfahrensparameter festlegen.
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Arbeitsvorbereitung (Zusammenführung, Interpretation und Bewertung von erfassten Datenstrukturen; Datentransfer zur kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Nutzung; projektbezogener Einsatz).
Bereich handwerkliche Fertigkeiten:
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien).
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:
Maschinenwerkstätte – Handhabung, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Geräten.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien; Fertigungsüberleitung).
Gemäß Stundentafel I.4.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– die Elemente des Innenausbaues und Objektbaues beschreiben;
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Objektbaues verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden;
– Konstruktionsvorschläge projektbezogen auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Fachbegriffe und Definitionen (Bauelemente des Innenausbaues); Objektkonstruktionen und -bauweisen sowie ihre Kombinationen aus Holz und Holzwerkstoffen (Massivbau, Rahmenbau, Stollenbau).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Objektkonstruktionen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden;
– den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und können Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Plattenbau – Korpusbau, Objektteile.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden;
– den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und können Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Konstruktionselemente aus dem Bereich „Innenraum- und Objektkonstruktionen“.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Freihanddarstellung
– eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.
Bereich visuelle Präsentation
– Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische Darstellung geeignete Methoden und Maßstäbe auswählen, zuordnen und anwenden und diese in Kenntnis der Kriterien der Schriftgestaltung beschriften.
Bereich Freihanddarstellung:
Grundtechniken des Handzeichnens; Freihanderfassung und -darstellung von Objekten.
Bereich Visuelle Präsentation:
Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation; Schrift; Beschriftung und Bemaßung. Grundlagen der computerunterstützten Plandarstellung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Freihanddarstellung
– eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.
Bereich Visuelle Präsentation
– Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische, Darstellung geeignete computerunterstütze Methoden auswählen und anwenden.
Bereich Freihanddarstellung:
Freihanderfassung und -darstellung von Objekten (graphische Mittel der skizzenhaften 2D- und 3D-Visualisierung).
Bereich Visuelle Präsentation:
Computerunterstützte Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation; Grundlagen der computerunterstützten Beschriftung und Bemaßung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe beschreiben und können Massivholz seinen Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
– die Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte verstehen und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten ableiten.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
Bereich Werkzeuge und Maschinen
– Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.
Bereich Materialtechnologie:
Massivholz (Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen); Holzwerkstoffe (Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen).
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.
Bereich Werkzeuge und Maschinen:
Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
– die Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte verstehen und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten ableiten.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
Bereich Werkzeuge und Maschinen
– Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.
Bereich Materialtechnologie:
Grundlagen der Halbfertig- und Fertigprodukte (Träger- und Oberflächenmaterialien).
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.
Bereich Werkzeuge und Maschinen:
Stationäre Maschinen (spanabhebend, zerspanend, Formgebungsanlagen, Press- und Stanzanlagen ua.).
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:
Grundlegende Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug auf den Bereich „Werkzeuge und Maschinen“), Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Materialtechnologie
– die Herstellungsverfahren beschreiben und Verarbeitungsmethoden und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten von Materialien und Produkten ableiten;
– Hilfsstoffen ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Arbeitsstoffe in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
Bereich Werkzeuge und Maschinen
– Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.
Bereich Materialtechnologie:
Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen sowie Einsatzgebiete von Halbfertig- und Fertigprodukten; Eigenschaften von zugehörigen Hilfsstoffen (Leime und Klebstoffe).
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Auswirkungen von Arbeitsstoffen aus dem Bereich „Werkzeuge und Maschinen“; Produktkennzeichnung.
Bereich Werkzeuge und Maschinen:
Fertigungsanlagen (multifunktionale Maschinen); Betriebsanlagen und -ausstattung (Absaugung, Druckluft, Trocknung, Lackierung – Beschichtung ua.).
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– alle notwendigen Fertigungsunterlagen händisch erstellen.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen
– die Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Arbeitsvorbereitung (Händische Erfassung von Produktionsdaten).
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Handwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung einfacher Übungsstücke).
Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Einfache Techniken der Oberflächenbehandlung).
Möbelbauwerkstätte (Fertigung einfacher Werkstücke).
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:
Maschinenwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung von einfachen Maschinen und Geräten).
Zuschnittwerkstätte (Bedienung von analogen Maschinen und Geräten).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– Produktionsabläufe planen und verstehen die handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Planungsaspekte;
– Produktionsabläufe dokumentieren.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen
– die Werkzeuge und Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Arbeitsvorbereitung (Händische und computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten).
Bereich handwerkliche Fertigkeiten:
Möbelbauwerkstätte (Fertigung von Einzelobjekten).
Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Spezielle Techniken der Oberflächenbehandlung).
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:
Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von stationären Maschinen, wie spanabhebend, zerspanend ua.; Formgebungsanlagen, Pressanlagen ua.).
Zuschnittwerkstätte (Bedienung von numerisch gesteuerten Maschinen).
Furnier- und Beschichtungswerkstätte (Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen
– die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte planen und umsetzen.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– die grundlegenden Produktionsverfahren in der anlagenorientierten Teile- und Serienfertigung beschreiben;
– die Programmierung zur anlagenorientierten Fertigung produktionstechnisch umsetzen.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Anlagenunterstützte sowie werkstück- und materialspezifische Oberflächentechniken).
Möbelbauwerkstätte (Fertigung von Objekten).
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:
Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von numerisch gesteuerten Maschinen und Anlagen).
Furnier- und Beschichtungswerkstätte (Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe ua.).
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Zuschnittwerkstätte (Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung).
CNC-Werkstätte (Grundlagen der CNC-Technik).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Handhabung der grundlegenden materialspezifischen Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung von Einzelobjekten).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau).
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungsunterlagen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– die Daten eines Planungsmodells und -prozesses produktionstechnisch umsetzen und bewerten.
Bereich Praktische Baudurchführung
– Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen und Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden;
– Baudurchführungspläne entsprechend der Vorschriften und Normen der Fachrichtungen entwickeln.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).
Holzbauwerkstätte (Fertigung von Holzbauwerken mit mehrschnittigen Verbindungen).
Sägewerk (Bedienung von Maschinen und Geräten des Sägebetriebs, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, manuelle Sortierung, manuelle Vermessung).
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).
Sägewerk (technische Anlagen der Sägeindustrie, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, maschinelle Sortierung, maschinelle Vermessung. Vernetzung).
Bereich Praktische Baudurchführung:
Möbelbauwerkstätte, Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte, Holzbauwerkstätte (Ablauf- und Organisationsplanung, zB Bauzeitplan – für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten).
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzten sowie alternative Lösungen erarbeiten.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen
– den Einsatz von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften verstehen.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen, Verfahrensparameter festlegen.
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Arbeitsvorbereitung (Zusammenführung, Interpretation und Bewertung von erfassten Datenstrukturen; Datentransfer zur kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Nutzung; projektbezogener Einsatz).
Bereich handwerkliche Fertigkeiten:
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien).
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:
Maschinenwerkstätte – Handhabung, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Geräten.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien; Fertigungsüberleitung).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurf und Umsetzung
– Materialien auswählen und damit Räume und Objekte gestalten.
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum- und Objektgestaltung (Wohnbereich).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurf und Umsetzung
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden;
– Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Wohnbereich).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden und verstehen Methoden der Qualitätssicherung.
Bereich Materialtechnologie:
Eigenschaften von Halbfertig- und Fertigprodukten; Anorganisch basierende Werkstoffe.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:
Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“; einfache Methoden der Qualitätssicherung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen sowie in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke und Qualitätssicherungssysteme anwenden.
Bereich Materialtechnologie:
Organisch basierende Werkstoffe.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung; Grenzwerte und Bemessungsverfahren.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:
Normen und Regelwerke; Qualitätssicherungssysteme.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Bauwerkskonstruktionen
– Bauweisen und Regeln für die Errichtung von Bauwerkskonstruktionen verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen anwenden und die Konstruktionselemente aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend einsetzen.
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Nachhaltigkeit des Bauens; erdberührende Konstruktionselemente. Bauelemente des Holzbaues.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Übungen aus dem Bereich Bauwerkskonstruktionen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Bauwerkskonstruktionen
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen anwenden und Konstruktionsvorschläge unter Berücksichtigung der statischen Notwendigkeiten und der Materialeigenschaften erarbeiten.
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Bauweisen und Bauelemente von Baukonstruktionen.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Konstruktionselemente aus dem Bereich Bauwerkskonstruktionen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– bauphysikalische Zusammenhänge verstehen;
– statische Zusammenhänge von Tragwerken erfassen und Einzelelemente berechnen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen unter Berücksichtigung statischer Bemessung anwenden und Konstruktionsvorschläge auf Grund bemessungsrelevanter Vorgaben erarbeiten.
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Bauelemente der Gebäudehülle. Elemente des Holzbaues und Ingenieurholzbaues. Tragsysteme im Bauwesen – Holzbau (Träger, Stützen, Fachwerke).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Holzbau und Ingenieurholzbau.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– Konstruktionselemente aufgrund bauphysikalischer Anforderungen berechnen;
– statische Zusammenhänge erkennen und für Einzelelemente von Tragwerken statische Berechnungen durchführen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen anwenden und Konstruktionsvorschläge unter Berücksichtigung der statischen Notwendigkeiten und der Materialeigenschaften erarbeiten.
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Bauelemente Gebäudehülle; Elemente des Holzbaues und Ingenieurholzbaues. Ökologische Bauweisen; bauphysikalische Berechnungen und Prüfverfahren; Holzbau und Ingenieurholzbau; Festigkeitsklassen. Tragwerksysteme des Holzbaues und Ingenieurholzbaues; Schnittgrößen (Träger und Fachwerke).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Holzbau und Ingenieurholzbau.
Eine Schularbeit pro Kompetenzmodul, abhängig von der Aufgabenstellung auch zweistündig.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– komplexe Tragwerke berechnen und Einzelelemente bemessen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionsvorschläge auf Grund bemessungsrelevanter Vorgaben erarbeiten.
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Holzbau und Ingenieurholzbau.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Projekte aus den Bereichen Holzbau und Ingenieurholzbau.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– komplexe Tragwerke berechnen und Einzelelemente bemessen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionsvorschläge auf Grund bemessungsrelevanter Vorgaben erarbeiten.
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Holzbau und Ingenieurholzbau; Festigkeitsklassen.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Projekte aus den Bereichen Holzbau und Ingenieurholzbau.
Eine Schularbeit pro Kompetenzmodul, abhängig von der Aufgabenstellung auch zweistündig.
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Wahlmodul „Gestaltung im historischen Kontext“ zu unterrichten.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Schwerpunktbezogene Projekte nach gestalterischen Vorgaben.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen, Konstruktionsweisen vergleichen und bewerten sowie eigenständig Lösungen entwickeln.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Historische Objektkonstruktionen und Objektbauweisen sowie deren Kombinationen – auch aus nicht holzbasierenden Materialien.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Projekte nach gestalterischen Vorgaben.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen und Konstruktionsweisen vergleichen, bewerten und eigenständig Lösungen entwickeln.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Historische komplexe Möbelteile, Möbelkombinationen und deren Beschläge. Konstruktive Detailausformung zu gestalterischen Konzepten.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Projekte nach gestalterischen Vorgaben.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen, Konstruktionsweisen vergleichen und bewerten sowie eigenständig Lösungen entwickeln.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Objektkonstruktionen und Objektbauweisen sowie deren Kombinationen – auch aus nicht holzbasierenden Materialien; komplexe Möbelteile, Möbelkombinationen und deren Beschläge.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Projekte nach gestalterischen Vorgaben aus Pflicht- bzw. Wahlmodulen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen und Konstruktionsweisen vergleichen, bewerten und eigenständig Lösungen entwickeln.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Konstruktive Detailausformung zu gestalterischen Konzepten aus Pflicht- bzw. Wahlmodulen.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Projekte nach gestalterischen Vorgaben aus Pflicht- bzw. Wahlmodulen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Visuelle Präsentation
– für eine Aufgabe entsprechende Visualisierungen mit malerischen Mitteln und entsprechenden Computerprogrammen erstellen.
Bereich Visuelle Präsentation:
Visualisierungstechniken; Formen visueller Präsentationen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Visuelle Präsentation
– für eine Aufgabe entsprechende Visualisierungen mit malerischen Mitteln und entsprechenden Computerprogrammen erstellen.
Bereich Visuelle Präsentation:
Visualisierungstechniken; Formen visueller Präsentationen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Gestalterische Grundlagen
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Bereich Entwurf und Umsetzung
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden;
– Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln. Gestaltungslehre (zB Farbe und Licht, Materialität); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse).
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Gestalterische Grundlagen
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und analysieren;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Bereich Entwurf und Umsetzung
– projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren, interpretieren und bewerten.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln. Gestaltungslehre (zB Belichtung, Beleuchtung); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse).
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Gestalterische Grundlagen
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Bereich Entwurf und Umsetzung
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden;
– Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Arbeitnehmerschutz). Gestaltungslehre (zB Farbe und Licht, Materialität); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse).
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Gestalterische Grundlagen
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und analysieren;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Bereich Entwurf und Umsetzung
– projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren, interpretieren und bewerten.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Arbeitnehmerschutz); Gestaltungslehre (zB Belichtung, Beleuchtung); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse).
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Kreative Prozesse
– kreative und experimentelle Methoden zur systematischen Lösung von Aufgabenstellungen verstehen und anwenden.
Bereich Interdisziplinäre Umsetzung
– kreative und experimentelle Lösungen für Aufgabenstellungen unter Berücksichtigung von Materialität und Technologien entwickeln und präsentieren.
Bereich Kreative Prozesse:
Innovationsprozesse.
Bereich Interdisziplinäre Umsetzung:
Objekte.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Kreative Prozesse
– kreative und experimentelle Methoden zur systematischen Lösung von Aufgabenstellungen verstehen und anwenden.
Bereich Interdisziplinäre Umsetzung
– kreative und experimentelle Lösungen für Aufgabenstellungen unter Berücksichtigung von Materialität und Technologien entwickeln und präsentieren.
Bereich Kreative Prozesse:
Phasenmodelle.
Bereich Interdisziplinäre Umsetzung:
Objekte und Räume.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Interdisziplinäre Umsetzung
– kreative und experimentelle Lösungen für Aufgabenstellungen unter dem Prinzip der Holistik entwickeln und präsentieren.
Bereich Interdisziplinäre Umsetzung:
Materialien, Technologien, Objekte.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Interdisziplinäre Umsetzung
– kreative und experimentelle Lösungen für Aufgabenstellungen unter dem Prinzip der Holistik entwickeln, analysieren und präsentieren.
Bereich Interdisziplinäre Umsetzung:
Materialien, Technologien, Objekte und Räume.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Kulturelle Grundlagen
– die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen.
Bereich Gestalterische Grundlagen
– funktionelle, konstruktive und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen.
Bereich Entwurf und Umsetzung
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden.
Bereich Kulturelle Grundlagen:
Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick: vorindustrielles Zeitalter.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Gestaltungslehre (zB Farbe und Licht, Materialität); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung und Raumerfordernisse von historischen Räumen und Objekten).
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen von historischen Räumen und Objekten).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Kulturelle Grundlagen
– die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen.
Bereich Kulturelle Grundlagen:
Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick ab dem industriellen Zeitalter; Designgeschichte.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Kulturelle Grundlagen
– kulturhistorische Sachverhalte und Informationen bearbeiten und darstellen.
Bereich Gestalterische Grundlagen
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Bereich Entwurf und Umsetzung
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden;
– Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.
Bereich Kulturelle Grundlagen:
Projektbezogen ausgewählte, stilrepräsentierende Räume und Objekte.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Denkmalschutz).
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen von historischen Räumen und Objekten).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Kulturelle Grundlagen
– kulturhistorische Sachverhalte und Informationen bearbeiten und darstellen sowie Zusammenhänge erkennen.
Bereich Gestalterische Grundlagen
– funktionelle, konstruktive und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und analysieren;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Bereich Entwurf und Umsetzung
– projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren, interpretieren und bewerten.
Bereich Kulturelle Grundlagen:
Projektbezogen ausgewählte, stilrepräsentierende Räume und Objekte.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Denkmalschutz); Gestaltungslehre (zB Belichtung, Beleuchtung); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung und Raumerfordernisse von historischen Räumen und Objekten).
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen von historischen Räumen und Objekten).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Gestalterische Grundlagen
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Bereich Entwurf und Umsetzung
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden;
– Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Veranstaltungsgesetz, Arbeitnehmerschutz). Gestaltungslehre (zB Farbe und Licht, Materialität); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung und Raumerfordernisse von temporären Räumen und Objekten).
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen von temporären Räumen und Objekten).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Gestalterische Grundlagen
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und analysieren;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Bereich Entwurf und Umsetzung
– projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren, interpretieren und bewerten.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Veranstaltungsgesetz, Arbeitnehmerschutz).
Gestaltungslehre (zB Belichtung, Beleuchtung); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung und Raumerfordernisse von temporären Räumen und Objekten).
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen von temporären Räumen und Objekten).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Kulturelle Grundlagen
– die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen.
Bereich Kulturelle Grundlagen:
Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick ab dem Industrielles Zeitalter; Designgeschichte.
Kompetenzmodul 2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kulturelle Grundlagen
– kulturhistorische Sachverhalte und Informationen bearbeiten, darstellen sowie Zusammenhänge erkennen.
Bereich Kulturelle Grundlagen:
Projektbezogen ausgewählte, stilrepräsentierende Räume und Objekte fokussiert auf Design.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Kulturelle Grundlagen
– die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen.
Bereich Kulturelle Grundlagen:
Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Kulturelle Grundlagen
– die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen;
– kulturhistorische Sachverhalte und Informationen bearbeiten und darstellen sowie Zusammenhänge erkennen.
Bereich Kulturelle Grundlagen:
Designgeschichte. Projektbezogen ausgewählte, stilrepräsentierende Räume und Objekte fokussiert auf Design.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Kulturgeschichte
– die kulturellen Grundlagen und kulturgeschichtlichen Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben erfassen.
Bereich Analysen
– Gestaltungsaufgaben im kulturtheoretischen Kontext projektbezogen analysieren.
Bereich Kulturgeschichte:
Entwicklungen seit der industriellen Revolution.
Bereich Analysen:
Analysen aus dem Bereich „Kulturgeschichte“.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Kulturgeschichte
– die kulturellen Grundlagen und kulturgeschichtlichen Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben erfassen.
Bereich Analysen
– Gestaltungsaufgaben im kulturtheoretischen Kontext projektbezogen analysieren.
Bereich Kulturgeschichte:
Evolution von Kommunikation und Technik.
Bereich Analysen:
Analysen aus dem Bereich „Kulturgeschichte“.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Kulturgeschichte
– die kulturellen Grundlagen und kulturgeschichtlichen Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben erfassen.
Bereich Analysen
– Gestaltungsaufgaben im kulturtheoretischen Kontext projektbezogen analysieren und bewerten.
Bereich Kulturgeschichte:
Zeitgenössische Entwicklungen und zukunftsorientierte Tendenzen.
Bereich Analysen:
Analysen aus dem Bereich „Kulturgeschichte“.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Kulturgeschichte
– die kulturellen Grundlagen und kulturgeschichtlichen Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben erfassen.
Bereich Analysen
– Gestaltungsaufgaben im kulturtheoretischen Kontext projektbezogen analysieren und bewerten.
Bereich Kulturgeschichte:
Kulturelle, soziale und wirtschaftliche Evolutionen.
Bereich Analysen:
Analysen aus dem Bereich „Kulturgeschichte“.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Wissenschaftstheorie
– Abläufe und Methoden von Wissenschaft und Forschung verstehen und anwenden;
– wissenschaftliche Prozesse und Ergebnisse dokumentieren.
Bereich Wissenschaftliches Arbeiten
– wissenschaftliche Methoden projektbezogen einsetzen und die Prozesse und Ergebnisse dokumentieren.
Bereich Wissenschaftstheorie:
Hypothese, Verifikation, Falsifikation. Dokumentationsarten.
Bereich Wissenschaftliches Arbeiten:
Experimentieren mit Materialien und Technologien sowie Prototypenbau (zB Objekte, Räume).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Wissenschaftliches Arbeiten
– wissenschaftliche Methoden projektbezogen einsetzen und die Prozesse und Ergebnisse analysieren und dokumentieren.
Bereich Wissenschaftliches Arbeiten:
Experimentieren mit Materialien und Technologien sowie Prototypenbau (zB Objekte, Räume).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Materialtechnologie
– Massivholz aufgrund seines anatomischen Aufbaues und der daraus resultierenden physikalischen Eigenschaften Funktionen zuordnen;
– Materialien sowie deren Eigenschaften beurteilen.
Bereich Materialtechnologie:
Holzbiologie; Holzanatomie (Makro, Mikro und Nanostruktur). Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Dichte Feuchtigkeit, thermische Eigenschaften).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien sowie deren Eigenschaften beurteilen und analysieren.
Bereich Materialtechnologie:
Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Vergütung; Sorption, Anisotropie, Zellulose, Hemizellulose). Materialschädigung (konstruktiver und chemischer Holzschutz).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien und Hilfsstoffe sowie deren Eigenschaften beurteilen und analysieren.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen sowie in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
Bereich Materialtechnologie:
Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Festigkeiten; Zellulose, Lignin, Extraktstoffe; technische Trocknung, Pyrolyse).
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Prozessbezogene Grenzwerte und Bemessungsverfahren.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte und deren Eigenschaften ihrem Einsatz entsprechend optimieren und durch Modifikationen Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte in einem ökologischen Zusammenhang bewerten und analysieren.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung
– Methoden zur Qualitätsbestimmung und -sicherung anwenden, analysieren und Strategien zur Qualitätssteigerung entwickeln.
Bereich Materialtechnologie:
Holzbasierende Halbfertig- und Fertigprodukte (Zellstoff, Papier, Kunststoffe); Biochemie.
Physikalische und chemische Eigenschaften von ligno-zellulosebasierender Materialien (Trocknung Pyrolyse, Verklebung); holzbasierende Halbfertig- und Fertigprodukte (Kleber, Holzschutzmittel).
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Energiekennzahlen, Ökokennzahlen.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:
Qualitätsprüfungen, Qualitätssicherungssysteme. Projektbezogene Qualitätsentwicklung.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen
– die Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Handwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge für die Furnierbearbeitung sowie von Einrichtungen und Arbeitsbehelfen). Fertigung von Furnierbildern.
Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Schleif- und Oberflächentechniken).
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:
Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von Schleifmaschinen).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen
– die Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Möbelbauwerkstätte (Fertigung von historischen Einzelobjekten).
Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Historische Techniken der Oberflächenbehandlung; Herstellen von historischen Rezepturen für die Oberflächenbehandlung).
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:
Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von Maschinen für den historischen Möbelbau).
Furnier- und Beschichtungswerkstätte (Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– Produktionsabläufe planen und verstehen die handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Planungsaspekte;
– Produktionsabläufe dokumentieren.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Arbeitsvorbereitung (Händische und computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten).
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Möbelbauwerkstätte (Fertigung von historischen Objekten).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Handwerkstätte (Spezielle historische Handwerkstechniken).
Möbelbauwerkstätte (Restaurierung von historischen Objekten).
Werkstätte für Innenausbau (Restaurierung von Objekten).
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Schablonenbau für die historische Fertigung).
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand „Fertigung und Produktion“ aus Abschnitt B zu unterrichten.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– die Instrumente der computerunterstützten Planung von Produktionsabläufen und der computerunterstützten Erstellung von Fertigungs- sowie Kalkulationsunterlagen verstehen.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– anlagenspezifische Programmiersprachen und deren Befehlsstrukturen verstehen.
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Computerunterstützte Erfassung, Verarbeitung und Verwertung von Daten zur Auftragsabwicklung mittels branchenspezifischer Soft- und Hardware.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung; branchenspezifische Software im 2D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– zur produktionstechnischen Umsetzung projektorientiert programmieren, eine Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen sowie Verfahrensparameter festlegen.
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Branchenspezifische Software; Datentransfer.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung; Programmieren unter Anwendung branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Projektkoordination
– Koordinationsaufgaben verstehen und geeignete Methoden und Instrumente auswählen und zuordnen;
– Prozesse und deren Ergebnisse dokumentieren.
Bereich Qualitätsmanagement
– Abläufe verstehen und geeignete Methoden und Werkzeugen auswählen und zuordnen.
Bereich Projektkoordination:
Kundenbeziehungen, Rechtliche Rahmenbedingungen, Auftragsabwicklung, Schnittstellen.
Bereich Qualitätsmanagement:
Qualitäts-, Umwelt- und Innovationsmanagement.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Projektkoordination
– Koordinationsaufgaben mit geeigneten Methoden und Werkzeugen wahrnehmen und die Prozesse und deren Ergebnisse dokumentieren.
Bereich Projektkoordination:
Bereichsübergreifende Projektabwicklung mit technischem Hintergrund (Planung, Koordination, Überwachung und Dokumentation).
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4 sowie
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4 sowie
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | III/III |
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I |
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I |
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | 18 | I |
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | - | 4 | 4 | - | - | 8 | II bzw. III |
| 6. | Angewandte Informatik | 2 | - | - | - | - | 2 | I |
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | 4 | II |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||
| 1. | Konstruktion und Projektmanagement 4,5 | - | 7 | 7 | 6 | 6 | 26 | I |
| 2. | Maschinenelemente | - | 4 | 4 | - | - | 8 | I |
| 3. | Technische Mechanik und Berechnung 4 | - | 6 | 6 | 3 | 3 | 18 | I |
| 4. | Fertigungstechnik | - | 4 | 4 | - | - | 8 | I |
| 5. | Maschinen und Anlagen | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 6. | Automatisierungstechnik | - | 4 | 4 | - | - | 8 | I |
| 7. | Laboratorium | - | - | - | 6 | 6 | 12 | I |
| 8. | Werkstättenlaboratorium | - | - | - | 2 | 2 | 4 | III |
| Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.1 6 | - | - | - | 8 | 8 | 16 | ||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 38 | 38 | 37 | 37 | 173 | ||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| B.1 | Pflichtgegenstände der schulautonomen | Semester | pflich- | |||||
| Wahlmodul-Vertiefungen | tungs- | |||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||
| 1. | Industriedesign 4 | - | - | - | 5 | 5 | 10 | II |
| 2. | Darstellungstechnik 4 | - | - | - | 4 | 4 | 8 | II |
| 3. | Kultur- und Designgeschichte | - | - | - | 1 | 1 | 2 | III |
| 4. | Fertigungsverfahren | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 5. | Vorrichtungsbau und Handhabungsgeräte | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I |
| 6. | Werkzeugbau | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I |
| 7. | Fördertechnik | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 8. | Energietechnik | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 9. | Strömungsmaschinen | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 10. | Kolbenmaschinen | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 11. | Fahrzeugtechnik | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 12. | Getriebetechnik | - | - | - | 1 | 1 | 2 | I |
| 13. | Fahrzeugelektrik und -elektronik | - | - | - | 1 | 1 | 2 | I |
| 14. | Elektrotechnik und Elektronik | - | - | - | 1 | 1 | 2 | I |
| 15. | Aktorik und Sensorik | - | - | - | 1 | 1 | 2 | I |
| 16. | Regelungstechnik | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 17. | Robotik 4 | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 18. | Steuerungstechnik und Digitalisierung 4 | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 19. | Umwelttechnik 4 | - | - | - | 6 | 6 | 12 | I |
| 20. | Verfahrenstechnik | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 21. | Fachspezifische Informationstechnik | - | 4 | 4 | 8 | I | ||
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung | ||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||
| D. | Freigegenstände | |||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | - | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | - | 2 | - | 2 | III |
| 6. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 7. | Technische Dokumentation | 2 | - | - | - | - | 2 | III |
| E. | Förderunterricht 7 | |||||||
| 1. | Deutsch | |||||||
| 2. | Englisch | |||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||
_____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“.
6 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1.4 bis B.1.21 im dafür vorgesehen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen. Wird die schulautonome Vertiefung „Industriedesign“ angeboten, entfällt der Pflichtgegenstand B.8 und die Pflichtgegenstände B.1.1, B.1.2 und B.1.3 sind zu wählen.
7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||
| tungs- | |||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||
_______________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“.
6 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1.4 bis B.1.21 im dafür vorgesehen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen. Wird die schulautonome Vertiefung „Industriedesign“ angeboten, entfällt der Pflichtgegenstand B.8 und die Pflichtgegenstände B.1.1, B.1.2 und B.1.3 sind zu wählen.
7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||||
| tungs- | ||||||||||
| 1. | ||||||||||
______________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“.
6 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1.4 bis B.1.21 im dafür vorgesehen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen. Wird die schulautonome Vertiefung „Industriedesign“ angeboten, entfällt der Pflichtgegenstand B.8 und die Pflichtgegenstände B.1.1, B.1.2 und B.1.3 sind zu wählen.
7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||||||||||
| tungs- | |||||||||||||||
| 1. | 2. | ||||||||||||||
________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“.
6 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1.4 bis B.1.21 im dafür vorgesehen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen. Wird die schulautonome Vertiefung „Industriedesign“ angeboten, entfällt der Pflichtgegenstand B.8 und die Pflichtgegenstände B.1.1, B.1.2 und B.1.3 sind zu wählen.
7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrganges bzw. des Kollegs für Berufstätige für Maschinenbau sind in der Lage, ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Fertigungstechnik, der Maschinen- und Anlagentechnik sowie der Automatisierungstechnik auszuführen. Die Einsatzgebiete reichen von der Entwicklung, Berechnung und Konstruktion über die Realisierung maschinenbautechnischer Anlagen, die messtechnische Überprüfung, die Testung und Validierung bis zur Qualitätssicherung und Instandhaltung der Komponenten.
Nach entsprechender Praxis können Sie Projekte leiten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen.
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen generell über ein fundiertes Verständnis über den Aufbau und die Wirkungsweise von maschinenbautechnischen Anlagen, ein solides Verständnis der Wechselwirkung von Planung (Konstruktion, Berechnung) und Fertigung sowie ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen.
In den Bereichen Darstellende Geometrie und Grundlagen CAD können die Absolventinnen und Absolventen Darstellungsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen, technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und mit CAD darstellen sowie komplexe Körper mit CAD entwickeln.
In den Bereichen Konstruktion sowie Konstruktionssystematik und Kosten verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Methoden des Innovationsprozesses und können Konstruktionen hinsichtlich der Funktion, Prüfbarkeit und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen, anhand von Aufgabenstellungen Baugruppen norm-, werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren, Aspekte der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigen, Projektunterlagen erstellen sowie die Ergebnisse präsentieren.
Im Bereich Projektmanagement verstehen die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Projektorganisationen und können auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren, Leitungsaufgaben übernehmen, den Beitrag anderer Projektbeteiligter und den eigenen Beitrag analysieren sowie Maßnahmen zur Leistungsentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zur eigenen Leistungsentwicklung im Projekt treffen.
Im Gegenstand Maschinenelemente können die Absolventinnen und Absolventen Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen, Baugruppen, auch mit facheinschlägiger Berechnungssoftware, normgerecht dimensionieren, Produktanforderungen analysieren und die wirtschaftliche Verwendung von Maschinenelementen planen.
Im Bereich Statik können die Absolventinnen und Absolventen Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für statisch bestimmt und einfach statisch unbestimmt gelagerte Bauteile berechnen sowie die Auswirkung der Größe der Belastung und der Position des Lastangriffs auf Auflagerreaktionen und Schnittgrößen analysieren.
Im Bereich Festigkeitslehre können die Absolventinnen und Absolventen Bauteile hinsichtlich Grenzspannung und Grenzverformung dimensionieren, die Wirkung dreidimensionaler Kraftsysteme auf die Beanspruchung und Verformung von Bauteilen analysieren sowie Bauteile ausgehend von vereinfachenden Berechnungsmodellen hinsichtlich Verformung und Beanspruchung optimieren.
Im Bereich Bewegungslehre können die Absolventinnen und Absolventen die Auswirkung von Kräften und Momenten auf die Bewegung von Körpern berechnen, die Auswirkung von Kraftsystemen auf die Bewegung von Körpern und damit verbundene Fragen des Energieumsatzes analysieren sowie Gleichungssysteme/Differenzialgleichungen zur Lösung von dynamischen Vorgängen erstellen und lösen.
Im Bereich Hydromechanik können die Absolventinnen und Absolventen hydraulische Kräfte sowie die Energiebilanz in Rohrleitungen und hydraulischen Strömungsmaschinen berechnen.
Im Bereich Thermodynamik können die Absolventinnen und Absolventen für vorgegebene Zustandsänderungen die Werte der Zustands- und Prozessgrößen sowie den Wirkungsgrad von Kreisprozessen berechnen, die in realen Prozessen auftretenden Zustandsänderungen analysieren und entsprechend im Rahmen eines thermodynamischen Modells abbilden sowie thermische Prozesse hinsichtlich ihrer Energieeffizienz optimieren.
Im Bereich Wärmeübertragung können die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Arten der Wärmeübertragung berechnen.
Im Bereich Fertigungsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Fertigungs- und Prüfverfahren auswählen, unterschiedliche Fertigungsverfahren und Fertigungsmaschinen bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit bewerten, die Qualität der Produkte beurteilen und Methoden zur Qualitätsoptimierung erarbeiten sowie Fertigungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion verknüpfen und optimieren.
Im Bereich Produktionsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Werkstücken, Bauteilen und Baugruppen auf Grund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an konventionellen, programmgesteuerten Maschinen und Anlagen durchführen sowie die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten, die Funktionsweise von Bauteilen bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen in der Fertigung erfassen und analysieren. Weiters sind sie in der Lage, Investitionsrechnungen durchzuführen und Entscheidungsgrundlagen zu liefern.
Im Bereich Werkstofftechnik können die Absolventinnen und Absolventen eine grundlegende Werkstoffauswahl treffen, Diagramme der Wärmebehandlung anwenden, Produktanforderungen analysieren und für die jeweilige Anwendung geeignete Werkstoffe auswählen.
Im Bereich Qualitätsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Prüfverfahren auswählen und Instrumente der Qualitätssicherung anwenden.
Im Bereich Komponenten können die Absolventinnen und Absolventen Maschinenkomponenten hinsichtlich ihrer Kapazität, der Funktion und der Bau- und Sicherheitsvorschriften beurteilen.
Im Bereich Fördertechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise der wichtigsten Anlagen der Fördertechnik und können Lösungskonzepte für Aufgaben der Fördertechnik erarbeiten.
Im Bereich Kraft und Arbeit kennen die Absolventinnen und Absolventen die Arbeitsweise und den Aufbau von hydraulischen Strömungsmaschinen und können die Energieeffizienz von Maschinen und Anlagen beurteilen sowie Lösungskonzepte für Aufgaben des Anlagenbaus erarbeiten.
Im Bereich Energie und Umwelt können die Absolventinnen und Absolventen die Auswirkungen von technischen Verfahren und Prozessen auf die Umwelt interpretieren sowie Lösungskonzepte für Anlagen der Energieumwandlung erarbeiten.
Im Bereich Elektrotechnik können die Absolventinnen und Absolventen elektrische Antriebe auslegen und auswählen sowie die Funktionsweise von Bauteilen bewerten und beurteilen.
Im Bereich Pneumatik und Hydraulik können die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften von Antrieben bewerten und beurteilen, einfache Schaltungen mit entsprechenden Sensoren und Aktoren realisieren sowie Fehlerquellen erfassen, analysieren und beheben.
Im Bereich Messtechnik können die Absolventinnen und Absolventen Sensoren für Kräfte, Wege und Grenzwertgeber auslegen und auswählen sowie Messdaten beurteilen und interpretieren.
Im Bereich Steuern und Regeln können die Absolventinnen und Absolventen einfache Regelungen beurteilen und interpretieren sowie Programme für steuerungstechnische Aufgaben erstellen.
Im Bereich Planung können die Absolventinnen und Absolventen elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltpläne lesen sowie sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftengemäß umsetzen.
In Ergänzung zu den im Abschnitt B dargestellten Lernergebnissen erweitern die Absolventinnen und Absolventen in ausgewählten Pflichtgegenständen der Wahlmodul-Vertiefungen ihre Kompetenzen:
Im Wahlmodul Industriedesign können die Absolventinnen und Absolventen Designprojekte hinsichtlich der Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Zielgruppenorientierung beurteilen, Sie können Visionen entwickeln, Problemlösungen für Produkte erarbeiten, Designprojekte abwickeln und hinsichtlich der Funktionalität, der Wirtschaftlichkeit und der Zielgruppenorientierung beurteilen.
Im Wahlmodul Darstellungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Gestaltungsprinzipien, Darstellungstechniken und Medien im Design anwenden sowie Darstellungsverfahren auswählen.
Im Wahlmodul Kultur- und Designgeschichte können die Absolventinnen und Absolventen Zusammenhänge der Kulturepochen, der Kunst und Designgeschichte und deren Einfluss auf Kunst und Kultur erklären. Sie können Stile, Designströmungen und Produkte hinsichtlich ihrer soziokulturellen Geschichte zuordnen sowie Präsentationen im designgeschichtlichen Kontext entwickeln.
Im Wahlmodul Fertigungsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Fertigungsverfahren und Fertigungsmaschinen hinsichtlich Kapazität und geforderter Qualität auswählen, auslegen und in Pflichtenheften dokumentieren und Fertigungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion entwickeln, verknüpfen und optimieren.
Im Bereich Vorrichtungsbau können die Absolventinnen und Absolventen Elemente, Komponenten und Baugruppen von Vorrichtungen sowie deren Steuerungen in Aufbau und Funktion erklären, auswählen und in einen Gesamtprozess einbinden und Elemente von Vorrichtungen hinsichtlich ihrer Festigkeit beurteilen und die Gesamtanlage bezüglich Funktion, Kapazität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit bewerten.
Im Bereich Handhabungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Elemente, Komponenten und Baugruppen von Handhabungsgeräten erklären, auswählen und in einen Gesamtprozess einbinden sowie deren Steuerungen in Aufbau und Funktion erklären und Gesamtanlagen bezüglich Funktion, Kapazität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit bewerten und Elemente von Handhabungsgeräten hinsichtlich ihrer Festigkeit beurteilen und einfache Produktionsabläufe unter Einbeziehung flexibler Fertigungssysteme und der dafür notwendigen Vorrichtungen und Handhabungsgeräte entwickeln.
Im Wahlmodul Werkzeugbau können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge hinsichtlich Aufbau, Funktion und Herstellung erklären und Standardkomponenten des Werkzeugbaus entsprechend den Anforderungen an das Werkzeug auswählen und berechnen und den Einsatz von Werkzeugen, ihrer Werkstoffe und Komponenten, hinsichtlich Funktionalität und Wirtschaftlichkeit analysieren und bewerten.
Im Wahlmodul Fördertechnik können die Absolventinnen und Absolventen Anlagen der Fördertechnik auslegen, Tragkonstruktionen bemessen und analysieren, logische Vorgänge analysieren sowie Lösungskonzepte für Aufgaben der Fördertechnik erarbeiten.
Im Wahlmodul Energietechnik können die Absolventinnen und Absolventen die unterschiedlichen Energieträger, die Verfahren der Energiewandlung und -speicherung erklären sowie Emissionen von Energieanlagen nach Ausmaß und Schadwirkung beurteilen.
Im Wahlmodul Strömungsmaschinen können die Absolventinnen und Absolventen Strömungsmaschinen auslegen und auswählen, das Betriebsverhalten und die Regelung von Strömungsmaschinen analysieren sowie Lösungskonzepte für Strömungsmaschinen erarbeiten.
Im Wahlmodul Kolbenmaschinen können die Absolventinnen und Absolventen die Bauarten sowie die Wirkungsweise von Kolbenmaschinen und deren Energieeffizienz beurteilen, Ladungswechselsteuerungen und deren Einfluss auf das Betriebsverhalten sowie die für den Betrieb eines Motors erforderlichen Systeme erklären und Antriebsaggregate auslegen.
Im Wahlmodul Fahrzeugtechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Fahrzeugmechanik anwenden, den Aufbau und die Funktion des Antriebsstrangs sowie von Fahrwerkskomponenten und Fahrwerkregelsystemen erklären, deren Einfluss auf das Fahrverhalten beurteilen und kennen die Gestaltungsprinzipien von Karosserien sowie die relevanten Sicherheitsvorschriften.
Im Wahlmodul Getriebetechnik können die Absolventinnen und Absolventen Ketten-, Riemen- sowie Zahnradgetriebe auswählen und berechnen.
Im Wahlmodul Fahrzeugelektrik und –elektronik können die Absolventinnen und Absolventen die für die Motor- und Fahrzeugsteuerung notwendigen Sensoren, Steuerungen und Regelungen sowie den Aufbau und die Funktionsweise verschiedener Formen der Elektromobilität auswählen und erklären.
Im Bereich Elektrotechnik können die Absolventinnen und Absolventen Schaltungen für Wechsel- und Drehstromanwendungen sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen entwickeln.
Im Bereich Elektronik können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsprinzipien von elektronischen Bauteilen und elektronische Grundschaltungen erklären.
Im Bereich Aktorik können die Absolventinnen und Absolventen elektrische, pneumatische und hydraulische Antriebe auswählen.
Im Bereich Sensorik können die Absolventinnen und Absolventen das Verhalten von Sensoren erklären, geeignete Sensoren für die Prozesstechnik auswählen und die Auswirkungen von Messunsicherheiten abschätzen.
Im Wahlmodul Regelungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen das Verhalten von Regelstrecken analysieren und dafür geeignete Regler auswählen und einstellen.
Im Bereich Sensoren können die Absolventinnen und Absolventen Sensoren für Industrieroboter auswählen.
Im Bereich Effektoren können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen an Effektoren analysieren und geeignete Effektoren auswählen.
Im Bereich Robotik können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen an einen Industrieroboter-Arbeitsplatz analysieren und geeignete Industrieroboter (inklusive Steuerung und Programmiersysteme) auswählen.
Im Bereich Steuerungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Schaltpläne für digitale Schaltungen entwickeln sowie Steuerungen programmieren.
Im Bereich Digitalisierung können die Absolventinnen und Absolventen A/D- und D/A-Wandler einsetzen, Bussysteme erklären, auswählen und konfigurieren sowie Maßnahmen zur Datensicherheit ergreifen.
Im Bereich Leittechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen an Fertigungs- und Prozessleittechnik definieren sowie einfache Leitsysteme aufbauen und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Sicherheitstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Anforderungen der Maschinensicherheit umsetzen.
Im Bereich umweltrelevante Emissionen und Immissionen können die Absolventinnen und Absolventen Berechnungen von Schadstoffkonzentrationen in Abfällen, im Boden, im Wasser und in der Luft sowie Berechnungen im Bereich Schallemissionen durchführen, als auch Emissionen nach Ausmaß und Schadwirkung beurteilen und Reduktionsmaßnahmen ausarbeiten.
Im Bereich umwelttechnische Verfahren und Maßnahmen können die Absolventinnen und Absolventen abwasser- und verfahrenstechnische Berechnungen sowie Berechnungen für Lärmarbeitsplätze durchführen, Vorgänge in der Abwassertechnik und bei der Abfallentsorgung sowie Maßnahmen zum Schallschutz beurteilen als auch technische Konzepte zur Behandlung von Abfall und Abwasser erstellen.
Im Bereich chemische und mikrobiologische Prozesse in der Umwelttechnik können die Absolventinnen und Absolventen stöchiometrische Berechnungen für umwelttechnische Prozesse durchführen und den umwelttechnischen Einsatz von Mikroorganismen planen, Plausibilitätsprüfungen bei Analysenergebnissen durchführen, Stoffströme analysieren und damit Betriebszustände bei Abwasserreinigungsanlagen, Schlammbehandlungsanlagen und Biogasanlagen beurteilen sowie Optimierungsansätze für umwelttechnische Anlagen erstellen.
Im Bereich Produktionsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Umsetzung der Abfallwirtschaft und der Sicherheitstechnik eines Betriebes analysieren sowie ein Abfallwirtschaftskonzept für einen Betrieb entwickeln.
Im Bereich mechanische Verfahrenstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Komponenten auswählen und kombinieren sowie ein Grobkonzept einer verfahrenstechnischen Anlage entwickeln.
Im Bereich thermische und chemische Verfahrenstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Komponenten auswählen und kombinieren sowie den Energieumsatz chemischer Reaktionen berechnen.
Im Bereich Programmentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen einfache Datenbank-Aufgabenstellungen analysieren umsetzen, Programme systematisch entwerfen und diese in einer höheren Programmiersprache mit Methoden der strukturierten Programmierung.
Im Bereich Datenerfassung und -verarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen analoge und digitale Signale als Prozessdaten interpretieren sowie die Erfassung und Verarbeitung von Prozessdaten planen und durchführen.
Im Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen Netzwerkprotokolle und ihre Verwendung beschreiben, Netzwerkkomponenten in Betrieb nehmen und warten, auftretende Probleme im Industrienetzwerk und in Feldbussystemen identifizieren und beheben sowie Daten vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen.
Im Bereich Automatisierungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Automatisierungssysteme und deren Komponenten benennen und klassifizieren sowie anwenderspezifische Programme für marktübliche Automatisierungskomponenten entwickeln, testen und dokumentieren.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“ und „Wirtschaft und Recht“.
Siehe Anlage 1.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Analysis
- anwendungsbezogene Problemstellungen mittels Ausgleichsfunktionen beschreiben, die Parameter der Funktionsgleichungen bzw. die Funktionswerte mittels Technologieeinsatz berechnen und interpretieren;
- die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.
Bereich Stochastik
– praxisorientierte Aufgabenstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft mit der Binomialverteilung bzw. der Normalverteilung lösen;
– Schätzwerte für Verteilungsparameter bestimmen, Konfidenzintervall für den Erwartungswert ermitteln und interpretieren;
– die Methode der linearen Regression anwenden.
Bereich Algebra und Geometrie
– Daten strukturiert in Vektoren zusammenfassen und Berechnungen mit vektoriellen Größen im Fachgebiet durchführen.
Ausgleichsrechnung:
Regression zweidimensionaler Daten, Extrapolation, Interpolation.
Vektoren:
Anwendungen der Vektorrechnung in der analytischen Geometrie.
Beurteilende Statistik:
Binomialverteilung, Normalverteilung, Verteilung der Mittelwerte von Stichproben, Konfidenzintervalle, t-Verteilung. Signifikanz, Korrelationskoeffizient.
Relevante mathematische Methoden:
Differentialrechnung; Integralrechnung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Analysis
– Differenzial- und Integralrechnung bei Problemstellungen aus dem Alltag, Wirtschaft und Wissenschaft sicher einsetzen, Lösungswege und Lösungen dokumentieren, interpretieren sowie erklären.
Bereich Analysis:
Differentialrechnung:
Anwendungen von Kurvendiskussionen und Extremwertaufgaben in Technik und Wirtschaft.
Integralrechnung:
Integralrechnung im ausbildungsbezogenen Kontext (linearer Mittelwert, Bogenlänge, …).
Ein bis zwei Schularbeiten pro Kompetenzmodul, bei Bedarf mehrstündig.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellende Geometrie mit CAD
– Darstellungsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen;
– technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und konstruieren;
– Funktionalitäten eines CAD-Systems anhand einfacher konstruktiver Aufgaben erarbeiten.
Bereich Konstruktion
– einfache normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen;
– einfache Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen;
– einfache Baugruppen konstruieren und normgerecht darstellen.
Bereich Darstellende Geometrie mit CAD:
Handhabung eines CAD-Systems anhand einfacher technischer Werkstücke.
Darstellen einfacher Körper in Normalrissen und Axonometrien.
Darstellen technischer Objekte sowie krummer Flächen (Kurven, Flächen, Körper, Transformationen) in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.
Erstellen von Bauteilen mit einem 3D-CAD-System, systemgerechte Konstruktion.
Bereich Konstruktion:
Erstellen normgerechter Zeichnungen einfacher Bauteile. Erstellen normgerechter Zusammenstellungszeichnungen und Stücklisten mit einem 3D-CAD-System.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion
– Konstruktionen hinsichtlich Funktion, Kosten und Herstellbarkeit beurteilen;
– Baugruppen konstruieren und normgerecht darstellen;
– Baugruppen funktions- und CAD-gerecht aufbauen und normgerecht darstellen.
Bereich Konstruktion:
Berechnung und Konstruktion von Baugruppen und Überführen in ein 3D-CAD-System. 3D-CAD-systemgerechte Konstruktion.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion
– Bauteile dimensionieren, anspruchsvolle Konstruktionen erstellen und normgerecht darstellen.
Bereich Konstruktionssystematik und Kosten
– ein Pflichtenheft erstellen;
– technische Projekt- und Produktdokumentationen erstellen und in einem Produktdatenmanagementsystem verwalten;
– die Grundlagen der Konstruktionssystematik verstehen.
Bereich Projektmanagement
– unterschiedliche Projektorganisationen beurteilen.
Bereich Konstruktion:
Berechnung und Konstruktion komplexer Baugruppen und Systeme zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen.
Zusammenfassen erstellter bzw. vorkonstruierter Baugruppen zu einem Gesamtsystem.
Bereich Konstruktionssystematik und Kosten:
Arbeiten mit einem Pflichtenheft. Projekt- und Produktdokumentation, Produktdatenmanagement. Einführen in die Konstruktionssystematik (zB Nutzwertanalyse, Variantenvergleich, etc.).
Bereich Projektmanagement:
Definition, Ablauf und Struktur.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion
– Bauteile dimensionieren, anspruchsvolle Konstruktionen erstellen und normgerecht darstellen sowie sicherheitstechnische Anforderungen berücksichtigen;
– 3D-Visualisierungssysteme verwenden.
Bereich Konstruktionssystematik und Kosten
– Pflichtenheft und Lastenheft abgleichen;
– Methoden des Innovationsprozesses anwenden und die Aspekte der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigen;
– eine Konstruktion hinsichtlich der Prüfbarkeit und ihrer wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen.
Bereich Projektmanagement
– auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren und Leitungsaufgaben übernehmen;
– die Projektkosten überwachen.
Bereich Konstruktion:
Berechnung und Konstruktion komplexer Baugruppen und Systeme sowie Einsatz von 3D-Visualisierungssystemen zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen, Berücksichtigung von sicherheitstechnischen Vorschriften bei der Konstruktion.
Bereich Konstruktionssystematik und Kosten:
Abgleich von Pflichten- und Lastenheft. Vertiefen der methodischen Konstruktion, Kreativitätsmethoden, Umweltverträglichkeit. Prüfbarkeit, wirtschaftliche Herstellbarkeit.
Bereich Projektmanagement:
Aufgaben der Projektleitung und Maßnahmen der Projektsteuerung. Projektcontrolling.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Toleranzen und Passungen auswählen und normgerecht darstellen;
– lösbare Verbindungselemente auswählen, normgerecht darstellen und berechnen;
– Welle-Nabe-Verbindungen auswählen und dimensionieren;
– Federelemente den Anforderungen entsprechend auswählen und berechnen.
Toleranzen (Maß-, Oberflächen-, Form- und Lagetoleranzen), Passungen. lösbare Verbindungen (Schrauben-, Bolzen- und Stiftverbindungen). Welle-Nabe-Verbindungen. Federelemente.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– nicht lösbare Verbindungen berechnen;
– Achsen und Wellen hinsichtlich Dauerfestigkeit dimensionieren und berechnen;
– Lagerungen auswählen und dimensionieren;
– Verzahnungen anwendungsgerecht auswählen und berechnen;
– Getriebe gestalten und auslegen;
– Kupplungen anwendungsgerecht auswählen und dimensionieren.
Nicht lösbare Verbindungen; Achsen und Wellen; Lager; Verzahnungen; Getriebe; Kupplungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Statik
– die Begriffe Kraft und Moment sowie die Wirkung dieser Größen auf einen Bauteil beschreiben und kennen Verfahren zur Bestimmung von Auflagerreaktionen;
– Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für statisch bestimmt gelagerte Bauteile berechnen;
– die Auswirkung der Größe der Belastung und der Position des Lastangriffs auf Auflagerreaktionen und Schnittgrößen analysieren.
Bereich Festigkeitslehre
– die Gesetze und Verfahren zur Berechnung von Verformungen und Spannungen beschreiben;
– Bauteile hinsichtlich Grenzspannung und Grenzverformung dimensionieren;
– die Wirkung dreidimensionaler Kraftsysteme auf die Beanspruchung und Verformung von Bauteilen analysieren und mit vereinfachten Berechnungsmodellen optimieren.
Bereich Statik:
Ebene Kraftsysteme, Schwerpunkt und Standsicherheit, Reibung. Auflagerreaktionen und Schnittgrößen berechnen. Belastungen analysieren.
Bereich Festigkeitslehre:
Beanspruchungsarten, Verformungen, Spannungen und Überlagerung von Spannungen. Dimensionierung von Bauteilen (Spannungen, Formänderungen, Knickung). Dreidimensionale Kraftsysteme.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Bewegungslehre
– die Grundgesetze der Kinematik und Kinetik erläutern;
– die Auswirkung von Kräften und Momenten auf die Bewegung von Körpern und die damit verbundenen Fragen des Energieumsatzes analysieren und berechnen.
Bereich Hydromechanik
– die Grundgesetze der Hydrostatik erläutern und anwenden;
– die Grundgesetze der Hydrodynamik erklären;
– die Energiebilanz und die Kräfte in Rohrleitungen und hydraulischen Strömungsmaschinen berechnen.
Bereich Thermodynamik
– die Grundgesetze der Thermodynamik erklären;
– für vorgegebene Zustandsänderungen die Werte der Zustands- und Prozessgrößen berechnen.
Bereich Bewegungslehre:
Beziehungen für gleichförmige und gleichmäßig beschleunigte Bewegungen, Schwerpunktsatz, Momentensatz. Impuls- und Drehimpulssatz, Energieerhaltungssatz, Arbeitssatz.
Bereich Hydromechanik:
Hydrostatischer Druck, hydraulische Kraft- und Wegübersetzung, Auftrieb, Druck auf Wände, Druckmittelpunkt.
Kontinuitätsgleichung, Bernoulli–Gleichung.
Anwendung bei Rohrleitungen und Strömungsmaschinen, Prandtl-Colebrook-Diagramm, Berechnung von Druckverlusten, Berechnung dynamischer Kraftwirkungen.
Bereich Thermodynamik:
Ideale Gasgleichung, Hauptsätze. Thermische und kalorische Zustandsgrößen, Prozessgrößen, offene und geschlossene Systeme, Zustandsänderungen, Volumenänderungsarbeit, Prozessdarstellung in Diagrammen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Thermodynamik
– die in realen Prozessen auftretenden Zustandsänderungen analysieren und entsprechend im Rahmen eines thermodynamischen Modells abbilden;
– thermische Prozesse hinsichtlich ihrer Energieeffizienz optimieren.
Bereich Thermodynamik:
Kreisprozesse, Wasserdampf in Maschinen und Anlagen, Clausius-Rankine-Prozess, feuchte Luft. Thermischer Wirkungsgrad und Leistungsziffer.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Festigkeitslehre
– Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für einfach statisch unbestimmt gelagerte Bauteile berechnen.
Bereich Wärmeübertragung
– Grundgesetze, die die unterschiedlichen Arten der Wärmeübertragung beschreiben, anwenden.
Bereich Festigkeitslehre:
Statisch unbestimmte Systeme, Schnittgrößen.
Bereich Wärmeübertragung:
Wärmeleitung, Konvektion, Wärmedurchgang, Wärmestrahlung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstofftechnik
– den Aufbau der Werkstoffe und die daraus resultierenden Eigenschaften erklären;
– metallische Werkstoffe normgerecht bezeichnen;
– eine grundlegende Werkstoffauswahl treffen;
– die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung auswählen;
– Diagramme der Wärmebehandlung anwenden;
– Wärmebehandlungsverfahren auswählen;
– Produktanforderungen analysieren und für die jeweilige Anwendung geeignete Werkstoffe auswählen.
Bereich Fertigungsverfahren
– die grundlegenden Fertigungsverfahren für Kunststoffe erklären und auswählen.
Bereich Werkstofftechnik:
Werkstoffe (Einteilung, Eigenschaften und Auswahl); Metalle (Aufbau, Struktur); Stahl (Stahlherstellung, Eigenschaften und normgerechte Bezeichnung); Gusseisen (Eigenschaften, normgerechte Bezeichnung); Nichteisenmetalle (Leichtmetalle, Schwermetalle; Eigenschaften, normgerechte Bezeichnung).
Werkstoffprüfung (mechanische Prüfverfahren – Zugversuch, Kerbschlagbiegeversuch, Härteprüfung).
Kunst- und Verbundstoffe; Legierungen; Eisen-Kohlenstoff-Diagramm. Umwandlungsdiagramme; Wärmebehandlung; Auswahl geeigneter Werkstoffe.
Bereich Fertigungsverfahren:
Kunststoffverarbeitung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die Fertigungsverfahren erklären und auswählen;
– Fertigungsmaschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsstoffe erklären;
– Fertigungsverfahren im Sinne einer wirtschaftlichen Produktion auswählen.
Bereich Qualitätsmanagement
– die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung auswählen;
– die gängigen Mess- und Prüfmethoden sowie die dazu notwendigen Werkzeuge erklären sowie Prüfverfahren auswählen;
– Instrumente des Qualitätsmanagements erklären und Instrumente der Qualitätssicherung anwenden.
Bereich Produktionsmanagement
– Systeme der Produktionsplanung und –steuerung erklären;
– Investitionsrechnungen durchführen und Entscheidungsgrundlagen liefern.
Bereich Fertigungsverfahren:
Urformen, Umformen, Trennen, Fügen, Abtragen, additive Fertigungsverfahren, Grundlagen der Oberflächenbehandlung. Bauformen von Fertigungsmaschinen, Werkzeuge, Grundlagen Vorrichtungsbau, Hilfsstoffe. Auswahl geeigneter Fertigungsverfahren unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Kriterien.
Bereich Qualitätsmanagement:
Werkstoffprüfung (technologische Prüfverfahren, zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung); Werkstückprüfung (Mess- und Prüfmethoden); Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssysteme.
Bereich Produktionsmanagement:
Produktionsplanung und –steuerung; Digitalisierung in der Produktion, statische Investitionsrechnung, Bewertung von Investitionen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Komponenten
– den Aufbau und Funktion der Komponenten der Förderanlagen erklären sowie Maschinenkomponenten bezüglich ihrer Kapazität, Funktion, Bau- und Sicherheitsvorschriften beurteilen.
Bereich Fördertechnik
– die Funktionsweise der wichtigsten Anlagen der Fördertechnik erklären.
Bereich Kraft- und Arbeit
– die Arbeitsweise und den Aufbau von Kolbenpumpen und Kolbenverdichtern erklären;
– die Arbeitsweise und den Aufbau von Verbrennungsmotoren erklären, die Energieeffizienz beurteilen und Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen erklären.
Bereich Komponenten:
Seiltrieb, Kettentrieb, Bremsen, Lastaufnahmemittel sowie deren Bau- und Sicherheitsvorschriften.
Bereich Fördertechnik:
Hubwerke, Aufzüge, Brücken-, Portal- und Drehkrane; Schwingförderer, Förderbänder.
Bereich Kraft- und Arbeit:
Kolbenpumpen und –verdichter. Verbrennungsmotoren (Arbeitsverfahren, Bauarten, Bauteile, Kenngrößen, Wirkungsgrad, Schadstoffminimierung).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Kraft und Arbeit
– die Arbeitsweise und den Aufbau von hydraulischen Strömungsmaschinen erklären;
– die Energieeffizienz von hydraulischen Strömungsmaschinen beurteilen;
– Lösungsansätze für Aufgaben des Anlagenbaus erarbeiten.
Bereich Energie und Umwelt
– Aufbau und Funktion der Anlagen zur Energieumwandlung sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt erklären und Lösungskonzepte für Aufgaben der Energieumwandlung erarbeiten;
– Aufbau und Funktion von Haustechnikanlagen erklären.
Bereich Kraft- und Arbeit:
Aufbau und Arbeitsweise von hydraulischen Strömungsmaschinen; Grundlagen der hydraulischen Strömungsmaschinen (Hauptbetriebsdaten, Energieumsetzung, Modellgesetze, Kavitation, Kennzahlen, Kennfelder). Kombination von hydraulischen Strömungsmaschinen.
Bereich Energie und Umwelt:
Anlagen der Energieumwandlung, Kraftwerke (Arten, Funktionsweise, Einsatzkriterien, Schadstoffemissionsminderung, Kraft-Wärmekopplung). Haustechnikanlagen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik
– die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik sowie die Funktionsprinzipien elektrischer Bauteile erklären;
– das grundlegende Verhalten elektrischer Schaltungen in Gleich-, Wechsel- und Drehstromkreisen untersuchen;
– die Funktionsprinzipien der elektrischen Antriebe erklären sowie elektrische Antriebe auslegen und auswählen.
Bereich Pneumatik und Hydraulik
– die Eigenschaften von hydraulischen und pneumatischen Antrieben bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen erfassen, analysieren und beheben.
Bereich Elektrotechnik:
Gleichstromtechnik, elektrisches Feld, magnetisches Feld, Wechselstromtechnik, elektrische Bauteile. Einfache Gleich-, Wechsel- und Drehstromschaltungen. Elektrische Maschinen.
Bereich Pneumatik und Hydraulik:
Hydraulische und pneumatische Antriebe.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Messtechnik
– die Funktion von Messgeräten und Messschaltungen erklären;
– Sensoren für Kräfte, Wege und Grenzwertgeber auswählen und auslegen sowie Messdaten beurteilen und interpretieren.
Bereich Planung
– elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltpläne lesen sowie sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftengemäß umsetzen.
Bereich Steuern und Regeln
– die Verfahren und Geräte der Steuerungstechnik sowie deren Bauarten und Wirkungsweisen erkennen und erklären;
– Programme für steuerungstechnische Aufgaben erstellen;
– die Verfahren und Geräte der Regeltechnik erklären sowie einfache Regelungen beurteilen und interpretieren.
Bereich Messtechnik:
Grundlagen (Messkette, Messverfahren, Messabweichungen, Signalarten). Elektrisches Messen nichtelektrischer Größen (Temperatur, Dehnung, Weg, Länge, Winkel), Interpretation von Messdaten.
Bereich Planung:
Elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltpläne, Schutzmaßnahmen.
Bereich Steuern und Regeln:
Steuerungstechnik (Grundlagen, Bauelemente). speicherprogrammierbare Steuerungen. Grundlagen der Regelungstechnik, Regler, Regelstrecke, Regelkreis, schaltende Regler.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– in den Bereichen der schulautonomen Vertiefungen Laboranordnungen ausarbeiten und Ergebnisse beurteilen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu den schulautonomen Vertiefungen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Laboratorium Fertigungstechnik
– geeignete Prüfverfahren für die Beurteilung von Werk- und Hilfsstoffen auswählen und an entsprechenden Mess- und Prüfgeräten fachgerecht durchführen.
Laboratorium Automatisierungstechnik
– sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftengemäß erkennen und umsetzen;
– einfache elektrische, pneumatische und/oder hydraulische Schaltungen erstellen sowie automatisierte Anlagen aufbauen.
Laboratorium Technische Mechanik und Berechnung
– die Ergebnisse von Berechnungen mit Messungen vergleichen und Abweichungen interpretieren.
Laboratorium Maschinen und Anlagen
– anhand von Messungen Kennfelder aufnehmen und die Effizienz beurteilen sowie Abweichungen zwischen Messung und Berechnung analysieren.
Laboratorium Fertigungstechnik:
Zerstörungsfreie und zerstörende Werkstoffprüfungen.
Laboratorium Automatisierungstechnik:
Sicherheitstechnik. Aufbau von elektrischen, pneumatischen bzw. hydraulischen Schaltungen sowie automatisierten Anlagen, Messen von elektrischen bzw. nicht elektrischen Größen.
Laboratorium Technische Mechanik und Berechnung:
Gegenüberstellung von Berechnungsmethoden, Messen von Verformungen und Spannungen.
Laboratorium Maschinen und Anlagen:
Aufnahme von Kennwerten bzw. Kennlinien an Kraft- und Arbeitsmaschinen.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Produktionstechnik
– die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Werkstücken, Bauteilen und Baugruppen auf Grund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an programmgesteuerten Maschinen und Anlagen durchführen und die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten.
Bereich Produktionsmanagement
– aus Fertigungszeichnungen die entsprechenden Arbeitspläne erstellen und die notwendigen Fertigungsdaten ermitteln;
– Fertigungsabläufe bewerten, beurteilen und das wirtschaftlichste Herstellungsverfahren auswählen.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung
– die gängigen Mess- und Prüftechniken zur Bewertung eines gefertigten Teiles erklären;
– Mess- und Prüfgeräte fachgerecht bedienen, relevante Messgrößen bestimmen und auswerten sowie einfache Visualisierungen realisieren;
– die Ergebnisse von Messungen verarbeiten und interpretieren;
– Konzepte zur Fehlerbeseitigung und -vermeidung erstellen, Qualitätsberichte dokumentieren und die dafür notwendigen Präsentationen erstellen.
Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik
– die wichtigsten Komponenten von elektrischen Anlagen beschreiben, deren Funktion erklären, einfache Schaltungen aufbauen und in Betrieb nehmen sowie sicherheitstechnische Vorschriften umsetzen;
– die wichtigsten Komponenten von pneumatischen und/oder hydraulischen Anlagen beschreiben, deren Funktion erklären, einfache Schaltungen aufbauen und in Betrieb nehmen sowie sicherheitstechnische Vorschriften umsetzen.
Bereich Produktionstechnik:
CAD/CAM (Übernahme von CAD-Daten, Programmierung von Werkzeugmaschinen).
Bereich Produktionsmanagement:
Computerunterstützte Arbeitsvorbereitung und projektbezogene Umsetzung nach Maßgabe der Vertiefungen.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Messen und Prüfen von Bauteilen; Messungen auswerten und Ergebnisse interpretieren; Konzepterstellung zur Fehlerbeseitigung und -vermeidung; Dokumentation von Prüfabläufen und Qualitätsdaten.
Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Fehlersuche an elektrischen und elektronischen Geräten und Systemen. Aufbau, Inbetriebnahme und Einstellen von pneumatischen und/oder hydraulischen Systemen.
Gemäß Stundentafel I.2.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Technische Grundlagen
– physikalische Größen und Objekte beschreiben und im Zusammenhang mit diesen Größen Messgenauigkeit und Fertigungstoleranz unterscheiden;
– physikalische Größen, Einheiten und Vorsilben anwenden;
– die Regeln der technischen Berechnung anwenden und mit den Größen einfache Berechnungen durchführen, Werte in Brüchen, wissenschaftlichem und technischem Format darstellen;
– die Größen des SI und die systemunabhängigen Größen wie Energie, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Kraft, Drehmoment und Drehzahl anwenden;
– verstehen, dass Größen von anderen Größen abhängig sein können;
– einfache Skizzen ausgehend von textuellen Beschreibungen und vorliegenden Modellen anfertigen;
– textuell verfasste Aufgabenstellungen im Bereich der Geometrie in die Sprache der Mathematik umsetzen und daraus allgemeine und spezielle Lösungen berechnen;
– Größenordnungen von Ergebniswerten abschätzen, die tatsächlichen Werte ermitteln und auf Plausibilität prüfen;
– x-y-Diagramme und x-t-Diagramme in einem geeigneten Maßstab erstellen;
– aus gegebenen Diagrammen Werte ermitteln und Verläufe analysieren;
– absolute und prozentuelle Abweichungen berechnen.
Bereich Maschinenbau
– die Eigenschaften und Einsatzgebiete der metallischen Werkstoffe beschreiben;
– unterschiedliche Verbindungstechniken erläutern;
– Parameter von Werkzeugmaschinen wie Drehzahl-, Vorschub- und Schnittgeschwindigkeit berechnen;
– die Normen zur Erstellung normgerechter technischer Zeichnungen angeben und technische Zeichnungen normgerecht erstellen.
Bereich Technische Grundlagen:
Physikalische Größen und Objekte, Messgenauigkeit und Fertigungstoleranz, Einheiten, Vorsilben. Einfache technische Berechnungen.
SI-Einheitensystem, Größen wie Energie, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Kraft, Drehmoment und Drehzahl.
Einfache Skizzen ausgehend von textuellen Beschreibungen und vorliegenden Modellen anfertigen. x-y-Diagramme und x-t-Diagramme.
Bereich Maschinenbau:
Metallische Werkstoffe. Verbindungstechniken. Drehzahl-, Vorschub- und Schnittgeschwindigkeit von Werkzeugmaschinen. Erstellung normgerechter technischer Zeichnungen einfacher Bauteile.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– eine Übersicht über die Werk- und Hilfsstoffe, über die Einteilung der Werkstoffe, deren Auswahl und über die Eigenschaften der Werkstoffe geben;
– Verfahren der spanabhebenden und spanlosen Fertigung beschreiben;
– Werkzeuge und Verfahren der spanenden und spanlosen Fertigung beurteilen;
– händische und maschinelle Formgebung der spanenden Fertigung gegenüberstellen;
– Normgerechte Darstellung und Bemaßung von Körpern in Zeichnungen.
Eigenschaften der Werk- und Hilfsstoffe. Spanabhebende und spanlose Verfahren.
Schnittdarstellungen, Darstellung und Bemaßung, Kennzeichnung technischer Oberflächen, Schriftfeld und Stückliste, Anfertigen von Freihandskizzen und deren Fertigungszeichnungen.
Gemäß Stundentafel I.2.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs zum 1. und 2. Kompetenzmodul erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Sicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz und Instandhaltung
– die möglichen Gefahren, die in der Werkstätte auftreten können erkennen und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen einhalten;
– die Möglichkeiten der Abfallvermeidung und die vorschriftsmäßige Abfallentsorgung erkennen und einhalten;
– die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten.
Bereich Mechanische Grundfertigkeiten
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Metallwerkstoffen unterscheiden;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Blechbearbeitung
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Blechen unterscheiden;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Schweißen
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Werkstoffen unterscheiden;
– unterschiedliche Verbindungstechniken anwenden und nichtlösbare Verbindungen herstellen.
Bereich Spanende Fertigung
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Werkstoffen unterscheiden;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Kunststofftechnik
– die Eigenschaften, Verbindungstechniken, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Kunststoffen unterscheiden;
– die grundlegenden Arbeitstechniken der Kunststoffbearbeitung wiedergeben und können diese zur Herstellung von Kunststoffteilen einsetzen.
Bereich Sicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz und Instandhaltung:
Gefahren in den Werkstätten, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen. Recycling und gesetzeskonforme Entsorgung von Problemstoffen, die in der Werkstätte anfallen. Nachhaltiger Umgang mit Werkstoffen, Hilfsstoffen und Arbeitsmitteln.
Bereich Mechanische Grundfertigkeiten:
Arbeitsmethoden zur Bearbeitung von Metallen und Kunststoffen wie zum Beispiel: Anreißen, Messen, Feilen, Schleifen, Entgraten, Sägen, Körnen, Bohren, Senken und Gewindeschneiden.
Bereich Blechbearbeitung:
Händisches und maschinelles Trennen, Richten, Strecken, Biegen, Falzen und Ausklinken von Blechen.
Bereich Schweißen:
Nieten, Punktschweißen. Oberflächenbehandlungsverfahren von Blechen. Verfahren zum Verbinden und Trennen unterschiedlicher Werkstoffe.
Bereich Spanende Fertigung:
Längs-, Plan-, und Kegeldrehen, Einstechen, Abstechen. Passung, Herstellen von Innen- und Außengewinde. Schruppen und Schlichten, Stirn- und Walzfräsen, Nuten fräsen.
Bereich Kunststofftechnik:
Kleben von Kunststoffen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellende Geometrie mit CAD
– Darstellungsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen;
– Funktionalitäten eines CAD-Systems anhand einfacher konstruktiver Aufgaben erarbeiten.
Bereich Konstruktion
– einfache normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen.
Bereich Darstellende Geometrie mit CAD:
Handhabung eines CAD-Systems anhand einfacher technischer Werkstücke.
Darstellen einfacher Körper in Normalrissen und Axonometrien.
Bereich Konstruktion:
Erstellen normgerechter Zeichnungen einfacher Bauteile.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellende Geometrie mit CAD
– Konstruktionssaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen;
– technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und konstruieren.
Bereich Konstruktion
– einfache Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen;
– einfache Baugruppen konstruieren und normgerecht darstellen.
Bereich Darstellende Geometrie mit CAD:
Darstellen technischer Objekte sowie krummer Flächen (Kurven, Flächen, Körper, Transformationen) in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.
3D-CAD-systemgerechte Konstruktion.
Bereich Konstruktion:
Erstellen normgerechter Zusammenstellungszeichnungen und Stücklisten mit einem 3D-CAD-System.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion
– Konstruktionen hinsichtlich Funktion, Kosten und Herstellbarkeit beurteilen;
– Baugruppen konstruieren und normgerecht darstellen.
Bereich Konstruktion:
Berechnung und Konstruktion von Baugruppen und Überführen in ein 3D-CAD-System.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion
– Baugruppen funktions- und CAD-gerecht aufbauen und normgerecht darstellen.
Bereich Konstruktion:
Berechnung und Konstruktion von Baugruppen sowie 3D-CAD-systemgerechte Konstruktion.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion
– Bauteile dimensionieren, anspruchsvolle Konstruktionen erstellen und normgerecht darstellen.
Bereich Konstruktionssystematik und Kosten
– ein Pflichtenheft erstellen;
– technische Projekt- und Produktdokumentationen erstellen und in einem Produktdatenmanagementsystem verwalten;
– die Grundlagen der Konstruktionssystematik verstehen.
Bereich Projektmanagement
– unterschiedliche Projektorganisationen beurteilen.
Bereich Konstruktion:
Berechnung und Konstruktion komplexer Baugruppen und Systeme zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen.
Zusammenfassen erstellter bzw. vorkonstruierter Baugruppen zu einem Gesamtsystem.
Bereich Konstruktionssystematik und Kosten:
Arbeiten mit einem Pflichtenheft. Projekt- und Produktdokumentation, Produktdatenmanagement. Einführen in die Konstruktionssystematik (zB Nutzwertanalyse, Variantenvergleich, etc.).
Bereich Projektmanagement:
Definition, Ablauf und Struktur.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion
– Bauteile dimensionieren, anspruchsvolle Konstruktionen erstellen und normgerecht darstellen sowie sicherheitstechnische Anforderungen berücksichtigen;
– 3D-Visualisierungssysteme verwenden.
Bereich Konstruktionssystematik und Kosten
– Pflichtenheft und Lastenheft abgleichen;
– Methoden des Innovationsprozesses anwenden und die Aspekte der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigen;
– eine Konstruktion hinsichtlich der Prüfbarkeit und ihrer wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen.
Bereich Projektmanagement
– auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren und Leitungsaufgaben übernehmen;
– die Projektkosten überwachen.
Bereich Konstruktion:
Berechnung und Konstruktion komplexer Baugruppen und Systeme sowie Einsatz von 3D-Visualisiereungssystemen zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen, Berücksichtigung von sicherheitstechnischen Vorschriften bei der Konstruktion.
Bereich Konstruktionssystematik und Kosten:
Abgleich von Pflichten- und Lastenheft. Vertiefen der methodischen Konstruktion, Kreativitätsmethoden, Umweltverträglichkeit. Prüfbarkeit, wirtschaftliche Herstellbarkeit.
Bereich Projektmanagement:
Aufgaben der Projektleitung und Maßnahmen der Projektsteuerung. Projektcontrolling.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Toleranzen und Passungen auswählen und normgerecht darstellen;
– lösbare Verbindungselemente auswählen, normgerecht darstellen und berechnen;
– Welle-Nabe-Verbindungen auswählen und dimensionieren;
– Federelemente den Anforderungen entsprechend auswählen und berechnen.
Toleranzen (Maß-, Oberflächen-, Form- und Lagetoleranzen), Passungen. lösbare Verbindungen (Schrauben-, Bolzen- und Stiftverbindungen). Welle-Nabe-Verbindungen. Federelemente.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– nicht lösbare Verbindungen berechnen;
– Achsen und Wellen hinsichtlich Dauerfestigkeit dimensionieren und berechnen;
– Lagerungen auswählen und dimensionieren;
– Verzahnungen anwendungsgerecht auswählen und berechnen;
– Getriebe gestalten und auslegen;
– Kupplungen anwendungsgerecht auswählen und dimensionieren.
Nicht lösbare Verbindungen; Achsen und Wellen; Lager; Verzahnungen; Getriebe; Kupplungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Statik
– die Begriffe Kraft und Moment sowie die Wirkung dieser Größen auf einen Bauteil beschreiben und kennen Verfahren zur Bestimmung von Auflagerreaktionen;
– Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für statisch bestimmt gelagerte Bauteile berechnen;
– die Auswirkung der Größe der Belastung und der Position des Lastangriffs auf Auflagerreaktionen und Schnittgrößen analysieren.
Bereich Statik:
Ebene Kraftsysteme, Schwerpunkt und Standsicherheit, Reibung. Auflagerreaktionen und Schnittgrößen berechnen. Belastungen analysieren.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Festigkeitslehre
– die Gesetze und Verfahren zur Berechnung von Verformungen und Spannungen beschreiben;
– Bauteile hinsichtlich Grenzspannung und Grenzverformung dimensionieren;
– die Wirkung dreidimensionaler Kraftsysteme auf die Beanspruchung und Verformung von Bauteilen analysieren und mit vereinfachten Berechnungsmodellen optimieren.
Bereich Festigkeitslehre:
Beanspruchungsarten, Verformungen, Spannungen und Überlagerung von Spannungen. Dimensionierung von Bauteilen (Spannungen, Formänderungen, Knickung). Dreidimensionale Kraftsysteme.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Bewegungslehre
– die Grundgesetze der Kinematik und Kinetik erläutern;
– die Auswirkung von Kräften und Momenten auf die Bewegung von Körpern und die damit verbundenen Fragen des Energieumsatzes analysieren und berechnen.
Bereich Hydromechanik
– die Grundgesetze der Hydrostatik erläutern und anwenden.
Bereich Bewegungslehre:
Beziehungen für gleichförmige und gleichmäßig beschleunigte Bewegungen, Schwerpunktsatz, Momentensatz.
Impuls- und Drehimpulssatz, Energieerhaltungssatz, Arbeitssatz.
Bereich Hydromechanik:
Hydrostatischer Druck, hydraulische Kraft- und Wegübersetzung, Auftrieb, Druck auf Wände, Druckmittelpunkt.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Hydromechanik
– die Grundgesetze der Hydrodynamik erklären;
– die Energiebilanz und die Kräfte in Rohrleitungen und hydraulischen Strömungsmaschinen berechnen.
Bereich Thermodynamik
– die Grundgesetze der Thermodynamik erklären;
– für vorgegebene Zustandsänderungen die Werte der Zustands- und Prozessgrößen berechnen.
Bereich Hydromechanik:
Kontinuitätsgleichung, Bernoulli–Gleichung.
Anwendung bei Rohrleitungen und Strömungsmaschinen, Prandtl-Colebrook-Diagramm, Berechnung von Druckverlusten, Berechnung dynamischer Kraftwirkungen.
Bereich Thermodynamik:
Ideale Gasgleichung, Hauptsätze.
Thermische und kalorische Zustandsgrößen, Prozessgrößen, offene und geschlossene Systeme, Zustandsänderungen, Volumenänderungsarbeit, Prozessdarstellung in Diagrammen.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Thermodynamik
– die in realen Prozessen auftretenden Zustandsänderungen analysieren und entsprechend im Rahmen eines thermodynamischen Modells abbilden;
– thermische Prozesse hinsichtlich ihrer Energieeffizienz optimieren.
Bereich Thermodynamik:
Kreisprozesse, Wasserdampf in Maschinen und Anlagen, Clausius-Rankine-Prozess, feuchte Luft. Thermischer Wirkungsgrad und Leistungsziffer.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Festigkeitslehre
– Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für einfach statisch unbestimmt gelagerte Bauteile berechnen.
Bereich Wärmeübertragung
– Grundgesetze, die die unterschiedlichen Arten der Wärmeübertragung beschreiben, anwenden.
Bereich Festigkeitslehre:
Statisch unbestimmte Systeme, Schnittgrößen.
Bereich Wärmeübertragung:
Wärmeleitung, Konvektion, Wärmedurchgang, Wärmestrahlung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstofftechnik
– den Aufbau der Werkstoffe und die daraus resultierenden Eigenschaften verstehen;
– metallische Werkstoffe normgerecht bezeichnen;
– eine grundlegende Werkstoffauswahl treffen;
– die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung auswählen.
Bereich Werkstofftechnik:
Werkstoffe (Einteilung, Eigenschaften und Auswahl); Metalle (Aufbau, Struktur); Stahl (Stahlherstellung, Eigenschaften und normgerechte Bezeichnung); Gusseisen (Eigenschaften, normgerechte Bezeichnung); Nichteisenmetalle (Leichtmetalle, Schwermetalle; Eigenschaften, normgerechte Bezeichnung).
Werkstoffprüfung (mechanische Prüfverfahren – Zugversuch, Kerbschlagbiegeversuch, Härteprüfung).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstofftechnik
– den Aufbau der Werkstoffe und die daraus resultierenden Eigenschaften erklären;
– Diagramme der Wärmebehandlung anwenden;
– Wärmebehandlungsverfahren auswählen;
– Produktanforderungen analysieren und für die jeweilige Anwendung geeignete Werkstoffe auswählen.
Bereich Fertigungsverfahren
– die grundlegenden Fertigungsverfahren für Kunststoffe erklären und auswählen.
Bereich Werkstofftechnik:
Kunst- und Verbundstoffe; Legierungen; Eisen-Kohlenstoff-Diagramm; Umwandlungsdiagramme; Wärmebehandlung; Auswahl geeigneter Werkstoffe.
Bereich Fertigungsverfahren:
Kunststoffverarbeitung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die Fertigungsverfahren erklären und auswählen;
– Fertigungsmaschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsstoffe erklären;
– Fertigungsverfahren im Sinne einer wirtschaftlichen Produktion auswählen.
Bereich Fertigungsverfahren:
Urformen, Umformen, Trennen, Fügen, Abtragen, additive Fertigungsverfahren, Grundlagen der Oberflächenbehandlung. Bauformen von Fertigungsmaschinen, Werkzeuge, Grundlagen Vorrichtungsbau, Hilfsstoffe.
Auswahl geeigneter Fertigungsverfahren unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Kriterien.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Qualitätsmanagement
– die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung auswählen;
– die gängigen Mess- und Prüfmethoden sowie die dazu notwendigen Werkzeuge erklären sowie Prüfverfahren auswählen;
– Instrumente des Qualitätsmanagements erklären und Instrumente der Qualitätssicherung anwenden.
Bereich Produktionsmanagement
– Systeme der Produktionsplanung und –steuerung erklären;
– Investitionsrechnungen durchführen und Entscheidungsgrundlagen liefern.
Bereich Qualitätsmanagement:
Werkstoffprüfung (technologische Prüfverfahren, zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung); Werkstückprüfung (Mess- und Prüfmethoden); Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssysteme.
Bereich Produktionsmanagement:
Produktionsplanung und –steuerung; Digitalisierung in der Produktion; statische Investitionsrechnung, Bewertung von Investitionen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Komponenten
– den Aufbau und Funktion der Komponenten der Förderanlagen erklären sowie Maschinenkomponenten bezüglich ihrer Kapazität, Funktion, Bau- und Sicherheitsvorschriften beurteilen.
Bereich Fördertechnik
– die Funktionsweise der wichtigsten Anlagen der Fördertechnik erklären.
Bereich Komponenten:
Seiltrieb, Kettentrieb, Bremsen, Lastaufnahmemittel sowie deren Bau- und Sicherheitsvorschriften.
Bereich Fördertechnik:
Hubwerke, Aufzüge, Brücken-, Portal- und Drehkrane; Schwingförderer, Förderbänder.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Kraft und Arbeit
– die Arbeitsweise und den Aufbau von Kolbenpumpen und Kolbenverdichtern erklären;
– die Arbeitsweise und den Aufbau von Verbrennungsmotoren erklären, die Energieeffizienz beurteilen und Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen erklären.
Bereich Kraft und Arbeit:
Kolbenpumpen und –verdichter. Verbrennungsmotoren (Arbeitsverfahren, Bauarten, Bauteile, Kenngrößen, Wirkungsgrad, Schadstoffminimierung).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Kraft und Arbeit
– die Arbeitsweise und den Aufbau von hydraulischen Strömungsmaschinen erklären;
– die Energieeffizienz von hydraulischen Strömungsmaschinen beurteilen;
– Lösungsansätze für Aufgaben des Anlagenbaus erarbeiten.
Bereich Kraft und Arbeit:
Aufbau und Arbeitsweise von hydraulischen Strömungsmaschinen. Grundlagen der hydraulischen Strömungsmaschinen (Hauptbetriebsdaten, Energieumsetzung, Modellgesetze, Kavitation, Kennzahlen, Kennfelder).
Kombination von hydraulischen Strömungsmaschinen.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Energie und Umwelt
– Aufbau und Funktion der Anlagen zur Energieumwandlung sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt erklären und Lösungskonzepte für Aufgaben der Energieumwandlung erarbeiten;
– Aufbau und Funktion von Haustechnikanlagen erklären.
Bereich Energie und Umwelt:
Anlagen der Energieumwandlung, Kraftwerke (Arten, Funktionsweise, Einsatzkriterien, Schadstoffemissionsminderung, Kraft-Wärmekopplung); Haustechnikanlagen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik
– die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik sowie die Funktionsprinzipien elektrischer Bauteile erklären;
– das grundlegende Verhalten elektrischer Schaltungen in Gleich- und Wechselstromkreisen untersuchen.
Bereich Elektrotechnik:
Gleichstromtechnik, elektrisches Feld, magnetisches Feld, Wechselstromtechnik, elektrische Bauteile. Einfache Gleich- und Wechselstromschaltungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik
– die Funktionsprinzipien der elektrischen Antriebe erklären sowie elektrische Antriebe auslegen und auswählen;
– das grundlegende Verhalten elektrischer Schaltungen in Drehstromkreisen untersuchen.
Bereich Pneumatik und Hydraulik
– die Eigenschaften von hydraulischen und pneumatischen Antrieben bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen erfassen, analysieren und beheben.
Bereich Elektrotechnik:
Elektrische Maschinen. Dreiphasenwechselstrom.
Bereich Pneumatik und Hydraulik:
Hydraulische und pneumatische Antriebe.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Messtechnik
– die Funktion von Messgeräten und Messschaltungen erklären;
– Sensoren für Kräfte, Wege und Grenzwertgeber auswählen und auslegen sowie Messdaten beurteilen und interpretieren.
Bereich Planung
– elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltpläne lesen sowie sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftengemäß umsetzen.
Bereich Messtechnik:
Grundlagen (Messkette, Messverfahren, Messabweichungen, Signalarten). Elektrisches Messen nichtelektrischer Größen (Temperatur, Dehnung, Weg, Länge, Winkel), Interpretation von Messdaten.
Bereich Planung:
Elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltpläne, Schutzmaßnahmen.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Steuern und Regeln
– die Verfahren und Geräte der Steuerungstechnik sowie deren Bauarten und Wirkungsweisen erkennen und erklären;
– Programme für steuerungstechnische Aufgaben erstellen;
– die Verfahren und Geräte der Regeltechnik erklären sowie einfache Regelungen beurteilen und interpretieren.
Bereich Steuern und Regeln:
Steuerungstechnik (Grundlagen, Bauelemente). Speicherprogrammierbare Steuerungen. Grundlagen der Regelungstechnik, Regler, Regelstrecke, Regelkreis, schaltende Regler.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– in den Bereichen der schulautonomen Vertiefungen Laboranordnungen ausarbeiten und Ergebnisse beurteilen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu den schulautonomen Vertiefungen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Laboratorium Fertigungstechnik
– geeignete Prüfverfahren für die Beurteilung von Werk- und Hilfsstoffen auswählen und an entsprechenden Mess- und Prüfgeräten fachgerecht durchführen.
Laboratorium Automatisierungstechnik
– sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftengemäß erkennen und umsetzen;
– einfache elektrische, pneumatische und/oder hydraulische Schaltungen erstellen sowie automatisierte Anlagen aufbauen.
Laboratorium Fertigungstechnik:
Zerstörungsfreie und zerstörende Werkstoffprüfungen.
Laboratorium Automatisierungstechnik:
Sicherheitstechnik.
Aufbau von elektrischen, pneumatischen bzw. hydraulischen Schaltungen sowie automatisierten Anlagen, Messen von elektrischen bzw. nicht elektrischen Größen.
Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Studierenden können im
Laboratorium Technische Mechanik und Berechnung
– die Ergebnisse von Berechnungen mit Messungen vergleichen und Abweichungen interpretieren.
Laboratorium Maschinen und Anlagen
– anhand von Messungen Kennfelder aufnehmen und die Effizienz beurteilen sowie Abweichungen zwischen Messung und Berechnung analysieren.
Laboratorium Technische Mechanik und Berechnung:
Gegenüberstellung von Berechnungsmethoden, Messen von Verformungen und Spannungen.
Laboratorium Maschinen und Anlagen:
Aufnahme von Kennwerten bzw. Kennlinien an Kraft- und Arbeitsmaschinen.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Produktionstechnik
– die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Werkstücken, Bauteilen und Baugruppen auf Grund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an programmgesteuerten Maschinen und Anlagen durchführen und die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten.
Bereich Produktionstechnik:
CAD/CAM (Übernahme von CAD-Daten, Programmierung von Werkzeugmaschinen).
Die Studierenden können im
Bereich Produktionsmanagement
– aus Fertigungszeichnungen die entsprechenden Arbeitspläne erstellen und die notwendigen Fertigungsdaten ermitteln;
– Fertigungsabläufe bewerten, beurteilen und das wirtschaftlichste Herstellungsverfahren auswählen.
Bereich Produktionsmanagement:
Computerunterstützte Arbeitsvorbereitung und projektbezogene Umsetzung nach Maßgabe der Vertiefungen.
Die Studierenden können im
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung
– die gängigen Mess- und Prüftechniken zur Bewertung eines gefertigten Teiles erklären;
– Mess- und Prüfgeräte fachgerecht bedienen, relevante Messgrößen bestimmen und auswerten sowie einfache Visualisierungen realisieren;
– die Ergebnisse von Messungen verarbeiten und interpretieren;
– Konzepte zur Fehlerbeseitigung und -vermeidung erstellen, Qualitätsberichte dokumentieren und die dafür notwendigen Präsentationen erstellen.
Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Messen und Prüfen von Bauteilen; Messungen auswerten und Ergebnisse interpretieren; Konzepterstellung zur Fehlerbeseitigung und -vermeidung; Dokumentation von Prüfabläufen und Qualitätsdaten.
Die Studierenden können im
Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik
– die wichtigsten Komponenten von elektrischen Anlagen beschreiben, deren Funktion erklären, einfache Schaltungen aufbauen und in Betrieb nehmen sowie sicherheitstechnische Vorschriften umsetzen;
– die wichtigsten Komponenten von pneumatischen und/oder hydraulischen Anlagen beschreiben, deren Funktion erklären, einfache Schaltungen aufbauen und in Betrieb nehmen sowie sicherheitstechnische Vorschriften umsetzen.
Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Fehlersuche an elektrischen und elektronischen Geräten und Systemen. Aufbau, Inbetriebnahme und Einstellen von pneumatischen und/oder hydraulischen Systemen.
Gemäß Stundentafel I.4.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Technische Grundlagen
– physikalische Größen und Objekte beschreiben und im Zusammenhang mit diesen Größen Messgenauigkeit und Fertigungstoleranz unterscheiden;
– physikalische Größen, Einheiten und Vorsilben anwenden;
– die Regeln der technischen Berechnung anwenden und mit den Größen einfache Berechnungen durchführen, Werte in Brüchen, wissenschaftlichem und technischem Format darstellen;
– die Größen des SI und die systemunabhängigen Größen wie Energie, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Kraft, Drehmoment und Drehzahl anwenden;
– verstehen, dass Größen von anderen Größen abhängig sein können;
– einfache Skizzen ausgehend von textuellen Beschreibungen und vorliegenden Modellen anfertigen;
– textuell verfasste Aufgabenstellungen im Bereich der Geometrie in die Sprache der Mathematik umsetzen und daraus allgemeine und spezielle Lösungen berechnen;
– Größenordnungen von Ergebniswerten abschätzen, die tatsächlichen Werte ermitteln und auf Plausibilität prüfen;
– x-y-Diagramme und x-t-Diagramme in einem geeigneten Maßstab erstellen;
– aus gegebenen Diagrammen Werte ermitteln und Verläufe analysieren;
– absolute und prozentuelle Abweichungen berechnen.
Bereich Maschinenbau
– die Eigenschaften und Einsatzgebiete der metallischen Werkstoffe beschreiben;
– unterschiedliche Verbindungstechniken erläutern;
– Parameter von Werkzeugmaschinen wie Drehzahl-, Vorschub- und Schnittgeschwindigkeit berechnen;
– die Normen zur Erstellung normgerechter technischer Zeichnungen angeben und technische Zeichnungen normgerecht erstellen.
Bereich Technische Grundlagen:
Physikalische Größen und Objekte, Messgenauigkeit und Fertigungstoleranz, Einheiten, Vorsilben. Einfache technische Berechnungen.
SI-Einheitensystem, Größen wie Energie, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Kraft, Drehmoment und Drehzahl.
Einfache Skizzen ausgehend von textuellen Beschreibungen und vorliegenden Modellen anfertigen. x-y-Diagramme und x-t-Diagramme.
Bereich Maschinenbau:
Metallische Werkstoffe. Verbindungstechniken. Drehzahl-, Vorschub- und Schnittgeschwindigkeit von Werkzeugmaschinen. Erstellung normgerechter technischer Zeichnungen einfacher Bauteile.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– eine Übersicht über die Werk- und Hilfsstoffe, über die Einteilung der Werkstoffe, deren Auswahl und über die Eigenschaften der Werkstoffe geben;
– Verfahren der spanabhebenden und spanlosen Fertigung beschreiben;
– Werkzeuge und Verfahren der spanenden und spanlosen Fertigung beurteilen;
– händische und maschinelle Formgebung der spanenden Fertigung gegenüberstellen;
– Normgerechte Darstellung und Bemaßung von Körpern in Zeichnungen.
Eigenschaften der Werk- und Hilfsstoffe. Spanabhebende und spanlose Verfahren.
Schnittdarstellungen, Darstellung und Bemaßung, Kennzeichnung technischer Oberflächen, Schriftfeld und Stückliste, Anfertigen von Freihandskizzen und deren Fertigungszeichnungen.
Gemäß Stundentafel I.4.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs zum 1. und 2. Kompetenzmodul erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Sicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz und Instandhaltung
– die möglichen Gefahren, die in der Werkstätte auftreten können erkennen und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen einhalten;
– die Möglichkeiten der Abfallvermeidung und die vorschriftsmäßige Abfallentsorgung erkennen und einhalten;
– die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten.
Bereich Mechanische Grundfertigkeiten
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Metallwerkstoffen unterscheiden;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Blechbearbeitung
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Blechen unterscheiden;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Schweißen
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Werkstoffen unterscheiden;
– unterschiedliche Verbindungstechniken anwenden und nichtlösbare Verbindungen herstellen.
Bereich Spanende Fertigung
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Werkstoffen unterscheiden;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Kunststofftechnik
– die Eigenschaften, Verbindungstechniken, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Kunststoffen unterscheiden;
– die grundlegenden Arbeitstechniken der Kunststoffbearbeitung und können diese zur Herstellung von Kunststoffteilen einsetzen.
Bereich Sicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz und Instandhaltung:
Gefahren in den Werkstätten, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen. Recycling und gesetzeskonforme Entsorgung von Problemstoffen, die in der Werkstätte anfallen. Nachhaltiger Umgang mit Werkstoffen, Hilfsstoffen und Arbeitsmitteln.
Bereich Mechanische Grundfertigkeiten:
Arbeitsmethoden zur Bearbeitung von Metallen und Kunststoffen wie zum Beispiel: Anreißen, Messen, Feilen, Schleifen, Entgraten, Sägen, Körnen, Bohren, Senken und Gewindeschneiden.
Bereich Blechbearbeitung:
Händisches und maschinelles Trennen, Richten, Strecken, Biegen, Falzen und Ausklinken von Blechen.
Bereich Blechbearbeitung:
Nieten, Punktschweißen. Oberflächenbehandlungsverfahren von Blechen. Verfahren zum Verbinden und Trennen unterschiedlicher Werkstoffe.
Bereich Blechbearbeitung:
Längs-, Plan-, und Kegeldrehen, Einstechen, Abstechen. Passung, Herstellen von Innen- und Außengewinde. Schruppen und Schlichten, Stirn- und Walzfräsen, Nuten fräsen.
Bereich Kunststofftechnik:
Kleben von Kunststoffen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– den Ablauf von Produktentwicklungen und den Zusammenhang mit dem Designprozess erklären;
– Designprojekte im Team abwickeln;
– zielgruppenorientiert Entwürfe erstellen.
Grundlagen des Industriedesigns, Kommunikationsmittel, Methoden der Gestaltung. Interdisziplinäre Kommunikation innerhalb des Designprozesses. Zielgruppendefinition, Research, Produkt- und Marktanalyse, Designmoods, Entwürfe.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Designprojekte hinsichtlich der Funktionalität, Ästhetik, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Zielgruppenorientierung beurteilen und erstellen;
– Konzepte für Designprojekte erstellen, Visionen entwickeln und Problemlösungen für Produkte erarbeiten.
Wahrnehmungslehre (Produktsemantik, Ergonomie, Designregeln), Theorie der Ästhetik, Farbtheorie.
Auswahl von Werkstoffen und Herstellungsverfahren bezüglich Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Entwicklung von formalen und funktionellen Konzepten, Zukunftstechnologien.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Gestaltungsprinzipien und Medien im Design erklären und anwenden.
Grundlagen der Darstellungstechnik. Basisübungen für Parallelprojektionen und Perspektiven. Grundlagen in Marker- und Mischtechnik. Skizzentechnik und Entwurfstechnik.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die Gestaltungsprinzipien und Medien im Design vertiefend anwenden;
– ein geeignetes Darstellungsverfahren auswählen;
– ein Designobjekt mit analogen und digitalen Medien entwickeln und darstellen.
Plastische Darstellung durch Licht und Schatten; zeichnerische Darstellung von Materialien, Oberflächen und Strukturen.
Überblick Darstellungsverfahren, Vor- und Nachteile. Entwurfsarbeit mit analogen und digitalen Medien; Erstellung von multimedialen Präsentationen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Zusammenhänge der Kulturepochen, der Kunst- und Designgeschichte erklären;
– Stile, Designströmungen und Produkte erkennen, beschreiben und zuordnen.
Überblick über Kulturepochen im Lauf der Jahrhunderte in den Bereichen Architektur, Kunst und Design.
Vertiefung des Wissens über Kulturepochen. Vermittlung der Zusammenhänge und Merkmale von Stilen und Strömungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Kunst- und Designobjekte analysieren und hinsichtlich ihrer soziokulturellen Geschichte zuordnen;
– Präsentationen im designgeschichtlichen Kontext entwickeln.
Designgeschichte und Designströmungen im 20. und 21. Jahrhundert. Vergleich verschiedener Designstile, Interpretation, von Designepochen, Übertragung verschiedener Designstile in das eigene Produkt.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Schneidwerkstoffe und Hilfsstoffe auswählen;
– die Schnittkraft, Zerspanungsleistung und Verschleiß analysieren;
– Fertigungsmaschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen erklären sowie unterschiedliche Fertigungsmaschinen bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit bewerten.
Schneidwerkstoffe, Hilfsstoffe. Grundlagen der Schnittkraftberechnung; Berechnung der Zerspanungsleistung, Grundlagen Verschleiß.
Fertigungsmaschinen (Bauformen, Bauelemente, Einsatzbereiche, Steuerung und Programmierung); Grundlagen Vorrichtungs- und Werkzeugbau.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die speziellen Fertigungsverfahren erklären und auswählen;
– Fertigungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion verknüpfen und optimieren;
– flexible Fertigungssysteme erklären.
Spezielle Fertigungsverfahren, additive Fertigung; kombinierte Fertigungsverfahren. Verkettung von Fertigungsmaschinen. Flexible Fertigungssysteme.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Vorrichtungsbau
– Elemente, Komponenten und Baugruppen von Vorrichtungen erklären, auswählen und in einen Gesamtprozess einbinden;
– Elemente von Vorrichtungen hinsichtlich ihrer Festigkeit beurteilen und die Gesamtanlage bezüglich Funktion, Kapazität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit bewerten.
Bereich Vorrichtungsbau:
Lagebestimmung und Spannen von Bauteilen unter Berücksichtigung der Prozesskräfte, Bauelemente von Vorrichtungen, Vorrichtungsarten und Vorrichtungssysteme, Anwendung von Aktoren im Vorrichtungsbau, Gestaltungskriterien.
Dimensionierung und Bewertung von Vorrichtungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Handhabungstechnik
– Bauelemente und Baugruppen von Handhabungsgeräten erklären, auswählen und in einen Gesamtprozess einbinden;
– Elemente von Handhabungsgeräten hinsichtlich ihrer Festigkeit beurteilen und die Gesamtanlage bezüglich Funktion, Kapazität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit bewerten;
– Produktionsabläufe unter Einbeziehung flexibler Fertigungssysteme und der dafür notwendigen Handhabungsgeräte entwickeln.
Bereich Handhabungstechnik:
Grundelemente und Grundprinzipien der Werkstück- und Werkzeughandhabung, Werkstück- und Werkzeugspeichersysteme.
Aufbau, Auslegung und Bewertung von Handhabungseinrichtungen. Verkettung und Steuerung von Handhabungseinrichtungen in flexiblen Fertigungssystemen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Werkzeuge hinsichtlich Aufbau, Funktion und Herstellung erklären;
– Standardkomponenten des Werkzeugbaus entsprechend den Anforderungen an das Werkzeug auswählen;
– den Einsatz von Werkzeugen, ihrer Werkstoffe und Komponenten hinsichtlich Funktionalität und Wirtschaftlichkeit analysieren sowie nach dem Stand der Technik und den Sicherheitsvorschriften bewerten;
– Materialien und Bearbeitungsverfahren auswählen und damit das Werkzeug hinsichtlich der Funktionalität unter Berücksichtigung der geforderten Standzeit, Wirtschaftlichkeit und Einbindung in einen Gesamtprozess entwickeln und die Komponenten berechnen.
Werkzeuge der Blechbearbeitung (Biege-, Tiefzieh- und Stanzwerkzeuge). Werkzeuge der Massivumformtechnik (Schmiede- und Presswerkzeuge).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Werkzeuge hinsichtlich Aufbau, Funktion und Herstellung erklären;
– Standardkomponenten des Werkzeugbaus entsprechend den Anforderungen an das Werkzeug auswählen;
– den Einsatz von Werkzeugen, ihrer Werkstoffe und Komponenten hinsichtlich Funktionalität und Wirtschaftlichkeit analysieren sowie nach dem Stand der Technik und den Sicherheitsvorschriften bewerten;
– Materialien und Bearbeitungsverfahren auswählen und damit das Werkzeug hinsichtlich der Funktionalität unter Berücksichtigung der geforderten Standzeit, Wirtschaftlichkeit und Einbindung in einen Gesamtprozess entwickeln und die Komponenten berechnen.
Werkzeuge der Kunststoffverarbeitung (Press-, Gieß-, Spritzgieß-, Extrusions- und Blasformwerkzeuge).
Werkzeuge für Sonderbearbeitungsverfahren.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Funktionsweise der Förderanlagen verstehen sowie Maschinen und Anlagen der Fördertechnik auslegen;
– Lösungskonzepte für Aufgaben der Fördertechnik erarbeiten.
Vertiefung der Hubwerke, Aufzüge, Brücken-, Portal- und Drehkrane; Serienhebezeuge; Fahr-, Dreh- und Wippwerke. Anlagenplanung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Maschinen und Anlagen der Fördertechnik erklären und auslegen;
– Lösungskonzepte für Aufgaben der Fördertechnik erarbeiten;
– Tragkonstruktionen bemessen und analysieren;
– logistische Vorgänge analysieren.
Schwingförderer, Vertiefung der Bandförderer, weitere mechanische Stetigförderer mit und ohne Zugmittel; Strömungsförderer. Anlagenplanung. Tragkonstruktionen. Technische Logistik.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die unterschiedlichen Energieträger erklären;
– die Verfahren der Energiewandlung erklären.
Energie (Erdöl, Kohle, Erdgas, Biogas, Biodiesel, Methanol, Ethanol, Wasserstoff).
Verfahren der Energiewandlung (direkte und indirekte Solarenergie, Energie aus Planetenbewegung, Energie aus Kernkraft, Brennstoffzellen).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Verfahren der Energiespeicherung erklären;
– Emissionen nach Ausmaß und Schadwirkung beurteilen;
– Verfahren zur Minimierung von Umweltbelastungen erklären.
Systeme der Energiespeicherung (direkte und indirekte Speicherung von elektrischer Energie).
Emissionen (Begriffe; Schadstoffe; Emissionen und Emissionsquellen, Normen, Grenzwerte). Verfahren zur Emissionsminderung (Staubabscheidung, Entschwefelung, Biowäscher, katalytische Abluftreinigung).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– thermische Strömungsmaschinen für Anlagen auswählen sowie deren Energieeffizienz beurteilen;
– für thermische Strömungsmaschinen Auslegungsberechnungen durchführen;
– Betriebsverhalten und Regelung von thermischen Strömungsmaschinen analysieren.
Thermische Strömungsmaschinen (Aufbau, konstruktive Ausführung, Wirkungsgrad). Auslegungs- und Festigkeitsberechnung von thermischen Strömungsmaschinen.
Betriebsverhalten und Regelung von Dampfturbinen, Gasturbinen, Verdichtern und Ventilatoren.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– hydraulische Strömungsmaschinen für Anlagen auswählen;
– für hydraulische Strömungsmaschinen Auslegungsberechnungen durchführen;
– Betriebsverhalten und Regelung von Wasserturbinen und Kreiselpumpen analysieren.
Hydraulische Strömungsmaschinen (Aufbau, konstruktive Ausführung).
Auslegungs-, Hydraulik- und Festigkeitsberechnungen von hydraulischen Strömungsmaschinen. Betriebsverhalten und Regelung von Kreiselpumpen und Wasserturbinen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Kolbenmaschinen mechanisch auswählen und auslegen;
– Kolbenmaschinen thermodynamisch beurteilen.
Einsatzkriterien; Kurbeltrieb, Zylinderanordnung, Massenkräfte und Massenausgleich, Ventiltrieb. Vergleichsprozesse, Indikatordiagramme, Leistung und Wirkungsgrade, Kenngrößen, Kennfelder.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Betriebsverhalten und Regelung von Kolbenmaschinen erklären sowie deren Energieeffizienz beurteilen;
– die Emissionen von Verbrennungsmotoren beurteilen.
Betriebsverhalten und Regelung, Gemischaufbereitung, Motormanagement, Gaswechsel, Aufladung, Zündanlagen.
Abgaszusammensetzung, Abgasgesetzgebung, Schadstoffminimierung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Grundlagen der Fahrzeugmechanik erklären;
– die Bauarten sowie den Aufbau von Reifen und Rädern erklären und deren Einfluss auf das Fahrverhalten beurteilen;
– den Aufbau und die Funktion von Getrieben, Kupplungen und Wandlern sowie deren Einfluss auf das Fahrverhalten erklären und deren funktionsgerechte Gestaltung beurteilen;
– Kupplungen und Getriebe in den Hauptabmessungen dimensionieren;
– den Aufbau und die Funktion von Gelenk- und Antriebswellen, Achsgetrieben und Differentialen sowie von Allradantrieben erklären.
Fahrzeugmechanik. Reifen und Räder. Kupplung, Getriebe, Wandler. Gelenk- und Antriebswellen, Achsgetriebe und Differentiale, Allradantrieb.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– den Aufbau von Radaufhängungen sowie die Achskinematik erklären und deren Einfluss auf das Fahrverhalten beurteilen;
– den Aufbau und die Funktion von Federung, Dämpfung und Bremsen erklären sowie deren Einfluss auf das Fahrverhalten und die Einhaltung der relevanten Bau- und Sicherheitsvorschriften beurteilen;
– die Bauarten, den Aufbau und die Funktion von Lenkung und Fahrwerkregelsystemen erklären sowie deren Einfluss auf das Fahrverhalten beurteilen;
– die Bauarten und den Aufbau sowie die Gestaltungsprinzipien von Karosserien unter Berücksichtigung des Leichtbaus erklären;
– aktuelle Entwicklungen von alternativen Fahrzeugantrieben erklären und beurteilen.
Radaufhängung, Achskinematik. Federung, Dämpfung, Bremsen. Lenkung, Fahrwerkregelsysteme. Karosseriebauarten. Alternative Fahrzeugantriebe.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Verzahnungen und Zahnradgetriebe erklären;
– Verzahnungen auslegen, Zahnradgetriebe berechnen.
Verzahnungen, Zahnradgetriebe.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– für Antriebe geeignete Ketten, Keilriemen sowie Zahnriemen auswählen und berechnen;
– Ketten- und Riementriebe hinsichtlich Funktion und Einsatzbereich analysieren.
Kettentriebe, Keilriementriebe; Zahnriementriebe.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die für die Motor- und Fahrzeugsteuerung notwendigen Bordnetze und Sensoren sowie die für die passive Fahrsicherheit erforderlichen Elemente auswählen und deren Funktion erklären.
Bordnetze, Sensoren, Messdatenerfassung und -auswertung; passive Fahrsicherheit.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die für die Motor- und Fahrzeugsteuerung notwendigen Steuergeräte und Bussysteme sowie die für die aktive Fahrsicherheit erforderlichen Elemente auswählen und deren Funktion erklären.
Steuergeräte, Bussysteme; aktive Fahrsicherheit.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik
– das elektrische und magnetische Feld und die Funktionsprinzipien der elektrischen Bauelemente beurteilen sowie Fehlerquellen erfassen und analysieren;
– Schaltungen für Wechsel- und Drehstromanwendungen entwickeln;
– Sicherheitsrisiken analysieren und erforderliche Schutzmaßnahmen entwickeln.
Bereich Elektrotechnik:
Elektrisches und magnetisches Feld (Kondensator, Schaltung von Kondensatoren, Bauformen, Kenngrößen, Induktionsgesetz, Spannungserzeugung, Wirbelströme).
Wechselstrom und Drehstrom (Schaltungen mit Widerständen, Spulen und Kondensatoren, Schwingkreise, Sternschaltung, Dreieckschaltung).
Schutzmaßnahmen (Schutz gegen Berühren und gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, Überstrom- und Kurzschlussschutz).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Elektronik
– die Funktionsprinzipien von elektronischen Bauteilen erklären.
Bereich Elektronik:
Halbleiter, Aufbau, Dotieren, PN-Übergang, Dioden, Transistor, Thyristor, Triac, Operationsverstärker-Schaltungen, Gleichrichterschaltungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Sensorik
– Sensoren für Temperatur, Druck, Position, Entfernung, Kraft und Durchfluss erklären und anwenden;
– Identifikationssysteme für verschiedene industrielle Aufgaben anwenden;
– können die Auswirkung von Messunsicherheiten abschätzen.
Bereich Sensorik:
Sensoren für nichtelektrische Größen. Identifikationssysteme. Messunsicherheit, Fehlervermeidung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Aktorik
– elektrische Antriebe erklären und auswählen;
– pneumatische und hydraulische Antriebe erklären und auswählen;
– den Einsatz von Aktoren in Schaltplänen dokumentieren.
Bereich Aktorik:
Elektromotoren zum Antreiben (Gleichstrommaschine, Drehstrommaschine), Kenngrößen und Anwendungen; Elektromotoren zum Positionieren (Servoantrieb, Schrittmotor), Kenngrößen und Anwendungen.
Pneumatische und hydraulische Aktoren, Kenngrößen und Anwendungen. Entwicklung von Schaltplänen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Regelstrecken analysieren;
– die wichtigsten Diagramme der Regelungstechnik interpretieren.
Begriffe, Übertragungsfunktion, Arten und Zeitverhalten von Regelkreiselementen; Diagramme (Sprungantwort, Nyquist-, Bode-Diagramm).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– stetige und unstetige Regler erklären;
– für eine Regelstrecke geeignete Regler auswählen und einstellen.
Ausführungen von Reglern. Stetige und unstetige Regelungen, Stabilität, Einstellverfahren, Regelkreisanalyse, Optimierung, erweiterte Regelungsstrukturen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Sensoren
– den Aufbau und die Funktionsweise von Weg- und Winkelmesssystemen sowie von Kraft- und Momentenmesssystemen auswählen und anwenden;
– Maßnahmen für die Sicherheitstechnik von Industrierobotern ergreifen;
– digitale Netze zur Kommunikation von Sensoren anwenden.
Bereich Effektoren
– den Aufbau und die Funktionsweise von Effektoren erklären, die Anforderungen an Effektoren analysieren sowie geeignete Effektoren auswählen und anwenden.
Bereich Sensoren:
Sensoren für geometrische, bewegungs- und kraftbezogene Größen. Sicherheitstechnik bei Industrierobotern. Digitale Netze, Internetschnittstelle.
Bereich Effektoren:
Mechanische, fluidische und magnetische Greifer, Greiferkinematik, Greiferflexibilität, Fügemechanismen, Greifersensorik und Sicherheitssysteme.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Robotik
– den Aufbau und die Funktionsweise von Industrierobotern erklären sowie Industrieroboter programmieren;
– Sicherheitseinrichtungen für Industrieroboter auswählen und anwenden;
– die Anforderungen an einen Industrieroboterarbeitsplatz analysieren und geeignete Industrieroboter auswählen.
Bereich Robotik:
Roboterkinematik, Koordinatensysteme und Koordinatentransformation, Baugruppen, Steuerungen, Programmierung.
Sicherheitseinrichtungen.
Einsatzgebiete von Industrierobotern; Kommunikation und Kollaboration Mensch–Maschine, interaktive Kommunikation zwischen den Maschinen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Steuerungstechnik
– Schaltpläne für digitale Schaltungen entwickeln;
– Ablauf- und Verknüpfungssteuerungen unterscheiden und in den entsprechenden Diagrammen darstellen;
– Steuerungen programmieren.
Bereich Digitalisierung
– A/D- und D/A- Wandler erklären, auswählen und einsetzen;
– Bussysteme erklären, auswählen und konfigurieren;
– die Probleme der Datensicherheit identifizieren und Maßnahmen ergreifen.
Bereich Steuerungstechnik:
Logische Verknüpfungen, KV-Diagramm, Schaltpläne für digitale Schaltungen. Ablauf- und Verknüpfungssteuerungen, Darstellung von Schrittketten, Umsetzung in einer Programmiersprache.
Strukturierte Programmierung, Verwendung von Funktionen und Funktionsblöcken.
Bereich Digitalisierung:
Analog/Digital- und Digital/Analog-Umsetzer. Bussysteme, Eigenschaften, Zugriffsverfahren, Einsatzgebiete, Konfiguration. Datensicherheit.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Leittechnik
– die Anforderungen an Fertigungs- und Prozessleittechnik definieren;
– einfache Leitsysteme aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Sicherheitstechnik
– die grundlegenden Anforderungen der Maschinensicherheit umsetzen.
Bereich Leittechnik:
Prozessleittechnik, Fertigungsleittechnik, Datenerfassung, Datenanalyse, Datenvisualisierung (lokal und in Netzwerken).
Aufbau und Inbetriebnahme von einfachen Leitsystemen (zB Prozessleittechnik, Fertigungsleittechnik, Homeautomation).
Bereich Sicherheitstechnik:
Sicherheitsanforderungen, Risikoanalyse, Schutzeinrichtungen, Sicherheitsschaltungen und Sicherheitssteuerungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Umweltrelevante Emissionen und Immissionen
– Stoffkreisläufe sowie die Ursachen und Auswirkungen von Umweltbelastungen erklären;
– Emissionen nach Ausmaß und Schadwirkung beurteilen und Reduktionsmaßnahmen ausarbeiten.
Bereich Umwelttechnische Verfahren und Maßnahmen
– Verfahren zur Behandlung von Abwasser erklären;
– Verfahren zur Behandlung von Abfall erklären sowie die Grundlagen der Abfallwirtschaft anwenden.
Bereich Chemische und mikrobiologische Prozesse in der Umwelttechnik
– die chemischen und mikrobiologischen Grundlagen umwelttechnologischer Verfahren erklären;
– stöchiometrische Berechnungen für umwelttechnische Prozesse durchführen und auf Plausibilität prüfen;
– den umwelttechnischen Einsatz von Mikroorganismen planen;
– chemische und mikrobiologische Abläufe in Verfahren bzw. Anlagen erklären;
– Stoffströme und Betriebszustände bei Abwasserreinigung- und Biogasanlagen analysieren und beurteilen.
Bereich Umweltrelevante Emissionen und Immissionen:
Schadstoffe im Wasser und im Boden (Stoffkreisläufe für Kohlenstoff, Stickstoff und Phosphor in Gewässern, Eutrophierung).
Schadstoffe im Wasser und im Boden (Emissionen, Immissionen, Abwasser, Abfall, Wasser- und Bodenqualität, Anlagen und Maßnahmen zur Schadstoffreduktion, rechtliche Grundlagen).
Bereich Umwelttechnische Verfahren und Maßnahmen:
Grundlagen, Verfahren und Funktionsweisen zur Behandlung von Abwasser (Grundlagen der Abwasserreinigung, abwassertechnische Berechnungen, Verfahrenswahl, Funktionsweise der Behandlungsverfahren für kommunale und industrielle Abwässer und Funktionsweise von Biogasanlagen).
Grundlagen, Verfahren und Funktionsweisen zur Behandlung von Abfall (Kommunale und betriebliche Abfallwirtschaft, gefährliche Arbeitsstoffe, Abfalltrennung, Ein- und Ausstufungen von Abfällen, Nachhaltigkeit), rechtliche Grundlagen.
Bereich Chemische und mikrobiologische Prozesse in der Umwelttechnik:
Bioverfahrenstechnisch eingesetzte Mikroorganismen, Reinkulturen, Mischkulturen, Dynamik von Wachstum und Absterben von Biomasse in Bioreaktoren und umwelttechnischen Anlagen.
Stöchiometrie, Plausibilitätsprüfung von Analysenergebnissen. Umwelttechnischer Einsatz von Mikroorganismen. Chemische und mikrobiologische Abläufe in Verfahren bzw. Anlagen (Fermentation, Abwasserreinigung, Biogasanlagen, mechanisch-biologische Abfallbehandlung, Deponierung, Bodensanierung, biologische Abluftreinigung). Stoffströme bei Abwasserreinigungs- und Biogasanlagen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Umweltrelevante Emissionen und Immissionen
– Schadstoffkonzentrationen und Schallemissionen erklären;
– Emissionen nach Ausmaß und Schadwirkung beurteilen und Reduktionsmaßnahmen ausarbeiten.
Bereich Umwelttechnische Verfahren und Maßnahmen
– Maßnahmen zur Abluftreinigung erklären;
– abwassertechnische Anlagen auslegen;
– Verfahren abfalltechnischer Anlagen erklären;
– Berechnungen für Lärmarbeitsplätze durchführen und Maßnahmen zum Schallschutz beurteilen;
Bereich Produktionsmanagement
– die integrierten Managementsysteme erklären;
– die Handhabung von Gefahrstoffen sowie die Grundlagen der Abfallwirtschaft und der betrieblichen Wasserwirtschaft erklären;
– die Umsetzung der Sicherheitstechnik eines Betriebes analysieren;
– ein Abfallwirtschaftskonzept für einen Betrieb entwickeln.
Bereich Umweltrelevante Emissionen und Immissionen:
Schadstoffe in der Luft und Atmosphäre (Emissionen, Immissionen, Treibhausgase, stratosphärischer Ozonabbau, bodennahe Ozonbildung) sowie Schallemissionen.
Schadstoffe in der Luft und Atmosphäre (Schadwirkung, Reduktionsmaßnahmen, rechtliche Grundlagen).
Bereich Umwelttechnische Verfahren und Maßnahmen:
Maßnahmen zur Abluftreinigung (Rauchgasreinigung, Biogasentschwefelung, Aktivkohlefilterung). Abwassertechnische Anlagen (Bilanzierung und einfache Dimensionierung von Abwasserreinigungsanlagen zur Nährstoffentfernung und Schlammbehandlung). Abfalltechnische Anlagen (Verfahren, Konzepte, Optimierungspotentiale).
Maßnahmen zur Reduktion von Lärmbelastungen (Gehörschutz, Lärmarbeitsplatz, schalltechnische Berechnungen, Schallschutzmaßnahmen).
Bereich Produktionsmanagement:
Integrierte Managementsysteme (Qualitäts-, Umwelt-, Sicherheits- und Risikomanagement). Abfallwirtschaft (Grundlagen, Gefahrstoffe), betriebliche Wasserwirtschaft (Wasserrechtsgesetz).
Sicherheitstechnik (Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes, Maschinen- und Gerätesicherheit, Arbeitsstoffe, Brand- und Explosionsschutz, psychische und physische Belastungen und deren Bekämpfung, Evaluierung).
Abfallwirtschaftsgesetz, Abfallwirtschaftskonzept.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Mechanische Verfahrenstechnik
– den Aufbau, die Wirkungsweise und den Prozessablauf mechanischer Grundoperationen erklären und die mechanische Grundoperationen auslegen;
– das Zusammenwirken von verfahrenstechnischen Grundoperationen und Verfahrenskombinationen erklären sowie Komponenten auswählen und kombinieren;
– ein Grobkonzept einer verfahrenstechnischen Anlage entwickeln.
Bereich Mechanische Verfahrenstechnik:
Grundoperationen der mechanischen Verfahrenstechnik (Brechen, Mahlen; Sieben, Sichten, Sortieren, Flotieren), Partikelabscheidung aus Flüssigkeiten und Gasen (Sedimentieren, Zentrifugieren, Zyklonieren, Filtrieren, Elektroabscheiden, Nassabscheiden), Verfahren und Anlagen zur mechanischen Abgasreinigung im Bereich der Energie- und Umwelttechnik sowie der Grundstoffindustrie, Recyclingverfahren.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Thermische und chemische Verfahrenstechnik
– den Aufbau, die Wirkungsweise und den Prozessablauf der thermischen Trennverfahren erklären sowie thermische Trennverfahren auslegen;
– die Wirkungsweise der Verbrennungsprozesse erklären;
– den Energieumsatz chemischer Reaktionen berechnen.
Bereich Thermische und chemische Verfahrenstechnik:
Grundoperationen der thermischen Verfahrenstechnik (Verdampfen, Destillieren, Rektifizieren). Brennstoffe, Verbrennungsprozesse, Verbrennungsrechnung. Grundlagen der chemischen Thermodynamik.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Programmentwicklung
– in einer Datenbanksoftware Tabellen, Abfragen, Formulare und Berichte erstellen, ändern und löschen;
– einfache Datenbank-Aufgabenstellungen analysieren und umsetzen;
– die Grundlagen der Entwicklungsumgebung erklären sowie Ablaufalgorithmen entwerfen und graphisch darstellen;
– Programme systematisch entwerfen und diese in einer höheren Programmiersprache umsetzen sowie mit Methoden der strukturierten Programmierung Programme entwickeln;
– die wesentlichen Begriffe der objektorientierten Programmierung erklären.
Bereich Programmentwicklung:
Grundlagen von Datenbanksystemen (Datensätze; Datenimport und Datenexport; Abfragen; Berechnungen; Formulare; Berichte; Primärschlüssel/Fremdschlüssel; Verknüpfen von Tabellen).
Einfache Datenbank-Aufgabenstellungen analysieren und umsetzen.
Grundlagen der Entwicklungsumgebung (Quellcode, Programm, Prozess, Debugging); Algorithmen; grafische Entwurfswerkzeuge.
Strukturierte Programmierung (Programmiersprachen; einfache Programme; Verzweigungen; Schleifen; Datentypen; Prozeduren und Funktionen, Dateizugriff, Anwendungen im Fachgebiet).
Objektorientierte Programmierung (Konzept der Objektorientierung; Klassen, Objekte, Methoden, Eigenschaften).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Datenerfassung und -verarbeitung
– analoge und digitale Signale als Prozessdaten interpretieren sowie die Erfassung und Verarbeitung von Prozessdaten planen und durchführen.
Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik
– Netzwerkprotokolle und ihre Verwendung beschreiben sowie Netzwerkkomponenten aufzählen, in Betrieb nehmen und warten;
– im Industrienetzwerk und in Feldbussystemen auftretende Probleme identifizieren und beheben sowie die Netzwerk- und Feldbustechnik in mechatronischen Projekten einsetzen;
– Daten sichern, sie vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen, sich über gesetzliche Rahmenbedingungen informieren und diese berücksichtigen.
Bereich Automatisierungssysteme
– Automatisierungssysteme und deren Komponenten benennen und klassifizieren sowie die hierarchische Gliederung von Automatisierungssystemen angeben;
– anwenderspezifische Programme für marktübliche Automatisierungskomponenten entwickeln, testen und dokumentieren.
Bereich Datenerfassung und -verarbeitung:
Prozesse und Automatisierungsstrukturen; Analoge und digitale Signale, Erfassen und Verarbeiten von Binärwerten, Kenngrößen von Systemen der Prozessdatenverarbeitung (Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Reaktionszeit, Wirtschaftlichkeit); Visualisierung (Mensch-Maschine-Schnittstellen, Ergonomie).
Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik:
Netzwerktechnik (Grundlagen, Protokolle, Topologien, Zugriffsverfahren; Netzwerkkomponenten).
Industrienetzwerke (Arten, Eigenschaften und Einsatzgebiete unterschiedlicher Systeme; Software zum Betreiben von Netzen und Bussystemen, Strategien zur Fehlersuche; Einsatz von Feldbussystemen in mechatronischen Systemen; Einsatz von Netzwerktechnik in mechatronischen Systemen).
Datensicherung und Datensicherheit (Medien zur Datensicherung; Virenschutz; Firewalls; Updates, Service Packs; Digitale Signatur).
Bereich Automatisierungssysteme:
Einsatzgebiete von Mikrocontrollern und Speicherprogrammierbaren Steuerungen (Aufbau, Register, Speicherarchitektur, Befehle, digitale Ein- und Ausgänge).
Entwurf und Implementierung von Programmen; Einsatz der Peripherie, Steuern mit Automatisierungssystemen.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4 sowie
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4 sowie
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | III/III |
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I |
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I |
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 5 | 5 | 2 | 2 | 18 | I |
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III |
| 6. | Angewandte Informatik | 2 | - | - | - | - | 2 | I |
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | 4 | II |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||
| 1. | Mechanik und Elemente des Maschinenbaus 4 | - | 6 | 6 | 3 | 3 | 18 | I |
| 2. | Elektrotechnik und Elektronik 4 | - | 6 | 6 | 3 | 3 | 18 | I |
| 3. | Mechatronische Systeme und Automatisierung 4 | - | 2 | 2 | 4 | 4 | 12 | I |
| 4. | Fertigungs- und Betriebstechnik | - | 4 | 4 | - | - | 8 | I |
| 5. | Fachspezifische Informationstechnik 4 | - | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | I |
| 6. | Konstruktion und Projektmanagement 4 | - | 4 | 4 | 6 | 6 | 20 | I |
| 7. | Laboratorium | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 8. | Werkstättenlaboratorium | - | - | - | 2 | 2 | 4 | III |
| Pflichtgegenstand der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefung gemäß B.1 5 | - | - | - | 3 | 3 | 6 | ||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 37 | 37 | 37 | 37 | 171 | ||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| B.1 | Pflichtgegenstände der schulautonomen | Semester | pflich- | |||||
| Wahlmodul-Vertiefung | tungs- | |||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||
| 1. | Robotik und Handhabung – Vertiefung 4 | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I |
| 2. | Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik – Vertiefung 4 | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I |
| 3. | Fachspezifische Informationstechnik – Vertiefung 4 | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I |
| 4. | Elektronik – Vertiefung 4 | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I |
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung | ||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||
| D. | Freigegenstände | |||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | - | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | - | 2 | - | 2 | III |
| 6. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| E. | Förderunterricht 6 | |||||||
| 1. | Deutsch | |||||||
| 2. | Englisch | |||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||
____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefung ist ein Pflichtgegenstand aus B.1 zu wählen.
6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||
_______________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Werkstättenlaboratorium“.
6 Im Rahmen der schulautonomen Vertiefung ist ein Pflichtgegenstand aus B.1 zu wählen.
7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||||||||
| tungs- | |||||||||||||
| 1. | |||||||||||||
___________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Im Rahmen der schulautonomen Vertiefung ist ein Pflichtgegenstand aus B.1 zu wählen.
6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||||||||||
_____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Werkstättenlaboratorium“.
6 Im Rahmen der schulautonomen Vertiefung ist ein Pflichtgegenstand aus B.1 zu wählen.
7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Mechatronik können ingenieurmäßige Tätigkeiten in den Kompetenzfeldern „Mechanik und Elemente des Maschinenbaus“, „Elektrotechnik und Elektronik“, „Mechatronische Systeme und Automatisierung“, „Fertigungs- und Betriebstechnik“ und „Fachspezifische Informationstechnik“ ausführen. Dabei stehen die Planung, Entwicklung, Realisierung, Inbetriebnahme und Wartung von mechatronischen Anlagen, Antrieben und Geräten der Feinwerk- und Automatisierungstechnik sowie deren Programmierung und Visualisierung im Vordergrund.
Im Bereich den Elektrotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundgrößen der Elektrotechnik sowie die Grundelemente eines Stromkreises sowie die Gesetze für die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung erklären; Sie können unterschiedliche Stromarten und die Wirkungen und Gefahren des elektrischen Stromes erklären; Messschaltungen zur Strom- und Spannungsmessung entwerfen und aus Messdaten für Gleichstromschaltungen Ersatzwiderstände und die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung berechnen sowie einfache Schaltpläne erstellen.
Im Bereich den Maschinenbau kennen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und Einsatzgebiete der metallischen Werkstoffe des Maschinenbaus und erklären; Sie können die Normen zur Erstellung normgerechter technischer Zeichnungen anwenden; sowie verschiedene Darstellungen von Werkstücken und Maschinenteilen skizzieren und normgerecht anfertigen, können unterschiedliche Verbindungstechniken und Verfahren der spanabhebenden und spanlosen Fertigung erklären, sowie Parameter von Werkzeugmaschinen berechnen.
In den Grundlagen der Mechanik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen und Gesetze der technischen Mechanik, können statische und dynamische Beanspruchungen an mechatronischen Komponenten beurteilen, analysieren und in der Konstruktion berücksichtigen. Sie können mechanische Bauteile für Anwendungen des Fachgebietes auswählen und auslegen. Sie können an Hand computergestützter Methoden Baugruppen der Mechanik und Fluidtechnik entwerfen und dimensionieren.
Im Bereich Elemente des Maschinenbaus kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Funktionsweise von Maschinenelementen sowie hydraulischen und pneumatischen Systemen. Sie kennen die Beanspruchungen an den Maschinenelementen und fluidtechnischen Baugruppen und können daher Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten. Sie können Komponenten für Anwendungen im Fachgebiet auswählen.
Im Bereich Antriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Funktionsweise von Getrieben, Antriebs-, Positionier-, Transfer- und Handhabungssystemen sowie Industrierobotern erklären und Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten. Sie können Getriebe berechnen und die oben genannten mechanischen Funktionsgruppen den Anforderungen entsprechend auswählen.
In den elektrotechnischen Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen und Gesetze der Elektrotechnik und von elektrischen Netzwerken erklären. Sie können Berechnungen in elektrischen Netzwerken durchführen.
Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen Bauelemente der Analog- und Digitaltechnik sowie der Leistungselektronik beschreiben und deren Wirkungsweise erklären. Sie können Fehler an den Bauteilen erkennen und Rückschlüsse auf deren Entstehung ableiten. Sie können für eine vorgegebene Aufgabe die geeigneten Bauelemente auswählen.
Im Bereich Schaltungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundschaltungen der Analog-, Digital- und Leistungselektronik aufzeichnen, deren Eigenschaften erklären und Fehler in den elektronischen Schaltungen feststellen und beheben. Sie können Schaltungen auf der Basis von technischen Vorgaben entwickeln.
Im Bereich Antriebe und Anlagen können die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten von elektrischen Antrieben und Anlagen bezüglich ihrer Wirkungsweise erklären. Sie können Fehler in elektrischen Antriebssystemen und Anlagen feststellen und beheben. Sie können Antriebe auslegen und die Antriebskomponenten dimensionieren.
In der Messtechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe, Verfahren und Geräte der Messtechnik und können Auswirkungen einer Messwertumformung erklären und beschreiben. Sie können für gegebene Anwendungen Verfahren für die Digitalisierung analoger Signale und deren Rückumwandlung auswählen und anwenden. Sie können Messergebnisse beurteilen und Rückschlüsse auf die Messsystematik ziehen. Sie können Messketten entwerfen, um Messgrößen bestmöglich zu erfassen und aufzubereiten.
Im Bereich Sensorik und Aktorik kennen die Absolventinnen und Absolventen das Verhalten und die zugrundeliegenden physikalischen Effekte von Sensoren und Aktoren. Sie verstehen die Ähnlichkeit von mechanischen und elektrischen Systemen. Sie können Sensoren und Aktoren auswählen und deren Umfeld auslegen. Sie können die Wechselwirkungen zwischen Messung und Messobjekt erkennen. Sie können für industrielle Aufgaben der Automatisierung Sensoren und Aktoren auswählen und die entsprechenden Ansteuerungen und Messketten auslegen.
Im Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen das unterschiedliche Betriebsverhalten von gesteuerten und geregelten Systemen und die zugehörigen Grundlagen der Sicherheitstechnik. Sie können sicherheitstechnische Komponenten auswählen und Regelstrecken identifizieren und mathematisch beschreiben. Sie können steuerungstechnische Aufgaben nach Vorgaben lösen und Regler auswählen und einstellen.
In der Fertigungs- und Montagetechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die maßgeblichen Verfahren, Werkzeuge und Maschinen für die Herstellung und Montage von mechatronischen Bauteilen und Geräten. Sie können mechatronische Bauteile, Baugruppen und Geräte herstellen und montieren. Im Bereich Mess- und Prüftechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die maßgeblichen Mess- und Prüfverfahren zur Beurteilung von mechatronischen Bauteilen und Geräten und können Prüfverfahren und Vorschriften produktspezifisch festlegen.
Im Bereich Managementmethoden in der Produktion kennen die Absolventinnen und Absolventen die maßgeblichen Methoden des Produktmanagements und der Qualitätssicherung sowie die Gesetze der Produkthaftung und Normen der Kennzeichnung. Sie können die Zusammenhänge zwischen erreichbarer Fertigungsqualität und dem Fertigungsverfahren abschätzen, Arbeitsabläufe planen und Arbeitsunterlagen erstellen. Sie können die Fertigungsqualität beurteilen und Fertigungsabläufe hinsichtlich der Automatisierung optimieren.
Im Bereich Projektbezogene Kalkulation können die Absolventinnen und Absolventen Entscheidungsgrundlagen für wirtschaftliche Investitionen aufbereiten und die bei der Herstellung von mechatronischen Systemen anfallenden Kosten ermitteln und zu einer Gesamtkalkulation verarbeiten.
Im Bereich Konstruktion kennen die Absolventinnen und Absolventen die Werkstoffe der Mechatronik, ihre normgerechte Bezeichnung, die Einsatzbereiche und das Zusammenwirken verschiedener Werkstoffe und Komponenten in einer Konstruktion. Sie können normgerechte Zeichnungen und Schaltpläne sowie technische Dokumentationen lesen und interpretieren. Sie können Fertigungszeichnungen von Bauteilen und Baugruppen anfertigen, Lage- und Maßaufgaben lösen und Entwürfe und Auslegungen von einfachen Baugruppen erstellen. Sie können mit Normen, Herstellerblättern und Katalogen arbeiten.
Sie können Konstruktionsaufgaben durchführen, einfache technische Dokumentationen unter Einhaltung der gültigen Vorschriften erstellen, Einzelteilzeichnungen und Stücklisten ableiten. Sie können selbstständig mechatronische Komponenten dimensionieren, optimieren und kombinieren. Sie können computergestützte Rechenverfahren anwenden und mechatronische Abläufe simulieren. Sie können Projekte planen und steuern und bei der Konstruktion von Baugruppen und Anlagen systematische Abläufe umsetzen.
Im Bereich Produktion kennen die Absolventinnen und Absolventen die maßgeblichen Verfahren, Werkzeuge und Maschinen für die Herstellung und Montage von Bauelementen, kennen Mess- und Prüfverfahren und die Methoden des Qualitätsmanagements. Sie können die Fertigungsqualität beurteilen und Fertigungsabläufe für die Herstellung mechatronischer Baugruppen, Geräte und Anlagen entwickeln sowie Arbeitsabläufe optimieren.
Im Bereich Standard-Hard- und Software können die Absolventinnen und Absolventen Hardwarekomponenten und deren Funktion benennen. Sie können Betriebssysteme konfigurieren, Daten verwalten sowie Software installieren und deinstallieren. Sie können Netzwerkressourcen nutzen, mit Standardsoftware Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und präsentieren. Sie können Daten sichern und sind über gesetzliche Rahmenbedingungen in der Informatik informiert. Sie können eine PC-Konfiguration bewerten, einfache Hardwarefehler beheben, technische Aufgabenstellungen aufbereiten und die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung beziehen.
Im Bereich Programmentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen graphische Darstellungen für Abläufe beschreiben und ihre Symbolik erklären. Sie können die wesentlichen Begriffe der objektorientierten Programmierung erklären und Objekte und Methoden in ihrer Anwendung darstellen. Sie können systematisch Programme entwerfen und diese in eine höhere Programmiersprache umsetzen. Sie können Algorithmen und Datenstrukturen aufeinander abstimmen, Klassen, Objekte und Methoden anwenden sowie aussagekräftige Programmdokumentationen erstellen. Sie analysieren Programme für Mikrocontroller und können systematisch Testläufe und Fehlersuchmethoden anwenden. Sie können Ablaufalgorithmen entwerfen und grafisch darstellen. Sie können Programme strukturiert oder objektorientiert entwickeln und anwenderspezifische Programme für marktübliche Automatisierungskomponenten entwickeln, testen und dokumentieren.
Im Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der Informationsübertragung darstellen, Netzwerkkomponenten in Betrieb nehmen, Netzwerkprotokolle beschreiben und Eigenschaften von Feldbussystemen angeben. Sie nutzen das Internet und publizieren im Web. Sie können im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren und Entscheidungen über den Einsatz von Feldbussystemen treffen.
Im Bereich Datenerfassung und –verarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen die hierarchische Gliederung von Automatisierungssystemen angeben und marktübliche informationsverarbeitende Geräte der Mechatronik nennen und die Unterschiede im Vergleich darstellen. Sie können mechatronische Geräte im Betrieb nehmen und warten, Messdaten erfassen, übertragen, verwalten, auswerten und visualisieren sowie integrierte Anlagen der Mechatronik in Betrieb nehmen und warten. Sie können analoge und digitale Signale als Prozessdaten deuten und die Kenngrößen von Prozesssystemen angeben.
In der Vertiefung Robotik und Handhabung können die Absolventinnen und Absolventen Produktionsprozesse mit zugekauften oder selbstentwickelten Roboterkomponenten und Handhabungsgeräten unter Einhaltung sicherheitstechnischer Aspekte automatisieren.
In der Vertiefung Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen sicherheitstechnische Komponenten auswählen, Regelstrecken identifizieren und mathematisch beschreiben. Sie können steuerungstechnische Aufgaben nach Vorgaben lösen und Regler auswählen und einstellen.
In der Vertiefung Fachspezifische Informationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Microcomputersysteme entwerfen, bauen, in Betrieb nehmen, testen und vernetzen sowie Schaltungen zur Signalverarbeitung auch unter Einsatz von speziellen integrierten Schaltungen entwickeln sowie Aufgaben der Leistungssteuerung in Gleich- und Wechselstromkreisen lösen.
In der Vertiefung Elektronik können die Absolventinnen und Absolventen elektronische Schaltungen mit speziellen Eigenschaften aufbauen und in Betrieb nehmen, anwenderspezifische Module der Übertragungstechnik selbstständig erarbeiten und einsetzen sowie geeignete Komponenten zur Leistungssteuerung auswählen, konzipieren und umsetzen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“, „Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik“, „Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik“ und „Wirtschaft und Recht“.
Siehe Anlage 1.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und an Hand von Beispielen veranschaulichen;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen;
– Funktionen in Taylorreihen und periodische Funktionen in Fourierreihen entwickeln;
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden;
– komplexe Zahlen multiplizieren, dividieren und unterschiedliche Darstellungen komplexer Zahlen verstehen und anwenden.
Bereich Analysis:
Funktionen mehrerer Variablen (Partielle Ableitungen; lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler), Funktionenreihen (Taylorreihen, Fourierreihen).
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Darstellung von Funktionen (Logarithmische Skalierung).
Bereich Zahlen und Maße:
Komplexe Zahlen (Polarform; Multiplikation, Division).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– können Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen;
– Integralmittelwerte verstehen und anwenden;
– einfache Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung aufstellen und lösen.
Bereich Algebra und Geometrie:
Matrizen (Inverse Matrix).
Bereich Analysis:
Integralrechnung (Integralmittelwerte); Differential- und Differenzengleichungen (Trennen der Variablen; lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; lineare Differenzengleichungen erster Ordnung; numerische Lösung von Anfangswertproblemen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Grundlagen und Gesetze der Statik verstehen;
– Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für statisch bestimmt gelagerte Bauteile berechnen;
– die Grundlagen und Gesetze der Festigkeitslehre verstehen;
– Berechnungsverfahren der Festigkeitslehre verstehen und entsprechende Berechnungen durchführen;
– statische und dynamische Beanspruchungen an Komponenten der Mechatronik beurteilen, analysieren und Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Statik:
Kräfte und Momente, Kräfte zusammensetzen und zerlegen, freimachen von Bauteilen, Auflagerarten, ebene Kräftesysteme, statisch bestimmte Systeme, Kräfte- und Momentengleichgewicht, Auflagerreaktionen, Schwerpunkt, Standsicherheit, Reibung; räumliche Kräftesysteme.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Festigkeitslehre:
Schnittgrößen, Beanspruchungsarten, Flächenmomente erster und zweiter Ordnung, Satz von Steiner, Normal- und Schubspannungen, Ermittlung der Spannungen (Hauptgleichungen); zusammengesetzte Beanspruchung, Überlagerung von Spannungen, Formänderung, Gestaltfestigkeit, Dauerfestigkeit, Anstrengungs-, Festigkeits- und Versagenshypothesen, Knickung; Verformung von Achsen und Wellen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Bewegungsformen der Kinematik verstehen und können Bewegungsvorgänge berechnen und analysieren;
– die Berechnungsverfahren der Kinetik verstehen, diese anwenden und die Ergebnisse analysieren;
– Lagerungen und Führungen wiedergeben und verstehen;
– form-, reib- und stoffschlüssige Verbindungen wiedergeben und verstehen;
– die Verformung von Achsen und Wellen ermitteln;
– den Aufbau von Federkomponenten verstehen;
– Kupplungen und Bremsen für Anwendungen es Fachgebietes auswählen und auslegen;
– Getriebe für Anwendungen des Fachgebietes auswählen und auslegen.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Kinematik:
Kinematik des Massepunkts und starrer Körper; zusammengesetzte Bewegung, Relativbewegung, Geschwindigkeitssatz von Euler.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Kinetik:
Dynamisches Grundgesetz, Prinzip von d’Alembert, Massenträgheit, Arbeit, Energie, Leistung, Wirkungsgrad, Energieerhaltungs- und Arbeitssatz, Impuls- und Drallsatz.
Bereich Elemente des Maschinenbaus – Maschinenelemente:
Lagerungen und Führungen; form-, reib- und stoffschlüssige Verbindungen, Wellen und Achsen, Federn; Kupplungen, Bremsen.
Bereich Antriebstechnik – Getriebe:
Ketten- und Riementriebe, Zahnradgetriebe, Schraubengetriebe , hydraulische Getriebe.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– die Grundprinzipien der Hydromechanik verstehen und entsprechende Berechnungen durchführen;
– den Aufbau von Fluidkomponenten verstehen und hydraulische Systeme beschreiben;
– fluidtechnische Beanspruchungen an Komponenten der Mechatronik beurteilen, analysieren und Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten;
– den Aufbau und das Betriebsverhalten von Positioniersystemen und Transfersystemen verstehen.
– den Aufbau und das Betriebsverhalten von Antriebs- und Handhabungssystemen verstehen.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Hydromechanik:
Hydrostatik (Druck in Flüssigkeiten, Seitenkräfte und Druckmittelpunkt, Auftrieb und Schwimmen); Hydrodynamik (Strömungsarten, Kontinuitätsgleichung, Bernoulligleichung, Fluidreibung, Ähnlichkeitsgesetze).
Bereich Elemente des Maschinenbaus – Hydraulik:
Hydraulikflüssigkeiten, Leitungen, Pumpen, Motoren, Zylinder, Ventile, Auslegung hydraulischer Anlagen und Netzwerke, Funktionale Sicherheit und Risikobeurteilung.
Bereich Antriebstechnik – Mechanische Funktionsgruppen:
Linearachsen, Positioniersysteme, Teilezubringung, Transfersysteme; Mechanische Antriebssysteme; Balancer, Manipulatoren, Industrieroboter; Auswahl und Dimensionierung mechanischer Antriebssysteme.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– die Grundlagen der Thermodynamik verstehen und entsprechende Berechnungen durchführen;
– die Elemente pneumatischer Systeme verstehen und die Unterschiede zwischen hydraulischen und pneumatischen Systemen herausarbeiten;
– die Verformung ermitteln;
– das Verhalten von statisch unbestimmten Systemen verstehen, beurteilen, analysieren und Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten;
– das Verhalten von schwingenden Systemen analysieren und Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten;
Bereich Grundlagen der Mechanik – Thermodynamik:
Verhalten von Gasen, ideales/reales Gas, Zustandsgleichung idealer Gase, Zustandsgrößen, Zustandsänderungen, Zustandsdiagramme, Hauptsätze, einfache Kreisprozesse.
Bereich Elemente des Maschinenbaus – Pneumatik:
Verdichter, Druckluftaufbereitung, Leitungen, Druckluftzylinder, Auslegung pneumatischer Anlagen, Funktionale Sicherheit und Risikobeurteilung.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Festigkeitslehre:
Superposition, statisch unbestimmte Systeme.
Bereich Schwingungen:
Freie/erzwungene und ungedämpfte/gedämpfte Schwingung, Resonanz und kritische Drehzahl.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die grundlegenden Größen und Gesetze der Elektrotechnik wiedergeben und verstehen;
– Berechnungen in linearen Netzwerken durchführen;
– das grundlegende Verhalten der Grundbauelemente der Elektrotechnik und Elektronik erklären;
– die grundlegenden Größen und Gesetze im elektrischen und magnetischen Feld wiedergeben und verstehen;
– das Zeitverhalten von Schaltvorgängen im Gleichstromkreis berechnen.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Gleichstromtechnik:
Leiterwiderstand, Temperaturverhalten von Widerständen, Schaltungen von Widerständen, Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Ersatzschaltbilder, Arbeit, Energie, Leistung, Wirkungsgrad.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Schaltvorgänge:
RL- und RC-Glieder im Gleichstromkreis.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Elektrisches Feld:
Größen, Gesetze, Kondensatoren als Bauelemente, Anwendung der Kapazität in der Sensorik.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Magnetisches Feld:
Größen, Gesetze, Magnetischer Kreis, Energie und Kräfte, Spulen als Bauelemente, Anwendung der Induktivität in der Sensorik.
Gleichstrommaschine (Wirkungsweise, Kennlinie).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die grundlegenden Größen und Gesetze der Wechselstromtechnik wiedergeben und verstehen;
– die verschiedenen Darstellungsformen von Wechselstromgrößen anwenden;
– Berechnungen in Wechselstromkreisen durchführen;
– die grundlegenden Größen und Gesetze der Drehstromtechnik wiedergeben und verstehen;
– einfache Berechnungen im Drehstromkreis durchführen;
– Maßnahmen zum Leitungs-, Geräte- und Personenschutz anwenden;
– die Wirkungsweise von elektrischen Maschinen verstehen und diese auswählen;
– elektromotorische Antriebe auswählen und dimensionieren;
– Leistungshalbleiter für gegebene Anwendungen auswählen;
– Stromrichtergeräte für vorgegebene Anwendungen auswählen und programmieren.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Wechselstromtechnik:
Analytische und graphische Darstellung sinusförmiger Größen. Zeigerdiagramm, Wechselstromwiderstände, Schwingkreis, passive Filter, Frequenzgang (Bodediagramm, Ortskurve), Wirk-, Blind- und Scheinleistung.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Drehstromtechnik:
Drehfeld, Dreileiter- und Vierleitersysteme, Drehstromleistung.
Bereich Antriebe und Anlagen – Schutzmaßnahmen:
Leitungsschutz, Geräteschutz, Personenschutz; Grundzüge der relevanten Normen.
Bereich Antriebe und Anlagen – Eigenschaften elektrischer Antriebe:
Betriebsbereiche, Motortypenschild, Stabilitätskriterien, Betriebssicherheit.
Bereich Antriebe und Anlagen – Wechselstrom- und Drehfeldmaschine:
Arten, Wirkungsweise, Kennlinie, Motor und Generatorbetrieb.
Bereich Bauelemente – Transformator:
Übersetzung von Strom, Spannung und Impedanz.
Bereich Bauelemente – Leistungshalbleiter:
Leistungshalbleiter für Gleich- und Wechselstrom, Halbleiterrelais.
Bereich Antriebe und Anlagen – Stromrichtertechnik:
Brückenschaltung, Betriebsarten, Umkehrstromrichter, Frequenzumrichter, Störstrahlung, Netzrückwirkung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– die grundlegenden Elemente der kombinatorischen und sequentiellen Logik wiedergeben und verstehen;
– logische Schaltungen entwerfen;
– geeignete Schaltungen zur Stromversorgung von Geräten auswählen;
– elektrische Stromversorgungen für vorgegebene Anwendungen auswählen;
– den Einfluss getakteter Systeme auf ihr Umfeld beurteilen;
– einfache elektronische Grundschaltungen dimensionieren;
– Funktionen von Bauelementen der Elektronik wiedergeben und deren Wirkungsweise verstehen;
– Transistoren für Schaltaufgaben einsetzen;
– Operationsverstärkerschaltungen dimensionieren;
– aktive analoge Filter für vorgegebene Anwendungen auswählen und dimensionieren.
Bereich Bauelemente – Operationsverstärker:
Operationsverstärker, Kenndaten, Grundschaltungen, aktive Filter, Frequenzabhängigkeit; Dioden und Transistoren, Schaltverhalten, Kennlinien, Kenndaten.
Bereich Schaltungstechnik – Elektronische Stromversorgungen:
Gleichrichtung, Siebung, Stabilisierung. Linear geregelte und getaktete Netzteile, Netzfilter.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Digitaltechnik:
Logische Grundverknüpfungen, Schaltungsentwurf; Speicherglieder, Zähler.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– optoelektronische Bauelemente und Übertragungsstrecken einsetzen;
– Bausteine der digitalen Signalverarbeitung auswählen, dimensionieren und programmieren;
– elektronische Schaltungen unter Berücksichtigung des realen Bauteilverhaltens dimensionieren.
Bereich Bauelemente – Optoelektronik:
Physikalische Grundlagen, Lichtsender, Lichtempfänger, Lichtwellenleiter, Koppler, Anzeigeelemente.
Bereich Schaltungstechnik – Digitale Signalverarbeitung:
Digitale Filter.
Bereich Bauelemente – Leistungshalbleiter:
Leitungsmechanismen, PN-Übergang, interner Aufbau und reales Verhalten von Dioden, Transistoren, Tyristoren und Operationsverstärkern; Schaltverhalten, Kennlinien, Kenndaten, Temperatureinfluss, Kühlung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Begriffe, Verfahren und Geräte der Messtechnik wiedergeben;
– den Wahrheitsgehalt von Messwerten beurteilen und Rückschlüsse auf die Messsystematik ziehen;
– die Auswirkungen einer Messwertumformung erklären und die Fehlerfortpflanzung beschreiben;
– das Verhalten von Sensoren beschreiben;
– Sensoren auswählen, um statische und dynamische, elektrische, mechanische, fluidmechanische und optische Größen mit geeigneten Messmethoden erfassen zu können und deren Umfeld auslegen;
– geeignete Messverfahren auswählen und einsetzen.
Bereich Messtechnik – Grundbegriffe der Messtechnik:
Maßeinheiten, Messfehler, Messgenauigkeit. Messabweichungen. Empfindlichkeit. Analoges und digitales Messprinzip. Fortpflanzung von Messfehlern.
Bereich Messtechnik – Messverfahren und -geräte:
Direkte und indirekte Messung. Kompensation. Arten und Anwendung von Messgeräten. Vielfachmessgerät, Oszilloskop.
Bereich Sensorik und Aktorik – Messen nichtelektrischer Größen:
Verfahren. Messwertumformer, Sensoren für elektrische, mechanische, fluidmechanische und optische Größen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– für Aufgaben der Automatisierung Aktoren auswählen und die entsprechende Ansteuerung auslegen;
– für vorgegebene Aufgaben geeignete Antriebskomponenten auswählen und dimensionieren;
– die wesentlichen Antriebe für Positionieraufgaben angeben und verstehen;
– für gegebene Anwendungen Verfahren für die Digitalisierung analoger Signale und deren Rückwandlung auswählen und anwenden;
– die Arten und Realisierungen von Steuerungen verstehen;
– steuerungstechnische Aufgaben analysieren und realisieren;
– das unterschiedliche Betriebsverhalten von gesteuerten und geregelten Systemen verstehen.
Bereich Sensorik und Aktorik – Mechatronische Antriebe:
Pneumatische, hydraulische und elektrische Antriebe, Auswahlkriterien. Dimensionierung, Einfluss von Massenträgheit, Ansteuergeräte.
Bereich Messtechnik – Signalumwandlung:
Analog-Digitalumsetzung und Digital-Analogumsetzung; Verfahren, Fehler, Funktionsgrenzen.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Steuerungstechnik:
Begriffe und Blockschaltbild. Arten von Steuerungen. Entwurfsprinzipien für Steuerungen. Genormte Programmiersprachen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– Steuerungsaufgaben mit genormten Programmiersprachen realisieren;
– Sicherheitsanforderungen bei der Realisierung von Steuerungen berücksichtigen;
– regelungstechnische Aufgaben analysieren und realisieren;
– Regelstrecken identifizieren und mathematisch beschreiben.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Steuerungstechnik:
Entwurfsprinzipien für Steuerungen, Genormte Programmiersprachen, Sicherheitsaspekte.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Regelungstechnik:
Begriffe und Blockschaltbild. Regelkreis, Arten von Regelungen. Regelkreisglieder, Blockschaltbildalgebra, Schleifenverstärkung, Regelstrecke, Übertragungsverhalten, Stabilität, Identifikation. Regler – Strecken – Zuordnung. Unstetige Regelung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Regelungstechnik
– passende Regler auswählen und einstellen;
– regelungstechnische Aufgaben mit unterschiedlichen Antriebskonzepten realisieren und optimieren;
– digitale Regler entwerfen und anwenden.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Regelungstechnik:
Stetige und unstetige Regelung, Reglerbausteine. Entwurf von Reglern, Einschwingvorgang, Optimierung, Rotierende und lineare Antriebe im Regelkreis; Digitale Regler, vermaschte Regelkreise.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Fertigungsverfahren, Fertigungsmaschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsstoffe angeben;
– für die Herstellung von mechatronischen Komponenten geeignete Bearbeitungsverfahren auswählen;
– den Aufbau der Werkstoffe und die daraus resultierenden Eigenschaften angeben und sie normgerecht bezeichnen;
– für gegebene Anforderungen geeignete Werkstoffe auswählen;
– die Werkzeuge des Qualitätsmanagements anwenden und die Ergebnisse interpretieren;
– Auswirkungen eines Produktes auf sein Umfeld beurteilen;
– Formen der Produkthaftung und entsprechende Produktkennzeichnungen angeben;
– geeignete Methoden im Produktentstehungs- und -Umsetzungsprozess einsetzen;
– die Tauglichkeit von Fertigungsverfahren hinsichtlich ihrer betriebstechnischen Eignung analysieren und beurteilen.
Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – Fertigungsverfahren:
Urformen, Umformen, Trennen, Fügen.
Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – Werkstoffe:
Eigenschaften, Verarbeitbarkeit, Einsatzbereiche, Normbezeichnungen, Werkstoffnummern. Verwendung der Werkstoffe. Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle, Legierungen.
Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – nichtmetallische Werkstoffe:
Kunststoffe, Gläser, Keramik, Halbleiterwerkstoffe, Sinterwerkstoffe. Verbundwerkstoffe.
Bereich Managementmethoden in der Produktion – Qualitätsmanagement:
Statistische Parameter und Methoden, Normen und Werkzeuge; Maschinen- und Anlagensicherheit.
Bereich Konstruktion – Produkthaftung:
Gesetze, CE-Kennzeichnung, Konformität.
Bereich Managementmethoden in der Produktion – Produktentwicklung und Prozessfähigkeit:
Methoden der Beurteilung und Risikoabschätzung.
Bereich Managementmethoden in der Produktion – Betriebliches Prozessmanagement:
Werkzeuge der Produktionsplanung und Steuerung.
Bereich Managementmethoden in der Produktion – Qualitätskontrolle:
Fertigungsqualität und Prüfmethodik; Prozesskontrolle, Dokumentation; Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– geeignete Verfahren zur Wärmebehandlung auswählen;
– geeignete Verfahren zur Oberflächenveredelung auswählen;
– Verfahren zur Werkstoffprüfung anwenden;
– die Verfahren zur Herstellung von Leiterplatten und deren Bestückung anführen;
– einzelne und vernetzte Aufgaben der betrieblichen Planung und des betrieblichen Controllings analysieren, beurteilen und lösen;
– unterschiedliche Fertigungsverfahren bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit bewerten;
– die Verfahren der Kalkulation an konkreten Projekten anwenden;
– die Verfahren der Investitionsberechnung auswählen und diese anwenden.
Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – Herstellung mechatronischer Komponenten:
Wärmebehandlung; Oberflächenbehandlung und -veredelung; Werkstoffprüfung und Prüfverfahren.
Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – Leiterplattenfertigung:
Fertigungs- und Bestückungsverfahren, verdrahtete und oberflächenmontierte Bauelemente.
Bereich Projektbezogene Kalkulation – Kostenrechnung und Kalkulation:
Plankostenrechnung, Erfolgsrechnung, Lebenszykluskosten; Produktkalkulation, Kalkulation von mechatronischen Projekten; Berechnung von Rationalisierungspotentialen durch mechatronische Projekte.
Bereich Projektbezogene Kalkulation – Investitionsrechnung:
Berechnungsverfahren, Amortisation.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– in Datenbanksoftware Tabellen, Abfragen, Formulare und Berichte erstellen, ändern und löschen;
– einfache Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten;
– graphische Darstellungsmöglichkeiten für Abläufe beschreiben und ihre Symbole erklären;
– Ablaufalgorithmen entwerfen und graphisch darstellen;
– Programme systematisch entwerfen und diese in eine höhere Programmiersprache umsetzen;
– Kommentare, Konstanten und Variablen in einer Programmiersprache darstellen, die wichtigsten Datentypen unterscheiden und auf Befehlsstrukturen einer Programmiersprache anwenden;
– mit Methoden der strukturierten Programmierung Programme entwickeln.
Bereich Hard- und Software – Datenbanken:
Grundlagen von Datenbanksystemen; Datensätze; Datenimport und Datenexport; Abfragen; Berechnungen; Formulare; Berichte; Primärschlüssel/Fremdschlüssel; Verknüpfen von Tabellen; Einfache Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten.
Bereich Hard- und Software – Grundlagen der Entwicklungsumgebung:
Quellcode, Programm, Prozess, Debugging.
Bereich Programmentwicklung – Strukturierte Programmierung:
Grafische Entwurfswerkzeuge, Algorithmen; Programmiersprachen; einfache Programme; Verzweigungen; Schleifen; Datentypen; Prozeduren und Funktionen, Dateizugriff, Anwendungen im Fachgebiet.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die wesentlichen Begriffe der objektorientierten Programmierung erklären, Datenstrukturen und Objekte aus einfachen Datentypen zusammensetzen und komplexe Befehlsstrukturen erstellen;
– Methoden und Klassen im Rahmen objektorientierter Programmierung anwenden;
– mit Methoden der objektorientierten Programmierung Software entwickeln;
– die Methoden des Softwareengineerings anwenden;
– grundlegende hardwarenahe Programme erstellen, testen und Fehler beheben;
– Automatisierungssysteme und deren Komponenten benennen und klassifizieren.
Bereich Programmentwicklung – Objektorientierte Programmierung:
Konzept der Objektorientierung; Attribute, Methoden, Klassen und Objekte; einfache objektorientierte Programmierung, Anwendungen im Fachgebiet.
Bereich Programmentwicklung – Softwareengineering:
Entwicklungsprozess, Softwaredokumentation, Versionsverwaltung.
Bereich Datenerfassung und -verarbeitung – Automatisierungssysteme:
Einsatzgebiete von Mikrocontrollern und Speicherprogrammierbaren Steuerungen; Aufbau, Register, Speicherarchitektur, Befehle, digitale Ein- und Ausgänge.
Bereich Programmentwicklung – Hardwarenahe Programmierung von Automatisierungssystemen:
Entwurf und Implementierung von grundlegenden Programmen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– Daten sichern, sie vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen, sich über gesetzliche Rahmenbedingungen informieren und diese berücksichtigen;
– hardwarenahe Programme erstellen, testen und Fehler beheben;
– die hierarchische Gliederung von Automatisierungssystemen angeben, marktübliche informationsverarbeitende Geräte der Automatisierung nennen und Unterschiede darstellen;
– informationsverarbeitende Anlagen der Automatisierung planen, programmieren, in Betrieb nehmen und warten;
– Daten erfassen, übertragen, verwalten, auswerten und visualisieren;
– Automatisierungssysteme parametrieren, programmieren, Prozessdaten visualisieren, in Betrieb nehmen und warten;
– die Kenngrößen von Prozess-Systemen angeben;
– analoge und digitale Signale als Prozessdaten interpretieren und verarbeiten;
– Daten analysieren und daraus Problemlösungen ableiten sowie die Erfassung und Verarbeitung von Prozessdaten planen und durchführen.
Bereich Programmentwicklung – Hardwarenahe Programmierung von Automatisierungssystemen:
Einsatz der Peripherie, Standardisierte Schnittstellen, Steuern mit Automatisierungssystemen.
Bereich Hard- und Software – Datensicherung und Datensicherheit:
Medien zur Datensicherung; Virenschutz; Firewalls; Updates, Service Packs; Digitale Signatur.
Bereich Datenerfassung und -verarbeitung – Visualisierung:
Mensch-Maschine-Schnittstellen, Ergonomie.
Bereich Datenerfassung und -verarbeitung – Prozessdatentechnik:
Prozesse und Automatisierungsstrukturen; Ebenen der Automatisierung. Analoge und digitale Signale; Signalverarbeitung. Erfassen und Verarbeiten von Binärwerten, Kenngrößen von Systemen der Prozessdatenverarbeitung (Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Reaktionszeit, Wirtschaftlichkeit).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– die Grundbegriffe der Informationsübertragung darstellen;
– Netzwerkprotokolle und ihre Verwendung beschreiben;
– Netzwerkkomponenten aufzählen, in Betrieb nehmen und warten;
– Eigenschaften von Feldbussystemen angeben;
– integrierte informationsverarbeitende Anlagen der Automatisierung in Betrieb nehmen und warten;
– anwenderspezifische Programme für marktübliche Automatisierungskomponenten entwickeln, testen und dokumentieren;
– Entscheidungen über den Einsatz von Feldbussystemen treffen und diese konfigurieren;
– im Netzwerk und in Feldbussystemen auftretende Probleme identifizieren und beheben;
– Kenntnisse der Netzwerk- und Feldbustechnik in mechatronischen Projekten einsetzen.
Bereich Datenerfassung und -verarbeitung – Informationssysteme:
Kanalkapazität, Arten von Codes und Codierung von Nachrichten, Störsicherheit. Gebräuchliche Datenübertragungssysteme. Breitbandkommunikation.
Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik – Netzwerktechnik:
Grundlagen, Protokolle, Topologien, Zugriffsverfahren, Netzwerk-Komponenten.
Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik – Feldbussysteme:
Grundlagen. Arten, Eigenschaften und Einsatzgebiete unterschiedlicher Systeme. Software zum Betreiben von Netzen und Bussystemen, Strategien zur Fehlersuche. Einsatz von Feldbussystemen in mechatronischen Systemen.
Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik – Industrienetzwerke:
Eigenschaften und Einsatzgebiete von Industrial Ethernet, Einsatz von Netzwerktechnik in mechatronischen Systemen.
Kompetenzmodule 1:
Die Studierenden können
– Parallelrisse und Axonometrien, Haupt- und Seitenrisse erstellen;
– einfache geometrische Formen mit geeigneten Abbildungsmethoden zeichnerisch eigenständig umzusetzen;
– geometrische Formen an technischen Objekten erkennen;
– normgerechte technische Zeichnungen von Bauteilen einfacher mechatronischer Baugruppen anfertigen;
– Zusammenstellungszeichnung von einfachen mechatronischen Baugruppen anfertigen;
– aus der Zusammenstellungszeichnung Einzelteilzeichnungen und Stücklisten ableiten.
Bereich Konstruktion – Grundlagen der Darstellenden Geometrie:
Projektion-Raumbilder, Parallelrisse und Axonometrien, Haupt- und Seitenrisse. Raumkoordinaten- und Raumtransformationen.
Bereich Konstruktion – ISO-System für Grenzmaße und Passungen:
Begriffe, Toleranzen, Allgemeintoleranzen, Grundtoleranzen, Form- und Lagetoleranzen, Grenzabmaße, Passungen, Passungssysteme.
Bereich Konstruktion – Fertigungszeichnungen von Bauteilen:
Darstellung, Schnitte, Maßstab, Bemaßung, Toleranzen, Bezeichnung technischer Oberflächen, Beschriftung; Herstellung von Skizzen und Werkzeichnungen mit der Hand und mit Rechnerunterstützung; detaillierte und vereinfachte Darstellung von Maschinenelementen.
Bereich Konstruktion – Zusammenstellungszeichnung:
Konstruktion von Baugruppen sowie 3D-CAD systemgerechte Konstruktion.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion – Computergestützte Konstruktion mechatronischer Baugruppen
– Entwürfe und Auslegungen von einfachen mechatronischen Baugruppen unter Zuhilfenahme von Tabellenbüchern und Datenblättern unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen erstellen.
Bereich Konstruktion – Computergestützte Konstruktion mechatronischer Baugruppen:
Auslegung und Darstellung von Maschinenelementen; Elektrische Schaltpläne in ein- und mehrpoliger Darstellung, Schaltschrankaufbau; Entwerfen, und Konstruieren von einfachen mechatronischen Baugruppen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– Konstruktionsmethoden und -strategien anwenden;
– elektrische, elektronische, mechanische und fluidtechnische Komponenten dimensionieren, optimieren und kombinieren;
– Baugruppen zu mechatronischen Anlagen selbstständig sowie in Teamarbeit kombinieren und im Konstruktionsprozess Schnittstellen erkennen, definieren und dokumentieren;
– die korrekte Verwendung von Materialien, Halbzeugen und Komponenten in Geräten beurteilen;
– technische Dokumentationen interpretieren und erstellen;
– Methoden des Projektmanagements anwenden und die Ergebnisse darstellen.
Bereich Konstruktion – Computergestützte Konstruktion mechatronischer Baugruppen:
Entwurf von mechatronischen Baugruppen; Darstellung und Dokumentation durch computerunterstütztes Konstruieren.
Bereich Konstruktion – Methodisches Konstruieren:
Entwurf, Konstruktion, Visualisierung, computerunterstützte Berechnung, Simulation und Dokumentation eines einfachen mechatronischen Systems.
Bereich Managementmethoden in der Produktion – Projektmanagement:
Lastenheft – Pflichtenheft. Projektplanung, Projektdokumentation; Einführung in die Teamarbeit; Methoden zur Produktplanung, Lösungssuche und Beurteilung, Zeitpläne; Anlagen- und Maschinensicherheit, sicherheitsgerechte Konstruktion.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– selbstständig und in Teamarbeit mechatronische Komponenten und Systeme dimensionieren, optimieren und kombinieren und im Konstruktionsprozess Schnittstellen erkennen, definieren und dokumentieren;
– Projekte planen und steuern.
Bereich Konstruktion – Methodisches Konstruieren:
Konstruktion eines komplexen mechatronischen Systems, das alle wesentlichen Komponenten der Mechatronik enthält.
Bereich Managementmethoden in der Produktion – Projektmanagement:
Aufgaben der Projektleitung und Maßnahmen der Projektsteuerung.
Gemäß Stundentafel I.1.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Laborübungen
– Planungs-, Mess- und Prüfaufgaben der betrieblichen Praxis selbstständig und in Teamarbeit ausführen und auswerten;
– für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheits- und Qualitätserfordernisse auswählen;
– Messschaltungen aufbauen, in Betrieb nehmen und sicherheitsbewusst abwickeln;
– Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren.
Die Zuordnung der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zu den Kompetenzmodulen erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Laborübungen:
Sicherheitsvorschriften, Schutzmaßnahmen, Führung eines Übungsprotokolls und Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes. Qualitätssichernde Methodik.
Übungen und Projekte zur Vertiefung von wirtschaftlichen, technischen und naturwissenschaftlichen Fachgegenständen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte.
Übungen aus den Lehrstoffbereichen „Mechanik und Elemente des Maschinenbaus“, „Elektrotechnik und Elektronik“, „Mechatronische Systeme und Automatisierung“, „Fertigungs- und Betriebstechnik“, „Fachspezifische Informationstechnik“ sowie den Pflichtgegenständen der Vertiefung (auch gegenstandsübergreifend).
Gemäß Stundentafel I.1.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können
– die im Fachgebiet verwendeten Messgeräte und Messsysteme einsetzen, bedienen und instandhalten;
– Mess- und Prüfverfahren auf die Fertigung von mechatronischen Produkten anwenden;
– Maschinenelemente, Sensoren, Aktoren und Steuerungen zu mechatronischen Systemen verknüpfen und in Betrieb nehmen sowie Fehler im System detektieren und beseitigen;
– Maschinen der Fertigungs- und Montagetechnik programmieren, bedienen und warten.
Die Zuordnung der nachstehenden Werkstättenlabors zu den Kompetenzmodulen erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Mess- und Prüftechnik:
Messen von mechanischen, elektrischen und fluidtechnischen Größen; Aufbereitung und Protokollierung der Messdaten; Aufbau von Mess- und Prüfanordnungen für mechatronische Teilsysteme. Kalibrierung von Messgeräten und Messschaltungen.
Bereich Automatisierung:
Programmierung, Montage, Inbetriebnahme, Fehlersuche und Reparatur mechatronischer Systeme (Maschinenelemente, Sensoren, Aktoren, Steuerung).
Bereich Computerunterstützte Fertigungs- und Montagetechnik:
Arbeiten mit programmierbaren Fertigungs- und Montagesystemen.
Gemäß Stundentafel I.2.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Laborübungen
– Planungs-, Mess- und Prüfaufgaben der betrieblichen Praxis unter Anleitung ausführen und auswerten;
– für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheits- und Qualitätserfordernisse auswählen;
– grundlegende Messschaltungen aufbauen und Messungen durchführen.
Die Zuordnung der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum Kompetenzmodul 1. und 2 erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Laborübungen:
Sicherheitsvorschriften, Führung eines Übungsprotokolls, Schutzmaßnahmen; Übungen und Projekte zur Vertiefung der technischen Fachgegenstände; Übungen aus den Lehrstoffbereichen „Mechanik und Elemente des Maschinenbaus“, „Elektrotechnik und Elektronik“, „Mechatronische Systeme und Automatisierung“, „Fertigungs- und Betriebstechnik“ und „Fachspezifische Informationstechnik“.
Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Studierenden können im
Bereich Laborübungen
– Planungs-, Mess- und Prüfaufgaben der betrieblichen Praxis selbstständig und in Teamarbeit ausführen und auswerten;
– für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheits- und Qualitätserfordernisse auswählen;
– Messschaltungen aufbauen, in Betrieb nehmen und sicherheitsbewusst abwickeln;
– Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren.
Die Zuordnung der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zu den Kompetenzmodulen erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Laborübungen:
Sicherheitsvorschriften, Schutzmaßnahmen, Führung eines Übungsprotokolls und Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes. Qualitätssichernde Methodik.
Übungen und Projekte zur Vertiefung von wirtschaftlichen, technischen und naturwissenschaftlichen Fachgegenständen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte.
Übungen aus den Lehrstoffbereichen „Mechanik und Elemente des Maschinenbaus“, „Elektrotechnik und Elektronik“, „Mechatronische Systeme und Automatisierung“, „Fertigungs- und Betriebstechnik“, „Fachspezifische Informationstechnik“ sowie den Pflichtgegenständen der Vertiefung (auch gegenstandsübergreifend).
Gemäß Stundentafel I.2.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Zuordnung der nachstehenden Werkstätten im 1. und 2. Kompetenzmodul erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Studierenden können im
Bereich Sicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz
– die möglichen Gefahren, die bei der Metallbearbeitung, Metall- und Kunststoffverbindungstechnik auftreten erkennen und kennen die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen;
– die Gefahren des elektrischen Stromes und Vorschriften und Konzepte des Elektroschutzes erkennen;
– die Möglichkeiten der Abfallvermeidung und die vorschriftsmäßige Abfallentsorgung erklären.
Bereich Werkstoffbearbeitung und Montage
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Werkstoffen erklären;
– die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen;
– lösbare und nichtlösbare Verbindungen herstellen;
– Bauteile zu Baugruppen montieren.
Bereich Installations-, Mess- und Steuerungstechnik
– die Verbindungstechniken der Elektrotechnik praktisch anwenden;
– die Grundschaltungen der Haustechnik erklären und können diese aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;
– die Grundschaltungen der Steuerungstechnik erklären und können diese aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;
– Messaufbauten herstellen und Messungen durchführen;
– den Unterschied zwischen fest verdrahteter und programmierbarer Steuerung erklären;
– mit einer Klein-Steuerung (programmierbares Steuerrelais) einfache Steueraufgaben programmieren;
– elektrische Systeme in Schaltschränken nach den sicherheitstechnischen Vorschriften installieren und in Betrieb nehmen.
Bereich Sicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz:
Gefahren der Metallbearbeitung, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen; Gefahren des elektrischen Stromes, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen, Abfallentsorgung: Recycling und gesetzeskonforme Entsorgung von Problemstoffen, die in der Werkstätte anfallen.
Bereich Werkstoffbearbeitung und Montage:
Grundlegende Arbeitsmethoden der Werkstoffbearbeitung (Anreißen, Messen, Feilen, Schleifen, Entgraten, Sägen, Körnen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden); Drehen und Fräsen mit konventionellen Werkzeugmaschinen; lösbare und nichtlösbare Verbindungen; Montage einfacher Baugruppen.
Bereich Installations-, Mess- und Steuerungstechnik:
Verbindungstechnik der Elektrotechnik (Klemm-, Quetsch- und Lötverbindungen); Schutztechnik (Schutzmaßnahmen und -geräte); Grundschaltungen der Haustechnik (Licht- und Steckdosenstromkreise); Strom-, Spannungs- und Widerstandsmessung mit Multimetern. Durchgangsprüfung Grundschaltungen der Steuerungstechnik (Relais- und Schützschaltungen, Motorschutz); Realisierung von einfachen Steueraufgaben mittels Klein-Steuerungen; Systemaufbau (Schaltschränke) und Inbetriebnahme.
Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Studierenden können
– die im Fachgebiet verwendeten Messgeräte und Messsysteme einsetzen, bedienen und instandhalten;
– Mess- und Prüfverfahren auf die Fertigung von mechatronischen Produkten anwenden;
– Maschinenelemente, Sensoren, Aktoren und Steuerungen zu mechatronischen Systemen verknüpfen und in Betrieb nehmen sowie Fehler im System detektieren und beseitigen;
– Maschinen der Fertigungs- und Montagetechnik programmieren, bedienen und warten.
Die Zuordnung der nachstehenden Werkstättenlaboratorien zu den Kompetenzmodulen erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Mess- und Prüftechnik:
Messen von mechanischen, elektrischen und fluidtechnischen Größen; Aufbereitung und Protokollierung der Messdaten; Aufbau von Mess- und Prüfanordnungen für mechatronische Teilsysteme. Kalibrierung von Messgeräten und Messschaltungen.
Bereich Automatisierung:
Programmierung, Montage, Inbetriebnahme, Fehlersuche und Reparatur mechatronischer Systeme (Maschinenelemente, Sensoren, Aktoren, Steuerung).
Bereich Computerunterstützte Fertigungs- und Montagetechnik:
Arbeiten mit programmierbaren Fertigungs- und Montagesystemen.
Gemäß Stundentafel I.2.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik
– den Aufbau der Materie und die Leiteigenschaften von Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen erklären;
– die Grundgrößen der Elektrotechnik (Ladung, Strom, Stromdichte, Spannung und Leistung) und die Grundelemente eines Stromkreises sowie die Gesetze für die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung erklären;
– die Wechselwirkungen zwischen den Ladungen erklären;
– unterschiedliche Stromarten und die Wirkungen und Gefahren des elektrischen Stromes erklären;
– Widerstandskennlinien erstellen.
Bereich Maschinenbau
– -die Eigenschaften und Einsatzgebiete der metallischen Werkstoffe des Maschinenbaus erklären;
– die Normen zur Erstellung normgerechter technischer Zeichnungen anwenden;
– verschiedene Darstellungen von Werkstücken und Maschinenteilen skizzieren und normgerecht anfertigen.
Bereich Elektrotechnik:
Stromleitungsmechanismus und Werkstoffe der Elektrotechnik; Grundgrößen der Elektrotechnik (Ladung, Strom, Stromdichte, Spannung und Leistung); Ohmsches Gesetz; Stromarten; Funktion und Symbolik von ausgewählten elektrischen und elektronischen Bauteilen (Widerstand, Spule, Kondensator, Diode, Relais).
Bereich Maschinenbau:
Werkstoffkunde und Werkstofftechnik (Übersicht der Werk- und Hilfsstoffe, Einteilung der Werkstoffe, Auswahl und Eigenschaften der Werkstoffe); Normgerechtes technisches Zeichnen (Schnittdarstellungen, Darstellung und Bemaßung von Gewinden, Kennzeichnung technischer Oberflächen, Schriftfeld und Stückliste, Anfertigen von Freihandskizzen und deren Fertigungszeichnungen).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik
– erklären, wie mit Standardmessgeräten Messung von Strom, Spannung und Widerstand durchgeführt werden;
– Messschaltungen zur Strom- und Spannungsmessung entwerfen und aus Messdaten für Gleichstromschaltungen Ersatzwiderstände und die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung berechnen;
– die Eigenschaften von Parallel- und Serien- Schaltung von Widerständen und Quellen beurteilen und Anwendungen erklären;
– normgerechte technischer Zeichnungen sowie Schaltpläne erstellen.
Bereich Maschinenbau
– unterschiedliche Verbindungstechniken erklären;
– Verfahren der spanabhebenden und spanlosen Fertigung erklären;
– Parameter von Werkzeugmaschinen wie Drehzahl-, Vorschub- und Schnittgeschwindigkeit berechnen.
Bereich Elektrotechnik:
Kirchhoffsches Gesetz; Arten von Messgeräten und Messschaltungen; Parallel- und Serienschaltung von Bauelementen und Anwendung im Gleichstromkreis; Ersatzwiderstand von Widerstandsschaltungen; Schaltpläne.
Bereich Maschinenbau:
Fertigungstechnik (Spanende und spanlose Formgebung); Werkzeuge und Verfahren der spanenden und spanlosen Fertigung, händische und maschinelle Formgebung der spanenden Fertigung; Maschinenelemente (Lösbare und unlösbare Verbindungen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Grundlagen und Gesetze der Statik verstehen;
– Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für statisch bestimmt gelagerte Bauteile berechnen;
– Lagerungen und Führungen wiedergeben und verstehen.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Statik:
Kräfte und Momente, Kräfte zusammensetzen und zerlegen, freimachen von Bauteilen, Auflagerarten, ebene Kräftesysteme, statisch bestimmte Systeme, Kräfte- und Momentengleichgewicht, Auflagerreaktionen, Schwerpunkt, Standsicherheit, Reibung; räumliche Kräftesysteme.
Bereich Elemente des Maschinenbaus – Maschinenelemente:
Lagerungen und Führungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die Grundlagen und Gesetze der Festigkeitslehre verstehen;
– Berechnungsverfahren der Festigkeitslehre verstehen und entsprechende Berechnungen durchführen;
– statische und dynamische Beanspruchungen an Komponenten der Mechatronik beurteilen, analysieren und Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten;
– form-, reib- und stoffschlüssige Verbindungen wiedergeben und verstehen;
– die Verformung von Achsen und Wellen ermitteln;
– den Aufbau von Federkomponenten verstehen;
– Kupplungen und Bremsen für Anwendungen des Fachgebietes auswählen und auslegen.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Festigkeitslehre:
Schnittgrößen, Beanspruchungsarten, Flächenmomente erster und zweiter Ordnung, Satz von Steiner, Normal- und Schubspannungen, Ermittlung der Spannungen (Hauptgleichungen); zusammengesetzte Beanspruchung, Überlagerung von Spannungen, Formänderung, Gestaltfestigkeit, Dauerfestigkeit, Anstrengungs-, Festigkeits- und Versagenshypothesen, Knickung; Verformung von Achsen und Wellen.
Bereich Elemente des Maschinenbaus – Maschinenelemente:
Form-, reib- und stoffschlüssige Verbindungen, Wellen und Achsen, Federn; Kupplungen, Bremsen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– Bewegungsformen der Kinematik verstehen und können Bewegungsvorgänge berechnen und analysieren;
– die Berechnungsverfahren der Kinetik verstehen, diese anwenden und die Ergebnisse analysieren.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Kinematik:
Kinematik des Massepunkts und starrer Körper; zusammengesetzte Bewegung, Relativbewegung, Geschwindigkeitssatz von Euler.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Kinetik:
Dynamisches Grundgesetz, Prinzip von d’Alembert, Massenträgheit, Arbeit, Energie, Leistung, Wirkungsgrad, Energieerhaltungs- und Arbeitssatz, Impuls- und Drallsatz.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– die Grundprinzipien der Hydromechanik verstehen und entsprechende Berechnungen durchführen;
– den Aufbau von Fluidkomponenten verstehen und hydraulische Systeme beschreiben;
– fluidtechnische Beanspruchungen an Komponenten der Mechatronik beurteilen, analysieren und Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten;
– Getriebe für Anwendungen des Fachgebietes auswählen und auslegen.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Hydromechanik:
Hydrostatik (Druck in Flüssigkeiten, Seitenkräfte und Druckmittelpunkt, Auftrieb und Schwimmen); Hydrodynamik (Strömungsarten, Kontinuitätsgleichung, Bernoulligleichung, Fluidreibung, Ähnlichkeitsgesetze).
Bereich Elemente des Maschinenbaus – Hydraulik:
Hydraulikflüssigkeiten, Leitungen, Pumpen, Motoren, Zylinder, Ventile, Auslegung hydraulischer Anlagen und Netzwerke, Funktionale Sicherheit und Risikobeurteilung.
Bereich Antriebstechnik – Getriebe:
Ketten- und Riementriebe, Zahnradgetriebe, Schraubengetriebe , hydraulische Getriebe.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können
– die Grundlagen der Thermodynamik verstehen und entsprechende Berechnungen durchführen;
– die Elemente pneumatischer Systeme verstehen und die Unterschiede zwischen hydraulischen und pneumatischen Systemen herausarbeiten;
– den Aufbau und das Betriebsverhalten von Positioniersystemen und Transfersystemen verstehen.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Thermodynamik:
Verhalten von Gasen, ideales/reales Gas, Zustandsgleichung idealer Gase, Zustandsgrößen, Zustandsänderungen, Zustandsdiagramme, Hauptsätze, einfache Kreisprozesse.
Bereich Elemente des Maschinenbaus – Pneumatik:
Verdichter, Druckluftaufbereitung, Leitungen, Druckluftzylinder, Auslegung pneumatischer Anlagen, Funktionale Sicherheit und Risikobeurteilung.
Bereich Antriebstechnik – Mechanische Funktionsgruppen:
Linearachsen, Positioniersysteme, Teilezubringung, Transfersysteme.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können
– die Verformung ermitteln;
– das Verhalten von statisch unbestimmten Systemen verstehen, beurteilen, analysieren und Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten;
– das Verhalten von schwingenden Systemen analysieren und Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten;
– den Aufbau und das Betriebsverhalten von Antriebs- und Handhabungssystemen verstehen.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Festigkeitslehre:
Superposition, statisch unbestimmte Systeme.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Schwingungen:
Freie/erzwungene und ungedämpfte/gedämpfte Schwingung, Resonanz und kritische Drehzahl.
Bereich Antriebstechnik – Mechanische Funktionsgruppen:
Mechanische Antriebssysteme; Balancer, Manipulatoren, Industrieroboter; Auswahl und Dimensionierung mechanischer Antriebssysteme.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die grundlegenden Größen und Gesetze der Elektrotechnik wiedergeben und verstehen;
– Berechnungen in linearen Netzwerken durchführen;
– das grundlegende Verhalten der Grundbauelemente der Elektrotechnik und Elektronik erklären;
– die grundlegenden Größen und Gesetze im elektrischen und magnetischen Feld wiedergeben und verstehen.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Gleichstromtechnik:
Leiterwiderstand, Temperaturverhalten von Widerständen, Schaltungen von Widerständen, Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Ersatzschaltbilder, Arbeit, Energie, Leistung, Wirkungsgrad.
Bereich Bauelemente – Halbleiter:
Dioden, Transistoren, Kennlinien, Kenndaten.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Elektrisches Feld:
Größen, Gesetze, Kondensatoren als Bauelemente, Anwendung der Kapazität in der Sensorik.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Magnetisches Feld:
Größen, Gesetze, Magnetischer Kreis, Energie und Kräfte, Spulen als Bauelemente, Anwendung der Induktivität in der Sensorik.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– das Zeitverhalten von Schaltvorgängen im Gleichstromkreis berechnen;
– die grundlegenden Größen und Gesetze der Wechselstromtechnik wiedergeben und verstehen;
– die verschiedenen Darstellungsformen von Wechselstromgrößen anwenden;
– Berechnungen in Wechselstromkreisen durchführen;
– logische Schaltungen entwerfen.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Schaltvorgänge:
RL- und RC-Glieder im Gleichstromkreis.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Wechselstromtechnik:
Analytische und graphische Darstellung sinusförmiger Größen. Zeigerdiagramm, Wechselstromwiderstände, Schwingkreis, passive Filter, Frequenzgang (Bodediagramm, Ortskurve), Wirk-, Blind- und Scheinleistung.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Digitaltechnik:
Logische Grundverknüpfungen, Schaltungsentwurf; Speicherglieder, Zähler.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– die grundlegenden Größen und Gesetze der Drehstromtechnik wiedergeben und verstehen;
– einfache Berechnungen im Drehstromkreis durchführen;
– die Wirkungsweise von elektrischen Maschinen verstehen und diese auswählen;
– die grundlegenden Elemente der kombinatorischen und sequentiellen Logik wiedergeben und verstehen;
– Funktionen von Bauelementen der Elektronik wiedergeben und deren Wirkungsweise verstehen;
– Transistoren für Schaltaufgaben einsetzen.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Drehstromtechnik:
Drehfeld, Dreileiter- und Vierleitersysteme, Drehstromleistung.
Bereich Bauelemente – Transformator:
Übersetzung von Strom, Spannung und Impedanz.
Bereich Antriebe und Anlagen – Gleichstrommaschine:
Wirkungsweise, Kennlinie.
Bereich Antriebe und Anlagen – Wechselstrom- und Drehfeldmaschine:
Arten, Wirkungsweise, Kennlinie, Motor und Generatorbetrieb.
Bereich Bauelemente – Transistoren:
Dioden und Transistoren, Schaltverhalten, Kennlinien, Kenndaten.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– Maßnahmen zum Leitungs-, Geräte- und Personenschutz anwenden;
– elektromotorische Antriebe auswählen und dimensionieren;
– Operationsverstärkerschaltungen dimensionieren;
– aktive analoge Filter für vorgegebene Anwendungen auswählen und dimensionieren.
Bereich Antriebe und Anlagen – Eigenschaften elektrischer Antriebe:
Betriebsbereiche, Motortypenschild, Stabilitätskriterien, Betriebssicherheit.
Bereich Antriebe und Anlagen – Schutzmaßnahmen:
Leitungsschutz, Geräteschutz, Personenschutz; Grundzüge der relevanten Normen.
Bereich Bauelemente – Operationsverstärker:
Operationsverstärker, Kenndaten, Grundschaltungen, aktive Filter, Frequenzabhängigkeit.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können
– geeignete Schaltungen zur Stromversorgung von Geräten auswählen;
– Leistungshalbleiter für gegebene Anwendungen auswählen;
– elektrische Stromversorgungen für vorgegebene Anwendungen auswählen;
– Stromrichtergeräte für vorgegebene Anwendungen auswählen und programmieren;
– den Einfluss getakteter Systeme auf ihr Umfeld beurteilen;
– einfache elektronische Grundschaltungen dimensionieren.
Bereich Schaltungstechnik – Elektronische Stromversorgungen:
Gleichrichtung, Siebung, Stabilisierung. Linear geregelte und getaktete Netzteile, Netzfilter.
Bereich Bauelemente – Leistungshalbleiter:
Leistungshalbleiter für Gleich- und Wechselstrom, Halbleiterrelais.
Bereich Antriebe und Anlagen – Stromrichtertechnik:
Brückenschaltung, Betriebsarten, Umkehrstromrichter, Frequenzumrichter, Störstrahlung, Netzrückwirkung.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können
– optoelektronische Bauelemente und Übertragungsstrecken einsetzen;
– Bausteine der digitalen Signalverarbeitung auswählen, dimensionieren und programmieren,
– elektronische Schaltungen unter Berücksichtigung des realen Bauteilverhaltens dimensionieren.
Bereich Bauelemente – Optoelektronik:
Physikalische Grundlagen, Lichtsender, Lichtempfänger, Lichtwellenleiter, Koppler, Anzeigeelemente.
Bereich Schaltungstechnik – Digitale Signalverarbeitung:
Digitale Filter.
Bereich Bauelemente – Leistungshalbleiter:
Leitungsmechanismen, PN-Übergang, interner Aufbau und reales Verhalten von Dioden, Transistoren, Tyristoren und Operationsverstärkern; Schaltverhalten, Kennlinien, Kenndaten, Temperatureinfluss, Kühlung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Begriffe, Verfahren und Geräte der Messtechnik wiedergeben;
– den Wahrheitsgehalt von Messwerten beurteilen und Rückschlüsse auf die Messsystematik ziehen;
– die Auswirkungen einer Messwertumformung erklären und die Fehlerfortpflanzung beschreiben;
– das Verhalten von Sensoren beschreiben;
– Sensoren auswählen, um statische und dynamische, elektrische, mechanische, fluidmechanische und optische Größen mit geeigneten Messmethoden erfassen zu können und deren Umfeld auslegen;
– geeignete Messverfahren auswählen und einsetzen.
Bereich Messtechnik – Grundbegriffe der Messtechnik:
Maßeinheiten, Messfehler, Messgenauigkeit. Messabweichungen. Empfindlichkeit. Analoges und digitales Messprinzip. Fortpflanzung von Messfehlern.
Bereich Messtechnik – Messverfahren und -geräte:
Direkte und indirekte Messung. Kompensation. Arten und Anwendung von Messgeräten. Vielfachmessgerät, Oszilloskop.
Bereich Sensorik und Aktorik – Messen nichtelektrischer Größen:
Verfahren. Messwertumformer, Sensoren für elektrische, mechanische, fluidmechanische und optische Größen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– für Aufgaben der Automatisierung Aktoren auswählen und die entsprechende Ansteuerung auslegen;
– für vorgegebene Aufgaben geeignete Antriebskomponenten auswählen und dimensionieren;
– die wesentlichen Antriebe für Positionieraufgaben angeben und verstehen;
– für gegebene Anwendungen Verfahren für die Digitalisierung analoger Signale und deren Rückwandlung auswählen und anwenden;
– die Arten und Realisierungen von Steuerungen verstehen;
– steuerungstechnische Aufgaben analysieren und realisieren;
– das unterschiedliche Betriebsverhalten von gesteuerten und geregelten Systemen verstehen.
Bereich Sensorik und Aktorik – Mechatronische Antriebe:
Pneumatische, hydraulische und elektrische Antriebe, Auswahlkriterien. Dimensionierung, Einfluss von Massenträgheit, Ansteuergeräte.
Bereich Messtechnik – Signalumwandlung:
Analog-Digitalumsetzung und Digital-Analogumsetzung; Verfahren, Fehler, Funktionsgrenzen.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Steuerungstechnik:
Begriffe und Blockschaltbild. Arten von Steuerungen. Entwurfsprinzipien für Steuerungen. Genormte Programmiersprachen.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Regelungstechnik:
Begriffe und Blockschaltbild. Regelkreis, Arten von Regelungen. Regelkreisglieder, Blockschaltbildalgebra, Schleifenverstärkung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– Steuerungsaufgaben mit genormten Programmiersprachen realisieren;
– Sicherheitsanforderungen bei der Realisierung von Steuerungen berücksichtigen;
– regelungstechnische Aufgaben analysieren und realisieren;
– Regelstrecken identifizieren und mathematisch beschreiben;
– passende Regler auswählen und einstellen.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Steuerungstechnik:
Entwurfsprinzipien für Steuerungen, Genormte Programmiersprachen, Sicherheitsaspekte.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Regelungstechnik:
Regelstrecke, Übertragungsverhalten, Stabilität, Identifikation. Regler – Strecken – Zuordnung. Stetige und unstetige Regelung, Reglerbausteine. Entwurf von Reglern, vermaschte Regelkreise.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Regelungstechnik
– regelungstechnische Aufgaben mit unterschiedlichen Antriebskonzepten realisieren und optimieren;
– digitale Regler entwerfen und anwenden.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Regelungstechnik:
Digitale Regler, Einschwingvorgang, Optimierung, Rotierende und lineare Antriebe im Regelkreis.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Fertigungsverfahren, Fertigungsmaschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsstoffe angeben;
– für die Herstellung von mechatronischen Komponenten geeignete Bearbeitungsverfahren auswählen;
– den Aufbau der Werkstoffe und die daraus resultierenden Eigenschaften angeben und sie normgerecht bezeichnen;
– für gegebene Anforderungen geeignete Werkstoffe auswählen.
Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – Fertigungsverfahren:
Urformen, Umformen, Trennen, Fügen.
Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – Werkstoffe:
Eigenschaften, Verarbeitbarkeit, Einsatzbereiche, Normbezeichnungen, Werkstoffnummern. Verwendung der Werkstoffe. Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle, Legierungen.
Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – nichtmetallische Werkstoffe:
Kunststoffe, Gläser, Keramik, Halbleiterwerkstoffe, Sinterwerkstoffe. Verbundwerkstoffe.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– geeignete Verfahren zur Wärmebehandlung auswählen;
– geeignete Verfahren zur Oberflächenveredelung auswählen;
– Verfahren zur Werkstoffprüfung anwenden;
– die Verfahren zur Herstellung von Leiterplatten und deren Bestückung anführen.
Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – Herstellung mechatronischer Komponenten:
Wärmebehandlung; Oberflächenbehandlung und -veredelung; Werkstoffprüfung und Prüfverfahren.
Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – Leiterplattenfertigung:
Fertigungs- und Bestückungsverfahren, verdrahtete und oberflächenmontierte Bauelemente.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– die Werkzeuge des Qualitätsmanagements anwenden und die Ergebnisse interpretieren;
– Auswirkungen eines Produktes auf sein Umfeld beurteilen;
– Formen der Produkthaftung und entsprechende Produktkennzeichnungen angeben;
– geeignete Methoden im Produktentstehungs- und -Umsetzungsprozess einsetzen;
– die Tauglichkeit von Fertigungsverfahren hinsichtlich ihrer betriebstechnischen Eignung analysieren und beurteilen.
Bereich Managementmethoden in der Produktion – Qualitätsmanagement:
Statistische Parameter und Methoden, Normen und Werkzeuge; Maschinen- und Anlagensicherheit.
Bereich Konstruktion – Produkthaftung:
Gesetze, CE-Kennzeichnung, Konformität.
Bereich Managementmethoden in der Produktion – Produktentwicklung und Prozessfähigkeit:
Methoden der Beurteilung und Risikoabschätzung.
Bereich Managementmethoden in der Produktion – Betriebliches Prozessmanagement:
Werkzeuge der Produktionsplanung und Steuerung.
Bereich Managementmethoden in der Produktion – Qualitätskontrolle:
Fertigungsqualität und Prüfmethodik; Prozesskontrolle, Dokumentation; Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– einzelne und vernetzte Aufgaben der betrieblichen Planung und des betrieblichen Controllings analysieren, beurteilen und lösen;
– unterschiedliche Fertigungsverfahren bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit bewerten;
– die Verfahren der Kalkulation an konkreten Projekten anwenden;
– die Verfahren der Investitionsberechnung auswählen und diese anwenden.
Bereich Projektbezogene Kalkulation – Kostenrechnung und Kalkulation:
Plankostenrechnung, Erfolgsrechnung, Lebenszykluskosten; Produktkalkulation, Kalkulation von mechatronischen Projekten; Berechnung von Rationalisierungspotentialen durch mechatronische Projekte.
Bereich Projektbezogene Kalkulation – Investitionsrechnung:
Berechnungsverfahren, Amortisation.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– in Datenbanksoftware Tabellen, Abfragen, Formulare und Berichte erstellen, ändern und löschen;
– einfache Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten;
– graphische Darstellungsmöglichkeiten für Abläufe beschreiben und ihre Symbole erklären;
– Ablaufalgorithmen entwerfen und graphisch darstellen;
– Programme systematisch entwerfen und diese in eine höhere Programmiersprache umsetzen;
– Kommentare, Konstanten und Variablen in einer Programmiersprache darstellen, die wichtigsten Datentypen unterscheiden und auf Befehlsstrukturen einer Programmiersprache anwenden.
Bereich Hard- und Software – Datenbanken:
Grundlagen von Datenbanksystemen. Datensätze; Datenimport und Datenexport; Abfragen; Berechnungen; Formulare; Berichte; Primärschlüssel/Fremdschlüssel; Verknüpfen von Tabellen; Einfache Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten.
Bereich Hard- und Software – Grundlagen der Entwicklungsumgebung:
Quellcode, Programm, Prozess, Debugging.
Bereich Programmentwicklung – Strukturierte Programmierung:
Grafische Entwurfswerkzeuge; Algorithmen; Programmiersprachen; einfache Programme; Verzweigungen; Schleifen; Datentypen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die wesentlichen Begriffe der objektorientierten Programmierung erklären, Datenstrukturen und Objekte aus einfachen Datentypen zusammensetzen und komplexe Befehlsstrukturen erstellen;
– Methoden und Klassen im Rahmen objektorientierter Programmierung anwenden;
– mit Methoden der strukturierten und objektorientierten Programmierung Software entwickeln;
– die Methoden des Softwareengineerings anwenden.
Bereich Programmentwicklung – Strukturierte Programmierung:
Dateizugriff; Prozeduren und Funktionen, Anwendungen im Fachgebiet.
Bereich Programmentwicklung – Objektorientierte Programmierung:
Konzept der Objektorientierung; Attribute, Methoden, Klassen und Objekte; einfache objektorientierte Programmierung, Anwendungen im Fachgebiet.
Bereich Programmentwicklung – Softwareengineering:
Entwicklungsprozess, Softwaredokumentation, Versionsverwaltung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– grundlegende hardwarenahe Programme erstellen, testen und Fehler beheben;
– Daten sichern, sie vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen, sich über gesetzliche Rahmenbedingungen informieren und diese berücksichtigen;
– Automatisierungssysteme und deren Komponenten benennen und klassifizieren;
– grundlegende hardwarenahe Programme erstellen, testen und Fehler beheben.
Bereich Hard- und Software – Datensicherung und Datensicherheit:
Medien zur Datensicherung; Virenschutz; Firewalls; Updates, Service Packs; Digitale Signatur.
Bereich Datenerfassung und -verarbeitung – Automatisierungssysteme:
Einsatzgebiete von Mikrocontrollern und Speicherprogrammierbaren Steuerungen; Aufbau, Register, Speicherarchitektur, Befehle, digitale Ein- und Ausgänge.
Bereich Programmentwicklung – hardwarenahe Programmierung von Automatisierungssystemen:
Entwurf und Implementierung von grundlegenden Programmen.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– informationsverarbeitende Anlagen der Automatisierung planen, programmieren, in Betrieb nehmen und warten;
– die Grundbegriffe der Informationsübertragung darstellen;
– Daten erfassen, übertragen, verwalten, auswerten und visualisieren;
– Automatisierungssysteme parametrieren, programmieren;
– Automatisierungssysteme programmieren, Prozessdaten visualisieren, in Betrieb nehmen und warten;
– analoge und digitale Signale als Prozessdaten deuten und die Kenngrößen von Prozess-Systemen angeben.
Bereich Programmentwicklung – Hardwarenahe Programmierung von Automatisierungssystemen:
Einsatz der Peripherie, Standardisierte Schnittstellen, Steuern mit Automatisierungssystemen.
Bereich Datenerfassung und -verarbeitung – Visualisierung:
Mensch-Maschine-Schnittstellen, Ergonomie.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können
– analoge und digitale Signale als Prozessdaten interpretieren und verarbeiten;
– Daten analysieren und daraus Problemlösungen ableiten sowie die Erfassung und Verarbeitung von Prozessdaten planen und durchführen;
– die hierarchische Gliederung von Automatisierungssystemen angeben, marktübliche informationsverarbeitende Geräte der Automatisierung nennen und Unterschiede darstellen;
– Netzwerkprotokolle und ihre Verwendung beschreiben;
– Netzwerkkomponenten aufzählen, in Betrieb nehmen und warten;
– Eigenschaften von Feldbussystemen angeben.
Bereich Datenerfassung und -verarbeitung – Informationssysteme:
Kanalkapazität, Arten von Codes und Codierung von Nachrichten, Störsicherheit. Gebräuchliche Datenübertragungssysteme. Breitbandkommunikation.
Bereich Datenerfassung und -verarbeitung – Prozessdatentechnik:
Prozesse und Automatisierungsstrukturen; Ebenen der Automatisierung. Analoge und digitale Signale; Signalverarbeitung. Erfassen und Verarbeiten von Binärwerten, Kenngrößen von Systemen der Prozessdatenverarbeitung (Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Reaktionszeit, Wirtschaftlichkeit).
Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik – Netzwerktechnik:
Grundlagen, Protokolle, Topologien, Zugriffsverfahren, Netzwerk-Komponenten.
Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik – Feldbussysteme:
Grundlagen. Arten.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können
– integrierte informationsverarbeitende Anlagen der Automatisierung in Betrieb nehmen und warten;
– anwenderspezifische Programme für marktübliche Automatisierungskomponenten entwickeln, testen und dokumentieren;
– Entscheidungen über den Einsatz von Feldbussystemen treffen und diese konfigurieren;
– im Netzwerk und in Feldbussystemen auftretende Probleme identifizieren und beheben;
– Kenntnisse der Netzwerk- und Feldbustechnik in mechatronischen Projekten einsetzen.
Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik – Feldbussysteme:
Eigenschaften und Einsatzgebiete unterschiedlicher Systeme. Software zum Betreiben von Netzen und Bussystemen, Strategien zur Fehlersuche. Einsatz von Feldbussystemen in mechatronischen Systemen.
Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik – Industrienetzwerke:
Eigenschaften und Einsatzgebiete von Industrial Ethernet, Einsatz von Netzwerktechnik in mechatronischen Systemen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Parallelrisse und Axonometrien, Haupt- und Seitenrisse erstellen;
– einfache geometrische Formen mit geeigneten Abbildungsmethoden zeichnerisch eigenständig umzusetzen;
– geometrische Formen an technischen Objekten erkennen;
– einfache Werkstücke normgerecht darstellen.
Bereich Konstruktion – Grundlagen der Darstellenden Geometrie:
Projektion-Raumbilder, Parallelrisse und Axonometrien, Haupt- und Seitenrisse. Raumkoordinaten- und Raumtransformationen.
Bereich Konstruktion – Fertigungszeichnungen von Bauteilen:
Darstellung, Schnitte, Maßstab, Bemaßung, Toleranzen, Bezeichnung technischer Oberflächen, Beschriftung; Herstellung von Skizzen und Werkzeichnungen mit der Hand und mit Rechnerunterstützung; Einführung in die Darstellung von Maschinenelementen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Zusammenstellungszeichnung von einfachen mechatronischen Baugruppen anfertigen;
– aus der Zusammenstellungszeichnung Einzelteilzeichnungen und Stücklisten ableiten;
– normgerechte technische Zeichnungen von Bauteilen einfacher mechatronischer Baugruppen anfertigen.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktion – ISO-System für Grenzmaße und Passungen:
Begriffe, Toleranzen, Allgemeintoleranzen, Grundtoleranzen, Form- und Lagetoleranzen, Grenzabmaße, Passungen, Passungssysteme.
Bereich Konstruktion – Zusammenstellungszeichnung:
Konstruktion von Baugruppen sowie 3D-CAD systemgerechte Konstruktion.
Bereich Konstruktion – Fertigungszeichnungen von Bauteilen:
Detaillierte und vereinfachte Darstellung von Maschinenelementen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion – Computergestützte Konstruktion mechatronischer Baugruppen
– Entwürfe und Auslegungen von einfachen mechatronischen Baugruppen unter Zuhilfenahme von Tabellenbüchern und Datenblättern unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen erstellen.
Bereich Konstruktion – Computergestützte Konstruktion mechatronischer Baugruppen:
Auslegung und Darstellung von Maschinenelementen; Elektrische Schaltpläne in ein- und mehrpoliger Darstellung, Schaltschrankaufbau; Entwerfen, und Konstruieren von einfachen mechatronischen Baugruppen.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– mit Norm- und Herstellerdatenblättern sowie Katalogen von mechanischen, elektrischen bzw. elektronischen Komponenten arbeiten;
– Konstruktionsaufgaben selbstständig unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen ausführen;
– technische Dokumentationen interpretieren und erstellen.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktion – Computergestützter Konstruktion mechatronischer Baugruppen:
Entwurf von mechatronischen Baugruppen. Darstellung und Dokumentation durch computerunterstütztes Konstruieren.
Bereich Managementmethoden in der Produktion – Projektmanagement:
Lastenheft – Pflichtenheft. Projektplanung, Projektdokumentation.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können
– Konstruktionsmethoden und -strategien anwenden;
– elektrische, elektronische, mechanische und fluidtechnische Komponenten dimensionieren, optimieren und kombinieren;
– Baugruppen zu mechatronischen Anlagen selbstständig sowie in Teamarbeit kombinieren und im Konstruktionsprozess Schnittstellen erkennen, definieren und dokumentieren;
– die korrekte Verwendung von Materialien, Halbzeugen und Komponenten in Geräten beurteilen;
– Methoden des Projektmanagements anwenden und die Ergebnisse darstellen.
Bereich Konstruktion – Methodisches Konstruieren:
Entwurf, Konstruktion, Visualisierung, computerunterstützte Berechnung, Simulation und Dokumentation eines einfachen mechatronischen Systems.
Bereich Managementmethoden in der Produktion – Projektmanagement:
Einführung in die Teamarbeit; Methoden zur Produktplanung, Lösungssuche und Beurteilung, Zeitpläne; Anlagen- und Maschinensicherheit, sicherheitsgerechte Konstruktion.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können
– selbstständig und in Teamarbeit mechatronische Komponenten und Systeme dimensionieren, optimieren und kombinieren und im Konstruktionsprozess Schnittstellen erkennen, definieren und dokumentieren;
– Projekte planen und steuern.
Bereich Konstruktion – Methodisches Konstruieren:
Konstruktion eines komplexen mechatronischen Systems, das alle wesentlichen Komponenten der Mechatronik enthält.
Bereich Managementmethoden in der Produktion – Projektmanagement:
Aufgaben der Projektleitung und Maßnahmen der Projektsteuerung.
Gemäß Stundentafel I.3
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Laborübungen
– Planungs-, Mess- und Prüfaufgaben der betrieblichen Praxis selbstständig und in Teamarbeit ausführen und auswerten;
– für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheits- und Qualitätserfordernisse auswählen;
– Messschaltungen aufbauen, in Betrieb nehmen und sicherheitsbewusst abwickeln;
– Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren.
Die Zuordnung der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zu den Kompetenzmodulen und erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Laborübungen:
Sicherheitsvorschriften, Schutzmaßnahmen, Führung eines Übungsprotokolls und Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes. Qualitätssichernde Methodik.
Übungen und Projekte zur Vertiefung von wirtschaftlichen, technischen und naturwissenschaftlichen Fachgegenständen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte.
Übungen aus den Lehrstoffbereichen „Mechanik und Elemente des Maschinenbaus“, „Elektrotechnik und Elektronik“, „Mechatronische Systeme und Automatisierung“, „Fertigungs- und Betriebstechnik“, „Fachspezifische Informationstechnik“ sowie den Pflichtgegenständen der Vertiefung (auch gegenstandsübergreifend).
Gemäß Stundentafel I.3
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können
– die im Fachgebiet verwendeten Messgeräte und Messsysteme einsetzen, bedienen und instandhalten;
– Mess- und Prüfverfahren auf die Fertigung von mechatronischen Produkten anwenden;
– Maschinenelemente, Sensoren, Aktoren und Steuerungen zu mechatronischen Systemen verknüpfen und in Betrieb nehmen sowie Fehler im System detektieren und beseitigen;
– Maschinen der Fertigungs- und Montagetechnik programmieren, bedienen und warten.
Die Zuordnung der nachstehenden Werkstättenlaboratorien zu den Kompetenzmodulen erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Mess- und Prüftechnik:
Messen von mechanischen, elektrischen und fluidtechnischen Größen; Aufbereitung und Protokollierung der Messdaten; Aufbau von Mess- und Prüfanordnungen für mechatronische Teilsysteme. Kalibrierung von Messgeräten und Messschaltungen.
Bereich Automatisierung:
Programmierung, Montage, Inbetriebnahme, Fehlersuche und Reparatur mechatronischer Systeme (Maschinenelemente, Sensoren, Aktoren, Steuerung).
Bereich Computerunterstützte Fertigungs- und Montagetechnik:
Arbeiten mit programmierbaren Fertigungs- und Montagesystemen.
Gemäß Stundentafel I.4
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Laborübungen
– Planungs-, Mess- und Prüfaufgaben der betrieblichen Praxis unter Anleitung ausführen und auswerten;
– für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheits- und Qualitätserfordernisse auswählen;
– grundlegende Messschaltungen aufbauen und Messungen durchführen.
Die Zuordnung der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum Kompetenzmodule 1 und 2 erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Laborübungen:
Sicherheitsvorschriften, Führung eines Übungsprotokolls, Schutzmaßnahmen. Übungen und Projekte zur Vertiefung der technischen Fachgegenstände. Übungen aus den Lehrstoffbereichen „Mechanik und Elemente des Maschinenbaus“, „Elektrotechnik und Elektronik“, „Mechatronische Systeme und Automatisierung“, „Fertigungs- und Betriebstechnik“ und „Fachspezifische Informationstechnik“.
Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Studierenden können im
Bereich Laborübungen
– Planungs-, Mess- und Prüfaufgaben der betrieblichen Praxis selbstständig und in Teamarbeit ausführen und auswerten;
– für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheits- und Qualitätserfordernisse auswählen;
– Messschaltungen aufbauen, in Betrieb nehmen und sicherheitsbewusst abwickeln;
– Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren.
Die Zuordnung der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zu den Kompetenzmodulen und erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Laborübungen:
Sicherheitsvorschriften, Schutzmaßnahmen, Führung eines Übungsprotokolls und Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes. Qualitätssichernde Methodik.
Übungen und Projekte zur Vertiefung von wirtschaftlichen, technischen und naturwissenschaftlichen Fachgegenständen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte.
Übungen aus den Lehrstoffbereichen „Mechanik und Elemente des Maschinenbaus“, „Elektrotechnik und Elektronik“, „Mechatronische Systeme und Automatisierung“, „Fertigungs- und Betriebstechnik“, „Fachspezifische Informationstechnik“ sowie den Pflichtgegenständen der Vertiefung (auch gegenstandsübergreifend).
Gemäß Stundentafel I.4.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Zuordnung der nachstehenden Werkstätten Kompetenzmodule 1 und 2 erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Studierenden können im
Bereich Sicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz
– die möglichen Gefahren, die bei der Metallbearbeitung, Metall- und Kunststoffverbindungstechnik auftreten erkennen und kennen die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen;
– die Gefahren des elektrischen Stromes und Vorschriften und Konzepte des Elektroschutzes erkennen;
– die Möglichkeiten der Abfallvermeidung und die vorschriftsmäßige Abfallentsorgung erklären.
Bereich Werkstoffbearbeitung und Montage
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Werkstoffen erklären;
– die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen;
– lösbare und nichtlösbare Verbindungen herstellen;
– Bauteile zu Baugruppen montieren.
Bereich Installations-, Mess- und Steuerungstechnik
– die Verbindungstechniken der Elektrotechnik praktisch anwenden;
– die Grundschaltungen der Haustechnik erklären und können diese aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;
– die Grundschaltungen der Steuerungstechnik erklären und können diese aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;
– Messaufbauten herstellen und Messungen durchführen;
– den Unterschied zwischen fest verdrahteter und programmierbarer Steuerung erklären;
– mit einer Klein-Steuerung (programmierbares Steuerrelais) einfache Steueraufgaben programmieren;
– elektrische Systeme in Schaltschränken nach den sicherheitstechnischen Vorschriften installieren und in Betrieb nehmen.
Bereich Sicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz:
Gefahren der Metallbearbeitung, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen; Gefahren des elektrischen Stromes, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen, Abfallentsorgung: Recycling und gesetzeskonforme Entsorgung von Problemstoffen, die in der Werkstätte anfallen.
Bereich Werkstoffbearbeitung und Montage:
Grundlegende Arbeitsmethoden der Werkstoffbearbeitung (Anreißen, Messen, Feilen, Schleifen, Entgraten, Sägen, Körnen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden); Drehen und Fräsen mit konventionellen Werkzeugmaschinen; lösbare und nichtlösbare Verbindungen; Montage einfacher Baugruppen.
Bereich Installations-, Mess- und Steuerungstechnik:
Verbindungstechnik der Elektrotechnik (Klemm-, Quetsch- und Lötverbindungen); Schutztechnik (Schutzmaßnahmen und -geräte); Grundschaltungen der Haustechnik (Licht- und Steckdosenstromkreise); Strom-, Spannungs- und Widerstandsmessung mit Multimetern. Durchgangsprüfung Grundschaltungen der Steuerungstechnik (Relais- und Schützschaltungen, Motorschutz); Realisierung von einfachen Steueraufgaben mittels Klein-Steuerungen; Systemaufbau (Schaltschränke) und Inbetriebnahme.
Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Studierenden können
– die im Fachgebiet verwendeten Messgeräte und Messsysteme einsetzen, bedienen und instandhalten;
– Mess- und Prüfverfahren auf die Fertigung von mechatronischen Produkten anwenden;
– Maschinenelemente, Sensoren, Aktoren und Steuerungen zu mechatronischen Systemen verknüpfen und in Betrieb nehmen sowie Fehler im System detektieren und beseitigen;
– Maschinen der Fertigungs- und Montagetechnik programmieren, bedienen und warten.
Die Zuordnung der nachstehenden Werkstättenlaboratorien zu den Kompetenzmodulen erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Mess- und Prüftechnik:
Messen von mechanischen, elektrischen und fluidtechnischen Größen; Aufbereitung und Protokollierung der Messdaten; Aufbau von Mess- und Prüfanordnungen für mechatronische Teilsysteme. Kalibrierung von Messgeräten und Messschaltungen.
Bereich Automatisierung:
Programmierung, Montage, Inbetriebnahme, Fehlersuche und Reparatur mechatronischer Systeme (Maschinenelemente, Sensoren, Aktoren, Steuerung);
Bereich Computerunterstützte Fertigungs- und Montagetechnik:
Arbeiten mit programmierbaren Fertigungs- und Montagesystemen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Stundentafel I.2, Abschnitt B.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Abläufe automatisieren, indem sie geeignete Komponenten auswählen und zu Systemen kombinieren;
– einfache automatisierte Abläufe simulieren und programmieren.
Bereich Handhabungstechnik:
Greiftechnik, Handlingmodule.
Bereich Robotik und Automatisierte Fertigungszellen:
Kinematik, Industriesensorik, Genauigkeit, Taktzeit, Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitstechnik.
Bereich Handhabungssysteme:
Simulations- und Programmiertechniken.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Fertigungszellen normgerecht auslegen, programmieren, optimieren und warten;
– umfangreiche Automatisierungsaufgaben mit mehreren vernetzten Komponenten lösen.
Bereich Fertigungszelle:
Kooperation mehrerer programmierbarer Systeme, Taktzeitoptimierung, Sicherheitstechnik.
Bereich Robotik und Handhabungstechnik:
Sonderbauformen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Messverfahren und Verfahren zur Signalwandlung vertiefend erklären;
– Verfahren zur Objekterkennung beschreiben;
– die Grundlagen der Elektromagnetischen Verträglichkeit beschreiben;
– Messtechniken der Elektromagnetischen Verträglichkeit verstehen und anwenden;
– Methoden zum Entwerfen von Programmen für Steuerungen anwenden;
– die Sicherheitstechnik bei Steuerungen bewerten und analysieren.
Bereich Messtechnik:
Optische Messtechnik, Messgeräte, Signalwandler. Objekterkennung, Bildverarbeitung. Sensoren für chemische Größen, biometrische Sensoren.
Bereich Elektromagnetische Verträglichkeit:
Störstrahlung, Netzrückwirkung, elektrostatische Probleme, Messverfahren, Messgeräte.
Bereich Steuerungstechnik:
Methoden zum Programmentwurf in der Steuerungstechnik, Sicherheit in gesteuerten Systemen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Bausteine für digitale Regler entwerfen;
– Regelkreise optimieren;
– Modelle zur Beschreibung und Simulation von dynamischen Systemen entwickeln;
– fortgeschrittene Regelungskonzepte auslegen und einsetzen.
Bereich Regelungstechnik:
Algorithmen für Bausteine digitaler Regler, Stellgrößenbegrenzung, Wind-up-Effekt. Optimierung, Gütekriterien. Modellbildung und Simulation, Linearisierung. Fuzzy-Regler, Mehrgrößenregler.
Bereich vermaschte Regelkreise:
Systematische Behandlung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– umfangreiche Projekte mittels Mikrocontrollern realisieren;
– Fehler in der Hardware eines Automatisierungssystems eingrenzen und beheben;
– verschiedene Interrupt-Quellen nennen und ihre softwaremäßige Bearbeitung realisieren;
– Echtzeitbetriebssysteme beschreiben und einsetzen.
Bereich Mikrocontrollersysteme:
Entwurf, Aufbau und Inbetriebnahme eines Mikrocontrollersystems und dazugehöriger Peripherie. Interrupt, Interruptebenen, Interrupt-Programmierung.
Bereich Echtzeit Betriebssysteme:
Eigenschaften und Einsatzgebiete von Echtzeit Betriebssystemen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Leitsysteme bzw. Client-Server-Systeme konfigurieren und programmieren;
– Prozessdaten – auch über das Web – verarbeiten und visualisieren.
Bereich Webprogrammierung:
Erstellung einfacher Webseiten.
Bereich Realisierung komplexer Projekte:
Realisierung eines komplexen Projektes zur Prozessdatenverarbeitung und Visualisierung. Web-Programmierung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– elektronische Schaltungen zur Signalanpassung und Aufbereitung entwerfen und dimensionieren;
– Oszillatoren entwerfen;
– die Eigenschaften von Abtastsystemen berücksichtigen;
– Verfahren der Mehrfachnutzung von Übertragungskanälen anwenden;
– mittels integrierter Schaltungen elektronische Funktionsgruppen entwerfen und dimensionieren.
Bereich Schwingungserzeugung:
Oszillatoren für digitale und analoge Anwendungen; Schwingungsstabilisierung, Schwingungen beliebiger Kurvenform.
Bereich Übertragungstechnik:
Zeitmultiplex- und Frequenzmultiplexverfahren. Modulationsverfahren. Störeinflüsse. Abtastsysteme.
Bereich Schaltungstechnik:
Gegenkopplung, Schaltungen für analoge und digitale Signalaufbereitung und -anpassung; Anwendung integrierter Schaltungen zur Signalaufbereitung und Leistungssteuerung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die Grundzüge der leitungsgebundenen und drahtlosen Wellenausbreitung verstehen;
– Verfahren der Mehrfachnutzung von Übertragungskanälen anwenden;
– Transistoren als Schalter für höhere Leistungen einsetzen;
– die unterschiedlichen Möglichkeiten der Leistungssteuerung im Wechsel- und Drehstromkreis anwendungsorientiert auswählen und einsetzen.
Bereich Übertragungstechnik:
Wellenausbreitung, drahtlose Informationsübertragung.
Bereich Transistor:
Ansteuerung, dynamisches Schaltverhalten, Verlustleistung, Schutz.
Bereich Leistungssteuerung:
Wellenpaketsteuerung, Phasenanschnittsteuerung, Oberwellen.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2. sowie
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4. sowie
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
(Gesamtsemesterwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | III/III |
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I |
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I |
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 4 | 4 | 2 | 2 | 16 | I |
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III |
| 6. | Angewandte Informatik | 2 | - | - | - | - | 2 | I |
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | 4 | II |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||
| 1. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | - | 6 | 6 | 4 | 4 | 20 | I |
| 2. | Medientheorie und Kunstgeschichte | - | 4 | 4 | 2 | 2 | 12 | III |
| 3. | Mediengestaltung 4 | - | 7 | 7 | 4 | 4 | 22 | II |
| 4. | Medienproduktion 4 | - | 5 | 5 | 6 | 6 | 22 | III |
| 5. | Medienprojekte 4 | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 6. | Medienwirtschaft | - | - | - | 2 | 2 | 4 | II |
| 7. | Kommunikation | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| Pflichtgegenstände des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes | - | 22 | 22 | 24 | 24 | 92 | ||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 33 | 33 | 33 | 33 | 155 | ||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Pflichtgegenstände der schulauto- | Semester | pflich- | ||||||
| nomen Ausbildungsschwerpunkte | tungs- | |||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||
| B.1 | Multimedia | |||||||
| 1. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | - | 6 | 6 | 4 | 4 | 20 | I |
| 2. | Medientheorie und Kunstgeschichte | - | 4 | 4 | 2 | 2 | 12 | III |
| 3. | Mediengestaltung 4 | - | 7 | 7 | 4 | 4 | 22 | II |
| 4. | Medienproduktion 4 | - | 5 | 5 | 6 | 6 | 22 | III |
| 5. | Medienprojekte 4 | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 6. | Medienwirtschaft | - | - | - | 2 | 2 | 4 | II |
| 7. | Kommunikation | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| B.2 | Fotografie | |||||||
| 1. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | - | 6 | 6 | 4 | 4 | 20 | I |
| 2. | Medientheorie und Kunstgeschichte | - | 4 | 4 | 2 | 2 | 12 | III |
| 3. | Mediengestaltung 4 | - | 7 | 7 | 4 | 4 | 22 | II |
| 4. | Medienproduktion 4 | - | 5 | 5 | 6 | 6 | 22 | III |
| 5. | Medienprojekte 4 | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 6. | Medienwirtschaft | - | - | - | 2 | 2 | 4 | II |
| 7. | Kommunikation | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| B.3 | Film | |||||||
| 1. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | - | 6 | 6 | 4 | 4 | 20 | I |
| 2. | Medientheorie und Kunstgeschichte | - | 4 | 4 | 2 | 2 | 12 | III |
| 3. | Mediengestaltung 4 | - | 7 | 7 | 4 | 4 | 22 | II |
| 4. | Medienproduktion 4 | - | 5 | 5 | 6 | 6 | 22 | III |
| 5. | Medienprojekte 4 | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 6. | Medienwirtschaft | - | - | - | 2 | 2 | 4 | II |
| 7. | Kommunikation | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| B.4 | Animation | |||||||
| 1. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | - | 6 | 6 | 4 | 4 | 20 | I |
| 2. | Medientheorie und Kunstgeschichte | - | 4 | 4 | 2 | 2 | 12 | III |
| 3. | Mediengestaltung 4 | - | 7 | 7 | 4 | 4 | 22 | II |
| 4. | Medienproduktion 4 | - | 5 | 5 | 6 | 6 | 22 | III |
| 5. | Medienprojekte 4 | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 6. | Medienwirtschaft | - | - | - | 2 | 2 | 4 | II |
| 7. | Kommunikation | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| B.5 | Gamedesign | |||||||
| 1. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | - | 6 | 6 | 4 | 4 | 20 | I |
| 2. | Medientheorie und Kunstgeschichte | - | 4 | 4 | 2 | 2 | 12 | III |
| 3. | Mediengestaltung 4 | - | 7 | 7 | 4 | 4 | 22 | II |
| 4. | Medienproduktion 4 | - | 5 | 5 | 6 | 6 | 22 | III |
| 5. | Medienprojekte 4 | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 6. | Medienwirtschaft | - | - | - | 2 | 2 | 4 | II |
| 7. | Kommunikation | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung | ||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||
| D. | Freigegenstände | |||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | - | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | - | 2 | - | 2 | III |
| 6. | Technische Dokumentation | 2 | - | - | 1 | 1 | 4 | I |
| 7. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| E. | Förderunterricht 5 | |||||||
| 1. | Deutsch | |||||||
| 2. | Englisch | |||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||
__________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||
______________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||||||||||
| tungs- | ||||||||||||||||
| 1. | ||||||||||||||||
_________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||||
______________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrganges bzw. des Kollegs für Medien können auf Basis ihrer Ausbildung über die Wirkung von medialen Inhalten als Spezialistinnen und Spezialisten die Konzeption, Planung, Gestaltung und Herstellung von medialen Produkten bzw. Umsetzung von medialen Projekten, die der multimedialen Kommunikation bzw. Interaktion dienen, eigenständig durchführen. Zudem verfügen sie sowohl über handwerkliches, technisches und medientheoretisches Spezialwissen, das es ihnen ermöglicht, kreative Entwürfe und Präsentationen zu erstellen, diese für die Produktion in unterschiedlichen Medien zu entwickeln, vorzubereiten oder einzusetzen als auch über Kenntnisse der facheinschlägigen Normen, Gesetze und in der Kalkulation.
Sie werden in Kommunikationsbetrieben, Medienunternehmen, Werbeagenturen, Grafikstudios, Agenturen für Public Relations, Agenturen für multimediales Design wie zB Verlagen, Online-Verlagen, Fernsehanstalten, TV- und Filmstudios, Fotoateliers, Architekturbüros, Unternehmen der Telekommunikationsbranche und Softwarehäusern eingesetzt bzw. arbeiten als Fotografinnen und Fotografen, Filmgestalterinnen und Filmgestalter, Screendesigner/innen 3D-Artists, Kamerafrauen und Kameramänner (DOP), Videocutterinnen und Videocutter, Audiodesignerinnen und Audiodesigner, Illustratorinnen und Illustratoren, Mediendesignerinnen und Mediendesigner, Animationsdesignerinnen und Animationsdesigner, Gamedesignerinnen und Gamedesigner, Spieleentwicklerinnen und Spieleentwickler, Spezialistinnen und Spezialisten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit des privaten bzw. öffentlichen Sektors, in musealen Einrichtungen, im Bereich der Forschung- und Entwicklung oder als Selbstständige bzw. in freiberuflicher Tätigkeit. Auch die Leitung von Projekten und die Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen zu typischen Aufgaben.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen dabei sowohl die wirtschaftlichen Implikationen ihrer Tätigkeit als auch die ethische und gesellschaftlich sensible Verantwortung, die die Gestaltung; Produktion und Distribution von Massenmedien mit sich bringt und sind sich der Bedeutung von Qualität und Professionalität bewusst.
Im Pflichtgegenstand Medientechnologie und Angewandte Informatik analysieren und entwickeln die Absolventinnen und Absolventen mit Geräten, Systemen und Verfahren des Fachbereichs komplexe Anwendungen. Sie analysieren komplexe technisch-wissenschaftliche Inhalte des Fachgebiets, können aus umfassenden Medienproduktionen heraus komplexe fachspezifischen Terminologien und Vorgänge analysieren sowie für neue Produktionen anwenden, analysieren und entwickeln für das Fachgebiet Technologien, Strukturen und Regelbedingungen, komplexe Prozesse und Workflows, verstehen fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen und analysieren fachspezifische Prozesse sowie Workflows aus Medienproduktionen heraus. Sie verstehen die facheinschlägigen Standardisierungen und Qualitätsmanagementsysteme und können die facheinschlägigen Mess- und Prüfverfahren der Medienproduktion anwenden und analysieren sowie unterschiedliche Distributionskanäle, Medien und Logistikwege des Fachgebiets erklären.
Im Bereich Kunstgeschichte können die Absolventinnen und Absolventen ausgewählte Phänomene der Kunstgeschichte und Kulturphilosophie analysieren sowie Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und argumentieren (ikonographische und ikonologische Einordnung). Sie haben Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen, können diese in der Beschreibung anwenden, verstehen die Historizität von Bedeutungen und Werten der Kunst und können sie anhand ausgewählter fachrelevanter Kunstwerke beurteilen und diskutieren. Weiters haben sie Grundkenntnisse der Geschichte und der Kategorien der Ästhetik, verstehen Zusammenhänge von Form, Funktion, Material und Technik und sind in der Lage, Interdependenzen von Inhalt und Form sowie Bedeutungen von kulturellen Normen und Werten, die einen Einfluss auf die fachspezifische Gestaltung haben, zu erkennen.
Im Bereich Medientheorie kennen sie aktuelle Paradigmen der Medientheorie und Semiotik und können mit Hilfe ausgewählter Theoriekonzepte fachspezifische Medienphänomene analysieren. Sie kennen die wichtigsten theoretischen Grundlagen der Medienpsychologie, können ihr eigenes Mediennutzungsverhalten reflektieren, sind in der Lage fachspezifische mediale Phänomene aus ihrem historischen Zusammenhang zu beschreiben und aktuelle Entwicklungen zu analysieren und können sich über soziale, wirtschaftliche, ethische und künstlerische Aspekte im fachspezifischen Kunst- und Medienbereich artikulieren.
Die Absolventinnen und Absolventen können komplexe gestalterische und funktionale Konzepte analysieren sowie deren Qualitäten argumentieren und weiterentwickeln. Sie können unterschiedliche Arten der Wahrnehmung umfassend analysieren, die bestimmenden Faktoren bewerten und Konsequenzen für komplexe Aufgabenstellungen der fachspezifischen Praxis entwickeln. Sie können komplexe Produktionen entwickeln, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind. Sie kennen bildtheoretische, medientheoretische und mediendramaturgische Ansätze und können diese für das eigene Werk anwenden. Ebenso kennen sie medienübergreifende Probleme der Kommunikation und können dazu Lösungsvorschläge entwickeln, komplexe Entwurfsprozesse durchführen, umfassende Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung entwickeln und die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten einsetzen. Ergebnisse können sie in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell/audiovisuell/interaktiv sowie ort- und zielgruppengerecht aufbereitet präsentieren.
Die Absolventinnen und Absolventen verstehen komplexe Workflow-Systeme bzw. Prozessabläufe und können diese projektspezifisch weiterentwickeln, um fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung komplexer technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer gesamtheitlichen Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten zu realisieren, analysieren und reflektieren. Sie können die für die Medienproduktion notwendigen Formalismen und Konventionen sowie die aktuellen Qualitätsanforderungen innerhalb eines Projektes analysieren und können das Projekt laufend diesen anpassen, mögliche Produktionsrisiken erkennen und auf diese projektadäquat reagieren. Sie können fachspezifische Kommunikationsformen hinsichtlich eines optimalen Arbeitsklimas wählen, um einen effizienten Ablauf im Team zu gewährleisten.
Die Absolventinnen und Absolventen können die Phänomenologie von Standbildern, Bewegtbildern und interaktiven Medien aus dem Fächerkanon analysieren und sie aus diesem Verständnis heraus für komplexe inhaltliche Dimensionen anwenden. Sie können komplexe interdisziplinär Lösungen für redaktionelle, audiovisuelle und medienübergreifende Kommunikation entwickeln, die Dialogfähigkeit und die Zielgerichtetheit der eingesetzten medialen Instrumente in Bezug auf die geplanten Kommunikationsstrategien analysieren und unter Berücksichtigung der prozessualen, zeitlichen, ökologischen, wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen umsetzen, so dass sie den kulturellen, markt- und anwendungsorientierten Anforderungen entsprechen.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Instrumente der Produkt-, Preis-, Distributions- und Kommunikationspolitik und können sie in Bezug zueinander setzen. Sie kennen den Aufbau und die Arbeitsprozesse von Unternehmen der Medienwirtschaft. Sie wissen, wie eine Marke/eine Organisation kommunizieren muss, um ihre Ziele zu erreichen, kennen die Terminologie eines Marketingkonzepts, verstehen die Kommunikationsziele von Unternehmen/Organisationen und können entsprechende kommunikative Werbe- und Markenbotschaften entwickeln. Sie können aus Markt und Zielgruppen eines Auftraggebers eine effiziente Strategie entwickeln und auf dieser Basis ein Kommunikationskonzept erstellen, das von der kommunikativen Idee über die Definition der verschiedenen Maßnahmen bis hin zur Mediaplanung reicht. Sie kennen Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektcontrollings und können im Bereich Projektmanagement und Projektcontrolling tätig werden.
Sie kennen urheberrechtliche und datenschutzrechtliche berufsbezogene Materien sowie sonstige berufsbezogene rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen, das Spannungsfeld zwischen Meinungs- und Pressefreiheit sowie dem Persönlichkeitsschutz und können damit einhergehende Risiken erkennen.
Sie können selbstständig unter Einbeziehung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen eine Preiskalkulation vornehmen und kennen projektspezifische Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten sowie zugehörige Einreichungsformen und die branchenspezifischen Richtlinien für die Wettbewerbsteilnahme.
Die Absolventinnen und Absolventen können verbale und nonverbale Kommunikationsaufgaben wahrnehmen und gezielt, lösungsorientiert und branchenspezifisch zum Einsatz bringen. Sie können Inhalte und Botschaften medienadäquat aufbereiten und präsentieren.
Alle oben genannten fachspezifischen Begriffe sowie verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich für den
auf multimediale Projekte und auf erweiterte multimediale Projekte. Der Begriff „fachspezifische Programme“ bezieht sich auf professionelle Software zur spezifischen Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimediale Medien.
auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff „fachspezifische Programme“ bezieht sich auf professionelle Software zur spezifischen Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf fotografisch relevante Medien.
auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
auf Ton- und Videomaterial mit komplex bewegten Elementen der 2D- und 3D-Amination. Die Absolventinnen und Absolventen können im Team komplexe analoge wie digitale Animationstechniken anwenden und verbinden, Animationsprojekte hinsichtlich ihrer Dramaturgie vertonen, in einer Studioumgebung arbeiten und diese projektbezogen anpassen.
auf multimediale Projekte im Rahmen von Gamedesign. Der Begriff „fachspezifische Programme“ bezieht sich auf professionelle Software zur Spieleprogrammierung, Gameengines, 2D- und 3D-Entwurfs- und Animationssoftware sowie Audio- und Videoanwendungen. Die Absolventinnen und Absolventen können eine Spielidee von der Konzeptionierung bis zum getesteten Produkt realisieren.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“, „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“ und „Wirtschaft und Recht“.
Siehe Anlage 1.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– grundlegende fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen benennen und erklären und einem einfachen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
– Arbeitsaufträge analysieren und das Grundlagenwissen in den unterschiedlichen Fachbereichen anwenden;
– Geräte, Prozesse und Workflows des Fachbereichs benennen, erklären und ihre wichtigsten Anwendungsparameter im Rahmen einfacher Arbeitsaufträge nutzen;
– aus Ein- und Ausgabegeräten eine geeignete Auswahl für eine einfache Produktion treffen, begründen und diese durchführen.
Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Systeme und Verfahren, fachspezifische Materialien.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
– Projektangaben analysieren und das technische Wissen in den unterschiedlichen Fachbereichen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
– Geräte, Prozesse und Workflows des Fachbereichs analysieren und eine geeignete Auswahl für eine einfache Produktion treffen, begründen und diese durchführen.
Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Systeme und Verfahren, fachspezifische Materialien.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem komplexen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
– komplexe Projektangaben analysieren und das erlernte technische Wissen in den unterschiedlichen Fachbereichen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
– Geräte, Systeme und Verfahren des Fachbereichs analysieren und eine geeignete Auswahl für eine komplexe Produktion treffen, begründen und diese durchführen.
Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Qualitätsmanagement, Systeme und Verfahren, fachspezifische Materialien.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem komplexen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen und für eigene Medienproduktionen optimal nutzen;
– komplexe Strukturen entwickeln und das erlernte technische Wissen in den unterschiedlichen Fachbereichen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
– Geräte, Systeme und Verfahren des Fachbereichs zielgerichtet einsetzen und optimieren.
Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Qualitätsmanagement, Systeme und Verfahren, fachspezifische Materialien.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die grundlegenden Kriterien und Zusammenhänge der Kunstgeschichte benennen;
– wesentliche Fachtermini im Bereich der Medien- und Kunstgeschichte benennen und zuordnen;
– die Grundlagen medialer Kommunikation benennen und erläutern.
Merkmale der Kunstepochen; Fachtermini im Bereich der Kunst- und Mediengeschichte. Wahrnehmungstheorien; Einführung in die Kommunikationstheorie; Grundlagen Medien- und Bildtheorie; Semiotik.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die wesentlichen Fachtermini benennen und Kriterien und Zusammenhänge von Medien und Kunst erläutern;
– die Grundlagen medialer Kommunikation erläutern und medientheoretische Diskurse führen.
Merkmale der Kunstepochen; Fachtermini im Bereich der Kunst- und Mediengeschichte. Wahrnehmungstheorien; Einführung in die Kommunikationstheorie; Medien- und Bildtheorie; Semiotik; grundlegende Funktionen medialer Systeme; mediale Wahrnehmungs- und Darstellungssysteme.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– ausgewählte Phänomene der Kunst- und Mediengeschichte analysieren;
– Zusammenhänge von Form, Funktion, Material und Technik sowie Normen und Werte und deren Einfluss auf die fachspezifische Gestaltung analysieren;
– fachspezifische mediale Phänomene aus ihrem historischen Zusammenhang beschreiben und aktuelle Entwicklungen erkennen.
Spezifische Themen der Kunstgeschichte; vertiefende, thematisch bezogene Fachtermini.
Analysemethoden; Wechselbeziehungen mit Religion, Politik, Wirtschaft, Geisteswissenschaften und Naturwissenschaften anhand exemplarischer Beispiele.
Zeichentheorie und Bildtheorie (Semiotik); kontextuelle Analyse exemplarischer medialer Beispiele; unterschiedliche medientheoretische Ansätze.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– ausgewählte Phänomene der Kunst- und Mediengeschichte analysieren;
– Zusammenhänge von Form, Funktion, Material und Technik sowie Normen und Werte und deren Einfluss auf die fachspezifische Gestaltung analysieren;
– fachspezifische mediale Phänomene aus ihrem historischen Zusammenhang beschreiben und aktuelle Entwicklungen erkennen;
– die Paradigmen der Medientheorie und Semiotik analysieren und erläutern.
Vernetzte Themen der Kunst- und Mediengeschichte; vertiefende, thematisch bezogene Fachtermini; Analysemethoden; Wechselbeziehungen; kontextuelle Analyse medialer Beispiele; Medienreflexion.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die für die mediale Gestaltung notwendigen Abbildungsverfahren und Visualisierungstechniken erläutern und anwenden;
– Projekte für einfache Verwendungszwecke planen und gestalten und gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbinden und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell aufbereitet präsentieren.
Technologisch-praktische Zugangsweisen zu Gestaltungsaufgaben; Funktionsweisen medialer Wahrnehmung in Relation zu Technologien und Gestaltung.
Gestaltungsaufgaben für erweiterte fachspezifische Technologien; aufgabenbezogener Einsatz und spezifische Übungen des gestalterischen Workflows in einfachen fachspezifischen Produktionen und deren Präsentation.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– eigene und andere Werke beschreiben, analysieren, deren Qualitäten argumentieren und Probleme der medialen Kommunikationsstrategien benennen und erklären;
– Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht medial aufbereitet präsentieren;
– erweiterte Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln erweiterte Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.
Wechselwirkung zwischen Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage; konzeptionelle Gestaltungsaufgaben.
Aufgabenbezogener Einsatz des gestalterischen Workflows; Gestaltungsmöglichkeiten unter Anwendung klassischer und experimenteller Verfahren im analogen und digitalen medialen Entwurfs- und Produktionsbereich.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– komplexe Werke beschreiben, analysieren und deren Qualitäten argumentieren und entwickeln Konsequenzen für Aufgabenstellungen der fachspezifischen Praxis und Probleme der Kommunikation benennen und erklären und entwickeln dazu Lösungsvorschläge;
– umfassende Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell/audiovisuell/interaktiv aufbereitet präsentieren;
– medientheoretische und mediendramaturgische Ansätze benennen und erklären und wenden diese synthetisch für das eigene Werk an;
– erweiterte Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln umfassende Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.
Komplexe reflektierende Zugangsweisen zu fachspezifischen Gestaltungsaufgaben in Hinblick auf eine qualitative und quantitative Sondierung; erweiterte multimediale Wahrnehmungsanalyse und -reflexion in Wechselwirkung von Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage.
Durchführung komplexer Gestaltungs- und Produktionsprozesse; Analyse und Einsatz der geeigneten Gestaltungsprinzipien; Ressourcen-, Zeit- und Kostenabschätzung; Präsentation und Qualitätssicherung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– komplexe gestalterische und funktionale Konzepte analysieren, deren Qualitäten argumentieren und weiterentwickeln;
– komplexe Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell/audiovisuell/interaktiv aufbereitet ort- und zielgruppengerecht präsentieren;
– bildtheoretische, medientheoretische und mediendramaturgische Ansätze benennen und erklären und wenden diese für das eigene Werk an;
– komplexe Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln umfassende Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.
Marktorientierte Zugangsweisen zu fachspezifischen Gestaltungsaufgaben in Hinblick auf komplexe Lösungskompetenzen; komplexe Wahrnehmungsreflexionen multimedialer Projekte in Wechselwirkung von Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage.
Verifizierung des komplexen multimedialen Entwurfs-, Gestaltungs- und Produktionsprozesses; Entwicklung geeigneter Gestaltungsprinzipien; Präsentation und Qualitätssicherung.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung gegebener technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer einfachen Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes realisieren.
Medienprodukte wahrnehmen, an medialen Produktionen teilnehmen, diese zusammenhängend reflektieren und Produktionsprozesse filtern; Zeit- und Ressourcenmanagement; erweiterte technische und gestalterische Arbeitsabläufe. Medienproduktionen erstellen, mediale Kompetenzen entwickeln und analysieren; Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen Bedingungen realisieren und notwendige Aspekte aus anderen Fachgegenständen in Projekten zusammenführen, und Workflow Systeme bzw. Prozessabläufe analysieren und anwenden.
Erweiterte Planung medialer Produktionen innerhalb zeitlicher und technologischer Bedingungen; Medienspezifische Projektentwicklungen.
Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Ästhetik und Kommunikationsleistung; Produktionen innerhalb umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen; Anwendung komplexer Werkzeuge und Prozesse und Qualitätsanforderungen; komplexe Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung; Präsentationsmedien.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– komplexe Produktionstechniken analysieren, komplexe facheinschlägige Produktionsideen entwickeln und die dafür passenden Mittel auswählen und an komplexe Anforderungen anpassen;
– fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung erweiterter technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten realisieren und analysieren und komplexe Workflow Systeme bzw. Prozessabläufe verstehen und diese reflektiert anwenden;
– die für die Medienproduktion notwendigen Formalismen und Konventionen und die aktuellen Qualitätsanforderungen anwenden und können das Projekt diesen anpassen;
– Projekte angepasst an Ort und sonstigen Gegebenheiten präsentieren und geeignete Kommunikationsformen- und mittel anwenden.
Medienprodukte wahrnehmen, an medialen Produktionen teilnehmen, diese zusammenhängend reflektieren und Produktionsprozesse filtern.
Erweiterte Zielplanung im Wechselspiel zwischen Entwurf, Darstellung, Komposition, Workflow und Präsentation; Produktionsbezogene ausführliche Auseinandersetzung mit dem Medium in Zusammenhang mit Gestaltung und künstlerischer Zielsetzung.
Medienproduktionen erstellen, mediale Kompetenzen entwickeln und analysieren.
Produktionen innerhalb technischer und gestalterischer Konzeptbedingungen; Produktions- und Produktqualität; Präsentationsumfeld; Präsentationsargumentation; Präsentationspublikum.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– komplexe Workflow-Systeme bzw. Prozessabläufe verstehen und können diese projektspezifisch weiterentwickeln;
– fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung komplexer technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer gesamtheitlichen Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten realisieren, analysieren und reflektieren;
– die für die Medienproduktion notwendigen Formalismen und Konventionen und die aktuellen Qualitätsanforderungen innerhalb eines Projektes analysieren und können das Projekt laufend diesen anpassen, als auch mögliche Produktionsrisiken erkennen und auf diese projektadäquat reagieren;
– komplexe Projekte angepasst an Ort, Zielgruppe und sonstigen Gegebenheiten analysieren und präsentieren und geeignete komplexe Kommunikationsformen- und mittel anwenden.
Grundlagen medialer Produktionen, Medienprodukte wahrnehmen, an medialen Produktionen teilnehmen, diese zusammenhängend reflektieren und Produktionsprozesse filtern.
Marktorientierte Produktionsentwicklung im Wechselspiel zwischen Entwurf, Darstellung, Komposition und Workflow; Produktionsbezogene ausführliche Auseinandersetzung mit dem Medium in Zusammenhang mit Gestaltung und künstlerischer, marktorientierter Zielsetzung.
Umsetzung medialer Produktionen, Medienproduktionen erstellen, mediale Kompetenzen entwickeln und analysieren.
Marktorientierte Produktionen im Wechselspiel zwischen Entwurf, Gestaltung und Technologie; Qualitätskontrolle und Optimierung; Komplexe Präsentationen und Präsentationsdramaturgie.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Phänomenologie von Standbildern, Bewegtbildern und interaktiven Medien aus dem Fächerkanon verstehen und können sie aus diesem Verständnis heraus für erweiterte inhaltliche Dimensionen anwenden;
– erweiterte interdisziplinäre Lösungen, deren Gestaltung und Umsetzung im Bereich der redaktionellen, audiovisuellen und medienübergreifenden Kommunikation liegt, durch eigenständige konzeptionelle Leistungen erarbeiten;
– erweiterte gesamtheitlich durchgestaltete Projekte in Anwendung aller durchführungsrelevanten Bedingungen umsetzen;
– die Zielgerichtetheit und die Dialogfähigkeit der eingesetzten medialen Instrumente in Bezug auf die geplanten Kommunikationsstrategien analysieren.
Grundlagen medialer Projekte, Medienprojekte wahrnehmen, an medialen Projekten teilnehmen, diese zusammenhängend reflektieren und Projektprozesse filtern.
Mehrdimensionale Entwurfsprozesse; Analyse und Einsatz der geeigneten Gestaltungsprinzipien und Produktionsbedingungen; Ressourcen-, Zeit- und Kostenoptimierung; Präsentations- und Qualitätsstrategien.
Umsetzung medialer Projekte, Medienprojekte erstellen, mehrdimensionale mediale Kompetenzen entwickeln und analysieren).
Produktion mehrdimensionaler Medienprojekte; Konzeptbasierende Auseinandersetzung mit fächerübergreifenden Medien; Ästhetik und Kommunikationsleistung.; Projektanalyse; audiovisuelle Projektrhetorik und Projektdramaturgie; Diskursrelationen zwischen Ton, Bild, Bewegung, Raum; Argumentationsaufbau und Argumentationslogik.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die Phänomenologie von Standbildern, Bewegtbildern und interaktiven Medien aus dem Fächerkanon analysieren und sie aus diesem Verständnis heraus für erweiterte inhaltliche Dimensionen anwenden;
– interdisziplinär Lösungen, deren Gestaltung und Umsetzung im Bereich der redaktionellen, audiovisuellen und medienübergreifenden Kommunikation liegt, durch eigenständige konzeptionelle Leistungen entwickeln;
– die umfassend ausgearbeiteten, konzeptbasierenden Projekte unter materiellen, prozessualen und zeitlichen Rahmenbedingungen realisieren und die Dialogfähigkeit und die Zielgerichtetheit der eingesetzten medialen Instrumente in Bezug auf die geplanten Kommunikationsstrategien analysieren;
– umfassende, zielgerichtete Kommunikationsaufgaben innerhalb kultureller und technischer Rahmenbedingungen erarbeiten und können jene unter anwendungsorientierten Anforderungen planen.
Grundlagen medialer Projekte, Medienprojekte wahrnehmen, an medialen Projekten teilnehmen, diese zusammenhängend reflektieren und Projektprozesse filtern.
Transdisziplinäre Entwurfsprozesse; Entwicklung geeigneter Gestaltungs- und Produktionsformen.
Ressourcen-, Zeit- und Kostenmanagement; Präsentations- und Qualitätssicherheit; Transdisziplinäre Informationsformen; Zeit- und Konfliktmanagement.
Umsetzung medialer Projekte: Medienprojekte erstellen, mehrdimensionale mediale Kompetenzen entwickeln und analysieren.
Produktion transdisziplinärer Medienprojekte; Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung; Qualitätsstrategien und -optimierung; Projektreflexion; Diskussionsführung; Zusammenfassen von Statements; Mediale Argumentationsunterstützung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Grundlagen des Marketings, der Werbung und der Kommunikationspolitik benennen und erklären und sie in Bezug zueinander setzen;
– die Grundlagen von fachspezifischen Arbeitsprozessen und des Projektmanagements benennen und erklären.
Werbemittel; Werbeträger; Zielgruppe; Markenaufbau; Medienanalyse und –einsatz.
Projektplanung; ausbildungsspezifische Arbeitsprozesse; Aufbau- und Ablauforganisation.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– urheberrechtlichen und datenschutzrechtlichen berufsbezogene Aspekte sowie sonstige berufsbezogene rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen benennen und erklären;
– projektspezifische Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten und zugehörige Einreichungsformen benennen und erklären;
– das Wissen über Projektmanagement und Projektcontrolling anwenden.
Berufsbezogene rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen: Werkbegriff; Werkarten; Urheberrechte; Lizenzen; Werknutzung; Rechtsfolgen von Urheberrechtsverletzungen; sonstige einschlägige berufsbezogene rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen; Meinungs- und Pressefreiheit; Persönlichkeitsrechte; Förderstellen, Förderarten; Projektmanagement; Kalkulation; Einreichverfahren: Wettbewerbsarten; Wettbewerbsausschreibungen; Evaluierung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Grundlagen der interpersonellen Kommunikation benennen und erläutern;
– die Spezifika klassischer und neuer Kommunikations- und Werbemittel zielgerichtet einsetzen;
– verbale und nonverbale Kommunikationstechniken in Gesprächen gezielt einsetzen;
– Diskussionen, Briefings und Teamsitzungen gezielt leiten und koordinieren;
– die Grundlagen des Konfliktmanagements zielgerichtet anwenden.
Corporate Identity, Corporate Communication, Werbung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Medien- und Kreativwirtschaft; Kommunikationstheorie, Gesprächsführung, Moderationstechnik, Bewerbungsgespräche, Mitarbeitergespräche, Kundengespräche, Briefing, Gruppendynamik, Konfliktmanagement.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die Grundlagen der Kommunikationspsychologie benennen und erläutern;
– verbale und nonverbale Kommunikationstechniken in Vorträgen, Präsentationen und Gesprächen gezielt einsetzen;
– die Grundlagen der medialen Präsentation und Kommunikation gezielt einsetzen.
Kommunikationspsychologie, Rhetorik, Sprechtechnik, Körpersprache, Pitch, analoge Präsentationstechniken, digitale Präsentationtechniken, Selbstmarketing, Digital Publishing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Medien- und Kreativwirtschaft.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– grundlegende fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen benennen und erklären und einem einfachen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
– einfache Arbeitsaufträge analysieren und das erlernte Grundlagenwissen in den unterschiedlichen Fachbereichen anwenden;
– die Grundlagen der Geräte, Prozesse und Workflows des Fachbereichs benennen, erklären und ihre wichtigsten Anwendungsparameter im Rahmen einfacher Arbeitsaufträge nutzen;
– aus Ein- und Ausgabegeräten eine geeignete Auswahl für eine einfache Produktion treffen, begründen und diese durchführen;
– mediale Technologien kennen und verstehen und die technisch-wissenschaftlichen Grundlagen des Fachgebiets benennen und erklären;
– Hardware-Komponenten und marktübliche Betriebssysteme benennen, konfigurieren, Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren sowie die Arbeitsumgebung einrichten und gestalten;
– Daten sichern, sie vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen, sich über gesetzliche Rahmenbedingungen informieren und diese berücksichtigen.
Grundlagen Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: Grundlagen medialer Ein- und Ausgabegeräte; Basiskompetenzen in der Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Systeme und Verfahren, fachspezifische Materialien; Angewandte Informatik: Hardware; Betriebssysteme; Software; Datensicherung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
– Projektangaben analysieren und das erlernte technische Grundlagenwissen in den unterschiedlichen Fachbereichen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
– Geräte, Prozesse und Workflows des Fachbereichs analysieren und eine geeignete Auswahl für eine einfache Produktion treffen, begründen und diese durchführen;
– technische Grundlagen verstehen und innerhalb des Fachgebiets anwenden.
Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Systeme und Verfahren, fachspezifische Materialien.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem komplexen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
– komplexe Projektangaben analysieren und das erlernte technische Wissen in den unterschiedlichen Fachbereichen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
– Geräte, Systeme und Verfahren des Fachbereichs analysieren und eine geeignete Auswahl für eine komplexe Produktion treffen, begründen und diese durchführen;
– technische Grundlagen umfassend verstehen und innerhalb des Fachgebiets anwenden.
Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Qualitätsmanagement, Systeme und Verfahren, fachspezifische Materialien.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem komplexen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen und für eigene Medienproduktionen optimal nutzen;
– komplexe Strukturen entwickeln und das erlernte technische Wissen in den unterschiedlichen Fachbereichen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
– Geräte, Systeme und Verfahren des Fachbereichs zielgerichtet einsetzen und optimieren;
– fachspezifische komplexe mediale Technologien analysieren und anwenden.
Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Qualitätsmanagement, Systeme und Verfahren, fachspezifische Materialien.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B der Stundentafel I.1.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die für die mediale Gestaltung grundlegenden Abbildungsverfahren und Visualisierungstechniken erläutern und anwenden;
– die Grundlagen des Designs und Gestaltungskonzepte analysieren und erläutern;
– Projekte für einfache Verwendungszwecke planen und gestalten und gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbinden und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell aufbereitet präsentieren.
Grundlagen räumlicher Visualisierung; technologisch-praktische Zugangsweisen zu Gestaltungsaufgaben; Funktionsweisen medialer Wahrnehmung in Relation zu Technologien und Gestaltung.
Gestaltungsaufgaben für erweiterte fachspezifische Technologien; aufgabenbezogener Einsatz und spezifische Übungen des gestalterischen Workflows in einfachen fachspezifischen Produktionen und deren Präsentation.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– gestalterische und funktionale Konzepte anwenden;
– eigene und andere Werke beschreiben, analysieren, deren Qualitäten argumentieren und Probleme der medialen Kommunikationsstrategien benennen und erklären;
– Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht medial aufbereitet präsentieren;
– erweiterte Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln erweiterte Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.
Einführung in Funktionsweisen der medialen Wahrnehmung; Wechselwirkung zwischen Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage; Relation von Technologie und Gestaltung; konzeptionelle Gestaltungsaufgaben.
Aufgabenbezogener Einsatz des gestalterischen Workflows; erweiterter Einsatz und Anwendung unterschiedlicher Materialien, Produktionsabläufe und Kommunikationstechniken; Gestaltungsmöglichkeiten unter Anwendung klassischer und experimenteller Verfahren im analogen und digitalen medialen Entwurfs- und Produktionsbereich.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– erweiterte gestalterische und funktionale Konzepte analysieren und in Bezug auf die Umsetzung reflektieren;
– komplexe Werke beschreiben, analysieren und deren Qualitäten argumentieren und entwickeln Konsequenzen für Aufgabenstellungen der fachspezifischen Praxis und Probleme der Kommunikation benennen und erklären und entwickeln dazu Lösungsvorschläge;
– umfassende Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell/audiovisuell/interaktiv aufbereitet präsentieren;
– medientheoretische und mediendramaturgische Ansätze benennen und erklären und wenden diese synthetisch für das eigene Werk an;
– erweiterte Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln umfassende Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.
Komplexe reflektierende Zugangsweisen zu fachspezifischen Gestaltungsaufgaben in Hinblick auf eine qualitative und quantitative Sondierung; erweiterte multimediale Wahrnehmungsanalyse und -reflexion in Wechselwirkung von Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage.
Durchführung komplexer Gestaltungs- und Produktionsprozesse; Analyse und Einsatz der geeigneten Gestaltungsprinzipien; Ressourcen-, Zeit- und Kostenabschätzung; Präsentation und Qualitätssicherung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– komplexe gestalterische und funktionale Konzepte analysieren, deren Qualitäten argumentieren und weiterentwickeln;
– komplexe Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell/audiovisuell/interaktiv aufbereitet ort- und zielgruppengerecht präsentieren;
– bildtheoretische, medientheoretische und mediendramaturgische Ansätze benennen und erklären und wenden diese für das eigene Werk an;
– medienübergreifende Probleme der Kommunikation benennen und erklären und entwickeln dazu Lösungsvorschläge;
– komplexe Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln umfassende Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.
Marktorientierte Zugangsweisen zu fachspezifischen Gestaltungsaufgaben in Hinblick auf komplexe Lösungskompetenzen; komplexe Wahrnehmungsreflexionen multimedialer Projekte in Wechselwirkung von Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage.
Verifizierung des komplexen multimedialen Entwurfs-, Gestaltungs- und Produktionsprozesses; Entwicklung geeigneter Gestaltungsprinzipien; Ressourcen-, Zeit- und Kostenüberprüfung; Präsentation und Qualitätssicherung.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung gegebener technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer einfachen Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes realisieren;
– mit den für die Medienproduktion grundlegend notwendigen Workflow Systemen bzw. Prozessabläufen umgehen und deren Konventionen und aktuellen grundlegenden Qualitätsanforderungen spezifisch erklären und anwenden.
Medienprodukte wahrnehmen, an medialen Produktionen teilnehmen, diese zusammenhängend reflektieren und Produktionsprozesse filtern, Planung einfacher medialer Produktionen; Zeit- und Ressourcenmanagement; erweiterte technische und gestalterische Arbeitsabläufe. Medienproduktionen erstellen, mediale Kompetenzen entwickeln und analysieren, Arbeitsvorbereitung; Umsetzung einfacher fachspezifischer Produktionen; Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– erweiterte Produktionstechniken analysieren, vielschichtige facheinschlägige Produktionsideen entwickeln und die dafür passenden Mittel auswählen und an die gegebenen Anforderungen anpassen;
– fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen Bedingungen realisieren und notwendige Aspekte aus anderen Fachgegenständen in Projekten zusammenführen, und Workflow Systeme bzw. Prozessabläufe analysieren und anwenden.
Erweiterte Planung medialer Produktionen innerhalb zeitlicher und technologischer Bedingungen; Medienspezifische Projektentwicklungen.
Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Ästhetik und Kommunikationsleistung; Produktionen innerhalb umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen; Anwendung komplexer Werkzeuge und Prozesse und Qualitätsanforderungen; komplexe Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung; Präsentationsmedien.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– komplexe Produktionstechniken analysieren, komplexe facheinschlägige Produktionsideen entwickeln und die dafür passenden Mittel auswählen und an komplexe Anforderungen anpassen;
– fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung erweiterter technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten realisieren und analysieren und komplexe Workflow Systeme bzw. Prozessabläufe verstehen und diese reflektiert anwenden;
– die für die Medienproduktion notwendigen Formalismen und Konventionen und die aktuellen Qualitätsanforderungen anwenden und können das Projekt diesen anpassen;
– Projekte angepasst an Ort und sonstigen Gegebenheiten präsentieren und geeignete Kommunikationsformen- und mittel anwenden.
Medienprodukte wahrnehmen, an medialen Produktionen teilnehmen, diese zusammenhängend reflektieren und Produktionsprozesse filtern.
Erweiterte Zielplanung im Wechselspiel zwischen Entwurf, Darstellung, Komposition, Workflow und Präsentation; Produktionsbezogene ausführliche Auseinandersetzung mit dem Medium in Zusammenhang mit Gestaltung und künstlerischer Zielsetzung.
Medienproduktionen erstellen, mediale Kompetenzen entwickeln und analysieren.
Produktionen innerhalb technischer und gestalterischer Konzeptbedingungen; Produktions- und Produktqualität; Präsentationsumfeld; Präsentationsargumentation; Präsentationspublikum.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– komplexe Workflow-Systeme bzw. Prozessabläufe verstehen und können diese projektspezifisch weiterentwickeln;
– fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung komplexer technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer gesamtheitlichen Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten realisieren, analysieren und reflektieren;
– die für die Medienproduktion notwendigen Formalismen und Konventionen und die aktuellen Qualitätsanforderungen innerhalb eines Projektes analysieren und können das Projekt laufend diesen anpassen, als auch mögliche Produktionsrisiken erkennen und auf diese projektadäquat reagieren;
– komplexe Projekte angepasst an Ort, Zielgruppe und sonstigen Gegebenheiten analysieren und präsentieren und geeignete komplexe Kommunikationsformen- und mittel anwenden.
Grundlagen medialer Produktionen, Medienprodukte wahrnehmen, an medialen Produktionen teilnehmen, diese zusammenhängend reflektieren und Produktionsprozesse filtern.
Marktorientierte Produktionsentwicklung im Wechselspiel zwischen Entwurf, Darstellung, Komposition und Workflow; Produktionsbezogene ausführliche Auseinandersetzung mit dem Medium in Zusammenhang mit Gestaltung und künstlerischer, marktorientierter Zielsetzung.
Umsetzung medialer Produktionen, Medienproduktionen erstellen, mediale Kompetenzen entwickeln und analysieren.
Marktorientierte Produktionen im Wechselspiel zwischen Entwurf, Gestaltung und Technologie; Qualitätskontrolle und Optimierung; Komplexe Präsentationen und Präsentationsdramaturgie.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B der Stundentafel I.1.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B der Stundentafel I.1.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B der Stundentafel I.1.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf multimediale Projekte und auf erweiterte multimediale Projekte. Der Begriff „fachspezifische Programme“ bezieht sich auf professionelle Software zur spezifischen Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimediale Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Ergänzend zum Pflichtgegenstand in Abschnitt B werden Schwerpunkte in Multimedia und in multimedial relevanten Medien gebildet. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Die Inhalte des Bereichs Medientheorie und Kunstgeschichte orientieren sich an fachspezifischen Kriterien des Ausbildungszweiges Multimedia, sodass sich Begriffe, wie „fachspezifisch“, „fachbezogen“ bzw. „fachrelevant“ oder ähnliche, auf multimedial relevante Aspekte beziehen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf multimediale Projekte und auf erweiterte multimediale Projekte. Der Begriff „fachspezifische Produktion“ bezieht sich auf die Erzeugung von medialen Inhalten. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimedial relevante Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf Multimediaprojekte und auf erweiterte multimediale Projekte. Der Begriff „facheinschlägige Software“ bezieht sich auf professionelle Programme zur spezifischen Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimedial relevante Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich ausgehend von multimedialen Kommunikationsaufgaben auf komplexe mehrdimensionale, transdisziplinäre Medienprojekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimedial relevante Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten medienwirtschaftlichen Begriffe, Kommunikationsbegriffe und deren verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf Multimediaprojekte und auf erweiterte multimediale Projekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe, wie „medial“ beziehen sich auf multimedial relevante Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich ausgehend von multimedialen Kommunikationsaufgaben auf komplexe mehrdimensionale, transdisziplinäre Medienprojekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimedial relevante Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff fachspezifische Programme bezieht sich auf professionelle Software zur spezifischen Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevanten Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Ergänzend zu Pflichtgegenstand in Abschnitt B werden Schwerpunkte in der Fotografie und in fotografisch relevanten Medien gebildet. Unter fotografisch relevante Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Die Inhalte des Bereichs Medientheorie und Kunstgeschichte orientieren sich an fachspezifischen Kriterien des Ausbildungszweiges Fotografie, sodass sich Begriffe, wie „fachspezifisch“, „fachbezogen“ bzw. „fachrelevant“ oder ähnliche, auf fotografisch bzw. fotografisch-medial relevante Aspekte beziehen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff fachspezifische Produktion bezieht sich auf die Erzeugung von medialen Inhalten. Der Begriff Medien und verwandte Begriffe wie medial beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevanten Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff facheinschlägige Software bezieht sich auf professionelle Programme zur spezifischen Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff Medien und verwandte Begriffe wie medial beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevanten Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich ausgehend von fotografischen Kommunikationsaufgaben auf komplexe mehrdimensionale, transdisziplinäre Medienprojekte. Der Begriff Medien und verwandte Begriffe wie medial beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevante Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten medienwirtschaftlichen Begriffe, Kommunikationsbegriffe und deren verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe, wie „medial“ beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevanten Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten inhaltlichen Begriffe, Kommunikationsbegriffe und deren verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe, wie „medial“ beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevanten Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf audiovisuelle Projekte und auf erweiterte interaktive bzw. multimediale Projekte. Der Begriff fachspezifische Programme bezieht sich auf professionelle Software zur spezifischen Erzeugung, Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Ergänzend zu Pflichtgegenstand in Abschnitt B werden Schwerpunkte in Film, Video, Audio und interaktive Medien gebildet.
Die Inhalte des Bereichs Medientheorie und Kunstgeschichte orientieren sich an fachspezifischen Kriterien des Ausbildungszweiges Film, sodass sich Begriffe, wie „fachspezifisch“, „fachbezogen“ bzw. „fachrelevant“ oder ähnliche, auf filmtheoretische bzw. multimediale Aspekte beziehen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf audiovisuelle Projekte und auf erweiterte interaktive bzw. multimediale Projekte. Der Begriff fachspezifische Technologien bezieht sich auf professionelle Programme und Geräte zur spezifischen Erzeugung, Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff Medien und verwandte Begriffe wie medial beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf audiovisuelle Projekte und auf erweiterte interaktive bzw. multimediale Projekte. Der Begriff fachspezifische Produktion bezieht sich auf die Erzeugung von medialen Inhalten. Der Begriff Medien und verwandte Begriffe wie medial beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich ausgehend von audiovisuellen Kommunikationsaufgaben auf komplexe mehrdimensionale, transdisziplinäre Medienprojekte. Der Begriff Medien und verwandte Begriffe wie medial beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten medienwirtschaftlichen Begriffe, Kommunikationsbegriffe und deren verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf audiovisuelle Projekte und auf interaktive bzw. multimediale Projekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe, wie „medial“ beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten inhaltlichen Begriffe, Kommunikationsbegriffe und deren verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf audiovisuelle Projekte und auf interaktive bzw. multimediale Projekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe, wie „medial“ beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
2D Software Anwendungen: Compositing; 3D Software Anwendungen; Analoge und digitale Animationstechniken; Aufnahme- und Wiedergabegeräten für Video, Audio und Fotografie; Audio- und Videobearbeitung; Grundlagen der Optik; Grundlagen der Akustik.
Kompetenzmodul 2:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
2D Software Anwendungen: erweiterte Bild- und Bewegtbildbearbeitung; 3D Software Anwendungen; erweiterte 3D-Techniken; 2D und 3D Workflow; erweiterte Audio- und Videobearbeitung; Sound-Design; Animationstechniken; Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte.
Kompetenzmodul 3:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
2D Software Anwendungen: komplexe Bild- und Bewegtbildbearbeitung; 3D Software Anwendungen; komplexe Modelling-, Rigging- und Animationstechniken; erweiterter 2D und 3D Workflow; komplexe Audio- und Videobearbeitung; projektbezogenes Sound-Design; erweiterte Animationstechniken; Vertiefung Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; Workflows in Medienprojekten.
Kompetenzmodul 4:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Komplexe 2D Software Anwendungen: komplexe visuelle Effekte; professionelle Studiotechnik; 3D Software Anwendungen; komplexe Modelling-, Rigging- und Animationstechniken; komplexer 2D und 3D Workflow; optimierte Audio- und Videobearbeitung; Vertiefung Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; optimierte Workflows in Medienprojekten.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Filmgeschichte; Geschichte und Entwicklung des Animationsfilms; Film- und Medienanalyse; Grundlagen der Semiotik; Kommunikationsmodelle; Vertiefung Kunstgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts; Designtheorie.
Kompetenzmodul 2:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Vertiefende Film- und Medienanalyse; Grundlagen der dramaturgischen Bild- und Filmgestaltung; Semiotik; Kommunikationsmodelle; Bildcodes; Film-, und Animationsgeschichte; Designtheorie.
Kompetenzmodul 3:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Film- und Medienanalyse; Emotionale Mediengestaltung – Analyse und Gestaltung; Dramaturgie; Wirkung und Funktionsweisen filmischer Erzählformate; Film-, und Animationsgeschichte; Filmgenre; Medialität.
Kompetenzmodul 4:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Vertiefung Film- und Medienanalyse; Emotionale Mediengestaltung – Analyse und Gestaltung; Dramaturgie; Wirkung und Funktionsweisen filmischer Erzählformate; Film-, und Animationsgeschichte.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Prinzipien der Animation; Gestaltung durch Bewegung; Concept Art; Character Design; Environment Design; Handlungsvisualisierung; Storyboard; Aufbereitung eines audiovisuellen Entwurfsprozesses; Beatboard; Storyboard; Grundlagen der Dramaturgie.
Kompetenzmodul 2:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Prinzipien der Animation; Gestaltung durch Bewegung; Illustration; Concept Art; Character Design; Environment Design; Set Design; Gestaltung einfacher Animationsprojekte in narrativer und experimenteller Form.
Grundlagen der Wahrnehmungspsychologie – Einführung in das Phänomen „Bewegtbild“; Vorstufen zum Drehbuch; Dramaturgische Modelle; Drehbuch; Grundlagen der Gestaltung eines Animationsfilms im Konzept-, Regie-, Kamera-, Ton- und Postproduktionsbereich.
Kompetenzmodul 3:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Fortgeschrittene Techniken des Drehbuchschreibens, Dramaturgie; Weiterführende Wahrnehmungspsychologie mit begleitender Analyse fremder und selbsterstellter Projekte und Filme; Fortgeschrittene Techniken der Gestaltung eines Animationsfilms im Konzept-, Regie-, Kamera-, Ton- und Postproduktionsbereich; Gestaltung komplexer Animationsprojekte in narrativer und experimenteller Form.
Kompetenzmodul 4:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Projektarbeit gehobenen und fachübergreifenden Umfanges, künstlerische Erstellung von Projekten; Gestaltung und Erstellung komplexer audiovisueller Animationskurzfilme in narrativer und experimenteller Form; Präsentation audiovisueller Projekte mit anschließender Analyse des Feedbacks der entsprechenden Zielgruppen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Einführende 2D- und 3D-Animationsübungen; Anwenden der Animationsprinzipien.
Kompetenzmodul 2:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Planung, Produktion und Präsentation von 2D- und 3D-Animationen; Anwenden der Animationsprinzipien.
Kompetenzmodul 3:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Planung, Produktion und Präsentation erweiterter 2D- und 3D-Animationen; Handlungsvisualisierung; Szenische Umsetzung; Planung, Produktion und Integration visueller Effekte.
Kompetenzmodul 4:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Planung, Produktion und Präsentation komplexer 2D- und 3D-Animationen; Planung, Produktion und Integration komplexer visueller Effekte.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden verstehen die Phänomenologie von Standbildern und Bewegtbildern sowie audiovisueller Medien aus dem Fächerkanon und wenden diese in eigenen Medienprojekten an.
Produktion audiovisueller Medienprojekte; Vertiefung 2D- und 3D-Animation; Visual Effects.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden verstehen die Phänomenologie von Standbildern und Bewegtbildern sowie audiovisueller Medien aus dem Fächerkanon und wenden diese in eigenen Medienprojekten an.
Produktion audiovisueller Medienprojekte; Vertiefung 2D- und 3D-Animation; Visual Effects.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– den Aufbau der nationalen und internationalen Medienlandschaften erläutern;
– die organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen die für eine Filmproduktion notwendig sind erläutern und bei einer Planung berücksichtigen.
Medienlandschaft Österreich und Europa; Filmproduktion; Animationsfilmproduktion; Berufsbilder; Filmorganisation: Drehplan, Disposition, Drehgenehmigungen; Strategien der Finanzierung: Förderanträge, Fördersysteme, Crowdfunding; Verträge; Urheberrecht – Copyright.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die unterschiedlichen Modelle und Strategien der Finanzierung und Vermarktung von filmischen Produkten erläutern und diese in eine Konzeption einbetten;
– die organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen die für eine Filmproduktion notwendig sind erläutern und bei einer Planung berücksichtigen;
– die allgemeinen und branchenspezifischen Komponenten des Personalwesens erläutern und diese in einer Produktion berücksichtigen.
Filmproduktion; Animationsfilmproduktion; Strategien der Finanzierung: Förderanträge, Fördersysteme, Crowdfunding; Verträge; Urheberrecht – Copyright; Auftrags- und Coproduktion; Mitarbeiter/innenführung – „Teampsychologie“; Vermarktungsstrategien; Festival- und Wettbewerbseinreichungen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Pitches für Publisher und Produzenten aufbereiten.
Investoren- und Publisherpitch. Wettbewerbspräsentationen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Pitches für Publisher und Produzenten aufbereiten.
Investoren- und Publisherpitch. Wettbewerbspräsentationen, Diskussionen, Portfolio und Öffentlichkeitsarbeit.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– für die Computerspielentwicklung programmieren und wenden dies in praktischen Beispielen an.
Grundlagen der Programmierung; Hardwarekomponenten und Betriebssysteme.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– für die Computerspielentwicklung programmieren und wenden dies in praktischen Beispielen an.
Grundlagen der Programmierung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– die Prinzipien der objektorientierten Programmierung anwenden;
– mit Hilfe einer Game-Engine digitale Spiele bzw. Prototypen produzieren;
– die Grundlagen von Game-Audio benennen und erläutern;
– Audio in einer Game-Engine einsetzen.
Objektorientierte bzw. komponentenbasierte Spieleprogrammierung mit Game-Engines; Produktion von Game Audio für digitale Spiele.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– mit Hilfe einer Game-Engine digitale Spiele bzw. Prototypen produzieren;
– dynamische Audiosysteme einsetzen.
Objektorientierte bzw. komponentenbasierte Spieleprogrammierung mit Game-Engines; Verwendung dynamischer Audiosysteme in Game-Engines.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die historische Entwicklung von Spielen darlegen und erläutern;
– die Beweggründe der menschlichen Natur hinsichtlich der Spielmotivation darlegen, erläutern und konzeptuell erfassen;
– den grundlegenden Aufbau und die Struktur von Spielen erläutern und in einfachen Spielekonzepten berücksichtigen.
Grundlagen des Spiels als kulturelles System; Historische Entwicklung von Spielen; Struktur von Spielen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die historische Entwicklung von Spielen darlegen und erläutern;
– die Beweggründe der menschlichen Natur hinsichtlich der Spielmotivation darlegen, erläutern und konzeptuell erfassen;
– den grundlegenden Aufbau und die Struktur von Spielen erläutern und in einfachen Spielekonzepten berücksichtigen;
– grundlegenden dramaturgischen Mittel für die Spielegestaltung erläutern und diese in der Spielkonzeption berücksichtigen.
Grundlagen des Spiels als kulturelles System; Historische Entwicklung von Spielen; Struktur von Spielen, Storytelling in Computerspielen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– die soziokulturellen Aspekte der Spielegestaltung darlegen und diese im Gamedesign berücksichtigen;
– die pädagogischen und didaktischen Elemente des Spielens darlegen und bei der Gestaltung berücksichtigen;
– die gesellschaftlichen Möglichkeiten und Gefahren von Spielen analysieren und darlegen.
Spiel als kulturelles System; Spiel als soziales System; Spiel als Lernmedium, Serious Games; Risiken; Entwicklungen und Innovationen in der Spieleindustrie.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– die soziokulturellen Aspekte der Spielegestaltung darlegen und diese im Gamedesign berücksichtigen;
– die pädagogischen und didaktischen Elemente des Spielens darlegen und bei der Gestaltung berücksichtigen;
– die gesellschaftlichen Möglichkeiten und Gefahren von Spielen analysieren und darlegen;
– Spiele in einen wissenschaftlichen Kontext setzen.
Spiel als kulturelles System; Spiel als soziales System; Spiel als Lernmedium, Serious Games; digitale Spiele im Wissenschaftskontext; Risiken; Entwicklungen und Innovationen in der Spieleindustrie.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– mit 3D-Modeling-Software einfache Modelle erzeugen;
– die Fachbegriffe und Werkzeuge für das 3D-Modeling benennen und erläutern;
– Grundbegriffe der 2D-Grafik benennen, erläutern und in einfachen Beispielen anwenden;
– mit 2D-Raster-Grafik-Software einfache Arbeiten umsetzen.
Grundlagen des 3D-Modelings; Erstellung einfacher 3D-Modelle in 3D-Modeling-Software; Analoges Scribblen / Sketching; Grundbegriffe der 3D-Grafik; Grundbegriffe der 2D-Grafik (zB Farbräume, DPI, etc.); Erstellung einfacher Arbeiten in Raster-Grafik-Software; Character- und Environmentdesign.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– mit 3D-Modeling-Software einfache Modelle erzeugen;
– die relevanten Fachbegriffe und Werkzeuge zum Texturieren in 3D-Modeling-Software benennen und deren Anwendung erläutern;
– in 3D-Modeling-Software erzeugte Modelle texturieren und die dafür notwendigen Vorbereitungen durchführen (zB UV-Mapping);
– Grundbegriffe der 2D-Grafik benennen, erläutern und in einfachen Beispielen anwenden.
Erstellung einfacher 3D-Modelle in 3D-Modeling-Software; Erstellung und Texturierung einfacher 3D-Modelle in 3D-Modeling-Software; Grundbegriffe der 2D-Grafik (zB Unterschied Vektorgrafik / Rastergrafik, etc.); Character- und Environmentdesign; Erstellung von Texturen für 3D-Modelle.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– mit 3D-Modeling-Software komplexere Modelle erzeugen;
– 3D-Modelle für den Einsatz in Game-Engines vorbereiten;
– Materialien in Game-Engines einsetzen;
– Digital-Sculpting, Displacement und Normalmapping zielgerichtet einsetzen;
– mit 3D-Modeling-Software einfache Animationen erstellen.
Erstellung komplexerer 3D-Modelle in 3D-Modeling-Software; Vorbereitung von 3D-Modellen für den Einsatz in Game-Engines; Materialien in Game-Engines; Einsatz von Digital-Sculpting-Software; Workflow zur Erstellung und Verwendung von Displacement bzw. Normalmaps; Animation Principles; Erstellung einfacher Animationen in 3D-Modeling-Software.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– mit 3D-Modeling-Software komplexere Modelle erzeugen;
– mit Digital-Sculpting-Software praktisch arbeiten;
– einfache Animationen für den Einsatz in Game-Engines erstellen;
– das Beleuchtungssystem in einer Game-Engine einsetzen.
Erstellung komplexerer 3D-Modelle in 3D-Modeling-Software; Verwendung von Digital-Sculpting-Software in Kombination mit 3D-Modeling-Software (High-Poly / Low-Poly – Workflow); Erstellung und Einsatz von Displacement bzw. Normalmaps in Game-Engines; Erstellung einfacher Animationen in 3D-Modeling-Software und Verwendung der Animation in Game-Engines; Beleuchtungssysteme in Game-Engines.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Arbeitsabläufe aus der Spiele-Entwicklung erläutern;
– iterativ analoge Spiele bzw. Prototypen umsetzen;
– verschiedene Game-Design-Prinzipien erklären und praktisch anwenden;
– mit Hilfe einer Game-Engine einfache, digitale Prototypen erstellen.
Iterative Arbeitsweise; Game-Design-Grundlagen; Pen Paper-Prototyping; Kennenlernen einer Game-Engine.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Tilemaps bzw. Spritesheets für den Einsatz in digitalen 2D-Spielen erzeugen;
– mit Hilfe einer Game-Engine iterativ ein digitales 2D-Spiel mit Animationen umsetzen.
Prinzip und Erstellung von Tilemaps / Spritesheets; Einsatz von Game-Design-Prinzipien für digitale Spiele.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– mit Hilfe einer Game-Engine iterativ ein 3D-Spiel mit Animationen und Audio umsetzen;
– in einem mehrköpfigen Team unter Einsatz eines Versionskontrollsystems arbeiten;
– ein Projekt mit mehreren Teammitgliedern umsetzen.
Planung, Konzeption und Umsetzung einfacher 3D-Spiele mit Animation und Audio; Versionskontrolle in Spiele-Projekten; Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– mit Hilfe einer Game-Engine iterativ ein Spiel mit Animationen und Audio umsetzen;
– in einem mehrköpfigen Team unter Einsatz eines Versionskontrollsystems arbeiten;
– ein Projekt mit mehreren Teammitgliedern umsetzen.
Planung, Konzeption und Umsetzung eines digitalen Spieles mit Animation und Audio; Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools; Projektbezogene Problemstellungen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Grundlagen von Projektmanagement in Bezug auf die fach- und branchenspezifische Anwendung erläutern;
– ein agiles Projekt analysieren und managen.
Planung, Konzeption und Begleitung kleiner Spieleprojekte. Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die Grundlagen von Projektmanagement in Bezug auf die fach- und branchenspezifische Anwendung erläutern;
– ein agiles Projekt analysieren und managen.
Planung, Konzeption und Begleitung kleiner Spieleprojekte. Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Vorgänge beim Publishing erläutern;
– die Elemente der professionellen wirtschaftlichen Kommunikation benennen, erläutern und können diese situationsadäquat einsetzen;
– die Wirkungsweise unterschiedlichster Marketingmaßnahmen verstehen und diese zielgruppengerecht nutzen.
Game Publishing.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die Grundlagen für die Gründung eines Unternehmens in der Kreativwirtschaft erläutern;
– die Grundlagen zur Führung eines branchenspezifischen Unternehmens erläutern;
– Marketingmaßnahmen für den Spielebereich adäquat einsetzen.
Qualitätsmanagement.
Pitching; Unternehmensgründung; Kalkulation; Budget/Finanzierung (Publisher, Crowdfunding ua.); Verträge; Distribution; Marktpräsenz; Recruiting.
Vertiefendes Marketing: Implementierung von Marketingmaßnahmen in neuen Medien; Computerspiele als Werbeträger; Analyse spezifischer Zielgruppen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.1 bzw. Stundentafel I.2 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Pitches für Publisher und Produzenten aufbereiten.
Investoren- und Publisherpitch. Wettbewerbspräsentationen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Pitches für Publisher und Produzenten aufbereiten.
Investoren- und Publisherpitch. Wettbewerbspräsentationen, Diskussionen, Portfolio und Öffentlichkeitsarbeit.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– grundlegende fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen benennen und erklären und einem einfachen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
– Arbeitsaufträge analysieren und das Grundlagenwissen in den unterschiedlichen Fachbereichen anwenden;
– Geräte, Prozesse und Workflows des Fachbereichs benennen, erklären und ihre wichtigsten Anwendungsparameter im Rahmen einfacher Arbeitsaufträge nutzen;
– aus Ein- und Ausgabegeräten eine geeignete Auswahl für eine einfache Produktion treffen, begründen und diese durchführen.
Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Systeme und Verfahren, fachspezifische Materialien.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
– das erlernte technische Grundlagenwissen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
– Geräte, Prozesse und Workflows des Fachbereichs verstehen und für eine einfache Produktion auswählen.
Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Systeme und Verfahren, fachspezifische Materialien.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– grundlegende fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen benennen und erklären und einem einfachen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
– einfache Arbeitsaufträge analysieren und das erlernte Grundlagenwissen in den unterschiedlichen Fachbereichen anwenden;
– die Grundlagen der Geräte, Prozesse und Workflows des Fachbereichs benennen, erklären und ihre wichtigsten Anwendungsparameter im Rahmen einfacher Arbeitsaufträge nutzen;
– aus Ein- und Ausgabegeräten eine geeignete Auswahl für eine einfache Produktion treffen, begründen und diese durchführen.
Grundlagen Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: Grundlagen medialer Ein- und Ausgabegeräte; Geräte, Prozesse, Systeme und Verfahren; fachspezifische Materialien.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
– Projektangaben analysieren und das erlernte technische Grundlagenwissen in den unterschiedlichen Fachbereichen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
– spezifische Geräte, Prozesse und Workflows des Fachbereichs analysieren und eine geeignete Auswahl für eine einfache Produktion treffen, begründen und diese durchführen.
Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Geräte, Prozesse, Systeme und Verfahren; fachspezifische Materialien.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können
– fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem komplexen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
– komplexe Projektangaben analysieren und das erlernte technische Wissen in den unterschiedlichen Fachbereichen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
– spezifische Geräte, Systeme und Verfahren des Fachbereichs analysieren und eine geeignete Auswahl für eine komplexe Produktion treffen, begründen und diese durchführen;
– spezifische technische Zusammenhänge umfassend erklären und innerhalb des Fachgebiets analysieren.
Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Qualitätsmanagement, Systeme und Verfahren; fachspezifische Materialien.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können
– fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem komplexen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen und für eigene Medienproduktionen optimal nutzen;
– komplexe Strukturen entwickeln und das erlernte technische Wissen in den unterschiedlichen Fachbereichen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
– spezifische Geräte, Systeme und Verfahren des Fachbereichs zielgerichtet einsetzen und analysieren;
– fachspezifische komplexe mediale Technologien analysieren und anwenden.
Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Qualitätsmanagement, Systeme und Verfahren; fachspezifische Materialien.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die grundlegenden Kriterien und Zusammenhänge der Kunstgeschichte benennen;
– wesentliche Fachtermini im Bereich der Medien- und Kunstgeschichte benennen und zuordnen;
– die Grundlagen medialer Kommunikation benennen und erläutern.
Merkmale der Kunstepochen; Fachtermini im Bereich der Kunst- und Mediengeschichte.
Wahrnehmungstheorien; Einführung in die Kommunikationstheorie; Grundlagen Medien- und Bildtheorie; Semiotik.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– wesentliche Fachtermini, Kriterien und Zusammenhänge von Medien und Kunst benennen und erläutern;
– die Grundlagen medialer Kommunikation benennen und medientheoretische Diskurse führen.
Merkmale der Kunstepochen; Fachtermini im Bereich der Kunst- und Mediengeschichte.
Wahrnehmungstheorien; Einführung in die Kommunikationstheorie; Medien- und Bildtheorie; Semiotik; grundlegende Funktionen medialer Systeme; mediale Wahrnehmungs- und Darstellungssysteme.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– ausgewählte Phänomene der Kunst- und Mediengeschichte analysieren;
– die Zusammenhänge von Form, Funktion, Material und Technik sowie Normen und Werte und deren Einfluss auf die fachspezifische Gestaltung analysieren;
– fachspezifische mediale Phänomene aus ihrem historischen Zusammenhang beschreiben und aktuelle Entwicklungen erkennen.
Spezifische Themen der Kunstgeschichte; vertiefende, thematisch bezogene Fachtermini.
Analysemethoden; Wechselbeziehungen mit Religion, Politik, Wirtschaft, Geisteswissenschaften und Naturwissenschaften anhand exemplarischer Beispiele.
Zeichentheorie und Bildtheorie (Semiotik); kontextuelle Analyse exemplarischer medialer Beispiele; unterschiedliche medientheoretische Ansätze.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– ausgewählte Phänomene der Kunst- und Mediengeschichte analysieren;
– Zusammenhänge von Form, Funktion, Material und Technik sowie Normen und Werte und deren Einfluss auf die fachspezifische Gestaltung analysieren;
– fachspezifische mediale Phänomene aus ihrem historischen Zusammenhang beschreiben und aktuelle Entwicklungen erkennen;
– Paradigmen der Medientheorie und Semiotik analysieren und erläutern.
Vernetzte Themen der Kunst- und Mediengeschichte; vertiefende, thematisch bezogene Fachtermini; Analysemethoden; Wechselbeziehungen; kontextuelle Analyse medialer Beispiele; Medienreflexion.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die für die mediale Gestaltung grundlegenden Abbildungsverfahren und Visualisierungstechniken erläutern und anwenden;
– die Grundlagen des Designs und Gestaltungskonzepte analysieren und erläutern;
– Projekte für einfache Verwendungszwecke gestalten.
Grundlagen der Visualisierung; technologisch-praktische Zugangsweisen zu Gestaltungsaufgaben; Funktionsweisen medialer Wahrnehmung in Relation zu Technologien und Gestaltung.
Gestaltungsaufgaben für grundlegende fachspezifische Technologien; aufgabenbezogener Einsatz und spezifische Übungen des gestalterischen Workflows in einfachen fachspezifischen Produktionen und deren Präsentation.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– eigene und andere Werke beschreiben, deren Qualitäten erkennen und Probleme der medialen Kommunikationsstrategien erfassen;
– einfache Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse präsentieren;
– grundlegende Entwurfsprozesse durchführen und entwickeln Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.
Einführung in Funktionsweisen der medialen Wahrnehmung; konzeptionelle Gestaltungsaufgaben.
Aufgabenbezogener Einsatz des gestalterischen Workflows; Gestaltungsmöglichkeiten unter Anwendung klassischer und experimenteller Verfahren im analogen und digitalen medialen Entwurfs- und Produktionsbereich.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– die für die mediale Gestaltung grundlegenden Abbildungsverfahren und Visualisierungstechniken erläutern und anwenden;
– Projekte für einfache Verwendungszwecke planen und gestalten und gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbinden und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell aufbereitet präsentieren.
Technologisch-praktische Zugangsweisen zu Gestaltungsaufgaben; Funktionsweisen medialer Wahrnehmung in Relation zu Technologien und Gestaltung.
Gestaltungsaufgaben für erweiterte fachspezifische Technologien; aufgabenbezogener Einsatz und spezifische Übungen des gestalterischen Workflows in einfachen fachspezifischen Produktionen und deren Präsentation.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– eigene und andere Werke beschreiben, analysieren, deren Qualitäten argumentieren und Probleme der medialen Kommunikationsstrategien benennen und erklären;
– Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht medial aufbereitet präsentieren;
– erweiterte Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln erweiterte Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.
Einführung in Funktionsweisen der medialen Wahrnehmung; Wechselwirkung zwischen Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage; konzeptionelle Gestaltungsaufgaben.
Aufgabenbezogener Einsatz des gestalterischen Workflows; erweiterter Einsatz und Anwendung unterschiedlicher Materialien, Produktionsabläufe und Kommunikationstechniken; Gestaltungsmöglichkeiten unter Anwendung klassischer und experimenteller Verfahren im analogen und digitalen medialen Entwurfs- und Produktionsbereich.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können
– erweiterte gestalterische und funktionale Konzepte analysieren und in Bezug auf die Umsetzung reflektieren;
– komplexe Werke beschreiben, analysieren und deren Qualitäten argumentieren und entwickeln Konsequenzen für Aufgabenstellungen der fachspezifischen Praxis und Probleme der Kommunikation benennen und erklären und entwickeln dazu Lösungsvorschläge;
– umfassende Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell/audiovisuell/interaktiv aufbereitet präsentieren;
– medientheoretische und mediendramaturgische Ansätze benennen und erklären und wenden diese synthetisch für das eigene Werk an;
– erweiterte Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln umfassende Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.
Komplexe reflektierende Zugangsweisen zu fachspezifischen Gestaltungsaufgaben in Hinblick auf eine qualitative und quantitative Sondierung; erweiterte multimediale Wahrnehmungsanalyse und -reflexion in Wechselwirkung von Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage.
Durchführung komplexer Gestaltungs- und Produktionsprozesse; Analyse und Einsatz der geeigneten Gestaltungsprinzipien; Ressourcen-, Zeit- und Kostenabschätzung; Präsentation und Qualitätssicherung.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können
– komplexe gestalterische und funktionale Konzepte analysieren, deren Qualitäten argumentieren und weiterentwickeln;
– komplexe Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell/audiovisuell/interaktiv aufbereitet ort- und zielgruppengerecht präsentieren;
– bildtheoretische, medientheoretische und mediendramaturgische Ansätze benennen und erklären und wenden diese für das eigene Werk an;
– medienübergreifende Probleme der Kommunikation benennen und erklären und entwickeln dazu Lösungsvorschläge;
– komplexe Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln umfassende Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.
Marktorientierte Zugangsweisen zu fachspezifischen Gestaltungsaufgaben in Hinblick auf komplexe Lösungskompetenzen; komplexe Wahrnehmungsreflexionen medialer Projekte in Wechselwirkung von Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage.
Verifizierung des komplexen multimedialen Entwurfs-, Gestaltungs- und Produktionsprozesses; Entwicklung geeigneter Gestaltungsprinzipien; Ressourcen-, Zeit- und Kostenüberprüfung; Präsentation und Qualitätssicherung.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– einfache fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung grundlegender Rahmenbedingungen innerhalb einer einfachen Produktionskette realisieren.
Planung einfacher medialer Produktionen; Zeit- und Ressourcenmanagement; Grundlegende technische und gestalterische Arbeitsabläufe; Medienproduktionen erstellen; Arbeitsvorbereitung; Umsetzung einfacher fachspezifischer Produktionen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen Bedingungen realisieren und notwendige Aspekte aus anderen Fachgegenständen in Projekten zusammenführen, und Workflow Systeme bzw. Prozessabläufe analysieren und anwenden.
Erweiterte Planung medialer Produktionen innerhalb gegebener Bedingungen.
Produktionen innerhalb umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen; Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung; Präsentationsmedien.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung gegebener technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer einfachen Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes realisieren.
Planung medialer Produktionen; Zeit- und Ressourcenmanagement; Erweiterte technische und gestalterische Arbeitsabläufe; Arbeitsvorbereitung; Umsetzung einfacher fachspezifischer Produktionen; Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen Bedingungen realisieren und notwendige Aspekte aus anderen Fachgegenständen in Projekten zusammenführen, und Workflow Systeme bzw. Prozessabläufe analysieren und anwenden.
Erweiterte Planung medialer Produktionen innerhalb zeitlicher und technologischer Bedingungen; Medienspezifische Projektentwicklungen.
Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Ästhetik und Kommunikationsleistung; Produktionen innerhalb umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen; Anwendung komplexer Werkzeuge und Prozesse und Qualitätsanforderungen; Komplexe Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung; Präsentationsmedien.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können
– komplexe Produktionstechniken analysieren, komplexe facheinschlägige Produktionsideen entwickeln und die dafür passenden Mittel auswählen und an komplexe Anforderungen anpassen;
– fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung erweiterter technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten realisieren und analysieren und komplexe Workflow Systeme bzw. Prozessabläufe verstehen und diese reflektiert anwenden;
– die für die Medienproduktion notwendigen Formalismen und Konventionen und die aktuellen Qualitätsanforderungen anwenden und können das Projekt diesen anpassen;
– Projekte angepasst an Ort und sonstigen Gegebenheiten präsentieren und geeignete Kommunikationsformen- und mittel anwenden.
Erweiterte Zielplanung im Wechselspiel zwischen Entwurf, Darstellung, Komposition, Workflow und Präsentation; Produktionsbezogene ausführliche Auseinandersetzung mit dem Medium in Zusammenhang mit Gestaltung und künstlerischer Zielsetzung.
Produktionen innerhalb technischer und gestalterischer Konzeptbedingungen; Produktions- und Produktqualität; Präsentationsumfeld; Präsentationsargumentation; Präsentationspublikum.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können
– komplexe Workflow-Systeme bzw. Prozessabläufe verstehen und können diese projektspezifisch weiterentwickeln;
– fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung komplexer technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer gesamtheitlichen Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten realisieren, analysieren und reflektieren;
– die für die Medienproduktion notwendigen Formalismen und Konventionen und die aktuellen Qualitätsanforderungen innerhalb eines Projektes analysieren und können das Projekt laufend diesen anpassen, als auch mögliche Produktionsrisiken erkennen und auf diese projektadäquat reagieren;
– komplexe Projekte angepasst an Ort, Zielgruppe und sonstigen Gegebenheiten analysieren und präsentieren und geeignete komplexe Kommunikationsformen- und mittel anwenden.
Marktorientierte Produktionsentwicklung im Wechselspiel zwischen Entwurf, Darstellung, Komposition und Workflow; produktionsbezogene ausführliche Auseinandersetzung mit dem Medium in Zusammenhang mit Gestaltung und künstlerischer, marktorientierter Zielsetzung.
Umsetzung medialer Produktionen, Medienproduktionen erstellen, mediale Kompetenzen entwickeln und analysieren; marktorientierte Produktionen im Wechselspiel zwischen Entwurf, Gestaltung und Technologie; Qualitätskontrolle und Optimierung; komplexe Präsentationen und Präsentationsdramaturgie.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Phänomenologie von Standbildern, Bewegtbildern und interaktiven Medien aus dem Fächerkanon verstehen und können sie aus diesem Verständnis heraus für erweiterte inhaltliche Dimensionen anwenden;
– erweiterte interdisziplinäre Lösungen, deren Gestaltung und Umsetzung im Bereich der redaktionellen, audiovisuellen und medienübergreifenden Kommunikation liegt, durch eigenständige konzeptionelle Leistungen erarbeiten;
– erweiterte gesamtheitlich durchgestaltete Projekte in Anwendung aller durchführungsrelevanten Bedingungen umsetzen;
– die Zielgerichtetheit und die Dialogfähigkeit der eingesetzten medialen Instrumente in Bezug auf die geplanten Kommunikationsstrategien analysieren.
Mehrdimensionale Entwurfsprozesse; Analyse und Einsatz der geeigneten Gestaltungsprinzipien und Produktionsbedingungen; Ressourcen-, Zeit- und Kostenoptimierung; Präsentations- und Qualitätsstrategien.
Produktion mehrdimensionaler Medienprojekte; konzeptbasierende Auseinandersetzung mit fächerübergreifenden Medien; Ästhetik und Kommunikationsleistung; Projektanalyse; Audiovisuelle Projektrhetorik und Projektdramaturgie; Diskursrelationen zwischen Ton, Bild, Bewegung, Raum; Argumentationsaufbau und Argumentationslogik.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die Phänomenologie von Standbildern, Bewegtbildern und interaktiven Medien aus dem Fächerkanon analysieren und sie aus diesem Verständnis heraus für erweiterte inhaltliche Dimensionen anwenden;
– interdisziplinär Lösungen, deren Gestaltung und Umsetzung im Bereich der redaktionellen, audiovisuellen und medienübergreifenden Kommunikation liegt, durch eigenständige konzeptionelle Leistungen entwickeln;
– die umfassend ausgearbeiteten, konzeptbasierenden Projekte unter materiellen, prozessualen und zeitlichen Rahmenbedingungen realisieren und die Dialogfähigkeit und die Zielgerichtetheit der eingesetzten medialen Instrumente in Bezug auf die geplanten Kommunikationsstrategien analysieren;
– umfassende, zielgerichtete Kommunikationsaufgaben innerhalb kultureller und technischer Rahmenbedingungen erarbeiten und können jene unter anwendungsorientierten Anforderungen planen.
Transdisziplinäre Entwurfsprozesse; Entwicklung geeigneter Gestaltungs- und Produktionsformen.
Ressourcen-, Zeit- und Kostenmanagement; Präsentations- und Qualitätssicherheit; Transdisziplinäre Informationsformen; Zeit- und Konfliktmanagement.
Produktion transdisziplinärer Medienprojekte; Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung; Qualitätsstrategien und -optimierung; Projektreflexion; Diskussionsführung; Mediale Argumentationsunterstützung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Grundlagen des Marketings, der Werbung und der Kommunikationspolitik benennen, erläutern und sie in Bezug zueinander setzen;
– die Grundlagen von fachspezifischen Arbeitsprozessen und des Projektmanagements. benennen, analysieren und erläutern.
Werbemittel; Werbeträger; Zielgruppe; Markenaufbau; Medienanalyse und -einsatz.
Projektplanung; ausbildungsspezifische Arbeitsprozesse; Aufbau- und Ablauforganisation.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– urheberrechtlichen und datenschutzrechtlichen berufsbezogene Aspekte sowie sonstige berufsbezogene rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen benennen und erklären;
– projektspezifische Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten und zugehörige Einreichungsformen benennen und erklären;
– das Wissen über Projektmanagement und Projektcontrolling anwenden.
Berufsbezogene rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen: Werkbegriff; Werkarten; Urheberrechte; Lizenzen; Werknutzung; Rechtsfolgen von Urheberrechtsverletzungen; sonstige einschlägige berufsbezogene rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen; Meinungs- und Pressefreiheit; Persönlichkeitsrechte; Förderstellen, Förderarten; Projektmanagement; Kalkulation; Einreichverfahren; Wettbewerbsarten; Wettbewerbsausschreibungen; Evaluierung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Grundlagen der interpersonellen Kommunikation benennen und erläutern;
– die Spezifika klassischer und neuer Kommunikations- und Werbemittel zielgerichtet einsetzen;
– verbale und nonverbale Kommunikationstechniken in Gesprächen gezielt einsetzen;
– Diskussionen, Briefings und Teamsitzungen gezielt leiten und koordinieren;
– die Grundlagen des Konfliktmanagements zielgerichtet anwenden.
Corporate Identity, Corporate Communication, Werbung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Medien- und Kreativwirtschaft; Kommunikationstheorie, Gesprächsführung, Moderationstechnik, Bewerbungsgespräche, Mitarbeitergespräche, Kundengespräche, Briefing, Gruppendynamik, Konfliktmanagement.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die Grundlagen der Kommunikationspsychologie benennen und erläutern;
– verbale und nonverbale Kommunikationstechniken in Vorträgen, Präsentationen und Gesprächen gezielt einsetzen;
– die Grundlagen der medialen Präsentation und Kommunikation gezielt einsetzen.
Kommunikationspsychologie, Rhetorik, Sprechtechnik, Körpersprache, Pitch, analoge Präsentationstechniken, digitale Präsentationtechniken, Selbstmarketing, Digital Publishing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Medien- und Kreativwirtschaft.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– grundlegende fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen benennen und erklären und einem einfachen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
– einfache Arbeitsaufträge analysieren und das erlernte Grundlagenwissen in den unterschiedlichen Fachbereichen anwenden;
– die Grundlagen der Geräte, Prozesse und Workflows des Fachbereichs benennen, erklären und ihre wichtigsten Anwendungsparameter im Rahmen einfacher Arbeitsaufträge nutzen;
– aus Ein- und Ausgabegeräten eine geeignete Auswahl für eine einfache Produktion treffen, begründen und diese durchführen;
– mediale Technologien kennen und verstehen und die technisch-wissenschaftlichen Grundlagen des Fachgebiets benennen und erklären;
– Hardware-Komponenten und marktübliche Betriebssysteme benennen, konfigurieren, Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren sowie die Arbeitsumgebung einrichten und gestalten;
– Daten sichern, sie vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen, sich über gesetzliche Rahmenbedingungen informieren und diese berücksichtigen.
Grundlagen Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: Grundlagen medialer Ein- und Ausgabegeräte; Basiskompetenzen in der Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Systeme und Verfahren, fachspezifische Materialien; Angewandte Informatik: Hardware; Betriebssysteme; Software; Datensicherung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
– das erlernte technische Grundlagenwissen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
– Geräte, Prozesse und Workflows des Fachbereichs verstehen und für eine einfache Produktion auswählen;
– die technischen Grundlagen verstehen und können diese innerhalb des Fachgebiets anwenden.
Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Systeme und Verfahren, fachspezifische Materialien.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– grundlegende fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen benennen und erklären und einem einfachen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
– einfache Arbeitsaufträge analysieren und das erlernte Grundlagenwissen in den unterschiedlichen Fachbereichen anwenden;
– die Grundlagen der Geräte, Prozesse und Workflows des Fachbereichs benennen, erklären und ihre wichtigsten Anwendungsparameter im Rahmen einfacher Arbeitsaufträge nutzen;
– aus Ein- und Ausgabegeräten eine geeignete Auswahl für eine einfache Produktion treffen, begründen und diese durchführen;
– mediale Technologien kennen und verstehen und die technisch-wissenschaftlichen Grundlagen des Fachgebiets benennen und erklären.
Grundlagen Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: Grundlagen medialer Ein- und Ausgabegeräte; Basiskompetenzen in der Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Systeme und Verfahren; fachspezifische Materialien; Angewandte Informatik: Hardware; Betriebssysteme; Software; Datensicherung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
– Projektangaben analysieren und das erlernte technische Grundlagenwissen in den unterschiedlichen Fachbereichen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
– spezifische Geräte, Prozesse und Workflows des Fachbereichs analysieren und eine geeignete Auswahl für eine einfache Produktion treffen, begründen und diese durchführen;
– erweiterte technische Grundlagen verstehen und innerhalb des Fachgebiets anwenden.
Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Systeme und Verfahren; fachspezifische Materialien.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können
– fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem komplexen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
– komplexe Projektangaben analysieren und das erlernte technische Wissen in den unterschiedlichen Fachbereichen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
– spezifische Geräte, Systeme und Verfahren des Fachbereichs analysieren und eine geeignete Auswahl für eine komplexe Produktion treffen, begründen und diese durchführen;
– spezifische technische Zusammenhänge umfassend erklären und innerhalb des Fachgebiets analysieren.
Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Qualitätsmanagement, Systeme und Verfahren; fachspezifische Materialien.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können
– fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem komplexen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen und für eigene Medienproduktionen optimal nutzen;
– komplexe Strukturen entwickeln und das erlernte technische Wissen in den unterschiedlichen Fachbereichen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
– spezifische Geräte, Systeme und Verfahren des Fachbereichs zielgerichtet einsetzen und analysieren;
– fachspezifische komplexe mediale Technologien analysieren und anwenden.
Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Qualitätsmanagement, Systeme und Verfahren; fachspezifische Materialien.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B der Stundentafel I.3.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die für die mediale Gestaltung grundlegenden Abbildungsverfahren und Visualisierungstechniken erläutern und anwenden;
– die Grundlagen des Designs und Gestaltungskonzepte analysieren und erläutern;
– Projekte für einfache Verwendungszwecke gestalten.
Grundlagen der Visualisierung; technologisch-praktische Zugangsweisen zu Gestaltungsaufgaben; Funktionsweisen medialer Wahrnehmung in Relation zu Technologien und Gestaltung.
Gestaltungsaufgaben für grundlegende fachspezifische Technologien; aufgabenbezogener Einsatz und spezifische Übungen des gestalterischen Workflows in einfachen fachspezifischen Produktionen und deren Präsentation.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– eigene und andere Werke beschreiben, deren Qualitäten erkennen und Probleme der medialen Kommunikationsstrategien erfassen;
– einfache Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse präsentieren;
– grundlegende Entwurfsprozesse durchführen und entwickeln Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.
Einführung in Funktionsweisen der medialen Wahrnehmung; konzeptionelle Gestaltungsaufgaben.
Aufgabenbezogener Einsatz des gestalterischen Workflows; Gestaltungsmöglichkeiten unter Anwendung klassischer und experimenteller Verfahren im analogen und digitalen medialen Entwurfs- und Produktionsbereich.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– die für die mediale Gestaltung grundlegenden Abbildungsverfahren und Visualisierungstechniken erläutern und anwenden;
– Projekte für einfache Verwendungszwecke planen und gestalten und gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbinden und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell aufbereitet präsentieren.
Technologisch-praktische Zugangsweisen zu Gestaltungsaufgaben; Funktionsweisen medialer Wahrnehmung in Relation zu Technologien und Gestaltung.
Gestaltungsaufgaben für erweiterte fachspezifische Technologien; aufgabenbezogener Einsatz und spezifische Übungen des gestalterischen Workflows in einfachen fachspezifischen Produktionen und deren Präsentation.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– eigene und andere Werke beschreiben, analysieren, deren Qualitäten argumentieren und Probleme der medialen Kommunikationsstrategien benennen und erklären;
– Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht medial aufbereitet präsentieren;
– erweiterte Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln erweiterte Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.
Einführung in Funktionsweisen der medialen Wahrnehmung; Wechselwirkung zwischen Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage; konzeptionelle Gestaltungsaufgaben.
Aufgabenbezogener Einsatz des gestalterischen Workflows; erweiterter Einsatz und Anwendung unterschiedlicher Materialien, Produktionsabläufe und Kommunikationstechniken; Gestaltungsmöglichkeiten unter Anwendung klassischer und experimenteller Verfahren im analogen und digitalen medialen Entwurfs- und Produktionsbereich.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können
– erweiterte gestalterische und funktionale Konzepte analysieren und in Bezug auf die Umsetzung reflektieren;
– komplexe Werke beschreiben, analysieren und deren Qualitäten argumentieren und entwickeln Konsequenzen für Aufgabenstellungen der fachspezifischen Praxis und Probleme der Kommunikation benennen und erklären und entwickeln dazu Lösungsvorschläge;
– umfassende Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell/audiovisuell/interaktiv aufbereitet präsentieren;
– medientheoretische und mediendramaturgische Ansätze benennen und erklären und wenden diese synthetisch für das eigene Werk an;
– erweiterte Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln umfassende Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.
Komplexe reflektierende Zugangsweisen zu fachspezifischen Gestaltungsaufgaben in Hinblick auf eine qualitative und quantitative Sondierung; erweiterte multimediale Wahrnehmungsanalyse und -reflexion in Wechselwirkung von Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage.
Durchführung komplexer Gestaltungs- und Produktionsprozesse; Analyse und Einsatz der geeigneten Gestaltungsprinzipien; Ressourcen-, Zeit- und Kostenabschätzung; Präsentation und Qualitätssicherung.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können
– komplexe gestalterische und funktionale Konzepte analysieren, deren Qualitäten argumentieren und weiterentwickeln;
– komplexe Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell/audiovisuell/interaktiv aufbereitet ort- und zielgruppengerecht präsentieren;
– bildtheoretische, medientheoretische und mediendramaturgische Ansätze benennen und erklären und wenden diese für das eigene Werk an;
– medienübergreifende Probleme der Kommunikation benennen und erklären und entwickeln dazu Lösungsvorschläge;
– komplexe Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln umfassende Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.
Marktorientierte Zugangsweisen zu fachspezifischen Gestaltungsaufgaben in Hinblick auf komplexe Lösungskompetenzen; komplexe Wahrnehmungsreflexionen medialer Projekte in Wechselwirkung von Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage.
Verifizierung des komplexen multimedialen Entwurfs-, Gestaltungs- und Produktionsprozesses; Entwicklung geeigneter Gestaltungsprinzipien; Ressourcen-, Zeit- und Kostenüberprüfung; Präsentation und Qualitätssicherung.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– einfache fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung grundlegender Rahmenbedingungen innerhalb einer einfachen Produktionskette realisieren;
– mit den für die Medienproduktion grundlegend notwendigen Workflow Systemen bzw. Prozessabläufen umgehen.
Planung einfacher medialer Produktionen; Zeit- und Ressourcenmanagement; Grundlegende technische und gestalterische Arbeitsabläufe; Medienproduktionen erstellen; Arbeitsvorbereitung; Umsetzung einfacher fachspezifischer Produktionen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– erweiterte Produktionstechniken analysieren, vielschichtige facheinschlägige Produktionsideen entwickeln und die dafür passenden Mittel auswählen und an die gegebenen Anforderungen anpassen;
– fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen Bedingungen realisieren und notwendige Aspekte aus anderen Fachgegenständen in Projekten zusammenführen, und Workflow Systeme bzw. Prozessabläufe analysieren und anwenden.
Erweiterte Planung medialer Produktionen innerhalb gegebener Bedingungen.
Produktionen innerhalb umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen; Anwendung einfacher Werkzeuge und Prozesse und Qualitätsanforderungen; Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung; Präsentationsmedien.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung gegebener technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer einfachen Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes realisieren;
– mit den für die Medienproduktion grundlegend notwendigen Workflow Systemen bzw. Prozessabläufen umgehen und deren Konventionen und aktuellen grundlegenden Qualitätsanforderungen spezifisch erklären und anwenden.
Planung einfacher medialer Produktionen; Zeit- und Ressourcenmanagement; Erweiterte technische und gestalterische Arbeitsabläufe; Arbeitsvorbereitung; Umsetzung einfacher fachspezifischer Produktionen; Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– erweiterte Produktionstechniken analysieren, vielschichtige facheinschlägige Produktionsideen entwickeln und die dafür passenden Mittel auswählen und an die gegebenen Anforderungen anpassen;
– fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen Bedingungen realisieren und notwendige Aspekte aus anderen Fachgegenständen in Projekten zusammenführen, und Workflow Systeme bzw. Prozessabläufe analysieren und anwenden.
Erweiterte Planung medialer Produktionen innerhalb zeitlicher und technologischer Bedingungen; Medienspezifische Projektentwicklungen.
Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Ästhetik und Kommunikationsleistung; Produktionen innerhalb umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen; Anwendung komplexer Werkzeuge und Prozesse und Qualitätsanforderungen; Komplexe Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung; Präsentationsmedien.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können
– komplexe Produktionstechniken analysieren, komplexe facheinschlägige Produktionsideen entwickeln und die dafür passenden Mittel auswählen und an komplexe Anforderungen anpassen;
– fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung erweiterter technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten realisieren und analysieren und komplexe Workflow Systeme bzw. Prozessabläufe verstehen und diese reflektiert anwenden;
– die für die Medienproduktion notwendigen Formalismen und Konventionen und die aktuellen Qualitätsanforderungen anwenden und können das Projekt diesen anpassen;
– Projekte angepasst an Ort und sonstigen Gegebenheiten präsentieren und geeignete Kommunikationsformen- und mittel anwenden.
Erweiterte Zielplanung im Wechselspiel zwischen Entwurf, Darstellung, Komposition, Workflow und Präsentation; Produktionsbezogene ausführliche Auseinandersetzung mit dem Medium in Zusammenhang mit Gestaltung und künstlerischer Zielsetzung.
Produktionen innerhalb technischer und gestalterischer Konzeptbedingungen; Produktions- und Produktqualität; Präsentationsumfeld; Präsentationsargumentation; Präsentationspublikum.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können
– komplexe Workflow-Systeme bzw. Prozessabläufe verstehen und können diese projektspezifisch weiterentwickeln;
– fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung komplexer technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer gesamtheitlichen Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten realisieren, analysieren und reflektieren;
– die für die Medienproduktion notwendigen Formalismen und Konventionen und die aktuellen Qualitätsanforderungen innerhalb eines Projektes analysieren und können das Projekt laufend diesen anpassen, als auch mögliche Produktionsrisiken erkennen und auf diese projektadäquat reagieren;
– komplexe Projekte angepasst an Ort, Zielgruppe und sonstigen Gegebenheiten analysieren und präsentieren und geeignete komplexe Kommunikationsformen- und mittel anwenden.
Marktorientierte Produktionsentwicklung im Wechselspiel zwischen Entwurf, Darstellung, Komposition und Workflow; produktionsbezogene ausführliche Auseinandersetzung mit dem Medium in Zusammenhang mit Gestaltung und künstlerischer, marktorientierter Zielsetzung.
Umsetzung medialer Produktionen, Medienproduktionen erstellen, mediale Kompetenzen entwickeln und analysieren; marktorientierte Produktionen im Wechselspiel zwischen Entwurf, Gestaltung und Technologie; Qualitätskontrolle und Optimierung; komplexe Präsentationen und Präsentationsdramaturgie.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B der Stundentafel I.3.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B der Stundentafel I.3.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B der Stundentafel I.3.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.3 bzw. Stundentafel I.4 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf multimediale Projekte und auf erweiterte multimediale Projekte. Der Begriff „fachspezifische Programme“ bezieht sich auf professionelle Software zur spezifischen Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimediale Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.3 bzw. Stundentafel I.4 mit folgenden Ergänzungen:
Ergänzend zum Pflichtgegenstand in Abschnitt B werden Schwerpunkte in Multimedia und in multimedial relevanten Medien gebildet. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Die Inhalte des Bereichs Medientheorie und Kunstgeschichte orientieren sich an fachspezifischen Kriterien des Ausbildungszweiges Multimedia, sodass sich Begriffe, wie „fachspezifisch“, „fachbezogen“ bzw. „fachrelevant“ oder ähnliche, auf multimedial relevante Aspekte beziehen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.3 bzw. Stundentafel I.4 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf multimediale Projekte und auf erweiterte multimediale Projekte. Der Begriff „fachspezifische Produktion“ bezieht sich auf die Erzeugung von medialen Inhalten. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimedial relevante Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.3 bzw. Stundentafel I.4 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf Multimediaprojekte und auf erweiterte multimediale Projekte. Der Begriff „facheinschlägige Software“ bezieht sich auf professionelle Programme zur spezifischen Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimedial relevante Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.3 bzw. Stundentafel I.4 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich ausgehend von multimedialen Kommunikationsaufgaben auf komplexe mehrdimensionale, transdisziplinäre Medienprojekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimedial relevante Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.3 bzw. Stundentafel I.4 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten medienwirtschaftlichen Begriffe, Kommunikationsbegriffe und deren verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf Multimediaprojekte und auf erweiterte multimediale Projekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe, wie „medial“ beziehen sich auf multimedial relevante Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.3 bzw. Stundentafel I.4 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich ausgehend von multimedialen Kommunikationsaufgaben auf komplexe mehrdimensionale, transdisziplinäre Medienprojekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimedial relevante Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.3 bzw. Stundentafel I.4 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff fachspezifische Programme bezieht sich auf professionelle Software zur spezifischen Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevanten Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.3 bzw. Stundentafel I.4 mit folgenden Ergänzungen:
Ergänzend zu Pflichtgegenstand in Abschnitt B werden Schwerpunkte in der Fotografie und in fotografisch relevanten Medien gebildet. Unter fotografisch relevante Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Die Inhalte des Bereichs Medientheorie und Kunstgeschichte orientieren sich an fachspezifischen Kriterien des Ausbildungszweiges Fotografie, sodass sich Begriffe, wie „fachspezifisch“, „fachbezogen“ bzw. „fachrelevant“ oder ähnliche, auf fotografisch bzw. fotografisch-medial relevante Aspekte beziehen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.3 bzw. Stundentafel I.4 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff fachspezifische Produktion bezieht sich auf die Erzeugung von medialen Inhalten. Der Begriff Medien und verwandte Begriffe wie medial beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevanten Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.3 bzw. Stundentafel I.4 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff facheinschlägige Software bezieht sich auf professionelle Programme zur spezifischen Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff Medien und verwandte Begriffe wie medial beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevanten Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.3 bzw. Stundentafel I.4 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich ausgehend von fotografischen Kommunikationsaufgaben auf komplexe mehrdimensionale, transdisziplinäre Medienprojekte. Der Begriff Medien und verwandte Begriffe wie medial beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevante Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.3 bzw. Stundentafel I.4 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten medienwirtschaftlichen Begriffe, Kommunikationsbegriffe und deren verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe, wie „medial“ beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevanten Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.3 bzw. Stundentafel I.4 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten inhaltlichen Begriffe, Kommunikationsbegriffe und deren verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe, wie „medial“ beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevanten Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.3 bzw. Stundentafel I.4 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf audiovisuelle Projekte und auf erweiterte interaktive bzw. multimediale Projekte. Der Begriff fachspezifische Programme bezieht sich auf professionelle Software zur spezifischen Erzeugung, Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.3 bzw. Stundentafel I.4 mit folgenden Ergänzungen:
Ergänzend zu Pflichtgegenstand in Abschnitt B werden Schwerpunkte in Film, Video, Audio und interaktive Medien gebildet.
Die Inhalte des Bereichs Medientheorie und Kunstgeschichte orientieren sich an fachspezifischen Kriterien des Ausbildungszweiges Film, sodass sich Begriffe, wie „fachspezifisch“, „fachbezogen“ bzw. „fachrelevant“ oder ähnliche, auf filmtheoretische bzw. multimediale Aspekte beziehen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.3 bzw. Stundentafel I.4 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf audiovisuelle Projekte und auf erweiterte interaktive bzw. multimediale Projekte. Der Begriff fachspezifische Technologien bezieht sich auf professionelle Programme und Geräte zur spezifischen Erzeugung, Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff Medien und verwandte Begriffe wie medial beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.3 bzw. Stundentafel I.4 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf audiovisuelle Projekte und auf erweiterte interaktive bzw. multimediale Projekte. Der Begriff fachspezifische Produktion bezieht sich auf die Erzeugung von medialen Inhalten. Der Begriff Medien und verwandte Begriffe wie medial beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.3 bzw. Stundentafel I.4 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich ausgehend von audiovisuellen Kommunikationsaufgaben auf komplexe mehrdimensionale, transdisziplinäre Medienprojekte. Der Begriff Medien und verwandte Begriffe wie medial beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.3 bzw. Stundentafel I.4 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten medienwirtschaftlichen Begriffe, Kommunikationsbegriffe und deren verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf audiovisuelle Projekte und auf interaktive bzw. multimediale Projekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe, wie „medial“ beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel I.3 bzw. Stundentafel I.4 mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten inhaltlichen Begriffe, Kommunikationsbegriffe und deren verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf audiovisuelle Projekte und auf interaktive bzw. multimediale Projekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe, wie „medial“ beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
2D Software Anwendungen; 3D Software Anwendungen; Grundlagen analoger und digitaler Animationstechniken; Grundlagen von Aufnahme- und Wiedergabegeräten für Video, Audio und Fotografie.
Kompetenzmodul 2:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
2D Software Anwendungen; 3D Software Anwendungen; Grundlagen analoger und digitaler Animationstechniken; Aufnahme- und Wiedergabegeräten für Video, Audio und Fotografie; Audio- und Videobearbeitung; Grundlagen der Optik; Grundlagen der Akustik.
Kompetenzmodul 3:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
2D Software Anwendungen; Compositing; Grundlagen Studiotechnik; 3D Software Anwendungen; 2D und 3D Workflow; erweiterte Audio- und Videobearbeitung; Sound-Design; Animationstechniken; Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; Workflows in Medienprojekten.
Kompetenzmodul 4:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
2D Software Anwendungen; Compositing: Farbkorrektur, Kameraführung, Effekte; Studiotechnik; 3D Software Anwendungen; komplexe Modelling, Rigging und Animationstechniken; erweiterter 2D und 3D Workflow; komplexe Audio- und Videobearbeitung; projektbezogenes Sound-Design; Animationstechniken; Vertiefung Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; Workflows in Medienprojekten.
Kompetenzmodul 5:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Komplexe 2D Software Anwendungen: Visuelle Effekte; Studiotechnik; 3D Software Anwendungen; komplexe Modelling, Rigging und Animationstechniken und Effekte; komplexer 2D und 3D Workflow; optimierte Audio- und Videobearbeitung; Animationstechniken; Vertiefung Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; komplexe Workflows in Medienprojekten.
Kompetenzmodul 6:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Komplexe 2D Software Anwendungen: komplexe visuelle Effekte; professionelle Studiotechnik; 3D Software Anwendungen; komplexe Modelling, Rigging und Animationstechniken und Effekte; komplexer 2D und 3D Workflow; optimierte Audio- und Videobearbeitung; optimierte Animationstechniken; Vertiefung Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; optimierte Workflows in Medienprojekten.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Filmgeschichte; Geschichte und Entwicklung des Animationsfilms; Film- und Medienanalyse; Grundlagen der Semiotik; Kommunikationsmodelle; Vertiefung Kunstgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts; Designtheorie.
Kompetenzmodul 2:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Vertiefende Film- und Medienanalyse; Grundlagen der dramaturgischen Bild- und Filmgestaltung; Semiotik; Kommunikationsmodelle; Bildcodes; Film-, und Animationsgeschichte; Designtheorie.
Kompetenzmodul 3:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Film- und Medienanalyse; Emotionale Mediengestaltung – Analyse und Gestaltung; Dramaturgie; Wirkung und Funktionsweisen filmischer Erzählformate; Film-, und Animationsgeschichte; Filmgenre; Medialität.
Kompetenzmodul 4:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Vertiefung Film- und Medienanalyse; Emotionale Mediengestaltung – Analyse und Gestaltung; Dramaturgie; Wirkung und Funktionsweisen filmischer Erzählformate; Film-, und Animationsgeschichte.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Prinzipien der Animation; Gestaltung durch Bewegung; Storyboard; Aufbereitung eines audiovisuellen Entwurfsprozesses; Grundlagen der Dramaturgie.
Kompetenzmodul 2:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Prinzipien der Animation; Gestaltung durch Bewegung; Illustration; Concept Art; Character Design; Environment Design; Aufbereitung eines audiovisuellen Entwurfsprozesses; Beatboard; Storyboard; Grundlagen der Dramaturgie.
Kompetenzmodul 3:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Prinzipien der Animation; Gestaltung durch Bewegung; Illustration; Concept Art; Character Design; Environment Design; Gestaltung einfacher Animationsprojekte in narrativer und experimenteller Form.
Vorstufen zum Drehbuch; Grundlagen der Gestaltung in allen audiovisuellen Bereichen; Wesen und Gestaltung medienspezifischer Dramaturgie.
Kompetenzmodul 4:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Prinzipien der Animation; Gestaltung durch Bewegung; Illustration; Concept Art; Character Design; Environment Design; Set Design; Gestaltung von Animationsprojekten in narrativer und experimenteller Form.
Dramaturgie; Grundlagen der Gestaltung eines Animationsfilms im Konzept-, Regie-, Kamera-, Ton- und Postproduktionsbereich.
Kompetenzmodul 5:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Fortgeschrittene Techniken des Drehbuchschreibens, Drehbuchentwicklung; Weiterführende Wahrnehmungspsychologie mit begleitender Analyse fremder und selbsterstellter Projekte und Filme; Fortgeschrittene Techniken der Gestaltung eines Animationsfilms im Konzept-, Regie-, Kamera-, Ton- und Postproduktionsbereich; Gestaltung komplexer Animationsprojekte in narrativer und experimenteller Form.
Kompetenzmodul 6:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Projektarbeit gehobenen und fachübergreifenden Umfanges, künstlerische Erstellung von Projekten; Gestaltung und Erstellung komplexer audiovisueller Animationskurzfilme in narrativer und experimenteller Form; Präsentation audiovisueller Projekte mit anschließender Analyse des Feedbacks der entsprechenden Zielgruppen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Einführende 2D- und 3D Animationsübungen; Anwenden der Animationsprinzipien.
Kompetenzmodul 2:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Planung, Produktion und Präsentation von 2D- und 3D-Animationen; Anwenden der Animationsprinzipien.
Kompetenzmodul 3:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Planung, Produktion und Präsentation erweiterter 2D- und 3D-Animationen; Handlungsvisualisierung.
Kompetenzmodul 4:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Planung, Produktion und Präsentation komplexer 2D- und 3D-Animationen; Handlungsvisualisierung; Szenische Umsetzung.
Kompetenzmodul 5:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Planung, Produktion und Präsentation komplexer 2D- und 3D-Animationen; Handlungsvisualisierung; Szenische Umsetzung; Planung, Produktion und Integration visueller Effekte.
Kompetenzmodul 6:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Planung, Produktion und Präsentation komplexer 2D- und 3D-Animationen; Planung, Produktion und Integration komplexer visueller Effekte.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden verstehen die Phänomenologie von Standbildern und Bewegtbildern sowie audiovisueller Medien aus dem Fächerkanon und wenden diese in eigenen Medienprojekten an.
Produktion audiovisueller Medienprojekte; Vertiefung 2D- und 3D-Animation; Visual Effects.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden verstehen die Phänomenologie von Standbildern und Bewegtbildern sowie audiovisueller Medien aus dem Fächerkanon und wenden diese in eigenen Medienprojekten an.
Produktion audiovisueller Medienprojekte; Vertiefung 2D- und 3D-Animation; Visual Effects.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– den Aufbau der nationalen und internationalen Medienlandschaften erläutern;
– die organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen die für eine Filmproduktion notwendig sind erläutern und bei einer Planung berücksichtigen.
Medienlandschaft Österreich und Europa; Filmproduktion; Animationsfilmproduktion; Berufsbilder; Filmorganisation: Drehplan, Disposition, Drehgenehmigungen; Strategien der Finanzierung: Förderanträge, Fördersysteme, Crowdfunding; Verträge; Urheberrecht – Copyright.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die unterschiedlichen Modelle und Strategien der Finanzierung und Vermarktung von filmischen Produkten erläutern und diese in eine Konzeption einbetten;
– die organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen die für eine Filmproduktion notwendig sind erläutern und bei einer Planung berücksichtigen;
– die allgemeinen und branchenspezifischen Komponenten des Personalwesens erläutern und diese in einer Produktion berücksichtigen.
Filmproduktion; Animationsfilmproduktion; Strategien der Finanzierung: Förderanträge, Fördersysteme, Crowdfunding; Verträge; Urheberrecht – Copyright; Auftrags- und Coproduktion; Mitarbeiter/innenführung – „Teampsychologie“; Vermarktungsstrategien; Festival- und Wettbewerbseinreichungen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Pitches für Publisher und Produzenten aufbereiten.
Investoren- und Publisherpitch. Wettbewerbspräsentationen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Pitches für Publisher und Produzenten aufbereiten.
Investoren- und Publisherpitch. Wettbewerbspräsentationen, Diskussionen, Portfolio und Öffentlichkeitsarbeit.
Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
2D Software Anwendungen: Grundlagen Bild- und Bewegtbildbearbeitung; digitale Zeichenwerkzeuge; 3D Software Anwendungen; Grundlagen analoger und digitaler Animationstechniken; Grundlagen von Aufnahme- und Wiedergabegeräten für Video, Audio und Fotografie; Grundlagen der Audio- und Videobearbeitung.
Kompetenzmodul 2:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
2D Software Anwendungen: Bild- und Bewegtbildbearbeitung; Grundlagen Compositing; digitale Zeichenwerkzeuge; 3D Software Anwendungen; Grundlagen analoger und digitaler Animationstechniken; Aufnahme- und Wiedergabegeräten für Video, Audio und Fotografie; Audio- und Videobearbeitung; Grundlagen der Optik; Grundlagen der Akustik.
Kompetenzmodul 3:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
2D Software Anwendungen: erweiterte Bild- und Bewegtbildbearbeitung; Schnitt, Compositing: einfache Farbkorrektur, Kameraführung, Effekte; Grundlagen Studiotechnik; 3D Software Anwendungen; erweiterte 3D-Techniken; 2D und 3D Workflow; erweiterte Audio- und Videobearbeitung; Sound-Design; Animationstechniken; Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; Workflows in Medienprojekten.
Kompetenzmodul 4:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
2D Software Anwendungen: komplexe Bild- und Bewegtbildbearbeitung; Schnitt, Compositing: Farbkorrektur, Kameraführung, Effekte; Grundlagen Studiotechnik; 3D Software Anwendungen; komplexe Modelling, Rigging und Animationstechniken; erweiterter 2D und 3D Workflow; komplexe Audio- und Videobearbeitung; projektbezogenes Sound-Design; Animationstechniken; Vertiefung Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; Workflows in Medienprojekten.
Kompetenzmodul 5:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Komplexe 2D Software Anwendungen: Visuelle Effekte; Studiotechnik; 3D Software Anwendungen; komplexe Modelling, Rigging und Animationstechniken und Effekte; komplexer 2D und 3D Workflow; optimierte Audio- und Videobearbeitung; Animationstechniken; Vertiefung Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; komplexe Workflows in Medienprojekten.
Kompetenzmodul 6:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Komplexe 2D Software Anwendungen: komplexe visuelle Effekte; professionelle Studiotechnik; 3D Software Anwendungen; komplexe Modelling, Rigging und Animationstechniken und Effekte; komplexer 2D und 3D Workflow; optimierte Audio- und Videobearbeitung; optimierte Animationstechniken; Vertiefung Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; optimierte Workflows in Medienprojekten.
Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Filmgeschichte; Geschichte und Entwicklung des Animationsfilms; Film- und Medienanalyse; Grundlagen der Semiotik; Kommunikationsmodelle; Vertiefung Kunstgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts; Designtheorie.
Kompetenzmodul 2:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Vertiefende Film- und Medienanalyse; Grundlagen der dramaturgischen Bild- und Filmgestaltung; Semiotik; Kommunikationsmodelle; Bildcodes; Film-, und Animationsgeschichte; Designtheorie.
Kompetenzmodul 3:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Film- und Medienanalyse; Emotionale Mediengestaltung – Analyse und Gestaltung; Dramaturgie; Wirkung und Funktionsweisen filmischer Erzählformate; Film-, und Animationsgeschichte; Filmgenre; Medialität.
Kompetenzmodul 4:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Vertiefung Film- und Medienanalyse; Emotionale Mediengestaltung – Analyse und Gestaltung; Dramaturgie; Wirkung und Funktionsweisen filmischer Erzählformate; Film-, und Animationsgeschichte.
Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Grundlagen der audiovisuellen Mediengestaltung; Prinzipien der Animation; Gestaltung durch Bewegung; Grundlagen der Illustration; Handlungsvisualisierung; Storyboard; Aufbereitung eines audiovisuellen Entwurfsprozesses; Grundlagen der Dramaturgie.
Kompetenzmodul 2:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Grundlagen der audiovisuellen Mediengestaltung; Prinzipien der Animation; Gestaltung durch Bewegung; Illustration; Concept Art; Character Design; Environment Design; Aufbereitung eines audiovisuellen Entwurfsprozesses; Handlungsvisualisierung; Beatboard; Storyboard; Grundlagen der Dramaturgie.
Kompetenzmodul 3:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Prinzipien der Animation; Gestaltung durch Bewegung; Illustration; Concept Art; Character Design; Environment Design; Gestaltung einfacher Animationsprojekte in narrativer und experimenteller Form.
Grundlagen der Wahrnehmungspsychologie – Einführung in das Phänomen „Bewegtbild“; Vorstufen zum Drehbuch; Grundlagen der Gestaltung in allen audiovisuellen Bereichen; Wesen und Gestaltung medienspezifischer Dramaturgie.
Kompetenzmodul 4:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Prinzipien der Animation; Gestaltung durch Bewegung; Illustration; Concept Art; Character Design; Environment Design; Set Design; Gestaltung von Animationsprojekten in narrativer und experimenteller Form.
Dramaturgische Modelle; Drehbuch; Dramaturgie; Grundlagen der Gestaltung eines Animationsfilms im Konzept-, Regie-, Kamera-, Ton- und Postproduktionsbereich.
Kompetenzmodul 5:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Fortgeschrittene Techniken des Drehbuchschreibens, Drehbuchentwicklung; Weiterführende Wahrnehmungspsychologie mit begleitender Analyse fremder und selbsterstellter Projekte und Filme; Fortgeschrittene Techniken der Gestaltung eines Animationsfilms im Konzept-, Regie-, Kamera-, Ton- und Postproduktionsbereich; Gestaltung komplexer Animationsprojekte in narrativer und experimenteller Form.
Kompetenzmodul 6:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Projektarbeit gehobenen und fachübergreifenden Umfanges, künstlerische Erstellung von Projekten; Gestaltung und Erstellung komplexer audiovisueller Animationskurzfilme in narrativer und experimenteller Form; Präsentation audiovisueller Projekte mit anschließender Analyse des Feedbacks der entsprechenden Zielgruppen.
Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Einführende 2D- und 3D-Animationsübungen; Anwenden der Animationsprinzipien.
Kompetenzmodul 2:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Planung, Produktion und Präsentation von 2D- und 3D-Animationen; Anwenden der Animationsprinzipien.
Kompetenzmodul 3:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Planung, Produktion und Präsentation erweiterter 2D- und 3D-Animationen; Handlungsvisualisierung.
Kompetenzmodul 4:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Planung, Produktion und Präsentation komplexer 2D- und 3D-Animationen; Handlungsvisualisierung; Szenische Umsetzung.
Kompetenzmodul 5:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Planung, Produktion und Präsentation komplexer 2D- und 3D-Animationen; Handlungsvisualisierung; Szenische Umsetzung; Planung, Produktion und Integration visueller Effekte.
Kompetenzmodul 6:
Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.
Planung, Produktion und Präsentation komplexer 2D- und 3D-Animationen; Planung, Produktion und Integration komplexer visueller Effekte.
Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden verstehen die Phänomenologie von Standbildern und Bewegtbildern sowie audiovisueller Medien aus dem Fächerkanon und wenden diese in eigenen Medienprojekten an.
Produktion audiovisueller Medienprojekte; Vertiefung 2D- und 3D-Animation; Visual Effects.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden verstehen die Phänomenologie von Standbildern und Bewegtbildern sowie audiovisueller Medien aus dem Fächerkanon und wenden diese in eigenen Medienprojekten an.
Produktion audiovisueller Medienprojekte; Vertiefung 2D- und 3D-Animation; Visual Effects.
Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– den Aufbau der nationalen und internationalen Medienlandschaften erläutern;
– die organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen die für eine Filmproduktion notwendig sind erläutern und bei einer Planung berücksichtigen.
Medienlandschaft Österreich und Europa; Filmproduktion; Animationsfilmproduktion; Berufsbilder; Filmorganisation: Drehplan, Disposition, Drehgenehmigungen; Strategien der Finanzierung: Förderanträge, Fördersysteme, Crowdfunding; Verträge; Urheberrecht – Copyright.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die unterschiedlichen Modelle und Strategien der Finanzierung und Vermarktung von filmischen Produkten erläutern und diese in eine Konzeption einbetten;
– die organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen die für eine Filmproduktion notwendig sind erläutern und bei einer Planung berücksichtigen;
– die allgemeinen und branchenspezifischen Komponenten des Personalwesens erläutern und diese in einer Produktion berücksichtigen.
Filmproduktion; Animationsfilmproduktion; Strategien der Finanzierung: Förderanträge, Fördersysteme, Crowdfunding; Verträge; Urheberrecht – Copyright; Auftrags- und Coproduktion; Mitarbeiter/innenführung – „Teampsychologie“; Vermarktungsstrategien; Festival- und Wettbewerbseinreichungen.
Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Pitches für Publisher und Produzenten aufbereiten.
Investoren- und Publisherpitch. Wettbewerbspräsentationen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Pitches für Publisher und Produzenten aufbereiten.
Investoren- und Publisherpitch. Wettbewerbspräsentationen, Diskussionen, Portfolio und Öffentlichkeitsarbeit.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– für die Computerspielentwicklung programmieren und wenden dies in praktischen Beispielen an.
Grundlagen der Programmierung; Hardwarekomponenten und Betriebssysteme.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– für die Computerspielentwicklung programmieren und wenden dies in praktischen Beispielen an.
Grundlagen der Programmierung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– die Prinzipien der objektorientierten Programmierung anwenden;
– mit Hilfe einer Game-Engine simple digitale Spiele bzw. Prototypen produzieren;
– die Grundlagen von Game-Audio benennen und erläutern;
– Audio in einer Game-Engine einsetzen.
Objektorientierte bzw. komponentenbasierte Spieleprogrammierung mit Game-Engines; Produktion von Game Audio für digitale Spiele.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– die Prinzipien der objektorientierten Programmierung anwenden;
– mit Hilfe einer Game-Engine digitale Spiele bzw. Prototypen produzieren;
– die Grundlagen von Game-Audio benennen und erläutern;
– Audio in einer Game-Engine einsetzen.
Objektorientierte bzw. komponentenbasierte Spieleprogrammierung mit Game-Engines; Produktion von Game Audio für digitale Spiele.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können
– die Softwarearchitektur für ein digitales Spiel planen;
– die Softwarearchitektur für ein digitales Spiel umsetzen;
– mit Hilfe einer Game-Engine digitale Spiele bzw. Prototypen produzieren;
– dynamische Audiosysteme einsetzen.
Planung und Umsetzung von Softwarearchitektur für digitale Spiele; Verwendung dynamischer Audiosysteme in Game-Engines.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können
– die Softwarearchitektur für ein digitales Spiel planen;
– die Softwarearchitektur für ein digitales Spiel umsetzen;
– mit Hilfe einer Game-Engine digitale Spiele bzw. Prototypen produzieren;
– dynamische Audiosysteme einsetzen.
Planung und Umsetzung von Softwarearchitektur für digitale Spiele; Verwendung dynamischer Audiosysteme in Game-Engines.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die historische Entwicklung von Spielen darlegen und erläutern;
– die Beweggründe der menschlichen Natur hinsichtlich der Spielmotivation darlegen, erläutern und konzeptuell erfassen;
– den grundlegenden Aufbau und die Struktur von Spielen erläutern und in einfachen Spielekonzepten berücksichtigen.
Grundlagen des Spiels als kulturelles System. Historische Entwicklung von Spielen; Struktur von Spielen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die historische Entwicklung von Spielen darlegen und erläutern;
– die Beweggründe der menschlichen Natur hinsichtlich der Spielmotivation darlegen, erläutern und konzeptuell erfassen;
– den grundlegenden Aufbau und die Struktur von Spielen erläutern und in einfachen Spielekonzepten berücksichtigen;
– grundlegenden dramaturgischen Mittel für die Spielegestaltung erläutern und diese in der Spielkonzeption berücksichtigen.
Grundlagen des Spiels als kulturelles System; Historische Entwicklung von Spielen; Struktur von Spielen, Storytelling in Computerspielen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– die soziokulturellen Aspekte der Spielegestaltung darlegen und diese im Gamedesign berücksichtigen;
– die pädagogischen und didaktischen Elemente des Spielens darlegen und bei der Gestaltung berücksichtigen;
– die gesellschaftlichen Möglichkeiten und Gefahren von Spielen analysieren und darlegen.
Spiel als kulturelles System; Spiel als soziales System; Spiel als Lernmedium, Serious Games; wissenschaftliche Ausrichtungen; Risiken; Entwicklungen und Innovationen in der Spieleindustrie.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– die soziokulturellen Aspekte der Spielegestaltung darlegen und diese im Gamedesign berücksichtigen;
– die pädagogischen und didaktischen Elemente des Spielens darlegen und bei der Gestaltung berücksichtigen;
– die gesellschaftlichen Möglichkeiten und Gefahren von Spielen analysieren und darlegen;
– Spiele in einen wissenschaftlichen Kontext setzen.
Spiel als kulturelles System; Spiel als soziales System; Spiel als Lernmedium, Serious Games; wissenschaftliche Ausrichtungen; Risiken; Entwicklungen und Innovationen in der Spieleindustrie.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– mit 3D-Modeling-Software einfache Modelle erzeugen;
– die relevanten Fachbegriffe und Werkzeuge für das 3D-Modeling benennen und erläutern;
– die Grundbegriffe der 2D-Grafik benennen, erläutern und in einfachen Beispielen anwenden;
– mit 2D-Raster-Grafik-Software einfache Arbeiten umsetzen.
Grundlagen des 3D-Modelings; Erstellung einfacher 3D-Modelle in 3D-Modeling-Software; Analoges Scribblen / Sketching; Grundbegriffe der 3D-Grafik; Grundbegriffe der 2D-Grafik (zB Farbräume, DPI, etc.); Erstellung einfacher Arbeiten in Raster-Grafik-Software; Character- und Environmentdesign.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– mit 3D-Modeling-Software einfache Modelle erzeugen;
– die relevanten Fachbegriffe und Werkzeuge zum Texturieren in 3D-Modeling-Software benennen und deren Anwendung erläutern;
– in 3D-Modeling-Software erzeugte Modelle texturieren und die dafür notwendigen Vorbereitungen durchführen (zB UV-Mapping);
– die Grundbegriffe der 2D-Grafik benennen, erläutern und in einfachen Beispielen anwenden;
– mit 2D-Vektor-Grafik-Software einfache Arbeiten umsetzen.
Grundlagen des 3D-Modelings; Erstellung und Texturierung einfacher 3D-Modelle in 3D-Modeling-Software; Grundbegriffe der 2D-Grafik (zB Unterschied Vektorgrafik / Rastergrafik, etc.); Character- und Environmentdesign; Erstellung von Texturen für 3D-Modelle.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– mit 3D-Modeling-Software komplexere Modelle erzeugen;
– 3D-Modelle für den Einsatz in Game-Engines vorbereiten;
– Materialien in Game-Engines einsetzen;
– Digital-Sculpting, Displacement und Normalmapping zielgerichtet einsetzen;
– mit 3D-Modeling-Software einfache Animationen erstellen;
– in einer Game-Engine einfache Partikeleffekte erzeugen.
Erstellung 3D-Modelle in 3D-Modeling-Software; Vorbereitung von 3D-Modellen für den Einsatz in Game-Engines; Importieren von 3D-Modellen in eine Game-Engine; Arbeiten mit Materialien in Game-Engines.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– mit 3D-Modeling-Software komplexe Modelle erzeugen;
– einfache Möglichkeiten eine Szene in der Game-Engine auszuleuchten anwenden;
– Digital-Sculpting, Displacement und Normalmapping einsetzen,
Erstellung komplexer 3D-Modelle in 3D-Modeling-Software; Verwendung von Displacement- und Normalmaps.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können
– mit Digital-Sculpting-Software praktisch arbeiten;
– mit 3D-Modeling-Software einfache Animationen erstellen.
Einsatz von Digital-Sculpting-Software; Workflow zur Erstellung und Verwendung von Displacement bzw. Normalmaps; Erstellung einfacher Animationen in 3D-Modeling-Software.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können
– einfache Animationen für den Einsatz in Game-Engines erstellen;
– mit Licht und Renderern in 3D-Modeling-Software umgehen;
– das Beleuchtungssystem in einer Game-Engine einsetzen.
Erstellung einfacher Animationen in 3D-Modeling-Software und Verwendung der Animation in Game-Engines; Beleuchtung in Game-Engines; Einfache Beleuchtungssysteme in 3D-Modeling-Software.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– verschiedene Arbeitsabläufe aus der Spiele-Entwicklung erläutern;
– iterativ analoge Spiele bzw. Prototypen umsetzen;
– verschiedene Game-Design-Prinzipien erklären und praktisch anwenden;
– mit Hilfe einer Game-Engine einfache, digitale Prototypen erstellen.
Iterative Arbeitsweise; Game-Design-Grundlagen; Pen Paper-Prototyping; Kennenlernen einer Game-Engine.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Tilemaps bzw. Spritesheets für den Einsatz in digitalen 2D-Spielen erzeugen;
– mit Hilfe einer Game-Engine iterativ ein digitales 2D-Spiel mit Animationen umsetzen.
Prinzip und Erstellung von Tilemaps / Spritesheets; Einsatz von Game-Design-Prinzipien für digitale Spiele.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– mit Hilfe einer Game-Engine iterativ ein 3D-Spiel mit Animationen und Audio umsetzen;
– in einem mehrköpfigen Team unter Einsatz eines Versionskontrollsystems arbeiten;
– ein Projekt mit mehreren Teammitgliedern umsetzen.
Planung, Konzeption und Umsetzung einfacher 3D-Spiele mit Animation und Audio; Versionskontrolle in Spiele-Projekten.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– mit Hilfe einer Game-Engine iterativ ein Spiel mit Animationen und Audio umsetzen;
– in einem mehrköpfigen Team unter Einsatz eines Versionskontrollsystems arbeiten;
– ein Projekt mit mehreren Teammitgliedern umsetzen.
Planung, Konzeption und Umsetzung eines digitalen Spieles mit Animation und Audio.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können
– mit Hilfe einer Game-Engine iterativ ein 3D-Spiel mit Animationen und Audio umsetzen;
– in einem mehrköpfigen Team unter Einsatz eines Versionskontrollsystems arbeiten;
– ein Projekt mit mehreren Teammitgliedern umsetzen.
Planung, Konzeption und Umsetzung einfacher 3D-Spiele mit Animation und Audio; Versionskontrolle in Spiele-Projekten; Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können
– mit Hilfe einer Game-Engine iterativ ein Spiel mit Animationen und Audio umsetzen;
– in einem mehrköpfigen Team unter Einsatz eines Versionskontrollsystems arbeiten;
– ein Projekt mit mehreren Teammitgliedern umsetzen.
Planung, Konzeption und Umsetzung eines digitalen Spieles mit Animation und Audio; Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools; Projektbezogene Problemstellungen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Grundlagen von Projektmanagement in Bezug auf die fach- und branchenspezifische Anwendung erläutern;
– ein agiles Projekt analysieren und managen.
Planung, Konzeption und Begleitung kleiner Spieleprojekte. Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die Grundlagen von Projektmanagement in Bezug auf die fach- und branchenspezifische Anwendung erläutern;
– ein agiles Projekt analysieren und managen.
Planung, Konzeption und Begleitung kleiner Spieleprojekte. Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Vorgänge beim Publishing erläutern;
– die Elemente der professionellen wirtschaftlichen Kommunikation benennen, erläutern und können diese situationsadäquat einsetzen;
– die Wirkungsweise unterschiedlichster Marketingmaßnahmen verstehen und können diese zielgruppengerecht nutzen.
Game Publishing.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die Grundlagen für die Gründung eines Unternehmens erklären;
– die Grundlagen zur Führung eines Unternehmens erklären;
– Marketingmaßnahmen für den Spielebereich adäquat einsetzen.
Qualitätsmanagement; Pitching; Unternehmensgründung; Kalkulation; Budget/Finanzierung (Publisher, Crowdfunding ua.); Verträge; Distribution; Marktpräsenz; Recruiting.
Vertiefendes Marketing: Implementierung von Marketingmaßnahmen in neuen Medien; Computerspiele als Werbeträger; Analyse spezifischer Zielgruppen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Pitches für Publisher und Produzenten aufbereiten.
Investoren- und Publisherpitch. Wettbewerbspräsentationen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Pitches für Publisher und Produzenten aufbereiten.
Investoren- und Publisherpitch. Wettbewerbspräsentationen, Diskussionen, Portfolio und Öffentlichkeitsarbeit.
Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– für die Computerspielentwicklung programmieren und wenden dies in praktischen Beispielen an.
Grundlagen der Programmierung; Hardwarekomponenten und Betriebssysteme.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– für die Computerspielentwicklung programmieren und wenden dies in praktischen Beispielen an.
Grundlagen der Programmierung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– die Prinzipien der objektorientierten Programmierung anwenden;
– mit Hilfe einer Game-Engine simple digitale Spiele bzw. Prototypen produzieren;
– die Grundlagen von Game-Audio benennen und erläutern;
– Audio in einer Game-Engine einsetzen.
Objektorientierte bzw. komponentenbasierte Spieleprogrammierung mit Game-Engines; Produktion von Game Audio für digitale Spiele.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– die Prinzipien der objektorientierten Programmierung anwenden;
– mit Hilfe einer Game-Engine digitale Spiele bzw. Prototypen produzieren;
– die Grundlagen von Game-Audio benennen und erläutern;
– Audio in einer Game-Engine einsetzen.
Objektorientierte bzw. komponentenbasierte Spieleprogrammierung mit Game-Engines; Produktion von Game Audio für digitale Spiele.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können
– die Softwarearchitektur für ein digitales Spiel planen;
– die Softwarearchitektur für ein digitales Spiel umsetzen;
– mit Hilfe einer Game-Engine digitale Spiele bzw. Prototypen produzieren;
– dynamische Audiosysteme einsetzen.
Planung und Umsetzung von Softwarearchitektur für digitale Spiele; Verwendung dynamischer Audiosysteme in Game-Engines.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können
– die Softwarearchitektur für ein digitales Spiel planen;
– die Softwarearchitektur für ein digitales Spiel umsetzen;
– mit Hilfe einer Game-Engine digitale Spiele bzw. Prototypen produzieren;
– dynamische Audiosysteme einsetzen.
Planung und Umsetzung von Softwarearchitektur für digitale Spiele; Verwendung dynamischer Audiosysteme in Game-Engines.
Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die historische Entwicklung von Spielen darlegen und erläutern;
– die Beweggründe der menschlichen Natur hinsichtlich der Spielmotivation darlegen, erläutern und konzeptuell erfassen;
– den grundlegenden Aufbau und die Struktur von Spielen erläutern und in einfachen Spielekonzepten berücksichtigen.
Grundlagen des Spiels als kulturelles System; Historische Entwicklung von Spielen; Struktur von Spielen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die historische Entwicklung von Spielen darlegen und erläutern;
– die Beweggründe der menschlichen Natur hinsichtlich der Spielmotivation darlegen, erläutern und konzeptuell erfassen;
– den grundlegenden Aufbau und die Struktur von Spielen erläutern und in einfachen Spielekonzepten berücksichtigen;
– grundlegenden dramaturgischen Mittel für die Spielegestaltung erläutern und diese in der Spielkonzeption berücksichtigen.
Grundlagen des Spiels als kulturelles System; Historische Entwicklung von Spielen; Struktur von Spielen, Storytelling in Computerspielen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– die soziokulturellen Aspekte der Spielegestaltung darlegen und diese im Gamedesign berücksichtigen;
– die pädagogischen und didaktischen Elemente des Spielens darlegen und bei der Gestaltung berücksichtigen;
– die gesellschaftlichen Möglichkeiten und Gefahren von Spielen analysieren und darlegen.
Spiel als kulturelles System; Spiel als soziales System; Spiel als Lernmedium, Serious Games; Risiken; Entwicklungen und Innovationen in der Spieleindustrie.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– die soziokulturellen Aspekte der Spielegestaltung darlegen und diese im Gamedesign berücksichtigen;
– die pädagogischen und didaktischen Elemente des Spielens darlegen und bei der Gestaltung berücksichtigen;
– die gesellschaftlichen Möglichkeiten und Gefahren von Spielen analysieren und darlegen;
– Spiele in einen wissenschaftlichen Kontext setzen.
Spiel als kulturelles System; Spiel als soziales System; Spiel als Lernmedium, Serious Games; digitale Spiele im Wissenschaftskontext; Risiken; Entwicklungen und Innovationen in der Spieleindustrie.
Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– mit 3D-Modeling-Software einfache Modelle erzeugen;
– die relevanten Fachbegriffe und Werkzeuge für das 3D-Modeling benennen und erläutern;
– die Grundbegriffe der 2D-Grafik benennen, erläutern und in einfachen Beispielen anwenden;
– mit 2D-Raster-Grafik-Software einfache Arbeiten umsetzen.
Grundlagen des 3D-Modelings; Erstellung einfacher 3D-Modelle in 3D-Modeling-Software; Analoges Scribblen / Sketching; Grundbegriffe der 3D-Grafik; Grundbegriffe der 2D-Grafik (zB Farbräume, DPI, etc.); Erstellung einfacher Arbeiten in Raster-Grafik-Software; Character- und Environmentdesign.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– mit 3D-Modeling-Software einfache Modelle erzeugen;
– die relevanten Fachbegriffe und Werkzeuge zum Texturieren in 3D-Modeling-Software benennen und deren Anwendung erläutern;
– in 3D-Modeling-Software erzeugte Modelle texturieren und die dafür notwendigen Vorbereitungen durchführen (zB UV-Mapping);
– die Grundbegriffe der 2D-Grafik benennen, erläutern und in einfachen Beispielen anwenden;
– mit 2D-Vektor-Grafik-Software einfache Arbeiten umsetzen.
Grundlagen des 3D-Modelings; Erstellung und Texturierung einfacher 3D-Modelle in 3D-Modeling-Software; Grundbegriffe der 2D-Grafik (zB Unterschied Vektorgrafik / Rastergrafik, etc.); Character- und Environmentdesign; Erstellung von Texturen für 3D-Modelle.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– mit 3D-Modeling-Software komplexere Modelle erzeugen;
– 3D-Modelle für den Einsatz in Game-Engines vorbereiten;
– Materialien in Game-Engines einsetzen;
– Digital-Sculpting, Displacement und Normalmapping zielgerichtet einsetzen;
– mit 3D-Modeling-Software einfache Animationen erstellen;
– in einer Game-Engine einfache Partikeleffekte erzeugen.
Erstellung 3D-Modelle in 3D-Modeling-Software; Vorbereitung von 3D-Modellen für den Einsatz in Game-Engines; Importieren von 3D-Modellen in eine Game-Engine; Arbeiten mit Materialien in Game-Engines.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– mit 3D-Modeling-Software komplexe Modelle erzeugen;
– einfache Möglichkeiten eine Szene in der Game-Engine auszuleuchten anwenden;
– Digital-Sculpting, Displacement und Normalmapping einsetzen.
Erstellung komplexer 3D-Modelle in 3D-Modeling-Software; Verwendung von Displacement- und Normalmaps.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können
– mit Digital-Sculpting-Software praktisch arbeiten;
– mit 3D-Modeling-Software einfache Animationen erstellen.
Einsatz von Digital-Sculpting-Software; Workflow zur Erstellung und Verwendung von Displacement bzw. Normalmaps; Erstellung einfacher Animationen in 3D-Modeling-Software.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können
– einfache Animationen für den Einsatz in Game-Engines erstellen;
– mit Licht und Renderern in 3D-Modeling-Software umgehen;
– das Beleuchtungssystem in einer Game-Engine einsetzen.
Erstellung einfacher Animationen in 3D-Modeling-Software und Verwendung der Animation in Game-Engines; Beleuchtung in Game-Engines; Einfache Beleuchtungssysteme in 3D-Modeling-Software.
Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– verschiedene Arbeitsabläufe aus der Spiele-Entwicklung erläutern;
– iterativ analoge Spiele bzw. Prototypen umsetzen;
– verschiedene Game-Design-Prinzipien erklären und praktisch anwenden;
– mit Hilfe einer Game-Engine einfache, digitale Prototypen erstellen.
Grundlagen des (agilen) Projekt-Managements; Iterative Arbeitsweise; Game-Design-Grundlagen; Pen Paper-Prototyping; Grundlagen des User-Centered-Design und der User-Experience-Evaluierung; Kennenlernen einer Game-Engine.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Tilemaps bzw. Spritesheets für den Einsatz in digitalen 2D-Spielen erzeugen;
– mit Hilfe einer Game-Engine iterativ ein digitales 2D-Spiel mit Animationen umsetzen.
Iterative Arbeitsweise; Prinzip und Erstellung von Tilemaps / Spritesheets; Einsatz von Game-Design-Prinzipien für digitale Spiele.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– mit Hilfe einer Game-Engine iterativ ein 3D-Spiel mit Animationen und Audio umsetzen;
– in einem mehrköpfigen Team unter Einsatz eines Versionskontrollsystems arbeiten;
– ein Projekt mit mehreren Teammitgliedern umsetzen.
Planung, Konzeption und Umsetzung einfacher 3D-Spiele mit Animation und Audio; Versionskontrolle in Spiele-Projekten; Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– mit Hilfe einer Game-Engine iterativ ein Spiel mit Animationen und Audio umsetzen;
– in einem mehrköpfigen Team unter Einsatz eines Versionskontrollsystems arbeiten;
– ein Projekt mit mehreren Teammitgliedern umsetzen.
Planung, Konzeption und Umsetzung eines digitalen Spieles mit Animation und Audio; Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools; Projektbezogene Problemstellungen.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können
– mit Hilfe einer Game-Engine iterativ ein 3D-Spiel mit Animationen und Audio umsetzen;
– in einem mehrköpfigen Team unter Einsatz eines Versionskontrollsystems arbeiten;
– ein Projekt mit mehreren Teammitgliedern umsetzen.
Planung, Konzeption und Umsetzung einfacher 3D-Spiele mit Animation und Audio; Versionskontrolle in Spiele-Projekten; Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können
– mit Hilfe einer Game-Engine iterativ ein Spiel mit Animationen und Audio umsetzen;
– in einem mehrköpfigen Team unter Einsatz eines Versionskontrollsystems arbeiten;
– ein Projekt mit mehreren Teammitgliedern umsetzen.
Planung, Konzeption und Umsetzung eines digitalen Spieles mit Animation und Audio; Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools; Projektbezogene Problemstellungen.
Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Grundlagen von Projektmanagement in Bezug auf die fach- und branchenspezifische Anwendung erläutern;
– ein agiles Projekt analysieren und managen.
Planung, Konzeption und Begleitung kleiner Spieleprojekte. Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die Grundlagen von Projektmanagement in Bezug auf die fach- und branchenspezifische Anwendung erläutern;
– ein agiles Projekt analysieren und managen.
Planung, Konzeption und Begleitung kleiner Spieleprojekte. Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools.
Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Vorgänge beim Publishing erläutern;
– die Elemente der professionellen wirtschaftlichen Kommunikation benennen, erläutern und können diese situationsadäquat einsetzen;
– die Wirkungsweise unterschiedlichster Marketingmaßnahmen verstehen und können diese zielgruppengerecht nutzen.
Game Publishing.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die Grundlagen für die Gründung eines Unternehmens erklären;
– die Grundlagen zur Führung eines Unternehmens erklären;
– Marketingmaßnahmen für den Spielebereich adäquat einsetzen.
Qualitätsmanagement; Pitching; Unternehmensgründung; Kalkulation; Budget/Finanzierung (Publisher, Crowdfunding ua.); Verträge; Distribution; Marktpräsenz; Recruiting.
Vertiefendes Marketing: Implementierung von Marketingmaßnahmen in neuen Medien; Computerspiele als Werbeträger; Analyse spezifischer Zielgruppen.
Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Pitches für Publisher und Produzenten aufbereiten.
Investoren- und Publisherpitch. Wettbewerbspräsentationen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Pitches für Publisher und Produzenten aufbereiten.
Investoren- und Publisherpitch. Wettbewerbspräsentationen, Diskussionen, Portfolio und Öffentlichkeitsarbeit.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4 sowie
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | III/III |
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I |
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I |
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 5 | 5 | 3 | 3 | 20 | I |
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III |
| 6. | Angewandte Informatik | 2 | - | - | - | - | 2 | I |
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | 4 | II |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||
| 1. | Medientechnologie | - | 2 | 2 | 4 | 4 | 12 | I |
| 2. | Materialkunde und Qualitätssicherung 4 | - | 3 | 3 | 4 | 4 | 14 | I |
| 3. | Mediengestaltung 4 | - | 4 | 4 | 2 | 2 | 12 | II |
| 4. | Medieninformatik und Datentechnik 4 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
| 5. | Medienproduktion 5 | - | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | III bzw. IV |
| 6. | Medienprojekt 4 | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 7. | Medienwirtschaft | - | 6 | 6 | 6 | 6 | 24 | II |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 33 | 33 | 36 | 36 | 161 | ||
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung | ||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||
| D. | Freigegenstände | |||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | - | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | - | 2 | - | 2 | III |
| 6. | Technische Dokumentation | 2 | - | - | - | - | 2 | III |
| 7. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| E. | Förderunterricht 6 | |||||||
| 1. | Deutsch | |||||||
| 2. | Englisch | |||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||
______________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Die Lehrverpflichtungsgruppe IV bezieht sich auf den Bereich „Werkstätte“.
6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||
________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Die Lehrverpflichtungsgruppe IV bezieht sich auf den Bereich „Werkstätte“.
6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrganges bzw. des Kollegs für Berufstätige für Medieningenieure und Printmanagement können ingenieurmäßige Tätigkeiten im Bereich der Printmedien und im Bereich der Medientechnik und Medienvernetzung ausführen. Sie sind in der Lage, technisch neuartige Aufgaben zu lösen und auf Produkte umzusetzen. Dabei sind sie kompetent, vielfältige und nicht vorhersehbare Probleme bzw. Störungen im spezialisierten und arbeitsteiligen Berufsalltag zu lösen. In diesem Zusammenhang stehen die Planung, Entwicklung, Realisierung, Integration, Programmierung, Inbetriebnahme und Wartung von Anlagen der Druck- und Medienbranche im Vordergrund. Auch können die Absolventinnen und Absolventen komplexe neuartige Projekte managen, zugehörige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen sowie für dieses Umfeld die Verantwortung übernehmen.
Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen als Spezialistinnen und Spezialisten für Medienprodukte die Erstellung von Ausgabedaten für einen Mediencluster aus verschiedenen Print- und elektronischen Medien. Sie weisen dabei fortgeschrittene Kenntnisse über die Zusammenhänge zwischen Technik, Gestaltung, Wirtschaft und Ökologie im Medienbereich auf.
Die Absolventinnen und Absolventen arbeiten als Medieningenieurinnen und Medieningenieure in Verlagen, Druckereien, Medienhäusern, Agenturen, Druckvorstufenbetrieben, Verpackungsbetrieben sowie in der Zulieferindustrie, etc. in unterschiedlichen Aufgabenbereichen. Sie sind oft in Positionen des mittleren Managements der Medienbranche tätig.
Im Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren können die Absolventinnen und Absolventen, Bauteile, Materialien, Phänomene und deren Anwendungen im Fachbereich erklären und bei Anwendungen analysieren.
Im Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches können die Absolventinnen und Absolventen die breiten Anwendungsmöglichkeiten des Farbmanagements auf konkrete Aufgaben und Problemfälle anwenden sowie (Farb-)Fehler analysieren und dokumentieren. Sie können die physikalischen, chemischen und mathematischen Modelle sowie technischen Phänomene und deren Anwendungen im Fachbereich erklären und analysieren, die Automatisierungstechnik im Bereich Print-, und Verpackungstechnik erklären sowie auf konkrete Ereignisse anwenden, Prozesse und die ökologischen Auswirkungen von Druck- und Medientechnologien erkennen sowie aktuelle Entwicklungen einschätzen und aufgrund der ökologischen Zusammenhänge facheinschlägige Berechnungen und Dokumentationen durchführen sowie Beziehungen und Geräte der Cross Media Publikation erklären.
Im Bereich Material und Materialanwendung können die Absolventinnen und Absolventen allgemeine (zellstoffbasierende) und spezielle Bedruckstoffe sowie innovative Verpackungsmaterialien auf Aufgabenstellungen auswählen, deren Qualität beurteilen und die Anwendung analysieren, den Aufbau, die Zusammensetzung und die Herstellung von branchenüblichen Bedruckstoffen analysieren und bei konkreten Fragestellungen erklären, die Grundprozesse der Bedruckstoffherstellung, deren Hilfsstoffe, die Bedruckstoffaufbereitung, Veredelungsprozesse sowie Recyclingprozesse erklären und deren Bedeutung bei Aufträgen berücksichtigen sowie Material- und Produktionsfehler analysieren, messtechnisch nachvollziehen und zugehörige Lösungen entwickeln.
Im Bereich Qualitätssicherung und -management können die Absolventinnen und Absolventen Labor, Mess- und Prüfgeräte zur Qualitätssicherung bedienen und anwenden, die Ergebnisse dokumentieren und interpretieren sowie die Reglements von QM-Systeme, Normen, Fehleranalysen und QM-Techniken auf eine konkrete Betriebs- oder Prozesssituation anwenden.
Im Bereich Grafikdesign können die Absolventinnen und Absolventen unter Zuhilfenahme von manuellen und rechnergestützten Werkzeugen Produktdesigns des Print- und Screen-Bereiches analysieren und gestalten sowie zielgruppenspezifische Ideen für die Optimierung und Veredelung von Print- und Screen-Medien erarbeiten.
Im Bereich Gestaltungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen unter Zuhilfenahme von rechnergestützten Werkzeugen die Produkte des Print- und Screen-Bereiches selbstständig erstellen, Video-, Akustik- und Animationsdaten eigenständig konzipieren und gestalten, Printdaten für die Nutzung im Web und auf mobilen Endgeräten umsetzen, nach Vorgaben (zB Corporate Designs) gestalterische Designs im Verhältnis zu produktionstechnischen Möglichkeiten analysieren und umsetzen sowie Medienprodukte für die interaktive Nutzung konzipieren und aufbereiten.
Im Bereich Medienwerkzeuge können die Absolventinnen und Absolventen aktuelle Software-Tools zielgerichtet einsetzen.
Im Bereich Medientheorie und -analyse können die Absolventinnen und Absolventen fachspezifische Vorgaben von Grafikerinnen und Grafikern, Fotografinnen und Fotografen, Kundinnen und Kunden, etc. verstehen und diese umsetzen, kunsthistorische Elemente in Medien erkennen und gezielt einsetzen sowie die Dramaturgie bei der Medienerstellung verstehen und anwenden.
Im Bereich Print, Screen, mobile Endgeräte können die Absolventinnen und Absolventen Web-to-Print-Systemtechniken verstehen, erklären und ansatzweise anwenden, auf aktuellen mobilen Endgeräten Inhalte erstellen und medienneutrale Datenaufbereitung erstellen.
Im Bereich Database Publishing können die Absolventinnen und Absolventen Aufgabenbereiche in CMS erkennen, strukturieren, definieren und anwenden, Layouts den Anforderungen anpassen und auf Usability prüfen sowie entwickelte Systeme und Strukturen warten und auf aktuelle Versionen anpassen.
Im Bereich Netzwerktechnik und Datensicherheit können die Absolventinnen und Absolventen einfache Netzwerke planen, Netzwerkkomponenten wirtschaftlich bewerten und einkaufen sowie bauliche Maßnahmen für den optimalen Netzwerkaufbau analysieren und vorgeben.
Im Bereich Onlinemedien können die Absolventinnen und Absolventen datenbanktechnische Aufgaben realisieren, in Skriptsprachen erweiterte Programmstrukturen, Datentypen sowie Objekte erstellen und anwenden, Möglichkeiten für Datenvalidierung benennen und anwenden, Lösungen für übergreifende Datenstrukturen in zustandslosen Client-Server-Interaktionen anwenden, Datenbanksysteme und -tools für aktuelle Problemstellungen anwenden sowie Programmdokumentationen erfassen und erstellen.
Im Bereich Produktionsberatung können die Absolventinnen und Absolventen Kundinnen und Kunden bei der Erstellung von Medienprodukten produktionstechnisch professionell beraten, die Herstellungskosten für Medienprodukte kalkulieren und Offerte erstellen.
Im Bereich Produktionsplanung und -steuerung können die Absolventinnen und Absolventen die Produktion von unterschiedlichen Medienprodukten planen und steuern, verstehen deren Interaktion und können branchenübliche Text-, Bild-, Grafik- und Layoutsoftware professionell nutzen.
Im Bereich Produktionsumsetzung und -technik können die Absolventinnen und Absolventen interaktive Medienprodukte realisieren, Druckaufträge verfahrensspezifisch durchführen und automatisieren, Produktionsprozesse optimieren und standardisieren, die fachspezifischen rechnergestützten Management- und Informationssysteme (MIS) zur Abbildung der kaufmännischen und technischen Geschäftsprozesse der grafischen Industrie einsetzen, Verpackungsprodukte strukturell und grafisch designen sowie verfahrensspezifisch umsetzen und Datenbanken für die automatisierte Medienerstellung einsetzen.
Im Bereich Produktionskontrolle und -qualität können die Absolventinnen und Absolventen Mediendaten überprüfen, optimieren und zertifizieren.
Im Bereich Kundeninteraktion und auftragsbezogener Schriftverkehr können die Absolventinnen und Absolventen den auftragsbezogenen Schriftverkehr mit den Kundinnen und Kunden fachgerecht umsetzen sowie allfällige Reklamationen entgegennehmen und zielorientiert lösen.
Im Bereich Eigenverantwortliche Projektentwicklung, -planung und -steuerung können die Absolventinnen und Absolventen selbstständig Gestaltungsentwürfe für Medienprojekte erarbeiten und mit branchentypischen Anwendungsprogrammen umsetzen, Arbeitsabläufe entwickeln, automatisieren und unter Einbeziehung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte optimieren sowie Projektmanagement-Methoden anwenden.
Im Bereich Eigenverantwortliche Projektrealisierung können die Absolventinnen und Absolventen die Daten für verschiedene Ausgabemedien aufbereiten und Teilprodukte in Multimediaprodukte integrieren sowie Printmedienprodukte auf Grundlage einer Konzeption umsetzen, produzieren und mit Workflow automatisieren.
Im Bereich Individuelle Projektpräsentation und -reflexion können die Absolventinnen und Absolventen Verpackungsprojekte hinsichtlich Funktionalität, Materialien, Zusatznutzen und Veredelungen konzipieren sowie an Hand von Dummys und Mockups für Kundinnen und Kunden präsentieren und verfahrenstechnisch produzieren.
Im Bereich Rechnungswesen können die Absolventinnen und Absolventen eine auftragsbezogene Nachkalkulation im Vergleich zur Vorkalkulation analysieren und Kennzahlenanalysen sowohl hinsichtlich Leistungskatalog als auch bezüglich Nutzungs- und Beschäftigungsgrad interpretieren.
Im Bereich Investition und Finanzierung können die Absolventinnen und Absolventen das Monatsergebnis erstellen, analysieren und daraus Maßnahmen ableiten, den Jahresabschluss analysieren und interpretieren, statische und dynamische Investitionsrechnungsmethoden durchführen sowie auf Basis der Ergebnisse Entscheidungen treffen und grundlegende Formen der Finanzierung vergleichend beurteilen.
Im Bereich Marketing können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten aktuellen Trends in der graphischen Branche erkennen und einen Marketingplan entwickeln.
Im Bereich Unternehmensführung können die Absolventinnen und Absolventen einen branchenspezifischen Businessplan erstellen, Simulationen berechnen, unternehmensrelevante Entscheidungen treffen und betriebswirtschaftliche Entscheidungen optimal an die Anforderungen des Marktes mit Hilfe eines Marketingplans ausrichten.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“ und „Wirtschaft und Recht“.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.1.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren
– die Basisfunktionen von digitalen Bebilderungsverfahren (CtP etc.) inklusive Rasterimageprozessoren verstehen.
Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches
– grundlegende fachgebietsbezogene physikalische Zusammenhänge verstehen und rechnerisch abschätzen;
– die physikalisch-chemischen und die technischen Voraussetzungen für die Druckverfahren verstehen und angeben;
– die Grundlagen der Farbverarbeitung im Druckprozess (inkl. Rastertechnologie etc.) verstehen;
– die Zusammenhänge von Kalkulation, Vorstufe, Produktion und Kontrolle erkennen;
– generelle Prozesse und Geräte des Cross-Media-Publishings verstehen;
– Messverfahren, Messtechniken und Dokumentationstechniken kennen, benennen und anwenden.
Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren:
Plattentechnologien, Rastertechnologie, Druckkennlinie, Farbräume.
Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches:
Projektionen, Risse, Perspektiven, Technische Zeichnungen, Oberflächenzerlegungen für Verpackungsaufgaben, 3D-CAD-Software. Lichttechnik, Geometrische Optik, Grundlagen der Elektrotechnik. Farbdichtemessung, Farbmessung, Kontrollmittel im Druckprozess (Testformen etc.).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren
– Grundlagen und wichtige Bauteile der Elektronik benennen und verstehen;
– Prinzipien und Bauteile der Optik benennen und verstehen.
Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches
– die Grundzüge und Anwendungen des Farbmanagements verstehen;
– generelle Vorgaben der Prozessstandards im Druckbereich verstehen;
– grundlegende fachgebietsbezogene physikalische und chemische Zusammenhänge rechnerisch abschätzen;
– Bauteile, Materialien, Phänomene und deren Anwendung im Fachbereich erklären;
– Medienein- und -ausgabegeräte in ihrer Funktion verstehen;
– die Erfordernisse für die Einbindung neuer Maschinen hinsichtlich Elektrotechnik, Pneumatik, etc. berücksichtigen und planen.
Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren:
Foto-, Video- und Audiogeräte. Multimediasysteme, Lasertechnik, mobile Endgeräte. Elektronik, Optik.
Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches:
Workflowsteuerungssysteme, Farbmanagement, Prozessstandard Offsetdruck und Digitaldruck, Farbmetrik, Densitometrie, RIP- und Rastertechnologie.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren
– moderne und weiterführende Geräte für die Mess-, Prüf- und Analysenmethoden benennen und anwenden;
– Spezialfälle der Automatisierungstechnik im Bereich der Druck- und Verpackungstechnik benennen;
– bedeutende Bauteile, Materialien, Phänomene und deren Anwendung im Fachbereich erklären;
– Medienein- und -ausgabegeräte in ihrer Funktion verstehen;
– weitergehende Erfordernisse für die Einbindung neuer Maschinen hinsichtlich Elektrotechnik, Pneumatik etc. berücksichtigen und planen.
Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches
– Farbmanagementsysteme verstehen und computerunterstützt an weiterführenden Beispielen anwenden;
– drucktechnische Workflowsteuerung sowie weitere Automatisierungstools als auch die Anbindung neuer Geräte in den Workflowprozess verstehen;
– allgemeine ökologische Zusammenhänge verstehen sowie ökologische Berechnungen sowie Maßnahmen zur Energieeffizienz und Dokumentationen aus dem Fachgebiet kennen;
– theoretische Zusammenhänge und Berechnungsmethoden des Fachgebietes verstehen;
– Grundlagen von Schallschutz und Akustik im Druck- und Medienbereich verstehen;
– Spezialbauteile, Spezialmaterialien und deren Anwendung im Fachbereich erklären;
– generelle Funktionen und Anwendungen von multimedialen Systemen im Medientechnikbereich verstehen;
– Entwicklungen im Fachgebiet recherchieren und verstehen;
– ausgewählte physikalische, chemische und technische Phänomene benennen, erklären, analysieren und lösungsorientiert anwenden;
– beispielhafte mathematische Simulationen und Modelle nachvollziehen;
– generelle Logistikanwendungen im Bereich eines Medienbetriebes verstehen;
–
Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren:
Multimediasysteme, Lasertechnik, mobile Endgeräte, Holografie. Tiefdruck/Flexodruck; Spezialanwendungen, wirtschaftliche und technische Aspekte, Weiterverarbeitung.
Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches:
Verpackungssysteme und –logistik (Verpackungsdrucktechnik, Automatisierungstechniken, Arbeitsplatzergonomie, Sicherheitsmerkmale, Robotertechnik).
Technische wissenschaftliche Prozesse (Funktionsdruckfarben, Druck von elektronischen Schaltungen, Sicherheitstechniken, Akustik, ökologische Zusammenhänge und Emissionsberechnungen, Energieeffizienz, Simulationen).
Holografische Verfahren und Aufbauten, Farbstoff- und Pigmentprüfungen, Prüfung von funktionalen Drucken, Prüfung von Reklamationsfällen, Messungen von Multimedia- und IKT Systemen.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren
– weiterführende Spezialbauteile, Spezialmaterialien und deren Anwendung im Fachbereich erklären;
– spezielle Funktionen und Anwendungen von multimedialen Systemen im Medientechnikbereich verstehen;
– aktuelle und spezielle Entwicklungen im Fachgebiet recherchieren und verstehen.
Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches
– spezielle physikalische, chemische und technische Phänomene benennen, erklären, analysieren und lösungsorientiert anwenden;
– beispielhafte fachbezogene mathematische Simulationen und Modelle nachvollziehen;
– fachbezogene ökologische Zusammenhänge verstehen sowie weiterführende ökologische Berechnungen sowie Maßnahmen zur Energieeffizienz und Dokumentationen aus dem Fachgebiet anwenden;
– ausgewählte Beispiele und Problemstellungen der Verpackungsdrucktechnologie verstehen;
– Logistikanwendungen im Bereich eines Medienbetriebes verstehen;
– moderne Cross-Media Anwendungen und Verfahren verstehen;
– moderne und aktuelle Entwicklungen in der Medienbranche erkennen und fachlich kritisch hinterfragen.
Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren:
Holografie, Lasertechnik, Multimediasysteme, mobile Endgeräte. Funktionsdruckfarben, Druck von elektronischen Schaltungen, Sicherheitstechniken.
Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches:
Technische wissenschaftliche Prozesse (Multimedia, ökologische Zusammenhänge und Emissionsberechnungen, Simulationen).
Verpackungssysteme und –logistik (Verpackungsdrucktechnik, Praxisbeispiele, Sicherheitstechnik, Fälschungssicherheit, Logistiksysteme).
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in der Stundentafel I.1 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren
– die Prinzipien der gängigen Druckverfahren samt zugehörigem Workflow benennen und erklären;
– die Anwendungsbereiche der unterschiedlichen Druckverfahren unterscheiden;
– einzelne technische Bauteile von Druckmaschinen und facheinschlägigen Geräten benennen;
– die Basisfunktionen von digitalen Bebilderungsverfahren (CtP etc.) inklusive Rasterimageprozessoren verstehen;
– die häufigsten Geräte der Medientechnik in ihrer Funktion verstehen;
– Unterschiede zwischen Kleingeräten und industriellen Geräten angeben;
– Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches;
– das Zusammenwirken von elektronischen Medien und Printmedien angeben;
– die Grundlagen der Farbverarbeitung im Druckprozess (inkl. Rastertechnologie etc.) verstehen;
– die Geräte der Medientechnik in ihrer Funktion sowie deren spezifische Einsatzgebiete verstehen;
– Unterschiede zwischen Kleingeräten und industriellen Geräten verstehen;
– Messverfahren, Messtechniken und Dokumentationstechniken kennen, benennen und anwenden.
Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren:
Workflow einer Druckerei, Druckverfahren, Druckmaschinen, Geräte der Medienerfassung und -verarbeitung, Überblick historische Entwicklung der Printtechnologie.
Druckmaschinen, Endfertigungsmaschinen, digitale Bebilderungssysteme, Raster Image Prozessor.
Plattentechnologien, Rastertechnologie, Druckkennlinie, Farbräume.
Technische wissenschaftliche Prozesse (Farbdichtemessung, Farbmessung, Kontrollmittel im Druckprozess – Testformen etc.).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren
– Druckverfahren in deren Prinzipien und technischer Umsetzung sowie der Anwendungen kennen und verstehen;
– Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches;
– die generellen ökologischen Auswirkungen von Drucktechnologien erkennen und aktuelle Entwicklungen einschätzen;
– die Grundzüge und Anwendungen des Farbmanagements verstehen;
– generelle Vorgaben der Prozessstandards im Druckbereich verstehen;
– allgemeine Workflowsysteme verstehen;
– die grundlegende Technik und Logistik von Verpackungssystemen verstehen;
– die Technik und Logistik von Verpackungssystemen verstehen;
– Grundzüge der Automatisierungstechnik im Bereich der Druck- und Verpackungstechnik benennen;
– drucktechnische Workflowsteuerung sowie weitere generelle Automatisierungstools als auch die Anbindung neuer Geräte in den Workflowprozess verstehen;
– grundlegende theoretische Zusammenhänge und Berechnungsmethoden des Fachgebietes verstehen.
Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren:
Druckmaschinen, Druckprodukte, Spezialanwendungen, wirtschaftliche und technische Aspekte.
Technische wissenschaftliche Prozesse (Farbmanagement, Prozessstandard Offsetdruck und Digitaldruck, Farbmetrik, Densitometrie).
Gemäß Stundentafel I.1.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Material und Materialanwendung
– gängige Bedruckstoffe, Druckfarben und Materialien bzw. Hilfsmaterialien des druck- und medientechnischen Gewerbes differenzieren und anwenden;
– geeignete Werkstoffe, Bauteile sowie Fertigungs- und Bearbeitungsverfahren benennen und verstehen.
Bereich Labor
– die Grundzüge und Begriffe der optischen Dichte- und Farbmessung anwenden;
– die wissenschaftlich-technische Dokumentation an einfachen Beispielen anwenden;
– die Grundzüge der Papierprüfung verstehen und an Beispielen anwenden;
– die Kontrollmöglichkeiten im Druckprozess benennen, verstehen und anwenden;
– die Grundlagen der Messtheorie an Basisbeispielen anwenden;
– eine anerkannte Dokumentation von Versuchsergebnissen durchführen.
Bereich Qualitäts- und Projektmanagement
– Grundzüge der QM- Systeme benennen;
– Normen, Fehleranalyse- und QM-Techniken benennen;
– Untersuchungsergebnisse dokumentieren, analysieren und interpretieren;
– Prinzipien der Prozesstheorie benennen;
– die theoretischen und mathematischen Grundlagen der Densitometrie und Farbmetrik verstehen sowie an einfachen Fällen anwenden;
– generelle Prinzipien der Fehleranalyse erklären und anwenden.
Überblick Papierherstellung, Rohstoffe, Zellstoff, Papierdaten, Druckfarben.
Rohstoffbeschaffung, Zellstoffherstellung, Papierproduktionsprozesse.
Papierveredelungsprozesse, Papierverbundstoffe, Plattentechnologien, Klebstoffe.
Workflow einer Druckerei, Druckverfahren, Druckmaschinen, Messgeräte, Geräte der Medienerfassung und -verarbeitung, Überblick historische Entwicklung der Printtechnologie.
Festigkeitsberechnungen, Werkstoffe, Bearbeitungsverfahren.
Projektionen, Technische Zeichnungen, Oberflächenzerlegungen für Verpackungsaufgaben, 3D-CAD-Software.
Protokollaufbau, Arbeitssicherheit, Laborprüfung im Bereich der Qualitätssicherung, chemische und physikalische Papierprüfung, Farbdichtemessung, Farbmessung, Kontrollmittel im Druckprozess (Testformen etc.), Feuchtmittelprüfung, Wasserqualitätsprüfung, Druckkennlinie, Farbräume.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Material und Materialanwendung
– die Rohstoffe, Halbzeuge, Zwischenmaterialien, Materialien und Hilfsstoffe der Druck- und Medientechnik benennen;
– gängige Bedruckstoffe, Druckfarben und Materialien bzw. Hilfsmaterialien des druck- und medientechnischen Gewerbes analysieren und auftragsspezifisch anwenden;
– die Materialien und Verfahren der Druckplattentechnologie sowie der Druckformenherstellung für Sonderarbeiten differenzieren und anwenden;
– die wesentlichen Eigenschaften von Materialien in der Druck- und Medientechnik benennen sowie Prüfverfahren angeben;
– die Grundprozesse der Bedruckstoffherstellung und -aufbereitung sowie Fehler und deren Ursachen erklären;
– die Papierherstellung und -veredelungen versuchsweise durchführen und für entsprechende Aufträge Qualitätskriterien erstellen.
Bereich Labor
– die optische Dichte- und Farbmessung an einfachen Beispielen anwenden;
– die generelle wissenschaftlich-technische Dokumentation erklären und anwenden;
– die Papierprüfung verstehen und an praxisnahen Fällen anwenden;
– einfache Kontrollmöglichkeiten im Druckprozess benennen, verstehen und anwenden;
– die Papierherstellung versuchsweise durchführen;
– eine anerkannte Dokumentation von Versuchsergebnissen durchführen.
Bereich Qualitätssicherung und –Management
– Grundzüge der PM- Systeme benennen;
– Beziehungen von QM zu Leistungsstörungen und Fehlern erklären sowie Lösungstechniken erkennen;
– Untersuchungsergebnisse dokumentieren, analysieren und interpretieren;
– Prinzipien der Prozesstheorie benennen;
– generelle Prinzipien der Fehleranalyse erklären und anwenden;
– generelle Prinzipien der Kreativtechniken und QM- bzw. PM-Methoden erklären und anwenden;
– generelle Prinzipien der Präsentations- und QM- bzw. PM-Methoden erklären und anwenden.
Prozesse:
Workflowsteuerungssysteme, Prozessstandard Offsetdruck und Digitaldruck, Farbmetrik, Densitometrie, RIP- und Rastertechnologie.
Qualitätsprüfung:
Echtheitsprüfungen, Titrationen, Wasserhärte, Chromatographie, Druckkennlinien, angewandte farbmetrische Prüfungen, fortgeschrittene chemische und physikalische Papierprüfungen, Mikroskopie, einfache Prüfungen optoelektronischer Bauteile.
Bedruckstofftechnik:
Zellstoffproduktion, Zellstoffmahlung, Papiermaschine-Baugruppen, Deinking, Papierrecycling.
Verpackungssysteme:
Verpackungsmaschinen, Verpackungsprozesstechnik, Verpackungsdrucktechnik, Logistik.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Material und Materialanwendung
– einfache Material- und Produktionsfehler analysieren und Lösungen entwickeln;
– ausgewählte Bedruckstoffe und ihre Herstellungsprozesse verstehen;
– einführende ökologische Beziehungen zu Herstellungsprozessen erklären;
– generelle Packmaterialen benennen und erklären.
Bereich Labor
– Grundlagen des Farbmanagements und Prozessstandardisierung verstehen und anwenden;
– allgemeine Untersuchungsergebnisse dokumentieren, analysieren und interpretieren;
– die theoretischen Grundlagen und mathematische Anwendungen der Qualitätskontrolle verstehen und anwenden;
– Messmethoden der Elektro-, Informations- und Kommunikationstechnik verstehen und anwenden;
– Grundlagen des 3 D Druckes verstehen und anwenden;
– Grundlegende Methoden der Kunststoffprüfung verstehen und anwenden;
– Grundlegende Methoden der Mikroskopie verstehen und anwenden;
– angewandte Beispiele der Materialprüfung anwenden;
– eine anerkannte Dokumentation von Versuchsergebnissen durchführen;
– Messungen an unterschiedlichen technischen Systemen durchführen sowie die Untersuchungsergebnisse dokumentieren, analysieren und interpretieren.
Bereich Qualitäts- und Projektmanagement
– häufige Fehler im Produktionsprozess aus Produkten oder Hinweisen erkennen sowie qualitätstechnisch nachvollziehen;
– ein eigenständiges Projekt entwickeln und mittels QM–Techniken und -systemen unterstützen;
– weiterführende Prinzipien der Prozesstheorie benennen;
– Beziehungen von QM zu Leistungsstörungen und Fehlern erklären sowie Lösungstechniken an eigenen Projekten entwickeln;
– Fehleranalyse an den eigenen Projekten erklären und anwenden;
– im Rahmen von Projekten optimierte Materiallösungen entwickeln;
– ein eigenständiges Projekt mittels PM–Techniken aufsetzen und abwickeln.
Materialien:
Kunststoffe – Rohstoffe, Einteilungen, Eigenschaften, Anwendungen, Kunststofftechniken, Verarbeitungstechniken, Glas und Aluminium.
Bedruckstofftechnik:
Kunststoffe und Farbe, Verarbeitungstechniken, Laminieren, Kleben.
Verpackungssysteme und -logistik:
Verpackungsdrucktechnik, Automatisierungstechniken, Arbeitsplatzergonomie, Sicherheitsmerkmale, Robotertechnik.
Tiefdruck/Flexodruck:
Spezialanwendungen, wirtschaftliche und technische Aspekte, Weiterverarbeitung.
Qualitätsprüfung:
ökologische Fragestellungen, Prüfungen und Zertifizierungen, ausgewählte und fortgeschrittene Materialprüfungen, Zertifizierungsprüfungen für Druckstandards (zB PSO), einfache opto-elektronische Messungen, angewandte farbmetrische Messungen, Farbprofilerstellung, messtechnische Farbraumanalyse.
Qualitätsmanagement:
integrierte Management-Systeme, Methoden und Techniken zur Umsetzung, Kreativitätstechniken, Anwendungsbeispiele, Risikoanalyse, Vernetzung zu Rechts- und Wirtschaftsfragen.
Qualitätsmanagement:
integrierte Management-Systeme, Methoden und Techniken zur Umsetzung, Kreativitätstechniken, Anwendungsbeispiele, Risikoanalyse, Vernetzung zu Rechts- und Wirtschaftsfragen.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Material und Materialanwendung
– spezielle Material- und Produktionsfehler analysieren und Lösungen entwickeln;
– Material- und Produktionsfehler analysieren und Lösungen entwickeln;
– Material- und Produktionsfehler analysieren und Lösungen entwickeln;
– weiterführende ökologische Beziehungen und Maßnahmen zu Herstellungsprozessen erklären;
– innovative Packmaterialen benennen und erklären;
– spezielle Bedruckstoffe benennen und anwenden.
Bereich Labor
– Farbmanagement und Prozessstandardisierung auf Problemstellungen der Praxis anwenden;
– allgemeine Untersuchungsergebnisse dokumentieren, analysieren und interpretieren;
– die theoretischen Grundlagen und mathematische Anwendungen der Qualitätskontrolle auf Problemstellungen der Praxis anwenden;
– Messmethoden der Elektro-, Informations- und Kommunikationstechnik verstehen und anwenden;
– Ausgewählte Beispiele des 3 D Druckes verstehen und anwenden;
– Grundlegende Methoden der Echtheitsprüfung verstehen und anwenden;
– Ausgewählte Beispiele der Mikroskopie verstehen und anwenden;
– weiterführende und angewandte Beispiele der Materialprüfung anwenden;
– Messungen an unterschiedlichen technischen Systemen aufbauen, durchführen sowie die Untersuchungsergebnisse dokumentieren, analysieren und interpretieren.
Bereich Qualitäts- und Projektmanagement
– ein eigenständiges Projekt mittels QM–Techniken analysieren, verbessern und bewerten;
– ein eigenständiges Projekt mittels PM–Techniken finalisieren und PM gerecht dokumentieren;
– ein eigenständiges Projekt mittels PM–Techniken präsentieren und vermarkten;
– ein eigenständiges Projektergebnis gegenüber den Projektpartnern erfolgreich argumentieren.
Geräte, Bauteile:
Holografie, Lasertechnik, Multimediasysteme, mobile Endgeräte.
Technische wissenschaftliche Grundlagen:
Funktionsdruckfarben, Druck von elektronischen Schaltungen, Sicherheitstechniken, ökologische Zusammenhänge und Emissionsberechnungen, Simulationen.
Migrationsfragen in Druckprodukten, Spezialverpackungsstoffe und Bedruckstoffe wie Aluminium, Glas Teflon etc.
Qualitätsprüfung:
Holografische Verfahren und Aufbauten, Farbstoff- und Pigmentprüfungen, Prüfung von funktionalen Drucken, Prüfung von Reklamationsfällen.
Qualitätsmanagement:
Projektplanung, Projektcontrolling, Projektmarketing, Projektpräsentation, Cross-Media-Projekte.
Verpackungssysteme und -logistik:
Verpackungsdrucktechnik, Praxisbeispiele, Sicherheitstechnik, Fälschungssicherheit, Logistiksysteme.
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in der Stundentafel I.1 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Material und Materialanwendung
– gängige Bedruckstoffe, Druckfarben und Materialien bzw. Hilfsmaterialien des druck- und medientechnischen Gewerbes unterscheiden und wissen über die Anwendung sowie über die Qualitätskriterien Bescheid;
– die Rohstoffe, Materialien und Hilfsstoffe der Druck- und Medientechnik benennen;
– Gefahren, die bei der Verwendung von Chemikalien, Materialien und Maschinen entstehen können richtig einschätzen (Normblätter) um Unfälle zu vermeiden;
– Kategorien von Kunststoffen und deren Eigenschaften wiedergeben sowie klassifizieren und die facheinschlägige Nomenklaturen in den Grundzügen beherrschen;
– einen Überblick über die gängigen Verpackungsmaterialien und Verpackungstechniken wiedergeben.
Bereich Qualitäts- und Projektmanagement
– die Grundlagen von Qualitätsmanagementsystemen benennen und wiedergeben und an Basisbeispielen anwenden;
– einfache Kreativmethoden für Qualitätsmanagementsysteme benennen, verstehen und anwenden;
– grundlegende Organisationsstrukturen benennen und verstehen.
Bereich Materialqualität und Materialanwendung:
Überblick Rohstoffe, Zellstoffherstellung, Papierherstellung, Papierdaten.
Papierveredelung, Druckfarbe, Druckfarbeninhaltsstoffe, ökologische Fallbeispiele im Zusammenhang mit Papier, Wasser und Umweltverschmutzung.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit, Trends und Entwicklungen. Verpackungsmaterialen wie Karton, Papier, Pappe und deren Anwendung.
Bereich Qualitäts- und Projektmanagement:
Qualitätssicherungsgrundlagen. Qualitätsprüfung, Instandhaltung, Recycling. QM-Systeme, diverse Kreativtechniken, Arbeitstools für Qualitätsmanagement.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Material und Materialanwendung
– den Einsatz von Kunststoffen in der Verpackungstechnik überblicksmäßig wiedergeben;
– die Eigenschaften ausgewählter Kunststoffe für drucktechnische Produkte für den Verpackungs- und Lebensmittelbereich unterscheiden und ökologischen Vorgaben bzw. nach Kundenwunsch differenzieren;
– Umweltfragen, Recyclingtechniken und –strukturen und Umweltauswirkungen zum Thema Kunststoff und Kunststofftechnik wiedergeben und abschätzen;
– die Rohstoffe und die Herstellung von Aluminium, ausgewählte Metalle (zB Weißbleche etc.) und deren Verarbeitung für die Verpackungstechnik sowie deren Eigenschaften wiedergeben und ausgewählte ökologische Fragen zu diesen Materialien diskutieren;
– Chemikalien und Materialien (Normdatenblätter) umweltgerecht lagern und entsorgen.
Bereich Qualitäts- und Projektmanagement
– die Grundlagen von Projektmanagementsystemen benennen und wiedergeben und an Basisbeispielen anwenden;
– die Richtlinien von Projektmanagementsystemen kennen und umsetzen;
– die gängigen Werkzeuge von Projektmanagement an vorgegebenen Fallbeispielen in der Praxis anwenden.
Bereich Materialqualität und Materialanwendung:
Kunststoffe – Rohstoffe, Einteilungen, Eigenschaften, Anwendungen, Nomenklatur, Kunststoffverarbeitungstechniken.
Kunststoffverpackungen, Synergieeffekte, ökologische Fallbeispiele.
Aluminium, Aluminiumherstellung, Arten und Legierungen, Metallstrukturen, Verarbeitung von Aluminium zu Dosen, Passivierung von Aluminium, Alterung und Gesundheitsfragen zu Aluminium.
Glassorten, Glasherstellung, Arten und Mischungen, Glasstrukturen, Verarbeitung von Glas zu Flaschen und Gebinden, Physiologische Aspekte von Glas.
Bereich Qualitäts- und Projektmanagement:
Arbeitstools für Projektmanagement. Projektmanagement, Umweltmanagement. QM, PM, UM und deren spezielle Techniken an Beispielen. Qualitätsparameter, moderne zukunftsträchtige Technologie.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grafikdesign
– unter Zuhilfenahme von manuellen und rechnergestützten Werkzeugen einfache Produkte des Print- und Screen-Bereiches gestalten;
– die Grundlagen der Typografie (Text, Bild, Grafik, …) wiedergeben und verstehen deren Wirkung;
– vorgegebene und eigene Produkte reflektieren;
– vorgegebene Logos diskutieren.
Bereich Gestaltungstechnik
– unter Zuhilfenahme von manuellen und rechnergestützten Werkzeugen einfache Produkte des Print- und Screen-Bereiches erstellen;
– mit unterschiedlicher Software einfache Designs realisieren und Vorgaben (zB Corporate Designs) programmtechnisch umsetzen;
– gestalterische Vorgaben ins Verhältnis zu den aktuellen produktionstechnischen Möglichkeiten setzen und diese auch anwenden.
Bereich Medienwerkzeuge
– anhand einfacher Aufgaben die Gestaltungs- und Layoutwerkzeuge (Software) anwenden;
– die Funktionsweise diverser Software-Tools bei gestalterischen Konzepten produktbezogen einsetzen.
Einseitige Produkte (Visitenkarten, Flyer, Plakate, etc.), Typografie (Text, Bild, Grafik etc.), Skribble, Layout, einfacher Produkte, Bildgestaltung, Corporate Design und Logos, Normen (graph. Korrekturzeichen, Drucksorten, etc.), Gestaltungs- und Layoutwerkzeuge (Software) für Text, Bild und Grafik.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grafikdesign
– unter Zuhilfenahme von rechnergestützten Werkzeugen einfache Produkte des Print- und Screen-Bereiches gestalten;
– Basis-Techniken für die Optimierung und Veredelung von Print- und Screen-Medien einsetzen.
Bereich Gestaltungstechnik
– unter Zuhilfenahme von rechnergestützten Werkzeugen Produkte des Print- und Screen-Bereiches nach einfachen Vorgaben erstellen;
– mit unterschiedlicher Software Designs realisieren, Vorgaben (Corporate Designs) programmtechnisch umsetzen;
– einfache Video-, Akustik- und Animationsdaten konzipieren, gestalten, erstellen und verarbeiten.
Bereich Medienwerkzeuge
– die Einbindung von Video- und Akustik-Daten für den multimedialen Einsatz verstehen;
– die Verknüpfung von Datenbanken mit Design (Database Publishing) erkennen und verstehen;
– Templates, Formulare etc. erstellen;
– die Text-, Bild-, Grafik, Audio- und Video-Integration anwenden;
– Daten für verschiedene Ausgabemedien aufbereiten.
Bereich Medientheorie und -analyse
– die fachspezifischen Vorgaben von Grafikerinnen und Grafikern, Fotografinnen und Fotografen, Kundinnen und Kunden etc. verstehen und umsetzen;
– die Wichtigkeit der Dramaturgie bei der Medienerstellung erkennen und verstehen;
– Interesse an aktuellen Trends und zukünftigen Entwicklungen aufbauen;
– Arbeitsschritte unter Beachtung technischer Normen und wirtschaftlicher Aspekte planen;
– kunsthistorische Elemente in Medien erkennen und zuordnen.
Mehrseitige Produkte, die Endfertigungsprozesse (Falzen, Binden etc.) erfordern, Erstellen von Designs für Print und Screen, Bild-, Text-, Grafik-Integration, Logo-Entwicklung, Analyse und Erstellung von Corporate Design inkl. Handbuch, Veredelungsmöglichkeiten.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Grafikdesign
– unter Zuhilfenahme von manuellen und rechnergestützten Werkzeugen Produkte des Print- und Screen-Bereiches gestalten;
– zielgruppenspezifische Ideen für die Optimierung von Print- und Screen-Medien erarbeiten;
– Produkt-Designs analysieren.
Bereich Gestaltungstechnik
– unter Zuhilfenahme von rechnergestützten Werkzeugen die Produkte des Print- und Screen-Bereiches erstellen;
– diverse Software-Tools für gestalterische Konzepte produktabhängig einsetzen;
– mit unterschiedlicher Software Designs nach Vorgaben programmtechnisch umsetzen;
– gestalterische Vorgaben im Verhältnis zu den aktuellen produktionstechnischen Möglichkeiten umsetzen;
– einfache Video-, Akustik- und Animationsdaten eigenständig konzipieren und gestalten;
– vorhandene Printdaten für die Nutzung im Web und auf mobilen Endgeräten umsetzen.
Bereich Medienwerkzeuge
– die Einbindung von Video- und Akustik-Daten für den multimedialen Einsatz verstehen;
– die Verknüpfung von Datenbanken mit Design (Database Publishing) ausführen;
– Templates, Formulare etc. testen und validieren.
Bereich Medientheorie und -analyse
– die komplexen fachspezifischen Vorgaben verstehen und diese umsetzen;
– die Dramaturgie bei der Medienerstellung verstehen und entwickeln;
– das Interesse an aktuellen Medien entwickeln und sind für zukünftige Technologien und Trends sensibilisiert;
– die kunsthistorischen Grundlagen in Medien erkennen.
Komplexe Print- und Medienprodukte, Veredelungsmöglichkeiten, Designtheorie, Screendesign, Usability (Web, mobile Endgeräte), Reflexion, Wahrnehmungstheorie.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Grafikdesign
– unter Zuhilfenahme von manuellen und rechnergestützten Werkzeugen komplexe Produkte des Print- und Screen-Bereiches gestalten;
– zielgruppenspezifische Ideen für die Optimierung und Veredelung von Print- und Screen-Medien erarbeiten;
– Produkt-Designs analysieren und gestalten.
Bereich Gestaltungstechnik
– unter Zuhilfenahme von rechnergestützten Werkzeugen die Produkte des Print- und Screen-Bereiches selbstständig erstellen;
– diverse Software-Tools für gestalterische Konzepte produktabhängig selbstständig einsetzen;
– mit unterschiedlicher Software Designs nach Vorgaben (zB Corporate Designs) programmtechnisch umsetzen;
– gestalterische Vorgaben im Verhältnis zu den aktuellen produktionstechnischen Möglichkeiten analysieren und diese umsetzen;
– Video-, Akustik- und Animationsdaten eigenständig konzipieren, gestalten, erstellen und verarbeiten;
– Printdaten für die Nutzung im Web und auf mobilen Endgeräten umsetzen.
Bereich Medienwerkzeuge
– die Einbindung von Video- und Akustik-Daten für den multimedialen Einsatz aufbereiten;
– die Verknüpfung von Datenbanken mit Design (Database Publishing) selbstständig ausführen;
– Templates, interaktive Formulare, etc. testen und validieren.
Bereich Medientheorie und -analyse
– die komplexen fachspezifischen Vorgaben von Grafikerinnen und Grafikern, Fotografinnen und Fotografen, Kundinnen und Kunden etc. verstehen und diese umsetzen;
– die Dramaturgie bei der Medienerstellung verstehen und entwickeln;
– das Interesse an aktuellen Medien entwickeln und sind für zukünftige Technologien und Trends sensibilisiert;
– kunsthistorische Elemente in Medien erkennen und gezielt einsetzen.
Komplexe Print- und Medienprodukte, Veredelungsmöglichkeiten, Designtheorie, Screendesign, Usability (Web, mobile Endgeräte), Reflexion, Wahrnehmungstheorie.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Onlinemedien
– Entwicklungssysteme und Technologien benennen und auswählen;
– grundlegende Webtechniken verstehen und anwenden;
– Datentypen unterscheiden und Einsatzgebiete benennen;
– Programmiertechniken des Internets unterscheiden.
Bereich Database Publishing
– das Prinzip für die Datenzusammenführung mit variablen Informationen verstehen und einfache Übungen realisieren;
– Konzepte für die Datenzusammenführung mit variablen Informationen erstellen und realisieren;
– komplexere Datensätze analysieren, validieren und strukturieren;
– Datenformate unterscheiden und Einsatzgebiete nennen;
– einfache Webseiten planen und erstellen.
Bereich Office
– Aktuelle „Office – Programme“ verstehen, anwenden und bedienen.
Bereich Kalkulation
– Aktuelle Kalkulationsprogramme“ verstehen, anwenden und bedienen.
Bereich Onlinemedien:
Elemente und Strukturen von Auszeichnungssprachen, Elemente und Strukturen für Gestaltungsregeln, Entwicklungsumgebungen.
Bereich Database Publishing:
Datenquellen, Variablen, bedingte Formatierungen und Inhalte, Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten mit einschlägiger Software, Daten- und Dateiformate, Datenaufbereitung mit aktuellen Programmen.
Bereich Office:
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationstechnik, Datenbanken.
Bereich Kalkulation:
Arbeitsvorbereitung, Kundengespräch, Briefing, Entwicklung von Medienprodukten, Präsentationsunterlagen, Angebot, Schriftverkehr, Auftragsbestätigung, Auftragstasche, erweiterte Vor- und Nachkalkulation, Kalkulationssoftware, Management Information System.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Netzwerktechnik und Datensicherheit
– Netzwerkprotokolle identifizieren und ihre Verwendung beschreiben;
– Netzwerkkomponenten und -geräte benennen und Einsatzgebiete festlegen;
– im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren und Lösungen vorschlagen;
– für Problemstellungen geeignete Übertragungsmedien und -verfahren auswählen und verstehen.
Bereich Onlinemedien
– Entwicklungssysteme und -technologien unterscheiden sowie für konkrete Problemstellungen geeignete Systeme vorschlagen;
– mit Skriptsprachen einfache Programmstrukturen erstellen und dazu geeignete Datentypen anwenden.
Bereich Office
– Aktuelle „Office – Programme“ verstehen, vertiefend anwenden und bedienen.
Bereich Kalkulation
– Aktuelle Kalkulationsprogramme“ verstehen, vertiefend anwenden und bedienen.
Bereich Netzwerktechnik und Datensicherheit:
Grundlagen, Protokolle, Topologien, aktive und passive Netzwerkkomponenten und -geräte, Netzwerk-Zugriffsverfahren, Übertragungsmedien, Normen und Modelle.
Bereich Onlinemedien:
Entwicklungsumgebungen, Webserver, einfache Programmabläufe, Schleifen, Verzweigungen, einfache Datenstrukturen.
Bereich Office:
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationstechnik, Datenbanken.
Bereich Kalkulation:
Arbeitsvorbereitung, Kundengespräch, Briefing, Entwicklung von Medienprodukten, Präsentationsunterlagen, Angebot, Schriftverkehr, Auftragsbestätigung, Auftragstasche, erweiterte Vor- und Nachkalkulation, Kalkulationssoftware, Management Information System.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Print, Screen, mobile Endgeräte
– medienübergreifende und interaktive Inhalte und Funktionen erstellen;
– auf aktuellen mobilen Endgeräten Inhalte erstellen, ausgeben und analysieren;
– aktuelle Web-to-Print-Systemtechniken benennen und unterscheiden;
– Webseiten erstellen.
Bereich Database Publishing
– Einsatzbereiche für Content Management-Systemen unterscheiden und analysieren;
– einfache CMS-Systeme installieren;
– Usability von CMS-Systemen gestalten und beurteilen.
Bereich Netzwerktechnik und Datensicherheit
– Netzwerktechnologien anwenden und umsetzen;
– Netzwerkkomponenten und -geräte in Betrieb nehmen und warten;
– Netzwerke auf ihre Integrität in Bezug auf Datensicherheit bewerten.
Bereich Onlinemedien
– in Skriptsprachen erweiterte Programmstrukturen, Datentypen und Objekte erstellen sowie anwenden;
– Dateneingabemasken erstellen;
– Möglichkeiten für Datenvalidierung benennen und anwenden;
– Lösungen für übergreifende Datenstrukturen in zustandslosen Client-Server-Interaktionen anwenden;
– Datenbanksysteme und -tools für aktuelle Problemstellungen anwenden;
– Programmdokumentationen erfassen und erstellen.
Bereich Print, Screen, mobile Endgeräte:
Web-to-Print, aktuelle Betriebssysteme von mobilen Endgeräten, Entwicklungsumgebungen und -tools, Datenformate, Distribution, Webseitenerstellung.
Bereich Database Publishing:
Grundlagen, Einsatzgebiete, Installation und Konfiguration, Templates, Content Management-Systeme, Redaktionssysteme, Database-Publishing.
Bereich Netzwerktechnik und Datensicherheit:
Kryptografische Protokolle, Angriffs- und Verteidigungsverfahren, Schadsoftware und Antischadsoftware, Sicherheit in Netzwerken.
Bereich Onlinemedien:
Elemente und Strukturen für die Dateneingabe, clientseitige Validierung mit geeigneter Software, Verwenden von Klassen und deren Methoden für Datenmanipulation, programmtechnische Lösungen für Datenvalidierung, Kommentieren und Dokumentieren von Programmen, Tools zur Verwaltung von Datenbanken, Tabellen, Verknüpfungen, Client-Server-Interaktionen, Session-Technologien.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Print, Screen, mobile Endgeräte
– aktuelle Web-to-Print-Systeme anwenden, analysieren und konfigurieren;
– auf aktuellen mobilen Endgeräten komplexe Inhalte erstellen und validieren;
– bisher erworbene Kompetenzen vernetzen und vertiefen;
– medienneutrale Datenaufbereitung erstellen.
Bereich Database Publishing
– Aufgabenbereiche in CMS erkennen, strukturieren, neue definieren und diese anwenden;
– Layouts den Anforderungen anpassen und auf Usability prüfen;
– entwickelte Systeme und Strukturen warten sowie auf aktuellen Versionen anpassen.
Bereich Netzwerktechnik und Datensicherheit
– einfache Netzwerke planen;
– Netzwerkkomponenten wirtschaftlich bewerten und einkaufen;
– bauliche Maßnahmen für den optimalen Netzwerkaufbau analysieren und vorgeben.
Bereich Onlinemedien
– datenbanktechnische Aufgaben realisieren;
– bisher erworbene Kompetenzen vernetzen und vertiefen;
– Möglichkeiten für die Abwehr von Angriffen analysieren, unterscheiden und anwenden.
Bereich Print, Screen, mobile Endgeräte:
Web-to-Print, aktuelle Betriebssysteme von mobilen Endgeräten, Entwicklungsumgebungen und -tools, Datenformate, Distribution, Digital Asset Management.
Bereich Database Publishing:
Templateerstellung, Webseitenerstellung, Berechtigungen, Strukturen einbinden, Pflege von Strukturen und Inhalten, Webshop, Backupstrategien, Archivierungslösungen, Updatestrategien.
Bereich Netzwerktechnik und Datensicherheit:
Firmennetzwerk aufbauen.
Bereich Onlinemedien:
Verknüpfung verschiedener Webtechnologien, Einbindung von Datenbanken, projektorientierte Umsetzung, Analyse von Log-Files, Sicherung von Webseiten.
Gemäß Stundentafel I.1.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten:
– Medienoperating-Text/Bild/Grafik/Layout (Medienvorstufe)
– Packaging
– Druckformenherstellung Offsetdruck
– Offsetdruck
– Hochdruck
– Digitaldruck
– Siebdruck
– Large Format Printing (LFP)
– Prototypenbau
– Endfertigung
– Medienübergreifendes Publizieren, Multimedia
– Web-to-Print, Web-to-Media, Datenmanagement
– Produktionsautomatisierung, Arbeitsvorbereitung
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Produktionsberatung
– Materialien, Maschinen zur Medienproduktion, branchenübliche Computerprogramme, Strukturen und deren Aufgaben von Print- und Medienbetrieben benennen;
– das Produktportfolio von Print- und Medienbetrieben erklären;
– die Materialauswahl treffen und die produktionsübergreifende Disposition von Maschineneinsatz disponieren;
– einfache Produktmuster erstellen;
– medienspezifische Gestaltungselemente einsetzen;
– einfache Kundengespräche planen und diese durchführen;
– Webtechnologien benennen.
Bereich Produktionsplanung und -steuerung
– die ökologischen Aspekte der Produktion, Sicherheitsaspekte und Normen benennen;
– die Arbeitsplatzergonomie, die gültigen Arbeitsschutzvorschriften verstehen und einhalten;
– technische Produktionsschritte festlegen;
– einfache Skizzen, Blindmuster, Falzmuster und Stanzmuster erstellen;
– Potentiale der nachhaltigen Medienproduktion beschreiben;
– Daten für Online-Medien aufbereiten.
Bereich Produktionsumsetzung und -technik
– die Basisfunktionen branchenüblicher Text-, Bild-, Grafik- und Layoutsoftware zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe analoger und digitaler Information verstehen und nützen;
– das Wissen der einfarbigen und mehrfärbigen Produktionstechnik für alle Druckformtechniken, Druckverfahren und Endfertigung (Maschinen und Material) unter Berücksichtigung der Gefahren und der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften anwenden sowie notwendige Dokumentationen und Protokolle erstellen;
– Fachtermini verwenden (inkl. Fremdsprache);
– Webanwendungen publizieren.
Bereich Produktionskontrolle und -qualität
– visuelle Qualitätskontrolle anhand der Grundlagen von Qualitätsstandards und mit Messgeräten durchführen;
– Gefahren, die bei der Verwendung von Chemikalien, Materialien und Maschinen entstehen können richtig einschätzen (Normblätter), um Unfälle zu vermeiden;
– Chemikalien und Materialien (Normdatenblätter) umweltgerecht lagern und entsorgen;
– beigestellte PDF-Daten auf ihre Produktionsfähigkeit hin überprüfen;
– die Funktionalität des Renderers eines digitalen Drucksystems verstehen;
– Einstellungsfehler erkennen;
– einfache Webanwendungen auf Qualitätsmerkmale überprüfen.
Medienoperating-Text Basis:
Textverarbeitungs-Software, Schriftentwicklung, Schriftstile, DIN-Formate, Formate/Formatwirkung, Fontverwaltung, Goldener Schnitt, Ziffern und Zahlen.
Medienoperating-Bild Basis:
Bildverarbeitungssoftware, Eingabe-, Verarbeitungs- Ausgabegeräte, Pixelbild, Farbabmusterung, Farbmischung/Farbsysteme, Einteilung der Vorlagen.
Medienoperating-Grafik Basis:
Reinzeichnungserstellung, Illustration, Logoerstellung einfarbig, Objektattribute von Vektorgrafiken, Pfadtext, Rundsatz.
Medienoperating-Layout Basis:
Typoelemente, Seitenlayout, Satzspiegel, Dateiformate, Absatzformate, Umbruch, Organisation der Mediendaten.
Medienoperating-Web Basis:
Auszeichnungssprachen und ihre Standards (HTML und CSS), Programme zur Webentwicklung, Bild-Dateiformate für Online Medien, Weblayouts mit CSS, Usability.
Druckformenherstellung Offsetdruck:
Ausschießen, Material- und Maschineneinsatz, manuelle Bogenmontage, Grundbedienung CtP, Erstellung von Druckplatten.
Offsetdruck:
Grundbedienung, Qualitätssicherung (Passer, Papierlauf, optischer Farbabgleich, ...), 2 farbige Arbeiten, Farbmischen.
Hochdruck:
Grundeinstellungen vornehmen, einfache Wartungsarbeiten, typographisches Maßsystem, Druckformen schließen und andrucken.
Digitaldruck:
Grundbedienung, Qualitätssicherung (Passer, Papierlauf, optischer Farbabgleich, ...), High Frequent Services.
Endfertigung:
manuelle Buchbindetechniken, Werkzeuge, Material/Anwendung, manuelles Schneiden, Rillen, Heften und Kleben, Falzen, Handmustererzeugung, Grundlagen Qualitätssicherung.
Siebdruck:
Maschinen und Materialien, einfarbige Arbeiten, manuelles Farbmischen, manuelle Schablonenherstellung.
Kompetenzmodul 2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionsberatung
– die Funktionalität eines Produktes erkennen;
– Präsentationsmethoden und -techniken benennen;
– produktionstechnische Varianten berücksichtigen;
– einfache Kalkulationen manuell erstellen;
– einfache Online Services kennen und benennen.
Bereich Produktionsplanung und -steuerung
– verstehen, wie primäre Druckverfahren, Bedruckstoffarten, Druckveredelung und Weiterverarbeitung im Herstellungsprozess zu berücksichtigen sind;
– die Vorteile der „Datenhygiene“ bei der Auftragsdatenverwaltung auf Produktionsservern – durch strukturierte Benennung der Texte, Bilder, Logos und Layouts – erkennen;
– Workflows von Online-Services kennen.
Bereich Produktionsumsetzung und -technik
– die Spezialfunktionen branchenüblicher Text-, Bild-, Grafik- und Layoutsoftware zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe analoger und digitaler Information verstehen;
– die Text-, Bild-, Grafik-, Audio- und Video-Integration für die Ausgabe auf mobilen Endgeräten realisieren;
– Daten für verschiedene Ausgabemedien aufbereiten;
– die Abwicklung von Druckaufträgen über Workflows planen;
– Integration von Daten für Online-Services.
Bereich Produktionskontrolle und -qualität
– die Vorgangsweise beim Standardisieren der Produktion beachten und die Messergebnisse dokumentieren;
– Drucksysteme im Hinblick auf Qualität optimieren;
– Workflows von Online-Medien kennen und auf ihre Qualität prüfen können.
Betriebsbüro:
Arbeitsvorbereitung, Grundlagen eines MIS, Kalkulation, Materialberechnung, Materialklassen, Normen/Vorschriften.
Medienoperating-Text Perfektionierung:
Umfangreiche Typografie.
Medienoperating-Bild Perfektionierung:
Colormanagement, Softproof, Bildcomposing, Farbseparation, Prozess-Medienstandard, Bildsetup, Digitalproof, automatisierte Bildoptimierung.
Medienoperating-Grafik Perfektionierung:
Komplexe Vektorgrafiken für Web- und Print, themenbezogene Infografiken, Corporate Design, Veredelungstechniken, Sicherheitsmerkmale, Trapping.
Medienoperating-Layout Perfektionierung:
Scribble, Seitengestaltung für Print und Screen, Werksatz, Formelsatz, Tageszeitung, Anzeigen, Titelseite, interaktive Formulare.
Medienoperating-Web Perfektionierung:
Flexible Weblayouts mit CSS, responsive Design, Qualitätskontrolle, Einbinden von Medientypen, Formulare, Dynamische Websites mit Datenbankanbindung.
Datenmanagement:
Datenhygiene, Datenübernahme und -prüfung, Datenaufbereitung, Datenzusammenführung, Metadaten (IPTC, XMP).
Druckformenherstellung:
Workflow, PSO, aktuelle Produktionsnormen, Testreihen CtP, prozesslose Druckplatten, Erstellung von Druckplatten.
Bogenoffsetdruck:
PSO, Messmittel/Messmethoden (Farbmetrik Densitometrie), Sonderarbeiten und Veredelungen, Optimierung, Umweltschutz Nachhaltigkeit, neue Entwicklungen, Materialeinsatz, Testreihen (Qualitätskontrolle), Hybriddruckverfahren, Packaging.
Rollenoffset:
Technologie und Besonderheiten des Rollenoffsets.
Digitaldruck:
Versioning, PSO-konform, Hybriddruckverfahren, Sicherheitsdruck, Veredelung, Testreihen (Echtheiten), Digitaldruck und Packaging, Large Format Printing, Realaufträge.
Hochdruck:
Erweiterte Sonderarbeiten (Heißfolienprägung, Stanzen, Rillen).
Endfertigung:
Einstell- und Justierarbeiten, Sonderarbeiten an Falzmaschinen, Planschneiderprogrammierung intern und extern, maschinelles Zusammentragen, Heft- und Lagenfalzen, Buchdeckenproduktion.
Siebdruck:
Alternative Bedruckstoffe (Kunststoffe, Folien, Glas), Sonderdruck-Formen (Lichtquellen, gedruckte Elektronik, etc.), Rastersiebdruck, UV-Lackierung und Lacksysteme.
Druckformentechnik Tiefdruck:
Künstlerische Verfahren, Aufbau Tiefdruckzylinder, Galvanik, Bildaufbau Tiefdruck, Laser- und Gravurbebilderung, Korrekturmöglichkeiten.
Tiefdruck:
Druckmaschine, Druckprodukte, Spezialanwendungen, wirtschaftliche und technische Aspekte, Materialien und Weiterverarbeitung.
Druckformentechnik Hoch-/Flexodruck:
Klischeematerialien, Lasern, thermische Herstellung, digitale und analoge Druckformenerstellung (Hochdruck), analoge und digitale Klischeeherstellung (Flexodruck), Dünnplatten- und Sleeve-Technologie, Zentralzylinderdruckmaschine.
Flexodruck:
Druckmaschine, Druckprodukte, Spezialanwendungen, wirtschaftliche und technische Aspekte, Materialien und Weiterverarbeitung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Produktionsberatung
– analytische Beratungsgespräche für Print, CrossMedia, mobile Endgeräte etc. planen;
– automatisierte Softwarelösungen zur Abbildung technischer Geschäftsprozesse nennen;
– grundlegende Verkaufsstrategien einsetzen;
– Medienprodukte erarbeiten und unter Berücksichtigung der Zielgruppe kundenorientiert entwickeln.
Bereich Produktionsplanung und -steuerung
– Medienprodukte erarbeiten und evaluieren, wobei dem Marketingmix und der Zielgruppe des Kunden eine besondere Bedeutung zukommen;
– für verschiedene Medienprodukte die benötigte Materialmenge ermitteln und die ökonomisch und technisch richtigen Produktionsschritte festlegen;
– die Materialauswahl beherrschen und die abteilungsübergreifende Disposition von Maschineneinsatz inklusive Zukauf von Fremdleistungen umsetzen;
– Aufträge über einen implementierten Workflow abwickeln und auftragsbezogene Adaptierungen durchführen;
– erweiterte Kalkulationen unter Berücksichtigung von Fremdleistungen erstellen.
Bereich Produktionsumsetzung und -technik
– Kundendaten für unterschiedliche On- und Offlineproduktionen – für nachfolgende kaufmännische und technische Produktionsschritte – von Print- und Screenprodukten selbst erstellen;
– branchenspezifische Workflowsoftware bedienen und Routineschritte zur Fehlervermeidung und Effizienzsteigerung anwenden;
– Austauschformate für Print und Screen mit multimedialen und multifunktionellen Inhalten in unterschiedlichen Austauschformaten produzieren;
– die Einsatzbereiche von Buch- und Flexodruck funktionell zuordnen;
– Qualitätsmerkmale und die Vor- und Nachteile von Buch- und Flexodruckverfahren bewerten.
Bereich Produktionskontrolle und -qualität
– die Werkzeuge eines Workflows zur Linearisierung, Kalibration und Standardisierung beherrschen sowie diese bei der Produktion einsetzen.
Betriebsbüro:
Arbeitsvorbereitung, Kundengespräch, Briefing, Entwicklung von Medienprodukten, Präsentationsunterlagen (Skizzen, Blindmuster, Falzmuster, Stanzmuster, …), Gestaltungstechniken.
Datenmanagement:
Strukturierte Auftragsdatenverwaltung, MIS, Produktionsworkflowsysteme, Jobbeschreibung, Metadaten (IPTC, XMP, …).
Produktionsautomatisierung:
Bildkorrektur, Datencheck, Layout, verfahrensspezifische Workflowmodule, Preflight, verfahrensspezifische Druckdatenaufbereitung, Ansteuerung Ausgabesysteme.
Medienübergreifendes Publizieren:
Datenformate, Dateinamenskonventionen, Audio- und Videoformate, Aufnahme- und Mischtechniken, Screenmedien, Content Management Systeme, Standards, Datenmigration.
Digitaldruck:
Automatisierung, Maschinenprofile, Inkjet, zukünftige Technologien, Trends (Nanopartikel-Toner, …), Bildpersonalisierung, Sonderfarben, Implementierung von digitalen Drucksystemen in Workflowlösungen (GenericDigitalPress).
Verpackungsdruck:
Bedruckstoffe und Farbsysteme.
Druckformentechnik Offsetdruck:
Angewandte Formenherstellung anhand von auftragsbezogenen Übungsbeispielen.
Offsetdruck:
Angewandte Druckproduktion anhand von auftragsbezogenen Übungsbeispielen.
Rotationsdruck:
Grundlagen, Praxisbeispiele.
Large Format Printing:
Substratvielfalt, Sonderanwendungen, Materiallösungen.
CAD gesteuerte Schneide- Rill- und Fräsarbeiten:
Branchenübergreifende Anwendungen, im Sinne von Industrie 4.0 vernetzte Anwendungen; Materiallösungen, Lasercutting.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Produktionsberatung
– bei der kundenseitigen Erstellung von medienübergreifenden Produkten anleiten;
– Strategien für die kundenseitige Erstellung von medienübergreifenden Produkten entwickeln;
– zukunftsorientierte Marketingstrategien unter Berücksichtigung der Zielgruppen erstellen;
– rechnergestützte Management- und Informationssysteme (MIS) einsetzen;
– Angebote für den Zukauf von Teil-/Fremdleistungen für die Offert Erstellung einholen;
– komplexe Kalkulationen erstellen.
Bereich Produktionsplanung und -steuerung
– die fachspezifischen rechnergestützten Management- und Informationssysteme (MIS) zur Abbildung der kaufmännischen und technischen Geschäftsprozesse der grafischen Industrie sicher einsetzen;
– die Vielfalt der eingesetzten Bedruckstoffe nach Maßgabe ökonomisch einsetzen.
Bereich Produktionsumsetzung und -technik
– Verpackungen für Faltschachteln, flexible Verpackungen und Sleeves unter Berücksichtigung der Druckvorstufenparameter für Offset-, Flexo- und Tiefdruck erstellen sowie Bedruckstoffe, Skalenfarben, Schmuckfarben, Mehrfarbendruck, Rastertechniken, Trapping, Linienstärken, Veredelungen und Verformungen gezielt einsetzen;
– die Datenüberprüfung, Optimierung und Zertifizierung von beigestellten bzw. selbst erstellten Druckdaten manuell und automatisiert durchführen;
– druckproduktabhängige, variable Workflowtickets (Module) für den Ausschuss von Magazinen und Akzidenzdrucksorten aber auch für die Bogenvernutzungen programmieren;
– Daten für die datenbankgestützte Medienerstellung organisieren, erstellen, strukturieren und manipulieren, um diese für eine Web-to-Print Lösung einzusetzen sowie Direktmarketings und Mailings unter Berücksichtigung von Kundenwünschen und Bedürfnissen konzipieren und erstellen;
– aktuelle Screenmedien (Web, Video, Tablet, eBook, Animation, …) organisieren, erstellen und verwalten, Multichannel-Medien planen, aktuelle Werkzeuge anwenden sowie die Produktion aller Herstellungsprozesse, bis zum fertigen Produkt, umsetzen.
Bereich Produktionskontrolle und -qualität
– die Implementierung eines Workflows steuern und Produktionsschritte automatisieren;
– die Automatisierung von Produktionsabläufen in digitalen Drucksysteme umsetzen (zB Customized Printing, Print-on-Demand, Web-to-Print…);
– die Datenüberprüfung, Optimierung und Zertifizierung manuell und automatisiert durchführen.
Betriebsbüro:
Arbeitsvorbereitung, Kundenanfrage, komplexe Arbeitsvorbereitung und Kalkulation, Betriebsdatenerfassung, Marktanalyse, Kundenberatung – Aufzeigen von Alternativen.
Packaging:
Software, Druckverfahren, Bedruckstoffe, Farben, Lacke, Folien, Prägungen, Formenherstellung, Rastertechnologie, Stanz-, Rill- und Prägeformen, CAD, strukturelles Design, Funktionalität, virtuelle 3D-Dummies, Musterbau, virtuelle Veredelung, Sicherheitsmerkmale, Artikelkodierung (Barcode, …).
Zertifizierte Mediendaten – Datenmanagement:
Metadaten (IPTC, XMP, …) Preflight, Fehleranalyse, Korrekturwerkzeuge, Farbraumtransformation, Medienstandard, Prozessstandard, PDF-Standards/Zertifizierung, Soft- und Remoteproof.
Druckformenherstellung Offset:
Manipulation vorhandener Workflows (Integration von neuen Maschinen, InkDrive, Kommunikation (JMF), Hinterlegen von Farbtabellen, Trapping, Versioning, Sammelformen, Produktgruppen, …), Ausschießmöglichkeiten in Workflowsystemen, Workflow und Standardisierung, CIP4, JDF, PPF, 1-Bit-TIFF, Rastertechnologien, Taskprozessoren-Sequenzen-Gruppen, Simulatoren.
Produktionsautomatisierung:
Spezialsoftware in der Medienvorstufe, Ausschuss, Einzelnutzen/Mehrfachnutzen, Workflowsysteme und Jobtickets, Online-Auftrags- und Kundenkommunikationssysteme (Online-Shops, …).
Medienübergreifendes Publizieren:
Variable Daten, Content und Database Publishing, One-to-One-Marketing, B-to-B-Marketing, Datenbanksysteme.
Direct Marketing:
Directmailing, Versand, Response, SozialMedia Integration.
Screen-Medien:
Multimediale Gestaltungsrichtlinien, Programmiersprachen für Onlinemedien, dynamische Webseitenerstellung, Content Management-Systeme.
Multichannel-Medien:
Medienunabhängiges Datenoperating, Standards für Datenübergabe- und ausgabeprozesse, Standardsoftware für digitale Medienerstellung.
Web-to-Print (Web-to-Media):
Dynamische Erzeugung von Druck-/Medienvorlagen, Onlineservice Einbindung, Verknüpfung mit kaufmännischen Prozessen.
Offsetdruck:
Automatisierung, Umsetzung PSO inkl. Validierung, Leitstandtechnik, JDF-CIP4.
Digitaldruck:
Web-to-Print, Verknüpfung mit CrossMedia-Ka.
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in der Stundentafel I.1 mit folgenden Ergänzungen:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Recycling.
Herstellung facheinschlägiger Produkte in der Form von Übungsarbeiten. Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung gerätespezifischer Erfordernisse, unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten:
– Medienoperating-Text
– Medienoperating-Bild
– Medienoperating-Grafik
– Medienoperating-Layout
– Webdesign Datenmanagement
– Workflowbasierende Druckformenherstellung
– Offsetdruck
– Hochdruck / Veredelung
– Digitaldruck / Large Format
– Siebdruck
– Endfertigung
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
Bereich Produktionsumsetzung und -technik
im Schwerpunkt Medienoperating-Text (Basis)
– die Basisfunktionen branchenüblicher Textverarbeitungs-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Textinformation verstehen und nützen.
im Schwerpunkt Medienoperating-Bild (Basis)
– die Basisfunktionen branchenüblicher Bildverarbeitungs-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Bildinformation verstehen und nützen;
– Farbabmusterungen (-mischungen) auf Basis subtraktiver Druckfarben für unterschiedliche Druckverfahren durchführen und den Einsatz von Prozessfarben, Sonderfarben und Lacken differenzieren.
im Schwerpunkt Medienoperating-Grafik (Basis)
– die Basisfunktionen branchenüblicher Grafik-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Grafikinformation verstehen und nützen;
– die Erstellung einfarbiger Logos, Reinzeichnungen und Illustrationen beherrschen wobei sie bei der Realisierung: Abstraktion, Symbolik und Funktionalität berücksichtigen.
im Schwerpunkt Medienoperating-Layout (Basis)
– die Basisfunktionen branchenüblicher Layout-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Layoutinformation verstehen und nützen.
im Schwerpunkt Webdesign
– Dokumente mit aktuellen Büro-Programmen (zB Office-Word, Excel und PowerPoint) erstellen und kombiniert einsetzen;
– Mediendaten klassifizieren, auf Qualität und Verwendbarkeit prüfen und als PDF-Format bereitstellen;
– Vektoroperationen und Vektorisierungstechniken in aktuellen Grafikprogrammen effektiv anwenden.
im Schwerpunkt Workflowbasierende Druckformenherstellung
– Druckprodukte analysieren und lernen die Anforderungen an Auftragsdaten kennen;
– die Zusammenhänge der Arbeitsabläufe und Arbeitsschritte zur Herstellung von Druckprodukten erkennen sowie die Fachbegriffe und Workflow-Datentypen (CIP4, PDF, XML, JDF, PPF, PJTF, JMF, ...) erklären;
– branchenübliche Ausschießsoftware-Lösungen nutzen;
– Auftrags- und Produktionsdaten mit beigestelltem JDF über voreingestellte Workflow-Systeme bis hin zur fertigen Druckplatte steuern.
im Schwerpunkt Offsetdruck
– das Basiswissen der Produktionstechnik im Offsetdruck unter Berücksichtigung der Gefahren und der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften anwenden;
– die Grundeinstellungsarbeiten an einer Offsetdruckmaschine durchführen;
– Fachtermini inkl. Fremdsprache verwenden;
– Druckfarbe anwendungs- und bedruckstoffspezifisch mischen;
– Gefahren bei der Verwendung von Chemikalien, Materialien und Maschinen richtig einschätzen, Unfälle vermeiden und dabei Chemikalien und Materialien umweltgerecht lagern und entsorgen.
im Schwerpunkt Hochdruck / Veredelung
– mit unterschiedlichen Werkzeugen stanzen, prägen und perforieren.
im Schwerpunkt Digitaldruck / Large Format
– die Arbeits- und Funktionsweisen von Digitaldruckmaschinenteilen und -baugruppen benennen und systemspezifische Pflege- und Wartungsarbeiten ausführen;
– die geltenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften beachten;
– die Herstellung von Druckprodukten von der Auftragsannahme bis zur Weiterverarbeitung planen;
– Auftragsdaten übernehmen und die Druckmaschinen auftrags- und bedruckstoffbezogen einstellen;
– Drucke in geforderter Auflagenhöhe erstellen und die Übereinstimmung mit den Vorgaben überprüfen;
– Serienfertigung prozessbegleitend kontrollieren und bei Abweichung Einstellungen ändern.
im Schwerpunkt Siebdruck
– das Basiswissen der Produktionstechnik im Siebdruck unter Berücksichtigung der Gefahren und der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften anwenden;
– die Grundeinstellungsarbeiten im Siebdruck durchführen;
– Fachtermini inkl. Fremdsprache verwenden;
– Druckfarbe anwendungs- und bedruckstoffspezifisch mischen;
– Gefahren bei der Verwendung von Chemikalien, Materialien und Maschinen richtig einschätzen, Unfälle vermeiden und dabei Chemikalien und Materialien umweltgerecht lagern und entsorgen.
im Schwerpunkt Endfertigung
– Fertigungsmuster mit Drahtkammbindung herstellen;
– Klebearbeiten manuell durchführen;
– Falzarbeiten manuell durchführen;
– Kaschierarbeiten durchführen;
– manuelle Schneidearbeiten und -techniken durchführen;
– ein mehrlagiges, manuell fadengeheftetes Hardcover produzieren;
– ein Falzaggregat bedienen und den Produktionsablauf überwachen;
– einen Planschneider bedienen.
Bereich Produktionskontrolle und -qualität
– visuelle Qualitätskontrolle anhand der Grundlagen von Qualitätsstandards durchführen;
– Qualitätsanalyse beigestellter Mediendaten;
– Gefahren, die bei der Verwendung von Chemikalien, Materialien und Maschinen entstehen können richtig einschätzen (Normblätter), um Unfälle zu vermeiden;
– Chemikalien und Materialien (Normdatenblätter) umweltgerecht lagern und entsorgen.
Arbeitsschritte der Medienproduktion, Textverarbeitungssoftware, Entwicklung der Schrift, Schriftstile, DIN-Formate, Typographisches Maßsystem, Charakteristik Pixelgrafik, Bildverarbeitungssoftware, Eingabe-, Verarbeitungs- und Ausgabehardware, Licht, Physikalische Erscheinungen des Lichtes, Auge, Farbe, Grundbegriffe der Farbenlehre, Farbmischungen, Charakteristik Vektorgrafik, Software zur Erstellung von Vektorgrafiken, Werkzeugfunktionen der Grafik-Software, einfarbige Objekterstellung, einfarbige Logoerstellung, Objektattribute, Bezierkurven, Layoutsoftware, Satzspiegel, Goldener Schnitt, Schriftauszeichnungen im Layoutkontext, Ziffern/Zahlen/Sonderzeichen.
Medieninformatik: Analoge und digitale Daten, Binärsystem, ASCII, Bit and Byte, Schrifttechnologie, Dateiformate (Office, Text, Layout, Bild und Grafik), Hardware, Speichermedien.
Druckverfahren, Sicherheitsbestimmungen, Umweltschutz.
Office-Programme kombiniert einsetzen, Mediendaten analysieren, Vektordaten erstellen.
Medienoperating-Text Basis:
Arbeitsschritte der Medienproduktion, Textverarbeitungssoftware, Entwicklung der Schrift, Schriftstile, DIN-Formate, Typographisches Maßsystem.
Medienoperating-Bild Basis:
Charakteristik Pixelgrafik, Bildverarbeitungssoftware, Eingabe- Verarbeitungs- und Ausgabehardware, Licht, Physikalische Erscheinungen des Lichtes, Auge, Farbe, Grundbegriffe der Farbenlehre, Farbmischungen.
Medienoperating-Grafik Basis:
Charakteristik Vektorgrafik, Software zur Erstellung von Vektorgrafiken, Werkzeugfunktionen der Grafik-Software, einfarbige Objekterstellung, einfarbige Logoerstellung, Objektattribute, Bezierkurven.
Medienoperating-Layout Basis:
Layoutsoftware, Satzspiegel, Goldener Schnitt, Schriftauszeichnungen im Layoutkontext, Ziffern/Zahlen/Sonderzeichen.
Werkstätte Webdesign Datenmanagement:
Office-Programme und deren kombinierter Einsatz, Screen- und Mediendatenformate.
Workflowbasierende Druckformenherstellung Offsetdruck:
Ausschießen, Material- und Maschineneinsatz, Grundbedienung CtP, Erstellung von Druckplatten.
Offsetdruck:
Grundbedienung, Qualitätssicherung (Papierlauf, optischer Farbabgleich, ...), 1-farbige Arbeiten, Farbmischen.
Hochdruck:
Grundeinstellungen vornehmen, einfache Wartungsarbeiten, typographisches Maßsystem, Sonderarbeiten (rillen, perforieren…).
Siebdruck:
Maschinen und Materialien, einfarbige Arbeiten, manuelles Farbmischen, Direktkopie.
Digitaldruck:
Maschinen- und Produktionstechniken, Druckprinzipen, Wartungspläne, Sicherheitskennzeichen, englische Fachbegriffe, Handhabung von einschlägigen Werkzeugen, Geräten und Maschinen, Druckmaschine auftragsbezogen vorbereiten, Bedruckstoff Toner, Verbrauchsmaterialien, Lagerung, Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften, Steuerung des Druckprozesses, Vorbereiten des Druckproduktes zur Weiterverarbeitung, Auflagenproduktion, Messmittel/-methoden, Optimierung von technischen Abläufen, RIP-Technologie, Hotfolder, Umweltschutz Nachhaltigkeit, Stock- Media-Libary (Austesten von neuen Printsubstraten), High Frequent Services Advanced, Inlinefertigung.
Endfertigung:
Formate, manuelle Buchbindetechniken, Werkzeuge, Material/ Anwendung, Schneiden, Kleben, Falzen, Handmustererzeugung, Grundlagen Qualitätssicherung, Falzen, Sammeln, Heften und Binden, Schneiden, Schneidstraße programmieren, Falzen von einfachen Aufträgen, Materialvorbereitung, Ausschießen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Produktionsumsetzung und -technik
im Schwerpunkt Medienoperating-Text (Erweiterung)
– die erweiterten Funktionen branchenüblicher Textverarbeitungs-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Textinformation verstehen und nützen.
im Schwerpunkt Medienoperating-Bild (Erweiterung)
– die erweiterten Funktionen branchenüblicher Bildverarbeitungs-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Bildinformation verstehen und nützen;
– zur Erfassung von Bildern geeignete Eingabegeräte auswählen und die Qualität von bereitgestellten digitalen Bilddateien und berücksichtigen Qualitätskriterien wie Kontrast, Schärfe, Farbanmutung, Datenmengen und Bildauflösungen bewerten.
im Schwerpunkt Medienoperating-Grafik (Erweiterung)
– die erweiterten Funktionen branchenüblicher Grafik-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Grafikinformation verstehen und nützen;
– die Erstellung mehrfarbiger Logos, Reinzeichnungen und Illustrationen beherrschen.
im Schwerpunkt Medienoperating-Layout (Erweiterung)
– die erweiterten Funktionen branchenüblicher Layout-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Layoutinformation verstehen und nützen.
im Schwerpunkt Webdesign
– die Dateiformate für Audio- und Videoprodukte erstellen und richtig einsetzen;
– einfache Websites erstellen und CMS-Systeme nutzen.
im Schwerpunkt Workflowbasierende Druckformenherstellung
– JDF Dateien über eine Ausschießsoftware erstellen und Task-Prozessoren modifizieren;
– Workflowsysteme im Hinblick auf die betrieblichen Gegebenheiten adaptieren und optimieren;
– mit Hilfe von Workflowlösungen ein einheitliches Colormanagement von der Druckvorstufe bis zum Druck einrichten;
– produktbezogen die geeigneten Verfahrenswege, Maschinen und Materialen auswählen und dies getroffene Wahl in einem Workflow abbilden.
im Schwerpunkt Offsetdruck
– die Herstellung von Druckprodukten im Offsetdruck von der Auftragsannahme bis zur Weiterverarbeitung planen;
– Drucke in geforderter Auflagenhöhe erstellen und die Übereinstimmung mit den Vorgaben überprüfen;
– die Druckmaschinen auftrags- und bedruckstoffbezogen einstellen;
– Serienfertigung prozessbegleitend kontrollieren und bei Abweichung Einstellungen ändern;
– visuelle Qualitätskontrolle anhand der Grundlagen der Qualitätsstandards durchführen;
– die Produktion dokumentieren und protokollieren.
im Schwerpunkt Hochdruck
– Druckprodukte mit Heißfolienprägung veredeln.
im Schwerpunkt Digitaldruck
– Störungen und Abweichungen von den Vorgaben des Drucksystems erkennen, lokalisieren und beheben;
– Mess- und Prüfverfahren zur Qualitätssicherung anwenden und qualitätssichernde Maßnahmen durch den Einsatz geeigneter Test-, Prüf- und Messverfahren durchführen;
– mittels RIP-Technologie komplexe Ausschüsse realisieren sowie vorgegebene Farbprofile auswählen bzw. diese selbstständig erstellen;
– erforderliche Intervallwartungsarbeiten an den Drucksystemen durchführen und eine Grundjustage nach den Vorgaben des Maschinenhandbuches vornehmen sowie Einhaltung einer gleichbleibenden Qualität sicherstellen;
– Farbtöne und Schmuckfarben nach Vorlagen abstimmen und andrucken;
– verschiedene Drucksysteme im LFDP (Rollen bzw. Plattendrucker) bedienen;
– Bedruckbare Materialien für den LFDP im Hinblick auf Größen und Einsatzgebiete beurteilen.
im Schwerpunkt Siebdruck
– die Herstellung von Druckprodukten im Siebdruck von der Auftragsannahme bis zur Weiterverarbeitung planen;
– Drucke in geforderter Auflagenhöhe erstellen und die Übereinstimmung mit den Vorgaben überprüfen;
– die Druckmaschinen auftrags- und bedruckstoffbezogen einstellen;
– Serienfertigung prozessbegleitend kontrollieren und bei Abweichung Einstellungen ändern;
– visuelle Qualitätskontrolle anhand der Grundlagen der Qualitätsstandards durchführen;
– die Produktion dokumentieren und protokollieren.
im Schwerpunkt Endfertigung
– Materialprüfungen durchführen;
– Klebebindungen maschinell durchführen und auflagenbedingte Störungen erkennen und beheben;
– Bücher und Objekte instandsetzen sowie Rücken- und Deckelprägungen herstellen;
– buchbinderische Sonderarbeiten wie Schuber, Ordner, Passepartouts und Kassetten herstellen;
– Programmieren von Schneidestraßen und Falzmaschinen inkl. Standardzusatzeinrichtung einer Falzmaschine einstellen;
– eine Sammelheftmaschine auftragsbezogen einrichten und bedienen;
– das erweiterte Wissen der mehrfarbigen Produktionstechnik für primäre Druckformtechniken (inkl. digitale Bogenmontage), Druckverfahren und Endfertigung (Maschinen und Material) unter Berücksichtigung der Gefahren und der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften anwenden; notwendige Dokumentationen und Protokolle erstellen;
– Fachtermini verwenden.
Bereich Produktionskontrolle und -qualität
– beigestellte Daten auf ihre Produktionsfähigkeit hin überprüfen;
– Qualitätsanalyse beigestellter Mediendaten;
– die Funktionalität des Renderers eines digitalen Drucksystems verstehen;
– Einstellungsfehler erkennen.
Schrifttechnologie, Mikrotypografie, Schriftgestaltung, Grundbegriffe der Densitometrie, Bit-Tiefe, Auflösung, Bildauflösung/ Belichterauflösung, Tonwertkorrektur, Farbkorrektur, Rasterweite, Rasterprozentwert, Rasterwinkel, Moiré, Rasterpunktform, FM-Raster, Hybrid-Raster, Erstellung mehrfarbiger Logos, Symbolik und Funktionalität, Grundlagen Scribbleerstellung, mehrspaltige Layoutvarianten, Tabellensatz.
Umweltschutz Nachhaltigkeit, Druckformenherstellung für Siebdruck und Offsetdruck, Hochdruck CtP Anlage, erweiterte Druckformenherstellung für Siebdruck, Computer-to-Film.
Aktuelle Audio- und Videoprogramme sowie deren Datenformate, aktuelle CMS-Systeme und deren Einsatz.
Medienoperating-Text Erweiterung:
Schrifttechnologie, Mikrotypografie, Schriftgestaltung.
Medienoperating-Bild Erweiterung:
Grundbegriffe der Densitometrie, Bit-Tiefe, Auflösung, Bildauflösung/Belichterauflösung, Tonwertkorrektur, Farbkorrektur, Rasterweite, Rasterprozentwert, Rasterwinkel, Moiré, Rasterpunktform, FM-Raster, Hybrid-Raster.
Medienoperating-Grafik Erweiterung:
Erstellung mehrfarbiger Logos, Symbolik und Funktionalität.
Medienoperating-Layout Erweiterung:
Grundlagen Scribbleerstellung, mehrspaltige Layoutvarianten, Tabellensatz.
Werkstätte Webdesign Datenmanagement:
Audio und Video am Computer, Codecs und Player, CMS-Programme installieren und einsetzen.
Offsetdruck:
Auflagenproduktion, Messmitteln und -methoden (Densitometrie), Optimierung von technischen Abläufen und Maschineneinstellungen, Wartung/Justierung.
Mehrfarbige Arbeiten (CMYK), Farben aus mehreren Basisfarben mischen.
Workflowbasierende Druckformenherstellung Offsetdruck:
Ausschießsoftware, Workflowsysteme, Wartung/Linearisierung der CtP-Anlage, Messmitteln und -methoden, Erstellung von Druckplatten.
Druckformenherstellung Hochdruck:
Kopiervorlagenerstellung, spezifische Materialien und deren Verarbeitung.
Hochdruck: Sonderarbeiten:
Stanzen, Perforieren, Nummerieren, Blindprägen, Abwickeln von einfachen Aufträgen.
Siebdruck:
Mehrfarbige Arbeiten, T-Shirt-Druck, maschineller Siebdruck.
Digitaldruck:
Maschinenparameter, User-Maintanence, optische Dichte, Tonwertzunahme, Mess- und Prüfgeräte, Auflagenproduktion, Messmittel/-methoden, Optimierung von technischen Abläufen, RIP-Technologie, Hotfolder, Umweltschutz Nachhaltigkeit, Stock- Media-Libary (Austesten von neuen Printsubstraten), High Frequent Services Advanced, Inlinefertigung, PSD, Automatisierung, Maschinenprofile, InkJet, Bildpersonalisierung, Sonderfarben, Sicherheitsdruck, Veredelung, Testreihen (Echtheiten, ...), Digitaldruck und Packaging.
Endfertigung:
Klebebindung maschinell, Einstell- und Justierarbeiten, Planschneiderprogrammierung intern und extern, maschinelles Zusammentragen, Heft- und Lagenfalzen, Buchdeckenproduktion, Sonderarbeiten an Falzmaschinen, Befestigungssysteme für Großformatdrucke.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Eigenverantwortliche Projektentwicklung, -planung und -steuerung
– Gestaltungsentwürfe für Medienprojekte erarbeiten;
– Geräte, Ressourcen und Materialien fachgerecht auswählen und disponieren;
– Softwareapplikationen zur Umsetzung von Medienprojekten via Colormanagement aufeinander abstimmen;
– einfache Medienprodukte auf Grundlage einer Konzeption umsetzen;
– mit branchentypischen Anwendungsprogrammen (MIS) Medienprojekte planen, kalkulieren, steuern und fertigen;
– die Arbeitsergebnisse im Hinblick auf die Produktionsfähigkeit beurteilen;
– Arbeitsabläufe entwickeln und unter Einbeziehung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte optimieren.
Bereich Eigenverantwortliche Projektrealisierung
– Erfahrungen sammeln, die beim Importieren und Exportieren von Objekten sowie beim Datenaustausch mit anderen DTP-Programmen auftreten;
– Printmedienprodukte auf Grundlage einer Konzeption umsetzen und produzieren;
– Daten für Projekte unter besonderer Berücksichtigung der Farbverbindlichkeit aufbereiten und optimieren sowie mit Workflowlösungen automatisieren;
– Fehler beim Importieren und Exportieren von Objekten sowie beim Datenaustausch mit anderen DTP-Programmen erkennen und auch unter Verwendung von Spezialtools zur Automatisierung korrigieren;
– Auftragsarbeiten unter Berücksichtigung der verfahrensspezifischen Eigenheiten durchführen;
– Probleme beim Datenaustausch mit anderen Programmen analysieren;
– Datenverwaltung und Archivierung durchführen;
– geeignete Qualitätskontrollen an den Produkten festlegen und anwenden.
Bereich Kundeninteraktion und auftragsbezogener Schriftverkehr
– den auftragsbezogenen Schriftverkehr mit Kundinnen und Kunden fachgerecht umsetzen.
Bereich Individuelle Projektpräsentation und -reflexion
– einfache Medienprodukte präsentieren und analysieren, wobei die gestalterische und technische Qualität der Arbeit im Vordergrund stehen soll;
– branchenspezifisch korrekte Projektdokumentationen erstellen.
Medienvorstufe für Printprodukte, Bedruckstoffauswahl, Digitaldruck und mobile Endgeräte.
Auftragsannahme, Bedruckstoffauswahl, Kalkulation, Arbeitsvorbereitung und Dispo, Druck, Endfertigung, Nachkalkulation, kundenbezogener Schriftverkehr, Manipulation vorhandener Workflows, Medienproduktion, Daten- und Unterlagenarchivierung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Kundeninteraktion und auftragsbezogener Schriftverkehr
– den auftragsbezogenen Schriftverkehr mit Kundinnen und Kunden fachgerecht umsetzen;
– Reklamationen entgegennehmen und zielorientiert lösen;
– mit Kundinnen und Kunden auf webbasierten Plattformen kommunizieren;
– mit Kundinnen und Kunden sowie Lieferantinnen und Lieferanten auf webbasierten Plattformen kommunizieren.
Bereich Eigenverantwortliche Projektentwicklung, -planung und -steuerung
– Medienprodukte in ein bestehendes Medienkonzept integrieren;
– mit branchentypischen Anwendungsprogrammen (MIS) unter Beachtung technischer Normen und wirtschaftlicher Aspekte Medienprojekte planen, kalkulieren, steuern und fertigen;
– die Arbeitsergebnisse im Hinblick auf die Produktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen;
– Arbeitsabläufe entwickeln und automatisieren sowie unter Einbeziehung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte optimieren;
– Gestaltungsentwürfe für anspruchsvolle Verpackungs- und Medienprojekte erarbeiten;
– Projekte und Konzepte inklusive Szenarien hinsichtlich Wirtschaftlichkeit bearbeiten und beurteilen;
– Arbeitsschritte von Verpackungs- bzw. Medienprojekten unter Beachtung technischer Normen und wirtschaftlicher Aspekte planen und organisieren;
– Projektmanagement-Methoden anwenden.
Bereich Eigenverantwortliche Projektrealisierung
– Auftragsarbeiten unter Berücksichtigung der verfahrensspezifischen Eigenheiten durchführen und optimieren;
– Probleme beim Datenaustausch mit anderen Programmen analysieren und kennen Lösungsstrategien;
– Datenverwaltung und Archivierung durchführen und automatisieren;
– geeignete Qualitätskontrollen an den Produkten festlegen, anwenden und kritisch hinterfragen;
– Verpackungs- und Medienprodukte auf Grundlage einer Konzeption durchführen;
– die Daten für verschiedene Ausgabemedien aufbereiten und Teilprodukte in Multimediaprodukte integrieren;
– branchenspezifische Automatisierungslösungen anwenden;
– komplexe Verpackungs- und Medienprodukte auf Grundlage einer Konzeption durchführen und validieren;
– die Daten für verschiedene Ausgabemedien aufbereiten und Teilprodukte in Multimediaprodukte integrieren;
– branchenspezifische Automatisierungslösungen anwenden, warten und implementieren;
– Multichannelausgaben auf Print, Web und mobile Endgeräte mit verschiedenen Betriebssystemen realisieren.
Bereich Individuelle Projektpräsentation und -reflexion
– Medienprodukte präsentieren und analysieren, wobei die gestalterische und technische Qualität der Arbeit im Vordergrund stehen soll;
– Medienprodukte mit unterschiedlichen Methoden präsentieren;
– die gestalterische Qualität ihrer Arbeiten analysieren;
– den Projektverlauf umfassender Medienprodukte (auch experimentell) präsentieren;
– die gestalterische und technische Qualität ihrer Arbeiten analysieren und bewerten;
– sich alternativ in Bereichen wie zB Verpackung, Automatisierung oder Cross-Media schülerautonom vertiefen.
Auftragsannahme, Bedruckstoffauswahl, Kalkulation, Arbeitsvorbereitung und Dispo, Druck, Endfertigung, Nachkalkulation, kundenbezogener Schriftverkehr, Manipulation vorhandener Workflows, Medienproduktion, Daten- und Unterlagenarchivierung.
Kalkulation, Arbeitsvorbereitung, Medienvorstufe von CrossMedia-Kampagnen, Datenbanken, Automatisierung und Standardisierung, Ausgabe auf mobilen Endgeräten, Web- und Printausgabe, Inline-Endfertigung, Nachkalkulation, kundenbezogener Schriftverkehr, Synergie aus Internet, E-Mail, Social Media.
Verpackungskonzeption und -produktion, Musterfertigung, Qualitätssicherung.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Rechnungswesen
– die unterschiedlichen Buchführungspflichten unterscheiden;
– die unterschiedlichen Buchführungspflichten bei konkreten Beispielen anwenden;
– die wesentlichen Begriffe der Pauschalierung, Einnahmen- und Ausgabenrechnung sowie der doppelten Buchhaltung kennen und erklären;
– die Begriffe der Pauschalierung, Einnahmen- und Ausgabenrechnung sowie der doppelten Buchhaltung im Fachbereich bei konkreten Beispielen anwenden.
Bereich Marketing
– Grundzüge des Marketings verstehen;
– Anwendungen des Marketings verstehen;
– ein Marketingkonzept entwickeln;
– die wichtigsten aktuellen Trends in der graphischen Branche erkennen.
Bereich Unternehmensführung
– die branchenspezifischen Rechtsvorschriften einschließlich der Vorschriften für Ausbilderinnen und Ausbilder im Lehrlingswesen angeben;
– Arbeitssituationen aus unterschiedlichen Perspektiven (AN, AG) betrachten;
– betriebswirtschaftliche Grundbegriffe erklären sowie mikro- und makroökonomische Zusammenhänge angeben;
– betriebswirtschaftliche Anwendungen erklären sowie makroökonomische Zusammenhänge analysieren;
– die wichtigsten Grundlagen des Themas Führung anhand von praktischen Beispielen anwenden und eine Meinung zum Thema „Motivation“ entwickeln;
– Grundlagen des Innovationsmanagements verstehen.
Bereich Rechnungswesen:
Buchführungspflicht der einzelnen Unternehmensformen, Begriffe der Pauschalierung, Einnahmen-/Ausgabenrechnung, doppelte Buchhaltung (einschließlich Bilanz, GuV-Rechnung).
Bereich Marketing:
Grundzüge Marketing, Marktforschung, Marketinginstrumente, Werbepsychologie; Preis, Promotion, Placement, Product (4P) für Medienbetriebe.
Bereich Unternehmensführung:
Organisationsformen, Unternehmensarten; Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Führungsstile, Innovationsmanagement¸ Lehrlingsausbildung (rechtliche Aspekte, pädagogische Aspekte).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Rechnungswesen
– eine Einnahmen/Ausgaben-Rechnung durchführen;
– Geschäftsfälle in der doppelten Buchhaltung abbilden, erklären und anwenden und deren Auswirkungen in der Bilanz sowie GuV-Rechnung verstehen.
Bereich Marketing
– die wichtigsten aktuellen Trends in der graphischen Branche erkennen;
– Verkaufstechniken im Innen- und Außendienst verstehen und anwenden;
– integrierte externe und interne Kommunikation verstehen und anwenden;
– einen Marketingplan entwickeln.
Bereich Unternehmensführung
– einen fachspezifischen 5-Jahres Businessplan erstellen;
– einen realistischen branchenspezifischen Jahresplan erstellen, Simulationen berechnen und unternehmensrelevante Entscheidungen treffen;
– Investorunterlagen erstellen und präsentieren;
– operatives und strategisches Controlling verstehen;
– Methoden der klassischen und modernen Budgetierung verstehen und anwenden;
– Risikoklassen der Budgetierung und deren Einfluss auf die Unternehmensführung verstehen und anwenden;
– Grundlagen des Change Managements verstehen.
Lehrstoff:
Bereich Rechnungswesen:
Buchführungspflicht der einzelnen Unternehmensformen, Begriffe der Pauschalierung, Einnahmen-/Ausgabenrechnung, doppelte Buchhaltung (einschließlich Bilanz, GuV-Rechnung).
Bereich Marketing:
Vertiefung Marketing, Social Media (B2B, B2C), Kundengewinnung und -bindung, Reklamationsmanagement, CRM (Customer Relationship Management). Medienrechtliche Grundlagen (Urheberrecht, Immaterialgüterrecht, Open Source, E-Commerce, etc.).
Bereich Unternehmensführung:
Strategie, Budgetierung, Businessplan, Unternehmenssimulationen, Übergreifender Branchen Case Study, AGB und Kollektivvertrag des graphischen Gewerbes, Controlling, Stakeholder- und Shareholdervalue Ansatz.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Rechnungswesen
– einen Jahresabschluss in der doppelten Buchhaltung erstellen und das Ergebnis interpretieren;
– Grundzüge der Kostenrechnung verstehen;
– Grundzüge Kosten- und Leistungsrechnung als Kalkulationsgrundlage verstehen;
– einfache Stundensatzberechnung verstehen inklusive der Anwendung für die Kalkulation;
– manuelle und softwareunterstützte Auftragskalkulationen verstehen.
Bereich Investition und Finanzierung
– ein einfaches Budget und einen Finanzplan aufstellen;
– Grundlagen der Finanzplanung verstehen;
– Cash flow berechnen;
– Arten der Finanzierungsformen verstehen.
– Finanzierungsformen bewerten.
– Investitionsverfahren verstehen und anwenden;
– Methoden der Investitionsrechnung anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Rechnungswesen:
Jahresabschlussbuchungen in der doppelten Buchhaltung; Saldenlisten; Bilanz; GuV; Bilanzanalyse.
Kostenrechnung, Grundzüge der Druckkalkulation (Materialberechnung, Workflow, Leistungskataloge); Stundensatzberechnung in Form von Platzkostenrechnung, Nachkalkulation; Auftragskalkulation manuell und mit MIS-System.
Bereich Investition und Finanzierung:
Finanzplanung, Cashflow Rechnung, Investitionsrechnungsverfahren (statische und dynamische), Finanzierungsformen (unterschiedliche Finanzierungsarten, Auswirkungen von Finanzierungsformen auf die Bilanz und damit auf entsprechende Kennzahlen), Steuerungsmöglichkeiten des Zahlungsstroms (Cash-Conversion-Cycle).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Rechnungswesen
– Zahlungsströme aus der Buchhaltung errechnen;
– Bilanzen analysieren und das Ergebnis interpretieren;
– Kennzahlen berechnen und analysieren;
– die Grundprinzipien des Controllings anwenden;
– Stundensatzberechnung inklusive Szenarien sowie der Anwendung für die Kalkulation verstehen;
– manuelle und softwareunterstützte Auftragskalkulationen anwenden und analysieren;
– MIS (Managementinformationssysteme) handhaben und implementieren;
– Nachkalkulation aufbauen, interpretieren und anwenden.
Bereich Investition und Finanzierung
– Investitionsarten kennen, interpretieren und anwenden;
– Inhalte für ein Finanzierungsgespräch aufbereiten.
Bereich Rechnungswesen:
Bilanzanalyse und Kennzahleninterpretation, Datenerfassung, Nachkalkulation manuell und mit MIS-System, Auftragsbezogener Soll-Ist-Vergleich, Quicktest als Grundlage für Bankgespräche.
Bereich Investition und Finanzierung:
Liquiditätsanalyse, Investitionsrechnungsverfahren (statische und dynamische), Finanzierungsformen (unterschiedliche Finanzierungsarten, Auswirkungen von Finanzierungsformen auf die Bilanz und damit auf entsprechende Kennzahlen), Finanzplan, Steuerungsmöglichkeiten des Zahlungsstroms (Cash-Conversion-Cycle).
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | III/III |
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I |
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I |
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 3 | 3 | 3 | 3 | 16 | I |
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III |
| 7. | Angewandte Informatik | 2 | - | - | - | - | 2 | I |
| 8. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | 4 | II |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||
| 1. | Betriebstechnik | - | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | I |
| 2. | Projekt- und Qualitätsmanagement | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
| 3. | Betriebsinformatik | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 4. | Technische Physik | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
| 5. | Technologie | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 6. | Feuerungs- und Heizungstechnik | - | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | I |
| 7. | Stilkunde und Designtheorie | - | 2 | 2 | - | - | 4 | II |
| 8. | Konstruktionsübungen und Entwurfsprojekt | - | 4 | 4 | 6 | 6 | 20 | I |
| 9. | Laboratorium und Projekt | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
| 10. | Werkstätte | - | 5 | 5 | 6 | 6 | 22 | IV |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 34 | 34 | 36 | 36 | 163 | ||
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung | ||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||
| D. | Freigegenstände | |||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | - | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | - | 2 | - | 2 | III |
| 6. | Technische Dokumentation | 2 | - | - | - | - | 2 | III |
| 7. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| E. | Förderunterricht 4 | |||||||
| 1. | Deutsch | |||||||
| 2. | Englisch | |||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||
___________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||
_______________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Siehe Anlage 1.
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Ofenbautechnik liegen in der Planung, der Herstellung und Montage heizungstechnischer Anlagen und Hafnersystemen, sowie in der Beratung von fachspezifischen Handwerkerinnen und Handwerkern sowie von Endkunden. Auch die Dokumentation, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen sowie Materialprüfung mittels einschlägiger Software zählen zu den typischen Aufgabenbereichen. Die Einhaltung und Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen sind integrierte Bestandteile aller Tätigkeiten.
Kenntnisse und Fertigkeiten der Ofenbautechnikerinnen und Ofenbautechniker umfassen das Erstellen von Planungen, Durchführen berufsspezifischer Berechnungen, Bearbeiten und Herstellen von Öfen und Heizungsanlagen für Einzelraum-, Mehrraum- oder Ganzhausheizungen für feste Brennstoffe sowie andere Energieträger. Weitere typische Tätigkeitsfelder sind das Einbauen von Mess-, Steuer- und Regelsystemen in Öfen und Heizungsanlagen sowie die Durchführung von Funktionsanalysen und Abgasanalysen. Beraten von Kunden und fachspezifischen Handwerkerinnen und Handwerkern in Energie-, Klima- und Umweltfragen und Durchführen von Instandhaltungs- und Servicearbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards sind weitere Kompetenzen.
Die Absolventinnen und Absolventen können die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Elektrotechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der Gleichstrom- und der Wechselstromtechnik beschreiben und in der Gleichstromtechnik anwenden und die Sicherheitsvorschriften nennen und anwenden.
Im Bereich Statik und Festigkeitslehre können die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der Statik und der Festigkeitslehre beschreiben, einfache statische Aufgaben ihres Fachgebietes lösen, Bauteile bauphysikalisch, humanökologisch und materialgerecht analysieren und dimensionieren und fachbezogenen Normen anwenden.
Im Bereich Bauphysik können die Absolventinnen und Absolventen die Schritte zum Bau eines Gebäudes benennen und beschreiben, verschiedene Bauweisen von Gebäuden beschreiben und fachbezogene Vorschriften nennen und beschreiben.
Im Bereich Gebäudetechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Kennzahlen für den Energiebedarf beschreiben und anwenden, einen Energieausweis beschreiben und erklären, Einflüsse auf die Energiekennzahl beschreiben und anwenden, Maßnahmen für den Brandschutz beschreiben und anwenden und Anforderungen an den Schallschutz beschreiben und erklären.
Im Bereich Behaglichkeit können die Absolventinnen und Absolventen den Wärmehaushalt des Menschen beschreiben und erklären und Einflüsse auf die Behaglichkeit beschreiben und bewerten.
Im Bereich keramische Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen praxisübliche keramische Rohstoffe, Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate beschreiben und verwenden, die Eigenschaften keramischer Werkstoffe beschreiben und für verschiedene Anwendungen beurteilen und praxisübliche Bearbeitungsverfahren und Maschinen verwenden und für verschiedene Anforderungen auswählen.
Im Bereich nichtkeramische Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen praxisübliche nichtkeramische Werkstoffe beschreiben und anwenden, die Eigenschaften nichtkeramischer Werkstoffe beschreiben und beurteilen und Bearbeitungsverfahren und Maschinen für verschiedene Anforderungen auswählen.
Im Bereich Qualitätssicherung können die Absolventinnen und Absolventen Qualitätskriterien im Materialbereich und im Produktionsablauf benennen und erklären, Qualitätskontrollen im Materialbereich durchführen und bewerten und relevante Gesetze, Verordnungen und Normen beschreiben.
Im Bereich Arbeits- und Umweltschutz können die Absolventinnen und Absolventen ergonomische Einflussfaktoren auf die Arbeitsplatzgestaltung beschreiben und anwenden, Schutzmaßnahmen gegen Lärm, Staub und Hitze benennen und durchführen und die Schutzvorrichtungen im Arbeitsbereich handhaben.
Im Bereich Heizungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Verluste und Einflüsse auf den Wärmebedarf eines Gebäudes benennen und ermitteln, die Heizlastberechnung für einfache Gebäude und Raumverbände durchführen und einen Kachelofen auslegen und berechnen.
Im Bereich Hafnersysteme können die Absolventinnen und Absolventen die Merkmale und Eigenschaften von verschiedenen Hafnersystemen nennen und beschreiben, die Materialien für verschiedene Hafnersysteme beschreiben und bewerten und einschlägigen Normen und Vorschriften anwenden.
Im Bereich Energiequellen und Umwelttechnik können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Energiequellen erklären, die Merkmale und Eigenschaften von verschiedenen Energiequellen nennen und beschreiben und die Einflüsse verschiedener Energiequellen auf die Umweltverschmutzung beschreiben und bewerten.
Im Bereich Kachelofentechnik können die Absolventinnen und Absolventen die einschlägigen Normen und Vorschriften nennen und beschreiben, die Ausführungsdetails im Kachelofenbau erklären und einsetzen und brandschutztechnische Vorgaben im Kachelofenbau beschreiben und anwenden.
Im Bereich Hydraulik können die Absolventinnen und Absolventen wassergeführte Heizungssysteme erklären und bewerten, Merkmale und Eigenschaften von verschiedenen Heizungssystemen nennen und beschreiben und den Kachelofen in ein hydraulisches Heizungssystem implementieren und bewerten.
Im Bereich vertiefende Kachelofentechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und den Einfluss einer Abgasanlage benennen und beschreiben, die gesetzlichen Vorgaben im Bereich Baurecht nennen und anwenden und die Einflüsse auf den Kachelofen im modernen Wohnbau beschreiben und erklären.
Im Bereich Konstruktionsübung können die Absolventinnen und Absolventen einen Satz technischer Zeichnungen in branchenüblichen Zeichenprogrammen erstellen, verschiedene Hafnersysteme an eine örtliche Gegebenheit angepasst auslegen, eine Planung eines Hafnersystems unter der Berücksichtigung von „Kundenwünschen“ durchführen und die Planung mit Hilfe von handelsüblichen Softwareprogrammen umsetzen.
Im Bereich Entwurfsprojekt können die Absolventinnen und Absolventen malerische und räumliche Darstellungsmittel und -techniken anwenden, perspektivische Darstellungen von Körpern erstellen, Ideen in Form von Skizzen und Präsentationskonzepten umsetzen und darstellen und eigene Ideen für die Umsetzung eines Kachelofens entwickeln und ausführen.
Im Bereich Laboratorium und Projekt können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheits- und Qualitätsanforderungen auswählen und anwenden und komplexe Projekte aus dem Fachgebiet planen, durchführen und die erforderlichen Unterlagen erstellen.
Im Bereich Grundlegende Techniken können die Absolventinnen und Absolventen einen traditionell gesetzten Kachelofen nach Vorgaben errichten, Ofenanlagen mit diversen Gestaltungstechniken bauen und dien Ofenanlage mit Luftspalt nach Vorgaben errichten.
Im Bereich projektbezogene Anwendungen können die Absolventinnen und Absolventen Ofenanalgen nach Vorgaben auslegen und ausführen und verschiedene Ofenanlagen errichten.
Im Bereich Keramiktechnik können die Absolventinnen und Absolventen auf Grund technischer, ökologischer und wirtschaftlicher Kriterien eine zweckmäßige Werkstoffauswahl treffen, eine Auswahl entsprechender Bearbeitungsverfahren für Einzel- und Serienfertigung trennen und erklären und die Grundlagen der Automation und elektronischer Informationsverarbeitung in facheinschlägigen Bereichen beschreiben und erklären.
Im Bereich Energietechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Energietechnik und der Wärmeübertragen beschreiben und anwenden, verschiedene Hafnersysteme und deren Eigenschaften erklären und analysieren, die Normen im Bereich Energietechnik nennen und beschreiben und technische Ausführungsdetails in der Ofenbautechnik beschreiben und erklären.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“ und „Wirtschaft und Recht“.
Siehe Anlage 1.
Die Studierenden können
– quantitative Aufgabenstellungen auf dem jeweiligen Wissensstand mathematisch modellieren, numerische Ergebnisse ermitteln und zeitgemäße Rechenhilfen einsetzen;
– Aufgabenstellungen des Fachgebietes unter Anwendung der aus dem begleitenden fachtheoretischen Unterricht bekannten Gesetze durch Gleichungen und Funktionen modellieren.
Anwendungen aus dem Fachgebiet; Verwendung der in der Praxis üblichen Rechenhilfen; Einsatz von für das Fachgebiet relevanten Technologien.
1. Kompetenzmodul:
Die Studierenden können im
Bereich Zahlen und Maße
- mit komplexen Zahlen rechnen und die Ergebnisse in der Gaußschen Zahlenebene interpretieren.
Bereich Algebra und Geometrie
– die Lösbarkeit von linearen Gleichungssystemen argumentieren, die Lösungsfälle an Hand von Beispielen veranschaulichen und lineare Gleichungssysteme in zwei und mehr Variablen lösen;
– lineare und quadratische Gleichungen lösen und die verschiedenen Lösungsfälle argumentieren sowie einfache Gleichungen mit trigonometrischen Funktionen, Exponential- und Logarithmusfunktionen lösen;
– können im allgemeinen Dreieck und anderen ebenen Figuren Sinus- bzw. Kosinussatz anwenden und die Flächeninhalte der Figuren berechnen.
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– Funktionen als Modelle zur Beschreibung der Abhängigkeit zwischen Größen verstehen, aufstellen und berechnen;
– Funktionen durch Wertetabellen und grafisch im rechtwinkeligen Koordinatensystem darstellen;
– die trigonometrischen Funktionen an Hand des Einheitskreises argumentieren, die Parameter der allgemeinen Sinusfunktion interpretieren, sinusförmige Vorgänge mit der allgemeinen Sinusfunktion modellieren.
Bereich Analysis
– anwendungsbezogene Aufgabenstellungen mithilfe von arithmetischen und geometrischen Folgen und Reihen modellieren, die Aufgaben lösen und Ergebnisse interpretieren;
– in Natur und Technik auftretende Änderungsraten mit dem Differenzen- und Differentialquotienten darstellen;
– mit Hilfe der Differentialrechnung die Eigenschaften der Funktionen (Nullstelle, Extremwerte, Wendestelle, Tangente, Monotonie, Krümmungsverhalten, Steigungswinkel, modellieren, berechnen und reflektieren;
– die Differentialrechnung anwendungsbezogen verwenden;
– Kurvendiskussionen und Umkehraufgaben von Polynomfunktionen anwendungsbezogen modellieren, berechnen und interpretieren;
– Aufgabenstellungen, die das Maximieren und Minimieren von Größen behandeln, aufstellen, berechnen und interpretieren.
Bereich Zahlen und Maße:
Komplexe Zahlen (Darstellung, Addition, Subtraktion; Polarkoordinaten und Polarformen; Multiplikation, Division).
Bereich Algebra und Geometrie:
Rechnen mit Gleichungen (Quadratische Gleichung, Exponentialgleichung, logarithmische Gleichung, trigonometrische Gleichung).
Lineare Gleichungssysteme (Lösbarkeit).
Elementare Geometrie und Trigonometrie (Allgemeines Dreieck: Sinussatz, Kosinussatz, trigonometrische Flächenformel).
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Quadratische Funktion, Polynomfunktion, Potenzfunktionen, Exponentialfunktion, trigonometrische Funktionen.
Eigenschaften von Funktionen (Nullstellen, Polstellen; Umkehrfunktion, logarithmische Skalierung).
Bereich Analysis:
Endliche Folgen und Reihen:
Arithmetische und geometrische Folgen und Reihen, Summenformel, Summenzeichen.
Zinseszins- und Rentenrechnung.
Differentialrechnung:
Differenzenquotient, Differentialquotient, Ableitung, Ableitungsregeln, höhere Ableitungen, Monotonie, Krümmungsverhalten, Extremwerte, Wendepunkte, Tangente, Steigungswinkel inklusive deren Anwendungen. Fachbezogene Anwendungen der Differentialrechnung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Analysis
– Differenzial- und Integralrechnung bei Problemstellungen aus dem Alltag, Wirtschaft und Wissenschaft sicher einsetzen, Lösungswege und Lösungen dokumentieren, interpretieren sowie erklären;
– die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.
Bereich Stochastik
– Beispiele für Zufallsexperimente und Ereignisse angeben und mit Baumdiagrammen modellieren;
– aus Stichprobenwerten Häufigkeitsverteilungen tabellarisch und grafisch darstellen;
– Lage- und Streuungsmaße berechnen und interpretieren, ein Boxplot erstellen und interpretieren;
– Zufallsexperimente mit Hilfe der Binomialverteilung verstehen und anwenden.
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– Wachstums-/Lade-/Zerfalls-/Entladeprozesse mit Exponentialfunktionen modellieren und berechnen;
– die Parameter der allgemeinen quadratischen Funktion interpretieren; quadratische Funktionen modellieren (auch in Scheitelpunktform) und Berechnungen mit diesen ausführen;
– die Parameter der Potenzfunktionen interpretieren; mit Potenzfunktionen modellieren und Berechnungen mit diesen ausführen.
Bereich Analysis:
Anwendungen von Kurvendiskussionen und Extremwertaufgaben in Technik und Wirtschaft. Integralrechnung im ausbildungsbezogenen Kontext (Energieaufwand, Volumenberechnungen, …)
Bereich Stochastik:
Wahrscheinlichkeitsrechnung (Zufallsexperimente; Baumdiagramme). Eindimensionale Datenbeschreibung (Häufigkeitsverteilung, Boxplot, Lage- und Streuungsmaße). Wahrscheinlichkeitsverteilungen (Binomialverteilung).
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Eigenschaften von Exponentialfunktionen (Nullstellen, Polstellen; Umkehrfunktion, logarithmische Skalierung).
Die Studierenden können
– Organisationsstrukturen nennen und die Auswirkungen von Strukturänderungen beurteilen;
– den Einsatz von Produktionsfaktoren auf einander abstimmen und optimieren;
– die Einflussfaktoren von betrieblichen Prozessen benennen, bewerten und optimieren;
– das Controlling erklären und anwenden;
– mit Hilfe der Marketinginstrumente unter Bedachtnahme der Nachhaltigkeit die Aktivitäten nach den Kundenbedürfnissen ausrichten.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Grundbegriffe der Betriebstechnik und der Betriebswirtschaft:
Wirtschaftlichkeitskennzahlen, wirtschaftliche, soziale und ökologische Ziele von Unternehmungen.
Unternehmensorganisation:
Aufbauorganisation und Ablauforganisation.
Unternehmensfunktionen:
Beschaffung, Produktion, Vertrieb, Finanzierung, Rechnungswesen, Controlling.
Rechnungswesen:
Grundlagen der Buchhaltung; Kostenrechnung.
Kompetenzmodule 3 und 4:
Logistik:
Grundlagen der Logistik, Planung und Steuerung im Bereich Materialwirtschaft, Betriebsmitteleinsatz und Betriebsmittelinstandhaltung.
Zeitwirtschaft:
Methoden der Zeitermittlung und Zeitplanung.
Produktionsplanung und -steuerung:
Grundlagen des betrieblichen Informationssystems zur Auftragsabwicklung, Produktionsplanung, Produktionssteuerung.
Personalwirtschaft:
Anforderungsermittlung, Entlohnung.
Controlling:
Operatives Controlling, Wirtschaftlichkeits- und Investitionsrechnung, Grundlagen der Finanzierung.
Marketing:
Ziele und Instrumente, Marktforschung, Produktmanagement und -innovation.
Unternehmensgründung:
Persönliche, finanzielle und fachliche Voraussetzungen.
Die Studierenden können
– den betriebswirtschaftlichen Einsatz des Qualitätsmanagements erklären;
– die für die Berufspraxis notwendige Sicherheit in der Anwendung von Techniken des Qualitätsmanagements besitzen;
– statistische Gesetzmäßigkeiten des Qualitätsmanagements anwenden;
– qualitätsrelevante Kosten analysieren, darstellen und ermitteln;
– die Erstellung eines Qualitätshandbuches betriebsintern koordinieren;
– Organisationsstrukturen benennen und die Auswirkungen von Strukturänderungen beurteilen;
– die Grundlagen des Projektmanagements, der Ablauf- und Ressourcenplanung erklären und anwenden können sowie Planungs- und Entscheidungstechniken einsetzen;
– Projektinformationssysteme aufbauen.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Qualitätsmanagement:
QM-Systeme, unterschiedliche QM-Normenreihen, Zertifizierung und Audits. Werkzeuge des Qualitätsmanagements, QM-Strategien.
Prozessmanagement:
Definition und Darstellung von Prozessen, Prozessmessung, Prozesskennzahlen.
Qualitätskosten:
Qualitätskosten als Prozesskennzahlen.
Kompetenzmodule 3 und 4:
Projektorganisation:
Methoden der Ideenfindung und der Strukturierung, Arbeitssysteme, Projektphasen, Personalplanung, Prozessstruktur.
Projektmanagement:
Projektplanung mit Optimierungstechniken, Projektdurchführung, Projektüberwachung, Fehleranalyse und -behebung, Informationsstruktur.
Die Studierenden können
– die IT–Infrastruktur nutzen, das Zusammenwirken von Hard- und Software verstehen, Leistungsmerkmale beurteilen sowie Hard- und Software auswählen;
– Standardsoftware anwenden und Schriftverkehr abwickeln, Präsentationen erstellen, Berechnungen und Auswertungen durchführen;
– auf elektronischem Wege kommunizieren, Informationen beschaffen und publizieren;
– die Grundlagen von Datenbanken verstehen und Datenbanken nutzen.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Computerarbeitsplatz:
Arbeitsumgebung, Hardware-Komponenten und ihr Zusammenwirken. Leistungsmerkmale. Rechnerarchitektur, Betriebssysteme, Dienstprogramme.
Internet:
Informationsbeschaffung und Kommunikation, Sicherheitsaspekte, Präsentation im Netz.
Standardsoftware:
Grundlagen, Programmieraufgaben.
Präsentationsprogramm:
Grundlagen, Gestalterische Grundelemente, Layout.
Datenbanken:
Datenbank-Modelle, Relationale Datenbanken, Tabellen, Abfragen, Formulare, Berichte.
Multimedia:
Dateiformate für Text, Bild, Ton und Video, Grundlagen der Bildbearbeitung, Gestaltung und Präsentation von Web-Dokumenten.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik
– die Grundbegriffe der Gleichstromtechnik beschreiben und anwenden;
– die Grundbegriffe der Wechselstromtechnik beschreiben;
– die Sicherheitsvorschriften nennen und anwenden.
Bereich Statik und Festigkeitslehre
– die Grundbegriffe der Statik und der Festigkeitslehre beschreiben;
– einfache statische Aufgaben ihres Fachgebietes lösen;
– Bauteile bauphysiksalisch, humanökologisch und materialgerecht analysieren und dimensionieren;
– die fachbezogenen Normen anwenden.
Bereich Elektrotechnik:
Elektrotechnische Begriffe, Größen und Einheiten, Schaltung von Widerständen und Kondensatoren, Sicherheitsvorschriften und elektrische Schutzmaßnahmen, fachbezogene Normen.
Bereich Statik und Festigkeitslehre:
Größen und Einheiten der Mechanik, Zusammensetzen und Zerlegen von Kräften, Gleichgewichtsbedingungen, Anwendungen auf Balken und Stäbe, Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Biegung), Dimensionierung einfacher Bauteile.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Bauphysik
– die Schritte zum Bau eines Gebäudes benennen und beschreiben;
– verschiedene Bauweisen von Gebäuden beschreiben;
– fachbezogenen Vorschriften nennen und beschreiben.
Bereich Bauphysik:
Rohbauarbeiten an Gebäuden, Wand- und Deckenaufbauten, Wärmedehnung, Dehnfugen, Entkoppelung von Bauteilen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Feuchteschutz
– Kennwerte des Feuchteschutzes in Gebäuden beschreiben und anwenden;
– Einflüsse auf die Entstehung von Feuchtigkeit in Gebäuden erkennen und bewerten;
– Maßnahmen für die Vermeidung von Feuchtigkeitsproblemen erklären und setzen.
Bereich Gebäudetechnik
– Kennzahlen für den Energiebedarf beschreiben und anwenden;
– einen Energieausweis beschreiben und erklären;
– Einflüsse auf die Energiekennzahlen beschreiben und anwenden.
Bereich Feuchteschutz:
Wasserdampf; relative Feuchtigkeit; Taupunkt; Dampfdruck; Wasserdampftransport (Diffusion, Kapillarleitung); Dampfsperre, Verhinderung von Kondensatbildung; Maßnahmen gegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung; Wärmebrücken.
Bereich Gebäudetechnik:
Energiekennzahlen; Energieausweis; Wärmeschutzverordnung; LEK-Werte.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Gebäudetechnik
– Maßnahmen für den Brandschutz beschreiben und anwenden;
– Anforderungen an den Schallschutz beschreiben und erklären.
Bereich Behaglichkeit
– den Wärmehaushalt des Menschen beschreiben und erklären;
– die Einflüsse auf die Behaglichkeit beschreiben und bewerten.
Bereich Gebäudetechnik:
Brandschutz, brandschutztechnische Vorschriften, Anforderungen an den Brandschutz; Schallschutz und Raumakustik; Anforderungen an den Schallschutz; Luftschalldämmung; Trittschalldämmung von Gebäuden; schalltechnische Anforderungen.
Bereich Behaglichkeit:
Thermische Kriterien für die Behaglichkeit (Temperaturen, Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit); weitere Kriterien für die Behaglichkeit, Einflüsse auf die Behaglichkeit und Gesundheit.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Keramische Werkstoffe
– praxisübliche keramischer Rohstoffe, Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate beschreiben und verwenden;
– die Eigenschaften der keramischen Werkstoffe beschreiben und für verschiedene Anwendungen zu beurteilen;
– praxisübliche Bearbeitungsverfahren und Maschinen verwenden und für verschiedene Anforderungen auswählen.
Bereich Nichtkeramische Werkstoffe
– praxisübliche nichtkeramische Werkstoffe beschreiben und anwenden;
– Eigenschaften von nichtkeramischen Werkstoffen beschreiben und beurteilen;
– Bearbeitungsverfahren und Maschinen für verschiedene Anwendungen auswählen.
Bereich Keramische Werkstoffe:
Feuerfeste Erzeugnisse; Oxidkeramik; feuerfeste Baustoffe; Feuerleicht- und Isoliersteine; feuerfeste Massen und Sondererzeugnisse; Bindemittel. Untersuchungsmethoden; technische Keramik; Sondermassen; Keramikfasern; Verbundwerkstoffe, Beschichtungen; Bearbeitungsverfahren, Werkzeuge und Maschinen.
Bereich Nichtkeramischer Werkstoffe:
Metalle (Stahl, Aluminium), Kunststoffe; Eigenschaften, Verarbeitungstechnologien, Einsatzgebiete.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Qualitätssicherung
– Qualitätskriterien im Materialbereich und im Produktionsablauf benennen und erklären;
– Qualitätskontrollen im Materialbereich durchführen und bewerten;
– Relevante Gesetze, Verordnungen und Normen beschreiben.
Bereich Arbeits- und Umweltschutz
– ergonomische Einflussfaktoren auf die Arbeitsplatzgestaltung beschreiben und anwenden;
– Schutzmaßnahmen gegen Lärm, Staub und Hitze benennen und durchführen;
– die Schutzvorrichtungen im Arbeitsbereich handhaben.
Bereich Qualitätssicherung:
Qualitätskriterien im Materialbereich und im Produktionsablauf; Qualitätskontrolle; relevante Gesetze, Verordnungen und Ö-Normen.
Bereich Arbeits- und Umweltschutz:
Arbeitsplatzgestaltung; Lärmschutz; Staubschutz; Hitzeschutz; Ergonometrie; Schutzvorrichtungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Heizungstechnik
– Verluste und Einflüsse auf den Wärmebedarf eines Gebäudes benennen und ermitteln;
– eine Heizlastberechnung für einfache Gebäude / Raumverbände durchführen;
– einen Kachelofen auslegen und berechnen.
Bereich Heizungstechnik:
Transmissions- und Lüftungsverluste, Ermittlung der Heizlast eines Raumes und mehrerer Räume; Berechnung von Kachelöfen; Luftreinhaltegesetze und –verordnungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Hafnersysteme
– die Merkmale und Eigenschaften von verschiedenen Hafnersystemen nennen und beschreiben;
– die Materialien für verschiedene Hafnersysteme beschreiben und bewerten;
– die einschlägigen Normen und Vorschriften anwenden.
Bereich Hafnersysteme:
Kachelofen, Grundofen, offener Kamin, Heizkamin, Herd, Ganzhausheizungen; Ofenbaumaterialien mit Eigenschaften und Einsatzgebieten; Wärmespeicherung und Wärmeabgabe; Kachel- und Schamotteerzeugung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Energiequellen und Umwelttechnik
– verschiedene Energiequellen erklären;
– die Merkmale und Eigenschaften von verschiedenen Energiequellen nennen und beschreiben;
– die Einflüsse verschiedener Energiequellen auf Umweltverschmutzung beschreiben und bewerten.
Bereich Kachelofentechnik
– die einschlägigen Normen und Vorschriften nennen und beschreiben;
– Ausführungsdetails im Kachelofenbau erklären und einsetzen;
– Brandschutztechnische Vorgaben im Kachelofenbau beschreiben und anwenden.
Bereich Energiequellen und Umwelttechnik:
Gasförmige, flüssige, feste Brennstoffe; Elektroenergie; Sonnenenergie; Windkraft; Verbrennungsvorgänge; Wasserkraft; Atomkraft.
Bereich Kachelofentechnik:
Ofenkonstruktionen (Hinterlüftung, Luftspalt, Zuluftleitungen, Sockelbau, Türeinbau); brandschutztechnische Vorgaben und Umsetzung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Hydraulik
– wassergeführte Heizungssysteme erklären und bewerten;
– Merkmale und Eigenschaften von verschiedenen Heizungssysteme nennen und beschreiben;
– den Kachelofen in ein hydraulisches Heizungssystem implementieren und bewerten.
Bereich Vertiefende Kachelofentechnik
– die Eigenschaften und den Einfluss einer Abgasanlage benennen und beschreiben;
– die gesetzlichen Vorgaben im Bereich Baurecht nennen und anwenden;
– Einflüsse auf den Kachelofen im modernen Wohnbau beschreiben und erklären.
Bereich Hydraulik:
Einbauten in hydraulischen Heizungssystemen (Pumpen, Ventile, Wärmetauscher, …); hydraulische Grundschaltungen, Wasser als Wärmeträger, Kachelofenganzhausheizungssysteme.
Bereich Vertiefende Kachelofentechnik:
Abgasanlage; Baurechtsgesetze und –vorschriften; Kachelofen im Niedrigenergiehaus und im Passivhaus (Zuluft).
Die Studierenden können
– die Wechselwirkung von sozialer, wirtschaftlicher, politischer und schöpferischer Situation im Verlauf der Geschichte innerhalb und außerhalb Europas erkennen;
– die Wesenszüge der Stilepochen, die Entstehung der Produkte und Techniken im Fachgebiet sowie die wesentliche kunsthistorische Diktion benennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden;
– Querverbindungen zwischen den einzelnen Epochen und Kunstströmungen herstellen;
– die Entwicklung des Designs im historischen Kontext überblicken;
– eine Basis für die eigenständige Beurteilung von Designprodukten in Bezug auf praktische, ästhetische und symbolische Funktionalität unter Berücksichtigung ökologischer, materialgerechter und produktionsgerechter Aspekte entwickeln;
– Verantwortungsbewusstsein bezüglich umweltverträglicher, nachhaltiger Produktions-, Vertriebs- und Entsorgungsverfahren im Entwurfsprozess anwenden.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Theorie und Kunst:
Einteilung; Begriffe; Gattungen; Funktionen; Kunstbetrachtungen und visuelle Kommunikation.
Geschichte der Kunst:
Exemplarische Beispiele von der Antike bis zum 20. Jahrhundert in ihrer Vorbildwirkung für spätere Kunstepochen und kulturelle Strömungen; Querverbindungen zu außereuropäischen Kulturen und Einflüssen auf Designentwicklung; Design; Technik; Fotografie; Werbung.
Handwerk und Design:
Historische Entwicklung von Design und Handwerkstechniken; Einfluss handwerklicher Verfahren auf die Ästhetik; Formgebung von Konsumprodukten als Manifestation kultureller, historischer, gesellschaftlicher und verfahrenstechnischer Entwicklungen.
Design und Gestaltung:
Raumauffassung; Proportionen; Rhythmus und Ordnung; gestalterische Hierarchien; Design als Entwicklungsprozess von der Bedarfsanalyse über Produktion und Vertrieb zur sinnvollen Nutzung (formale bis nachhaltige Bewertung); Nachhaltigkeit (ökologische Verantwortung; Konsumentenverhalten und Ergonomie; Gesamtwirtschaftlichkeit).
Gemäß Stundentafel I.1.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktionsübung
– Schnittzeichnungen von gegebenen Kachelöfen erstellen;
– einen Satz technischer Zeichnungen eines gegebenen Ofens erstellen;
– einen einfachen Kachelofen berechnen und zeichnen.
Bereich Entwurfsprojekt
– malerische und räumliche Darstellungsmittel und –techniken anwenden;
– Natur- und Objektstudien durchführen;
– Abstraktionen von Objekten als Gestaltungsmittel anwenden.
Bereich Konstruktionsübung:
Darstellung von Schnitten eines Kachelofens, senkrechter Schnitt, waagrechter Schnitt; Satz technischer Zeichnungen (Risse und Schnitte), Berechnung eines Kachelofens.
Bereich Entwurfsprojekt:
Verschiedene Darstellungstechniken und –mittel, Naturstudie, Objektstudien, Verfremdung bekannter Objekte.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktionsübung
– einen Kachelofen an eine örtliche Gegebenheit angepasst auslegen;
– Zeichnungen mit Hilfe von branchenüblichen Software Programmen erstellen;
– einen Satz technischer Zeichnungen in branchenüblichen Zeichenprogrammen erstellen.
Bereich Entwurfsprojekt
– Charakteristik und Symbolik von Farben erkennen und anwenden;
– Durchdringung, Überschneidungen und Verknüpfungen verschiedener Körper erstellen;
– perspektivische Darstellung von Körpern erstellen.
Bereich Konstruktionsübung:
3-dimensionale Zeichnung eines Kachelofens mit Hilfe von Palette CAD, Berechnung eines Kachelofens nach Kundenvorgaben, Schnittdarstellung.
Bereich Entwurfsprojekt:
Farbenlehre, Durchdringungen, Verknüpfungen und Überschneidungen geometrischer Körper, Zentralperspektive, 2-Punkt-Perspektive.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktionsübung
– verschiedene Hafnersysteme an eine örtliche Gegebenheit angepasst auslegen;
– Berechnung verschiedener Hafnersysteme mit Hilfe von branchenüblichen Software Programmen erstellen;
– Zeichnungen in branchenüblichen Zeichenprogrammen erstellen.
Bereich Entwurfsprojekt
– verschiedene Arten von Ideenfindung für eine gegebene Aufgabe durchführen;
– Ideen in Form von Skizzen und Präsentationskonzepten umsetzen und darstellen;
– eigene Designs für verschiedene Hafnersysteme entwickeln und darstellen.
Bereich Konstruktionsübung:
Heizkamin, Herd, Kombiofen, Warmluftofen, Ganzhausheizung, Einzimmer- und Mehrzimmerlösungen, Auslegung mit Hilfe von Kachelofenberechnung 2Plus und Darstellung in Palette CAD.
Bereich Entwurfsprojekt:
Entwicklung eines Designs für einen Kachelofen und Erstellung von Skizzen und einer Präsentation.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktionsübung
– eine Planung eines Hafnersystems unter der Berücksichtigung von „Kundenwünschen“ durchführen;
– die Planung mit Hilfe von handelsüblichen Softwareprogrammen umsetzen;
– eine „kundenfreundliche“ Darstellung des Ofens erstellen.
Bereich Entwurfsprojekt
– einen eigenständigen Präsentationsauftritt entwickeln;
– eigene Ideen für die Umsetzung eines Kachelofens entwickeln und ausführen.
Bereich Konstruktionsübung:
Auslegung eines Hafnersystems mit Hilfe von Kachelofenberechnung 2Plus und Darstellung in Palette CAD.
Bereich Entwurfsprojekt:
Entwicklung eines Designs für einen Kachelofen und Erstellung von Skizzen und einer Präsentation.
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in der Stundentafel I.1 und darüber hinaus:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen Konstruktion
– die Gesetzmäßigkeiten der Konstruktionslehre verstehen und anwenden;
– fachbezogene Normen und Vorschriften benennen und erklären;
– Technische Merkblätter und Datenblätter lesen und anwenden.
Bereich Grundlagen Entwurf
– verschiedene Darstellungsarten beschreiben und erklären;
– einfache Körper 3-dimensional grafisch darstellen;
– Natur- und Objektstudien durchführen.
Bereich Grundlagen Konstruktion:
Grundlagen zur Erstellung technischer Zeichnungen, Bemaßungen, Beschriftung, Werkzeichnungen einfacher technischer Körper erklären.
Bereich Grundlagen Entwurf:
Darstellungsarten, perspektivische Darstellung einfacher Körper (Zentralperspektive, 2-Punkt-Perspektive), Darstellung einfacher und komplexer Körper.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen Konstruktion
– Grundriss, Aufriss und Seitenriss eines Körpers erstellen;
– Schnittzeichnungen eines gegebenen Kachelofens erstellen;
– aus den Rissen den Aufbau eines Objektes ablesen und konstruktiv verwerten.
Bereich Entwurf
– eigene Ideen grafisch umsetzen und darstellen;
– das Design eines Kachelofens selbstständig erarbeiten und grafisch darstellen;
– Anschauungsskizzen eines Kachelofens erstellen.
Bereich Grundlagen Konstruktion:
Umwandlung von 2-dimensionalen Rissen in eine 3-dimensionale Darstellung, Grundriss, Seitenriss und Aufriss eines einfachen geometrischen Objekts (Ofen) erstellen, Schnittzeichnungen eines Kachelofens erstellen.
Bereich Entwurf:
Entwicklung eigener Ideen, grafische Darstellung, Design eines einfachen Kachelofens, kundengerechte Darstellung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Laboratorium und Projekt
– eine Messaufgabe der betrieblichen Praxis ausführen und analysieren.
Bereich Laboratorium und Projekt:
Eine vorgegebene Messaufgabe durchführen und die Ergebnisse dokumentieren und darstellen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Laboratorium und Projekt
– eine Planungsaufgabe der betrieblichen Praxis selbstständig ausführen und analysieren.
Bereich Laboratorium und Projekt:
Planung Projekte aus dem Fachgebiet mit wirtschaftlicher Betrachtung und Erstellung aller notwendigen Dokumente.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Laboratorium und Projekt
– geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheits- und Qualitätsanforderungen für eine Planungs- und Messaufgabe auswählen und anwenden.
Bereich Laboratorium und Projekt:
Planung der geeigneten Methoden und Geräte für Projekte aus dem Fachgebiet mit wirtschaftlicher Betrachtung und Erstellung aller notwendigen Dokumente.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Laboratorium und Projekt
– Planung komplexer Projekte aus dem Fachgebiet durchführen.
Bereich Laboratorium und Projekt:
Planung komplexer Projekte aus dem Fachgebiet mit wirtschaftlicher Betrachtung und Erstellung aller notwendigen Dokumente.
Gemäß Stundentafel I.1.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlegende Techniken
– die Arbeitsgänge anwenden und in exakter Fachsprache analysieren und Ergebnisse analysieren;
– die facheinschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften beschreiben und anwenden;
– einen traditionell gesetzten Kachelofen nach Vorgaben errichten.
Bereich Grundlegende Techniken:
Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Setzen von Fußsimse und Blattsimse, Setzen von Kachelreihen, Einbau eines keramischen Brennraums und eines keramischen Zugsystems.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlegende Techniken
– fachspezifische Werkzeuge, Einrichtungen, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
– Ofenanlagen mit diversen Aufbau- und Gestaltungstechniken bauen;
– Ofenanlagen mit Luftspalt nach Vorgaben bauen.
Bereich Grundlegende Techniken:
Handhaben und instand halten von Werkzeugen, Maschinen und Arbeitsbehelfe, Bau von Ofenanlagen mit Luftspalt, Bau keramischer Hülle.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Projektebezogene Anwendungen
– Ofenanlagen nach Vorgaben auslegen und ausführen.
Bereich Projektbezogene Anwendungen:
Auslegung einer Ofenanlage nach Vorgaben, Bau der Ofenanlage mit verschiedenen technischen Einbauten (Zuluft, Verbrennungsluftklappe).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Projektebezogene Anwendungen
– verschiedene Ofenanlagen ausführen.
Bereich Projektbezogene Anwendungen:
verschiedene Heizungsanlagen (Heizkamin, Warmluftofen, Kombiofen, Ganzhausheizungsanlagen).
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in der Stundentafel I.1 und darüber hinaus:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundausbildung
– die Werkstättenordnung erklären und anwenden und den Werkstättenbetrieb ausführen;
– die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften beschreiben und beachten;
– die im Fachgebiet verwendeten Werkzeuge, Einrichtungen und Maschinen handhaben und instandhalten;
– die Eigenschaften, sowie die Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe erklären.
Bereich Grundausbildung:
Werkstättenordnung, Werkstättenbetrieb, Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften; Werkzeuge, Einrichtungen, Maschinen, Fachsprache, Werkstoffe, Hilfsstoffe.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundausbildung
– facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen erstellen;
– facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen und aufgabenbedingt anwenden;
– einen Brennraum, das Zugsystem und die Hülle eines gegebenen Kachelofens aufbauen.
Bereich Grundausbildung:
Fertigung von Produkten unter Berücksichtigung verschiedener Bearbeitungstechniken, Masseaufbereitung für unterschiedliche Anwendungen. Bau eines Grundofens.
Gemäß Stundentafel I.2.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Keramiktechnik
– die Arten und Eigenschaften der in der Praxis verwendeten Werkstoffe erklären und anwenden;
– die verschiedenen Hilfsstoffe und deren Einsatzgebiete benennen und erklären.
Bereich Energietechnik
– die Grundlagen der Energietechnik beschreiben und anwenden;
– verschiedene Arten der Wärmeübertragung erklären und analysieren.
Bereich Keramiktechnik:
Aufbau, Eigenschaften, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten von keramischen Rohstoffen und Werkstoffen, Hilfsstoffe (Eigenschaften, Verwendungsgebiete).
Bereich Energietechnik:
Relevante Größen und Einheiten (Leistung, Energie, Wärmeübertragung), Wärmeübertragungsarten (Leitung, Konvektion, Strahlung).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Keramiktechnik
– die verschiedenen Formgebungsverfahren benennen und erklären;
– die Anwendungsgebiete der Formgebungsverfahren erklären.
Bereich Energietechnik
– verschiedene Arten von Hafnersystemen erklären und analysieren;
– Eigenschaften von verschiedenen Hafnersystemen nennen und erklären.
Bereich Keramiktechnik:
Formgebungsverfahren, Anwendungsgebiete.
Bereich Energietechnik:
Hafnersysteme – Arten, Merkmale und Eigenschaften (Speicherofen, Heizkamin, Herd, …).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Keramiktechnik
– auf Grund technischer, ökologischer und wirtschaftlicher Kriterien eine zweckmäßige Werkstoffauswahl treffen;
– eine Auswahl entsprechender Bearbeitungsverfahren für Einzel- und Serienfertigung treffen und erklären.
Bereich Energietechnik
– die Normen im Bereich der Energietechnik nennen und beschreiben.
Bereich Keramiktechnik:
Zweckmäßige Werkstoffauswahl, Bearbeitungsverfahren für Einzel- und Serienfertigungen.
Bereich Energietechnik:
Normen, Gesetze und Vorschriften im Bereich Energietechnik bzw. Heizungstechnik.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Keramiktechnik
– Grundlagen der Automation und elektronischer Informationsverarbeitung in facheinschlägigen Bereichen beschreiben und erklären.
Bereich Energietechnik
– technische Ausführungsdetails im Ofenbautechnik beschreiben und erklären.
Bereich Keramiktechnik:
Facheinschlägigen Grundlagen der Automation und Informationsverarbeitung.
Bereich Energietechnik:
Technische Merkblätter im Bereich Ofenbautechnik.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
(Gesamtsemesterstundenzahl und Semesterstundenwochen der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | III/III |
| 2. | Deutsch | 6 | 3 | 3 | 2 | 2 | 16 | I |
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I |
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 5 | 5 | 2 | 2 | 18 | I |
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III |
| 7. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | 2 | - | - | 6 | I |
| 8. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | 4 | II |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||
| 1. | Angewandte Physik | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II |
| 2. | Chemie und Biochemie | - | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | II |
| 3. | Technologie | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
| 4. | Betriebstechnik | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 5. | Projektstudien 4 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
| 6. | Laboratorium | - | 4 | 4 | 6 | 6 | 20 | I |
| 7. | Anatomie und Physiologie | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II |
| 8. | Pathologie des Auges | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
| 9. | Technische Optik | - | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | I |
| 10. | Optometrie | - | 3 | 3 | 4 | 4 | 14 | I |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 36 | 36 | 37 | 37 | 169 | ||
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung | ||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||
| D. | Freigegenstände | |||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | 2 | - | - | - | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | 2 | - | - | - | - | 2 | I |
| 3. | Technisches Zeichnen | 2 | - | - | - | - | 2 | I |
| E. | Förderunterricht 5 | |||||||
| 1. | Deutsch | |||||||
| 2. | Englisch | |||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||
____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterstundenzahl und Semesterstundenwochen der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||||||
___________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Siehe Anlage 1.
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Optometrie liegen in der Anwendung ihres Fachwissens für die Vermessung der Sehkraft, der Anfertigung und Bearbeitung optischer Gläser, Brillen und Kontaktlinsen, sowie deren Reparatur und Wartung.
Bei der Ermittlung der individuellen Sehanforderungen bei unterschiedlichen beruflichen Tätigkeiten, wie zB bei Bildschirmarbeitsplätzen, technischen Berufsfeldern (optische Schutzbrillen), Freizeittätigkeiten (Sportbrillen) und im Profisport (zB Schießbrillen) verfügen sie neben der Möglichkeit zur Vermessung der Sehkraft auch über Kenntnisse für die Anfertigung verschiedener Hilfsmittel.
Die Versorgung von Kundinnen und Kunden mit vergrößernden Sehhilfen wird theoretisch und praktisch vermittelt.
Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der optischen Industrie arbeiten sie in der Entwicklung neuer Designs für Brillen und Kontaktlinsen, vertreten die einschlägige Industrie bei ihren Kundinnen und Kunden (Augenärztinnen und Augenärzte, Optikgeschäfte, Forschungseinrichtungen). Sie können eigenverantwortlich Optikbetriebe führen. Sie verfügen über Kenntnisse des Qualitäts- und Produktmanagements, der Personalführung. Sie sind berechtigt Lehrlinge auszubilden.
Im Bereich der Wärmelehre verfügen die Absolventinnen und Absolventen über Kenntnisse der Temperatur und Wärmemessung, können die Grundbegriffe von Temperatur, Dehnung und Wärme und Wärmeübergänge beschreiben und die Sicherheitsvorschriften nennen und anwenden.
Im Bereich der Schwingungs- und Wellenlehre können die Absolventinnen und Absolventen charakteristische Eigenschaften von Schwingungen und Wellen beschreiben und einfache Aufgaben im Bereich Akustik einschließlich Infraschall und Ultraschall lösen.
Im Bereich Lichttechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Theorien über das Licht, lichttechnische Größen und Einheiten, den Bereich Fotometrie und Farbmessung. Sie können den Bereich der Temperaturstrahlung und Lumineszenz beschreiben und erklären und kennen technische Lichtquellen. Sie kennen die Beleuchtung an verschiedenen Arbeitsplätzen und können entsprechende Lösungsvorschläge erarbeiten.
Im Bereich der Optik können die Absolventinnen und Absolventen die Phänomene Beugung, Interferenz und Polarisation beschreiben und erklären.
Im Bereich Magnetismus können die Absolventinnen und Absolventen Elektromagnetismus und elektromagnetische Induktion beschreiben und erklären. Sie kennen deren Anwendung in Generatoren und Motoren und können magnetische Eigenschaften von Stoffen beschreiben.
Im Bereich Elektrizität verfügen die Absolventinnen und Absolventen über Grundkenntnisse über Ladung, elektrisches Feld, Spannung, Strom, Arbeit und Leistung. Sie kennen Elektronenleiter und Halbleiter und verfügen über Kenntnisse deren Anwendungen im technischen Bereich.
Im Bereich Quantenphysik verfügen die Absolventinnen und Absolventen über Kenntnisse des lichtelektrischen Effekts, kennen Lasertechnik und deren Anwendungsgebiete und können die Elektronenoptik beschreiben und erklären.
Im Bereich chemische Reaktionen können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Reaktionsarten beschreiben, die Reaktionsenergie berechnen. Das chemische Gleichgewicht benennen und beschreiben und Katalyse beschreiben und erklären.
Im Bereich Säure- und Basereaktionen können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau verschiedener organischer und anorganischer Säuren und Basen und deren Wirkung benennen und beschreiben. Sie kennen die Bedeutung des pH-Werts, können den Aufbau und die Wirkung von Salzen, Elektrolyten und Puffersystemen beschreiben und erklären.
Im Bereich der Nichtmetalle können die Absolventinnen und Absolventen die Elemente Stickstoff, Phosphor, Kohlenstoff, Silizium und deren Verbindungen sowie Halogene und deren Verbindungen benennen und beschreiben.
Im Bereich der Metalle können die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften technisch wichtiger Metalle benennen und beschreiben. Sie können die elektrochemische Spannungsreihe beschreiben und erklären. Sie können die Korrosion beschreiben und erklären.
Im Bereich Organische Chemie können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Anwendung von Kohlenwasserstoffen, die Reaktionen organischer Verbindungen benennen und beschreiben. Sie können den Aufbau von Alkoholen, Carbonylen, Carbonsäuren, Fetten und Lipoiden sowie Tensiden benennen und beschreiben und kennen deren Anwendungsgebiete.
Im Bereich Kunststoffe kennen die Absolventinnen und Absolventen die Einteilung, die Herstellung und die Eigenschaften unterschiedlicher Kunststoffe und können deren Verarbeitung beschreiben und erklären.
Im Bereich Farbstoffchemie können die Absolventinnen und Absolventen die Herkunft verschiedener Farbstoffe erklären und beschreiben und die Anwendung in fotochemischen Reaktionen benennen.
Im Bereich Biochemie können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau von Kohlehydraten, Aminosäuren und Eiweißstoffen beschreiben, die Wirkung von Enzymen erklären und unterschiedliche Stoffwechselreaktionen benennen und beschreiben.
Im Bereich Umwelttechnik können die Absolventinnen und Absolventen Luft-, Wasser- und Bodenverunreinigungen benennen, Energieprobleme beschreiben und erklären und Recyclingmaßnahmen anwenden.
Im Bereich der Kontaktlinsenchemie können die Absolventinnen und Absolventen den chemischen Aufbau des Tränenfilms erklären, den Hornhautstoffwechsel beschreiben und kennen die chemische Struktur verschiedener Kontaktlinsenmaterialien.
Im Bereich Pharmazie können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau von verschiedenen Kontaktlinsenreinigungs- und Pflegemitteln benennen und beschreiben und kennen da Arzneimittelgesetz.
Im Bereich Hygiene können die Absolventinnen und Absolventen kennen die Grundbegriffe der Mikrobiologie, Verfahren zur Sterilisation, Desinfektion und Konservierung von Materialien und können die Anwendung in Personal- und Betriebshygiene beschreiben und erklären.
Im Bereich Wirkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen können Vitamine und Hormone beschreiben, das Prinzip der Pharmakonwirkung erklären und Grundbegriffe der Toxikologie benennen und beschreiben.
Im Bereich Fassungen und Gläser können die Absolventinnen und Absolventen die Bestandteile, die Herstellung, die Eigenschaften und Materialparameter der unterschiedlichen Arten der Glas- und Fassungsmaterialien benennen und beschreiben. Sie können verschiedene Verfahren zur Fertigung von Brillengläsern und Brillenfassungen und deren Bearbeitung beschreiben. Sie können verschiedene Möglichkeiten der Oberflächenbearbeitung, Glashärtung und Entspiegelung von Gläsern beschreiben.
Im Bereich Materialien kennen die Absolventinnen und Absolventen neben den Gläser- und Fassungsmaterialien Hilfsstoffe für die Bearbeitung.
Im Bereich Fertigungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Herstellung und Bearbeitung optischer Flächen und mechanischer Teile beschreiben.
Im Bereich Kontaktlinsenoptik kennen die Absolventinnen und Absolventen Materialien für formstabile und weiche Kontaktlinsen, deren Herstellung und Oberflächenbearbeitung und verschiedene Messverfahren. Sie können Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Benetzungsmittel, Schleif- und Poliermittel benennen und deren Anwendung beschreiben.
Im Bereich Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Methoden zur Planung und Überwachung von Projekten anwenden und die unterschiedlichen Rollen in Teamprojekten erkennen und ausfüllen. Sie kennen verschiedene Präsentationstechniken und können diese anwenden.
Im Bereich Sicherheit und Unfallverhütung kennen die Absolventinnen und Absolventen die entsprechenden Vorschriften und können diese anwenden. Sie können die in der Praxis anfallenden Mess- und Prüfaufgaben mit entsprechenden Geräten lösen und die Ergebnisse dokumentieren und interpretieren.
Im Bereich Organe und Organsysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Gewebelehre, den Aufbau und die Funktion der Organsysteme.
Im Bereich Sehapparat kennen die Absolventinnen und Absolventen die spezielle Anatomie und Funktion der unterschiedlichen Abschnitte.
Im Bereich Pathologie des Auges erkennen die Absolventinnen und Absolventen abnorme Veränderungen des menschlichen Auges und seiner Funktionen und kennen verschiedene Krankheitsbilder. Sie kennen Funktionsprüfungs- und Untersuchungsmethoden des Auges und können Grundlagen der Augenchirurgie beschreiben. Sie können einschlägige Probleme der Berufspraxis durch Überweisung an den Facharzt lösen.
Im Bereich der optischen Bauelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die Zusammensetzung verschiedener optischer und optometrischer Geräte, können diese handhaben und ihre Ergebnisse interpretieren. Sie können unterschiedliche optische Systeme berechnen, bewerten und optimieren.
Im Bereich Refraktion kennen die Absolventinnen und Absolventen Größe, Gestaltung und Ausstattung von Refraktionsräumen können dieses Wissen anwenden.
Im Bereich Sehorgan können die Absolventinnen und Absolventen Anamnese, Inspektion des Auges und subjektive und objektive Refraktion mit unterschiedlichen Geräten und Messverfahren monokular und binokular durchführen.
Im Bereich Brillenanpassung und –fertigung kennen die Absolventinnen und Absolventen Auswahlkriterien für Brillengläser, Praxisregeln für deren Zentrierung und verfügen über Kenntnisse über Brillenfassungen und deren Anpassung.
Im Bereich Ergooptometrie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen benennen und können geeignete Sehbehelfe auswählen und anpassen.
Im Bereich Versorgung von sehschwachen Menschen können die Absolventinnen und Absolventen die Prüfung für die Ferne und Nähe durchführen, die Auswahlkriterien für die Anpassung der vergrößernden Sehhilfen anwenden und die Anwendung durchführen.
Im Bereich der Kontaktlinsenoptik können die Absolventinnen und Absolventen die Richtlinien für Ausgestaltung des Kontaktlinsenraumes anwenden. Sie können weiche und formstabile Kontaktlinsen anpassen und kennen verschiedene Anwendungsmöglichkeiten für Kontaktlinsen. Sie kennen die Möglichkeiten der Kontaktlinsennacharbeit und können dies anwenden.
Im Bereich Werkstätte können die Absolventinnen und Absolventen Geräte für die Vermessung und Justierung von Sehbehelfen handhaben und können Sehbehelfe anfertigen und reparieren.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“:
Siehe Anlage 1.
„Ethik“ und „Wirtschaft und Recht“:
Siehe Anlage 1.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrizität, Magnetismus und Elektromagnetismus
– die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären;
– in den Teilgebieten Elektrizität, Magnetismus und Elektromagnetismus grundlegende Kenntnisse erklären.
Bereich Elektrizität, Magnetismus und Elektromagnetismus:
Elektrizität: Ladung, elektrisches Feld, Spannung, Strom, Arbeit, Leistung, Elektronenleiter, Halbleiter; Magnetismus: Magnetfelder, weiße Bezirke, magnetische Eigenschaften der Stoffe (ferromagnetisch, paramagnetisch, diamagnetisch); Elektromagnetismus: Elektromagnetische Feld, Elektromagnetische Induktion, Generator, Motor.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Wärmelehre und Druck
– die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären;
– in den Teilgebieten Wärmelehre und Druck grundlegende Kenntnisse erklären.
Bereich Wärmelehre und Druck:
Wärmelehre: Temperatur, Temperaturmessung; Dehnung, Wärme und Wärmemessung; Wärmetransport, Wärmeübergänge, Elektrowärme; Druck: Definition, Messung, Zusammenhand Druck und Temperatur, Messung von Druck.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Mechanische Schwingungen und Wellen und Optik
– die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären;
– in den Teilgebieten mechanische Schwingungen und Wellen und Optik grundlegende Kenntnisse erklären.
Bereich Mechanische Schwingungen und Wellen und Optik:
Mechanische Schwingungen und Wellen: Charakteristische Eigenschaften; Akustik einschließlich Infraschall und Ultraschall; Optik: Strahlenoptik, Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Quantenphysik und Lichttechnik
– die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären;
– in den Teilgebieten Quantenphysik und Lichttechnik grundlegende Kenntnisse erklären.
Bereich Quantenphysik und Lichttechnik:
Quantenphysik: Lichtelektrischer Effekt, Laser, Elektronenoptik; Lichttechnik: Lichttheorie, lichttechnische Größen und Einheiten, Fotometrie, Farbmessung; Temperaturstrahlung, Lumineszenz, technische Lichtquellen; Beleuchtung am Arbeitsplatz.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Anorganische Chemie
– die Kausalzusammenhänge bei chemischen Prozessen verstehen und die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze beherrschen;
– über die Vermittlung der chemischen Grundlagen technischer und biologischer Vorgänge zu verantwortungsbewusster Verwendung chemischer Substanzen in der Berufsarbeit gelangen.
Bereich Anorganische Chemie:
Aufbau der Materie: Atommodelle, Stoffmenge, Chem. Rechnen; Bindungsarten: Atom-, Metall- und Ionenbindung, Zwischenmolekulare Kräfte; Thermochemie = Energieumsatz bei Reaktionen: Enthalpie, Entropie, Gibbs Energie, Katalysatoren; Redoxreaktion: Oxidation, Reduktion, Verbrennungsvorgänge; Reaktionsgeschwindigkeiten: Einfluss Konzentration, Temperatur und Aggregatszustand, Chem. Gleichgewicht; Säuren und Basen: Definitionen, Eigenschaften, pH-Wert, Neutralisation, Salze.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Anorganische Chemie
– die Kausalzusammenhänge bei chemischen Prozessen verstehen und die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze beherrschen;
– über die Vermittlung der chemischen Grundlagen technischer und biologischer Vorgänge zu verantwortungsbewusster Verwendung chemischer Substanzen in der Berufsarbeit gelangen.
Bereich Anorganische Chemie:
Elektrochemie: chem. Spannungsreihe, Batterien, Akkumulatoren, Elektrolyse und Korrosion; Luft: Bestandteile, Trennung, Atmosphäre; Wasser und Löslichkeit: Eigenschaften, Löslichkeit nach Aggregatzustand, Beispiel Wasserhärte; Sauerstoff: Vorkommen, Verwendung, Ozon, Peroxide; Kohlenstoff: elementarer Kohlenstoff, Kohlenstoffoxide, Treibhauseffekt; Silizium: Elementares Silizium, Quarz, Technische Silikate, Keramik.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Anorganische Chemie und organische Chemie
– die Kausalzusammenhänge bei chemischen Prozessen verstehen und die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze beherrschen;
– über die Vermittlung der chemischen Grundlagen technischer und biologischer Vorgänge zu verantwortungsbewusster Verwendung chemischer Substanzen in der Berufsarbeit gelangen.
Bereich Anorganische Chemie und organische Chemie:
Metalle und Legierungen: Eisen, Stahl, Aluminium, Kupfer, Edelmetalle: Vorkommen, Gewinnung, Eigenschaften, Verwendung; Organische Chemie: Nomenklatur, Alkane, Alkene Alkine, Aromaten; Alkohole: Nomenklatur und Einteilung, Methanol, Ethanol, Nachweis, Aldehyde; Carbonsäuren: Benennung, Herstellung, Reaktionen: Fettsäuren, Ester, Polyester; Tenside: Definition; Waschwirkung, Waschmittel; Kohlenhydrate, Stärke: Einfach-, Zweifach-, Mehrfachzucker, Beispiele, Eigenschaften und Funktion.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Chemie und Kontaktlinsenhygiene
– die Kausalzusammenhänge bei chemischen Prozessen verstehen und die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze beherrschen;
– über die Vermittlung der chemischen Grundlagen technischer und biologischer Vorgänge zu verantwortungsbewusster Verwendung chemischer Substanzen in der Berufsarbeit gelangen.
Bereich Chemie und Kontaktlinsenhygiene:
Proteine: Aufbau, Verwendung, Aminosäuren. Peptidbildung, Proteine, Enzyme, Eiweißsynthesen im Körper, Proteinabbau; Hygiene: Krankheitserreger, Infektionswegen, Pathogenität, Virulenz, Bekämpfung, Desinfektion, Sterilisation; Bakterien: Aufbau, Funktion, Vermehrung, Bekämpfung; Pilze: Einteilung, Pilzinfektion beim Menschen, Bekämpfung; Viren: Aufbau. Funktion. Vermehrung, Maßnahmen: Hygienemaßnahmen bei Kontaktlinsen: Reinigung, Desinfektion von CL, Lagerung, Abspülen, Benetzungslösungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Anorganische Gläser
– die Bestandteile, die Herstellung, die Eigenschaften und Materialparameter der unterschiedlichen Arten der Glasmaterialien benennen und beschreiben;
– verschiedene Verfahren für die Bearbeitung von Gläsern erklären;
– Hilfsstoffe für die Bearbeitung von Gläsern benennen und deren Wirkungsweise erklären.
Bereich Fassungen
– die Bestandteile, die Herstellung, die Eigenschaften und Materialparameter der unterschiedlichen Arten der Fassungsmaterialien benennen und beschreiben;
– verschiedene Verfahren für die Bearbeitung von Fassungen erklären;
– Hilfsstoffe für die Bearbeitung von Fassungen benennen und deren Wirkungsweise erklären.
Bereich Anorganische Gläser:
Bestandteile, Strukturen und Eigenschaften, Herstellung, Formgebung, Beschichtungen, Färben, Fertigung von Brillengläsern; Glashärtung.
Bereich Fassungen:
Bestandteile, Strukturen und Eigenschaften, Herstellung, Formgebung, Beschichtungen, Färben, Hilfsstoffe: Kitte und Klebstoffe, Schleif- und Poliermittel, Lösungsmittel.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Spezialgläser
– die Bestandteile, die Herstellung, die Eigenschaften und Materialparameter der unterschiedlichen Arten der Glasmaterialien benennen und beschreiben;
– verschiedene Verfahren für die Bearbeitung von Gläsern erklären;
– Hilfsstoffe für die Bearbeitung von Gläsern benennen und deren Wirkungsweise erklären.
Bereich metallische Brillenfassungen
– die Bestandteile, die Herstellung, die Eigenschaften und Materialparameter der unterschiedlichen Arten der Fassungsmaterialien benennen und beschreiben;
– verschiedene Verfahren für die Bearbeitung von Fassungen erklären;
– Hilfsstoffe für die Bearbeitung von Fassungen benennen und deren Wirkungsweise erklären.
Bereich Spezialgläser:
Farbgläser, fototrope Gläser, kristalline Werkstoffe.
Bereich metallische Brillenfassungen:
Metallische Werkstoffe: Einteilung, Eigenschaften; Legierungen; Methoden der Metallbearbeitung; Korrosionsschutz; Werkzeugmetalle; Metalle für Brillenfassungen: Trägermetalle, Beschichtungen; Lötverfahren, Lötwerkstoffe; Metallspiegel: Arten, Funktion, Eigenschaften.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Organische Gläser
– die Bestandteile, die Herstellung, die Eigenschaften und Materialparameter der unterschiedlichen Arten der Glasmaterialien benennen und beschreiben;
– verschiedene Verfahren für die Bearbeitung von Gläsern erklären;
– Hilfsstoffe für die Bearbeitung von Gläsern benennen und deren Wirkungsweise erklären.
Bereich Kunststofffassungen
– die Bestandteile, die Herstellung, die Eigenschaften und Materialparameter der unterschiedlichen Arten der Fassungsmaterialien benennen und beschreiben;
– verschiedene Verfahren für die Bearbeitung von Fassungen erklären;
– Hilfsstoffe für die Bearbeitung von Fassungen benennen und deren Wirkungsweise erklären.
Bereich Organische Gläser:
Eigenschaften, Verarbeitung, Anwendungen; Beschichten und Färben von Kunststoffgläsern. Bestandteile, Herstellung und Formgebung.
Bereich Kunststofffassungen:
Kunststoffe: Strukturen und Eigenschaften, Arten, Verarbeitungsmethoden; Kunststoffe für Brillenfassungen; Bearbeitung, Kleben und Schweißen von Kunststoffen.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Kontaktlinsenoptik
– Materialien für formstabile und weiche Kontaktlinsen, deren Herstellung und Oberflächenbearbeitung und verschiedene Messverfahren beschreiben;
– Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Benetzungsmittel, Schleif- und Poliermittel benennen und deren Anwendung beschreiben.
Bereich Kontaktlinsenoptik:
Kontaktlinsenmaterialien: Anforderungen, Eigenschaften; Materialien für harte und weiche Kontaktlinsen; Materialparameter und Messverfahren; Herstellung von Kontaktlinsen, Oberflächenveränderung; Hilfsstoffe der Kontaktlinsen-Optik: Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Benetzungsmittel; Schleif- und Poliermittel.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Kostenrechnung und Organisation/Prozesse
– das System der Kalkulation in der österreichischen Augenoptik anwenden;
– die Verkaufspreise von Brillen und Kontaktlinsen ermitteln;
– fachliche und rechtliche Vorschriften nennen und wissen wie diese im optischen Betrieb umgesetzt werden;
– Bedeutung von Qualitätssicherung nennen und diese anwenden.
Bereich Kostenrechnung:
Brillenkalkulation, Kalkulation von Kontaktlinsen.
Bereich Organisation/Prozesse:
Fachliche/rechtliche Vorschriften, Qualitätssicherung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Steuern, Personal und Marketing/Verkauf
– die wichtigsten Steuern im österreichischen Steuersystem aufzählen und erklären;
– die Bedeutung der Personalplanung erklären und geeignete Möglichkeiten der Personalsuche anwenden;
– die Entlohnung in der Augenoptik erklären und die Grundzüge der Lohnabrechnung sowie der Lohn- und Gehaltsnebenkosten anwenden;
– die Ausbildungsvorschriften von Lehrlingen anwenden;
– die Grundzüge modernen Marketings erklären;
– Kunden beraten und mit schwierigen Situationen im Verkaufsgespräch umgehen.
Bereich Steuern:
Besteuerung des Einkommens, Ertragssteuern, Umsatzsteuer.
Bereich Personal:
Personalplanung und -aquise, Personalführung und -motivation, Entlohnung, Personalausbildung.
Bereich Marketing/Verkauf:
Kundenberatung, 4 P´s des Marketings.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Projektgrundlagen
– den Begriff Projekt definieren;
– Projekte planen und deren Durchführung überwachen;
– ihre Rollen in Projektteams beschreiben und in der Praxis anwenden.
Bereich Projektgrundlagen:
Projektdefinition, Informationsbeschaffung – Recherchetechniken, Zitierregeln.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Projektdurchführung
– Projektanträge stellen;
– Projekte planen und deren Durchführung überwachen;
– ihre Rollen in Projektteams beschreiben und in der Praxis anwenden.
Bereich Projektdurchführung:
Projektanträge. Projektplanung: Planungsmethoden, Planung von Zielen, Leistungen, Terminen, Ressourcen, Kosten. Arbeitspakete, Kommunikation in Projektteams und mit externen Projektpartner/innen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Konfliktbewältigung und Projektevaluierung
– Konflikte handhaben;
– nach dem Abschluss von Projekten Ergebnisse evaluieren.
Bereich Konfliktbewältigung und Projektevaluierung:
Controlling, Dokumentation, Durchführung, und Evaluierung von fachbezogenen Projekten. Feedback als Evaluierungsmethode.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Projektpräsentation und Öffentlichkeitsarbeit
– ihre Projekte präsentieren;
– ihre Präsentationen evaluieren;
– und geeignete Medien für die Öffentlichkeitsarbeit suchen und mit ihnen kooperieren.
Bereich Projektpräsentation und Öffentlichkeitsarbeit:
Präsentation und Evaluierung von fachbezogenen Projekten.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben sowie Anpassungen lösen und dokumentieren;
– die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nennen und anwenden;
– Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten sowie die Ergebnisse interpretieren;
– mit den dem technischen Stand entsprechenden Geräten umgehen und die dafür erforderliche Software anwenden.
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Angewandte Physik“, „Chemie und Biochemie“, “Anatomie und Physiologie”, „Technische Optik“, „Optometrie“ und „Technologie“.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben sowie Anpassungen lösen und dokumentieren;
– die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nennen und anwenden;
– Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten sowie die Ergebnisse interpretieren;
– mit den dem technischen Stand entsprechenden Geräten umgehen und die dafür erforderliche Software anwenden.
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Angewandte Physik“, „Chemie und Biochemie“, “Anatomie und Physiologie”, „Technische Optik“, „Optometrie“ und „Technologie“.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben sowie Anpassungen lösen und dokumentieren;
– die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nennen und anwenden;
– Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten sowie die Ergebnisse interpretieren;
– mit den dem technischen Stand entsprechenden Geräten umgehen und die dafür erforderliche Software anwenden.
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Angewandte Physik“, „Chemie und Biochemie“, “Anatomie und Physiologie”, „Technische Optik“, „Optometrie“ und „Technologie“.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben sowie Anpassungen lösen und dokumentieren;
– die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nennen und anwenden;
– Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten sowie die Ergebnisse interpretieren;
– mit den dem technischen Stand entsprechenden Geräten umgehen und die dafür erforderliche Software anwenden.
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Angewandte Physik“, „Chemie und Biochemie“, “Anatomie und Physiologie”, „Technische Optik“, „Optometrie“ und „Technologie“.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Zellbiologie und Gewebelehre
– detailliert den Aufbau und die Funktionen der Zelle beschreiben.
Bereich Zellbiologie und Gewebelehre:
Aufbau der Zelle, Aufbau und Funktion der Zellorganellen, Grundlagen des Stoffwechsels, Übersicht über die Gewebearten, Physiologie des Epithel-, Muskel-, Nerven-, Stütz- und Bindegewebes.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Organsysteme
– detailliert den Aufbau und die Funktionen des Bewegungsapparates, Kreislauf und Blutgefäßsystem, Immunsystem und Atmungssystem beschreiben.
Bereich Organsysteme:
Bewegungsapparat: Aufbau der Knochen, Aufbau der Muskeln, Unterscheidung glatte – quergestreifte Muskulatur, Herzmuskulatur.
Herz: Kreislauf, Blutgefäßsystem. Immunsystem, lymphatische Organe; Atmungssystem.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Organsysteme
– detailliert den Aufbau und die Funktion vom Verdauungs-, Nieren- und Ausscheidungssystem, endokrines System und Nervensystem, Haut und Hörorgan beschreiben.
Bereich Organsysteme:
Verdauungssystem, Nieren und Ausscheidungssystem, endokrines System. Zentralnervensystem, vegetatives Nervensystem. Haut, Hörorgan.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Auge
– detailliert den Aufbau und die Funktion des menschlichen Auges beschreiben.
Bereich Auge:
Anatomie und Physiologie des Auges: Augenlider, Tränenapparat, Tränenflüssigkeit, Bindehaut, äußere und innere Augenmuskeln, Orbita, Sklera, Cornea, Iris, Kammerbuchten, Chorioidea, Linse, Glaskörper.
Seh-relevante Anatomie, Histologie, Physiologie (Pigmentepithel, Retina, Nervus opticus, zentrale Sehbahn mit Sehrinde). Sehprozess (Der Sehprozess soll äußerst detailliert und im vollen Umfang besprochen werden).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich vorderer Augenabschnitt
– die abnormen Veränderungen des menschlichen Auges und seiner Funktionen benennen und erklären;
– häufige Augenerkrankungen nennen und ihre Bedeutung erklären;
– Funktionen und abnorme Veränderungen des menschlichen Auges messen und seine Untersuchungsmethoden erklären;
– einschlägige Probleme der Berufspraxis erkennen und die Überweisung an den Facharzt durchführen.
Bereich vorderer Augenabschnitt:
Erkrankungen (und Fehlbildungen) von Augenhöhle + Endokrine Orbitopathie, Tränenapparat, Lider, Bindehaut, Hornhaut + Keratokonus, Sklera. Insbesondere Lidern, Bindehaut und Hornhaut erhöhte Aufmerksamkeit widmen, da diese Strukturen im Rahmen der Kontaktlinsenanpassung und Verlaufsbeobachtung vom Optiker beurteilt werden müssen.
Funktionsstörungen: Syndrom des trockenen Auges (office eye syndrome…), Messmethoden zur Untersuchung des Tränenfilms, Traumatologie.
Chirurgie (Hornhauttransplantation). Fremdwörterliste (medizinische Ausdrücke).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich hinterer Augenabschnitt
– die abnormen Veränderungen des menschlichen Auges und seiner Funktionen benennen und erklären;
– häufige Augenerkrankungen nennen und ihre Bedeutung erklären;
– Funktionen und abnorme Veränderungen des menschlichen Auges messen und seine Untersuchungsmethoden erklären;
– einschlägige Probleme der Berufspraxis erkennen und die Überweisung an den Facharzt durchführen.
Bereich hinterer Augenabschnitt:
Erkrankungen (und Fehlbildungen) von Iris, Ziliarkörper und Aderhaut, Linse, Glaskörper, Netzhaut und Macula, Sehnerv und Sehbahn.
Funktionsstörungen: Differenzialdiagnose rotes Auge, Anpassung von Sehhilfen nach Cataractoperation, Traumatologie.
Chirurgie: Cataractoperation, Netzhautablösung.
Fremdwörterliste: medizinische Ausdrücke.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich augenärztliche Untersuchungen
– die abnormen Veränderungen des menschlichen Auges und seiner Funktionen benennen und erklären;
– häufige Augenerkrankungen nennen und ihre Bedeutung erklären;
– Funktionen und abnorme Veränderungen des menschlichen Auges messen und seine Untersuchungsmethoden erklären;
– einschlägige Probleme der Berufspraxis erkennen und die Überweisung an den Facharzt durchführen.
Bereich augenärztliche Untersuchungen:
Häufige Krankheitsbilder: Strabismus, Glaukom, Diabetes mellitus Augenveränderungen, Allgemeinerkrankungen Augenveränderungen (arterielle Hypertonie…).
Untersuchungsgeräte: Spaltlampe (Vorderabschnitt, Kontaktglas), Ophthalmoskopie (direkt, indirekt), Funduskamera, Tonometer, Perimeter, Biometrie, OCT, Farbsinn, Elektrophysiologie, Sonographie, CT, MRI, Laser in der Augenheilkunde (diagnostisch).
Funktionsstörungen: Phorien und Strabismus, Sehfunktionen (Sehschärfe, Dämmerung, Kontrast…).
Chirurgie: Refraktiv, Laser in der Augenheilkunde (therapeutisch).
Arbeits-, und Sozialmedizin: Bildschirmarbeitsplatz, Low Vision, Sehbehinderung, Pflegegeld, Führerscheineignung.
Medikamente und Nebenwirkungen am Auge: topisch, systemisch.
Fremdwörterliste: medizinische Ausdrücke.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Kontaktlinsen
– die möglichen Veränderungen des menschlichen Auges und seiner Funktionen durch das Tragen von Kontaktlinsen gründlich kennen;
– einschlägige Probleme der Berufspraxis erkennen und die Überweisung an den Facharzt durchführen.
Bereich Kontaktlinsen:
Mögliche pathologische Veränderungen an Lidern, Bindehaut, Hornhaut.
Funktionsstörungen: Syndrom des trockenen Auges (office eye syndrome…), Hornhautveränderungen durch Kontaktlinsen, Ablagerungen auf Kontaktlinsen.
Fremdwörterliste: medizinische Ausdrücke.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich technisch-optische Grundlagen
– das Brechungsgesetz mathematisch ableiten;
– die Gesetze des Brechungsgesetzes bei ebenen Grenzflächen, Prismen und sphärischen Linsen erklären, konstruktiv anwenden und berechnen;
– Hauptebenen nach dem paraxialen Zweikreisverfahren konstruieren und berechnen.
Bereich Linsensysteme
– Strahlen durch Linsensysteme durchzeichnen, die Lagen und Größen aller Bilder sowie die Systempunkte FSys, F’Sys, HSys und H’Sys konstruieren und berechnen;
– die Aufgaben funktioneller Blenden (Apertur- oder Sehfeldblende) – in Abhängigkeit ihrer Größe und Position in einem optischen System – bestimmen und erklären;
– Blendenbilder konstruieren und berechnen;
– Bildeigenschaften, wie Helligkeit, Bildausschnitt und Bildschärfe, mittels entsprechender Strahlengänge (Öffnungs- und Hauptstrahlen) erklären;
– die Optimierung von optischen Systemen – durch die Kombination von Linsen und Blenden – erkennen und bewerten.
Bereich technisch-optische Grundlagen:
Ableitung des Brechungsgesetzes nach Huygens, Anwendung des Brechungsgesetzes bei ebenen Grenzflächen und Prismen. Prismen: Grundablenkung, Minimum der Ablenkung.
Bereich Linsensysteme:
Sphärische Linsen: Hauptebenen, Brennweiten, Schnittweiten. Komplexe Konstruktionen und Berechnungen durch Linsensysteme.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Linsensysteme
– die Gesetze des Brechungsgesetzes bei ebenen Grenzflächen, Prismen und sphärischen Linsen konstruktiv anwenden und berechnen;
– Strahlen durch Linsensysteme durchzeichnen, die Lagen und Größen aller Bilder sowie die Systempunkte FSys, F’Sys, HSys und H’Sys konstruieren und berechnen;
– die Aufgaben funktioneller Blenden (Apertur- oder Sehfeldblende) – in Abhängigkeit ihrer Größe und Position in einem optischen System – bestimmen und erklären;
– Blendenbilder konstruieren und berechnen;
– Bildeigenschaften, wie Helligkeit, Bildausschnitt und Bildschärfe, mittels entsprechender Strahlengänge (Öffnungs- und Hauptstrahlen) erklären;
– die Optimierung von optischen Systemen – durch die Kombination von Linsen und Blenden – erkennen und bewerten.
Bereich Lupensysteme
– das Vergrößerungsprinzip von Lupen mittels Konstruktion erklären;
– die Lupennormalvergrößerung ableiten und diese mit der Sloan – Habel‘schen Lupenformel vergleichen;
– die Apertur- und Sehfeldblende beim System Lupe + Auge bestimmen, deren Bilder konstruieren sowie Öffnungs- und Hauptstrahlen zeichnen;
– wesentliche Lupenarten nennen und deren Unterschiede erklären;
– das Prinzip „Lupe und Vollkorrektion“ erklären, konstruieren und berechnen;
– wesentliche Unterschiede zwischen Lupen mit geringer und Lupen mit hoher Vergrößerung – mit einem klaren Bezug zur praktischen Handhabung – nennen;
– eine Hellfeldlupe von der klassischen Lupe unterscheiden.
Bereich Linsensysteme:
Blenden und Blendenbilder (Pupillen und Luken), Öffnungs- und Hauptstrahlen, Optimierung und Bewertung.
Bereich Lupensysteme:
Vergrößerungsprinzip, Vergrößerungsformeln, Blenden und Blendenbilder (Pupillen und Luken), Öffnungs- und Hauptstrahlen, Optimierung und Bewertung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Lupensysteme
– das Vergrößerungsprinzip von Lupen mittels Konstruktion erklären;
– die Lupennormalvergrößerung ableiten und diese mit der Sloan – Habel‘schen Lupenformel vergleichen;
– die Apertur- und Sehfeldblende beim System Lupe + Auge bestimmen, deren Bilder konstruieren sowie Öffnungs- und Hauptstrahlen zeichnen;
– wesentliche Lupenarten nennen und deren Unterschiede erklären;
– das Prinzip „Lupe und Vollkorrektion“ erklären, konstruieren und berechnen;
– wesentliche Unterschiede zwischen Lupen mit geringer und Lupen mit hoher Vergrößerung – mit einem klaren Bezug zur praktischen Handhabung – nennen;
– eine Hellfeldlupe von der klassischen Lupe unterscheiden.
Bereich Fernrohre
– das Vergrößerungsprinzip beim Kepler-Fernrohr konstruieren und die Vergrößerung berechnen;
– die Apertur- und Sehfeldblende beim System Kepler-Fernrohr + Auge bestimmen, deren Bilder konstruieren sowie Öffnungs- und Hauptstrahlen zeichnen;
– das Vergrößerungsprinzip beim Galilei-Fernrohr konstruieren und die Vergrößerung berechnen;
– die Apertur- und Sehfeldblende beim System Galilei-Fernrohr + Auge bestimmen, deren Bilder konstruieren sowie Öffnungs- und Hauptstrahlen zeichnen;
– wesentliche Unterschiede zwischen einem Kepler- und einem Galilei-Fernrohr nennen.
Bereich Lupensysteme:
Abbildungsfehler, Linsenformen, Lupe und Auge, Hellfeldlupe, diverse Lupenvergleiche.
Bereich Fernrohre:
Arten; Aufbau, Vergrößerungsprinzip, Blenden und Blendenbilder, Öffnungs- und Hauptstrahlen, Optimierung und Bewertung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich optische Messgeräte
– den Aufbau eines analogen Scheitelbrechwertmessers zeichnen;
– das Prinzip der Messung eines Brillenglases erklären, konstruieren und berechnen;
– Besonderheiten des Systems Scheitelbrechwertmesser + Brillenglas erklären und die Erklärungen mittels Zeichnungen sowie Berechnungen unterstützen;
– den Aufbau eines Mikroskops zeichnen;
– das Vergrößerungsprinzip beim Mikroskop konstruieren und die Vergrößerung berechnen;
– die Apertur- und Sehfeldblende beim System Mikroskop + Auge bestimmen, deren Bilder konstruieren sowie Öffnungs- und Hauptstrahlen zeichnen;
– den Aufbau einer Spaltlampe erklären und zeichnen;
– das Vergrößerungsprinzip bei der Spaltlampe konstruieren;
– die Apertur- und Sehfeldblende beim System Spaltlampe + Auge bestimmen, deren Bilder konstruieren sowie Haupt- und schräge Öffnungsstrahlen zeichnen.
Bereich optische Messgeräte:
Scheitelbrechwertmesser: Aufbau, Blenden und Blendenbilder, Messprinzip, Besonderheiten. Mikroskop: Aufbau, Vergrößerungsprinzip, Blenden und Blendenbilder, Öffnungs- und Hauptstrahlen. Spaltlampe: Aufbau, Vergrößerungsprinzip, Blenden und Blendenbilder, schräge Öffnungs- und Hauptstrahlen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Brillenkunde
– die grundsätzlichen Regeln für die Auswahl von Fassungen anwenden;
– Fassungen unter Beachtung aller Einflussfaktoren ausrichten und anatomisch anpassen;
– die optischen Grundlagen von Einstärkengläsern nennen und anwenden;
– die Regeln für die Zentrierung von Einstärkengläsern anwenden;
– die Fertigungstoleranzen für Gläser nennen und beachten;
– Verordnungen von Brillengläsern lesen und anwenden.
Bereich Refraktion
– die Vorgänge bei der Anfertigung von Sehbehelfen nennen und erklären;
– die Verfahren zur Messung des Brechwertes unter Berücksichtigung der Sehfunktionen des menschlichen Auges erklären.
Bereich Brillenkunde:
Fassung: Auswahlkriterien, Ausrichten von Fassungen, Anatomische Anpassung.
Einstärkengläser: Geometrie, Vergrößerung, Akkommodation, Astigmatische Gläser, Asphären.
Bereich Refraktion:
Grundlagen: Refraktionsraum, Inspektion des Auges, optometrische Geräte zur Inspektion, Anamnese, Funktionsprüfungen.
Refraktionsmessgeräte: Aufbau, Funktion, Arten, Handhabung und Anwendungsmöglichkeiten.
Objektive Refraktion: Verfahren, Fehlerquellen und deren Beseitigung.
Subjektive Refraktion: Bestimmung der Vollkorrektion, Korrektion des Astigmatismus.
Vergleich zwischen subjektiver und objektiver Refraktion.
Messungen im reduzierten Kontrast.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Brillenkunde
– die besonderen Anforderungen für Sportbrillen nennen und beachten;
– die Grundsätze für die Ausstattung von Bildschirmarbeitsplätzen und die Probleme die auftreten können nennen und die Versorgung mit geeigneten Sehbehelfen anwenden;
– die besonderen Anforderungen in Beruf und Freizeit berücksichtigen.
Bereich Refraktion
– die Vorgänge bei der Anfertigung von Sehbehelfen nennen und erklären;
– die Verfahren zur Messung des Brechwertes unter Berücksichtigung der Sehfunktionen des menschlichen Auges erklären.
Bereich Brillenkunde:
Einstärkengläser: Zentrierung und Toleranzen, Umsetzung von prismatischen Verordnungen, Sportbrillen.
Ergooptometrie: Der Bildschirmarbeitsplatz, Sehbehelfe für besondere Anforderungen in Beruf und Freizeit (zB Zahnarzt, Schießbrille, …).
Bereich Refraktion:
Binokulare Messungen: Binokularer Abgleich, Feststellung und Korrektion der Heterophorien (Methoden, Hilfsmittel, Maßnahmen), Orthoptik (Methoden, Hilfsmittel, Maßnahmen).
Individuelle Refraktion: Voraussetzungen, Gesprächsführung, Bewertung der alten Brille, objektive und subjektive Brillenglasbestimmung, monokulare und binokulare Prüfung, Nahprüfung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Brillenkunde
– den Aufbau, die Arten, die prinzipielle Funktion und die systembedingten Fehler von Gleitsichtgläsern nennen und erklären;
– Gleitsichtgläser anpassen und auftretende Probleme bei Gleitsichtgläsern analysieren und gegebenenfalls beheben;
– die unterschiedlichen Arten von Nahkomfortgläsern nennen sowie deren Funktion erklären.
Bereich Refraktion
– die Verfahren zur Messung des Brechwertes unter Berücksichtigung der Sehfunktionen des menschlichen Auges erklären.
Bereich Vergrößernde Sehhilfen
– die Ursachen einer bleibenden Sehschwäche und die Bedürfnisse der betroffenen Menschen nennen und erklären;
– optometrische Messungen und Prüfmethoden zur Bestimmung der Sehstärke, der Sehleistung und des Vergrößerungsbedarfes anwenden;
– praxisübliche optische und elektronische Vergrößerungssysteme anwenden und deren Eigenschaften beschreiben;
– sehschwache Menschen mit geeigneten optischen und elektronischen Hilfsmitteln versorgen und in deren bestimmungsgemäßen Gebrauch unterweisen.
Bereich Brillenkunde:
Gleitsichtgläser: Aufbau, Wirkung, systembedingte Fehler, Arten und Fertigung, Zentrierung, Problemanalyse, Behebung der Probleme.
Spezial- und Sondergläser: Nahkomfortgläser, Mehrstärkengläser, Sonnenschutzgläser.
Bereich Refraktion:
Beobachtungstechnik: Spaltlampenbeleuchtungstechnik.
Messtechnik: Keratometrie, Hornhauttopographie, Tonometrie, Aberrometrie.
Bereich Vergrößernde Sehhilfen:
Definition Sehbehinderung/Sehschwäche; Einstufung und Mindestwerte; Anamnese; Prüfmethoden.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Refraktion
– die Verfahren zur Anpassung von Kontaktlinsen nennen und erklären;
– die hygienischen Erfordernisse nennen und deren Bedeutung erklären.
Bereich Vergrößernde Sehhilfen
– optometrische Messungen und Prüfmethoden zur Bestimmung der Sehstärke, der Sehleistung und des Vergrößerungsbedarfes anwenden;
– praxisübliche optische und elektronische Vergrößerungssysteme anwenden und deren Eigenschaften beschreiben;
– sehschwache Menschen mit geeigneten optischen und elektronischen Hilfsmitteln versorgen und in deren bestimmungsgemäßen Gebrauch unterweisen.
Bereich Refraktion:
Kontaktlinsenanpassraum: Größe, Gestaltung und Ausstattung.
Kontaktlinse und Auge: Korrektionswirkung, augenoptisches System, Verträglichkeit von Kontaktlinsen; Optische Unterschiede zwischen Brillenglas- und Kontaktlinsenkorrektur.
Rotationssymmetrische Kontaktlinsen: Grundlagen, Anpassen, Kontrolle und Sitzbeurteilung.
Nicht rotationssymmetrische Kontaktlinsen: Optische, kosmetische und medizinisch-therapeutische Anwendungsmöglichkeiten für Kontaktlinsen.
Ortho-Keratologie.
Spezielle Anpassfälle: Astigmatismus, Keratokonus, Keratoglobus; Anpassung auf Transplantaten, Korrektur irregulärer Hornhäute und bei Augenverletzungen, Sonderfälle.
Bereich Vergrößernde Sehhilfen:
objektive und subjektive Refraktion unter besonderen Verhältnissen; Bestimmung des Vergrößerungsbedarfes; Auswahl, Anpassung und Zentrierung des geeigneten Hilfsmittels.
Gemäß Stundentafel I.2
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Allgemeines
– die Werkstättenordnung erklären;
– die Sicherheitsvorschriften nennen und beachten;
– die im Fachgebiet verwendeten Werkzeuge, Einrichtungen und Maschinen handhaben und instandhalten;
– die Eigenschaften, sowie Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe erklären.
Bereich Praktisches Arbeiten
– Brillenfassungen (im Kasten-System) ausmessen;
– Brillengläser mittels analogem Scheitelbrechwertmesser ausmessen;
– Brillengläser mittels Sphärometer ausmessen;
– Brillengläser – unter Berücksichtigung der Glas- und Fassungsgeometrie – händisch randbearbeiten;
– Brillengläser – unter Berücksichtigung der Glas- und Fassungsgeometrie – mittels CNC-Automaten randbearbeiten;
– einzelne Brillenteile mittels Hartlöten – unter Berücksichtigung „kundenrelevanter“ Kriterien, wie Festigkeit, Lotmenge und exakte Positionierung – verbinden;
– Brillenfassungen – unter besonderer Berücksichtigung des Verwendungszweckes und der durchschnittlichen Kopfgeometrie – vorausrichten.
Bereich Allgemeines:
Werkstättenordnung, Sicherheitsvorschriften, Werkzeuge, Einrichtungen, Maschinen, Fachsprache, Hilfsstoffe.
Bereich Praktisches Arbeiten:
Handhabung und Justierung von Geräten, Anwendung praxisrelevanter Messtechniken, händische Randbearbeitung mineralischer Brillengläser – unter Einhaltung der Zentrierkoordinaten, Vorausrichtung von Brillenfassungen – unter besonderer Berücksichtigung der anatomischen und optischen Brillenanpassung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Allgemeines
– die Werkstättenordnung erklären;
– die Sicherheitsvorschriften nennen und beachten;
– die im Fachgebiet verwendeten Werkzeuge, Einrichtungen und Maschinen handhaben und instandhalten;
– die Eigenschaften, sowie Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe erklären.
Bereich Praktisches Arbeiten
– Brillenfassungen (im Kasten-System) ausmessen;
– Brillengläser mittels analogem Scheitelbrechwertmesser ausmessen;
– Brillengläser mittels Sphärometer ausmessen;
– Brillengläser – unter Berücksichtigung der Glas- und Fassungsgeometrie – händisch randbearbeiten;
– Brillengläser – unter Berücksichtigung der Glas- und Fassungsgeometrie – mittels CNC-Automaten randbearbeiten;
– einzelne Brillenteile mittels Hartlöten – unter Berücksichtigung „kundenrelevanter“ Kriterien, wie Festigkeit, Lotmenge und exakte Positionierung – verbinden;
– Brillenfassungen – unter besonderer Berücksichtigung des Verwendungszweckes und der durchschnittlichen Kopfgeometrie – vorausrichten.
Bereich Allgemeines:
Werkstättenordnung, Sicherheitsvorschriften, Werkzeuge, Einrichtungen, Maschinen, Fachsprache, Hilfsstoffe.
Bereich Praktisches Arbeiten:
Handhabung und Justierung von Geräten, Anwendung praxisrelevanter Messtechniken, Hartlöten, computerunterstütze Randbearbeitung (CNC-Schleifen) mineralischer und organischer Brillengläser – unter Einhaltung der Zentrierkoordinaten, Vorausrichtung von Brillenfassungen – unter besonderer Berücksichtigung der anatomischen und optischen Brillenanpassung, Oberflächenbearbeitung von Kunststoffen, Fixiertechniken bei Scharnieren.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | III/III |
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I |
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I |
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | 18 | I |
| 5. | Angewandte Informatik | 2 | - | - | - | - | 2 | I |
| 6. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | 4 | II |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||
| 1. | Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht | - | 3 | 3 | 2 | 2 | 10 | II |
| 2. | Betriebstechnik | - | 3 | 3 | 4 | 4 | 14 | I |
| 3. | Informatik und Informationssysteme 3 | - | 5 | 5 | 4 | 4 | 18 | I |
| 4. | Softwareentwicklung und Projektmanagement 3 | - | 6 | 6 | 7 | 7 | 26 | I |
| 5. | Netzwerke und Embedded Software 3 | - | 3 | 3 | 2 | 2 | 10 | I |
| 6. | Angewandte Mechatronik 3 | - | 3 | 3 | 2 | 2 | 10 | I |
| 7. | Mechanische Technologie 3 | - | 3 | 3 | 2 | 2 | 10 | I |
| 8. | Laboratorium | - | - | - | 5 | 5 | 10 | I |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 35 | 35 | 36 | 36 | 165 | ||
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung | ||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||
| D. | Freigegenstände | |||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | - | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | - | 2 | - | 2 | III |
| 6. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 7. | Angewandte Mathematik | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 8. | Projektmanagement | - | 2 | 2 | - | - | 4 | III |
| 9. | Technische Dokumentation | 2 | - | - | - | - | 2 | III |
| E. | Förderunterricht 4 | |||||||
| 1. | Deutsch | |||||||
| 2. | Englisch | |||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||
____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Mit Übungen.
4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Mit Übungen.
4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||||||||||||
| tungs- | |||||||||||||||||
| 1. | |||||||||||||||||
___________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Mit Übungen.
4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||||
______________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Mit Übungen.
4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrganges bzw. des Kollegs für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Betriebsinformatik sind in der Lage, technische Aufgabenstellungen aus dem Bereich der Informatik unter Einbeziehung technischer und betriebswirtschaftlicher Anforderungen zu lösen. Sie zeichnen sich insbesondere durch die Fähigkeit zur Planung, Umsetzung und Optimierung betrieblicher Prozesse im Sinne einer wirtschaftlichen Produktion und Dienstleistung aus und können den Ressourceneinsatz in Unternehmen optimieren. Nach entsprechender Praxis können sie Projekte leiten und Unternehmensbereiche führen. Die vertiefende Sprachausbildung in Englisch bietet ihnen den Zugang zu internationaler Geschäftstätigkeit.
Sie sind in der Lage, ingenieurmäßige Tätigkeiten auf den Gebieten der betrieblichen Informationssysteme, des Projektmanagements, des technischen Einkaufs und Vertriebs, der Produktionsplanung und –steuerung, der Logistik, der Kostenrechnung und des Controllings sowie des Marketings durchzuführen.
Sie sind in der Entwicklung von Software- und Systemlösungen in einem wirtschaftlichen und einem technischen Umfeld, in dem sich eine zunehmende Verflechtung von Automation und Informationstechnik abzeichnet, tätig. Durch ihre mechatronische Kompetenz können sie technologienahe Aufgabenstellungen lösen.
Im Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling können die Absolventinnen und Absolventen einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen, die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen sowie Bilanzkennzahlen ermitteln und diese interpretieren.
Im Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung kennen die Absolventinnen und Absolventen die gesetzlichen Personalnebenkosten und können Personalstundensätze ermitteln. Sie kennen die wichtigsten Führungsstile sowie Motivationstheorien und können sie situationsgerecht anwenden.
Im Bereich Marketing und Vertrieb kennen die Absolventinnen und Absolventen Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse und können marketingpolitische Instrumente beschreiben und beurteilen. Sie können Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.
Im Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Arten der Unternehmensfinanzierung wählen sowie einen einfachen Finanzplan erstellen und interpretieren. Sie können Verfahren der statischen und dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
Im Bereich Entrepreneurship und Innovation können die Absolventinnen und Absolventen einen Businessplan für eine Unternehmensgründung erstellen. Sie können grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Im Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht können die Absolventinnen und Absolventen die Strukturen des österreichischen Rechts erklären, die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern und ein Gewerbe anmelden. Sie kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes. Sie können die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden, Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Organisation sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen, die Voraussetzungen für eine Insolvenz erläutern sowie die wesentlichen Verfahrensschritte erläutern. Sie können die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechtes anwenden, die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Im Bereich Unternehmensorganisation können die Absolventinnen und Absolventen Organisationsformen hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren. Sie können Prozesse und ihre Schnittstellen grafisch darstellen.
Im Bereich Materialwirtschaft und Logistik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen. Sie können Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen, Beschaffungsstrategien auswählen und Bestandskennzahlen ermitteln.
Im Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung können die Absolventinnen und Absolventen für ein Eigenfertigungsteil einen Arbeitsplan erstellen und ausgewählte Methoden der Zeitermittlung anwenden. Sie können für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne unter Einsatz eines Produktionsplanungssystems erstellen.
Im Bereich Kosten- und Leistungsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen auf Grundlage einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen sowie daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten. Sie können Produktkostenkalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden.
Im Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsplätze und Funktionsbereiche unter Einbeziehung ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte planen. Sie können Materialflussanalysen durchführen und ein Betriebsstättenlayout erstellen.
Im Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen Voraussetzungen, Inhalte und den Ablauf für eine Zertifizierung. Sie können Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen.
Im Bereich Angewandte Informatik kennen die Absolventinnen und Absolventen Hardware-Komponenten sowie deren Funktion und können IT-Arbeitsumgebungen einrichten. Darüber hinaus können sie Office-Applikationen anwenden sowie Richtlinien des Datenschutzes und der Datensicherheit berücksichtigen.
Sie können Algorithmen in einer Programmiersprache umsetzen und kennen das Konzept der objektorientierten Programmierung. Darüber hinaus können sie erweiterte Funktionen der Tabellenkalkulation anwenden.
Sie können aus einer Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen sowie Betriebsdaten erfassen und auswerten. Darüber hinaus können sie Netzwerksressourcen nutzen und im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren.
Im Bereich Enterprise Resource Planning (ERP) können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern, Stammdaten anlegen sowie Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden und Auswertungen erstellen.
Sie können auf Basis einer im ERP-System durchgeführten Auftragssimulation Maßnahmen zur Reduzierung der ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.
Im Bereich Informationssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Workflows für firmeninterne Abläufe sowie für Kunden- und Lieferantenbeziehungen erstellen. Darüber hinaus können sie aus einer Prozessbeschreibung Geschäftsprozessmodelle erstellen und simulieren.
Im Bereich Datenbanken können die Absolventinnen und Absolventen aus einer Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen. Sie können Datenbestände mit Hilfe von Abfragesprachen auswerten, die für eine Datenbankanwendung notwendigen Anwendungsfälle, Eingabemasken und Ausgabeformate identifizieren sowie eine Datenbankanwendung implementieren.
Im Bereich Strukturierte Programmierung können die Absolventinnen und Absolventen Problemstellungen systematisch analysieren, algorithmische Lösungswege entwickeln und diese in einer höheren Programmiersprache strukturiert umsetzen.
Im Bereich Objektorientierte Programmierung können die Absolventinnen und Absolventen die Konzepte der objektorientierten Programmierung anwenden. Sie können Problemlösungen in grafischer Notation darstellen sowie erweiterbare und wartbare Programme dazu entwickeln.
Im Bereich Webtechnologien beherrschen die Absolventinnen und Absolventen die Konzepte und Programmiersprachen für die Webentwicklung und können Webanwendungen entwickeln.
Im Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Vorgehensmodelle, Entwicklungsmethoden und wichtige Entwurfsmuster der Softwareentwicklung anwenden sowie Programme systematisch testen. Sie können reale Problemstellungen analysieren und die unterschiedlichen Methoden zu Leistungs-, Termin-, Ressourcen- und Kostenplanung einsetzen.
Im Bereich Digitaltechnik können die Absolventinnen und Absolventen Bauelemente der Digitaltechnik wie Flipflops, Schieberegister und Speicherbausteine beschreiben sowie Schaltnetze bzw. Schaltwerke für logische Aufgabenstellungen entwickeln.
Im Bereich Embedded Systems können die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten und die Funktionsweise von Mikroprozessorsystemen beschreiben. Sie können Programme zur Ansteuerung von Interfaces und zur Verarbeitung von Ereignissen in einer Multitasking-Umgebung erstellen.
Im Bereich Netzwerktechnik erwerben die Absolventinnen und Absolventen die Kompetenz IT-Systeme im lokalen Netzwerk einzurichten, zu konfigurieren und zu warten sowie Dienste im Internet sicher zu nutzen. Sie können Switching- und Routingfunktionen unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten im Unternehmensnetz implementieren und verstehen es, die IT-Infrastruktur eines Unternehmens zu spezifizieren und zu kalkulieren.
Im Bereich Elektrotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsprinzipien elektrischer und elektronischer Bauelemente und können sie für die Messwertverarbeitung einsetzen. Außerdem wissen sie um die Funktionsweisen und die Einsatzmöglichkeiten elektrischer Antriebe Bescheid und können elektrische Antriebe auswählen und auslegen.
Im Bereich Automatisierungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise einfacher technischer Anlagenteile anhand von Dokumenten wie Ablaufdiagrammen, Schalt- oder Stromlaufplänen ermitteln. Sie können Sensoren und Aktoren auswählen, Programme in technologienaher Sprache entwickeln und so Steuer- und Regelfunktionen implementieren. Darüber hinaus kennen sie die Komponenten eines Prozessleitsystems und wissen um ihre Vernetzungsmöglichkeiten Bescheid.
Im Bereich Fertigungstechnik und Werkstoffe kennen die Absolventinnen und Absolventen Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen für Fertigungsverfahren und wissen um den Aufbau, die Eigenschaften und die Anwendungsbereiche der verschiedenen Werkstoffe Bescheid. Sie können geeignete Fertigungseinrichtungen (Maschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen) für das jeweilige Fertigungsverfahren auswählen und entsprechende Werkstücke anfertigen.
Im Bereich Darstellende Geometrie und CAD erhalten die Absolventinnen und Absolventen die Fähigkeit, Zeichnungen normgerecht anzufertigen. Sie können Bauteile und Baugruppen im CAD-System abbilden und Fertigungsangaben (zB Toleranzen, Passungen, Oberflächengüte) anwenden.
Im Bereich Konstruktion und Berechnung erwerben die Absolventinnen und Absolventen die Fähigkeit, Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auszuwählen sowie Bauteile hinsichtlich zulässiger Spannungen und Verformungen zu dimensionieren. Sie können Konstruktionen hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen sowie Baugruppen inklusive der notwendigen Dokumentationen erstellen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens erläutern;
– einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen und einen Jahresabschluss erstellen;
– Kennzahlen aus der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln und diese interpretieren;
– einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die Strukturen des österreichischen Rechts erklären;
– die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern;
– die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes erläutern;
– die Voraussetzungen für die Genehmigung einer Betriebsanlage erläutern;
– den Ablauf der verschiedenen gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren erläutern;
– die Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit von Personen erklären und ihre Relevanz hinsichtlich der Rechtsgültigkeit von Rechtsgeschäften beurteilen;
– die Begründung und Schutz des Eigentums und anderer dinglicher Rechte erklären;
– beurteilen, ob ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist;
– Erfüllungsmängel bei Verträgen erkennen und rechtskonforme Lösungen erarbeiten;
– Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche erkennen und argumentieren;
– feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen;
– die immaterialgüterrechtlichen Schutzrechte erläutern;
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens, rechtliche Vorschriften, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmen-Ausgabenrechnung.
Doppelte Buchhaltung (Kontenplan, Salden, Kreditoren, Debitoren, Buchungsgrundsätze, Verbuchung von Geschäftsfällen, Jahresabschlussarbeiten).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts, Grundzüge des öffentlichen Rechts, Gewerberecht (Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben, Grundzüge des Betriebsanlagenrechts).
Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen, Grundzüge des Schadenersatzrechtes; E-Commerce–Gesetz, Urheberrecht; Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens, des Exekutionsverfahrens und des Insolvenzverfahrens.
Unternehmensrecht (Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Stellvertretung im UGB, Rechtsformen von Unternehmen); Insolvenzrecht (Begriff und Aufgaben des Insolvenzrechts, Insolvenzfähigkeit, Insolvenzgründe, Grundzüge der Insolvenzverfahren, Sonderbestimmungen für natürliche Personen).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– den Regelkreis des operativen Controllings skizzieren und beschreiben sowie mögliche Ursachen von Soll-Ist-Abweichungen erkennen;
– Kennzahlen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln und diese interpretieren.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– Beschäftigungs- und Entgeltformen erläutern;
– die gesetzlichen Personalnebenkosten und Personalstundensätze ermitteln;
– den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erläutern.
Bereich Marketing und Vertrieb
– Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse erläutern;
– die Funktionsweise marketingpolitischer Instrumente und deren Auswirkungen beurteilen;
– Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die wichtigsten Begriffe des Arbeitsrechtes erläutern und in Beziehung setzen;
– die Voraussetzungen für die Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen;
– die wesentlichen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erklären;
– die Rolle und die Aufgaben der Sozialpartner erläutern;
– die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern;
– das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Grundlagen des Controllings, Methoden und Werkzeuge des operativen Controllings. Bilanzanalyse (Analyse der Ertragskraft, Bilanzstrukturanalyse, Rentabilitätsanalyse).
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Grundlagen und Aufgaben der Personalwirtschaft, Entgeltformen, Personalkostenelemente, Personalstundensatzkalkulation, Aufbau und Elemente eines Lohn- oder Gehaltszettels.
Bereich Marketing und Vertrieb:
Grundlagen des Marketings, Markt- und Konkurrenzanalyse, Marketing-Mix. Technischer Vertrieb (Aufgaben des Vertriebs, Elemente des Vertriebsprozesses, Exportabwicklung).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Begründung und Beendigung, Rechte, Pflichten und Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen, Fallbeispiele).
Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragsteuer); Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung
– Verfahren der statischen und dynamischen Investitionsrechnung anwenden;
– wesentliche Arten der Unternehmensfinanzierung und deren Vor- und Nachteile erklären;
– einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren.
Bereich Entrepreneurship und Innovation
– grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung:
Finanzierung:
Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Lieferantenkredit, Bankdarlehen, Kontokorrentkredit; Leasing; Crowdfunding), Kapitalmarkt, Liquiditätsplan und Liquiditätskennzahlen.
Liquiditätsplan (Aufbau und Zweck eines Liquiditätsplans).
Grundlagen und Methoden der Investitionsrechnung (Investitionsarten, Investitionsentscheidungsprozess, Statische Investitionsrechnung, Dynamische Investitionsrechnung).
Bereich Entrepreneurship und Innovation:
Innovationsmanagement (Methoden und Werkzeuge).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– die wichtigsten Führungsstile und Motivationstheorien erklären und vergleichen;
– im beruflichen Kontext verschiedene Kommunikationsformen zielgruppenorientiert und situationsgerecht einsetzen.
Bereich Entrepreneurship und Innovation
– Ideenfindungsmethoden anwenden;
– ein Geschäftsmodell entwerfen und dazu ausgewählte Kapitel eines Businessplans erstellen;
– die wesentlichen Maßnahmen im Zuge einer Unternehmensgründung beschreiben.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Management und Führung (Unternehmenskultur, Unternehmensleitbild, Ziele, Aufgaben des Managements, Managementmodelle, Führungsstile, Führungsinstrumente, Motivationstheorien).
Kommunikation und Präsentation (Kommunikationsformen im beruflichen Kontext, zielgruppenorientierte und situationsgerechte Präsentation).
Bereich Entrepreneurship und Innovation:
Businessplan und Unternehmensgründung (Ideenfindungsmethoden, Ziele und Inhalte eines Businessplans, Geschäftsmodelle, Schritte zur Unternehmensgründung).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Unternehmensorganisation
– die Stufen des betrieblichen Wirtschaftsprozesses beschreiben und grundlegende Kennzahlen ermitteln;
– Organisationsformen grafisch darstellen und hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren;
– Prozessbeschreibungen grafisch darstellen.
Bereich Materialwirtschaft und Logistik
– den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben und dabei mit Hilfe von Analysemethoden eine Lieferantenauswahl durchführen;
– den Einsatz der wichtigsten Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel verstehen und können sie entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen;
– die grundlegenden Aufgaben, Ziele und Bereiche der Logistik erläutern;
– die wichtigsten Beschaffungsstrategien einsetzen und Bestandskennzahlen ermitteln;
– aus vorgegebenen Daten eine ABC-Analyse durchführen und diese interpretieren.
Bereich Unternehmensorganisation:
Betriebliche Leistungserstellung, Aufbauorganisation, Ablauforganisation.
Bereich Materialwirtschaft und Logistik:
Grundlagen der Materialwirtschaft, Aufgaben und Ziele, Bereiche der Logistik, Lagerung und Transport. Materialklassifikation, Beschaffungsarten und -strategien, Beschaffungsprozess.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– die wichtigsten Kostenbegriffe beschreiben und betriebliche Kosten den Klassen Einzelkosten, Gemeinkosten, Fixkosten und variable Kosten zuordnen;
– mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen durchführen;
– auf Grundlage vorgegebener Kosten und einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen und daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und –steuerung
– aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung die Mengen-Struktur- und Baukastenstückliste ableiten;
– unterschiedliche Methoden der Zeitermittlung beschreiben und unter vorgegebenen Rahmenbedingungen bestimmen, welche Methoden sinnvollerweise angewendet werden;
– für ein einfaches Eigenfertigungsteil einen Arbeitsplan erstellen und dabei die Rüstzeit und Zeit je Einheit für die einzelnen Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Grundlagen, Aufgaben und Ziele der Kostenrechnung, Kostenartenrechnung, Betriebsüberleitung, Kostenstellenrechnung (Betriebsabrechnung, Gemeinkostenzuschlagsätze, Maschinenstundensätze), Kostenträgerrechnung.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und –steuerung:
Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Stücklisten, Arbeitsplan, Zeitermittlung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und –steuerung
– für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und einen einfachen Fertigungsterminplan erstellen.
Bereich Projektmanagement
– Projektorganisationsformen beschreiben und Projektaufgaben den Projektrollen zuordnen;
– die Werkzeuge des Projektmanagements zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden;
– den Projektfortschritt anhand von Soll- Ist-Vergleichen analysieren.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– Methoden und Werkzeuge des Qualitätsmanagements auswählen und einsetzen;
– aus Analyseergebnissen im Bereich des betrieblichen Qualitätsmanagements Schlussfolgerungen ziehen und Maßnahmen ableiten.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und –steuerung:
Aufgaben, Ziele, Instrumente, Systeme.
Bereich Projektmanagement:
Projektmerkmale, Projektarten, Projektphasen, Projektorganisation, Werkzeuge des Projektmanagements, Projektcontrolling.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Aufgaben, Methoden und Werkzeuge des Qualitätsmanagements, Qualitätskennzeichnung, statistische Methoden. Prozessregelung, Prozesssicherheit.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung
– Fertigungsprinzipien den Anwendungsgebieten zuordnen;
– Arbeitsplätze und Funktionsbereiche nach ergonomischen und sicherheitstechnischen Vorgaben beurteilen;
– eine Grobplanung für die Funktionsbereiche eines Betriebes erstellen.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– die Voraussetzungen für die Zertifizierung eines betrieblichen Qualitätsmanagementsystems erläutern.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung), Break-Even-Analyse, Produktionsprogrammentscheidungen, Betriebsergebnisrechnung, Kostenrechnungssysteme (Target Costing).
Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung:
Gestaltungs- und Planungsgrundsätze für Funktionsbereiche, Ergonomie, Arbeitssicherheit, Betriebsstättenplanung.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Normenreihe ISO 9000ff, Dokumentation, Audits und Zertifizierung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Angewandte Informatik
– Hardware-Komponenten sowie deren Funktionen benennen und erklären, eine PC-Konfiguration bewerten und Anschaffungsentscheidungen treffen sowie einfache Fehler der Hardware beheben.
Bereich Datenbanken
– Aufgabenstellungen modellieren und in einem ER-Modell abbilden;
– ein ER-Modell in Relationen auflösen;
– Abfragen in SQL erstellen und durchführen;
– eine einfache Datenbankanwendung erstellen;
– Tabellen und Beziehungen in einem DB-System erstellen.
Bereich Angewandte Informatik:
Hardwarekomponenten, Betriebssysteme, Datensicherheitsrechtliche und gesellschaftliche Aspekte im Umfeld der Informationstechnik.
Bereich Datenbanken:
Datenmodellierung (konzeptioneller Datenbankentwurf, Notation, Entities, Attribute, Beziehungen, Kardinalitäten, Generalisierung, Aggregation); Datenbankentwurf (logischer Datenbankentwurf, Normalformen, Relationenschema, Schlüssel, Schlüsselkandidat, Primärschlüssel, Fremdschlüssel, Indizes, referentielle Integrität).
Data Definition Language (physischer Datenbankentwurf, Abfragegeneratoren, SQL).
Abfragesprachen (Projektion, Selektion, Gruppierung, Aggregatfunktionen, Verbund, Data Manipulation Language, Data Control Language); Entwurf von Formularen und Berichten.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Datenbanken
– komplexe Abfragen in SQL erstellen und durchführen;
– die Vorgehensweise zur Erstellung einer Datenbankanwendung für einen bestimmten Einsatzzweck erläutern;
– die für eine Datenbankanwendung notwendigen Anwendungsfälle, Eingabemasken und Ausgabeformate identifizieren.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern;
– einfache Geschäftsfälle im ERP-System verbuchen und entsprechende Reports erstellen;
– Stammdaten in einem ERP-System anlegen und die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Bereich Datenbanken:
Abfragesprachen (Unterabfragen, Datendefinitionssprache), Abfrageoptimierung, Benutzerverwaltung, Datenimport/-export, Archivierung.
Anwendungsfälle (Applikationsentwurf); praktische Datenbankanwendungen (Entwicklung von DB Programmen, Benutzerführung, Reportgenerierung, genormte DB-Schnittstellen).
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
ERP-Systeme (Systeme und Anbieter, Module, Organisationseinheiten, Benutzeroberfläche, Reports); Finanzbuchhaltung (Konten, Kontenplan, Buchungen, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Bilanz und GuV-Rechnung, Auswertungen und Analysen).
Materialwirtschaft (Beschaffungsprozess, Materialstammdaten, Lieferantenstammdaten, Bedarfsermittlung, Bestellung, Wareneingang, Rechnungsprüfung, Zahlungsausgang); Produktionsplanung und -steuerung (Produktionsprozess, Bedarfsplanung, Bedarfsermittlung, Dispositionsarten, Erzeugnisgliederung, Stücklisten, Arbeitsplatzstammdaten, Arbeitsplan, Terminierung, Strategien zur Durchlaufzeitreduzierung, Vorkalkulation, Planauftrag, Fertigungsauftrag, Betriebsdatenerfassung, Rückmeldungen, Nachkalkulation, Auswertungen und Analysen).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Informationssysteme
– Informationssysteme zur Entscheidungsunterstützung beschreiben und wissen über ihre Einsatzbereiche Bescheid;
– Betriebsdaten erfassen und auswerten;
– Datenmodelle und Workflows für firmeninterne Abläufe, für Kundenbeziehungen und für Lieferantenbeziehungen erstellen;
– elektronische Zahlungssysteme anwenden und wissen über rechtliche und sicherheitstechnische Aspekte Bescheid.
Bereich Datenbanken
– eine Datenbankanwendung implementieren.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– Stammdaten in einem ERP-System anlegen und die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Bereich Informationssysteme:
Informationssysteme zur Entscheidungsunterstützung (Datawarehouse, Datamining, künstliche Intelligenz-Systeme, Einsatzbereiche); Betriebsdatenerfassung (Geräte, Funktion, Anwendungsgebiete); Datenmodelle und Workflows für firmeninterne und externe Abläufe; elektronischer Zahlungsverkehr (Zahlungsmethoden, Anforderungen, Produkte).
Bereich Datenbanken:
Praktische Datenbankanwendungen, Web- und GUI-Applikationen.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Vertrieb (Vertriebsprozess, Kundenstammdaten, Preise und Konditionen, Kundenanfrage, Angebotsbearbeitung, Kundenauftrag, Kommissionierung und Auslieferung, Faktura, Zahlungseingang).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Informationssysteme
– aus einer Prozessbeschreibung Geschäftsprozessmodelle erstellen und simulieren.
Bereich Datenbanken
– eine Datenbankanwendung implementieren.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.
Bereich Informationssysteme:
Modellierungswerkzeuge zur Beschreibung und Modellbildung von Geschäftsprozessen (Aufbau, Simulation und Analyse eines Modells).
Bereich Datenbanken:
Praktische Datenbankanwendungen, Web- und GUI-Applikationen.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Kostenrechnung und Controlling (Kostenarten, Kostenstellen, innerbetriebliche Leistungsverrechnung, Personal- und Maschinenstundensätze, Produktkostenkalkulation, Auswertungen und Analysen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Webtechnologien
– grundlegende Konzepte und Auszeichnungssprachen für die Webentwicklung erläutern und statische Webseiten erstellen;
– Internetanwendungen gestalten.
Bereich Strukturierte Programmierung
– grundlegende Datentypen und Kontrollstrukturen anwenden;
– einfache algorithmische Problemstellungen analysieren, Lösungswege finden sowie diese darstellen und umsetzen;
– eine Entwicklungsumgebung bedienen;
– grundlegende Algorithmen in einer höheren Programmiersprache umsetzen.
Bereich Webtechnologien:
Informationsdarstellung im Netz (Dokumentenbeschreibungssprachen, Informationstypen und Datenformate, Präsentation).
Design und Inhalte (Kriterien, Methoden, Inhaltsformate).
Bereich Strukturierte Programmierung:
Programmiersprachenelemente (Anweisungsfolge, Verzweigung, Wiederholung, Variable und Datentypen); Algorithmus (Programmierung, Codierung, schrittweise Verfeinerung, Entwurf und Darstellung von Algorithmen); Einstieg in die Programmierung und Systemprogramme (Einsatz einer visuellen Oberfläche, Systemprogramme, Interpreter, Compiler, Fehlerarten).
Dateiverarbeitung (Ein-, Ausgabe); Modularisierung (Funktionen und Unterprogramme mit Übergabeparametern).
Zusammengesetzte Datentypen (Felder, Zeichenketten, Strukturen); Standardalgorithmen (Operationen auf Datenstrukturen).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Webtechnologien
– clientseitige Internetanwendungen erstellen.
Bereich Objektorientierte Programmierung
– die Konzepte der objektorientierten Programmierung mit Vererbung und Polymorphismus anwenden.
Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement
– Problemlösungen in grafischer Notation darstellen und erweiterbare Modelle dazu entwickeln;
– Projektmanagement in der Softwareentwicklung anwenden.
Bereich Webtechnologien:
Erstellung von Internetanwendungen (Clientseitige Programmierung).
Bereich Objektorientierte Programmierung:
Elemente und Konzepte (Klasse, Instanz, Methode, Attribut und Sichtbarkeit, grafische Darstellung, Vererbung, Polymorphismus).
Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement:
Modellierung (Modellierungssprachen, Darstellungen).
Grundlagen des Projektmanagements (Definition, Projektteam und Rollen, Planungselemente, Dokumente); Angewandte Softwareentwicklung und Projektmanagement (Durchführung eines Softwareprojekts im Team unter Einsatz von Projektmanagementmethoden).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Webtechnologien
– serverbasierende Internetanwendungen erstellen.
Bereich Objektorientierte Programmierung
– erweiterbare und wartbare Programme mit grafischer Oberfläche erstellen;
– Frameworks für Standardaufgaben einsetzen;
– Standardalgorithmen objektorientiert implementieren.
Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement
– aktuelle Vorgehensmodelle und Entwicklungsmethoden sowie die wichtigsten Entwurfsmuster der Softwareentwicklung beschreiben;
– eine reale Problemstellung analysieren und die unterschiedlichen Methoden zu Leistungs-, Termin-, Ressourcen- und Kostenplanung einsetzen;
– Testfälle definieren und damit Programme systematisch testen;
– aktuelle Vorgehensmodelle und Entwicklungsmethoden in der Softwareentwicklung anwenden.
Bereich Webtechnologien:
Erstellung von serverbasierenden Internetanwendungen (Client-/Server Konzept, serverseitige Programmierung, Anbindung von Datenbanken, Vergleich unterschiedlicher Technologien).
Bereich Objektorientierte Programmierung:
Programmierkonzepte (weitere OOP-Konzepte, parallele Abläufe); grafische Benutzeroberflächen (Frameworks, GUI-Elemente, Events).
Frameworks (Architektur, Einbindung, Auswahl); Algorithmen (Darstellungsformen, Qualitätsanalyse, Standardalgorithmen).
Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement:
Softwareentwicklungsmodelle (Einführung und Vergleich von Methoden, Schätzverfahren, Anforderungsanalyse).
Softwarequalitätsmanagement (Methoden, Testverfahren); Projektmanagement (Verträge, Softskills); Angewandte Softwareentwicklung und Projektmanagement (Erstellung eines Softwareprojekts im Team unter Einsatz von Projektmanagementmethoden).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Webtechnologien
– Webservices nutzen und eigene erstellen;
– komplexe dynamische Webanwendungen erstellen.
Bereich Objektorientierte Programmierung
– Klassenbibliotheken erstellen.
Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement
– Anwendungs-, Klassen- und Methodenrefactoring durchführen;
– Vorgehensmodelle und Entwicklungsmethoden in der Softwareentwicklung anwenden.
Bereich Webtechnologien:
Webservices (Sicherheitsaspekte, Schnittstellen, Informationstypen und Datenformate, Frameworks). Webanwendung (Gesamterstellungsprozess dynamischer Web-Anwendungen, Sicherheitsaspekte, Frameworks).
Bereich Objektorientierte Programmierung:
Arbeiten mit Klassenbibliotheken.
Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement:
Angewandte Softwareentwicklung und Projektmanagement (Durchführung eines Softwareprojekts im Team unter Einsatz von Projektmanagementmethoden); Refactoring (Refactoring in Softwareprojekten).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Digitaltechnik
– logische Verknüpfungen beschreiben sowie logische Formeln als Wahrheitstabelle und Schaltung darstellen und vereinfachen;
– logische Zusammenhänge und Abläufe als Schaltnetze entwerfen.
Bereich Netzwerktechnik
– die Komponenten, Dienste und die wichtigsten Protokolle eines Netzwerks beschreiben;
– die grundlegenden Konzepte eines Server-Betriebssystems erklären.
Bereich Digitaltechnik:
Schaltalgebra (logische Verknüpfungen, Rechenregeln, Minimierung von Schaltfunktionen); Schaltnetze (Synthese, Zustandsdiagramme); Anwendungsschaltungen.
Bereich Netzwerktechnik:
Grundlagen (Übertragungsmedien, Netzwerkkomponenten, Zugriffsverfahren, Topologien, Adressierung, Grundlagen von Kommunikationsmodellen); Schichtenmodelle; Serverbetriebssysteme.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden könne im
Bereich Embedded Systems
– die Funktionsweise eines Mikroprozessorsystems beschreiben;
– die Funktionsweise von Peripheriekomponenten beschreiben;
– Programme zur Ansteuerung von Interfaces und zur Verarbeitung von Ereignissen mit einer integrierten Entwicklungsumgebung (IDE) erstellen;
– die wichtigsten Funktionen von Echtzeitbetriebssystemen beschreiben.
Bereich Embedded Systems:
Mikroprozessortechnik (Systemkomponenten, Aufbau und Arbeitsweise); Peripheriekomponenten (I/O, Interruptverarbeitung, Timer und Zähler).
Programmierung (Entwicklungswerkzeuge, Ansteuerung von Peripherieelementen); Kommunikation (Aufbau und Funktion, Programmierung); Echtzeitbetriebssysteme (Prozesse und Threads, Prozessverwaltung, Multitasking, Speicherverwaltung).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Netzwerktechnik
– grundlegende Serverdienste einrichten, konfigurieren und warten sowie Virtualisierungstechniken erläutern.
Bereich Netzwerktechnik:
Routing (Statisches und dynamisches Routing, Routingprotokolle, Subnetting); Switching (Merkmale, Funktionen, Methoden, Sicherheitsaspekte von Switches); Betriebssysteme (Installation, Virtualisierung, Serverdienste, Verzeichnisdienste); virtuelle LANs.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Netzwerktechnik
– die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen erklären;
– kryptografische Verfahren beschreiben;
– die IT-Infrastruktur einer Firma spezifizieren.
Bereich Netzwerktechnik:
Internetanbindung; Netzwerksicherheit (Sicherheitskonzepte, Firewalls): Kryptografie (Verschlüsselungs- und Authentifizierungsmethoden); Netzwerkplanung (Analyse und Planung einer IT-Infrastruktur).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik
– Gleichstromnetzwerke berechnen;
– die Kenngrößen von Feldern und ihre funktionellen Zusammenhänge beschreiben;
– die Kenngrößen einfacher Wechselstromkreise berechnen.
Bereich Elektrotechnik:
Gleichstromtechnik (Spannung, Strom, Widerstand, Leistung, Arbeit, Reihen- und Parallelschaltung von Widerständen); Elektrische Netzwerke. Elektrisches Feld; Magnetisches Feld. Wechselstromtechnik.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Automatisierungstechnik
– Sensoren und Messsysteme für technische Prozesse auswählen;
– die Funktionsweise und den Aufbau von Speicherprogrammierbaren Steuerungen beschreiben;
– die Komponenten eines Prozessleitsystems beschreiben.
Bereich Automatisierungstechnik:
Sensorik (Messkette, Genauigkeit, Analog-/Digitalwandler, Sensoren).
Speicherprogrammierbare Steuerungen (Komponenten und Funktionsweise, digitale und analoge Ein- und Ausgänge).
Prozessleitsysteme (Struktur eines Leitsystems, Komponenten und Netzwerke, Verfügbarkeit und Sicherheit, Prozessdaten und Echtzeitdatenübertragung, Darstellung von Prozessen).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Automatisierungstechnik
– Roboter für typische Einsatzbereiche beschreiben;
– den Standardregelkreis beschreiben;
– einen Regelkreis simulieren und beurteilen.
Bereich Automatisierungstechnik:
Robotik (Einteilung, kinematischer Aufbau, Greifer, Koordinatensysteme, Bewegungserzeugung).
Regelungstechnik (Strecke, Regler, Blockschaltbilder, Funktionsweise, Regelstreckenelemente, Reglertypen); Reglerentwurf (Entwurfsziele, Simulation, Beurteilung, Optimierung).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Automatisierungstechnik
– ein System zur berührungslosen Identifikation für unterschiedliche Einsatzbereiche auswählen;
– Steuerungsprogramme in technologienaher Sprache entwickeln.
Bereich Automatisierungstechnik:
Berührungslose Identifikation (Funktion, Bauformen, Unterscheidungsmerkmale, Einsatzbereiche).
Programmierung von speicherprogrammierbaren Steuerungen (Programmiersprachen, Algorithmen der Steuerungstechnik).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellende Geometrie und CAD
– die Abbildungsmethoden erläutern sowie norm- und fertigungsgerechte Zeichnungen erstellen;
– einfache Teile und Baugruppen im CAD-System erstellen;
– Bauteile und Baugruppen normgerecht darstellen und Zusammenstellungszeichnungen ableiten;
– kleine Projekte planen, konstruieren und dokumentieren.
Bereich Konstruktion und Berechnung
– Aufgabenstellungen der Statik einfachen Methoden lösen;
– Bauteile bezüglich Belastung und Beanspruchung dimensionieren.
Bereich Fertigungstechnik und Werkstoffe
– Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen für Fertigungsverfahren beschreiben und wissen um den Aufbau, die Eigenschaften und die Anwendungsbereiche der verschiedenen Werkstoffe Bescheid;
– geeignete Fertigungsverfahren zur Herstellung von Werkstücken auswählen.
Bereich Darstellende Geometrie und CAD:
Zeichnungen (Darstellung von Körpern, Schnitte, Bemaßungsarten, Oberflächenangaben, Passungen, Darstellung von Blechen, Abwicklungen, Maßaufnahmen); CAD-Werkzeug (Methodik des CAD, Strukturierung von Baugruppen, Handhabung); Grundlagen der Konstruktion (Modellierung von Körpern, Zeichnungsableitung mit Fertigungsangaben, Erstellung von Baugruppen, Stücklisten).
Bereich Konstruktion und Berechnung:
Statik (Kraft als Vektor, Moment, Kraftzerlegung, Freimachen von Körpern, Kräfte am Balken, Momentverlauf, Querkraft); Reibung. Festigkeitslehre (Spannungsarten, zusammengesetzte Spannungen).
Maschinenelemente und Konstruktion (Dimensionierung von Normteilen, Verbindungen, Auslegung von Lagern).
Bereich Fertigungstechnik und Werkstoffe:
Spanende Fertigung (Einteilung und Anwendung der zerspanenden Fertigungsverfahren); Leicht- und Schwermetalle (Eisenmetalle, Stahl, Guss, Nichteisenmetalle, Aluminium, Messing, Kupfer, Legierungen, Sinterwerkstoffe).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion und Berechnung
– einfache Baugruppen strukturiert aufbauen, berechnen und fertigungsgerecht darstellen.
Bereich Fertigungstechnik und Werkstoffe
– Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen für Fertigungsverfahren beschreiben und wissen um den Aufbau, die Eigenschaften und die Anwendungsbereiche der verschiedenen Werkstoffe Bescheid;
– geeignete Fertigungsverfahren zur Herstellung von Werkstücken auswählen.
Bereich Konstruktion und Berechnung:
Dynamik (Massenkräfte und Linearbewegung, Massenkräfte und Drehbewegung). Maschinenelemente und Konstruktion (Auswählen von Zahnrädern, Riemen, Ketten, Kupplungen).
Bereich Fertigungstechnik und Werkstoffe:
Kunststoffe und Verbundwerkstoffe (Thermoplaste, Duroplaste, Elastomere, Fertigungsverfahren); spanlose Formgebung (Schmieden, Biegen, Tiefziehen, Schneiden, Walzen, Gießen); Fügeverfahren (Schweißen, Löten, Kleben).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion und Berechnung
– einfache Baugruppen strukturiert aufbauen, berechnen und fertigungsgerecht darstellen.
Bereich Konstruktion und Berechnung:
Auslegung und Anwendung von Stanz-Normteilen, Konstruktion eines Werkzeugs.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion und Berechnung
– einfache Baugruppen strukturiert aufbauen, berechnen und fertigungsgerecht darstellen.
Bereich Konstruktion und Berechnung:
Handhabung (Auslegung von Handhabungsmodulen, Lösung von Automatisierungsaufgaben).
Die Studierenden können
– Planungs-, Mess- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbstständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten;
– für die jeweilige Aufgabe die geeigneten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen;
– Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und Ergebnisse fachlich interpretieren.
Laborbetrieb und Laborordnung; Erstellung von Prüfberichten; Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorschriften; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung.
Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu den angeführten Bereichen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Laboratorium Betriebstechnik
– aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung die Mengen-, Struktur- und Baukastenstückliste ableiten;
– auf Grundlage vorgegebener Kosten und einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen und daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten;
– mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen durchführen.
Bereich Ausgewählte Kompetenzbereiche aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
– Problemstellungen erkennen und fachgerecht lösen.
Bereich Laboratorium Betriebstechnik:
Lieferantenauswahl, Betriebsabrechnungsbogen, Maschinenstundensätze, Produktkostenkalkulation.
Bereich Ausgewählte Kompetenzbereiche aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen:
Aufbau, Inbetriebnahme und Dokumentation technischer und wirtschaftlicher Systeme.
Gemäß Stundentafel I.2.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik
– den Aufbau der Materie und die Leiteigenschaften von Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen erklären;
– die Grundgrößen der Elektrotechnik (Ladung, Strom, Stromdichte, Spannung und Leistung) und die Grundelemente eines Stromkreises sowie die Gesetze für die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung erklären;
– die Wechselwirkungen zwischen den Ladungen erklären;
– unterschiedliche Stromarten und die Wirkungen und Gefahren des elektrischen Stromes erklären;
– Widerstandskennlinien erstellen.
Bereich Maschinenbau
– die Eigenschaften und Einsatzgebiete der metallischen Werkstoffe des Maschinenbaus erklären;
– die Normen zur Erstellung normgerechter technischer Zeichnungen anwenden;
– verschiedene Darstellungen von Werkstücken und Maschinenteilen skizzieren und normgerecht anfertigen.
Bereich Elektrotechnik:
Stromleitungsmechanismus und Werkstoffe der Elektrotechnik; Grundgrößen der Elektrotechnik (Ladung, Strom, Stromdichte, Spannung und Leistung); Ohmsches Gesetz; Stromarten; Funktion und Symbolik von ausgewählten elektrischen und elektronischen Bauteilen (Widerstand, Spule, Kondensator, Diode, Relais).
Bereich Maschinenbau:
Werkstoffkunde und Werkstofftechnik (Übersicht der Werk- und Hilfsstoffe, Einteilung der Werkstoffe, Auswahl und Eigenschaften der Werkstoffe); Normgerechtes technisches Zeichnen (Schnittdarstellungen, Darstellung und Bemaßung von Gewinden, Kennzeichnung technischer Oberflächen, Schriftfeld und Stückliste, Anfertigen von Freihandskizzen und deren Fertigungszeichnungen).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik
– erklären, wie mit Standardmessgeräten Messung von Strom, Spannung und Widerstand durchgeführt werden;
– Messschaltungen zur Strom- und Spannungsmessung entwerfen und aus Messdaten für Gleichstromschaltungen Ersatzwiderstände und die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung berechnen;
– die Eigenschaften von Parallel- und Serien- Schaltung von Widerständen und Quellen beurteilen und Anwendungen erklären;
– normgerechte technischer Zeichnungen sowie Schaltpläne erstellen.
Bereich Maschinenbau
– unterschiedliche Verbindungstechniken erklären;
– Parameter von Werkzeugmaschinen wie Drehzahl-, Vorschub- und Schnittgeschwindigkeit berechnen.
Bereich Elektrotechnik:
Kirchhoffsches Gesetz; Arten von Messgeräten und Messschaltungen; Parallel- und Serienschaltung von Bauelementen und Anwendung im Gleichstromkreis; Ersatzwiderstand von Widerstandsschaltungen; Schaltpläne.
Bereich Maschinenbau:
Fertigungstechnik (Spanende und spanlose Formgebung); Werkzeuge und Verfahren der spanenden und spanlosen Fertigung, händische und maschinelle Formgebung der spanenden Fertigung; Maschinenelemente (Lösbare und unlösbare Verbindungen).
Gemäß Stundentafel I.2.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
Herstellung facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Produktionstechnik
– die wichtigsten Fertigungsverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe nennen;
– einfache Bauteile mit spanabhebenden sowie nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen erzeugen und dokumentieren.
Bereich Elektrotechnik
– die Funktionsprinzipien elektrischer und elektronischer Bauelemente erklären.
Bereich Grundlagen der Informatik
– die IT-Infrastruktur nutzen, das Zusammenwirken von Hard- und Software verstehen, Leistungsmerkmale beurteilen sowie Hard- und Software auswählen.
Bereich Produktionstechnik:
Mechanische Grundausbildung (manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung).
Zerspanungstechnik (maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen).
Bereich Elektrotechnik:
Elektrische Standardkomponenten, elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben, Messen von elektrischen Größen.
Bereich Grundlagen der Informatik:
Computerassemblierung und Hardwarekonfiguration, Manuelle Installation und Konfiguration von Betriebssystemen, Installation von Hardware und Peripheriegeräten.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Produktionstechnik
– ausgewählte Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen für Fertigungsverfahren anwenden;
– geeignete Fertigungseinrichtungen für das jeweilige Fertigungsverfahren auswählen und entsprechende Werkstücke anfertigen.
Bereich Elektrotechnik
– einfache elektrische und elektronische Schaltungen aufbauen, in Betrieb nehmen und messtechnisch erfassen.
Bereich Automatisierungstechnik
– die Funktionsweise einfacher technischer Anlagenteile anhand von Dokumenten ermitteln.
Bereich Grundlagen der Informatik
– die IT-Infrastruktur nutzen, das Zusammenwirken von Hard- und Software verstehen, Leistungsmerkmale beurteilen sowie Hard- und Software auswählen;
– die Grundbegriffe der Hardware, der Betriebssysteme, der Programminstallationen sowie der Netzwerktechnik verstehen.
Bereich Produktionstechnik:
Zerspanungstechnik (mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen Werkzeugmaschinen). Kunststofftechnik (Be- und Verarbeitung von Kunststoffen).
Bereich Elektrotechnik:
Aufbau und Inbetriebnahme von Schaltungen der Elektroinstallation, Messen elektrischer Größen, Aufbau und Inbetriebnahme von elektrischen und elektronischen Schaltungen, Messmethoden, Grundschaltungen und Verbindungstechniken der Elektronik.
Bereich Automatisierungstechnik:
Pneumatik (pneumatischen Bauelemente und Grundschaltungen, Aufbau und Inbetriebnahme von einfachen Schaltungen).
Bereich Grundlagen der Informatik:
Wartung von Computersystemen, Konfiguration, einfache Diagnose und Fehlerbehebung, Datensicherung, Netzwerkzugang, Installation und Konfiguration von verschiedenen Peripheriegeräten.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens erläutern;
– einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen und einen Jahresabschluss erstellen;
– Kennzahlen aus der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln und diese interpretieren;
– einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die Strukturen des österreichischen Rechts erklären;
– die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern;
– die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes erläutern;
– die Voraussetzungen für die Genehmigung einer Betriebsanlage erläutern;
– den Ablauf der verschiedenen gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren erläutern;
– die Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit von Personen erklären und ihre Relevanz hinsichtlich der Rechtsgültigkeit von Rechtsgeschäften beurteilen;
– die Begründung und Schutz des Eigentums und anderer dinglicher Rechte erklären;
– beurteilen, ob ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist;
– Erfüllungsmängel bei Verträgen erkennen und rechtskonforme Lösungen erarbeiten;
– Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche erkennen und argumentieren;
– feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen;
– die immaterialgüterrechtlichen Schutzrechte erläutern;
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens, rechtliche Vorschriften, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmen-Ausgabenrechnung.
Doppelte Buchhaltung:
Kontenplan, Salden, Kreditoren, Debitoren, Buchungsgrundsätze, Verbuchung von Geschäftsfällen, Jahresabschlussarbeiten.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts, Grundzüge des öffentlichen Rechts, Gewerberecht (Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben, Grundzüge des Betriebsanlagenrechts).
Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen, Grundzüge des Schadenersatzrechtes; E-Commerce–Gesetz, Urheberrecht; Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens, des Exekutionsverfahrens und des Insolvenzverfahrens.
Unternehmensrecht (Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Stellvertretung im UGB, Rechtsformen von Unternehmen); Insolvenzrecht (Begriff und Aufgaben des Insolvenzrechts, Insolvenzfähigkeit, Insolvenzgründe, Grundzüge der Insolvenzverfahren, Sonderbestimmungen für natürliche Personen).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– den Regelkreis des operativen Controllings skizzieren und beschreiben sowie mögliche Ursachen von Soll-Ist-Abweichungen erkennen;
– Kennzahlen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln und diese interpretieren.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– Beschäftigungs- und Entgeltformen erläutern;
– die gesetzlichen Personalnebenkosten und Personalstundensätze ermitteln;
– den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erläutern.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die wichtigsten Begriffe des Arbeitsrechtes erläutern und in Beziehung setzen;
– die Voraussetzungen für die Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen;
– die wesentlichen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erklären;
– die Rolle und die Aufgaben der Sozialpartner erläutern;
– die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern;
– das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Grundlagen des Controllings, Methoden und Werkzeuge des operativen Controllings. Bilanzanalyse (Analyse der Ertragskraft, Bilanzstrukturanalyse, Rentabilitätsanalyse).
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Grundlagen und Aufgaben der Personalwirtschaft, Entgeltformen, Personalkostenelemente, Personalstundensatzkalkulation, Aufbau und Elemente eines Lohn- oder Gehaltszettels.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (, Arbeitsvertrag, Begründung und Beendigung, Rechte, Pflichten und Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen, Fallbeispiele).
Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragsteuer); Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung
– Verfahren der statischen und dynamischen Investitionsrechnung anwenden;
– wesentliche Arten der Unternehmensfinanzierung und deren Vor- und Nachteile erklären;
– einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren.
Bereich Entrepreneurship und Innovation
– grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Bereich Marketing und Vertrieb
– Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse erläutern;
– die Funktionsweise marketingpolitischer Instrumente und deren Auswirkungen beurteilen;
– Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.
Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung:
Finanzierung (Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Lieferantenkredit, Bankdarlehen, Kontokorrentkredit; Leasing; Crowdfunding), Kapitalmarkt, Liquiditätsplan und Liquiditätskennzahlen).
Liquiditätsplan (Aufbau und Zweck eines Liquiditätsplans).
Grundlagen und Methoden der Investitionsrechnung (Investitionsarten, Investitionsentscheidungsprozess, Statische Investitionsrechnung, Dynamische Investitionsrechnung).
Bereich Entrepreneurship und Innovation:
Innovationsmanagement (Methoden und Werkzeuge).
Bereich Marketing und Vertrieb:
Grundlagen des Marketings, Markt- und Konkurrenzanalyse, Marketing-Mix. Technischer Vertrieb (Aufgaben des Vertriebs, Elemente des Vertriebsprozesses, Exportabwicklung).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– die wichtigsten Führungsstile und Motivationstheorien erklären und vergleichen;
– im beruflichen Kontext verschiedene Kommunikationsformen zielgruppenorientiert und situationsgerecht einsetzen.
Bereich Entrepreneurship und Innovation
– Ideenfindungsmethoden anwenden;
– ein Geschäftsmodell entwerfen und dazu ausgewählte Kapitel eines Businessplans erstellen;
– die wesentlichen Maßnahmen im Zuge einer Unternehmensgründung beschreiben.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Management und Führung (Unternehmenskultur, Unternehmensleitbild, Ziele, Aufgaben des Managements, Managementmodelle, Führungsstile, Führungsinstrumente, Motivationstheorien).
Kommunikation und Präsentation (Kommunikationsformen im beruflichen Kontext, zielgruppenorientierte und situationsgerechte Präsentation).
Bereich Entrepreneurship und Innovation:
Businessplan und Unternehmensgründung (Ideenfindungsmethoden, Ziele und Inhalte eines Businessplans, Geschäftsmodelle, Schritte zur Unternehmensgründung).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Unternehmensorganisation
– die Stufen des betrieblichen Wirtschaftsprozesses beschreiben und grundlegende Kennzahlen ermitteln;
– Organisationsformen grafisch darstellen und hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren;
– Prozessbeschreibungen grafisch darstellen.
Bereich Materialwirtschaft und Logistik
– den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben und dabei mit Hilfe von Analysemethoden eine Lieferantenauswahl durchführen;
– die wichtigsten Beschaffungsstrategien einsetzen und Bestandskennzahlen ermitteln;
– aus vorgegebenen Daten eine ABC-Analyse durchführen und diese interpretieren.
Bereich Unternehmensorganisation:
Betriebliche Leistungserstellung, Aufbauorganisation, Ablauforganisation.
Bereich Materialwirtschaft und Logistik:
Grundlagen der Materialwirtschaft, Materialklassifikation, Beschaffungsarten und -strategien, Beschaffungsprozess.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Materialwirtschaft und Logistik
– den Einsatz der wichtigsten Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel verstehen und können sie entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen;
– die grundlegenden Aufgaben, Ziele und Bereiche der Logistik erläutern.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und –steuerung
– aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung die Mengen-Struktur- und Baukastenstückliste ableiten;
– unterschiedliche Methoden der Zeitermittlung beschreiben und unter vorgegebenen Rahmenbedingungen bestimmen, welche Methoden sinnvollerweise angewendet werden;
– für ein einfaches Eigenfertigungsteil einen Arbeitsplan erstellen und dabei die Rüstzeit und Zeit je Einheit für die einzelnen Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen.
Bereich Materialwirtschaft und Logistik:
Aufgaben und Ziele, Bereiche der Logistik, Lagerung und Transport.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und –steuerung:
Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Stücklisten, Arbeitsplan, Zeitermittlung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und –steuerung
– für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und einen einfachen Fertigungsterminplan erstellen.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– die wichtigsten Kostenbegriffe beschreiben und betriebliche Kosten den Klassen Einzelkosten, Gemeinkosten, Fixkosten und variable Kosten zuordnen.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und –steuerung:
Produktionsplanung und –steuerung (Aufgaben, Ziele, Instrumente, Systeme).
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Grundlagen, Aufgaben und Ziele der Kostenrechnung, Kostenartenrechnung, Betriebsüberleitung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– auf Grundlage vorgegebener Kosten und einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen und daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten;
– mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen durchführen;
– Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Kostenstellenrechnung (Betriebsabrechnung, Gemeinkostenzuschlagsätze, Maschinenstundensätze), Kostenträgerrechnung.
Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung), Break-Even-Analyse, Produktionsprogrammentscheidungen, Betriebsergebnisrechnung, Kostenrechnungssysteme (Target Costing).
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement
– Projektorganisationsformen beschreiben und Projektaufgaben den Projektrollen zuordnen;
– die Werkzeuge des Projektmanagements zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden;
– den Projektfortschritt anhand von Soll- Ist-Vergleichen analysieren.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– Methoden und Werkzeuge des Qualitätsmanagements auswählen und einsetzen;
– aus Analyseergebnissen im Bereich des betrieblichen Qualitätsmanagements Schlussfolgerungen ziehen und Maßnahmen ableiten.
Bereich Projektmanagement:
Projektmerkmale, Projektarten, Projektphasen, Projektorganisation, Werkzeuge des Projektmanagements, Projektcontrolling.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Aufgaben, Methoden und Werkzeuge des Qualitätsmanagements, Qualitätskennzeichnung, statistische Methoden.
Prozessregelung, Prozesssicherheit.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung
– Fertigungsprinzipien den Anwendungsgebieten zuordnen;
– Arbeitsplätze und Funktionsbereiche nach ergonomischen und sicherheitstechnischen Vorgaben beurteilen;
– eine Grobplanung für die Funktionsbereiche eines Betriebes erstellen.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– die Voraussetzungen für die Zertifizierung eines betrieblichen Qualitätsmanagementsystems erläutern.
Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung:
Gestaltungs- und Planungsgrundsätze für Funktionsbereiche, Ergonomie, Arbeitssicherheit, Betriebsstättenplanung.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Normenreihe ISO 9000ff, Dokumentation, Audits und Zertifizierung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Angewandte Informatik
– Hardware-Komponenten sowie deren Funktionen benennen und erklären, eine PC-Konfiguration bewerten und Anschaffungsentscheidungen treffen sowie einfache Fehler der Hardware beheben.
Bereich Datenbanken
– Aufgabenstellungen modellieren und in einem ER-Modell abbilden;
– ein ER-Modell in Relationen auflösen.
Bereich Angewandte Informatik:
Hardwarekomponenten, Betriebssysteme, Datensicherheitsrechtliche und gesellschaftliche Aspekte im Umfeld der Informationstechnik.
Bereich Datenbanken:
Datenmodellierung (konzeptioneller Datenbankentwurf, Notation, Entities, Attribute, Beziehungen, Kardinalitäten, Generalisierung, Aggregation); Datenbankentwurf (logischer Datenbankentwurf, Normalformen, Relationenschema, Schlüssel, Schlüsselkandidat, Primärschlüssel, Fremdschlüssel, Indizes, referentielle Integrität).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Datenbanken
– Abfragen in SQL erstellen und durchführen;
– eine einfache Datenbankanwendung erstellen;
– Tabellen und Beziehungen in einem DB-System erstellen.
Bereich Datenbanken:
Data Definition Language (physischer Datenbankentwurf, Abfragegeneratoren, SQL).
Abfragesprachen (Projektion, Selektion, Gruppierung, Aggregatfunktionen, Verbund, Data Manipulation Language, Data Control Language); Entwurf von Formularen und Berichten.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Datenbanken
– komplexe Abfragen in SQL erstellen und durchführen;
– die Vorgehensweise zur Erstellung einer Datenbankanwendung für einen bestimmten Einsatzzweck erläutern;
– die für eine Datenbankanwendung notwendigen Anwendungsfälle, Eingabemasken und Ausgabeformate identifizieren.
Bereich Datenbanken:
Abfragesprachen (Unterabfragen, Datendefinitionssprache), Abfrageoptimierung, Benutzerverwaltung, Datenimport/-export, Archivierung.
Anwendungsfälle (Applikationsentwurf); praktische Datenbankanwendungen (Entwicklung von DB Programmen, Benutzerführung, Reportgenerierung, genormte DB-Schnittstellen).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern;
– einfache Geschäftsfälle im ERP-System verbuchen und entsprechende Reports erstellen;
– Stammdaten in einem ERP-System anlegen und die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
ERP-Systeme (Systeme und Anbieter, Module, Organisationseinheiten, Benutzeroberfläche, Reports); Finanzbuchhaltung (Konten, Kontenplan, Buchungen, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Bilanz und GuV-Rechnung, Auswertungen und Analysen).
Materialwirtschaft (Beschaffungsprozess, Materialstammdaten, Lieferantenstammdaten, Bedarfsermittlung, Bestellung, Wareneingang, Rechnungsprüfung, Zahlungsausgang); Produktionsplanung und -steuerung (Produktionsprozess, Bedarfsplanung, Bedarfsermittlung, Dispositionsarten, Erzeugnisgliederung, Stücklisten, Arbeitsplatzstammdaten, Arbeitsplan, Terminierung, Strategien zur Durchlaufzeitreduzierung, Vorkalkulation, Planauftrag, Fertigungsauftrag, Betriebsdatenerfassung, Rückmeldungen, Nachkalkulation, Auswertungen und Analysen).
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Informationssysteme
– Informationssysteme zur Entscheidungsunterstützung beschreiben und wissen über ihre Einsatzbereiche Bescheid;
– Betriebsdaten erfassen und auswerten;
– Datenmodelle und Workflows für firmeninterne Abläufe, für Kundenbeziehungen und für Lieferantenbeziehungen erstellen;
– elektronische Zahlungssysteme anwenden und wissen über rechtliche und sicherheitstechnische Aspekte Bescheid.
Bereich Datenbanken
– eine Datenbankanwendung implementieren.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– Stammdaten in einem ERP-System anlegen und die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Bereich Informationssysteme:
Informationssysteme zur Entscheidungsunterstützung (Datawarehouse, Datamining, künstliche Intelligenz-Systeme, Einsatzbereiche); Betriebsdatenerfassung (Geräte, Funktion, Anwendungsgebiete); Datenmodelle und Workflows für firmeninterne und externe Abläufe; elektronischer Zahlungsverkehr (Zahlungsmethoden, Anforderungen, Produkte).
Bereich Datenbanken:
Praktische Datenbankanwendungen, Web- und GUI-Applikationen.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Vertrieb (Vertriebsprozess, Kundenstammdaten, Preise und Konditionen, Kundenanfrage, Angebotsbearbeitung, Kundenauftrag, Kommissionierung und Auslieferung, Faktura, Zahlungseingang).
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Informationssysteme
– aus einer Prozessbeschreibung Geschäftsprozessmodelle erstellen und simulieren.
Bereich Datenbanken
– eine Datenbankanwendung implementieren.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.
Bereich Informationssysteme:
Modellierungswerkzeuge zur Beschreibung und Modellbildung von Geschäftsprozessen (Aufbau, Simulation und Analyse eines Modells).
Bereich Datenbanken:
Praktische Datenbankanwendungen, Web- und GUI-Applikationen.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Kostenrechnung und Controlling (Kostenarten, Kostenstellen, innerbetriebliche Leistungsverrechnung, Personal- und Maschinenstundensätze, Produktkostenkalkulation, Auswertungen und Analysen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Webtechnologien
– grundlegende Konzepte und Auszeichnungssprachen für die Webentwicklung erläutern und statische Webseiten erstellen;
– Internetanwendungen gestalten.
Bereich Strukturierte Programmierung
– grundlegende Datentypen und Kontrollstrukturen anwenden;
– einfache algorithmische Problemstellungen analysieren, Lösungswege finden sowie diese darstellen und umsetzen;
– eine Entwicklungsumgebung bedienen.
Bereich Webtechnologien:
Informationsdarstellung im Netz (Dokumentenbeschreibungssprachen, Informationstypen und Datenformate, Präsentation).
Design und Inhalte (Kriterien, Methoden, Inhaltsformate).
Bereich Strukturierte Programmierung:
Programmiersprachenelemente (Anweisungsfolge, Verzweigung, Wiederholung, Variable und Datentypen); Algorithmus (Programmierung, Codierung, schrittweise Verfeinerung, Entwurf und Darstellung von Algorithmen); Einstieg in die Programmierung und Systemprogramme (Einsatz einer visuellen Oberfläche, Systemprogramme, Interpreter, Compiler, Fehlerarten).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Strukturierte Programmierung
– grundlegende Algorithmen in einer höheren Programmiersprache umsetzen.
Bereich Strukturierte Programmierung:
Dateiverarbeitung (Ein-, Ausgabe); Modularisierung (Funktionen und Unterprogramme mit Übergabeparametern).
Zusammengesetzte Datentypen (Felder, Zeichenketten, Strukturen); Standardalgorithmen (Operationen auf Datenstrukturen).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Webtechnologien
– clientseitige Internetanwendungen erstellen.
Bereich Objektorientierte Programmierung
– die Konzepte der objektorientierten Programmierung mit Vererbung und Polymorphismus anwenden.
Bereich Webtechnologien:
Erstellung von Internetanwendungen (Clientseitige Programmierung).
Bereich Objektorientierte Programmierung:
Elemente und Konzepte (Klasse, Instanz, Methode, Attribut und Sichtbarkeit, grafische Darstellung, Vererbung, Polymorphismus).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Objektorientierte Programmierung
– erweiterbare und wartbare Programme mit grafischer Oberfläche erstellen;
– Frameworks für Standardaufgaben einsetzen;
– Standardalgorithmen objektorientiert implementieren.
Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement
– Problemlösungen in grafischer Notation darstellen und erweiterbare Modelle dazu entwickeln;
– Projektmanagement in der Softwareentwicklung anwenden.
Bereich Objektorientierte Programmierung:
Programmierkonzepte (weitere OOP-Konzepte, parallele Abläufe); grafische Benutzeroberflächen (Frameworks, GUI-Elemente, Events).
Frameworks (Architektur, Einbindung, Auswahl); Algorithmen (Darstellungsformen, Qualitätsanalyse, Standardalgorithmen).
Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement:
Modellierung (Modellierungssprachen, Darstellungen). Grundlagen des Projektmanagements (Definition, Projektteam und Rollen, Planungselemente, Dokumente); Angewandte Softwareentwicklung und Projektmanagement (Durchführung eines Softwareprojekts im Team unter Einsatz von Projektmanagementmethoden).
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Webtechnologien
– serverbasierende Internetanwendungen erstellen.
Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement
– aktuelle Vorgehensmodelle und Entwicklungsmethoden sowie die wichtigsten Entwurfsmuster der Softwareentwicklung beschreiben;
– eine reale Problemstellung analysieren und die unterschiedlichen Methoden zu Leistungs-, Termin-, Ressourcen- und Kostenplanung einsetzen;
– Testfälle definieren und damit Programme systematisch testen;
– aktuelle Vorgehensmodelle und Entwicklungsmethoden in der Softwareentwicklung anwenden.
Bereich Webtechnologien:
Erstellung von serverbasierenden Internetanwendungen (Client-/Server Konzept, serverseitige Programmierung, Anbindung von Datenbanken, Vergleich unterschiedlicher Technologien).
Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement:
Softwareentwicklungsmodelle (Einführung und Vergleich von Methoden, Schätzverfahren, Anforderungsanalyse).
Softwarequalitätsmanagement (Methoden, Testverfahren); Projektmanagement (Verträge, Softskills); Angewandte Softwareentwicklung und Projektmanagement (Erstellung eines Softwareprojekts im Team unter Einsatz von Projektmanagementmethoden).
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Webtechnologien
– Webservices nutzen und eigene erstellen;
– komplexe dynamische Webanwendungen erstellen.
Bereich Objektorientierte Programmierung
– Klassenbibliotheken erstellen.
Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement
– Anwendungs-, Klassen- und Methodenrefactoring durchführen;
– Vorgehensmodelle und Entwicklungsmethoden in der Softwareentwicklung anwenden.
Bereich Webtechnologien:
Webservices (Sicherheitsaspekte, Schnittstellen, Informationstypen und Datenformate, Frameworks). Webanwendung (Gesamterstellungsprozess dynamischer Web-Anwendungen, Sicherheitsaspekte, Frameworks).
Bereich Objektorientierte Programmierung:
Arbeiten mit Klassenbibliotheken.
Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement:
Angewandte Softwareentwicklung und Projektmanagement (Durchführung eines Softwareprojekts im Team unter Einsatz von Projektmanagementmethoden). Refactoring (Refactoring in Softwareprojekten).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Digitaltechnik
– logische Verknüpfungen beschreiben sowie logische Formeln als Wahrheitstabelle und Schaltung darstellen und vereinfachen;
– logische Zusammenhänge und Abläufe als Schaltnetze entwerfen.
Bereich Digitaltechnik:
Schaltalgebra (logische Verknüpfungen, Rechenregeln, Minimierung von Schaltfunktionen); Schaltnetze (Synthese, Zustandsdiagramme); Anwendungsschaltungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Embedded Systems
– die Funktionsweise eines Mikroprozessorsystems beschreiben;
– die Funktionsweise von Peripheriekomponenten beschreiben.
Bereich Embedded Systems:
Mikroprozessortechnik (Systemkomponenten, Aufbau und Arbeitsweise); Peripheriekomponenten (I/O, Interruptverarbeitung, Timer und Zähler).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Embedded Systems
– Programme zur Ansteuerung von Interfaces und zur Verarbeitung von Ereignissen mit einer integrierten Entwicklungsumgebung (IDE) erstellen;
– die wichtigsten Funktionen von Echtzeitbetriebssystemen beschreiben.
Bereich Embedded Systems:
Programmierung (Entwicklungswerkzeuge, Ansteuerung von Peripherieelementen); Kommunikation (Aufbau und Funktion, Programmierung); Echtzeitbetriebssysteme (Prozesse und Threads, Prozessverwaltung, Multitasking, Speicherverwaltung).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Netzwerktechnik
– die Komponenten, Dienste und die wichtigsten Protokolle eines Netzwerks beschreiben;
– die grundlegenden Konzepte eines Server-Betriebssystems erklären.
Bereich Netzwerktechnik:
Grundlagen (Übertragungsmedien, Netzwerkkomponenten, Zugriffsverfahren, Topologien, Adressierung, Grundlagen von Kommunikationsmodellen); Schichtenmodelle; Serverbetriebssysteme.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Netzwerktechnik
– grundlegende Serverdienste einrichten, konfigurieren und warten sowie Virtualisierungstechniken erläutern.
Bereich Netzwerktechnik
Routing (Statisches und dynamisches Routing, Routingprotokolle, Subnetting); Switching (Merkmale, Funktionen, Methoden, Sicherheitsaspekte von Switches); Betriebssysteme (Installation, Virtualisierung, Serverdienste, Verzeichnisdienste); virtuelle LANs.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Netzwerktechnik
– die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen erklären;
– kryptografische Verfahren beschreiben;
– die IT-Infrastruktur einer Firma spezifizieren.
Bereich Netzwerktechnik:
Internetanbindung; Netzwerksicherheit (Sicherheitskonzepte, Firewalls): Kryptografie (Verschlüsselungs- und Authentifizierungsmethoden); Netzwerkplanung (Analyse und Planung einer IT-Infrastruktur).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik
– Gleichstromnetzwerke berechnen.
Bereich Elektrotechnik:
Gleichstromtechnik (Spannung, Strom, Widerstand, Leistung, Arbeit, Reihen- und Parallelschaltung von Widerständen); Elektrische Netzwerke.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik
– die Kenngrößen von Feldern und ihre funktionellen Zusammenhänge beschreiben.
Bereich Elektrotechnik:
Elektrisches Feld; Magnetisches Feld.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik
– die Kenngrößen einfacher Wechselstromkreise berechnen.
Bereich Elektrotechnik:
Wechselstromtechnik.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Automatisierungstechnik
– Sensoren und Messsysteme für technische Prozesse auswählen;
– die Funktionsweise und den Aufbau von Speicherprogrammierbaren Steuerungen beschreiben.
Bereich Automatisierungstechnik:
Sensorik (Messkette, Genauigkeit, Analog-/Digitalwandler, Sensoren); Speicherprogrammierbare Steuerungen (Komponenten und Funktionsweise, digitale und analoge Ein- und Ausgänge).
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Automatisierungstechnik
– die Komponenten eines Prozessleitsystems beschreiben;
– Roboter für typische Einsatzbereiche beschreiben;
– den Standardregelkreis beschreiben.
Bereich Automatisierungstechnik:
Prozessleitsysteme (Struktur eines Leitsystems, Komponenten und Netzwerke, Verfügbarkeit und Sicherheit, Prozessdaten und Echtzeitdatenübertragung, Darstellung von Prozessen).
Robotik (Einteilung, kinematischer Aufbau, Greifer, Koordinatensysteme, Bewegungserzeugung).
Regelungstechnik (Strecke, Regler, Blockschaltbilder, Funktionsweise, Regelstreckenelemente, Reglertypen).
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Automatisierungstechnik
– ein System zur berührungslosen Identifikation für unterschiedliche Einsatzbereiche auswählen;
– Steuerungsprogramme in technologienaher Sprache entwickeln;
– einen Regelkreis simulieren und beurteilen.
Bereich Automatisierungstechnik:
Berührungslose Identifikation (Funktion, Bauformen, Unterscheidungsmerkmale, Einsatzbereiche).
Programmierung von speicherprogrammierbaren Steuerungen (Programmiersprachen, Algorithmen der Steuerungstechnik).
Reglerentwurf (Entwurfsziele, Simulation, Beurteilung, Optimierung).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellende Geometrie und CAD
– die Abbildungsmethoden erläutern sowie norm- und fertigungsgerechte Zeichnungen erstellen;
– einfache Teile und Baugruppen im CAD-System erstellen;
– Bauteile und Baugruppen normgerecht darstellen und Zusammenstellungszeichnungen ableiten;
– kleine Projekte planen, konstruieren und dokumentieren.
Bereich Konstruktion und Berechnung
– Aufgabenstellungen der Statik einfachen Methoden lösen;
– Bauteile bezüglich Belastung und Beanspruchung dimensionieren.
Bereich Fertigungstechnik und Werkstoffe
– Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen für Fertigungsverfahren beschreiben und wissen um den Aufbau, die Eigenschaften und die Anwendungsbereiche der verschiedenen Werkstoffe Bescheid;
– geeignete Fertigungsverfahren zur Herstellung von Werkstücken auswählen.
Bereich Darstellende Geometrie und CAD:
Zeichnungen (Darstellung von Körpern, Schnitte, Bemaßungsarten, Oberflächenangaben, Passungen, Darstellung von Blechen, Abwicklungen, Maßaufnahmen); CAD-Werkzeug (Methodik des CAD, Strukturierung von Baugruppen, Handhabung); Grundlagen der Konstruktion (Modellierung von Körpern, Zeichnungsableitung mit Fertigungsangaben, Erstellung von Baugruppen, Stücklisten).
Bereich Konstruktion und Berechnung:
Statik (Kraft als Vektor, Moment, Kraftzerlegung, Freimachen von Körpern, Kräfte am Balken, Momentverlauf, Querkraft); Reibung.
Festigkeitslehre (Spannungsarten, zusammengesetzte Spannungen). Maschinenelemente und Konstruktion (Dimensionierung von Normteilen, Verbindungen, Auslegung von Lagern).
Bereich Fertigungstechnik und Werkstoffe:
Spanende Fertigung (Einteilung und Anwendung der zerspanenden Fertigungsverfahren); Leicht- und Schwermetalle (Eisenmetalle, Stahl, Guss, Nichteisenmetalle, Aluminium, Messing, Kupfer, Legierungen, Sinterwerkstoffe).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion und Berechnung
– einfache Baugruppen strukturiert aufbauen, berechnen und fertigungsgerecht darstellen.
Bereich Fertigungstechnik und Werkstoffe
– Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen für Fertigungsverfahren beschreiben und wissen um den Aufbau, die Eigenschaften und die Anwendungsbereiche der verschiedenen Werkstoffe Bescheid;
– geeignete Fertigungsverfahren zur Herstellung von Werkstücken auswählen.
Bereich Konstruktion und Berechnung:
Dynamik (Massenkräfte und Linearbewegung, Massenkräfte und Drehbewegung). Maschinenelemente und Konstruktion (Auswählen von Zahnrädern, Riemen, Ketten, Kupplungen).
Bereich Fertigungstechnik und Werkstoffe:
Kunststoffe und Verbundwerkstoffe (Thermoplaste, Duroplaste, Elastomere, Fertigungsverfahren); spanlose Formgebung (Schmieden, Biegen, Tiefziehen, Schneiden, Walzen, Gießen); Fügeverfahren (Schweißen, Löten, Kleben).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion und Berechnung
– einfache Baugruppen strukturiert aufbauen, berechnen und fertigungsgerecht darstellen.
Bereich Konstruktion und Berechnung:
Auslegung und Anwendung von Stanz-Normteilen, Konstruktion eines Werkzeugs.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion und Berechnung
– einfache Baugruppen strukturiert aufbauen, berechnen und fertigungsgerecht darstellen.
Bereich Konstruktion und Berechnung
Handhabung: Auslegung von Handhabungsmodulen, Lösung von Automatisierungsaufgaben.
Die Studierenden können
– Planungs-, Mess- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbstständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten;
– für die jeweilige Aufgabe die geeigneten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen;
– Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und Ergebnisse fachlich interpretieren.
Laborbetrieb und Laborordnung; Erstellung von Prüfberichten; Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorschriften; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung.
Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu den angeführten Bereichen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können
Bereich Laboratorium Betriebstechnik
– aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung die Mengen-, Struktur- und Baukastenstückliste ableiten;
– auf Grundlage vorgegebener Kosten und einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen und daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten;
– mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen durchführen.
Bereich Ausgewählte Kompetenzbereiche aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
– Problemstellungen erkennen und fachgerecht lösen.
Bereich Laboratorium Betriebstechnik:
Lieferantenauswahl, Betriebsabrechnungsbogen, Maschinenstundensätze, Produktkostenkalkulation.
Bereich Ausgewählte Kompetenzbereiche aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen:
Aufbau, Inbetriebnahme und Dokumentation technischer und wirtschaftlicher Systeme.
Gemäß Stundentafel I.4.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik
– den Aufbau der Materie und die Leiteigenschaften von Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen erklären;
– die Grundgrößen der Elektrotechnik (Ladung, Strom, Stromdichte, Spannung und Leistung) und die Grundelemente eines Stromkreises sowie die Gesetze für die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung erklären;
– die Wechselwirkungen zwischen den Ladungen erklären;
– unterschiedliche Stromarten und die Wirkungen und Gefahren des elektrischen Stromes erklären;
– Widerstandskennlinien erstellen.
Bereich Maschinenbau
– die Eigenschaften und Einsatzgebiete der metallischen Werkstoffe des Maschinenbaus erklären;
– die Normen zur Erstellung normgerechter technischer Zeichnungen anwenden;
– verschiedene Darstellungen von Werkstücken und Maschinenteilen skizzieren und normgerecht anfertigen.
Bereich Elektrotechnik:
Stromleitungsmechanismus und Werkstoffe der Elektrotechnik; Grundgrößen der Elektrotechnik (Ladung, Strom, Stromdichte, Spannung und Leistung); Ohmsches Gesetz; Stromarten; Funktion und Symbolik von ausgewählten elektrischen und elektronischen Bauteilen (Widerstand, Spule, Kondensator, Diode, Relais).
Bereich Maschinenbau:
Werkstoffkunde und Werkstofftechnik (Übersicht der Werk- und Hilfsstoffe, Einteilung der Werkstoffe, Auswahl und Eigenschaften der Werkstoffe); Normgerechtes technisches Zeichnen (Schnittdarstellungen, Darstellung und Bemaßung von Gewinden, Kennzeichnung technischer Oberflächen, Schriftfeld und Stückliste, Anfertigen von Freihandskizzen und deren Fertigungszeichnungen).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik
– erklären, wie mit Standardmessgeräten Messung von Strom, Spannung und Widerstand durchgeführt werden;
– Messschaltungen zur Strom- und Spannungsmessung entwerfen und aus Messdaten für Gleichstromschaltungen Ersatzwiderstände und die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung berechnen;
– die Eigenschaften von Parallel- und Serien- Schaltung von Widerständen und Quellen beurteilen und Anwendungen erklären;
– normgerechte technischer Zeichnungen sowie Schaltpläne erstellen.
Bereich Maschinenbau
– unterschiedliche Verbindungstechniken erklären;
– Parameter von Werkzeugmaschinen wie Drehzahl-, Vorschub- und Schnittgeschwindigkeit berechnen.
Bereich Elektrotechnik:
Kirchhoffsches Gesetz; Arten von Messgeräten und Messschaltungen; Parallel- und Serienschaltung von Bauelementen und Anwendung im Gleichstromkreis; Ersatzwiderstand von Widerstandsschaltungen; Schaltpläne.
Bereich Maschinenbau:
Fertigungstechnik (Spanende und spanlose Formgebung); Werkzeuge und Verfahren der spanenden und spanlosen Fertigung, händische und maschinelle Formgebung der spanenden Fertigung.
Gemäß Stundentafel I.4.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
Herstellung facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Produktionstechnik
– die wichtigsten Fertigungsverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe nennen;
– einfache Bauteile mit spanabhebenden sowie nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen erzeugen und dokumentieren.
Bereich Elektrotechnik
– die Funktionsprinzipien elektrischer und elektronischer Bauelemente erklären.
Bereich Grundlagen der Informatik
– die IT-Infrastruktur nutzen, das Zusammenwirken von Hard- und Software verstehen, Leistungsmerkmale beurteilen sowie Hard- und Software auswählen.
Bereich Produktionstechnik:
Mechanische Grundausbildung: manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung.
Zerspanungstechnik: maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen.
Bereich Elektrotechnik:
Elektrische Standardkomponenten, elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben, Messen von elektrischen Größen.
Bereich Grundlagen der Informatik:
Computerassemblierung und Hardwarekonfiguration, Manuelle Installation und Konfiguration von Betriebssystemen, Installation von Hardware und Peripheriegeräten.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Produktionstechnik
– ausgewählte Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen für Fertigungsverfahren anwenden;
– geeignete Fertigungseinrichtungen für das jeweilige Fertigungsverfahren auswählen und entsprechende Werkstücke anfertigen.
Bereich Elektrotechnik
– einfache elektrische und elektronische Schaltungen aufbauen, in Betrieb nehmen und messtechnisch erfassen.
Bereich Automatisierungstechnik
– die Funktionsweise einfacher technischer Anlagenteile anhand von Dokumenten ermitteln.
Bereich Grundlagen der Informatik
– die IT-Infrastruktur nutzen, das Zusammenwirken von Hard- und Software verstehen, Leistungsmerkmale beurteilen sowie Hard- und Software auswählen;
– die Grundbegriffe der Hardware, der Betriebssysteme, der Programminstallationen sowie der Netzwerktechnik verstehen.
Bereich Produktionstechnik:
Zerspanungstechnik (mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen Werkzeugmaschinen). Kunststofftechnik (Be- und Verarbeitung von Kunststoffen).
Bereich Elektrotechnik:
Aufbau und Inbetriebnahme von Schaltungen der Elektroinstallation, Messen elektrischer Größen, Aufbau und Inbetriebnahme von elektrischen und elektronischen Schaltungen, Messmethoden, Grundschaltungen und Verbindungstechniken der Elektronik.
Bereich Automatisierungstechnik:
Pneumatik (pneumatischen Bauelemente und Grundschaltungen, Aufbau und Inbetriebnahme von einfachen Schaltungen).
Bereich Grundlagen der Informatik:
Wartung von Computersystemen, Konfiguration, einfache Diagnose und Fehlerbehebung, Datensicherung, Netzwerkzugang, Installation und Konfiguration von verschiedenen Peripheriegeräten.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4 sowie
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Analysis
– Funktionen in 2 Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und an Hand von Beispielen veranschaulichen;
– partielle Ableitungen berechnen;
– Exponential-, Logarithmus- und trigonometrische Funktionen in Taylorreihen entwickeln und damit näherungsweise Funktionswerte berechnen;
– Funktionen in Potenzreihen und Fourierreihen entwickeln.
Bereich Analysis:
Funktionen mehrerer Variablen:
Partielle Ableitungen; lineare Fehlerfortpflanzung und Größtfehler.
Funktionenreihen:
Taylorpolynome, Fourierpolynome.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Analysis
– lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung aufstellen und lösen (Biege- und Schwingungsdifferenzialgleichung).
Bereich Algebra und Geometrie
– Matrizen als Operatoren von linearen Abbildungen verstehen;
– Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen;
– mit Technologie Eigenwerte und Eigenvektoren einer Matrix berechnen.
Bereich Analysis:
Lineare Differential- und Differenzengleichungen (Trennen der Variablen; lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; numerische Lösung von Anfangswertproblemen; lineare Differenzengleichungen erster Ordnung).
Bereich Algebra und Geometrie:
Matrizen (Multiplikation mit Skalar; Matrizenprodukt, inverse Matrix, Eigenwerte, Eigenvektoren).
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
| Pflichtgegenstände | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||
| Semester | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | |||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | III/III | |
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I | |
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I | |
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | 18 | I | |
| 5. | Angewandte Informatik | 2 | - | - | - | - | 2 | I | |
| 6. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | 4 | II | |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||
| 1. | Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht | - | 3 | 3 | 2 | 2 | 10 | II | |
| 2. | Betriebstechnik | - | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | I | |
| 3. | Informatik und Informationssysteme 3 | - | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | I | |
| 4. | Konstruktion und Berechnung mit Software-Unterstützung 3 | - | 9 | 10 | 5 | 5 | 29 | I | |
| 5. | Werkstoff- und Fertigungstechnik | - | 4 | 3 | 2 | 2 | 11 | I | |
| 6. | Maschinen, Anlagen, Automatisierung | - | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | I | |
| 7. | Laboratorium | - | - | - | 6 | 6 | 12 | I | |
| Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.1 4 | - | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | |||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 37 | 37 | 36 | 36 | 169 | |||
| B.1 | Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||
| Semester | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | |||||
| 1. | Maschinen, Anlagen, Automatisierung | - | 5 | 4 | 4 | 4 | 17 | I | |
| 2. | Seil- und Fördertechnik | - | 1 | 2 | 3 | 3 | 9 | I | |
| 3. | Entrepreneurship und Innovation 3 | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |
| 4. | Materialwirtschaft und Logistik 3 | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |
| 5. | Qualitätstechnik und Qualitätsmanagement 3 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |
| 6. | Konstruktion und Berechnung mit Software- Unterstützung 3 | - | 2 | 2 | 2 | 4 | 10 | I | |
| 7. | Fertigungsverfahren | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |
| 8. | Elektrotechnik und Automatisierung 3 | - | 2 | 2 | 4 | 4 | 12 | I | |
| 9. | Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |
| 10. | Energie- und Umwelttechnik | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung | |||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||
| Semester | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | |||||
| D. | Freigegenstände | ||||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | 2 | I | |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | 2 | I | |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |
| 4. | Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | - | 4 | III | |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | - | 2 | - | 2 | III | |
| 6. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |
| 7. | Angewandte Mathematik | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |
| 8. | Projektmanagement | - | 2 | 2 | - | - | 4 | III | |
| 9. | Technische Dokumentation | 2 | - | - | - | - | 2 | III | |
| E. | Förderunterricht 5 | ||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Pflichtgegenstände | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
| Semester | ||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||
| 1. | ||||||||||||
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Pflichtgegenstände | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
| Semester | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | ||||
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Pflichtgegenstände | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
| Semester | ||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | |||||||||
| A. | ||||||||||||||
_____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Mit Übungen.
4 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenständen aus B.1.3 bis B.1.10 im dafür vorgesehen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen. Wird die schulautonome Vertiefung „Seilbahntechnik“ angeboten, entfällt der Pflichtgegenstand B.6 und die Pflichtgegenstände B.1.1 und B.1.2 sind zu wählen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrganges bzw. des Kollegs für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Maschinenbau sind in der Lage, technische Aufgabenstellungen aus dem Bereich des Maschinenbaus unter Einbeziehung betriebswirtschaftlicher Anforderungen zu lösen. Sie zeichnen sich insbesondere durch die Fähigkeit zur Planung, Umsetzung und Optimierung betrieblicher Prozesse im Sinne einer wirtschaftlichen Produktion und Dienstleistung aus und sind in der Lage, den Ressourceneinsatz in Unternehmen zu optimieren. Nach entsprechender Praxis können sie Projekte leiten und Unternehmensbereiche führen.
Sie sind in der Lage, ingenieurmäßige Tätigkeiten in den Bereichen der Konstruktion und der Fertigung sowie auf den Gebieten des technischen Einkaufs und Vertriebs, der Materialwirtschaft, der Arbeitsvorbereitung, der Produktionsplanung und –steuerung, der Kostenrechnung und des Controllings, des Marketings, der betrieblichen Informationssysteme und des Qualitätsmanagements durchzuführen.
Im Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling können die Absolventinnen und Absolventen einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen, die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung erstellen, Bilanzkennzahlen ermitteln und diese interpretieren.
Im Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung kennen die Absolventinnen und Absolventen die gesetzlichen Personalnebenkosten und können Personalstundensätze ermitteln. Sie kennen die wichtigsten Führungsstile und Motivationstheorien und können sie situationsgerecht anwenden.
Im Bereich Marketing und Vertrieb kennen die Absolventinnen und Absolventen Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse und können marketingpolitische Instrumente beschreiben und beurteilen. Sie können Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.
Im Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Arten der Unternehmensfinanzierung wählen sowie einen einfachen Finanzplan erstellen und interpretieren. Sie können Verfahren der statischen und der dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
Im Bereich Entrepreneurship und Innovation können die Absolventinnen und Absolventen einen Businessplan für eine Unternehmensgründung erstellen. Sie können grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Im Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht können die Absolventinnen und Absolventen die Strukturen des österreichischen Rechts erklären, die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern sowie ein Gewerbe anmelden und kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes. Sie können die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden, Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Organisation sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen, die Voraussetzungen für eine Insolvenz erläutern und die wesentlichen Verfahrensschritte erläutern. Sie können die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechtes anwenden, die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Im Bereich Unternehmensorganisation können die Absolventinnen und Absolventen Organisationsformen hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren. Sie können Prozesse und ihre Schnittstellen grafisch darstellen.
Im Bereich Materialwirtschaft und Logistik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen. Sie können Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen, Beschaffungsstrategien auswählen und Bestandskennzahlen ermitteln.
Im Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung können die Absolventinnen und Absolventen für ein Eigenfertigungsteil einen Arbeitsplan erstellen und ausgewählte Methoden der Zeitermittlung anwenden. Sie können für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne unter Einsatz eines Produktionsplanungssystems erstellen.
Im Bereich Kosten- und Leistungsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen auf Grundlage einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen sowie daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten. Sie können Produktkostenkalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden.
Im Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsplätze und Funktionsbereiche unter Einbeziehung ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte planen. Sie können Materialflussanalysen durchführen und ein Betriebsstättenlayout erstellen.
Im Bereich Qualitätsmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen Voraussetzungen, Inhalte und den Ablauf für eine Zertifizierung. Sie können Methoden und Werkzeuge des Qualitätsmanagements auswählen und einsetzen.
Im Bereich Angewandte Informatik kennen die Absolventinnen und Absolventen Hardware-Komponenten und deren Funktion und können IT-Arbeitsumgebungen einrichten. Darüber hinaus können sie Office-Applikationen anwenden sowie Richtlinien des Datenschutzes und der Datensicherheit berücksichtigen.
Sie können Algorithmen in einer Programmiersprache umsetzen und kennen das Konzept der objektorientierten Programmierung. Darüber hinaus können sie erweiterte Funktionen der Tabellenkalkulation anwenden.
Sie können aus einer Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen sowie Betriebsdaten erfassen und auswerten. Darüber hinaus können sie Netzwerksressourcen nutzen und im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren.
Im Bereich Enterprise Resource Planning (ERP) können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern, Stammdaten anlegen sowie Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden und Auswertungen erstellen.
Sie können auf Basis einer im ERP-System durchgeführten Auftragssimulation Maßnahmen zur Reduzierung der ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.
Im Bereich Informationssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Workflows für firmeninterne Abläufe und für Kunden- und Lieferantenbeziehungen erstellen. Darüber hinaus können sie aus einer Prozessbeschreibung Geschäftsprozessmodelle erstellen und simulieren.
Im Bereich Darstellende Geometrie und CAD können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Zeichnungen lesen, verstehen Abbildungsmethoden sowie Transformationen und können technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie (Kurven, Flächen, Körper, Transformationen) darstellen. Sie können unter Anwendung von Abbildungsmethoden einfache Baugruppen strukturgerecht aufbauen und im CAD abbilden.
Im Bereich Maschinenelemente können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Normen sowie die grundlegenden Toleranzen, Passungen und Oberflächenzeichen anwenden. Sie können die wichtigsten lösbaren und unlösbaren Verbindungen, die unterschiedlichen Lagerarten sowie die wichtigsten technischen Federn, Federsysteme und Übertragungselemente auslegen und einsetzen. Sie können Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen sowie Bauteile hinsichtlich zulässiger Spannungen und Verformungen dimensionieren.
Im Bereich Konstruktion und Projektabwicklung können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Vorschriften zur Erstellung einer normgerechten Zeichnung anwenden, normgerechte Zeichnungen lesen und Fertigungszeichnungen unter Anwendung von Toleranzen, Passungen und Oberflächenzeichen erstellen. Sie können EDV-Systeme zur Bearbeitung der Aufgabenstellung auswählen und komplexere Baugruppen im 3D-CAD-System strukturgerecht aufbauen. Sie können unter Anwendung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse ein Projekt analysieren und hinsichtlich seiner technischen und wirtschaftlichen Inhalte abwickeln. Sie können Bauteile, einfache Baugruppen und Produkte anhand eines Pflichtenheftes werkstoff-, funktions-, fertigungs-, montage- und sicherheitsgerecht konstruieren, dimensionieren und dokumentieren sowie dafür erforderliche Projekt- und Produktdokumentationen erstellen.
Im Bereich Mechanik und Festigkeitslehre können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Statik, der Festigkeitslehre, der Dynamik, der Hydromechanik, der Wärmelehre und der Thermodynamik anwenden. Sie können statische und dynamische Aufgabenstellungen lösen sowie die Spannungen und Verformungen von Bauteilen berechnen und beurteilen. Sie können Berechnungen in der Hydromechanik, der Wärmelehre und in der Thermodynamik durchführen.
Im Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau der Werkstoffe erläutern, verstehen deren Eigenschaften und können eine grundlegende Werkstoffauswahl (Metalle und Kunststoffe) treffen sowie Werkstoffe normgerecht bezeichnen. Sie kennen die Wirkung von Legierungselementen und verstehen die daraus resultierenden Eigenschaften. Sie kennen die wesentlichen Wärmebehandlungsverfahren und können diese nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auswählen. Sie kennen die häufigsten Ursachen der Korrosion und können entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen. Sie können die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung anwenden und die Ergebnisse analysieren.
Im Bereich Fertigungsverfahren kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Fertigungsverfahren und deren Einsatzgebiete. Sie können Fertigungsverfahren nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auswählen und die dazu geeigneten Werkzeuge festlegen. Sie kennen die wesentlichen automatisierten Fertigungsverfahren, Beschichtungsverfahren und Sonderbearbeitungsverfahren und können diese nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auswählen. Sie kennen die grundlegenden Anwendungen der Handhabungstechnik und deren Einsatzgebiete. Sie wissen über die grundlegenden Verfahren der Kunststoffverarbeitung und deren Einsatzgebiete Bescheid.
Im Bereich Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Komponenten von Werkzeugmaschinen und können diese nach technisch wirtschaftlichen Kriterien analysieren und auswählen sowie in einem Produktionsprozess verknüpfen und optimieren. Sie kennen den Aufbau und die Einsatzgebiete von Werkzeugen und können diese nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auswählen sowie einfache Werkzeuge entwickeln und entwerfen. Sie kennen die Grundlagen des Vorrichtungsbaus und können Vorrichtungen entsprechend technisch-wirtschaftlicher Anforderungen auswählen, analysieren, entwickeln und entwerfen. Sie kennen die wesentlichen Anlagen und Maschinen zur Herstellung von Kunststoffen und Schmiedeerzeugnissen.
Im Bereich Elektrotechnik, Automatisierung können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsprinzipien elektrischer und elektronischer Komponenten sowie typischer Kenndaten und Kennlinien anwenden. Sie können einfache elektrische Schaltungen aufbauen sowie elektrische und nichtelektrische Größen messen und auswerten. Sie kennen die grundlegenden Anwendungen elektrischer Antriebe und Anlagen sowie deren Betriebsverhalten. Sie können Sensoren anwendungsgerecht auswählen sowie analoge und digitale Prozesssignale erfassen. Sie können technische Prozesse darstellen und die Funktionsweise von Anlagen anhand der technischen Dokumentation ermitteln. Sie können die wichtigsten Handhabungstechniken erklären und deren Komponenten auswählen.
Im Bereich Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Normen, Vorschriften, Richtlinien und Einflussgrößen für die Projektierung und Auslegung von Förderanlagen anwenden. Sie können Transport-, Förder- und Verkehrstechniken nach ihrer Funktion beurteilen und geeignete Antriebe auswählen. Sie können Funktionen und Wirkungsweisen der Kraft- und Arbeitsmaschinen erklären und diese aufgrund des Einsatzgebietes und der Bauart auswählen. Sie können die Arten und Einsatzgebiete von Pumpen, Turbinen, Verdichtern und Druckluftanlagen erklären.
Im Bereich Energie- und Umwelttechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Bauarten und die Einsatzbereiche von herkömmlichen und alternativen Energieanlagen sowie von Luftreinhaltungsanlagen erklären. Sie können die Verfahren der Abwasserbehandlung erklären, Müllarten sowie grundlegende Recycling- und Entsorgungsverfahren unterscheiden.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen und einen Jahresabschluss erstellen;
– Kennzahlen aus der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln und diese interpretieren.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die Strukturen des österreichischen Rechts erklären;
– die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern;
– ein Gewerbe anmelden und kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes;
– die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden;
– Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen;
– die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern;
– Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
– die Voraussetzungen für eine Insolvenz erläutern;
– die wesentlichen Verfahrensschritte erläutern.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens, rechtliche Vorschriften, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmen-Ausgabenrechnung.
Doppelte Buchhaltung (Kontenplan, Salden, Kreditoren, Debitoren, Buchungsgrundsätze, Verbuchung von Geschäftsfällen, Jahresabschlussarbeiten).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts, Grundzüge des öffentlichen Rechts, Gewerberecht (Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben, Grundzüge des Betriebsanlagenrechts).
Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen, Grundzüge des Schadenersatzrechtes; E-Commerce–Gesetz, Urheberrecht; Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Insolvenzverfahrens.
Unternehmensrecht (Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Stellvertretung im UGB, Rechtsformen von Unternehmen); Insolvenzrecht (Begriff und Aufgaben des Insolvenzrechts, Insolvenzfähigkeit, Insolvenzgründe, Grundzüge der Insolvenzverfahren, Sonderbestimmungen für natürliche Personen).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– den Regelkreis des operativen Controllings skizzieren und beschreiben sowie mögliche Ursachen von Soll-Ist-Abweichungen erkennen.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– die gesetzlichen Personalnebenkosten und Personalstundensätze ermitteln;
– den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erläutern.
Bereich Marketing und Vertrieb
– die Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse erläutern;
– die Funktionsweise marketingpolitischer Instrumente beschreiben und deren Auswirkungen beurteilen;
– Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechts anwenden;
– die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Grundlagen des Controllings, Methoden und Werkzeuge des operativen Controllings. Bilanzanalyse (Analyse der Ertragskraft, Bilanzstrukturanalyse, Rentabilitätsanalyse).
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Grundlagen und Aufgaben der Personalwirtschaft, Entgeltformen, Personalkostenelemente, Personalstundensatzkalkulation, Aufbau und Elemente eines Lohn- oder Gehaltszettels.
Bereich Marketing und Vertrieb:
Grundlagen des Marketings, Markt- und Konkurrenzanalyse, Marketing-Mix. Technischer Vertrieb (Aufgaben des Vertriebs, Elemente des Vertriebsprozesses, Exportabwicklung).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Arbeitnehmertypus, Arbeitsvertrag und Abgrenzung von anderen Vertragstypen, Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen, Fallbeispiele).
Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragsteuer); Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung
– Verfahren der statischen und dynamischen Investitionsrechnung anwenden;
– wesentliche Arten der Unternehmensfinanzierung und deren Vor- und Nachteile erklären;
– einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren.
Bereich Entrepreneurship und Innovation
– grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung:
Grundlagen der Finanzierung. Liquiditätsplan (Aufbau und Zweck eines Liquiditätsplans). Grundlagen und Methoden der Investitionsrechnung (Investitionsarten, Investitionsentscheidungsprozess, Statische Investitionsrechnung, Dynamische Investitionsrechnung).
Bereich Entrepreneurship und Innovation:
Innovationsmanagement (Methoden und Werkzeuge).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– die wichtigsten Führungsstile und Motivationstheorien situationsgerecht anwenden.
Bereich Entrepreneurship und Innovation
– die wesentlichen Maßnahmen im Zuge einer Unternehmensgründung erläutern und die Inhalte eines Businessplans erklären.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Management und Führung (Unternehmenskultur, Unternehmensleitbild, Ziele, Aufgaben des Managements, Managementmodelle, Führungsstile, Führungsinstrumente, Motivationstheorien).
Kommunikation und Präsentation (Kommunikationsformen im beruflichen Kontext, zielgruppenorientierte und situationsgerechte Präsentation).
Bereich Entrepreneurship und Innovation:
Businessplan und Unternehmensgründung (Ziele und Inhalte eines Businessplans, Schritte zur Unternehmensgründung, Förderungen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Unternehmensorganisation
– Organisationsformen grafisch darstellen und hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren;
– Prozessbeschreibungen grafisch darstellen.
Bereich Materialwirtschaft und Logistik
– den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben und dabei mit Hilfe von Analysemethoden eine Lieferantenauswahl durchführen;
– den Einsatz der wichtigsten Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel verstehen und können sie entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen;
– die wichtigsten Beschaffungsstrategien einsetzen und Bestandskennzahlen ermitteln.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung
– unterschiedliche Methoden der Zeitermittlung erläutern und unter vorgegebenen Rahmenbedingungen bestimmen, welche Methoden sinnvollerweise angewendet werden können;
– für ein einfaches Eigenfertigungsteil einen Arbeitsplan erstellen und dabei die Rüstzeit und Zeit je Einheit für die einzelnen Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen;
– für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und einen einfachen Fertigungsterminplan erstellen.
Bereich Unternehmensorganisation:
Betriebliche Leistungserstellung, Aufbauorganisation, Ablauforganisation.
Bereich Materialwirtschaft und Logistik:
Grundlagen der Materialwirtschaft, Aufgaben und Ziele, Bereiche der Logistik, Lagerung und Transport. Materialklassifikation, Beschaffungsarten und -strategien, Beschaffungsprozess.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und –steuerung:
Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Stücklisten, Arbeitsplan, Zeitermittlung. Produktionsplanung und –steuerung (Aufgaben, Ziele, Instrumente, Systeme).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– die wichtigsten Kostenbegriffe erläutern und betriebliche Kosten den Klassen Einzelkosten, Gemeinkosten, Fixkosten und variable Kosten zuordnen;
– mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen durchführen;
– auf Grundlage vorgegebener Kosten und einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen und daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Grundlagen, Aufgaben und Ziele der Kostenrechnung, Kostenartenrechnung, Betriebsüberleitung, Kostenstellenrechnung (Betriebsabrechnung, Gemeinkostenzuschlagsätze, Maschinenstundensätze), Kostenträgerrechnung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Bereich Projektmanagement
– Projektorganisationsformen beschreiben und Projektaufgaben den Projektrollen zuordnen;
– die Werkzeuge des Projektmanagements zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden;
– den Projektfortschritt anhand von Soll- Ist-Vergleichen analysieren;
– aus einem Projektauftrag Projektstrukturen entwickeln.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung), Break-Even-Analyse, Produktionsprogrammentscheidungen, Betriebsergebnisrechnung, Kostenrechnungssysteme (Target Costing).
Bereich Projektmanagement:
Projektmerkmale, Projektarten, Projektphasen, Projektorganisation, Werkzeuge des Projektmanagements, Projektcontrolling.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung
– Fertigungsprinzipien erläutern und sie Anwendungsgebieten zuordnen;
– Arbeitsplätze und Funktionsbereiche nach ergonomischen und sicherheitstechnischen Vorgaben beurteilen;
– eine Grobplanung für die Funktionsbereiche eines Betriebes erstellen.
Bereich Qualitätsmanagement
– Methoden und Werkzeuge des Qualitätsmanagements auswählen und einsetzen;
– aus Analyseergebnissen im Bereich des betrieblichen Qualitätsmanagements Schlussfolgerungen ziehen und Maßnahmen ableiten;
– die Voraussetzungen für die Zertifizierung eines betrieblichen Qualitätsmanagementsystems erläutern.
Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung:
Gestaltungs- und Planungsgrundsätze für Funktionsbereiche, Ergonomie, Arbeitssicherheit, Betriebsstättenplanung.
Bereich Qualitätsmanagement:
Aufgaben, Methoden und Werkzeuge des Qualitätsmanagements, Qualitätskennzeichnung, statistische Methoden. Prozessregelung, Prozesssicherheit.
Normenreihe ISO 9000ff, Dokumentation, Audits und Zertifizierung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Angewandte Informatik
– Algorithmen in einer Programmiersprache implementieren;
– aus einer einfachen Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen;
– Abfragen aus mehreren Tabellen erstellen.
Bereich Angewandte Informatik:
Tabellenkalkulationen, Elemente der Programmierung. Datenbanken, ER-Modell. Abfragen über mehrere Tabellen, Filter.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Betriebsdatenerfassung
– die Begriffe der Betriebsdatenerfassung und die diesbezüglichen Kennzahlen erläutern;
– Betriebsdaten aufbereiten und Auswertesystemen zur Verfügung stellen.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern.
Bereich Betriebsdatenerfassung:
Grundlagen, Kennzahlen, Erfassung von Betriebsdaten, Aufbereitung und Monitoring, rechtliche Aspekte.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
ERP-Systeme und Anbieter, Module eines ERP-Systems, Organisationseinheiten. ERP-System-Anwendung (Anmeldung, Oberfläche, Menü, Navigation, Systemhilfen, Reports, Ausdrucke).
Materialwirtschaft:
Materialstammdaten, Lieferantenstammdaten (Kreditoren), Grundlagen der Bedarfsermittlung, Bestellanforderung, Bestellung, Wareneingang, Rechnungseingang, Zahlungsausgang, Auswertungen und Analysen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– die erforderlichen Stammdaten für die Herstellung und den Vertrieb eines Produktes in einem ERP-System anlegen und die entsprechenden Beschaffungs- Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden;
– auf Basis einer im ERP-System durchgeführten Auftragssimulation Maßnahmen zur Reduzierung der ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Produktionsplanung und –steuerung (Bedarfsermittlung, Dispositionsarten, Erzeugnisgliederung, Stücklisten, Arbeitsplatzstammdaten, Arbeitsplan, auftragsneutrale Terminierung, Strategien zur Durchlaufzeitreduzierung, Vorkalkulation, Planauftrag, Fertigungsauftrag, Betriebsdatenerfassung, Rückmeldungen, Auswertungen und Analysen).
Vertrieb (Kundenstammdaten, Preise und Konditionen, Kundenanfrage, Angebotsbearbeitung, Kundenauftrag, Kommissionierung und Auslieferung, Faktura, Zahlungseingang, Auswertungen und Analysen).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern;
– die erforderlichen Stammdaten für die Herstellung und den Vertrieb eines Produktes in einem ERP-System anlegen und die entsprechenden Beschaffungs- Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Bereich Informationssysteme
– Informationssysteme wie ERP, SCM, CRM und Data-Warehouse beschreiben;
– elektronische Zahlungssysteme beschreiben und wissen über rechtliche und sicherheitstechnische Aspekte Bescheid;
– aus einer Prozessbeschreibung grafisch Geschäftsprozess-, Arbeits- und Dokumentenmodelle erstellen und Auswertungen vornehmen;
– aus einem einfachen Geschäftsprozess ein Datenmodell entwickeln.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Finanzbuchhaltung (Konten, Kontenplan, Buchungen, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Bilanz und Guv-Rechnung, Auswertungen und Analysen).
Kostenrechnung (Kostenarten, Kostenstellen, innerbetriebliche Leistungsverrechnung, Personal- und Maschinenstundensätze, Kalkulationsschema, Kalkulation, Auswertungen und Analysen).
Bereich Informationssysteme:
Software für Entscheidungsunterstützung (Künstliche Intelligenz-Systeme, Executive- / Management Information Systems, Datawarehouse, Datamining). Betriebliche Informationssysteme, Enterprise Resource Planning System (ERP), Systeme für Kunden- und Lieferantenbeziehungen.
Elektronischer Zahlungsverkehr (Zahlungsmethoden, Anforderungen, Produkte).
Objektorientierte Modellbildung (UML-Modellierung, Use-Case, Sequenzdiagramm, Klassendiagramm).
Modellierungswerkzeuge zur Beschreibung und Modellbildung von Geschäftsprozessen (Modellierungsobjekte, Kontrollstrukturen, Arbeitsumgebungen, Dokumente, Aufbau eines Modells aus einer Beschreibung, Analyse und Simulation, Abfragen und Reports, Belastungs- und Auslastungsanalysen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellende Geometrie und CAD
– normgerechte Zeichnungen lesen und verstehen Abbildungsmethoden und Transformationen;
– unter Anwendung von Abbildungsmethoden Konstruktionsaufgaben lösen sowie technische Bauteile und Baugruppen normgerecht darstellen;
– technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren;
– einfache Baugruppen im CAD-System strukturgerecht aufbauen.
Bereich Maschinenelemente
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen und Bauteile hinsichtlich zulässiger Spannungen und Verformungen dimensionieren.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– die Fertigungsangaben in ihrem technischen und wirtschaftlichen Zusammenhang anwenden.
Bereich Mechanik
– die Begriffe Kraft und Moment sowie die Wirkung dieser Größen verstehen;
– Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für statisch bestimmte Systeme berechnen.
Bereich Darstellende Geometrie und CAD:
Zeichnungen (Normen Übersicht, Darstellung von Körpern, Schnitte, Abwicklungen). DG-CAD (Darstellungsformen, Schnitte, Modellierung).
Bereich Maschinenelemente:
Toleranzen und Passungen, lösbare und nicht lösbare Verbindungen. Dimensionierung von Maschinenelementen (Schrauben und Bolzen, Schweiß-, Löt- und Klebeverbindungen, Lager).
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
Zeichnungsnormen, skizzieren einfacher technischer Objekte.
Bereich Mechanik:
Statik (Grundlagen, Kraft und Moment, Kraftzerlegung, Reibung, Moment-, Querkraft- und Normalkraftverlauf).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Maschinenelemente
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen und Bauteile hinsichtlich zulässiger Spannungen und Verformungen dimensionieren.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– die Fertigungsangaben in ihrem technischen und wirtschaftlichen Zusammenhang anwenden;
– Bauteile fertigungsgerecht konstruieren;
– eine Konstruktion hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen;
– Bauteile, einfache Baugruppen und Produkte anhand eines Pflichtenheftes werkstoff-, funktions-, fertigungs-, montage- und sicherheitsgerecht konstruieren sowie dazugehörige Dokumentationen erstellen.
Bereich Mechanik
– die Auswirkung von Belastungen und die daraus resultierenden Bauteilbeanspruchungen analysieren;
– die Begriffe der Kinematik und die Wirkung der kinematischen Größen verstehen.
Bereich Maschinenelemente:
Welle-Nabe-Verbindungen, Achsen und Wellen, Zahnräder, Getriebe und Kupplungen.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
Dimensionierung einfacher Bauteile, Erstellung von Fertigungsunterlagen. Aufgaben und Funktionsanalyse in der Konstruktion, 3D-CAD Grundlagen und Vertiefung. Lösungsfindung, Pflichten- und Lastenheft. Fächerübergreifende Projekte unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit.
Bereich Mechanik:
Festigkeitslehre (Beanspruchungsarten und zusammengesetzte Beanspruchungen, elastische Verformung). Kinematik (Kinematik der Translation und Rotation, Geschwindigkeits-Zeitdiagramm).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– die Fertigungsangaben in ihrem technischen und wirtschaftlichen Zusammenhang anwenden;
– eine Konstruktion hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen;
– Bauteile, einfache Baugruppen und Produkte anhand eines Pflichtenheftes werkstoff-, funktions-, fertigungs-, montage- und sicherheitsgerecht konstruieren sowie dazugehörige Dokumentationen erstellen.
Bereich Mechanik
– die Begriffe Druck, Energie und Leistung sowie die Wirkung dieser Größen verstehen.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
Projekte (Komplexere Projekte, die wesentliche Inhalte der technischen und wirtschaftlichen Fachausbildung beinhalten).
Bereich Mechanik:
Dynamik (Massenkräfte, wie Translation und Rotation, Leistung, Energie). Hydrostatik und Hydrodynamik (Auftrieb, Kraftwirkung von Strömungen, Strömungsverluste).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– die Fertigungsangaben in ihrem technischen und wirtschaftlichen Zusammenhang anwenden;
– eine Konstruktion hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen;
– Bauteile, einfache Baugruppen und Produkte anhand eines Pflichtenheftes werkstoff-, funktions-, fertigungs-, montage- und sicherheitsgerecht konstruieren sowie dazugehörige Dokumentationen erstellen.
Bereich Mechanik
– die grundlegenden Kreisprozesse im Diagramm darstellen.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
Projekte (Komplexere Projekte, die wesentliche Inhalte der technischen und wirtschaftlichen Fachausbildung beinhalten).
Bereich Mechanik:
Wärmelehre (Wärmeleitung, Wärmeübergang). Thermodynamik (Kreisprozesse, Zustandsdiagramme, ideale und reale Gase, Dampf).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung
– die verschiedenen Werkstoffe, deren Aufbau, ihre Eigenschaften und Anwendungsbereiche erläutern;
– Werkstoffe normgerecht bezeichnen und nach gegebenen Anforderungen auswählen;
– Werkstoffe bezüglich ihrer Eigenschaften analysieren und für den Anwendungszweck technisch und wirtschaftlich geeignete Werkstoffe auswählen;
– die wesentlichen Wärmebehandlungsverfahren erläutern und diese anforderungsgerecht auswählen.
Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung:
Einleitung (Begriffsbestimmung, Einteilung). Grundlagen (Gewinnung, Aufbau, Verwendung und Eigenschaften, Bezeichnung von Werkstoffen). Fe-Werkstoffe (Stahl, Gusseisen, Legierungen und Fe-C Zustandsschaubild). NE-Metalle (Leicht- und Schwermetalle, Nichtmetallische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe). Wärmebehandlung, Korrosion.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung
– geeignete Werkstoffprüfverfahren auswählen und an entsprechenden Mess- und Prüfgeräten fachgerecht auswählen.
Bereich Fertigungsverfahren
– die verschiedenen Fertigungsverfahren erklären;
– die verschiedenen Fertigungsverfahren nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien beurteilen.
Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung:
Prüfverfahren, Prüftechnik.
Bereich Fertigungsverfahren:
Fertigungsverfahren (Einführung und Einteilung der Fertigungsverfahren; Urformen; Umformen). Zerspanungstechnik (Grundlagen, Drehen, Bohren, Senken, Reiben, Fräsen; Fügen und Schweißen). Zerspanungstechnik (Schleifen, Feinstbearbeitung; Blechbearbeitungsverfahren).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Fertigungsverfahren
– geeignete Fertigungsverfahren zur Herstellung eines Produktes auswählen und entsprechende Oberflächenbehandlungsverfahren bestimmen.
Bereich Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen
– die Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen für Fertigungsverfahren erklären;
– geeignete Fertigungseinrichtungen für das jeweilige Fertigungsverfahren auswählen.
Bereich Fertigungsverfahren:
Zerspanungstechnik (CNC Verfahren, Sonderbearbeitungsverfahren; Oberflächentechnik).
Bereich Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen:
Vorrichtungen (Grundlagen, Bestimmen, Spannen; Handhabungseinrichtungen für Werkzeuge und Werkstücke).
Werkzeugmaschinen (Bauarten und Funktionseinheiten, konventionelle Werkzeugmaschinen, CNC-Werkzeugmaschinen und Bearbeitungszentren, Pressen und Schmiedemaschinen).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die verschiedenen Fertigungsverfahren nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien beurteilen.
Bereich Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen
– geeignete Fertigungseinrichtungen nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien analysieren.
Bereich Fertigungsverfahren:
Roboter- und Montagetechnik; Kunststoffverarbeitungsverfahren.
Bereich Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen:
Werkzeuge (Normalien, Einsatzbereiche spezieller Werkzeuge). Vorrichtungen (Lösungen für spezifische Anwendungen. Kunststoffverarbeitungsmaschinen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– die Grundlagen der Elektrotechnik verstehen.
Lehrstoff:
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Gleichstrom, elektrisches und magnetisches Feld, Wechselstrom und Drehstrom.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– die Funktion von Sensoren und Aktoren für Steuerungs- und Regelungsaufgaben verstehen.
Bereich Energie- und Umwelttechnik
– die Bauarten und die Einsatzbereiche von Energieerzeugungsanlagen und von Entsorgungs- und Reinigungsanlagen der Umwelttechnik und deren Auswirkungen auf die Umwelt erläutern.
Lehrstoff:
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Automatisierungstechnische Komponenten (Sensorik, Aktorik. Automatisierung technischer Prozesse).
Bereich Energie- und Umwelttechnik:
Energieanlagen, alternative Energieerzeugung, Luftreinhaltung, Müll, Abwasser.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– elektrische Antriebe anhand ihrer Kenndaten und Kennlinien sowie pneumatische und hydraulische Komponenten auswählen;
– die Funktionsweise von Anlagen anhand der technischen Dokumentation ermitteln.
Bereich Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen
– die Funktionen und die Einsatzmöglichkeiten von Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie fördertechnischer Einrichtungen erläutern.
Lehrstoff:
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Antriebstechnik; Pneumatik und Hydraulik.
Automatisierung in Produktion und Montage, Sicherheit in der Automatisierung und Maschinensicherheit.
Bereich Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen:
Fördertechnische Grundlagen, Fördergut, Bauelemente der Fördermittel, Planung und Ausführung fördertechnischer Anlagen. Transportsysteme und Fördermaschinen, Leistungsermittlung und Antriebsauswahl. Kraft- und Arbeitsmaschinen: Begriffe, Einteilung; Verbrennungskraftmaschinen.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen
– Kraft- und Arbeitsmaschinen nach ihrer Funktion und ihrer Einsatzmöglichkeit auswählen und den Leistungsbedarf ermitteln.
Bereich Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen:
Pumpen, Verdichter, Druckluftanlagen, Wasser-, Dampf- und Gasturbinen.
Die Studierenden können
– Planungs-, Mess- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbstständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten;
– für die jeweilige Aufgabe die geeigneten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen;
– Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und Ergebnisse fachlich interpretieren.
Laborbetrieb und Laborordnung; Erstellung von Prüfberichten; Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorschriften; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung.
Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu den angeführten Bereichen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und den gewählten Pflichtgegenständen der schulautonomen Vertiefungen.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Laboratorium Betriebstechnik
– aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung die Mengen-, Struktur- und Baukastenstückliste ableiten;
– auf Grundlage vorgegebener Kosten und einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen und daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten;
– mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen durchführen.
Bereich Werkstoff und Werkstoffprüfung
– Mess- und Prüfgeräte fachgerecht bedienen;
– Werkstoffprüfverfahren nach gegebenen Anforderungen auswählen und fachgerecht durchführen;
– die Ergebnisse von Messungen verarbeiten, interpretieren und für die Fehlerursachen erkennen.
Bereich Ausgewählte Kompetenzbereiche aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
– Problemstellungen erkennen und fachgerecht lösen.
Bereich Laboratorium Betriebstechnik:
Lieferantenauswahl, Betriebsabrechnungsbogen, Maschinenstundensätze, Produktkostenkalkulation.
Bereich Werkstoff und Werkstoffprüfung:
Messtechnik, Messmaschinen, Prüfpläne, mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung.
Bereich Ausgewählte Kompetenzbereiche aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen:
Aufbau, Inbetriebnahme und Dokumentation technischer und wirtschaftlicher Systeme.
Gemäß Stundentafel I.2.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Technische Grundlagen
– physikalische Größen und physikalische Objekte beschreiben und im Zusammenhang mit diesen Größen Messgenauigkeit und Fertigungstoleranz unterscheiden;
– die Begriffe physikalische Größe, Einheit und Vorsilbe erläutern;
– mit den Regeln der technischen Berechnung einfache Berechnungen durchführen und Werte in Brüchen, wissenschaftlichem und technischem Format darstellen;
– Größen des SI und systemunabhängigen Größen wie Energie, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Kraft, Drehmoment und Drehzahl erläutern;
– verstehen, dass Größen von anderen Größen abhängig sein können;
– einfache Skizzen ausgehend von textuellen Beschreibungen und vorliegenden Modellen anfertigen;
– textuell verfasste Aufgabenstellungen im Bereich der Geometrie in die Sprache der Mathematik umsetzen und daraus allgemeine und spezielle Lösungen berechnen;
– Größenordnungen von Ergebniswerten abschätzen und die tatsächlichen Werte mit dem Taschenrechner ermitteln;
– x-y-Diagramme und x-t-Diagramme in einem geeigneten Maßstab erstellen;
– aus gegebenen Diagrammen Werte ermitteln und Verläufe analysieren;
– absolute und prozentuelle Abweichungen berechnen.
Bereich Technische Grundlagen:
Qualität und Quantität physikalischer Größen von konkret vorliegenden geometrischen Objekten beschreiben, abschätzen und berechnen. Normgerechte Darstellung und Bemaßung von einfachen Körpern in Zeichnungen und Schnitten. Schriftfeld und Stückliste in Werkzeichnungen.
Zeichnen und bemaßen von Rissdarstellungen einfacher geometrischer Körper. Formale Beschreibung der Eigenschaften eines geometrischen Körpers. Wichtige physikalische Größen und deren Messung. Erstellen von x-y- und x-t- Diagrammen aus formalen Beschreibungen und deren Auswertung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Maschinenbau
– die Eigenschaften und Einsatzgebiete der metallischen Werkstoffe des Maschinenbaus erläutern;
– unterschiedliche Verbindungstechniken erläutern;
– Verfahren der spanabhebenden und spanlosen Fertigung erläutern;
– Parameter von Werkzeugmaschinen wie Drehzahl-, Vorschub- und Schnittgeschwindigkeit berechnen;
– die Normen zur Erstellung normgerechter technischer Zeichnungen benennen und können technische Zeichnungen normgerecht erstellen.
Bereich Maschinenbau:
Werkstoffkunde und Werkstofftechnik (Übersicht der Werk- und Hilfsstoffe, Einteilung der Werkstoffe, Auswahl und Eigenschaften der Werkstoffe). Maschinenelemente (Lösbare und unlösbare Verbindungen). Fertigungstechnik (Spanende und spanlose Formgebung).
Werkzeuge und Verfahren der spanenden und spanlosen Fertigung, händische und maschinelle Formgebung der spanenden Fertigung.
Normgerechtes technisches Zeichnen (Schnittdarstellungen, Darstellung und Bemaßung, Kennzeichnung technischer Oberflächen, Schriftfeld und Stückliste, Anfertigen von Freihandskizzen und deren Fertigungszeichnungen).
Gemäß Stundentafel I.2.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Sicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz
– die möglichen Gefahren, die bei der Metallbearbeitung auftreten können und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen beschreiben;
– die möglichen Gefahren, die in der Metall- und Kunststoffverbindungstechnik auftreten können beschreiben und kennen die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen;
– die Möglichkeiten der Abfallvermeidung und die vorschriftsmäßige Abfallentsorgung beschreiben.
Bereich Mechanische Grundfertigkeiten
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Metallwerkstoffen beschreiben;
– die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Schweißen
– unterschiedliche Verbindungstechniken für Metalle beschreiben;
– nichtlösbare Metallverbindungen herstellen.
Bereich Spanende Fertigung – Drehen
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Metallwerkstoffen beschreiben;
– die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Spanende Fertigung – Fräsen
– unterschiedliche Fräswerkzeuge und deren Anwendung beschreiben;
– unterschiedliche Fräsverfahren anwenden;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Kunststofftechnik
– unterschiedliche Verbindungstechniken für Kunststoffe beschreiben;
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Kunststoffen beschreiben;
– anhand der Flammprobe Kunststoffe analysieren;
– die grundlegenden Arbeitstechniken der Kunststoffbearbeitung zur Herstellung von Kunststoffteilen einsetzen.
Bereich Blechbearbeitung
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Blechen beschreiben;
– die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Sicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz:
Sicherheit und Unfallverhütung (Gefahren der Metallbearbeitung, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen).
Abfallentsorgung (Recycling und gesetzeskonforme Entsorgung von Problemstoffen, die in der Werkstätte anfallen).
Bereich Mechanische Grundfertigkeiten:
Grundlegende Arbeitsmethoden der Metallbearbeitung (Anreißen, Messen, Feilen, Schleifen, Entgraten, Sägen, Körnen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden, Stempeln).
Bereich Schweißen:
Herstellen von Schweißverbindungen mittels unterschiedlicher Schweißmethoden.
Bereich Spanende Fertigung – Drehen:
Längs-, Plan-, und Kegeldrehen, Einstechen, Abstechen.
Bereich Spanende Fertigung – Fräsen:
Schruppen und Schlichten, Stirn- und Walzfräsen, Nut fräsen.
Bereich Kunststofftechnik:
Kunststoffbearbeitung und Kunststoffverbindungen (Zerspanung, Fügung, Schweißen und Kleben von Kunststoffen).
Bereich Blechbearbeitung:
Händisches und maschinelles Trennen, Richten, Strecken, Biegen, Falzen und Ausklinken von Blechen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Sicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz
– die möglichen Gefahren, die bei der Metallbearbeitung auftreten können und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen beschreiben;
– die möglichen Gefahren, die in der Metall- und Kunststoffverbindungstechnik auftreten können beschreiben und kennen die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen;
– die Möglichkeiten der Abfallvermeidung und die vorschriftsmäßige Abfallentsorgung beschreiben.
Bereich Schweißen
– unterschiedliche Verbindungstechniken für Metalle beschreiben;
– nichtlösbare Metallverbindungen herstellen.
Bereich Spanende Fertigung – Drehen
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Metallwerkstoffen beschreiben;
– die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Spanende Fertigung – Fräsen
– unterschiedliche Fräswerkzeuge und deren Anwendung beschreiben;
– unterschiedliche Fräsverfahren beschreiben und diese anwenden;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Kunststofftechnik
– unterschiedliche Verbindungstechniken für Kunststoffe beschreiben;
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Kunststoffen beschreiben;
– anhand der Flammprobe Kunststoffe analysieren;
– die grundlegenden Arbeitstechniken der Kunststoffbearbeitung zur Herstellung von Kunststoffteilen einsetzen.
Bereich Blechbearbeitung
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Blechen erläutern;
– die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Sicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz:
Sicherheit und Unfallverhütung (Gefahren der Metallbearbeitung, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen).
Abfallentsorgung (Recycling und gesetzeskonforme Entsorgung von Problemstoffen, die in der Werkstätte anfallen).
Bereich Schweißen:
Schweißverbindungen unterschiedlicher Werkstoffe. Brennschneiden.
Bereich Spanende Fertigung – Drehen:
Passung, Herstellen von Innen- und Außengewinde.
Bereich Spanende Fertigung – Fräsen:
Schruppen und Schlichten, Stirn- und Walzfräsen, Nut- und Passungen fräsen unter Verwendung von halbautomatisierten Werkzeugen.
Bereich Kunststofftechnik:
Biegen, Tiefziehen und Polieren von Kunststoffen.
Bereich Blechbearbeitung:
Blechverbindungstechniken (Nieten, Punktschweißen). Oberflächenbehandlungsverfahren von Blechen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– Schaltungen der Gleichstromtechnik mit einfachen Bauelementen berechnen und Signalverläufe darstellen;
– Schaltungen der Wechselstromtechnik mit einfachen Bauelementen berechnen und Signalverläufe darstellen.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Gleichstrom, elektrisches und magnetisches Feld, Stromleitung in Metallen, Schaltung von Widerständen, Ohm'sches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Spannungsquellen, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Wechselstrom und Drehstrom, Begriffe, Kenngrößen, Mittelwerte, Wechselstromwiderstände, Wirk-, Blind- und Scheinleistung, einfache Wechselstromkreise, Zeigerdiagramm.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– den Aufbau und die Wirkungsweise der gebräuchlichsten Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen beschreiben.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Mess- und Eichgrundlagen, Messfehler, Messempfindlichkeit, Messgenauigkeit, Messwertaufnehmer, Kenngrößen von Messgeräten, Messwertumformung und -übertragung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– die Komponenten eines Prozessleitsystems verstehen und wissen um ihre Vernetzungsmöglichkeiten Bescheid;
– Sensoren und Aktoren für Steuerungs- und Regelungsaufgaben auswählen und Steuerungsprogramme in Technologie – naher Sprache erstellen;
– den Aufbau und die Wirkungsweise der gebräuchlichsten Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen beschreiben.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Sensorik, Einführung in die Automatisierung, Automatisierung technischer Prozesse, automatisierungstechnische Komponenten, Schaltalgebra, Kontaktsteuerungen, Steuerungs- und Antriebssysteme. Programmierbare Steuerungen, Prozesssteuerung über Feldbussysteme.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– die Funktionsweisen und die Einsatzmöglichkeiten von Antrieben sowie typische Kenndaten und Kennlinien verstehen;
– die Funktionsweise einfacher technischer Anlagenteile anhand von Dokumenten wie Ablaufdiagramm, Schalt- oder Stromlaufplan ermitteln.
Bereich Elektronik
– die grundlegenden Begriffe der Elektronik verstehen;
– einfache Schaltungen analysieren und die Wirkungsweise der Schaltungen erklären.
Bereich Energie- und Umwelttechnik
– Maschinen und Anlagen hinsichtlich ihrer Energieeffizienz beurteilen;
– Aufbau und Funktion der Anlagen zur Energieumwandlung und deren Auswirkungen auf die Umwelt verstehen;
– die Auswirkungen von technischen Verfahren und Prozessen auf die Umwelt interpretieren;
– das Prinzip der Nachhaltigkeit und dessen Bedeutung verstehen;
– geeignete Verfahren für Recycling, Entsorgung und Aufbereitung auswählen.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Stern- und Dreieckschaltung. Elektrische Maschinen (Aufbau, Wirkungsweise. Gleichstrommaschine, Asynchronmaschine, Schritt- und Servomotoren. Elektrische Energieversorgung, Schutzmaßnahmen).
Bereich Elektronik:
Grundlagen der Elektronik (Stromleitung in Halbleitern, Bauelemente der Elektronik – Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien und Anwendung von Diode, Transistor und Thyristor).
Stromrichter (Gleich- und Wechselrichter, Frequenzumformer – Schaltung, Funktion und Anwendung).
Bereich Energie- und Umwelttechnik:
Kraftwerke (Arten, elektrische Energieversorgung Funktionsweise, Umweltbelastung). Verbrennungsmotoren (Arbeitsverfahren, Bauarten). Aufbau und Betriebsverhalten von Strömungsmaschinen für Gas und Flüssigkeiten.
Betrieblicher Umweltschutz (Energiemanagement, Energieplanung, Luft- und Wasserreinhaltung). Abfall (Beseitigung, Vermeidung und Recycling). Lärm und Lärmschutz. Kraft-Wärmekopplung; Heizungs-, Klima-, Lüftungsanlagen, Wärmepumpen. Nachhaltigkeit.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Funktionen und die Einsatzmöglichkeiten von fördertechnischen Einrichtungen und die anzuwendenden Sicherheitsvorschriften erläutern.
Fördertechnische Grundlagen, Fördergut. Seiltrieb (Seilarten, Seilverbindungen, Seilrollen und Trommeln).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– fördertechnische Einrichtungen nach ihrer Funktion und ihrer Einsatzmöglichkeit zuordnen und den Leistungsbedarf ermitteln;
– die Funktionsweise der wichtigsten Anlagen der Fördertechnik verstehen;
– die Bauarten und die Einsatzbereiche von Kraft- und Arbeitsmaschinen und Energieerzeugungsanlagen erläutern.
Fördertechnische Grundlagen, Fördergut. (Lastaufnahmemittel sowie deren Bau- und Sicherheitsvorschriften).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– die Funktionsweise der wichtigsten Anlagen der Fördertechnik verstehen;
– Maschinen und Anlagen der Fördertechnik auslegen.
Kettentrieb, Bremsen, Kupplungen, Getriebe, Hubwerke, Aufzüge, Brücken-, Portal- und Drehkrane, Schwingförderer, Förderbänder. Serienhebezeuge, Fahr-, Dreh- und Wippwerke.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– Tragkonstruktionen bemessen und analysieren sowie logistische Vorgänge analysieren;
– Lösungskonzepte für Aufgaben der Fördertechnik erarbeiten;
– Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie Energieerzeugungsanlagen bezüglich ihrer Funktion und ihres Einsatzes zuordnen.
Arten der Tragkonstruktionen (Fachwerke, Vollwandkonstruktionen, Rahmen und Roste). Bauelemente und Verbindungselemente der Tragwerke. Bemessungsgrundlagen statisch bestimmter und unbestimmter Systeme, Aluminiumtragwerke.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– mit Hilfe von Kreativitäts- und Problemlösungstechniken ein Geschäftsmodell entwickeln und daraus die Chancen und Potentiale einer Unternehmensgründung ableiten;
– aus einem Produktideenpool ein fertigbares und verkaufsfähiges Produkt/Prototyp entwickeln und vermarkten;
– für den Gesamtprozess ein begleitendes Projektcontrolling konzipieren und durchführen.
Ideenfindung, Analyse, Auswahl und Bewertung von Lösungen, Strategien, Maßnahmen ableiten und umsetzen, Businessplan.
Umsetzung der Produktidee zur Vermarktung, Projektcontrolling, Nachkalkulation, Dokumentation und Präsentation.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– mit Hilfe von Kreativitäts- und Problemlösungstechniken ein Geschäftsmodell entwickeln und daraus die Chancen und Potentiale einer Unternehmensgründung ableiten;
– aus einem Produktideenpool ein fertigbares und verkaufsfähiges Produkt/Prototyp entwickeln und vermarkten;
– für den Gesamtprozess ein begleitendes Projektcontrolling konzipieren und durchführen.
Ideenfindung, Analyse, Auswahl und Bewertung von Lösungen, Strategien, Maßnahmen ableiten und umsetzen, Businessplan.
Umsetzung der Produktidee zur Vermarktung, Projektcontrolling, Nachkalkulation, Dokumentation und Präsentation.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Materialwirtschaft
– den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben und dabei mit Hilfe von Analysemethoden eine Lieferantenauswahl durchführen;
– die wichtigsten Beschaffungsstrategien einsetzen und Bestandskennzahlen ermitteln;
– den Einsatz der wichtigsten Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel verstehen und können sie entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen;
Materialwirtschaft:
Aufgaben und Ziele, Lagerung und Transport; Materialklassifikation, Beschaffungsarten und -strategien, Beschaffungsprozess, Product Lifecycle Management mit Softwareunterstüzung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Logistik
– Kenngrößen der Logistikleistung bestimmen;
– Prozessanalysen im Bereich der Logistik durchführen;
– Logistikkosten darstellen.
Logistik:
Informationsbeschaffung und –aufbereitung; Kenngrößen der Logistikleistung; Planung und Kontrolle der Logistikkosten; Prozessanalyse; Prozesskostenrechnung; Abweichungsanalysen; Budgetierung; Benchmarking; Target Costing.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Methoden, Verfahren und Werkzeuge des Qualitätsmanagements mit den dafür zur Verfügung stehenden elektronischen Hilfsmitteln einsetzen.
Beschreibende Statistik, Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Vertrauensbereiche.
Prozessfähigkeitsanalyse, Qualitätsregelkarten für Zählergebnisse und Messwerte, Bewertung und Auswahl von Qualitätsregelkarten.
Stichprobenerhebung und -prüfung von qualitativen und quantitativen Merkmalen, Auswahl und Bewertung von Stichprobenanweisungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Methoden, Verfahren und Werkzeuge des Qualitätsmanagements mit den dafür zur Verfügung stehenden elektronischen Hilfsmitteln einsetzen.
Lebensdauerverteilungen, Zuverlässigkeitsprüfung, Zuverlässigkeitsplanung.
Testen von Hypothesen, Bewertung und Auswahl von statistischen Testverfahren.
Auswertung von Versuchen, statistische Versuchsplanung, Anwendung auf die Qualitätsverbesserung von Prozessen.
Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Studierenden können
– Qualitätsmanagementsysteme installieren, dokumentieren, pflegen und intern auditieren;
– die wesentlichen Aspekte des umfassenden Qualitätsmanagements TQM und die wichtigsten Modelle der nationalen und internationalen Qualitätsmanagementsysteme und eine entsprechende Systematik in einem Unternehmen einführen und bewerten;
– die menschlichen, organisatorischen und technischen Faktoren bei der Realisierung des Qualitätsmanagements erkennen und einsetzen.
Normgerechte Qualitätsmanagementsysteme, rechtliche und produktionsspezifische Aspekte, Prüf- und Zertifizierwesen, Akkreditierung, Konformitätsbewertung.
Auditarten, Durchführung, Zusammenstellung von Auditorenteams, Lenkung und Verbesserung des Qualitätsmanagements.
Qualitätscontrolling als Managementinstrument, Qualitätsinformation, Qualitätsbezogene Kosten.
Mitarbeiter im Qualitätsgeschehen, Qualitätsverbesserungsstrategien, Managementmethoden, Quality Awards, Assessmentmethoden.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Maschinenelemente
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen und Bauteile hinsichtlich zulässiger Spannungen und Verformungen dimensionieren in vertiefenden Anwendungen;
– normgerechte Darstellung von lösbaren und nicht lösbaren Verbindungen sowie von Sicherungselementen in vertiefenden Anwendungen;
– Bauteile und -gruppen hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen.
Bereich Mechanik
– die Begriffe Kraft und Moment und die Wirkung dieser Größen auf einen Bauteil beschreiben und kennen Verfahren zur Bestimmung von Auflagerreaktionen;
– Schnittgrößen für statisch bestimmt gelagerte Bauteile berechnen;
– die Auswirkung der Größe der Belastung und der Position des Lastangriffs auf Auflagerreaktionen und Schnittgrößen analysieren.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– die Fertigungsangaben hinsichtlich ihrer technischen Funktion und Wirtschaftlichkeit beurteilen;
– eine Konstruktion hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen;
– Bauteile, Baugruppen und Produkte anhand eines Pflichtenheftes werkstoff-, funktions-, fertigungs-, montage- und sicherheitsgerecht konstruieren sowie dazugehörige Dokumentationen erstellen;
– Konstruktionsprojekte mit Hilfe von Projektmanagementwerkzeugen und –software umsetzen.
Bereich Maschinenelemente:
Oberflächen, Toleranzen, Passungen.
Auswahl, Berechnung und normgerechte Darstellung von lösbaren und nicht lösbaren Verbindungen.
Auswahl und Berechnung von Achsen, Wellen, Lagern, Welle–Nabe–Verbindungen, Federelementen.
Bereich Mechanik:
Statik (Grundlagen, Kraft und Moment, Kraftzerlegung, Reibung, Moment-, Querkraft- und Normalkraftverlauf).
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
Erstellen normgerechter Werk- und Zusammenstellungszeichnungen und Stücklisten mit einem 3D-CAD-System.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Maschinenelemente
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen und Bauteile hinsichtlich zulässiger Spannungen und Verformungen dimensionieren in vertiefenden Anwendungen;
– Bauteile und -gruppen hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– die Fertigungsangaben hinsichtlich ihrer technischen Funktion und Wirtschaftlichkeit beurteilen;
– eine Konstruktion hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen;
– Bauteile, Baugruppen und Produkte anhand eines Pflichtenheftes werkstoff-, funktions-, fertigungs-, montage- und sicherheitsgerecht konstruieren sowie dazugehörige Dokumentationen erstellen;
– Konstruktionsprojekte mit Hilfe von Projektmanagementwerkzeugen und –software umsetzen.
Bereich Maschinenelemente:
Oberflächen, Toleranzen, Passungen.
Auswahl und Berechnung von Achsen, Wellen, Lagern, Welle–Nabe–Verbindungen, Federelementen.
Auswahl und Berechnung von Zahnrädern, Getrieben, Kupplungen, Rohrleitungen und Armaturen.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
Erstellen normgerechter Werk- und Zusammenstellungszeichnungen und Stücklisten mit einem 3D-CAD-System.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Mechanik
– die Gesetze und Verfahren zur Berechnung von Verformungen und Spannungen verstehen;
– Bauteile hinsichtlich Grenzspannung und Grenzverformung dimensionieren;
– die Wirkung dreidimensionaler Kraftsysteme auf die Beanspruchung und Verformung von Bauteilen analysieren;
– Bauteile ausgehend von vereinfachenden Berechnungsmodellen hinsichtlich Verformung und Beanspruchung optimieren;
– die Begriffe der Hydrostatik und Hydrodynamik sowie die Wirkung dieser Größen anwenden.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– die Fertigungsangaben hinsichtlich ihrer technischen Funktion und Wirtschaftlichkeit beurteilen;
– eine Konstruktion hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen;
– Bauteile, Baugruppen und Produkte anhand eines Pflichtenheftes werkstoff-, funktions-, fertigungs-, montage- und sicherheitsgerecht konstruieren sowie dazugehörige Dokumentationen erstellen;
– Konstruktionsprojekte mit Hilfe von Projektmanagementwerkzeugen und –software umsetzen.
Bereich Mechanik:
Festigkeitslehre (Beanspruchungsarten, zulässige Spannungen). Formänderungen, Überlagerung von Spannungen. Anwendung von Finiten Elementen. Hydrostatik und Hydrodynamik (Auftrieb, Kraftwirkung von Strömungen, Strömungsverluste).
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
Berechnung und Konstruktion von Baugruppen sowie 3D-CAD-systemgerechte Konstruktion sowie Projekte zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Mechanik
– die grundlegenden Kreisprozesse im Diagramm darstellen;
– die grundlegenden Begriffe der Wärmeübertragung.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– die Fertigungsangaben hinsichtlich ihrer technischen Funktion und Wirtschaftlichkeit beurteilen;
– eine Konstruktion hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen;
– Bauteile, Baugruppen und Produkte anhand eines Pflichtenheftes werkstoff-, funktions-, fertigungs-, montage- und sicherheitsgerecht konstruieren sowie dazugehörige Dokumentationen erstellen;
– Konstruktionsprojekte mit Hilfe von Projektmanagementwerkzeugen und –software umsetzen.
Bereich Mechanik:
Wärmelehre (Wärmeleitung, Wärmeübergang). Thermodynamik (Kreisprozesse, Zustandsdiagramme, ideale und reale Gase, Dampf).
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
Berechnung und Konstruktion von Baugruppen sowie 3D-CAD-systemgerechte Konstruktion sowie Projekte zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können
– Fertigungsverfahren, Fertigungsmaschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsstoffe auswählen und erklären;
– den Aufbau und die Komponenten von Werkzeugmaschinen verstehen;
– Werkzeugmaschinen hinsichtlich Kapazität und geforderter Qualität auswählen und auslegen;
– geeignete Produktionsverfahren entwickeln und zu flexiblen Fertigungssystemen verknüpfen.
Schneidwerkstoffe, Schnittkraftberechnung, Verschleiß, Schneidwerkzeuge.
Werkzeugmaschinen, Bauformen, Bauelemente, Einsatzbereiche, Verkettung.
Berechnung der Zerspanungsleistung.
Spezielle Verfahren der Fertigungstechnik und der Oberflächenbehandlung; Werkzeug- und Formenbau.
Kombinierte und integrierte Fertigungsverfahren, flexible Fertigungssysteme, CAD-CAM, Fertigungsabläufe bewerten, beurteilen und Lösungskonzepte optimieren.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– Schaltungen der Gleichstromtechnik mit einfachen Bauelementen berechnen und Signalverläufe darstellen.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Gleichstrom, elektrisches und magnetisches Feld, Stromleitung in Metallen, Schaltung von Widerständen, Ohm'sches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Spannungsquellen, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– Schaltungen der Wechselstromtechnik mit einfachen Bauelementen berechnen und Signalverläufe darstellen.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Wechselstrom und Drehstrom, Begriffe, Kenngrößen, Mittelwerte, Wechselstromwiderstände, Wirk-, Blind- und Scheinleistung, einfache Wechselstromkreise, Zeigerdiagramm.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– den Aufbau und die Wirkungsweise der gebräuchlichsten Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen beschreiben;
– elektrische Antriebe bezüglich deren Funktionsweisen und Einsatzmöglichkeiten auswählen und dimensionieren;
– typische Kenndaten und Kennlinien verstehen.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Mess- und Eichgrundlagen, Messfehler, Messempfindlichkeit, Messgenauigkeit, Messwertaufnehmer, Kenngrößen von Messgeräten, Messwertumformung und -übertragung.
Antriebstechnik, Aufbau und Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Leistungselektronik, Steuerung und Regelung.
Antriebsarten, Gleichstrommaschine, Asynchronmaschine, Synchronmaschine, Linearmotor, Schrittmotor.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– typische Kenndaten und Kennlinien verstehen;
– die Komponenten eines Prozessleitsystems auswählen und ihre Vernetzungsmöglichkeiten beurteilen;
– Sensoren und Aktoren für Steuerungs- und Regelungsaufgaben auswählen und Steuerungsprogramme erstellen und realisieren;
– die Zusammenhänge einer verketteten Fertigung sowohl im Hardware- als auch im Softwarebereich zu erkennen;
– Simulationen als Modellierungs- und Analysewerkzeug im Fertigungsbereich verstehen.
Bereich Robotik
- den Aufbau und die Funktionsweise von Industrierobotern verstehen;
- Sicherheitseinrichtungen für Industrieroboter auswählen;
- die Anforderungen an einen Industrieroboter Arbeitsplatz analysieren.
Bereich Grundlagen Digitaltechnik
– digitale Schaltungen entwerfen und in einer Simulation auf Funktionalität überprüfen;
– die wesentlichen Bestandteile der verschiedenen Techniken der Digitaltechnik verstehen.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Stellantriebe, Stellglieder.
Steuerungstechnik, Bauelemente, SPS, pneumatische und hydraulische Steuerungen. Programmiersprachen, Schrittsteuerungen.
Regelungsarten, schaltende Regler, stetige Regler, Fuzzy Logik, Streckenverhalten.
Stabilität von Regelkreisen, einfache Kaskadenregelung; Adaptive Regelung; Bahn- und Lageregelung.
Kommunikationstechnik, Bussysteme, Schnittstellen, Messdaten Erfassung und Auswertung.
Bereich Robotik:
Programmerstellung, Auswahl und Simulation.
Bereich Grundlagen Digitaltechnik:
Logische Verknüpfungen. Vereinfachung digitaler Logik, Simulation.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– fördertechnische Einrichtungen nach ihrer Funktion und ihrer Einsatzmöglichkeit zuordnen und den Leistungsbedarf ermitteln;
– die Sicherheitsvorschriften von fördertechnischen Einrichtungen anwenden.
Lehrstoff:
Fördertechnische Grundlagen, Fördergutarten; Bauelemente der Fördermittel, Projektierung und Ausführung fördertechnischer Anlagen.
Transportsysteme-Fördermaschinen, Leistungsermittlung und Antriebsauswahl.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie Energieerzeugungsanlagen bezüglich ihrer Funktion und ihres Einsatzes zuordnen und deren Leistungsbedarf ermitteln.
Lehrstoff:
Einteilung und Begriffe der Kraft- und Arbeitsmaschinen. Aufbau und Betriebsverhalten von Strömungsmaschinen für Gase und Fluide. Energieerzeugungsanlagen, Verbrennungskraftmaschinen, alternative Energieerzeugung.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können
– Funktion und Aufbau von Anlagen zur Energieumwandlung und deren Auswirkungen auf die Umwelt verstehen;
– Anlagen der Heizungs- und Klimatechnik hinsichtlich technischer Anforderungen und Wirtschaftlichkeit auswählen;
– die Auswirkungen von technischen Verfahren und Prozessen auf die Umwelt interpretieren;
– Anlagen zur Abgas-, Abwasser- und Abluftbehandlung hinsichtlich technischer Anforderungen und Wirtschaftlichkeit beurteilen;
– Maschinen und Anlagen hinsichtlich ihrer Energieeffizienz optimieren.
Anlagen der Energieumwandlung, Verbrennungsvorgang, Wärmeübertragung, Auslegung von Wärmetauschern.
Energiegewinnungsanlagen, Arten, Funktionsweise, Vor- und Nachteile.
Heizungs-, Klima-, Lüftungsanlagen, Arten, Funktionsweise, Vor- und Nachteile.
Schadstoffe, Messung, Behandlung, Minimierung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen und einen Jahresabschluss erstellen;
– Kennzahlen aus der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln und diese interpretieren.
Bereich Marketing und Vertrieb
– die Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse erläutern;
– die Funktionsweise marketingpolitischer Instrumente beschreiben und deren Auswirkungen beurteilen;
– Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens, rechtliche Vorschriften, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmen-Ausgabenrechnung.
Doppelte Buchhaltung (Kontenplan, Salden, Kreditoren, Debitoren, Buchungsgrundsätze, Verbuchung von Geschäftsfällen, Jahresabschlussarbeiten).
Bereich Marketing und Vertrieb:
Grundlagen des Marketings, Markt- und Konkurrenzanalyse, Marketing-Mix. Technischer Vertrieb (Aufgaben des Vertriebs, Elemente des Vertriebsprozesses, Exportabwicklung).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– den Regelkreis des operativen Controllings skizzieren und beschreiben sowie mögliche Ursachen von Soll-Ist-Abweichungen erkennen.
Bereich Entrepreneurship und Innovation
– grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Grundlagen des Controllings, Methoden und Werkzeuge des strategischen und operativen Controllings. Bilanzanalyse (Analyse der Ertragskraft, Bilanzstrukturanalyse, Finanzflussanalyse, Rentabilitätsanalyse).
Bereich Entrepreneurship und Innovation:
Innovationsmanagement (Prozesse, Methoden und Werkzeuge).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– die gesetzlichen Personalnebenkosten beschreiben und können Personalstundensätze ermitteln;
– den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erläutern.
Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung
– Verfahren der statischen und dynamischen Investitionsrechnung anwenden;
– die wesentlichen Arten der Unternehmensfinanzierung und deren Vor- und Nachteile erklären;
– einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die Strukturen des österreichischen Rechts erklären;
– die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern;
– ein Gewerbe anmelden und kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes;
– die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden;
– Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen;
– die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern;
– Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
– die Voraussetzungen für eine Insolvenz erläutern;
– die wesentlichen Verfahrensschritte erläutern.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Grundlagen und Aufgaben der Personalwirtschaft, Entgeltformen, Personalkostenelemente, Personalstundensatzkalkulation, Aufbau und Elemente eines Lohn- oder Gehaltszettels, Motivationstheorien.
Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung:
Grundlagen der Finanzierung. Liquiditätsplan (Aufbau und Zweck eines Liquiditätsplans).
Grundlagen und Methoden der Investitionsrechnung (Investitionsarten, Investitionsentscheidungsprozess, Statische Investitionsrechnung, Dynamische Investitionsrechnung).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts, Grundzüge des öffentlichen Rechts, Gewerberecht (Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben, Grundzüge des Betriebsanlagenrechts).
Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen, Grundzüge des Schadenersatzrechtes; E-Commerce–Gesetz, Urheberrecht; Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Insolvenzverfahrens.
Unternehmensrecht (Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Stellvertretung im UGB, Rechtsformen von Unternehmen); Insolvenzrecht (Begriff und Aufgaben des Insolvenzrechts, Insolvenzfähigkeit, Insolvenzgründe, Grundzüge der Insolvenzverfahren, Sonderbestimmungen für natürliche Personen).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– die wichtigsten Führungsstile und Motivationstheorien situationsgerecht anwenden.
Bereich Entrepreneurship und Innovation
– die wesentlichen Maßnahmen im Zuge einer Unternehmensgründung erläutern und die Inhalte eines Businessplans erklären.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechts anwenden;
– die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Management und Führung (Unternehmenskultur, Unternehmensleitbild, Ziele, Aufgaben des Managements, Managementmodelle, Führungsstile, Führungsinstrumente). Kommunikation und Präsentation (Kommunikationsformen im beruflichen Kontext, zielgruppenorientierte und situationsgerechte Präsentation).
Bereich Entrepreneurship und Innovation:
Businessplan und Unternehmensgründung (Ziele und Inhalte eines Businessplans, Schritte zur Unternehmensgründung, Förderungen).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Arbeitnehmertypus, Arbeitsvertrag und Abgrenzung von anderen Vertragstypen, Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen, Fallbeispiele).
Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragsteuer); Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Unternehmensorganisation
– Organisationsformen grafisch darstellen und hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren;
– Prozessbeschreibungen grafisch darstellen.
Bereich Materialwirtschaft und Logistik
– den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben und dabei mit Hilfe von Analysemethoden eine Lieferantenauswahl durchführen;
– den Einsatz der wichtigsten Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel verstehen und können sie entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen.
Bereich Unternehmensorganisation:
Betriebliche Leistungserstellung, Aufbauorganisation, Ablauforganisation.
Bereich Materialwirtschaft und Logistik:
Grundlagen der Materialwirtschaft, Aufgaben und Ziele, Bereiche der Logistik, Lagerung und Transport.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Materialwirtschaft und Logistik
– die wichtigsten Beschaffungsstrategien einsetzen und Bestandskennzahlen ermitteln.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung
– unterschiedliche Methoden der Zeitermittlung erläutern und unter vorgegebenen Rahmenbedingungen bestimmen, welche Methoden sinnvollerweise angewendet werden können;
– für ein einfaches Eigenfertigungsteil einen Arbeitsplan erstellen und dabei die Rüstzeit und Zeit je Einheit für die einzelnen Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen.
Bereich Materialwirtschaft und Logistik:
Materialklassifikation, Beschaffungsarten und -strategien, Beschaffungsprozess.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und –steuerung:
Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Stücklisten, Arbeitsplan, Zeitermittlung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung
– für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und einen einfachen Fertigungsterminplan erstellen.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– die wichtigsten Kostenbegriffe erläutern und betriebliche Kosten den Klassen Einzelkosten, Gemeinkosten, Fixkosten und variable Kosten zuordnen;
– mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen durchführen;
– auf Grundlage vorgegebener Kosten und einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen und daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und –steuerung:
Aufgaben, Ziele, Instrumente, Systeme.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Grundlagen, Aufgaben und Ziele der Kostenrechnung, Kostenartenrechnung, Betriebsüberleitung, Kostenstellenrechnung (Betriebsabrechnung, Gemeinkostenzuschlagsätze, Maschinenstundensätze), Kostenträgerrechnung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung
– Fertigungsprinzipien erläutern und sie Anwendungsgebieten zuordnen;
– Arbeitsplätze und Funktionsbereiche nach ergonomischen und sicherheitstechnischen Vorgaben beurteilen;
– eine Grobplanung für die Funktionsbereiche eines Betriebes erstellen.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung), Break-Even-Analyse, Produktionsprogrammentscheidungen, Betriebsergebnisrechnung, Kostenrechnungssysteme (Target Costing, Prozesskostenrechnung).
Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung:
Gestaltungs- und Planungsgrundsätze für Funktionsbereiche, Arbeitsumgebung, Ergonomie, Arbeitssicherheit, Betriebsstättenplanung.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement
– Projektorganisationsformen beschreiben und Projektaufgaben den Projektrollen zuordnen;
– die Werkzeuge des Projektmanagements zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden;
– den Projektfortschritt anhand von Soll- Ist-Vergleichen analysieren;
– aus einem Projektauftrag Projektstrukturen entwickeln.
Bereich Qualitätsmanagement
– Methoden und Werkzeuge des Qualitätsmanagements auswählen und einsetzen;
– aus Analyseergebnissen im Bereich des betrieblichen Qualitätsmanagements Schlussfolgerungen ziehen und Maßnahmen ableiten.
Bereich Projektmanagement:
Projektmerkmale, Projektarten, Projektphasen, Projektorganisation, Werkzeuge des Projektmanagements, Projektcontrolling.
Bereich Qualitätsmanagement:
Aufgaben, Methoden und Werkzeuge des Qualitätsmanagements, Konformitäts- und Qualitätskennzeichnung, statistische Methoden.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Qualitätsmanagement
– die Voraussetzungen für die Zertifizierung eines betrieblichen Qualitätsmanagementsystems erläutern.
Lehrstoff:
Bereich Qualitätsmanagement:
Prozessregelung, Prozesssicherheit. Normenreihe ISO 9000ff, Dokumentation, Audits und Zertifizierung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Angewandte Informatik
– Algorithmen in einer Programmiersprache implementieren.
Bereich Angewandte Informatik:
Tabellenkalkulationen, Elemente der Programmierung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Angewandte Informatik
– aus einer einfachen Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen.
Bereich Angewandte Informatik:
Datenbanken, ER-Modell.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Angewandte Informatik
– Abfragen aus mehreren Tabellen erstellen.
Bereich Angewandte Informatik:
Abfragen über mehrere Tabellen, Filter.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Betriebsdatenerfassung
– die Begriffe der Betriebsdatenerfassung und die diesbezüglichen Kennzahlen erläutern;
– Betriebsdaten aufbereiten und Auswertesystemen zur Verfügung stellen.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern.
Bereich Betriebsdatenerfassung:
Grundlagen, Kennzahlen, Erfassung von Betriebsdaten, Aufbereitung und Monitoring, rechtliche Aspekte.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
ERP-Systeme und Anbieter, Module eines ERP-Systems, Organisationseinheiten. ERP-System-Anwendung (Anmeldung, Oberfläche, Menü, Navigation, Systemhilfen, Reports, Ausdrucke).
Materialwirtschaft (Materialstammdaten, Lieferantenstammdaten, Grundlagen der Bedarfsermittlung, Bestellanforderung, Bestellung, Wareneingang, Rechnungseingang, Zahlungsausgang, Auswertungen und Analysen).
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– die erforderlichen Stammdaten für die Herstellung und den Vertrieb eines Produktes in einem ERP-System anlegen und die entsprechenden Beschaffungs- Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden;
– auf Basis einer im ERP-System durchgeführten Auftragssimulation Maßnahmen zur Reduzierung der ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Produktionsplanung und –steuerung (Bedarfsermittlung, Dispositionsarten, Erzeugnisgliederung, Stücklisten, Arbeitsplatzstammdaten, Arbeitsplan, auftragsneutrale Terminierung, Strategien zur Durchlaufzeitreduzierung, Vorkalkulation, Planauftrag, Fertigungsauftrag, Betriebsdatenerfassung, Rückmeldungen, Auswertungen und Analysen).
Vertrieb (Kundenstammdaten, Preise und Konditionen, Kundenanfrage, Angebotsbearbeitung, Kundenauftrag, Kommissionierung und Auslieferung, Faktura, Zahlungseingang, Auswertungen und Analysen).
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern;
– die erforderlichen Stammdaten für die Herstellung und den Vertrieb eines Produktes in einem ERP-System anlegen und die entsprechenden Beschaffungs- Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Bereich Informationssysteme
– Informationssysteme wie ERP, SCM, CRM und Data-Warehouse beschreiben;
– elektronische Zahlungssysteme beschreiben und wissen über rechtliche und sicherheitstechnische Aspekte Bescheid;
– aus einer Prozessbeschreibung grafisch Geschäftsprozess-, Arbeits- und Dokumentenmodelle erstellen und Auswertungen vornehmen;
– aus einem einfachen Geschäftsprozess ein Datenmodell entwickeln.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Finanzbuchhaltung (Konten, Kontenplan, Buchungen, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Bilanz und Guv-Rechnung, Auswertungen und Analysen).
Kostenrechnung (Kostenarten, Kostenstellen, innerbetriebliche Leistungsverrechnung, Personal- und Maschinenstundensätze, Kalkulationsschema, Kalkulation, Auswertungen und Analysen).
Bereich Informationssysteme:
Software für Entscheidungsunterstützung (Künstliche Intelligenz-Systeme, Executive- / Management Information Systems, Datawarehouse, Datamining). Betriebliche Informationssysteme, Enterprise Resource Planning System (ERP), Systeme für Kunden- und Lieferantenbeziehungen.
Elektronischer Zahlungsverkehr (Zahlungsmethoden, Anforderungen, Produkte).
Objektorientierte Modellbildung (UML-Modellierung, Use-Case, Sequenzdiagramm, Klassendiagramm).
Modellierungswerkzeuge zur Beschreibung und Modellbildung von Geschäftsprozessen (Modellierungsobjekte, Kontrollstrukturen, Arbeitsumgebungen, Dokumente, Aufbau eines Modells aus einer Beschreibung, Analyse und Simulation, Abfragen und Reports, Belastungs- und Auslastungsanalysen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellende Geometrie und CAD
– normgerechte Zeichnungen lesen und verstehen Abbildungsmethoden und Transformationen;
– unter Anwendung von Abbildungsmethoden Konstruktionsaufgaben lösen sowie technische Bauteile und Baugruppen normgerecht darstellen.
Bereich Maschinenelemente
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– die Fertigungsangaben in ihrem technischen und wirtschaftlichen Zusammenhang anwenden.
Bereich Mechanik
– die Begriffe Kraft und Moment sowie die Wirkung dieser Größen verstehen;
– Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für statisch bestimmte Systeme berechnen.
Bereich Darstellende Geometrie und CAD:
Zeichnungen (Normen Übersicht, Darstellung von Körpern, Schnitte, Abwicklungen).
Bereich Maschinenelemente:
Toleranzen und Passungen, lösbare und nicht lösbare Verbindungen.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
Zeichnungsnormen, skizzieren einfacher technischer Objekte.
Bereich Mechanik:
Statik (Grundlagen, Kraft und Moment, Kraftzerlegung, Reibung, Moment-, Querkraft- und Normalkraftverlauf).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellende Geometrie und CAD
– technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren;
– einfache Baugruppen im CAD-System strukturgerecht aufbauen.
Bereich Maschinenelemente
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen und Bauteile hinsichtlich zulässiger Spannungen und Verformungen dimensionieren.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– die Fertigungsangaben in ihrem technischen und wirtschaftlichen Zusammenhang anwenden;
– Bauteile fertigungsgerecht konstruieren.
Bereich Mechanik
– die Auswirkung von Belastungen und die daraus resultierenden Bauteilbeanspruchungen analysieren.
Bereich Darstellende Geometrie und CAD:
DG-CAD (Darstellungsformen, Schnitte, Modellierung).
Bereich Maschinenelemente:
Dimensionierung von Maschinenelementen (Schrauben, Schweiß-, Löt- und Klebeverbindungen, Lager).
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
Dimensionierung einfacher Bauteile, Erstellung von Fertigungsunterlagen. Konstruktionslehre (Aufgaben und Funktionsanalyse in der Konstruktion, 3D-CAD Grundlagen).
Bereich Mechanik:
Festigkeitslehre (Beanspruchungsarten und Zusammengesetzte Beanspruchungen, Flächenträgheitsmoment, Widerstandsmoment).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Maschinenelemente
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen und Bauteile hinsichtlich zulässiger Spannungen und Verformungen dimensionieren.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– die Fertigungsangaben in ihrem technischen und wirtschaftlichen Zusammenhang anwenden;
– eine Konstruktion hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen;
– Bauteile, einfache Baugruppen und Produkte anhand eines Pflichtenheftes werkstoff-, funktions-, fertigungs-, montage- und sicherheitsgerecht konstruieren sowie dazugehörige Dokumentationen erstellen.
Bereich Mechanik
– die Begriffe Druck, Energie und Leistung sowie die Wirkung dieser Größen verstehen.
Bereich Maschinenelemente:
Getriebe und Kupplungen.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
Vertiefung der 3D-CAD Kenntnisse. Konstruktionslehre (Lösungsfindung, Pflichten- und Lastenheft). Fächerübergreifende Projekte unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit.
Bereich Mechanik:
Dynamik (Geschwindigkeits- Zeitdiagramm, Massenkräfte – Translation und Rotation, Leistung, Energie). Hydrostatik und Hydrodynamik (Auftrieb, Kraftwirkung von Strömungen, Strömungsverluste).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– die Fertigungsangaben in ihrem technischen und wirtschaftlichen Zusammenhang anwenden;
– eine Konstruktion hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen;
– Bauteile, einfache Baugruppen und Produkte anhand eines Pflichtenheftes werkstoff-, funktions-, fertigungs-, montage- und sicherheitsgerecht konstruieren sowie dazugehörige Dokumentationen erstellen.
Bereich Mechanik
– die grundlegenden Kreisprozesse im Diagramm darstellen.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
Vertiefung der 3D-CAD Kenntnisse. Konstruktionslehre (Lösungsfindung, Pflichten- und Lastenheft). Fächerübergreifende Projekte unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit.
Arbeiten mit computerunterstützten Arbeitshilfen, Einbindung der Kenntnisse aus der Betriebstechnik, Überleitung in die NC-Fertigung und Simulation, Projekte mit wesentlichen Inhalten der Fachausbildung.
Bereich Mechanik:
Wärmelehre (Wärmeleitung, Wärmeübergang). Thermodynamik (Kreisprozesse, Zustandsdiagramme, ideale und reale Gase, Dampf).
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– die Fertigungsangaben in ihrem technischen und wirtschaftlichen Zusammenhang anwenden;
– eine Konstruktion hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen;
– Bauteile, einfache Baugruppen und Produkte anhand eines Pflichtenheftes werkstoff-, funktions-, fertigungs-, montage- und sicherheitsgerecht konstruieren sowie dazugehörige Dokumentationen erstellen.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
Projekte (Komplexere Projekte, die wesentliche Inhalte der technischen und wirtschaftlichen Fachausbildung beinhalten).
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– die Fertigungsangaben in ihrem technischen und wirtschaftlichen Zusammenhang anwenden;
– eine Konstruktion hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen;
– Bauteile, einfache Baugruppen und Produkte anhand eines Pflichtenheftes werkstoff-, funktions-, fertigungs-, montage- und sicherheitsgerecht konstruieren sowie dazugehörige Dokumentationen erstellen.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
Projekte (Komplexere Projekte, die wesentliche Inhalte der technischen und wirtschaftlichen Fachausbildung beinhalten).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung
– die verschiedenen Werkstoffe, deren Aufbau, ihre Eigenschaften und Anwendungsbereiche erläutern;
– Werkstoffe normgerecht bezeichnen und nach gegebenen Anforderungen auswählen;
– Werkstoffe bezüglich ihrer Eigenschaften analysieren und für den Anwendungszweck technisch und wirtschaftlich geeignete Werkstoffe auswählen.
Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung:
Einleitung (Begriffsbestimmung, Einteilung). Grundlagen (Gewinnung, Aufbau, Verwendung und Eigenschaften, Bezeichnung von Werkstoffen). Fe-Werkstoffe (Stahl, Gusseisen, Legierungen und Fe-C Zustandsschaubild). NE-Metalle (Leicht- und Schwermetalle, Nichtmetallische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung
– die wesentlichen Wärmebehandlungsverfahren erläutern und diese anforderungsgerecht auswählen.
Bereich Fertigungsverfahren
– die verschiedenen Fertigungsverfahren erklären.
Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung:
Wärmebehandlung, Korrosion.
Bereich Fertigungsverfahren:
Einführung und Einteilung der Fertigungsverfahren; Urformen; Umformen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die verschiedenen Fertigungsverfahren nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien beurteilen.
Bereich Fertigungsverfahren:
Zerspanungstechnik (Grundlagen, Drehen, Bohren, Senken, Reiben, Fräsen; Fügen und Schweißen).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung
– die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung verstehen und können diese zuordnen;
– geeignete Werkstoffprüfverfahren auswählen und an entsprechenden Mess- und Prüfgeräten fachgerecht auswählen.
Bereich Fertigungsverfahren
– die verschiedenen Fertigungsverfahren nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien beurteilen.
Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung:
Prüfverfahren, Prüftechnik.
Bereich Fertigungsverfahren:
Zerspanungstechnik (Schleifen, Feinstbearbeitung; Blechbearbeitungsverfahren).
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Fertigungsverfahren
– geeignete Fertigungsverfahren zur Herstellung eines Produktes auswählen und entsprechende Oberflächenbehandlungsverfahren bestimmen.
Bereich Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen
– die Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen für Fertigungsverfahren erklären;
– geeignete Fertigungseinrichtungen für das jeweilige Fertigungsverfahren auswählen.
Bereich Fertigungsverfahren:
Zerspanungstechnik (CNC Verfahren, Sonderbearbeitungsverfahren; Oberflächentechnik).
Bereich Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen:
Vorrichtungen (Grundlagen, Bestimmen, Spannen; Handhabungseinrichtungen für Werkzeuge und Werkstücke).
Werkzeugmaschinen (Bauarten und Funktionseinheiten, konventionelle Werkzeugmaschinen, CNC-Werkzeugmaschinen und Bearbeitungszentren, Pressen und Schmiedemaschinen).
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die verschiedenen Fertigungsverfahren nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien beurteilen.
Bereich Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen
– geeignete Fertigungseinrichtungen nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien analysieren.
Bereich Fertigungsverfahren:
Roboter- und Montagetechnik; Kunststoffverarbeitungsverfahren.
Bereich Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen:
Werkzeuge:
Werkzeuge (Normalien, Einsatzbereiche spezieller Werkzeuge). Vorrichtungen (Lösungen für spezifische Anwendungen. Kunststoffverarbeitungsmaschinen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– die Grundlagen der Elektrotechnik verstehen.
Lehrstoff:
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Gleichstrom, elektrisches und magnetisches Feld, Wechselstrom und Drehstrom.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– die Funktion von Sensoren und Aktoren für Steuerungs- und Regelungsaufgaben verstehen.
Bereich Energie- und Umwelttechnik
– die Bauarten und die Einsatzbereiche von Energieerzeugungsanlagen sowie von Entsorgungs- und Reinigungsanlagen der Umwelttechnik und deren Auswirkungen auf die Umwelt erläutern.
Lehrstoff:
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Gleichstrom, elektrisches und magnetisches Feld, Wechselstrom und Drehstrom; Automatisierungstechnische Komponenten: Sensorik, Aktorik.
Automatisierung technischer Prozesse.
Bereich Energie- und Umwelttechnik:
Energieanlagen, alternative Energieerzeugung, Luftreinhaltung, Müll, Abwasser.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– elektrische Antriebe anhand ihrer Kenndaten und Kennlinien sowie pneumatische und hydraulische Komponenten auswählen.
Bereich Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen
– die Funktionen und die Einsatzmöglichkeiten von Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie fördertechnischer Einrichtungen erläutern.
Lehrstoff:
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Antriebstechnik; Pneumatik und Hydraulik.
Bereich Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen:
Fördertechnische Grundlagen, Fördergut, Bauelemente der Fördermittel, Planung und Ausführung fördertechnischer Anlagen. Transportsysteme und Fördermaschinen, Leistungsermittlung und Antriebsauswahl. Kraft- und Arbeitsmaschinen: Begriffe, Einteilung; Verbrennungskraftmaschinen.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– die Funktionsweise von Anlagen anhand der technischen Dokumentation ermitteln.
Bereich Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen
– Kraft- und Arbeitsmaschinen nach ihrer Funktion und ihrer Einsatzmöglichkeit auswählen und den Leistungsbedarf ermitteln.
Lehrstoff:
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Automatisierung in Produktion und Montage, Sicherheit in der Automatisierung und Maschinensicherheit.
Bereich Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen:
Pumpen, Verdichter, Druckluftanlagen, Wasser-, Dampf- und Gasturbinen.
Die Studierenden können
– Planungs-, Mess- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbstständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten;
– für die jeweilige Aufgabe die geeigneten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen;
– Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und Ergebnisse fachlich interpretieren.
Laborbetrieb und Laborordnung; Erstellung von Prüfberichten; Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorschriften; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung.
Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu den angeführten Bereichen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und den gewählten Pflichtgegenständen der schulautonomen Vertiefungen.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Laboratorium Betriebstechnik
– aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung die Mengen-, Struktur- und Baukastenstückliste ableiten;
– auf Grundlage vorgegebener Kosten und einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen und daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten;
– mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen durchführen.
Bereich Werkstoff und Werkstoffprüfung
– Mess- und Prüfgeräte fachgerecht bedienen;
– Werkstoffprüfverfahren nach gegebenen Anforderungen auswählen und fachgerecht durchführen;
– die Ergebnisse von Messungen verarbeiten, interpretieren und für die Fehlerursachen erkennen.
Bereich Ausgewählte Kompetenzbereiche aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
– Problemstellungen erkennen und fachgerecht lösen.
Bereich Laboratorium Betriebstechnik:
Lieferantenauswahl, Betriebsabrechnungsbogen, Maschinenstundensätze, Produktkostenkalkulation.
Bereich Werkstoff und Werkstoffprüfung:
Messtechnik, Messmaschinen, Prüfpläne, mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung.
Bereich Ausgewählte Kompetenzbereiche aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen:
Aufbau, Inbetriebnahme und Dokumentation technischer und wirtschaftlicher Systeme.
Gemäß Stundentafel I.4.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Technische Grundlagen
– physikalische Größen und physikalische Objekte beschreiben und im Zusammenhang mit diesen Größen Messgenauigkeit und Fertigungstoleranz unterscheiden;
– die Begriffe physikalische Größe, Einheit und Vorsilbe erläutern;
– mit den Regeln der technischen Berechnung einfache Berechnungen durchführen und Werte in Brüchen, wissenschaftlichem und technischem Format darstellen;
– Größen des SI und systemunabhängigen Größen wie Energie, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Kraft, Drehmoment und Drehzahl erläutern;
– verstehen, dass Größen von anderen Größen abhängig sein können;
– einfache Skizzen ausgehend von textuellen Beschreibungen und vorliegenden Modellen anfertigen;
– textuell verfasste Aufgabenstellungen im Bereich der Geometrie in die Sprache der Mathematik umsetzen und daraus allgemeine und spezielle Lösungen berechnen;
– Größenordnungen von Ergebniswerten abschätzen und die tatsächlichen Werte mit dem Taschenrechner ermitteln;
– x-y-Diagramme und x-t-Diagramme in einem geeigneten Maßstab erstellen;
– aus gegebenen Diagrammen Werte ermitteln und Verläufe analysieren;
– absolute und prozentuelle Abweichungen berechnen.
Bereich Technische Grundlagen:
Qualität und Quantität physikalischer Größen von konkret vorliegenden geometrischen Objekten beschreiben, abschätzen und berechnen. Normgerechte Darstellung und Bemaßung von einfachen Körpern in Zeichnungen und Schnitten. Schriftfeld und Stückliste in Werkzeichnungen.
Zeichnen und bemaßen von Rissdarstellungen einfacher geometrischer Körper. Formale Beschreibung der Eigenschaften eines geometrischen Körpers. Wichtige physikalische Größen und deren Messung. Erstellen von x-y- und x-t- Diagrammen aus formalen Beschreibungen und deren Auswertung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Maschinenbau
– die Eigenschaften und Einsatzgebiete der metallischen Werkstoffe des Maschinenbaus erläutern;
– unterschiedliche Verbindungstechniken erläutern;
– Verfahren der spanabhebenden und spanlosen Fertigung erläutern;
– Parameter von Werkzeugmaschinen wie Drehzahl-, Vorschub- und Schnittgeschwindigkeit berechnen;
– die Normen zur Erstellung normgerechter technischer Zeichnungen benennen und können technische Zeichnungen normgerecht erstellen.
Bereich Maschinenbau:
Werkstoffkunde und Werkstofftechnik (Übersicht der Werk- und Hilfsstoffe, Einteilung der Werkstoffe, Auswahl und Eigenschaften der Werkstoffe). Maschinenelemente (Lösbare und unlösbare Verbindungen). Fertigungstechnik (Spanende und spanlose Formgebung).
Werkzeuge und Verfahren der spanenden und spanlosen Fertigung, händische und maschinelle Formgebung der spanenden Fertigung.
Normgerechtes technisches Zeichnen (Schnittdarstellungen, Darstellung und Bemaßung, Kennzeichnung technischer Oberflächen, Schriftfeld und Stückliste, Anfertigen von Freihandskizzen und deren Fertigungszeichnungen).
Gemäß Stundentafel I.4.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Sicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz
– die möglichen Gefahren, die bei der Metallbearbeitung auftreten können und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen beschreiben;
– die möglichen Gefahren, die in der Metall- und Kunststoffverbindungstechnik auftreten können beschreiben und kennen die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen;
– die Möglichkeiten der Abfallvermeidung und die vorschriftsmäßige Abfallentsorgung beschreiben.
Bereich Mechanische Grundfertigkeiten
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Metallwerkstoffen beschreiben;
– die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Schweißen
– unterschiedliche Verbindungstechniken für Metalle beschreiben;
– nichtlösbare Metallverbindungen herstellen.
Bereich Spanende Fertigung – Drehen
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Metallwerkstoffen beschreiben;
– die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Spanende Fertigung – Fräsen
– unterschiedliche Fräswerkzeuge und deren Anwendung beschreiben;
– unterschiedliche Fräsverfahren beschreiben und diese anwenden;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Kunststofftechnik
– unterschiedliche Verbindungstechniken für Kunststoffe beschreiben;
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Kunststoffen beschreiben;
– anhand der Flammprobe Kunststoffe analysieren;
– die grundlegenden Arbeitstechniken der Kunststoffbearbeitung zur Herstellung von Kunststoffteilen einsetzen.
Bereich Blechbearbeitung
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Blechen erläutern;
– die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Sicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz:
Sicherheit und Unfallverhütung (Gefahren der Metallbearbeitung, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen).
Abfallentsorgung (Recycling und gesetzeskonforme Entsorgung von Problemstoffen, die in der Werkstätte anfallen).
Bereich Mechanische Grundfertigkeiten:
Grundlegende Arbeitsmethoden der Metallbearbeitung (Anreißen, Messen, Feilen, Schleifen, Entgraten, Sägen, Körnen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden, Stempeln).
Bereich Schweißen:
Herstellen von Schweißverbindungen mittels unterschiedlicher Schweißmethoden.
Bereich Spanende Fertigung – Drehen:
Längs-, Plan-, und Kegeldrehen, Einstechen, Abstechen.
Bereich Spanende Fertigung – Fräsen:
Schruppen und Schlichten, Stirn- und Walzfräsen, Nut fräsen.
Bereich Kunststofftechnik:
Kunststoffbearbeitung und Kunststoffverbindungen (Zerspanung, Fügung, Schweißen und Kleben von Kunststoffen).
Bereich Blechbearbeitung:
Händisches und maschinelles Trennen, Richten, Strecken, Biegen, Falzen und Ausklinken von Blechen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Sicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz
– die möglichen Gefahren, die bei der Metallbearbeitung auftreten können und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen beschreiben;
– die möglichen Gefahren, die in der Metall- und Kunststoffverbindungstechnik auftreten können beschreiben und kennen die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen;
– die Möglichkeiten der Abfallvermeidung und die vorschriftsmäßige Abfallentsorgung beschreiben.
Bereich Schweißen
– unterschiedliche Verbindungstechniken für Metalle beschreiben;
– nichtlösbare Metallverbindungen herstellen.
Bereich Spanende Fertigung – Drehen
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Metallwerkstoffen beschreiben;
– die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Spanende Fertigung – Fräsen
– unterschiedliche Fräswerkzeuge und deren Anwendung beschreiben;
– unterschiedliche Fräsverfahren beschreiben und diese anwenden;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Kunststofftechnik
– unterschiedliche Verbindungstechniken für Kunststoffe beschreiben;
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Kunststoffen beschreiben;
– anhand der Flammprobe Kunststoffe analysieren;
– die grundlegenden Arbeitstechniken der Kunststoffbearbeitung zur Herstellung von Kunststoffteilen einsetzen.
Bereich Blechbearbeitung
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Blechen erläutern;
– die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Sicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz:
Sicherheit und Unfallverhütung (Gefahren der Metallbearbeitung, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen).
Abfallentsorgung (Recycling und gesetzeskonforme Entsorgung von Problemstoffen, die in der Werkstätte anfallen).
Bereich Schweißen:
Schweißverbindungen unterschiedlicher Werkstoffe. Brennschneiden.
Bereich Spanende Fertigung – Drehen:
Passung, Herstellen von Innen- und Außengewinde.
Bereich Spanende Fertigung – Fräsen:
Schruppen und Schlichten, Stirn- und Walzfräsen, Nut- und Passungen fräsen unter Verwendung von halbautomatisierten Werkzeugen.
Bereich Kunststofftechnik:
Biegen, Tiefziehen und Polieren von Kunststoffen.
Bereich Blechbearbeitung:
Blechverbindungstechniken (Nieten, Punktschweißen). Oberflächenbehandlungsverfahren von Blechen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– Schaltungen der Gleichstromtechnik mit einfachen Bauelementen berechnen und Signalverläufe darstellen.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Gleichstrom, elektrisches und magnetisches Feld, Stromleitung in Metallen, Schaltung von Widerständen, Ohm'sches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Spannungsquellen, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– Schaltungen der Wechselstromtechnik mit einfachen Bauelementen berechnen und Signalverläufe darstellen.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Wechselstrom und Drehstrom, Begriffe, Kenngrößen, Mittelwerte, Wechselstromwiderstände, Wirk-, Blind- und Scheinleistung, einfache Wechselstromkreise, Zeigerdiagramm.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– den Aufbau und die Wirkungsweise der gebräuchlichsten Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen beschreiben.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Mess- und Eichgrundlagen, Messfehler, Messempfindlichkeit, Messgenauigkeit, Messwertaufnehmer, Kenngrößen von Messgeräten, Messwertumformung und -übertragung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– die Komponenten eines Prozessleitsystems verstehen und wissen um ihre Vernetzungsmöglichkeiten Bescheid;
– Sensoren und Aktoren für Steuerungs- und Regelungsaufgaben auswählen und Steuerungsprogramme in Technologie – naher Sprache erstellen;
– den Aufbau und die Wirkungsweise der gebräuchlichsten Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen beschreiben.
Bereich Energie- und Umwelttechnik
– Maschinen und Anlagen hinsichtlich ihrer Energieeffizienz beurteilen;
– Aufbau und Funktion der Anlagen zur Energieumwandlung und deren Auswirkungen auf die Umwelt verstehen.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Sensorik, Einführung in die Automatisierung, Automatisierung technischer Prozesse, automatisierungstechnische Komponenten, Schaltalgebra, Kontaktsteuerungen, Steuerungs- und Antriebssysteme. Programmierbare Steuerungen, Prozesssteuerung über Feldbussysteme.
Bereich Energie- und Umwelttechnik:
Kraftwerke (Arten, elektrische Energieversorgung Funktionsweise, Umweltbelastung). Verbrennungsmotoren (Arbeitsverfahren, Bauarten). Aufbau und Betriebsverhalten von Strömungsmaschinen für Gas und Flüssigkeiten.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– die Funktionsweisen und die Einsatzmöglichkeiten von Antrieben sowie typische Kenndaten und Kennlinien verstehen;
– die Funktionsweise einfacher technischer Anlagenteile anhand von Dokumenten wie Ablaufdiagramm, Schalt- oder Stromlaufplan ermitteln.
Bereich Energie- und Umwelttechnik
– die Auswirkungen von technischen Verfahren und Prozessen auf die Umwelt interpretieren;
– das Prinzip der Nachhaltigkeit und dessen Bedeutung verstehen;
– geeignete Verfahren für Recycling, Entsorgung und Aufbereitung auswählen.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Stern- und Dreieckschaltung. Elektrische Maschinen (Aufbau, Wirkungsweise. Gleichstrommaschine, Asynchronmaschine, Schritt- und Servomotoren. Elektrische Energieversorgung, Schutzmaßnahmen).
Bereich Energie- und Umwelttechnik:
Betrieblicher Umweltschutz (Energiemanagement, Energieplanung, Luft- und Wasserreinhaltung). Abfall (Beseitigung, Vermeidung und Recycling). Lärm und Lärmschutz. Kraft-Wärmekopplung; Heizungs-, Klima-, Lüftungsanlagen, Wärmepumpen. Nachhaltigkeit.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– die Funktionsweisen und die Einsatzmöglichkeiten von Antrieben sowie typische Kenndaten und Kennlinien verstehen;
– die Funktionsweise einfacher technischer Anlagenteile anhand von Dokumenten wie Ablaufdiagramm, Schalt- oder Stromlaufplan ermitteln.
Bereich Elektronik
– die grundlegenden Begriffe der Elektronik verstehen;
– einfache Schaltungen analysieren und die Wirkungsweise der Schaltungen erklären.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Stern- und Dreieckschaltung. Elektrische Maschinen (Aufbau, Wirkungsweise. Gleichstrommaschine, Asynchronmaschine, Schritt- und Servomotoren. Elektrische Energieversorgung, Schutzmaßnahmen).
Bereich Elektronik:
Grundlagen der Elektronik (Stromleitung in Halbleitern, Bauelemente der Elektronik – Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien und Anwendung von Diode, Transistor und Thyristor).
Stromrichter (Gleich- und Wechselrichter, Frequenzumformer (Schaltung, Funktion und Anwendung).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Funktionen und die Einsatzmöglichkeiten von fördertechnischen Einrichtungen und die anzuwendenden Sicherheitsvorschriften erläutern.
Fördertechnische Grundlagen, Fördergut. Seiltrieb (Seilarten, Seilverbindungen, Seilrollen und Trommeln).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– fördertechnische Einrichtungen nach ihrer Funktion und ihrer Einsatzmöglichkeit zuordnen und den Leistungsbedarf ermitteln;
– die Funktionsweise der wichtigsten Anlagen der Fördertechnik verstehen;
– Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie Energieerzeugungsanlagen bezüglich ihrer Funktion und ihres Einsatzes zuordnen.
Fördertechnische Grundlagen, Fördergut (Lastaufnahmemittel sowie deren Bau- und Sicherheitsvorschriften).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– die Funktionsweise der wichtigsten Anlagen der Fördertechnik verstehen;
– Maschinen und Anlagen der Fördertechnik auslegen.
Kettentrieb, Bremsen, Kupplungen, Getriebe, Hubwerke, Aufzüge, Brücken-, Portal- und Drehkrane, Schwingförderer, Förderbänder. Serienhebezeuge, Fahr-, Dreh- und Wippwerke.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– Tragkonstruktionen bemessen und analysieren sowie logistische Vorgänge analysieren;
– Lösungskonzepte für Aufgaben der Fördertechnik erarbeiten;
– Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie Energieerzeugungsanlagen bezüglich ihrer Funktion und ihres Einsatzes zuordnen.
Arten der Tragkonstruktionen (Fachwerke, Vollwandkonstruktionen, Rahmen und Roste). Bauelemente und Verbindungselemente der Tragwerke. Bemessungsgrundlagen statisch bestimmter und unbestimmter Systeme, Aluminiumtragwerke.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– mit Hilfe von Kreativitäts- und Problemlösungstechniken ein Geschäftsmodell entwickeln und daraus die Chancen und Potentiale einer Unternehmensgründung ableiten;
– aus einem Produktideenpool ein fertigbares und verkaufsfähiges Produkt/Prototyp entwickeln und vermarkten;
– für den Gesamtprozess ein begleitendes Projektcontrolling konzipieren und durchführen.
Ideenfindung, Analyse, Auswahl und Bewertung von Lösungen, Strategien, Maßnahmen ableiten und umsetzen, Businessplan.
Umsetzung der Produktidee zur Vermarktung, Projektcontrolling, Nachkalkulation, Dokumentation und Präsentation.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– mit Hilfe von Kreativitäts- und Problemlösungstechniken ein Geschäftsmodell entwickeln und daraus die Chancen und Potentiale einer Unternehmensgründung ableiten;
– aus einem Produktideenpool ein fertigbares und verkaufsfähiges Produkt/Prototyp entwickeln und vermarkten;
– für den Gesamtprozess ein begleitendes Projektcontrolling konzipieren und durchführen.
Ideenfindung, Analyse, Auswahl und Bewertung von Lösungen, Strategien, Maßnahmen ableiten und umsetzen, Businessplan.
Umsetzung der Produktidee zur Vermarktung, Projektcontrolling, Nachkalkulation, Dokumentation und Präsentation.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben und dabei mit Hilfe von Analysemethoden eine Lieferantenauswahl durchführen;
– die wichtigsten Beschaffungsstrategien einsetzen und Bestandskennzahlen ermitteln;
– den Einsatz der wichtigsten Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel verstehen und können sie entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen.
Materialwirtschaft:
Aufgaben und Ziele, Lagerung und Transport; Materialklassifikation, Beschaffungsarten und -strategien, Beschaffungsprozess, Product Lifecycle Management mit Softwareunterstüzung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Logistik
– Kenngrößen der Logistikleistung bestimmen;
– Prozessanalysen im Bereich der Logistik durchführen;
– Logistikkosten darstellen.
Logistik:
Informationsbeschaffung und –aufbereitung; Kenngrößen der Logistikleistung; Planung und Kontrolle der Logistikkosten; Prozessanalyse; Prozesskostenrechnung; Abweichungsanalysen; Budgetierung; Benchmarking; Target Costing.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Methoden, Verfahren und Werkzeuge des Qualitätsmanagements mit den dafür zur Verfügung stehenden elektronischen Hilfsmitteln einsetzen.
Beschreibende Statistik, Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Vertrauensbereiche.
Prozessfähigkeitsanalyse, Qualitätsregelkarten für Zählergebnisse und Messwerte, Bewertung und Auswahl von Qualitätsregelkarten.
Stichprobenerhebung und -prüfung von qualitativen und quantitativen Merkmalen, Auswahl und Bewertung von Stichprobenanweisungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Methoden, Verfahren und Werkzeuge des Qualitätsmanagements mit den dafür zur Verfügung stehenden elektronischen Hilfsmitteln einsetzen.
Lebensdauerverteilungen, Zuverlässigkeitsprüfung, Zuverlässigkeitsplanung.
Testen von Hypothesen, Bewertung und Auswahl von statistischen Testverfahren.
Auswertung von Versuchen, statistische Versuchsplanung, Anwendung auf die Qualitätsverbesserung von Prozessen.
Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Studierenden können
– Qualitätsmanagementsysteme installieren, dokumentieren, pflegen und intern auditieren;
– die wesentlichen Aspekte des umfassenden Qualitätsmanagements TQM und die wichtigsten Modelle der nationalen und internationalen Qualitätsmanagementsysteme und eine entsprechende Systematik in einem Unternehmen einführen und bewerten;
– die menschlichen, organisatorischen und technischen Faktoren bei der Realisierung des Qualitätsmanagements erkennen und einsetzen.
Normgerechte Qualitätsmanagementsysteme, rechtliche und produktionsspezifische Aspekte, Prüf- und Zertifizierwesen, Akkreditierung, Konformitätsbewertung.
Auditarten, Durchführung, Zusammenstellung von Auditorenteams, Lenkung und Verbesserung des Qualitätsmanagements.
Qualitätscontrolling als Managementinstrument, Qualitätsinformation, Qualitätsbezogene Kosten.
Mitarbeiter im Qualitätsgeschehen, Qualitätsverbesserungsstrategien, Managementmethoden, Quality Awards, Assessmentmethoden.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Maschinenelemente
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen und Bauteile hinsichtlich zulässiger Spannungen und Verformungen dimensionieren in vertiefenden Anwendungen;
– normgerechte Darstellung von lösbaren und nicht lösbaren Verbindungen sowie von Sicherungselementen in vertiefenden Anwendungen;
– Bauteile und -gruppen hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen.
Bereich Mechanik
– den Begriff Kraft und Moment und die Wirkung dieser Größen auf einen Bauteil verstehen und kennen von Verfahren zur Bestimmung von Auflagerreaktionen;
– Schnittgrößen für statisch bestimmt gelagerte Bauteile berechnen;
– die Auswirkung der Größe der Belastung und der Position des Lastangriffs auf Auflagerreaktionen und Schnittgrößen analysieren.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– die Fertigungsangaben hinsichtlich ihrer technischen Funktion und Wirtschaftlichkeit beurteilen;
– eine Konstruktion hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen;
– Bauteile, Baugruppen und Produkte anhand eines Pflichtenheftes werkstoff-, funktions-, fertigungs-, montage- und sicherheitsgerecht konstruieren sowie dazugehörige Dokumentationen erstellen;
– Konstruktionsprojekte mit Hilfe von Projektmanagementwerkzeugen und –software umsetzen.
Bereich Maschinenelemente:
Oberflächen, Toleranzen, Passungen.
Auswahl, Berechnung und normgerechte Darstellung von lösbaren und nicht lösbaren Verbindungen.
Auswahl und Berechnung von Achsen, Wellen, Lagern, Welle–Nabe–Verbindungen, Federelementen.
Bereich Mechanik:
Statik (Grundlagen, Kraft und Moment, Kraftzerlegung, Reibung, Moment-, Querkraft- und Normalkraftverlauf).
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
Erstellen normgerechter Werk- und Zusammenstellungszeichnungen und Stücklisten mit einem 3D-CAD-System.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Maschinenelemente
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen und Bauteile hinsichtlich zulässiger Spannungen und Verformungen dimensionieren in vertiefenden Anwendungen;
– Bauteile und -gruppen hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– die Fertigungsangaben hinsichtlich ihrer technischen Funktion und Wirtschaftlichkeit beurteilen;
– eine Konstruktion hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen;
– Bauteile, Baugruppen und Produkte anhand eines Pflichtenheftes werkstoff-, funktions-, fertigungs-, montage- und sicherheitsgerecht konstruieren sowie dazugehörige Dokumentationen erstellen;
– Konstruktionsprojekte mit Hilfe von Projektmanagementwerkzeugen und –software umsetzen.
Bereich Maschinenelemente:
Oberflächen, Toleranzen, Passungen.
Auswahl und Berechnung von Achsen, Wellen, Lagern, Welle–Nabe–Verbindungen, Federelementen.
Auswahl und Berechnung von Zahnrädern, Getrieben, Kupplungen, Rohrleitungen und Armaturen.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
Erstellen normgerechter Werk- und Zusammenstellungszeichnungen und Stücklisten mit einem 3D-CAD-System.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Mechanik
– die Gesetze und Verfahren zur Berechnung von Verformungen und Spannungen verstehen;
– Bauteile hinsichtlich Grenzspannung und Grenzverformung dimensionieren;
– die Wirkung dreidimensionaler Kraftsysteme auf die Beanspruchung und Verformung von Bauteilen analysieren;
– Bauteile ausgehend von vereinfachenden Berechnungsmodellen hinsichtlich Verformung und Beanspruchung optimieren;
– die Begriffe der Hydrostatik und Hydrodynamik sowie die Wirkung dieser Größen anwenden.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– die Fertigungsangaben hinsichtlich ihrer technischen Funktion und Wirtschaftlichkeit beurteilen;
– eine Konstruktion hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen;
– Bauteile, Baugruppen und Produkte anhand eines Pflichtenheftes werkstoff-, funktions-, fertigungs-, montage- und sicherheitsgerecht konstruieren sowie dazugehörige Dokumentationen erstellen;
– Konstruktionsprojekte mit Hilfe von Projektmanagementwerkzeugen und –software umsetzen.
Bereich Mechanik:
Festigkeitslehre (Beanspruchungsarten, zulässige Spannungen). Formänderungen, Überlagerung von Spannungen. Anwendung von Finiten Elementen. Hydrostatik und Hydrodynamik (Auftrieb, Kraftwirkung von Strömungen, Strömungsverluste).
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
Berechnung und Konstruktion von Baugruppen sowie 3D-CAD-systemgerechte Konstruktion.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Mechanik
– die grundlegenden Kreisprozesse im Diagramm darstellen;
– kennen die grundlegenden Begriffe der Wärmeübertragung.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– die Fertigungsangaben hinsichtlich ihrer technischen Funktion und Wirtschaftlichkeit beurteilen;
– eine Konstruktion hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen;
– Bauteile, Baugruppen und Produkte anhand eines Pflichtenheftes werkstoff-, funktions-, fertigungs-, montage- und sicherheitsgerecht konstruieren sowie dazugehörige Dokumentationen erstellen;
– Konstruktionsprojekte mit Hilfe von Projektmanagementwerkzeugen und –software umsetzen.
Bereich Mechanik:
Wärmelehre (Wärmeleitung, Wärmeübergang). Thermodynamik (Kreisprozesse, Zustandsdiagramme, ideale und reale Gase, Dampf).
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
Berechnung und Konstruktion von Baugruppen sowie 3D-CAD-systemgerechte Konstruktion.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– die Fertigungsangaben hinsichtlich ihrer technischen Funktion und Wirtschaftlichkeit beurteilen;
– eine Konstruktion hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen;
– Bauteile, Baugruppen und Produkte anhand eines Pflichtenheftes werkstoff-, funktions-, fertigungs-, montage- und sicherheitsgerecht konstruieren sowie dazugehörige Dokumentationen erstellen;
– Konstruktionsprojekte mit Hilfe von Projektmanagementwerkzeugen und –software umsetzen.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
Berechnung und Konstruktion komplexer Baugruppen und Systeme sowie Projekte zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können
– Fertigungsverfahren, Fertigungsmaschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsstoffe auswählen und erklären;
– den Aufbau und die Komponenten von Werkzeugmaschinen verstehen;
– Werkzeugmaschinen hinsichtlich Kapazität und geforderter Qualität auswählen und auslegen;
– geeignete Produktionsverfahren entwickeln und zu flexiblen Fertigungssystemen verknüpfen.
Schneidwerkstoffe, Schnittkraftberechnung, Verschleiß, Schneidwerkzeuge.
Werkzeugmaschinen, Bauformen, Bauelemente, Einsatzbereiche, Verkettung.
Berechnung der Zerspanungsleistung.
Spezielle Verfahren der Fertigungstechnik und der Oberflächenbehandlung; Werkzeug- und Formenbau.
Kombinierte und integrierte Fertigungsverfahren, flexible Fertigungssysteme, CAD-CAM, Fertigungsabläufe bewerten, beurteilen und Lösungskonzepte optimieren.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– Schaltungen der Gleichstromtechnik mit einfachen Bauelementen berechnen und Signalverläufe darstellen.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Gleichstrom, elektrisches und magnetisches Feld, Stromleitung in Metallen, Schaltung von Widerständen, Ohm'sches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Spannungsquellen, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– Schaltungen der Wechselstromtechnik mit einfachen Bauelementen berechnen und Signalverläufe darstellen.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Wechselstrom und Drehstrom, Begriffe, Kenngrößen, Mittelwerte, Wechselstromwiderstände, Wirk-, Blind- und Scheinleistung, einfache Wechselstromkreise, Zeigerdiagramm.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– den Aufbau und die Wirkungsweise der gebräuchlichsten Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen beschreiben.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Mess- und Eichgrundlagen, Messfehler, Messempfindlichkeit, Messgenauigkeit, Messwertaufnehmer, Kenngrößen von Messgeräten, Messwertumformung und -übertragung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– elektrische Antriebe bezüglich deren Funktionsweisen und Einsatzmöglichkeiten auswählen und dimensionieren;
– typische Kenndaten und Kennlinien verstehen.
Bereich Grundlagen Digitaltechnik
– digitale Schaltungen entwerfen und in einer Simulation auf Funktionalität überprüfen;
– die wesentlichen Bestandteile der verschiedenen Techniken der Digitaltechnik verstehen.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Antriebstechnik, Aufbau und Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Leistungselektronik, Steuerung und Regelung. Antriebsarten, Gleichstrommaschine, Asynchronmaschine, Synchronmaschine, Linearmotor, Schrittmotor.
Bereich Grundlagen Digitaltechnik:
Logische Verknüpfungen. Vereinfachung digitaler Logik, Simulation.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– typische Kenndaten und Kennlinien verstehen;
– Sensoren und Aktoren für Steuerungsaufgaben auswählen und Steuerungsprogramme erstellen;
– sind in der Lage, die Zusammenhänge einer verketteten Fertigung sowohl im Hardware- als auch im Softwarebereich zu erkennen;
– Simulationen als Modellierungs- und Analysewerkzeug im Fertigungsbereich.
Bereich Robotik
– den Aufbau und die Funktionsweise von Industrierobotern verstehen;
– Sicherheitseinrichtungen für Industrieroboter auswählen;
– die Anforderungen an einen Industrieroboter Arbeitsplatz analysieren.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Stellantriebe, Stellglieder.
Steuerungstechnik, Bauelemente, SPS, pneumatische und hydraulische Steuerungen. Programmiersprachen, Schrittsteuerungen.
Bereich Robotik:
Programmerstellung, Auswahl und Simulation.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– typische Kenndaten und Kennlinien verstehen;
– die Komponenten eines Prozessleitsystems auswählen und ihre Vernetzungsmöglichkeiten beurteilen;
– Sensoren und Aktoren für Regelungsaufgaben auswählen.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Regelungsarten, schaltende Regler, stetige Regler, Fuzzy-Logik, Streckenverhalten.
Stabilität von Regelkreisen, einfache Kaskadenregelung; Adaptive Regelung; Bahn- und Lageregelung.
Kommunikationstechnik, Bussysteme, Schnittstellen, Messdaten Erfassung und Auswertung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– fördertechnische Einrichtungen nach ihrer Funktion und ihrer Einsatzmöglichkeit zuordnen und den Leistungsbedarf ermitteln;
– die Sicherheitsvorschriften von fördertechnischen Einrichtungen anwenden.
Lehrstoff:
Fördertechnische Grundlagen, Fördergutarten; Bauelemente der Fördermittel, Projektierung und Ausführung fördertechnischer Anlagen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– fördertechnische Einrichtungen nach ihrer Funktion und ihrer Einsatzmöglichkeit zuordnen und den Leistungsbedarf ermitteln;
– die Sicherheitsvorschriften von fördertechnischen Einrichtungen anwenden.
Lehrstoff:
Transportsysteme-Fördermaschinen, Leistungsermittlung und Antriebsauswahl.
Einteilung und Begriffe der Kraft- und Arbeitsmaschinen.
Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Studierenden können
– Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie Energieerzeugungsanlagen bezüglich ihrer Funktion und ihres Einsatzes zuordnen und deren Leistungsbedarf ermitteln.
Lehrstoff:
Aufbau und Betriebsverhalten von Strömungsmaschinen für Gase und Fluide. Energieerzeugungsanlagen, Verbrennungskraftmaschinen, alternative Energieerzeugung.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können
– Funktion und Aufbau von Anlagen zur Energieumwandlung und deren Auswirkungen auf die Umwelt verstehen;
– Anlagen der Heizungs- und Klimatechnik hinsichtlich technischer Anforderungen und Wirtschaftlichkeit auswählen;
– die Auswirkungen von technischen Verfahren und Prozessen auf die Umwelt interpretieren;
– Anlagen zur Abgas-, Abwasser- und Abluftbehandlung hinsichtlich technischer Anforderungen und Wirtschaftlichkeit beurteilen;
– Maschinen und Anlagen hinsichtlich ihrer Energieeffizienz optimieren.
Anlagen der Energieumwandlung, Verbrennungsvorgang, Wärmeübertragung, Auslegung von Wärmetauschern.
Energiegewinnungsanlagen, Arten, Funktionsweise, Vor- und Nachteile.
Heizungs-, Klima-, Lüftungsanlagen, Arten, Funktionsweise, Vor- und Nachteile. Schadstoffe, Messung, Behandlung, Minimierung.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4 sowie
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Analysis
– Funktionen in 2 Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und an Hand von Beispielen veranschaulichen;
– partielle Ableitungen berechnen;
– Exponential-, Logarithmus- und trigonometrische Funktionen in Taylorreihen entwickeln und damit näherungsweise Funktionswerte berechnen;
– Funktionen in Potenzreihen und Fourierreihen entwickeln.
Bereich Analysis:
Funktionen mehrerer Variablen:
Partielle Ableitungen; lineare Fehlerfortpflanzung und Größtfehler.
Funktionenreihen:
Taylorpolynome, Fourierpolynome.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Analysis
– lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung aufstellen und lösen (Biege- und Schwingungsdifferenzialgleichung).
Bereich Algebra und Geometrie
– Matrizen als Operatoren von linearen Abbildungen verstehen;
– Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen;
– mit Technologie Eigenwerte und Eigenvektoren einer Matrix berechnen.
Bereich Analysis:
Lineare Differential- und Differenzengleichungen (Trennen der Variablen; lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; numerische Lösung von Anfangswertproblemen; lineare Differenzengleichungen erster Ordnung).
Bereich Algebra und Geometrie:
Matrizen (Multiplikation mit Skalar; Matrizenprodukt, inverse Matrix, Eigenwerte, Eigenvektoren).
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||||||||||
| tungs- | |||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | |||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | III/III | |||||||
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I | |||||||
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I | |||||||
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 3 | 3 | 2 | 2 | 14 | I | |||||||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III | |||||||
| 6. | Angewandte Informatik | 2 | – | – | – | – | 2 | I | |||||||
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | – | – | – | – | 4 | II | |||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||||||
| 1. | Anorganische Chemie und Technologie | – | 3 | 2 | – | – | 5 | I | |||||||
| 2. | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | – | 4 | 3 | 3 | 2 | 12 | I | |||||||
| 3. | Organische Chemie und Technologie | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |||||||
| 4. | Biochemie und Mikrobiologie | – | 1 | 2 | – | – | 3 | I | |||||||
| 5. | Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik | – | 6 | 6 | 2 | 2 | 16 | I | |||||||
| 6. | Analytisches Laboratorium | – | 5 | 5 | – | – | 10 | I | |||||||
| 7. | Organisch-präparatives Laboratorium | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |||||||
| 8. | Physikalisch-chemisches Laboratorium | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |||||||
| 9. | Angewandte Technologie 4 | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |||||||
| Pflichtgegenstände des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes | – | – | – | 15 | 15 | 30 | |||||||||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 31 | 30 | 38 | 37 | 159 | |||||||||
| Pflichtgegenstände der | Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||
| schulautonomen | Semester | pflich- | |||||||||||||
| Ausbildungsschwerpunkte | tungs- | ||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | |||||||||
| B.1 | Umweltanalytik und Umweltschutzmanagement | – | |||||||||||||
| 1. | Angewandte Umweltmesstechnik 4 | – | – | – | 5 | 5 | 10 | I | |||||||
| 2. | Umweltverfahrenstechnik | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |||||||
| 3. | Umweltrecht und Umweltschutz-management | – | – | – | 2 | 2 | 4 | II | |||||||
| 4. | Abfallwirtschaft, Immissions- und Gewässerschutz | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |||||||
| 5. | Laboratorium für Umweltmesstechnik | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |||||||
| B.2 | Biochemie und Biochemische Technologie | ||||||||||||||
| 1. | Biochemie und Bioanalytik | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |||||||
| 2. | Biochemische Technologie | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |||||||
| 3. | Angewandte Mikrobiologie und Gentechnik | – | – | – | 4 | 4 | 8 | I | |||||||
| 4. | Laboratorium für Biochemie und Biochemische Technologie | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |||||||
| 5. | Laboratorium für Gentechnik | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |||||||
| 6. | Mikrobiologie 4 | – | – | – | 1 | 1 | 2 | I | |||||||
| B.3 | Technische Chemie | ||||||||||||||
| 1. | Biochemie und Mikrobiologie | – | – | – | 4 | 2 | 6 | I | |||||||
| 2. | Angewandte Technologie | – | – | – | 2 | – | 2 | I | |||||||
| 3. | Angewandte Analytik | – | – | – | 1 | 1 | 2 | I | |||||||
| 4. | Angewandte Technologie 4 | – | – | – | 8 | 12 | 20 | I | |||||||
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung | |||||||||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | |||||||||||||
| tungs- | |||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | |||||||||
| D. | Freigegenstände | ||||||||||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentations-technik | – | 2 | 2 | – | – | 4 | I | |||||||
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentations-technik | – | – | – | 2 | 2 | 4 | (I) | |||||||
| 3. | Zweitsprache Deutsch | – | 2 | 2 | – | – | 4 | I | |||||||
| 4. | Kommunikationstechnik Englisch | – | – | – | 2 | – | 2 | III | |||||||
| 5. | Politische Bildung | – | 2 | 2 | – | – | 4 | III | |||||||
| 6. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | – | – | – | 2 | – | 2 | III | |||||||
| 7. | Darstellende Geometrie | – | 2 | 2 | – | – | 4 | I | |||||||
| 8. | Technische Dokumentation | 2 | – | – | – | – | 2 | III | |||||||
| 9. | Instrumentelle Analytik 4 | – | 4 | 6 | 4 | 2 | 16 | I | |||||||
| 10. | Wissenschaftliches Arbeiten | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |||||||
| E. | Förderunterricht 5 | ||||||||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||||
______________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||||
_________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||||||
| tungs- | |||||||||||
| 1. | |||||||||||
__________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||||||||||||||
________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrganges bzw. des Kollegs für Chemieingenieure können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf den Gebieten der Anorganischen und Organischen Chemie und deren Technologien, der Biochemie und Mikrobiologie, der Analytischen Chemie und des Qualitätsmanagements, der Physikalischen Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik und in den entsprechenden Schwerpunktbereichen ausführen. Dies umfasst auch die eigenständige Planung, Entwicklung und Realisierung facheinschlägiger Projekte.
In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrganges bzw. des Kollegs für Chemieingenieure im Besonderen
– ein fundiertes Verständnis der Grundlagen der Chemie und der chemischen Technologien, das sie im Theorieunterricht und in den begleitenden Laborübungen in den Unterrichtsgegenständen „Anorganische Chemie und Technologie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie und Technologie“, „Biochemie und Mikrobiologie“ sowie „Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik“ erworben haben;
– ein solides Verständnis der Vernetzung der verschiedenen Disziplinen der Chemie in fachtheoretischen und fachpraktischen Bereichen;
– ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen, die sie durch praktische Arbeiten in Laboratorien sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten erworben haben;
– ein vertieftes Verständnis der mathematischen, physikalischen und informationstechnischen Grundlagen, die in den Unterrichtsgegenständen „Angewandte Mathematik“, und „Angewandte Informatik“ vermittelt werden;
– eine kommunikative Kompetenz, die auch die Fachterminologie und die im Fachgebiet verwendeten Kommunikations- und Präsentationsformen einschließt und in den Unterrichtsgegenständen „Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik“ sowie „Deutsch“ und „Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik“ sowie „Englisch“ vermittelt wird;
– eine unternehmerische Kompetenz, die betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse sowie Wissen und Erfahrungen im Projektmanagement einschließt und in den projektorientierten Fachgegenständen „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, projektorientierten Laboratorien sowie dem Unterrichtsgegenstand „Wirtschaft und Recht“ und einzelnen Gegenständen der Ausbildungsschwerpunkte vermittelt wird.
Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrganges bzw. des Kollegs für Chemieingenieure können
– die für das Berufsleben und den Alltag erforderlichen ingenieurmäßigen Sachkenntnisse nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung gültiger Normen und Rechtsvorschriften anwenden;
– chemiebezogene Problemstellungen erkennen und beschreiben sowie fachgerechte Lösungen herbeiführen;
– die im Fachbereich üblichen Geräte und Apparate sicher bedienen und einsetzen;
– Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen sowie der toxikologischen und ökologischen Aspekte verantwortungsvoll handhaben;
– Vorgänge, Sachverhalte und Prozesse beobachten, bewerten und in Deutsch und in einer Fremdsprache ausdrücken und dokumentieren;
– technologisch bedeutende Produkte sowie deren Herstellungsverfahren, Eigenschaften und Verwendung bezüglich ihrer Auswirkung auf die Umwelt einschätzen;
– ihre Kenntnisse auch in den Bereichen Abfallwirtschaft, Bio-, Energie- und Umwelttechnik anwenden und dafür relevante Prozesse beurteilen und optimieren;
– Arbeitsabläufe planen und organisieren, Projekte umsetzen, durch sachgerechte Entscheidungen steuern und überwachen sowie technische Daten über Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;
– sich in den für das Chemieingenieurwesen relevanten Bereichen selbstständig weiterbilden, betriebsintern und mit Kunden in Deutsch und Englisch kommunizieren sowie Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren.
Im Bereich Anorganische Chemie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Verbindungen und Eigenschaften der wesentlichen anorganischen Elemente und können deren Reaktivität einschätzen. Außerdem kennen sie den Aufbau von Reinstoffen, anorganischen Verbindungen und deren Mischungen sowie deren Phasenumwandlungen und können damit die Eigenschaften abschätzen. Sie kennen grundlegende Begriffe und Gesetzmäßigkeiten des chemischen Gleichgewichts und können diese auf einfache Reaktionen, Säuren und Basen sowie die Löslichkeit anwenden.
Im Bereich Anorganische Technologie kennen die Absolventinnen und Absolventen ausgewählte, wirtschaftlich und technologisch bedeutende anorganische Produkte, deren Herstellungsverfahren und Verwendung und können die Auswirkung der Herstellung und Verwendung dieser Produkte auf die Umwelt beurteilen. Dazu zählen Düngemittel, anorganische Bindemittel, anorganische Werkstoffe sowie Trink- und Abwasser.
Im Bereich Stöchiometrie kennen die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Gehaltsangaben, können Umrechnungen durchführen und können die für die Herstellung von Maß-, und Reagenzlösungen und Kalibrationsstandards durch Einwägen, Verdünnen und Mischen notwendigen Berechnungen durchführen. Sie können Formeln und Reaktionsgleichungen erstellen sowie Umsatz- und Ausbeuteberechnungen und alle für die praktische Laboratoriumsarbeit benötigten Berechnungen durchführen. Außerdem können sie den pH-Wert von starken und schwachen Säuren oder Basen und Puffersystemen angeben, das Löslichkeitsprodukt für Fällungsreaktionen formulieren und die Löslichkeit eines Salzes aus dem Löslichkeitsprodukt berechnen.
Im Bereich Nasschemische Analytik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der chemischen Laboratoriumstechnik, Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen bei chemischen Arbeiten sowie die Chemikalienkennzeichnung und können geeignete Trennverfahren für Stoffgemische auswählen. Sie kennen chemische und toxikologische Eigenschaften ausgewählter Salze. Die Absolventinnen und Absolventen verstehen das Prinzip gravimetrischer und volumetrischer Bestimmungen und können für die Quantifizierung spezieller anorganischer Ionen geeignete Analysenmethoden und Indikationsverfahren anwenden. Ferner können sie für praxisorientierte Problemstellungen geeignete Probenvorbereitungsverfahren auswählen.
Im Bereich Elektrochemie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Elektrochemie sowie technische Anwendungen galvanischer Zellen und der Elektrolyse.
Im Bereich Instrumentelle Analytik verstehen die Absolventinnen und Absolventen das Prinzip ausgewählter elektrochemischer, chromatographischer und spektroskopischer Analysenverfahren, kennen Vorteile und Grenzen der einzelnen Methoden und können diese zur qualitativen und quantitativen Charakterisierung anwenden. Sie können einen Probenahme- und Untersuchungsplan aufstellen sowie geeignete Normmethoden und Arbeitsvorschriften auswählen und für die jeweilige Problemstellung adaptieren.
Im Bereich Messdatenauswertung und Qualitätsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Messergebnisse nachvollziehbar auswerten, dokumentieren, mit Literatur-, Richt- und Grenzwerten vergleichen und sachgerecht interpretieren. Sie können für Analysenverfahren geeignete Kalibrationsmethoden auswählen, verstehen das Prinzip der Validierung von Analysenverfahren und können auf Grundlage statistischer Tests Messergebnisse und Analysenverfahren vergleichen und bewerten. Sie kennen die Grundlagen des Qualitätsmanagements, dafür geeignete Werkzeuge, unterschiedliche Qualitätsmanagementsysteme und ihre Einsatzgebiete sowie die Anforderungen an eine Akkreditierung.
Im Bereich Grundlagen der organischen Chemie kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegende Bedeutung der Hybridisierung und der Hybridorbitale. Sie kennen die Systematik organischer Verbindungen, die Einteilung nach funktionellen Gruppen, die Formelschreibweise, die Grundbegriffe der Nomenklatur und können diese anwenden. Außerdem kennen sie die Grundlagen der Stereochemie, die entsprechende Nomenklatur sowie Projektionsarten zur Darstellung von chiralen Molekülen und können deren Konfiguration bestimmen sowie auf konkrete Beispiele übertragen.
Im Bereich Substanzklassen kennen die Absolventinnen und Absolventen typische Reaktionen der wichtigsten Stoffklassen, ihre Herstellung, ihr Vorkommen, ihre Verwendung sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt und können bestimmte Reaktionsmechanismen auf konkrete Beispiele anwenden. Sie kennen die wichtigsten Synthesestrategien und können diese im Hinblick auf das organisch präparative Labor umsetzen.
Im Bereich Organischer Technologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung ausgewählter organischer Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte und die Umweltrelevanz dieser Stoffe. Dazu zählen Naturstoffe, Erdöl, Polymere und spezielle organische Verbindungen.
Im Bereich Mikrobiologie kennen die Absolventinnen und Absolventen Zellstrukturen sowie die Funktion von Zellorganellen verschiedener Lebensformen. Sie können Nutzen und Gefahren von Mikroorganismen abschätzen und können Zellen an Hand morphologischer Kriterien unterscheiden. Sie kennen mikrobiologische Arbeitstechniken zur Kultivierung, Charakterisierung und Quantifizierung von Mikroorganismen und können diese je nach Problemstellung auswählen. Sie kennen Maßnahmen zur Gewährleistung steriler Arbeitsbedingungen sowie sicherheitstechnische Maßnahmen in einem mikrobiologischen Labor. Sie kennen die Wirkungsweise von Krankheitserregern.
Im Bereich Biochemie kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau, die Struktur und chemische Eigenschaften von biologischen Makromolekülen. Sie kennen die Grundlagen der Replikation und Prinzipien der Vererbung und können diese auf Beispiele anwenden. Sie kennen Funktion, Eigenschaften und praxisrelevante Anwendungen von wichtigen Proteingruppen. Sie kennen grundlegende Strategien und Abläufe von Stoffwechselwegen.
Im Bereich Verfahrenstechnik und Anlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen Schemata technischer Anlagen und können einfache Schemata selbst erstellen und diese erläutern. Mit Hilfe von Kenntnissen über den Aufbau und die Funktionsweise der in der Praxis häufig verwendeten Apparate, Maschinen und Grundoperationen können sie konkrete Aufgabenstellungen bearbeiten und sind in der Lage, Stoff- und Energiebilanzen zu erstellen. Sie kennen die Sicherheitsmaßnahmen bei der technischen Umsetzung und im Anlagenbau sowie die einschlägigen Normen und Vorschriften für chemisch-technische Anlagen und können diese anwenden.
Im Bereich Grundlagen der physikalischen Chemie kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Begriffe und Gesetzmäßigkeiten der Zustandsformen, Phasengleichgewichte von Reinstoffen und Mehrstoffsystemen, der Elektrochemie sowie der Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen inklusive deren zeitlichem Verlauf und können diese mit Hilfe mathematischer Formulierungen beschreiben, anwenden und Zusammenhänge in Diagrammen darstellen.
Im Bereich Energie- und Umwelttechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen verfahrenstechnische Anlagen zur Emissionsminderung sowie zur Rohstoffrückgewinnung und verstehen deren Arbeits- und Wirkungsweise. Sie kennen den Unterschied zwischen vorsorgenden Umweltschutzmaßnahmen und End-of–Pipe Technologien und können diese anwenden.
Die Pflichtgegenstände umfassen analytische, chemisch-technologische, verfahrenstechnische, biochemisch-mikrobiologische, organisch-präparative und physikalisch-chemische Arbeitstechniken. In allen Bereichen können die Absolventinnen und Absolventen die verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen und der Umweltaspekte fachgerecht handhaben und die Untersuchungsergebnisse sachlich richtig dokumentieren. Sie können die apparativen Hilfsmittel zweckmäßig einsetzen, kennen die Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Laboratoriumsunfällen sowie Umwelt- und Gesundheitsschäden und sind mit den Vorkehrungen zur Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln vertraut. Sie können eine dem Problem angemessene Literaturstudie erstellen und umfassende schriftliche Projektdokumentationen verfassen, in denen die Ergebnisse aller Teilschritte zusammengefasst sind. Die Absolventinnen und Absolventen haben durch projektorientierte Teamarbeit gelernt, wie eine Diplomarbeit geplant, praktisch umgesetzt und dokumentiert wird.
Im Analytischen Laboratorium können die Absolventinnen und Absolventen einfache Stoffsysteme qualitativ und quantitativ trennen und kennen in der beruflichen Praxis übliche nasschemische Analysen- und Probenvorbereitungsverfahren. Dazu zählen gravimetrische und volumetrische Methoden einschließlich elektrochemischer Indikationsverfahren sowie Aufschlussmethoden. Sie können chromatographische und spektroskopische Analysengeräte fachgerecht handhaben und kennen Einsatzbereiche instrumenteller Analysenmethoden. Sie können ihre Arbeit nachvollziehbar dokumentieren und die Untersuchungsergebnisse auch EDV-gestützt sachgerecht auswerten und interpretieren.
Im Organisch-präparativen Laboratorium sind die Absolventinnen und Absolventen mit der Fachliteratur der organischen Chemie vertraut, können daraus Arbeitsvorschriften adaptieren, Synthesen von organischen Stoffen durchführen und Methoden zur Charakterisierung der Produkte anwenden. Außerdem kennen sie Vorkehrungen zur Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln.
Im Physikalisch-chemischen Laboratorium können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Prüfmethoden für physikalisch-chemische Problemstellungen auswählen, die Messergebnisse auswerten und die Berechnung und graphische Darstellung physikalisch-chemischer Größen auch durch Einsatz elektronischer Datenverarbeitungsanlagen vornehmen.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
In Übungen Angewandte Technologie können die Absolventinnen und Absolventen chemisch-technologische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden lösen und können technologische Produkte charakterisieren.
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4.
Im Technologischen Laboratorium können die Absolventinnen und Absolventen chemisch-technologische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden lösen und technologische Produkte herstellen oder modifizieren.
Gemäß Stundentafel I.2 und Stundentafel I.4.
Im Grundlagenlaboratorium können die Absolventinnen und Absolventen einfache Stoffsysteme qualitativ und quantitativ trennen bzw. analysieren und ihre Arbeit sachgerecht dokumentieren.
Gemäß Stundentafel I.2 und Stundentafel I.4.
Im Bereich Grundlagen der Chemie kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Begriffe und Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus der Materie und können diese anwenden. Sie können die Gesetzmäßigkeiten des Periodensystems und der Bindungstheorien beschreiben und können diese auf die Eigenschaften und Struktur chemischer Verbindungen anwenden. Sie können die Summenformel anorganischer Verbindungen bilden und anorganische Verbindungen benennen. Sie können den Aufbau und die Eigenschaften von Koordinationsverbindungen verstehen und deren räumliche Struktur bestimmen. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Begriffe Oxidation/Reduktion und können Redoxgleichungen erstellen. Sie kennen Gruppenreaktionen und Einzelnachweise von Ionen und können spezifische Nachweise für bestimmte Ionen in einem Gemisch auswählen. Sie kennen die Grundlagen des Energieumsatzes bei chemischen Reaktionen und der Radioaktivität.
Im Bereich Stöchiometrie können die Absolventinnen und Absolventen das Massenwirkungsgesetz auf chemische Gleichgewichtsreaktionen anwenden, sie können Formeln und Reaktionsgleichungen erstellen, Umsatz- und Ausbeuteberechnungen durchführen. Sie können die Herstellung von Maß-, Standard- und Reagenzlösungen durch Einwiegen, Verdünnen und Mischen berechnen und gravimetrische und einfache volumetrische Analysenergebnisse auswerten.
Im Ausbildungsschwerpunkt Umweltanalytik und Umweltschutzmanagement erfolgt eine Spezialisierung als Chemieingenieurin und Chemieingenieur für Angewandte Umwelttechnologien. Diese technologische Komponente ist verbunden mit einer Ausbildung in den Bereichen der Umweltanalytik, der Abfallwirtschaft, des Immissions- und Gewässerschutzes und des Umweltrechtes. Die Absolventinnen und Absolventen können in der Industrie, im Gewerbe, bei Ziviltechnikern und bei Behörden in den Bereichen der Umweltanalytik, der Abfallwirtschaft, des Qualitätsmanagements und der Entwicklung, Optimierung und Bewertung technischer Prozesse unter Berücksichtigung von Umweltaspekten eingesetzt werden.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen Probenahme-, Probenvorbereitungs- und Analysenverfahren zur Lösung umweltanalytischer Aufgaben sowie Grenzen und Fehlerquellen der jeweiligen Methoden und können den weiteren Entwicklungen des Spezialgebietes folgen. Sie können bei der Begutachtung der Untersuchungsergebnisse eine Gefährdungsabschätzung und Bewertung im Sinne der jeweils aktuellen Umweltgesetzgebung durchführen.
Die Absolventinnen und Absolventen können grundlegende Verfahren der Abwasserreinigung, der Entfernung von gasförmigen Schadstoffen und Stäuben aus Abluft bzw. Abgas beschreiben, bewerten und je nach Anwendungsfall die korrekten Verfahren auswählen. Außerdem können sie grundlegende Mess- und Regeltechniken anwenden.
Die Absolventinnen und Absolventen können die für die Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen bedeutsamen Managementkonzepte anwenden und verantwortlich aufbauen. Sie können ökonomische Instrumente der Betriebsführung und Produktionsplanung im Hinblick auf eine umweltgerechte Betriebsführung einsetzen. Außerdem können sie die für den jeweiligen Betrieb zutreffenden umweltrelevanten Rechtsvorschriften in der geltenden Fassung auswählen und kennen die Behördenzuständigkeit und die gebräuchliche Vollzugspraxis.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen die ökonomischen Vorteile eines durchdachten Abfallmanagementsystems, Konzepte zur Sanierung von Altlasten und können die wichtigsten abfallwirtschaftlichen Rechtsnormen anwenden und die Aufgaben eines Abfallbeauftragten verantwortlich wahrnehmen.
Sie können die Belastungsfaktoren der Umwelt am Ort ihrer Einwirkung beschreiben und bewerten sowie kausale Zusammenhänge von Ursachen, Wirkungen und Folgen von Umweltbelastungen erfassen.
Die Absolventinnen und Absolventen können die Probenahme von umweltrelevanten Proben normgerecht durchführen sowie geeignete Probenvorbereitungsverfahren und Analysenmethoden auswählen und anwenden. Sie können in Teamarbeit eine praxisbezogene Aufgabenstellung planen und ausführen sowie ihre Arbeit sachgerecht dokumentieren, die Untersuchungsergebnisse statistisch absichern und auswerten und mit den in Normen oder Verordnungen enthaltenen Grenzwerten vergleichen.
Im Ausbildungsschwerpunkt Biochemie und Biochemische Technologie erfolgt eine Spezialisierung als Chemieingenieurin und Chemieingenieur in den Kernbereichen der Biowissenschaften. Durch die intensive Basisausbildung gepaart mit der Spezialisierung in den Bereichen Biochemie und Bioanalytik, Biochemischer Technologie, Angewandter Mikrobiologie und Gentechnik besitzen die Absolventinnen und Absolventen breite Einsetzbarkeit und Problemlösungskapazität auf dem Gebiet moderner Biotechnologie. Besonderes Augenmerk wird auf die gesetzlichen Vorgaben und Sicherheitsaspekte gelegt, wodurch sie insbesondere gentechnische Methoden und Techniken verantwortungsbewusst einzusetzen lernen. Die anwendungsbezogene, fächerübergreifende Spezialisierung qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen für den Einsatz in Produktions-, Forschungs- und Entwicklungsprozessen der Biotech-Industrie. Sie können in den Berufsfeldern der biopharmazeutischen Industrie, der industriellen Biotechnologie, der Lebensmitteltechnologie und Umwelttechnologie, in Forschungseinrichtungen, in der klinischen Chemie und bei Behörden eingesetzt werden.
Die Absolventinnen und Absolventen können Abläufe und Mechanismen biodynamischer Vorgänge erklären und verstehen deren physiologische Bedeutung. Sie kennen die grundlegenden Strategien und Mechanismen zur Vernetzung und Regulation von Stoffwechselwegen. Aufgrund ihrer Kenntnisse der Prozesse der Immunantwort können sie die Schritte von der Gewinnung bis zur diagnostischen und therapeutischen Anwendung von Immunglobulinen planen. Sie kennen die theoretischen Hintergründe zeitgemäßer präparativer proteinchemischer Verfahren und bioanalytischer Methoden und können Dokumentationen interpretieren und praxisrelevante Verfahren planen. Sie kennen wesentliche Methoden zur Strukturaufklärung und Identifizierung von Biomolekülen.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen die verfahrens- und apparatetechnischen Grundlagen biotechnologischer Verfahren und können unterschiedliche Betriebsweisen je nach Anforderung auswählen und mikrobiologische Prozesse vom Labormaßstab in den technischen Maßstab umsetzen. Sie können die technologischen Methoden der Biochemie und Mikrobiologie auf die Verarbeitung und Produktion biotechnologischer Produkte und Lebensmittel anwenden. Sie kennen Funktionsabläufe ausgewählter biotechnologischer Produktionen und können Daten und Messergebnisse sinngemäß interpretieren. Sie kennen Methoden der tierischen und pflanzlichen Zell- und Gewebekultur und können den jeweiligen Anforderungen entsprechend Methoden auswählen und anhand anschaulicher Beispiele in die Praxis umsetzen. Sie kennen einschlägige Erfordernisse des Umweltschutzes und können entsprechende Technologien anwenden.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen mikrobiologische und molekularbiologische Methoden zur Charakterisierung, Anreicherung und Selektion von Mikroorganismen und kennen für das Arbeiten mit Mikroorganismen die dafür notwendigen Sicherheitsmaßnahmen. Sie können je nach Problemstellung mikrobiologische Untersuchungsmethoden auswählen und Ergebnisse interpretieren. Aufbauend auf den Grundlagen der Genetik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Prinzipien, die zur Veränderung des Erbmaterials führen und kennen assoziierte molekularbiologische Verfahren, wie DNA-Rekombinationstechniken und begleitende Nukleinsäure-Analytik. Sie können grundlegende gentechnische und molekularbiologische Konzepte und Arbeitstechniken auf konkrete Problemstellungen anwenden. Entsprechend kennen sie die Gesetze und rechtlichen Rahmenbedingungen für gentechnisches Arbeiten. Weiters können sie gentechnische Methoden unter Einbeziehung von Datenbanken und Software-Tools zur Lösung von biologischen Frage- und Problemstellungen einsetzen.
Die Absolventinnen und Absolventen können biochemische Labormethoden und lebensmitteltechnologische Untersuchungsmethoden des Fachgebietes korrekt anwenden und deren Ergebnisse richtig interpretieren und bewerten. Sie können Probleme aus den Gebieten der Biochemie und der Lebensmitteltechnologie erkennen und zielgerichtete Lösungen entwickeln und anwenden. Ferner können sie Strategien zur Anreicherung und Charakterisierung von Biomolekülen aus verschiedensten Zellen, Zellkulturen bzw. Zelllinien entwickeln, umsetzen und dokumentieren.
Die Absolventinnen und Absolventen können mikrobiologische Techniken zur Planung neuer Aufgabenstellungen einsetzen und miteinander kombinieren. Sie können Nukleinsäuren charakterisieren und identifizieren. Sie können DNA gezielt verändern und Wirtszellen mit gewünschten Eigenschaften herstellen. Sie können biologische Frage- und Problemstellungen mittels Methoden der Gentechnik lösen und bioinformatische Software zur Planung von gentechnischen Arbeiten einsetzen.
Die Absolventinnen und Absolventen können Mikroorganismen auf geeigneten Nährmedien kultivieren und anhand morphologischer Kriterien unterscheiden. Sie können mikrobiologische Verfahren und Methoden je nach Problemstellung anwenden und die Ergebnisse interpretieren.
Im Ausbildungsschwerpunkt Technische Chemie erfolgt eine Spezialisierung als Chemieingenieurin und Chemieingenieur im Bereich der angewandten Technologien, der Biochemie und Mikrobiologie, sowie der angewandten analytischen Methoden.
Die Absolventinnen und Absolventen sind für eine Tätigkeit in der instrumentellen Analytik in diversen Industriebereichen wie zB der Kunststoffproduktion, der pharmazeutischen Industrie, organischer, biochemischer und biotechnologischer Industrie qualifiziert. Sie können Methodenentwicklung für facheinschlägige Projekte planen, durchführen, dokumentieren und Ergebnisse dieser Methoden interpretieren.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen Hintergründe zeitgemäßer bioanalytischer Methoden und können Mechanismen biodynamischer Vorgänge sowie deren physiologische Bedeutung, verstehen. Sie sind in der Lage, grundlegende mikrobiologische und molekularbiologische Arbeitstechniken auf verschiedene Aufgabenstellungen anzuwenden und umzusetzen.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen aktuelle Verfahren in der Biotechnologie (zB im Lebensmittelbereich, in Kläranlagen), die Funktionsweise von Bioreaktoren sowie Verfahren zur Aufarbeitung von Biomasse. Sie vertiefen ihre Kenntnisse auf dem Gebiet der organischen und mikrobiologischen Laboratoriumstechnik.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen analytische Aufgabenstellungen aus der betrieblichen Praxis und können geeignete Analysenverfahren und die dazu notwendige Probenvorbereitung recherchieren, anpassen, optimieren und die erzielten Ergebnisse kritisch beurteilen.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen aktuelle komplexe technologische und chemische Problemstellungen aus dem betrieblichen Umfeld. Sie können Lösungsstrategien unter Einbeziehung von Fachliteratur projektorientiert erarbeiten und auf verschiedenste Bereiche (zB Papier-, Kunststoffproduktion, Pharmaindustrie oder andere chemische Betriebe) anwenden und wissenschaftlich dokumentieren.
Im Ausbildungsschwerpunkt Chemische Betriebstechnik erfolgt eine Spezialisierung als Chemieingenieurin und Chemieingenieur mit einem betriebstechnischen und -wirtschaftlichen Fokus. Die Absolventinnen und Absolventen sind für eine Tätigkeit in chemischen und verwandten Industrien für die Lösung verfahrenstechnischer und analytischer Probleme ausgebildet und können vor dem Hintergrund qualitätssichernder Maßnahmen mess- und regeltechnisch eingreifen, Maßnahmen betriebswirtschaftlich beurteilen und personal- und produktionsplanend wirken. Weiters können sie für den Betrieb und die Überwachung von Produktionsanlagen in der chemischen und verwandten Industrie sowie für die Leitung von chemischen Laboratorien eingesetzt werden.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen aktuelle Entwicklungen im Bereich der Materialtechnologie anorganischer und organsicher Werkstoffe und deren wirtschaftliches und technologisches Potential, sowie können die Auswirkung der Herstellung und Verwendung dieser Produkte auf die Umwelt abschätzen. Sie können ihre Kenntnisse im Bereich der Gefüge, Kristallographie und Phasenzusammensetzungen auf die zu erwartenden Eigenschaften von Werkstoffen anwenden.
Die Absolventinnen und Absolventen können die Gewinnung, die Eigenschaften, die Produktkontrolle, die Verwendung und Weiterverarbeitung von anorganischen, organischen Rohstoffen und Produkten sowie deren Umweltverhalten beschreiben. Sie können wirtschaftlich wichtige mikrobiologische Prozesse beschreiben und zur Herstellung ausgewählter Substanzklassen anwenden
Die Absolventinnen und Absolventen kennen die für das Fachgebiet bedeutsamen Gesetze und die Bauteile und Anlagen der Gleich- und Wechselstromtechnik sowie der elektrischen Messtechnik. Die Absolventinnen und Absolventen kennen elektrotechnische Normen und Vorschriften, besonders im Hinblick auf die Sicherheit und die elektrischen Schutzmaßnahmen und können Schaltungs- und Messaufgaben der Laborpraxis im Fachgebiet selbstständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten. Sie können die elektrische Messtechnik, auch im Zusammenhang mit Qualitätssicherung, gezielt anwenden.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Grundbegriffe der Betriebsorganisation, der Organisationstechnik, des Projektmanagements, der Produktionsplanung, der Personalwirtschaft und der Arbeitswissenschaften und können Berechnungen der Produktionsplanung durchführen. Sie kennen die Grundzüge der Organisationsentwicklung, der Investition, der Finanzierung und der Kostenrechnung, sowie können diese bei Berechnungen anwenden. Somit sind sie in der Lage Lösungen für komplexe Betriebsentscheidungen zu finden.
Die Absolventinnen und Absolventen können die in chemischen Laboratorien verwendeten Chemikalien, Geräte und Apparate unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen sowie der toxikologischen und ökologischen Aspekte fachgerecht handhaben. Sie können chromatographische und spektroskopische Analysengeräte fachgerecht handhaben und kennen Einsatzbereiche und Grenzen instrumenteller Analysenmethoden. Sie können ihre Arbeit nachvollziehbar dokumentieren und die Untersuchungsergebnisse auch EDV-gestützt sachgerecht auswerten und interpretieren
Die Absolventinnen und Absolventen können die im Laboratorium verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien handhaben und Versuchsreihen zu Fragestellungen konzipieren, durchführen, dokumentieren und bewerten. Sie können die in der Laborpraxis auftretenden Aufgaben lösen und die erforderlichen Arbeitsverfahren, sowie technische und chemische Prüfmethoden für die Untersuchung von Materialien selbst auswählen, eine Prüfplanung erstellen, die Einzelprüfungen unter Beachtung der Prinzipien des Qualitätsmanagements durchführen und die Ergebnisse bewerten und interpretieren. Die Schülerinnen und Schüler können Experimente zu chemisch-technologischen Grundoperationen und Verfahren selbstständig durchführen, dokumentieren und interpretieren.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Wirtschaft und Recht“ und „Angewandte Informatik“.
Siehe Anlage 1.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Physik
– zu Themen aus der jeweiligen Fachrichtung physikalische Phänomene beschreiben, in geeigneter Form unter Verwendung von physikalischen Größen mit Formelzeichen und Maßeinheiten darstellen und ihre sachliche Richtigkeit hinterfragen;
– zu einzelnen physikalischen Phänomenen aus Bewegungen, Schwingungs- und Wellenerscheinungen sowie physikalische Felder mit den zugehörigen physikalischen Größen mathematisch beschreiben und Ergebnisse auf Plausibilität prüfen;
– thermodynamische Phänomene mit den zugehörigen physikalischen Größen mathematisch beschreiben;
– die Konsequenzen von naturwissenschaftlichen Ergebnissen in Bezug auf Nachhaltigkeit und persönliche sowie gesellschaftliche Verantwortung abschätzen, Schlussfolgerungen für ihr Handeln daraus ziehen und dies auch darstellen und begründen.
Bereich Grundlagen der Chemie
– die Herstellung von Maß-, Standard- und Reagenzlösungen durch Einwiegen, Verdünnen und Mischen berechnen und gravimetrische und einfache volumetrische Analysenergebnisse auswerten;
– den Aufbau und die Eigenschaften von Koordinationsverbindungen verstehen und deren räumliche Struktur bestimmen.
Bereich Grundlagen der Physik:
Beschreibung und Darstellung physikalischer Phänomene und Methoden:
Ausgewählte Phänomene der Physik der Fachrichtung (zB Bauphysik: Kräfte und Gleichgewichte; Informatik und Elektrotechnik: elektrotechnische Grundgrößen; Maschinenbau: Leistungsdaten); Messung, Darstellung mit physikalischen Größen, Interpretation.
Bewegungsgleichungen; physikalische Felder (Gravitation, elektrische und magnetische Felder), Schwingungs- und Wellenphänomene in Mechanik, Elektromagnetismus und Optik.
Thermodynamik (zB Wärmetransport, Zustandsänderungen, Hauptsätze, Gasgesetze)
Bereich Grundlagen der Chemie:
Erstellen von Redoxgleichungen, Umsatzberechnungen, Ansatz-und Ausbeuteberechnungen.
Koordinative Bindung (Donor-Akzeptor-Bindung), MO-Theorie, Definition nach Lewis.
Mischungsgleichung.
„Ethik“, „Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik“, „Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik“ und „Wirtschaft und Recht“.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1, Kompetenzmodule 4 und 5.
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Verbindungen und Eigenschaften des Wasserstoffs und der Elemente der 16. – 18. Gruppe des PSE beschreiben;
– grundlegende Technologien zur Herstellung und Verwendung von Wasserstoff und der Elemente der 16. – 18. Gruppe des PSE beschreiben.
Eigenschaften und Verbindungen von Wasserstoff, Edelgasen, Halogenen und Chalkogenen.
Grundlegende Herstellungsverfahren wirtschaftlich bedeutender Elemente der 16. – 18. Gruppe des PSE und deren Verbindungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die Verbindungen und Eigenschaften der Elemente der 1. – 2. und 13. – 15. Gruppe und ausgewählter Elemente der 3. – 12. Gruppe des PSE beschreiben und deren Reaktivität abschätzen;
– grundlegende Technologien zur Herstellung und Verwendung von Elementen der 1. – 2. und 13. – 15. Gruppe und von ausgewählten Elementen der 3. – 12. Gruppe des PSE beschreiben.
Eigenschaften und Verbindungen von ausgewählten Elementen der 1. – 2. und 13. – 15. Gruppe und der 3. – 12. Gruppe des PSE.
Grundlegende Herstellungsverfahren ausgewählter wirtschaftlich bedeutender Elemente der 1. – 2. und 13. – 15. Gruppe und ausgewählter Elemente der 3. – 12. Gruppe des PSE und deren Verbindungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Grundbegriffe der chemischen Laboratoriumstechnik, Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen bei chemischen Arbeiten sowie die Chemikalienkennzeichnung beschreiben;
– unterschiedliche Gehaltsangaben ineinander umrechnen;
– das Prinzip gravimetrischer und volumetrischer Analysenmethoden beschreiben und die benötigten Berechnungen durchführen;
– das Löslichkeitsprodukt für Fällungsreaktionen formulieren und die Löslichkeit eines Salzes aus dem Löslichkeitsprodukt berechnen;
– Berechnungen zu Säure-/Basensystemen durchführen.
Grundoperationen der chemischen Laboratoriumstechnik, Unfallvermeidung, Verhalten im Notfall, Chemikalienkennzeichnung und -handhabung, Herstellung von Reagenzlösungen, Führen eines Laborjournales und Protokollierung.
SI-Einheiten, Masse, Volumen, Dichte, Molare Masse, Stoffmenge, Gehaltsangaben, Umrechnen von Gehalts- und Konzentrationsangaben, chemische Formelschreibweise.
Aufstellen von Reaktionsgleichungen.
Prinzip der Gravimetrie und Volumetrie, Berechnung gravimetrischer und volumetrischer Analysen. Prinzip der Elektrogravimetrie.
Massenwirkungsgesetz, Löslichkeit, Löslichkeitsprodukt.
pH-Wert-Berechnungen, Puffersysteme.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Berechnungen zu Redoxtitrationen durchführen;
– das Prinzip elektrochemischer Indikationsmethoden verstehen und die Berechnungen dazu nötiger elektrochemischer Parameter durchführen;
– das Prinzip spektroskopischer und chromatographischer Methoden verstehen;
– die Berechnung von Verdünnungsreihen zur Kalibration durchführen.
Volumetrie, einschließlich elektrochemischer Indikationsverfahren (Säure/Basen-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen).
Grundgesetze der Elektrochemie (elektrochemische Spannungsreihe, Oxidationspotential, galvanische Zelle, Konzentrationsabhängigkeit des elektrochemischen Potentials, Faraday'sche Gesetze, Potentiometrie, ionensensitive Elektroden), Konduktometrie.
Prinzip der Spektroskopie und Prinzip der Chromatographie.
Berechnung von Verdünnungsreihen zur Herstellung von Kalibrationsstandards, Aufstellen von Kalibrierfunktionen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– grundlegende Begriffe des Qualitätsmanagements beschreiben;
– das Prinzip der Validierung von Analysenverfahren beschreiben;
– die Anforderungen an eine Akkreditierung, die unterschiedlichen Qualitätsmanagementsysteme und ihre Einsatzgebiete beschreiben;
– das Prinzip spektroskopischer Analysenverfahren verstehen und Vorteile und Grenzen der einzelnen Methoden beschreiben sowie für praxisorientierte Problemstellungen geeignete Probenvorbereitungsverfahren und passende Detektionsmethoden auswählen.
Grundlagen des Qualitätsmanagements (Werkzeuge, Dokumentation, Prozessorientierung, Qualitätsmanagementsysteme).
Statistische Auswertung von Analysenergebnissen, wichtige Parameter der Methodenvalidierung.
Spektroskopische Analysenverfahren (UV/VIS-Spektroskopie, Fluorimetrie, Infrarotspektroskopie, Raman-Spektroskopie, Atomspektroskopie).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– das Prinzip spektroskopischer Analysenverfahren verstehen und Vorteile und Grenzen der einzelnen Methoden beschreiben sowie für praxisorientierte Problemstellungen geeignete Probenvorbereitungsverfahren und passende Detektionsmethoden auswählen;
– Spektren interpretieren und deren Informationsgehalt abschätzen;
– das Prinzip chromatographischer Analysenverfahren verstehen und Vorteile und Grenzen der einzelnen Methoden beschreiben sowie für praxisorientierte Problemstellungen geeignete Probenvorbereitungsverfahren und passende Detektionsmethoden auswählen;
– geeignete Kopplungsmethoden für praxisorientierte Problemstellungen auswählen.
Spektroskopische Analysenverfahren (Kernresonanzspektroskopie, Massenspektroskopie) inkl. Spektreninterpretation.
Chromatographische Methoden inkl. Kopplungsmethoden.
Analytische Problemlösungsstrategien und Methoden der Spurenanalytik.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die grundlegende Bedeutung der Hybridisierung und der Hybridorbitale in der organischen Chemie verstehen;
– die Systematik organischer Verbindungen, die Einteilung nach funktionellen Gruppen, die Formelschreibweise und die Grundbegriffe der Nomenklatur verstehen und diese anwenden;
– typische Reaktionen dieser Stoffklassen, ihre Herstellung, Vorkommen, Verwendung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt wiedergeben und verstehen;
– bestimmte Reaktionsmechanismen auf konkrete Beispiele anwenden.
Hybridisierung und Bindungstypen, Systematik funktioneller Gruppen inkl. deren Nomenklatur, Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen, induktive Effekte.
Kohlenwasserstoffe und deren Halogenide, Alkohole, Ether, Amine, (jeweils Nomenklatur, ausgewählte Vertreter, Darstellung, typische Reaktionen, ausgewählte Mechanismen und Eigenschaften).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– typische Reaktionen der betreffenden Stoffklassen, ihre Herstellung, Vorkommen, Verwendung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt wiedergeben und verstehen;
– bestimmte Reaktionsmechanismen auf konkrete Beispiele anwenden.
Aldehyde und Ketone, Carbonsäuren und -derivate, aromatische Kohlenwasserstoffe, mesomere Effekte, substituierte Aromaten, Schwefelverbindungen, ausgewählte bifunktionelle Verbindungen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– die Grundlagen der Stereochemie verstehen und deren Nomenklatur anwenden;
– typische Reaktionen der in diesem Semester besprochenen Stoffklassen, ihre Herstellung, Vorkommen, Verwendung und ihre Umweltrelevanz verstehen und anwenden;
– bestimmte Reaktionsmechanismen auf konkrete Beispiele anwenden.
Literaturrecherche, Ansatz-und Ausbeuteberechnungen, Charakterisierung organischer Verbindungen. Ausgewählte Metallorganische Verbindungen. Grundlagen der Stereochemie, optische Aktivität und Chiralität, Aminosäuren, Kohlenhydrate.
Technologie von Fetten und Ölen (Struktur, typische Reaktionen und Eigenschaften).
Technologie der Tenside und der Farbstoffe (Einteilung, Herstellung, Eigenschaften).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung ausgewählter organischer Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte verstehen;
– die Umweltrelevanz dieser Stoffe erkennen.
Polymere (Einteilung nach verschiedenen Eigenschaften, Reaktionsmechanismen bei der Herstellung, Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung, Charakterisierung ausgewählter Vertreter dieser Stoffklasse, Recycling).
Technologie von Erdöl und Erdgas (Exploration, Förderung, Transport, Raffinerie, Verarbeitungsprodukte, Eigenschaften, Verwendung).
Heterocyclische Verbindungen (Nomenklatur, typische Reaktionen und Eigenschaften). Terpene einschließlich Steroide.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– biologische und mikrobiologische Kenntnisse für den sicheren Umgang mit Mikroorganismen anwenden und Nutzen und Gefahren von Mikroorganismen für den Menschen, die Umwelt und Technologie einschätzen;
– mikrobiologische Arbeitstechniken zur Charakterisierung von Mikroorganismen je nach Problemstellung auswählen und beschreiben.
Zelltypen, Zellaufbau, Struktur und Funktion von Zellorganellen, Zellteilung, Zelldifferenzierung.
Systematik von Mikroorganismen, morphologische Charakterisierung und ihre Bedeutung für die Umwelt, Medizin und Technologie, Pathogenität.
Sterile Arbeitstechniken, mikrobielles Wachstum, Mikroskopie.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– mikrobiologische Arbeitstechniken zur Kultivierung und Quantifizierung von Mikroorganismen je nach Problemstellung auswählen und beschreiben;
– den Aufbau, die Eigenschaften und Funktionen von biologischen Makromolekülen beschreiben und diese Grundlagen für Aufgabenstellungen aus der beruflichen Praxis einsetzen;
– Funktion, Eigenschaften und praxisrelevante Anwendungen von wichtigen Proteingruppen erkennen;
– die Grundlagen der Replikation erkennen und die Prinzipien auf Beispiele anwenden.
Mikrobiologie:
Kultivierungsmethoden, Isolierung und Anreicherung von Mikroorganismen, Reinzuchtverfahren, Zell/Keimzahlbestimmung.
Biochemie:
Struktur, Eigenschaften und Funktionen von Proteinen, Nucleinsäuren, Kohlenhydraten und Lipiden. Wirkungsweise von Enzymen, Antikörpern, Transportproteinen, Strukturproteinen. Grundlagen der Vererbung, Replikation, PCR.
Einführung in den Metabolismus.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Schemata technischer Anlagen verstehen und einfache Schemata selbst erstellen und diese erläutern;
– Grundlagen der Fördertechnik beschreiben diese für konkrete Aufgabenstellungen anwenden;
– den Aufbau und die Funktionsweise der in der Praxis häufig verwendeten Apparate, Maschinen und Grundoperationen zur Stoffvereinigung, Zerkleinerung und Stofftrennung beschreiben und diese für konkrete Aufgabenstellungen anwenden;
– physikalisch-chemische Gesetze und die gebräuchlichsten Messmethoden anwenden;
– stoffliche Eigenschaften und Vorgänge mit Hilfe mathematischer Formulierungen beschreiben und erklären;
– Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen verstehen.
Verfahrensschemata, Rohrleitungs- und Instrumenten-Schemata.
Strömungslehre, Armaturen, Sicherheitsarmaturen, Förderung von Flüssigkeiten und Gasen.
Mechanische Verfahrenstechnik (Stoffvereinigung, Zerkleinerung, Stofftrennung). Thermische Verfahrenstechnik (Trocknung, Kristallisation).
Zustandsformen der Materie (gasförmig, flüssig, fest).
Phasenumwandlungen von Reinstoffen.
Zustandsgrößen flüssiger und fester Stoffe.
Viskosität.
Grenzflächenphänomene (Oberflächenspannung, Grenzflächenspannung).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– den Aufbau und die Funktionsweise der in der Praxis häufig verwendeten Apparate, Maschinen und Grundoperationen der Wärmeübertragung verstehen und können diese Kenntnisse für konkrete Aufgabenstellungen anwenden und einfache Stoffbilanzen dieser Anlagen erstellen;
– den Aufbau und die Funktionsweise der in der Praxis häufig verwendeten Apparate, Maschinen und Grundoperationen der Verdampfung, Destillation und Rektifikation verstehen und diese Kenntnisse für konkrete Aufgabenstellungen anwenden und einfache Stoffbilanzen dieser Anlagen erstellen;
– den Aufbau und die Funktionsweise der in der Praxis häufig verwendeten Apparate, Maschinen und Grundoperationen der Adsorption, Absorption und Extraktion verstehen und diese Kenntnisse für konkrete Aufgabenstellungen anwenden und einfache Stoffbilanzen dieser Anlagen erstellen;
– die Grundlagen zur Bilanzierung von verfahrenstechnischen Anlagen beschreiben und anwenden;
– physikalisch-chemische Gesetze und die gebräuchlichsten Messmethoden anwenden;
– die Auswirkung der Wechselwirkungen zwischen stofflichen Systemen auf die praktische Anwendung erkennen und Vorschläge für die Methodenauswahl bei praktischen Problemen treffen;
– physikalisch-chemische Gesetze und die gebräuchlichsten Messmethoden anwenden;
– praktische Anwendungen thermodynamischer Prinzipien erklären;
– bei mehreren Lösungsmöglichkeiten fundiert Auskunft geben, welches Verfahren bei welcher Problemstellung am erfolgversprechendsten ist.
Thermische Verfahrenstechnik (Technische Wärmelehre, Wärmeübertragung). Thermische Verfahrenstechnik (Verdampfung, Destillation, Rektifikation). Physikalisch Chemische Trennverfahren (Absorption, Adsorption, Extraktion). Apparative sicherheitstechnische Vorkehrungen, Sicherheitsanalyse. Energiewirtschaft, Bilanzen und Stoffstromanalysen.
Phasengleichgewichte:
Homogene und heterogene Mehrstoffsysteme, Siede-, Schmelz- und Löslichkeitsdiagramme mehrkomponentiger Systeme.
Elektrochemie:
Leitfähigkeit (Temperatur- und Konzentrationsabhängigkeit), Elektrodentypen, Polarisationserscheinungen an Grenzflächen, Redoxpotentiale, Galvanische Elemente, Brennstoffzellen.
Chemische Thermodynamik:
Molwärme, innere Energie und Enthalpie, Reaktions- und Bildungsenthalpien, Kalorimetrie und Thermoanalyse, Entropie, freie Energie und Enthalpie, Anwendung thermodynamischer Gesetze zur Berechnung chemischer Gleichgewichte.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– physikalisch-chemische Gesetze und die gebräuchlichsten Messmethoden anwenden;
– praktische Anwendungen kinetischer Prinzipien erklären;
– erklären welche Art von Reaktoren für praktische Aufgabenstellungen zum Einsatz kommen;
– anwendungsspezifische Lösungsvorschläge bei kinetisch gesteuerten Prozessen erarbeiten.
Reaktionskinetik:
Geschwindigkeit, Ordnung und Mechanismus chemischer Reaktionen, kinetische Messmethoden, Folge- und Simultanreaktion, Temperaturabhängigkeit der Reaktionsgeschwindigkeit, homogene und heterogene Katalyse, reaktionskinetische Messungen, Reaktoren.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– verfahrenstechnische Anlagen zur Emissionsminderung und zur Rohstoffrückgewinnung, den Unterschied zwischen vorsorgenden Umweltschutzmaßnahmen und End-of–Pipe Technologien beschreiben und anwenden;
– die Sicherheitsmaßnahmen, die einschlägigen Normen und Vorschriften für chemisch-technische Anlagen beschreiben und anwenden.
Grundlegende Rechtsvorschriften, Kreislaufwirtschaft, Cleaner Production, Kosten-Nutzen-Analyse, Abfallwirtschaft.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– gravimetrische und einfache volumetrische Bestimmungen durchführen und diese sachgerecht auswerten und dokumentieren.
Gravimetrische und einfache volumetrische Bestimmungen. Elektrogravimetrie.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– in der beruflichen Praxis übliche nasschemische Analysenmethoden ausführen;
– einfache instrumentelle Analysenmethoden durchführen;
– die Untersuchungsergebnisse grafisch und rechnerisch auswerten.
Volumetrische Bestimmungen von Einzelstoffen und Stoffgemischen inkl. elektrochemischer Detektionsmethoden.
Spektroskopische und einfache chromatographische Bestimmungen sowie Herstellen von Kalibrierreihen und Aufstellen von Kalibrierfunktionen.
Auswertung und Dokumentation von Messdaten.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Fachliteratur der organischen Chemie nutzen, daraus Arbeitsvorschriften adaptieren, Synthesen von organischen Stoffen durchführen und die Methoden zur Charakterisierung der Produkte anwenden;
– die wichtigsten Synthesestrategien benennen und diese im Hinblick auf das organisch präparative Labor anwenden und umsetzen;
– Vorkehrungen zur Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln treffen.
Grundlagen der präparativen Labortechnik, Aufbau von Apparaturen, Arbeitstechniken, Ansatz-und Ausbeuteberechnungen und Dokumentation der Arbeit, Herstellung von organischen Präparaten unter Anwendung der wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie, Isolierung aus Naturstoffen, Charakterisierung organischer Verbindungen, Reinheits- und Identitätsuntersuchungen.
Sicherheitsmaßnahmen im Laboratorium, Vorkehrungen zur Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die Fachliteratur der organischen Chemie nutzen, daraus Arbeitsvorschriften adaptieren, Synthesen von organischen Stoffen durchführen und die Methoden zur Charakterisierung der Produkte anwenden;
– die wichtigsten Synthesestrategien benennen und diese im Hinblick auf das organisch präparative Labor anwenden und umsetzen.
Aufbau von Apparaturen, Arbeitstechniken, Ansatzberechnung und Dokumentation der Arbeit, Herstellung von organischen Präparaten unter Anwendung der wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie, Isolierung aus Naturstoffen, Reinheits- und Identitätsuntersuchungen.
Grundlegende Synthesestrategien.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die physikalisch-chemischen Gesetze und Messmethoden auf Probleme des Fachgebietes anwenden;
– die Auswertung der Messergebnisse, die Berechnung und die graphische Darstellung physikalisch-chemischer Größen mittels EDV vornehmen, die Messunsicherheit und die damit verbundene Angabe von Ergebnissen mit adäquater Genauigkeit erfassen;
– schriftliche Ausarbeitungen erstellen, in denen die Ergebnisse aller Teilschritte (Problemanalyse, Mess- und Analysenmethoden, Messergebnisse, Schlussfolgerungen, Lösungsvorschläge, Bewertungen, Literaturverzeichnis) zusammengefasst sind.
Untersuchung von Gleichgewichten:
Phasengleichgewischte von Reinstoffen bzw. mehrkomponentiger Systeme (flüssig/gasförmig, flüssig/flüssig, flüssig/fest).
Elektrische Eigenschaften (Leitfähigkeit von Elektrolyten, Elektrodenpotentiale galvanischer Zellen).
Eigenschaften von Flüssigkeiten (Oberflächenspannung, Viskosität).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die physikalisch-chemischen Gesetze und Messmethoden auf Probleme des Fachgebietes anwenden;
– die Auswertung der Messergebnisse, die Berechnung und die graphische Darstellung physikalisch-chemischer Größen mittels EDV vornehmen, die Messunsicherheit und die damit verbundene Angabe von Ergebnissen mit adäquater Genauigkeit erfassen;
– schriftliche Ausarbeitungen erstellen, in denen die Ergebnisse aller Teilschritte (Problemanalyse, Mess- und Analysenmethoden, Messergebnisse, Schlussfolgerungen, Lösungsvorschläge, Bewertungen, Literaturverzeichnis) zusammengefasst sind.
Thermodynamische Eigenschaften (Spezifische Wärmen von Feststoffen und Flüssigkeiten, Umwandlungsenthalpien, Reaktionsenthalpien, Lösungs- und Mischungsenthalpien).
Reaktionskinetische Messungen (Geschwindigkeitskonstante von Reaktionen 0.-2. Ordnung, Temperaturabhängigkeit der Reaktionsgeschwindigkeit).
Optische Eigenschaften (Lichtabsorption und -refraktion, optische Drehung).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden lösen und technologische Produkte charakterisieren und bewerten.
Ausgewählte Verfahren aus dem Bereich der anorganischen und organischen Technologie sowie der biochemischen-mikrobiologischen Technologie und der Umwelttechnologie.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden lösen und technologische Produkte charakterisieren und bewerten.
Ausgewählte Verfahren aus dem Bereich der anorganischen und organischen Technologie sowie der biochemischen-mikrobiologischen Technologie und der Umwelttechnologie.
Gemäß Stundentafel I.2.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– grundlegende Begriffe und Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus der Materie beschreiben;
– die Gesetzmäßigkeiten des Periodensystems und der Bindungstheorien auf die Eigenschaften und Struktur chemischer Verbindungen anwenden;
– die Summenformel anorganischer Verbindungen bilden und anorganische Verbindungen benennen.
Reinstoff, Stoffgemisch, Element, Salz, Molekül, Kristallgitter. Phasendiagramm und Aggregatzustandsänderungen von Reinstoffen.
Atombausteine, Elektronenhülle, Orbitale, Isotope, Ordnungszahl, Massenzahl, mittlere Atommasse, Stoffmenge, Periodensystem und Periodizität von Eigenschaften, Ionen, Radikale.
Ionenbindung, Atombindung, Metallbindung, Molekülgeometrie, VB-Theorie, zwischenmolekulare Wechselwirkungen. Radioaktivität (radioaktiver Zerfall, natürliche Zerfallsreihen, technische Anwendung).
Nomenklatur anorganischer Verbindungen, Summenformeln von Salzen, Säuren und Basen, Definitionen nach Arrhenius, Brönsted und Lewis.
Bilanzieren von Reaktionsgleichungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– das Massenwirkungsgesetz auf chemische Gleichgewichtsreaktionen anwenden;
– den Aufbau und die Eigenschaften von Koordinationsverbindungen verstehen und deren räumliche Struktur bestimmen;
– Redoxgleichungen erstellen, Umsatz- und Ausbeuteberechnungen durchführen;
– die Herstellung von Maß-, Standard- und Reagenzlösungen durch Einwiegen, Verdünnen und Mischen berechnen;
– Gruppenreaktionen und Einzelnachweise bestimmter Ionen beschreiben.
Hin- und Rückreaktion, Reaktionsgeschwindigkeit, Gleichgewichtskonstante, Gleichgewichtslage, Prinzip von Le Chatelier.
Koordinative Bindung (Donor-Akzeptor-Bindung), MO-Theorie.
Erstellen von Redoxgleichungen, Umsatzberechnungen, Ansatz- und Ausbeuteberechnungen. Mischungsgleichung.
Gruppenreaktionen und Einzelnachweise von ausgewählten Ionen.
Gemäß Stundentafel I.2.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– einfache Stoffsysteme qualitativ und quantitativ trennen bzw. analysieren;
– ihre Arbeit sachgerecht dokumentieren.
Herstellen von Reagenzlösungen, einfache qualitative und quantitative Analysen. Dokumentation der Laborarbeit.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– komplexere Stoffsysteme qualitativ und quantitativ trennen bzw. analysieren;
– ihre Arbeit sachgerecht dokumentieren.
Herstellen von Maßlösungen, komplexere qualitative und quantitative Analysen unter Einbeziehung der instrumentellen Analytik. Dokumentation der Laborarbeit.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Probenahme-, Probenvorbereitungs- und Analysenverfahren zur Lösung umweltanalytischer Aufgaben auswählen, Grenzen und Fehlerquellen der jeweiligen Methoden aufzeigen und den weiteren Entwicklungen des Spezialgebietes folgen;
– Messdaten statistisch auswerten und Untersuchungsergebnisse unter Berücksichtigung der aktuellen Normen und Verordnungen interpretieren;
– statistische Testverfahren und Methodenvalidierungen an praktischen Beispielen durchführen.
Probenahme, Konservierung, Aufschlussverfahren, Anreicherungs- und Trenntechniken, Methodenwahl, Fallbeispiele.
Darstellung von Messdaten in Form von Histogrammen, Verteilungen und Summenhäufigkeitskurven, in der analytischen Qualitätssicherung übliche statistische Begriffe und Testverfahren. Beurteilung von Messergebnissen hinsichtlich der Einhaltung von Grenzwerten.
Experimentelle Durchführung von statistischen Auswertungen zur Bestimmung der Zuverlässigkeit und der Gleichwertigkeit von Messmethoden, Validierung von Analysenverfahren.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– geeignete Methoden der Spurenanalyse zur qualitativen und quantitativen Erfassung von Schadstoffen beschreiben und auswählen;
– zu aktuell in der Forschung diskutierten Problemen des Spezialgebietes Stellung beziehen;
– unterschiedliche Kalibrierverfahren durchführen und Spektren und Chromatogramme auswerten.
Emissions- und Immissionsmessung von Schadgasen und Stäuben. Umweltrelevante Summenparameter. Grundlagen der Lärmmessung.
Spurenanalytik, aktuelle Methoden der qualitativen und quantitativen Erfassung von umweltrelevanten Einzelstoffen oder gemeinsam erfassbaren Stoffgruppen, Fallbeispiele.
Anwendung der Standardadditionsmethode, Kalibrierung mit Hilfe eines internen Standards, Auswertung von Spektren und Chromatogrammen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Möglichkeiten und Verfahren der Abwasserbehandlung und Abwasserreinigung beschreiben und bewerten;
– Methoden zur Abluft- und Abgasentstaubung beschreiben und aufgabenspezifisch anwenden bzw. bewerten;
– Literaturrecherchen zu umweltrelevanten Themen durchführen.
Verschiedene Parameter von Wasser-/Abwasserverfahren der mechanischen Abwasserreinigung in kommunalen und industriellen Kläranlagen.
Biologische Abwasserbehandlung, Abbau von organischen Kohlenstoff- und Stickstoffverbindungen.
Biologische bzw. chemisch-physikalische Entfernung von Phosphorverbindungen. Belüftungssysteme im Belebungsbecken einer Kläranlage, Parameter eines Belebtschlammes Klärschlammabbau und -verwertung, Faulturm.
Gesamtabscheidegrad, Fraktionsabscheidegrad. Auswahlkriterien für Staubabscheider (Leistungsfähigkeit, Gesamtkosten, Betriebssicherheit, etc.). Funktionsweise und Einsatzgebiete von Schwerkraftabscheidern, Aerozyklon, Multizyklon, filternde Staubabscheider, Speicherfilter, Abreinigungsfilter, Schüttschichtfilter, Elektroentstauber, Waschentstauber. Tröpfchenabscheidung aus Abgas bzw. Abluft.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Möglichkeiten und Verfahren der Entfernung von gasförmigen Schadstoffen aus Abluft bzw. Abgas beschreiben und bewerten;
– verschiedene Möglichkeiten der Mess- und Regeltechnik auf einfache Problemstellungen anwenden;
– Literaturrecherchen zu umweltrelevanten Themen durchführen.
Verfahren mit Rückgewinnung der Komponente (Absorption, Adsorption, Kondensation, Membranverfahren).
Verfahren, welche zu einer irreversiblen Umwandlung der Gaskomponenten führen (chem. Absorption, Oxidationsverfahren, Reduktionsverfahren, biologische Verfahren).
Messgrößen in Chemieanlagen (Aufnehmer, Messumformer und -umsetzer, Anzeige, Stellglieder). Regelungstechnik (Regeleinrichtungen, Regelkreise, Regler). Grundstrukturen von Steuerungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– mit den ökonomischen Instrumenten der Betriebsführung und Produktionsplanung in Hinblick auf eine umweltgerechte Betriebsführung vertraut werden;
– die für die Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen bedeutsamen Managementkonzepte erkennen und verantwortlich aufbauen.
Entscheidungsverfahren (Schwachstellenanalyse, Kosten-Nutzen-Analyse, Stoffstromanalyse, Arbeiten mit Kennzahlen, Umweltkosten und Umwelterlöse).
Projektmanagement (Organisationsentwicklung, Systemengineering, Vorgehenspläne, Netzplantechnik, Entwicklung von Checklisten).
Aufbau eines Umweltmanagementsystems (Umweltziele, Ist-Zustandserhebung, Umweltprogramm, Dokumentation, Handbuch, Umweltprüfung (Öko-Audit), Zertifizierung, Umwelterklärung).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– den Aufbau des österreichischen Rechtssystems verstehen und die Behördenzuständigkeit und die gebräuchliche Vollzugspraxis bewerten;
– Hintergrund und Zielsetzung von Umweltbestimmungen verstehen, sich für deren Einhaltung einsetzen und grundlegende und umweltschutzrelevante Rechtsvorschriften auf die Betriebspraxis anwenden.
Gewerbeordnung, Chemikaliengesetz, Strahlenschutzgesetz, Wasserrechtsgesetz, Luftreinhaltegesetz, Smogalarmgesetz, Ozongesetz, Umweltinformationsgesetz, Störfallinformationsverordnung, Forstgesetz, Naturschutzrecht, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz.
Lagerung und Transport gefährlicher Güter. Akkreditierung. Nationale und internationale Normen und technische Vorschriften, Entstehung, Bedeutung und Anwendung. Umweltrecht in der Bundes- und Landesgesetzgebung und in der Europäischen Union.
Richtlinien und Umweltprogramme.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Grundlagen des österreichischen Rechtssystems beschreiben, die wichtigsten abfallwirtschaftlichen Rechtsnormen anwenden und die Aufgaben eines Abfallbeauftragten verantwortlich wahrnehmen (Überwachung der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften, Feststellen von Mängel, Erarbeiten von Verbesserungsvorschlägen zur Abfallvermeidung, Abfallverwertung und Abfallbehandlung, Information der Betriebsangehörigen);
– Möglichkeiten und Verfahren der Abfallbehandlung und -entsorgung sowie der Altlastensicherung und -sanierung beschreiben und diese bewerten.
Grundlagen des österreichischen Rechtssystems am Beispiel der Abfallwirtschaft.
Grundsätze und Prinzipien der österreichischen Abfallwirtschaft, chemisch-biologische und ökologische Zusammenhänge, kommunale Abfallwirtschaft, umweltpolitische Instrumente.
Abfallrechtliche Bestimmungen des Bundes und der Länder, rechtliche Verantwortung des Abfallbeauftragten.
Erstellung und Fortschreibung von Abfallwirtschaftskonzepten, Erhebung und Klassifizierung betriebseigener Abfälle. Abfalllogistik (Entsorgungswege, Aufzeichnungspflichten). Mechanische, thermische, biologische Abfallbehandlungsverfahren, Deponietechnik, Deponieverordnung. Altlastensicherung und-sanierung, Altlastensanierungsgesetz.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Belastungsfaktoren der Umwelt am Ort ihrer Einwirkung beschreiben und bewerten;
– kausale Zusammenhänge von Ursachen, Wirkungen und Folgen von Umweltbelastungen erfassen.
Entstehung und Quellen der Luftverunreinigungen, Luftverunreinigung in der Atmosphäre, meteorologische Einflüsse auf deren Ausbreitung, chemische Umwandlung von Schadstoffen.
Gütezustand der Gewässer (Grundwasser, Fließwasser, Seen), Erhebung der Gewässergüte (chemisch, physikalisch und biologisch). Hydrologie, Limnologie, Abbau von Schadstoffen in Gewässern (Gewässersanierung).
Verursacher von Belastungsfaktoren, Beurteilungskriterien, Eutrophierungsprozesse.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Probenahme von Wasser- oder Bodenproben normgerecht durchführen und geeignete Probenvorbereitungsverfahren und Analysenmethoden auswählen und anwenden;
– ihre Arbeit sachgerecht dokumentieren.
Bestimmung von Umweltschadstoffen in Wasser-, Boden- Luft-und Lebensmittelproben. Abfassung von Analysenberichten.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– in Teamarbeit eine praxisbezogene Aufgabenstellung planen und ausführen;
– ihre Arbeit sachgerecht dokumentieren.
Probenahme, Probenvorbereitungs-, Aufschluss- und Analysentechniken zur Erfassung organischer und anorganischer Schadstoffe in der Umwelt.
Planung, Durchführung und Dokumentation praxisorientierter Aufgabenstellungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Abläufe und Mechanismen biodynamischer Vorgänge erklären sowie deren physiologische Bedeutung verstehen;
– die theoretischen Hintergründe zeitgemäßer bioanalytischer Methoden beschreiben, Dokumentationen interpretieren sowie die praktische Anwendung dieser Methoden planen.
Enzymkatalyse, Enzymkinetik, Bestimmung und Bewertung charakteristischer Kenngrößen, Effektoren, Messmethoden von Enzymaktivitäten, Kinetik allosterischer Proteine.
Stoffwechselüberblick, Prinzipien der Enzym- und Stoffwechselregulation, Energetik biochemischer Reaktionen, Energiehaushalt von Zellen.
Prinzipien, Anwendungen und Interpretation von Elektrophorese-Techniken, Proteomanalyse. Genetischer Code, Genexpression, Transkriptionskontrolle und Proteinbiosynthese.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die Prozesse der Immunantwort beschreiben;
– die Schritte von der Gewinnung bis zur praktischen Anwendung von Immunglobulinen planen;
– die grundlegenden Strategien und Mechanismen zur Vernetzung und Regulation von Stoffwechselwegen beschreiben und erkennen;
– die theoretischen Hintergründe zeitgemäßer präparativer proteinchemischer Verfahren und bioanalytischer Methoden beschreiben sowie praxisrelevante Verfahren planen.
Immunsystem und Immunantwort, Herstellung und Aufreinigung mono-und polyklonaler Antikörper, immunologische Labortechniken.
Isolierung, Anreicherung und Dokumentation der Anreicherung von Proteinen und rekombinanten Proteinen.
Strukturaufklärung von Proteinen, Proteinsequenzierung.
Funktion und Regulation zentraler Stoffwechselwege, Metabolisierung von Lebensmittelinhaltsstoffen und ausgewählten Zusatzstoffen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– den Aufbau, die Funktion und die apparative Ausstattung von Bioreaktoren beschreiben und die unterschiedlichen Betriebsweisen je nach Problemstellung auswählen;
– mikrobiologische Prozesse vom Labormaßstab in den technischen Maßstab umsetzen;
– die technologischen Methoden der Biochemie und Mikrobiologie auf die Verarbeitung und Produktion biotechnologischer Produkte und Lebensmittel anwenden.
Grundlegende Verfahren und Gärungsarten, Funktion und Betriebsweisen von Bioreaktoren, Belüftungs- und Rührwerksysteme, Biosensoren, Mess-und Regelungstechnik in der Biotechnologie, Screening von Mikroorganismen.
Scale up und Modellierung biotechnologischer Verfahren, Produktion von Biomasse.
Mikrobielle und biochemisch technologische Auf- und Zubereitung von ausgewählten Lebensmitteln und Lebensmittelgrundstoffen (Kohlenhydrate, Fette, Proteine), lebensmittelrechtliche Beurteilung von Lebensmittel.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Funktionsabläufe ausgewählter biotechnologischer Produktionen beschreiben und Daten und Messergebnisse sinngemäß interpretieren;
– Methoden der tierischen und pflanzlichen Zell- und Gewebekultur verstehen und beschreiben, den jeweiligen Anforderungen entsprechend auswählen und anhand anschaulicher Beispiele in die Praxis umsetzen;
– einschlägige Erfordernisse des Umweltschutzes erkennen und entsprechende Technologien anwenden.
Produktion von Aminosäuren, Vitaminen, Biopolymeren, Antibiotika, rekombinanten Proteinen und anderen ausgewählten biotechnologischen Produkten.
Zell- und Gewebetechnik, Biotechnologie tierischer und pflanzlicher Zellen sowie Methoden und Anwendungen.
Umwelttechnik, Abwasser, Abgase, Schadstoffbeseitigung, Recycling.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für die Handhabung und Anzucht von Mikroorganismen treffen;
– die für die selektive Anzucht von Mikroorganismen notwendigen Nährmedienbestandteile auswählen;
– Verfahren und Ereignisse, die zu Veränderungen des Erbmaterials führen, kritisch hinterfragen und Auswirkungen beurteilen;
– die rechtlichen Rahmenbedingungen für gentechnisches Arbeiten beschreiben und zu aktuell in der Forschung diskutierten Problemen des Spezialgebietes Stellung beziehen;
– die grundlegenden gentechnischen und molekularbiologischen Konzepte und Arbeitstechniken auf konkrete Problemstellungen übertragen;
– mikrobiologische Untersuchungsmethoden je nach Problemstellung auswählen und das Ergebnis beurteilen.
Schutzmaßnahmen gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe.
Nährmedien und Nährmedienbestandteile, chemische und physikalische Einflüsse auf Mikroorganismen, mikroskopische Verfahren, Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren, Zellzahlbestimmungsmethoden, Methoden zur Untersuchung von Hemmstoffen.
Mikrobiologische Untersuchung und Begutachtung von Wasser-, Boden-, Luft- und Lebensmittelproben.
Grundlagen der Genetik. Gentechnikrecht, Sicherheitsaspekte. Plasmide und Vektoren, Restriktionsenzyme und Restriktionsanalyse, DNA-Ligasen und DNA-Klonierung, Transformationsmethoden.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– mikrobiologische und molekularbiologische Methoden zur Identifikation von Mikroorganismen auswählen;
– Unterschiede im Aufbau und der Wirkungsweise von Viren beschreiben;
– die Grundlagen der DNA-Rekombinationstechnik und der DNA-Analytik beschreiben;
– gentechnische Methoden unter Einbeziehung von Datenbanken und Software-Tools zur Lösung von biologischen Frage- und Problemstellungen einsetzen.
Screening von Mikroorganismen, Ermittlung von Wachstumsparametern, Wachstumskinetik, Klassifikation und Identifikation von Mikroorganismen.
Viren und Phagen.
DNA-Polymerasen und deren praktische Anwendung, PCR, DNA-Sequenzierung, reverse Transkription, Expressionsvektoren und heterologe Genexpression, Hybridisierungsmethoden.
Datenbanken.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– biochemische Labormethoden und lebensmitteltechnologische Untersuchungsmethoden des Fachgebietes korrekt anwenden und deren Ergebnisse richtig interpretieren und bewerten;
– Probleme aus den Gebieten der Biochemie und der Lebensmitteltechnologie erkennen und zielgerichtete Lösungen entwickeln und anwenden.
Enzymkinetische Studien, Ermittlung von Wirkungsoptima und Kenngrößen.
Analyse von Lebensmitteln und Bestimmung von Lebensmittelzusatzstoffen, lebensmittelrechtliche Beurteilung. Elektrophoretische Methoden.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– biochemische Labormethoden korrekt anwenden und deren Ergebnisse richtig interpretieren und bewerten;
– Strategien zur Anreicherung und Charakterisierung von Biomolekülen entwickeln, umsetzen und dokumentieren.
Praxisrelevante biochemisch technologische und bioanalytische Verfahren zur Isolierung, Bestimmung, Anreicherung und Charakterisierung von Proteinen, immunologische Testverfahren.
Planung (inklusive Literaturrecherche), Durchführung und Dokumentation praxisorientierter Themenstellungen.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung. Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Nukleinsäuren charakterisieren und identifizieren;
– bioinformatische Software benützen.
Reinigung, Charakterisierung und enzymatische Manipulation von DNA, gelelektrophoretische Methoden, virale Vektoren und Plasmidvektoren.
Einschleusung von DNA in lebende Zellen.
Bioinformatik, Datenbanken und Visualisierung von Daten.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Nukleinsäuren rekombinieren bzw. gezielt verändern und damit Wirtszellen mit gewünschten Eigenschaften herstellen;
– biologische Frage- und Problemstellungen mittels Methoden der Gentechnik lösen;
– bioinformatische Software zur Planung von gentechnischen Arbeiten einsetzen.
Klonierung und Subklonierung von DNA, Expression von klonierten Genen in Mikroorganismen, PCR-Techniken.
Sequenzvergleiche, Virtual Cloning.
Planung (inklusive Literaturrecherche), Durchführung und Dokumentation praxisorientierter Themenstellungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Mikroorganismen auf geeigneten Nährmedien kultivieren und anhand morphologischer Kriterien unterscheiden;
– mikrobiologische Verfahren und Methoden zur Quantifizierung von Mikroorganismen je nach Problemstellung anwenden und die Ergebnisse interpretieren.
Mikroskopie, Arten und Zubereitung von Medien, Sterilisation und Entkeimung, Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren, Zellzahlbestimmungsmethoden.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– mikrobiologische Arbeitstechniken je nach Problemstellung anwenden und die Ergebnisse interpretieren.
Methoden zur Untersuchung von Hemmstoffen, Identifikation von Mikroorganismen, Kultivierung von Zelllinien.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Hintergründe zeitgemäßer bioanalytischer Methoden beschreiben;
– die Abläufe und Mechanismen biodynamischer Vorgänge erklären sowie deren physiologische Bedeutung verstehen;
– die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für die Handhabung und Anzucht von Mikroorganismen treffen;
– die für die selektive Anzucht von Mikroorganismen notwendigen Nährmedienbestandteile auswählen;
– die grundlegenden gentechnischen und molekularbiologischen Konzepte und Arbeitstechniken auf konkrete Problemstellungen übertragen.
Enzymkatalyse, Enzymkinetik, Bestimmung und Bewertung charakteristischer Kenngrößen, Effektoren, Messmethoden von Enzymaktivitäten, Kinetik allosterischer Proteine.
Prinzipien, Anwendungen und Interpretation von Elektrophorese-Techniken, Genomanalyse.
Anzuchtmethoden von Mikroorganismen (Nährmedien, Milieu), Vereinzelung, Quantifizierung, Identifizierung von Mikroorganismen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Hintergründe zeitgemäßer bioanalytischer Methoden beschreiben;
– die Abläufe und Mechanismen biodynamischer Vorgänge erklären sowie deren physiologische Bedeutung verstehen;
– Grundlagen des Stoffwechsels erklären und Zusammenhänge zur biomedizinischen Analytik und zu Anwendungen in der Industrie herstellen.
Prinzipien der Enzym- und Stoffwechselregulation, Energetik biochemischer Reaktionen, Energiehaushalt von Zellen.
Genetischer Code, Genexpression und Regulation der Genexpression.
Stoffwechselüberblick.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– den Aufbau, die Funktion und die apparative Ausstattung von Bioreaktoren oder organischen Syntheseapparaturen beschreiben und die unterschiedlichen Betriebsweisen je nach Problemstellung auswählen;
– die technologischen Methoden der organischen Chemie, Biochemie und Biotechnologie auf die Verarbeitung von Produkten und Lebensmitteln anwenden.
Grundlegende Verfahren und Gärungsarten, Funktion und Betriebsweisen von Reaktoren, Belüftungs- und Rührwerksysteme, Sensoren, Produktion von Biomasse.
Mikrobielle und biochemisch technologische Auf- und Zubereitung von ausgewählten Lebensmitteln und Lebensmittelgrundstoffen (Kohlenhydrate, Fette, Proteine).
Vertiefende organische und biotechnologische Laboratoriumstechnik.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– passende Analysenverfahren für Problemstellungen aus der Praxis auswählen und anpassen;
– Analysenverfahren aus aktueller Literatur suchen und adaptieren;
– passende Methoden zur Probenvorbereitung auswählen;
– die Ergebnisse von Analysen kritisch hinterfragen und beurteilen.
Ausgewählte Methoden zur Probenvorbereitung (Aufschlüsse, Extraktionen, Anreicherungen) praktische Aspekte wichtiger Analysenverfahren, Literaturrecherche, Dokumentation, Auswertung von Ergebnissen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– passende Analysenverfahren für Problemstellungen aus der Praxis auswählen und anpassen;
– Analysenverfahren aus aktueller Literatur suchen und adaptieren;
– passende Methoden zur Probenvorbereitung auswählen;
– die Ergebnisse von Analysen kritisch hinterfragen und beurteilen.
Ausgewählte Methoden zur Probenvorbereitung (Aufschlüsse, Extraktionen, Anreicherungen), praktische Aspekte wichtiger Analysenverfahren, Literaturrecherche, Dokumentation, Auswertung von Ergebnissen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– komplexe Problemstellungen nach wissenschaftlichen Kriterien und Anforderungen bearbeiten;
– Literaturrecherchen auf aktuellem Stand durchführen und Literatur zitieren;
– Dokumentation und Interpretation von Ergebnissen.
Bearbeitung aktueller Aufgabenstellungen aus den Bereichen Analytik, Synthese, Biochemie oder angewandter Technologien.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– komplexe Problemstellungen nach wissenschaftlichen Kriterien und Anforderungen bearbeiten;
– Literaturrecherchen auf aktuellem Stand durchführen und Literatur zitieren;
– Dokumentation und Interpretation von Ergebnissen.
Bearbeitung aktueller Aufgabenstellungen aus den Bereichen Analytik, Synthese, Biochemie oder angewandter Technologien.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Verbindungen und Eigenschaften des Wasserstoffs und der Elemente der 16. – 18. Gruppe des PSE beschreiben;
– grundlegende Technologien zur Herstellung und Verwendung von Wasserstoff und der Elemente der 16. – 18. Gruppe des PSE beschreiben.
Eigenschaften und Verbindungen von Wasserstoff, Edelgasen, Halogenen und Chalkogenen.
Grundlegende Herstellungsverfahren ausgewählter wirtschaftlich bedeutender Elemente der 16. – 18. Gruppe des PSE und deren Verbindungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die Verbindungen und Eigenschaften der Elemente der 1. – 2. und 13. – 15. Gruppe und ausgewählter Elemente der 3. – 12. Gruppe des PSE beschreiben und deren Reaktivität abschätzen;
– grundlegende Technologien zur Herstellung und Verwendung von Elementen der 1. – 2. und 13. – 15. Gruppe und ausgewählter Elemente der 3. – 12. Gruppe des PSE beschreiben.
Eigenschaften und Verbindungen von ausgewählten Elementen der 1. – 2. und 13. – 15. Gruppe und der 3. – 12. Gruppe des PSE.
Grundlegende Herstellungsverfahren ausgewählter wirtschaftlich bedeutender Elemente der 1. – 2. und 13. – 15. Gruppe und ausgewählter Elemente der 3. – 12. Gruppe des PSE und deren Verbindungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Grundbegriffe der chemischen Laboratoriumstechnik, Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen bei chemischen Arbeiten sowie die Chemikalienkennzeichnung beschreiben;
– unterschiedliche Gehaltsangaben ineinander umrechnen;
– das Prinzip gravimetrischer und volumetrischer Analysenmethoden beschreiben und die benötigten Berechnungen durchführen;
– das Löslichkeitsprodukt für Fällungsreaktionen formulieren und die Löslichkeit eines Salzes aus dem Löslichkeitsprodukt berechnen.
Grundoperationen der chemischen Laboratoriumstechnik, Unfallvermeidung, Verhalten im Notfall, Chemikalienkennzeichnung und -handhabung, Herstellung von Reagenzlösungen, Führen eines Laborjournales und Protokollierung.
SI-Einheiten, Masse, Volumen, Dichte, Molare Masse, Stoffmenge, Gehaltsangaben, Umrechnen von Gehalts- und Konzentrationsangaben, chemische Formelschreibweise.
Aufstellen von Reaktionsgleichungen.
Prinzip der Gravimetrie und Volumetrie, Berechnung gravimetrischer und volumetrischer Analysen. Massenwirkungsgesetz, Löslichkeit, Löslichkeitsprodukt.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– anorganische Verbindungen nasschemisch qualitativ und quantitativ analysieren und auswerten sowie das Prinzip ausgewählter elektrochemischer Methoden beschreiben;
– Berechnungen zu Säure / Basensystemen durchführen;
– das Prinzip spektroskopischer und chromatographischer Methoden verstehen;
– die Grundlagen der Elektrochemie verstehen.
Spezifische Einzelnachweisreaktionen. Volumetrie, einschließlich elektrochemischer Indikationsverfahren (Säure/Basen-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen). Grundgesetze der Elektrochemie (Elektrochemische Spannungsreihe, Oxidationspotential, Potentiometrie, ionensensitive Elektroden, Konzentrationsabhängigkeit des elektrochemischen Potentials), Elektrogravimetrie, Konduktometrie.
pH-Wert-Berechnungen, Puffersysteme.
Prinzip der Spektroskopie und Prinzip der Chromatographie. Berechnung von Verdünnungsreihen zur Herstellung von Kalibrationsstandards, Aufstellen von Kalibrierfunktionen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– das Prinzip spektroskopischer Analysenverfahren verstehen und Vorteile und Grenzen der einzelnen Methoden beschreiben sowie für praxisorientierte Problemstellungen geeignete Probenvorbereitungsverfahren und passende Detektionsmethoden auswählen;
– die Messergebnisse nachvollziehbar auswerten, dokumentieren, mit Literatur-, Richt- und Grenzwerten vergleichen und sachgerecht interpretieren;
– grundlegende Begriffe des Qualitätsmanagements beschreiben.
Spektroskopische Analysenverfahren (UV/VIS-Spektroskopie, Fluorimetrie, Atomabsorptionsspektroskopie, Atomemissionsspektroskopie, Infrarot- und Ramanspektroskopie, Kernresonanzspektroskopie, Massenspektroskopie ua.).
Grundlagen des Qualitätsmanagements (Werkzeuge, Dokumentation, Prozessorientierung).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– das Prinzip chromatographischer Analysenverfahren verstehen und Vorteile und Grenzen der einzelnen Methoden beschreiben sowie für praxisorientierte Problemstellungen geeignete Probenvorbereitungsverfahren und passende Detektionsmethoden auswählen;
– das Prinzip der Validierung von Analysenverfahren beschreiben und auf Grundlage statistischer Tests Messergebnisse und Analysenverfahren vergleichen und bewerten;
– die Anforderungen an eine Akkreditierung, die unterschiedlichen Qualitätsmanagementsysteme und ihre Einsatzgebiete beschreiben.
Chromatographische Methoden inkl. Kopplungsmethoden.
Statistische Testverfahren, statistische Auswertung von Analysenergebnissen, wichtige Parameter der Methodenvalidierung.
Ausgewählte Qualitätsmanagementsysteme und Normen, Ressourcenmanagement, Zertifizierung, Akkreditierung, Audit.
Grundlagen des Qualitätsmanagements (Werkzeuge, Dokumentation, Prozessorientierung).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die grundlegende Bedeutung der Hybridisierung und der Hybridorbitale in der organischen Chemie verstehen;
– die Systematik organischer Verbindungen, die Einteilung nach funktionellen Gruppen, die Formelschreibweise und die Grundbegriffe der Nomenklatur verstehen und diese anwenden;
– typische Reaktionen der in diesem Semester besprochenen Stoffklassen, ihre Herstellung, Vorkommen, Verwendung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt wiedergeben und verstehen;
– bestimmte Reaktionsmechanismen auf konkrete Beispiele anwenden;
– die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung ausgewählter organischer Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte verstehen.
Hybridisierung und Bindungstypen, Systematik funktioneller Gruppen, inkl. systematischer Nomenklatur.
Grundlagen der Stereochemie, optische Aktivität und Chiralität, Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen, induktive und mesomere Effekte.
Kohlenwasserstoffe und deren Halogenide (jeweils Nomenklatur, ausgewählte Vertreter, Darstellung, typische Reaktionen, ausgewählte Mechanismen und Eigenschaften).
Einführung in die Technologie von Erdöl, Erdgas, Einführung in die Technologie von Polymeren (Teil 1: Polymerisate).
Aromaten, ausgewählte heterocyclische Verbindungen (Herstellung, typische Reaktionen, Nomenklatur, Charakterisierung ausgewählter Vertreter dieser Stoffklasse).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– typische Reaktionen der in diesem Semester besprochenen Stoffklassen, ihre Herstellung, Vorkommen, Verwendung und ihre Umweltrelevanz verstehen und anwenden;
– bestimmte Reaktionsmechanismen auf konkrete Beispiele anwenden;
– die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung ausgewählter organischer Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte verstehen.
Alkohole, Ether, Amine, Schwefelverbindungen, Aldehyde und Ketone (jeweils Nomenklatur, ausgewählte Vertreter, Darstellung, typische Reaktionen, ausgewählte Mechanismen und Eigenschaften).
Kohlenhydrate (Einteilung, Reaktionen, Benennung).
Ausgewählte Metallorganische Verbindungen.
Carbonsäuren und -derivate, (jeweils Nomenklatur, ausgewählte Vertreter, Darstellung, typische Reaktionen, ausgewählte Mechanismen und Eigenschaften).
Ausgewählte bifunktionelle Verbindungen (jeweils Nomenklatur, Darstellung, typische Reaktionen, ausgewählte Mechanismen und Eigenschaften).
Einführung in die Technologie von Fetten, Tensiden, Farbstoffen, Polymeren (Teil 2: Polykondensate).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– biologische und mikrobiologische Kenntnisse für den sicheren Umgang mit Mikroorganismen anwenden und Nutzen und Gefahren von Mikroorganismen für den Menschen, die Umwelt und Technologie einschätzen;
– mikrobiologische Arbeitstechniken zur Kultivierung, Charakterisierung und Quantifizierung von Mikroorganismen je nach Problemstellung auswählen und beschreiben.
Zelltypen, Zellaufbau, Struktur und Funktion von Zellorganellen, Zellteilung, Zelldifferenzierung.
Systematik von Mikroorganismen, morphologische Charakterisierung und ihre Bedeutung für die Umwelt, Medizin und Technologie, Pathogenität.
Sterile Arbeitstechniken, Kultivierungsmethoden, Isolierung und Anreicherung von Mikroorganismen, Reinzuchtverfahren, mikrobielles Wachstum, Zell/Keimzahlbestimmung, Mikroskopie.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– den Aufbau, die Eigenschaften und Funktionen von biologischen Makromolekülen beschreiben und diese Grundlagen für Aufgabenstellungen aus der beruflichen Praxis einsetzen;
– Funktion, Eigenschaften und praxisrelevante Anwendungen von wichtigen Proteingruppen erkennen;
– die Grundlagen der Replikation und der Proteinbiosynthese erkennen und die Prinzipien auf Beispiele anwenden.
Struktur, Eigenschaften und Funktionen von Proteinen, Nucleinsäuren, Kohlenhydraten und Lipiden.
Wirkungsweise von Enzymen, Antikörpern, Transportproteinen, Strukturproteinen.
Grundlagen der Vererbung und Genetik, Replikation, PCR, Proteinbiosynthese.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Schemata technischer Anlagen verstehen, einfache Schemata selbst erstellen und diese erläutern;
– Grundlagen der Fördertechnik beschreiben und diese für konkrete Aufgabenstellungen anwenden;
– Zustandsgleichungen von Gasen beschreiben und anwenden.
Verfahrensschemata, Rohrleitungs- und Instrumenten-Schemata.
Strömungslehre, Armaturen, Sicherheitsarmaturen, Förderung von Flüssigkeiten und Gasen.
Zustandsgleichungen idealer und realer Gase, kritische Größen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– den Aufbau und die Funktionsweise der in der Praxis häufig verwendeten Apparate, Maschinen und Grundoperationen zur Stoffvereinigung, Zerkleinerung und Stofftrennung beschreiben und diese für konkrete Aufgabenstellungen anwenden;
– die grundlegenden Begriffe und Gesetzmäßigkeiten der Zustandsformen und Phasengleichgewichte von Reinstoffen beschreiben und mit Hilfe mathematischer Formulierungen diese anwenden, sowie in Diagrammen darstellen.
Mechanische Verfahrenstechnik (Stoffvereinigung, Zerkleinerung, Stofftrennung), Thermische Verfahrenstechnik (Trocknung, Kristallisation).
Phasenumwandlungen von Reinstoffen, Dampfdruck, Siedepunkt, Gefrierpunkt, Phasendiagramme, Berechnung des Dampfdruckes.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– die grundlegenden Begriffe und Gesetzmäßigkeiten der Phasengleichgewichte von Mehrstoffsystemen beschreiben und mit Hilfe mathematischer Formulierungen anwenden, sowie in Diagrammen darstellen;
– den Aufbau und die Funktionsweise der in der Praxis häufig verwendeten Apparate, Maschinen und Grundoperationen Adsorption, Absorption und Extraktion verstehen und diese Kenntnisse für konkrete Aufgabenstellungen anwenden und einfache Stoffbilanzen dieser Anlagen erstellen.
Physikalisch Chemische Trennverfahren (Absorption, Adsorption, Extraktion).
Phasengleichgewichte von Mehrstoffsystemen, Phasengesetz, ideale Gasmischungen, Lösungen, kolligative Eigenschaften.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– den Aufbau und die Funktionsweise der in der Praxis häufig verwendeten Apparate, Maschinen und Grundoperationen Verdampfung, Destillation und Rektifikation verstehen, diese Kenntnisse für konkrete Aufgabenstellungen anwenden und einfache Stoffbilanzen dieser Anlagen erstellen;
– den Aufbau und die Funktionsweise der in der Praxis häufig verwendeten Apparate, Maschinen und Grundoperationen der Wärmeübertragung und Reaktionstechnik verstehen, diese Kenntnisse für konkrete Aufgabenstellungen anwenden und einfache Stoffbilanzen der Anlagen erstellen;
– die grundlegenden Begriffe und Gesetzmäßigkeiten der Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen inklusive deren zeitlichem Verlauf beschreiben mit Hilfe mathematischer Formulierungen diese anwenden, sowie in Diagrammen darstellen.
Thermische Verfahrenstechnik (Verdampfung, Destillation, Rektifikation, Wärmeübertragung, Reaktoren).
Reaktionsgeschwindigkeit, Ordnung und Mechanismus chemischer Reaktionen, kinetische Messmethoden, Temperaturabhängigkeit der Reaktionsgeschwindigkeit, Anwendung der empirischen Reaktionskinetik.
Wärmekapazität, innere Energie und Enthalpie, Reaktions- und Bildungsenthalpien, Kalorimetrie und Thermoanalyse, Entropie, freie Energie und Enthalpie, chemisches Potential, Anwendung thermodynamischer Gesetze zur Berechnung chemischer Gleichgewichte, Grundlagen der Kreisprozesse, Wirkungsgrad.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können
– die Grundlagen zur Bilanzierung von verfahrenstechnischen Anlagen beschreiben und anwenden;
– verfahrenstechnische Anlagen zur Emissionsminderung und zur Rohstoffrückgewinnung, den Unterschied zwischen vorsorgenden Umweltschutzmaßnahmen und End-of-Pipe Technologien beschreiben und anwenden;
– die Sicherheitsmaßnahmen, die einschlägigen Normen und Vorschriften für chemisch-technische Anlagen beschreiben und anwenden.
Grundlegende Rechtsvorschriften, apparative sicherheitstechnische Vorkehrungen, Sicherheitsanalyse.
Energiewirtschaft, Bilanzen und Stoffstromanalysen, Kreislaufwirtschaft, Cleaner Production. Kosten-Nutzen-Analyse, Abfallwirtschaft.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– gravimetrische und einfache volumetrische Bestimmungen durchführen und diese sachgerecht auswerten und dokumentieren.
Gravimetrische und einfache Volumetrische Bestimmungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– in der beruflichen Praxis übliche nasschemische Analysenmethoden ausführen;
– einfache instrumentelle Analysenmethoden durchführen;
– die Untersuchungsergebnisse grafisch und rechnerisch auswerten.
Herstellung von Reagenzlösungen, qualitative und quantitative Analysen, volumetrische Bestimmungen von Einzelstoffen und Stoffgemischen inkl. elektrochemischer Detektionsmethoden.
Spektroskopie und Chromatographie sowie Herstellen von Kalibrierreihen und Aufstellen von Kalibrierfunktionen.
Auswertung und Dokumentation von Messdaten.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– die in der beruflichen Praxis üblichen instrumentellen Analysenmethoden ausführen und ihre Einsatzbereiche und Grenzen erkennen;
– die Untersuchungsergebnisse auch EDV-gestützt sachgerecht auswerten und interpretieren.
Elektrochemische Methoden, Verfahren für Probenvorbereitung und Probenaufschluss, Chromatographie, Atom- und Molekülspektroskopie, einfache statistische Prüfverfahren, Qualitätskontrolle und Kalibrierung von Messmitteln.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– die in der beruflichen Praxis üblichen instrumentellen Analysenmethoden ausführen und ihre Einsatzbereiche und Grenzen erkennen;
– die Untersuchungsergebnisse auch EDV-gestützt sachgerecht auswerten und interpretieren.
Elektrochemische Methoden, Verfahren für Probenvorbereitung und Probenaufschluss, Chromatographie, Atom- und Molekülspektroskopie, einfache statistische Prüfverfahren, Qualitätskontrolle und Kalibrierung von Messmitteln.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Fachliteratur der organischen Chemie nutzen, daraus Arbeitsvorschriften adaptieren, Synthesen von organischen Stoffen durchführen und die Methoden zur Charakterisierung der Produkte anwenden;
– Vorkehrungen zur Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln treffen;
– die wichtigsten Synthesestrategien benennen und diese im Hinblick auf das organisch präparative Labor anwenden und umsetzen.
Grundlagen der präparativen Labortechnik (Aufbau von Apparaturen, Arbeitstechniken), Ansatz- und Ausbeuteberechnung und Dokumentation der Arbeit, Herstellung von organischen Präparaten unter Anwendung der wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie, Isolierung aus Naturstoffen, Reinheits- und Identitätsuntersuchungen.
Charakterisierung organischer Verbindungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die Fachliteratur der organischen Chemie nutzen, daraus Arbeitsvorschriften adaptieren, Synthesen von organischen Stoffen durchführen und die Methoden zur Charakterisierung der Produkte anwenden;
– Vorkehrungen zur Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln treffen.
Aufbau von Apparaturen, Arbeitstechniken, Ansatzberechnung und Dokumentation der Arbeit, Herstellung von organischen Präparaten unter Anwendung der wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie, Isolierung aus Naturstoffen, Reinheits- und Identitätsuntersuchungen.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– physikalisch-chemische Problemstellungen bearbeiten, die Messergebnisse auswerten und die Berechnung und graphische Darstellung physikalisch-chemischer Größen auch durch Einsatz elektronischer Datenverarbeitungsanlagen vornehmen.
Aufbau von Apparaturen, Arbeitstechniken und Dokumentation der Arbeit, Untersuchung von Gleichgewichten, Phasen- und Löslichkeitsdiagrammen, Untersuchung von elektrischen und optischen Eigenschaften, Eigenschaften von Flüssigkeiten, thermische und kalorische Eigenschaften, reaktionskinetische Messungen.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden lösen und technologische Produkte herstellen oder modifizieren.
Ausgewählte Verfahren aus dem Bereich der anorganischen und organischen Technologie sowie der biochemischen-mikrobiologischen Technologie und der Umwelttechnologie.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden lösen und technologische Produkte herstellen oder modifizieren.
Ausgewählte Verfahren aus dem Bereich der anorganischen und organischen Technologie sowie der biochemischen-mikrobiologischen Technologie und der Umwelttechnologie.
Gemäß Stundentafel I.4.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– grundlegende Begriffe und Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus der Materie beschreiben und anwenden;
– die Gesetzmäßigkeiten des Periodensystems und der Bindungstheorien beschreiben und diese auf die Eigenschaften und Struktur chemischer Verbindungen anwenden;
– die Summenformel anorganischer Verbindungen bilden und anorganische Verbindungen benennen.
Reinstoff, Stoffgemisch, Element, Salz, Molekül, Kristallgitter. Phasendiagramm und Aggregatzustandsänderungen von Reinstoffen.
Atombausteine, Elektronenhülle, Orbitale, Isotope, Ordnungszahl, Massenzahl, mittlere Atommasse, Stoffmenge, Periodensystem und Periodizität von Eigenschaften, Ionen, Radikale.
Ionenbindung, Atombindung, Metallbindung, Molekülgeometrie, VB-Theorie, zwischenmolekulare Wechselwirkungen. Radioaktivität (radioaktiver Zerfall, natürliche Zerfallsreihen, technische Anwendung).
Nomenklatur anorganischer Verbindungen, Summenformeln von Salzen, Säuren und Basen. Definitionen nach Arrhenius.
Bilanzieren von Reaktionsgleichungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– das Massenwirkungsgesetz auf chemische Gleichgewichtsreaktionen anwenden;
– Formeln und Reaktionsgleichungen erstellen, Umsatz- und Ausbeuteberechnungen durchführen;
– die Herstellung von Maß-, Standard- und Reagenzlösungen durch Einwiegen, Verdünnen und Mischen berechnen sowie gravimetrische und einfache volumetrische Analysenergebnisse auswerten;
– den Aufbau und die Eigenschaften von Koordinationsverbindungen verstehen und deren räumliche Struktur bestimmen;
– Gruppenreaktionen und Einzelnachweise bestimmter Ionen beschreiben.
Hin- und Rückreaktion, Reaktionsgeschwindigkeit, Gleichgewichtskonstante, Gleichgewichtslage, Prinzip von Le Chatelier, pH-Wert.
Erstellen von Redoxgleichungen, Umsatzberechnungen, Ansatz- und Ausbeuteberechnungen. Mischungsgleichung.
Koordinative Bindung (Donor-Akzeptor-Bindung), MO-Theorie, Definition nach Lewis.
Gruppenreaktionen und Einzelnachweise von ausgewählten Ionen.
Gemäß Stundentafel I.4.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung. Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– einfache Stoffsysteme qualitativ und quantitativ trennen bzw. analysieren;
– ihre Arbeit sachgerecht dokumentieren.
Herstellung von Reagenzlösungen, einfache qualitative und quantitative Analysen. Dokumentation der Laborarbeit.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– komplexere Stoffsysteme qualitativ und quantitativ trennen bzw. analysieren;
– ihre Arbeit sachgerecht dokumentieren.
Ausgewählte wichtige Gruppenreaktionen und spezifische Einzelnachweisreaktionen, komplexere qualitative und quantitative Analysen. Dokumentation der Laborarbeit.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Probenahme-, Probenvorbereitungs- und Analysenverfahren zur Lösung umweltanalytischer Aufgaben auswählen, Grenzen und Fehlerquellen der jeweiligen Methoden aufzeigen und den weiteren Entwicklungen des Spezialgebietes folgen;
– Messdaten statistisch auswerten und bei der Begutachtung der Untersuchungsergebnisse verschiedener Analysen eine Gefährdungsabschätzung und Bewertung durchführen.
Statistische Auswertung von Messdaten, Validierung von Analysenverfahren. Probenahme, Konservierung, Aufschlussverfahren, Anreicherungs- und Trenntechniken, Methodenwahl.
Emissions- und Immissionsmessung von Schadgasen und Stäuben.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– geeignete Methoden der Spurenanalyse zur qualitativen und quantitativen Erfassung von Schadstoffen beschreiben und auswählen;
– zu aktuell in der Forschung diskutierten Problemen des Spezialgebietes Stellung beziehen.
Umweltrelevante Summenparameter.
Spurenanalytik, aktuelle Methoden der qualitativen und quantitativen Erfassung von umweltrelevanten Einzelstoffen oder gemeinsam erfassbaren Stoffgruppen, Fallbeispiele.
Grundlagen der Lärmmessung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Methoden zur Abluft- und Abgasentstaubung beschreiben und bewerten;
– grundlegende Verfahren der Entfernung von gasförmigen Schadstoffen aus Abluft bzw. Abgas beschreiben.
Abscheidegrad, Auswahlkriterien für Staubabscheider (Leistungsfähigkeit, Gesamtkosten, Betriebssicherheit, etc.), Schwerkraftabscheidern, Aerozyklons, Speicherfilter, Abreinigungsfilter, Elektroentstauber, Waschentstauber, etc.
Ausgewählte Verfahren zur Entfernung von org. Lösemitteln, Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Geruchsstoffen aus Abluft bzw. Abgas.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– grundlegende Möglichkeiten und Verfahren der Abwasserreinigung beschreiben;
– grundlegende Mess- und Regeltechniken beschreiben und anwenden.
Verfahren der mechanischen und biologischen Abwasserreinigung in kommunalen Kläranlagen, Klärschlammabbau.
Messgrößen in Chemieanlagen, Regelungstechnik (Regeleinrichtungen, Regelkreise, Regler).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– ökonomische Instrumente der Betriebsführung und Produktionsplanung in Hinblick auf eine umweltgerechte Betriebsführung einsetzen;
– die für die Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen bedeutsamen Managementkonzepte erkennen und verantwortlich aufbauen.
Entscheidungsverfahren (Schwachstellenanalyse, Kosten-Nutzen-Analyse, Stoffstromanalyse, Arbeiten mit Kennzahlen, Umweltkosten und Umwelterlöse).
Projektmanagement (Organisationsentwicklung, Systemengineering, Vorgehenspläne, Netzplantechnik, Entwicklung von Checklisten).
Aufbau eines Umweltmanagementsystems (Umweltziele, Ist-Zustandserhebung, Umweltprogramm, Dokumentation, Handbuch, Umweltprüfung (Öko-Audit), Zertifizierung, Umwelterklärung).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– den Aufbau des österreichischen Rechtssystems verstehen und die Behördenzuständigkeit und die gebräuchliche Vollzugspraxis bewerten;
– Hintergrund und Zielsetzung von Umweltbestimmungen verstehen, sich für deren Einhaltung einsetzen und grundlegende und umweltschutzrelevante Rechtsvorschriften auf die Betriebspraxis anwenden.
Gewerbeordnung, Chemikaliengesetz, Strahlenschutzgesetz, Wasserrechtsgesetz, Luftreinhaltegesetz, Smogalarmgesetz, Ozongesetz, Umweltinformationsgesetz, Störfallinformationsverordnung, Forstgesetz, Naturschutzrecht, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz.
Lagerung und Transport gefährlicher Güter. Akkreditierung. Nationale und internationale Normen und technische Vorschriften, Entstehung, Bedeutung und Anwendung. Umweltrecht in der Bundes- und Landesgesetzgebung und in der Europäischen Union.
Richtlinien und Umweltprogramme.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Grundlagen des österreichischen Rechtssystems beschreiben, die wichtigsten abfallwirtschaftlichen Rechtsnormen anwenden und die Aufgaben eines Abfallbeauftragten verantwortlich wahrnehmen (Überwachung der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften, Feststellen von Mängel, Erarbeiten von Verbesserungsvorschlägen zur Abfallvermeidung, Abfallverwertung und Abfallbehandlung, Information der Betriebsangehörigen);
– Möglichkeiten und Verfahren der Abfallbehandlung und -entsorgung sowie der Altlastensicherung und -sanierung beschreiben und diese bewerten.
Grundlagen des österreichischen Rechtssystems am Beispiel der Abfallwirtschaft.
Grundsätze und Prinzipien der österreichischen Abfallwirtschaft, chemisch-biologische und ökologische Zusammenhänge, kommunale Abfallwirtschaft, umweltpolitische Instrumente.
Abfallrechtliche Bestimmungen des Bundes und der Länder, rechtliche Verantwortung des Abfallbeauftragten.
Erstellung und Fortschreibung von Abfallwirtschaftskonzepten, Erhebung und Klassifizierung betriebseigener Abfälle. Abfalllogistik (Entsorgungswege, Aufzeichnungspflichten). Mechanische, thermische, biologische Abfallbehandlungsverfahren. Deponietechnik, Deponieverordnung, Altlastensicherung und-sanierung, Altlastensanierungsgesetz.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Belastungsfaktoren der Umwelt am Ort ihrer Einwirkung beschreiben und bewerten;
– kausale Zusammenhänge von Ursachen, Wirkungen und Folgen von Umweltbelastungen erfassen.
Entstehung und Quellen der Luftverunreinigungen, Luftverunreinigung in der Atmosphäre, meteorologische Einflüsse auf deren Ausbreitung, chemische Umwandlung von Schadstoffen.
Gütezustand der Gewässer (Grundwasser, Fließwasser, Seen), Erhebung der Gewässergüte (chemisch, physikalisch und biologisch).
Hydrologie, Limnologie, Abbau von Schadstoffen in Gewässern (Gewässersanierung), Verursacher von Belastungsfaktoren, Beurteilungskriterien, Eutrophierungsprozesse.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Probenahme von Wasser- oder Bodenproben normgerecht durchführen und geeignete Probenvorbereitungsverfahren und Analysenmethoden auswählen und anwenden;
– ihre Arbeit sachgerecht dokumentieren, die Untersuchungsergebnisse statistisch absichern und auswerten und mit den in Normen oder Verordnungen enthaltenen Grenzwerten vergleichen.
Bestimmung von Umweltschadstoffen in Wasser-, Boden- Luft-und Lebensmittelproben.
Bestimmung von Summenparametern, Validierung von Analysenverfahren, Abfassung von Analysenberichten.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– in Teamarbeit eine praxisbezogene Aufgabenstellung planen und ausführen;
– ihre Arbeit sachgerecht dokumentieren, die Untersuchungsergebnisse statistisch absichern und auswerten und mit den in Normen oder Verordnungen enthaltenen Grenzwerten vergleichen.
Probenahme, Probenvorbereitungs-, Aufschluss- und Analysentechniken zur Erfassung organischer und anorganischer Schadstoffe in der Umwelt.
Planung, Durchführung und Dokumentation praxisorientierter Aufgabenstellungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Abläufe und Mechanismen biodynamischer Vorgänge erklären sowie deren physiologische Bedeutung verstehen;
– die theoretischen Hintergründe zeitgemäßer bioanalytischer Methoden interpretieren sowie die praktische Anwendung dieser Methoden planen.
Enzymkatalyse, Enzymkinetik, Bestimmung und Bewertung charakteristischer Kenngrößen, Effektoren, Messmethoden von Enzymaktivitäten, Kinetik allosterischer Proteine.
Stoffwechselüberblick, Prinzipien der Enzym- und Stoffwechselregulation, Energetik biochemischer Reaktionen, Energiehaushalt von Zellen.
Prinzipien, Anwendungen und Interpretation von Elektrophorese-Techniken, Proteomik.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die Prozesse der Immunantwort beschreiben;
– die grundlegenden Strategien und Mechanismen zur Vernetzung und Regulation von Stoffwechselwegen beschreiben und erkennen;
– die theoretischen Hintergründe zeitgemäßer präparativer biochemischer Verfahren und bioanalytischer Methoden beschreiben sowie praxisrelevante Verfahren planen.
Immunsystem und Immunantwort, Immunologische Labortechniken.
Isolierung, Anreicherung und Dokumentation der Anreicherung von Proteinen und rekombinanten Proteinen.
Funktion und Regulation zentraler Stoffwechselwege, Metabolisierung von Lebensmittelinhaltsstoffen und ausgewählten Zusatzstoffen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– den Aufbau, die Funktion und die apparative Ausstattung von Bioreaktoren beschreiben und die unterschiedlichen Betriebsweisen je nach Problemstellung auswählen;
– die technologischen Methoden der Biochemie und Mikrobiologie auf die Verarbeitung und Produktion biotechnologischer Produkte und Lebensmittel anwenden.
Grundlegende Verfahren und Gärungsarten, Funktion und Betriebsweisen von Bioreaktoren, Belüftungs- und Rührwerksysteme, Biosensoren; Produktion von Biomasse.
Mikrobielle und biochemisch technologische Auf- und Zubereitung von ausgewählten Lebensmitteln und Lebensmittelgrundstoffen (Kohlenhydrate, Fette, Proteine), lebensmittelrechtliche Beurteilung von Lebensmitteln.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Funktionsabläufe ausgewählter biotechnologischer Produktionen beschreiben sowie Daten und Messergebnisse sinngemäß interpretieren;
– Methoden der tierischen und pflanzlichen Zell- und Gewebekultur beschreiben;
– einschlägige Erfordernisse des Umweltschutzes erkennen und entsprechende Technologien anwenden.
Produktion von Aminosäuren, Vitaminen, Biopolymeren, Antibiotika, rekombinanten Proteinen und anderen ausgewählten biotechnologischen Produkten.
Biotechnologie tierischer und pflanzlicher Zellen.
Umwelttechnik, Abwasser, Abgase, Schadstoffbeseitigung, Recycling.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für die Handhabung und Anzucht von Mikroorganismen treffen;
– die für die selektive Anzucht von Mikroorganismen notwendigen Nährmedienbestandteile auswählen;
– die rechtlichen Rahmenbedingungen für gentechnisches Arbeiten beschreiben und zu aktuell in der Forschung diskutierten Problemen des Spezialgebietes Stellung beziehen;
– die grundlegenden gentechnischen und molekularbiologischen Konzepte und Arbeitstechniken auf konkrete Problemstellungen übertragen.
Schutzmaßnahmen gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe.
Nährmedien und Nährmedienbestandteile, chemische und physikalische Einflüsse auf Mikroorganismen, mikroskopische Verfahren. Einführung in die Virologie.
Gentechnikrecht, Sicherheitsaspekte.
Plasmide und Vektoren, Restriktionsenzyme und Restriktionsanalyse.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– molekularbiologische und mikrobiologische Methoden zur Identifikation von Mikroorganismen auswählen;
– die Grundlagen der DNA-Rekombinationstechnik und der DNA-Analytik beschreiben;
– gentechnische Methoden zur Lösung von biologischen Frage- und Problemstellungen beschreiben und auswählen.
Klassifikation und Identifikation von Mikroorganismen.
DNA-Ligasen und DNA-Klonierung, Expressionssysteme, Transformationsmethoden, DNA-Polymerasen und deren praktische Anwendung, PCR, DNA-Sequenzierung.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– biochemische Labormethoden und lebensmitteltechnologische Untersuchungsmethoden des Fachgebietes korrekt anwenden und deren Ergebnisse richtig interpretieren und bewerten;
– Probleme aus den Gebieten der Biochemie und der Lebensmitteltechnologie erkennen und zielgerichtete Lösungen entwickeln und anwenden.
Enzymkinetische Studien, Ermittlung von Wirkungsoptima und Kenngrößen.
Analyse von Lebensmitteln und Bestimmung von Lebensmittelzusatzstoffen, lebensmittelrechtliche Beurteilung.
Praktische Anwendung von Elektrophorese-Methoden zur Charakterisierung biogener Stoffe und Stoffgemische biogener Proben.
Planung (inklusive Literaturrecherche), Durchführung und Dokumentation praxisorientierter Themenstellungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– biochemische Labormethoden korrekt anwenden und deren Ergebnisse richtig interpretieren und bewerten;
– Strategien zur Anreicherung und Charakterisierung von Biomolekülen entwickeln, umsetzen und dokumentieren.
Praxisrelevante biochemisch technologische und bioanalytische Verfahren zur Isolierung, Bestimmung, Anreicherung und Charakterisierung von Proteinen, immunologische Analyseverfahren.
Planung (inklusive Literaturrecherche), Durchführung und Dokumentation praxisorientierter Themenstellungen.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Mikroorganismen auf geeigneten Nährmedien kultivieren und anhand morphologischer Kriterien unterscheiden;
– mikrobiologische Arbeitstechniken zur Quantifizierung von Mikroorganismen je nach Problemstellung anwenden und die Ergebnisse interpretieren;
– Nukleinsäuren charakterisieren und identifizieren.
Mikroskopie, Arten und Zubereitung von Medien, Sterilisation und Entkeimung, Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren, Zellzahlbestimmungsmethoden.
Reinigung, Charakterisierung und enzymatische Manipulation von DNA, gelelektrophoretische Methoden.
Planung (inklusive Literaturrecherche), Durchführung und Dokumentation praxisorientierter Themenstellungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– mikrobiologische Arbeitstechniken je nach Problemstellung anwenden und die Ergebnisse interpretieren;
– Methoden zum Nachweis von gentechnischen Unterschieden bzw. genetischen Veränderungen in biologischen Produkten entwickeln und durchführen;
– Nukleinsäuren rekombinieren bzw. gezielt verändern und damit Wirtszellen mit gewünschten Eigenschaften herstellen;
– biologische Frage- und Problemstellungen mittels Methoden der Gentechnik lösen.
Methoden zur Untersuchung von Hemmstoffen, Identifikation von Mikroorganismen.
Kultivierung von Zelllinien.
DNA-Rekombinationstechniken, Vektoren, Transformation, Expression von klonierten Genen in Mikroorganismen, PCR-Techniken.
Planung (inklusive Literaturrecherche), Durchführung und Dokumentation praxisorientierter Themenstellungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– wirtschaftlich und technologisch bedeutende anorganische Werkstoffe und Produkte, deren Herstellungsverfahren, Eigenschaften und deren zweckgemäßen Einsatz und Verwendung wiedergeben;
– die Auswirkung der Herstellung und Verwendung dieser Produkte auf die Umwelt ausgewählter Werkstoffe und Materialien abschätzen.
Aufbau Festkörper, Kristallsysteme, Gleitebenen, Gitterstörungen und Defekte, Mischkristalle, Röntgendiffraktometrie.
Baustoffe und Bindemittel (Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften und Verwendung, Gips, Kalk, Zement).
Struktur und Zusammensetzung von Glas, Rohstoffe und deren Funktion, Gewinnungsverfahren der Rohstoffe, Herstellverfahren, Glassorten und deren Verarbeitung, Floatglas, Glasrohre, Glasfasern, Lichtwellenleiter, Glaskeramik, Email, mechanische, optische und chemische Eigenschaften von ausgewählten Gläsern.
Definition und Klassifizierung keramischer Werkstoffe, Herstellprozesskette, Oxidkeramiken insbesondere Aluminiumoxid- Magnesiumoxid-, Zirkonoxid-Keramiken, sowie Titanate, Ferrite, Nicht-Oxidkeramiken, Feuerfestkeramiken.
Aufbau und Eigenschaften metallischer Werkstoffe, metallurgische Verfahren, Pyro- und Hydrometallurgische Prozesse, Eisenkohlenstoffdiagramm, Legierungsbestandteile, Stahlsorten, Herstellungs-, Verarbeitungs- und Formgebungsverfahren von Eisen und Stahl, Wärmebehandlung von Stahl, Refraktärmetalle und Pulvermetallurgie, wirtschaftlich bedeutende Bunt- und Leichtmetalle, deren Herstellung und Legierungen, Recyclingstrategien, Korrosion von metallische Werkstoffen, Beschichtungen und Oberflächentechnik.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– sinnvolle Materialprüfverfahren in Abhängigkeit von Materialien/Werkstoffen für die jeweils technologisch relevanten Eigenschaften auswählen;
– wirtschaftlich und technologisch bedeutende organische Werkstoffe und Produkte, deren Herstellungsverfahren, Eigenschaften und deren zweckgemäßen Einsatz und Verwendung wiedergeben.
Materialprüfung und Werkstoffcharakterisierung (mechanische Prüfmethoden für Metalle, Keramiken und Kunststoffe, mikro- und nanoskopische Methoden).
Struktur und Klassifizierung polymerer Werkstoffe, Polymerisation, Kenngrößen, Arten, Polymerisationsverfahren, Additive, Massenkunststoffe, deren Herstellung und Anwendung, Klebstoffe, Verbundwerkstoffe, Kunststoffverarbeitung insbesondere Extrusion, Folienherstellung, Spritzgießen, Pressen, Kalandrieren, Schäumen, Blasen, Tiefziehen, Kunststoffrecycling, Umweltproblematik.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Gewinnung, die Eigenschaften, die Produktkontrolle, die Verwendung und Weiterverarbeitung von anorganischen, organischen Rohstoffen und Produkten sowie deren Umweltverhalten beschreiben.
Trink-, Nutz und Abwasser; Beurteilungskriterien, Anforderungen, Aufbereitung, umwelttechnische Maßnahmen.
Verfahren zur Herstellung von Mineralsäuren, Ammoniak und Natronlauge.
Zwischenprodukte aus Ethen, Propen und höheren Olefinen, Alkohole, aromatische Zwischenprodukte.
Kohlenhydrate, Fette. Rübenzucker, Stärken, Holz- und Zellstoffverarbeitungsprodukte. Tenside und Waschmittel.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die Herstellung, Eigenschaften und Verwendung ausgewählter organischer Produkte beschreiben;
– wirtschaftlich wichtige mikrobiologische Prozesse beschreiben und zur Herstellung ausgewählter Substanzklassen anwenden.
Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel. Pharmazeutische Präparate. Technologien des Recyclings und der Abfallwirtschaft.
Mikrobiologische Prozesse der Nahrungs- und Genussmittelindustrie und Umwelttechnologie. Herstellung von Grundchemikalien, Enzymen, Antibiotika und Vitaminen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die für das Fachgebiet bedeutsamen Gesetze wiedergeben und verstehen;
– Bauteile und Anlagen der Gleich- und Wechselstromtechnik verstehen und anwenden.
Größen und Gesetze, Kräfte und Energie im elektrischen und magnetischen Feld.
Größen und Gesetze, Elemente des Gleich- und Wechselstromkreises (Widerstand, Induktivität, Kapazität), Grundlagen der Drehstromtechnik.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– elektrotechnische Normen und Vorschriften erkennen, besonders im Hinblick auf Sicherheit und elektrische Schutzmaßnahmen;
– Schaltungs- und Messaufgaben der Laborpraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten.
Elektrotechnische Schutzmaßnahmen, Grundtypen elektrischer Maschinen, Betriebsumfeld elektrischer Maschinen (Isolierung, Schutzarten, Ex-Schutz).
Messgeräte, Messung elektrischer Größen (Widerstand, Impedanz, Strom, Spannung, Leistung, Arbeit), Messaufgaben in der chemischen Laborpraxis, Messung nicht elektrischer physikalischer und chemischer Größen, Messkette.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Grundlagen der Unternehmensführung wiedergeben, die Merkmale verschiedener Führungsstile im Hinblick auf ihre Stärken und Schwächen beurteilen, sowie unterschiedliche Organisationsformen benennen, deren Vor- und Nachteile beurteilen;
– Methoden der Personalauswahl im Hinblick auf ihre Vor- und Nachteile beurteilen, Ziele, Methoden und Bedeutung der Personalentwicklung und des Personaleinsatzes erklären und verschiedene Motivationstheorien reflektieren;
– Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens erläutern und die rechtlichen Grundlagen der Buchführung nennen, sowie den Gewinn oder Verlust von Unternehmen mit Hilfe der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, Kosten- und Preiskalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und auf deren Grundlage unternehmerische Entscheidungen treffen und einen Betriebsabschluss durchführen;
– Arten der Unternehmensfinanzierungen in Hinblick auf deren Vor- und Nachteile beurteilen und Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen treffen.
Unternehmensführung und Organisation (Managementaufgaben, Unternehmenskultur, Unternehmensziele, Führungsstile, Aufbau- und Ablauforganisation).
Personalmanagement (Personalplanung, Personalbeschaffung, Personalführung, Motivationsfaktoren, Personalentwicklung).
Rechnungswesen und Controlling (Betriebliches Rechnungswesen, Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträgerrechnung, Voll- und Teilkosten).
Finanzierungsmöglichkeiten, Investitionsarten.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Methoden der Marktanalyse einsetzen, eine Marketingstrategie entwickeln und einen Marketingmix darstellen und kritisch hinterfragen;
– Fertigungsverfahren erläutern, ein Beschaffungskonzept erstellen, verschieden Strategien der Beschaffung und Lagerorganisation unterscheiden, sowie Maßnahmen im Rahmen der Wertschöpfungskette analysieren;
– die für einen Produktionsbetrieb wichtigsten gesetzlichen Regelungen benennen und inhaltlich auf konkrete Fragestellungen anwenden;
– Projektziele definieren und verfolgen und die einzelnen Rollen in einfachen Projekten festlegen.
Marktforschung, Marketingziele, Marketinginstrumente.
Beschaffungsstrategien, Fertigungsstrategien, Lagerstrategien.
Betriebsanlagenrecht (Definition einer Betriebsanlage, Genehmigungspflichten, Auflagen, Überprüfungspflichten, Umweltrecht).
Projektdefinition, Projektplanung, Projektteam, Projektentwicklung.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die in der beruflichen Praxis üblichen instrumentellen Analysenmethoden ausführen und ihre Einsatzbereiche und Grenzen erkennen;
– die Untersuchungsergebnisse auch EDV-gestützt sachgerecht auswerten und interpretieren.
Elektrochemische Methoden, Verfahren für Probenvorbereitung und Probenaufschluss, Chromatographie, Atom- und Molekülspektroskopie, einfache statistische Prüfverfahren, Qualitätskontrolle und Kalibrierung von Messmitteln.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden lösen und technologische Produkte herstellen oder modifizieren.
Ausgewählte Verfahren aus dem Bereich der anorganischen und organischen Technologie sowie der biochemischen-mikrobiologischen Technologie und der Umwelttechnologie.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4 sowie
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
Die Studierenden können
– Arbeitsvorschriften aus entsprechender Fachliteratur erstellen;
– passende Analysenmethoden inklusive Probenvorbereitung zur Analyse von komplexen Proben aus Industrie und Alltag auswählen und praktisch umsetzen;
– Datensätze auswerten und Ergebnisse darstellen, dokumentieren und interpretieren.
Literaturrecherche und Extraktion relevanter Daten, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Umsetzung von Methoden zur Probenvorbereitung, Bedienung von Analysengeräten, Auswertungen mittels Software, Dokumentation nach wissenschaftlichen Kriterien, englische Arbeitsvorschriften.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– Volumetrische Bestimmungen unter Einhaltung vorgeschriebenen Toleranzen durchführen;
– komplexe Stoffsysteme trennen und analysieren;
– potentiometrische Analysen durchführen und auswerten (manuell und computergestützt).
Kalibrierung von Massen- und Volumenmessgeräten innerhalb der vorgeschriebenen Toleranzen.
Durchführung von Analysen unter Einhaltung der vorgeschriebenen Toleranzen.
Fehlererkennung und Verbesserung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– selbständig erforderliche Probenvorbereitung und Analyse entsprechend einer chemischen Fragestellung auswählen und durchführen;
– komplexe Proben aus Industrie und Alltag analysieren;
– Analysedaten auswerten, nach wissenschaftlichen Kriterien entsprechend dokumentieren und interpretieren.
Methoden zur sicheren, instrumentellen Probenvorbereitung (zB Mikrowellendruckaufschluss).
Vertiefende und spezielle Methoden der Atomspektroskopie (zB MP-AES).
Erweiterung volumetrischer Bestimmungen durch moderne automatisationsunterstützte Analysengeräte.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– für analytische Problemstellungen aus der Praxis passende Lösungswege erarbeiten und praktisch durchführen;
– für Analysenmethoden die passende Art der Probenvorbereitung auswählen und praktisch durchführen.
Literaturrecherche und Extraktion von relevanten Informationen. Methoden zur Probenvorbereitung inklusive praktischer Aspekte und Umsetzung im Laboratorium.
Vertiefende und spezielle Methoden der Spektroskopie und Chromatographie.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– Analysenmethoden anwenden sowie auftretende Probleme erkennen und beheben;
– Änderungen und Verbesserungen von Analysenmethoden durchführen und anhand der Ergebnisse bewerten;
– Richtigkeit und Präzision von Analysenmethoden bestimmen und bewerten.
Anpassung von bestehenden Analysen- und Probenvorbereitungsmethoden zur Analyse komplexer Proben aus Industrie und Alltag.
Fehlerhafte Ergebnisse in der Praxis erkennen und bewerten sowie Maßnahmen zur Verbesserung in Spektroskopie und Chromatographie anwenden.
Praktische Bestimmung von Messunsicherheiten.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– wissenschaftliche Quellen finden und diese analysieren und bewerten;
– richtig zitieren;
– Themen finden und die Inhalte der Arbeit beschreiben.
Formale Voraussetzungen für Wissenschaftliche Arbeiten, Einführung ins wissenschaftliche Arbeiten Themenfindungsprozess, Literaturrecherche, Zitierung, Phasen des Wissenschaftlichen Arbeitens.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– wissenschaftliche Arbeiten inhaltlich und zeitlich planen;
– die Kenntnisse auf fachspezifische Beispiele anwenden.
Methoden aus dem Projektmanagement zur Vorbereitung und Erstellung von Wissenschaftlichen Arbeiten, Projekthandbuch erstellen.
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4 sowie
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||||
| tungs- | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | |||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | III/III | |
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I | |
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I | |
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 3 | 3 | 3 | 3 | 16 | I | |
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III | |
| 6. | Angewandte Informatik | 2 | – | – | – | – | 2 | I | |
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | – | – | – | – | 4 | II | |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||
| 1. | Entwurf und Design 4 | – | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | I | |
| 2. | Digitale Werkzeuge 4 | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |
| 3. | Technologie | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |
| 4. | Darstellungstechniken 4 | – | 2 | 2 | – | – | 4 | I | |
| 5. | Atelier und Produktion | – | 3 | 3 | 4 | 4 | 14 | IV | |
| 6. | Designtheorie | – | 2 | 2 | 1 | 1 | 6 | II | |
| 7. | Kunstgeschichte und Kulturphilosophie | – | 2 | 2 | – | – | 4 | III | |
| Pflichtgegenstände des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes | – | 8 | 8 | 10 | 10 | 36 | |||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 35 | 35 | 33 | 33 | 159 | |||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| Pflichtgegenstände der schulauto- | Semester | pflich- | |||||||
| nomen Ausbildungsschwerpunkte | tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | |||
| B.1 | Produktdesign | ||||||||
| 1. | Digitale Werkzeuge 4 | – | – | – | 1 | 1 | 2 | I | |
| 2. | Darstellungstechniken | – | – | – | 1 | 1 | 2 | I | |
| 3. | Designtheorie | – | – | – | 1 | 1 | 2 | II | |
| 4. | Fertigungstechnik und Ecodesign | – | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | II | |
| 5. | Modell- und Prototypenbau | – | 2 | 2 | – | – | 4 | IV | |
| 6. | Objektdesign und Ergonomie | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |
| 7. | Kommunikation und Produktsprache | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II | |
| B.2 | Objektdesign und Produktion | ||||||||
| 1. | Entwurf und Design 4 | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |
| 2. | Atelier und Produktion | – | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | IV | |
| 3. | CAID und digitale Produktion 4 | – | 3 | 3 | – | – | 6 | I | |
| 4. | Technologie des Glases und Fertigungstechnik | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |
| 5. | Projekt- und Innovationsmanagement | – | – | – | 2 | 2 | 4 | II | |
| B.3 | Interior- und Surfacedesign | ||||||||
| 1. | Entwurf und Design 4 | – | 2 | 2 | – | – | 4 | I | |
| 2. | Digitale Werkzeuge 4 | – | 4 | 4 | 2 | 2 | 12 | I | |
| 3. | Darstellungstechniken 4 | – | 1 | 1 | 2 | 2 | 6 | I | |
| 4. | Atelier und Produktion | – | 1 | 1 | – | – | 2 | IV | |
| 5. | Kunstgeschichte und Kulturphilosophie | – | – | – | 2 | 2 | 4 | III | |
| 6. | Kreativwirtschaft | – | – | – | 2 | 2 | 4 | II | |
| 7. | Kommunikation | – | – | – | 2 | 2 | 4 | II | |
| B.4 | Produkt- und Innenraumgestaltung | ||||||||
| 1. | Entwurf und Design 4 | – | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | I | |
| 2. | Kunstgeschichte und Kulturphilosophie | – | – | – | 2 | 2 | 4 | III | |
| 3. | Produkt-, Möbel-, Raum-Design 4 | – | 5 | 5 | 5 | 5 | 20 | I | |
| 4. | Baukonstruktion | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung | |||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | |||||||
| tungs- | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | |||
| D. | Freigegenstände | ||||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | – | – | – | 2 | – | 2 | I | |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | I | |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | – | 2 | 2 | – | – | 4 | I | |
| 4. | Politische Bildung | – | 2 | 2 | – | – | 4 | III | |
| 5. | Volkswirtschaftlich Grundlagen | – | – | – | 2 | – | 2 | III | |
| 6. | Darstellende Geometrie | – | 2 | 2 | – | – | 4 | I | |
| 7. | Technische Dokumentation | 2 | – | – | – | – | 2 | III | |
| E. | Förderunterricht 5 | ||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||
________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||
________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||||||
| tungs- | |||||||||||
| 1. | |||||||||||
_____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||||
______________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Siehe Anlage 1.
1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Auf Grundlage einer fachspezifischen Eignung erwerben die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Design ein gestalterisches, technisches und handwerkliches Fachwissen, welches es ihnen ermöglicht, kreative Entwürfe zu erstellen, diese für die Produktion technisch richtig in unterschiedlichen Medien vorzubereiten bzw. Prototypen zu entwickeln.
Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrganges bzw. des Kollegs für Berufstätige für Design können eigenverantwortlich konzeptionelle kreative Tätigkeiten auf dem Gebiet des Entwurfs und der Gestaltung sowie Tätigkeiten in den Bereichen der Planung, der Konstruktion und des Projektmanagements, der Umsetzung und Fertigung von Objekten sowie der Restaurierung und Prototypenerstellung ausführen. Sie können im gestaltenden Handwerk, in designorientierten Berufen, in der Kreativwirtschaft und im Kunst- und Kulturmanagement eingesetzt werden oder selbstständig im Designbereich tätig sein. Auch die Leitung von Projekten und die Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen zu den Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen.
Qualitätsorientierte, selbstständige Projektierung und Ausführung erfordern eine Verknüpfung von Kenntnissen in Bereichen der Konzeption, der Visualisierung, des bewussten Materialeinsatzes, der Konstruktion und Funktion und des formalen Ausdrucks unter Einbeziehung der Wirtschaftserfordernisse.
Gemeinsames Ziel der Ausbildungsschwerpunkte des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Design ist die Vermittlung umfassender Kenntnisse in Berufen mit hohem gestalterischen, kommunikativen und technologisch-innovativen Anspruch.
Die bewusste und qualitätsvolle Gestaltung von Objekten durch die Synthese von Material, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit versteht sich als interdisziplinäre Handlung.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Produktdesign können ihre fachspezifischen Kompetenzen selbstständig in modernen Produktgestaltungsprozessen anwenden. Ihre Einsatzgebiete reichen von der Konzepterstellung nach technisch-funktionalen, ökologischen, zielgruppenspezifischen und wirtschaftlichen Kriterien über Ideenskizzen, Entwürfe, technische Pläne, physische und virtuelle Designmodelle bis hin zur Präsentation und Kommunikation ihrer gestalterischen Leistungen. Sie sind qualifiziert, als Angestellte in Designstudios oder als Selbstständige Aufgaben in unterschiedlichen kreativen Tätigkeitsfeldern zu übernehmen, wie zB im Produkt-, Möbel- oder Grafikdesign sowie im Interior und Transportation Design. Je nach Vorqualifikation und individueller Neigung kann die übernommene Funktion die eines Designers oder Modelleurs sein, aber auch im Bereich des Projektmanagements liegen. Zudem erleichtern die erworbenen Kompetenzen den Zutritt zu vielfältigen Weiterbildungsmöglichkeiten auf Universitäts- und Fachhochschulebene im In- und Ausland.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunktes Objektdesign und Produktion sind als gestalterische und fertigungsorientierte Spezialisten in der Lage, eigene oder im Team erarbeitete Ideen in realisierbare Objekte und Produkte zu überführen. Dabei achten sie auf Funktionalität und technische Umsetzbarkeit und können ihren persönlichen, künstlerischen Ausdruck in die Gestaltung einfließen lassen. Durch das Wissen um die praktischen und theoretischen Anforderungen im Objektdesign und der Produktion im Kunsthandwerk, Handwerk und der industriellen Fertigung treten die Absolventen unter Ausnutzung ihrer sozialen Kompetenz als Partner und Vermittler zwischen Design und Produktion auf und sind dabei auch in der Lage sowohl im Innovationsmanagement als auch im Projektmanagement mitzuwirken. Durch einen starken Fokus auf das Material Glas und begleitende Materialien ergeben sich vielfältige Anstellungsmöglichkeiten, zum Beispiel in den Bereichen Design, Architektur, Beleuchtung, Produktentwicklung, Glastechnologie sowie in vielen Bereichen der produzierenden Unternehmen. Die erworbenen Kompetenzen dienen weiters als idealer Einstieg in eine universitäre Ausbildung in den Bereichen Design, Architektur, Kunst und Produktion.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Interior- und Surfacedesign können als Spezialistinnen und Spezialisten in den Bereichen der Innenraumgestaltung, der Musterung und Gestaltung textiler und anderer Oberflächen, insbesondere im Interiorbereich (Surfacedesign) gestalterische Tätigkeiten eigenständig durchführen und diese in Plänen, Konzepten, Entwürfen und integrierten Designs eigenständig umsetzen. Sie werden unter anderem in der Bau-, Planungs-, Textil- und Möbelindustrie, in Architekturbüros, Ateliers, Designstudios und in der Lichtplanung für die Gestaltung, Planung, Konzeption und Entwicklung eingesetzt. Sie arbeiten als Designerinnen und Designer, als Planerinnen und Planer und als Entwicklerinnen und Entwickler im Bereich der Innenraum- und Musterkonzeption im privaten bzw. öffentlichen Sektor oder als Selbständige bzw. freiberuflich Tätige. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung tätig zu werden.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Produkt- und Innenraumgestaltung sind aufgrund ihrer fundierten, stark praxisbezogenen Ausbildung in der Lage, eigenständige Lösungen für gestalterische Fragestellungen des Produkt-, Möbel- und Raumdesigns zu entwickeln und umzusetzen. Ihr Kompetenzbereich umfasst die Erstellung von Konzepten und Entwürfen, deren Ausarbeitung in Form von Plänen und Modellen sowie die Realisierung von Prototypen und Projekten. Sie arbeiten als Designerinnen und Designer, als Planerinnen und Planer und als Entwicklerinnen und Entwickler selbständig oder unselbständig in (Innen)Architektur-, Planungs- und Ingenieurbüros, Designstudios, Einrichtungshäusern, Unternehmen der Baubranche und der Möbelindustrie.
Kompetenzfelder der Fachrichtung und Unterrichtsgegenstände:
Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrganges bzw. des Kollegs für Berufstätige für Design besitzen folgende Kompetenzen:
– die Fähigkeit, selbstverantwortlich in den Anwendungsbereichen von Produktdesign, Objektdesign und Produktion, Interior- und Surfacedesign, Produkt- und Innenraumgestaltung konzeptionelle Projekte und Objekte zu entwickeln und umzusetzen;
– ein fundiertes Wissen über Aufbau und Funktion von Produkten im zwei- und dreidimensionalen Bereich;
– theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten hinsichtlich Material, Materialeigenschaften, Be- und Verarbeitungsmethoden, Maschinen sowie Fertigungsprozessen in den fachspezifischen Werkstätten;
– ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen, die sie durch praktische Arbeiten in den Unterrichtsgegenständen Atelier und Produktion, Entwurf und Design, Technologie, Digitale Werkzeuge sowie Darstellungstechniken und durch praxisbezogene Projektarbeiten sowie betrieblichen Pflichtpraktika erworben haben;
– Kenntnisse über aktuelle Design- und Kommunikationstheorien, die ua. im Unterrichtsgegenstand Designtheorie vermittelt werden und können deren wissenschaftliche Ergebnisse in ihre Entwürfe bezüglich Funktion und Wirkung einfließen lassen;
– eine auf die Berufspraxis abgestimmte betriebswirtschaftliche und rechtliche Bildung, umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten bezüglich Prozessorientierung und Projektsteuerung sowie Kompetenz in Projektmanagement, Controlling und Entrepreneurship. Diese Kenntnisse werden in den Unterrichtsgegenständen Wirtschaft und Recht sowie Entwurf und Design vermittelt.
2. Berufsbezogene Lernergebnisse:
Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrganges bzw. des Kollegs für Berufstätige für Design können
– Entwürfe, Objekte, Modelle und Prototypen aus gestalterischer, technologischer, wirtschaftlicher und ökologischer Sicht unter Berücksichtigung von Vorgaben, branchenüblichen Vorschriften und Normen planen, konstruieren und umsetzen;
– Objekte des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes berufsspezifisch visualisieren;
– Entscheidungen bezüglich Projektorganisation, Projektmanagement treffen;
– Arbeitsabläufe und Projekte planen und organisieren und durch sachgerechte Entscheidungen steuern und überwachen sowie technische Daten unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;
– Entwurfsprozesse und Arbeitsabläufe planen, Projekte in ihrer Umsetzung organisieren und durch sachgerechte Entscheidungen steuern sowie Entwurfsprozesse und Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;
– berufsbezogen kommunizieren sowie Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren;
– innovative technische und gestalterische Entwicklungen und Trends im Bereich Design erkennen, analysieren und in die Arbeitsprozesse integrieren;
– planen und organisieren Arbeitsabläufe, organisieren Projekte in der Entwicklung und reagieren flexibel und sachgerecht auf Veränderungen im Ablauf eines Projektes bzw. begleiten Projekte bis zur tatsächlichen Fertigstellung kompetent;
– können sich beruflich in relevanten Bereichen selbständig weiterbilden bzw. Recherchen, Dokumentationen und Fachreferate erstellen und präsentieren.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“ und „Wirtschaft und Recht“.
Siehe Anlage 1.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– die Prinzipien der Theorie der Gestaltung und die Methoden des Entwurfsprozesses unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden;
– Ergebnisse des Entwurfsprozesses dokumentieren und präsentieren.
Bereich Designgrundlagen
– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung auswählen, begründen und in Bezug auf spezifische Themen anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Aufgaben; aufgabenbezogene Ideenbewertung; fachbezogene grundlegende Gestaltungs- und Entwurfsmethoden.
Grundlegende Präsentationstechniken, beispielsweise Skizze, Zeichnung, Modell, Plan.
Bereich Designgrundlagen:
Übungen zur strukturierten Ideenfindung; Konzeptentwicklung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– die Prinzipien der Theorie der Gestaltung und die Methoden des Entwurfsprozesses unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden;
– Ergebnisse des Entwurfsprozesses dokumentieren und präsentieren.
Bereich Designgrundlagen
– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung auswählen, begründen und in Bezug auf spezifische Themen anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Aufgaben; aufgabenbezogene Ideenbewertung; fachbezogene grundlegende Gestaltungs- und Entwurfsmethoden.
Grundlegende Präsentationstechniken, beispielsweise Skizze, Zeichnung, Modell, Plan, Werkstattzeichnung, Visualisierung.
Bereich Designgrundlagen:
Übungen zur strukturierten Ideenfindung; Konzeptentwicklung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– die Prinzipien der Theorie der Gestaltung und die Methoden des Entwurfsprozesses unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden;
– Ergebnisse des Entwurfsprozesses dokumentieren und präsentieren.
Bereich Designgrundlagen
– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung auswählen, begründen und in Bezug auf spezifische Themen anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Aufgaben; aufgabenbezogene Ideenbewertung; fachbezogene grundlegende Gestaltungs- und Entwurfsmethoden.
Grundlegende Präsentationstechniken, beispielsweise Skizze, Zeichnung, Modell, Plan, Werkstattzeichnung, Visualisierung.
Bereich Designgrundlagen:
Übungen zur strukturierten Ideenfindung; Konzeptentwicklung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– die Prinzipien der Theorie der Gestaltung und die Methoden des Entwurfsprozesses unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden;
– Ergebnisse des Entwurfsprozesses dokumentieren und präsentieren.
Bereich Designgrundlagen
– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung auswählen, begründen und in Bezug auf spezifische Themen anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Aufgaben; aufgabenbezogene Ideenbewertung; fachbezogene grundlegende Gestaltungs- und Entwurfsmethoden.
Grundlegende Präsentationstechniken, beispielsweise Skizze, Zeichnung, Modell, Plan, Werkstattzeichnung, Visualisierung.
Bereich Designgrundlagen:
Übungen zur strukturierten Ideenfindung; Konzeptentwicklung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen digitaler Werkzeuge
– grundlegende daten- und netzwerktechnische Zusammenhänge von Hard- und Softwaresystemen kennen und aufgabenspezifisch anwenden.
Bereich Designvisualisierung
– die wesentlichen Softwareanwendungen und deren Komponenten sowie deren Arbeitsabläufe nennen und anwenden.
Bereich Grundlagen digitaler Werkzeuge:
Datensicherheit; Datengröße; Datenformate; Netzwerkstrukturen.
Bereich Designvisualisierung:
Schwerpunktspezifische Softwareanwendungen, beispielsweise pixel- und vektorbasierte Standardprogramme.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– die wesentlichen Softwareanwendungen und deren Komponenten sowie deren Arbeitsabläufe nennen und anwenden.
Bereich Designvisualisierung:
Schwerpunktspezifische Softwareanwendungen, beispielsweise pixel- und vektorbasierte und layoutorientierte Standardprogramme.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– designspezifische, integrierte Softwareanwendungen und deren Komponenten sowie deren Arbeitsabläufe nennen und anwenden.
Bereich Rapid Prototyping
– grundlegende Aspekte und Einsatzmöglichkeiten für Rapid Prototyping Technologien nennen.
Bereich Designvisualisierung:
Schwerpunktspezifische Softwareanwendungen, beispielsweise pixel- und vektorbasierte 2D- und 3D-Standardprogramme.
Bereich Rapid Prototyping:
Grundlegende 2D- und 3D-Fertigungsverfahren, beispielsweise Drucken, Laser- und Wasserstrahlschneiden, Lasersintern, Stereolithographie, Binder Jetting und andere subtraktive und generative Fertigungsverfahren.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– designspezifische, integrierte Softwareanwendungen und deren Komponenten sowie deren Arbeitsabläufe nennen und anwenden.
Bereich Rapid Prototyping
– grundlegende Aspekte und Einsatzmöglichkeiten für Rapid Prototyping Technologien nennen.
Bereich Designvisualisierung:
Schwerpunktspezifische Softwareanwendungen, beispielsweise pixel- und vektorbasierte 2D- und 3D-Standardprogramme.
Bereich Rapid Prototyping:
Grundlegende 2D- und 3D-Fertigungsverfahren, beispielsweise Drucken, Laser- und Wasserstrahlschneiden, Lasersintern, Stereolithographie, Binder Jetting und andere subtraktive und generative Fertigungsverfahren.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien nennen und deren Bedeutung für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt erläutern und bewerten.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit nennen, erläutern und bewerten.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung ausgewählter Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Glas, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien nennen und deren Bedeutung für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt erläutern und bewerten.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit nennen, erläutern und bewerten.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung ausgewählter Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Glas, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien nennen und deren Bedeutung für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt erläutern und bewerten.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit nennen, erläutern und bewerten.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung ausgewählter Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Glas, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien nennen und deren Bedeutung für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt erläutern und bewerten.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit nennen, erläutern und bewerten.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung ausgewählter Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Glas, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Darstellungstechniken
– grundlegende Darstellungen von Objekten und Raum zeichnerisch anwenden;
– Skizzieren als integralen Bestandteil des Designprozesses anwenden.
Bereich Grundlagen der Darstellungstechniken:
Grundlegende Werkzeuge, Grundkörper, Ansichten, Perspektiven. Skizziertechniken.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Darstellungstechniken
– grundlegende Darstellungen von Objekten und Raum zeichnerisch anwenden;
– Skizzieren als integralen Bestandteil des Designprozesses anwenden.
Bereich Grundlagen der Darstellungstechniken:
Werkzeuge, Komposition, Licht und Schatten. Skizziertechniken.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Materialbearbeitung
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung die entsprechenden Werkstoffe auswählen und ihre Bearbeitungsmöglichkeiten anwenden.
Bereich Technologie
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Fertigungsverfahren beschreiben, vergleichen und auswählen; unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Werkzeuge und Vorrichtungen den Materialien entsprechend fachgerecht anwenden.
Bereich Arbeitsorganisation
– Arbeitsschritte den Werkstoffen bzw. Verfahren entsprechend organisieren;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen; die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz anwenden.
Bereich Materialbearbeitung:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe und Fertigungsverfahren.
Bereich Technologie:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren, Anlagen und Geräte; Fertigungsverfahren im handwerklichen und industriellen Kontext.
Bereich Arbeitsorganisation:
Werkstättenorganisation; Ablauforganisation; Fertigungs- und Produktionsprozesse; Ökologie; Ökonomie. Sicherheitsbestimmungen; Evaluierung des Arbeitsplatzes; Maßnahmen zur Gefahrenverhütung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Materialbearbeitung
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung die entsprechenden Werkstoffe auswählen und ihre Bearbeitungsmöglichkeiten anwenden.
Bereich Technologie
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Fertigungsverfahren beschreiben, vergleichen und auswählen; unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Werkzeuge und Vorrichtungen den Materialien entsprechend fachgerecht anwenden.
Bereich Arbeitsorganisation
– Arbeitsschritte den Werkstoffen bzw. Verfahren entsprechend organisieren;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen; die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz anwenden.
Bereich Materialbearbeitung:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe und Fertigungsverfahren.
Bereich Technologie:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren, Anlagen und Geräte; Fertigungsverfahren im handwerklichen und industriellen Kontext.
Bereich Arbeitsorganisation:
Werkstättenorganisation; Ablauforganisation; Fertigungs- und Produktionsprozesse; Ökologie; Ökonomie. Sicherheitsbestimmungen; Evaluierung des Arbeitsplatzes; Maßnahmen zur Gefahrenverhütung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Materialbearbeitung
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung die entsprechenden Werkstoffe auswählen und ihre Bearbeitungsmöglichkeiten anwenden.
Bereich Technologie
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Fertigungsverfahren beschreiben, vergleichen und auswählen; unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Werkzeuge und Vorrichtungen den Materialien entsprechend fachgerecht anwenden.
Bereich Arbeitsorganisation
– Arbeitsschritte den Werkstoffen bzw. Verfahren entsprechend organisieren;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen; die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz anwenden.
Bereich Materialbearbeitung:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe und Fertigungsverfahren.
Bereich Technologie:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren, Anlagen und Geräte; Fertigungsverfahren im handwerklichen und industriellen Kontext.
Bereich Arbeitsorganisation:
Werkstättenorganisation; Ablauforganisation; Fertigungs- und Produktionsprozesse; Ökologie; Ökonomie. Sicherheitsbestimmungen; Evaluierung des Arbeitsplatzes; Maßnahmen zur Gefahrenverhütung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Materialbearbeitung
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung die entsprechenden Werkstoffe auswählen und ihre Bearbeitungsmöglichkeiten anwenden.
Bereich Technologie
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Fertigungsverfahren beschreiben, vergleichen und auswählen; unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Werkzeuge und Vorrichtungen den Materialien entsprechend fachgerecht anwenden.
Bereich Arbeitsorganisation
– Arbeitsschritte den Werkstoffen bzw. Verfahren entsprechend organisieren;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen; die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz anwenden.
Bereich Materialbearbeitung:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe und Fertigungsverfahren.
Bereich Technologie:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren, Anlagen und Geräte; Fertigungsverfahren im handwerklichen und industriellen Kontext.
Bereich Arbeitsorganisation:
Werkstättenorganisation; Ablauforganisation; Fertigungs- und Produktionsprozesse; Ökologie; Ökonomie. Sicherheitsbestimmungen; Evaluierung des Arbeitsplatzes; Maßnahmen zur Gefahrenverhütung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Designprozess
– Rahmenbedingungen für kreative Prozesse nennen und analysieren;
– verschiedene Kreativitätstechniken nennen und beispielhaft anwenden.
Bereich Designtheorie
– Funktionsebenen des Designs nennen und an Hand von ausgewählten Beispielen erkennen.
Bereich Designprozess:
Beispielhafte Modelle des Designprozesses. Brainstorming, 6-3-5 Methode, Brainwriting, Mindmapping, Analogienbildung.
Bereich Designtheorie:
Praktische Funktion, ästhetische Funktion, symbolische Funktion, Anzeichenfunktion.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Designprozess
– die Prinzipien der Theorie der Gestaltung nennen und wiedergeben.
Bereich Designgeschichte
– ausgewählte Beispiele der Designgeschichte in ihrem funktionellen Zusammenhang nennen und wiedergeben.
Bereich Designprozess:
Wahrnehmung, Proportionslehre, Gestalttheorie.
Bereich Designgeschichte:
Exemplarische Beispiele der Designgeschichte.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Designtheorie
– die Grundlagen Semiotik in ausgewählten Beispielen anwenden.
Bereich Designgeschichte
– ausgewählte Beispiele der Designgeschichte in ihrem funktionellen Zusammenhang nennen und wiedergeben.
Bereich Designtheorie:
Grundlagen der Semiotik.
Bereich Designgeschichte:
Exemplarische Beispiele vom Bauhaus bis zur Gegenwart.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Designgeschichte
– ausgewählte Beispiele der Designgeschichte in ihrem funktionellen Zusammenhang nennen und wiedergeben.
Bereich Designgeschichte:
Exemplarische Beispiele vom Bauhaus bis zur Gegenwart.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen
– die grundlegenden Elemente diverser Stilelemente einer Kunstepoche benennen und in ausgewählten Objekten wiedererkennen.
Bereich Gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur
– die soziokulturellen Hintergründe für die Entstehung und Bedeutung einer Gesellschaft erkennen.
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen:
Antike bis Mittelalter (Beginn der Neuzeit).
Bereich Gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur:
Antike bis Mittelalter (Beginn der Neuzeit).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen
– die grundlegenden Elemente diverser Stilelemente einer Kunstepoche benennen und in ausgewählten Objekten wiedererkennen.
Bereich Gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur
– die soziokulturellen Hintergründe für die Entstehung und Bedeutung einer Gesellschaft erkennen.
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen:
Renaissance bis klassische Moderne (Bauhaus).
Bereich Gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur:
Renaissance bis klassische Moderne (Bauhaus).
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Dokumentation und 2D-Ableitung
– aus digitalen Modellen technische Zeichnungen erstellen;
Bereich Fertigung
– projektspezifisch grundlegende Prinzipien der material- und fertigungsgerechten Konstruktion anwenden.
Bereich Dokumentation und 2D-Ableitung:
Normgerechte Planerstellung, Archivierung.
Bereich Fertigung:
Fertigungsverfahren (zB Spritzguss, Tiefziehen, Blechverarbeitung).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Digitale Renderings
– aus eigenen virtuellen Modellen digitale Renderings erstellen.
Bereich Freiformflächen
– grundlegende Operationen mit Freiformflächen durchführen.
Bereich Digitale Renderings:
Umraum konstruieren, Beleuchtung; Kameraeinstellungen.
Bereich Freiformflächen:
Merkmale von Freiformflächen; Überprüfung der Oberflächenqualität.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellungstechnik
– komplexe Formen in Ansichten, Perspektiven und Schnitten sowie in verschiedenen fachspezifischen Zeichentechniken darstellen.
Bereich Layout
– Entwürfe präsentationsreif ausarbeiten.
Bereich Darstellungstechnik:
Parallelprojektionen, Perspektive, Schnitte; komplexe Formen aus zusammengesetzten Grundkörpern; Package-Zeichnung; Zeichenmittel (zB Stifte, Marker, Kreide, Gouache); Designentwurfsplan.
Bereich Layout:
Typographie und Layout, Produktgrafik; Konzeption und Gestaltung von Präsentationsplakaten; digitale Bildbearbeitung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellungstechnik
– verschiedene Materialien zeichnerisch darstellen.
Bereich Portfolio
– Gestaltungsgrundsätze auf das eigene Portfolio anwenden.
Bereich Darstellungstechnik:
Zeichentechniken zur Materialdarstellung (zB Holz, Metall, Kunststoff, transparente Materialien, leuchtende Objekte, Leder); Frottage-Technik; digitale Bildbearbeitung.
Bereich Portfolio:
Konzeption und Gestaltung von Portfolios; Typographie und Layout; Logoentwurf; digitale Bildbearbeitung.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Designbriefing
– Designbriefings erstellen.
Bereich Corporate Design
– Corporate Designs analysieren und deren Bedeutung für ein Unternehmen erklären.
Bereich Designbriefing:
Zielgruppe, Markt; technisch-wirtschaftliche Anforderungen.
Bereich Corporate Design:
Corporate Identity; Corporate Colors; Corporate-Design-Handbuch.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Corporate Design
– eigenständig Konzepte für Corporate Designs erarbeiten.
Bereich Corporate Design:
Corporate Identity; Corporate Colors; Corporate-Design-Handbuch.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Nachhaltigkeit
– die verschiedenen Formen der Nachhaltigkeit benennen und anhand von historischen und aktuellen Beispielen erklären.
Bereich Ecodesign
– die Faktoren einer nachhaltigen Produktentwicklung erläutern und auf eigene Konzepte anwenden;
– interne und externe Kosten erklären und Konsequenzen für die Produktentwicklung nennen;
– verschiedene Arten des Recyclings und des recyclinggerechten Gestaltens anhand von Beispielen erläutern.
Bereich Verbindungstechniken
– verschiedene Verbindungstechniken analysieren und auf eigene Projekte anwenden.
Bereich Grundlagen der Nachhaltigkeit:
Ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit; Geschichte der Nachhaltigkeit; historische Beispiele (nicht) nachhaltiger Lebensweisen; geplante Obsoleszenz.
Bereich Ecodesign:
Nach- und vorsorgende Umweltpolitik; Produktlebenszyklus, Potentiale zur Vermeidung von Gesundheits- und Umweltschäden; Integrierte Produktpolitik (IPP); Kreislaufwirtschaft, Stoffströme.
Verursacherprinzip; Kostenwahrheit; Methoden zur Internalisierung externer Kosten.
Recycling-Strategien (Weiterverwendung, Weiterverwertung, Wiederverwendung, Wiederverwertung); Downcycling, Upcycling; Einstoffregel; Werkstoffkennzeichnung; Stoffkreislauf.
Bereich Verbindungstechniken:
Verbindungstechniken (Schnapp-V., Press-V., Nieten, Schrauben, Kleben, Schweißen, Löten, Nähen, Weben, Stricken); recyclinggerechte Gestaltung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Rapid Prototyping
– die aktuellen Formen des Rapid Prototypings beschreiben und hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit im Produktdesign bewerten.
Bereich Fertigungstechnik Kunststoff
– die technischen Prinzipien verschiedener Arten der Kunststoffverarbeitung sowie Regeln der Bauteilgestaltung wiedergeben.
Bereich Fertigungstechnik Metall
– die technischen Prinzipien verschiedener Arten der Metallverarbeitung sowie Regeln der Bauteilgestaltung wiedergeben.
Bereich Allgemeine Fertigungstechnik
– anhand von Beispielen die Prinzipien weiterer Fertigungstechniken wiedergeben.
Bereich Rapid Prototyping:
Rapid-Prototyping-Verfahren (3D-Druck in verschiedenen Werkstoffen, Lasersintern, Stereolithographie, ua.).
Bereich Fertigungstechnik Kunststoff:
Kunststoffverarbeitung (Spritzgießen, Extrusion, Blasformen, Pressen, Rotationsgießen, Tiefziehen, Laminieren); Regeln der Bauteilgestaltung; Entformschrägen, Verrippungen.
Bereich Fertigungstechnik Metall:
Metallverarbeitung ((Druck-)Gießen, Strangpressen, Schmieden, Pressformen, Schäumen, Hydroforming, Walzen, Streckziehen, Biegen; Zerspanen, Schneiden); Regeln der Bauteilgestaltung.
Bereich Allgemeine Fertigungstechnik:
Fertigungstechniken für weitere Materialien (Papier, Textil, Holz, Glas, Kunststein, ua.).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Leichtbau
– verschiedene Arten des Leichtbaus benennen und diese anhand von Beispielen erklären.
Bereich Beschichtungstechnik
– verschiedene Beschichtungstechniken beschreiben und ihre ökologischen Auswirkungen bewerten.
Bereich Erneuerbare Energien
– Formen (nicht) erneuerbarer Energien benennen sowie deren technische Grundlagen und ökologischen Auswirkungen erläutern.
Bereich Leichtbau:
Material-, Struktur- und Systemleichtbau; Konstruktionsprinzipien; Kerbwirkung, Kräfte und Spannungen; Ressourcenschonung; Beispiele aus den Bereichen Produktdesign und Architektur.
Bereich Beschichtungstechnik:
Beschichtungstechniken (Anodisieren, Bedampfen, Bedrucken, Eloxieren, Emaillieren, Verzinken, (Pulver-)Lackieren, Tauchen).
Bereich Erneuerbare Energien:
Erneuerbare Energien (Geothermie, Photovoltaik, Windkraft, ua.); physikalisch-technische Grundlagen der Energieerzeugung (Energieerhaltungssatz, Wirkungsgrad, Emissionen, ua.); Sankey-Diagramme; nicht erneuerbare Energieformen; Endlichkeit von Ressourcen; Risikobewertung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Klimawandel
– wesentliche Faktoren des anthropogenen Klimawandels und dessen Konsequenzen für das Produktdesign benennen.
Bereich Ökosysteme
– Ökosysteme anhand von Beispielen als offene, dynamische Systeme beschreiben.
Bereich Bionik
– das Prinzip bionischen Denkens und Handelns wiedergeben und gestaltungsrelevante Beispiele anführen.
Bereich Klimawandel:
Geschichte der Klimaforschung im Überblick; Klimaneutralität; Wetter und Klima; Klimafolgen; Treibhauseffekt; Dekarbonisierung; nachwachsende Rohstoffe.
Bereich Ökosysteme:
Typen, Funktionen und Leistungen von Ökosystemen, Bedeutung der Artenvielfalt, Stoff- und Energieströme; Photosynthese, Werturteilsfreiheit, Wertmaßstab, Systemtheorie.
Bereich Bionik:
Naturstudium-Abstraktion-Umsetzung; Analogieforschung; bionische Optimierungsverfahren (Evolution); Architekturbionik; Ressourcenschonung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstattzeichnung und Arbeitsvorbereitung
– fertigungsgerechte Werkstattzeichnungen erstellen.
Bereich Proportionsmodelle
– aus geeigneten Materialien und einer Werkstattzeichnung dimensional korrekte Proportionsmodelle herstellen.
Bereich Oberflächentechnik
– Designmodelle beschichten, schleifen, füllern und lackieren.
Bereich Halbzeuge
– verschiedene Halbzeuge im Designmodellbau einsetzen.
Bereich Werkstattzeichnung und Arbeitsvorbereitung:
Ansichten, Schnitte, Bemaßungen, Detailzeichnung; Anforderungen der praktischen Umsetzung, zB Vorrichtungsbau, Formenbau, Werkzeuge und Maschinen.
Bereich Proportionsmodelle:
Materialkunde; Verarbeitung von branchenüblichen Modellbaumaterialien (Kunststoffe, Hartschäume, Holz, Gipse, Ton, Modellier- und Spachtelmassen; Dispersionen); Konzeption und Bau von Unterkonstruktionen; Schichtaufbau Designmodelle; Klebetechniken, Schleiftechniken; allg. Maschinen- und Sicherheitsunterweisung; Lagerung von Werk- und Hilfsstoffen; gesundheitliche Gefahren beim Umgang mit Maschinen, Werk- und Hilfsstoffen; Arbeitsvorbereitung.
Bereich Oberflächentechnik:
Arbeitsprozesse Oberflächenbehandlung, Materialkunde (Spachtelmassen auf Gips-, Zement- und Kunstharzbasis; Grundierungen, Bindemittel, Lösungsmittel, Füllstoffe); Beschichtungstechniken.
Bereich Halbzeuge:
Halbzeuge (zB Kunststoff-, MDF-, Sandwich- oder Wachsplatten, Profile), thermische Verformung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Clay Modeling
– Clay-Modelle konzipieren und mit geeigneten Werkzeugen dimensional korrekt herstellen.
Bereich Laser-Schneiden und -Gravieren
– das Laser-Schneiden und -Gravieren auf geeignete Materialien anwenden.
Bereich Rapid Prototyping
– Rapid-Prototyping-Teile herstellen und im Designmodellbau gezielt einsetzen.
Bereich Clay Modeling:
Material- und Werkzeugkunde, Modellieren komplexer Oberflächen mit Clay-Werkzeugen; Straken; Konzeption und Bau von projektspezifischen Unterkonstruktionen (Holz und Hartschaum); Schichtaufbau von Claymodellen; Funktion und Handhabung des Clayofens; Schablonenerstellung, Vermessen von Modellen; Bau von Messplatten, Herstellung von Modellierwerkzeugen.
Bereich Laser-Schneiden und - Gravieren:
Technik des Laser-Schneidens, Maschinenkunde, geeignete Materialien, Sicherheitsvorschriften.
Bereich Rapid Prototyping:
Oberflächenbehandlung, Verbindungstechniken.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der zweidimensionalen Gestaltung
– zweidimensionale Formen analysieren, deren Bedeutung für die Gestaltung erkennen und die Theorie auf eigene Entwürfe anwenden.
Bereich Grundlagen der dreidimensionalen Gestaltung
– Grundkörper benennen, anhand von Beispielen die Struktur von Produkten erkennen und eigene Entwürfe aus zusammengesetzten Grundkörpern entwickeln;
– Modifikationen an Grundkörpern kennen und anwenden;
– die Grundlagen der Farbpsychologie und des Sehens als physiologischen Prozess wiedergeben.
Bereich Grundlagen der zweidimensionalen Gestaltung:
Punkt, Linie, Fläche; Rhythmus und Monotonie, Dynamik und Statik, Spannung und Balance; Redundanz; Abstraktion; Ordnung und Chaos, Einfachheit und Komplexität.
Bereich Grundlagen der dreidimensionalen Gestaltung:
Additive, integrative und integrale Formen; kristalline und organische Formen; Module im Produktdesign und in der Architektur.
Boolesche Operationen, Phasen, Radien, Fugenbild, Sicken, Anläufe.
Psychologische Wirkungen der Farbe, Farbkontraste, Aufbau des menschlichen Sehapparates.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Farbenlehre
– die Grundlagen der Optik in Bezug auf die Farbwahrnehmung und -messung wiedergeben.
Bereich Grundlagen der dreidimensionalen Gestaltung
– verschiedene Farbsysteme nennen und sie fachspezifisch anwenden;
– die Grundlagen der Farbchemie wiedergeben.
Bereich Farbenlehre:
Grundlagen der Optik, wie Reflexion, Transmission, Absorption, Polarisation und Interferenz; Farbspektrum, Metamerie, Glanz, Spektrometrie, Farbtemperatur.
Bereich Grundlagen der dreidimensionalen Gestaltung:
Historische Entwicklung der Farbsysteme und deren Anwendungen, zB NCS, RAL, RGB, CMYK, Pantone; additive und subtraktive Farbmischung.
Anorganische und organische Pigmente, Lösungsmittel, Bindemittel; Druckfarben; Effektlacke; Ökologie der Farbmittel.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Ergonomie
– die historische Entwicklung der Ergonomie anhand von Beispielen erläutern und wesentliche Bereiche dieser Arbeitswissenschaft benennen;
– grundlegende Erkenntnisse der Anthropometrie wiedergeben und anwenden;
– wesentliche Faktoren einer ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung erläutern und anwenden;
– wesentliche Faktoren der barrierefreien Gestaltung wiedergeben und auf eigene Konzepte anwenden.
Bereich Human Centered Design
– die Grundlagen des Human Centered Design wiedergeben und auf eigene Konzepte anwenden.
Bereich Ergonomie:
Geschichte der Ergonomie (zB Jastrzebowski, Dreyfuss, Schütte-Lihotzky); Produkt- und Produktionsergonomie; Gesundheitsschutz.
Körpermaßschablonen, 3D-Dummies, Ergonomie und Architektur.
(Bildschirm)Arbeitsplätze, Arbeitshöhen, Heben, Greifen, Sitzen, Beleuchtung und Belichtung.
Simulation alterstypischer Einschränkungen („Seniorenanzüge“); ergonomische Faktoren; Universal Design.
Bereich Human Centered Design:
Stakeholder des Designs; Mitarbeit von verschiedenen Interessengruppen, kulturabhängiges Design.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Objekt-Raum-Mensch
– Objekt-Mensch-Raum-Beziehungen analysieren und bewerten.
Bereich Produktfotografie
– Produkte in einer Umgebung inszenieren und die Grundlagen des Fotografierens anwenden.
Bereich Produktgrafik und Typographie
– die Bedeutung der Produktgrafik als gestalterisches und kommunikatives Mittel erkennen und können diese auf eigene Entwürfe anwenden;
– die Grundlagen von Typographie und Layout wiedergeben und können sie auf eigene Entwürfe anwenden.
Bereich Objekt-Raum-Mensch:
Größenverhältnisse in der Architektur und im Produktdesign; Mock-ups, physische und virtuelle Modelle; Beispiele aus Architektur- und Produktfotografie.
Bereich Produktfotografie:
Grundlagen der Optik in Bezug auf die Fotografie; Aufbau von Objektiven und Kameras; Linsen, Brennweite, Beleuchtungskonzepte, Produkt- und Architekturfotografie, Inszenierung.
Bereich Produktgrafik und Typographie:
Funktionen der Produktgrafik und deren technische Umsetzung (Tampon-Druck).
Geschichte der Typographie, Typologie und Einsatzbereiche von Schriften, Weißraum, Grund- und Akzidenzschrift; Schrift und Corporate Identity; Textauszeichnungen, Absatz- und Seitengestaltung; Portfolio-Gestaltung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Kommunikation
– die grundlegenden Kommunikationstheorien beschreiben und in Übungen auf einfache kommunikative Situationen anwenden.
Bereich Produktsprache
– die grundlegenden Kommunikationstheorien in Produkten erkennen, beschreiben und auf einfache Designprodukte anwenden.
Bereich Kommunikation:
Sender-Empfängermodell, Palo-Alto-Schule, Nachrichtenquadrat, Johari-Fenster, Feedback, Fünf Gesprächsgrundsätze und andere grundlegende Kommunikationstheorien.
Bereich Produktsprache:
Sender-Empfängermodell, Palo-Alto-Schule, Nachrichtenquadrat, Johari-Fenster, Feedback, Fünf Gesprächsgrundsätze und andere grundlegende Kommunikationstheorien.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Kommunikation
– vertiefende bzw. weiterführende Kommunikationstheorien beschreiben und in Übungen auf komplexe kommunikative Situationen anwenden.
Bereich Produktsprache
– vertiefende bzw. weiterführende Kommunikationstheorien in Produkten erkennen, beschreiben und beispielhaft auf Designprodukte anwenden.
Bereich Kommunikation:
Fragen und Antworten, vier Grundstrebungen des Menschen, Semiotik, Zeichen und Symbol Neurolinguistisches Programmieren, Themenzentrierte Interaktion und weitere moderne Kommunikationstheoreme.
Bereich Produktsprache:
Fragen und Antworten, vier Grundstrebungen des Menschen, Semiotik, Zeichen und Symbol Neurolinguistisches Programmieren, Themenzentrierte Interaktion und weitere moderne Kommunikationstheoreme.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Kommunikation
– die grundlegenden Moderations- und Präsentationstechniken beschreiben und in Übungen auf Präsentations- und Moderationssituationen anwenden.
Bereich Produktsprache
– die designrelevanten Aspekte der Moderations- und Präsentationstechniken in Produkten erkennen, beschreiben und auf einfache Designprodukte anwenden.
Bereich Kommunikation:
Präsentationstechniken, Zeitmanagement, Moderationstechniken, Konflikttheorien.
Bereich Produktsprache:
Präsentationstechniken, Zeitmanagement, Moderationstechniken, Konflikttheorien.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Kommunikation
– die grundlegenden rhetorischen Theorien beschreiben und in Übungen auf rhetorische Situationen anwenden.
Bereich Produktsprache
– die designrelevanten Aspekte der Rhetorik in Produkten erkennen, beschreiben und auf Designprodukte anwenden.
Bereich Kommunikation:
Rhetorischer Dreischritt, Fünf-Satztechnik, KAUB, Einwände entkräften, Strukturen von Verkaufsgesprächen und weitere moderne rhetorische Systeme.
Bereich Produktsprache:
Rhetorischer Dreischritt, Fünf-Satztechnik, KAUB, Einwände entkräften, Strukturen von Verkaufsgesprächen und weitere moderne rhetorische Systeme.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– die Prinzipien der Theorie der Gestaltung und die Methoden des Entwurfsprozesses unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden;
– Ergebnisse des Entwurfsprozesses dokumentieren, präsentieren und argumentieren.
Bereich Designgrundlagen
– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung auswählen, begründen, bewerten und in Bezug auf spezifische Themen anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Aufgaben aus den Bereichen Produktdesign, Architektur, Interieur, Schmuck, Beleuchtung, Produktentwicklung, Technologie; aufgabenbezogene Ideenbewertung; fachbezogene grundlegende Gestaltungs- und Entwurfsmethoden.
Grundlegende Präsentationstechniken, beispielsweise Skizze, Zeichnung, Modell, Plan, Werkstattzeichnung, Visualisierung.
Bereich Designgrundlagen:
Übungen zur strukturierten Ideenfindung; Konzeptentwicklung. Entwicklung interdisziplinärer Fragestellungen zur wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Beurteilung von Projekten im Gestaltungsprozess.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Materialbearbeitung
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung die entsprechenden Werkstoffe auswählen und ihre Bearbeitungsmöglichkeiten anwenden.
Bereich Technologie
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Fertigungsverfahren beschreiben, vergleichen und auswählen; unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Werkzeuge und Vorrichtungen den Materialien entsprechend fachgerecht anwenden.
Bereich Arbeitsorganisation
– Arbeitsschritte den Werkstoffen bzw. Verfahren entsprechend organisieren;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen; die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz anwenden.
Bereich Materialbearbeitung:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren und Gestaltungsregeln, zB Objekte und Produkte mit Schwerpunkt Glasbearbeitung unter Einbeziehung der designrelevanten, glasbegleitenden Werkstoffe; beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technologie:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren, Anlagen und Geräte; Fertigungsverfahren im handwerklichen und industriellen Kontext.
ZB Glas und glasbegleitenden Werkstoffe – Scheiden, Schleifen, Polieren, Bohren, Bedampfen, Belegen, Beschichten, Ätzen, Fassen, Bemalen, Gravieren, Sandstrahlen, Biegen, Treiben, Schweißen, Löten, Kleben, Patinieren; Formen, Modellieren, Abformen, Schmelzen, Gießen; Konservieren und Restaurieren;
Bereich Arbeitsorganisation:
Werkstättenorganisation; Ablauforganisation; Fertigungs- und Produktionsprozesse; Ökologie; Ökonomie. Sicherheitsbestimmungen; Evaluierung des Arbeitsplatzes; Maßnahmen zur Gefahrenverhütung.
Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Studierenden können im
Bereich Materialbearbeitung
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung die entsprechenden Werkstoffe auswählen und ihre Bearbeitungsmöglichkeiten anwenden.
Bereich Technologie
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Fertigungsverfahren beschreiben, vergleichen und auswählen; unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Werkzeuge und Vorrichtungen den Materialien entsprechend fachgerecht anwenden.
Bereich Arbeitsorganisation
– Arbeitsschritte den Werkstoffen bzw. Verfahren entsprechend organisieren;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen; die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz anwenden.
Bereich Materialbearbeitung:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren und Gestaltungsregeln. Komplexe Objekte und Produkte aus den verschiedensten Bereichen unter Einbeziehung der relevanten Werkstoffe, Holz, Metalle, Kunststoffe, Glas, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe in Verbindung mit modernen Technologien herstellen.
Bereich Technologie:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren, Anlagen und Geräte; Fertigungsverfahren im handwerklichen und industriellen Kontext.
ZB Werkstoffe – Scheiden, Schleifen, Polieren, Bohren, Bedampfen, Belegen, Beschichten, Ätzen, Fassen, Bemalen, Gravieren, Sandstrahlen, Biegen, Treiben, Schweißen, Löten, Kleben, Patinieren; Formen, Modellieren, Abformen, Schmelzen, Gießen; Konservieren und Restaurieren; Beleuchten, Audiovisuell bespielen, mit Funktionen versehen.
Bereich Arbeitsorganisation:
Werkstättenorganisation; Ablauforganisation; Fertigungs- und Produktionsprozesse; Ökologie; Ökonomie. Sicherheitsbestimmungen; Evaluierung des Arbeitsplatzes; Maßnahmen zur Gefahrenverhütung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen CAID
– Designsoftware anhand ihrer Funktionsweise unterscheiden und für ein Projekt auswählen.
Bereich CAID
– einfache Gestaltungsaufgaben mittels CAID, vom digitalen 2D-Sketch bis zur 3D-Konstruktion bewerkstelligen.
Bereich Grundlagen digitale Produktion
– unterschiedliche Arten der digitalen Produktion nennen und für einfache Projekte auswählen.
Bereich Digitale Produktion
– Konstruktionen zur digitalen Produktion vorbereiten und an ausgewählten Produktionsanlagen ausgeben.
Bereich Grundlagen CAID:
2- und 3-Dimensionale Modellierung im Design- und Produktionskontext, Mesh- und Nurbsmodellierung, Flächen- und Volumenmodellierung.
Bereich CAID:
Konstruktionsmethoden; Modellierstrategien.
Bereich Grundlagen digitale Produktion:
Begriffe in der digitalen Produktion; CNC – CAM.
Bereich Digitale Produktion:
Spezifische Software; spezifische Hardware.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich CAID
– Gestaltungsaufgaben mittels CAID, vom digitalen 2D-Sketch über die 3D-Konstruktion bis zur Designvisualisierung bewerkstelligen.
Bereich Digitale Produktion
– Konstruktionen zur digitalen Produktion vorbereiten und an ausgewählten Produktionsanlagen ausgeben.
Bereich CAID:
Konstruktionsmethoden; Visualisierungstools; Rendering.
Bereich Digitale Produktion:
Spezifische Software; spezifische Hardware.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien nennen und deren Bedeutung für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt erläutern und bewerten.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit nennen, erläutern und bewerten.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung von Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln an Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien wiedergeben und deren Bedeutung für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt erläutern.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit nennen, erläutern und bewerten.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung von Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln an Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien wiedergeben und deren Bedeutung für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt erläutern.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit nennen, erläutern und bewerten.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung von Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln an Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien wiedergeben und deren Bedeutung für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt erläutern.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit nennen, erläutern und bewerten.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung von Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln an Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen Projektmanagement
– verschiedene Methoden des Projektmanagements beschreiben;
– die wichtigsten Schritte zum Projekt erläutern;
– Projekt und Nicht-Projekt im Sinne des Projektmanagements differenzieren;
– einfache Projekte gründen und Ablauf- und Terminplanungen vornehmen.
Bereich Grundlagen Innovationsmanagement
– Grundzüge des Innovationsmanagements wiedergeben;
– verschiedene Prozessmethoden zur Schaffung von Innovationen kennen und vergleichen;
– Methoden zur Gestaltung einer Innovationskultur, die Innovationen fördert kennen und beschreiben.
Bereich Grundlagen Projektmanagement:
Begriffe im Kontext des Projektmanagements; ICB; PMBOK; SCRUM.
Bereich Grundlagen Innovationsmanagement:
Begriffe im Kontext des Innovationsmanagements; Lineare und agile Innovationsprozessmodelle (zB Stage-Gate-Prozess und Design Thinking).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement
– Projektemanagement anhand einfacher Aufgabenstellungen in Grundzügen anwenden.
Bereich Innovationsmanagement
– Innovationsmanagement unter Verwendung linearer und agiler Prozessmethoden anwenden.
Bereich Projektmanagement:
Projektorganisation, Risikomanagement, Qualitätsmanagement.
Bereich Innovationsmanagement:
Prozessmethoden im Kontext des Innovationsmanagements; Lineare und agile Innovationsprozessmodelle (zB Stage-Gate-Prozess und Design Thinking).
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Interiordesign
– wesentliche Gestaltungsgesetze, Wirkungen und Einsatzbereiche verschiedener Gestaltungstechniken in Bezug auf Interiordesign beschreiben und anwenden.
Bereich Surfacedesign
– grundlegende Elemente des Surfacedesigns benennen und in spezifischen Beispielen anwenden.
Bereich Interiordesign:
Grundlagen Raumgestaltung; Basiswissen in den Bereichen Raumnutzung und Raumfunktion; Bedarfsanalyse.
Bereich Surfacedesign:
Grundlagen und Prinzipien der Motiventwicklung; einfache Rapportierungsformen, Raster, Versatz.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Interiordesign
– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung erläutern und an themenbezogenen Aufgaben des Interiordesigns anwenden.
Bereich Surfacedesign
– Elemente des Surfacedesigns in spezifischen Gestaltungsaufgaben mit Bezug auf unterschiedlichen Techniken und Materialien beschreiben und anwenden.
Bereich Interiordesign:
Möblierungsplan und Raumansichten; Einrichtungskonzept; Projektphasen; Stile; Materialien; Grundlagen der Raumwirkung.
Bereich Surfacedesign:
Rapportierungsformen; Grundlagen der Kollektionsentwicklung; Oberflächenlösungen unterschiedlicher Techniken und Anwendungen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– Plandarstellungen und analoge Konstruktionsverfahren verstehen und in einem projektbezogenen Kontext anwenden;
– Konstruktionsverfahren und Gestaltungstechniken mittels CAD verstehen und in einem projektbezogenen Kontext anwenden;
– die Grundlagen gängiger Bildbearbeitungs- und Grafikprogramme verstehen und anwenden.
Bereich Designvisualisierung:
Normen; Plandarstellung analog; Mensch und Ergonomie.
Planzeichnen; Anwendung von 2D-CAD-Software im Bereich der Innenraumgestaltung.
Bildbearbeitung; Vektorgrafik; Motiventwicklung; einfache Mustererstellung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– Konstruktionsverfahren und Gestaltungstechniken mittels CAD in einem projektbezogenen Kontext anwenden;
– die Grundlagen gängiger Bildbearbeitungs- und Grafikprogramme verstehen und anwenden.
Bereich Designvisualisierung:
Anwendung von 2D- und 3D-CAD-Software im Bereich der Innenraumgestaltung.
Bildbearbeitung; Vektorgrafik; Muster, Raster, Struktur; digitale Nachbearbeitung von CAD-Ausgabeformate aus dem Bereich der Innenraumgestaltung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– Konstruktionsverfahren und Gestaltungstechniken mittels CAD verstehen und in projektbezogenen Kontext anwenden;
– mit Bildbearbeitungsprogrammen komplexe Visualisierungen planen und umsetzen;
– experimentelle Musterungen und Rapportierformen projektbezogen planen und umsetzen.
Bereich Designvisualisierung:
Anwendung von 2D- und 3D-CAD-Software im Bereich der Innenraumgestaltung.
Bildbearbeitung; Compositing; Digital Painting; Vektorgrafik; digitale Nachbearbeitung von CAD-Ausgabeformate aus dem Bereich der Innenraumgestaltung.
Experimental Pattern Design.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– Konstruktionsverfahren und Gestaltungstechniken mittels CAD verstehen und in projektbezogenen Kontext anwenden;
– mit Bildbearbeitungsprogrammen komplexe Visualisierungen planen und umsetzen;
– Grundlagen der generativen Mustergestaltung benennen und projektbezogen anwenden.
Bereich Designvisualisierung:
Anwendung von 2D- und 3D-CAD-Software im Bereich der Innenraumgestaltung.
Bildbearbeitung; Compositing; Digital Painting; digitale Nachbearbeitung von CAD-Ausgabeformate aus dem Bereich der Innenraumgestaltung.
Generatives Design; parametrische Verfahren.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– grundlegende gestalterische Techniken und bildnerische Darstellungsformen erklären und anwenden.
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Grundlagen der Licht- und Schattendarstellung; Grundlagen räumlicher Darstellung; Objekte im Raum; Grundlagen der Bildkomposition; Grundlagen der zeichnerischen und malerischen Natur- und Objektdarstellung; Grundlagen der Stilisierung und Abstraktion; einfache Kolorationstechniken für Pläne.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– grundlegende zwei- und dreidimensionale Darstellungsformen anwenden;
– Gestaltungsmittel und Gestaltungstechniken ihrer Wirkung entsprechend erklären und einsetzen.
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Farbe und Raum; Natur- und Objektdarstellung; verschiedene Abbildungsverfahren anwenden sowie räumliche zusammengesetzte Objekte konstruieren und in verschiedenen Abbildungsmethoden darstellen; Grundgesetze der perspektivischen Abbildung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– Phänomene der Wahrnehmung in Bezug auf Darstellungsformen und bildnerische Verfahren differenziert einsetzen.
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Erweiterung perspektivischer Darstellungen; Farbe und Raum; Natur- und Objektdarstellung; erweiterte Einbindung und Vernetzung unterschiedlicher Verfahren in spezifische Arbeitsaufgaben; Erweiterung des Repertoires an bildnerischen Verfahren und Techniken.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– Darstellungsformen, Phänomene der Wahrnehmung und unterschiedliche Darstellungsmittel analysieren und differenziert einsetzen.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation
– gestalterische Konzepte erstellen und fachadäquat präsentieren.
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Anwendungsbezogene, zielgruppenorientierte Aufgaben; Auseinandersetzung mit und Reflexion über individuelle bildnerische Ausdrucksformen; erweiterte Kompositions- und Gestaltungszusammenhänge.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:
Strategien zur Ideenfindung, Recherche, Informationsvernetzung; Interpretationsvielfalt; Werkpräsentationen und Werkdokumentationen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Materialbearbeitung
– grundlegende Verarbeitungstechniken von Holz, Metall, Kunststoff und Textilien in der Innenraumgestaltung und im Innenausbau beschreiben und diese zielorientiert anwenden.
Bereich Technologie
– die Eigenschaften von bau- und wohnspezifischen Werkstoffen und Materialien beschreiben sowie anwendungsorientiert auswählen und kombinieren.
Bereich Materialbearbeitung:
Metall- und Holzwerkstätte –Verbindungsmethoden; Werkzeugkunde; Grundlagen Modellbau; Oberflächenmusterung; Textilbearbeitung.
Bereich Technologie:
Metall- und Holzwerkstätte- Werkzeugkunde; Textilverarbeitung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Materialbearbeitung
– grundlegende Verarbeitungstechniken von Holz, Metall, Kunststoff und Textilien in der Innenraumgestaltung und im Innenausbau beschreiben und diese zielorientiert anwenden.
Bereich Technologie
– die Eigenschaften von bau- und wohnspezifischen Werkstoffen und Materialien beschreiben sowie anwendungsorientiert auswählen und kombinieren.
Bereich Materialbearbeitung:
Metall- und Holzwerkstätte – Komplexe Verbindungsmethoden; Werkzeugkunde; Modellbau; Oberflächenmusterung; Textilbearbeitung – Konfektionierung.
Bereich Technologie:
Metall- und Holzwerkstätte- Werkzeugkunde; Objektorientierte Schnittkonstruktion; Projektumsetzung; Projektpräsentation.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen
– die grundlegenden Elemente diverser Stilelemente einer Kunstepoche benennen und in ausgewählten Objekten wiedererkennen.
Bereich Designgeschichte
– Design als integrierten historischen, wirtschaftlichen und kulturellen Prozess erkennen und an Hand ausgewählter Beispiele analysieren.
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen:
Exemplarische Beispiele aus der Kunstgeschichte.
Bereich Designgeschichte:
Ausgewählte Beispiele aus der Designgeschichte.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen
– die grundlegenden Elemente diverser Stilelemente einer Kunstepoche benennen und in ausgewählten Objekten wiedererkennen.
Bereich Designgeschichte
– Design als integrierten historischen, wirtschaftlichen und kulturellen Prozess erkennen und an Hand ausgewählter Beispiele analysieren.
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen:
Exemplarische Beispiele aus der Kunstgeschichte.
Bereich Designgeschichte:
Ausgewählte Beispiele aus der Designgeschichte.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Marketing
– die Instrumente der Produkt-, Preis-, Distributions- und Kommunikationspolitik erklären und sie in Bezug zueinander setzen;
– den Aufbau und die Arbeitsprozesse von Unternehmen der Kreativwirtschaft erklären und diese analysieren.
Bereich Werbung
– Mechanismen und Phänomene werblicher Kommunikation, sowie die unterschiedlichen PR- und Werbemedien verstehen, Erfolgskriterien für effizientes, werbliches Kommunizieren erklären und Kommunikationskonzepte in ihrer Bedeutung erfassen.
Bereich Projekt
– Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements benennen und erklären.
Bereich Marketing:
Grundlagen des Marketings: Marketingziele; Marketinginstrumente; Marktforschung.
Bereich Werbung:
Zielgruppenanalyse, Marktbearbeitung, Markenaufbau; Kommunikationspolitik: Grundlagen der Kommunikationspolitik; Medienanalyse und -einsatz: Werbemittel; Werbeträger.
Bereich Projekt:
Grundlagen des Projektmanagements: Projektplanung; Arbeitsprozesse von Unternehmen; Aufbau- und Ablauforganisation.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Marketing
– wiedergeben, wie eine Marke/eine Organisation kommunizieren muss, um ihre Ziele zu erreichen und die Terminologie eines Marketingkonzepts wiedergeben;
– aus Markt und Zielgruppen eines Auftraggebers fundierte und begründbare Schlüsse für eine effiziente Strategie ableiten und diese entwickeln.
Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerke
– auf Basis der erarbeiteten Strategie ein Kommunikationskonzept erstellen, das von der kommunikativen Idee über die Definition der verschiedenen Maßnahmen bis hin zur Mediaplanung reicht;
– die regionalen und internationalen Interessensverbände und Plattformen benennen und diese nutzen.
Bereich Projekt
– Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektcontrollings benennen und erklären.
Bereich Marketing:
Analyse von Marketingkonzepten; Angewandte Kommunikationspolitik.
Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerke:
Werbeformen; Öffentlichkeitsarbeit; PR; Kommunikationsplanung; Mediaplanung; Zielgruppenanalyse; Fallstudien.
Bereich Projekt:
Vertiefendes Projektmanagement und Projektcontrollings: Soll-Ist-Vergleich, Projekthandbuch.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Personelle Kommunikation
– verbale und nonverbale Kommunikationstechniken in Gesprächen, Vorträgen und Präsentationen gezielt einsetzen;
– Diskussionen, Briefings und Teamsitzungen gezielt leiten und koordinieren.
Bereich Präsentationstechnik
– Botschaften zielgruppengerecht und medienadäquat aufbereiten.
Bereich Personelle Kommunikation:
Auftreten und Körperwahrnehmung, nonverbale Kommunikation, Sprechtechnik, Gesprächsführung, Moderation, Briefing, Grundlagen der Kommunikationspsychologie.
Bereich Präsentationstechnik:
Rhetorische Stilmittel, Argumentationsaufbau, Visualisierung, analoge und digitale Präsentationsmedien.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Präsentationstechnik
– verbale und nonverbale Kommunikationstechniken in Gesprächen, Vorträgen und Präsentationen gezielt einsetzen.
Bereich Strategische Kommunikation
– Botschaften zielgruppengerecht und medienadäquat aufbereiten;
– die branchenrelevanten digitalen und analogen Kommunikationskanäle für strategisches Marketing nutzen.
Bereich Präsentationstechnik:
Dramaturgie, Storytelling, Visualisierung, analoge und digitale Präsentationsmedien.
Bereich Strategische Kommunikation:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Medien- und Kreativwirtschaft, Corporate Communication, Spezifika klassischer und neuer Kommunikations- und Werbemittel.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– verschiedene Recherchemethoden, Ideenfindungsarten und Variantenbildungen benennen und projektorientiert anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Kurzprojekte im Produktdesign mit analoger und digitaler Umsetzung; einfache Prototypen; Präsentationen; Exkursionen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– vertiefte Analysemethoden anwenden, eine individuelle Portfoliomappe erstellen und dabei die Grundprinzipien der Layoutierung anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Präsentationsmappe analog und digital erstellen; schwerpunktbezogene, lehrstoffübergreifende Kurzprojekte oder Wettbewerbe.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Designgrundlagen
– Produktdesignvarianten und Typologien anhand komplexer Aufgabenstellungen erstellen.
Bereich Designgrundlagen:
Schwerpunktrelevante Teamprojekte; analoge und digitale Darstellungen; Teampräsentationen; Exkursion.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Designgrundlagen
– Designobjekte analysieren und bewerten und eine vertriebs- und verkaufsrelevante Perfektionierung durchführen.
Bereich Designgrundlagen:
Schwerpunktrelevante Produktdesignentwicklungen, analoge und digitale Darstellungen, Wettbewerbspräsentationen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen
– die grundlegenden Elemente diverser Stilelemente einer (abendländischen) Kunstepoche benennen, in ausgewählten Objekten wiedererkennen und zu den bekannten künstlerischen Systemen aus früheren Epochen in Beziehung setzen.
Bereich gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur
– die soziokulturellen Hintergründe einer jeweiligen Kunstepoche im Kontext von Gestaltung erkennen und mit gegenwärtigen Tendenzen verknüpfen.
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen:
Mittelalter bis Anfang 20. Jh.
Bereich gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur:
Mittelalter bis Anfang 20. Jh.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen
– die grundlegenden Elemente diverser Stilelemente einer Kunstepoche benennen, in ausgewählten Objekten wiedererkennen, zu den bekannten künstlerischen Systemen aus früheren Epochen in Beziehung setzen und mit gegenwärtigen Tendenzen verknüpfen.
Bereich gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur
– die soziokulturellen Hintergründe einer jeweiligen Kunstepoche im Kontext von Gestaltung erkennen und mit gegenwärtigen Tendenzen verknüpfen.
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen:
Klassische Moderne (Bauhaus) bis zu aktuellen Tendenzen im 21. Jh.
Bereich gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur:
Klassische Moderne (Bauhaus) bis zu aktuellen Tendenzen im 21. Jh.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Raumproportion und Raumanforderungen
– die wesentlichen Anforderungen an Räume definieren und in ersten Plandarstellungen umsetzen.
Bereich Wohnraumgestaltung
– privaten Wohnraum gestalten, planen und entwerfen und in zweidimensionalen Darstellungen ausdrücken.
Bereich Raumproportion und Raumanforderungen:
Plandarstellung; Basiswissen zu Türen und Fenster; Darstellung in Grundriss und Ansichtsplänen; Umgang mit Maßstäben; graphische Ausdrucksformen mit verschiedenen Werkzeugen erlernen; Grundlagen CAD Darstellung.
Bereich Wohnraumgestaltung:
Grundlagen der Wohnraumplanung; Psychologische und physiologische Anforderungen an Wohnräume; Akustische Anforderungen; Masse für Einrichtungsgegenstände und Möbel; Anforderungen an Küche und Bad.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Organisationsplanung
– Arbeitsablaufe organisieren und in Form von Ablaufplänen einen Bürobetrieb räumlich organisieren und plandarstellungsgerecht ausdrücken.
Bereich Büroeinrichtung
– Entwurfsplanungen zum Thema Office Gestaltung erstellen und dreidimensionale Perspektivzeichnungen in kolorierter Form erstellen.
Bereich Organisationsplanung:
Basiswissen zu Büromöbel und Bedarfsanforderungen in einem Büro; Grundlagen zu Akustik; Beleuchtung und Farbempfinden.
Bereich Büroeinrichtung:
Plandarstellung; dreidimensionale Darstellung und graphische Präsentationszeichnung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Gastronomieplanung
– im spezifischen Bereich einer Gastronomieplanung die Arbeitsabläufe planerisch ordnen und entsprechende Raumgestaltungen erstellen.
Bereich Gastronomieplanung:
Basiswissen zu Thema Gastronomie; Maßanforderungen an Räume; Gerätemasse; Betriebsanlagengesetze; Arbeitnehmerschutzgesetze; Barrierefreiheit; Lüftung und Heizung; Brandwiderstandsklassen von Materialien.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Ausstellungsplanung
– vorgegebene Recherchen zu verschiedensten Themen in Präsentationsabläufe umwandeln und eine visuelle Vermittlung an Ausstellungsbesucher gestalten.
Bereich Ausstellungsplanung:
Basiswissen zu Ausstellungsgestaltung; Ausstellungssysteme; spezielle Ausstellungs- und Präsentationsbeleuchtung; akustische Elemente zur Steuerung des Besucherverhaltens; Gestaltung von Ausstellungsträgern und Vitrinen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Plandarstellung
– die Bild bzw. Symbolsprache erfassen und international gültige Baupläne lesen bzw. die Symbolsprache identifizieren.
Bereich Baukonstruktion
– ein Einschätzen der auftretenden Kräfte treffen und Umsetzungsvorschläge bezogen auf statische Erfordernisse an einem Gebäude erarbeiten.
Bereich Gründungen
– die erforderlichen Maßnahmen im Bereich von Gebäudefundamentierung und Gebäude-Abdichtung erkennen.
Bereich Plandarstellung:
Maßstabsgerechtes Zeichnen, Ö-Norm der Plandarstellung, Regelungen der Bebaubarkeit eines Grundstückes, Grenzvermessung und Grenzkataster, Höhenvermessung bezogen auf Adria Null, Darstellung in verschiedenen Maßstäben, Einreichplanung, Polierplanung, Detailzeichnung, Betriebsanlagenplanung, Einsatz von CAD Programmen zur Darstellung diverser Planungen, Darstellung von Bauteilen in dreidimensionaler Form, Kotierung der Pläne.
Bereich Baukonstruktion:
Statische Grundregeln, Konstruktionsprinzipien zur Errichtung verschiedenster Gebäude und deren Nutzungsmöglichkeiten, Raumbedarf ermitteln, Erstellung eines Raumbuches, Wohnfunktionen, Ablauforganisation.
Bereich Gründungen:
Sicherungsmaßnahmen zu Böschung und Baugrube, Bodenverbesserung, Wasserhaltung, Aushubverfahren, Sicherungsmaßnahmen an Nachbargebäuden, Maßnahmen zur Erdbebensicherheit, Setzungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Fundament
– die unterschiedlichen Lastableitungen erkennen und einer diesbezüglichen Fundamentierung zuführen.
Bereich Kellermauerwerk
– die verschiedensten Kellermauerwerke entsprechend den Erfordernissen der Statik Feuchtigkeits-Isolierung und Wärmedämmung benennen.
Bereich Vertikale Tragkonstruktionen
– die Aufgaben der vertikalen Tragkonstruktion erkennen und dementsprechende Wandaufbauten konzipieren.
Bereich Horizontale Tragwerke
– die Verformung durch ruhende, bewegende und temporäre Lasten einschätzen bzw. den verschiedensten Deckenkonstruktions-Systemen je Anforderung zuordnen.
Bereich Dachkonstruktion
– begründen, warum spezifische Dachformen anzuwenden sind und welche Vor- und Nachteile jeweils damit in Verbindung stehen.
Bereich Fundament:
Statische Systeme, Eigenlast, Nutzlast, temporäre Lasten.
Bereich Kellermauerwerk:
Kapillarbrechende Schichten, Sauberkeitsschicht, Wärmedämmung, Feuchtigkeitssperre, Anschlussfuge Bodenplatte zu vertikalem Mauerwerk, Verhinderung von Setzung im Arbeitsgraben.
Bereich Vertikale Tragkonstruktionen:
Historische Wandkonstruktionen in verschiedensten Materialien, Lastabtragung, akustische Aufgaben der Wand, Wärmeisolierung, Feuchtigkeitsisolierung, Fenster und Türöffnungen, Überlager. Berechnung von Steigungsverhältnissen der Stiegenanlagen.
Bereich Horizontale Tragwerke:
Historische Deckensysteme wie Gewölbe, Dübelbaumdecke und Tramdecke. Aufbau einer Betondecke, Spannrichtungen, Stahlbewehrung, Einhängesteindecke, Teilmontagedecke, Vollmontagedecke, Ortsbetondecke. auskragende Bauteile.
Bereich Dachkonstruktion:
Fachbegriffe der Dachkonstruktion und Dachformen, Sparrendach, Pfettendach, Kehlbalkendach, Hängekonstruktionen, Dachaufbau, Deckungsmaterial, Flachdachausbildungen, Kaltdach, Warmdach, Umkehrdach, Wasserableitung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Innenausbau – Trockenbau
– die verschiedenen Gewerke erkennen und auf Grund von Basiswissen zu allen Handwerkerleistungen die Innenraumplanung gestalten.
Bereich Haustechnik
– Funktionsgrundlagen erkennen und Systemaufbau zu den jeweiligen Themen konzipieren.
Bereich Innenausbau – Trockenbau:
Zwischenwände gemauert bzw. als Ständerwandkonstruktion, Einbau von Fenster und Türkonstruktionen, Dachausbau mit Gipskartonplatten, akustische Maßnahmen und deren Materialien, Estrichaufbau und deren Wirkung, optische Gestaltungsmöglichkeiten. Innenputz, Plattenmaterialien für den Innenausbau, Baubeschlägetechnik, Möbelbeschläge, Ausstattung für Sanitäreinrichtungen, Wasserablauf und Zulauf, Kamine und Kachelöfen.
Bereich Haustechnik:
Heizungsanlagen und deren Brennstoffe, Wärmeverteilung im Gebäude, Radiatorenheizung, Konvektorenheizung, Flächenheizung, Primär und Sekundär Heizkreise, Brauchwasseraufbereitung, Solarenergie, Photovoltaik, Energiesparende Maßnahmen, Erdwärme, Wärmepumpen.
Lüftungsanlagen und deren Verteilungssysteme im Gebäude, Luftbefeuchtung, Luftfilterung, kontrollierte Wohnraumlüftung, Wärmerückgewinnung.
Elektrische Gebäudeinstallation, Darstellung der Plansymbole, Schaltungsvarianten, Bussysteme. Lichtkonzepte, Begriffe der Lichttechnik, Lumen, Watt, Candela, Tageslicht und Kunstlicht, Farbwiedergabewerte von Licht, Leuchtmittel, Energiesparende Beleuchtungssysteme, LED Beleuchtung, Grundlagen der Ausstellungbeleuchtung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Industriebausysteme
– in Entwurfskonzept eines Gebäudes in materialspezifische Konstruktionen umwandeln und die erforderlichen Pläne und Darstellungen dazu erarbeiten.
Bereich Fassadentechnik
– Strukturen und Erscheinungsbilder der Gebäudefronten gestalten.
Bereich Industriebausysteme:
Beton – Punktfundamentierung, Betonfertigteile, Säulen Träger Systeme, moderne Konstruktionsmethoden der Holztechnologie, Stahlprofile und Formrohre, Stahlbaukonstruktionen. Stiegenanlagen, Barrierefreie Zugangsmöglichkeiten, Flachdachbelichtung, abgehängte Deckensysteme, Wandverkleidungen.
Bereich Fassadentechnik:
Vorgehängte Fassadenelemente aus PU-geschäumten Paneelen, Glasfassaden und Glashaltesysteme, Glasqualitäten und Sicherheitsmerkmale, Sonnenschutzanlagen, Fassaden aus Holz, Fassaden aus witterungsbeständigen Plattenmaterialien.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurf
– Produktsprache analysieren und zielgruppenadäquat anwenden.
Bereich Entwurf:
Moodboards, Analyse von Produkten, Produktfamilien, Produktumfeld.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurf
– Produkte hinsichtlich ihrer Baugruppen und Module analysieren und die Erkenntnisse auf eigene Entwürfe anwenden.
Bereich Entwurf:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Aufgaben; aufgabenbezogene Ideenbewertung; fachbezogene grundlegende Gestaltungs- und Entwurfsmethoden.
Siehe das gleichnamige Pflichtmodul im Abschnitt B. mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Digitale Renderings
– aus eigenen virtuellen Modellen digitale Renderings erstellen.
Bereich Freiformflächen
– grundlegende Operationen mit Freiformflächen durchführen.
Bereich Digitale Renderings:
Umraum konstruieren, Beleuchtung; Kameraeinstellungen.
Bereich Freiformflächen:
Merkmale von Freiformflächen; Überprüfung der Oberflächenqualität.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Dokumentation und 2D-Ableitung
– aus digitalen Modellen technische Zeichnungen erstellen.
Bereich Fertigung
– projektspezifisch grundlegende Prinzipien der material- und fertigungsgerechten Konstruktion anwenden.
Bereich Dokumentation und 2D-Ableitung:
Normgerechte Planerstellung, Archivierung.
Bereich Fertigung:
Fertigungsverfahren (zB Spritzguss, Tiefziehen, Blechverarbeitung).
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellungstechnik
– komplexe Formen in Ansichten, Perspektiven und Schnitten sowie in verschiedenen fachspezifischen Zeichentechniken darstellen.
Bereich Layout
– Entwürfe präsentationsreif ausarbeiten.
Bereich Darstellungstechnik:
Parallelprojektionen, Perspektive, Schnitte; komplexe Formen aus zusammengesetzten Grundkörpern; Package-Zeichnung; Zeichenmittel (zB Stifte, Marker, Kreide, Gouache); Designentwurfsplan.
Bereich Layout:
Typographie und Layout, Produktgrafik; Konzeption und Gestaltung von Präsentationsplakaten; digitale Bildbearbeitung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellungstechnik
– verschiedene Materialien zeichnerisch darstellen.
Bereich Portfolio
– Gestaltungsgrundsätze auf das eigene Portfolio anwenden.
Bereich Darstellungstechnik:
Zeichentechniken zur Materialdarstellung (zB Holz, Metall, Kunststoff, transparente Materialien, leuchtende Objekte, Leder); Frottage-Technik; digitale Bildbearbeitung.
Bereich Portfolio:
Konzeption und Gestaltung von Portfolios; Typographie und Layout; Logoentwurf; digitale Bildbearbeitung.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Designbriefing
– Designbriefings erstellen.
Bereich Corporate Design
– Corporate Designs analysieren und deren Bedeutung für ein Unternehmen erklären.
Bereich Designbriefing:
Zielgruppe, Markt; technisch-wirtschaftliche Anforderungen.
Bereich Corporate Design:
Corporate Identity; Corporate Colors; Corporate-Design-Handbuch.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Corporate Design
– eigenständig Konzepte für Corporate Designs erarbeite.
Bereich Corporate Design:
Corporate Identity; Corporate Colors; Corporate-Design-Handbuch.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Nachhaltigkeit
– die verschiedenen Formen der Nachhaltigkeit benennen und anhand von historischen und aktuellen Beispielen erklären.
Bereich Ecodesign
– die Faktoren einer nachhaltigen Produktentwicklung erläutern und auf eigene Konzepte anwenden;
– interne und externe Kosten erklären und Konsequenzen für die Produktentwicklung nennen;
– verschiedene Arten des Recyclings und des recyclinggerechten Gestaltens anhand von Beispielen erläutern.
Bereich Verbindungstechniken
– verschiedene Verbindungstechniken analysieren und auf eigene Projekte anwenden.
Bereich Grundlagen der Nachhaltigkeit:
Ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit; Geschichte der Nachhaltigkeit; historische Beispiele (nicht) nachhaltiger Lebensweisen; geplante Obsoleszenz.
Bereich Ecodesign:
Nach- und vorsorgende Umweltpolitik; Produktlebenszyklus, Potentiale zur Vermeidung von Gesundheits- und Umweltschäden; Integrierte Produktpolitik (IPP); Kreislaufwirtschaft, Stoffströme.
Verursacherprinzip; Kostenwahrheit; Methoden zur Internalisierung externer Kosten.
Recycling-Strategien (Weiterverwendung, Weiterverwertung, Wiederverwendung, Wiederverwertung); Downcycling, Upcycling; Einstoffregel; Werkstoffkennzeichnung; Stoffkreislauf.
Bereich Verbindungstechniken:
Verbindungstechniken (Schnapp-V., Press-V., Nieten, Schrauben, Kleben, Schweißen, Löten, Nähen, Weben, Stricken); recyclinggerechte Gestaltung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Rapid Prototyping
– aktuelle Formen des Rapid Prototypings beschreiben und hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit im Produktdesign bewerten.
Bereich Fertigungstechnik Kunststoff
– die technischen Prinzipien verschiedener Arten der Kunststoffverarbeitung sowie Regeln der Bauteilgestaltung wiedergeben.
Bereich Fertigungstechnik Metall
– die technischen Prinzipien verschiedener Arten der Metallverarbeitung sowie Regeln der Bauteilgestaltung wiedergeben.
Bereich allgemeine Fertigungstechnik
– anhand von Beispielen die Prinzipien weiterer Fertigungstechniken wiedergeben.
Bereich Rapid Prototyping:
Rapid-Prototyping-Verfahren (3D-Druck in versch. Werkstoffen, Lasersintern, Stereolithographie, ua.).
Bereich Fertigungstechnik Kunststoff:
Kunststoffverarbeitung (Spritzgießen, Extrusion, Blasformen, Pressen, Rotationsgießen, Tiefziehen, Laminieren); Regeln der Bauteilgestaltung; Entformschrägen, Verrippungen.
Bereich Fertigungstechnik Metall:
Metallverarbeitung ((Druck-)Gießen, Strangpressen, Schmieden, Pressformen, Schäumen, Hydroforming, Walzen, Streckziehen, Biegen; Zerspanen, Schneiden); Regeln der Bauteilgestaltung.
Bereich allgemeine Fertigungstechnik:
Fertigungstechniken für weitere Materialien (Papier, Textil, Holz, Glas, Kunststein, ua.).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Leichtbau
– verschiedene Arten des Leichtbaus benennen und diese anhand von Beispielen erklären.
Bereich Beschichtungstechnik
– verschiedene Beschichtungstechniken beschreiben und ihre ökologischen Auswirkungen bewerten.
Bereich Erneuerbare Energien
– Formen (nicht) erneuerbarer Energien benennen sowie deren technische Grundlagen und ökologischen Auswirkungen erläutern.
Bereich Leichtbau:
Material-, Struktur- und Systemleichtbau; Konstruktionsprinzipien; Kerbwirkung, Kräfte und Spannungen; Ressourcenschonung; Beispiele aus den Bereichen Produktdesign und Architektur.
Bereich Beschichtungstechnik:
Beschichtungstechniken (Anodisieren, Bedampfen, Bedrucken, Eloxieren, Emaillieren, Verzinken, (Pulver-)Lackieren, Tauchen, ua.).
Bereich Erneuerbare Energien:
Erneuerbare Energien (Geothermie, Photovoltaik, Windkraft, ua.); physikalisch-technische Grundlagen der Energieerzeugung (Energieerhaltungssatz, Wirkungsgrad, Emissionen, ua.); Sankey-Diagramme; nicht erneuerbare Energieformen; Endlichkeit von Ressourcen; Risikobewertung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Klimawandel
– wesentliche Faktoren des anthropogenen Klimawandels und dessen Konsequenzen für das Produktdesign benennen.
Bereich Ökosysteme
– Ökosysteme anhand von Beispielen als offene, dynamische Systeme beschreiben.
Bereich Bionik
– das Prinzip bionischen Denkens und Handelns wiedergeben und gestaltungsrelevante Beispiele anführen.
Bereich Klimawandel:
Geschichte der Klimaforschung im Überblick; Klimaneutralität; Wetter und Klima; Klimafolgen; Treibhauseffekt; Dekarbonisierung; nachwachsende Rohstoffe.
Bereich Ökosysteme:
Typen, Funktionen und Leistungen von Ökosystemen, Bedeutung der Artenvielfalt, Stoff- und Energieströme; Photosynthese, Werturteilsfreiheit, Wertmaßstab, Systemtheorie.
Bereich Bionik:
Naturstudium-Abstraktion-Umsetzung; Analogieforschung; bionische Optimierungsverfahren (Evolution); Architekturbionik; Ressourcenschonung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstattzeichnung und Arbeitsvorbereitung
– fertigungsgerechte Werkstattzeichnungen erstellen.
Bereich Proportionsmodelle
– aus geeigneten Materialien und einer Werkstattzeichnung dimensional korrekte Proportionsmodelle herstellen.
Bereich Oberflächentechnik
– Designmodelle beschichten, schleifen, füllern und lackieren.
Bereich Halbzeuge
– verschiedene Halbzeuge im Designmodellbau einsetzen.
Bereich Werkstattzeichnung und Arbeitsvorbereitung:
Ansichten, Schnitte, Bemaßungen, Detailzeichnung; Anforderungen der praktischen Umsetzung, zB Vorrichtungsbau, Formenbau, Werkzeuge und Maschinen.
Bereich Proportionsmodelle:
Materialkunde; Verarbeitung von branchenüblichen Modellbaumaterialien (Kunststoffe, Hartschäume, Holz, Gipse, Ton, Modellier- und Spachtelmassen; Dispersionen); Konzeption und Bau von Unterkonstruktionen; Schichtaufbau Designmodelle; Klebetechniken, Schleiftechniken; allgemeine Maschinen- und Sicherheitsunterweisung; Lagerung von Werk- und Hilfsstoffen; gesundheitliche Gefahren beim Umgang mit Maschinen, Werk- und Hilfsstoffen; Arbeitsvorbereitung.
Bereich Oberflächentechnik:
Arbeitsprozesse Oberflächenbehandlung, Materialkunde (Spachtelmassen auf Gips-, Zement- und Kunstharzbasis; Grundierungen, Bindemittel, Lösungsmittel, Füllstoffe); Beschichtungstechniken.
Bereich Halbzeuge:
Halbzeuge (zB Kunststoff-, MDF-, Sandwich- oder Wachsplatten, Profile), thermische Verformung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Clay Modeling
– Clay-Modelle konzipieren und mit geeigneten Werkzeugen dimensional korrekt herstellen;
– Clay-Modelle beschichten.
Bereich Papiere und Kartone
– Papiere und Kartone projektspezifisch im Designmodellbau einsetzen.
Bereich Laser-Schneiden und -Gravieren
– das Laser-Schneiden und -Gravieren auf geeignete Materialien anwenden.
Bereich Clay Modeling:
Material- und Werkzeugkunde, Modellieren komplexer Oberflächen mit Clay-Werkzeugen; Straken; Konzeption und Bau von projektspezifischen Unterkonstruktionen (zB aus Holz und Hartschaum); Schichtaufbau von Claymodellen; Funktion und Handhabung des Clayofens; Schablonenerstellung, Vermessen von Modellen; Bau von Messplatten, Herstellung von Modellierwerkzeugen.
Materialkunde (Beschichtungsstoffe, wie Kunstharz, Dispersion, Füller, Grundierungen).
Bereich Papiere und Kartone:
Materialkunde, Verbindungstechniken, Bau von Volumens- oder Proportionsmodellen und Mock-ups, Schablonenbau.
Bereich Laser-Schneiden und -Gravieren:
Technik des Laser-Schneidens, Maschinenkunde, geeignete Materialien, Sicherheitsvorschriften.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Abformen
– Negativformen herstellen;
– mittels Negativform Positive herstellen.
Bereich Rapid Prototyping
– Rapid-Prototyping-Teile herstellen und im Designmodellbau gezielt einsetzen.
Bereich Abformen:
Abformmaterialien und -techniken; Trennmittel, Aufbau mehrteiliger Formen; Formen mit Hinterschneidungen, Stützformen.
Herstellung von Positiven (zB Laminieren, Gießen).
Bereich Rapid Prototyping:
Oberflächenbehandlung, Verbindungstechniken.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Produktpräsentation
– projektspezifisch Produkte und Produktumgebungen inszenieren und modellbautechnisch umsetzen.
Bereich Produktfotografie
– präsentationsfertige Designmodelle in Szene setzen und fotografieren.
Bereich Produktpräsentation:
Ausstellungsgestaltung, Darstellung von Mensch-Objekt-Raum-Bezügen; Beleuchtung, Beschriftung.
Bereich Produktfotografie:
Ausstellungsgestaltung; Grundlagen der Digitalfotografie; Beleuchtungskonzepte und deren praktische Umsetzung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der zweidimensionalen Gestaltung
– zweidimensionale Formen analysieren, deren Bedeutung für die Gestaltung erkennen und die Theorie auf eigene Entwürfe anwenden.
Bereich Grundlagen der dreidimensionalen Gestaltung
– Grundkörper benennen, anhand von Beispielen die Struktur von Produkten erkennen und eigene Entwürfe aus zusammengesetzten Grundkörpern entwickeln;
– Modifikationen an Grundkörpern kennen und anwenden;
– die Grundlagen der Farbpsychologie und des Sehens als physiologischen Prozess wiedergeben.
Bereich Grundlagen der zweidimensionalen Gestaltung:
Punkt, Linie, Fläche; Rhythmus und Monotonie, Dynamik und Statik, Spannung und Balance; Redundanz; Abstraktion; Ordnung und Chaos, Einfachheit und Komplexität.
Bereich Grundlagen der dreidimensionalen Gestaltung:
Additive, integrative und integrale Formen; kristalline und organische Formen; Module im Produktdesign und in der Architektur.
Boolesche Operationen, Phasen, Radien, Fugenbild, Sicken, Anläufe.
Psychologische Wirkungen der Farbe, Farbkontraste, Aufbau des menschlichen Sehapparates.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Farbenlehre
– die Grundlagen der Optik in Bezug auf die Farbwahrnehmung und -messung wiedergeben.
Bereich Grundlagen der dreidimensionalen Gestaltung
– verschiedene Farbsysteme nennen und sie fachspezifisch anwenden;
– die Grundlagen der Farbchemie wiedergeben.
Bereich Farbenlehre:
Grundlagen der Optik, zB Reflexion, Transmission, Absorption, Polarisation und Interferenz; Farbspektrum, Metamerie, Glanz, Spektrometrie, Farbtemperatur.
Bereich Grundlagen der dreidimensionalen Gestaltung:
Historische Entwicklung der Farbsysteme und deren Anwendungen, zB NCS, RAL, RGB, CMYK, Pantone; additive und subtraktive Farbmischung.
Anorganische und organische Pigmente, Lösungsmittel, Bindemittel; Druckfarben; Effektlacke; Ökologie der Farbmittel.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Ergonomie
– die historische Entwicklung der Ergonomie anhand von Beispielen erläutern und wesentliche Bereiche dieser Arbeitswissenschaft benennen;
– grundlegende Erkenntnisse der Anthropometrie wiedergeben und anwenden;
– wesentliche Faktoren einer ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung erläutern und anwenden;
– wesentliche Faktoren der barrierefreien Gestaltung wiedergeben und auf eigene Konzepte anwenden.
Bereich Human Centered Design
– die Grundlagen des Human Centered Design wiedergeben und auf eigene Konzepte anwenden.
Bereich Ergonomie:
Geschichte der Ergonomie (zB Jastrzebowski, Dreyfuss, Schütte-Lihotzky); Produkt- und Produktionsergonomie; Gesundheitsschutz.
Körpermaßschablonen, 3D-Dummies, Ergonomie und Architektur.
(Bildschirm)Arbeitsplätze, Arbeitshöhen, Heben, Greifen, Sitzen, Beleuchtung und Belichtung.
Simulation alterstypischer Einschränkungen („Seniorenanzüge“); ergonomische Faktoren; Universal Design.
Bereich Human Centered Design:
Stakeholder des Designs; Mitarbeit von verschiedenen Interessengruppen, kulturabhängiges Design.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Objekt-Raum-Mensch
– Objekt-Mensch-Raum-Beziehungen analysieren und bewerten.
Bereich Produktfotografie
– Produkte in einer Umgebung inszenieren und die Grundlagen des Fotografierens anwenden.
Bereich Produktgrafik und Typographie
– die Bedeutung der Produktgrafik als gestalterisches und kommunikatives Mittel erkennen und können diese auf eigene Entwürfe anwenden;
– die Grundlagen von Typographie und Layout wiedergeben und können sie auf eigene Entwürfe anwenden.
Bereich Objekt-Raum-Mensch:
Größenverhältnisse in der Architektur und im Produktdesign; Mock-ups, physische und virtuelle Modelle; Beispiele aus Architektur- und Produktfotografie.
Bereich Produktfotografie:
Grundlagen der Optik in Bezug auf die Fotografie; Aufbau von Objektiven und Kameras; Linsen, Brennweite, Beleuchtungskonzepte, Produkt- und Architekturfotografie, Inszenierung.
Bereich Produktgrafik und Typographie:
Funktionen der Produktgrafik und deren technische Umsetzung (zB Tampon-Druck).
Geschichte der Typographie, Typologie und Einsatzbereiche von Schriften, Weißraum, Grund- und Akzidenzschrift; Schrift und Corporate Identity; Textauszeichnungen, Absatz- und Seitengestaltung; Portfolio-Gestaltung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Kommunikation
– die grundlegenden Kommunikationstheorien beschreiben und in Übungen auf einfache kommunikative Situationen anwenden.
Bereich Produktsprache
– die grundlegenden Kommunikationstheorien in Produkten erkennen, beschreiben und auf einfache Designprodukte anwenden.
Bereich Kommunikation:
Sender-Empfängermodell, Palo-Alto-Schule, Nachrichtenquadrat, Johari-Fenster, Feedback, Fünf Gesprächsgrundsätze und andere grundlegende Kommunikationstheorien.
Bereich Produktsprache:
Sender-Empfängermodell, Palo-Alto-Schule, Nachrichtenquadrat, Johari-Fenster, Feedback, Fünf Gesprächsgrundsätze und andere grundlegende Kommunikationstheorien.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Kommunikation
– vertiefende bzw. weiterführende Kommunikationstheorien beschreiben und in Übungen auf komplexe kommunikative Situationen anwenden.
Bereich Produktsprache
– vertiefende bzw. weiterführende Kommunikationstheorien in Produkten erkennen, beschreiben und beispielhaft auf Designprodukte anwenden.
Bereich Kommunikation:
Fragen und Antworten, vier Grundstrebungen des Menschen, Semiotik, Zeichen und Symbol Neurolinguistisches Programmieren, Themenzentrierte Interaktion und weitere moderne Kommunikationstheoreme.
Bereich Produktsprache:
Fragen und Antworten, vier Grundstrebungen des Menschen, Semiotik, Zeichen und Symbol Neurolinguistisches Programmieren, Themenzentrierte Interaktion und weitere moderne Kommunikationstheoreme.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Kommunikation
– die grundlegenden Moderations- und Präsentationstechniken beschreiben und in Übungen auf Präsentations- und Moderationssituationen anwenden.
Bereich Produktsprache
– die designrelevanten Aspekte der Moderations- und Präsentationstechniken in Produkten erkennen, beschreiben und auf einfache Designprodukte anwenden.
Bereich Kommunikation:
Präsentationstechniken, Zeitmanagement, Moderationstechniken, Konflikttheorien.
Bereich Produktsprache:
Präsentationstechniken, Zeitmanagement, Moderationstechniken, Konflikttheorien.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Kommunikation
– die grundlegenden rhetorischen Theorien beschreiben und in Übungen auf rhetorische Situationen anwenden.
Bereich Produktsprache
– die designrelevanten Aspekte der Rhetorik in Produkten erkennen, beschreiben und auf Designprodukte anwenden.
Bereich Kommunikation:
Rhetorischer Dreischritt, Fünf-Satztechnik, KAUB, Einwände entkräften, Strukturen von Verkaufsgesprächen und weitere moderne rhetorische Systeme.
Bereich Produktsprache:
Rhetorischer Dreischritt, Fünf-Satztechnik, KAUB, Einwände entkräften, Strukturen von Verkaufsgesprächen und weitere moderne rhetorische Systeme.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– die Prinzipien der Theorie der Gestaltung und die Methoden des Entwurfsprozesses unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden;
– Ergebnisse des Entwurfsprozesses dokumentieren, präsentieren und argumentieren.
Bereich Designgrundlagen
– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung auswählen, begründen, bewerten und in Bezug auf spezifische Themen anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen
Schwerpunkt- und semesterspezifische Aufgaben aus den Bereichen Produktdesign, Architektur, Interieur, Schmuck, Beleuchtung, Produktentwicklung, Technologie; aufgabenbezogene Ideenbewertung; fachbezogene grundlegende Gestaltungs- und Entwurfsmethoden.
Grundlegende Präsentationstechniken, beispielsweise Skizze, Zeichnung, Modell, Plan, Werkstattzeichnung, Visualisierung.
Bereich Designgrundlagen:
Übungen zur strukturierten Ideenfindung; Konzeptentwicklung. Entwicklung interdisziplinärer Fragestellungen zur wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Beurteilung von Projekten im Gestaltungsprozess.
Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– die Prinzipien der Theorie der Gestaltung und die Methoden des Entwurfsprozesses unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden;
– Ergebnisse des Entwurfsprozesses dokumentieren, präsentieren und argumentieren.
Bereich Designgrundlagen
– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung auswählen, begründen, bewerten und in Bezug auf spezifische Themen anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen
Schwerpunkt- und semesterspezifische Aufgaben aus den Bereichen Produktdesign, Architektur, Interieur, Schmuck, Beleuchtung, Produktentwicklung, Technologie; aufgabenbezogene Ideenbewertung; fachbezogene grundlegende Gestaltungs- und Entwurfsmethoden.
Grundlegende Präsentationstechniken, beispielsweise Skizze, Zeichnung, Modell, Plan, Werkstattzeichnung, Visualisierung.
Bereich Designgrundlagen:
Übungen zur strukturierten Ideenfindung; Konzeptentwicklung. Entwicklung interdisziplinärer Fragestellungen zur wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Beurteilung von Projekten im Gestaltungsprozess.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich vertiefende Darstellungstechniken
– komplexe Objekte zeichnerisch in verschiedenen Ansichten und Materialien darstellen;
– Skizzieren als integralen Bestandteil des Designprozesses anwenden.
Bereich vertiefende Darstellungstechniken:
Freiformflächen, Verrundungen, Übergänge, Materialdarstellung, Oberflächendarstellung, Ansichten, Perspektiven.
Skizziertechniken.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich vertiefende Darstellungstechniken
– komplexe Objekte zeichnerisch in verschiedenen Ansichten und Materialien darstellen;
– Skizzieren als integralen Bestandteil des Designprozesses anwenden.
Bereich vertiefende Darstellungstechniken:
Freiformflächen, Verrundungen, Übergänge, Materialdarstellung, Oberflächendarstellung, Ansichten, Perspektiven.
Skizziertechniken.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Materialbearbeitung
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung die entsprechenden Werkstoffe auswählen und ihre Bearbeitungsmöglichkeiten anwenden.
Bereich Technologie
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Fertigungsverfahren beschreiben, vergleichen und auswählen; unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Werkzeuge und Vorrichtungen den Materialien entsprechend fachgerecht anwenden.
Bereich Arbeitsorganisation
– Arbeitsschritte den Werkstoffen bzw. Verfahren entsprechend organisieren;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen; die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz anwenden.
Bereich Materialbearbeitung:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren und Gestaltungsregeln, zB Objekte und Produkte mit Schwerpunkt Glasbearbeitung unter Einbeziehung der designrelevanten, glasbegleitenden Werkstoffe; beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technologie:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren, Anlagen und Geräte; Fertigungsverfahren im handwerklichen und industriellen Kontext.
ZB Glas und glasbegleitenden Werkstoffe – Scheiden, Schleifen, Polieren, Bohren, Bedampfen, Belegen, Beschichten, Ätzen, Fassen, Bemalen, Gravieren, Sandstrahlen, Biegen, Treiben, Schweißen, Löten, Kleben, Patinieren; Formen, Modellieren, Abformen, Schmelzen, Gießen; Konservieren und Restaurieren;
Bereich Arbeitsorganisation:
Werkstättenorganisation; Ablauforganisation; Fertigungs- und Produktionsprozesse; Ökologie; Ökonomie. Sicherheitsbestimmungen; Evaluierung des Arbeitsplatzes; Maßnahmen zur Gefahrenverhütung.
Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Studierenden können im
Bereich Materialbearbeitung
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung die entsprechenden Werkstoffe auswählen und ihre Bearbeitungsmöglichkeiten anwenden.
Bereich Technologie
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Fertigungsverfahren beschreiben, vergleichen und auswählen; unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Werkzeuge und Vorrichtungen den Materialien entsprechend fachgerecht anwenden.
Bereich Arbeitsorganisation
– Arbeitsschritte den Werkstoffen bzw. Verfahren entsprechend organisieren;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen; die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz anwenden.
Bereich Materialbearbeitung:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren und Gestaltungsregeln. Komplexe Objekte und Produkte aus den verschiedensten Bereichen unter Einbeziehung der relevanten Werkstoffe, Holz, Metalle, Kunststoffe, Glas, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe in Verbindung mit modernen Technologien herstellen.
Bereich Technologie:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren, Anlagen und Geräte; Fertigungsverfahren im handwerklichen und industriellen Kontext.
ZB Werkstoffe – Scheiden, Schleifen, Polieren, Bohren, Bedampfen, Belegen, Beschichten, Ätzen, Fassen, Bemalen, Gravieren, Sandstrahlen, Biegen, Treiben, Schweißen, Löten, Kleben, Patinieren; Formen, Modellieren, Abformen, Schmelzen, Gießen; Konservieren und Restaurieren; Beleuchten, Audiovisuell bespielen, mit Funktionen versehen.
Bereich Arbeitsorganisation:
Werkstättenorganisation; Ablauforganisation; Fertigungs- und Produktionsprozesse; Ökologie; Ökonomie. Sicherheitsbestimmungen; Evaluierung des Arbeitsplatzes; Maßnahmen zur Gefahrenverhütung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen CAID
– Designsoftware anhand ihrer Funktionsweise unterscheiden und für ein Projekt auswählen.
Bereich CAID
– einfache Gestaltungsaufgaben mittels CAID, vom digitalen 2D-Sketch bis zur 3D-Konstruktion bewerkstelligen.
Bereich Grundlagen digitale Produktion
– unterschiedliche Arten der digitalen Produktion nennen und für einfache Projekte auswählen.
Bereich Digitale Produktion
– Konstruktionen zur digitalen Produktion vorbereiten und an ausgewählten Produktionsanlagen ausgeben.
Bereich Grundlagen CAID:
2- und 3-Dimensionale Modellierung im Design- und Produktionskontext, Mesh- und Nurbsmodellierung, Flächen- und Volumenmodellierung.
Bereich CAID:
Konstruktionsmethoden; Modellierstrategien.
Bereich Grundlagen digitale Produktion:
Begriffe in der digitalen Produktion; CNC – CAM.
Bereich Digitale Produktion:
Spezifische Software; spezifische Hardware.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich CAID
– Gestaltungsaufgaben mittels CAID, vom digitalen 2D-Sketch über die 3D-Konstruktion bis zur Designvisualisierung bewerkstelligen.
Bereich Digitale Produktion
– Konstruktionen zur digitalen Produktion vorbereiten und an ausgewählten Produktionsanlagen ausgeben.
Bereich CAID:
Konstruktionsmethoden; Visualisierungstools; Rendering.
Bereich Digitale Produktion:
Spezifische Software; spezifische Hardware.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien nennen und deren Bedeutung für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt erläutern und bewerten.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit nennen, erläutern und bewerten.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung von Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln an Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien wiedergeben und deren Bedeutung für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt erläutern.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit nennen, erläutern und bewerten.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung von Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln an Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien wiedergeben und deren Bedeutung für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt erläutern.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit erläutern und anwenden.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung von Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln an Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien wiedergeben und deren Bedeutung für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt erläutern.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit erläutern und anwenden.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung von Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln an Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen Projektmanagement
– verschiedene Methoden des Projektmanagements beschreiben;
– die wichtigsten Schritte zum Projekt erläutern;
– Projekt und Nicht-Projekt im Sinne des Projektmanagements differenzieren;
– einfache Projekte gründen und Ablauf- und Terminplanungen vornehmen.
Bereich Grundlagen Innovationsmanagement
– Grundzüge des Innovationsmanagements wiedergeben;
– verschiedene Prozessmethoden zur Schaffung von Innovationen kennen und vergleichen;
– Methoden zur Gestaltung einer Innovationskultur, die Innovationen fördert kennen und beschreiben.
Bereich Grundlagen Projektmanagement:
Begriffe im Kontext des Projektmanagements; ICB; PMBOK; SCRUM.
Bereich Grundlagen Innovationsmanagement:
Begriffe im Kontext des Innovationsmanagements; Lineare und agile Innovationsprozessmodelle (zB Stage-Gate-Prozess und Design Thinking).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement
– Projektemanagement anhand einfacher Aufgabenstellungen in Grundzügen anwenden.
Bereich Innovationsmanagement
– Innovationsmanagement unter Verwendung linearer und agiler Prozessmethoden anwenden.
Bereich Projektmanagement:
Projektorganisation, Risikomanagement, Qualitätsmanagement.
Bereich Innovationsmanagement:
Prozessmethoden im Kontext des Innovationsmanagements; Lineare und agile Innovationsprozessmodelle (zB Stage-Gate-Prozess und Design Thinking).
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Interiordesign
– wesentliche Gestaltungsgesetze, Wirkungen und Einsatzbereiche verschiedener Gestaltungstechniken in Bezug auf Interiordesign beschreiben und anwenden.
Bereich Surfacedesign
– grundlegende Elemente des Surfacedesigns benennen und in spezifischen Beispielen anwenden.
Bereich Interiordesign:
Grundlagen der Innenraumgestaltung; Basiswissen in den Bereichen Ergonomie, Raumnutzung und Raumfunktion; Bedarfsanalyse; einfache Innenraumkonzepten und -plänen.
Bereich Surfacedesign:
Grundlagen und Prinzipien der Motiventwicklung; einfache Rapportierungsformen, Raster, Versatz.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Interiordesign
– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung erläutern und an themenbezogenen Aufgaben des Interiordesigns anwenden.
Bereich Surfacedesign
– Elemente des Surfacedesigns in spezifischen Gestaltungsaufgaben mit Bezug auf unterschiedlichen Techniken und Materialien beschreiben und anwenden.
Bereich Interiordesign:
Innenraumgestaltungskonzepte; Pläne; Materialien, Oberflächen, Belichtung, Beleuchtung Raumwirkung; Möblierungsplan und Raumansichten; Projektphasen; Stile; Grundlagen der Raumwirkung.
Bereich Surfacedesign:
Rapportierungsformen; Grundlagen der Kollektionsentwicklung; Oberflächenlösungen unterschiedlicher Techniken und Anwendungen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Design
– Methoden der Entwurfs- und Projektentwicklung in Bezug auf spezifische Themen anwenden und optimieren;
– Gestaltungsgesetze, Gestaltungstechniken und Gestaltungsmethoden bei komplexen Aufgabenstellungen gezielt einsetzen, analysieren und reflektieren.
Bereich Interiordesign
– spezielle Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung in Bezug auf Themen des Interiordesigns anwenden und optimieren;
– komplexe Innenraumgestaltungskonzepte entwickeln und Pläne erstellen unter Berücksichtigung von Materialien, Oberflächen, Belichtung, Beleuchtung und Raumwirkung.
Bereich Surfacedesign
– spezielle Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung in Bezug auf Themen des Surfacedesigns anwenden und optimieren.
Bereich Design:
Projektmanagement: Ablaufplanung; Kostenplanung.
Bereich Interiordesign:
Komplexe Innenraumgestaltungskonzepte; Materialien, Oberflächen, Belichtung, Beleuchtung Raumwirkung; Bedarfsanalyse; Raumnutzung und Raumfunktion; Lichteinsatz; Farbeinsatz; Visualisierungsformen.
Bereich Surfacedesign:
Anwendungsbezogene Motiv- und Flächengestaltung; komplexe Rapportierungsformen; Farbeinsatz; Effektbetonung, Texturen; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Techniken und Anwendungen; Kollektion.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Design
– Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren und entwickeln;
– professionelle Gestaltungsmethoden auswählen und diese unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden.
Bereich Interiordesign
– spezielle Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung in Bezug auf Themen des Interiordesigns anwenden und optimieren.
Bereich Surfacedesign
– spezielle Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung in Bezug auf Themen des Surfacedesigns anwenden und optimieren;
– materialspezifische Konzepte, Simulation oder Modelle unter besonderer Berücksichtigung aktueller Designtrends entwerfen.
Bereich Design:
Projektmanagement; Qualitätsmanagement; Fehlerquellen und Lösungsansätze; Kostenplanung; Team- Building; Wettbewerbe, Ausschreibungen als Arbeitsfeld mit besonderen Rahmenbedingungen.
Bereich Interiordesign:
Komplexe Innenraumgestaltungskonzepte; Pläne; Materialien, Oberflächen, Belichtung, Beleuchtung und Raumwirkung; Umbau; Versorgungstechnik; Bauelemente; Trends in Innenarchitektur und Möbeldesign.
Bereich Surfacedesign:
Oberflächenlösungen für komplexe Anwendungen; Designtrends.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– Plandarstellungen und analoge Konstruktionsverfahren verstehen und in einem projektbezogenen Kontext anwenden;
– Konstruktionsverfahren und Gestaltungstechniken mittels CAD verstehen und in einem projektbezogenen Kontext anwenden;
– die Grundlagen gängiger Bildbearbeitungs- und Grafikprogramme verstehen und anwenden.
Bereich Designvisualisierung:
Normen; Plandarstellung analog; Mensch und Ergonomie.
Planzeichnen; Anwendung von 2D-CAD-Software im Bereich der Innenraumgestaltung.
Bildbearbeitung; Vektorgrafik; Motiventwicklung; einfache Mustererstellung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– Konstruktionsverfahren und Gestaltungstechniken mittels CAD in einem projektbezogenen Kontext anwenden;
– die Grundlagen gängiger Bildbearbeitungs- und Grafikprogramme verstehen und anwenden.
Bereich Designvisualisierung:
Anwendung von 2D- und 3D-CAD-Software im Bereich der Innenraumgestaltung.
Bildbearbeitung; Vektorgrafik; Muster, Raster, Struktur; Grundlagen Schrift, Layout und Satz; digitale Nachbearbeitung von CAD-Ausgabeformate aus dem Bereich der Innenraumgestaltung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– Konstruktionsverfahren und Gestaltungstechniken mittels CAD verstehen und in projektbezogenen Kontext anwenden;
– mit Bildbearbeitungsprogrammen komplexe Visualisierungen planen und umsetzen;
– experimentelle Musterungen und Rapportierformen projektbezogen planen und umsetzen.
Bereich Designvisualisierung:
Anwendung von 2D- und 3D-CAD-Software im Bereich der Innenraumgestaltung.
Bildbearbeitung; Compositing; Digital Painting; Vektorgrafik; digitale Nachbearbeitung von CAD-Ausgabeformate aus dem Bereich der Innenraumgestaltung.
Strukturen; Texturen; Experimental Pattern Design.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– Konstruktionsverfahren und Gestaltungstechniken mittels CAD verstehen und in projektbezogenen Kontext anwenden;
– mit Bildbearbeitungsprogrammen komplexe Visualisierungen planen und umsetzen;
– Grundlagen der generativen Mustergestaltung benennen und projektbezogen anwenden.
Bereich Designvisualisierung:
Anwendung von 2D- und 3D-CAD-Software im Bereich der Innenraumgestaltung.
Bildbearbeitung; Compositing; Digital Painting; digitale Nachbearbeitung von CAD-Ausgabeformate aus dem Bereich der Innenraumgestaltung.
Generatives Design; parametrische Verfahren.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– grundlegende gestalterische Techniken und bildnerische Darstellungsformen erklären und anwenden.
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Grundlagen der Licht- und Schattendarstellung; Grundlagen räumlicher Darstellung; Objekte im Raum; Grundlagen der Bildkomposition; Grundlagen der zeichnerischen und malerischen Natur- und Objektdarstellung; Grundlagen der Stilisierung und Abstraktion; einfache Kolorationstechniken für Pläne.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– grundlegende zwei- und dreidimensionale Darstellungsformen anwenden;
– Gestaltungsmittel und Gestaltungstechniken ihrer Wirkung entsprechend erklären und einsetzen.
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Farbe und Raum; Natur- und Objektdarstellung; verschiedene Abbildungsverfahren anwenden sowie räumliche zusammengesetzte Objekte konstruieren und in verschiedenen Abbildungsmethoden darstellen; Grundgesetze der perspektivischen Abbildung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– Phänomene der Wahrnehmung in Bezug auf Darstellungsformen und bildnerische Verfahren differenziert einsetzen.
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Erweiterung perspektivischer Darstellungen; Farbe und Raum; Natur- und Objektdarstellung; erweiterte Einbindung und Vernetzung unterschiedlicher Verfahren in spezifische Arbeitsaufgaben; Erweiterung des Repertoires an bildnerischen Verfahren und Techniken.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– Darstellungsformen, Phänomene der Wahrnehmung und unterschiedliche Darstellungsmittel analysieren und differenziert einsetzen.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation
– gestalterische Konzepte erstellen und fachadäquat präsentieren.
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Anwendungsbezogene, zielgruppenorientierte Aufgaben; Auseinandersetzung mit und Reflexion über individuelle bildnerische Ausdrucksformen; erweiterte Kompositions- und Gestaltungszusammenhänge.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:
Strategien zur Ideenfindung, Recherche, Informationsvernetzung; Interpretationsvielfalt; Werkpräsentationen und Werkdokumentationen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Materialbearbeitung
– grundlegende Verarbeitungstechniken von Holz, Metall, Kunststoff und Textilien in der Innenraumgestaltung und im Innenausbau beschreiben und diese zielorientiert anwenden.
Bereich Technologie
– die Eigenschaften von bau- und wohnspezifischen Werkstoffen und Materialien beschreiben, und anwendungsorientiert auswählen und kombinieren.
Bereich Materialbearbeitung:
Metall- und Holzwerkstätte –Verbindungsmethoden; Werkzeugkunde; Grundlagen Modellbau; Oberflächenmusterung; Textilbearbeitung.
Bereich Technologie:
Metall- und Holzwerkstätte- Werkzeugkunde; Textilverarbeitung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Materialbearbeitung
– grundlegende Verarbeitungstechniken von Holz, Metall, Kunststoff und Textilien in der Innenraumgestaltung und im Innenausbau beschreiben und diese zielorientiert anwenden.
Bereich Technologie
– die Eigenschaften von bau- und wohnspezifischen Werkstoffen und Materialien beschreiben, und anwendungsorientiert auswählen und kombinieren.
Bereich Materialbearbeitung:
Metall- und Holzwerkstätte – Komplexe Verbindungsmethoden; Werkzeugkunde; Modellbau; Oberflächenmusterung; Textilbearbeitung – Konfektionierung.
Bereich Technologie:
Metall- und Holzwerkstätte- Werkzeugkunde; Objektorientierte Schnittkonstruktion; Projektumsetzung; Projektpräsentation.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Designtheorie
– das reziproke Verhältnis von Produkt, neuen Technologien und Gesellschaft analysieren.
Bereich Designtheorie:
Fallstudien zu sozialen und kulturellen Gebrauchskontexten; Formgebung von Konsumprodukten als Manifestation kultureller, historischer, gesellschaftlicher und verfahrenstechnischer Entwicklungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Designtheorie
– designrelevante, sinnstiftende Relationen aus Phänomenen der Semiotik und der Ästhetik analysieren und in eigene Gestaltungsmethodologie integrieren.
Bereich Designtheorie:
Ästhetik als Kommunikationsinstrument auf semantischer und gestalterischer Ebene; die rhetorischen Figuren der Tropen in visueller Anwendung und zum Verständnis visueller Kommunikation; Rhetorik in der Sprache und im Design; Produktsemantik; Ornament als Symbolträger und Mittel der Kommunikation.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen
– die grundlegenden Elemente diverser Stilelemente einer Kunstepoche benennen und in ausgewählten Objekten wiedererkennen.
Bereich Designgeschichte
– Design als integrierten historischen, wirtschaftlichen und kulturellen Prozess erkennen und an Hand ausgewählter Beispiele analysieren.
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen:
Exemplarische Beispiele aus der Kunstgeschichte.
Bereich Designgeschichte:
Ausgewählte Beispiele aus der Designgeschichte.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen
– die grundlegenden Elemente diverser Stilelemente einer Kunstepoche benennen und in ausgewählten Objekten wiedererkennen.
Bereich Designgeschichte
– Design als integrierten historischen, wirtschaftlichen und kulturellen Prozess erkennen und an Hand ausgewählter Beispiele analysieren.
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen:
Exemplarische Beispiele aus der Kunstgeschichte.
Bereich Designgeschichte:
Ausgewählte Beispiele aus der Designgeschichte.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Marketing
– die Instrumente der Produkt-, Preis-, Distributions- und Kommunikationspolitik erklären und sie in Bezug zueinander setzen;
– den Aufbau und die Arbeitsprozesse von Unternehmen der Kreativwirtschaft erklären und diese analysieren.
Bereich Werbung
– Mechanismen und Phänomene werblicher Kommunikation, sowie die unterschiedlichen PR- und Werbemedien verstehen, Erfolgskriterien für effizientes, werbliches Kommunizieren erklären und Kommunikationskonzepte in ihrer Bedeutung erfassen.
Bereich Projekt
– Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements benennen und erklären.
Bereich Marketing:
Grundlagen des Marketings: Marketingziele; Marketinginstrumente; Marktforschung.
Bereich Werbung:
Zielgruppenanalyse, Marktbearbeitung, Markenaufbau; Kommunikationspolitik: Grundlagen der Kommunikationspolitik; Medienanalyse und -einsatz: Werbemittel; Werbeträger.
Bereich Projekt:
Grundlagen des Projektmanagements: Projektplanung; Arbeitsprozesse von Unternehmen; Aufbau- und Ablauforganisation.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Marketing
– wiedergeben, wie eine Marke/eine Organisation kommunizieren muss, um ihre Ziele zu erreichen und die Terminologie eines Marketingkonzepts wiedergeben;
– aus Markt und Zielgruppen eines Auftraggebers fundierte und begründbare Schlüsse für eine effiziente Strategie ableiten und diese entwickeln.
Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerke
– auf Basis der erarbeiteten Strategie ein Kommunikationskonzept erstellen, das von der kommunikativen Idee über die Definition der verschiedenen Maßnahmen bis hin zur Mediaplanung reicht;
– die regionalen und internationalen Interessensverbände und Plattformen benennen und diese nutzen.
Bereich Projekt
– Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektcontrollings benennen und erklären.
Bereich Marketing:
Analyse von Marketingkonzepten; Angewandte Kommunikationspolitik.
Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerke:
Werbeformen; Öffentlichkeitsarbeit; PR; Kommunikationsplanung; Mediaplanung; Zielgruppenanalyse; Fallstudien.
Bereich Projekt:
Vertiefendes Projektmanagement und Projektcontrollings: Soll-Ist-Vergleich, Projekthandbuch.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Personelle Kommunikation
– verbale und nonverbale Kommunikationstechniken in Gesprächen, Vorträgen und Präsentationen gezielt einsetzen;
– Diskussionen, Briefings und Teamsitzungen gezielt leiten und koordinieren.
Bereich Präsentationstechnik
– Botschaften zielgruppengerecht und medienadäquat aufbereiten.
Bereich Personelle Kommunikation:
Auftreten und Körperwahrnehmung, nonverbale Kommunikation, Sprechtechnik, Gesprächsführung, Moderation, Briefing, Grundlagen der Kommunikationspsychologie.
Bereich Präsentationstechnik:
Rhetorische Stilmittel, Argumentationsaufbau, Visualisierung, analoge und digitale Präsentationsmedien.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Präsentationstechnik
– verbale und nonverbale Kommunikationstechniken in Gesprächen, Vorträgen und Präsentationen gezielt einsetzen.
Bereich Strategische Kommunikation
– Botschaften zielgruppengerecht und medienadäquat aufbereiten;
– die branchenrelevanten digitalen und analogen Kommunikationskanäle für strategisches Marketing nutzen.
Bereich Präsentationstechnik:
Dramaturgie, Storytelling, Visualisierung, analoge und digitale Präsentationsmedien.
Bereich Strategische Kommunikation:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Medien- und Kreativwirtschaft, Corporate Communication, Spezifika klassischer und neuer Kommunikations- und Werbemittel.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– die Prinzipien der Theorie der Gestaltung und die Methoden des Entwurfsprozesses unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden;
– Ergebnisse des Entwurfsprozesses dokumentieren und präsentieren.
Bereich Designgrundlagen
– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung auswählen, begründen und in Bezug auf spezifische Themen anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Aufgaben; aufgabenbezogene Ideenbewertung; fachbezogene grundlegende Gestaltungs- und Entwurfsmethoden.
Grundlegende Präsentationstechniken, beispielsweise Skizze, Zeichnung, Modell, Plan.
Bereich Designgrundlagen:
Übungen zur strukturierten Ideenfindung; Konzeptentwicklung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– vertiefte Analysemethoden anwenden, eine individuelle Portfoliomappe erstellen und dabei die Grundprinzipien der Layoutierung anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Präsentationsmappe analog und digital erstellen; schwerpunktbezogene, lehrstoffübergreifende Kurzprojekte oder Wettbewerbe.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Designgrundlagen
– Produktdesignvarianten und Typologien anhand komplexer Aufgabenstellungen erstellen.
Bereich Designgrundlagen:
Schwerpunktrelevante Teamprojekte; analoge und digitale Darstellungen; Teampräsentationen; Exkursion.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Designgrundlagen
– Designobjekte analysieren und bewerten und eine vertriebs- und verkaufsrelevante Perfektionierung durchführen.
Bereich Designgrundlagen:
Schwerpunktrelevante Produktdesignentwicklungen, analoge und digitale Darstellungen, Wettbewerbspräsentationen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Designgrundlagen
– Grundlagen der Bild- und Layoutbearbeitung inkl. CAD Grundlagen projektorientiert anwenden.
Bereich Designgrundlagen:
Layoutmappe; Projekte und Portfolioblätter; CAD Zeichnungen 2D.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– komplexe Projekte zusammenführen und mittels CAD und 3D Technologien exemplarisch umsetzen.
Bereich Designvisualisierung:
Digitale Portfoliomappe; 3D CAD Pläne.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– 3D Modellierungen erstellen und einfache Visualisierungen anfertigen.
Bereich Designvisualisierung:
Organische Formen mit Visualisierungen und Prototypen darstellen.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– 3D Visualisierungen verfeinern und daraus bewegte Bilder inkl. Material- und Oberflächenstrukturen erstellen.
Bereich Designvisualisierung:
Grundlagen Kurzfilm und Animation; Prototypenbau mit 3D Druck und Lasercutter.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Darstellungstechniken
– erweiterte Darstellungen von Objekten im Raum zeichnerisch darstellen.
Bereich Grundlagen der Darstellungstechniken:
Vertiefte Werkzeuge, komplexe Körper.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Darstellungstechniken
– erweiterte Darstellungstechniken projektorientiert anwenden.
Bereich Grundlagen der Darstellungstechniken:
Verfeinerte Skizziertechniken.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Vertiefung der Darstellungstechniken
– erweiterte Darstellungstechniken projektorientiert anwenden.
Bereich Vertiefung der Darstellungstechniken:
Verfeinerte Skizziertechniken.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Vertiefung der Darstellungstechniken
– erweiterte Darstellungstechniken projektorientiert anwenden.
Bereich Vertiefung der Darstellungstechniken:
Verfeinerte Skizziertechniken.
Siehe das gleichnamige Pflichtmodul im Abschnitt B. mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Modellbau
– projektspezifisch Prototypen mit relevanten Materialien erstellen.
Bereich Modellbau:
Projektumsetzung; Projektpräsentation.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Modellbau
– projektspezifisch Prototypen mit relevanten Materialien erstellen.
Bereich Modellbau:
Projektumsetzung; Projektpräsentation.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Modellbau
– projektspezifisch Prototypen mit relevanten Materialien erstellen.
Bereich Modellbau:
Projektumsetzung; Projektpräsentation.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Modellbau
– projektspezifisch Prototypen mit relevanten Materialien erstellen.
Bereich Modellbau:
Projektumsetzung; Projektpräsentation.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen
– die grundlegenden Elemente diverser Stilelemente einer (abendländischen) Kunstepoche benennen, in ausgewählten Objekten wiedererkennen und zu den bekannten künstlerischen Systemen aus früheren Epochen in Beziehung setzen.
Bereich gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur
– die soziokulturellen Hintergründe einer jeweiligen Kunstepoche im Kontext von Gestaltung erkennen und mit gegenwärtigen Tendenzen verknüpfen.
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen:
Mittelalter bis Anfang 20. Jh.
Bereich gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur:
Mittelalter bis Anfang 20. Jh.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen
– die grundlegenden Elemente diverser Stilelemente einer Kunstepoche benennen, in ausgewählten Objekten wiedererkennen, zu den bekannten künstlerischen Systemen aus früheren Epochen in Beziehung setzen und mit gegenwärtigen Tendenzen verknüpfen.
Bereich gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur
– die soziokulturellen Hintergründe einer jeweiligen Kunstepoche im Kontext von Gestaltung erkennen und mit gegenwärtigen Tendenzen verknüpfen.
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen:
Klassische Moderne (Bauhaus) bis zu aktuellen Tendenzen im 21. Jh.
Bereich gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur:
Klassische Moderne (Bauhaus) bis zu aktuellen Tendenzen im 21. Jh.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Raumproportion und Raumanforderungen
– die wesentlichen Anforderungen an Räume definieren und in ersten Plandarstellungen umsetzen.
Bereich Wohnraumgestaltung
– privaten Wohnraum gestalten, planen und entwerfen und in zweidimensionalen Darstellungen ausdrücken.
Bereich Raumproportion und Raumanforderungen:
Plandarstellung; Basiswissen zu Türen und Fenster; Darstellung in Grundriss und Ansichtsplänen; Umgang mit Maßstäben; graphische Ausdrucksformen mit verschiedenen Werkzeugen erlernen; Grundlagen CAD Darstellung.
Bereich Wohnraumgestaltung:
Grundlagen der Wohnraumplanung; Psychologische und physiologische Anforderungen an Wohnräume; Akustische Anforderungen; Masse für Einrichtungsgegenstände und Möbel; Anforderungen an Küche und Bad.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Organisationsplanung
– Arbeitsablaufe organisieren und in Form von Ablaufplänen einen Bürobetrieb räumlich organisieren und plandarstellungsgerecht ausdrücken.
Bereich Büroeinrichtung
– Entwurfsplanungen zum Thema Office Gestaltung erstellen und dreidimensionale Perspektivzeichnungen in kolorierter Form erstellen.
Bereich Organisationsplanung:
Basiswissen zu Büromöbel und Bedarfsanforderungen in einem Büro; Grundlagen zu Akustik; Beleuchtung und Farbempfinden.
Bereich Büroeinrichtung:
Plandarstellung; dreidimensionale Darstellung und graphische Präsentationszeichnung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Gastronomieplanung
– im spezifischen Bereich einer Gastronomieplanung die Arbeitsabläufe planerisch ordnen und entsprechende Raumgestaltungen erstellen.
Bereich Gastronomieplanung:
Basiswissen zu Thema Gastronomie; Maßanforderungen an Räume; Gerätemasse; Betriebsanlagengesetze; Arbeitnehmerschutzgesetze; Barrierefreiheit; Lüftung und Heizung; Brandwiderstandsklassen von Materialien.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Ausstellunsgplanung
– vorgegebene Recherchen zu verschiedensten Themen in Präsentationsabläufe umwandeln und eine visuelle Vermittlung an Ausstellungsbesucher gestalten.
Bereich Ausstellungsplanung:
Basiswissen zu Ausstellungsgestaltung; Ausstellungssysteme; spezielle Ausstellungs- und Präsentationsbeleuchtung; akustische Elemente zur Steuerung des Besucherverhaltens; Gestaltung von Ausstellungsträgern und Vitrinen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Plandarstellung
– die Bild bzw. Symbolsprache erfassen und international gültige Baupläne lesen bzw. die Symbolsprache identifizieren.
Bereich Baukonstruktion
– ein Einschätzen der auftretenden Kräfte treffen und Umsetzungsvorschläge bezogen auf statische Erfordernisse an einem Gebäude erarbeiten.
Bereich Gründungen
– die erforderlichen Maßnahmen im Bereich von Gebäudefundamentierung und Gebäude-Abdichtung erkennen.
Bereich Plandarstellung:
Maßstabsgerechtes Zeichnen, Ö-Norm der Plandarstellung, Regelungen der Bebaubarkeit eines Grundstückes, Grenzvermessung und Grenzkataster, Höhenvermessung bezogen auf Adria Null, Darstellung in verschiedenen Maßstäben, Einreichplanung, Polierplanung, Detailzeichnung, Betriebsanlagenplanung, Einsatz von CAD Programmen zur Darstellung diverser Planungen, Darstellung von Bauteilen in dreidimensionaler Form, Kotierung der Pläne.
Bereich Baukonstruktion:
Statische Grundregeln, Konstruktionsprinzipien zur Errichtung verschiedenster Gebäude und deren Nutzungsmöglichkeiten, Raumbedarf ermitteln, Erstellung eines Raumbuches, Wohnfunktionen, Ablauforganisation.
Bereich Gründungen:
Sicherungsmaßnahmen zu Böschung und Baugrube, Bodenverbesserung, Wasserhaltung, Aushubverfahren, Sicherungsmaßnahmen an Nachbargebäuden, Maßnahmen zur Erdbebensicherheit, Setzungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Fundament
– die unterschiedlichen Lastableitungen erkennen und einer diesbezüglichen Fundamentierung zuführen.
Bereich Kellermauerwerk
– die verschiedensten Kellermauerwerke entsprechend den Erfordernissen der Statik Feuchtigkeits-Isolierung und Wärmedämmung benennen.
Bereich Vertikale Tragkonstruktionen
– die Aufgaben der vertikalen Tragkonstruktion erkennen und dementsprechende Wandaufbauten konzipieren.
Bereich Horizontale Tragwerke
– die Verformung durch ruhende, bewegende und temporäre Lasten einschätzen bzw. den verschiedensten Deckenkonstruktions-Systemen je Anforderung zuordnen.
Bereich Dachkonstruktion
– begründen, warum spezifische Dachformen anzuwenden sind und welche Vor- und Nachteile jeweils damit in Verbindung stehen.
Bereich Fundament:
Statische Systeme, Eigenlast, Nutzlast, temporäre Lasten.
Bereich Kellermauerwerk:
Kapillarbrechende Schichten, Sauberkeitsschicht, Wärmedämmung, Feuchtigkeitssperre, Anschlussfuge Bodenplatte zu vertikalem Mauerwerk, Verhinderung von Setzung im Arbeitsgraben.
Bereich Vertikale Tragkonstruktionen:
Historische Wandkonstruktionen in verschiedensten Materialien, Lastabtragung, akustische Aufgaben der Wand, Wärmeisolierung, Feuchtigkeitsisolierung, Fenster und Türöffnungen, Überlager. Berechnung von Steigungsverhältnissen der Stiegenanlagen.
Bereich Horizontale Tragwerke:
Historische Deckensysteme wie Gewölbe, Dübelbaumdecke und Tramdecke. Aufbau einer Betondecke, Spannrichtungen, Stahlbewehrung, Einhängesteindecke, Teilmontagedecke, Vollmontagedecke, Ortsbetondecke. auskragende Bauteile.
Bereich Dachkonstruktion:
Fachbegriffe der Dachkonstruktion und Dachformen, Sparrendach, Pfettendach, Kehlbalkendach, Hängekonstruktionen, Dachaufbau, Deckungsmaterial, Flachdachausbildungen, Kaltdach, Warmdach, Umkehrdach, Wasserableitung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Innenausbau – Trockenbau
– die verschiedenen Gewerke erkennen und auf Grund von Basiswissen zu allen Handwerkerleistungen die Innenraumplanung gestalten.
Bereich Haustechnik
– Funktionsgrundlagen erkennen und Systemaufbau zu den jeweiligen Themen konzipieren.
Bereich Innenausbau – Trockenbau:
Zwischenwände gemauert bzw. als Ständerwandkonstruktion, Einbau von Fenster und Türkonstruktionen, Dachausbau mit Gipskartonplatten, akustische Maßnahmen und deren Materialien, Estrichaufbau und deren Wirkung, optische Gestaltungsmöglichkeiten. Innenputz, Plattenmaterialien für den Innenausbau, Baubeschlägetechnik, Möbelbeschläge, Ausstattung für Sanitäreinrichtungen, Wasserablauf und Zulauf, Kamine und Kachelöfen.
Bereich Haustechnik:
Heizungsanlagen und deren Brennstoffe, Wärmeverteilung im Gebäude, Radiatorenheizung, Konvektorenheizung, Flächenheizung, Primär und Sekundär Heizkreise, Brauchwasseraufbereitung, Solarenergie, Photovoltaik, Energiesparende Maßnahmen, Erdwärme, Wärmepumpen.
Lüftungsanlagen und deren Verteilungssysteme im Gebäude, Luftbefeuchtung, Luftfilterung, kontrollierte Wohnraumlüftung, Wärmerückgewinnung.
Elektrische Gebäudeinstallation, Darstellung der Plansymbole, Schaltungsvarianten, Bussysteme. Lichtkonzepte, Begriffe der Lichttechnik, Lumen, Watt, Candela, Tageslicht und Kunstlicht, Farbwiedergabewerte von Licht, Leuchtmittel, Energiesparende Beleuchtungssysteme, LED Beleuchtung, Grundlagen der Ausstellungbeleuchtung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Industriebausysteme
– in Entwurfskonzept eines Gebäudes in materialspezifische Konstruktionen umwandeln und die erforderlichen Pläne und Darstellungen dazu erarbeiten.
Bereich Fassadentechnik
– Strukturen und Erscheinungsbilder der Gebäudefronten gestalten.
Bereich Industriebausysteme:
Beton – Punktfundamentierung, Betonfertigteile, Säulen Träger Systeme, moderne Konstruktionsmethoden der Holztechnologie, Stahlprofile und Formrohre, Stahlbaukonstruktionen. Stiegenanlagen, Barrierefreie Zugangsmöglichkeiten, Flachdachbelichtung, abgehängte Deckensysteme, Wandverkleidungen.
Bereich Fassadentechnik:
Vorgehängte Fassadenelemente aus PU-geschäumten Paneelen, Glasfassaden und Glashaltesysteme, Glasqualitäten und Sicherheitsmerkmale, Sonnenschutzanlagen, Fassaden aus Holz, Fassaden aus witterungsbeständigen Plattenmaterialien.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Farbenlehre
– grundlegende Kenntnis der Farbenlehre sowohl in deren formaler als auch psychologischer Auswirkung und die gestalterischen und konstruktiven Zusammenhänge im Hinblick auf raum- bzw. objektbezogene Designlösungen und deren Anwendungsmöglichkeiten und darstellerische Umsetzung kennen und anwenden.
Bereich Grundlagen der Farbenlehre:
Farbenlehre, Anwendungsübungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Farbenlehre
– grundlegende Kenntnis der Formenlehre sowohl in deren formaler als auch psychologischer Auswirkung und die gestalterischen und konstruktiven Zusammenhänge im Hinblick auf raum- bzw. objektbezogene Designlösungen und deren Anwendungsmöglichkeiten und darstellerische Umsetzung kennen und anwenden.
Bereich Grundlagen der Farbenlehre:
Morphologie der Grundformen Kreis, Quadrat und Dreieck sowie modularen Grundlagen. Anwendungsübungen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Farbenlehre
– eine eigene Form- und Farbensprache und eine eigene kulturelle Identität und ein gestalterisches Verantwortungsbewusstsein entwickeln und mit gestalterischer Kreativität anwenden.
Bereich Farbenehre:
Kreativprojekte, neue Farb- und Lichttechnologien.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Farben- und Formenlehre
– eine eigene Form- und Farbensprache und eine eigene kulturelle Identität und ein gestalterisches Verantwortungsbewusstsein entwickeln und mit gestalterischer Kreativität anwenden.
Bereich Farben- und Formenlehre:
Kreativprojekte, neue Farb- und Lichttechnologien.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– die Prinzipien der Theorie der Gestaltung und die Methoden des Entwurfsprozesses unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden;
– Ergebnisse des Entwurfsprozesses dokumentieren und präsentieren.
Bereich Designgrundlagen
– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung auswählen, begründen und in Bezug auf spezifische Themen anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Aufgaben; aufgabenbezogene Ideenbewertung; fachbezogene grundlegende Gestaltungs- und Entwurfsmethoden.
Grundlegende Präsentationstechniken, beispielsweise Skizze, Zeichnung, Modell, Plan.
Bereich Designgrundlagen:
Übungen zur strukturierten Ideenfindung; Konzeptentwicklung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– die Prinzipien der Theorie der Gestaltung und die Methoden des Entwurfsprozesses unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden,
– Ergebnisse des Entwurfsprozesses dokumentieren und präsentieren.
Bereich Designgrundlagen
– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung auswählen, begründen und in Bezug auf spezifische Themen anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Aufgaben; aufgabenbezogene Ideenbewertung; fachbezogene grundlegende Gestaltungs- und Entwurfsmethoden.
Grundlegende Präsentationstechniken, beispielsweise Skizze, Zeichnung, Modell, Plan, Werkstattzeichnung, Visualisierung.
Bereich Designgrundlagen:
Übungen zur strukturierten Ideenfindung; Konzeptentwicklung;
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– die Prinzipien der Theorie der Gestaltung und die Methoden des Entwurfsprozesses unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden;
– Ergebnisse des Entwurfsprozesses dokumentieren und präsentieren.
Bereich Designgrundlagen
– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung auswählen, begründen und in Bezug auf spezifische Themen anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Aufgaben; aufgabenbezogene Ideenbewertung; fachbezogene grundlegende Gestaltungs- und Entwurfsmethoden.
Grundlegende Präsentationstechniken, beispielsweise Skizze, Zeichnung, Modell, Plan, Werkstattzeichnung, Visualisierung.
Bereich Designgrundlagen:
Übungen zur strukturierten Ideenfindung; Konzeptentwicklung;
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– die Prinzipien der Theorie der Gestaltung und die Methoden des Entwurfsprozesses unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden;
– Ergebnisse des Entwurfsprozesses dokumentieren und präsentieren.
Bereich Designgrundlagen
– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung auswählen, begründen und in Bezug auf spezifische Themen anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Aufgaben; aufgabenbezogene Ideenbewertung; fachbezogene grundlegende Gestaltungs- und Entwurfsmethoden.
Grundlegende Präsentationstechniken, beispielsweise Skizze, Zeichnung, Modell, Plan, Werkstattzeichnung, Visualisierung.
Bereich Designgrundlagen:
Übungen zur strukturierten Ideenfindung; Konzeptentwicklung.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– die Prinzipien der Theorie der Gestaltung und die Methoden des Entwurfsprozesses unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden;
– Ergebnisse des Entwurfsprozesses dokumentieren und präsentieren.
Bereich Designgrundlagen
– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung auswählen, begründen und in Bezug auf spezifische Themen anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Aufgaben; aufgabenbezogene Ideenbewertung; fachbezogene grundlegende Gestaltungs- und Entwurfsmethoden.
Grundlegende Präsentationstechniken, beispielsweise Skizze, Zeichnung, Modell, Plan, Werkstattzeichnung, Visualisierung.
Bereich Designgrundlagen:
Übungen zur strukturierten Ideenfindung; Konzeptentwicklung;
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– die Prinzipien der Theorie der Gestaltung und die Methoden des Entwurfsprozesses unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden;
– Ergebnisse des Entwurfsprozesses dokumentieren und präsentieren.
Bereich Designgrundlagen
– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung auswählen, begründen und in Bezug auf spezifische Themen anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Aufgaben; aufgabenbezogene Ideenbewertung; fachbezogene grundlegende Gestaltungs- und Entwurfsmethoden.
Grundlegende Präsentationstechniken, beispielsweise Skizze, Zeichnung, Modell, Plan, Werkstattzeichnung, Visualisierung.
Bereich Designgrundlagen:
Übungen zur strukturierten Ideenfindung; Konzeptentwicklung;
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen digitaler Werkzeuge
– grundlegende daten- und netzwerktechnische Zusammenhänge von Hard- und Softwaresystemen kennen und aufgabenspezifisch anwenden.
Bereich Designvisualisierung
– die wesentlichen Softwareanwendungen und deren Komponenten sowie deren Arbeitsabläufe nennen und anwenden.
Bereich Grundlagen digitaler Werkzeuge:
Datensicherheit; Datengröße; Datenformate; Netzwerkstrukturen.
Bereich Designvisualisierung:
Schwerpunktspezifische Softwareanwendungen, beispielsweise pixel- und vektorbasierte Standardprogramme.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– die wesentlichen Softwareanwendungen und deren Komponenten sowie deren Arbeitsabläufe nennen und anwenden.
Bereich Designvisualisierung:
Schwerpunktspezifische Softwareanwendungen, beispielsweise pixel- und vektorbasierte und layoutorientierte Standardprogramme.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– designspezifische, integrierte Softwareanwendungen und deren Komponenten sowie deren Arbeitsabläufe nennen und anwenden.
Bereich Rapid Prototyping
– grundlegende Aspekte und Einsatzmöglichkeiten für Rapid Prototyping Technologien nennen.
Bereich Designvisualisierung:
Schwerpunktspezifische Softwareanwendungen, beispielsweise pixel- und vektorbasierte 2D- und 3D-Standardprogramme.
Bereich Rapid Prototyping:
Grundlegende 2D- und 3D-Fertigungsverfahren, beispielsweise Drucken, Laser- und Wasserstrahlschneiden, Lasersintern, Stereolithographie, Binder Jetting und andere subtraktive und generative Fertigungsverfahren.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– designspezifische, integrierte Softwareanwendungen und deren Komponenten sowie deren Arbeitsabläufe nennen und anwenden.
Bereich Rapid Prototyping
– grundlegende Aspekte und Einsatzmöglichkeiten für Rapid Prototyping Technologien nennen.
Bereich Designvisualisierung:
Schwerpunktspezifische Softwareanwendungen, beispielsweise pixel- und vektorbasierte 2D- und 3D-Standardprogramme.
Bereich Rapid Prototyping:
Grundlegende 2D- und 3D-Fertigungsverfahren, beispielsweise Drucken, Laser- und Wasserstrahlschneiden, Lasersintern, Stereolithographie, Binder Jetting und andere subtraktive und generative Fertigungsverfahren.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien nennen und deren Bedeutung für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt erläutern und bewerten.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit nennen, erläutern und bewerten.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung ausgewählter Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Glas, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien nennen und deren Bedeutung für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt erläutern und bewerten.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit nennen, erläutern und bewerten.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung ausgewählter Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Glas, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien nennen und deren Bedeutung für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt erläutern und bewerten.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit nennen, erläutern und bewerten.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung ausgewählter Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Glas, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien nennen und deren Bedeutung für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt erläutern und bewerten.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit nennen, erläutern und bewerten.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung ausgewählter Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Glas, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Darstellungstechniken
– grundlegende Darstellungen von Objekten und Raum zeichnerisch anwenden;
– Skizzieren als integralen Bestandteil des Designprozesses anwenden.
Bereich Grundlagen der Darstellungstechniken:
Grundlegende Werkzeuge, Grundkörper, Ansichten, Perspektiven. Skizziertechniken.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Darstellungstechniken
– grundlegende Darstellungen von Objekten und Raum zeichnerisch anwenden;
– Skizzieren als integralen Bestandteil des Designprozesses anwenden.
Bereich Grundlagen der Darstellungstechniken:
Werkzeuge, Komposition, Licht und Schatten. Skizziertechniken.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Materialbearbeitung
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung die entsprechenden Werkstoffe auswählen und ihre Bearbeitungsmöglichkeiten anwenden.
Bereich Technologie
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Fertigungsverfahren beschreiben, vergleichen und auswählen; unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Werkzeuge und Vorrichtungen den Materialien entsprechend fachgerecht anwenden.
Bereich Arbeitsorganisation
– Arbeitsschritte den Werkstoffen bzw. Verfahren entsprechend organisieren;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz anwenden.
Bereich Materialbearbeitung:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe und Fertigungsverfahren.
Bereich Technologie:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren, Anlagen und Geräte; Fertigungsverfahren im handwerklichen und industriellen Kontext.
Bereich Arbeitsorganisation:
Werkstättenorganisation; Ablauforganisation; Fertigungs- und Produktionsprozesse; Ökologie; Ökonomie.
Sicherheitsbestimmungen; Evaluierung des Arbeitsplatzes; Maßnahmen zur Gefahrenverhütung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Materialbearbeitung
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung die entsprechenden Werkstoffe auswählen und ihre Bearbeitungsmöglichkeiten anwenden.
Bereich Technologie
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Fertigungsverfahren beschreiben, vergleichen und auswählen; unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Werkzeuge und Vorrichtungen den Materialien entsprechend fachgerecht anwenden.
Bereich Arbeitsorganisation
– Arbeitsschritte den Werkstoffen bzw. Verfahren entsprechend organisieren;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz anwenden.
Bereich Materialbearbeitung:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe und Fertigungsverfahren.
Bereich Technologie:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren, Anlagen und Geräte; Fertigungsverfahren im handwerklichen und industriellen Kontext.
Bereich Arbeitsorganisation:
Werkstättenorganisation; Ablauforganisation; Fertigungs- und Produktionsprozesse; Ökologie; Ökonomie.
Sicherheitsbestimmungen; Evaluierung des Arbeitsplatzes; Maßnahmen zur Gefahrenverhütung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Materialbearbeitung
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung die entsprechenden Werkstoffe auswählen und ihre Bearbeitungsmöglichkeiten anwenden.
Bereich Technologie
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Fertigungsverfahren beschreiben, vergleichen und auswählen; unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Werkzeuge und Vorrichtungen den Materialien entsprechend fachgerecht anwenden.
Bereich Arbeitsorganisation
– Arbeitsschritte den Werkstoffen bzw. Verfahren entsprechend organisieren;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz anwenden.
Bereich Materialbearbeitung:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe und Fertigungsverfahren.
Bereich Technologie:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren, Anlagen und Geräte; Fertigungsverfahren im handwerklichen und industriellen Kontext.
Bereich Arbeitsorganisation:
Werkstättenorganisation; Ablauforganisation; Fertigungs- und Produktionsprozesse; Ökologie; Ökonomie.
Sicherheitsbestimmungen; Evaluierung des Arbeitsplatzes; Maßnahmen zur Gefahrenverhütung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Materialbearbeitung
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung die entsprechenden Werkstoffe auswählen und ihre Bearbeitungsmöglichkeiten anwenden.
Bereich Technologie
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Fertigungsverfahren beschreiben, vergleichen und auswählen; unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Werkzeuge und Vorrichtungen den Materialien entsprechend fachgerecht anwenden.
Bereich Arbeitsorganisation
– Arbeitsschritte den Werkstoffen bzw. Verfahren entsprechend organisieren;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz anwenden.
Bereich Materialbearbeitung:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe und Fertigungsverfahren.
Bereich Technologie:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren, Anlagen und Geräte; Fertigungsverfahren im handwerklichen und industriellen Kontext.
Bereich Arbeitsorganisation:
Werkstättenorganisation; Ablauforganisation; Fertigungs- und Produktionsprozesse; Ökologie; Ökonomie.
Sicherheitsbestimmungen; Evaluierung des Arbeitsplatzes; Maßnahmen zur Gefahrenverhütung.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Materialbearbeitung
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung die entsprechenden Werkstoffe auswählen und ihre Bearbeitungsmöglichkeiten anwenden.
Bereich Technologie
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Fertigungsverfahren beschreiben, vergleichen und auswählen; unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Werkzeuge und Vorrichtungen den Materialien entsprechend fachgerecht anwenden.
Bereich Arbeitsorganisation
– Arbeitsschritte den Werkstoffen bzw. Verfahren entsprechend organisieren;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz anwenden.
Bereich Materialbearbeitung:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe und Fertigungsverfahren.
Bereich Technologie:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren, Anlagen und Geräte; Fertigungsverfahren im handwerklichen und industriellen Kontext.
Bereich Arbeitsorganisation:
Werkstättenorganisation; Ablauforganisation; Fertigungs- und Produktionsprozesse; Ökologie; Ökonomie.
Sicherheitsbestimmungen; Evaluierung des Arbeitsplatzes; Maßnahmen zur Gefahrenverhütung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Designprozess
– Rahmenbedingungen für kreative Prozesse nennen und analysieren;
– verschiedene Kreativitätstechniken nennen und beispielhaft anwenden.
Bereich Designtheorie
– Funktionsebenen des Designs nennen und an Hand von ausgewählten Beispielen erkennen.
Bereich Designprozess:
Modelle des Designprozesses.
Brainstorming, 6-3-5 Methode, Brainwriting, Mindmapping, Analogienbildung.
Bereich Designtheorie:
Praktische Funktion, ästhetische Funktion, symbolische Funktion, Anzeichenfunktion.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Designtheorie
– die Prinzipien der Theorie der Gestaltung nennen und wiedergeben.
Bereich Designgeschichte
– ausgewählte Beispiele der Designgeschichte in ihrem funktionellen Zusammenhang nennen und wiedergeben.
Bereich Designtheorie:
Wahrnehmung, Proportionslehre, Gestalttheorie.
Bereich Designgeschichte:
Exemplarische Beispiele der Designgeschichte.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Designtheorie
– die Grundlagen Semiotik in ausgewählten Beispielen anwenden.
Bereich Designgeschichte
– ausgewählte Beispiele der Designgeschichte in ihrem funktionellen Zusammenhang nennen und wiedergeben.
Bereich Designtheorie:
Grundlagen der Semiotik.
Bereich Designgeschichte:
Exemplarische Beispiele vom Bauhaus bis zur Gegenwart.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Designgeschichte
– ausgewählte Beispiele der Designgeschichte in ihrem funktionellen Zusammenhang nennen und wiedergeben.
Bereich Designgeschichte:
Exemplarische Beispiele vom Bauhaus bis zur Gegenwart.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen
– die grundlegenden Elemente diverser Stilelemente einer Kunstepoche benennen und in ausgewählten Objekten wiedererkennen.
Bereich Gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur
– die soziokulturellen Hintergründe für die Entstehung und Bedeutung einer Gesellschaft erkennen.
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen:
Antike bis Mittelalter (Beginn der Neuzeit).
Bereich Gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur:
Antike bis Mittelalter (Beginn der Neuzeit).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen
– die grundlegenden Elemente diverser Stilelemente einer Kunstepoche benennen und in ausgewählten Objekten wiedererkennen.
Bereich Gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur
– die soziokulturellen Hintergründe für die Entstehung und Bedeutung einer Gesellschaft erkennen.
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen:
Renaissance bis 18. Jh.
Bereich Gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur:
Renaissance bis 18. Jh.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen
– die grundlegenden Elemente diverser Stilelemente einer Kunstepoche benennen und in ausgewählten Objekten wiedererkennen.
Bereich Gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur
– die soziokulturellen Hintergründe für die Entstehung und Bedeutung einer Gesellschaft erkennen.
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen:
Ende 18. Jh bis Anfang 20. Jh.
Bereich Gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur:
Ende 18. Jh bis Anfang 20. Jh.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen
– die grundlegenden Elemente diverser Stilelemente einer Kunstepoche benennen und in ausgewählten Objekten wiedererkennen.
Bereich Gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur
– die soziokulturellen Hintergründe für die Entstehung und Bedeutung einer Gesellschaft erkennen.
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen:
Klassische Moderne bis Gegenwart (21. Jh.).
Bereich Gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur:
Klassische Moderne bis Gegenwart (21. Jh.).
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Dokumentation und 2D-Ableitung
– aus digitalen Modellen technische Zeichnungen erstellen;
Bereich Fertigung
– projektspezifisch grundlegende Prinzipien der material- und fertigungsgerechten Konstruktion anwenden.
Bereich Dokumentation und 2D-Ableitung:
Normgerechte Planerstellung, Archivierung.
Bereich Fertigung:
Fertigungsverfahren (zB Spritzguss, Tiefziehen, Blechverarbeitung).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Digitale Renderings
– aus eigenen virtuellen Modellen digitale Renderings erstellen.
Bereich Freiformflächen
– grundlegende Operationen mit Freiformflächen durchführen.
Bereich Digitale Renderings:
Umraum konstruieren, Beleuchtung; Kameraeinstellungen.
Bereich Freiformflächen:
Merkmale von Freiformflächen; Überprüfung der Oberflächenqualität.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellungstechnik
– komplexe Formen in Ansichten, Perspektiven und Schnitten sowie in verschiedenen fachspezifischen Zeichentechniken darstellen.
Bereich Layout
– Entwürfe präsentationsreif ausarbeiten.
Bereich Darstellungstechnik:
Parallelprojektionen, Perspektive, Schnitte; komplexe Formen aus zusammengesetzten Grundkörpern; Package-Zeichnung; Zeichenmittel (zB Stifte, Marker, Kreide, Gouache); Designentwurfsplan.
Bereich Layout:
Typographie und Layout, Produktgrafik; Konzeption und Gestaltung von Präsentationsplakaten; digitale Bildbearbeitung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellungstechnik
– verschiedene Materialien zeichnerisch darstellen.
Bereich Portfolio
– Gestaltungsgrundsätze auf das eigene Portfolio anwenden.
Bereich Darstellungstechnik:
Zeichentechniken zur Materialdarstellung (zB Holz, Metall, Kunststoff, transparente Materialien, leuchtende Objekte, Leder); Frottage-Technik; digitale Bildbearbeitung.
Bereich Portfolio:
Konzeption und Gestaltung von Portfolios; Typographie und Layout; Logoentwurf; digitale Bildbearbeitung.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Designbriefing
– Designbriefings erstellen.
Bereich Corporate Design
– Corporate Designs analysieren und deren Bedeutung für ein Unternehmen erklären.
Bereich Designbriefing:
Zielgruppe, Markt; technisch-wirtschaftliche Anforderungen.
Bereich Corporate Design:
Corporate Identity; Corporate Colors; Corporate-Design-Handbuch.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Corporate Design
– eigenständig Konzepte für Corporate Designs erarbeite.
Bereich Corporate Design:
Corporate Identity; Corporate Colors; Corporate-Design-Handbuch.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Nachhaltigkeit
– die verschiedenen Formen der Nachhaltigkeit benennen und anhand von historischen und aktuellen Beispielen erklären.
Bereich Ecodesign
– die Faktoren einer nachhaltigen Produktentwicklung erläutern und auf eigene Konzepte anwenden;
– interne und externe Kosten erklären und Konsequenzen für die Produktentwicklung nennen;
– verschiedene Arten des Recyclings und des recyclinggerechten Gestaltens anhand von Beispielen erläutern.
Bereich Verbindungstechniken
– verschiedene Verbindungstechniken analysieren und auf eigene Projekte anwenden.
Bereich Grundlagen der Nachhaltigkeit:
Ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit; Geschichte der Nachhaltigkeit; historische Beispiele (nicht) nachhaltiger Lebensweisen; geplante Obsoleszenz.
Bereich Ecodesign:
Nach- und vorsorgende Umweltpolitik; Produktlebenszyklus, Potentiale zur Vermeidung von Gesundheits- und Umweltschäden; Integrierte Produktpolitik (IPP); Kreislaufwirtschaft, Stoffströme.
Verursacherprinzip; Kostenwahrheit; Methoden zur Internalisierung externer Kosten.
Recycling-Strategien (Weiterverwendung, Weiterverwertung, Wiederverwendung, Wiederverwertung); Downcycling, Upcycling; Einstoffregel; Werkstoffkennzeichnung; Stoffkreislauf.
Bereich Verbindungstechniken:
Verbindungstechniken (zB Schnapp-V., Press-V., Nieten, Schrauben, Kleben, Schweißen, Löten, Nähen, Weben, Stricken); recyclinggerechte Gestaltung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Rapid Prototyping
– aktuelle Formen des Rapid Prototypings beschreiben und hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit im Produktdesign bewerten.
Bereich Fertigungstechnik Kunststoff
– die technischen Prinzipien verschiedener Arten der Kunststoffverarbeitung sowie Regeln der Bauteilgestaltung wiedergeben.
Bereich Fertigungstechnik Metall
– die technischen Prinzipien verschiedener Arten der Metallverarbeitung sowie Regeln der Bauteilgestaltung wiedergeben.
Bereich allgemeine Fertigungstechnik
– anhand von Beispielen die Prinzipien weiterer Fertigungstechniken wiedergeben.
Bereich Rapid Prototyping:
Rapid-Prototyping-Verfahren (zB 3D-Druck in verschiedenen Werkstoffen, Lasersintern, Stereolithographie).
Bereich Fertigungstechnik Kunststoff:
Kunststoffverarbeitung (zB Spritzgießen, Extrusion, Blasformen, Pressen, Rotationsgießen, Tiefziehen, Laminieren); Regeln der Bauteilgestaltung; (zB Entformschrägen, Verrippungen).
Bereich Fertigungstechnik Metall:
Metallverarbeitung (zB (Druck-)Gießen, Strangpressen, Schmieden, Pressformen, Schäumen, Hydroforming, Walzen, Streckziehen, Biegen; Zerspanen, Schneiden); Regeln der Bauteilgestaltung.
Bereich allgemeine Fertigungstechnik:
Fertigungstechniken für weitere Materialien (zB Papier, Textil, Holz, Glas, Kunststein).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Leichtbau
– verschiedene Arten des Leichtbaus benennen und diese anhand von Beispielen erklären.
Bereich Beschichtungstechnik
– verschiedene Beschichtungstechniken beschreiben und ihre ökologischen Auswirkungen bewerten.
Bereich Erneuerbare Energien
– Formen (nicht) erneuerbarer Energien benennen sowie deren technische Grundlagen und ökologischen Auswirkungen erläutern.
Bereich Leichtbau:
Material-, Struktur- und Systemleichtbau; Konstruktionsprinzipien; Kerbwirkung, Kräfte und Spannungen; Ressourcenschonung; Beispiele aus den Bereichen Produktdesign und Architektur.
Bereich Beschichtungstechnik:
Beschichtungstechniken, zB Anodisieren, Bedampfen, Bedrucken, Eloxieren, Emaillieren, Verzinken, (Pulver-)Lackieren, Tauchen.
Bereich Erneuerbare Energien:
Erneuerbare Energien, zB Geothermie, Photovoltaik, Windkraft; physikalisch-technische Grundlagen der Energieerzeugung, zB Energieerhaltungssatz, Wirkungsgrad, Emissionen; Sankey-Diagramme; nicht erneuerbare Energieformen; Endlichkeit von Ressourcen; Risikobewertung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Klimawandel
– wesentliche Faktoren des anthropogenen Klimawandels und dessen Konsequenzen für das Produktdesign benennen.
Bereich Ökosysteme
– Ökosysteme anhand von Beispielen als offene, dynamische Systeme beschreiben.
Bereich Bionik
– das Prinzip bionischen Denkens und Handelns wiedergeben und gestaltungsrelevante Beispiele anführen.
Bereich Klimawandel:
Geschichte der Klimaforschung im Überblick; Klimaneutralität; Wetter und Klima; Klimafolgen; Treibhauseffekt; Dekarbonisierung; nachwachsende Rohstoffe.
Bereich Ökosysteme:
Typen, Funktionen und Leistungen von Ökosystemen, Bedeutung der Artenvielfalt, Stoff- und Energieströme; Photosynthese, Werturteilsfreiheit, Wertmaßstab, Systemtheorie.
Bereich Bionik:
Naturstudium-Abstraktion-Umsetzung; Analogieforschung; bionische Optimierungsverfahren (Evolution); Architekturbionik; Ressourcenschonung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstattzeichnung und Arbeitsvorbereitung
– fertigungsgerechte Werkstattzeichnungen erstellen.
Bereich Halbzeuge
– verschiedene Halbzeuge im Designmodellbau einsetzen.
Bereich Rapid Prototyping
– Rapid-Prototyping-Teile herstellen und im Designmodellbau gezielt einsetzen.
Bereich Werkstattzeichnung und Arbeitsvorbereitung:
Ansichten, Schnitte, Bemaßungen, Detailzeichnung; Anforderungen der praktischen Umsetzung, zB Vorrichtungsbau, Formenbau, Werkzeuge und Maschinen.
Bereich Halbzeuge:
Halbzeuge (zB Kunststoff-, MDF-, Sandwich- oder Wachsplatten, Profile), thermische Verformung.
Bereich Rapid Prototyping:
Oberflächenbehandlung, Verbindungstechniken.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Laser-Schneiden und -Gravieren
– das Laser-Schneiden und -Gravieren auf geeignete Materialien anwenden.
Bereich Produktpräsentation
– projektspezifisch Produkte und Produktumgebungen inszenieren und modellbautechnisch umsetzen.
Bereich Produktfotografie
– präsentationsfertige Designmodelle in Szene setzen und fotografieren.
Bereich Laser-Schneiden und -Gravieren:
Technik des Laser-Schneidens, Maschinenkunde, geeignete Materialien, Sicherheitsvorschriften.
Bereich Produktpräsentation:
Ausstellungsgestaltung, Darstellung von Mensch-Objekt-Raum-Bezügen; Beleuchtung, Beschriftung.
Bereich Produktfotografie:
Ausstellungsgestaltung; Grundlagen der Digitalfotografie; Beleuchtungskonzepte und deren praktische Umsetzung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der zweidimensionalen Gestaltung
– zweidimensionale Formen analysieren, deren Bedeutung für die Gestaltung erkennen und die Theorie auf eigene Entwürfe anwenden.
Bereich Grundlagen der dreidimensionalen Gestaltung
– Grundkörper benennen, anhand von Beispielen die Struktur von Produkten erkennen und eigene Entwürfe aus zusammengesetzten Grundkörpern entwickeln;
– Modifikationen an Grundkörpern kennen und anwenden;
– die Grundlagen der Farbpsychologie und des Sehens als physiologischen Prozess wiedergeben.
Bereich Grundlagen der zweidimensionalen Gestaltung:
Punkt, Linie, Fläche; Rhythmus und Monotonie, Dynamik und Statik, Spannung und Balance; Redundanz; Abstraktion; Ordnung und Chaos, Einfachheit und Komplexität.
Bereich Grundlagen der dreidimensionalen Gestaltung:
Additive, integrative und integrale Formen; kristalline und organische Formen; Module im Produktdesign und in der Architektur.
Boolesche Operationen, Phasen, Radien, Fugenbild, Sicken, Anläufe.
Psychologische Wirkungen der Farbe, Farbkontraste, Aufbau des menschlichen Sehapparates.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Farbenlehre
– die Grundlagen der Optik in Bezug auf die Farbwahrnehmung und -messung wiedergeben.
Bereich Grundlagen der dreidimensionalen Gestaltung
– verschiedene Farbsysteme nennen und sie fachspezifisch anwenden;
– die Grundlagen der Farbchemie wiedergeben.
Bereich Farbenlehre:
Grundlagen der Optik, zB Reflexion, Transmission, Absorption, Polarisation und Interferenz; Farbspektrum, Metamerie, Glanz, Spektrometrie, Farbtemperatur.
Bereich Grundlagen der dreidimensionalen Gestaltung:
Historische Entwicklung der Farbsysteme und deren Anwendungen, zB NCS, RAL, RGB, CMYK, Pantone; additive und subtraktive Farbmischung.
Anorganische und organische Pigmente, Lösungsmittel, Bindemittel; Druckfarben; Effektlacke; Ökologie der Farbmittel.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Ergonomie
– die historische Entwicklung der Ergonomie anhand von Beispielen erläutern und wesentliche Bereiche dieser Arbeitswissenschaft benennen;
– grundlegende Erkenntnisse der Anthropometrie wiedergeben und anwenden;
– wesentliche Faktoren einer ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung erläutern und anwenden;
– wesentliche Faktoren der barrierefreien Gestaltung wiedergeben und auf eigene Konzepte anwenden.
Bereich Human Centered Design
– die Grundlagen des Human Centered Design wiedergeben und auf eigene Konzepte anwenden.
Bereich Ergonomie:
Geschichte der Ergonomie (zB Jastrzebowski, Dreyfuss, Schütte-Lihotzky); Produkt- und Produktionsergonomie; Gesundheitsschutz.
Körpermaßschablonen, 3D-Dummies, Ergonomie und Architektur.
(Bildschirm)Arbeitsplätze, Arbeitshöhen, Heben, Greifen, Sitzen, Beleuchtung und Belichtung.
Simulation alterstypischer Einschränkungen („Seniorenanzüge“); ergonomische Faktoren; Universal Design.
Bereich Human Centered Design:
Stakeholder des Designs; Mitarbeit von verschiedenen Interessengruppen, kulturabhängiges Design.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Objekt-Raum-Mensch
– Objekt-Mensch-Raum-Beziehungen analysieren und bewerten.
Bereich Produktfotografie
– Produkte in einer Umgebung inszenieren und die Grundlagen des Fotografierens anwenden.
Bereich Produktgrafik und Typographie
– die Bedeutung der Produktgrafik als gestalterisches und kommunikatives Mittel erkennen und können diese auf eigene Entwürfe anwenden;
– die Grundlagen von Typographie und Layout wiedergeben und können sie auf eigene Entwürfe anwenden.
Bereich Objekt-Raum-Mensch:
Größenverhältnisse in der Architektur und im Produktdesign; Mock-ups, physische und virtuelle Modelle; Beispiele aus Architektur- und Produktfotografie.
Bereich Produktfotografie:
Grundlagen der Optik in Bezug auf die Fotografie; Aufbau von Objektiven und Kameras; Linsen, Brennweite, Beleuchtungskonzepte, Produkt- und Architekturfotografie, Inszenierung.
Bereich Produktgrafik und Typographie:
Funktionen der Produktgrafik und deren technische Umsetzung (zB Tampon-Druck).
Geschichte der Typographie, Typologie und Einsatzbereiche von Schriften, Weißraum, Grund- und Akzidenzschrift; Schrift und Corporate Identity; Textauszeichnungen, Absatz- und Seitengestaltung; Portfolio-Gestaltung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Kommunikation
– die grundlegenden Kommunikationstheorien beschreiben und in Übungen auf einfache kommunikative Situationen anwenden.
Bereich Produktsprache
– die grundlegenden Kommunikationstheorien in Produkten erkennen, beschreiben und auf einfache Designprodukte anwenden.
Bereich Kommunikation:
Sender-Empfängermodell, Palo-Alto-Schule, Nachrichtenquadrat, Johari-Fenster, Feedback, Fünf Gesprächsgrundsätze und andere grundlegende Kommunikationstheorien.
Bereich Produktsprache:
Sender-Empfängermodell, Palo-Alto-Schule, Nachrichtenquadrat, Johari-Fenster, Feedback, Fünf Gesprächsgrundsätze und andere grundlegende Kommunikationstheorien.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Kommunikation
– vertiefende bzw. weiterführende Kommunikationstheorien beschreiben und in Übungen auf komplexe kommunikative Situationen anwenden.
Bereich Produktsprache
– vertiefende bzw. weiterführende Kommunikationstheorien in Produkten erkennen, beschreiben und beispielhaft auf Designprodukte anwenden.
Bereich Kommunikation:
Fragen und Antworten, vier Grundstrebungen des Menschen, Semiotik, Zeichen und Symbol Neurolinguistisches Programmieren, Themenzentrierte Interaktion und weitere moderne Kommunikationstheoreme.
Bereich Produktsprache:
Fragen und Antworten, vier Grundstrebungen des Menschen, Semiotik, Zeichen und Symbol Neurolinguistisches Programmieren, Themenzentrierte Interaktion und weitere moderne Kommunikationstheoreme.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Kommunikation
– die grundlegenden Moderations- und Präsentationstechniken beschreiben und in Übungen auf Präsentations- und Moderationssituationen anwenden.
Bereich Produktsprache
– die designrelevanten Aspekte der Moderations- und Präsentationstechniken in Produkten erkennen, beschreiben und auf einfache Designprodukte anwenden.
Bereich Kommunikation:
Präsentationstechniken, Zeitmanagement, Moderationstechniken, Konflikttheorien.
Bereich Produktsprache:
Präsentationstechniken, Zeitmanagement, Moderationstechniken, Konflikttheorien.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Kommunikation
– die grundlegenden rhetorischen Theorien beschreiben und in Übungen auf rhetorische Situationen anwenden.
Bereich Produktsprache
– die designrelevanten Aspekte der Rhetorik in Produkten erkennen, beschreiben und auf Designprodukte anwenden.
Bereich Kommunikation:
Rhetorischer Dreischritt, Fünf-Satztechnik, KAUB, Einwände entkräften, Strukturen von Verkaufsgesprächen und weitere moderne rhetorische Systeme.
Bereich Produktsprache:
Rhetorischer Dreischritt, Fünf-Satztechnik, KAUB, Einwände entkräften, Strukturen von Verkaufsgesprächen und weitere moderne rhetorische Systeme.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– die Prinzipien der Theorie der Gestaltung und die Methoden des Entwurfsprozesses unter Berücksichtigung der projektorientierten Aufgabenstellung anwenden;
– Ergebnisse des Entwurfsprozesses dokumentieren, präsentieren und argumentieren.
Bereich Designgrundlagen
– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung auswählen, begründen, bewerten und in Bezug auf spezifische Themen anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Aufgaben aus den Bereichen Produktdesign, Architektur, Interieur, Schmuck, Beleuchtung, Produktentwicklung, Technologie; aufgabenbezogene Ideenbewertung; fachbezogene grundlegende Gestaltungs- und Entwurfsmethoden.
Grundlegende Präsentationstechniken, beispielsweise Skizze, Zeichnung, Modell, Plan, Werkstattzeichnung, Visualisierung.
Bereich Designgrundlagen:
Übungen zur strukturierten Ideenfindung; Konzeptentwicklung. Entwicklung interdisziplinärer Fragestellungen zur wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Beurteilung von Projekten im Gestaltungsprozess.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Materialbearbeitung
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung die entsprechenden Werkstoffe auswählen und ihre Bearbeitungsmöglichkeiten anwenden.
Bereich Technologie
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Fertigungsverfahren beschreiben, vergleichen und auswählen; unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Werkzeuge und Vorrichtungen den Materialien entsprechend fachgerecht anwenden.
Bereich Arbeitsorganisation
– Arbeitsschritte den Werkstoffen bzw. Verfahren entsprechend organisieren;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen; die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz anwenden.
Bereich Materialbearbeitung:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren und Gestaltungsregeln, zB Objekte und Produkte mit Schwerpunkt Glasbearbeitung unter Einbeziehung der designrelevanten, glasbegleitenden Werkstoffe; beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technologie:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren, Anlagen und Geräte; Fertigungsverfahren im handwerklichen und industriellen Kontext.
ZB Glas und glasbegleitenden Werkstoffe – Scheiden, Schleifen, Polieren, Bohren, Bedampfen, Belegen, Beschichten, Ätzen, Fassen, Bemalen, Gravieren, Sandstrahlen, Biegen, Treiben, Schweißen, Löten, Kleben, Patinieren; Formen, Modellieren, Abformen, Schmelzen, Gießen; Konservieren und Restaurieren.
Bereich Arbeitsorganisation:
Werkstättenorganisation; Ablauforganisation; Fertigungs- und Produktionsprozesse; Ökologie; Ökonomie. Sicherheitsbestimmungen; Evaluierung des Arbeitsplatzes; Maßnahmen zur Gefahrenverhütung.
Kompetenzmodule 2 und 3:
Die Studierenden können im
Bereich Materialbearbeitung
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung die entsprechenden Werkstoffe auswählen und ihre Bearbeitungsmöglichkeiten anwenden.
Bereich Technologie
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Fertigungsverfahren beschreiben, vergleichen und auswählen; unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Werkzeuge und Vorrichtungen den Materialien entsprechend fachgerecht anwenden.
Bereich Arbeitsorganisation
– Arbeitsschritte den Werkstoffen bzw. Verfahren entsprechend organisieren;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen; die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz anwenden.
Bereich Materialbearbeitung:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren und Gestaltungsregeln. Komplexe Objekte und Produkte aus den verschiedensten Bereichen unter Einbeziehung der relevanten Werkstoffe, Holz, Metalle, Kunststoffe, Glas, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe in Verbindung mit modernen Technologien herstellen.
Bereich Technologie:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren, Anlagen und Geräte; Fertigungsverfahren im handwerklichen und industriellen Kontext.
ZB Werkstoffe – Scheiden, Schleifen, Polieren, Bohren, Bedampfen, Belegen, Beschichten, Ätzen, Fassen, Bemalen, Gravieren, Sandstrahlen, Biegen, Treiben, Schweißen, Löten, Kleben, Patinieren; Formen, Modellieren, Abformen, Schmelzen, Gießen; Konservieren und Restaurieren; Beleuchten, Audiovisuell bespielen, mit Funktionen versehen.
Bereich Arbeitsorganisation:
Werkstättenorganisation; Ablauforganisation; Fertigungs- und Produktionsprozesse; Ökologie; Ökonomie. Sicherheitsbestimmungen; Evaluierung des Arbeitsplatzes; Maßnahmen zur Gefahrenverhütung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen CAID
– Designsoftware anhand ihrer Funktionsweise unterscheiden und für ein Projekt auswählen.
Bereich CAID
– einfache Gestaltungsaufgaben mittels CAID, vom digitalen 2D-Sketch bis zur 3D-Konstruktion bewerkstelligen.
Bereich Grundlagen digitale Produktion
– unterschiedliche Arten der digitalen Produktion nennen und für einfache Projekte auswählen.
Bereich Digitale Produktion
– Konstruktionen zur digitalen Produktion vorbereiten und an ausgewählten Produktionsanlagen ausgeben.
Bereich Grundlagen CAID:
2- und 3-Dimensionale Modellierung im Design- und Produktionskontext, Mesh- und Nurbsmodellierung, Flächen- und Volumenmodellierung.
Bereich CAID:
Konstruktionsmethoden; Modellierstrategien.
Bereich Grundlagen digitale Produktion:
Begriffe in der digitalen Produktion; CNC – CAM.
Bereich Digitale Produktion:
Spezifische Software; spezifische Hardware.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich CAID
– Gestaltungsaufgaben mittels CAID, vom digitalen 2D-Sketch über die 3D-Konstruktion bis zur Designvisualisierung bewerkstelligen.
Bereich Digitale Produktion
– Konstruktionen zur digitalen Produktion vorbereiten und an ausgewählten Produktionsanlagen ausgeben.
Bereich CAID:
Konstruktionsmethoden; Visualisierungstools; Rendering.
Bereich Digitale Produktion:
Spezifische Software; spezifische Hardware.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich CAID
– Gestaltungsaufgaben mittels CAID, vom digitalen 2D-Sketch über die 3D-Konstruktion bis zur Designvisualisierung bewerkstelligen.
Bereich Digitale Produktion
– Konstruktionen zur digitalen Produktion vorbereiten und an ausgewählten Produktionsanlagen ausgeben.
Bereich CAID:
Konstruktionsmethoden; Visualisierungstools; Rendering.
Bereich Digitale Produktion:
Spezifische Software; spezifische Hardware.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich CAID
– Gestaltungsaufgaben mittels CAID, vom digitalen 2D-Sketch über die 3D-Konstruktion bis zur Designvisualisierung bewerkstelligen.
Bereich Digitale Produktion
– Konstruktionen zur digitalen Produktion vorbereiten und an ausgewählten Produktionsanlagen ausgeben.
Bereich CAID:
Konstruktionsmethoden; Visualisierungstools; Rendering.
Bereich Digitale Produktion:
Spezifische Software; spezifische Hardware.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien nennen und deren Bedeutung für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt erläutern und bewerten.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit nennen, erläutern und bewerten.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung von Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln an Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien wiedergeben und deren Bedeutung für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt erläutern.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit nennen, erläutern und bewerten.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung von Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln an Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien wiedergeben und deren Bedeutung für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt erläutern.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit erläutern und anwenden.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung von Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln an Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien wiedergeben und deren Bedeutung für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt erläutern.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit erläutern und anwenden.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung von Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln an Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien wiedergeben und deren Bedeutung für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt erläutern.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit erläutern und anwenden.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung von Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln an Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien wiedergeben und deren Bedeutung für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt erläutern.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit erläutern und anwenden.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung von Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln an Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen Projektmanagement
– verschiedene Methoden des Projektmanagements beschreiben;
– die wichtigsten Schritte zum Projekt erläutern;
– Projekt und Nicht-Projekt im Sinne des Projektmanagements differenzieren;
– einfache Projekte gründen und Ablauf- und Terminplanungen vornehmen.
Bereich Grundlagen Innovationsmanagement
– Grundzüge des Innovationsmanagements wiedergeben;
– verschiedene Prozessmethoden zur Schaffung von Innovationen kennen und vergleichen;
– Methoden zur Gestaltung einer Innovationskultur, die Innovationen fördert kennen und beschreiben.
Bereich Grundlagen Projektmanagement:
Begriffe im Kontext des Projektmanagements; ICB; PMBOK; SCRUM.
Bereich Grundlagen Innovationsmanagement:
Begriffe im Kontext des Innovationsmanagements; Lineare und agile Innovationsprozessmodelle (zB Stage-Gate-Prozess und Design Thinking).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement
– Projektemanagement anhand einfacher Aufgabenstellungen in Grundzügen anwenden.
Bereich Innovationsmanagement
– Innovationsmanagement unter Verwendung linearer und agiler Prozessmethoden anwenden.
Bereich Projektmanagement:
Projektorganisation, Risikomanagement, Qualitätsmanagement.
Bereich Innovationsmanagement:
Begriffe im Kontext des Innovationsmanagements; Lineare und agile Innovationsprozessmodelle (zB Stage-Gate-Prozess und Design Thinking).
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand im Abschnitt B. mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Interiordesign
– wesentliche Gestaltungsgesetze, Wirkungen und Einsatzbereiche verschiedener Gestaltungstechniken in Bezug auf Interiordesign beschreiben und anwenden.
Bereich Surfacedesign
– grundlegende Elemente des Surfacedesigns benennen und in spezifischen Beispielen anwenden.
Bereich Interiordesign:
Grundlagen der Innenraumgestaltung; Basiswissen in den Bereichen Ergonomie, Raumnutzung und Raumfunktion; Bedarfsanalyse; einfache Innenraumkonzepten und -plänen.
Bereich Surfacedesign:
Grundlagen und Prinzipien der Motiventwicklung; einfache Rapportierungsformen, Raster, Versatz.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Design
– Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren und entwickeln;
– professionelle Gestaltungsmethoden auswählen und diese unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden.
Bereich Interiordesign
– spezielle Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung in Bezug auf Themen des Interiordesigns anwenden und optimieren.
Bereich Surfacedesign
– spezielle Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung in Bezug auf Themen des Surfacedesigns anwenden und optimieren;
– materialspezifische Konzepte, Simulation oder Modelle unter besonderer Berücksichtigung aktueller Designtrends entwerfen.
Bereich Design:
Projektmanagement; Qualitätsmanagement; Fehlerquellen und Lösungsansätze; Kostenplanung; Team- Building.
Bereich Interiordesign:
Komplexe Innenraumgestaltungskonzepte; Pläne; Materialien, Oberflächen, Belichtung, Beleuchtung und Raumwirkung; Umbau; Versorgungstechnik; Bauelemente; Trends in Innenarchitektur und Möbeldesign.
Bereich Surfacedesign:
Oberflächenlösungen für komplexe Anwendungen; Designtrends.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Design
– professionelle Gestaltungsmethoden auswählen und diese unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden.
Bereich Interiordesign
– spezielle Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung in Bezug auf Themen des Interiordesigns anwenden und optimieren.
Bereich Surfacedesign
– spezielle Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung in Bezug auf Themen des Surfacedesigns anwenden und optimieren;
– materialspezifische Konzepte, Simulation oder Modelle unter besonderer Berücksichtigung aktueller Designtrends entwerfen.
Bereich Design:
Wettbewerbe, Ausschreibungen als Arbeitsfeld mit besonderen Rahmenbedingungen.
Bereich Interiordesign:
Komplexe Innenraumgestaltungskonzepte; Pläne; Materialien, Oberflächen, Belichtung, Beleuchtung und Raumwirkung; Umbau; Versorgungstechnik; Bauelemente; Trends in Innenarchitektur und Möbeldesign.
Bereich Surfacedesign:
Oberflächenlösungen für komplexe Anwendungen; Designtrends.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– Plandarstellungen und analoge Konstruktionsverfahren verstehen und in einem projektbezogenen Kontext anwenden;
– Konstruktionsverfahren und Gestaltungstechniken mittels CAD verstehen und in einem projektbezogenen Kontext anwenden;
– die Grundlagen gängiger Bildbearbeitungs- und Grafikprogramme verstehen und anwenden.
Bereich Designvisualisierung:
Normen; Plandarstellung analog; Mensch und Ergonomie.
Planzeichnen; Anwendung von 2D-CAD-Software im Bereich der Innenraumgestaltung.
Bildbearbeitung; Vektorgrafik; einfache Mustererstellung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– Konstruktionsverfahren und Gestaltungstechniken mittels CAD in einem projektbezogenen Kontext anwenden;
– die Grundlagen gängiger Bildbearbeitungs- und Grafikprogramme verstehen und anwenden.
Bereich Designvisualisierung:
Anwendung von 2D-CAD-Software im Bereich der Innenraumgestaltung.
Bildbearbeitung; Vektorgrafik; Muster, Raster, Struktur; digitale Nachbearbeitung von CAD-Ausgabeformaten aus dem Bereich der Innenraumgestaltung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– Konstruktionsverfahren und Gestaltungstechniken mittels CAD verstehen und in projektbezogenen Kontext anwenden;
– mit Bildbearbeitungsprogrammen komplexe Visualisierungen planen und umsetzen.
Bereich Designvisualisierung:
Anwendung von 2D- und 3D-CAD-Software im Bereich der Innenraumgestaltung.
Bildbearbeitung; Compositing; Digital Painting; digitale Nachbearbeitung von CAD-Ausgabeformaten aus dem Bereich der Innenraumgestaltung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– Konstruktionsverfahren und Gestaltungstechniken mittels CAD verstehen und in projektbezogenen Kontext anwenden;
– mit Bildbearbeitungsprogrammen komplexe Visualisierungen planen und umsetzen;
– experimentelle Musterungen und Rapportierformen projektbezogen planen und umsetzen.
Bereich Designvisualisierung:
Anwendung von 2D- und 3D-CAD-Software im Bereich der Innenraumgestaltung.
Bildbearbeitung; Compositing; Digital Painting; digitale Nachbearbeitung von CAD-Ausgabeformaten aus dem Bereich der Innenraumgestaltung.
Strukturen; Texturen; Experimental Pattern Design.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– Konstruktionsverfahren und Gestaltungstechniken mittels CAD verstehen und in projektbezogenen Kontext anwenden;
– mit Bildbearbeitungsprogrammen komplexe Visualisierungen planen und umsetzen;
– experimentelle Musterungen und Rapportierformen projektbezogen planen und umsetzen.
Bereich Designvisualisierung:
Anwendung von 2D- und 3D-CAD-Software im Bereich der Innenraumgestaltung.
Bildbearbeitung; Compositing; Digital Painting; Vektorgrafik; digitale Nachbearbeitung von CAD-Ausgabeformaten aus dem Bereich der Innenraumgestaltung.
Strukturen; Texturen; Experimental Pattern Design.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– Konstruktionsverfahren und Gestaltungstechniken mittels CAD verstehen und in projektbezogenen Kontext anwenden;
– mit Bildbearbeitungsprogrammen komplexe Visualisierungen planen und umsetzen.
Bereich Designvisualisierung:
Anwendung von 2D- und 3D-CAD-Software im Bereich der Innenraumgestaltung.
Bildbearbeitung; Compositing; Digital Painting; digitale Nachbearbeitung von CAD-Ausgabeformaten aus dem Bereich der Innenraumgestaltung.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– grundlegende gestalterische Techniken und bildnerische Darstellungsformen erklären und anwenden.
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Grundlagen der Licht- und Schattendarstellung; Grundlagen räumlicher Darstellung; Objekte im Raum; Grundlagen der Bildkomposition; Grundlagen der zeichnerischen und malerischen Natur- und Objektdarstellung; Grundlagen der Stilisierung und Abstraktion; einfache Kolorationstechniken für Pläne.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– Darstellungsformen, Phänomene der Wahrnehmung und unterschiedliche Darstellungsmittel analysieren und differenziert einsetzen.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation
– gestalterische Konzepte erstellen und fachadäquat präsentieren.
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Anwendungsbezogene, zielgruppenorientierte Aufgaben; Auseinandersetzung mit und Reflexion über individuelle bildnerische Ausdrucksformen; erweiterte Kompositions- und Gestaltungszusammenhänge.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:
Strategien zur Ideenfindung, Recherche, Informationsvernetzung; Interpretationsvielfalt; Werkpräsentationen und Werkdokumentationen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– Darstellungsformen, Phänomene der Wahrnehmung und unterschiedliche Darstellungsmittel analysieren und differenziert einsetzen.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation
– gestalterische Konzepte erstellen und fachadäquat präsentieren.
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Anwendungsbezogene, zielgruppenorientierte Aufgaben; Auseinandersetzung mit und Reflexion über individuelle bildnerische Ausdrucksformen; erweiterte Kompositions- und Gestaltungszusammenhänge.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:
Strategien zur Ideenfindung, Recherche, Informationsvernetzung; Interpretationsvielfalt; Werkpräsentationen und Werkdokumentationen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Materialbearbeitung
– Verarbeitungstechniken von Holz, Metall, Kunststoff und Textilien in der Innenraumgestaltung und im Innenausbau beschreiben und diese zielorientiert anwenden.
Bereich Technologie
– die Eigenschaften von bau- und wohnspezifischen Werkstoffen und Materialien beschreiben und anwendungsorientiert auswählen und kombinieren.
Bereich Materialbearbeitung:
Metall- und Holzwerkstätte – Komplexe Verbindungsmethoden; Werkzeugkunde; Grundlagen Modellbau; Oberflächenmusterung; Textilbearbeitung und deren Konfektionierung.
Bereich Technologie:
Metall- und Holzwerkstätte- Werkzeugkunde; Textilverarbeitung; Objektorientierte Schnittkonstruktion; Projektumsetzung; Projektpräsentation.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen
– die grundlegenden Elemente diverser Stilelemente einer Kunstepoche benennen und in ausgewählten Objekten wiedererkennen.
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen:
Exemplarische Beispiele aus der Kunstgeschichte.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen
– die grundlegenden Elemente diverser Stilelemente einer Kunstepoche benennen und in ausgewählten Objekten wiedererkennen.
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen:
Exemplarische Beispiele aus der Kunstgeschichte.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen
– die grundlegenden Elemente diverser Stilelemente einer Kunstepoche benennen und in ausgewählten Objekten wiedererkennen.
Bereich Designtheorie
– das reziproke Verhältnis von Produkt, neuen Technologien und Gesellschaft analysieren.
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen:
Exemplarische Beispiele aus der Kunstgeschichte.
Bereich Designtheorie:
Fallstudien zu sozialen und kulturellen Gebrauchskontexten; Formgebung von Konsumprodukten als Manifestation kultureller, historischer, gesellschaftlicher und verfahrenstechnischer Entwicklungen.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen
– die grundlegenden Elemente diverser Stilelemente einer Kunstepoche benennen und in ausgewählten Objekten wiedererkennen.
Bereich Designtheorie
– designrelevante, sinnstiftende Relationen aus Phänomenen der Semiotik und der Ästhetik analysieren und in eigene Gestaltungsmethodologie integrieren.
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen:
Exemplarische Beispiele aus der Kunstgeschichte.
Bereich Designtheorie:
Ästhetik als Kommunikationsinstrument auf semantischer und gestalterischer Ebene; Die rhetorischen Figuren der Tropen in visueller Anwendung und zum Verständnis visueller Kommunikation; Produktsemantik; Ornament als Symbolträger.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Marketing
– die Instrumente der Produkt-, Preis-, Distributions- und Kommunikationspolitik erklären und sie in Bezug zueinander setzen;
– den Aufbau und die Arbeitsprozesse von Unternehmen der Kreativwirtschaft erklären und diese analysieren.
Bereich Werbung
– Mechanismen und Phänomene werblicher Kommunikation, sowie die unterschiedlichen PR- und Werbemedien verstehen, Erfolgskriterien für effizientes, werbliches Kommunizieren erklären und Kommunikationskonzepte in ihrer Bedeutung erfassen.
Bereich Projekt
– Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements benennen und erklären.
Bereich Marketing:
Grundlagen des Marketings: Marketingziele; Marketinginstrumente; Marktforschung.
Bereich Werbung:
Zielgruppenanalyse, Marktbearbeitung, Markenaufbau; Kommunikationspolitik: Grundlagen der Kommunikationspolitik; Medienanalyse und -einsatz: Werbemittel; Werbeträger.
Bereich Projekt:
Grundlagen des Projektmanagements: Projektplanung; Arbeitsprozesse von Unternehmen; Aufbau- und Ablauforganisation.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Marketing
– wiedergeben, wie eine Marke/eine Organisation kommunizieren muss, um ihre Ziele zu erreichen und die Terminologie eines Marketingkonzepts wiedergeben;
– aus Markt und Zielgruppen eines Auftraggebers fundierte und begründbare Schlüsse für eine effiziente Strategie ableiten und diese entwickeln.
Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerke
– auf Basis der erarbeiteten Strategie ein Kommunikationskonzept erstellen, das von der kommunikativen Idee über die Definition der verschiedenen Maßnahmen bis hin zur Mediaplanung reicht;
– die regionalen und internationalen Interessensverbände und Plattformen benennen und diese nutzen.
Bereich Projekt
– Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektcontrollings benennen und erklären.
Bereich Marketing:
Analyse von Marketingkonzepten; Angewandte Kommunikationspolitik.
Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerke:
Werbeformen; Öffentlichkeitsarbeit; PR; Kommunikationsplanung; Mediaplanung; Zielgruppenanalyse; Fallstudien.
Bereich Projekt:
Vertiefendes Projektmanagement und Projektcontrollings: Soll-Ist-Vergleich, Projekthandbuch.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Personelle Kommunikation
– verbale und nonverbale Kommunikationstechniken in Gesprächen, Vorträgen und Präsentationen gezielt einsetzen;
– Diskussionen, Briefings und Teamsitzungen gezielt leiten und koordinieren.
Bereich Präsentationstechnik
– Botschaften zielgruppengerecht und medienadäquat aufbereiten.
Bereich Personelle Kommunikation:
Auftreten und Körperwahrnehmung, nonverbale Kommunikation, Sprechtechnik, Gesprächsführung, Moderation, Briefing, Grundlagen der Kommunikationspsychologie.
Bereich Präsentationstechnik:
Rhetorische Stilmittel, Argumentationsaufbau, Visualisierung, analoge und digitale Präsentationsmedien.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Präsentationstechnik
– verbale und nonverbale Kommunikationstechniken in Gesprächen, Vorträgen und Präsentationen gezielt einsetzen.
Bereich Strategische Kommunikation
– Botschaften zielgruppengerecht und medienadäquat aufbereiten;
– die branchenrelevanten digitalen und analogen Kommunikationskanäle für strategisches Marketing nutzen.
Bereich Präsentationstechnik:
Dramaturgie, Storytelling, Visualisierung, analoge und digitale Präsentationsmedien.
Bereich Strategische Kommunikation:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Medien- und Kreativwirtschaft, Corporate Communication, Spezifika klassischer und neuer Kommunikations- und Werbemittel.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Recherche und Präsentation
– verschiedene Recherchemethoden, Ideenfindungsarten und Variantenbildungen benennen und projektorientiert anwenden;
– vertiefte Analysemethoden anwenden, eine individuelle Portfoliomappe erstellen und dabei die Grundprinzipien der Layoutierung anwenden.
Bereich Recherche und Präsentation:
Kurzprojekte im Produktdesign mit analoger und digitaler Umsetzung, einfache Prototypen und Präsentationen erstellen, Exkursionen.
Präsentationsmappe analog und digital erstellen, schwerpunktbezogene, lehrstoffübergreifende Kurzprojekte oder Wettbewerbe.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Design
– Produktdesignvarianten und Typologien anhand komplexer Aufgabenstellungen erstellen;
– Designobjekte analysieren/bewerten und eine vertriebs- und verkaufsrelevante Perfektionierung durchführen.
Bereich Design:
Schwerpunktrelevante Teamprojekte, analoge und digitale Darstellungen, Teampräsentationen, Exkursion.
Schwerpunktrelevante Produktdesignentwicklungen, analoge und digitale Darstellungen, Wettbewerbspräsentationen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand im Abschnitt B. mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen
– die grundlegenden Elemente diverser Stilelemente einer Kunstepoche benennen und in ausgewählten Objekten wiedererkennen.
Bereich gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur
– die soziokulturellen Hintergründe einer jeweiligen Kunstepoche im Kontext von Gestaltung erkennen.
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen:
Exemplarische Beispiele aus der Kunstgeschichte.
Bereich gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur:
Exemplarische Beispiele aus der Kunstgeschichte.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen
– die grundlegenden Elemente diverser Stilelemente einer Kunstepoche benennen, in ausgewählten Objekten wiedererkennen, zu den bekannten künstlerischen Systemen aus früheren Epochen in Beziehung setzen und mit gegenwärtigen Tendenzen verknüpfen.
Bereich gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur
– die soziokulturellen Hintergründe einer jeweiligen Kunstepoche im Kontext von Gestaltung erkennen und mit gegenwärtigen Tendenzen verknüpfen.
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen:
Mittelalter bis Anfang 20. Jh.
Bereich gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur:
Mittelalter bis Anfang 20. Jh.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen
– die grundlegenden Elemente diverser Stilelemente einer Kunstepoche benennen, in ausgewählten Objekten wiedererkennen, zu den bekannten künstlerischen Systemen aus früheren Epochen in Beziehung setzen und mit gegenwärtigen Tendenzen verknüpfen.
Bereich gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur
– die soziokulturellen Hintergründe einer jeweiligen Kunstepoche im Kontext von Gestaltung erkennen und mit gegenwärtigen Tendenzen verknüpfen.
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen:
Klassische Moderne (Bauhaus) bis zu aktuellen Tendenzen im 21. Jh.
Bereich gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur:
Klassische Moderne (Bauhaus) bis zu aktuellen Tendenzen im 21. Jh.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Raumproportion und Raumanforderungen
– die wesentlichen Anforderungen an Räume definieren und in ersten Plandarstellungen umsetzen.
Bereich Raumproportion und Raumanforderungen:
Plandarstellung; Basiswissen zu Türen und Fenster; Darstellung in Grundriss und Ansichtsplänen; Umgang mit Maßstäben; graphische Ausdrucksformen mit verschiedenen Werkzeugen erlernen; Grundlagen CAD Darstellung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Organisationsplanung
– Arbeitsablaufe organisieren und in Form von Ablaufplänen einen Bürobetrieb räumlich organisieren und plandarstellungsgerecht ausdrücken.
Bereich Wohnraumgestaltung
– privaten Wohnraum gestalten, planen und entwerfen und in zweidimensionalen Darstellungen ausdrücken.
Bereich Organisationsplanung:
Basiswissen zu Büromöbel und Bedarfsanforderungen in einem Büro; Grundlagen zu Akustik; Beleuchtung und Farbempfinden.
Bereich Wohnraumgestaltung:
Grundlagen der Wohnraumplanung; Psychologische und physiologische Anforderungen an Wohnräume; Akustische Anforderungen; Masse für Einrichtungsgegenstände und Möbel; Anforderungen an Küche und Bad.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Büroeinrichtung
– Entwurfsplanungen zum Thema Office Gestaltung erstellen und dreidimensionale Perspektivzeichnungen in kolorierter Form erstellen.
Bereich Büroeinrichtung:
Plandarstellung; dreidimensionale Darstellung und graphische Präsentationszeichnung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Gastronomieplanung
– im spezifischen Bereich einer Gastronomieplanung die Arbeitsabläufe planerisch ordnen und entsprechende Raumgestaltungen erstellen.
Bereich Gastronomieplanung:
Basiswissen zu Thema Gastronomie; Maßanforderungen an Räume; Gerätemasse; Betriebsanlagengesetze; Arbeitnehmerschutzgesetze; Barrierefreiheit; Lüftung und Heizung; Brandwiderstandsklassen von Materialien.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Ausstellungsplanung
– vorgegebene Recherchen zu verschiedensten Themen in Präsentationsabläufe umwandeln und eine visuelle Vermittlung an Ausstellungsbesucher gestalten.
Bereich Ausstellungsplanung:
Basiswissen zu Ausstellungsgestaltung; Ausstellungssysteme; spezielle Ausstellungs- und Präsentationsbeleuchtung; akustische Elemente zur Steuerung des Besucherverhaltens; Gestaltung von Ausstellungsträgern und Vitrinen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Plandarstellung
– die Bild bzw. Symbolsprache erfassen und international gültige Baupläne lesen bzw. die Symbolsprache identifizieren.
Bereich Baukonstruktion
– ein Einschätzen der auftretenden Kräfte treffen und Umsetzungsvorschläge bezogen auf statische Erfordernisse an einem Gebäude erarbeiten.
Bereich Gründungen
– die erforderlichen Maßnahmen im Bereich von Gebäudefundamentierung und Gebäude-Abdichtung erkennen.
Bereich Plandarstellung:
Maßstabsgerechtes Zeichnen, Ö-Norm der Plandarstellung, Regelungen der Bebaubarkeit eines Grundstückes, Grenzvermessung und Grenzkataster, Höhenvermessung bezogen auf Adria Null, Darstellung in verschiedenen Maßstäben, Einreichplanung, Polierplanung, Detailzeichnung, Betriebsanlagenplanung, Einsatz von CAD Programmen zur Darstellung diverser Planungen, Darstellung von Bauteilen in dreidimensionaler Form, Kotierung der Pläne.
Bereich Baukonstruktion:
Statische Grundregeln, Konstruktionsprinzipien zur Errichtung verschiedenster Gebäude und deren Nutzungsmöglichkeiten, Raumbedarf ermitteln, Erstellung eines Raumbuches, Wohnfunktionen, Ablauforganisation.
Bereich Gründungen:
Sicherungsmaßnahmen zu Böschung und Baugrube, Bodenverbesserung, Wasserhaltung, Aushubverfahren, Sicherungsmaßnahmen an Nachbargebäuden, Maßnahmen zur Erdbebensicherheit, Setzungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Fundament
– die unterschiedlichen Lastableitungen erkennen und einer diesbezüglichen Fundamentierung zuführen.
Bereich Kellermauerwerk
– die verschiedensten Kellermauerwerke entsprechend den Erfordernissen der Statik Feuchtigkeits-Isolierung und Wärmedämmung benennen.
Bereich Vertikale Tragkonstruktionen
– die Aufgaben der vertikalen Tragkonstruktion erkennen und dementsprechende Wandaufbauten konzipieren.
Bereich Horizontale Tragwerke
– die Verformung durch ruhende, bewegende und temporäre Lasten einschätzen bzw. den verschiedensten Deckenkonstruktions-Systemen je Anforderung zuordnen.
Bereich Dachkonstruktion
– begründen, warum spezifische Dachformen anzuwenden sind und welche Vor- und Nachteile jeweils damit in Verbindung stehen.
Bereich Fundament:
Statische Systeme, Eigenlast, Nutzlast, temporäre Lasten.
Bereich Kellermauerwerk:
Kapillarbrechende Schichten, Sauberkeitsschicht, Wärmedämmung, Feuchtigkeitssperre, Anschlussfuge Bodenplatte zu vertikalem Mauerwerk, Verhinderung von Setzung im Arbeitsgraben.
Bereich Vertikale Tragkonstruktionen:
Historische Wandkonstruktionen in verschiedensten Materialien, Lastabtragung, akustische Aufgaben der Wand, Wärmeisolierung, Feuchtigkeitsisolierung, Fenster und Türöffnungen, Überlager. Berechnung von Steigungsverhältnissen der Stiegenanlagen.
Bereich Horizontale Tragwerke:
Historische Deckensysteme wie Gewölbe, Dübelbaumdecke und Tramdecke. Aufbau einer Betondecke, Spannrichtungen, Stahlbewehrung, Einhängesteindecke, Teilmontagedecke, Vollmontagedecke, Ortsbetondecke. auskragende Bauteile.
Bereich Dachkonstruktion:
Fachbegriffe der Dachkonstruktion und Dachformen, Sparrendach, Pfettendach, Kehlbalkendach, Hängekonstruktionen, Dachaufbau, Deckungsmaterial, Flachdachausbildungen, Kaltdach, Warmdach, Umkehrdach, Wasserableitung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Innenausbau – Trockenbau
– die verschiedenen Gewerke erkennen und auf Grund von Basiswissen zu allen Handwerkerleistungen die Innenraumplanung gestalten.
Bereich Haustechnik
– Funktionsgrundlagen erkennen und Systemaufbau zu den jeweiligen Themen konzipieren.
Bereich Innenausbau – Trockenbau:
Zwischenwände gemauert bzw. als Ständerwandkonstruktion, Einbau von Fenster und Türkonstruktionen, Dachausbau mit Gipskartonplatten, akustische Maßnahmen und deren Materialien, Estrichaufbau und deren Wirkung, optische Gestaltungsmöglichkeiten. Innenputz, Plattenmaterialien für den Innenausbau, Baubeschlägetechnik, Möbelbeschläge, Ausstattung für Sanitäreinrichtungen, Wasserablauf und Zulauf, Kamine und Kachelöfen.
Bereich Haustechnik:
Heizungsanlagen und deren Brennstoffe, Wärmeverteilung im Gebäude, Radiatorenheizung, Konvektorenheizung, Flächenheizung, Primär und Sekundär Heizkreise, Brauchwasseraufbereitung, Solarenergie, Photovoltaik, Energiesparende Maßnahmen, Erdwärme, Wärmepumpen.
Lüftungsanlagen und deren Verteilungssysteme im Gebäude, Luftbefeuchtung, Luftfilterung, kontrollierte Wohnraumlüftung, Wärmerückgewinnung.
Elektrische Gebäudeinstallation, Darstellung der Plansymbole, Schaltungsvarianten, Bussysteme. Lichtkonzepte, Begriffe der Lichttechnik, Lumen, Watt, Candela, Tageslicht und Kunstlicht, Farbwiedergabewerte von Licht, Leuchtmittel, Energiesparende Beleuchtungssysteme, LED Beleuchtung, Grundlagen der Ausstellungbeleuchtung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Industriebausysteme
– in Entwurfskonzept eines Gebäudes in materialspezifische Konstruktionen umwandeln und die erforderlichen Pläne und Darstellungen dazu erarbeiten.
Bereich Fassadentechnik
– Strukturen und Erscheinungsbilder der Gebäudefronten gestalten.
Bereich Industriebausysteme:
Beton – Punktfundamentierung, Betonfertigteile, Säulen Träger Systeme, moderne Konstruktionsmethoden der Holztechnologie, Stahlprofile und Formrohre, Stahlbaukonstruktionen. Stiegenanlagen, Barrierefreie Zugangsmöglichkeiten, Flachdachbelichtung, abgehängte Deckensysteme, Wandverkleidungen.
Bereich Fassadentechnik:
Vorgehängte Fassadenelemente aus PU-geschäumten Paneelen, Glasfassaden und Glashaltesysteme, Glasqualitäten und Sicherheitsmerkmale, Sonnenschutzanlagen, Fassaden aus Holz, Fassaden aus witterungsbeständigen Plattenmaterialien.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand im Abschnitt B. mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurf
– Produktsprache analysieren und zielgruppenadäquat anwenden.
Bereich Entwurf:
Moodboards, Analyse von Produkten, Produktfamilien, Produktumfeld.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurf
– Produkte hinsichtlich ihrer Baugruppen und Module analysieren und die Erkenntnisse auf eigene Entwürfe anwenden.
Bereich Entwurf:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Aufgaben; aufgabenbezogene Ideenbewertung; fachbezogene grundlegende Gestaltungs- und Entwurfsmethoden.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand im Abschnitt B. mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Digitale Renderings
– aus eigenen virtuellen Modellen digitale Renderings erstellen.
Bereich Digitale Renderings:
Umraum konstruieren, Beleuchtung; Kameraeinstellungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Freiformflächen
– grundlegende Operationen mit Freiformflächen durchführen.
Bereich Freiformflächen:
Merkmale von Freiformflächen; Überprüfung der Oberflächenqualität.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Dokumentation und 2D-Ableitung
– aus digitalen Modellen technische Zeichnungen erstellen.
Bereich Dokumentation und 2D-Ableitung:
Normgerechte Planerstellung, Archivierung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Fertigung
– projektspezifisch grundlegende Prinzipien der material- und fertigungsgerechten Konstruktion anwenden.
Bereich Fertigung:
Fertigungsverfahren (zB Spritzguss, Tiefziehen, Blechverarbeitung).
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand im Abschnitt B. mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellungstechnik
– komplexe Formen in Ansichten, Perspektiven und Schnitten sowie in verschiedenen fachspezifischen Zeichentechniken darstellen.
Bereich Layout
– Entwürfe präsentationsreif ausarbeiten.
Bereich Darstellungstechnik:
Parallelprojektionen, Perspektive, Schnitte; komplexe Formen aus zusammengesetzten Grundkörpern; Package-Zeichnung; Zeichenmittel (zB Stifte, Marker, Kreide, Gouache); Designentwurfsplan.
Bereich Layout:
Typographie und Layout, Produktgrafik; Konzeption und Gestaltung von Präsentationsplakaten; digitale Bildbearbeitung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellungstechnik
– verschiedene Materialien zeichnerisch darstellen.
Bereich Portfolio
– Gestaltungsgrundsätze auf das eigene Portfolio anwenden.
Bereich Darstellungstechnik:
Zeichentechniken zur Materialdarstellung (zB Holz, Metall, Kunststoff, transparente Materialien, leuchtende Objekte, Leder); Frottage-Technik; digitale Bildbearbeitung.
Bereich Portfolio:
Konzeption und Gestaltung von Portfolios; Typographie und Layout; Logoentwurf; digitale Bildbearbeitung.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand im Abschnitt B. mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Designbriefing
– Designbriefings erstellen.
Bereich Corporate Design
– Corporate Designs analysieren und deren Bedeutung für ein Unternehmen erklären.
Bereich Designbriefing:
Zielgruppe, Markt; technisch-wirtschaftliche Anforderungen.
Bereich Corporate Design:
Corporate Identity; Corporate Colors; Corporate-Design-Handbuch.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Corporate Design
– eigenständig Konzepte für Corporate Designs erarbeiten.
Bereich Corporate Design:
Corporate Identity; Corporate Colors; Corporate-Design-Handbuch.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Nachhaltigkeit
– die verschiedenen Formen der Nachhaltigkeit benennen und anhand von historischen und aktuellen Beispielen erklären.
Bereich Ecodesign
– die Faktoren einer nachhaltigen Produktentwicklung erläutern und auf eigene Konzepte anwenden;
– interne und externe Kosten erklären und Konsequenzen für die Produktentwicklung nennen;
– verschiedene Arten des Recyclings und des recyclinggerechten Gestaltens anhand von Beispielen erläutern.
Bereich Verbindungstechniken
– verschiedene Verbindungstechniken analysieren und auf eigene Projekte anwenden.
Bereich Grundlagen der Nachhaltigkeit:
Ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit; Geschichte der Nachhaltigkeit; historische Beispiele (nicht) nachhaltiger Lebensweisen; geplante Obsoleszenz.
Bereich Ecodesign:
Nach- und vorsorgende Umweltpolitik; Produktlebenszyklus, Potentiale zur Vermeidung von Gesundheits- und Umweltschäden; Integrierte Produktpolitik (IPP); Kreislaufwirtschaft, Stoffströme.
Verursacherprinzip; Kostenwahrheit; Methoden zur Internalisierung externer Kosten.
Recycling-Strategien (Weiterverwendung, Weiterverwertung, Wiederverwendung, Wiederverwertung); Downcycling, Upcycling; Einstoffregel; Werkstoffkennzeichnung; Stoffkreislauf.
Bereich Verbindungstechniken:
Verbindungstechniken (zB Schnapp-V., Press-V., Nieten, Schrauben, Kleben, Schweißen, Löten, Nähen, Weben, Stricken); recyclinggerechte Gestaltung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Rapid Prototyping
– die aktuellen Formen des Rapid Prototypings beschreiben und hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit im Produktdesign bewerten.
Bereich Fertigungstechnik Kunststoff
– die technischen Prinzipien verschiedener Arten der Kunststoffverarbeitung sowie Regeln der Bauteilgestaltung wiedergeben.
Bereich Fertigungstechnik Metall
– die technischen Prinzipien verschiedener Arten der Metallverarbeitung sowie Regeln der Bauteilgestaltung wiedergeben.
Bereich allgemeine Fertigungstechnik
– verschiedene Verbindungstechniken analysieren und auf eigene Projekte anwenden.
Bereich Rapid Prototyping:
Rapid-Prototyping-Verfahren (zB 3D-Druck in versch. Werkstoffen, Lasersintern, Stereolithographie).
Bereich Fertigungstechnik Kunststoff:
Kunststoffverarbeitung (zB Spritzgießen, Extrusion, Blasformen, Pressen, Rotationsgießen, Tiefziehen, Laminieren); Regeln der Bauteilgestaltung; (zB Entformschrägen, Verrippungen).
Bereich Fertigungstechnik Metall:
Metallverarbeitung (zB (Druck-)Gießen, Strangpressen, Schmieden, Pressformen, Schäumen, Hydroforming, Walzen, Streckziehen, Biegen; Zerspanen, Schneiden); Regeln der Bauteilgestaltung.
Bereich allgemeine Fertigungstechnik:
Fertigungstechniken für weitere Materialien (zB Papier, Textil, Holz, Glas, Kunststein).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Leichtbau
– verschiedene Arten des Leichtbaus benennen und diese anhand von Beispielen erklären.
Bereich Leichtbau:
Material-, Struktur- und Systemleichtbau; Konstruktionsprinzipien; Kerbwirkung, Kräfte und Spannungen; Ressourcenschonung; Beispiele aus den Bereichen Produktdesign und Architektur.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Beschichtungstechnik
– verschiedene Beschichtungstechniken beschreiben und ihre ökologischen Auswirkungen bewerten.
Bereich Beschichtungstechnik:
Beschichtungstechniken (zB Anodisieren, Bedampfen, Bedrucken, Eloxieren, Emaillieren, Verzinken, (Pulver-)Lackieren, Tauchen).
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Erneuerbare Energien
– Formen (nicht) erneuerbarer Energien benennen sowie deren technische Grundlagen und ökologischen Auswirkungen erläutern.
Bereich Erneuerbare Energien:
Erneuerbare Energien (zB Geothermie, Photovoltaik, Windkraft); physikalisch-technische Grundlagen der Energieerzeugung (zB Energieerhaltungssatz, Wirkungsgrad, Emissionen); Sankey-Diagramme; nicht erneuerbare Energieformen; Endlichkeit von Ressourcen; Risikobewertung.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Klimawandel
– wesentliche Faktoren des anthropogenen Klimawandels und dessen Konsequenzen für das Produktdesign benennen.
Bereich Ökosysteme
– Ökosysteme anhand von Beispielen als offene, dynamische Systeme beschreiben.
Bereich Bionik
– das Prinzip bionischen Denkens und Handelns wiedergeben und gestaltungsrelevante Beispiele anführen.
Bereich Klimawandel:
Geschichte der Klimaforschung im Überblick; Klimaneutralität; Wetter und Klima; Klimafolgen; Treibhauseffekt; Dekarbonisierung; nachwachsende Rohstoffe.
Bereich Ökosysteme:
Typen, Funktionen und Leistungen von Ökosystemen, Bedeutung der Artenvielfalt, Stoff- und Energieströme; Photosynthese, Werturteilsfreiheit, Wertmaßstab, Systemtheorie.
Bereich Bionik:
Naturstudium-Abstraktion-Umsetzung; Analogieforschung; bionische Optimierungsverfahren (Evolution); Architekturbionik; Ressourcenschonung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstattzeichnung und Arbeitsvorbereitung
– fertigungsgerechte Werkstattzeichnungen erstellen.
Bereich Proportionsmodelle
– aus geeigneten Materialien und einer Werkstattzeichnung dimensional korrekte Proportionsmodelle herstellen.
Bereich Oberflächentechnik
– Designmodelle beschichten, schleifen, füllern und lackieren.
Bereich Werkstattzeichnung und Arbeitsvorbereitung:
Ansichten, Schnitte, Bemaßungen, Detailzeichnung; Anforderungen der praktischen Umsetzung, zB Vorrichtungsbau, Formenbau, Werkzeuge und Maschinen.
Bereich Proportionsmodelle:
Materialkunde; Verarbeitung von branchenüblichen Modellbaumaterialien (Kunststoffe, Hartschäume, Holz, Gipse, Ton, Modellier- und Spachtelmassen; Dispersionen); Konzeption und Bau von Unterkonstruktionen; Schichtaufbau Designmodelle; Klebetechniken, Schleiftechniken; allg. Maschinen- und Sicherheitsunterweisung; Lagerung von Werk- und Hilfsstoffen; gesundheitliche Gefahren beim Umgang mit Maschinen, Werk- und Hilfsstoffen; Arbeitsvorbereitung.
Bereich Oberflächentechnik:
Arbeitsprozesse Oberflächenbehandlung, Materialkunde (Spachtelmassen auf Gips-, Zement- und Kunstharzbasis; Grundierungen, Bindemittel, Lösungsmittel, Füllstoffe); Beschichtungstechniken.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Clay Modeling
– Clay-Modelle konzipieren und mit geeigneten Werkzeugen dimensional korrekt herstellen;
– Clay-Modelle beschichten.
Bereich Laser-Schneiden und -Gravieren
– das Laser-Schneiden und -Gravieren auf geeignete Materialien anwenden.
Bereich Clay Modeling:
Material- und Werkzeugkunde, Modellieren komplexer Oberflächen mit Clay-Werkzeugen; Straken; Konzeption und Bau von projektspezifischen Unterkonstruktionen (zB aus Holz und Hartschaum); Schichtaufbau von Claymodellen; Funktion und Handhabung des Clayofens; Schablonenerstellung, Vermessen von Modellen; Bau von Messplatten, Herstellung von Modellierwerkzeugen.
Materialkunde (Beschichtungsstoffe, wie Kunstharz, Dispersion, Füller, Grundierungen.
Bereich Laser-Schneiden und -Gravieren:
Technik des Laser-Schneidens, Maschinenkunde, geeignete Materialien, Sicherheitsvorschriften.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Abformen
– Negativformen herstellen;
– mittels Negativform Positive herstellen.
Bereich Abformen:
Abformmaterialien und -techniken, Trennmittel, Aufbau mehrteiliger Formen. Herstellung von Positiven (zB Laminieren, Gießen).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Papiere und Kartone
– Papiere und Kartone projektspezifisch im Designmodellbau einsetzen.
Bereich Abformen
– Negativformen mit Hinterschneidungen sowie daraus Positive herstellen.
Bereich Papiere und Kartone:
Materialkunde, Verbindungstechniken, Bau von Volumens- oder Proportionsmodellen und Mock-ups, Schablonenbau.
Bereich Abformen:
Negativherstellung (zB aus Silikon oder Alginat, mit oder ohne Stützform).
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Halbzeuge
– verschiedene Halbzeuge im Designmodellbau einsetzen.
Bereich Rapid Prototyping
– Rapid-Prototyping-Teile herstellen und im Designmodellbau gezielt einsetzen.
Bereich Halbzeuge:
Halbzeuge (zB Kunststoff-, MDF-, Sandwich- oder Wachsplatten, Profile), thermische Verformung.
Bereich Rapid Prototyping:
Oberflächenbehandlung, Verbindungstechniken.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Produktpräsentation
– projektspezifisch Produkte und Produktumgebungen inszenieren und modellbautechnisch umsetzen.
Bereich Produktfotografie
– präsentationsfertige Designmodelle in Szene setzen und fotografieren.
Bereich Produktpräsentation:
Ausstellungsgestaltung, Darstellung von Mensch-Objekt-Raum-Bezügen; Beleuchtung, Beschriftung.
Bereich Produktfotografie:
Ausstellungsgestaltung; Grundlagen der Digitalfotografie; Beleuchtungskonzepte und deren praktische Umsetzung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der zweidimensionalen Gestaltung
– zweidimensionale Formen analysieren, deren Bedeutung für die Gestaltung erkennen und die Theorie auf eigene Entwürfe anwenden.
Bereich Grundlagen der dreidimensionalen Gestaltung
– Grundkörper benennen, anhand von Beispielen die Struktur von Produkten erkennen und eigene Entwürfe aus zusammengesetzten Grundkörpern entwickeln;
– Modifikationen an Grundkörpern kennen und anwenden;
– die Grundlagen der Farbpsychologie und des Sehens als physiologischen Prozess wiedergeben.
Bereich Grundlagen der zweidimensionalen Gestaltung:
Punkt, Linie, Fläche; Rhythmus und Monotonie, Dynamik und Statik, Spannung und Balance; Redundanz; Abstraktion; Ordnung und Chaos, Einfachheit und Komplexität.
Bereich Grundlagen der dreidimensionalen Gestaltung:
Additive, integrative und integrale Formen; kristalline und organische Formen; Module im Produktdesign und in der Architektur.
Boolesche Operationen, Phasen, Radien, Fugenbild, Sicken, Anläufe.
Psychologische Wirkungen der Farbe, Farbkontraste, Aufbau des menschlichen Sehapparates.
Kompetenzmodul 2:
Bereich Farbenlehre
– die Grundlagen der Optik in Bezug auf die Farbwahrnehmung und -messung wiedergeben.
Bereich Grundlagen der dreidimensionalen Gestaltung
– verschiedene Farbsysteme nennen und sie fachspezifisch anwenden;
– die Grundlagen der Farbchemie wiedergeben.
Bereich Farbenlehre:
Grundlagen der Optik, zB Reflexion, Transmission, Absorption, Polarisation und Interferenz; Farbspektrum, Metamerie, Glanz, Spektrometrie, Farbtemperatur.
Bereich Grundlagen der dreidimensionalen Gestaltung:
Historische Entwicklung der Farbsysteme und deren Anwendungen, zB NCS, RAL, RGB, CMYK, Pantone; additive und subtraktive Farbmischung.
Anorganische und organische Pigmente, Lösungsmittel, Bindemittel; Druckfarben; Effektlacke; Ökologie der Farbmittel.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Ergonomie
– die historische Entwicklung der Ergonomie anhand von Beispielen erläutern und wesentliche Bereiche dieser Arbeitswissenschaft benennen;
– grundlegende Erkenntnisse der Anthropometrie wiedergeben und anwenden;
– wesentliche Faktoren einer ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung erläutern und anwenden;
– wesentliche Faktoren der barrierefreien Gestaltung wiedergeben und auf eigene Konzepte anwenden.
Bereich Human Centered Design
– die Grundlagen des Human Centered Design wiedergeben und auf eigene Konzepte anwenden.
Bereich Ergonomie:
Geschichte der Ergonomie (zB Jastrzebowski, Dreyfuss, Schütte-Lihotzky); Produkt- und Produktionsergonomie; Gesundheitsschutz.
Körpermaßschablonen, 3D-Dummies, Ergonomie und Architektur.
(Bildschirm)Arbeitsplätze, Arbeitshöhen, Heben, Greifen, Sitzen, Beleuchtung und Belichtung.
Simulation alterstypischer Einschränkungen („Seniorenanzüge“); ergonomische Faktoren; Universal Design.
Bereich Human Centered Design:
Stakeholder des Designs; Mitarbeit von verschiedenen Interessengruppen, kulturabhängiges Design.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Objekt-Raum-Mensch
– Objekt-Mensch-Raum-Beziehungen analysieren und bewerten.
Bereich Produktfotografie
– Produkte in einer Umgebung inszenieren und die Grundlagen des Fotografierens anwenden.
Bereich Produktgrafik und Typographie
– die Bedeutung der Produktgrafik als gestalterisches und kommunikatives Mittel erkennen und können diese auf eigene Entwürfe anwenden;
– die Grundlagen von Typographie und Layout wiedergeben und können sie auf eigene Entwürfe anwenden.
Bereich Objekt-Raum-Mensch:
Größenverhältnisse in der Architektur und im Produktdesign; Mock-ups, physische und virtuelle Modelle; Beispiele aus Architektur- und Produktfotografie.
Bereich Produktfotografie:
Grundlagen der Optik in Bezug auf die Fotografie; Aufbau von Objektiven und Kameras; Linsen, Brennweite, Beleuchtungskonzepte, Produkt- und Architekturfotografie, Inszenierung.
Bereich Produktgrafik und Typographie:
Funktionen der Produktgrafik und deren technische Umsetzung (zB Tampon-Druck).
Geschichte der Typographie, Typologie und Einsatzbereiche von Schriften, Weißraum, Grund- und Akzidenzschrift; Schrift und Corporate Identity; Textauszeichnungen, Absatz- und Seitengestaltung; Portfolio-Gestaltung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Kommunikation
– die grundlegenden Kommunikationstheorien beschreiben und in Übungen auf einfache kommunikative Situationen anwenden.
Bereich Produktsprache
– die grundlegenden Kommunikationstheorien in Produkten erkennen, beschreiben und auf einfache Designprodukte anwenden.
Bereich Kommunikation:
Sender-Empfängermodell, Palo-Alto-Schule, Nachrichtenquadrat, Johari-Fenster, Feedback, Fünf Gesprächsgrundsätze und andere grundlegende Kommunikationstheorien.
Bereich Produktsprache:
Sender-Empfängermodell, Palo-Alto-Schule, Nachrichtenquadrat, Johari-Fenster, Feedback, Fünf Gesprächsgrundsätze und andere grundlegende Kommunikationstheorien.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Kommunikation
– vertiefende bzw. weiterführende Kommunikationstheorien beschreiben und in Übungen auf komplexe kommunikative Situationen anwenden.
Bereich Produktsprache
– vertiefende bzw. weiterführende Kommunikationstheorien in Produkten erkennen, beschreiben und beispielhaft auf Designprodukte anwenden.
Bereich Kommunikation:
Fragen und Antworten, vier Grundstrebungen des Menschen, Semiotik, Zeichen und Symbol Neurolinguistisches Programmieren, Themenzentrierte Interaktion und weitere moderne Kommunikationstheoreme.
Bereich Produktsprache:
Fragen und Antworten, vier Grundstrebungen des Menschen, Semiotik, Zeichen und Symbol Neurolinguistisches Programmieren, Themenzentrierte Interaktion und weitere moderne Kommunikationstheoreme.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Kommunikation
– die grundlegenden Moderations- und Präsentationstechniken beschreiben und in Übungen auf Präsentations- und Moderationssituationen anwenden.
Bereich Produktsprache
– die designrelevanten Aspekte der Moderations- und Präsentationstechniken in Produkten erkennen, beschreiben und auf einfache Designprodukte anwenden.
Bereich Kommunikation:
Präsentationstechniken, Zeitmanagement, Moderationstechniken, Konflikttheorien.
Bereich Produktsprache:
Präsentationstechniken, Zeitmanagement, Moderationstechniken, Konflikttheorien.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Kommunikation
– die grundlegenden rhetorischen Theorien beschreiben und in Übungen auf rhetorische Situationen anwenden.
Bereich Produktsprache
– die designrelevanten Aspekte der Rhetorik in Produkten erkennen, beschreiben und auf Designprodukte anwenden.
Bereich Kommunikation:
Rhetorischer Dreischritt, Fünf-Satztechnik, KAUB, Einwände entkräften, Strukturen von Verkaufsgesprächen und weitere moderne rhetorische Systeme.
Bereich Produktsprache:
Rhetorischer Dreischritt, Fünf-Satztechnik, KAUB, Einwände entkräften, Strukturen von Verkaufsgesprächen und weitere moderne rhetorische Systeme.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– die Prinzipien der Theorie der Gestaltung und die Methoden des Entwurfsprozesses unter Berücksichtigung der projektorientierten Aufgabenstellung anwenden;
– Ergebnisse des Entwurfsprozesses dokumentieren, präsentieren und argumentieren.
Bereich Designgrundlagen
– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung auswählen, begründen, bewerten und in Bezug auf spezifische Themen anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Aufgaben aus den Bereichen Produktdesign, Architektur, Interieur, Schmuck, Beleuchtung, Produktentwicklung, Technologie; aufgabenbezogene Ideenbewertung; fachbezogene grundlegende Gestaltungs- und Entwurfsmethoden.
Grundlegende Präsentationstechniken, beispielsweise Skizze, Zeichnung, Modell, Plan, Werkstattzeichnung, Visualisierung.
Bereich Designgrundlagen:
Übungen zur strukturierten Ideenfindung; Konzeptentwicklung. Entwicklung interdisziplinärer Fragestellungen zur wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Beurteilung von Projekten im Gestaltungsprozess.
Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– die Prinzipien der Theorie der Gestaltung und die Methoden des Entwurfsprozesses unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden;
– Ergebnisse des Entwurfsprozesses dokumentieren, präsentieren und argumentieren.
Bereich Designgrundlagen
– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung auswählen, begründen, bewerten und in Bezug auf spezifische Themen anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Aufgaben aus den Bereichen Produktdesign, Architektur, Interieur, Schmuck, Beleuchtung, Produktentwicklung, Technologie; aufgabenbezogene Ideenbewertung; fachbezogene grundlegende Gestaltungs- und Entwurfsmethoden.
Grundlegende Präsentationstechniken, beispielsweise Skizze, Zeichnung, Modell, Plan, Werkstattzeichnung, Visualisierung.
Bereich Designgrundlagen:
Übungen zur strukturierten Ideenfindung; Konzeptentwicklung. Entwicklung interdisziplinärer Fragestellungen zur wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Beurteilung von Projekten im Gestaltungsprozess.
Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– die Prinzipien der Theorie der Gestaltung und die Methoden des Entwurfsprozesses unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden;
– Ergebnisse des Entwurfsprozesses dokumentieren, präsentieren und argumentieren.
Bereich Designgrundlagen
– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung auswählen, begründen, bewerten und in Bezug auf spezifische Themen anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Aufgaben aus den Bereichen Produktdesign, Architektur, Interieur, Schmuck, Beleuchtung, Produktentwicklung, Technologie; aufgabenbezogene Ideenbewertung; fachbezogene grundlegende Gestaltungs- und Entwurfsmethoden.
Grundlegende Präsentationstechniken, beispielsweise Skizze, Zeichnung, Modell, Plan, Werkstattzeichnung, Visualisierung.
Bereich Designgrundlagen:
Übungen zur strukturierten Ideenfindung; Konzeptentwicklung. Entwicklung interdisziplinärer Fragestellungen zur wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Beurteilung von Projekten im Gestaltungsprozess.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand im Abschnitt B. mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich vertiefende Darstellungstechniken
– komplexe Objekte zeichnerisch in verschiedenen Ansichten und Materialien darstellen;
– Skizzieren als integralen Bestandteil des Designprozesses anwenden.
Bereich vertiefende Darstellungstechniken:
Freiformflächen, Verrundungen, Übergänge, Materialdarstellung, Oberflächendarstellung, Ansichten, Perspektiven.
Skizziertechniken.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich vertiefende Darstellungstechniken
– komplexe Objekte zeichnerisch in verschiedenen Ansichten und Materialien darstellen;
– Skizzieren als integralen Bestandteil des Designprozesses anwenden.
Bereich vertiefende Darstellungstechniken:
Freiformflächen, Verrundungen, Übergänge, Materialdarstellung, Oberflächendarstellung, Ansichten, Perspektiven.
Skizziertechniken.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Materialbearbeitung
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung die entsprechenden Werkstoffe auswählen und ihre Bearbeitungsmöglichkeiten anwenden.
Bereich Technologie
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Fertigungsverfahren beschreiben, vergleichen und auswählen; unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Werkzeuge und Vorrichtungen den Materialien entsprechend fachgerecht anwenden.
Bereich Arbeitsorganisation
– Arbeitsschritte den Werkstoffen bzw. Verfahren entsprechend organisieren;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen; die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz anwenden.
Bereich Materialbearbeitung:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren und Gestaltungsregeln, zB Objekte und Produkte mit Schwerpunkt Glasbearbeitung unter Einbeziehung der designrelevanten, glasbegleitenden Werkstoffe; beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technologie:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren, Anlagen und Geräte; Fertigungsverfahren im handwerklichen und industriellen Kontext.
ZB Glas und glasbegleitenden Werkstoffe – Scheiden, Schleifen, Polieren, Bohren, Bedampfen, Belegen, Beschichten, Ätzen, Fassen, Bemalen, Gravieren, Sandstrahlen, Biegen, Treiben, Schweißen, Löten, Kleben, Patinieren; Formen, Modellieren, Abformen, Schmelzen, Gießen; Konservieren und Restaurieren.
Bereich Arbeitsorganisation:
Werkstättenorganisation; Ablauforganisation; Fertigungs- und Produktionsprozesse; Ökologie; Ökonomie. Sicherheitsbestimmungen; Evaluierung des Arbeitsplatzes; Maßnahmen zur Gefahrenverhütung.
Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Studierenden können im
Bereich Materialbearbeitung
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung die entsprechenden Werkstoffe auswählen und ihre Bearbeitungsmöglichkeiten anwenden.
Bereich Technologie
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Fertigungsverfahren beschreiben, vergleichen und auswählen; unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Werkzeuge und Vorrichtungen den Materialien entsprechend fachgerecht anwenden.
Bereich Arbeitsorganisation
– Arbeitsschritte den Werkstoffen bzw. Verfahren entsprechend organisieren;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen; die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz anwenden.
Bereich Materialbearbeitung:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren und Gestaltungsregeln. Komplexe Objekte und Produkte aus den verschiedensten Bereichen unter Einbeziehung der relevanten Werkstoffe, Holz, Metalle, Kunststoffe, Glas, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe in Verbindung mit modernen Technologien herstellen.
Bereich Technologie:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren, Anlagen und Geräte; Fertigungsverfahren im handwerklichen und industriellen Kontext.
ZB Werkstoffe – Scheiden, Schleifen, Polieren, Bohren, Bedampfen, Belegen, Beschichten, Ätzen, Fassen, Bemalen, Gravieren, Sandstrahlen, Biegen, Treiben, Schweißen, Löten, Kleben, Patinieren; Formen, Modellieren, Abformen, Schmelzen, Gießen; Konservieren und Restaurieren; Beleuchten, Audiovisuell bespielen, mit Funktionen versehen.
Bereich Arbeitsorganisation:
Werkstättenorganisation; Ablauforganisation; Fertigungs- und Produktionsprozesse; Ökologie; Ökonomie. Sicherheitsbestimmungen; Evaluierung des Arbeitsplatzes; Maßnahmen zur Gefahrenverhütung.
Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Studierenden können im
Bereich Materialbearbeitung
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung die entsprechenden Werkstoffe auswählen und ihre Bearbeitungsmöglichkeiten anwenden.
Bereich Technologie
– unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Fertigungsverfahren beschreiben, vergleichen und auswählen; unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung Werkzeuge und Vorrichtungen den Materialien entsprechend fachgerecht anwenden.
Bereich Arbeitsorganisation
– Arbeitsschritte den Werkstoffen bzw. Verfahren entsprechend organisieren;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen; die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz anwenden.
Bereich Materialbearbeitung:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren und Gestaltungsregeln, zB Objekte und Produkte mit Schwerpunkt Glasbearbeitung unter Einbeziehung der designrelevanten, glasbegleitenden Werkstoffe; beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technologie:
Schwerpunkt- und semesterspezifische Werkstoffe, Fertigungsverfahren, Anlagen und Geräte; Fertigungsverfahren im handwerklichen und industriellen Kontext.
ZB Glas und glasbegleitenden Werkstoffe – Scheiden, Schleifen, Polieren, Bohren, Bedampfen, Belegen, Beschichten, Ätzen, Fassen, Bemalen, Gravieren, Sandstrahlen, Biegen, Treiben, Schweißen, Löten, Kleben, Patinieren; Formen, Modellieren, Abformen, Schmelzen, Gießen; Konservieren und Restaurieren.
Bereich Arbeitsorganisation:
Werkstättenorganisation; Ablauforganisation; Fertigungs- und Produktionsprozesse; Ökologie; Ökonomie. Sicherheitsbestimmungen; Evaluierung des Arbeitsplatzes; Maßnahmen zur Gefahrenverhütung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen CAID
– Designsoftware anhand ihrer Funktionsweise unterscheiden und für ein Projekt auswählen.
Bereich CAID
– einfache Gestaltungsaufgaben mittels CAID, vom digitalen 2D-Sketch bis zur 3D-Konstruktion bewerkstelligen.
Bereich Grundlagen digitale Produktion
– unterschiedliche Arten der digitalen Produktion nennen und für einfache Projekte auswählen.
Bereich Digitale Produktion
– Konstruktionen zur digitalen Produktion vorbereiten und an ausgewählten Produktionsanlagen ausgeben.
Bereich Grundlagen CAID:
2- und 3-Dimensionale Modellierung im Design- und Produktionskontext, Mesh- und Nurbsmodellierung, Flächen- und Volumenmodellierung.
Bereich CAID:
Konstruktionsmethoden; Modellierstrategien.
Bereich Grundlagen digitale Produktion:
Begriffe in der digitalen Produktion; CNC – CAM.
Bereich Digitale Produktion:
Spezifische Software; spezifische Hardware.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich CAID
– Gestaltungsaufgaben mittels CAID, vom digitalen 2D-Sketch über die 3D-Konstruktion bis zur Designvisualisierung bewerkstelligen.
Bereich Digitale Produktion
– Konstruktionen zur digitalen Produktion vorbereiten und an ausgewählten Produktionsanlagen ausgeben.
Bereich CAID:
Konstruktionsmethoden; Visualisierungstools; Rendering.
Bereich Digitale Produktion:
Spezifische Software; spezifische Hardware.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich CAID
– Gestaltungsaufgaben mittels CAID, vom digitalen 2D-Sketch über die 3D-Konstruktion bis zur Designvisualisierung bewerkstelligen.
Bereich Digitale Produktion
– Konstruktionen zur digitalen Produktion vorbereiten und an ausgewählten Produktionsanlagen ausgeben.
Bereich CAID:
Konstruktionsmethoden; Visualisierungstools; Rendering.
Bereich Digitale Produktion:
Spezifische Software; spezifische Hardware.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich CAID
– Gestaltungsaufgaben mittels CAID, vom digitalen 2D-Sketch über die 3D-Konstruktion bis zur Designvisualisierung bewerkstelligen.
Bereich Digitale Produktion
– Konstruktionen zur digitalen Produktion vorbereiten und an ausgewählten Produktionsanlagen ausgeben.
Bereich CAID:
Konstruktionsmethoden; Visualisierungstools; Rendering.
Bereich Digitale Produktion:
Spezifische Software; spezifische Hardware.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien nennen und deren Bedeutung für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt erläutern und bewerten.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit nennen, erläutern und bewerten.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung von Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln an Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien wiedergeben und deren Bedeutung für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt erläutern.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit nennen, erläutern und bewerten.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung von Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln an Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien wiedergeben und deren Bedeutung für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt erläutern.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit erläutern und anwenden.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung von Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln an Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien wiedergeben und deren Bedeutung für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt erläutern.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit erläutern und anwenden.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung von Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln an Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien wiedergeben und deren Bedeutung für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt erläutern.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit erläutern und anwenden.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung von Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln an Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– projektbezogene Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien wiedergeben und deren Bedeutung für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt erläutern.
Bereich Technische Verfahren
– projektbezogene Verfahren und Gestaltungstechniken sowie die Material- und Bearbeitungstechnologien, Verbindungen und Oberflächenbeschaffenheit erläutern und anwenden.
Bereich Werkstoffkunde:
Zusammensetzung, Struktur, Eigenschaften und Anwendung von Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe, beispielsweise Holz, Metalle, Kunststoffe, Keramik, Textilien, mineralische Werkstoffe, Verbundwerkstoffe.
Bereich Technische Verfahren:
Ausgewählte Verfahrenstechniken, beispielsweise Formen und Generieren, Trennen und Subtrahieren, Fügen und Verbinden, Beschichten und Veredeln an Glaswerkstoffe und glasbegleitende Werkstoffe.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen Projektmanagement
– verschiedene Methoden des Projektmanagements beschreiben;
– die wichtigsten Schritte zum Projekt erläutern;
– Projekt und Nicht-Projekt im Sinne des Projektmanagements differenzieren;
– einfache Projekte gründen und Ablauf- und Terminplanungen vornehmen.
Bereich Grundlagen Innovationsmanagement
– Grundzüge des Innovationsmanagements wiedergeben;
– verschiedene Prozessmethoden zur Schaffung von Innovationen kennen und vergleichen;
– Methoden zur Gestaltung einer Innovationskultur, die Innovationen fördert kennen und beschreiben.
Bereich Grundlagen Projektmanagement:
Begriffe im Kontext des Projektmanagements; ICB; PMBOK; SCRUM.
Bereich Grundlagen Innovationsmanagement:
Begriffe im Kontext des Innovationsmanagements; Lineare und agile Innovationsprozessmodelle (zB Stage-Gate-Prozess und Design Thinking).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement
– Projektemanagement anhand einfacher Aufgabenstellungen in Grundzügen anwenden.
Bereich Innovationsmanagement
– Innovationsmanagement unter Verwendung linearer und agiler Prozessmethoden anwenden.
Bereich Projektmanagement:
Projektorganisation, Risikomanagement, Qualitätsmanagement.
Bereich Innovationsmanagement:
Begriffe im Kontext des Innovationsmanagements; Lineare und agile Innovationsprozessmodelle (zB Stage-Gate-Prozess und Design Thinking).
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand im Abschnitt B. mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Interiordesign
– wesentliche Gestaltungsgesetze, Wirkungen und Einsatzbereiche verschiedener Gestaltungstechniken in Bezug auf Interiordesign beschreiben und anwenden.
Bereich Surfacedesign
– grundlegende Elemente des Surfacedesigns benennen und in spezifischen Beispielen anwenden.
Bereich Interiordesign:
Grundlagen der Innenraumgestaltung; Basiswissen in den Bereichen Ergonomie, Raumnutzung und Raumfunktion; Bedarfsanalyse; einfache Innenraumkonzepten und -plänen.
Bereich Surfacedesign:
Grundlagen und Prinzipien der Motiventwicklung; einfache Rapportierungsformen, Raster, Versatz.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Interiordesign
– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung erläutern und an themenbezogenen Aufgaben des Interiordesigns anwenden.
Bereich Surfacedesign
– Elemente des Surfacedesigns in spezifischen Gestaltungsaufgaben mit Bezug auf unterschiedlichen Techniken und Materialien beschreiben und anwenden.
Bereich Interiordesign:
Innenraumgestaltungskonzepte; Pläne; Materialien, Oberflächen, Belichtung, Beleuchtung Raumwirkung; Möblierungsplan und Raumansichten; Projektphasen; Stile; Grundlagen der Raumwirkung.
Bereich Surfacedesign:
Rapportierungsformen; Grundlagen der Kollektionsentwicklung; Oberflächenlösungen unterschiedlicher Techniken und Anwendungen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Interiordesign
– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung erläutern und an themenbezogenen Aufgaben des Interiordesigns anwenden;
– komplexe Innenraumgestaltungskonzepte entwickeln und Pläne erstellen unter Berücksichtigung von Materialien, Oberflächen, Belichtung, Beleuchtung und Raumwirkung.
Bereich Surfacedesign
– Elemente des Surfacedesigns in spezifischen Gestaltungsaufgaben mit Bezug auf unterschiedlichen Techniken und Materialien beschreiben und anwenden.
Bereich Interiordesign:
Innenraumgestaltungskonzepte; Pläne; Materialien, Oberflächen, Belichtung, Beleuchtung Raumwirkung; Möblierungsplan und Raumansichten; Projektphasen; Stile; Grundlagen der Raumwirkung.
Bereich Surfacedesign:
Rapportierungsformen; Grundlagen der Kollektionsentwicklung; Oberflächenlösungen unterschiedlicher Techniken und Anwendungen.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Design
– Methoden der Entwurfs- und Projektentwicklung in Bezug auf spezifische Themen anwenden und optimieren;
– Gestaltungsgesetze, Gestaltungstechniken und Gestaltungsmethoden bei komplexen Aufgabenstellungen gezielt einsetzen, analysieren und reflektieren.
Bereich Interiordesign
– spezielle Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung in Bezug auf Themen des Interiordesigns anwenden und optimieren;
– komplexe Innenraumgestaltungskonzepte entwickeln und Pläne erstellen unter Berücksichtigung von Materialien, Oberflächen, Belichtung, Beleuchtung und Raumwirkung.
Bereich Surfacedesign
– spezielle Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung in Bezug auf Themen des Surfacedesigns anwenden und optimieren.
Bereich Design:
Projektmanagement: Ablaufplanung; Kostenplanung.
Bereich Interiordesign:
Komplexe Innenraumgestaltungskonzepte; Materialien, Oberflächen, Belichtung, Beleuchtung Raumwirkung; Bedarfsanalyse; Raumnutzung und Raumfunktion; Lichteinsatz; Farbeinsatz; Visualisierungsformen.
Bereich Surfacedesign:
Anwendungsbezogene Motiv- und Flächengestaltung; komplexe Rapportierungsformen; Farbeinsatz; Effektbetonung, Texturen; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Techniken und Anwendungen; Kollektion.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Design
– Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren und entwickeln;
– professionelle Gestaltungsmethoden auswählen und diese unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden.
Bereich Interiordesign
– spezielle Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung in Bezug auf Themen des Interiordesigns anwenden und optimieren.
Bereich Surfacedesign
– spezielle Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung in Bezug auf Themen des Surfacedesigns anwenden und optimieren;
– materialspezifische Konzepte, Simulation oder Modelle unter besonderer Berücksichtigung aktueller Designtrends entwerfen.
Bereich Design:
Projektmanagement; Qualitätsmanagement; Fehlerquellen und Lösungsansätze; Kostenplanung; Team- Building.
Bereich Interiordesign:
Komplexe Innenraumgestaltungskonzepte; Pläne; Materialien, Oberflächen, Belichtung, Beleuchtung und Raumwirkung; Umbau; Versorgungstechnik; Bauelemente; Trends in Innenarchitektur und Möbeldesign.
Bereich Surfacedesign:
Oberflächenlösungen für komplexe Anwendungen; Designtrends.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Design
– professionelle Gestaltungsmethoden auswählen und diese unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden.
Bereich Interiordesign
– spezielle Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung in Bezug auf Themen des Interiordesigns anwenden und optimieren.
Bereich Surfacedesign
– spezielle Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung in Bezug auf Themen des Surfacedesigns anwenden und optimieren;
– materialspezifische Konzepte, Simulation oder Modelle unter besonderer Berücksichtigung aktueller Designtrends entwerfen.
Bereich Design:
Wettbewerbe, Ausschreibungen als Arbeitsfeld mit besonderen Rahmenbedingungen.
Bereich Interiordesign:
Komplexe Innenraumgestaltungskonzepte; Pläne; Materialien, Oberflächen, Belichtung, Beleuchtung und Raumwirkung; Umbau; Versorgungstechnik; Bauelemente; Trends in Innenarchitektur und Möbeldesign.
Bereich Surfacedesign:
Oberflächenlösungen für komplexe Anwendungen; Designtrends.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand im Abschnitt B. mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– Plandarstellungen und analoge Konstruktionsverfahren verstehen und in einem projektbezogenen Kontext anwenden;
– Konstruktionsverfahren und Gestaltungstechniken mittels CAD verstehen und in einem projektbezogenen Kontext anwenden;
– die Grundlagen gängiger Bildbearbeitungs- und Grafikprogramme verstehen und anwenden.
Bereich Designvisualisierung:
Normen; Plandarstellung analog; Mensch und Ergonomie.
Planzeichnen; Anwendung von 2D-CAD-Software im Bereich der Innenraumgestaltung.
Bildbearbeitung; Vektorgrafik; Motiventwicklung; einfache Mustererstellung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– Konstruktionsverfahren und Gestaltungstechniken mittels CAD in einem projektbezogenen Kontext anwenden;
– die Grundlagen gängiger Bildbearbeitungs- und Grafikprogramme verstehen und anwenden.
Bereich Designvisualisierung:
Anwendung von 2D-CAD-Software im Bereich der Innenraumgestaltung.
Bildbearbeitung; Vektorgrafik; Muster, Raster, Struktur; Grundlagen Schrift, Layout und Satz; digitale Nachbearbeitung von CAD-Ausgabeformaten aus dem Bereich der Innenraumgestaltung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– Konstruktionsverfahren und Gestaltungstechniken mittels CAD verstehen und in projektbezogenen Kontext anwenden;
– mit Bildbearbeitungsprogrammen komplexe Visualisierungen planen und umsetzen.
Bereich Designvisualisierung:
Anwendung von 2D- und 3D-CAD-Software im Bereich der Innenraumgestaltung.
Bildbearbeitung; Compositing; Digital Painting; Vektorgrafik; digitale Nachbearbeitung von CAD-Ausgabeformaten aus dem Bereich der Innenraumgestaltung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– Konstruktionsverfahren und Gestaltungstechniken mittels CAD verstehen und in projektbezogenen Kontext anwenden;
– mit Bildbearbeitungsprogrammen komplexe Visualisierungen planen und umsetzen;
– experimentelle Musterungen und Rapportierformen projektbezogen planen und umsetzen.
Bereich Designvisualisierung:
Anwendung von 2D- und 3D-CAD-Software im Bereich der Innenraumgestaltung.
Bildbearbeitung; Compositing; Digital Painting; digitale Nachbearbeitung von CAD-Ausgabeformaten aus dem Bereich der Innenraumgestaltung.
Strukturen; Texturen; Experimental Pattern Design.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– Konstruktionsverfahren und Gestaltungstechniken mittels CAD verstehen und in projektbezogenen Kontext anwenden;
– mit Bildbearbeitungsprogrammen komplexe Visualisierungen planen und umsetzen;
– Grundlagen der generativen Mustergestaltung benennen und projektbezogen anwenden.
Bereich Designvisualisierung:
Anwendung von 2D- und 3D-CAD-Software im Bereich der Innenraumgestaltung.
Bildbearbeitung; Compositing; Digital Painting; Vektorgrafik; digitale Nachbearbeitung von CAD-Ausgabeformaten aus dem Bereich der Innenraumgestaltung.
Generatives Design; parametrische Verfahren.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– Konstruktionsverfahren und Gestaltungstechniken mittels CAD verstehen und in projektbezogenen Kontext anwenden;
– mit Bildbearbeitungsprogrammen komplexe Visualisierungen planen und umsetzen.
Bereich Designvisualisierung:
Anwendung von 2D- und 3D-CAD-Software im Bereich der Innenraumgestaltung.
Bildbearbeitung; Compositing; Digital Painting; digitale Nachbearbeitung von CAD-Ausgabeformaten aus dem Bereich der Innenraumgestaltung.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand im Abschnitt B. mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– grundlegende gestalterische Techniken und bildnerische Darstellungsformen erklären und anwenden.
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Grundlagen der Licht- und Schattendarstellung; Grundlagen räumlicher Darstellung; Objekte im Raum; Grundlagen der Bildkomposition; Grundlagen der zeichnerischen und malerischen Natur- und Objektdarstellung; Grundlagen der Stilisierung und Abstraktion; einfache Kolorationstechniken für Pläne.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– grundlegende zwei- und dreidimensionale Darstellungsformen anwenden;
– Gestaltungsmittel und Gestaltungstechniken ihrer Wirkung entsprechend erklären und einsetzen.
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Farbe und Raum; Natur- und Objektdarstellung; verschiedene Abbildungsverfahren anwenden sowie räumliche zusammengesetzte Objekte konstruieren und in verschiedenen Abbildungsmethoden darstellen; Grundgesetze der perspektivischen Abbildung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– Phänomene der Wahrnehmung in Bezug auf Darstellungsformen und bildnerische Verfahren differenziert einsetzen.
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Erweiterung perspektivischer Darstellungen; Farbe und Raum; Natur- und Objektdarstellung; erweiterte Einbindung und Vernetzung unterschiedlicher Verfahren in spezifische Arbeitsaufgaben; Erweiterung des Repertoires an bildnerischen Verfahren und Techniken.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– Darstellungsformen, Phänomene der Wahrnehmung und unterschiedliche Darstellungsmittel analysieren und differenziert einsetzen.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation
– gestalterische Konzepte erstellen und fachadäquat präsentieren.
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Anwendungsbezogene, zielgruppenorientierte Aufgaben; Auseinandersetzung mit und Reflexion über individuelle bildnerische Ausdrucksformen; erweiterte Kompositions- und Gestaltungszusammenhänge;
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:
Strategien zur Ideenfindung, Recherche, Informationsvernetzung; Interpretationsvielfalt; Werkpräsentationen und Werkdokumentationen.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– Darstellungsformen, Phänomene der Wahrnehmung und unterschiedliche Darstellungsmittel analysieren und differenziert einsetzen.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation
– gestalterische Konzepte erstellen und fachadäquat präsentieren.
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Anwendungsbezogene, zielgruppenorientierte Aufgaben; Auseinandersetzung mit und Reflexion über individuelle bildnerische Ausdrucksformen; erweiterte Kompositions- und Gestaltungszusammenhänge.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:
Strategien zur Ideenfindung, Recherche, Informationsvernetzung; Interpretationsvielfalt; Werkpräsentationen und Werkdokumentationen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand im Abschnitt B. mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Materialbearbeitung
– Verarbeitungstechniken von Holz, Metall, Kunststoff und Textilien in der Innenraumgestaltung und im Innenausbau beschreiben und diese zielorientiert anwenden;
Bereich Technologie
– die Eigenschaften von bau- und wohnspezifischen Werkstoffen und Materialien beschreiben, und anwendungsorientiert auswählen und kombinieren.
Bereich Materialbearbeitung:
Metall- und Holzwerkstätte – Komplexe Verbindungsmethoden; Werkzeugkunde; Modellbau; Oberflächenmusterung; Textilbearbeitung – Konfektionierung.
Bereich Technologie:
Metall- und Holzwerkstätte- Werkzeugkunde; Textilverarbeitung; Objektorientierte Schnittkonstruktion; Projektumsetzung; Projektpräsentation.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand im Abschnitt B. mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Designtheorie
– das reziproke Verhältnis von Produkt, neuen Technologien und Gesellschaft analysieren.
Bereich Designtheorie:
Fallstudien zu sozialen und kulturellen Gebrauchskontexten; Formgebung von Konsumprodukten als Manifestation kultureller, historischer, gesellschaftlicher und verfahrenstechnischer Entwicklungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Designtheorie
– designrelevante, sinnstiftende Relationen aus Phänomenen der Semiotik und der Ästhetik analysieren und in eigene Gestaltungsmethodologie integrieren.
Bereich Designtheorie:
Ästhetik als Kommunikationsinstrument auf semantischer und gestalterischer Ebene; Die rhetorischen Figuren der Tropen in visueller Anwendung und zum Verständnis visueller Kommunikation; Rhetorik in der Sprache und im Design; Produktsemantik; Ornament als Symbolträger und Mittel der Kommunikation.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand im Abschnitt B. mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen
– die grundlegenden Elemente diverser Stilelemente einer Kunstepoche benennen und in ausgewählten Objekten wiedererkennen.
Bereich Designgeschichte
– Design als integrierten historischen, wirtschaftlichen und kulturellen Prozess erkennen und an Hand ausgewählter Beispiele analysieren.
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen:
Exemplarische Beispiele aus der Kunstgeschichte.
Bereich Designgeschichte:
Ausgewählte Beispiele aus der Designgeschichte.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen
– die grundlegenden Elemente diverser Stilelemente einer Kunstepoche benennen und in ausgewählten Objekten wiedererkennen.
Bereich Designgeschichte
– Design als integrierten historischen, wirtschaftlichen und kulturellen Prozess erkennen und an Hand ausgewählter Beispiele analysieren.
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen:
Exemplarische Beispiele aus der Kunstgeschichte.
Bereich Designgeschichte:
Ausgewählte Beispiele aus der Designgeschichte.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Marketing
– die Instrumente der Produkt-, Preis-, Distributions- und Kommunikationspolitik erklären und sie in Bezug zueinander setzen;
– den Aufbau und die Arbeitsprozesse von Unternehmen der Kreativwirtschaft erklären und diese analysieren.
Bereich Werbung
– Mechanismen und Phänomene werblicher Kommunikation, sowie die unterschiedlichen PR- und Werbemedien verstehen, Erfolgskriterien für effizientes, werbliches Kommunizieren erklären und Kommunikationskonzepte in ihrer Bedeutung erfassen.
Bereich Projekt
– Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements benennen und erklären.
Bereich Marketing:
Grundlagen des Marketings: Marketingziele; Marketinginstrumente; Marktforschung.
Bereich Werbung:
Zielgruppenanalyse, Marktbearbeitung, Markenaufbau; Kommunikationspolitik: Grundlagen der Kommunikationspolitik; Medienanalyse und -einsatz: Werbemittel; Werbeträger.
Bereich Projekt:
Grundlagen des Projektmanagements: Projektplanung; Arbeitsprozesse von Unternehmen; Aufbau- und Ablauforganisation.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Marketing
– wiedergeben, wie eine Marke/eine Organisation kommunizieren muss, um ihre Ziele zu erreichen und die Terminologie eines Marketingkonzepts wiedergeben;
– aus Markt und Zielgruppen eines Auftraggebers fundierte und begründbare Schlüsse für eine effiziente Strategie ableiten und diese entwickeln.
Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerke
– auf Basis der erarbeiteten Strategie ein Kommunikationskonzept erstellen, das von der kommunikativen Idee über die Definition der verschiedenen Maßnahmen bis hin zur Mediaplanung reicht;
– die regionalen und internationalen Interessensverbände und Plattformen benennen und diese nutzen.
Bereich Projekt
– Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektcontrollings benennen und erklären.
Bereich Marketing:
Analyse von Marketingkonzepten; Angewandte Kommunikationspolitik.
Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerke:
Werbeformen; Öffentlichkeitsarbeit; PR; Kommunikationsplanung; Mediaplanung; Zielgruppenanalyse; Fallstudien.
Bereich Projekt:
Vertiefendes Projektmanagement und Projektcontrollings: Soll-Ist-Vergleich, Projekthandbuch.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Personelle Kommunikation
– verbale und nonverbale Kommunikationstechniken in Gesprächen, Vorträgen und Präsentationen gezielt einsetzen;
– Diskussionen, Briefings und Teamsitzungen gezielt leiten und koordinieren.
Bereich Präsentationstechnik
– Botschaften zielgruppengerecht und medienadäquat aufbereiten.
Bereich Personelle Kommunikation:
Auftreten und Körperwahrnehmung, nonverbale Kommunikation, Sprechtechnik, Gesprächsführung, Moderation, Briefing, Grundlagen der Kommunikationspsychologie.
Bereich Präsentationstechnik:
Rhetorische Stilmittel, Argumentationsaufbau, Visualisierung, analoge und digitale Präsentationsmedien.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Präsentationstechnik
– verbale und nonverbale Kommunikationstechniken in Gesprächen, Vorträgen und Präsentationen gezielt einsetzen.
Bereich Strategische Kommunikation
– Botschaften zielgruppengerecht und medienadäquat aufbereiten;
– die branchenrelevanten digitalen und analogen Kommunikationskanäle für strategisches Marketing nutzen.
Bereich Präsentationstechnik:
Dramaturgie, Storytelling, Visualisierung, analoge und digitale Präsentationsmedien.
Bereich Strategische Kommunikation:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Medien- und Kreativwirtschaft, Corporate Communication, Spezifika klassischer und neuer Kommunikations- und Werbemittel.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand im Abschnitt B. mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Recherche und Präsentation
– verschiedene Recherchemethoden, Ideenfindungsarten und Variantenbildungen benennen und projektorientiert anwenden.
Bereich Recherche und Präsentation:
Kurzprojekte im Produktdesign mit analoger und digitaler Umsetzung, einfache Prototypen und Präsentationen erstellen, Exkursionen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Recherche und Präsentation
– vertiefte Analysemethoden anwenden, eine individuelle Portfoliomappe erstellen und dabei die Grundprinzipien der Layoutierung anwenden.
Bereich Recherche und Präsentation:
Präsentationsmappe analog und digital erstellen, schwerpunktbezogene, lehrstoffübergreifende Kurzprojekte oder Wettbewerbe.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Design
– Produktdesignvarianten und Typologien anhand komplexer Aufgabenstellungen erstellen.
Bereich Design:
Schwerpunktrelevante Teamprojekte, analoge und digitale Darstellungen, Teampräsentationen, Exkursion.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Design
– Designobjekte analysieren/bewerten und eine vertriebs- und verkaufsrelevante Perfektionierung durchführen.
Bereich Design:
Schwerpunktrelevante Produktdesignentwicklungen, analoge und digitale Darstellungen, Wettbewerbspräsentationen.
Siehe das gleichnamige Pflichtmodul im Abschnitt B. mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– Grundlagen der Bild- und Layoutbearbeitung inkl. CAD Grundlagen projektorientiert anwenden.
Bereich Designvisualisierung:
Layoutmappe; Projekte und Portfolioblätter; CAD Zeichnungen 2D.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– komplexe Projekte zusammenführen und mittels CAD und 3D Technologien exemplarisch umsetzen.
Bereich Designvisualisierung:
Digitale Portfoliomappe; 3D CAD Pläne.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– 3D Modellierungen erstellen und einfache Visualisierungen anfertigen.
Bereich Designvisualisierung:
Organische Formen mit Visualisierungen und Prototypen darstellen.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– 3D Visualisierungen verfeinern und daraus bewegte Bilder inkl. Material- und Oberflächenstrukturen erstellen.
Bereich Designvisualisierung:
Grundlagen Kurzfilm und Animation.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Designvisualisierung
– 3D Visualisierungen verfeinern und daraus bewegte Bilder inkl. Material- und Oberflächenstrukturen erstellen.
Bereich Designvisualisierung:
Prototypenbau mit 3D Druck und Lasercutter.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand im Abschnitt B. mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Darstellungstechniken
– erweiterte Darstellungen von Objekten im Raum zeichnerisch darstellen.
Bereich Grundlagen der Darstellungstechniken:
Vertiefte Werkzeuge, komplexe Körper.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Darstellungstechniken
– erweiterte Darstellungstechniken projektorientiert anwenden.
Bereich Grundlagen der Darstellungstechniken:
Verfeinerte Skizziertechniken.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Vertiefung der Darstellungstechniken
– erweiterte Darstellungstechniken projektorientiert anwenden.
Bereich Vertiefung der Darstellungstechniken:
Verfeinerte Skizziertechniken.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Vertiefung der Darstellungstechniken
– erweiterte Darstellungstechniken projektorientiert anwenden.
Bereich Vertiefung der Darstellungstechniken:
Verfeinerte Skizziertechniken.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Vertiefung der Darstellungstechniken
– erweiterte Darstellungstechniken projektorientiert anwenden.
Bereich Vertiefung der Darstellungstechniken:
Verfeinerte Skizziertechniken.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand im Abschnitt B. mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Modellbau
– projektspezifisch Prototypen mit relevanten Materialien erstellen.
Bereich Modellbau:
Projektumsetzung; Projektpräsentation.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Modellbau
– projektspezifisch Prototypen mit relevanten Materialien erstellen.
Bereich Modellbau:
Projektumsetzung; Projektpräsentation.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Modellbau
– projektspezifisch Prototypen mit relevanten Materialien erstellen.
Bereich Modellbau:
Projektumsetzung; Projektpräsentation.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Modellbau
– projektspezifisch Prototypen mit relevanten Materialien erstellen.
Bereich Modellbau:
Projektumsetzung; Projektpräsentation.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand im Abschnitt B. mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen
– die grundlegenden Elemente diverser Stilelemente einer Kunstepoche benennen und in ausgewählten Objekten wiedererkennen.
Bereich gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur
– die soziokulturellen Hintergründe einer jeweiligen Kunstepoche im Kontext von Gestaltung erkennen.
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen:
Exemplarische Beispiele aus der Kunstgeschichte.
Bereich gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur:
Exemplarische Beispiele aus der Kunstgeschichte.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen
– die grundlegenden Elemente diverser Stilelemente einer Kunstepoche benennen, in ausgewählten Objekten wiedererkennen, zu den bekannten künstlerischen Systemen aus früheren Epochen in Beziehung setzen und mit gegenwärtigen Tendenzen verknüpfen.
Bereich gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur
– die soziokulturellen Hintergründe einer jeweiligen Kunstepoche im Kontext von Gestaltung erkennen und mit gegenwärtigen Tendenzen verknüpfen.
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen:
Mittelalter bis Anfang 20. Jh.
Bereich gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur:
Mittelalter bis Anfang 20. Jh.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen
– die grundlegenden Elemente diverser Stilelemente einer Kunstepoche benennen, in ausgewählten Objekten wiedererkennen, zu den bekannten künstlerischen Systemen aus früheren Epochen in Beziehung setzen und mit gegenwärtigen Tendenzen verknüpfen.
Bereich gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur
– die soziokulturellen Hintergründe einer jeweiligen Kunstepoche im Kontext von Gestaltung erkennen und mit gegenwärtigen Tendenzen verknüpfen.
Bereich Stilformen und Kunstrichtungen:
Klassische Moderne (Bauhaus) bis zu aktuellen Tendenzen im 21. Jh.
Bereich gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur:
Klassische Moderne (Bauhaus) bis zu aktuellen Tendenzen im 21. Jh.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Raumproportion und Raumanforderungen
– die wesentlichen Anforderungen an Räume definieren und in ersten Plandarstellungen umsetzen.
Bereich Raumproportion und Raumanforderungen:
Plandarstellung; Basiswissen zu Türen und Fenster; Darstellung in Grundriss und Ansichtsplänen; Umgang mit Maßstäben; graphische Ausdrucksformen mit verschiedenen Werkzeugen erlernen; Grundlagen CAD Darstellung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Organisationsplanung
– Arbeitsablaufe organisieren und in Form von Ablaufplänen einen Bürobetrieb räumlich organisieren und plandarstellungsgerecht ausdrücken.
Bereich Wohnraumgestaltung
– privaten Wohnraum gestalten, planen und entwerfen und in zweidimensionalen Darstellungen ausdrücken.
Bereich Organisationsplanung:
Basiswissen zu Büromöbel und Bedarfsanforderungen in einem Büro; Grundlagen zu Akustik; Beleuchtung und Farbempfinden.
Bereich Wohnraumgestaltung:
Grundlagen der Wohnraumplanung; Psychologische und physiologische Anforderungen an Wohnräume; Akustische Anforderungen; Masse für Einrichtungsgegenstände und Möbel; Anforderungen an Küche und Bad.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Büroeinrichtung
– Entwurfsplanungen zum Thema Office Gestaltung erstellen und dreidimensionale Perspektivzeichnungen in kolorierter Form erstellen.
Bereich Büroeinrichtung:
Plandarstellung; dreidimensionale Darstellung und graphische Präsentationszeichnung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Gastronomieplanung
– im spezifischen Bereich einer Gastronomieplanung die Arbeitsabläufe planerisch ordnen und entsprechende Raumgestaltungen erstellen.
Bereich Gastronomieplanung:
Basiswissen zu Thema Gastronomie; Maßanforderungen an Räume; Gerätemasse; Betriebsanlagengesetze; Arbeitnehmerschutzgesetze; Barrierefreiheit; Lüftung und Heizung; Brandwiderstandsklassen von Materialien.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Ausstellungsplanung
– vorgegebene Recherchen zu verschiedensten Themen in Präsentationsabläufe umwandeln und eine visuelle Vermittlung an Ausstellungsbesucher gestalten.
Bereich Ausstellungsplanung:
Basiswissen zu Ausstellungsgestaltung; Ausstellungssysteme; spezielle Ausstellungs- und Präsentationsbeleuchtung; akustische Elemente zur Steuerung des Besucherverhaltens; Gestaltung von Ausstellungsträgern und Vitrinen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Plandarstellung
– die Bild bzw. Symbolsprache erfassen und international gültige Baupläne lesen bzw. die Symbolsprache identifizieren.
Bereich Baukonstruktion
– ein Einschätzen der auftretenden Kräfte treffen und Umsetzungsvorschläge bezogen auf statische Erfordernisse an einem Gebäude erarbeiten.
Bereich Gründungen
– die erforderlichen Maßnahmen im Bereich von Gebäudefundamentierung und Gebäude-Abdichtung erkennen.
Bereich Plandarstellung:
Maßstabsgerechtes Zeichnen, Ö-Norm der Plandarstellung, Regelungen der Bebaubarkeit eines Grundstückes, Grenzvermessung und Grenzkataster, Höhenvermessung bezogen auf Adria Null, Darstellung in verschiedenen Maßstäben, Einreichplanung, Polierplanung, Detailzeichnung, Betriebsanlagenplanung, Einsatz von CAD Programmen zur Darstellung diverser Planungen, Darstellung von Bauteilen in dreidimensionaler Form, Kotierung der Pläne.
Bereich Baukonstruktion:
Statische Grundregeln, Konstruktionsprinzipien zur Errichtung verschiedenster Gebäude und deren Nutzungsmöglichkeiten, Raumbedarf ermitteln, Erstellung eines Raumbuches, Wohnfunktionen, Ablauforganisation.
Bereich Gründungen:
Sicherungsmaßnahmen zu Böschung und Baugrube, Bodenverbesserung, Wasserhaltung, Aushubverfahren, Sicherungsmaßnahmen an Nachbargebäuden, Maßnahmen zur Erdbebensicherheit, Setzungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Fundament
– die unterschiedlichen Lastableitungen erkennen und einer diesbezüglichen Fundamentierung zuführen.
Bereich Kellermauerwerk
– die verschiedensten Kellermauerwerke entsprechend den Erfordernissen der Statik Feuchtigkeits-Isolierung und Wärmedämmung benennen.
Bereich Vertikale Tragkonstruktionen
– die Aufgaben der vertikalen Tragkonstruktion erkennen und dementsprechende Wandaufbauten konzipieren.
Bereich Horizontale Tragwerke
– die Verformung durch ruhende, bewegende und temporäre Lasten einschätzen bzw. den verschiedensten Deckenkonstruktions-Systemen je Anforderung zuordnen.
Bereich Dachkonstruktion
– begründen, warum spezifische Dachformen anzuwenden sind und welche Vor- und Nachteile jeweils damit in Verbindung stehen.
Bereich Fundament:
Statische Systeme, Eigenlast, Nutzlast, temporäre Lasten.
Bereich Kellermauerwerk:
Kapillarbrechende Schichten, Sauberkeitsschicht, Wärmedämmung, Feuchtigkeitssperre, Anschlussfuge Bodenplatte zu vertikalem Mauerwerk, Verhinderung von Setzung im Arbeitsgraben.
Bereich Vertikale Tragkonstruktionen:
Historische Wandkonstruktionen in verschiedensten Materialien, Lastabtragung, akustische Aufgaben der Wand, Wärmeisolierung, Feuchtigkeitsisolierung, Fenster und Türöffnungen, Überlager. Berechnung von Steigungsverhältnissen der Stiegenanlagen.
Bereich Horizontale Tragwerke:
Historische Deckensysteme wie Gewölbe, Dübelbaumdecke und Tramdecke. Aufbau einer Betondecke, Spannrichtungen, Stahlbewehrung, Einhängesteindecke, Teilmontagedecke, Vollmontagedecke, Ortsbetondecke. auskragende Bauteile.
Bereich Dachkonstruktion:
Fachbegriffe der Dachkonstruktion und Dachformen, Sparrendach, Pfettendach, Kehlbalkendach, Hängekonstruktionen, Dachaufbau, Deckungsmaterial, Flachdachausbildungen, Kaltdach, Warmdach, Umkehrdach, Wasserableitung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Innenausbau – Trockenbau
– die verschiedenen Gewerke erkennen und auf Grund von Basiswissen zu allen Handwerkerleistungen die Innenraumplanung gestalten.
Bereich Haustechnik
– Funktionsgrundlagen erkennen und Systemaufbau zu den jeweiligen Themen konzipieren.
Bereich Innenausbau – Trockenbau:
Zwischenwände gemauert bzw. als Ständerwandkonstruktion, Einbau von Fenster und Türkonstruktionen, Dachausbau mit Gipskartonplatten, akustische Maßnahmen und deren Materialien, Estrichaufbau und deren Wirkung, optische Gestaltungsmöglichkeiten. Innenputz, Plattenmaterialien für den Innenausbau, Baubeschlägetechnik, Möbelbeschläge, Ausstattung für Sanitäreinrichtungen, Wasserablauf und Zulauf, Kamine und Kachelöfen.
Bereich Haustechnik:
Heizungsanlagen und deren Brennstoffe, Wärmeverteilung im Gebäude, Radiatorenheizung, Konvektorenheizung, Flächenheizung, Primär und Sekundär Heizkreise, Brauchwasseraufbereitung, Solarenergie, Photovoltaik, Energiesparende Maßnahmen, Erdwärme, Wärmepumpen.
Lüftungsanlagen und deren Verteilungssysteme im Gebäude, Luftbefeuchtung, Luftfilterung, kontrollierte Wohnraumlüftung, Wärmerückgewinnung.
Elektrische Gebäudeinstallation, Darstellung der Plansymbole, Schaltungsvarianten, Bussysteme. Lichtkonzepte, Begriffe der Lichttechnik, Lumen, Watt, Candela, Tageslicht und Kunstlicht, Farbwiedergabewerte von Licht, Leuchtmittel, Energiesparende Beleuchtungssysteme, LED Beleuchtung, Grundlagen der Ausstellungbeleuchtung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Industriebausysteme
– in Entwurfskonzept eines Gebäudes in materialspezifische Konstruktionen umwandeln und die erforderlichen Pläne und Darstellungen dazu erarbeiten.
Bereich Fassadentechnik
– Strukturen und Erscheinungsbilder der Gebäudefronten gestalten.
Bereich Industriebausysteme:
Beton – Punktfundamentierung, Betonfertigteile, Säulen Träger Systeme, moderne Konstruktionsmethoden der Holztechnologie, Stahlprofile und Formrohre, Stahlbaukonstruktionen. Stiegenanlagen, Barrierefreie Zugangsmöglichkeiten, Flachdachbelichtung, abgehängte Deckensysteme, Wandverkleidungen.
Bereich Fassadentechnik:
Vorgehängte Fassadenelemente aus PU-geschäumten Paneelen, Glasfassaden und Glashaltesysteme, Glasqualitäten und Sicherheitsmerkmale, Sonnenschutzanlagen, Fassaden aus Holz, Fassaden aus witterungsbeständigen Plattenmaterialien.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Farbenlehre
– grundlegende Kenntnis der Farbenlehre sowohl in deren formaler als auch psychologischer Auswirkung und die gestalterischen und konstruktiven Zusammenhänge im Hinblick auf raum- bzw. objektbezogene Designlösungen und deren Anwendungsmöglichkeiten und darstellerische Umsetzung kennen und anwenden.
Bereich Grundlagen der Farbenlehre:
Farbenlehre, Anwendungsübungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Formenlehre
– grundlegende Kenntnis der Formenlehre sowohl in deren formaler als auch psychologischer Auswirkung und die gestalterischen und konstruktiven Zusammenhänge im Hinblick auf raum- bzw. objektbezogene Designlösungen und deren Anwendungsmöglichkeiten und darstellerische Umsetzung kennen und anwenden.
Bereich Grundlagen der Formenlehre:
Morphologie der Grundformen Kreis, Quadrat und Dreieck sowie modularen Grundlagen. Anwendungsübungen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Farben- und Formenlehre
– eine eigene Form- und Farbensprache und eine eigene kulturelle Identität und ein gestalterisches Verantwortungsbewusstsein entwickeln und mit gestalterischer Kreativität anwenden.
Bereich Farben- und Formenlehre:
Kreativprojekte, neue Farb- und Lichttechnologien.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Farben- und Formenlehre
– eine eigene Form- und Farbensprache und eine eigene kulturelle Identität und ein gestalterisches Verantwortungsbewusstsein entwickeln und mit gestalterischer Kreativität anwenden.
Bereich Farben- und Formenlehre:
Kreativprojekte, neue Farb- und Lichttechnologien.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||||||||
| tungs- | ||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | III/III | ||||||
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I | ||||||
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I | ||||||
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 5 | 5 | 2 | 2 | 18 | I | ||||||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | – | 4 | 4 | – | – | 8 | II bzw. III | ||||||
| 6. | Angewandte Informatik | 2 | – | – | – | – | 2 | I | ||||||
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | – | – | – | – | 4 | II | ||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||||
| 1. | Hardwareentwicklung 4 | – | 7 | 7 | 6 | 6 | 26 | I | ||||||
| 2. | Messtechnik und Regelungssysteme | – | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | I | ||||||
| 3. | Digitale Systeme und Computersysteme 4 | – | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | I | ||||||
| 4. | Kommunikationssysteme und –netze 4 | – | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | I | ||||||
| 5. | Fachspezifische Softwaretechnik 4 | – | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | I | ||||||
| 6. | Laboratorium | – | 3 | 3 | 5 | 5 | 16 | I | ||||||
| Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.1 5 | – | – | – | 4 | 4 | 8 | ||||||||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 35 | 35 | 35 | 35 | 163 | ||||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||
| B.1 | Pflichtgegenstände der schulautonomen | Semester | pflich- | |||||||||||
| Wahlmodul-Vertiefungen | tungs- | |||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||||||||
| 1. | Messbussysteme | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | ||||||
| 2. | Netzwerkdienste und -sicherheit | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | ||||||
| 3. | System- und Netzwerkprogrammierung | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | ||||||
| 4. | Embedded Systems | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | ||||||
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung | ||||||||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||||||||
| tungs- | ||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||||||||
| D. | Freigegenstände | |||||||||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | – | – | – | 2 | – | 2 | I | ||||||
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentations-technik | – | – | – | – | 2 | 2 | I | ||||||
| 3. | Zweitsprache Deutsch | – | 2 | 2 | – | – | 4 | I | ||||||
| 4. | Kommunikationstechnik Englisch | – | – | – | 2 | – | 2 | III | ||||||
| 5. | Politische Bildung | – | 2 | 2 | – | – | 4 | III | ||||||
| 6. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | – | – | – | 2 | – | 2 | III | ||||||
| 7. | Darstellende Geometrie | – | 2 | 2 | – | – | 4 | I | ||||||
| 8. | Technische Dokumentation | 2 | – | – | – | – | 2 | III | ||||||
| E. | Förderunterricht 6 | |||||||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||
_______________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind zwei Pflichtgegenstände aus B.1 zu wählen.
6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||
_________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind zwei Pflichtgegenstände aus B.1 zu wählen.
6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||||
__________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterstundenwochen der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||||
_______________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs– und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Elektronik und Technische Informatik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Hardwaretechnik, der Mess- und Regelungstechnik, der Kommunikationssysteme und Kommunikationsnetze, der Computersysteme und der Softwaretechnik ausführen. Dabei steht die Planung, Entwicklung und Realisierung elektronischer Geräte, der Entwurf angepasster Softwarelösungen, die Auswahl, Analyse, messtechnische Überprüfung bzw. der Test und die Validierung der Komponenten, Module und Systeme im Vordergrund.
Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Elektronik und Technische Informatik, Ausbildungsschwerpunkt Medizintechnik können darüber hinaus ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der „Biomedizinischen Signalverarbeitung“ und „Medizinischen Gerätetechnik“ ausführen. Dabei steht die Planung, Entwicklung und Realisierung medizintechnischer Geräte, der Entwurf und Implementierung von Softwarelösungen im Gesundheitswesen, die Auswahl, Analyse, messtechnische Überprüfung bzw. der Test und die Validierung der Komponenten, Module und Systeme im Vordergrund.
Im Bereich Grundlagen der Elektronik kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik und der Digitaltechnik und können das Verhalten einfacher Schaltungen damit begründen. Sie können die Gesetze auf einfache Schaltungen anwenden, damit das Verhalten von einfachen Schaltungen untersuchen und sie zur Lösung von technischen Aufgaben einsetzen.
Im Bereich Bauelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften elektronischer Bauelemente. Sie können die Bauteile einfacher Schaltungen unter Beachtung relevanter Kriterien dimensionieren und elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern messtechnisch analysieren sowie einfache und komplexe Bauelemente auswählen, einbauen und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Grundschaltungen kennen die Absolventinnen und Absolventen das Verhalten elektronischer Grundschaltungen und ihre typischen Anwendungsgebiete. Sie können einfache elektronische Schaltungen nach vorgegebenen Spezifikationen entwerfen und dimensionieren, elektronische Schaltungen rechnerisch und messtechnisch im Zeit- und Frequenzbereich analysieren sowie Bauelementgruppen auswählen, aufbauen und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Schaltungsentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen eine Schaltungsspezifikation erklären und einfache elektronische Schaltungsstrukturen erkennen. Sie können Schaltungsmodule entsprechend der Spezifikation systematisch zu einer komplexeren Einheit zusammenfügen, komplexe Schaltungen analysieren und in Bezug auf ihre spezifizierte Funktion hin bewerten sowie elektronische Schaltungen nach gegebener Spezifikation entwickeln, fertigen, testen und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Schaltungsanalyse und –simulation kennen die Absolventinnen und Absolventen die Methoden zur Beschreibung von Schaltungen, die typischen Strukturen einer Hardwarebeschreibungssprache und Werkzeuge zur Schaltungssimulation und können diese bedienen. Sie können weiters das Verhalten elektronischer Schaltungen beschreiben, simulieren und die Ergebnisse entsprechend darstellen sowie Methoden der Hardwarebeschreibung zur Analyse elektronischer Schaltungen anwenden und aus den Ergebnissen die nötigen Schlussfolgerungen ziehen. Die Absolventinnen und Absolventen können verschiedene Methoden zur Analyse elektronischer Schaltungen auswählen und anwenden sowie die Schaltung unter Zuhilfenahme der Ergebnisse redesignen.
Im Bereich PCB-Design kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundsätzlichen Erfordernisse bei der Erstellung eines Platinenlayouts und können mit geeigneten Werkzeugen für gegebene Schaltungen ein Schaltungslayout erstellen. Sie können Layouts in Hinblick auf Konstruktionsrichtlinien und EMV-Kriterien beurteilen sowie für komplexe elektronische Schaltungen die Fertigungsunterlagen erstellen.
Im Bereich Werkstoffe der Elektronik kennen die Absolventinnen und Absolventen gängige Werkstoffe, die in der Elektronik Anwendung finden, können ihre Eigenschaften beurteilen, kennen Werkzeuge und Verfahren zu ihrer Bearbeitung und können geeignete Werkstoffe für die Fertigung von elektronischen Komponenten auswählen und bearbeiten sowie die Qualität systemrelevanter Komponenten und Verbindungstechniken messen und bewerten. Sie können systemrelevante mechanische Komponenten normgerecht konstruieren und fertigen.
Im Bereich Fertigen von elektronischen Schaltungen kennen die Absolventinnen und Absolventen Möglichkeiten, aus gegebenen Schaltplänen Schaltungen zu fertigen und können Fertigungstechniken zur Herstellung elektronischer Geräte anwenden. Sie können die Qualität der Fertigung von elektronischen Geräten überprüfen und beurteilen sowie elektronische Schaltungen fertigungsgerecht entwickeln, produzieren, messtechnisch überprüfen, in Betrieb nehmen und dokumentieren.
Im Bereich Projektmanagement und Qualitätssicherung kennen die Absolventinnen und Absolventen Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements und können Projektaufgaben analysieren, auswerten und darstellen und mit geeigneten Methoden und Werkzeugen planen sowie eine geeignete Projektorganisationsform ableiten. Sie können darüber hinaus Abläufe bzw. Prozesse unter Berücksichtigung entsprechender Qualitätsstandards organisieren.
Im Bereich Sensorik und Aktorik kennen die Absolventinnen und Absolventen Sensoren, Aktoren sowie deren Ansteuerprinzipien und können für die jeweilige Anwendung geeignete Sensoren und Aktoren auswählen, Sensoren, Aktoren und Stellverfahren mathematisch bzw. anhand von Kennlinien analysieren und diese gemeinsam mit Antrieben und Stellgliedern zur Realisierung von Mess-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben einsetzen.
Im Bereich Messverfahren kennen die Absolventinnen und Absolventen geeignete Messverfahren für elektrische Größen, Zeit und Frequenz, deren Kenngrößen und Messfehler und können für das jeweilige Einsatzgebiet geeignete Messverfahren auswählen und die erforderlichen Messschaltungen dimensionieren sowie Messergebnisse kommentieren und dokumentieren, Messfehler abschätzen und geeignete Verbesserungsmaßnahmen vorschlagen.
Im Bereich Signalaufbereitung und -darstellung kennen die Absolventinnen und Absolventen Verfahren zur Signaldarstellung und -aufbereitung sowie die entsprechenden Funktionseinheiten einer Messkette. Sie können für die jeweilige Anwendung geeignete A/D- und D/A-Wandler, Messverstärker und Filter auswählen, Signalverarbeitungsketten in Verbindung mit Messaufgaben einsetzen, die Auswirkung von A/D- und D/A-Wandlung bewerten, das Verhalten von Messverstärkern und Filtern berechnen bzw. simulieren sowie komplette Signalverarbeitungsketten konfigurieren und für Messaufgaben einsetzen.
Im Bereich Regelungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Architekturen von Regelungssystemen sowie deren Beschreibungsformen und Simulationswerkzeuge. Sie können Analog- und Digitalregler dimensionieren und realisieren sowie Regelkreise durch Simulation, Berechnung und Messung analysieren bzw. aufbauen und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Schnittstellen und Bussysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen gebräuchliche Schnittstellenstandards sowie branchenübliche Feldbussysteme und können Geräte mit Hilfe von Standardschnittstellen und Feldbussystemen verbinden und in Betrieb setzen. Sie können Signalverläufe und Protokolle an Schnittstellen und Bussen analysieren, Fehlerzustände erklären sowie Feldbussysteme konzipieren und implementieren.
Im Bereich Entwurf digitaler Systeme können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Verfahren des digitalen Systementwurfs anwenden, Digitalbausteine auswählen und den Entwurf dokumentieren. Sie können digitale Systeme durch Simulation verifizieren und bewerten, unter Verwendung von Entwicklungsplattformen implementieren sowie in Betrieb nehmen und testen.
Im Bereich Computerarchitekturen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Basisarchitekturen und Kenngrößen moderner Computer und können eine für die jeweilige Anwendung geeignete Computerarchitektur auswählen. Sie können Computerarchitekturen analysieren sowie deren Eignung für spezielle Anwendungsfälle bewerten und vergleichen.
Im Bereich Embedded Systems können die Absolventinnen und Absolventen Embedded Systems unter Verwendung von Entwicklungsplattformen als Hardware Software Co-Design realisieren sowie für die jeweilige Anwendung geeignete programmierbare Logikbausteine auswählen, mit Hilfe von Hardwarebeschreibungen konfigurieren und testen.
Im Bereich Signalverarbeitung kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Methoden der digitalen Signalverarbeitung und die Architekturen moderner Signalprozessoren. Sie können für die jeweilige Anwendung geeignete Signalverarbeitungsalgorithmen auswählen und parametrieren, Methoden der Signalverarbeitung durch Simulation analysieren und bewerten sowie Algorithmen der Signalverarbeitung implementieren, testen und optimieren.
Im Bereich Grundlagen der Informationstheorie und Übertragungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Beschreibungen von Signalen im Zeit- und Frequenzbereich, verstehen die grundlegenden Theoreme der Informationstheorie und Übertragungstechnik und können die wesentlichen Verfahren der Codierung, Modulation und Mehrfachausnutzung von Übertragungskanälen erklären. Sie können übertragungstechnische Grundschaltungen dimensionieren, simulieren und messtechnisch überprüfen.
Im Bereich Hochfrequenztechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen das Frequenzverhalten von aktiven und passiven Bauelementen sowie die Prinzipien der elektromagnetischen Wellenausbreitung und können für die jeweilige Anwendung geeignete übertragungstechnische Komponenten auswählen sowie das Hochfrequenzverhalten messtechnisch erfassen.
Im Bereich Optische Nachrichtentechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise von optoelektronischen Bauelementen und können optoelektronische Signale messtechnisch erfassen sowie für die jeweilige Anwendung geeignete Komponenten auswählen.
Im Bereich Netzwerke kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Netzwerkkomponenten und können das Prinzip eines Netzwerkprotokolls erklären. Sie können die Signale bzw. Protokolle an den Schnittstellen der in Wechselwirkung stehenden Netzwerkkomponenten hinsichtlich Funktionalität prüfen sowie Anforderungen an Netze definieren, geeignete Komponenten und Protokolle auswählen und die Realisierung planen.
Im Bereich Netzwerkdienste kennen die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Netzwerkdienste zur Übertragung von Daten-, Audio- und Videoinformationen. Sie können Netzwerkdienste nach anwendungsspezifischen Kriterien auswählen sowie die Konfigurationsparameter festlegen und die Funktionalität nachweisen.
Im Bereich Vermittlungssysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der Verkehrstheorie und können die verschiedenen Vermittlungsprinzipien unterscheiden.
Im Bereich Consumer-Electronics kennen die Absolventinnen und Absolventen Verfahren zur Bearbeitung von analogen und digitalen Audio-, Bild- und Videosignalen sowie Methoden der Datenkompression und Speicherung und können Algorithmen der Audio-, Bild- und Videoverarbeitung mit Software-Werkzeugen analysieren. Sie können ausgewählte Komponenten einer Signalverarbeitungskette zusammenfügen und anwendungsspezifisch konfigurieren.
Im Bereich Fachrichtungsspezifische Software verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionalität von Anwendersoftware und können sie zur Lösung von konkreten Aufgabenstellungen einsetzen.
Im Bereich Betriebssysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Komponenten eines modernen Betriebssystems, verstehen deren Aufgaben und können ein vorgegebenes Betriebssystem nützen, elementare Betriebssystemkomponenten auf ihre Ressourceneffizienz hin evaluieren und elementare Funktionen eines Betriebssystems erstellen.
Im Bereich Programmiersprachen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Vor- und Nachteile gängiger Programmiersprachen und können die für eine spezifische Aufgabe geeignete wählen. Sie können Grundstrukturen, Befehle, Syntaxregeln und Programmerzeugungsmechanismen einer vorgegebenen Programmiersprache einsetzen, die Funktionalität von Softwaremodulen anhand des Quellcodes nachvollziehen sowie die Regeln von vorgegebenen Programmiersprachen für die Lösung komplexer Aufgaben anwenden.
Im Bereich Datenbanken können die Absolventinnen und Absolventen in gängigen Notationsformen erstellte Modelle des Datenbankentwurfs interpretieren, eine Abfragesprache auf Datenbanken anwenden, Datenbankstrukturen hinsichtlich ihrer Integrität bewerten sowie Datenbanklösungen planen und realisieren.
Im Bereich Softwareentwicklung kennen und verstehen die Absolventinnen und Absolventen die gängigsten Standardalgorithmen und Datenstrukturen sowie deren Anwendungsbereiche und können relevante Informationen aus Entwickler- und Benutzerdokumentation entnehmen. Sie können Sprachmittel der Objektorientierung einer Programmiersprache auf eine Aufgabenstellung anwenden, fachspezifische Algorithmen auswählen und einsetzen, Algorithmen und Datenstrukturen hinsichtlich Laufzeit und Speicherbedarf abschätzen sowie Software nach modernen Vorgehensmodellen entwickeln.
Im Bereich Hardwarenahe Programmentwicklung kennen und verstehen die Absolventinnen und Absolventen Strukturen von Mikrocontrollerprogrammen sowie ihr Zusammenwirken innerhalb eines Systems und können Software für Mikrocontroller bzw. -systeme erstellen, in Betrieb nehmen, testen und dokumentieren sowie hardwarenahe Programmteile hinsichtlich Code- und Laufzeiteffizienz evaluieren.
Im Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung verstehen die Absolventinnen und Absolventen den Unterschied zwischen client- und serverseitigen Technologien und kennen aktuelle Vertreter beider Bereiche. Sie können den Aufbau und das ergonomische Design von Webseiten gestalten, unterschiedliche Authentifizierungsmechanismen hinsichtlich ihrer Eignung für konkrete Aufgabenstellungen bewerten, Teilfunktionalitäten auf geeignete Knoten eines verteilten Systems anordnen, Server einrichten und diese innerhalb eines vorgegebenen Netzwerkes zur Verfügung stellen.
Im Bereich Datensicherheit kennen die Absolventinnen und Absolventen die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von EDV-Anlagen sowie für die Verwendung von personenbezogenen Daten und können Maßnahmen zum Schutz sensibler Daten planen und implementieren. Sie können bestehende Systeme auf Schwachstellen hinsichtlich Datensicherheit und Datenschutz analysieren sowie Methoden der Datensicherung technisch und organisatorisch umsetzen.
Siehe berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B.
Im Bereich Grundlagen der Anatomie und Physiologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Terminologie der Medizin, den Aufbau und die Funktionsweise des menschlichen Körpers, seiner Organe, des Bewegungsapparates und seiner Kommunikationssysteme. Sie können physiologische Grundkenntnisse zur Erfassung von Biosignalen im technischen Umfeld anwenden. Sie kennen die wichtigsten Krankheiten und sind kompetente Gesprächspartner in klinischen Teams.
Im Bereich Biologie und Gesundheit kennen die Absolventinnen und Absolventen ernährungstechnische, gesundheitswissenschaftliche und psychologische Erkenntnisse und Theorien zu einer gesunden Lebensführung. Sie verstehen die Prinzipien zur Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit und können diese für die Entwicklung von gesundheitstechnischen Systemen anwenden.
Im Bereich Grundlagen der Biochemie kennen die Absolventinnen und Absolventen die biochemischen Bausteine und Ablaufprozesse in lebenden Zellen, pharmakologische Stoffe und deren Wirken im menschlichen Körper und können biochemische Arbeitsmethoden in der Molekularbiologie beschreiben.
Im Bereich Grundlagen der medizinischen Gerätetechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Gesetze der Digitaltechnik und können das Verhalten einfacher Schaltungen damit begründen. Sie können die Gesetze auf einfache digitale Schaltungen anwenden, damit das Verhalten von einfachen Schaltungen untersuchen und sie zur Lösung von technischen Aufgaben einsetzen. Weiters können die Absolventinnen und Absolventen entsprechende Bauteile auswählen und digitale Schaltungen nach gegebenen Spezifikationen entwickeln, fertigen und in Betrieb nehmen. Die Absolventinnen und Absolventen können die grundlegenden Begriffe der Messtechnik beschreiben, passende Messeinrichtungen auswählen und für Entwicklung, Überprüfung und Fehlersuche anwenden. Darüber hinaus können Sie Verstärker für Biosignale entwerfen.
Im Bereich Bildgebende Systeme kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise bildgebender Systeme in der Medizin, können sie medizinischen Aufgaben zuordnen, typische Fehlerquellen anhand von praktischen Beispielen unterscheiden und bewerten sowie das notwendige Umfeld für bildgebende Anlagen konzipieren.
Im Bereich Geräte der Diagnose kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften von diagnostischen Geräten, deren Einsatzgebiete und können deren Messergebnisse auswerten sowie technische und biologische Artefakte der verschiedenen diagnostischen Geräte messen, unterscheiden und beurteilen. Weiters können sie maßgebliche Teile diagnostischer Systeme entwickeln sowie Gesamtsysteme entwerfen und deren Umfeld konzipieren.
Im Bereich Geräte der Therapie kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften von therapeutischen Geräten, deren Einsatzgebiete und können deren Grundfunktion messen. Sie können Fehlfunktionen der verschiedenen therapeutischen Geräte messtechnisch verifizieren, analysieren und beurteilen sowie Module therapeutischer Systeme entwickeln und deren Umfeld konzipieren.
Im Bereich Sicherheit, Normen, Vorschriften kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Grenzwerte, Normen und Vorschriften in der biomedizinischen Technik. Sie können auftretende Fehler hinsichtlich ihrer Ursache messtechnisch verifizieren, analysieren und dokumentieren sowie mehrstufige Sicherheitsvorkehrungen für medizinische Produkte planen und verfassen.
In den Bereichen Grundlagen der Elektronik, Elektronische Bauelemente und Schaltungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik und können das Verhalten einfacher Schaltungen damit begründen. Sie können die Gesetze auf einfache Schaltungen anwenden, damit das Verhalten von Schaltungen untersuchen und sie zur Lösung von technischen Aufgaben einsetzen. Weiters können die Absolventinnen und Absolventen entsprechende Bauteile auswählen und Schaltungen nach gegebenen Spezifikationen entwickeln, fertigen und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Signale und Systeme kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundsätzlichen Eigenschaften von Biosignalen, die Methoden zur Vermeidung von Störungseinflüssen und können mit analogen und digitalen Methoden Biosignale und deren Störungen messen und filtern. Sie können die komplexe Zusammensetzung von Biosignalen analysieren und bewerten sowie die notwendigen technischen Spezifikationen eines Auswertesystems aus medizinischen und messtheoretischen Vorgaben ermitteln und realisieren. Weiters kennen die Absolventinnen und Absolventen die relevanten Zeit-, Frequenz- und Amplituden-Parameter von Signalen, können medizinisch relevante Parameter in Biosignalen messen und die verschiedenen Methoden zur Parameterextraktion vergleichen und bewerten. Darüber hinaus können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Algorithmen zur Datenbearbeitung bei bildgebenden Verfahren beschreiben.
Im Bereich Embedded Systems kennen die Absolventinnen und Absolventen den grundsätzlichen Aufbau von Mikrocontrollersystemen, können diese gemeinsam mit Peripheriebausteinen betreiben und in konkreten Anwendungen einsetzen.
Im Bereich Bioethik und Medizinethik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Medizinethik und können über zukünftige technische Entwicklungen und deren gesellschaftliche, rechtliche und ethische Auswirkungen reflektieren und diskutieren. Sie kennen die Bedeutung und medizinisch-rechtliche Aspekte der Patientenverfügung.
Siehe berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“ und „Wirtschaft und Recht“.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.1.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Bauelemente
– die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften elektronischer Bauelemente beschreiben.
Bereich Schaltungsentwicklung
– Grenz- und Kennwerte in Datenblättern interpretieren und im Schaltungsdesign anwenden.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation
– lineare und passive Netzwerke unter der Verwendung von Software-Tools analysieren.
Bereich Printed-Circuit Board Design
– Software-Werkzeuge zur Erstellung von Stromlaufplänen und PCB-Layouts anwenden.
Bereich Bauelemente:
Elektromechanische Bauelemente, passive Bauelemente, Datenblätter; Transistor als Schalter.
Bereich Schaltungsentwicklung:
Grundlagen der elektrischen und thermischen Dimensionierung.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation:
Analyse von analogen Grundschaltungen.
Bereich Printed-Circuit Board Design:
Stromlaufplan, Layout und Fertigung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Elektronik
– Methoden der Wechselstromtechnik anwenden und das Verhalten einfacher Schaltungen damit begründen.
Bereich Bauelemente
– die prinzipielle Funktionsweise und Eigenschaften von Halbleiterbauelementen und spezieller elektromechanischer Bauelemente erklären.
Bereich Grundschaltungen
– einfache elektronische Grundschaltungen nach vorgegebenen Spezifikationen dimensionieren.
Bereich Schaltungsentwicklung
– die Funktionsweise von Operationsverstärkerschaltungen erklären und einfache Anwendungen dimensionieren;
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation
– Zeit- und Frequenzverhalten von Grundschaltungen analysieren.
Bereich Printed-Circuit Board Design
– Layouts planen und realisieren.
Bereich Grundlagen der Elektronik:
Filter, Schwingkreise, Bodediagramm.
Bereich Bauelemente:
Operationsverstärker, Übertrager, Quarze.
Bereich Grundschaltungen:
Elektronische Schalter, Verstärkergrundschaltungen, Spannungs- und Stromquellen.
Bereich Schaltungsentwicklung:
Operationsverstärkergrundschaltungen, elektronische Baugruppen.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation:
Arbeitspunktanalyse und Zeitbereichssimulation von Grundschaltungen.
Bereich Printed-Circuit Board Design:
PCB-Tools; Erstellung von Bibliothekselementen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Bauelemente
– die Funktionsweise von grundlegenden integrierten Bauelementen erklären und deren reale Eigenschaften mit Kenngrößen und Grenzwerten beschreiben.
Bereich Grundschaltungen
– die grundsätzlichen Eigenschaften, Funktionsprinzipien und Einsatzgebiete von Oszillatoren erklären.
Bereich Schaltungsentwicklung
– geeignete Bauelemente anhand von Datenblättern nach vorgegebenen Spezifikationen auswählen.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation
– Halbleitergrundschaltungen simulieren und hinsichtlich ihrer realen Eigenschaften bewerten.
Bereich Projektmanagement und Qualitätssicherung
– Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements beschreiben;
– Projektaufgaben analysieren, auswerten und darstellen.
Bereich Bauelemente:
Realer Operationsverstärker, Spannungsregler.
Bereich Grundschaltungen:
Oszillatoren, Kippschaltungen; Operationsverstärkerschaltungen zur Signalverarbeitung.
Bereich Schaltungsentwicklung:
Auswahl von Bauelementen.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation:
Analyse und Simulation von Grundschaltungen.
Bereich Projektmanagement und Qualitätssicherung:
Projektmanagementkonzepte, Phasenmodell und Methoden.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Bauelemente
– die grundsätzliche Funktionsweise und Eigenschaften von leistungselektronischen Bauelementen erklären.
Bereich Grundschaltungen
– die Funktionsprinzipien von Schaltwandlern und die Ansteuerung von Leistungselektronik erklären;
– für eine spezifische Anwendung eine geeignete Schaltung auswählen und dimensionieren.
Bereich Schaltungsentwicklung
– die Wechselwirkung von Schaltungsmodulen analysieren und bewerten;
– elektronische Systeme nach vorgegebenen Spezifikationen entwickeln.
Bereich Printed-Circuit Board Design
– Layouts in Hinblick auf EMV-Kriterien beurteilen und optimieren.
Bereich Projektmanagement und Qualitätssicherung
– Projektabwicklung mit geeigneten Methoden und Werkzeugen planen sowie eine geeignete Projektorganisationsform ableiten;
– Abläufe bzw. Prozesse unter Berücksichtigung bestimmter Qualitätsstandards organisieren.
Bereich Bauelemente:
Leistungshalbleiter, thermische Dimensionierung.
Bereich Grundschaltungen:
H-Brücke, Schaltwandler.
Bereich Schaltungsentwicklung:
Dimensionierung von elektronischen Baugruppen; technische Dokumentation elektronischer Systeme.
Bereich Printed-Circuit Board Design:
Signalintegrität; elektromagnetische Verträglichkeit.
Bereich Projektmanagement und Qualitätssicherung:
Werkzeuge und Dokumente im PM-Prozess, Projektplanung, -durchführung und -dokumentation.
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B, gemäß Stundentafel I.1 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Elektronik
– die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik erklären, einfache Gleichstromnetzwerke analysieren und dimensionieren.
Bereich Werkstoffe der Elektronik
– die gängigen Werkstoffe der Elektronik nennen und deren Eigenschaften beurteilen;
– Technologien zur Fertigung elektronischer Bauelemente beschreiben.
Bereich Grundlagen der Elektronik:
Elektrotechnische Grundgrößen, Gleichstromtechnik.
Bereich Werkstoffe der Elektronik:
Werkstoffe, Materialeigenschaften, Bearbeitungsverfahren; Fertigungsverfahren der Elektronik.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Elektronik
– Grundgrößen und Gesetze des stationären elektrischen und magnetischen Feldes erklären und Kenngrößen berechnen.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation
– passive Netzwerke analysieren, simulieren und Ergebnisse interpretieren.
Bereich Grundlagen der Elektronik:
Elektrisches Feld, magnetisches Feld, Induktivitäten und Kapazitäten; Methoden der komplexen Wechselstromrechnung.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation:
Analyse und Simulation von passiven Netzwerken.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Schaltungsentwicklung
– geeignete Bauelemente anhand von Datenblättern nach vorgegebenen Spezifikationen auswählen.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation
– Halbleitergrundschaltungen simulieren und hinsichtlich ihrer realen Eigenschaften bewerten.
Bereich Schaltungsentwicklung:
Auswahl von Bauelementen.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation:
Analyse und Simulation von Grundschaltungen.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Schaltungsentwicklung
– Schaltungen nach vorgegebenen Spezifikationen dimensionieren.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation
– Schaltungsmodule simulieren und hinsichtlich ihrer realen Eigenschaften bewerten.
Bereich Schaltungsentwicklung:
Dimensionierung von Halbleiterschaltungen.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation:
Analyse und Simulation von Baugruppen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Sensorik und Aktorik
– für die jeweilige Anwendung geeignete Sensoren und deren Ansteuerprinzipien auswählen.
Bereich Messverfahren
– geeignete Messverfahren für elektrische Größen beschreiben.
Bereich Signalaufbereitung und -darstellung
– wichtige Signalkennwerte interpretieren sowie die Funktionseinheiten einer Messkette auswählen.
Bereich Sensorik und Aktorik:
Grundlagen der Sensorik.
Bereich Messverfahren:
Strom-, Spannungs- und Leistungsmessung; Messunsicherheit; Messung nichtelektrischer Größen.
Bereich Signalaufbereitung und -darstellung:
Signalkennwerte, Pegelmaße.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Messverfahren
– für das jeweilige Einsatzgebiet geeignete Messverfahren auswählen und die erforderlichen Messschaltungen dimensionieren.
Bereich Signalaufbereitung und -darstellung
– für die jeweilige Anwendung geeignete Konverter und Messverstärker auswählen sowie Signalverarbeitungsketten in Verbindung mit Messaufgaben konzipieren.
Bereich Messverfahren:
Frequenz- und Zeitmessung, Impedanzmessung.
Bereich Signalaufbereitung und -darstellung:
A/D- und D/A-Umsetzer, Messverstärker.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Sensorik und Aktorik
– Aktoren und deren Ansteuerprinzipien auswählen.
Bereich Signalaufbereitung und -darstellung
– Verfahren zur Signaldarstellung und -aufbereitung anwenden.
Bereich Regelungstechnik
– Methoden zur Modellierung von Regelstrecken anwenden;
– die Eigenschaften der verschiedenen Reglertypen beschreiben;
– Simulationswerkzeuge zur Analyse von Regelkreisen einsetzen.
Bereich Sensorik und Aktorik:
Betriebsverhalten von Elektromotoren, Ansteuermechanismen, Stellglieder.
Bereich Signalaufbereitung und -darstellung:
Signal- und Systembeschreibungen.
Bereich Regelungstechnik:
Modellierung von Regelstrecken; einfache Regelkreise.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Signalaufbereitung und -darstellung
– ausgewählte Filter für Signalverarbeitungsketten in Verbindung mit Messaufgaben dimensionieren;
– computergestütze Messsysteme konzipieren und den Leistungsumfang bewerten.
Bereich Schnittstellen und Bussysteme
– gebräuchliche Schnittstellenstandards und branchenübliche Feldbussysteme anhand ihrer Eigenschaften bewerten.
Bereich Regelungstechnik
– Regelkreise entwerfen;
– Werkzeuge zur Optimierung von Regelkreisen einsetzen.
Bereich Signalaufbereitung und -darstellung:
Filter; computergestützte Messsysteme.
Bereich Schnittstellen und Bussysteme:
Standardschnittstellen, Feldbusse.
Bereich Regelungstechnik:
Regelkreisverhalten.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurf digitaler Systeme
– das Verhalten von Grundelementen der kombinatorischen und sequentiellen Logik erklären;
– die verschiedenen Kategorien von Schaltwerken erklären und in Form von Diagrammen spezifizieren.
Bereich Computerarchitekturen
– das Prinzip einer Mikrocontrollerarchitektur und die wesentlichen Schritte der Befehlsausführung erklären.
Bereich Embedded Systems
– die wichtigsten Kenngrößen und Grenzwerte von Logikfamilien erklären;
– kombinatorische Systeme spezifizieren und simulieren.
Bereich Entwurf digitaler Systeme:
Synchrone und asynchrone Schaltwerke, Beschreibungen von sequenziellen Systemen.
Bereich Computerarchitekturen:
Aufbau und Arbeitsweise eines Mikrocontrollers.
Bereich Embedded Systems:
Logikfamilien, Realisierungstechnologien.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurf digitaler Systeme
– Schaltwerke entwerfen und implementieren.
Bereich Computerarchitekturen
– das Programmiermodell eines Mikrocontrollers erklären und einfache Programme entwickeln;
– die Funktionsweise von I/O-Komponenten erklären;
– das Hardware-Software-Interface von Standardschnittstellen erklären.
Bereich Embedded Systems
– die Vor- und Nachteile der verschiedenen Zahlendarstellungen im Dualsystem und die Basisalgorithmen der Dualarithmetik erklären.
Bereich Entwurf digitaler Systeme:
Architekturen von digitalen Logikbausteinen.
Bereich Computerarchitekturen:
Befehlsarchitektur und Software-Tools; Peripheriekomponenten, Prozessorschnittstellen.
Bereich Embedded Systems:
Rechenschaltungen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurf digitaler Systeme
– digitale Systeme mit aktuellen Entwurfstechnologien realisieren.
Bereich Embedded Systems
– Programme und Algorithmen implementieren und für die jeweilige Hardwareplattform optimieren.
Bereich Signalverarbeitung
– digitale Signale analysieren und Basisoperationen der digitalen Signalverarbeitung anwenden;
– digitale Systeme zur Signalerzeugung und Filterung beschreiben sowie deren Funktionsweise erklären.
Bereich Entwurf digitaler Systeme:
Spezifikation und Darstellung von digitalen Systemen.
Bereich Embedded Systems:
Entwicklung von Mikrocontrollerprogrammen, Testung und Dokumentation.
Bereich Signalverarbeitung:
Digitale Signale im Zeit- und Frequenzbereich, Grundoperatoren der digitalen Signalverarbeitung, linear-zeitinvariante zeitdiskrete Systeme und deren Beschreibung im Zeit- und Frequenzbereich.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Computerarchitekturen
– Architekturen für spezielle Anwendungen anhand einer Spezifikation auswählen.
Bereich Embedded Systems
– die Aufgaben und Funktionsweise von Echtzeitbetriebssystemen erklären.
Bereich Signalverarbeitung
– Signalprozessor-Architekturen erklären und Basisalgorithmen der digitalen Signalverarbeitung beschreiben.
Bereich Computerarchitekturen:
Anwendungsspezifische Prozessorarchitekturen.
Bereich Embedded Systems:
Betriebssysteme für Embedded Systems, Echtzeitverarbeitung.
Bereich Signalverarbeitung:
Ausgewählte Beispiele der digitalen Signalverarbeitung, Signalprozessoren.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Netzwerke
– die wesentlichen Netzwerkkomponenten unterscheiden und deren Funktion erklären.
Bereich Netzwerkdienste
– verschiedene Netzwerkdienste zur Übertragung von Daten-, Audio- und Videoinformationen benennen;
– Netzwerkdienste nach anwendungsspezifischen Kriterien auswählen.
Bereich Vermittlungssysteme
– die verschiedenen Vermittlungsprinzipien unterscheiden.
Bereich Netzwerke:
Grundlagen und Aufgaben von Protokollen und Netzwerkkomponenten, aktuelle Netzwerkprotokolle.
Bereich Netzwerkdienste:
Funktion von Netzwerkdiensten, ausgewählte Netzwerkdienste.
Bereich Vermittlungssysteme:
Vermittlungsprinzipien.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Netzwerke
– die Signale bzw. Protokolle an den Schnittstellen der in Wechselwirkung stehenden Netzwerkkomponenten hinsichtlich Funktionalität prüfen.
Bereich Netzwerkdienste
– Netzwerkkomponenten für Netzwerkdienste nach anwendungsspezifischen Kriterien auswählen.
Bereich Optische Nachrichtentechnik
– die Funktionsweise und Kennwerte von optischen Übertragungsstrecken beschreiben.
Bereich Vermittlungssysteme
– Betriebsparameter für ein Vermittlungssystem erklären.
Bereich Netzwerke:
Netzwerkprotokolle.
Bereich Netzwerkdienste:
Interaktion der Netzwerkebenen.
Bereich Optische Nachrichtentechnik:
Sende- und Empfangselemente, Lichtwellenleiter, aktive und passive optische Elemente.
Bereich Vermittlungssysteme:
Architektur eines Vermittlungssystems.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Informationstheorie und Übertragungstechnik
– die Grundlagen der Informationstheorie erklären und in der Quellcodierung anwenden;
– die Beschreibungen von Signalen im Zeit- und Frequenzbereich erklären;
– Verfahren zur Fehlererkennung und -korrektur benennen;
– die wesentlichen Eigenschaften der Modulationsverfahren und deren Vor- und Nachteile erklären.
Bereich Hochfrequenztechnik
– die Grundlagen der HF-Technik und deren Anwendungen erklären;
– die Prinzipien der elektromagnetischen Wellenausbreitung benennen.
Bereich Grundlagen der Informationstheorie und Übertragungstechnik:
Grundbegriffe der Informationstheorie, Quell- und Kanalcodierung; Zeit- und Frequenzdarstellung von zeitkontinuierlichen und zeitdiskreten Signalen; Grundlagen der Modulationsverfahren.
Bereich Hochfrequenztechnik:
HF-Bauelemente, Leitungen Antennen und Freiraumausbreitung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Consumer-Electronics
– Verfahren zur Bearbeitung von analogen und digitalen Audio-, Bild- und Videosignalen und Methoden der Datenkompression und -speicherung auswählen;
– ausgewählte Komponenten einer Signalverarbeitungskette zusammenfügen und anwendungsspezifisch konfigurieren.
Bereich Grundlagen der Informationstheorie und Übertragungstechnik
– die Mehrfachausnutzung von Übertragungskanälen erklären.
Bereich Hochfrequenztechnik
– für die jeweilige Anwendung geeignete übertragungstechnische Komponenten auswählen sowie das Hochfrequenzverhalten messtechnisch erfassen.
Bereich Consumer-Electronics:
Grundlagen der Audio- und Videotechnik; Systeme der Unterhaltungselektronik.
Bereich Grundlagen der Informationstheorie und Übertragungstechnik:
Multiplexverfahren.
Bereich Hochfrequenztechnik:
Messtechnik, elektromagnetische Verträglichkeit.
Gemäß Stundentafel I.1.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Fachrichtungsspezifische Software
– Anwendersoftware zur Lösung von konkreten Aufgabenstellungen einsetzen.
Bereich Programmiersprachen und Softwareengineering
– die Strukturen einer höheren Programmiersprache erklären;
– die Funktionalität von Softwaremodulen und ihr Zusammenspiel anhand des Quellcodes nachvollziehen und analysieren.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– Basisfunktionen entwerfen und testen;
– Bibliotheksfunktionen in Anwendungen integrieren und dokumentieren.
Bereich Betriebssysteme
– systemnahe Befehle verwenden.
Bereich Fachrichtungsspezifische Software:
Strukturierte Text- und Tabellenerstellung, fachspezifische Werkzeuge.
Bereich Programmiersprachen und Softwareengineering:
Syntaxregeln, Sprachkonzepte; Strukturen von Programmiersprachen.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Entwicklungsumgebung, Bibliotheken, Softwaredokumentation; Basisalgorithmen.
Bereich Betriebssysteme:
Anwendung von Systemsoftware.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Programmiersprachen und Softwareengineering
– Standardalgorithmen auf einfache Datenstrukturen anwenden sowie die entsprechende Entwickler- und Benutzerdokumentation erstellen.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– Basisfunktionen implementieren und testen;
– Entwickler- und Benutzerdokumentation erstellen.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung
– einfache Webseiten erstellen und benutzerfreundlich gestalten;
– client- und serverseitige Technologien anwenden und Skripts programmieren.
Bereich Programmiersprachen und Softwareengineering:
Standardalgorithmen, Systemdokumentation, Verifizieren und Testen.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Modulare Mikrocontroller-Programmierung; Ereignissteuerung.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung:
Web-Programmierung; Client-Server-Architektur.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Programmiersprachen und Softwareengineering
– eine objektorientierte Programmiersprache zur Lösung einer konkreten Aufgabenstellung anwenden.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– Software für Mikrocontroller bzw. -systeme erstellen, testen und dokumentieren.
Bereich Betriebssysteme
– Benutzer, deren Rechte und die Peripherie verwalten sowie Client bzw. Server in einem Netz konfigurieren;
– Betriebssystemkomponenten programmieren und bedienen.
Bereich Datenbanken
– Modelle des Datenbankentwurfs interpretieren sowie Datenbanken abfragen, planen und realisieren.
Bereich Programmiersprachen und Softwareengineering:
Objektorientierte Programmentwicklung, ereignisgesteuerte Programmierung, graphische Benutzerschnittstelle.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Ansteuerung von Peripheriekomponenten; Kommunikationsschnittstellen.
Bereich Betriebssysteme:
Architektur von Betriebssystemen, Betriebssystemdienste; Systemprogrammierung.
Bereich Datenbanken:
Notationsformen, Strukturen, Entwurf, Implementierung, Abfragesprachen.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Programmiersprachen und Softwareengineering
– Programmiersprachen zur Lösung komplexer Aufgaben anwenden;
– Algorithmen und Datenstrukturen hinsichtlich Effizienz bewerten.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– fachspezifische Projekte realisieren.
Bereich Datensicherheit
– Maßnahmen zum Schutz sensibler Daten planen und implementieren;
– Systeme auf Schwachstellen untersuchen sowie Datensicherung durchführen.
Bereich Programmiersprachen und Softwareengineering:
Komplexe fachspezifische Aufgabenstellungen, Wartung, Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Echtzeitsysteme; Code- und Laufzeiteffizienz.
Bereich Datensicherheit:
Sicherungsmethoden, Schutz vor Datenmissbrauch und Datenverlust.
Gemäß Stundentafel I.2.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B, gemäß Stundentafel I.1 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Fachrichtungsspezifische Software
– die Aufgaben eines Betriebssystems und die Funktionalität von Anwendersoftware verstehen.
Bereich Programmiersprachen und Softwareengineering
– die Aufgaben und Prinzipien von Programmiersprachen erklären.
Bereich Fachrichtungsspezifische Software:
Strukturierte Text- und Tabellenerstellung, fachspezifische Werkzeuge.
Bereich Programmiersprachen und Softwareengineering:
Syntaxregeln, Sprachkonzepte; Strukturen von Programmiersprachen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Programmiersprachen und Softwareengineering
– grundlegende Datenstrukturen definieren, verwalten und speichern.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– Basisfunktionen verstehen und nachvollziehen.
Bereich Programmiersprachen und Softwareengineering:
Standardalgorithmen, Systemdokumentation, Verifizieren und Testen.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Mikrocontroller-Programmierung unter Verwendung von Funktionsbibliotheken.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Programmiersprachen und Softwareengineering
– die Grundprinzipien der objektorientierten Programmierung erklären und verstehen.
Bereich Betriebssysteme
– für Client und Server ein Betriebssystem sowie die wesentlichen Dienste installieren.
Bereich Programmiersprachen und Softwareengineering:
Grundzüge einer objektorientierten Programmiersprache.
Bereich Betriebssysteme:
Architektur von Betriebssystemen, Betriebssystemdienste.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Programmiersprachen und Softwareengineering
– fachspezifische Algorithmen auswählen und anwenden.
Bereich Datensicherheit
– die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von EDV-Anlagen und für die Verwendung von personenbezogenen Daten einhalten.
Bereich Programmiersprachen und Softwareengineering:
Fachspezifische Algorithmen.
Bereich Datensicherheit:
Datenschutz, Rechtsgrundlagen.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Hardwareentwicklung
– die prinzipielle Funktionsweise elektronischer Bauelemente erklären und deren Eigenschaften nutzen;
– die Bauteile einfacher Schaltungen unter Beachtung relevanter Kriterien dimensionieren sowie elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern auswählen, in Betrieb nehmen und messtechnisch analysieren;
– die Funktionsweise elektronischer Baugruppen erklären und deren Eigenschaften nutzen und Schaltungen dimensionieren und messtechnisch verifizieren.
Bereich Messtechnik und Regelungssysteme
– gebräuchliche Mess- und Laborgeräte bedienen sowie Test- und Fehlersuche in elektronischen Schaltungen;
– Analyse, Test- und Fehlersuche in elektronischen Systemen durchführen und normgerecht dokumentieren;
– mit Hilfe technischer Dokumentationen einfache elektronische Geräte und Systeme bedienen.
Bereich Digitale Systeme und Computersysteme
– Prototypen digitaler Systeme entwickeln, unter Verwendung von Software-Tools und Messgeräten testen bzw. Fehler lokalisieren und beheben;
– Embedded Systems unter Verwendung von Entwicklungsplattformen als Hardware Software Co Design realisieren;
– für die jeweilige Anwendung geeignete programmierbare Logikbausteine auswählen sowie mit Hilfe von Hardwarebeschreibungen konfigurieren und testen.
Bereich Kommunikationssysteme und Netze
– die physikalische Verbindung bzw. Vernetzung von elektronischen Komponenten, Netzwerksystemen und Netzen den geläufigen Standards entsprechend planen und realisieren.
Übungen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Prototypenbau elektronischer Systeme“.
Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Studierenden können die erworbenen Kompetenzen aus den Pflichtgegenständen Hardwareentwicklung, Messtechnik und Regelungssysteme, Digitale Systeme und Computersysteme sowie Kommunikationssysteme und –netze bzw. Fachspezifische Softwaretechnik nutzen, um fächerübergreifende Aufgabestellungen mit komplexen Anforderungen zu lösen.
Übungen und Projekte auch gegenstandsübergreifend in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen.
Gemäß Stundentafel I.2.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Hardwareentwicklung
– geeignete Werkstoffe für die Fertigung von elektronischen Komponenten auswählen und bearbeiten sowie mechanische Komponenten fertigen;
– elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben;
– Grundschaltungen der Elektrotechnik und Elektronik als Prototyp aufbauen;
– einfache Elektroinstallationen durchführen und in Betrieb nehmen.
Bereich Hardwareentwicklung:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (manuelle Fertigkeiten der Werkstoffbearbeitung; maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen).
Werkstätte „Kunststofftechnik“ (manuelle, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von Kunststoffen).
Werkstätte „Verbindungstechnik 1“ (Verbindungstechniken der Elektrotechnik und Elektronik; Aufbau, Anschluss und Inbetriebnahme von elektrischen Betriebsmitteln).
Werkstätte „Leiterplattenfertigung 1“ (prototypische mechanische und chemische Fertigung von Leiterplatten).
Werkstätte „Baugruppenfertigung 1“ (Bauformen und Kennzeichnung von elektronischen Bauelementen, Aufbau und Messung von Grundschaltungen).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Hardwareentwicklung
– elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern auswählen, in Schaltungen einbauen und in Betrieb nehmen;
– elektrische Anlagen unter Verwendung von facheinschlägigen Normen und Vorschriften in Betrieb nehmen;
– Fertigungstechniken zur Herstellung elektronischer Baugruppen anwenden;
– die Qualität systemrelevanter Komponenten und Verbindungstechniken messen und bewerten.
Bereich Digitale Systeme und Computersysteme
– Prototypen digitaler Baugruppen fertigen und in Betrieb nehmen;
– Computersysteme konfektionieren und in Betrieb nehmen.
Bereich Kommunikationssysteme und -netze
– die physikalische Verbindung bzw. Vernetzung von elektronischen Komponenten und einfachen Systemen realisieren;
– Schnittstellen und Datenübertragungseinrichtungen anwenden und Fehleranalysen durchführen.
Bereich Hardwareentwicklung:
Werkstätte „Verbindungstechnik 2“ (Konfektionierung von Verbindungen in Systemen; Sicherheit in elektrischen Anlagen).
Werkstätte „SMD-Technik“ (kennenlernen von SMD-Bauteilen und SMD-Baugruppen; Verarbeitungs- und Reparaturtechniken).
Werkstätte „Baugruppenfertigung 2“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur von elektronischen Schaltungen und Baugruppen).
Bereich Digitale Systeme und Computersysteme:
Werkstätte „Computertechnik 1“ (Konfektionierung und Inbetriebnahme von Computersystemen; Konfiguration von Computerkomponenten).
Werkstätte „Digitaltechnik 1“ (Messung und Fehlersuche an Logikbausteinen und in einfachen Logikschaltungen).
Bereich Kommunikationssysteme und -netze:
Werkstätte „Netzwerkinstallation“ (verlegen, zurichten und prüfen von Datenleitungen und Kabeln (galvanisch und optisch); Konfektion von Verteilern und Anschlussdosen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Feldbussysteme
– die Eigenschaften aktueller Feldbussysteme erklären;
– die Eigenschaften aktueller Feldbussysteme hinsichtlich Betriebssicherheit bewerten.
Bereich Feldbussysteme:
Architekturen aktueller Feldbussysteme.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Feldbussysteme
– einfache Anwendungen mit Feldbussystemen realisieren.
Bereich Feldbussysteme:
Programmierung von Feldbusanwendungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Betriebssysteme
– Shell-Skripte erstellen und anwenden;
– Prozesse überwachen und steuern;
– Schnittstellen optimal einbinden (Performance, Quality of Service).
Bereich Netzwerkdienste
– Backup-Services implementieren;
– Anwendungsszenarien im LAN und WAN erstellen.
Bereich Netzwerksicherheit
– Sicherheitsanalysen unter Berücksichtigung aktueller Standards erstellen;
– Netzwerksicherheitssysteme installieren, konfigurieren und optimieren.
Bereich Betriebssysteme:
Grundlagen Linux- und Windows-Server.
Bereich Netzwerkdienste:
Automatische Systemdienste (SYSLOG ua.).
Bereich Netzwerksicherheit:
Firewall-Technologien.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Betriebssysteme
– Prozesse verwalten;
– Systeme administrieren und optimieren;
Bereich Netzwerkdienste
– Server-Farms in Betrieb nehmen;
– System-Monitoring implementieren.
Bereich Netzwerksicherheit
– Datenschutz im rechtlichen Kontexte bewerten;
– komplexe Sicherheitslösungen implementieren.
Bereich Betriebssysteme:
Administration von Netzwerkbetriebssystemen, Troubleshooting.
Bereich Netzwerkdienste:
Planung und Realisierung von Server-Farmen Funktionstests.
Bereich Netzwerksicherheit:
Aktuelle Technologien.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Systemadministration
– grundlegende Aufgaben der Systemadministration nennen und durchführen;
– verschiedene Benutzerschnittstellen verwenden.
Bereich Shell-Programmierung
– Shell-Programme erstellen.
Bereich Netzwerkprogrammierung
– einfache Netzwerkprogramme erstellen;
– IoT-Komponenten in ein bestehendes Netzwerk einbinden.
Bereich Systemadministration:
Techniken der Systemadministration.
Bereich Shell-Programmierung:
Grundlagen der Shell-Programmierung.
Bereich Netzwerkprogrammierung:
Server-Programme, Client-Programme, Testszenarien.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Systemadministration
– grundlegende Aufgaben der Systemadministration nennen und durchführen;
– verschiedene Benutzerschnittstellen verwenden.
Bereich Shell-Programmierung
– Shell-Programme erstellen.
Bereich Netzwerkprogrammierung
– einfache Netzwerkprogramme erstellen;
– IoT-Komponenten in ein bestehendes Netzwerk einbinden.
Bereich Systemadministration:
Proaktives System-Monitoring, Agents, Polling.
Bereich Shell-Programmierung:
Fortgeschrittene Shell-Programmierung, Logging.
Bereich Netzwerkprogrammierung:
Anwendungen in heterogenen Netzwerken.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Embedded Systems Hardware
– aktuelle Architekturen eingebetteter Systeme erklären.
Bereich Hardware/Software Co-Design
– Hardware-Softwareschnittstellen eingebetteter Systeme erklären.
Bereich Embedded Systems Hardware:
Architekturen eingebetteter Systeme, System on a Chip (SoC).
Bereich Hardware/Software Co-Design:
HAL-Konzepte.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Embedded Systems Hardware
– aktuelle SoC-Architekturen bewerten.
Bereich Hardware/Software Co-Design
– die Konzepte von Echtzeitbetriebssystemen erklären.
Bereich Embedded Systems Hardware:
Aktuelle SoC-Architekturen.
Bereich Hardware/Software Co-Design:
Echtzeitbetriebssysteme.
Gemäß Stundentafel I.3.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Elektronik
– die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik erklären, einfache Schaltungen beschreiben und einfache Gleichstromnetzwerke dimensionieren;
– die grundlegenden Gesetze der kombinatorischen Logik anwenden, das Verhalten digitaler Schaltungen analysieren und einfache Digitalschaltungen entwerfen.
Bereich Bauelemente
– die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften elektronischer Bauelemente beschreiben.
Bereich Werkstoffe der Elektronik
– die gängigen Werkstoffe der Elektronik nennen und deren Eigenschaften beurteilen;
– mechanische Komponenten der Elektronik normgerecht darstellen.
Bereich Printed-Circuit Board Design
– mit geeigneten Software-Werkzeugen für gegebene Schaltungen ein PCB-Layout unter Verwendung von Standard-Bibliotheken erstellen.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation
– Gleichstromnetzwerke unter der Verwendung von Software-Tools analysieren.
Bereich Grundlagen der Elektronik:
Elektrotechnische Grundgrößen, Gleichstromtechnik, Grundelemente der kombinatorischen Logik.
Bereich Bauelemente:
Elektromechanische Bauelemente, passive Bauelemente, Datenblätter.
Bereich Werkstoffe der Elektronik:
Werkstoffe, Materialeigenschaften, Bearbeitungsverfahren, Technische Zeichnungen.
Bereich Printed-Circuit Board Design:
PCB-Tools.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation:
DC-Analyse.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Elektronik
– das Verhalten von Grundelemente der sequentiellen Logik erklären;
– die Grundgesetze der Digitaltechnik zur Untersuchung von einfachen Schaltungen anwenden.
Bereich Bauelemente
– das Verhalten von aktiven Bauelementen beschreiben;
– die wichtigsten Kenngrößen und Grenzwerte von Logikfamilien erklären.
Bereich Grundschaltungen
– einfache Grundschaltungen der kombinatorischen und sequentiellen Logik angeben und deren Verhalten analysieren.
Bereich Werkstoffe der Elektronik
– Technologien zur Fertigung elektronischer Bauelemente beschreiben.
Bereich Printed-Circuit Board Design
– mit geeigneten Software-Werkzeugen für gegebene Schaltungen ein PCB-Layout unter Verwendung von selbst erstellten Elementen entwickeln.
Bereich Schaltungsentwicklung
– Grenz- und Kennwerte in Datenblättern interpretieren und im Schaltungsdesign anwenden.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation
– digitale Grundelemente und Grundschaltungen funktional simulieren;
– lineare und passive Netzwerke unter Verwendung von Software-Tools analysieren.
Bereich Grundlagen der Elektronik:
Grundelemente der sequenziellen Logik. Beschreibung von Schaltwerken.
Bereich Bauelemente:
Transistor als Schalter. Logikfamilien.
Bereich Grundschaltungen:
Digitale Grundschaltungen.
Bereich Werkstoffe der Elektronik:
Fertigungsverfahren der Elektronik.
Bereich Printed-Circuit Board Design:
Erstellung von Bibliothekselementen für PCB-Tools.
Bereich Schaltungsentwicklung:
OPV-Grundschaltungen, elektronische Baugruppen.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation:
Analyse von digitalen und analogen Grundschaltungen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Elektronik
– Grundgrößen und Gesetze des stationären elektrischen und magnetischen Feldes erklären und Kenngrößen berechnen;
– Methoden der Wechselstromtechnik anwenden und das Verhalten einfacher Schaltungen damit begründen.
Bereich Bauelemente
– die prinzipielle Funktionsweise und Eigenschaften von Halbleiterbauelementen und spezieller elektromechanischer Bauelemente erklären.
Bereich Grundschaltungen
– einfache elektronische Grundschaltungen nach vorgegebenen Spezifikationen dimensionieren;
– Zeit- und Frequenzverhalten von Grundschaltungen analysieren.
Bereich Printed-Circuit Board Design
– Planen und Realisieren von Layouts.
Bereich Schaltungsentwicklung
– die Funktionsweise von OPV-Schaltungen erklären und einfache Anwendungen dimensionieren;
– Baugruppen durch Verknüpfung von Grundschaltungen entwerfen.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation
– analoge Baugruppen simulieren und Ergebnisse interpretieren.
Bereich Grundlagen der Elektronik:
Elektrisches Feld, Magnetisches Feld, Schaltverhalten von Induktivitäten und Kapazitäten.
Bereich Bauelemente:
Bipolare Transistoren, Feldeffekttransistoren, optoelektronische Bauelemente, OPV.
Bereich Grundschaltungen:
Elektronische Schalter, Verstärkergrundschaltungen. Spannungs- und Stromquellen.
Bereich Printed-Circuit Board Design:
Entwurf von Layouts.
Bereich Schaltungsentwicklung:
Grundlagen der elektrischen und thermischen Dimensionierung.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation:
Arbeitspunktanalyse und Zeitbereichssimulation von Grundschaltungen.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Elektronik
– Methoden der Wechselstromtechnik anwenden und das Verhalten einfacher Schaltungen damit begründen.
Bereich Bauelemente
– die Funktionsweise von grundlegenden integrierten Bauelementen erklären und deren reale Eigenschaften mit Kenngrößen und Grenzwerten beschreiben.
Bereich Grundschaltungen
– die grundsätzlichen Eigenschaften, Funktionsprinzipien und Einsatzgebiete von Oszillatoren erklären.
Bereich Printed-Circuit Board Design
– mit geeigneten Software-Werkzeugen für selbst entwickelte Schaltungen ein PCB-Layout entwerfen.
Bereich Schaltungsentwicklung
– für eine vorgegebene Aufgabenstellung geeignete Bauelemente anhand von Datenblättern auswählen.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation
– analoge Baugruppen simulieren und Ergebnisse interpretieren.
Bereich Grundlagen der Elektronik:
Filter, Schwingkreise, Bodediagramm.
Bereich Bauelemente:
Spannungsregler, Übertrager, Quarze.
Bereich Grundschaltungen:
Oszillatoren, Kippschaltungen.
Bereich Printed-Circuit Board Design:
Entwurf von Layouts.
Bereich Schaltungsentwicklung:
Auswahl von Bauelementen.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation:
Frequenzbereichsanalyse von Grundschaltungen, Simulation von Baugruppen.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Bauelemente
– die grundsätzliche Funktionsweise und Eigenschaften von leistungselektronischen Bauelementen erklären.
Bereich Grundschaltungen
– die Funktionsprinzipien von Schaltwandlern und die Ansteuerung von Leistungselektronik erklären;
– für eine spezifische Anwendung eine geeignete Schaltung auswählen und dimensionieren.
Bereich Printed-Circuit Board Design
– Konstruktionsrichtlinien anwenden und Layouts optimieren.
Bereich Schaltungsentwicklung
– Leistungselektronische Schaltungsmodule einer Spezifikation entsprechend zu einer komplexeren Einheit zusammenführen und hinsichtlich ihrer spezifizierten Funktion bewerten.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation
– Schaltungsmodule simulieren und hinsichtlich ihrer realen Eigenschaften bewerten.
Bereich Projektmanagement und Qualitätssicherung
– Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements beschreiben;
– Projektaufgaben analysieren, auswerten und darstellen.
Bereich Bauelemente:
Leistungshalbleiter, thermische Dimensionierung.
Bereich Grundschaltungen:
H-Brücke, Schaltwandler.
Bereich Printed-Circuit Board Design:
Optimieren von Layouts. Signalintegrität.
Bereich Schaltungsentwicklung:
Dimensionierung von leistungselektronischen Baugruppen.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation:
Analyse und Simulation von leistungselektronischen Baugruppen.
Bereich Projektmanagement und Qualitätssicherung:
Projektmanagementkonzepte, Phasenmodell und Methoden.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Printed-Circuit Board Design
– Layouts in Hinblick auf EMV-Kriterien beurteilen und optimieren.
Bereich Schaltungsentwicklung
– die Wechselwirkung von Schaltungsmodulen analysieren und bewerten;
– elektronische Systeme nach gegebenen Spezifikationen entwickeln.
Bereich Projektmanagement und Qualitätssicherung
– Projektabwicklung mit geeigneten Methoden und Werkzeugen planen sowie eine geeignete Projektorganisationsform ableiten;
– Abläufe bzw. Prozesse unter Berücksichtigung bestimmter Qualitätsstandards organisieren.
Bereich Printed-Circuit Board Design:
Elektromagnetische Verträglichkeit.
Bereich Schaltungsentwicklung:
Technische Dokumentation elektronischer Systeme.
Bereich Projektmanagement und Qualitätssicherung:
Werkzeuge und Dokumente im PM-Prozess, Projektplanung, -durchführung und -dokumentation.
Gemäß Stundentafel I.4.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B, gemäß Stundentafel I.3 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Technische Grundlagen
– physikalische Größen sowie die physikalischen Objekte beschreiben und im Zusammenhang mit diesen Größen Messgenauigkeit und Fertigungstoleranz unterscheiden;
– die Begriffe physikalische Größe, Einheit und Vorsilbe beschreiben;
– die Regeln der technischen Berechnung mit diesen Größen einfache Berechnungen durchführen und Werte in Brüchen, wissenschaftlichem und technischem Format darstellen;
– Größen des SI und systemunabhängigen Größen wie Energie, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Kraft, Drehmoment und Drehzahl beschreiben;
– verstehen, dass Größen von anderen Größen abhängig sein können;
– einfache Skizzen ausgehend von textuellen Beschreibungen und vorliegenden Modellen anfertigen;
– textuell verfasste Aufgabenstellungen im Bereich der Geometrie in die Sprache der Mathematik umsetzen und daraus allgemeine und spezielle Lösungen berechnen;
– Größenordnungen von Ergebniswerten abschätzen und die tatsächlichen Werte mit dem Taschenrechner ermitteln;
– x-y-Diagramme und x-t-Diagramme in einem geeigneten Maßstab erstellen;
– aus gegebenen Diagrammen Werte ermitteln und Verläufe analysieren;
– die Normen zur Erstellung normgerechter technischer Zeichnungen und elektrischer Schaltungen benennen.
Bereich Technische Grundlagen:
Qualität und Quantität physikalischer Größen von konkret vorliegenden geometrischen Objekten beschreiben, abschätzen und berechnen.
Normgerechte Darstellung und Bemaßung von einfachen Körpern in Zeichnungen und Schnitten.
Schriftfeld und Stückliste in Werkzeichnungen.
Zeichnen und bemaßen von Rissdarstellungen einfacher geometrischer Körper.
Formale Beschreibung der Eigenschaften eines geometrischen Körpers. Wichtige physikalische Größen und deren Messung.
Erstellen von x-y- und x-t- Diagrammen aus formalen Beschreibungen und deren Auswertung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik
– den Aufbau der Materie und die Leiteigenschaften von Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen beschreiben;
– die Grundgrößen der Elektrotechnik (Ladung, Strom, Stromdichte, Spannung und Leistung) und die Grundelemente eines Stromkreises sowie die Gesetze für die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung beschreiben;
– die Wechselwirkungen zwischen den Ladungen beschreiben;
– unterschiedliche Stromarten und die Wirkungen und Gefahren des elektrischen Stromes beschreiben;
– die Standardmessgeräte zur Messung von Strom, Spannung und Widerstand beschreiben;
– Messschaltungen zur Strom- und Spannungsmessung entwerfen und aus Messdaten Widerstandskennlinien erstellen;
– für Gleichstromschaltungen Ersatzwiderstände und die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung berechnen;
– die Eigenschaften von Parallel- und Serien- Schaltung von Widerständen und Quellen beurteilen und Anwendungen erklären;
– aus Widerstandskennlinien in U-I-Diagrammen Beziehungen zwischen Größen herstellen und Aussagen über das Verhalten von nicht linearen Widerständen in verschiedenen Betriebspunkten machen;
– den Unterschied zwischen realen und idealen Bauteilen beschreiben;
– die Normen zur Erstellung normgerechter technischer Zeichnungen und elektrischer Schaltungen benennen.
Bereich Elektrotechnik:
Stromleitungsmechanismus und Werkstoffe der Elektrotechnik.
Funktion von ausgewählten elektrischen und elektronischen Bauteilen (Widerstand, Spule, Kondensator, Diode, Relais).
Ohmsches und Kirchhoffsches Gesetz.
Arten von Messgeräten und Messschaltungen.
Parallel- und Serienschaltung von Bauelementen und Anwendung im Gleichstromkreis.
Ersatzwiderstand von Widerstandsschaltungen.
Verhalten von Bauteilen mit nicht linearem U-I-Zusammenhang.
Normgerechtes technisches Zeichnen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Elektronik
– harmonische Prozesse mathematisch beschreiben, grafisch darstellen und auf die Berechnung von linearen, passiven Netzwerken anwenden;
– Schaltvorgänge berechnen.
Bereich Grundlagen der Elektronik:
Einführung der komplexen Rechnung. Wechselstromnetzwerke und Zeigerdiagramme. Schaltvorgänge.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Elektronik
– Differenzial- und Integralrechnung auf Aufgabenstellungen des Fachgebietes anwenden.
Bereich Grundlagen der Elektronik:
Schaltvorgänge. Schwingungen. Darstellung von Signalen im Zeit- und Frequenzbereich.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Sensorik und Aktorik
– für die jeweilige Anwendung geeignete Sensoren und deren Ansteuerprinzipien auswählen.
Bereich Messverfahren
– geeignete Messverfahren für elektrische und nichtelektrische Größen beschreiben;
– Messfehler beschreiben.
Bereich Signalaufbereitung und -darstellung
– wichtige Signalkennwerte interpretieren, sowie die Funktionseinheiten einer Messkette auswählen.
Bereich Sensorik und Aktorik:
Grundlagen der Sensorik.
Bereich Messverfahren:
Strom-, Spannungs-, und Leistungsmessung. Messunsicherheit bestimmen. Messung nichtelektrischer Größen.
Bereich Signalaufbereitung und -darstellung:
Signalkennwerte, Pegelmaße.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Messverfahren
– für das jeweilige Einsatzgebiet geeignete Messverfahren auswählen und die erforderlichen Messschaltungen dimensionieren.
Bereich Signalaufbereitung und -darstellung
– für die jeweilige Anwendung geeignete Konverter und Messverstärker auswählen sowie Signalverarbeitungsketten in Verbindung mit Messaufgaben konzipieren.
Bereich Messverfahren:
Frequenz- und Zeitmessung. Impedanzmessung.
Bereich Signalaufbereitung und -darstellung:
A/D- und D/A-Umsetzer, Messverstärker.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Sensorik und Aktorik
– geeignete Aktoren für die jeweilige Anwendung auswählen;
– Aktoren und deren Ansteuerprinzipien auswählen.
Bereich Signalaufbereitung und -darstellung
– Verfahren zur Signaldarstellung und -aufbereitung anwenden.
Bereich Regelungstechnik
– Regelstrecken modellieren;
– Regelkreise realisieren;
– Simulationswerkzeuge zur Analyse von Regelkreisen einsetzen.
Bereich Sensorik und Aktorik:
Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen. Ansteuermechanismen, Stellglieder.
Bereich Signalaufbereitung und -darstellung:
Signal- und Systembeschreibungen.
Bereich Regelungstechnik:
Modellierung von Regelstrecken. einfache Regelkreise.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Signalaufbereitung und -darstellung
– ausgewählte Filter für Signalverarbeitungsketten in Verbindung mit Messaufgaben dimensionieren;
– den Leistungsumfang von computergestützten Messsystemen bewerten und diese konzipieren.
Bereich Schnittstellen und Bussysteme
– gebräuchliche Schnittstellenstandards und branchenübliche Feldbussysteme anhand ihrer Eigenschaften bewerten.
Bereich Regelungstechnik
– Regelkreise optimieren;
– Werkzeuge zur Optimierung von Regelkreisen einsetzen.
Bereich Signalaufbereitung und -darstellung:
Filter. Computerunterstützte Messsysteme.
Bereich Schnittstellen und Bussysteme:
Standardschnittstellen, Feldbusse.
Bereich Regelungstechnik:
Regelkreisverhalten.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurf digitaler Systeme
– die verschiedenen Kategorien von Schaltwerken erklären und in Form von Diagrammen spezifizieren.
Bereich Computerarchitekturen
– das Prinzip einer Mikrocontrollerarchitektur und die wesentlichen Schritte der Befehlsausführung erklären.
Bereich Embedded Systems
– kombinatorische Systeme spezifizieren und simulieren.
Bereich Entwurf digitaler Systeme:
Synchrone und asynchrone Schaltwerke. Beschreibung von sequenziellen Prozessen.
Bereich Computerarchitekturen:
Aufbau und Arbeitsweise eines Mikrocontrollers.
Bereich Embedded Systems:
Realisierungstechnologien.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurf digitaler Systeme
– Schaltwerke entwerfen und implementieren.
Bereich Computerarchitekturen
– das Programmiermodell eines Mikrocontrollers erklären und einfache Programme entwickeln;
– die Funktionsweise von I/O-Komponenten erklären;
– das Hardware-Software-Interface von Standardschnittstellen erklären.
Bereich Embedded Systems
– die Basisalgorithmen dualer Rechenschaltungen erklären.
Bereich Entwurf digitaler Systeme:
Architekturen von digitalen Logikbausteinen.
Bereich Computerarchitekturen:
Befehlsabarbeitung und Software-Tools. Peripheriekomponenten. Prozessorschnittstellen.
Bereich Embedded Systems:
Rechenschaltungen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Entwurf digitaler Systeme
– digitale Systeme mit verschiedenen Methoden realisieren.
Bereich Embedded Systems
– Programme und Algorithmen für die jeweilige Hardwareplattform optimieren und implementieren.
Bereich Signalverarbeitung
– digitale Signale analysieren und Basisoperationen der digitalen Signalverarbeitung anwenden;
– digitale Systeme zur Signalerzeugung und Filterung beschreiben und deren Funktionsweise erklären.
Bereich Entwurf digitaler Systeme:
Spezifikation und Darstellung von digitalen Systemen.
Bereich Embedded Systems:
Programme für einen Mikrocontroller in einer höheren Programmiersprache entwickeln, testen und dokumentieren.
Bereich Signalverarbeitung:
Digitale Signale im Zeit- und Frequenzbereich, Grundoperatoren der digitalen Signalverarbeitung. Linear-zeitinvariante zeitdiskrete Systeme und deren Beschreibung im Zeit- und Frequenzbereich.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Computerarchitekturen
– Architekturen für spezielle Anwendungen anhand einer Spezifikation auswählen.
Bereich Embedded Systems
– die Aufgaben und Funktionsweise von Echtzeitbetriebssystemen erklären.
Bereich Signalverarbeitung
– Signalprozessor-Architekturen und Basisalgorithmen der digitalen Signalverarbeitung erklären.
Bereich Computerarchitekturen:
Anwendungsspezifische Prozessorarchitekturen.
Bereich Embedded Systems:
Betriebssysteme für Embedded Systems, Echtzeitverarbeitung.
Bereich Signalverarbeitung:
Ausgewählte Beispiele der digitalen Signalverarbeitung mittels Signalprozessoren.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Netzwerke
– die wesentlichen Netzwerkkomponenten unterscheiden und deren Funktion erklären;
– das Prinzip der wichtigsten Netzwerkprotokolle erklären.
Bereich Netzwerkdienste
– verschiedene Netzwerkdienste zur Übertragung von Daten-, Audio- und Videoinformationen benennen;
– Netzwerkdienste nach anwendungsspezifischen Kriterien auswählen.
Bereich Vermittlungssysteme
– die verschiedenen Vermittlungsprinzipien unterscheiden.
Bereich Netzwerke:
Grundlagen und Aufgaben von Protokollen und Netzwerkkomponenten. Netzwerkprotokolle.
Bereich Netzwerkdienste:
Funktion von Netzwerkdiensten. Ausgewählte Netzwerkdienste.
Bereich Vermittlungssysteme:
Vermittlungsprinzipien.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Netzwerke
– die Signale bzw. Protokolle an den Schnittstellen der in Wechselwirkung stehenden Netzwerkkomponenten hinsichtlich Funktionalität prüfen.
Bereich Netzwerkdienste
– Netzwerkkomponenten für Netzwerkdienste nach anwendungsspezifischen Kriterien auswählen.
Bereich Optische Nachrichtentechnik
– die Funktionsweise und Kennwerte von optischen Übertragungsstrecken beschreiben.
Bereich Vermittlungssysteme
– Betriebsparameter für ein Vermittlungssystem erklären.
Bereich Netzwerke:
Protokollanalyse.
Bereich Netzwerkdienste:
Interaktion der Netzwerkebenen
Bereich Optische Nachrichtentechnik:
Sende- und Empfangselemente, Lichtwellenleiter, aktive und passive optische Elemente.
Bereich Vermittlungssysteme:
Architektur eines Vermittlungssystems.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Informationstheorie und Übertragungstechnik
– die Grundlagen der Informationstheorie erklären und in der Quellcodierung anwenden;
– die Beschreibungen von Signalen im Zeit- und Frequenzbereich erklären;
– Verfahren zur Fehlererkennung und -korrektur benennen;
– die wesentlichen Eigenschaften der Modulationsverfahren und deren Vor- und Nachteile erklären.
Bereich Hochfrequenztechnik
– die Grundlagen der HF-Technik und deren Anwendungen erklären;
– die Prinzipien der elektromagnetischen Wellenausbreitung benennen.
Bereich Grundlagen der Informationstheorie und Übertragungstechnik:
Grundbegriffe der Informationstheorie. Quell- und Kanalcodierung. Zeit- und Frequenzdarstellung von zeitkontinuierlichen und zeitdiskreten Signalen. Grundlagen der Modulationsverfahren.
Bereich Hochfrequenztechnik:
HF-Bauelemente, Leitungen. Antennen und Freiraumausbreitung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Consumer-Electronic
– Verfahren zur Bearbeitung von analogen und digitalen Audio-, Bild- und Videosignalen und Methoden der Datenkompression und –Speicherung auswählen;
– ausgewählte Komponenten einer Signalverarbeitungskette zusammenfügen und anwendungsspezifisch konfigurieren.
Bereich Grundlagen der Informationstheorie und Übertragungstechnik
– die Mehrfachausnutzung von Übertragungskanälen erklären.
Bereich Hochfrequenztechnik
– für die jeweilige Anwendung geeignete übertragungstechnische Komponenten auswählen sowie das Hochfrequenzverhalten messtechnisch erfassen.
Bereich Consumer-Electronic:
Grundlagen und Verfahren der Audio- und Videotechnik. Systeme der Unterhaltungselektronik.
Bereich Grundlagen der Informationstheorie und Übertragungstechnik:
Multiplexverfahren.
Bereich Hochfrequenztechnik:
Messtechnik, elektromagnetische Verträglichkeit.
Gemäß Stundentafel I.3.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Fachrichtungsspezifische Software
– die Aufgaben eines Betriebssystems und die Funktionalität von Anwendersoftware verstehen und sie zur Lösung von konkreten Aufgabenstellungen einsetzen.
Bereich Programmiersprachen und Softwareengineering
– Aufgaben und Prinzipien einer Programmiersprache erklären;
– die Grundstrukturen, Befehle, Syntaxregeln und Programmerzeugungsmechanismen einer Programmiersprache einsetzen.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– Bibliotheksfunktionen in Anwendungen integrieren und dokumentieren.
Bereich Fachrichtungs-spezifische Software:
Grundlegende strukturierte Text- und Tabellenerstellung, fachspezifische Werkzeuge.
Bereich Programmiersprachen und Softwareengineering:
Syntaxregeln, Sprachkonzepte.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Entwicklungsumgebung, Bibliotheken, Softwaredokumentation.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Programmiersprachen und Softwareengineering
– Strukturen und die Funktionalität von Softwareeinheiten und ihr Zusammenspiel anhand des Quellcodes nachvollziehen und analysieren.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– gängige Standardalgorithmen auf einfache Datenstrukturen anwenden sowie die entsprechende Entwickler- und Benutzerdokumentation erstellen;
– Basisalgorithmen entwerfen und testen.
Bereich Betriebssysteme
– systemnahe Befehle verwenden.
Bereich Programmiersprachen und Softwareengineering:
Strukturen von Programmiersprachen.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Systemdokumentation und Standardalgorithmen; Verifizieren und Testen. Basisalgorithmen.
Bereich Betriebssysteme:
Anwendung von Systemsoftware.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Programmiersprachen und Softwareengineering
– Datenstrukturen bilden und diese in Dateien speichern und verwalten.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– Mikrocontrollerprogramme in einzelne Softwaremoduleinheiten aufteilen und in verschiedenen Dateien oder Bibliotheken verwalten;
– Mikrocontrollerprogramme und das Zusammenwirken einzelner Peripherieeinheiten innerhalb eines Systems organisieren.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung
– einfache Webseiten erstellen und benutzerfreundlich gestalten;
– clientseitige Technologien anwenden und Skripts programmieren.
Bereich Programmiersprachen und Softwareengineering:
Serialisierung (Dateiverarbeitung).
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Mikrocontroller Programmierung, modulare Programmierung. Mikrocontroller und Peripherieprogrammierung, Ereignissteuerung.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung:
Web-Programmierung, Skripts. Client-Server-Architektur.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Programmiersprachen und Softwareengineering
– die Grundprinzipien der objektorientierten Programmierung erklären und verstehen;
– eine objektorientierte Programmiersprache zur Lösung einer konkreten Aufgabenstellung anwenden.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– Software für Mikrocontroller bzw. -systeme erstellen, testen und dokumentieren.
Bereich Betriebssysteme
– für Client und Server ein Betriebssystem sowie die wesentlichen Dienste installieren und konfigurieren.
Bereich Programmiersprachen und Softwareengineering:
Grundzüge einer objektorientierten Programmiersprache. Objektorientierte Programmentwicklung, Ereignisgesteuerte Programmierung, graphisches Userinterface.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Mikrocontroller Programmierung. Kommunikation zwischen Systemen.
Bereich Betriebssysteme:
Architektur von Betriebssystemen.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Programmiersprachen und Softwareengineering
– fachspezifische Algorithmen auswählen und anwenden;
– Programmiersprachen für die Lösung komplexer Aufgaben anwenden.
Bereich Betriebssysteme
– Benutzer, deren Rechte und die Peripherie verwalten und Client bzw. Server in einem Netz konfigurieren;
– Algorithmen und Datenstrukturen hinsichtlich Effizienz bewerten.
Bereich Datenbanken
– Modelle des Datenbankentwurfs interpretieren, Datenbanken abfragen, planen und realisieren.
Bereich Programmiersprachen und Softwareengineering:
Spezifischer Einsatz von Programmiersprachen. Komplexe fachspezifische Aufgabenstellungen, Wartung, Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Bereich Betriebssysteme:
Betriebssystemkomponenten. Betriebssystemdienste.
Bereich Datenbanken:
Gängigen Notationsformen, Strukturen, Entwurf, Implementierung.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– fachspezifische Projekte realisieren.
Bereich Betriebssysteme
– Betriebssystemkomponenten programmieren und bedienen.
Bereich Datensicherheit
– die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von EDV-Anlagen und für die Verwendung von personenbezogenen Daten umsetzen;
– Maßnahmen zum Schutz sensibler Daten planen und implementieren;
– bestehende Systeme auf Schwachstellen untersuchen sowie Daten sichern.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Spezifischer Einsatz adäquater Programmiersprachen für komplexe Aufgabenstellungen.
Bereich Betriebssysteme:
Entwicklung von Prozessen und Threads; Systemprogrammierung.
Bereich Datensicherheit:
Datenschutz, Rechtsgrundlagen, Kryptographie und Kryptoanalyse, Schutz vor Datenmissbrauch und Datenverlust.
Gemäß Stundentafel I.4.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B, gemäß Stundentafel I.3 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– die grundlegenden Standardalgorithmen sowie deren Anwendungsbereiche in der hardwarenahen Programmierung einsetzen.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Software-Dokumentation und Standardalgorithmen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– Software für Embedded Systems erstellen, in Betrieb nehmen, testen und dokumentieren.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Implementierung von Programmen auf Embedded Systems. Kommunikation zwischen Systemen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Hardwareentwicklung
– die prinzipielle Funktionsweise elektronischer Bauelemente erklären und deren Eigenschaften nutzen;
– die Bauteile einfacher Schaltungen unter Beachtung relevanter Kriterien dimensionieren sowie elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern auswählen, in Betrieb nehmen und messtechnisch analysieren;
– das Verhalten elektronischer Grundschaltungen und ihre typischen Anwendungsgebiete bewerten.
Bereich Messtechnik und Regelungssysteme
– gebräuchliche Mess- und Laborgeräte bedienen sowie Test- und Fehlersuche in einfachen elektronischen Schaltungen durchführen und normgerecht dokumentieren;
– mit Hilfe technischer Dokumentationen einfache elektronische Geräte und Systeme bedienen.
Bereich Digitale Systeme und Computersysteme
– Prototypen digitaler Systeme entwickeln, unter Verwendung von Software-Tools und Messgeräten testen bzw. Fehler lokalisieren und beheben;
– Embedded Systems unter Verwendung von Entwicklungsplattformen als Hardware Software Co-Design realisieren;
– für die jeweilige Anwendung geeignete programmierbare Logikbausteine auswählen sowie mit Hilfe von Hardwarebeschreibungen konfigurieren und testen.
Bereich Kommunikationssysteme und Netze
– die physikalische Verbindung bzw. Vernetzung von elektronischen Komponenten, Netzwerksystemen und Netzen den geläufigen Standards entsprechend planen und realisieren.
Übungen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Prototypenbau elektronischer Systeme“.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Hardwareentwicklung
– die prinzipielle Funktionsweise elektronischer Bauelemente erklären und deren Eigenschaften nutzen;
– die Bauteile einfacher Schaltungen unter Beachtung relevanter Kriterien dimensionieren sowie elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern auswählen, in Betrieb nehmen und messtechnisch analysieren;
– das Verhalten elektronischer Grundschaltungen und ihre typischen Anwendungsgebiete bewerten.
Bereich Messtechnik und Regelungssysteme
– gebräuchliche Mess- und Laborgeräte bedienen sowie Test- und Fehlersuche in einfachen elektronischen Schaltungen durchführen und normgerecht dokumentieren;
– mit Hilfe technischer Dokumentationen einfache elektronische Geräte und Systeme bedienen.
Bereich Digitale Systeme und Computersysteme
– Prototypen digitaler Systeme entwickeln, unter Verwendung von Software-Tools und Messgeräten testen bzw. Fehler lokalisieren und beheben;
– Embedded Systems unter Verwendung von Entwicklungsplattformen als Hardware Software Co-Design realisieren;
– für die jeweilige Anwendung geeignete programmierbare Logikbausteine auswählen sowie mit Hilfe von Hardwarebeschreibungen konfigurieren und testen.
Bereich Kommunikationssysteme und Netze
– die physikalische Verbindung bzw. Vernetzung von elektronischen Komponenten, Netzwerksystemen und Netzen den geläufigen Standards entsprechend planen und realisieren.
Übungen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Prototypenbau elektronischer Systeme“.
Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Studierenden können die erworbenen Kompetenzen aus den Pflichtgegenständen Hardwareentwicklung, Messtechnik und Regelungssysteme, Digitale Systeme und Computersysteme sowie Kommunikationssysteme und –netze bzw. Fachspezifische Softwaretechnik nutzen, um fächerübergreifende Aufgabestellungen mit komplexen Anforderungen zu lösen.
Übungen und Projekte auch gegenstandsübergreifend in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen.
Gemäß Stundentafel I.3.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Hardwareentwicklung
– elektronische Schaltungen nach gegebenen Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen;
– komplexe Fertigungstechniken zur Herstellung elektronischer Geräte anwenden.
Bereich Digitale Systeme und Computersysteme
– Prototypen digitaler Systeme fertigen, in Betrieb nehmen und testen.
Bereich Kommunikationssysteme und -netze
– die physikalische Verbindung bzw. Vernetzung von elektronischen Komponenten und einfachen Systemen realisieren;
– Schnittstellen und Datenübertragungseinrichtungen anwenden und Fehleranalysen durchführen.
Bereich Messtechnik und Regelungssysteme
– die erforderlichen Messgeräte und Messmethoden für Test und Fehlersuche in elektronischen Geräten bedienen.
Bereich Hardwareentwicklung:
Werkstättenlaboratorium „Gerätebau“ (Fertigung, Zusammenbau und Inbetriebnahme von Geräten und Systemen; Frontplattenfertigung; Protokollierung).
Bereich Digitale Systeme und Computersysteme:
Werkstättenlaboratorium „Computertechnik“ (Schnittstellen; Datenübertragungseinrichtungen; Fehleranalyse; Protokollierung).
Werkstättenlaboratorium „Digitaltechnik 1“ (Messung und Fehlersuche in Logikschaltungen; Protokollierung).
Bereich Kommunikationssysteme und -netze:
Werkstättenlaboratorium „Netzwerkinstallation 1“ (verlegen, zurichten und prüfen von Datenleitungen und Kabeln (galvanisch und optisch); Konfektion von Verteilern und Anschlussdosen; Protokollierung).
Werkstättenlaboratorium „Kommunikationssysteme 1“ (Applikation der gängigsten Verkabelungssysteme; Aufbau, Konfiguration von und Messungen an stationären Kommunikationseinrichtungen; Protokollierung).
Bereich Messtechnik und Regelungssysteme:
Werkstättenlaboratorium “Messtechnik 1“ (Auswahl und Anwendung geeigneter Messgeräte).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Hardwareentwicklung
– komplexe elektronische Schaltungen nach gegebenen Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen;
– Fertigungstechniken zur Herstellung elektronischer Geräte anwenden sowie die Qualität der Fertigung von elektronischen Geräten überprüfen und dokumentieren;
– die erforderlichen Messgeräte und Messmethoden für Test und Fehlersuche in elektronischen Geräten bedienen.
Bereich Digitale Systeme und Computersysteme
– Prototypen komplexer digitaler Systeme fertigen, in Betrieb nehmen und testen sowie entsprechende Prüfprotokolle erstellen.
Bereich Kommunikationssysteme und -netze
– die physikalische Verbindung bzw. Vernetzung von elektronischen Komponenten und komplexen Systemen realisieren.
Bereich Messtechnik und Regelungssysteme
– die üblichen Darstellungsformen in technischen Dokumentationen und Serviceanleitungen anwenden;
– mit Hilfe technischer Dokumentationen elektronische Geräte und Systeme in Betrieb nehmen sowie einfache Servicearbeiten durchführen.
Bereich Hardwareentwicklung:
Werkstättenlaboratorium „Consumer-Electronics“ (Aufbau, Inbetriebnahme, Prüfung und Reparatur von Geräten der Consumer-Electronics, Sende- und Empfangsanlagen).
Bereich Digitale Systeme und Computersysteme:
Werkstättenlaboratorium „Digitaltechnik 2“ (testen von Algorithmen und Fehlersuche in Algorithmen für Mikrocontroller sowie programmierbaren Logikbausteinen).
Bereich Kommunikationssysteme und -netze:
Werkstättenlaboratorium „Netzwerkinstallation 2“ (Netzwerkkomponenten).
Werkstättenlaboratorium „Kommunikationssysteme 2“ (Aufbau, Konfiguration von und Messungen an mobilen Kommunikationseinrichtungen).
Bereich Messtechnik und Regelungssysteme:
Werkstättenlaboratorium „Messtechnik 2“ (Auswahl und Anwendung geeigneter Messgeräte; systematische Fehlersuche).
Gemäß Stundentafel I.4.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Hardwareentwicklung
– geeignete Werkstoffe für die Fertigung von elektronischen Komponenten auswählen und bearbeiten sowie mechanische Komponenten fertigen;
– elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben;
– Grundschaltungen der Elektrotechnik und Elektronik als Prototyp aufbauen;
– einfache Elektroinstallationen durchführen und in Betrieb nehmen.
Bereich Hardwareentwicklung:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (manuelle Fertigkeiten der Werkstoffbearbeitung; maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen).
Werkstätte „Kunststofftechnik“ (manuelle, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von Kunststoffen).
Werkstätte „Verbindungstechnik 1“ (Verbindungstechniken der Elektrotechnik und Elektronik; Aufbau, Anschluss und Inbetriebnahme von elektrischen Betriebsmitteln).
Werkstätte „Leiterplattenfertigung 1“ (prototypische mechanische und chemische Fertigung von Leiterplatten).
Werkstätte „Baugruppenfertigung 1“ (Bauformen und Kennzeichnung von elektronischen Bauelementen, Aufbau und Messung von Grundschaltungen).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Hardwareentwicklung
– elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern auswählen, in Schaltungen einbauen und in Betrieb nehmen;
– elektrische Anlagen unter Verwendung von facheinschlägigen Normen und Vorschriften in Betrieb nehmen;
– Fertigungstechniken zur Herstellung elektronischer Baugruppen anwenden;
– die Qualität systemrelevanter Komponenten und Verbindungstechniken messen und bewerten.
Bereich Digitale Systeme und Computersysteme
– Prototypen digitaler Baugruppen fertigen und in Betrieb nehmen;
– Computersysteme konfektionieren und in Betrieb nehmen.
Bereich Kommunikationssysteme und -netze
– die physikalische Verbindung bzw. Vernetzung von elektronischen Komponenten und einfachen Systemen realisieren;
– Schnittstellen und Datenübertragungseinrichtungen anwenden und Fehleranalysen durchführen.
Bereich Hardwareentwicklung:
Werkstätte „Verbindungstechnik 2“ (Konfektionierung von Verbindungen in Systemen; Sicherheit in elektrischen Anlagen).
Werkstätte „SMD-Technik“ (kennenlernen von SMD-Bauteilen und SMD-Baugruppen; Verarbeitungs- und Reparaturtechniken).
Werkstätte „Baugruppenfertigung 2“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur von elektronischen Schaltungen und Baugruppen).
Bereich Digitale Systeme und Computersysteme:
Werkstätte „Computertechnik 1“ (Konfektionierung und Inbetriebnahme von Computersystemen; Konfiguration von Computerkomponenten).
Werkstätte „Digitaltechnik 1“ (Messung und Fehlersuche an Logikbausteinen und in einfachen Logikschaltungen).
Bereich Kommunikationssysteme und -netze:
Werkstätte „Netzwerkinstallation“ (verlegen, zurichten und prüfen von Datenleitungen und Kabeln (galvanisch und optisch); Konfektion von Verteilern und Anschlussdosen).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Hardwareentwicklung
– elektronische Schaltungen nach gegebenen Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen;
– komplexe Fertigungstechniken zur Herstellung elektronischer Geräte anwenden.
Bereich Digitale Systeme und Computersysteme
– Prototypen digitaler Systeme fertigen, in Betrieb nehmen und testen.
Bereich Kommunikationssysteme und -netze
– die physikalische Verbindung bzw. Vernetzung von elektronischen Komponenten und einfachen Systemen realisieren;
– Schnittstellen und Datenübertragungseinrichtungen anwenden und Fehleranalysen durchführen.
Bereich Messtechnik und Regelungssysteme
– die erforderlichen Messgeräte und Messmethoden für Test und Fehlersuche in elektronischen Geräten bedienen.
Bereich Hardwareentwicklung:
Werkstättenlaboratorium „Gerätebau“ (Fertigung, Zusammenbau und Inbetriebnahme von Geräten und Systemen; Frontplattenfertigung; Protokollierung).
Bereich Digitale Systeme und Computersysteme:
Werkstättenlaboratorium „Computertechnik“ (Schnittstellen; Datenübertragungseinrichtungen; Fehleranalyse; Protokollierung).
Werkstättenlaboratorium „Digitaltechnik 1“ (Messung und Fehlersuche in Logikschaltungen; Protokollierung).
Bereich Kommunikationssysteme und -netze:
Werkstättenlaboratorium „Netzwerkinstallation 1“ (verlegen, zurichten und prüfen von Datenleitungen und Kabeln (galvanisch und optisch); Konfektion von Verteilern und Anschlussdosen; Protokollierung).
Werkstättenlaboratorium „Kommunikationssysteme 1“ (Applikation der gängigsten Verkabelungssysteme; Aufbau, Konfiguration von und Messungen an stationären Kommunikationseinrichtungen; Protokollierung).
Bereich Messtechnik und Regelungssysteme:
Werkstättenlaboratorium “Messtechnik 1“ (Auswahl und Anwendung geeigneter Messgeräte).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Hardwareentwicklung
– komplexe elektronische Schaltungen nach gegebenen Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen;
– Fertigungstechniken zur Herstellung elektronischer Geräte anwenden sowie die Qualität der Fertigung von elektronischen Geräten überprüfen und dokumentieren;
– die erforderlichen Messgeräte und Messmethoden für Test und Fehlersuche in elektronischen Geräten bedienen.
Bereich Digitale Systeme und Computersysteme
– Prototypen komplexer digitaler Systeme fertigen, in Betrieb nehmen und testen sowie entsprechende Prüfprotokolle erstellen.
Bereich Kommunikationssysteme und -netze
– die physikalische Verbindung bzw. Vernetzung von elektronischen Komponenten und komplexen Systemen realisieren.
Bereich Messtechnik und Regelungssysteme
– die üblichen Darstellungsformen in technischen Dokumentationen und Serviceanleitungen anwenden;
– mit Hilfe technischer Dokumentationen elektronische Geräte und Systeme in Betrieb nehmen sowie einfache Servicearbeiten durchführen.
Bereich Hardwareentwicklung:
Werkstättenlaboratorium „Consumer-Electronics“ (Aufbau, Inbetriebnahme, Prüfung und Reparatur von Geräten der Consumer-Electronics, Sende- und Empfangsanlagen).
Bereich Digitale Systeme und Computersysteme:
Werkstättenlaboratorium „Digitaltechnik 2“ (testen von Algorithmen und Fehlersuche in Algorithmen für Mikrocontroller sowie programmierbaren Logikbausteinen).
Bereich Kommunikationssysteme und -netze:
Werkstättenlaboratorium „Netzwerkinstallation 2“ (Netzwerkkomponenten).
Werkstättenlaboratorium „Kommunikationssysteme 2“ (Aufbau, Konfiguration von und Messungen an mobilen Kommunikationseinrichtungen).
Bereich Messtechnik und Regelungssysteme:
Werkstättenlaboratorium „Messtechnik 2“ (Auswahl und Anwendung geeigneter Messgeräte; systematische Fehlersuche).
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B, gemäß Stundentafel I.3.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B, gemäß Stundentafel I.3.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Grundbegriffe der medizinischen Terminologie wiedergeben;
– die Biologie der Zelle beschreiben;
– die verschiedenen Gewebe erkennen und ihre Aufgaben beschreiben.
Medizinische Terminologie, Biologie der Zelle, Genetik und Evolution, Gewebe, Blut, Haut und Hautanhanggebilde.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– Aufbau und Funktion des Bewegungsapparats beschreiben;
– Herz und Gefäßsystem erklären;
– die Grundlagen der Leistungsphysiologie und können leistungsdiagnostische Methoden beschreiben.
Bewegungsapparat, Nervensystem, Herz und Gefäßsystem, Atmungssystem, Leistungsphysiologie.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– das Verdauungssystem bezüglich Aufbau und Funktion beschreiben;
– Anatomie und Physiologie von Niere und ableitenden Harnwegen beschreiben;
– in Grundzügen Fortpflanzung, Entwicklung und Geburt erklären.
Verdauungssystem, Niere und ableitende Harnwege, Geschlechtsorgane, Fortpflanzung, Entwicklung, Geburt.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– das Immunsystem und die lymphatischen Organe beschreiben;
– Aufbau und Funktion der Sinnesorgane beschreiben;
– die Anwendung der Medizintechnik in Diagnostik und Therapie (z.B. Indikationen für verschiedene bildgebende Verfahren) beschreiben.
Immunsystem und lymphatische Organe, Endokrines System, Sinnesorgane, Medizin und Technik.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Medizinische Gerätetechnik
– die physikalischen Effekte der Strahlungserzeugung und der Wechselwirkung mit Materie beschreiben;
– die physikalischen Größen zur Beschreibung einer elektromagnetischen Welle beschreiben;
– Aufbau und Funktion von Komponenten einer Röntgenstrahlenquelle beschreiben;
– fachspezifische Messaufgaben planen und durchführen.
Bereich Signalverarbeitung
– analoge Signale erkennen und mathematisch beschreiben;
– die grundlegenden mathematischen Operatoren der Bildverarbeitung anwenden;
– Signale im Frequenzbereich beschreiben;
– fachspezifische Messaufgaben planen und durchführen.
Bereich Medizinische Gerätetechnik:
Strahlungsarten, Maxwell-Gleichungen, elektromagnetische Welle, Röntgenröhre,, Effekte in der Anode, Brennfleck, Drehanode, Grenzlastkurve, Heel-Effekt, Wechselwirkung mit Materie, Rayleigh- Strahlung, Compton-Effekt, Photoabsorption, Paarbildung, linearer Schwächungskoeffizient, Röntgenspektrum, Gammaspektrometer, Quantenflussdichte, Quadratisches Abstandsgesetz, Dosis.
Bereich Signalverarbeitung:
Determinierte Signale, harmonische Schwingung, allgemein periodische Schwingung, quasiperiodische Signale, aperiodische Signale, nicht determinierte Signale, Lokalisierungsmaßnahmen, Streuwerte, Formen der Amplitudenverteilungsdichte, Schiefe, Wölbung, Fourier-Transformation in reeller und komplexer Schreibweise, graphische Darstellung von komplexen Fourier-Reihen, Spektrum, Fourier-Transformation von aperiodischen Signalen, Dirac-Delta-Funktion, Spektrum der Dirac-Delta-Funktion, Spektrum Dirac-Kamm, LTI Systeme, Faltung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Medizinische Gerätetechnik
– die Grundlagen der Bilderzeugung, bzw. die Umwandlung von elektromagnetischer Energie in elektrische Signale beschreiben;
– Aufbau und Funktion von optischen Sensoren erklären;
– Aufbau und Funktion von Geräten der Projektionsradiographie beschreiben;
– fachspezifische Messaufgaben planen und durchführen.
Bereich Signalverarbeitung
– die grundlegenden Methoden der Umwandlung analoger Signalen in Digitale anwenden;
– Aufbau und Funktion von Analog/Digital Umsetzer beschreiben;
– die Qualitätskriterien eines digitalen Bildes beschreiben;
– fachspezifische Messaufgaben planen und durchführen.
Bereich Medizinische Gerätetechnik:
Entstehung Röntgenbild, Kontrast, Streustrahlung, Radiolumineszenz, Szintillator, Verstärkerfoliensystem, Röntgenbildverstärker, fotographische Wirkung, Ionisation, Photomultiplier, Fernsehaufnahmeröhre, CCD Chip, Festkörperdetektor, Speicherfolie, Geräte der Projektionsradiographie.
Bereich Signalverarbeitung:
Abtastung von analogen Signalen, Darstellung im Frequenzbereich, Aliasing, Sample Hold-Glied, Quantisierung von Signalen, Analog/Digital Umsetzer, Zählverfahren, Iterationsverfahren, Sägezahnumsetzer, Rampenverfahren, charakteristische Kenngrößen von Analog/Digital Umsetzern, Auflösung, Linearität, Monotonie, Skalierung, Offset, Informationslücke, Umsetzzeit und Durchsatzrate, digitales Bild, Grauwerte, Farbmodelle, RGB, CYMK, HSB –Modell, Qualitätskriterien von digitalen Bildern, Schärfe, Kontrast, Auflösung, Störungen, Rauschen, SNR, Histogramm, Linienprofil, ROI.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Medizinische Gerätetechnik
– den Aufbau und die Funktion medizinischer Geräte aus dem Bereich der digitalen Radiographie beschreiben;
– die grundlegenden Methoden und Meßprinzipien der digitalen Projektionsradiographie beschreiben;
– Aufbau und Funktion von bildgebenden Geräten der Schnittbildtechnik beschreiben;
– fachspezifische Messaufgaben planen und durchführen.
Bereich Signalverarbeitung
– die Herleitung und die Funktion digitaler Bildoperatoren beschreiben;
– Bearbeitung von digitalen Bildern mit MATLAB durchführen.
Bereich Medizinische Gerätetechnik:
Digitale Subtraktionsangiographie, Remasking, Zeitintervall-Verfahren, Pixelshift, Vasular Tracing, Roadmapping, Quantitative Auswertungen, Computertomographie, Meßverfahren, Radon-Transformation, Iterative Verfahren, Gefaltete Rückprojektion, Conebeam to Parallelbeam Transformation, CT-Zahl, Konstruktiver Aufbau, Hochleistungsröntgenröhren, Filter, Blenden, Kollimierung, Detektor, Multidetektorarray, Pre-Processing, Spiral-CT, Pitchfaktor, Z-Interpolation, Kernspintomographie, magnetisches Feld, Spin, magnetisches Moment, Larmorfrequenz, Boltzmann Verteilung, Relaxion, Spin Echo, FID, Kontrast, Gradienten, Frequenzencoding, Phasenencoding, Sichtselektion, Spin-Echo-Sequenz, K-Raum, FFT, Gradienten-Echo, Signal/Noise, Spulen, Pixel-Bandbreite, Bildqualität, Chemical-Shift, Fett-Unterdrückung, MRT Hardware, Magnetsysteme, MR-Sicherheit.
Bereich Signalverarbeitung:
Digitale Bildverarbeitung, Punktoperatoren, Histrogramm-Aquivalisierung, kumulative Verteilungsfunktion, Inversbild, Kontrast- und Helligkeitsänderung, Grauwertspreizung, LookUpTable, Lokale Operatoren, 4-fach Nachbarschaft, 8-fach Nachbarschaft, diskrete Faltung, Behandlung des Bildrandes, Faltungskern, glättende Filter, arithmetischer Mittelwertbilder, Gauß-Filter, Median-Filter, Kantenerkennung, Prewitt-Kantendetektor, Roberts-Kantendetektor, Lapace-Operator, Sobel-Kantendetektor, Marr-Hildreth-Kantendetektor, Canny-Edge-Detektor, Edge-Enhancement, Geometrische Bildoperatoren, Spiegelung, Vergrößerungen, Nearest Neighbour, Bilinear, Cubic Quadratisch, Drehung, Dehnung, Stauchung, globale Operatoren, 2D Diskrete-Fourier-Transformation, Filterung im Frequenzbereich, 3D Bildverarbeitung, SSD, MIP, VolumeRendering.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Medizinische Gerätetechnik
– den Aufbau und die Funktion von Ultraschallgeräten beschreiben;
– die grundlegenden Methoden der Signalaufnahme und Signalverarbeitung bei Ultraschallgeräten beschreiben;
– Anwendungsgebiete und Funktion von nuklearmedizinischen Geräten beschreiben.
Bereich Signalverarbeitung
– die Funktionsweisen und Aufbau von digitalen Netzwerken verstehen;
– aktuelle Standards zum Datentransfer zwischen Applikationen im Gesundheitswesen beschreiben;
– aktuelle Standards zur digitale Bildgebung und -kommunikation in der Medizintechnik und deren praktische Umsetzung beschreiben.
Bereich Medizinische Gerätetechnik:
Ultraschall, Schallfeld, Wellengleichungen, Schallfeldgrößen, Schallausbreitung, Absorption, Reflexion und Brechung, Streuung, Beugung, Doppler-Effekt, Echoimpulsverfahren, Ultraschallwandler, Bildaufbauverfahren, CW-Doppler, Puls-Doppler, Farb-Doppler, Flußbestimmung durch Laufzeitverfahren, Kavitationseffekte, Temperatureffekte, Nuklearmedizin, Bildgebung mit Einzelphotonenemittern, Meßprinzipien, Szintillationsdetektor, Gammakamera, SPECT, Bildgebung mit Positronenemittern, Meßprinzip, Auflösung, Quantifizierung, Volumenmessung, Erzeugung von Positronenstrahlen, PET.
Bereich Signalverarbeitung:
Netzwerktechnik und Telemedizin, Netzwerktypen, Netzwerk-Topologie, ISO-OSI Referenzmodell, Übertragungsverfahren, NRZ-L-Code, NRZ-I-Code, Manchester-Code, Übertragungsmedien, LWL, Brechung und Reflexion, Signalveränderung bei Lichtwellenleitern – Dispersion, Modendispersion, Chromatische Dispersion, Dämpfung, Bandbreite und Übertragungsraten, LWL-Typen, Zugriffsverfahren, Token Passing, CSMA/CD, LAN-Standards, Token Ring, Ethernet, Datenrahmen, FastEthernet, Gigabit Ethernet, Übertragungskomponenten, MAC-Adresse, Repeater, HUB, Switch, Patchpanel, Router, LAN Switching, Verbindungsarten und Netzvermittlung, Paketvermittlung, Leitungsvermittlung, TCP/IP, IP – Adressierung, Routing, statisches und dynamisches Routing, Socket und Ports, NAT, CDIR, Ipv6, Namensauflösung, NetBIOS, WINS, DNS, Virtual Private Network, VPN-Typen, VPN-Tunnel, Firewall, HL7-Standards, MSH-Segment, FHIR, ELGA, Dicom, IHE Workflow-Konzept, Modality Worklist, Modality Performed Procedure Steps, Storage, Storage Commitment, Query/Retrieve, Print Management, Media-Storage, Dicom Message Transfer, SCU-SCP Rollen, Association Negotiation/Request/Responde, Service Objekt Pair, Dimse, IOD, Encoding Formate, Compressions Formats.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die wesentlichen rechtlichen und ethischen Vorschriften erläutern.
Rechtliche und ethische Grundbestimmungen und Grenzen der Medizintechnik (Fortpflanzungsmedizin, lebenserhaltende Maßnahmen, Patientenverfügung, Problematik der Sterbehilfe), Strahlenschutz.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die wesentlichen rechtlichen und ethischen Vorschriften erläutern.
Medizinproduktegesetz, einschlägige EU-Richtlinien, Zertifizierung, Normen, Medizinproduktebetreiberverordnung, Produkthaftung.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B, gemäß Stundentafel I.3.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B, gemäß Stundentafel I.3.
Gemäß Stundentafel I.3.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B, gemäß Stundentafel I.3.
Gemäß Stundentafel I.4.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B, gemäß Stundentafel I.4.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||||
| tungs- | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | |||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | III/III | |
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I | |
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I | |
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | 18 | I | |
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III | |
| 6. | Angewandte Informatik | 2 | - | - | - | - | 2 | I | |
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | 4 | II | |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||
| 1. | Energiesysteme 4 | - | 5 | 5 | 2 | 2 | 14 | I | |
| 2. | Automatisierungstechnik | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |
| 3. | Antriebstechnik | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |
| 4. | Industrieelektronik | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |
| 5. | Fachspezifische Informationstechnik 4 | - | 3 | 3 | 2 | 2 | 10 | I | |
| 6. | Computerunterstützte Projektentwicklung 4 | - | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | I | |
| 7. | Laboratorium | - | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | I | |
| 8. | Werkstättenlaboratorium | - | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | III | |
| Pflichtgegenstand der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefung gemäß B.1 5 | - | - | - | 4 | 4 | 8 | |||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 35 | 35 | 35 | 35 | 163 | |||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| B.1 | Pflichtgegenstände der schulautonomen | Semester | pflich- | ||||||
| Wahlmodul-Vertiefung | tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | |||
| 1. | Energiesysteme – Vertiefung | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I | |
| 2. | Automatisierungstechnik – Vertiefung | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I | |
| 3. | Antriebstechnik – Vertiefung | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I | |
| 4. | Industrieelektronik – Vertiefung | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I | |
| 5. | Fachspezifische Informationstechnik – Vertiefung | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I | |
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung | |||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | |||||||
| tungs- | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | |||
| D. | Freigegenstände | ||||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | 2 | I | |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | 2 | I | |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |
| 5. | Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | - | 4 | III | |
| 6. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | - | 2 | - | 2 | III | |
| 7. | Projektmanagement | - | - | - | 2 | 2 | 4 | III | |
| 8. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |
| E. | Förderunterricht 6 | ||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||
_________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefung ist ein Pflichtgegenstand aus B.1 zu wählen.
6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||||
_________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefung ist ein Pflichtgegenstand aus B.1 zu wählen.
6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||||||||||||
| tungs- | |||||||||||||||||
| 1. | |||||||||||||||||
______________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefung ist ein Pflichtgegenstand aus B.1 zu wählen.
6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||||
______________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefung ist ein Pflichtgegenstand aus B.1 zu wählen.
6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrganges bzw. Kollegs für Elektrotechnik können ingenieurmäßige Tätigkeiten in den Kompetenzfeldern „Energiesysteme“, „Automatisierungstechnik“, „Antriebstechnik“, „Industrieelektronik“ und „Fachspezifische Informationstechnik“ ausführen. Dabei stehen die Planung, Entwicklung, Realisierung, Inbetriebnahme und Wartung von elektrotechnischen Anlagen, Antrieben und Geräten der Industrieelektronik sowie deren Automatisierung, Programmierung und Visualisierung im Vordergrund.
In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten allgemeinen und berufsbezogenen Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrganges bzw. Kollegs für Elektrotechnik für Berufstätige im Besonderen
– ein fundiertes Wissen über den Aufbau und die Wirkungsweise elektrotechnischer Systeme, das sie im Theorieunterricht und im begleitenden Praxisunterricht in den Kompetenzfeldern „Energiesysteme“, „Automatisierungstechnik“, „Antriebstechnik“, „Industrieelektronik“ und Fachspezifische Informationstechnik“ erworben haben;
– ein solides Verständnis der Wechselwirkung technischer Systeme, das durch inhaltliche und organisatorische Vernetzung der Kompetenzfelder „Energiesysteme“, „Automatisierungs-technik“, „Antriebstechnik“, „Industrieelektronik“ und „Fachspezifische Informationstechnik“ vermittelt wird;
– ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsfeldern, das sie durch praktische Arbeiten in Werkstätten, Laboratorien sowie durch computergestützte Projektentwicklung, praxisbezogene Projektarbeiten und betriebliche Pflichtpraktika erworben haben;
– ein vertieftes Verständnis der mathematischen, naturwissenschaftlichen und informationstechnischen Grundlagen, das in den Unterrichtsgegenständen „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaften“ „Angewandte Informatik“ und „Fachspezifische Informationstechnik“ vermittelt wird;
– kommunikative Kompetenzen, die auch die Fachterminologie und die im Fachgebiet verwendeten Kommunikations- und Präsentationsformen einschließen und die in den Unterrichtsgegenständen „Deutsch“ und „Englisch“ vermittelt werden;
– unternehmerische Kompetenzen, die betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse, Wissen und Erfahrungen im Projektmanagement sowie Managementkenntnisse einschließen und die in den projektorientierten Fachgegenständen „Werkstätte und Produktionstechnik“, „Laboratorium“ und „Computergestützte Projektentwicklung“ sowie im Unterrichtsgegenstand „Wirtschaft und Recht“ vermittelt werden.
Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrganges bzw. Kollegs für Berufstätige können
– elektrotechnische Anlagen, Antriebe und Geräte unter Berücksichtigung von Kundenvorgaben, Normen und Vorschriften spezifizieren;
– Steuerungs-, Regelungs- und Automatisierungseinrichtungen entwerfen, dimensionieren und unter Einsatz facheinschlägiger Software realisieren;
– Anlagen zur umweltgerechten Erzeugung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie planen und errichten;
– Prozessdaten für die Automatisierung industrieller Prozesse erfassen, aufbereiten und verarbeiten;
– elektronische Geräte für die industrielle Nutzung entwickeln;
– industrielle Systeme informationstechnisch vernetzen und in übergeordnete Netze einbinden;
– Leittechnik für industrielle Anlagen planen und realisieren;
– elektrotechnische Anlagen und Antriebe unter Verwendung facheinschlägiger Softwarewerkzeuge für Entwurf, Konstruktion, Analyse und Simulation entwickeln;
– Komponenten mechanischer und elektrischer Systeme manuell und maschinell herstellen;
– elektrotechnische Systeme durch Assemblierung mechanischer, elektrischer, elektronischer und informationstechnischer Baugruppen herstellen;
– elektrotechnische Systeme betreiben, Fehlfunktionen feststellen und Störungen unter Einsatz geeigneter Mess-, Prüf- und Diagnoseverfahren beheben;
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 mit den folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Analysis
– Dezimalzahlen in Dualzahlen (und umgekehrt) konvertieren und Dualzahlen addieren und subtrahieren;
– komplexe Zahlen multiplizieren, dividieren und unterschiedliche Darstellungen komplexer Zahlen verstehen und zur Behandlung elektrischer Netzwerke anwenden;
– mit Hilfe der Differentialrechnung die Eigenschaften der Funktionen (Nullstelle, Extremwerte, Wendestelle, Tangente, Monotonie, Krümmungsverhalten, Steigungswinkel, …) modellieren, berechnen und im Sachzusammenhang interpretieren;
– absolute und relative Fehler in der Darstellung von Funktionen erkennen, verstehen und können Methoden zur Berechnung anwenden;
– mit Hilfe der Überschlagsrechnung voraussichtliche Ergebnisse richtig abschätzen.
Bereich Algebra und Geometrie
– lineare Gleichungssysteme in Matrizenform übertragen und umgekehrt sowie diese Darstellungsform mit Hilfe der Matrizenmultiplikation begründen.
Reelle Zahlen:
Dualzahlen.
Komplexe Zahlen:
Polarform; Multiplikation, Division.
Matrizen:
Multiplikation mit Skalar; Matrizenprodukt.
Darstellung von Funktionen:
lineare Fehlerfortpflanzung und Größtfehler.
Endliche Folgen und Reihen:
Zinseszinsrechnung, aber keine Rentenrechnung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Analysis
– die Summe von Sinusfunktionen gleicher Frequenz durch eine allgemeine Sinusfunktion darstellen;
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden;
– Funktionen in Taylorreihen entwickeln und damit näherungsweise Funktionswerte berechnen;
– Bedingungen angeben, unter denen Taylorreihen konvergieren und Beispiele für konvergente Taylorreihen anführen;
– periodische Funktionen durch trigonometrische Polynome approximieren und die Fourierkoeffizienten interpretieren;
– Anfangswertprobleme mit linearen Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten lösen und kennen im Besonderen die Lösungsfälle der linearen Schwingungsgleichung mit konstanten Koeffizienten;
– einfache Differenzengleichungen erster Ordnung lösen;
– Aufgaben des Fachgebietes durch Entwicklung von Funktionen in Potenz- und Fourierreihen bearbeiten;
– die Lösungsmethode „Trennung der Variablen“ anwenden;
– die Integralrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen (Flächeninhalt, Volumen, Bogenlänge).
Bereich Algebra und Geometrie
– im zweidimensionalen Zahlenraum mit Skalaren addieren und multiplizieren sowie das Skalarprodukt bilden.
Darstellung von Funktionen:
Logarithmische Skalierungen.
Funktionenreihen:
Taylorpolynome, Taylorreihen, Konvergenzradius; Approximation von Funktionen durch trigonometrische Polynome, Fourierreihen.
Lineare Differential- und Differenzengleichungen:
Elementare Lösungsmethoden; lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; numerische Lösung von Anfangswertproblemen; lineare Differenzengleichungen erster Ordnung.
Integralrechnung:
Integralmittelwerte.
Integralrechnung im ausbildungsbezogenen Kontext (Flächeninhalt, Volumen, Bogenlänge).
Vektorrechnung:
Addition, Multiplikation mit Skalaren, Skalarprodukt.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Algebra und Geometrie
– im dreidimensionalen Zahlenraum rechnen.
Bereich Stochastik
– Schätzwerte für Verteilungsparameter bei einer normal verteilten Zufallsvariablen bestimmen und Konfidenzintervalle für den Mittelwert einer normal verteilten Zufallsvariablen berechnen und interpretieren.
Bereich Algebra und Geometrie:
Vektorrechnung (Vektorprodukt, Normalvektor, Parameterdarstellung von Geraden). Kräfteparallelogramm, Kräftedreieck.
Bereich Stochastik:
Beurteilende Statistik (Verteilung des Stichprobenmittels, zentraler Grenzwertsatz, Intervallschätzung. Einstichproben t-Test.)
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Analysis
– mit Kostenfunktionen, Gewinnfunktionen und Erlösfunktionen rechnen.
Bereich Stochastik
– Zufallsexperimente mit Hilfe der Binomialverteilung verstehen und anwenden.
Bereich Analysis:
Differentialrechnung (Kostenfunktion (Preisfunktion), Gewinnfunktion, Erlösfunktion).
Bereich Stochastik:
Wahrscheinlichkeitsverteilungen (Binomialverteilung).
„Ethik“, „Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik“, „Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik“ und „Wirtschaft und Recht“.
Siehe Anlage 1.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Analysis
– Dezimalzahlen in Dualzahlen (und umgekehrt) konvertieren und Dualzahlen addieren und subtrahieren;
– komplexe Zahlen multiplizieren, dividieren und unterschiedliche Darstellungen komplexer Zahlen verstehen und zur Behandlung elektrischer Netzwerke anwenden;
– die Summe von Sinusfunktionen gleicher Frequenz durch eine allgemeine Sinusfunktion darstellen;
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden;
– mit Hilfe der Differentialrechnung die Eigenschaften der Funktionen (Nullstelle, Extremwerte, Wendestelle, Tangente, Monotonie, Krümmungsverhalten, Steigungswinkel, …) modellieren, berechnen und im Sachzusammenhang interpretieren;
– einfache Differenzengleichungen erster Ordnung lösen;
– die Integralrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen (Flächeninhalt, Volumen, Bogenlänge);
– absolute und relative Fehler in der Darstellung von Funktionen erkennen, verstehen und können Methoden zur Berechnung anwenden;
– mit Hilfe der Überschlagsrechnung voraussichtliche Ergebnisse richtig abschätzen.
Bereich Algebra und Geometrie
– lineare Gleichungssysteme in Matrizenform übertragen und umgekehrt sowie diese Darstellungsform mit Hilfe der Matrizenmultiplikation begründen.
Reelle Zahlen:
Dualzahlen.
Komplexe Zahlen:
Polarform; Multiplikation, Division.
Matrizen:
Multiplikation mit Skalar; Matrizenprodukt.
Darstellung von Funktionen:
Lineare Fehlerfortpflanzung und Größtfehler.
Logarithmische Skalierungen.
Lineare Differential- und Differenzengleichungen:
Elementare Lösungsmethoden; lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; numerische Lösung von Anfangswertproblemen; lineare Differenzengleichungen erster Ordnung.
Integralrechnung:
Integralmittelwerte.
Integralrechnung im ausbildungsbezogenen Kontext (Flächeninhalt, Volumen, Bogenlänge).
Vektorrechnung:
Addition, Multiplikation mit Skalaren, Skalarprodukt.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Algebra und Geometrie
– im dreidimensionalen Zahlenraum rechnen.
Bereich Analysis
– mit Kostenfunktionen, Gewinnfunktionen und Erlösfunktionen rechnen.
Bereich Stochastik
– Zufallsexperimente mit Hilfe der Binomialverteilung verstehen und anwenden.
Bereich Algebra und Geometrie:
Vektorrechnung (Vektorprodukt, Normalvektor, Parameterdarstellung von Geraden. Kräfteparallelogramm, Kräftedreieck).
Bereich Analysis:
Differentialrechnung (Kostenfunktion (Preisfunktion), Gewinnfunktion, Erlösfunktion).
Bereich Stochastik:
Wahrscheinlichkeitsverteilungen (Binomialverteilung).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnische Grundlagen
– das Verhalten elektrischer Schaltungen in Gleichstromkreisen analysieren und begründen;
– die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik anwenden;
– zeitlich veränderliche Vorgänge und deren Auswirkung auf elektrische Kreise interpretieren.
Bereich Niederspannungstechnik
– elektrische Niederspannungsanlagen planen;
– Kompensationsanlagen auslegen;
– geeignete Methoden des Personen- und Anlagenschutzes auswählen;
– die Einhaltung der Normen und Vorschriften überprüfen und das Verhalten der Schutzeinrichtungen analysieren und die Netzqualität beurteilen;
– Lastfluss- und Kurzschlussberechnungen durchführen und auswerten.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen:
Gleichstromtechnik (Größen und Gesetze; Stromleitung; Leistung, Arbeit, Wirkungsgrad, Anpassung; Berechnung von linearen Netzwerken; temperaturabhängige Widerstände).
Elektrisches Feld (Größen und Gesetze, Energie und Kräfte im elektrischen Feld). Schaltvorgänge im Gleichstromkreis.
Bereich Niederspannungstechnik:
Normen und Vorschriften (Grundzüge des Elektrotechnikgesetzes (ETG) und der technischen Anschlussbedingungen mit Erläuterung der einzelnen Vorschriften, Stand und Regeln der Technik). Schutztechnik (Personen- und Leitungsschutz, Erdung, Überspannungs- und Blitzschutz). Niederspannungsanlagen (Betriebsmittel, Ausführung und Planung). Kompensation (Arten, Ziele). Kabel und Freileitungen (Aufbau, Einsatzbereiche, Kennwerte). Lastfluss- und Kurzschlussstromberechnung (Berechnungs- und Messmethoden).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnische Grundlagen
– das Verhalten elektrischer Schaltungen in Wechsel- und Drehstromkreisen analysieren und begründen;
– zeitlich veränderliche Vorgänge und deren Auswirkung auf elektrische Kreise interpretieren.
Bereich Niederspannungstechnik
– elektrische Niederspannungsnetze planen;
– die Probleme der Netzrückwirkungen und der elektromagnetischen Verträglichkeit erkennen und Maßnahmen ergreifen;
– die Einhaltung der Normen und Vorschriften überprüfen und das Verhalten der Schutzeinrichtungen analysieren und die Netzqualität beurteilen.
Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik
– Installationsbusse planen, konfigurieren;
– haustechnische Anlagen planen und konfigurieren.
Bereich Lichttechnik
– die lichttechnischen Grundgrößen und die Berechnungsmethoden für lichttechnische Anlagen anwenden;
– unterschiedliche Lichtquellen auswählen;
– lichttechnische Anlagen planen und dimensionieren.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen:
Wechselstromtechnik (Größen und Gesetze; Elemente des Wechselstromkreises – Widerstand, Induktivität, Kapazität; Wechselstromnetzwerke, Zeigerdiagramme, Leistungsbegriffe, Resonanz, Frequenzgang). Drehstromtechnik (Drei- und Vierleiternetze, Leistungen, Lastzustände).
Bereich Niederspannungstechnik:
Ortsnetze (Niederspannungsverteilnetze). Installationstechnik (Haus- und Gewerbeinstallation; EMV und Netzrückwirkungen).
Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik:
Technische Gebäudeausstattung (Gebäudeautomatisierung – Installationsbus, -sicherheit und -überwachung; Notstromanlagen).
Bereich Lichttechnik:
Lichttechnische Größen und Gesetze (Grundgrößen, Berechnungsmethoden). Lichtquellen (Arten der Lichterzeugung, Lampen und Leuchten, Einsatzbereiche).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Mittel- und Hochspannungstechnik
– die Komponenten der Verteilung der elektrischen Energie, das Verhalten und den Schutz von Netzen in verschiedenen Betriebszuständen, die Funktionsweise und den Aufbau von Schaltanlagen und Schaltgeräten beschreiben;
– Betriebsmittel von Mittel- und Hochspannungsanlagen auswählen und die Anlagen planen.
Bereich Erneuerbare Energie
– die Möglichkeiten der Nutzung erneuerbarer Energie beschreiben;
– Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie auswählen;
– Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie vergleichen und hinsichtlich ihres energiewirtschaftlichen Einsatzes bewerten.
Bereich Mittel- und Hochspannungstechnik:
Schaltanlagen, Schaltgeräte und Schaltvorgänge (Prinzipien, Kennwerte). EMV – Beeinflussung (Ohm´sche, kapazitive und induktive Beeinflussung, Grenzwerte).
Bereich Erneuerbare Energie:
Primärenergieträger (Arten, Charakteristika). Anlagen mit erneuerbaren Energien (Prinzipien, Eigenschaften).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
– die Möglichkeiten zur Energieerzeugung mit Wasserkraftwerken und thermischen Kraftwerken und deren Funktion beschreiben;
– Kraftwerksleistungen abschätzen;
– die Vor- und Nachteile der einzelnen Kraftwerkstypen sowie deren Einsatz in Energieversorgungsnetzen darstellen.
– Komponenten und Systeme der Netzleit- und Netzschutztechnik projektieren;
– Systeme und Komponenten für Transport, Übertragung, Speicherung und Verteilung elektrischer Energie planen;
– die Prinzipien des Netzbetriebes mit Frequenz-/Wirkleistungsregelung und Spannungs-/Blindleistungsregelung beschreiben.
– die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen und Marktregeln der Elektrizitätswirtschaft im europäischen und österreichischen Umfeld beschreiben;
– die Grundlagen der Tarifgestaltung und die Möglichkeiten zur Steuerung der Energieflüsse erklären;
– die gültigen Einspeise- bzw. Bezugsbedingungen und Tarife bei der Projektierung und Planung von Anlagen und Verbrauchern berücksichtigen.
Bereich Konventionelle Energieerzeugung:
Konventionelle Energieerzeugungsanlagen (Arten, Charakteristika).
Bereich Elektrische Energiesysteme:
Verbund- und Inselbetrieb (Netzregelung, ungestörter und gestörter Betrieb, dezentrale Energieeinspeisung). Komponenten der Netzleit- und Netzschutztechnik (Arten, Schutzziele). Intelligente Stromnetze. Energiespeicher (Arten, Anwendungsbereiche).
Bereich Energiewirtschaft:
Energieflüsse (Verbundnetze, regionaler und überregionaler Energieausgleich). Strommärkte, Tarifgestaltung, Einspeisebedingungen (Aktuelle Entwicklung).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
– die Prinzipien und Einsatzbereiche der Messtechnik beschreiben;
– Sensoren beschreiben, auswählen und einsetzen;
– Funktion und Einsatzbereiche von Messgeräten für elektrische Größen erklären;
– Messschaltungen entwerfen;
– Messergebnisse analysieren, auswerten, und computerunterstützt verarbeiten;
– Methoden der Signalumwandlung beschreiben.
Bereich Messtechnik:
Grundbegriffe (Messprinzipien, Messschaltungen, Messabweichung, Auflösung, Empfindlichkeit, Messbereichserweiterung). Sensorik (Messkette, Normsignale, Messung nichtelektrischer Größen). Messgeräte (Kennwerte, Einsatz und Wirkungsweise). Analog-Digital- und Digital-Analogkonversion (Kenngrößen; verschiedene Verfahren; Aliasing).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
– die grundlegenden Elemente der kombinatorischen und sequentiellen Logik und deren Funktionen beschreiben;
– die Prinzipien von Zahlensystemen und Codes wiedergeben;
– das Verhalten von Logikschaltungen analysieren;
– Lösungskonzepte für konkrete digitale Aufgabenstellungen erarbeiten.
– Aktoren beschreiben, auswählen und einsetzen;
– die Prinzipien von speicherprogrammierbaren Steuerungen und deren Komponenten erklären;
– Automatisierungssysteme realisieren;
– die Komponenten der Mess-, Steuerungs- und Reglungstechnik einer Anlage zuordnen;
– Fehler in steuerungstechnischen Komponenten und Systemen finden und beheben;
– Software für steuerungstechnische Aufgabenstellungen erstellen;
– Steuerungskonzepte für konkrete Aufgabenstellungen erarbeiten.
Bereich Digitaltechnik:
Logik (Schaltnetze und Schaltwerke). Zahlensysteme (Codes der Automatisierungstechnik).
Bereich Steuerungs- und Leittechnik:
Aktorik (Aktoren der Automatisierungstechnik). Speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS) – Hardware (Aufbau und Arbeitsweise; Leistungsmerkmale und Auswahlkriterien; Ein- und Ausgabe-Beschaltung mit Dokumentation; dezentrale Peripherie). Steuerungskonzepte.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
– die Arbeitsweise analoger, digitaler und unstetiger Regler erklären;
– Verfahren zur Streckenidentifikation einsetzen;
– Regelkreise für unterschiedliche Aufgaben entwerfen, parametrieren und in Betrieb nehmen;
– die Komponenten eines Regelkreises im Zeit- und Frequenzbereich beschreiben;
– das dynamische Verhalten von Regelkreisen analysieren.
Bereich Regelungstechnik:
Grundbegriffe (Regelkreis, Größen, Blockschaltbild, Sprungantwort). Regelkreiselemente (Beschreibung im Zeit- und Frequenzbereich; Identifikation von Regelstrecken). Stetige und unstetige Regler (Parametrierung). Reglerentwurf (Stabilität; Führungs- und Störübertragungsverhalten; Analyse und Realisierung industrieller Regelkreise).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
– die Auswirkung der grundlegenden Normen und Richtlinien für die Maschinensicherheit auf die Automatisierungstechnik angeben;
– Bussysteme der Automatisierungstechnik einsetzen;
– Einflussgrößen und Kopplungsarten der EMV beschreiben.
Bereich Steuerungs- und Leittechnik:
Automatisierungsebenen und eingesetzte Bussysteme (Bussysteme der Automatisierungstechnik). Maschinensicherheit (Normen, Vorschriften; Maschinenrichtlinie; Not-Halt; Verriegelungen; Anlagendokumentation). EMV-Probleme in der Messtechnik (Kopplungsarten, Störungen, Störungsunterdrückung).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
– Größen und Gesetze des magnetischen Feldes erklären und anwenden;
– Eigenschaften magnetischer Werkstoffe beschreiben;
– Induktionsvorgänge und Kraftwirkungen in Magnetfeldern erklären und berechnen.
– die Bauformen, die Betriebsarten, die Schutzarten und die Kühlarten elektrischer Maschinen und Transformatoren erklären;
– die einschlägigen Vorschriften und Normen von elektrischen Maschinen und Transformatoren anwenden;
– einfache Erwärmungs- und Abkühlvorgänge analysieren.
– das Ersatzschaltbild und das Zeigerdiagramm des Transformators anwenden;
– Bauarten, Wirkungsweise und Betriebsverhalten von Transformatoren beschreiben.
Bereich Elektromagnetismus:
Magnetfeld (Magnetische Größen, magnetische Felder, magnetische Werkstoffe). Induktionsvorgänge (zeitlich und räumlich veränderliche Magnetfelder, Selbstinduktion, Gegeninduktion, Induktivitäten). Kräfte und Energie im Magnetfeld.
Bereich Betriebsumfeld elektrischer Maschinen:
Nationale und internationale Normen und Vorschriften (Bauformen und Baugrößen, Betriebsarten, Schutzarten, Wärmeklassen, Kühlarten). Verluste, Kühlung. Elektrische Ausrüstung von Maschinen, Motorschutz.
Bereich Transformator:
Aufbau von Transformatoren (Aufbau und Wirkungsweise, Bauformen, Leistungsschildangaben). Betriebsverhalten von Transformatoren (Ersatzschaltbilder und Zeigerdiagramme, Leerlauf, Kurzschluss, Belastung). Drehstromtransformatoren (Schaltzeichen; Schaltgruppen). Sonderformen von Transformatoren.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
– Aufbau, Wirkungsweise und Betriebsverhalten von Gleichstrom- und Asynchronmaschinen analysieren;
– die Ersatzschaltbilder von Gleichstrom- und Asynchronmaschinen anwenden;
– das Leistungsschild elektrischer Maschinen und Transformatoren interpretieren und auswerten.
Bereich Motoren und Generatoren:
Gleichstrommaschine (Aufbau und Erregung, Betriebsverhalten, Drehzahlstellung). Asynchronmaschine (Drehfeld, Aufbau, Betriebsverhalten – Ersatzschaltbild, Betriebsbereiche; Stromortskurve, Drehzahlstellung, Anlassen und Bremsen). Leistungsschildangaben.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
– Aufbau, Wirkungsweise und Betriebsverhalten von Synchronmaschinen analysieren;
– die Ersatzschaltbilder von Synchronmaschinen anwenden.
– Aufbau und die Funktionsweise von Stromrichtern erklären;
– Spannungs- und Stromverläufe von leistungselektronischen Schaltungen analysieren.
Bereich Motoren und Generatoren:
Synchronmaschine (Aufbau – Ständer, Läufer; Vollpol- und Schenkelpolmaschine, Erregersysteme, Betriebsverhalten der Vollpolmaschine – Inselbetrieb, Netzbetrieb; Synchronisation, Drehzahlstellung).
Bereich Angewandte Leistungselektronik:
Grundfunktionen von Stromrichtern (Gleichrichten, Wechselrichten, Umrichten). Netzgeführte Stromrichter (Mittelpunktschaltungen, Brückenschaltungen, Wechsel- und Drehstromsteller, Umkehrstromrichter).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
– den Aufbau und die Funktionsweise von selbstgeführten Stromrichtern erklären;
– periodische nichtsinusförmige Größen und deren Ursachen beschreiben;
– Maßnahmen zur Reduzierung von Oberschwingungen auswählen und anwenden.
– die Komponenten von elektrischen Antriebssystemen auswählen;
– die Kenngrößen für eine Antriebsauslegung bestimmen;
– Komponenten elektrischer Antriebe kombinieren und einsetzen;
– für verschiedene Einsatzfälle die geeignete Gleichstrommaschine, Asynchronmaschine und Synchronmaschine auswählen;
– den stationären Betrieb von elektrischen Antriebssystemen analysieren.
Bereich Angewandte Leistungselektronik:
Selbstgeführte Stromrichter (Gleichstromsteller, Wechselrichter, Frequenzumrichter). Nichtsinusförmige Vorgänge und deren Ursachen (Oberschwingungen, periodische Schaltvorgänge, nichtlineare Kennlinien, Maßnahmen zur Reduktion von Oberschwingungen).
Bereich Elektrische Antriebssysteme:
Antriebssysteme (Komponenten eines Antriebssystems, Typische Antriebskonfigurationen). Zusammenwirken von Antriebs- und Arbeitsmaschinen (Stationärer Betrieb, Arbeitspunkt, Stabilität). Elektromobilität (Elektrofahrzeuge und Bahnantriebe).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
– den Aufbau und die Kennlinien von Bauelementen der industriellen Elektronik beschreiben sowie die Funktionsweise von Bauelementen und deren Kennwerte erklären;
– anhand von Datenblättern Bauelemente auswählen.
– analoge Grundschaltungen dimensionieren, deren Funktionsweise erklären und typische Anwendungsgebiete benennen, analoge Schaltungen simulieren und die Funktionsweise interpretieren.
Bereich Bauelemente:
Passive und einfache aktive Bauelemente der industriellen Elektronik.
Bereich Analoge Grundschaltungen:
Gleichrichterschaltungen, analoge Grundschaltungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
– Schaltungen dimensionieren und das Betriebsverhalten analysieren.
– elektronische Schaltungen entwerfen und thermisch dimensionieren.
– Digitalschaltungen entwickeln, deren Funktionsweise erklären und typische Anwendungsgebiete benennen.
Bereich Analoge Grundschaltungen:
Standardschaltungen der Analogtechnik, passive Filterschaltungen.
Bereich Schaltungstechnik:
Bauelemente (Kühlung von Bauelementen). Baugruppen und Geräte (Verfahren zur Fertigung elektronischer Baugruppen und Geräte). Stabilisierung (Stabilisierungsschaltungen und Glättung).
Bereich Digitale Grundschaltungen:
Logikfamilien und deren Eigenschaften. Logikgatter (Aufbau und Wirkungsweise). Pegelanpassung (Interfaceschaltungen, Signalpegel, Ausgangs- und Verlustleistung).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
– den Aufbau, die Kennlinien und die Funktionsweise von leistungselektronischen Bauelementen beschreiben und diese anhand von Datenblättern auswählen;
– Schaltungen der Leistungselektronik simulieren und deren Ergebnisse interpretieren;
– die Prinzipien von Netzteilen erklären und diese entsprechend ihrer Einsatzbereiche auswählen.
– den Aufbau und die Kennlinien von aktiven Verstärkerbauelementen der industriellen Elektronik beschreiben sowie die Funktionsweise von Bauelementen und deren Kennwerte erklären;
– anhand von Datenblättern aktive Verstärkerbauelemente auswählen.
– Operationsverstärkerschaltungen entwerfen und dimensionieren;
– Strom- und Spannungsquellen dimensionieren.
Bereich Komponenten der Leistungselektronik:
Leistungselektronik (Schaltverhalten, Bauelemente). Netzteile (lineare Netzteile, getaktete Netzteile).
Bereich Bauelemente:
Operationsverstärker.
Bereich Schaltungstechnik:
Operationsverstärkerschaltungen (lineare Operationsverstärkerschaltungen, nichtlineare Operationsverstärkerschaltungen).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
– Strom- und Spannungsquellen dimensionieren;
– Leistungsverstärkerschaltungen erklären;
– Vorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit interpretieren und anwenden.
– die verschiedenen Modulationsverfahren beschreiben.
Bereich Schaltungstechnik:
Quellen (Spannungsquellen, Stromquellen). Verstärkerbetriebsarten, Elektromagnetische Verträglichkeit (Beeinflussung und Gegenmaßnahmen).
Bereich Übertragungstechnik:
Modulationsverfahren (analoge und digitale Modulationsverfahren).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
– einfache fachspezifische Aufgabenstellungen mit einer aktuellen Programmiersprache umsetzen;
– die Grundlagen der prozessornahen Programmierung erklären und anwenden sowie Programme für technische Anwendungen entwickeln;
– programmbegleitende Dokumentationen erstellen;
– erstellte Software in Entwicklungsumgebungen simulieren und debuggen;
– webbasierte Applikationen erstellen.
– strukturierte Netzwerke konfigurieren.
Bereich Programmierung:
Programme mit Verzweigungen, Schleifen und Datentypen; Dateizugriff; Anwendungen auf einfache Algorithmen; Bibliotheken; Kommentieren und Dokumentieren von Programmen.
Erstellung fachspezifischer Applikationen, Peripherieanbindung und Datenaustausch; webbasierte Datendarstellung und -manipulation.
Bereich Netzwerktechnik:
ISO/OSI–Schichtenmodell, Netzwerkprotokolle, Netzwerkkomponenten (aktive und passive Komponenten), strukturierte Verkabelung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
– Hard- und Software für Embedded Systems konfigurieren und einsetzen.
– Übertragungsmedien beschreiben, analysieren und auswählen;
– die technischen Eigenschaften industrieller Bussysteme und deren Protokolle erklären;
– Komponenten mit Hilfe von Standardschnittstellen und Bussystemen verbinden und in Betrieb nehmen.
– die Grundlagen von Datenbanken beschreiben;
– Methoden zur Datenakquisition, -aufbereitung und -visualisierung anwenden;
– sichere Datenverbindungen beschreiben und einrichten.
Bereich Embedded Systems:
Embedded Systems (Aufbau und Anwendung).
Bereich Bussysteme:
Leitungscodes (elektrische Eigenschaften, Fehlertoleranz); Übertragungsmedien für Netzwerke.
Busprotokolle; Feldbussysteme (Arten, Eigenschaften, Anwendung); Schnittstellen (Eigenschaften, Standards); Zugriffsverfahren.
Bereich Prozessdatentechnik:
Grundlagen Datenbanken (Arten, Zugriffe); Visualisierung, sichere Datenübertragung (Firewalls, Netzwerkdienste, Sicherungsprozesse), Vernetzung infotronischer Systeme.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
– Echtzeitbetriebssysteme einsetzen.
– Internetdienste einsetzen.
– komplexe Applikationen erstellen;
– objektorientierte Strukturen entwickeln.
Bereich Embedded Systems:
Echtzeitfähige Systeme (Anwendung von Echtzeitsystemen).
Bereich Netzwerktechnik:
Authentifizierung, Digitale Signatur, Verschlüsselung.
Bereich Programmierung:
Grundlagen objektorientierter Programmierung (Klassen, Objekte, Methoden, Vererbung).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
– Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten;
– in Datenbanksoftware Tabellen, Abfragen, Formulare und Berichte erstellen und ändern.
– Client-Server Systeme und deren Eigenschaften erläutern;
– Methoden zum Datenaustausch zwischen Applikationen erklären;
– Verfügbarkeit und Systemzustände analysieren;
– die Begriffe Virtualisierung und Ausfallsicherheit und deren Anwendung erklären.
Bereich Prozessdatentechnik:
Prozessvisualisierung und -steuerung.
Bereich Verteilte Systeme:
Ausfallsicherheit, Client-Server-Systeme (Anwendungen), Verfügbarkeit, Virtualisierung (Server, Desktop).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
– Projekte zu den Lehrinhalten der fachtheoretischen Gegenstände realisieren;
– unter Verwendung geeigneter fachspezifischer Software einfache elektrische Schaltungen und Anlagen normgerecht planen und konstruieren.
Bereich Projektentwicklung:
Projekte zu den Lehrinhalten der fachtheoretischen Gegenstände, CAD/CAE mit industrieller Standardsoftware.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
– Aufgabenstellungen in einzelne, verschiedenen Bereichen zuzuordnende Arbeitspakete aufteilen und Einzellösungen zu einem Gesamtergebnis zusammenführen.
– die Grundlagen des Qualitäts- und Projektmanagements an einfachen Projekten anwenden.
Bereich Projektentwicklung:
Gegenstandsübergreifende Projekte zu den Lehrinhalten der fachtheoretischen Gegenstände.
Bereich Projektmanagement:
Grundlagen des Projektmanagements (Planung, Ablauf, Dokumentation, Teambildung).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
– komplexe gegenstandsübergreifende Projekte mit der Notwendigkeit zu intensiver Recherche realisieren.
– eigene Projekte nach den Methoden des Projektmanagements abwickeln.
Bereich Projektentwicklung:
Komplexe elektrotechnische Projekte.
Bereich Projektmanagement:
Teammanagement.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
– komplexe gegenstandsübergreifende Projekte mit der Notwendigkeit zu intensiver Recherche realisieren.
Bereich Projektentwicklung:
Komplexe elektrotechnische Projekte.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Kompetenzmodule 1 bis 4:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 1. bis 4. Kompetenzmodul erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Studierenden können im
– Messungen auswerten und Protokolle verfassen;
– Gefahren beim Umgang mit rotierenden Maschinen einschätzen sowie potentielle Gefahrensituationen sicher erkennen und soweit als möglich vermeiden;
– Messungen händisch und mit Computerunterstützung durchführen sowie die Messwerte protokollieren;
– Messungen effizient und sicherheitsbewusst durchführen;
– Gefahren beim Umgang mit gefährlichen Spannungen und Strömen einschätzen sowie solche potentielle Gefahrensituationen sicher erkennen und soweit als möglich vermeiden;
– geeignete Messgeräte auswählen und bedienen;
– normgerechte Diagramme anfertigen;
– Messschaltungen aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Laborbetrieb:
Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu Lehrinhalten der fachtheoretischen Pflichtgegenstände in Abstimmung mit dem Gegenstand Werkstätte und Produktionstechnik bzw. Werkstättenlaboratorium unter Berücksichtigung der in der Praxis auftretenden Spannungen und Ströme.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
– mit Komponenten mechatronischer Systeme arbeiten.
– strukturierte Verkabelungen herstellen und auf ihre Funktion überprüfen.
– elektrische Antriebe in Betrieb nehmen.
– Anlagen für erneuerbare Energie errichten und in Betrieb nehmen;
– Schutzmaßnahmen anwenden und überprüfen.
Bereich Automatisierungstechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Überprüfung von Automatisierungskomponenten.
Bereich Industrieelektronik und Fachspezifische Informationstechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Protokollierung von Netzwerken.
Bereich Antriebstechnik:
Inbetriebnahme, Prüf- und Messaufgaben an elektrischen Antrieben.
Bereich Energiesysteme:
Aufbau, Inbetriebnahme und Überprüfung von alternativen Energiesystemen. Anwendung und Überprüfung von Schutzmaßnahmen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierendenkönnen im
– mechatronische Systeme aufbauen, in Betrieb nehmen und Fehler analysieren sowie beheben.
– Systeme der Gebäude- und Hausleittechnik in Betrieb nehmen.
– Antriebssteuerungen der Anwendung entsprechend einsetzen.
– Anlagen für erneuerbare Energie in bestehende Systeme integrieren;
– Prüfprotokolle anfertigen und das Anlagenbuch führen.
Bereich Automatisierungstechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Überprüfung von automatisierten Anlagen unter Berücksichtigung der Maschinensicherheit.
Bereich Industrieelektronik und Fachspezifische Informationstechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Protokollierung von Systemen der technischen Gebäudeausstattung, Lichttechnik.
Bereich Antriebstechnik:
Inbetriebnahme von Antrieben mit Stromrichtern.
Bereich Energiesysteme:
Messungen an Netzschnittstellen erneuerbarer Energieerzeuger, Einsatz von Energiezählsystemen. Erstellung anlagenspezifischer Prüfprotokolle und Anlagenbuch, Messen und Prüfen elektrischer Anlagen, Blitz- und Überspannungsschutz sowie Erdungsanlagen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
– elektrische Antriebe gemäß Aufgabenstellung optimieren und in Betrieb nehmen.
– Visualisierungen systembezogen einsetzen;
– Industrielle Manipulationssysteme programmieren.
– mit der Gefahr von hohen Spannungen und großen Strömen bewusst und sicher umgehen.
Bereich Antriebstechnik:
Konfiguration, Parametrierung, Inbetriebnahme, Optimierung und Prüfung von Antriebssystemen.
Bereich Automatisierungstechnik:
Aufbau, Programmierung und Inbetriebnahme von Automatisierungs- und Regelungsanlagen, Visualisierung von Prozessabläufen.
Bereich Energiesysteme:
Energiesysteme und Anlagen, Planung, Inbetriebnahme, Fehleranalyse, Auswertung und Dokumentation.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
– elektrische Antriebe gemäß Aufgabenstellung optimieren und in Betrieb nehmen.
– Automatisierungskomponenten vernetzen;
– Prozessdaten im laufenden Betrieb ermitteln, speichern und visualisieren.
– Anlagen der elektrischen Energietechnik normgerecht realisieren.
Bereich Antriebstechnik:
Konfiguration, Parametrierung, Inbetriebnahme, Optimierung und Prüfung komplexer Antriebssysteme.
Bereich Automatisierungstechnik:
Industrielle heterogene Kommunikationssysteme (Industrie x.0), Prozessautomation.
Bereich Energiesysteme:
Energiesysteme und Anlagen, Planung, Inbetriebnahme, Fehleranalyse, Auswertung und Dokumentation.
Gemäß Stundentafel I.2
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
– physikalische Objekte mit physikalischen Größenbeschreiben und im Zusammenhang mit diesen Größen Messgenauigkeit und Fertigungstoleranz unterscheiden;
– nach den Regeln der technischen Berechnung mit den Größen einfache Berechnungen durchführen und Werte in Brüchen, wissenschaftlichem und technischem Format darstellen;
– Größenordnungen von Ergebniswerten abschätzen und die tatsächlichen Werte ermitteln, die Abweichungen erkennen;
– zwischen systemunabhängigen Größen wie zB Energie, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Kraft, Drehmoment und Drehzahl und systemabhängigen Größen der Elektrotechnik unterscheiden;
– einfache Skizzen ausgehend von textuellen Beschreibungen und vorliegenden Modellen anfertigen;
– x-y-Diagramme und x-t-Diagramme in einem geeigneten Maßstab erstellen;
– aus gegebenen Diagrammen Werte ermitteln und Verläufe analysieren.
– die grundlegenden Werkstoffe der Mechatronik auswählen und beschreiben;
– die grundlegenden Maschinenelemente angeben;
– normgerechte Werkzeichnungen einfacher mechatronischer Komponenten erstellen;
– Fertigungsverfahren für die Mechatronik beschreiben;
– geeignete Förder- und Handhabungssysteme für einfache Anwendungen auswählen und einsetzen.
Bereich Technische Grundlagen:
Qualität und Quantität physikalischer Größen von technischen Objekten. Normgerechte Darstellung und Bemaßung von einfachen Körpern in Zeichnungen und Schnitten. Schriftfeld und Stückliste in Werkzeichnungen.
Rissdarstellungen einfacher geometrischer Körper. Formale Beschreibung der Eigenschaften eines geometrischen Körpers. Wichtige physikalische Größen und deren Messung. Erstellung von x-y- und x-t-Diagrammen aus formalen Beschreibungen und deren Auswertung.
Bereich Grundlagen der Mechatronik:
Werkstoffe und deren Eigenschaften (zB Metalle, Nichtmetalle, Isolierstoffe). Maschinenelemente und Verbindungstechnik (Normen und Vorschriften; lösbare und nichtlösbare Verbindungen; Wellen, Lager, Kupplungen). Grundlagen der technischen Kommunikation (technische Werkzeichnung).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
– den Aufbau der Materie und die Leiteigenschaften von in der Elektrotechnik üblichen Materialien beschreiben;
– die Grundgrößen (Ladung, Strom, Stromdichte, Spannung und Leistung) und die Grundelemente eines Stromkreises sowie die Gesetze für die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung anwenden und von Gleichstromschaltungen Ersatzwiderständeberechnen;
– unterschiedliche Stromarten und die Wirkungen und Gefahren des elektrischen Stromes erkennen;
– die Standardmessgeräte zur Messung von Strom, Spannung und Widerstand beschreiben;
– Messschaltungen zur Strom- und Spannungsmessung erklären und Messdaten grafisch darstellen;
– die Eigenschaften von Parallel- und Serienschaltung von Widerständen und Quellen beurteilen und Anwendungen erklären;
– Normen zur Erstellung technischer Zeichnungen und elektrischer Schaltungen anwenden.
– die relevanten Grundlagen der Statik, Reibung und Dynamik anwenden;
– Berechnungen der Mechanik durchführen;
– die gebräuchlichen Arbeits- und Kraftmaschinen beschreiben;
– die Kennlinien von Arbeits- und Kraftmaschinen interpretieren.
Bereich Elektrotechnik:
Stromleitungsmechanismus und Werkstoffe der Elektrotechnik. Grundfunktion von ausgewählten Bauteilen, zB Widerstand, Spule, Kondensator, Diode, Relais. Grundgesetze der Elektrotechnik. Arten von Messgeräten und Messschaltungen. Parallel- und Serienschaltung von Bauelementen und Anwendung im Gleichstromkreis. Ersatzwiderstand von Widerstandsschaltungen. Normgerechtes technisches Zeichnen.
Bereich Grundlagen des Maschinenbaus:
Grundlagen der Statik, Reibung und Dynamik. Einfache Berechnungen der Mechanik. Arten von Arbeits- und Kraftmaschinen.
Gemäß Stundentafel I.2.
Die Studierenden können in der Sicherheit und Unfallverhütung sowie im Umweltschutz
– die bei der Bearbeitung branchenüblicher Werkstoffe auftretenden Gefahren erkennen und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen anwenden;
– die Gefahren des elektrischen Stromes erkennen und Vorschriften und Konzepte des Elektroschutzes anwenden;
– die Möglichkeiten der Abfallvermeidung und die vorschriftsmäßige Abfallentsorgung umsetzen.
Sicherheit und Unfallverhütung:
Gefahren der Werkstoffbearbeitung, Gefahren des elektrischen Stromes, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen.
Abfallentsorgung:
Recycling und gesetzeskonforme Entsorgung von Problemstoffen, die in der Werkstätte anfallen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
– die Eigenschaften von Werkstoffen des Fachgebiets nutzen und diese bearbeiten;
– Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen;
– lösbare und nichtlösbare Werkstoffverbindungen herstellen.
– IT-Systeme aus Standardkomponenten zusammenbauen und in Betrieb nehmen;
– Konfigurationen mittels Systemsoftware durchführen.
– die Grundbausteine der Elektrotechnik und Elektronik und deren Funktionsweise benennen;
– einfache Messaufbauten herstellen und Messungen durchführen.
– Grundschaltungen der Haustechnik aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;
Bereich Werkstoffbearbeitung und Verbindungstechnik:
Grundlagen der mechanischen Fertigung (Grundlegende Arbeitsmethoden der Werkstoffbearbeitung). Fertigung von Werkstücken (Herstellung einfacher Werkstücke mit konventionellen Werkzeugmaschinen und Geräten).
Verbindungen (Herstellen stoffschlüssiger und lösbarer Verbindungen). Kunststoffbearbeitung und Kunststoffverbindungen (Fachspezifischer Gehäusebau).
Bereich IT-Hardware:
Hardware-Konfiguration (Aufbau eines Standard-IT-Systems aus einzelnen Komponenten. Inbetriebnahme des Systems und Konfiguration mittels Systemsoftware).
Bereich Elektronik und Messtechnik:
Bauteilkunde (Elektrische Eigenschaften von Widerstand und Diode. Sicherheitsgerechte Strom-, Spannungs- und Widerstandsmessung mit Multimetern. Durchgangsprüfung).
Bereich Installations- und Steuerungstechnik:
Schutztechnik (Grundlagen), Grundschaltungen der Haustechnik (Licht- und Steckdosenstromkreise).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
– die möglichen Gefahren beim Messen einschätzen und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen anwenden.
– Grundschaltungen der Steuerungstechnik aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;
– einfache Steueraufgaben programmieren.
– die Verbindungstechniken der Elektrotechnik praktisch anwenden;
– Wohnungsverteiler konfektionieren;
– Elektrische Maschinen und Geräte instandhalten und warten;
– elektrische Systeme nach sicherheitstechnischen Vorschriften zusammenbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Elektronik und Messtechnik:
Elektrische Eigenschaften von Spule und Kondensator. Einfache gemischte Schaltungen (Aufbau und Inbetriebnahme).
Bereich Installations- und Steuerungstechnik:
Schutztechnik (Schutzmaßnahmen und -geräte), Grundschaltungen der Steuerungstechnik (Relais- und Schutzschaltungen, Motorschutz), Realisierung von einfachen Steueraufgaben.
Bereich Elektrogerätebau:
Verbindungstechniken der Elektrotechnik, Verteilerbau, Systemaufbau und Inbetriebnahme, Wartung und Instandhaltung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
– das Verhalten elektrischer Schaltungen in Gleichstromkreisen analysieren und begründen;
– die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik anwenden;
– zeitlich veränderliche Vorgänge und deren Auswirkung auf elektrische Kreise interpretieren.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen:
Gleichstromtechnik (Größen und Gesetze; Stromleitung; Leistung, Arbeit, Wirkungsgrad, Anpassung; Berechnung von linearen Netzwerken; temperaturabhängige Widerstände).
Elektrisches Feld (Größen und Gesetze, Energie und Kräfte im elektrischen Feld). Schaltvorgänge im Gleichstromkreis.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
– das Verhalten elektrischer Schaltungen in Wechsel- und Drehstromkreisen analysieren und begründen;
– zeitlich veränderliche Vorgänge und deren Auswirkung auf elektrische Kreise interpretieren.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen:
Wechselstromtechnik (Größen und Gesetze; Elemente des Wechselstromkreises – Widerstand, Induktivität, Kapazität; Wechselstromnetzwerke, Zeigerdiagramme, Leistungsbegriffe, Resonanz, Frequenzgang). Drehstromtechnik (Drei- und Vierleiternetze, Leistungen, Lastzustände).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
– elektrische Niederspannungsanlagen planen;
– geeignete Methoden des Personen- und Anlagenschutzes auswählen;
– die Einhaltung der Normen und Vorschriften überprüfen und das Verhalten der Schutzeinrichtungen analysieren und die Netzqualität beurteilen.
Bereich Niederspannungstechnik:
Normen und Vorschriften (Grundzüge des Elektrotechnikgesetzes (ETG) und der technischen Anschlussbedingungen mit Erläuterung der einzelnen Vorschriften, Stand und Regeln der Technik). Schutztechnik (Personen- und Leitungsschutz, Erdung, Überspannungs- und Blitzschutz). Niederspannungsanlagen (Betriebsmittel, Ausführung und Planung).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
– elektrische Niederspannungsnetze planen;
– Kompensationsanlagen auslegen;
– die Probleme der Netzrückwirkungen und der elektromagnetischen Verträglichkeit erkennen und Maßnahmen ergreifen;
– die Einhaltung der Normen und Vorschriften überprüfen und das Verhalten der Schutzeinrichtungen analysieren und die Netzqualität beurteilen.
– Installationsbusse planen, konfigurieren;
– haustechnische Anlagen planen und konfigurieren.
Bereich Niederspannungstechnik:
Ortsnetze (Niederspannungsverteilnetze). Kompensation (Arten, Ziele). Installationstechnik (Haus- und Gewerbeinstallation; EMV und Netzrückwirkungen).
Bereich Haus-, Gebäude- und Sicherheitstechnik:
Technische Gebäudeausstattung (Gebäudeautomatisierung – Installationsbus, -sicherheit und -überwachung; Notstromanlagen).
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
– Lastfluss- und Kurzschlussberechnungen durchführen und auswerten;
– die Komponenten der Verteilung der elektrischen Energie, das Verhalten und den Schutz von Netzen in verschiedenen Betriebszuständen, die Funktionsweise und den Aufbau von Schaltanlagen und Schaltgeräten beschreiben;
– Betriebsmittel von Mittel- und Hochspannungsanlagen auswählen und die Anlagen planen.
– die lichttechnischen Grundgrößen und die Berechnungsmethoden für lichttechnische Anlagen anwenden;
– unterschiedliche Lichtquellen auswählen;
– lichttechnische Anlagen planen und dimensionieren.
Bereich Mittel- und Hochspannungstechnik:
Kabel und Freileitungen (Aufbau, Einsatzbereiche, Kennwerte). Lastfluss- und Kurzschlussstromberechnung (Berechnungs- und Messmethoden). Schaltanlagen, Schaltgeräte und Schaltvorgänge (Prinzipien, Kennwerte). EMV – Beeinflussung (Ohm´sche, kapazitive und induktive Beeinflussung, Grenzwerte).
Bereich Lichttechnik:
Lichttechnische Größen und Gesetze (Grundgrößen, Berechnungsmethoden). Lichtquellen (Arten der Lichterzeugung, Lampen und Leuchten, Einsatzbereiche).
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
– die Möglichkeiten der Nutzung erneuerbarer Energie beschreiben;
– Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie auswählen;
– Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie vergleichen und hinsichtlich ihres energiewirtschaftlichen Einsatzes bewerten.
– die Möglichkeiten zur Energieerzeugung mit Wasserkraftwerken und thermischen Kraftwerken und deren Funktion beschreiben;
– Kraftwerksleistungen abschätzen;
– die Vor- und Nachteile der einzelnen Kraftwerkstypen sowie deren Einsatz in Energieversorgungsnetzen darstellen.
– Komponenten und Systeme der Netzleit- und Netzschutztechnik projektieren;
– Systeme und Komponenten für Transport, Übertragung, Speicherung und Verteilung elektrischer Energie planen;
– die Prinzipien des Netzbetriebes mit Frequenz-/Wirkleistungsregelung und Spannungs-/Blindleistungsregelung beschreiben.
– die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen und Marktregeln der Elektrizitätswirtschaft im europäischen und österreichischen Umfeld beschreiben;
– die Grundlagen der Tarifgestaltung und die Möglichkeiten zur Steuerung der Energieflüsse erklären;
– die gültigen Einspeise- bzw. Bezugsbedingungen und Tarife bei der Projektierung und Planung von Anlagen und Verbrauchern berücksichtigen.
Bereich Erneuerbare Energie:
Primärenergieträger (Arten, Charakteristika). Anlagen mit erneuerbaren Energien (Prinzipien, Eigenschaften).
Bereich Konventionelle Energieerzeugung:
Konventionelle Energieerzeugungsanlagen (Arten, Charakteristika).
Bereich Elektrische Energiesysteme:
Verbund- und Inselbetrieb (Netzregelung, ungestörter und gestörter Betrieb, dezentrale Energieeinspeisung). Komponenten der Netzleit- und Netzschutztechnik (Arten, Schutzziele). Intelligente Stromnetze. Energiespeicher (Arten, Anwendungsbereiche).
Bereich Energiewirtschaft:
Energieflüsse (Verbundnetze, regionaler und überregionaler Energieausgleich). Strommärkte, Tarifgestaltung, Einspeisebedingungen (Aktuelle Entwicklung).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
– die grundlegenden Elemente der kombinatorischen und sequentiellen Logik und deren Funktionen beschreiben;
– die Prinzipien von Zahlensystemen und Codes wiedergeben;
– das Verhalten von Logikschaltungen analysieren;
– Lösungskonzepte für konkrete digitale Aufgabenstellungen erarbeiten.
Bereich Digitaltechnik:
Logik (Schaltnetze und Schaltwerke). Zahlensysteme (Codes der Automatisierungstechnik).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
– die Prinzipien und Einsatzbereiche der Messtechnik beschreiben;
– Funktion und Einsatzbereiche von Messgeräten für elektrische Größen erklären;
– können Messschaltungen entwerfen;
– Messergebnisse analysieren, auswerten, und computerunterstützt verarbeiten;
– Methoden der Signalumwandlung beschreiben.
Bereich Messtechnik:
Grundbegriffe (Messprinzipien, Messschaltungen, Messabweichung, Auflösung, Empfindlichkeit, Messbereichserweiterung). Messgeräte (Kennwerte, Einsatz und Wirkungsweise). Analog-Digital- und Digital-Analogkonversion (Kenngrößen; verschiedene Verfahren; Aliasing).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
– Sensoren beschreiben, auswählen und einsetzen.
– Aktoren beschreiben, auswählen und einsetzen;
– die Prinzipien von speicherprogrammierbaren Steuerungen und deren Komponenten erklären;
– Automatisierungssysteme realisieren;
– die Komponenten der Mess-, Steuerungs- und Reglungstechnik einer Anlage zuordnen;
– Fehler in steuerungstechnischen Komponenten und Systemen finden und beheben;
– Software für steuerungstechnische Aufgabenstellungen erstellen;
– Steuerungskonzepte für konkrete Aufgabenstellungen erarbeiten.
– die Arbeitsweise analoger, digitaler und unstetiger Regler erklären.
Bereich Messtechnik:
Sensorik (Messkette, Normsignale, Messung nichtelektrischer Größen). Computerunterstützte Messdatenerfassung und -verarbeitung (Hard- und Software).
Bereich Steuerungs- und Leittechnik:
Aktorik (elektrische Antriebe). Aktoren der Automatisierungstechnik. Speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS) – Hardware (Aufbau und Arbeitsweise; Leistungsmerkmale und Auswahlkriterien; Ein- und Ausgabe-Beschaltung mit Dokumentation; dezentrale Peripherie). SPS-Software (SPS-Programmierung nach internationalen Normen). Steuerungskonzepte.
Bereich Regelungstechnik:
Grundbegriffe (Regelkreis, Größen, Blockschaltbild, Sprungantwort).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
– die Auswirkung der grundlegenden Normen und Richtlinien für die Maschinensicherheit auf die Automatisierungstechnik angeben;
– Bussysteme der Automatisierungstechnik einsetzen.
– Verfahren zur Streckenidentifikation einsetzen;
– Regelkreise für unterschiedliche Aufgaben entwerfen, parametrieren und in Betrieb nehmen;
– die Komponenten eines Regelkreises im Zeit- und Frequenzbereich beschreiben.
Bereich Steuerungs- und Leittechnik:
Automatisierungsebenen und eingesetzte Bussysteme (Bussysteme der Automatisierungstechnik). Maschinensicherheit (Normen, Vorschriften; Maschinenrichtlinie; Not-Halt; Verriegelungen; Anlagendokumentation).
Bereich Regelungstechnik:
Regelkreiselemente (Beschreibung im Zeit- und Frequenzbereich; Identifikation von Regelstrecken). Stetige und unstetige Regler (Parametrierung).
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
– Einflussgrößen und Kopplungsarten der EMV beschreiben.
– Regelkreise in ein Simulationsmodell überführen;
– das dynamische Verhalten von Regelkreisen analysieren.
Bereich Steuerungs- und Leittechnik:
EMV-Probleme in der Messtechnik (Kopplungsarten, Störungen, Störungsunterdrückung).
Bereich Regelungstechnik:
Reglerentwurf (Stabilität; Führungs- und Störübertragungsverhalten; Analyse und Realisierung industrieller Regelkreise).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
– Größen und Gesetze des magnetischen Feldes erklären und anwenden;
– Eigenschaften magnetischer Werkstoffe beschreiben;
– Induktionsvorgänge und Kraftwirkungen in Magnetfeldern erklären und berechnen.
Bereich Elektromagnetismus:
Magnetfeld (Magnetische Größen, magnetische Felder, magnetische Werkstoffe). Induktionsvorgänge (zeitlich und räumlich veränderliche Magnetfelder; Selbstinduktion, Gegeninduktion; Induktivitäten). Kräfte und Energie im Magnetfeld.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
– die Bauformen, die Betriebsarten, die Schutzarten und die Kühlarten elektrischer Maschinen und Transformatoren erklären;
– die einschlägigen Vorschriften und Normen von elektrischen Maschinen und Transformatoren anwenden;
– einfache Erwärmungs- und Abkühlvorgänge analysieren.
– das Ersatzschaltbild und das Zeigerdiagramm des Transformators anwenden;
– Bauarten, Wirkungsweise und Betriebsverhalten von Transformatoren beschreiben.
Bereich Betriebsumfeld elektrischer Maschinen:
Nationale und internationale Normen und Vorschriften (Bauformen und Baugrößen; Betriebsarten; Schutzarten; Wärmeklassen; Kühlarten). Verluste, Kühlung. Elektrische Ausrüstung von Maschinen, Motorschutz.
Bereich Transformator:
Aufbau und Wirkungsweise. Bauformen, Leistungsschildangaben. Betriebsverhalten von Transformatoren (Ersatzschaltbilder und Zeigerdiagramme; Leerlauf, Kurzschluss; Belastung). Drehstromtransformatoren (Schaltzeichen; Schaltgruppen). Sonderformen von Transformatoren.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
– Aufbau, Wirkungsweise und Betriebsverhalten von Gleichstrom- und Asynchronmaschinen analysieren;
– die Ersatzschaltbilder von Gleichstrom- und Asynchronmaschinen anwenden.
Bereich Motoren und Generatoren:
Gleichstrommaschine (Aufbau und Erregung; Betriebsverhalten; Drehzahlstellung). Asynchronmaschine (Drehfeld, Aufbau; Betriebsverhalten – Ersatzschaltbild, Betriebsbereiche. Stromortskurve; Drehzahlstellung, Anlassen und Bremsen). Leistungsschildangaben.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
– Aufbau, Wirkungsweise und Betriebsverhalten von Synchronmaschinen analysieren;
– die Ersatzschaltbilder von Synchronmaschinen anwenden;
– für verschiedene Einsatzfälle die geeignete Gleichstrommaschine, Asynchronmaschine und Synchronmaschine auswählen;
– das Leistungsschild elektrischer Maschinen und Transformatoren interpretieren und auswerten.
– Aufbau und die Funktionsweise von Stromrichtern erklären;
– Spannungs- und Stromverläufe von leistungselektronischen Schaltungen analysieren.
Bereich Motoren und Generatoren:
Synchronmaschine (Aufbau – Ständer, Läufer; Vollpol- und Schenkelpolmaschine, Erregersysteme; Betriebsverhalten der Vollpolmaschine – Inselbetrieb, Netzbetrieb; Synchronisation, Drehzahlstellung). Leistungsschildangaben.
Bereich Angewandte Leistungselektronik:
Grundfunktionen von Stromrichtern (Gleichrichten, Wechselrichten, Umrichten). Netzgeführte Stromrichter (Mittelpunktschaltungen; Brückenschaltungen; Umkehrstromrichter). Gleich-, Wechsel- u. Drehstromsteller. Frequenzumrichter.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
– periodische nichtsinusförmige Größen und deren Ursachen beschreiben;
– Maßnahmen zur Reduzierung von Oberschwingungen auswählen und anwenden.
– die Komponenten von elektrischen Antriebssystemen auswählen;
– die Kenngrößen für eine Antriebsauslegung bestimmen;
– Komponenten elektrischer Antriebe kombinieren und einsetzen;
– den stationären Betrieb von elektrischen Antriebssystemen analysieren.
Bereich Angewandte Leistungselektronik:
Nichtsinusförmige Vorgänge und deren Ursachen (Oberschwingungen; periodische Schaltvorgänge; nichtlineare Kennlinien. Maßnahmen zur Reduktion von Oberschwingungen).
Bereich Elektrische Antriebssysteme:
Komponenten eines Antriebssystems. Typische Antriebskonfigurationen. Zusammenwirken von Antriebs- und Arbeitsmaschinen. Stationärer Betrieb (Arbeitspunkt; Stabilität). Elektromobilität (Elektrofahrzeuge und Bahnantriebe).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
– den Aufbau und die Kennlinien von Bauelementen der industriellen Elektronik beschreiben sowie die Funktionsweise von Bauelementen und deren Kennwerte erklären;
– anhand von Datenblättern Bauelemente auswählen.
– analoge Grundschaltungen dimensionieren, deren Funktionsweise erklären und typische Anwendungsgebiete benennen, analoge Schaltungen simulieren und die Funktionsweise interpretieren.
Bereich Bauelemente:
Aktive und passive Bauelemente der industriellen Elektronik.
Bereich Analoge Grundschaltungen:
Gleichrichterschaltungen, passive Filterschaltungen; Simulationssoftware (Einsatz von Simulationssoftware).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
– Schaltungen dimensionieren und das Betriebsverhalten analysieren.
– elektronische Schaltungen entwerfen und thermisch dimensionieren.
– Digitalschaltungen entwickeln, deren Funktionsweise erklären und typische Anwendungsgebiete benennen;
– digitale Schaltungen analysieren, simulieren und deren Ergebnisse interpretieren.
Bereich Analoge Grundschaltungen:
Standardschaltungen der Analogtechnik.
Bereich Schaltungstechnik:
Bauelemente (Kühlung von Bauelementen); Baugruppen und Geräte (Verfahren zur Fertigung elektronischer Baugruppen und Geräte); Stabilisierung (Stabilisierungsschaltungen und Glättung).
Bereich Digitale Grundschaltungen:
Logikfamilien und deren Eigenschaften; Logikgatter (Aufbau und Wirkungsweise); Pegelanpassung (Interfaceschaltungen, Signalpegel, Ausgangs- und Verlustleistung).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
– den Aufbau, die Kennlinien und die Funktionsweise von leistungselektronischen Bauelementen beschreiben und diese anhand von Datenblättern auswählen;
– Schaltungen der Leistungselektronik simulieren und deren Ergebnisse interpretieren;
– die Prinzipien von Netzteilen erklären und diese entsprechend ihrer Einsatzbereiche auswählen.
– Operationsverstärkerschaltungen entwerfen und dimensionieren;
– Strom- und Spannungsquellen dimensionieren.
Bereich Komponenten der Leistungselektronik:
Leistungselektronik (Schaltverhalten, Bauelemente). Netzteile (lineare Netzteile, getaktete Netzteile).
Bereich Schaltungstechnik:
Operationsverstärkerschaltungen (lineare Operationsverstärkerschaltungen, nichtlineare Operationsverstärkerschaltungen); Quellen (Spannungsquellen, Stromquellen).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
– Leistungsverstärkerschaltungen erklären und dimensionieren.
– Vorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit interpretieren und anwenden.
– die verschiedenen Modulationsverfahren beschreiben.
Bereich Schaltungstechnik:
Verstärkerbetriebsarten, Elektromagnetische Verträglichkeit (Beeinflussung und Gegenmaßnahmen).
Bereich Übertragungstechnik:
Modulationsverfahren (analoge und digitale Modulationsverfahren).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
– einfache fachspezifische Aufgabenstellungen mit einer aktuellen Programmiersprache umsetzen.
Bereich Programmierung:
Programme mit Verzweigungen, Schleifen und Datentypen; Dateizugriff; Anwendungen auf einfache Algorithmen; Bibliotheken; Kommentieren und Dokumentieren von Programmen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
– Hard- und Software für Embedded Systems konfigurieren und einsetzen.
– die Grundlagen der prozessornahen Programmierung erklären und anwenden sowie Programme für technische Anwendungen entwickeln;
– programmbegleitende Dokumentationen erstellen;
– erstellte Software in Entwicklungsumgebungen simulieren und debuggen.
Bereich Embedded Systems:
Embedded Systems (Aufbau und Anwendung).
Bereich Programmierung:
Hardwarenahe Programmierung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
– Übertragungsmedien beschreiben, analysieren und auswählen;
– die technischen Eigenschaften industrieller Bussysteme und deren Protokolle erklären;
– Komponenten mit Hilfe von Standardschnittstellen und Bussystemen verbinden und in Betrieb nehmen.
– strukturierte Netzwerke konfigurieren.
Bereich Bussysteme:
Leitungscodes (elektrische Eigenschaften, Fehlertoleranz); Übertragungsmedien für Netzwerke. Busprotokolle; Feldbussysteme (Arten, Eigenschaften, Anwendung); Schnittstellen (Eigenschaften, Standards); Zugriffsverfahren.
Bereich Netzwerktechnik:
ISO/OSI–Schichtenmodell, Netzwerkprotokolle, Netzwerkkomponenten (aktive und passive Komponenten), strukturierte Verkabelung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
– die Grundlagen von Datenbanken beschreiben;
– Methoden zur Datenakquisition, -aufbereitung und -visualisierung anwenden;
– sichere Datenverbindungen beschreiben und einrichten.
– webbasierte Applikationen erstellen.
Bereich Prozessdatentechnik:
Grundlagen Datenbanken (Arten, Zugriffe); Visualisierung, sichere Datenübertragung (Firewalls, Netzwerkdienste, Sicherungsprozesse), Vernetzung infotronischer Systeme.
Bereich Programmierung:
Erstellung fachspezifischer Applikationen, Peripherieanbindung und Datenaustausch; webbasierte Datendarstellung und -manipulation.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
– Echtzeitbetriebssysteme einsetzen.
– Internetdienste einsetzen.
– komplexe Applikationen erstellen;
– objektorientierte Strukturen entwickeln.
– Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten;
– in Datenbanksoftware Tabellen, Abfragen, Formulare und Berichte erstellen und ändern.
Bereich Embedded Systems:
Echtzeitfähige Systeme (Anwendung von Echtzeitsystemen).
Bereich Netzwerktechnik:
Authentifizierung, Digitale Signatur, Verschlüsselung.
Bereich Programmierung:
Grundlagen objektorientierter Programmierung (Klassen, Objekte, Methoden, Vererbung).
Bereich Prozessdatentechnik:
Prozessvisualisierung und -steuerung.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
– Client-Server Systeme und deren Eigenschaften erläutern;
– Methoden zum Datenaustausch zwischen Applikationen erklären;
– Verfügbarkeit und Systemzustände analysieren;
– die Begriffe Virtualisierung und Ausfallsicherheit und deren Anwendung erklären.
Bereich Verteilte Systeme:
Ausfallsicherheit; Client-Server-Systeme (Anwendungen); Verfügbarkeit; Virtualisierung (Server, Desktop).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
– industrielle Standardsoftware über die Grundfunktionalität hinaus nutzen;
– die Methoden der technischen Kommunikation des Fachgebietes anwenden.
Bereich Projektentwicklung:
Einfache Projekte zu den Lehrinhalten der fachtheoretischen Gegenstände; Einführung CAD/CAE mit industrieller Standardsoftware.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
– Projekte zu den Lehrinhalten der fachtheoretischen Gegenstände realisieren;
– unter Verwendung geeigneter fachspezifischer Software einfache elektrische Schaltungen und Anlagen normgerecht planen und konstruieren.
Bereich Projektentwicklung:
Projekte zu den Lehrinhalten der fachtheoretischen Gegenstände, CAD/CAE mit industrieller Standardsoftware.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
– Aufgabenstellungen in einzelne, verschiedenen Bereichen zuzuordnende Arbeitspakete aufteilen und Einzellösungen zu einem Gesamtergebnis zusammenführen.
– die Grundbegriffe des Qualitäts- und Projektmanagements erklären.
Bereich Projektentwicklung:
Gegenstandsübergreifende Projekte zu den Lehrinhalten der fachtheoretischen Gegenstände.
Bereich Projektmanagement:
Grundlagen des Projektmanagements (Planung, Ablauf, Dokumentation).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
– Aufgabenstellungen in einzelne, verschiedenen Bereichen zuzuordnende Arbeitspakete aufteilen und Einzellösungen zu einem Gesamtergebnis zusammenführen.
– die Grundlagen des Qualitäts- und Projektmanagements an einfachen Projekten anwenden.
Bereich Projektentwicklung:
Gegenstandsübergreifende Projekte zu den Lehrinhalten der fachtheoretischen Gegenstände.
Bereich Projektmanagement:
Grundlagen des Projektmanagements (Planung, Ablauf, Dokumentation, Teambildung).
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
– komplexe gegenstandsübergreifende Projekte mit der Notwendigkeit zu intensiver Recherche realisieren.
– eigene Projekte nach den Methoden des Projektmanagements abwickeln.
Bereich Projektentwicklung:
Komplexe elektrotechnische Projekte.
Bereich Projektmanagement:
Teammanagement.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
– komplexe gegenstandsübergreifende Projekte mit der Notwendigkeit zu intensiver Recherche realisieren.
Bereich Projektentwicklung:
Komplexe elektrotechnische Projekte.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
Kompetenzmodule 1 bis 4:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 1. bis 4. Kompetenzmodul erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Studierenden können im
– Messungen auswerten und Protokolle verfassen;
– Gefahren beim Umgang mit rotierenden Maschinen einschätzen sowie potentielle Gefahrensituationen sicher erkennen und soweit als möglich vermeiden;
– Messungen händisch und mit Computerunterstützung durchführen sowie die Messwerte protokollieren;
– Messungen effizient und sicherheitsbewusst durchführen;
– Gefahren beim Umgang mit gefährlichen Spannungen und Strömen einschätzen sowie solche potentielle Gefahrensituationen sicher erkennen und soweit als möglich vermeiden;
– geeignete Messgeräte auswählen und bedienen;
– normgerechte Diagramme anfertigen;
– Messschaltungen aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Laborbetrieb:
Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu Lehrinhalten der fachtheoretischen Pflichtgegenstände in Abstimmung mit dem Gegenstand Werkstätte und Produktionstechnik bzw. Werkstättenlaboratorium unter Berücksichtigung der in der Praxis auftretenden Spannungen und Ströme.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
– mit Komponenten mechatronischer Systeme arbeiten.
– strukturierte Verkabelungen herstellen und auf ihre Funktion überprüfen.
– elektrische Antriebe in Betrieb nehmen.
– Anlagen für erneuerbare Energie errichten und in Betrieb nehmen;
– Schutzmaßnahmen anwenden und überprüfen.
Bereich Automatisierungstechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Überprüfung von Automatisierungskomponenten.
Bereich Industrieelektronik und Fachspezifische Informationstechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Protokollierung von Netzwerken.
Bereich Antriebstechnik:
Inbetriebnahme, Prüf- und Messaufgaben an elektrischen Antrieben.
Bereich Energiesysteme:
Aufbau, Inbetriebnahme und Überprüfung von alternativen Energiesystemen. Anwendung und Überprüfung von Schutzmaßnahmen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
– mechatronische Systeme aufbauen, in Betrieb nehmen und Fehler analysieren sowie beheben.
– Systeme der Gebäude- und Hausleittechnik in Betrieb nehmen.
– Antriebssteuerungen der Anwendung entsprechend einsetzen.
– Anlagen für erneuerbare Energie in bestehende Systeme integrieren;
– Prüfprotokolle anfertigen und das Anlagenbuch führen.
Lehrstoff:
Bereich Automatisierungstechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Überprüfung von automatisierten Anlagen unter Berücksichtigung der Maschinensicherheit.
Bereich Industrieelektronik und Fachspezifische Informationstechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Protokollierung von Systemen der technischen Gebäudeausstattung, Lichttechnik.
Bereich Antriebstechnik:
Inbetriebnahme von Antrieben mit Stromrichtern.
Bereich Energiesysteme:
Messungen an Netzschnittstellen erneuerbarer Energieerzeuger, Einsatz von Energiezählsystemen. Erstellung anlagenspezifischer Prüfprotokolle und Anlagenbuch, Messen und Prüfen elektrischer Anlagen, Blitz- und Überspannungsschutz sowie Erdungsanlagen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
– elektrische Antriebe gemäß Aufgabenstellung optimieren und in Betrieb nehmen.
– Visualisierungen systembezogen einsetzen;
– Industrielle Manipulationssysteme programmieren.
– mit der Gefahr von hohen Spannungen und großen Strömen bewusst und sicher umgehen.
Bereich Antriebstechnik:
Konfiguration, Parametrierung, Inbetriebnahme, Optimierung und Prüfung von Antriebssystemen.
Bereich Automatisierungstechnik:
Aufbau, Programmierung und Inbetriebnahme von Automatisierungs- und Regelungsanlagen, Visualisierung von Prozessabläufen.
Bereich Energiesysteme:
Energiesysteme und Anlagen, Planung, Inbetriebnahme, Fehleranalyse, Auswertung und Dokumentation.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
– elektrische Antriebe gemäß Aufgabenstellung optimieren und in Betrieb nehmen.
– Automatisierungskomponenten vernetzen;
– Prozessdaten im laufenden Betrieb ermitteln, speichern und visualisieren.
– Anlagen der elektrischen Energietechnik normgerecht realisieren.
Bereich Antriebstechnik:
Konfiguration, Parametrierung, Inbetriebnahme, Optimierung und Prüfung komplexer Antriebssysteme.
Bereich Automatisierungstechnik:
Industrielle heterogene Kommunikationssysteme (Industrie x.0), Prozessautomation.
Bereich Energiesysteme:
Energiesysteme und Anlagen, Planung, Inbetriebnahme, Fehleranalyse, Auswertung und Dokumentation.
Gemäß Stundentafel I.4.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
– physikalische Objekte mit physikalischen Größen beschreiben und im Zusammenhang mit diesen Größen Messgenauigkeit und Fertigungstoleranz unterscheiden;
– nach den Regeln der technischen Berechnung mit den Größen einfache Berechnungen durchführen und Werte in Brüchen, wissenschaftlichem und technischem Format darstellen;
– Größenordnungen von Ergebniswerten abschätzen und die tatsächlichen Werte ermitteln, die Abweichungen erkennen;
– zwischen systemunabhängigen Größen wie zB Energie, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Kraft, Drehmoment und Drehzahl und systemabhängigen Größen der Elektrotechnik unterscheiden;
– einfache Skizzen ausgehend von textuellen Beschreibungen und vorliegenden Modellen anfertigen;
– x-y-Diagramme und x-t-Diagramme in einem geeigneten Maßstab erstellen;
– aus gegebenen Diagrammen Werte ermitteln und Verläufe analysieren.
– die grundlegenden Werkstoffe der Mechatronik auswählen und beschreiben;
– die grundlegenden Maschinenelemente angeben;
– normgerechte Werkzeichnungen einfacher mechatronischer Komponenten erstellen;
– Fertigungsverfahren für die Mechatronik beschreiben;
– geeignete Förder- und Handhabungssysteme für einfache Anwendungen auswählen und einsetzen.
Bereich Technische Grundlagen:
Qualität und Quantität physikalischer Größen von technischen Objekten. Normgerechte Darstellung und Bemaßung von einfachen Körpern in Zeichnungen und Schnitten. Schriftfeld und Stückliste in Werkzeichnungen.
Rissdarstellungen einfacher geometrischer Körper. Formale Beschreibung der Eigenschaften eines geometrischen Körpers. Wichtige physikalische Größen und deren Messung. Erstellung von x-y- und x-t-Diagrammen aus formalen Beschreibungen und deren Auswertung.
Bereich Grundlagen der Mechatronik:
Werkstoffe und deren Eigenschaften:
Werkstoffe und deren Eigenschaften (zB Metalle, Nichtmetalle, Isolierstoffe). Maschinenelemente und Verbindungstechnik (Normen und Vorschriften; lösbare und nichtlösbare Verbindungen; Wellen, Lager, Kupplungen). Grundlagen der technischen Kommunikation (technische Werkzeichnung).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
– den Aufbau der Materie und die Leiteigenschaften von in der Elektrotechnik üblichen Materialien beschreiben;
– die Grundgrößen (Ladung, Strom, Stromdichte, Spannung und Leistung) und die Grundelemente eines Stromkreises sowie die Gesetze für die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung anwenden und von Gleichstromschaltungen Ersatzwiderstände berechnen;
– unterschiedliche Stromarten und die Wirkungen und Gefahren des elektrischen Stromes erkennen;
– die Standardmessgeräte zur Messung von Strom, Spannung und Widerstand beschreiben;
– Messschaltungen zur Strom- und Spannungsmessung erklären und Messdaten grafisch darstellen;
– die Eigenschaften von Parallel- und Serienschaltung von Widerständen und Quellen beurteilen und Anwendungen erklären;
– Normen zur Erstellung technischer Zeichnungen und elektrischer Schaltungen anwenden.
– die relevanten Grundlagen der Statik, Reibung und Dynamik anwenden;
– Berechnungen der Mechanik durchführen;
– die Kennlinien von Arbeits- und Kraftmaschinen interpretieren.
Bereich Elektrotechnik:
Stromleitungsmechanismus und Werkstoffe der Elektrotechnik. Grundfunktion von ausgewählten Bauteilen, zB Widerstand, Spule, Kondensator, Diode, Relais. Grundgesetze der Elektrotechnik. Arten von Messgeräten und Messschaltungen. Parallel- und Serienschaltung von Bauelementen und Anwendung im Gleichstromkreis. Ersatzwiderstand von Widerstandsschaltungen. Normgerechtes technisches Zeichnen.
Bereich Grundlagen des Maschinenbaus:
Grundlagen der Statik, Reibung und Dynamik. Einfache Berechnungen der Mechanik. Arten von Arbeits- und Kraftmaschinen.
Gemäß Stundentafel I.4.
Die Studierenden können in der Sicherheit und Unfallverhütung sowie im Umweltschutz
– die bei der Bearbeitung branchenüblicher Werkstoffe auftretenden Gefahren erkennen und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen anwenden;
– die Gefahren des elektrischen Stromes erkennen und Vorschriften und Konzepte des Elektroschutzes anwenden;
– die Möglichkeiten der Abfallvermeidung und die vorschriftsmäßige Abfallentsorgung umsetzen.
Sicherheit und Unfallverhütung:
Gefahren der Werkstoffbearbeitung, Gefahren des elektrischen Stromes, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen.
Abfallentsorgung:
Recycling und gesetzeskonforme Entsorgung von Problemstoffen, die in der Werkstätte anfallen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
– die Eigenschaften von Werkstoffen des Fachgebiets nutzen und diese bearbeiten;
– Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen;
– lösbare und nichtlösbare Werkstoffverbindungen herstellen.
– IT-Systeme aus Standardkomponenten zusammenbauen und in Betrieb nehmen;
– Konfigurationen mittels Systemsoftware durchführen.
– die Grundbausteine der Elektrotechnik und Elektronik und deren Funktionsweise benennen;
– einfache Messaufbauten herstellen und Messungen durchführen.
– Grundschaltungen der Haustechnik aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen.
Bereich Werkstoffbearbeitung und Verbindungstechnik:
Grundlagen der mechanischen Fertigung (Grundlegende Arbeitsmethoden der Werkstoffbearbeitung). Fertigung von Werkstücken (Herstellung einfacher Werkstücke mit konventionellen Werkzeugmaschinen und Geräten).
Verbindungen (Herstellen stoffschlüssiger und lösbarer Verbindungen). Kunststoffbearbeitung und Kunststoffverbindungen (Fachspezifischer Gehäusebau).
Bereich IT-Hardware:
Hardware-Konfiguration (Aufbau eines Standard-IT-Systems aus einzelnen Komponenten. Inbetriebnahme des Systems und Konfiguration mittels Systemsoftware).
Bereich Elektronik und Messtechnik:
Bauteilkunde (Elektrische Eigenschaften von Widerstand und Diode. Sicherheitsgerechte Strom-, Spannungs- und Widerstandsmessung mit Multimetern. Durchgangsprüfung).
Bereich Installations- und Steuerungstechnik:
Schutztechnik (Grundlagen), Grundschaltungen der Haustechnik (Licht- und Steckdosenstromkreise).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
– die möglichen Gefahren beim Messen einschätzen und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen anwenden.
– Grundschaltungen der Steuerungstechnik aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;
– einfache Steueraufgaben programmieren.
– die Verbindungstechniken der Elektrotechnik praktisch anwenden;
– Wohnungsverteiler konfektionieren;
– Elektr. Maschinen und Geräte instandhalten und warten;
– elektrische Systeme nach sicherheitstechnischen Vorschriften zusammenbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Elektronik und Messtechnik:
Elektrische Eigenschaften von Spule und Kondensator. Einfache gemischte Schaltungen (Aufbau und Inbetriebnahme).
Bereich Installations- und Steuerungstechnik:
Schutztechnik (Schutzmaßnahmen und -geräte), Grundschaltungen der Steuerungstechnik (Relais- und Schutzschaltungen, Motorschutz), Realisierung von einfachen Steueraufgaben.
Bereich Elektrogerätebau:
Verbindungstechniken der Elektrotechnik, Verteilerbau, Systemaufbau und Inbetriebnahme, Wartung und Instandhaltung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
– Wirkungsweise, Einsatzbereiche und Regelverhalten konventioneller Energieerzeugungsanlagen bewerten;
– Kraftwerksleistungen ermitteln;
– für elektrotechnische Details von Kraftwerken Lösungskonzepte erarbeiten.
– die Bedeutung und Methoden der Leistungsbereitstellung, des Energie- und Leistungsmanagements und der Energiespeicherung erklären;
– die Aufgabenbereiche lokaler, regionaler und überregionaler Netze angeben;
– die Regelungsmöglichkeiten der Energieflüsse der verschiedenen Netzebenen erklären.
Bereich Konventionelle Energieerzeugung:
Konventionelle Energieerzeugungsanlagen (Lastzustände, Eigenbedarfsanlagen, Regelverhalten; zB Wasserkraftwerke, Dampfkraftwerke mit unterschiedlicher Wärmeerzeugung, Gasturbinenkraftwerke, Kraft- Wärme-Kopplung, Kombi-Kraftwerke).
Bereich Elektrische Energiesysteme:
Netzebenen und Netztopologien (Smart und Super Grids, Transport-, Übertragungs- und Verteilnetze auf AC und DC Basis).
Energie- und Leistungsmanagement (Spitzenlastmanagement, Lastausgleich, Wirk- und Blindleistungsregelung). Energiespeicher (Leistungsvermögen, Verfügbarkeit).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
– das Betriebsverhalten von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie beschreiben;
– Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie planen und überprüfen.
Anlagen mit erneuerbaren Energien (Eigenschaften und Betrieb; zB Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen, solarthermische Anlagen, Kleinwasserkraftwerke, Biomasseanlagen, geothermische Anlagen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
– Schaltwerke nach den Grundlagen der Automatentheorie entwerfen.
– vermaschte Regelkreise beschreiben;
– Algorithmen für digitale Regler erstellen;
– Modelle zur Beschreibung und Simulation von dynamischen Systemen entwickeln;
– Regler und Regelkreise optimieren;
– fortgeschrittene Regelungskonzepte auslegen und einsetzen.
Bereich Digitaltechnik:
Entwurf und Aufbau von Automaten (Zustandsübergangsdiagramm).
Bereich Regelungstechnik:
Reglerentwurf (Optimierung, Gütekriterien). Modellbildung und Simulation (Linearisierung. Vermaschte Regelkreise). Digitale Regler (Algorithmen erstellen. Fortgeschrittene Regelungskonzepte, zB Fuzzy-Regler).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
– geeignete Messmethoden zur Erfassung von EMV-Größen auswählen;
– Methoden zur Objekterkennung in Automatisierungssystemen einsetzen.
– Busanbindungen für Automatisierungssysteme planen.
Bereich Messtechnik:
EMV-Messtechnik (Messmethoden). Sensorik (Objekterkennung).
Bereich Steuerungs- und Leittechnik:
Automatisierungsebenen und eingesetzte Bussysteme (anforderungsgerechte Auswahl von Bussystemen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
– die Bauarten beschreiben und verstehen die Wirkungsweise sowie das Betriebsverhalten von Asynchron-/Synchron-Sondermaschinen und deren Vor- und Nachteile;
– können zu einem Motor den passenden Stromrichter konfigurieren und parametrieren und das Zusammenwirken analysieren;
– können unsymmetrische Belastungsfälle von Drehstrom-Transformatoren analysieren und Transformatoren für den Parallelbetrieb auswählen;
– die Netzrückwirkungen und Leistungsverhältnisse von Stromrichtern verstehen;
– die Richtlinien für die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) wiedergeben.
Drehstromtransformatoren (Parallelbetrieb; Unsymmetrische Belastung). Gleichstrommaschine (Vierquadrantenbetrieb; Universalmotor, EK-Motor). Asynchronmaschine (Einphasenmotor, Linearmotor, Servomotor; Asynchrongeneratoren). Synchronmaschine (Schrittmotor, Reluktanzmotor, Servomotor).
Netzrückwirkungen. Elektromagnetische Verträglichkeit. Frequenzumrichter (Pulsungsarten, Modulationsverfahren; Servoumrichter). Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen bei Stromrichterspeisung. Dynamischer Betrieb (Beschleunigen; Bremsen; Lastwechsel; Reversieren; Positionieren).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
– elektrische Antriebe auslegen und projektieren;
– das dynamische Verhalten von elektrischen Antriebssystemen analysieren.
Servo- und Positionierantriebe. Energieeffizienz von Antriebssystemen (Effizienzklassen; Energierückgewinnung).
Analyse von periodischen nichtsinusförmigen Spannungen und Strömen (Fourier-Analyse; Kennwerte – Mittelwert, Effektivwert, THD). Leistungen verzerrter Wechselstromgrößen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
– Schaltungen der Leistungselektronik sowie zur Stromversorgung entwerfen;
– Schutzbeschaltungen für elektronische Bauelemente erklären.
Leistungselektronik (Ansteuerschaltungen; Schutzbeschaltungen).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
– Eigenschaften und Anwendungen von Übertragungsmedien beschreiben;
– Multiplex-Verfahren erklären und anwenden;
– optoelektronische Schaltungen beschreiben und anwenden.
Leitungstheorie (Anwendungen). Multiplexverfahren. Optische Signalübertragung (Empfangsschaltungen; Sendeschaltungen). Übertragungstechniken (leitungsgebundene Übertragungstechniken; leitungsungebundene Übertragungstechniken; Übertragungsmedien).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
– Bussysteme konzipieren und implementieren;
– Signalverläufe und Protokolle an Schnittstellen und Bussen analysieren und Fehlerzustände beheben.
– Netzwerkkomponenten konfigurieren und in Betrieb nehmen;
– Netzwerkdienste konfigurieren und anwenden.
– bestehende Datenbankapplikationen analysieren und erweitern;
– Datenbankapplikationen entwickeln und anwenden;
– dynamische Webapplikationen entwickeln.
Bereich Bussysteme:
Feldbussysteme, Industrial Ethernet (Auswahl, Parametrierung, Inbetriebnahme). Zugriffsverfahren, Busprotokolle (Signalverläufe, Analyse).
Bereich Netzwerktechnik:
Konfigurieren von Netzwerkkomponenten (VLAN, Router). Netzwerkdienste (Implementierung, Konfigurierung). Security (DOS, Intrusion Detection).
Bereich Prozessdatentechnik:
Datenbankprogrammierung (Relationen). Webbasierte Programmierung (dynamische Webseiten, Skriptsprache).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
– Methoden der Interprozesskommunikation beschreiben.
– anwenderspezifische Applikationen in Tabellenkalkulationen entwickeln;
– Aufgabenstellungen objektorientiert umsetzen.
– Maßnahmen zum Schutz kritischer Komponenten einsetzen;
– Methoden zum Datenaustausch zwischen Applikationen anwenden;
– virtualisierte Systeme einrichten.
Bereich Embedded Systems:
Interprozesskommunikation (Synchronisierung, Datenaustausch, Datenkonsistenz).
Bereich Programmierung:
Anwendung objektorientierter Programmierung. Tabellenkalkulation (Makros, Anwendungssprache).
Bereich Verteilte Systeme:
Ausfallsicherheit, Verfügbarkeit (Redundanz, Fehlertoleranz). Client-Server-Systeme (Implementierung, Konfigurierung, Anwendung). Datenaustausch zwischen Applikationen (Open Connectivity – Konfiguration, Einsatz). Virtualisierung (Erstellung).
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||||
| tungs- | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | |||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | III/III | |
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I | |
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I | |
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 5 | 5 | 4 | 4 | 22 | I | |
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III | |
| 6. | Angewandte Informatik | 2 | - | - | - | - | 2 | I | |
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | 4 | II | |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||
| 1. | Erneuerbare Energietechnologien | - | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | I | |
| 2. | Technische Mechanik und Berechnung | - | 3 | 2 | - | - | 5 | I | |
| 3. | Maschinen und Anlagen | - | - | 1 | 2 | 2 | 5 | I | |
| 4. | Automatisierungstechnik | - | - | - | - | 2 | 2 | I | |
| 5. | Ökologie und Ökonomie | - | 2 | 2 | 6 | 6 | 16 | I | |
| 6. | Computerunterstützte Projektentwicklung 4 | - | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | I | |
| 7. | Laboratorium | - | 3 | 3 | 5 | 5 | 16 | I | |
| 8. | Werkstättenlaboratorium | - | 3 | 3 | - | - | 6 | III | |
| Pflichtgegenstände des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes | - | 6 | 6 | 9 | 7 | 28 | |||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 35 | 35 | 39 | 39 | 171 | |||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| Pflichtgegenstände der schulautonomen | Semester | pflich- | |||||||
| Ausbildungsschwerpunkte | tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | |||
| B.1 | Energiesysteme | ||||||||
| 1. | Energiesysteme | - | 4 | 3 | 2 | 2 | 11 | I | |
| 2. | Erneuerbare Energietechnologien – Vertiefung | - | 1 | 1 | 3 | 1 | 6 | I | |
| 3. | Personalmanagement 4 | - | 1 | 2 | - | 2 | 5 | III | |
| 4. | Energiewirtschaft | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |
| 5. | Digital- und Steuerungstechnik | - | - | - | 2 | - | 2 | I | |
| B.2 | Energieeffizienz | ||||||||
| 1. | Erneuerbare Energietechnologien –Energieeffizienz | - | - | 1 | 3 | 3 | 7 | I | |
| 2. | Automatisierungstechnik | - | 1 | 1 | 2 | - | 4 | I | |
| 3. | Baukonstruktion | - | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | |
| 4. | Informatik und fachspezifische Informationstechnik 4 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung | |||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | |||||||
| tungs- | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | |||
| D. | Freigegenstände | ||||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | 2 | I | |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | 2 | I | |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |
| 4. | Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | - | 4 | III | |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | - | 2 | - | 2 | III | |
| 6. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |
| 7. | Technische Dokumentation | 2 | - | - | - | - | 2 | III | |
| E. | Förderunterricht 5 | ||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||
__________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||
__________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||||||||||||
| tungs- | |||||||||||||||||
| 1. | |||||||||||||||||
___________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||||
_______________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen Aufbaulehrgangs bzw. Kollegs für Berufstätige für Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit, können ingenieurmäßige sowie studien- und analyseorientierte Tätigkeiten in den erweiterten Feldern der Elektrotechnik, nämlich „Erneuerbare Energietechnologien“ und „Automatisierungstechnik“, und in den erweiterten Feldern des Maschinenbaus, nämlich „Technische Mechanik und Berechnung“ und „Maschinen und Anlagen“ sowie im Feld „Ökologie und Ökonomie“ ausführen.
Grundsätzlich stehen die Planung, Entwicklung, Realisierung, Inbetriebnahme und Wartung von Gebäuden hinsichtlich Energieeffizienz, Umwelt und Nachhaltigkeit, und die Planung von Anlagen der Erneuerbaren Energien sowie die Erstellung von Studien und Szenarien zur Energieeffizienz, Umwelt und Nachhaltigkeit im Mittelpunkt.
Absolventinnen und Absolventen des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes „Energiesysteme“ sind darüber hinaus befähigt, ingenieurmäßige sowie studien- und analyseorientierte Tätigkeiten im Bereich „Energiewirtschaft“ auszuführen. Sie haben außerdem besonders vertiefte Kenntnisse im Bereich „Erneuerbare Energietechnologien“ und „Energiesysteme“, speziell auf dem Gebiet der elektrischen Energietechnik.
Absolventinnen und Absolventen des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes „Energieeffizienz“ können ingenieurmäßige sowie studien- und analyseorientierte Tätigkeiten in den erweiterten Feldern der Bautechnik, nämlich „Baukonstruktion“, und in den erweiterten Feldern der Informatik und fachspezifischen Informationstechnik ausführen.
In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten allgemeinen und berufsbezogenen Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. Kollegs für Berufstätige für Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit im Besonderen
– ein fundiertes Wissen über den Aufbau und die Wirkungsweise elektrotechnischer und maschinenbautechnischer Systeme, das sie im Theorieunterricht und im begleitenden Praxisunterricht in den Feldern „Energiesysteme“, „Automatisierungstechnik“, „Technische Mechanik und Berechnung“, „Maschinen und Anlagen“, „Informatik“ und „Erneuerbare Energietechnologien“ erworben haben;
– ein solides Verständnis der Wechselwirkung technischer Systeme untereinander als auch deren Wechselwirkung mit sozioökonomischen, nachhaltigen Aspekten, das durch inhaltliche und organisatorische Vernetzung der Felder „Energiesysteme“, „Automatisierungstechnik“, „Technische Mechanik und Berechnung“ und „Maschinen und Anlagen“, „Informatik“, „Erneuerbare Energietechnologien“ und „Ökologie und Ökonomie“ vermittelt wird;
– ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsfeldern, das sie durch praktische Arbeiten in Werkstätten, Laboratorien sowie durch computergestützte Projektentwicklung, praxisbezogene Projektarbeiten und betriebliche Pflichtpraktika erworben haben;
– ein solides Wissen über Betriebswirtschaft und Unternehmensführung im Bereich Planung und Produktion von Anlagen für Energieeffizienz, Umwelt und Nachhaltigkeit mit erneuerbaren Energietechnologien, sowie den rechtlichen Aspekten für den Betrieb der errichteten Anlagen, das sie im Theorieunterricht in Ökologie und Ökonomieerworben haben;
– kommunikative Kompetenzen, die auch die Fachterminologie und die im Fachgebiet verwendeten Kommunikations- und Präsentationsformen einschließen und die in den Unterrichtsgegenständen „Deutsch“ und „Englisch“ vermittelt werden;
– unternehmerische Kompetenzen, die betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse, Wissen und Erfahrungen im Projektmanagement sowie Managementkenntnisse einschließen und die in den projektorientierten Fachgegenständen „Werkstätte und Produktionstechnik“, „Laboratorium“ und „Computergestützte Projektentwicklung“ sowie im Unterrichtsgegenstand „Wirtschaft und Recht“ vermittelt werden.
Die Absolventinnen und Absolventen Aufbaulehrgangs bzw. Kollegs für Berufstätige für Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit können
– elektrotechnische, maschinenbauliche und bautechnische Anlagen und Gebäude, speziell jene der erneuerbaren Energien in Bezug auf Energieeffizienz, Umwelt und Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung von Kundenvorgaben, Normen und Vorschriften spezifizieren;
– Anlagen zur umweltgerechten Erzeugung, Verteilung und Anwendung sowohl elektrischer Energie, als auch von Wärme und Kälte, planen und errichten;
– elektro-, maschinenbau- und bautechnische Anlagen unter Verwendung facheinschlägiger Softwarewerkzeuge für Entwurf, Konstruktion, Analyse und Simulation entwickeln;
– elektro-, maschinenbau- und bautechnische Systeme betreiben, Fehlfunktionen feststellen und Störungen unter Einsatz geeigneter Mess-, Prüf- und Diagnoseverfahren beheben;
– Studien zu Energieszenarien und Nachhaltigkeitsstrategien erstellen, vergleichen und analysieren;
– Arbeitsabläufe und Projekte durch sachgerechte Entscheidungen planen, steuern und überwachen;
– Daten über Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;
– sich in den für Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Umwelt und Nachhaltigkeit relevanten Bereichen selbstständig weiterbilden;
– in Englisch kommunizieren sowie deutsch- und englischsprachige Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren.
Die Absolventinnen und Absolventen des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes „Energiesysteme“ besitzen darüber hinaus
– ein fundiertes Wissen über den Aufbau und die Wirkungsweise elektrotechnischer und maschinenbautechnischer Systeme, das sie im Theorieunterricht und im begleitenden Praxisunterricht im Bereich „Energiesysteme“ erworben haben, insbesondere Kenntnisse auf den Gebieten elektrischer Maschinen, Transformatoren und den Prinzipien des Netzbetriebs insbesondere den Anforderungen an moderne Energieerzeugung, verteilung und speicherung;
– ein fundiertes Wissen in den Bereichen Photovoltaik, Biomasseanlagen, Wind- und Wasserkraftanlagen sowie Kraft-Wärme-Kopplung, das sie im Theorieunterricht und im begleitenden Praxisunterricht im Modul „Erneuerbare Energietechnologien – Vertiefung“ erworben haben;
– vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Teamentwicklung, Kommunikation und Präsentation sowie Personalführung, das sie im Modul „Personalmanagement“ erworben haben;
– ökologische und volkswirtschaftliche Kenntnisse im Zusammenhang mit Erneuerbaren Energien, die sie im Modul „Energiewirtschaft“ erworben haben.
Absolventinnen und Absolventen des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes „Energieeffizienz“ besitzen darüber hinaus
– ein fundiertes Wissen über den Aufbau und die Wirkungsweise bautechnischer Systeme, das sie im Theorieunterricht und im begleitenden Praxisunterricht in den Feldern „Baukonstruktion“ und „Erneuerbare Energietechnologien – Energieeffizienz“ erworben haben.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Zahlen und Maße
– die reellen Zahlen als Maßzahlen physikalischer Größen verstehen;
– Maßzahlen zwischen verschiedenen Einheiten umrechnen, Vielfache und Teile von Einheiten mit den entsprechenden Zehnerpotenzen darstellen und Formeln des Fachgebietes numerisch auswerten;
– komplexe Zahlen addieren, subtrahieren, multiplizieren, dividieren und potenzieren sowie die Ergebnisse in der Gaußschen Zahlenebene interpretieren.
Bereich Algebra und Geometrie
– Terme mit reellen und komplexen Größen vereinfachen;
– Formeln aus dem Fachgebiet nach vorgegebenen Größen umformen und Gleichungen durch Äquivalenzumformungen lösen;
– Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck als Seitenverhältnisse interpretieren, die entsprechenden Werte zu vorgegebenen Winkeln bestimmen und in facheinschlägigen Aufgabenstellungen anwenden.
Bereich Zahlen und Maße:
Reelle Zahlen (Vielfache und Teile von Einheiten). Komplexe Zahlen (Addition, Subtraktion, Multiplikation, Division, Potenzieren; Polarkoordinaten). Rechnen mit Zahlen und Größen (Umrechnung von Maßeinheiten).
Bereich Algebra und Geometrie:
Rechnen mit Gleichungen (Reell- und komplexwertige Terme, Formelumwandlung; Äquivalenzumformungen). Elementare Geometrie und Trigonometrie (Sätze im rechtwinkeligen Dreieck).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– den Begriff der Funktion und der Umkehrfunktion erklären;
– die Eigenschaften von Funktionen beschreiben und an Beispielen veranschaulichen;
– die Gleichungen und Eigenschaften der elementaren Grundfunktionen beschreiben.
Bereich Analysis
– die elementaren Grundfunktionen differenzieren;
– die Berechnung von bestimmten Integralen mit Hilfe von Stammfunktionen anhand des Flächeninhaltsproblems veranschaulichen;
– die in Natur und Technik auftretenden Änderungsraten mit dem Differentialquotienten darstellen;
– die Bedeutung von Differentialen verstehen und die Differential- und Integralrechnung zur Veranschaulichung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Funktionsbegriff, Definitions- und Wertemenge; lineare Funktion, direkte und indirekte Proportionalität.
Quadratische Funktion, Potenzfunktionen, Logarithmusfunktion, Exponentialfunktion, trigonometrische Funktionen.
Eigenschaften von Funktionen: Nullstellen, Monotonie; Begriff der Umkehrfunktion.
Bereich Analysis:
Differentialrechnung, Integralrechnung: Ausgewählte Anwendungen aus Natur und Technik.
„Ethik“ und „Wirtschaft und Recht“.
Siehe Anlage 1.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Zahlen und Maße
– die reellen Zahlen als Maßzahlen physikalischer Größen verstehen;
– Maßzahlen zwischen verschiedenen Einheiten umrechnen, Vielfache und Teile von Einheiten mit den entsprechenden Zehnerpotenzen darstellen und Formeln des Fachgebietes numerisch auswerten;
– komplexe Zahlen addieren, subtrahieren, multiplizieren, dividieren und potenzieren sowie die Ergebnisse in der Gaußschen Zahlenebene interpretieren.
Bereich Algebra und Geometrie
– Terme mit reellen und komplexen Größen vereinfachen;
– Formeln aus dem Fachgebiet nach vorgegebenen Größen umformen und Gleichungen durch Äquivalenzumformungen lösen;
– Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck als Seitenverhältnisse interpretieren, die entsprechenden Werte zu vorgegebenen Winkeln bestimmen und in facheinschlägigen Aufgabenstellungen anwenden.
Bereich Zahlen und Maße:
Reelle Zahlen (Vielfache und Teile von Einheiten). Komplexe Zahlen (Addition, Subtraktion, Multiplikation, Division, Potenzieren; Polarkoordinaten). Rechnen mit Zahlen und Größen (Umrechnung von Maßeinheiten).
Bereich Algebra und Geometrie:
Rechnen mit Gleichungen (Reell- und komplexwertige Terme, Formelumwandlung; Äquivalenzumformungen). Elementare Geometrie und Trigonometrie (Sätze im rechtwinkeligen Dreieck).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– den Begriff der Funktion und der Umkehrfunktion erklären;
– die Eigenschaften von Funktionen beschreiben und an Beispielen veranschaulichen;
– die Gleichungen und Eigenschaften der elementaren Grundfunktionen beschreiben.
Bereich Analysis
– die elementaren Grundfunktionen differenzieren;
– die Berechnung von bestimmten Integralen mit Hilfe von Stammfunktionen anhand des Flächeninhaltsproblems veranschaulichen;
– die in Natur und Technik auftretenden Änderungsraten mit dem Differentialquotienten darstellen;
– die Bedeutung von Differentialen verstehen und die Differential- und Integralrechnung zur Veranschaulichung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Funktionsbegriff, Definitions- und Wertemenge; lineare Funktion, direkte und indirekte Proportionalität.
Quadratische Funktion, Potenzfunktionen, Logarithmusfunktion, Exponentialfunktion, trigonometrische Funktionen.
Eigenschaften von Funktionen: Nullstellen, Monotonie; Begriff der Umkehrfunktion.
Bereich Analysis:
Differentialrechnung, Integralrechnung: Ausgewählte Anwendungen aus Natur und Technik.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Photovoltaik
– den Einfluss des Sonnenstandes auf die Leistung der Solarzelle untersuchen;
– die Auswirkungen solarer Einstrahlung auf die Solarzelle darstellen;
– die verschiedenen Herstellverfahren von Solarzellen beschreiben;
– die Typen von Solarzellen beschreiben;
– das Betriebsverhalten von Solarzellen interpretieren;
– Photovoltaikprojekte von der technischen Projektierung über die Bewertung der Wirtschaftlichkeit bis hin zum Genehmigungsverfahren mit Hilfe geeigneter Computerunterstützung planen;
– geeignete Montagearten auswählen.
Bereich Biomasseanlagen
– Herkunft, Verarbeitung, Zusammensetzung und Anwendung biogener Brennstoffe analysieren und beschreiben;
– die Komponenten und Anlagen zur Wärmebereitstellung sowohl in dezentralen Kleinanlagen, als auch im größeren Leistungsbereich zur Energieversorgung von Gemeinden auslegen und bewerten;
– das Betriebsverhalten von Biomasseanlagen zur Wärmebereitstellung interpretieren und vor allem hinsichtlich deren Emissionsverhalten analysieren und bewerten;
– die Arten der Wärmeverteilsysteme von Biomasseanlagen analysieren und bewerten;
– Gesamtsysteme zur Wärmeversorgung aus technoökonomischer Sicht analysieren und bewerten.
Bereich Photovoltaik:
Sonneneinstrahlung (Jahreszeitlicher Verlauf, Einstrahlung auf geneigte Flächen, Potenziale und Nutzung); Solarzelle (Physik der Solarzelle, Herstellverfahren, Typen von Solarzellen, Kennlinien und Betriebsverhalten); Module; Autarke und netzgekoppelte Photovoltaikanlagen (Komponenten, Anlagenkonzepte, Betriebsverhalten, Technisch-wirtschaftliche Kennzahlen); Anlagenplanung und dimensionierung (Kosten, Umwelteffekte, behördliches Bewilligungsverfahren; Montage, Betrieb).
Bereich Biomasseanlagen:
Energieträger Biomasse (Arten und Zusammensetzung biogener Brennstoffe, Potentiale, Qualitätsmerkmale).
Verbrennungsrechnung (Luft-, Rauchgaszusammensetzung, Emissionen).
Feuerungsanlagentypen für Biomasse (Kleinfeuerungsanlagen, mittelgroße- und industrielle Anlagen).
Emissionsmindernde Maßnahmen (Rauchgasreinigung und Wärmerückgewinnung); Wärmeverteilung und hydraulische Systeme; Funktionsweise und Betrieb (Hauptregelkreise, monovalenter und bivalenter Betrieb, Kaskaden); Technologiebewertung (techno-ökonomische Kennzahlen, Wirkungs- und Nutzungsgrad).
Biogasanlagen (Grundlagen der Vergärungstechnik, Hauptkomponenten und Verfahren, Aufbereitung von Biogas, rechtliche Rahmenbedingungen).
Förderungen von Biomasseanlagen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Energieeffizientes Bauen
– die bauphysikalischen Grundbegriffe benennen;
– die wesentlichen Komponenten des Gebäudeaufbaus und ihre Funktion beschreiben;
– Wärme- und Kältebedarf, sowie Heiz- und Kühllast von Gebäuden berechnen und analysieren
– einen Energieausweis für Gebäude erstellen;
– die Prinzipien des solaren Bauens und des Solar Coolings erklären.
Bereich Solarthermische Anlagen
– die verschiedenen Kollektortypen und ihre Unterschiede beschreiben;
– Kollektoren für konkrete Aufgabenstellungen auswählen;
– die Aufgabe aller Komponenten einer Solaranlage erklären;
– die verschiedenen Anlagenkonzepte und ihre Einsatzgebiete beschreiben;
– Solaranlagen für die Schwimmbadheizung, Warmwasserbereitung und Teilsolarer Raumheizung mit Hilfe geeigneter Computerunterstützung planen und dimensionieren.
Bereich Energieeffizientes Bauen:
Physiologische Grundlagen der Behaglichkeit; Wärmebedarf eines Gebäudes; Energieausweis; Niedrigenergie- und Passivhauskonzept; Grundlagen solaren Bauens; Wirtschaftlichkeit; Solar Cooling; Aspekte des Energieverbrauchs; Gebäudeklima.
Bereich Solarthermische Anlagen:
Thermische Nutzung der Solarenergie; Kollektorbauarten; Speicher; Regelkonzepte; sonstige Komponenten des Solarkreislaufs; Anlagenkonzepte; Anlagenprojektierung (Schwimmbadheizung, Warmwasserbereitung und Teilsolarer Raumheizung); Wirtschaftlichkeit; Förderungen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Kraft-Wärme-Kopplung
– die Anwendungsmöglichkeiten der Kraft-Wärme-Kopplung benennen;
– die Hauptkomponenten und Anlagen zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung / Energieumwandlungstechnologien auslegen und bewerten;
– Konzepte von dezentralen Kleinanlagen und im großtechnischen Maßstab zur zentralen Energieversorgung erstellen und analysieren;
– Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung aus techno-ökonomischer Sicht analysieren und bewerten.
Bereich Wasserkraftanlagen
– spezifische physikalische Grundgesetze auf die Wasserkraftnutzung anwenden;
– Aufbau und Komponenten von Wasserkraftanlagen benennen;
– verschiedene Bauarten von Wasserkraftwerken und deren Einsatz benennen.
Bereich Kraft-Wärme-Kopplung:
Einsatzbereiche von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen; Energieumwandlungsprozesse der KWK Anwendungen; Konzepte von dezentralen KWK Anlagen (Blockheizkraftwerke) zur Versorgung von Gewerbe, Industrie und Wohngebäuden; Konzepte von zentralen KWK Anlagen zur Versorgung von Gemeinden und Städten; Technologiebewertung (technisch-wirtschaftliche Kennzahlen, Sensibilitätsanalyse) von KWK Anlagen; Förderungen.
Bereich Wasserkraftanlagen:
Hydrologische und hydraulische Grundlagen; Potenzial; Nutzung; Wehranlagen; Wasserfassung und Abwehr von Wasserinhaltsstoffen; Triebwasserwege; Verschlussorgane.
Turbinen.
Laufkraftwerke; Speicher- und Pumpspeicherkraftwerke; Kleinstkraftwerke; elektrotechnische Ausrüstung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Windkraftanlagen
– die Einflussfaktoren auf die Windgeschwindigkeit in Bodennähe benennen;
– die Leistung der Windkraftanlage in Abhängigkeit der Windparameter untersuchen;
– die mechanischen und elektrischen Komponenten einer Windkraftanlage beschreiben;
– verschiedene Regelkonzepte miteinander vergleichen;
– verschiedene Anlagenkonzepte vergleichen.
Bereich Geothermie und Wärmepumpenanlagen
– die Nutzung geothermischer Energie in Kraftwerken benennen;
– die Funktion einer Wärmepumpenanlage beschreiben;
– geeignete Wärmepumpenanlagenkonzepte in Abhängigkeit der Umgebungsbedingungen auswählen.
Bereich Windkraftanlagen:
Windklimatologie; Wind in Bodennähe; Potenziale und Nutzung; mechanischer und elektrischer Aufbau einer Windkraftanlage; Pitch- und Stallregelung; Anlagenkonzepte.
Bereich Geothermie und Wärmepumpenanlagen:
Geothermische Systeme. Kraftwerke (Hot-Dry-Rockverfahren; ORC- und Kalinaprozess). Wärmepumpen (Funktion; Aufbau; Wärmequellen; Auswahl und Dimensionierung der Anlagenkomponenten; Planung von Wärmepumpenanlagen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Wärmeübertragung
– die Grundgesetze, die die unterschiedlichen Arten der Wärmeübertragung beschreiben, verstehen;
– die unterschiedlichen Arten der Wärmeübertragung berechnen.
Bereich Thermodynamik
– die Grundgesetze der Thermodynamik, der Kreisprozesse und die auftretenden Energieumsätze benennen;
– für vorgegebene Zustandsänderungen die Werte der Zustands- und Prozessgrößen, sowie den Wirkungsgrad von Kreisprozessen berechnen.
Bereich Wärmeübertragung:
Wärmeleitung; Konvektion; Wärmedurchgang; Wärmestrahlung.
Bereich Thermodynamik:
Ideale Gasgleichung; Zustandsgrößen und Zustandsänderungen; Zustandsdiagramme; Hauptsätze; Kreisprozesse; Zustandsdiagramme; Wasserdampf.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Hydromechanik
– die Grundsätze der Hydrostatik und Hydrodynamik benennen;
– die Energiebilanz in Rohrleitungen und hydraulischen Strömungsmaschinen berechnen.
Bereich Hydromechanik:
Hydrostatischer Druck; hydraulische Kraft- und Wegübersetzung; Auftrieb; Kontinuitätsgleichung; Bernoulli-Gleichung; Berechnung von Druckverlusten.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Arbeitsmaschinen
– die Arbeitsweise und den Aufbau von Arbeitsmaschinen erklären;
– Arbeitsmaschinen für Anlagen auslegen und auswählen;
– die Energieeffizienz von Maschinen und Anlagen beurteilen.
Bereich Arbeitsmaschinen:
Modellgesetze; Kennzahlen; Kennfelder; Betriebsverhalten; Aufbau; konstruktive Ausführung und Berechnung von Pumpen, Gebläsen und Verdichtern.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Energie und Umwelt
– Aufbau und Funktion von Anlagen zur Energieumwandlung und deren Auswirkungen auf die Umwelt beschreiben.
Bereich Energie und Umwelt:
Kraftwerke (Funktionsweise und Berechnung von Dampfkraftwerken und Pumpenanlagen; Kombi-Anlagen; Gasturbinenkraftwerke; Müllheizkraftwerke; Kernkraftwerke; solarthermische Kraftwerke).
Anlagentechnik (Wasser-Dampfkreislauf; Kesselbau; Feuerungssysteme; Wirbelschichttechnik; Kondensation; Bauarten von Kühlanlagen thermischer Kraftwerke und von Kühltürmen).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Kraftmaschinen
– Arbeitsweise und Aufbau von Kraftmaschinen beschreiben;
– Kraftmaschinen für Anlagen auswählen und auslegen;
– Energieeffizienz von Maschinen und Anlagen beurteilen.
Bereich Kraftmaschinen:
Modellgesetze; Kennzahlen; Kennfelder; Betriebsverhalten; Aufbau; konstruktive Ausführung und Berechnung von Dampfturbinen, Gasturbinen und Verbrennungskraftmaschinen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Regelungstechnik
– die Arbeitsweise analoger und digitaler Regler erklären;
– Regelkreise für unterschiedliche Aufgaben parametrieren und in Betrieb nehmen;
– die Komponenten eines Regelkreises erklären.
Bereich Regelungstechnik:
Grundbegriffe (Regelkreis; Sprungantwort; Größen; Blockschaltbild). Regelkreiselemente (Beschreibung im Zeit- und Frequenzbereich). Regelungskonzepte (Stetige und unstetige Regler; digitale Regler). Reglerparametrierung (Stabilität; Anwendung industrieller Regelkreise).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement
– Projektabläufe analysieren und steuern;
– Pflichtenhefte erstellen;
– Zeit-, Ressourcen- und Personalpläne erstellen;
– Projektcontrolling und Projektdokumentation durchführen.
Bereich Projektmanagement:
Projektorganisation:
Definition, Ablauf, Struktur, Zeitmanagement, Personalplanung, Ressourcenplanung, Controlling, Dokumentation.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Anlagenbauspezifische Betriebswirtschaft
– die Instrumente zur Steuerung eines Unternehmens mit Hilfe von Kennzahlen benennen;
– die Kenntnisse aus dem Rechnungswesen durch Übungen an einem ERP-System anwenden;
– die Kostenverläufe im Anlagenbau beschreiben;
– die Wirtschaftlichkeit von Anlagen analysieren und bewerten.
Bereich Marketing
– die grundlegenden Konzepte der vier Einflussgrößen: Produkt, Preis, Promotion, Distributionskanäle beschreiben;
– die Umwelteinflussgrößen aus dem größeren wirtschaftlichen Umfeld benennen, sie bewerten und in Konzepte einbauen;
– die Ansätze der Marktsegmentierung in ausgewählten und für die Gesamtausbildung relevanten Fallbeispielen anwenden.
Bereich Anlagenbauspezifische Betriebswirtschaft:
Kennzahlen zur Unternehmenssteuerung; Buchhaltung mit praktischen Übungen an einem ERP-System; Kostenverläufe im Anlagenbau mit Auftragscontrolling.
Wirtschaftlichkeitsrechnung (Statische und dynamische Verfahren).
Bereich Marketing:
Marketing-Kennzahlen; externes und unmittelbares Unternehmensumfeld; Produkt; Preis; Promotion; Distribution.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Anlagenrecht
– die Prinzipien und die Strukturen der österreichischen und europäischen Rechtsordnung erläutern;
– die Relevanz von Rechtsnormen für Betriebe und Anlagen beschreiben;
– aktuelle Rechtsnormen auffinden und interpretieren;
– Bescheide interpretieren und ausgewählte Prüfpflichten für Anlagen erklären.
Bereich Naturwissenschaften, Umwelt und Gesellschaft
– Stoffkreisläufe der Ökosphäre und die wesentlichen Parameter der Umweltbewertung beschreiben;
– die grundsätzlichen Funktionsweisen von Ökosystemen beschreiben anthropogene Einflüsse den Verursachern zuordnen sowie Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen nennen und einschätzen;
– zu aktuellen Themen aus unterschiedlichen Medien problemspezifische Informationen beschaffen, ihre sachliche Richtigkeit hinterfragen und in geeigneter Form darstellen;
– die Konsequenzen von naturwissenschaftlichen Ergebnissen in Bezug auf Nachhaltigkeit und persönliche sowie gesellschaftliche Verantwortung abschätzen, Schlussfolgerungen für ihr Handeln daraus ziehen und dies auch darstellen und begründen.
Bereich Unternehmensführung und Energiecontracting
– die wesentlichsten Risiken und deren Management im Anlagenbau benennen;
– das österreichische Exportförderungssystem und deren Finanzierungsinstrumente beschreiben;
– Energiecontractingprojekte durchführen.
Bereich Anlagenrecht:
Rechtsgrundlagen; Betriebsanlagenrecht in der Gewerbeordnung; Abfallrecht; Wasserrecht; einschlägige europäische Richtlinien.
Bereich Naturwissenschaften, Umwelt und Gesellschaft:
Ökosystemlehre (Funktionsweisen von Ökosystemen und ihren Komponenten; biogeochemische Kreisläufe; Life Cycle Costing (LCC) Bewertung).
Humanökologie (Wechselbeziehung Technik – Umwelt – Gesellschaft; gesellschaftliche Entwicklungen; Veränderungen der Umwelt durch den Menschen; Biodiversität; Klima; Kulturlandschaft; globaler Umweltschutz; Nachhaltigkeitskonzepte und –kriterien).
Bewertung (Ökobilanzen; Nachhaltigkeitsbewertung; Technikfolgenabschätzung).
Bereich Unternehmensführung und Energiecontracting:
Unternehmensführung (Businessplan; Change Management; Risikomanagement; Exportförderung und Finanzierung; Joint Ventures).
Energiecontracting (Grob- und Feinanalyse; Ausschreibungen; technische Maßnahmen; Konsortien; Bankgarantien).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Energiewirtschaft
– den Energiebedarf und das Energieangebot weltweit, auf europäischer Ebene und in Österreich beschreiben;
– die zeitliche Entwicklung und Struktur der Energieflüsse (sektorale Zusammensetzung) in Österreich beschreiben;
– Szenarien der zukünftigen Energieversorgung beschreiben;
– die energiewirtschaftliche Organisation der Energieversorgung Österreichs beschreiben;
– die Mechanismen des Zertifikat-Handels (zB CO 2 ) beschreiben;
– die führenden Institutionen zur Erstellung von Energiestrategien und Energieprognosen benennen.
Bereich Elektrizitätswirtschaft
– die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen und Marktregeln der Elektrizitätswirtschaft im europäischen und österreichischen Umfeld beschreiben;
– die Grundlagen der Tarifgestaltung beschreiben;
– die gültigen Einspeise- bzw. Bezugsbedingungen und Tarife bei der Projektierung und Planung von Anlagen und Verbrauchern berücksichtigen;
– das österreichische Ökostrom-Fördermodell erklären und andere Ökostrom-Fördersysteme sowie deren Vor- und Nachteile beschreiben;
– die rechtlichen Grundlagen der Stromkennzeichnung und die Umsetzung mittels Stromnachweisen beschreiben.
Bereich Qualitätsmanagement
– die Prinzipien der nationalen und internationalen Normung erklären;
– den umfassenden Begriff der Qualität beschreiben diesen im betrieblich-organisatorischen Umfeld anwenden;
– die gesetzlichen Rahmenbedingungen bei Leistungsstörungen (Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung) erklären;
– ausgewählte Methoden des Qualitätsmanagements benennen;
– Managementsysteme aus dem Bereich Umwelt und Arbeitssicherheit benennen.
Bereich Energiewirtschaft:
Energiesituation (Energieverbrauch; sektorale Zusammensetzung; Energiesparpotenziale; fossile Energiereserven; technische Potenziale der Erneuerbaren Energien; nachhaltiges Ressourcenmanagement).
Organisation der österreichischen und europäischen Energiewirtschaft; Energiemärkte – Elektrizität, Öl, Gas, Wasserstoff, Wasser; CO2-Handel; Institutionen zur Erstellung von Energieprognosen; vollsolare Energieversorgung.
Bereich Elektrizitätswirtschaft:
Strommärkte; Marktorganisation; Bilanzgruppen; Tarifgestaltung. Einspeisebedingungen (Marktliberalisierung; Strom als Ware). Sozioökonomische Auswirkungen von Gesetzen und Verordnungen (Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz; Ökostromgesetz).
Ökostrom-Fördermodelle und deren Umsetzung; aktuelle Entwicklungen innerhalb der EU; Rahmenbedingungen und wichtigsten Akteure innerhalb der Ökostrom-Förderung in Österreich.
Grundlagen der Stromkennzeichnung; Bedeutung von Herkunfts- bzw. Stromnachweisen.
Bereich Qualitätsmanagement:
Normung; ISO 9001 und verwandte Normen; Aufbau und Struktur von Managementsystemen; Leistungsstörungen; ISO 14001; EMAS-Verordnung.
Kompetenzmodule 1 bis 4:
Die Studierenden können im
Bereich Baugruppengestaltung, Normen und CAD
– normgerechte Zeichnungen der Fachrichtungen Elektrotechnik, Maschinenbau und Bautechnik lesen;
– Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen sowie technische Bauteile und Baugruppen normgerecht darstellen;
– technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und konstruieren;
– in Tabellenkalkulationsprogrammen Berechnungen durchführen und Diagramme erstellen;
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen;
– können einfache Konstruktionen hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen.
Bereich Konstruktionssystematik
– die Methoden des Innovationsprozesses verstehen und die Aspekte der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigen;
– technische Projekt- und Produktdokumentationen erstellen;
– ein Pflichtenheft erstellen.
Bereich Projektmanagement
– eigene Projekte nach den Methoden des Projektmanagements abwickeln;
– unterschiedliche Projektorganisationen beschreiben;
– auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren und Leitungsaufgaben übernehmen;
– den Beitrag anderer Projektbeteiligter und den eigenen Beitrag analysieren;
– Maßnahmen zur eigenen Leistungsentwicklung im Projekt treffen.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen
– unter Berücksichtigung grundlegender Gesetze der Elektrotechnik geeignete Methoden zur Lösung von technischen Aufgabenstellungen auswählen.
Bereich Niederspannungstechnik
– geeignete Schutzeinrichtungen und Betriebsmittel auswählen und einsetzen.
Bereich Steuerungs- und Leittechnik
– die Komponenten der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik einer Anlage an Hand eines R I-Fließbildes zuordnen.
Bereich Energieeffizientes Bauen
– Pläne normgerecht in verschiedenen Maßstäben darstellen;
– Pläne lesen, analysieren und beurteilen;
– geeignete Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung des thermischen Zustandes eines Gebäudes erstellen und auf ein Projekt umlegen;
– die Anforderungen an einen Energieausweis für ein Gebäude beschreiben.
Bereich Solarthermische Anlagen
– Solaranlagen für die Schwimmbadheizung, Warmwasserbereitung und teilsolare Raumheizung mit Hilfe geeigneter Computerunterstützung planen und dimensionieren.
Bereich Photovoltaik
– Photovoltaikprojekte von der technischen Projektierung über die Bewertung der Wirtschaftlichkeit bis hin zum Genehmigungsverfahren mit Hilfe geeigneter Computerunterstützung projektieren.
Bereich Biomasseanlagen
– Systeme zur Wärmeversorgung aus techno-ökonomischer Sicht analysieren und bewerten.
Bereich Kraft-Wärme-Kopplung
– Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung aus techno-ökonomischer Sicht analysieren und bewerten.
Bereich Technologie der Wind- und Wasserkraftanlagen
– verschiedene Anlagenkonzepte von Windkraftanlagen vergleichen;
– den Aufbau und die Komponenten von Wasserkraftwerken beschreiben.
Bereich Betrieb von Wind- und Wasserkraftanlagen
– auf Grundlage behördlicher Auflagen und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen Standorte für Windkraftanlagen bewerten;
– die verschiedenen Bauarten von Wasserkraftwerken und deren energiewirtschaftlichen Einsatz beschreiben.
Bereich Geothermie und Wärmepumpenanlagen
– geeignete Wärmepumpenanlagenkonzepte in Abhängigkeit der Umgebungsbedingungen auswählen.
Bereich Naturwissenschaften, Umwelt und Gesellschaft
– die Konsequenzen von naturwissenschaftlichen Ergebnissen in Bezug auf Nachhaltigkeit und persönliche sowie gesellschaftliche Verantwortung abschätzen, Schlussfolgerungen für ihr Handeln daraus ziehen und dies auch darstellen und begründen.
Bereich Anlagenbauspezifische Betriebswirtschaft
– die Wirtschaftlichkeit von Anlagen analysieren und bewerten;
– Anlagen energietechnisch simulieren.
Bereich Unternehmensführung und Energiecontracting
– die Vorgehensweise beim Abschluss von Contractingverträgen beschreiben.
Bereich Energiewirtschaft
– die Mechanismen des CO2-Handels beschreiben;
– Szenarien der zukünftigen Energieversorgung beschreiben.
Bereich Elektrizitätswirtschaft
– die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen und Marktregeln der Elektrizitätswirtschaft im europäischen und österreichischen Umfeld erklären.
Bereich Qualitätsmanagement
– den umfassenden Begriff der Qualität erklären und diesen im betrieblich-organisatorischen Umfeld anwenden;
– Managementsysteme aus den Themenkreisen Umwelt und Arbeitssicherheit benennen.
Projektmanagement:
Projektorganisation mit Projektmanagementtools (Definition, Ablauf und Struktur, Controlling, Dokumentation); Aufgaben der Projektleitung und Maßnahmen der Projektsteuerung; Maßnahmen der Personalentwicklung; Gegenstandsübergreifende Projekte zu den Modulen des Feldes Erneuerbare Energietechnologien.
Konstruktionssystematik:
Kostenabschätzung; Präsentation; Erstellung von Projektunterlagen und technischen Dokumentationen; Einführung in 3D und BIM (Building Information Modeling) unterstütztes Konstruieren; Erstellen von Gebäudestrukturen und 3D-Darstellung.
Gegenstandsübergreifende Projekte und Studien aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen; energietechnische Simulation von Gebäuden; Erstellen von computeruntersten Gebäudesimulationen unter realistischen Bedingungen (Sonnenverlauf und Beschattung).
Kompetenzmodule 1 bis 4:
Die Studierenden können im
Bereich Laborbetrieb
– die Gefahr beim Umgang mit rotierenden Maschinen abschätzen;
– mit der Gefahr bei rotierenden Maschinen sicher umgehen;
– die Gefahr beim Umgang mit hohen Spannungen und großen Strömen abschätzen;
– mit der Gefahr bei hohen Spannungen und Strömen sicher umgehen;
– geeignete Messgeräte auswählen und bedienen;
– Messschaltungen aufbauen und in Betrieb nehmen;
– Messungen effizient und sicherheitsbewusst durchführen;
– Messungen händisch und mit Computerunterstützung durchführen und die Messwerte protokollieren;
– Messungen auswerten und Protokolle verfassen;
– normgerechte Diagramme anfertigen;
– geeignete Prüfverfahren für Werk- und Hilfsstoffe auswählen und an entsprechenden Mess- und Prüfgeräten fachgerecht durchführen.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen
– die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik benennen;
– unter Berücksichtigung grundlegender Gesetze der Elektrotechnik geeignete Methoden zur Lösung von technischen Aufgabenstellungen auswählen.
Bereich Niederspannungstechnik
– geeignete Schutzeinrichtungen und Betriebsmittel auswählen und einsetzen;
– Schutz- und Erdungseinrichtungen bemessen.
Bereich Elektrische Energiesysteme
– die physikalischen und chemischen Methoden zur Speicherung elektrischer Energie erklären.
Bereich Messtechnik
– Messschaltungen mit geeigneten Messgeräten aufbauen, parametrieren und in Betrieb nehmen.
Bereich Digitaltechnik
– das Verhalten von Logikschaltungen analysieren und eventuell vorhandene Fehler erkennen.
Bereich Steuerungs- und Leittechnik
– Software für steuerungstechnische Aufgabenstellungen erstellen.
Bereich Regelungstechnik
– das dynamische Verhalten von Regelkreisen analysieren.
Bereich Elektromagnetismus
– magnetische Größen messen und auswerten;
– die Anwendung und Ausnutzung magnetischer Felder in elektrischen Maschinen und Geräten beschreiben.
Bereich Transformatoren, Motoren und Generatoren
– Schaltgruppen des Transformators anwenden;
– die Kennlinien von Gleichstrom-, Asynchron- und Synchronmaschinen bewerten und interpretieren;
– das Zusammenwirken von Last und Generatoren in Insel- und Verbundnetzen interpretieren.
Bereich Angewandte Leistungselektronik
– die Spannungs- und Stromverläufe von einfachen leistungselektronischen Schaltungen analysieren.
Bereich Elektrische Antriebssysteme
– den stationären Betrieb von elektrischen Antriebssystemen analysieren.
Bereich Grundlagen des Maschinenbaus
– einfache hydraulische Systeme analysieren;
– Messungen an Maschinen und Anlagen durchführen und die Ergebnisse interpretieren.
Bereich Bauelemente
– anhand von Datenblättern Bauelemente auswählen;
– Bauelemente für elektronische Schaltungen dimensionieren.
Bereich Digitale Grundschaltungen
– Schaltungen mit programmierbarer Logik entwerfen und einsetzen.
Bereich Energieeffizientes Bauen
– Luftdichtigkeitsmessungen durchführen und auswerten;
– Thermografiemessungen durchführen und auswerten;
– energetische Simulationen von Gebäuden erstellen.
Bereich Solarthermische Anlagen
– die Kennlinien von Kollektoren interpretieren.
Bereich Photovoltaik
– das Betriebsverhalten von Solarzellen interpretieren.
Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu den angeführten Bereichen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstättenlaboratorium“ sowie unter besonderer Berücksichtigung der in der Praxis auftretenden Spannungen und Ströme.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstättenbetrieb
– die Gefahr beim Umgang mit rotierenden Maschinen verstehen und sicher damit umgehen;
– die Gefahr beim Umgang mit hohen Spannungen und großen Strömen verstehen und sicher damit umgehen;
– die facheinschlägigen Sicherheits- und Unfallvorschriften anwenden;
– Funktion und Anwendung einfacher elektrotechnischer, elektronischer, mechanischer und bautechnischer Standardkomponenten beschreiben;
– Werkzeuge, konventionelle und programmgesteuerte Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und facheinschlägige Werkstoffe bearbeiten;
– Arbeitsberichte und technische Dokumentationen erstellen;
– team- und projektorientiert und ressourcenschonend handeln und arbeiten;
– Metallgehäuse unter Anwendung von Biege-, Stanz-, Press- und Nietwerkzeugen anfertigen;
– thermische Verbindungen unter Anwendung verschiedener Verfahrenstechniken und unterschiedlicher Materialien herstellen;
– unterschiedliche Kunststoffe manuell und maschinell verarbeiten;
– Schalt- und Installationspläne lesen, erstellen und umsetzen;
– Fehler in Schaltungen erkennen und beheben;
Bereich Erneuerbare Energietechnologien
– Anlagen für erneuerbare Energie errichten, in Betrieb nehmen und in bestehende Systeme integrieren.
Bereich Automatisierungstechnik
– Messungen durchführen, analysieren und protokollieren;
– speicherprogrammierbare Steuerungssysteme in Betrieb nehmen und testen.
Bereich Technische Mechanik
– einfache hydraulische System aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Maschinen und Anlagen
– Anlagen der erneuerbaren Energie aufbauen, warten und in Betrieb nehmen.
Bereich Baukonstruktion
– bauphysikalische Aufgabenstellungen lösen;
– bauphysikalische Messungen durchführen, Ergebnisse interpretieren und dokumentieren.
Erneuerbare Energien:
Aufbau, Inbetriebnahme und Überprüfung von erneuerbaren Energiesystemen; Autarke Energiesysteme und Anlagen; Planung; Inbetriebnahme; Fehleranalyse; Auswertung und Dokumentation; Elektromobilität.
Steuerungstechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Überprüfung von Steuerungen.
CNC-Technik:
Programmierung und Fertigung mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen.
Bauphysik:
Messungen an Baukörpern und Baukonstruktion.
Gemäß Stundentafel I.2.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnische Grundlagen
– die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik erklären und sie auf elektrische Schaltungen anwenden;
– das Verhalten elektrischer Schaltungen in Gleich- und Wechselstromkreisen beschreiben und begründen.
Bereich Leistungselektronik
– den Aufbau und die Kennlinien von Bauelementen der industriellen Elektronik und der Leistungselektronik beschreiben und verstehen;
– den Aufbau, die Kennlinien und Funktionsweise von leistungselektronischen Bauelementen beschreiben;
– die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von leistungselektronischen Schaltungen verstehen.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen:
Gleichstromtechnik (Größen und Gesetze; Stromleitung; Leistung, Arbeit, Wirkungsgrad, Leistungsanpassung; Berechnung von linearen Netzwerken mittels einfacher Methoden; temperaturabhängige Widerstände).
Wechselstromtechnik (Elemente des Wechselstromkreises – Widerstand, Induktivität, Kapazität; Wechselstromnetzwerke; Zeigerdiagramme; Leistungsbegriffe.
Bereich Leistungselektronik:
Leistungselektronik (Bauelemente, Schaltverhalten; Grundfunktionen von Stromrichtern – Gleichrichten, Wechselrichten, Umrichten; Ungesteuerte Gleichrichter).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Installationstechnik
– die Einhaltung der Normen und Vorschriften beurteilen;
– geeignete Methoden des Personen- und Anlagenschutzes auswählen und einsetzen;
– Leitungen auf Strombelastbarkeit und Spannungsabfall entsprechend den gültigen Normen und Vorschriften bemessen und beurteilen;
– die Komponenten einer Blitzschutzanlage benennen und auswählen.
Bereich Installationstechnik:
Grundzüge des Elektrotechnikgesetzes (ETG) und der technischen Anschlussbedingungen mit Erläuterung der einzelnen Vorschriften (TAEV), Stand und Regeln der Technik, Netzsysteme, Schutzarten, Schutzpyramide, Leitungsschutz, Erdung, Blitzschutz, Haus- und Gewerbeinstallation.
Gemäß Stundentafel I.2.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Messtechnik
– die Prinzipien und Einsatzbereiche der Messtechnik beschreiben;
– können Funktion und Einsatzbereiche geeigneter Messgeräte für elektrische Größen erklären;
– können Messschaltungen mit geeigneten Messgeräten aufbauen, parametrieren und in Betrieb nehmen;
– können Messergebnisse auswerten und umwandeln.
Bereich Messtechnik:
Grundbegriffe (Messprinzipien; Messabweichung; Auflösung; Empfindlichkeit; Messbereichserweiterung; Statistik; Kennwerte von Wechselgrößen).
Messung elektrischer Größen (Widerstand; Impedanz; Strom; Spannung; Frequenz; Phasenwinkel; Leistung; Arbeit).
Analoge und digitale Messgeräte (Multimeter; Aufbau und Kenngrößen; Oszilloskop; Aufbau und Kenngrößen; Funktionsweise).
Messverstärker (Kenngrößen; Messwandler).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Sensoren
– Sensoren beschreiben, auswählen und einsetzen;
– Funktion und Einsatzbereiche geeigneter Messgeräte für nichtelektrische Größen erklären;
– Messergebnisse auswerten, umwandeln und computerunterstützt weiterverarbeiten.
Bereich Sensoren:
Sensorik (Messkette; Normsignale; Messung nichtelektrischer Größen). Computerunterstützte Messtechnik (Hard- und Software).
Gemäß Stundentafel I.2.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– die im Fachgebiet gebräuchlichsten Werkstoffe und ihre Eigenschaften benennen.
Bereich Mechanik
– die im Fachgebiet gebräuchlichsten Maschinen beschreiben;
– die mechanisch-technischen Grundlagen verfahrenstechnischer Prozesse erklären;
– einfache Berechnungen durchführen;
– die einschlägigen Vorschriften und Normen benennen.
Bereich Werkstoffkunde:
Werkstoffe in der Elektrotechnik (Eisen, Metalle, Nichtmetalle – Isolierstoffe, Kunststoffe). Spanende und spanlose Formgebung.
Verbindungstechnik (Lösbare Verbindungen, nicht lösbare Verbindungen, bedingt lösbare Verbindungen).
Bereich Mechanik:
Grundlagen der Mechanik (Statik – einfache Kraftsysteme, Drehmoment, Gleichgewichtsbedingungen, Reibung; Kinetik – Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad bei geradliniger und drehender Bewegung, Trägheit, Energiesatz, Impulssatz, Drallsatz; einfache mechanische Berechnungen).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Festigkeitslehre
– die grundlegenden Zusammenhänge von Verformungen und Spannungen verstehen;
– Bauteile hinsichtlich Grenzspannung und Grenzverformung dimensionieren;
– in einfachen Beanspruchungsfällen die Verformung berechnen.
Bereich Festigkeitslehre:
Festigkeitslehre (Beanspruchungsarten; einfache Festigkeitsberechnungen). Maschinenelemente (Wellen, Lager, Getriebe, Tragkonstruktionen).
Gemäß Stundentafel I.2.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Betriebsinformatik
– die IT-Infrastruktur nutzen;
– das Zusammenwirken von Hard- und Software erklären;
– Leistungsmerkmale beurteilen sowie Hard- und Software auswählen;
– auf elektronischem Wege kommunizieren, Informationen beschaffen und publizieren.
Bereich Grundlagen der Betriebsinformatik:
Computerarbeitsplatz (Arbeitsumgebung; Fachbegriffe; Rechnerarchitektur; Betriebssysteme; Dienstprogramme). Internet (Informationsbeschaffung und Kommunikation; Sicherheitsaspekte). Hardware (Hardware-Komponenten und ihr Zusammenwirken; Leistungsmerkmale).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Bürosoftware
– Bürosoftware anwenden und Schriftverkehr abwickeln;
– Präsentationen erstellen;
– Berechnungen und Auswertungen durchführen.
Bereich Bürosoftware:
Bürosoftware (Textverarbeitung; Tabellenkalkulation, Diagrammerstellung, Automatisierung mit Hilfe von Makros). Präsentationsprogramm (Grundlagen; gestalterische Grundelemente; Layout).
Gemäß Stundentafel I.2.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Niederspannungstechnik
– Elektroinstallationspläne erstellen;
– Geeignete Schutz- und Schaltgeräte für verschiedene Niederspannungsanlagen auswählen;
– Mit Hilfe von Industriesoftware Verteilerpläne erstellen und auswerten.
Bereich Baugruppengestaltung, Normen und CAD
– normgerechte Zeichnungen der Fachrichtungen Elektrotechnik, Maschinenbau und Bautechnik lesen;
– Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren zwei und dreidimensional lösen;
– technische Bauteile und Baugruppen normgerecht darstellen;
– technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und konstruieren.
Bereich Dreidimensionales Konstruieren
– mithilfe eines geeigneten Zeichenprogrammes ein dreidimensionales Objekt aufbauen;
– dreidimensionale Bauteile neu erstellen und in Bauteilfamilien zusammenführen;
– einfache Renderings des Objektes erstellen;
– aus den dreidimensionalen Datensätzen zweidimensionale Datensätze auswerten.
Bereich Projektorientiertes Modellieren (BIM- Building Information Modeling)
– die Zusammenhänge des projektorientierten Arbeitens erkennen;
– die Vorteile der digitalen Industrialisierung erkennen (Industrie 4.0);
– Projekte über Schnittstellen an Dritte weitergeben;
– Dateien im IFC Format oder ähnlichen Schnittstellenformaten in andere Programme überführen;
– Auswertungen anhand von Gebäudebauteilen erstellen.
Gegenstandsübergreifende Projekte und Studien aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen.
Einführung in Industriesoftware zur Projektentwicklung auf dem Gebiet der Elektroinstallationstechnik.
Konstruktionssystematik:
Einführung in 3D und BIM (Building Information Modeling) unterstütztes Konstruieren; Erstellen von Gebäudestrukturen und 3D-Darstellung.
Einführung in eine computerunterstützte, dreidimensionale Darstellung von Gebäuden und Objekten.
Erstellung eines dreidimensionalen Gebäudemodels mit Hilfe eines BIM-orientierten Zeichenprogrammes.
Überführung der Gebäudedaten bzw. des Gebäudemodels, durch verschiedene Programmschnittstellen (zB IFC), in andere Programme zur Weiterbearbeitung.
Gemäß Stundentafel I.2.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstättenbetrieb
– die im Fachgebiet verwendeten Werkzeuge, Geräte und Einrichtungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einsetzen und handhaben;
– facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen und die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren;
– die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften und umweltrelevante Bestimmungen benennen und beachten;
– die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Komponenten, Werk- und Hilfsstoffe benennen;
– unterschiedliche Kunststoffe manuell und maschinell verarbeiten;
– Schalt- und Installationspläne lesen, erstellen und umsetzen;
– Prototypen mit elektronischen und elektrischen Komponenten herstellen;
– Fehler in Schaltungen erkennen und beheben;
– Messungen durchführen, analysieren und protokollieren;
– Schütz- und Relaissteuerungen nach Schaltplänen aufbauen, verdrahten und auf Funktion überprüfen;
– mechatronische Systeme aufbauen, in Betrieb nehmen und Fehler analysieren sowie beheben;
– speicherprogrammierbare Steuerungssysteme in Betrieb nehmen und testen;
Bereich Werkstättenbetrieb:
Gruppenübergreifende Einführung in den Werkstättenbetrieb, die Werkstättenordnung, allgemeine Unfallverhütung; Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen; Führung von Aufzeichnungen und Arbeitsprotokollen.
Manuelle Fertigkeiten der Werkstoffbearbeitung; grundlegende maschinelle Bearbeitung facheinschlägiger Werkstoffe; Umsetzung einfacher Werkzeichnungen; Messen.
Verarbeitung thermoplastischer Halbzeuge und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe; Schweiß-, Gießharz- und Klebetechnik; Oberflächenbehandlung.
Aktuelle Verbindungstechniken in der Elektrotechnik und der Elektronik; Bauformen und Kennzeichnung von elektrischen und elektronischen Bauelementen; Aufbau einfacher Schaltungen; Strom- und Spannungsmessung an elektrischen Komponenten.
Aufbau, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung einfacher Elektroinstallationen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen; Messungen an elektrischen Verbrauchern.
Rechnerunterstützte Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung; Arbeitsaufträge; Vor- und Nachkalkulation; Werkstattzeichnungen; Beschaffungswesen; Führung praxisüblicher Dateien; Lagerhaltung.
Aufbau und Inbetriebnahme von elektronischen Schaltungen; Leiterplattenfertigung; Fehlersuche und –behebung. Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von Steuerungen.
Elektrische und elektronische Betriebsmittel fachgerecht einsetzen und überprüfen; Schalt- und Installationspläne lesen und umsetzen.
Konfiguration, Parametrierung, Inbetriebnahme, Optimierung und Prüfung von Antriebssystemen; Leistungselektronik.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnische Grundlagen
– die Größen und Gesetze elektrischer und magnetischer Felder beschreiben;
– das Verhalten elektrischer Schaltungen in Gleich- Wechsel- und Drehstromkreisen analysieren;
– zeitlich rasch veränderliche Vorgänge und deren Auswirkung auf elektrische Kreise interpretieren.
Bereich Betriebsumfeld elektrischer Maschinen
– die einschlägigen Vorschriften und Normen von elektrischen Maschinen und Transformatoren angeben;
– das Leistungsschild elektrischer Maschinen und Transformatoren interpretieren und auswerten.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen:
Elektrisches Feld (Größen und Gesetze, Energie und Kräfte im elektrostatischen Feld. Kapazität).
Magnetisches Feld (Magnetische Größen und Gesetze; Ferromagnetismus; Induktionsvorgänge; Induktivität; Kräfte im Magnetfeld; Magnetische Kreise).
Gleichstromtechnik (Analyse von linearen Netzwerken mittels Ersatzquellen und Transformationen). Schaltvorgänge im Gleichstromkreis.
Wechselstromtechnik (Ortskurve; Resonanz; Blindleistungskompensation).
Drehstromtechnik (Drei- und Vierleiternetze; Leistungen; Lastzustände; Blindleistungskompensation).
Bereich Betriebsumfeld elektrischer Maschinen:
Nationale und internationale Normen und Vorschriften (Bauformen und Baugrößen; Betriebsarten; Schutzarten; Wärmeklassen; Kühlarten).
Leistungsschildangaben (Transformatoren; elektrische Maschinen).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Leistungselektronik
– die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von leistungselektronischen Schaltungen verstehen.
Bereich Transformator
– das Ersatzschaltbild und das Zeigerdiagramm des Transformators anwenden;
– die Bauarten von Transformatoren beschreiben;
– die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Transformatoren verstehen.
Bereich Motoren und Generatoren
– die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Gleichstrom-, Asynchron- und Synchronmaschinen verstehen;
– die Ersatzschaltbilder von Gleichstrom-, Asynchron- und Synchronmaschinen anwenden;
– die Kennlinien von Gleichstrom-, Asynchron- und Synchronmaschinen bewerten und interpretieren;
– die Methoden zur Steuerung von Gleichstrom-, Asynchron- und Synchronmaschinen verstehen.
Bereich Leistungselektronik:
Selbstgeführte Stromrichter (Gleichstromsteller; Wechselrichter).
Bereich Transformator:
Transformator (Aufbau und Wirkungsweise eines Transformators; Bauformen; Betriebsverhalten). Ersatzschaltbilder und Zeigerdiagramme; Leerlauf, Kurzschluss; Belastung. Drehstromtransformator (Schaltzeichen; Schaltgruppen; Leistungsschild).
Bereich Motoren und Generatoren:
Gleichstrommaschine (Aufbau und Schaltungen; Betriebsverhalten von Gleichstrommaschinen). Asynchronmaschine (Drehfeld, Drehstromwicklungen; Aufbau von Ständer, Läufer und Wicklungen; Betriebsverhalten; Stromortskurve; Ersatzschaltbild; Asynchrongenerator, doppelt gespeister Asynchrongenerator; Leistungsschild).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Mittel- und Hochspannungstechnik
– die Komponenten der Verteilung der elektrischen Energie und die Funktionsweise und den Aufbau von Schaltanlagen und Schaltgeräten erklären.
Bereich Motoren und Generatoren
– die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Synchronmaschinen verstehen;
– die Ersatzschaltbilder von Synchronmaschinen anwenden;
– die Kennlinien von Synchronmaschinen bewerten und interpretieren;
– die Methoden zur Steuerung Synchronmaschinen verstehen.
Bereich Leistungselektronik
– die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von leistungselektronischen Schaltungen verstehen.
Bereich Mittel- und Hochspannungstechnik:
Aufbau; Einsatzbereiche; Kennwerte von Kabeln und Freileitungen. Prinzipien und Kennwerte von Schaltanlagen, Schaltgeräten und Schaltvorgängen.
Bereich Motoren und Generatoren:
Synchronmaschine (Aufbau und Betriebsverhalten der Vollpolmaschine – Inselbetrieb, Netzbetrieb; Synchronisation; Leistungsschild; Generatorbetrieb).
Bereich Leistungselektronik:
Netzgeführte gesteuerte Stromrichter (Mittelpunktschaltungen; Brückenschaltungen; Umkehrstromrichter. Frequenzumrichter – Spannungszwischenkreisumrichter).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrische Energiesysteme
– die physikalischen und chemischen Methoden zur Speicherung elektrischer Energie beschreiben;
– die Bedeutung und die Methoden der Leistungsbereitstellung, des Energie- und Leistungsmanagements und der Energiespeicherung beschreiben;
– die Systeme und Komponenten für Transport, Übertragung und Verteilung elektrischer Energie erklären;
– die Prinzipien des Netzbetriebes mit Frequenz-/Wirkleistungsregelung und Spannungs-/Blindleistungsregelung sowie die Aufgaben und Ziele von Regelzonen in überregionalen Verbundnetzen beschreiben;
– die Komponenten und die Funktion von Smart Grids beschreiben.
Bereich Elektrische Energiesysteme:
Verbund- und Inselbetrieb (Netztopologie; Netzregelung, ungestörter und gestörter Betrieb, dezentrale Energieeinspeisung).
Energie- und Leistungsmanagement (Spitzenlastmanagement, Lastausgleich, Wirk- und Blindleistungsregelung).
Intelligente Stromnetze (Komponenten; Auswirkungen und Gegenmaßnahmen dezentraler Einspeisung; Demand-Side- und Supply-Side-Management).
Energiespeicher (Arten, Anwendungsbereiche, Leistungsvermögen, Verfügbarkeit). Virtuelle Kraftwerke. Stromversorgung Österreichs zu100% mit Erneuerbaren Energieträgern.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Photovoltaik
– das Funktionsprinzip von Wechselrichtern erklären;
– verschiedene Wechselrichterkonzepte beschreiben;
– geeignete Wechselrichtertypen inkl. Schutzmaßnahmen auswählen;
– Konzepte für PV-Großkraftwerke beschreiben;
– Blitzschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit PV-Anlagen beschreiben und auswählen;
– verschiedene Fördermodelle beschreiben;
– projektspezifische Fördermodelle auswählen.
Bereich Photovoltaik:
Funktionsweise von Wechselrichtern, Wechselrichtertypen, Schutzmaßnahmen bei unterschiedlichen Wechselrichtertypen, Konzepte für PV-Großkraftwerke, Blitzschutz bei PV-Anlagen, Investitions- und Tarifförderung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Biomasseanlagen
– die Integration von Biomasseanlagen in rein erneuerbare Wärmeversorgungskonzepte analysieren und bewerten;
– Konzepte für Grund-, Mittel-, und Spitzenlastwärmeversorgung entwerfen und die Hauptauslegungsdaten bestimmen;
– eine Technologiebewertung des Gesamtkonzeptes in technisch-wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht durchführen.
Bereich Biomasseanlagen:
Wärmebedarfserhebung und Lastganganalyse, mathematisches Modell nach Sochinsky.
Anlagenauslegung für Biomasse-Grundlast, Mittellast, Spitzenlastkessel (Energie und Leistungsdaten); Integration von Kurz- und Langzeitwärmespeichern; Wirtschaftlichkeitsbewertung und Sensibilitätsanalyse Gesamtkonzept.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Kraft-Wärme-Kopplung
– Energieversorgungskonzepte für Strom-Wärme-Kälte Bedarf analysieren und bewerten;
– Kombinierte Verfahren der Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung entwerfen;
– eine Technologiebewertung des Gesamtkonzeptes in technisch-wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht durchführen.
Bereich Wasserkraftanlagen
– umweltrelevante und behördliche Auflagen benennen;
– grundlegende Auslegungsdaten einer Wasserkraftanlage angeben.
Bereich Kraft-Wärme-Kopplung:
Anlagentechnik der Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung (KWKK); dezentrale und zentrale KWKK Konzepte; Wirtschaftlichkeitsbewertung und Sensibilitätsanalyse; Gesamtkonzept.
Bereich Wasserkraftanlagen:
Planung von Wasserkraftanlagen; Kosten; Umwelteffekte; behördliches Bewilligungsverfahren.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Windkraftanlagen
– die für die Netzanbindung bestimmenden Parameter bewerten;
– auf Grundlage behördlicher Auflagen und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen Standorte für Windkraftanlagen bewerten;
– die Anforderungen und Auswirkungen des Netzbetriebes angeben;
– verschiedene Arten von Kleinwindkraftanlagen unterscheiden.
Bereich Windkraftanlagen:
Physik der Windenergienutzung; mechanischer Aufbau; Anlagenkonzepte; Kleinwindkraftanlagen.
Anschluss an das elektrische Netz; Kosten; Umwelteffekte; behördliches Bewilligungsverfahren; Windkraftanlagen im Netzbetrieb; Kleinwindkraftanlagen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Teamentwicklung
– Kommunikationsstrategien bewusst einsetzen;
– Teamarbeit zielorientiert planen und durchführen;
– Teamprozesse analysieren und steuern;
– das eigene Rollenverhalten in Teams analysieren;
– Feedbackfragen für Teamarbeit formulieren.
Bereich Teamentwicklung:
Kommunikationsstrukturen im Team, faire und unfaire Kommunikationsstrategien, Moderation von Teambesprechungen; Unterscheidung Gruppe/Team, vom Auftrag zum Ergebnis; Team- und Gruppenprozesse; Rollen und Positionen, Selbsterfahrung und Reflexion des eigenen Kooperationsverhaltens, Selbstbild/Fremdbild; Kriterien für Feedback, Potenzialanalyse.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Kommunikation und Präsentation
– Kommunikationssituationen und verschiedene Gesprächsarten analysieren;
– Gesprächssituationen planen, strukturieren und leiten;
– berufsspezifische Präsentationen zielgruppenorientiert durchführen;
– Präsentationen kriteriengeleitet analysieren;
– Feedback für eigene Lernprozesse nutzen.
Bereich Kommunikation und Präsentation:
Gesprächsarten; Gesprächsregeln; strukturierte Gesprächsführung, Veranstaltungsmoderation, Coachinggespräche; Konfliktarten, Methoden einer positiven Konfliktkultur.
Planung, Durchführung und Analyse von Präsentationen im Berufsfeld Erneuerbare Energien; Videoanalysen; Feedback und Umsetzungsstrategien.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Personalführung
– Selbstführung als Voraussetzung für Personalführung erkennen;
– Führungsmodelle und aufgaben beschreiben;
– Führungsstile situativ anwenden;
– Motivationsstrategien erkennen und bewerten;
– Konflikte analysieren und mit Diversität umgehen;
– Gespräche mit Mitarbeitenden durchführen.
Bereich Personalführung:
Möglichkeiten und Wirkung von Selbstführung; Führungsmodelle, Führungsaufgaben; Führungsstile; Motivationsstrategien; Konfliktmanagement, Diversität; verschiedene Formen des Mitarbeitendengesprächs.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Ökologie
– die Grundlagen der Ökologie beschreiben;
– die ökologischen Aspekte der verschiedenen Arten der Energieumwandlung erklären;
– Potentiale beschreiben und stoffspezifische Softwarepakete anwenden;
– Kreisläufe und Energiebilanzen der Erneuerbaren Energien benennen.
Bereich Ökologie:
Ökologische Kreisläufe; Nachhaltigkeit; Umweltethik.
Natürliche Potentiale; Energieverbrauch; Energiesparpotentiale; technische Potentiale der Erneuerbaren Energien; nachhaltiges Ressourcenmanagement.
Ökologische Aspekte der Energieumwandlung; Landschafts- und Umweltschutz.
Energiebereitstellung (konventionell, erneuerbar).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Energiewirtschaft
– die Spielregeln des deregulierten Marktes beschreiben;
– Vor- und Nachteile der Liberalisierung erklären;
– die wichtigsten Gesetze und Verordnungen (ElWOG, ÖSG) nennen;
– die volkswirtschaftlichen Aspekte des Einsatzes Erneuerbarer Energien erklären.
Bereich Energiewirtschaft:
Umweltrelevante Kosten; Preissituation der Energieträger; Wirtschaftlichkeitsrechnung. Organisation der österreichischen und der europäischen Energiewirtschaft.
Einführung in die Wirtschaftlichkeitsrechnung; statische Verfahren (Gewinnvergleichsrechnung, Kostenvergleichsrechnung, Rentabilitätsrechnung, Amortisationsrechnung) und dynamische Verfahren (Kapitalwertberechnung, dynamische Amortisation, interner Zinssatz).
Volkswirtschaftliche Aspekte der Erneuerbaren Energien; Energiemanagement; Märkte für Elektrizität, Öl, Gas, Wasserstoff und Wasser.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Digitaltechnik
– die grundlegenden Elemente der kombinatorischen und sequentiellen Logik benennen und deren Funktionen beschreiben;
– die Prinzipien von Zahlensystemen und Codes wiedergeben;
– Logikschaltungen entwerfen.
Bereich Steuerungs- und Leittechnik
– die Prinzipien von speicherprogrammierbaren Steuerungen und deren Komponenten erklären;
– die Komponenten der Mess-, Steuerungs- und Reglungstechnik einer Anlage an Hand eines Rohrleitungs- und Instrumenten (R I)-Fließbildes auswählen und zuordnen;
– Software für steuerungstechnische Aufgabenstellungen erstellen.
Bereich Digitaltechnik:
Boolesche Algebra; Zahlensysteme; Codes; Schaltnetze, Schaltwerke.
Bereich Steuerungs- und Leittechnik:
Aktorik (Aufbau und Einsatz elektromechanischer, pneumatischer und hydraulischer Aktoren).
Speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS)-Hardware: Aufbau und Arbeitsweise; Leistungsmerkmale und Auswahlkriterien; Ein- und Ausgabe-Beschaltung mit Dokumentation; dezentrale Peripherie; Softwareentwicklung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Niederspannungstechnik
– geeignete Methoden des Personen- und Anlagenschutzes beschreiben;
– die Einhaltung der Normen und Vorschriften überprüfen und das Verhalten der Schutzeinrichtungen analysieren.
Bereich Niederspannungstechnik:
Schutztechnik (Personen- und Leitungsschutz; Erdung; Überspannungs- und Blitzschutz). Installationstechnik (Haus- und Gewerbeinstallation). Ortsnetze (Niederspannungsverteilnetze). Kompensation (Arten; Ziele).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Energieeffizientes Bauen
– geeignete Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung des thermischen Zustandes eines Gebäudes planen und dimensionieren;
– die Anforderungen an einen Energieausweis für ein Gebäude benennen und anwenden.
Bereich Betriebsumfeld elektrischer Maschinen
– die Bauformen, die Betriebsarten, die Schutzarten und die Kühlarten elektrischer Maschinen und Transformatoren benennen;
– das Leistungsschild elektrischer Maschinen und Transformatoren interpretieren und auswerten.
Bereich Industrieller Umweltschutz
– prozessorientierte Energieverbunde und Energierecycling beschreiben und analysieren;
– Stoffstromanalysen zur Aufbereitung von sekundären Roh- und Brennstoffen angeben und bewerten.
Bereich Energieeffizientes Bauen:
Aspekte des Energieverbrauchs; Gebäudeklima.
Bereich Betriebsumfeld elektrischer Maschinen:
Bauformen und Baugrößen von elektrischen Maschinen; Betriebsarten; Schutzarten; Wärmeklassen; Kühlarten; Verluste; Kühlung.
Bereich Industrieller Umweltschutz:
Prozessorientierte Energieverbunde und Energierecycling; Stoffstromanalyse; sekundäre Roh- und Brennstoffe.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Angewandte Leistungselektronik
– die Arten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von leistungselektronischen Schaltungen benennen und beschreiben.
Bereich Wasserstofftechnologie
– Erzeugungsverfahren, Lager-, Speicher- und Transportmöglichkeiten sowie Anwendungen von Wasserstoff beschreiben;
– die Bauarten von Brennstoffzellen beschreiben.
Bereich Industrieller Umweltschutz
– Entsorgungslogistik und Recyclingnetzwerke beschreiben und analysieren;
– Komponenten für die Umwelt- und Anlagentechnik beschreiben.
Bereich Angewandte Leistungselektronik:
Grundfunktionen von Stromrichtern (Gleichrichten; Wechselrichten; Umrichten). Netzgeführte Stromrichter (Mittelpunktschaltungen; Brückenschaltungen; Umkehrstromrichter; Wechselstrom- u. Drehstromsteller). Selbstgeführte Stromrichter (Gleichstromsteller; Wechselrichter). Frequenzumrichter (Zwischenkreisumrichter – Pulsumrichter).
Bereich Wasserstofftechnologie:
Wasserstoff als Energieträger; Erzeugung; Transport und Lagerung; stationäre und mobile Anwendungen von Brennstoffzellen.
Bereich Industrieller Umweltschutz:
Entsorgungslogistik; Recyclingnetzwerke; Recyclingtechnik.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Digitaltechnik
– die grundlegenden Elemente der kombinatorischen und sequentiellen Logik benennen und deren Funktionen beschreiben;
– Entwurfsmethoden für kombinatorische und sequentielle Logik anwenden;
– die Prinzipien von Zahlensystemen und Codes wiedergeben.
Bereich Digitaltechnik:
Boolsche Algebra; Zahlensysteme; Codes. Schaltnetze, Schaltwerke, Automaten. Entwurfsmethoden (KNF, DNF, KVD, Zustandsdiagramm).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Steuerungs- und Leittechnik
– die Prinzipien von speicherprogrammierbaren Steuerungen und deren Komponenten erklären;
– verschiedene Methoden der SPS-Programmierung beschreiben und einfache Abläufe programmieren;
– die Komponenten der Mess-, Steuerungs- und Reglungstechnik einer Anlage an Hand eines Rohrleitungs- und Instrumenten (R I) – Fließbildes auswählen und zuordnen.
Bereich Steuerungs- und Leittechnik:
Aktorik (Aufbau und Einsatz elektromechanischer, pneumatischer und hydraulischer Aktoren).
Speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS) – Hardware (Aufbau und Arbeitsweise; Leistungsmerkmale und Auswahlkriterien; Ein- und Ausgabe-Beschaltung mit Dokumentation; dezentrale Peripherie).
Speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS) – Programmierung (Arten der SPS-Programmierung; einfache SPS-Programme).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Regelungstechnik
– technische Systeme regelungstechnisch beschreiben;
– regelungstechnische Strecken analysieren und berechnen.
Bereich Regelungstechnik:
Grundbegriffe (hydraulische, thermische und elektrische Strecken, Regelkreis; Sprungantwort; Größen; Blockschaltbild). Komponenten (Beschreibung im Zeit- und Frequenzbereich).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens beschreiben.
Bereich Baustoffe
– die gebräuchlichen und marktüblichen Baustoffe, deren Eigenschaften und die Grundlagen der Baustoffnormen beschreiben;
– die Verarbeitungsmethoden der Baumaterialien, deren Anwendung und Einsatzgebiete beschreiben.
Bereich Bauelemente
– geeignete Bauteile und Bausysteme benennen, analysieren und einsetzen sowie Objekte unter Verwendung der Bauteile und Bausysteme entwickeln;
– die grundlegenden bautechnischen Konstruktionsverfahren beschreiben sowie die Planungs- und Konstruktionsregeln von Bauteilen angeben.
Bereich Bauphysik
– bauphysikalische Zusammenhänge erkennen, analysieren und bewerten sowie bauphysikalische Regeln projektbezogen anwenden.
Bereich Darstellung und Planung
– normgerechte Zeichnungen von Bauteilen erstellen, Bauwerke darstellen, berechnen und dimensionieren sowie Konstruktionsdetails erkennen und erläutern.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Ressourcen; Nachhaltigkeit; Baumaterialien; Bausysteme; Tragsysteme; Bauabläufe.
Bereich Baustoffe:
Baustoffe (Ziegel, Beton, Holz, Stahl); Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren; Einsatzbereiche.
Bereich Bauelemente:
Gründungen; tragende Strukturen (Wände).
Bereich Bauphysik:
Raumklima und Behaglichkeit; physikalische und chemische Kenngrößen; bauphysikalische Grundbegriffe.
Bereich Darstellung und Planung:
Einsatz erforderlicher Hilfsmittel und Werkzeuge; normgerechte Darstellung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens beschreiben.
Bereich Baustoffe
– die gebräuchlichen und marktüblichen Baustoffe, deren Eigenschaften und die Grundlagen der Baustoffnormen beschreiben;
– die Verarbeitungsmethoden der Baumaterialien, deren Anwendung und Einsatzgebiete beschreiben.
Bereich Bauelemente
– geeignete Bauteile und Bausysteme benennen, analysieren und einsetzen sowie Objekte unter Verwendung der Bauteile und Bausysteme entwickeln;
– die grundlegenden bautechnischen Konstruktionsverfahren beschreiben sowie die Planungs- und Konstruktionsregeln von Bauteilen angeben.
Bereich Technischer Ausbau
– die Bestandteile der technischen Infrastruktur eines Objektes benennen, diese entsprechend einsetzen und die planerischen Erfordernisse definieren.
Bereich Bauphysik
– bauphysikalische Zusammenhänge erkennen, analysieren und bewerten sowie bauphysikalische Regeln projektbezogen anwenden.
Bereich Darstellung und Planung
– Konstruktionsdetails entwickeln, analysieren und bewerten;
– die baurechtlichen Vorschriften beschreiben und diese bei der Planung von Bauwerken sowie auf bestehende Objekte anwenden und erläutern.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Life Cicle Costing (LCC) Bewertung.
Bereich Baustoffe:
Dämmstoffe (synthetische, organische und anorganisch); Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren; Einsatzbereiche.
Bereich Bauelemente:
Tragende Strukturen (Decken); Holzkonstruktionen.
Bereich Technischer Ausbau:
Gebäudetechnik; Installationstechnik; nachhaltige Heizungs- und Lüftungssysteme.
Bereich Bauphysik:
Bauphysikalische Prüfmethoden; Energieeffizienz und Ökologie; Übersicht Energieausweis; Ermittlung bauphysikalisch relevanter Daten (U-Wert); Heiz- und Kühllastberechnung.
Bereich Darstellung und Planung:
Konstruktionsdetails; Ausführungsdetails.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Bauelemente
– geeignete Bauteile und Bausysteme benennen, analysieren und einsetzen sowie Objekte unter Verwendung der Bauteile und Bausysteme entwickeln;
– die grundlegenden bautechnischen Konstruktionsverfahren beschreiben sowie die Planungs- und Konstruktionsregeln von Bauteilen angeben.
Bereich Darstellung und Planung
– Konstruktionsdetails entwickeln, analysieren und bewerten;
– die baurechtlichen Vorschriften beschreiben und diese bei der Planung von Bauwerken sowie auf bestehende Objekte anwenden und erläutern.
Bereich Bauelemente:
Abschlüsse (Fenster, Türen); Sonnenschutz.
Bereich Darstellung und Planung:
Konstruktionsdetails; Ausführungsdetails.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Bauelemente
– geeignete Bauteile und Bausysteme benennen, analysieren und einsetzen sowie Objekte unter Verwendung der Bauteile und Bausysteme entwickeln;
– die grundlegenden bautechnischen Konstruktionsverfahren beschreiben sowie die Planungs- und Konstruktionsregeln von Bauteilen angeben.
Bereich Technischer Ausbau
– die Bestandteile der technischen Infrastruktur eines Objektes benennen, diese entsprechend einsetzen und die planerischen Erfordernisse definieren.
Bereich Darstellung und Planung
– Konstruktionsdetails entwickeln, analysieren und bewerten;
– die baurechtlichen Vorschriften beschreiben und diese bei der Planung von Bauwerken sowie auf bestehende Objekte anwenden und erläutern.
Bereich Bauelemente:
Fassadenstrukturen; Sanierung von Fassaden und Gebäudestrukturen.
Bereich Technischer Ausbau:
Elektro- und Regeltechnik.
Bereich Darstellung und Planung:
Konstruktionsdetails; Ausführungsdetails.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Betriebsinformatik – Grundlagen
– die IT-Infrastruktur nutzen;
– das Zusammenwirken von Hard- und Software beschreiben;
– Leistungsmerkmale beurteilen sowie Hard- und Software auswählen.
Bereich Programm- und Systementwicklung
– algorithmisch denken und daraus resultierende Lösungen in computeradäquater Weise formulieren;
– häufig verwendete Algorithmen und Datenstrukturen beschreiben und diese in ausgewählten Programmiersprachen und Programmierumgebungen implementieren;
– Programmiersprachen für prozedurale und objektorientierte Programmierung einsetzen;
– die Konzepte der objektorientierten Programmierung benennen;
– die Vorgangsweise bei der Einbindung von vorgefertigten Softwarekomponenten in einer verteilten Architektur beschreiben.
Bereich Betriebssysteme und Netzwerke
– den Aufbau und Einsatz unterschiedlicher Betriebssysteme beschreiben;
– die Komponenten eines Betriebssystems und deren Aufgaben beschreiben;
– die physikalischen und informationstechnischen Grundlagen der Netzwerktechnik beschreiben;
– unterschiedliche Netzwerksysteme und deren Komponenten, sowie ihre Tauglichkeit für verschiedene Einsatzgebiete beschreiben;
– die Grundlagen der Internettechnologien beschreiben.
Bereich Betriebsinformatik – Grundlagen:
Standardsoftware (Grundlagen; einfache Programmieraufgaben).
Grundlagen der Programmierung (Kontrollstrukturen; einfache Datentypen).
Bereich Programm- und Systementwicklung:
Algorithmus (Trennung Algorithmus – Programmierung – Codierung; schrittweise Verfeinerung; Darstellung von Algorithmen).
Systemprogramme (Interpreter; Compiler; Fehlerarten).
Modularisierung (Eingabe, Verarbeitung und Ausgabe mit den jeweiligen Übergabeparametern).
Bereich Betriebssysteme und Netzwerke:
Betriebssysteme (Aufbau und Aufgaben von Betriebssystemen; Benutzerverwaltung; Prozessverwaltung; Speicherverwaltung; Dateiverwaltung; Benutzerschnittstellen).
Netztopologien und Übertragungsmedien (Netzwerkkomponenten; Technologien und Zugriffsverfahren).
Schichtenmodelle (Aufbau; Zielsetzung und Positionierung diverser Protokolle).
Netzwerk – Betriebssysteme (Client-Server-Systeme; Peer-to-Peer Netze; Benutzerverwaltung; Ressourcenverwaltung; Authentifizierung; Netzwerkdienste).
TCP/IP Protokoll-Suite (Eigenschaften von TCP/IP; IP-Adressierung; Protokollschichten; Dienste und Applikationen).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Programm- und Systementwicklung
– algorithmisch denken und daraus resultierende Lösungen in computeradäquater Weise formulieren;
– häufig verwendete Algorithmen und Datenstrukturen beschreiben und diese in ausgewählten Programmiersprachen und Programmierumgebungen implementieren;
– Programmiersprachen für prozedurale und objektorientierte Programmierung einsetzen;
– die Konzepte der objektorientierten Programmierung benennen;
– die Vorgangsweise bei der Einbindung von vorgefertigten Softwarekomponenten in einer verteilten Architektur beschreiben.
Bereich Betriebssysteme und Netzwerke
– die physikalischen und informationstechnischen Grundlagen der Netzwerktechnik beschreiben;
– unterschiedliche Netzwerksysteme und deren Komponenten, sowie ihre Tauglichkeit für verschiedene Einsatzgebiete beschreiben;
– die Grundlagen der Internettechnologien beschreiben;
– kleinere Netzwerke installieren, konfigurieren und warten;
– Grundkonzepte des Netzwerkmanagements und der Netzwerksicherheit beschreiben;
– ein den Aufgabenstellungen eines Unternehmens adäquates Netzwerk planen, ausschreiben und in groben Zügen realisieren.
Bereich Programm- und Systementwicklung:
Programmentwicklung (Methoden des Softwareentwurfes).
Ereignisgesteuerte Programme (Programmierung mit grafischer Benutzeroberfläche; Ausnahmebedingungen; Datenströme).
Dateiverarbeitung (Ein-/Ausgabe).
Objektorientierte Programmierung – Grundlagen (Objekte; Methoden; Eigenschaften; Objektbeziehungen).
Logische Strukturierung von LANs (Konzepte und Komponenten).
WAN Technologien (Komponenten und Dienste; Konfiguration).
Bereich Betriebssysteme und Netzwerke:
Netzwerksicherheit (Aufgaben; Konzepte; Lösungen).
Datensicherheit (Sicherheits-, Authentifizierungs- und Verschlüsselungssysteme).
Internetdienste (Beschreibung; Wartung).
Netzwerkarchitektur (Örtlich verteilte Client/Server-Architekturen).
Kommunikation über öffentliche Netze (Verbindung von lokalen Netzen; Einbindung entfernter Benutzer).
Mobile Kommunikation (Konzepte; Geräte; Protokolle).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Betriebsinformatik – Grundlagen
– Präsentationen erstellen;
– die Grundlagen von Datenbanken beschreiben;
– Datenbanken nutzen.
Bereich Datenbanken und Informationssysteme
– einfache Datenbanklösungen entwerfen und realisieren;
– betriebliche Informationssysteme planen, auswählen und installieren.
Bereich Industrieinformatik
– die Hardwarearchitektur von Mikroprozessorsystemen beschreiben;
– einfache Softwaremodule für Mikroprozessorsysteme entwickeln.
Bereich Betriebsinformatik – Grundlagen:
Datenbanken (Relationale Datenbanken; Tabellen; Abfragen; Formulare; Berichte).
Multimedia (Dateiformate für Text, Bild, Ton und Video; Grundlagen der Bildbearbeitung; Gestaltung und Präsentation von Web-Dokumenten).
Datenmodelle (Grundlagen der Datenmodellierung; Darstellungsformen).
Bereich Datenbanken und Informationssysteme:
Sprachen (Datendefinition; Datenverwaltung und Datenabfrage).
Datenbanksysteme (Architektur; Sicherheit; Zuverlässigkeit).
Bereich Industrieinformatik:
Mikroprozessorsysteme (Architektur; Busse; Peripherie; Programmierung).
Echtzeitbetriebssysteme (Architektur; Multitasking; Kommunikations- und Synchronisationsmechanismen).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Datenbanken und Informationssysteme
– einfache Datenbanklösungen entwerfen und realisieren;
– betriebliche Informationssysteme planen, auswählen und installieren;
– verteilte Systeme und Dienste nützen;
– die Grundlagen des Wissensmanagements beschreiben.
Bereich Industrieinformatik
– die Struktur von Prozess- und Fertigungsleitsystemen, deren Komponenten und Vernetzungsmöglichkeiten beschreiben;
– Prozess- und Fertigungssysteme planen und implementieren.
Bereich Datenbanken und Informationssysteme:
Praktische Datenbankanwendungen (Entwicklung von DB-Programmen; Benutzerführung; Reportgenerierung; genormte DB- Schnittstellen).
Wissensmanagement (Data Mining; Data Warehouse).
Datenbank – Administration (Data-Dictionary; Benutzerverwaltung; Archivierung).
Betriebliche Informationssysteme (Architektur, Modellierung von Geschäftsprozessen; Beschreibungssichten – Daten, Funktionen, Ressourcen; Beschreibungsebenen – Fachkonzept, Datenverarbeitungskonzept, Implementierung; Teamorientierte Informationssysteme; Beschaffung.
Unternehmensexterne Prozesse (Kunden- und Lieferantenbeziehungen, zB business-to-consumer, business-to-business, eCommerce).
Elektronischer Geschäftsverkehr (Konzepte; Realisierung; Sicherheitsaspekte).
Verteilte Systeme (Aspekte örtlich verteilter Funktionen und Daten; Datenformate und Interfacing).
Bereich Industrieinformatik:
Steuerungstechnik (Vernetzte Strukturen; Programmiersprachen; Entwurfsmethoden; Dokumentation).
Informationstechnische Systeme und Komponenten für Produktion und Logistik (Prozessleitsysteme; Fertigungsleitsysteme; Architektur; Komponenten und Netzwerke).
Echtzeitkommunikation (Feldbusse; Prozessbusse; Verteilte Systeme; Quality of Service).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Solarthermische Anlagen
– die verschiedenen Kollektortypen und ihre Unterschiede beschreiben;
– Kollektoren für konkrete Aufgabenstellungen auswählen;
– die Aufgabe aller Komponenten einer Solaranlage erklären;
– die verschiedenen Anlagenkonzepte und ihre Einsatzgebiete beschreiben;
– Solaranlagen für die Schwimmbadheizung, Warmwasserbereitung und Teilsolarer Raumheizung mit Hilfe geeigneter Computerunterstützung planen und dimensionieren.
Bereich Solarthermische Anlagen:
Thermische Nutzung der Solarenergie; Kollektorbauarten; Speicher; Regelkonzepte; sonstige Komponenten des Solarkreislaufs; Anlagenkonzepte; Anlagenprojektierung (Schwimmbadheizung, Warmwasserbereitung und Teilsolarer Raumheizung); Wirtschaftlichkeit; Förderungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Energieeffizientes Bauen
– die bauphysikalischen Grundbegriffe benennen;
– die wesentlichen Komponenten des Gebäudeaufbaus und ihre Funktion beschreiben;
– Wärme- und Kältebedarf, sowie Heiz- und Kühllast von Gebäuden berechnen und analysieren;
– einen Energieausweis für Gebäude erstellen;
– die Prinzipien des solaren Bauens und des Solar Coolings erklären.
Bereich Energieeffizientes Bauen:
Physiologische Grundlagen der Behaglichkeit; Wärmebedarf eines Gebäudes; Energieausweis; Niedrigenergie- und Passivhauskonzept; Grundlagen solaren Bauens; Wirtschaftlichkeit; Solar Cooling; Aspekte des Energieverbrauchs; Gebäudeklima.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Photovoltaik
– den Einfluss des Sonnenstandes auf die Leistung der Solarzelle untersuchen;
– die Auswirkungen solarer Einstrahlung auf die Solarzelle darstellen;
– die verschiedenen Herstellverfahren von Solarzellen beschreiben;
– die Typen von Solarzellen beschreiben;
– das Betriebsverhalten von Solarzellen interpretieren;
– Photovoltaikprojekte von der technischen Projektierung über die Bewertung der Wirtschaftlichkeit bis hin zum Genehmigungsverfahren mit Hilfe geeigneter Computerunterstützung planen;
– geeignete Montagearten auswählen.
Bereich Photovoltaik:
Sonneneinstrahlung (Jahreszeitlicher Verlauf, Einstrahlung auf geneigte Flächen, Potenziale und Nutzung); Solarzelle (Physik der Solarzelle, Herstellverfahren, Typen von Solarzellen, Kennlinien und Betriebsverhalten); Module; Autarke und netzgekoppelte Photovoltaikanlagen (Komponenten, Anlagenkonzepte, Betriebsverhalten, Technisch-wirtschaftliche Kennzahlen); Anlagenplanung und –dimensionierung (Kosten, Umwelteffekte, behördliches Bewilligungsverfahren; Montage, Betrieb).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Biomasseanlagen
– Herkunft, Verarbeitung, Zusammensetzung und Anwendung biogener Brennstoffe analysieren und beschreiben;
– die Komponenten und Anlagen zur Wärmebereitstellung sowohl in dezentralen Kleinanlagen, als auch im größeren Leistungsbereich zur Energieversorgung von Gemeinden auslegen und bewerten;
– das Betriebsverhalten von Biomasseanlagen zur Wärmebereitstellung interpretieren und vor allem hinsichtlich deren Emissionsverhalten analysieren und bewerten;
– die Arten der Wärmeverteilsysteme von Biomasseanlagen analysieren und bewerten;
– Gesamtsysteme zur Wärmeversorgung aus technoökonomischer Sicht analysieren und bewerten.
Bereich Biomasseanlagen:
Energieträger Biomasse (Arten und Zusammensetzung biogener Brennstoffe, Potentiale, Qualitätsmerkmale).
Verbrennungsrechnung (Luft-, Rauchgaszusammensetzung, Emissionen).
Feuerungsanlagentypen für Biomasse (Kleinfeuerungsanlagen, mittelgroße- und industrielle Anlagen).
Emissionsmindernde Maßnahmen (Rauchgasreinigung und Wärmerückgewinnung); Wärmeverteilung und hydraulische Systeme; Funktionsweise und Betrieb (Hauptregelkreise, monovalenter und bivalenter Betrieb, Kaskaden); Technologiebewertung (techno-ökonomische Kennzahlen, Wirkungs- und Nutzungsgrad).
Biogasanlagen (Grundlagen der Vergärungstechnik, Hauptkomponenten und Verfahren, Aufbereitung von Biogas, rechtliche Rahmenbedingungen).
Förderungen von Biomasseanlagen.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Kraft-Wärme-Kopplung
– die Anwendungsmöglichkeiten der Kraft-Wärme-Kopplung benennen;
– die Hauptkomponenten und Anlagen zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung / Energieumwandlungstechnologien auslegen und bewerten;
– Konzepte von dezentralen Kleinanlagen und im großtechnischen Maßstab zur zentralen Energieversorgung erstellen und analysieren;
– Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung aus techno-ökonomischer Sicht analysieren und bewerten.
Bereich Wasserkraftanlagen
– spezifische physikalische Grundgesetze auf die Wasserkraftnutzung anwenden;
– Aufbau und Komponenten von Wasserkraftanlagen benennen;
– verschiedene Bauarten von Wasserkraftwerken und deren Einsatz benennen.
Bereich Kraft-Wärme-Kopplung:
Einsatzbereiche von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen; Energieumwandlungsprozesse der KWK Anwendungen; Konzepte von dezentralen KWK Anlagen (Blockheizkraftwerke) zur Versorgung von Gewerbe, Industrie und Wohngebäuden; Konzepte von zentralen KWK Anlagen zur Versorgung von Gemeinden und Städten; Technologiebewertung (technisch-wirtschaftliche Kennzahlen, Sensibilitätsanalyse) von KWK Anlagen; Förderungen.
Bereich Wasserkraftanlagen:
Hydrologische und hydraulische Grundlagen; Potenzial; Nutzung; Wehranlagen; Wasserfassung und Abwehr von Wasserinhaltsstoffen; Triebwasserwege; Verschlussorgane.
Turbinen.
Laufkraftwerke; Speicher- und Pumpspeicherkraftwerke; Kleinstkraftwerke; elektrotechnische Ausrüstung.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Windkraftanlagen
– die Einflussfaktoren auf die Windgeschwindigkeit in Bodennähe benennen;
– die Leistung der Windkraftanlage in Abhängigkeit der Windparameter untersuchen;
– die mechanischen und elektrischen Komponenten einer Windkraftanlage beschreiben;
– verschiedene Regelkonzepte miteinander vergleichen;
– verschiedene Anlagenkonzepte vergleichen.
Bereich Geothermie und Wärmepumpenanlagen
– die Nutzung geothermischer Energie in Kraftwerken benennen;
– die Funktion einer Wärmepumpenanlage beschreiben;
– geeignete Wärmepumpenanlagenkonzepte in Abhängigkeit der Umgebungsbedingungen auswählen.
Bereich Windkraftanlagen:
Windklimatologie; Wind in Bodennähe; Potenziale und Nutzung; mechanischer und elektrischer Aufbau einer Windkraftanlage; Pitch- und Stallregelung; Anlagenkonzepte.
Bereich Geothermie und Wärmepumpenanlagen:
Geothermische Systeme. Kraftwerke (Hot-Dry-Rockverfahren; ORC- und Kalinaprozess). Wärmepumpen (Funktion; Aufbau; Wärmequellen; Auswahl und Dimensionierung der Anlagenkomponenten; Planung von Wärmepumpenanlagen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Wärmeübertragung
– die Grundgesetze, die die unterschiedlichen Arten der Wärmeübertragung beschreiben, verstehen;
– die unterschiedlichen Arten der Wärmeübertragung berechnen.
Bereich Thermodynamik
– die Grundgesetze der Thermodynamik, der Kreisprozesse und die auftretenden Energieumsätze benennen;
– für vorgegebene Zustandsänderungen die Werte der Zustands- und Prozessgrößen, sowie den Wirkungsgrad von Kreisprozessen berechnen.
Bereich Wärmeübertragung:
Wärmeleitung; Konvektion; Wärmedurchgang; Wärmestrahlung.
Bereich Thermodynamik:
Ideale Gasgleichung; Zustandsgrößen und Zustandsänderungen; Zustandsdiagramme; Hauptsätze; Kreisprozesse; Zustandsdiagramme; Wasserdampf.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Hydromechanik
– die Grundsätze der Hydrostatik und Hydrodynamik benennen;
– die Energiebilanz in Rohrleitungen und hydraulischen Strömungsmaschinen berechnen.
Bereich Hydromechanik:
Hydrostatischer Druck; hydraulische Kraft- und Wegübersetzung; Auftrieb; Kontinuitätsgleichung; Bernoulli-Gleichung; Berechnung von Druckverlusten.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Arbeitsmaschinen
– die Arbeitsweise und den Aufbau von Arbeitsmaschinen erklären;
– Arbeitsmaschinen für Anlagen auslegen und auswählen;
– die Energieeffizienz von Maschinen und Anlagen beurteilen.
Bereich Arbeitsmaschinen:
Modellgesetze; Kennzahlen; Kennfelder; Betriebsverhalten; Aufbau; konstruktive Ausführung und Berechnung von Pumpen, Gebläsen und Verdichtern.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Energie und Umwelt
– Aufbau und Funktion von Anlagen zur Energieumwandlung und deren Auswirkungen auf die Umwelt beschreiben.
Bereich Energie und Umwelt:
Kraftwerke (Funktionsweise und Berechnung von Dampfkraftwerken und Pumpenanlagen; Kombi-Anlagen; Gasturbinenkraftwerke; Müllheizkraftwerke; Kernkraftwerke; solarthermische Kraftwerke).
Anlagentechnik (Wasser-Dampfkreislauf; Kesselbau; Feuerungssysteme; Wirbelschichttechnik; Kondensation; Bauarten von Kühlanlagen thermischer Kraftwerke und von Kühltürmen).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Kraftmaschinen
– Arbeitsweise und Aufbau von Kraftmaschinen beschreiben;
– Kraftmaschinen für Anlagen auswählen und auslegen;
– Energieeffizienz von Maschinen und Anlagen beurteilen.
Bereich Kraftmaschinen:
Modellgesetze; Kennzahlen; Kennfelder; Betriebsverhalten; Aufbau; konstruktive Ausführung und Berechnung von Dampfturbinen, Gasturbinen und Verbrennungskraftmaschinen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Regelungstechnik
– die Arbeitsweise analoger und digitaler Regler erklären;
– Regelkreise für unterschiedliche Aufgaben parametrieren und in Betrieb nehmen;
– die Komponenten eines Regelkreises erklären.
Bereich Regelungstechnik:
Grundbegriffe (Regelkreis; Sprungantwort; Größen; Blockschaltbild). Regelkreiselemente (Beschreibung im Zeit- und Frequenzbereich). Regelungskonzepte (Stetige und unstetige Regler; digitale Regler). Reglerparametrierung (Stabilität; Anwendung industrieller Regelkreise).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement
– Projektabläufe analysieren und steuern;
– Pflichtenhefte erstellen;
– Zeit-, Ressourcen- und Personalpläne erstellen;
– Projektcontrolling und Projektdokumentation durchführen.
Projektorganisation:
Definition, Ablauf, Struktur, Zeitmanagement, Personalplanung, Ressourcenplanung, Controlling, Dokumentation.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Marketing
– die grundlegenden Konzepte der vier Einflussgrößen: Produkt, Preis, Promotion, Distributionskanäle beschreiben;
– die Umwelteinflussgrößen aus dem größeren wirtschaftlichen Umfeld benennen, sie bewerten und in Konzepte einbauen;
– die Ansätze der Marktsegmentierung in ausgewählten und für die Gesamtausbildung relevanten Fallbeispielen anwenden.
Bereich Marketing:
Marketing-Kennzahlen; externes und unmittelbares Unternehmensumfeld; Produkt; Preis; Promotion; Distribution.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Naturwissenschaften, Umwelt und Gesellschaft
– Stoffkreisläufe der Ökosphäre und die wesentlichen Parameter der Umweltbewertung beschreiben;
– die grundsätzlichen Funktionsweisen von Ökosystemen beschreiben anthropogene Einflüsse den Verursachern zuordnen sowie Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen nennen und einschätzen;
– zu aktuellen Themen aus unterschiedlichen Medien problemspezifische Informationen beschaffen, ihre sachliche Richtigkeit hinterfragen und in geeigneter Form darstellen;
– die Konsequenzen von naturwissenschaftlichen Ergebnissen in Bezug auf Nachhaltigkeit und persönliche sowie gesellschaftliche Verantwortung abschätzen, Schlussfolgerungen für ihr Handeln daraus ziehen und dies auch darstellen und begründen.
Bereich Naturwissenschaften, Umwelt und Gesellschaft:
Ökosystemlehre (Funktionsweisen von Ökosystemen und ihren Komponenten; biogeochemische Kreisläufe; Life Cycle Costing (LCC) Bewertung).
Humanökologie (Wechselbeziehung Technik – Umwelt – Gesellschaft; gesellschaftliche Entwicklungen; Veränderungen der Umwelt durch den Menschen; Biodiversität; Klima; Kulturlandschaft; globaler Umweltschutz; Nachhaltigkeitskonzepte und –kriterien).
Bewertung (Ökobilanzen; Nachhaltigkeitsbewertung; Technikfolgenabschätzung).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Unternehmensführung und Energiecontracting
– die wesentlichsten Risiken und deren Management im Anlagenbau benennen;
– das österreichische Exportförderungssystem und deren Finanzierungsinstrumente beschreiben;
– Energiecontractingprojekte durchführen.
Bereich Unternehmensführung und Energiecontracting:
Unternehmensführung (Businessplan; Change Management; Risikomanagement; Exportförderung und Finanzierung; Joint Ventures).
Energiecontracting (Grob- und Feinanalyse; Ausschreibungen; technische Maßnahmen; Konsortien; Bankgarantien).
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Anlagenrecht
– die Prinzipien und die Strukturen der österreichischen und europäischen Rechtsordnung erläutern;
– die Relevanz von Rechtsnormen für Betriebe und Anlagen beschreiben;
– aktuelle Rechtsnormen auffinden und interpretieren;
– Bescheide interpretieren und ausgewählte Prüfpflichten für Anlagen erklären.
Bereich Energiewirtschaft
– den Energiebedarf und das Energieangebot weltweit, auf europäischer Ebene und in Österreich beschreiben;
– die zeitliche Entwicklung und Struktur der Energieflüsse (sektorale Zusammensetzung) in Österreich beschreiben;
– Szenarien der zukünftigen Energieversorgung beschreiben;
– die energiewirtschaftliche Organisation der Energieversorgung Österreichs beschreiben;
– die Mechanismen des Zertifikat-Handels (zB CO 2 ) beschreiben;
– die führenden Institutionen zur Erstellung von Energiestrategien und Energieprognosen benennen.
Bereich Elektrizitätswirtschaft
– die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen und Marktregeln der Elektrizitätswirtschaft im europäischen und österreichischen Umfeld beschreiben;
– die Grundlagen der Tarifgestaltung beschreiben;
– die gültigen Einspeise- bzw. Bezugsbedingungen und Tarife bei der Projektierung und Planung von Anlagen und Verbrauchern berücksichtigen;
– das österreichische Ökostrom-Fördermodell erklären und andere Ökostrom-Fördersysteme sowie deren Vor- und Nachteile beschreiben;
– die rechtlichen Grundlagen der Stromkennzeichnung und die Umsetzung mittels Stromnachweisen beschreiben.
Bereich Anlagenrecht:
Rechtsgrundlagen; Betriebsanlagenrecht in der Gewerbeordnung; Abfallrecht; Wasserrecht; einschlägige europäische Richtlinien.
Bereich Energiewirtschaft:
Energiesituation (Energieverbrauch; sektorale Zusammensetzung; Energiesparpotenziale; fossile Energiereserven; technische Potenziale der Erneuerbaren Energien; nachhaltiges Ressourcenmanagement).
Organisation der österreichischen und europäischen Energiewirtschaft; Energiemärkte (Elektrizität, Öl, Gas, Wasserstoff, Wasser); CO2-Handel; Institutionen zur Erstellung von Energieprognosen; vollsolare Energieversorgung.
Bereich Elektrizitätswirtschaft:
Strommärkte; Marktorganisation; Bilanzgruppen; Tarifgestaltung. Einspeisebedingungen (Marktliberalisierung; Strom als Ware). Sozioökonomische Auswirkungen von Gesetzen und Verordnungen: Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz; Ökostromgesetz.
Ökostrom-Fördermodelle und deren Umsetzung; aktuelle Entwicklungen innerhalb der EU; Rahmenbedingungen und wichtigsten Akteure innerhalb der Ökostrom-Förderung in Österreich.
Grundlagen der Stromkennzeichnung; Bedeutung von Herkunfts- bzw. Stromnachweisen.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Anlagenbauspezifische Betriebswirtschaft
– die Instrumente zur Steuerung eines Unternehmens mit Hilfe von Kennzahlen benennen;
– die Kenntnisse aus dem Rechnungswesen durch Übungen an einem ERP-System anwenden;
– die Kostenverläufe im Anlagenbau beschreiben;
– die Wirtschaftlichkeit von Anlagen analysieren und bewerten.
Bereich Qualitätsmanagement
– die Prinzipien der nationalen und internationalen Normung erklären;
– den umfassenden Begriff der Qualität beschreiben diesen im betrieblich-organisatorischen Umfeld anwenden;
– die gesetzlichen Rahmenbedingungen bei Leistungsstörungen (Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung) erklären;
– ausgewählte Methoden des Qualitätsmanagements benennen;
– Managementsysteme aus dem Bereich Umwelt und Arbeitssicherheit benennen.
Bereich Anlagenbauspezifische Betriebswirtschaft:
Kennzahlen zur Unternehmenssteuerung; Buchhaltung mit praktischen Übungen an einem ERP-System; Kostenverläufe im Anlagenbau mit Auftragscontrolling.
Wirtschaftlichkeitsrechnung (Statische und dynamische Verfahren).
Bereich Qualitätsmanagement:
Normung; ISO 9001 und verwandte Normen; Aufbau und Struktur von Managementsystemen; Leistungsstörungen; ISO 14001; EMAS-Verordnung.
Kompetenzmodule 1 bis 4:
Die Studierenden können im
Bereich Baugruppengestaltung, Normen und CAD
– normgerechte Zeichnungen der Fachrichtungen Elektrotechnik, Maschinenbau und Bautechnik lesen;
– Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen sowie technische Bauteile und Baugruppen normgerecht darstellen;
– technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und konstruieren;
– in Tabellenkalkulationsprogrammen Berechnungen durchführen und Diagramme erstellen;
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen;
– können einfache Konstruktionen hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen.
Bereich Konstruktionssystematik
– die Methoden des Innovationsprozesses verstehen und die Aspekte der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigen;
– technische Projekt- und Produktdokumentationen erstellen;
– ein Pflichtenheft erstellen.
Bereich Projektmanagement
– eigene Projekte nach den Methoden des Projektmanagements abwickeln;
– unterschiedliche Projektorganisationen beschreiben;
– auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren und Leitungsaufgaben übernehmen;
– den Beitrag anderer Projektbeteiligter und den eigenen Beitrag analysieren;
– Maßnahmen zur eigenen Leistungsentwicklung im Projekt treffen.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen
– unter Berücksichtigung grundlegender Gesetze der Elektrotechnik geeignete Methoden zur Lösung von technischen Aufgabenstellungen auswählen.
Bereich Niederspannungstechnik
– geeignete Schutzeinrichtungen und Betriebsmittel auswählen und einsetzen.
Bereich Steuerungs- und Leittechnik
– die Komponenten der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik einer Anlage an Hand eines R I-Fließbildes zuordnen.
Bereich Energieeffizientes Bauen
– Pläne normgerecht in verschiedenen Maßstäben darstellen;
– Pläne lesen, analysieren und beurteilen;
– geeignete Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung des thermischen Zustandes eines Gebäudes erstellen und auf ein Projekt umlegen;
– die Anforderungen an einen Energieausweis für ein Gebäude beschreiben.
Bereich Solarthermische Anlagen
– Solaranlagen für die Schwimmbadheizung, Warmwasserbereitung und teilsolare Raumheizung mit Hilfe geeigneter Computerunterstützung planen und dimensionieren.
Bereich Photovoltaik
– Photovoltaikprojekte von der technischen Projektierung über die Bewertung der Wirtschaftlichkeit bis hin zum Genehmigungsverfahren mit Hilfe geeigneter Computerunterstützung projektieren.
Bereich Biomasseanlagen
– Systeme zur Wärmeversorgung aus techno-ökonomischer Sicht analysieren und bewerten.
Bereich Kraft-Wärme-Kopplung
– Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung aus techno-ökonomischer Sicht analysieren und bewerten.
Bereich Technologie der Wind- und Wasserkraftanlagen
– verschiedene Anlagenkonzepte von Windkraftanlagen vergleichen;
– den Aufbau und die Komponenten von Wasserkraftwerken beschreiben.
Bereich Betrieb von Wind- und Wasserkraftanlagen
– auf Grundlage behördlicher Auflagen und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen Standorte für Windkraftanlagen bewerten;
– die verschiedenen Bauarten von Wasserkraftwerken und deren energiewirtschaftlichen Einsatz beschreiben.
Bereich Geothermie und Wärmepumpenanlagen
– geeignete Wärmepumpenanlagenkonzepte in Abhängigkeit der Umgebungsbedingungen auswählen.
Bereich Naturwissenschaften, Umwelt und Gesellschaft
– die Konsequenzen von naturwissenschaftlichen Ergebnissen in Bezug auf Nachhaltigkeit und persönliche sowie gesellschaftliche Verantwortung abschätzen, Schlussfolgerungen für ihr Handeln daraus ziehen und dies auch darstellen und begründen.
Bereich Anlagenbauspezifische Betriebswirtschaft
– die Wirtschaftlichkeit von Anlagen analysieren und bewerten;
– Anlagen energietechnisch simulieren.
Bereich Unternehmensführung und Energiecontracting
– die Vorgehensweise beim Abschluss von Contractingverträgen beschreiben.
Bereich Energiewirtschaft
– die Mechanismen des CO2-Handels beschreiben;
– Szenarien der zukünftigen Energieversorgung beschreiben.
Bereich Elektrizitätswirtschaft
– die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen und Marktregeln der Elektrizitätswirtschaft im europäischen und österreichischen Umfeld erklären.
Bereich Qualitätsmanagement
– den umfassenden Begriff der Qualität erklären und diesen im betrieblich-organisatorischen Umfeld anwenden;
– Managementsysteme aus den Themenkreisen Umwelt und Arbeitssicherheit benennen.
Projektmanagement:
Projektorganisation mit Projektmanagementtools (Definition, Ablauf und Struktur, Controlling, Dokumentation); Aufgaben der Projektleitung und Maßnahmen der Projektsteuerung; Maßnahmen der Personalentwicklung; Gegenstandsübergreifende Projekte zu den Modulen des Feldes Erneuerbare Energietechnologien.
Konstruktionssystematik:
Kostenabschätzung; Präsentation; Erstellung von Projektunterlagen und technischen Dokumentationen; Einführung in 3D und BIM (Building Information Modeling) unterstütztes Konstruieren; Erstellen von Gebäudestrukturen und 3D-Darstellung.
Gegenstandsübergreifende Projekte und Studien aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen; energietechnische Simulation von Gebäuden; Erstellen von computeruntersten Gebäudesimulationen unter realistischen Bedingungen (Sonnenverlauf und Beschattung).
Kompetenzmodule 1 bis 4:
Die Studierenden können im
Bereich Laborbetrieb
– die Gefahr beim Umgang mit rotierenden Maschinen abschätzen;
– mit der Gefahr bei rotierenden Maschinen sicher umgehen;
– die Gefahr beim Umgang mit hohen Spannungen und großen Strömen abschätzen;
– mit der Gefahr bei hohen Spannungen und Strömen sicher umgehen;
– geeignete Messgeräte auswählen und bedienen;
– Messschaltungen aufbauen und in Betrieb nehmen;
– Messungen effizient und sicherheitsbewusst durchführen;
– Messungen händisch und mit Computerunterstützung durchführen und die Messwerte protokollieren;
– Messungen auswerten und Protokolle verfassen;
– normgerechte Diagramme anfertigen;
– geeignete Prüfverfahren für Werk- und Hilfsstoffe auswählen und an entsprechenden Mess- und Prüfgeräten fachgerecht durchführen.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen
– die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik benennen;
– unter Berücksichtigung grundlegender Gesetze der Elektrotechnik geeignete Methoden zur Lösung von technischen Aufgabenstellungen auswählen.
Bereich Niederspannungstechnik
– geeignete Schutzeinrichtungen und Betriebsmittel auswählen und einsetzen;
– Schutz- und Erdungseinrichtungen bemessen.
Bereich Elektrische Energiesysteme
– die physikalischen und chemischen Methoden zur Speicherung elektrischer Energie erklären.
Bereich Messtechnik
– Messschaltungen mit geeigneten Messgeräten aufbauen, parametrieren und in Betrieb nehmen.
Bereich Digitaltechnik
– das Verhalten von Logikschaltungen analysieren und eventuell vorhandene Fehler erkennen.
Bereich Steuerungs- und Leittechnik
– Software für steuerungstechnische Aufgabenstellungen erstellen.
Bereich Regelungstechnik
– das dynamische Verhalten von Regelkreisen analysieren.
Bereich Elektromagnetismus
– magnetische Größen messen und auswerten;
– die Anwendung und Ausnutzung magnetischer Felder in elektrischen Maschinen und Geräten beschreiben.
Bereich Transformatoren, Motoren und Generatoren
– Schaltgruppen des Transformators anwenden;
– die Kennlinien von Gleichstrom-, Asynchron- und Synchronmaschinen bewerten und interpretieren;
– das Zusammenwirken von Last und Generatoren in Insel- und Verbundnetzen interpretieren.
Bereich Angewandte Leistungselektronik
– die Spannungs- und Stromverläufe von einfachen leistungselektronischen Schaltungen analysieren.
Bereich Elektrische Antriebssysteme
– den stationären Betrieb von elektrischen Antriebssystemen analysieren.
Bereich Grundlagen des Maschinenbaus
– einfache hydraulische Systeme analysieren.
– Messungen an Maschinen und Anlagen durchführen und die Ergebnisse interpretieren.
Bereich Bauelemente
– anhand von Datenblättern Bauelemente auswählen;
– Bauelemente für elektronische Schaltungen dimensionieren.
Bereich Digitale Grundschaltungen
– Schaltungen mit programmierbarer Logik entwerfen und einsetzen.
Bereich Energieeffizientes Bauen
– Luftdichtigkeitsmessungen durchführen und auswerten;
– Thermografiemessungen durchführen und auswerten;
– energetische Simulationen von Gebäuden erstellen.
Bereich Solarthermische Anlagen
– die Kennlinien von Kollektoren interpretieren.
Bereich Photovoltaik
– das Betriebsverhalten von Solarzellen interpretieren.
Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu den angeführten Bereichen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstättenlaboratorium“ sowie unter besonderer Berücksichtigung der in der Praxis auftretenden Spannungen und Ströme.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstättenbetrieb
– die Gefahr beim Umgang mit rotierenden Maschinen verstehen und sicher damit umgehen;
– die Gefahr beim Umgang mit hohen Spannungen und großen Strömen verstehen und sicher damit umgehen;
– die facheinschlägigen Sicherheits- und Unfallvorschriften anwenden;
– Funktion und Anwendung einfacher elektrotechnischer, elektronischer, mechanischer und bautechnischer Standardkomponenten beschreiben;
– Werkzeuge, konventionelle und programmgesteuerte Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und facheinschlägige Werkstoffe bearbeiten;
– Arbeitsberichte und technische Dokumentationen erstellen;
– team- und projektorientiert und ressourcenschonend handeln und arbeiten;
– Metallgehäuse unter Anwendung von Biege-, Stanz-, Press- und Nietwerkzeugen anfertigen;
– thermische Verbindungen unter Anwendung verschiedener Verfahrenstechniken und unterschiedlicher Materialien herstellen;
– unterschiedliche Kunststoffe manuell und maschinell verarbeiten;
– Schalt- und Installationspläne lesen, erstellen und umsetzen;
– Fehler in Schaltungen erkennen und beheben;
Bereich Erneuerbare Energietechnologien
– Anlagen für erneuerbare Energie errichten, in Betrieb nehmen und in bestehende Systeme integrieren.
Bereich Automatisierungstechnik
– Messungen durchführen, analysieren und protokollieren;
– speicherprogrammierbare Steuerungssysteme in Betrieb nehmen und testen.
Bereich Technische Mechanik
– einfache hydraulische System aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Maschinen und Anlagen
– Anlagen der erneuerbaren Energie aufbauen, warten und in Betrieb nehmen.
Bereich Baukonstruktion
– bauphysikalische Aufgabenstellungen lösen;
– bauphysikalische Messungen durchführen, Ergebnisse interpretieren und dokumentieren.
Erneuerbare Energien:
Aufbau, Inbetriebnahme und Überprüfung von erneuerbaren Energiesystemen; Autarke Energiesysteme und Anlagen; Planung; Inbetriebnahme; Fehleranalyse; Auswertung und Dokumentation; Elektromobilität.
Steuerungstechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Überprüfung von Steuerungen.
CNC-Technik:
Programmierung und Fertigung mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen.
Bauphysik:
Messungen an Baukörpern und Baukonstruktion.
Gemäß Stundentafel I.4.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnische Grundlagen
– die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik erklären und sie auf elektrische Schaltungen anwenden;
– das Verhalten elektrischer Schaltungen in Gleich- und Wechselstromkreisen beschreiben und begründen.
Bereich Leistungselektronik
– den Aufbau und die Kennlinien von Bauelementen der industriellen Elektronik und der Leistungselektronik beschreiben und verstehen;
– den Aufbau, die Kennlinien und Funktionsweise von leistungselektronischen Bauelementen beschreiben;
– die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von leistungselektronischen Schaltungen verstehen.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen:
Gleichstromtechnik (Größen und Gesetze; Stromleitung; Leistung, Arbeit, Wirkungsgrad, Leistungsanpassung; Berechnung von linearen Netzwerken mittels einfacher Methoden; temperaturabhängige Widerstände).
Wechselstromtechnik (Elemente des Wechselstromkreises – Widerstand, Induktivität, Kapazität; Wechselstromnetzwerke; Zeigerdiagramme; Leistungsbegriffe.
Bereich Leistungselektronik:
Leistungselektronik (Bauelemente, Schaltverhalten; Grundfunktionen von Stromrichtern – Gleichrichten, Wechselrichten, Umrichten; Ungesteuerte Gleichrichter).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Installationstechnik
– die Einhaltung der Normen und Vorschriften beurteilen;
– geeignete Methoden des Personen- und Anlagenschutzes auswählen und einsetzen;
– Leitungen auf Strombelastbarkeit und Spannungsabfall entsprechend den gültigen Normen und Vorschriften bemessen und beurteilen;
– die Komponenten einer Blitzschutzanlage benennen und auswählen.
Bereich Installationstechnik:
Grundzüge des Elektrotechnikgesetzes (ETG) und der technischen Anschlussbedingungen mit Erläuterung der einzelnen Vorschriften (TAEV), Stand und Regeln der Technik, Netzsysteme, Schutzarten, Schutzpyramide, Leitungsschutz, Erdung, Blitzschutz, Haus- und Gewerbeinstallation.
Gemäß Stundentafel I.4.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Messtechnik
– die Prinzipien und Einsatzbereiche der Messtechnik beschreiben;
– können Funktion und Einsatzbereiche geeigneter Messgeräte für elektrische Größen erklären;
– können Messschaltungen mit geeigneten Messgeräten aufbauen, parametrieren und in Betrieb nehmen;
– können Messergebnisse auswerten und umwandeln.
Bereich Messtechnik:
Grundbegriffe (Messprinzipien; Messabweichung; Auflösung; Empfindlichkeit; Messbereichserweiterung; Statistik; Kennwerte von Wechselgrößen).
Messung elektrischer Größen (Widerstand; Impedanz; Strom; Spannung; Frequenz; Phasenwinkel; Leistung; Arbeit).
Analoge und digitale Messgeräte (Multimeter; Aufbau und Kenngrößen; Oszilloskop; Aufbau und Kenngrößen; Funktionsweise).
Messverstärker (Kenngrößen; Messwandler).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Sensoren
– Sensoren beschreiben, auswählen und einsetzen;
– Funktion und Einsatzbereiche geeigneter Messgeräte für nichtelektrische Größen erklären;
– Messergebnisse auswerten, umwandeln und computerunterstützt weiterverarbeiten.
Bereich Sensoren:
Sensorik (Messkette; Normsignale; Messung nichtelektrischer Größen). Computerunterstützte Messtechnik (Hard- und Software).
Gemäß Stundentafel I.4.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffkunde
– die im Fachgebiet gebräuchlichsten Werkstoffe und ihre Eigenschaften benennen.
Bereich Mechanik
– die im Fachgebiet gebräuchlichsten Maschinen beschreiben;
– die mechanisch-technischen Grundlagen verfahrenstechnischer Prozesse erklären;
– einfache Berechnungen durchführen;
– die einschlägigen Vorschriften und Normen benennen.
Bereich Werkstoffkunde:
Werkstoffe in der Elektrotechnik (Eisen, Metalle, Nichtmetalle – Isolierstoffe, Kunststoffe). Spanende und spanlose Formgebung.
Verbindungstechnik (Lösbare Verbindungen, nicht lösbare Verbindungen, bedingt lösbare Verbindungen).
Bereich Mechanik:
Grundlagen der Mechanik (Statik – einfache Kraftsysteme, Drehmoment, Gleichgewichtsbedingungen, Reibung; Kinetik – Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad bei geradliniger und drehender Bewegung, Trägheit, Energiesatz, Impulssatz, Drallsatz; einfache mechanische Berechnungen).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Festigkeitslehre
– die grundlegenden Zusammenhänge von Verformungen und Spannungen verstehen;
– Bauteile hinsichtlich Grenzspannung und Grenzverformung dimensionieren;
– in einfachen Beanspruchungsfällen die Verformung berechnen.
Bereich Festigkeitslehre:
Festigkeitslehre (Beanspruchungsarten; einfache Festigkeitsberechnungen). Maschinenelemente (Wellen, Lager, Getriebe, Tragkonstruktionen).
Gemäß Stundentafel I.4.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Betriebsinformatik
– die IT-Infrastruktur nutzen;
– das Zusammenwirken von Hard- und Software erklären;
– Leistungsmerkmale beurteilen sowie Hard- und Software auswählen;
– auf elektronischem Wege kommunizieren, Informationen beschaffen und publizieren.
Bereich Grundlagen der Betriebsinformatik:
Computerarbeitsplatz (Arbeitsumgebung; Fachbegriffe; Rechnerarchitektur; Betriebssysteme; Dienstprogramme). Internet (Informationsbeschaffung und Kommunikation; Sicherheitsaspekte). Hardware (Hardware-Komponenten und ihr Zusammenwirken; Leistungsmerkmale).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Bürosoftware
– Bürosoftware anwenden und Schriftverkehr abwickeln;
– Präsentationen erstellen;
– Berechnungen und Auswertungen durchführen.
Bereich Bürosoftware:
Bürosoftware (Textverarbeitung; Tabellenkalkulation, Diagrammerstellung, Automatisierung mit Hilfe von Makros). Präsentationsprogramm (Grundlagen; gestalterische Grundelemente; Layout).
Gemäß Stundentafel I.4.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Niederspannungstechnik
– Elektroinstallationspläne erstellen;
– Geeignete Schutz- und Schaltgeräte für verschiedene Niederspannungsanlagen auswählen;
– Mit Hilfe von Industriesoftware Verteilerpläne erstellen und auswerten.
Bereich Baugruppengestaltung, Normen und CAD
– normgerechte Zeichnungen der Fachrichtungen Elektrotechnik, Maschinenbau und Bautechnik lesen;
– Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren zwei und dreidimensional lösen;
– technische Bauteile und Baugruppen normgerecht darstellen;
– technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und konstruieren.
Bereich Dreidimensionales Konstruieren
– mithilfe eines geeigneten Zeichenprogrammes ein dreidimensionales Objekt aufbauen;
– dreidimensionale Bauteile neu erstellen und in Bauteilfamilien zusammenführen;
– einfache Renderings des Objektes erstellen;
– aus den dreidimensionalen Datensätzen zweidimensionale Datensätze auswerten.
Bereich Projektorientiertes Modellieren (BIM- Building Information Modeling)
– die Zusammenhänge des projektorientierten Arbeitens erkennen;
– die Vorteile der digitalen Industrialisierung erkennen (Industrie 4.0);
– Projekte über Schnittstellen an Dritte weitergeben;
– Dateien im IFC Format oder ähnlichen Schnittstellenformaten in andere Programme überführen;
– Auswertungen anhand von Gebäudebauteilen erstellen.
Gegenstandsübergreifende Projekte und Studien aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen.
Einführung in Industriesoftware zur Projektentwicklung auf dem Gebiet der Elektroinstallationstechnik.
Konstruktionssystematik:
Einführung in 3D und BIM (Building Information Modeling) unterstütztes Konstruieren; Erstellen von Gebäudestrukturen und 3D-Darstellung.
Einführung in eine computerunterstützte, dreidimensionale Darstellung von Gebäuden und Objekten.
Erstellung eines dreidimensionalen Gebäudemodels mit Hilfe eines BIM-orientierten Zeichenprogrammes.
Überführung der Gebäudedaten bzw. des Gebäudemodels, durch verschiedene Programmschnittstellen (zB IFC), in andere Programme zur Weiterbearbeitung.
Gemäß Stundentafel I.4.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstättenbetrieb
– die im Fachgebiet verwendeten Werkzeuge, Geräte und Einrichtungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einsetzen und handhaben;
– facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen und die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren;
– die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften und umweltrelevante Bestimmungen benennen und beachten;
– die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Komponenten, Werk- und Hilfsstoffe benennen;
– unterschiedliche Kunststoffe manuell und maschinell verarbeiten;
– Schalt- und Installationspläne lesen, erstellen und umsetzen;
– Prototypen mit elektronischen und elektrischen Komponenten herstellen;
– Fehler in Schaltungen erkennen und beheben;
– Messungen durchführen, analysieren und protokollieren;
– Schütz- und Relaissteuerungen nach Schaltplänen aufbauen, verdrahten und auf Funktion überprüfen;
– mechatronische Systeme aufbauen, in Betrieb nehmen und Fehler analysieren sowie beheben;
– speicherprogrammierbare Steuerungssysteme in Betrieb nehmen und testen;
Bereich Werkstättenbetrieb:
Gruppenübergreifende Einführung in den Werkstättenbetrieb, die Werkstättenordnung, allgemeine Unfallverhütung; Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen; Führung von Aufzeichnungen und Arbeitsprotokollen.
Manuelle Fertigkeiten der Werkstoffbearbeitung; grundlegende maschinelle Bearbeitung facheinschlägiger Werkstoffe; Umsetzung einfacher Werkzeichnungen; Messen.
Verarbeitung thermoplastischer Halbzeuge und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe; Schweiß-, Gießharz- und Klebetechnik; Oberflächenbehandlung.
Aktuelle Verbindungstechniken in der Elektrotechnik und der Elektronik; Bauformen und Kennzeichnung von elektrischen und elektronischen Bauelementen; Aufbau einfacher Schaltungen; Strom- und Spannungsmessung an elektrischen Komponenten.
Aufbau, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung einfacher Elektroinstallationen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen; Messungen an elektrischen Verbrauchern.
Rechnerunterstützte Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung; Arbeitsaufträge; Vor- und Nachkalkulation; Werkstattzeichnungen; Beschaffungswesen; Führung praxisüblicher Dateien; Lagerhaltung.
Aufbau und Inbetriebnahme von elektronischen Schaltungen; Leiterplattenfertigung; Fehlersuche und –behebung. Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von Steuerungen.
Elektrische und elektronische Betriebsmittel fachgerecht einsetzen und überprüfen; Schalt- und Installationspläne lesen und umsetzen.
Konfiguration, Parametrierung, Inbetriebnahme, Optimierung und Prüfung von Antriebssystemen; Leistungselektronik.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnische Grundlagen
– die Größen und Gesetze elektrischer und magnetischer Felder beschreiben;
– das Verhalten elektrischer Schaltungen in Gleich- Wechsel- und Drehstromkreisen analysieren.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen:
Elektrisches Feld (Größen und Gesetze, Energie und Kräfte im elektrostatischen Feld. Kapazität).
Magnetisches Feld (Magnetische Größen und Gesetze; Ferromagnetismus; Induktionsvorgänge; Induktivität; Kräfte im Magnetfeld; Magnetische Kreise).
Wechselstromtechnik (Ortskurve; Resonanz; Blindleistungskompensation).
Drehstromtechnik (Drei- und Vierleiternetze; Leistungen; Lastzustände; Blindleistungskompensation).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnische Grundlagen
– zeitlich rasch veränderliche Vorgänge und deren Auswirkung auf elektrische Kreise interpretieren.
Bereich Betriebsumfeld elektrischer Maschinen
– die einschlägigen Vorschriften und Normen von elektrischen Maschinen und Transformatoren angeben;
– das Leistungsschild elektrischer Maschinen und Transformatoren interpretieren und auswerten.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen:
Gleichstromtechnik (Analyse von linearen Netzwerken mittels Ersatzquellen und Transformationen). Schaltvorgänge im Gleichstromkreis.
Bereich Betriebsumfeld elektrischer Maschinen:
Nationale und internationale Normen und Vorschriften (Bauformen und Baugrößen; Betriebsarten; Schutzarten; Wärmeklassen; Kühlarten).
Leistungsschildangaben (Transformatoren; elektrische Maschinen).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Leistungselektronik
– die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von leistungselektronischen Schaltungen verstehen.
Bereich Transformator
– das Ersatzschaltbild und das Zeigerdiagramm des Transformators anwenden;
– die Bauarten von Transformatoren beschreiben;
– die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Transformatoren verstehen.
Bereich Motoren und Generatoren
– die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Gleichstrom-, Asynchron- und Synchronmaschinen verstehen;
– die Ersatzschaltbilder von Gleichstrom-, Asynchron- und Synchronmaschinen anwenden;
– die Kennlinien von Gleichstrom-, Asynchron- und Synchronmaschinen bewerten und interpretieren;
– die Methoden zur Steuerung von Gleichstrom-, Asynchron- und Synchronmaschinen verstehen.
Bereich Leistungselektronik:
Selbstgeführte Stromrichter (Gleichstromsteller; Wechselrichter).
Bereich Transformator:
Transformator (Aufbau und Wirkungsweise eines Transformators; Bauformen; Betriebsverhalten). Ersatzschaltbilder und Zeigerdiagramme; Leerlauf, Kurzschluss; Belastung. Drehstromtransformator (Schaltzeichen; Schaltgruppen; Leistungsschild).
Bereich Motoren und Generatoren:
Gleichstrommaschine (Aufbau und Schaltungen; Betriebsverhalten von Gleichstrommaschinen). Asynchronmaschine (Drehfeld, Drehstromwicklungen; Aufbau von Ständer, Läufer und Wicklungen; Betriebsverhalten; Stromortskurve; Ersatzschaltbild; Asynchrongenerator, doppelt gespeister Asynchrongenerator; Leistungsschild).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Mittel- und Hochspannungstechnik
– die Komponenten der Verteilung der elektrischen Energie und die Funktionsweise und den Aufbau von Schaltanlagen und Schaltgeräten erklären.
Bereich Motoren und Generatoren
– die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Synchronmaschinen verstehen;
– die Ersatzschaltbilder von Synchronmaschinen anwenden;
– die Kennlinien von Synchronmaschinen bewerten und interpretieren;
– die Methoden zur Steuerung Synchronmaschinen verstehen.
Bereich Leistungselektronik
– die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von leistungselektronischen Schaltungen verstehen.
Bereich Mittel- und Hochspannungstechnik:
Aufbau; Einsatzbereiche; Kennwerte von Kabeln und Freileitungen. Prinzipien und Kennwerte von Schaltanlagen, Schaltgeräten und Schaltvorgängen.
Bereich Motoren und Generatoren:
Synchronmaschine (Aufbau und Betriebsverhalten der Vollpolmaschine – Inselbetrieb, Netzbetrieb; Synchronisation; Leistungsschild; Generatorbetrieb).
Bereich Leistungselektronik:
Netzgeführte gesteuerte Stromrichter (Mittelpunktschaltungen; Brückenschaltungen; Umkehrstromrichter. Frequenzumrichter – Spannungszwischenkreisumrichter).
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrische Energiesysteme
– die physikalischen und chemischen Methoden zur Speicherung elektrischer Energie beschreiben;
– die Bedeutung und die Methoden der Leistungsbereitstellung, des Energie- und Leistungsmanagements und der Energiespeicherung beschreiben;
– die Systeme und Komponenten für Transport, Übertragung und Verteilung elektrischer Energie erklären;
– die Prinzipien des Netzbetriebes mit Frequenz-/Wirkleistungsregelung und Spannungs-/Blindleistungsregelung sowie die Aufgaben und Ziele von Regelzonen in überregionalen Verbundnetzen beschreiben;
– die Komponenten und die Funktion von Smart Grids beschreiben.
Bereich Elektrische Energiesysteme:
Verbund- und Inselbetrieb (Netztopologie; Netzregelung, ungestörter und gestörter Betrieb, dezentrale Energieeinspeisung).
Energie- und Leistungsmanagement (Spitzenlastmanagement, Lastausgleich, Wirk- und Blindleistungsregelung).
Intelligente Stromnetze (Komponenten; Auswirkungen und Gegenmaßnahmen dezentraler Einspeisung; Demand-Side- und Supply-Side-Management).
Energiespeicher (Arten, Anwendungsbereiche, Leistungsvermögen, Verfügbarkeit). Virtuelle Kraftwerke. Stromversorgung Österreichs zu100% mit Erneuerbaren Energieträgern.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Photovoltaik
– das Funktionsprinzip von Wechselrichtern erklären;
– verschiedene Wechselrichterkonzepte beschreiben;
– geeignete Wechselrichtertypen inkl. Schutzmaßnahmen auswählen;
– Konzepte für PV-Großkraftwerke beschreiben;
– Blitzschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit PV-Anlagen beschreiben und auswählen;
– verschiedene Fördermodelle beschreiben;
– projektspezifische Fördermodelle auswählen.
Bereich Photovoltaik:
Funktionsweise von Wechselrichtern, Wechselrichtertypen, Schutzmaßnahmen bei unterschiedlichen Wechselrichtertypen, Konzepte für PV-Großkraftwerke, Blitzschutz bei PV-Anlagen, Investitions- und Tarifförderung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Biomasseanlagen
– die Integration von Biomasseanlagen in rein erneuerbare Wärmeversorgungskonzepte analysieren und bewerten;
– Konzepte für Grund-, Mittel-, und Spitzenlastwärmeversorgung entwerfen und die Hauptauslegungsdaten bestimmen;
– eine Technologiebewertung des Gesamtkonzeptes in technisch-wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht durchführen.
Bereich Biomasseanlagen:
Wärmebedarfserhebung und Lastganganalyse, mathematisches Modell nach Sochinsky.
Anlagenauslegung für Biomasse-Grundlast, Mittellast, Spitzenlastkessel (Energie und Leistungsdaten); Integration von Kurz- und Langzeitwärmespeichern; Wirtschaftlichkeitsbewertung und Sensibilitätsanalyse Gesamtkonzept.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Kraft-Wärme-Kopplung
– Energieversorgungskonzepte für Strom-Wärme-Kälte Bedarf analysieren und bewerten;
– Kombinierte Verfahren der Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung entwerfen;
– eine Technologiebewertung des Gesamtkonzeptes in technisch-wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht durchführen.
Bereich Wasserkraftanlagen
– umweltrelevante und behördliche Auflagen benennen;
– grundlegende Auslegungsdaten einer Wasserkraftanlage angeben.
Bereich Kraft-Wärme-Kopplung:
Anlagentechnik der Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung (KWKK); dezentrale und zentrale KWKK Konzepte; Wirtschaftlichkeitsbewertung und Sensibilitätsanalyse; Gesamtkonzept.
Bereich Wasserkraftanlagen:
Planung von Wasserkraftanlagen; Kosten; Umwelteffekte; behördliches Bewilligungsverfahren.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Windkraftanlagen
– die für die Netzanbindung bestimmenden Parameter bewerten;
– auf Grundlage behördlicher Auflagen und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen Standorte für Windkraftanlagen bewerten;
– die Anforderungen und Auswirkungen des Netzbetriebes angeben;
– verschiedene Arten von Kleinwindkraftanlagen unterscheiden.
Bereich Windkraftanlagen:
Physik der Windenergienutzung; mechanischer Aufbau; Anlagenkonzepte; Kleinwindkraftanlagen.
Anschluss an das elektrische Netz; Kosten; Umwelteffekte; behördliches Bewilligungsverfahren; Windkraftanlagen im Netzbetrieb; Kleinwindkraftanlagen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Teamentwicklung
– Kommunikationsstrategien bewusst einsetzen;
– Teamarbeit zielorientiert planen und durchführen;
– Teamprozesse analysieren und steuern;
– das eigene Rollenverhalten in Teams analysieren;
– Feedbackfragen für Teamarbeit formulieren.
Bereich Teamentwicklung:
Kommunikationsstrukturen im Team, faire und unfaire Kommunikationsstrategien, Moderation von Teambesprechungen; Unterscheidung Gruppe/Team, vom Auftrag zum Ergebnis; Team- und Gruppenprozesse; Rollen und Positionen, Selbsterfahrung und Reflexion des eigenen Kooperationsverhaltens, Selbstbild/Fremdbild; Kriterien für Feedback, Potenzialanalyse.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Kommunikation und Präsentation
– Kommunikationssituationen und verschiedene Gesprächsarten analysieren;
– Gesprächssituationen planen, strukturieren und leiten;
– berufsspezifische Präsentationen zielgruppenorientiert durchführen;
– Präsentationen kriteriengeleitet analysieren;
– Feedback für eigene Lernprozesse nutzen.
Bereich Kommunikation und Präsentation:
Gesprächsarten; Gesprächsregeln; strukturierte Gesprächsführung, Veranstaltungsmoderation, Coachinggespräche; Konfliktarten, Methoden einer positiven Konfliktkultur.
Planung, Durchführung und Analyse von Präsentationen im Berufsfeld Erneuerbare Energien; Videoanalysen; Feedback und Umsetzungsstrategien.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Personalführung
– Selbstführung als Voraussetzung für Personalführung erkennen;
– Führungsmodelle und aufgaben beschreiben;
– Führungsstile situativ anwenden;
– Motivationsstrategien erkennen und bewerten;
– Konflikte analysieren und mit Diversität umgehen;
– Gespräche mit Mitarbeitenden durchführen.
Bereich Personalführung:
Möglichkeiten und Wirkung von Selbstführung; Führungsmodelle, Führungsaufgaben; Führungsstile; Motivationsstrategien; Konfliktmanagement, Diversität; verschiedene Formen des Mitarbeitendengesprächs.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Ökologie
– die Grundlagen der Ökologie beschreiben;
– die ökologischen Aspekte der verschiedenen Arten der Energieumwandlung erklären;
– Potentiale beschreiben und stoffspezifische Softwarepakete anwenden;
– Kreisläufe und Energiebilanzen der Erneuerbaren Energien benennen.
Bereich Ökologie:
Ökologische Kreisläufe; Nachhaltigkeit; Umweltethik.
Natürliche Potentiale; Energieverbrauch; Energiesparpotentiale; technische Potentiale der Erneuerbaren Energien; nachhaltiges Ressourcenmanagement.
Ökologische Aspekte der Energieumwandlung; Landschafts- und Umweltschutz.
Energiebereitstellung (konventionell, erneuerbar).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Energiewirtschaft
– die Spielregeln des deregulierten Marktes beschreiben;
– Vor- und Nachteile der Liberalisierung erklären;
– die wichtigsten Gesetze und Verordnungen (ElWOG, ÖSG) nennen;
– die volkswirtschaftlichen Aspekte des Einsatzes Erneuerbarer Energien erklären.
Bereich Energiewirtschaft:
Umweltrelevante Kosten; Preissituation der Energieträger; Wirtschaftlichkeitsrechnung. Organisation der österreichischen und der europäischen Energiewirtschaft.
Einführung in die Wirtschaftlichkeitsrechnung; statische Verfahren (Gewinnvergleichsrechnung, Kostenvergleichsrechnung, Rentabilitätsrechnung, Amortisationsrechnung) und dynamische Verfahren (Kapitalwertberechnung, dynamische Amortisation, interner Zinssatz).
Volkswirtschaftliche Aspekte der Erneuerbaren Energien; Energiemanagement; Märkte für Elektrizität, Öl, Gas, Wasserstoff und Wasser.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Digitaltechnik
– die grundlegenden Elemente der kombinatorischen und sequentiellen Logik benennen und deren Funktionen beschreiben;
– die Prinzipien von Zahlensystemen und Codes wiedergeben;
– Logikschaltungen entwerfen.
Bereich Steuerungs- und Leittechnik
– die Prinzipien von speicherprogrammierbaren Steuerungen und deren Komponenten erklären;
– die Komponenten der Mess-, Steuerungs- und Reglungstechnik einer Anlage an Hand eines Rohrleitungs- und Instrumenten (R I)-Fließbildes auswählen und zuordnen;
– Software für steuerungstechnische Aufgabenstellungen erstellen.
Bereich Digitaltechnik:
Boolesche Algebra; Zahlensysteme; Codes; Schaltnetze, Schaltwerke.
Bereich Steuerungs- und Leittechnik:
Aktorik (Aufbau und Einsatz elektromechanischer, pneumatischer und hydraulischer Aktoren).
Speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS)-Hardware: Aufbau und Arbeitsweise; Leistungsmerkmale und Auswahlkriterien; Ein- und Ausgabe-Beschaltung mit Dokumentation; dezentrale Peripherie; Softwareentwicklung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Niederspannungstechnik
– geeignete Methoden des Personen- und Anlagenschutzes beschreiben;
– die Einhaltung der Normen und Vorschriften überprüfen und das Verhalten der Schutzeinrichtungen analysieren.
Bereich Niederspannungstechnik:
Schutztechnik (Personen- und Leitungsschutz; Erdung; Überspannungs- und Blitzschutz). Installationstechnik (Haus- und Gewerbeinstallation). Ortsnetze (Niederspannungsverteilnetze). Kompensation (Arten; Ziele).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Energieeffizientes Bauen
– geeignete Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung des thermischen Zustandes eines Gebäudes planen und dimensionieren;
– die Anforderungen an einen Energieausweis für ein Gebäude benennen und anwenden.
Bereich Betriebsumfeld elektrischer Maschinen
– die Bauformen, die Betriebsarten, die Schutzarten und die Kühlarten elektrischer Maschinen und Transformatoren benennen;
– das Leistungsschild elektrischer Maschinen und Transformatoren interpretieren und auswerten.
Bereich Industrieller Umweltschutz
– prozessorientierte Energieverbunde und Energierecycling beschreiben und analysieren;
– Stoffstromanalysen zur Aufbereitung von sekundären Roh- und Brennstoffen angeben und bewerten.
Bereich Energieeffizientes Bauen:
Aspekte des Energieverbrauchs; Gebäudeklima.
Bereich Betriebsumfeld elektrischer Maschinen:
Bauformen und Baugrößen von elektrischen Maschinen; Betriebsarten; Schutzarten; Wärmeklassen; Kühlarten; Verluste; Kühlung.
Bereich Industrieller Umweltschutz:
Prozessorientierte Energieverbunde und Energierecycling; Stoffstromanalyse; sekundäre Roh- und Brennstoffe.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Angewandte Leistungselektronik
– die Arten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von leistungselektronischen Schaltungen benennen und beschreiben.
Bereich Wasserstofftechnologie
– Erzeugungsverfahren, Lager-, Speicher- und Transportmöglichkeiten sowie Anwendungen von Wasserstoff beschreiben;
– die Bauarten von Brennstoffzellen beschreiben.
Bereich Industrieller Umweltschutz
– Entsorgungslogistik und Recyclingnetzwerke beschreiben und analysieren;
– Komponenten für die Umwelt- und Anlagentechnik beschreiben.
Bereich Angewandte Leistungselektronik:
Grundfunktionen von Stromrichtern (Gleichrichten; Wechselrichten; Umrichten). Netzgeführte Stromrichter (Mittelpunktschaltungen; Brückenschaltungen; Umkehrstromrichter; Wechselstrom- u. Drehstromsteller). Selbstgeführte Stromrichter (Gleichstromsteller; Wechselrichter). Frequenzumrichter (Zwischenkreisumrichter – Pulsumrichter).
Bereich Wasserstofftechnologie:
Wasserstoff als Energieträger; Erzeugung; Transport und Lagerung; stationäre und mobile Anwendungen von Brennstoffzellen.
Bereich Industrieller Umweltschutz:
Entsorgungslogistik; Recyclingnetzwerke; Recyclingtechnik.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Digitaltechnik
– die grundlegenden Elemente der kombinatorischen und sequentiellen Logik benennen und deren Funktionen beschreiben;
– Entwurfsmethoden für kombinatorische und sequentielle Logik anwenden;
– die Prinzipien von Zahlensystemen und Codes wiedergeben.
Bereich Digitaltechnik:
Boolsche Algebra; Zahlensysteme; Codes. Schaltnetze, Schaltwerke, Automaten. Entwurfsmethoden (KNF, DNF, KVD, Zustandsdiagramm).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Steuerungs- und Leittechnik
– die Prinzipien von speicherprogrammierbaren Steuerungen und deren Komponenten erklären;
– verschiedene Methoden der SPS-Programmierung beschreiben und einfache Abläufe programmieren;
– die Komponenten der Mess-, Steuerungs- und Reglungstechnik einer Anlage an Hand eines Rohrleitungs- und Instrumenten (R I) – Fließbildes auswählen und zuordnen.
Bereich Steuerungs- und Leittechnik:
Aktorik (Aufbau und Einsatz elektromechanischer, pneumatischer und hydraulischer Aktoren).
Speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS) – Hardware (Aufbau und Arbeitsweise; Leistungsmerkmale und Auswahlkriterien; Ein- und Ausgabe-Beschaltung mit Dokumentation; dezentrale Peripherie).
Speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS) – Programmierung (Arten der SPS-Programmierung; einfache SPS-Programme).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Regelungstechnik
– technische Systeme regelungstechnisch beschreiben;
– regelungstechnische Strecken analysieren und berechnen.
Bereich Regelungstechnik:
Grundbegriffe (hydraulische, thermische und elektrische Strecken, Regelkreis; Sprungantwort; Größen; Blockschaltbild). Komponenten (Beschreibung im Zeit- und Frequenzbereich).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens beschreiben.
Bereich Baustoffe
– die gebräuchlichen und marktüblichen Baustoffe, deren Eigenschaften und die Grundlagen der Baustoffnormen beschreiben;
– die Verarbeitungsmethoden der Baumaterialien, deren Anwendung und Einsatzgebiete beschreiben.
Bereich Bauelemente
– geeignete Bauteile und Bausysteme benennen, analysieren und einsetzen sowie Objekte unter Verwendung der Bauteile und Bausysteme entwickeln;
– die grundlegenden bautechnischen Konstruktionsverfahren beschreiben sowie die Planungs- und Konstruktionsregeln von Bauteilen angeben.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Ressourcen; Nachhaltigkeit; Baumaterialien; Bausysteme; Tragsysteme; Bauabläufe.
Bereich Baustoffe:
Baustoffe (Ziegel, Beton, Holz, Stahl); Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren; Einsatzbereiche.
Bereich Bauelemente:
Gründungen; tragende Strukturen (Wände).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Bauphysik
– bauphysikalische Zusammenhänge erkennen, analysieren und bewerten sowie bauphysikalische Regeln projektbezogen anwenden.
Bereich Darstellung und Planung
– normgerechte Zeichnungen von Bauteilen erstellen, Bauwerke darstellen, berechnen und dimensionieren sowie Konstruktionsdetails erkennen und erläutern.
Bereich Bauphysik:
Raumklima und Behaglichkeit; physikalische und chemische Kenngrößen; bauphysikalische Grundbegriffe.
Bereich Darstellung und Planung:
Einsatz erforderlicher Hilfsmittel und Werkzeuge; normgerechte Darstellung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
- die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens beschreiben.
Bereich Baustoffe
– die gebräuchlichen und marktüblichen Baustoffe, deren Eigenschaften und die Grundlagen der Baustoffnormen beschreiben;
– die Verarbeitungsmethoden der Baumaterialien, deren Anwendung und Einsatzgebiete beschreiben.
Bereich Bauelemente
– geeignete Bauteile und Bausysteme benennen, analysieren und einsetzen sowie Objekte unter Verwendung der Bauteile und Bausysteme entwickeln;
– die grundlegenden bautechnischen Konstruktionsverfahren beschreiben sowie die Planungs- und Konstruktionsregeln von Bauteilen angeben.
Bereich Technischer Ausbau
– die Bestandteile der technischen Infrastruktur eines Objektes benennen, diese entsprechend einsetzen und die planerischen Erfordernisse definieren.
Bereich Bauphysik
– bauphysikalische Zusammenhänge erkennen, analysieren und bewerten sowie bauphysikalische Regeln projektbezogen anwenden.
Bereich Darstellung und Planung
– Konstruktionsdetails entwickeln, analysieren und bewerten;
– die baurechtlichen Vorschriften beschreiben und diese bei der Planung von Bauwerken sowie auf bestehende Objekte anwenden und erläutern.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Life Cicle Costing (LCC) Bewertung.
Bereich Baustoffe:
Dämmstoffe (synthetische, organische und anorganisch); Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren; Einsatzbereiche.
Bereich Bauelemente:
Tragende Strukturen (Decken); Holzkonstruktionen.
Bereich Technischer Ausbau:
Gebäudetechnik; Installationstechnik; nachhaltige Heizungs- und Lüftungssysteme.
Bereich Bauphysik:
Bauphysikalische Prüfmethoden; Energieeffizienz und Ökologie; Übersicht Energieausweis; Ermittlung bauphysikalisch relevanter Daten (U-Wert); Heiz- und Kühllastberechnung.
Bereich Darstellung und Planung:
Konstruktionsdetails; Ausführungsdetails.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Bauelemente
– geeignete Bauteile und Bausysteme benennen, analysieren und einsetzen sowie Objekte unter Verwendung der Bauteile und Bausysteme entwickeln;
– die grundlegenden bautechnischen Konstruktionsverfahren beschreiben sowie die Planungs- und Konstruktionsregeln von Bauteilen angeben.
Bereich Darstellung und Planung
– Konstruktionsdetails entwickeln, analysieren und bewerten;
– die baurechtlichen Vorschriften beschreiben und diese bei der Planung von Bauwerken sowie auf bestehende Objekte anwenden und erläutern.
Bereich Bauelemente:
Abschlüsse (Fenster, Türen); Sonnenschutz.
Bereich Darstellung und Planung:
Konstruktionsdetails; Ausführungsdetails.
Kompetenzmodul 5:
Bereich Bauelemente
– geeignete Bauteile und Bausysteme benennen, analysieren und einsetzen sowie Objekte unter Verwendung der Bauteile und Bausysteme entwickeln;
– die grundlegenden bautechnischen Konstruktionsverfahren beschreiben sowie die Planungs- und Konstruktionsregeln von Bauteilen angeben.
Bereich Technischer Ausbau
– die Bestandteile der technischen Infrastruktur eines Objektes benennen, diese entsprechend einsetzen und die planerischen Erfordernisse definieren.
Bereich Darstellung und Planung
– Konstruktionsdetails entwickeln, analysieren und bewerten;
– die baurechtlichen Vorschriften beschreiben und diese bei der Planung von Bauwerken sowie auf bestehende Objekte anwenden und erläutern.
Bereich Bauelemente:
Fassadenstrukturen; Sanierung von Fassaden und Gebäudestrukturen.
Bereich Technischer Ausbau:
Elektro- und Regeltechnik.
Bereich Darstellung und Planung:
Konstruktionsdetails; Ausführungsdetails.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Betriebsinformatik – Grundlagen
– die IT – Infrastruktur nutzen;
– das Zusammenwirken von Hard- und Software beschreiben;
– Leistungsmerkmale beurteilen sowie Hard- und Software auswählen.
Bereich Programm- und Systementwicklung
– algorithmisch denken und daraus resultierende Lösungen in computeradäquater Weise formulieren;
– häufig verwendete Algorithmen und Datenstrukturen beschreiben und diese in ausgewählten Programmiersprachen und Programmierumgebungen implementieren;
– Programmiersprachen für prozedurale und objektorientierte Programmierung einsetzen;
– die Konzepte der objektorientierten Programmierung benennen;
– die Vorgangsweise bei der Einbindung von vorgefertigten Softwarekomponenten in einer verteilten Architektur beschreiben.
Bereich Betriebssysteme und Netzwerke
– den Aufbau und Einsatz unterschiedlicher Betriebssysteme beschreiben;
– die Komponenten eines Betriebssystems und deren Aufgaben beschreiben;
– die physikalischen und informationstechnischen Grundlagen der Netzwerktechnik beschreiben;
– unterschiedliche Netzwerksysteme und deren Komponenten, sowie ihre Tauglichkeit für verschiedene Einsatzgebiete beschreiben;
– die Grundlagen der Internettechnologien beschreiben.
Bereich Betriebsinformatik – Grundlagen:
Standardsoftware (Grundlagen; einfache Programmieraufgaben). Grundlagen der Programmierung (Kontrollstrukturen; einfache Datentypen).
Bereich Programm- und Systementwicklung:
Algorithmus (Trennung Algorithmus – Programmierung – Codierung; schrittweise Verfeinerung; Darstellung von Algorithmen).
Systemprogramme (Interpreter; Compiler; Fehlerarten).
Modularisierung (Eingabe, Verarbeitung und Ausgabe mit den jeweiligen Übergabeparametern).
Bereich Betriebssysteme und Netzwerke:
Betriebssysteme (Aufbau und Aufgaben von Betriebssystemen; Benutzerverwaltung; Prozessverwaltung; Speicherverwaltung; Dateiverwaltung; Benutzerschnittstellen).
Netztopologien und Übertragungsmedien (Netzwerkkomponenten; Technologien und Zugriffsverfahren).
Schichtenmodelle (Aufbau; Zielsetzung und Positionierung diverser Protokolle).
Netzwerk – Betriebssysteme (Client-Server-Systeme; Peer-to-Peer Netze; Benutzerverwaltung; Ressourcenverwaltung; Authentifizierung; Netzwerkdienste).
TCP/IP Protokoll-Suite (Eigenschaften von TCP/IP; IP-Adressierung; Protokollschichten; Dienste und Applikationen).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Programm- und Systementwicklung
– algorithmisch denken und daraus resultierende Lösungen in computeradäquater Weise formulieren;
– häufig verwendete Algorithmen und Datenstrukturen beschreiben und diese in ausgewählten Programmiersprachen und Programmierumgebungen implementieren;
– Programmiersprachen für prozedurale und objektorientierte Programmierung einsetzen;
– die Konzepte der objektorientierten Programmierung benennen;
– die Vorgangsweise bei der Einbindung von vorgefertigten Softwarekomponenten in einer verteilten Architektur beschreiben.
Bereich Betriebssysteme und Netzwerke
– die physikalischen und informationstechnischen Grundlagen der Netzwerktechnik beschreiben;
– unterschiedliche Netzwerksysteme und deren Komponenten, sowie ihre Tauglichkeit für verschiedene Einsatzgebiete beschreiben;
– die Grundlagen der Internettechnologien beschreiben;
– kleinere Netzwerke installieren, konfigurieren und warten;
– Grundkonzepte des Netzwerkmanagements und der Netzwerksicherheit beschreiben;
– ein den Aufgabenstellungen eines Unternehmens adäquates Netzwerk planen, ausschreiben und in groben Zügen realisieren.
Bereich Programm- und Systementwicklung:
Programmentwicklung (Methoden des Softwareentwurfes).
Ereignisgesteuerte Programme (Programmierung mit grafischer Benutzeroberfläche; Ausnahmebedingungen; Datenströme).
Dateiverarbeitung (Ein-/Ausgabe).
Objektorientierte Programmierung – Grundlagen (Objekte; Methoden; Eigenschaften; Objektbeziehungen).
Logische Strukturierung von LANs (Konzepte und Komponenten).
Bereich Betriebssysteme und Netzwerke:
WAN Technologien (Komponenten und Dienste; Konfiguration).
Netzwerksicherheit (Aufgaben; Konzepte; Lösungen).
Datensicherheit (Sicherheits-, Authentifizierungs- und Verschlüsselungssysteme).
Internetdienste (Beschreibung; Wartung).
Netzwerkarchitektur (Örtlich verteilte Client/Server-Architekturen).
Kommunikation über öffentliche Netze (Verbindung von lokalen Netzen; Einbindung entfernter Benutzer).
Mobile Kommunikation (Konzepte; Geräte; Protokolle).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Betriebsinformatik – Grundlagen
– Präsentationen erstellen;
– die Grundlagen von Datenbanken beschreiben;
– Datenbanken nutzen.
Bereich Datenbanken und Informationssysteme
– einfache Datenbanklösungen entwerfen und realisieren;
– betriebliche Informationssysteme planen, auswählen und installieren.
Bereich Industrieinformatik
– die Hardwarearchitektur von Mikroprozessorsystemen beschreiben;
– einfache Softwaremodule für Mikroprozessorsysteme entwickeln.
Bereich Betriebsinformatik – Grundlagen:
Datenbanken (Relationale Datenbanken; Tabellen; Abfragen; Formulare; Berichte).
Multimedia (Dateiformate für Text, Bild, Ton und Video; Grundlagen der Bildbearbeitung; Gestaltung und Präsentation von Web-Dokumenten).
Datenmodelle (Grundlagen der Datenmodellierung; Darstellungsformen).
Bereich Datenbanken und Informationssysteme:
Sprachen (Datendefinition; Datenverwaltung und Datenabfrage).
Datenbanksysteme (Architektur; Sicherheit; Zuverlässigkeit).
Bereich Industrieinformatik:
Mikroprozessorsysteme (Architektur; Busse; Peripherie; Programmierung).
Echtzeitbetriebssysteme (Architektur; Multitasking; Kommunikations- und Synchronisationsmechanismen).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Datenbanken und Informationssysteme
– einfache Datenbanklösungen entwerfen und realisieren;
– betriebliche Informationssysteme planen, auswählen und installieren;
– verteilte Systeme und Dienste nützen;
– die Grundlagen des Wissensmanagements beschreiben.
Bereich Industrieinformatik
– die Struktur von Prozess- und Fertigungsleitsystemen, deren Komponenten und Vernetzungsmöglichkeiten beschreiben;
– Prozess- und Fertigungssysteme planen und implementieren.
Bereich Datenbanken und Informationssysteme:
Praktische Datenbankanwendungen (Entwicklung von DB-Programmen; Benutzerführung; Reportgenerierung; genormte DB- Schnittstellen).
Wissensmanagement (Data Mining; Data Warehouse).
Datenbank – Administration (Data-Dictionary; Benutzerverwaltung; Archivierung).
Betriebliche Informationssysteme (Architektur, Modellierung von Geschäftsprozessen; Beschreibungssichten – Daten, Funktionen, Ressourcen; Beschreibungsebenen – Fachkonzept, Datenverarbeitungskonzept, Implementierung; Teamorientierte Informationssysteme; Beschaffung.
Unternehmensexterne Prozesse (Kunden- und Lieferantenbeziehungen, zB business-to-consumer, business-to-business, eCommerce).
Elektronischer Geschäftsverkehr (Konzepte; Realisierung; Sicherheitsaspekte).
Verteilte Systeme (Aspekte örtlich verteilter Funktionen und Daten; Datenformate und Interfacing).
Bereich Industrieinformatik:
Steuerungstechnik (Vernetzte Strukturen; Programmiersprachen; Entwurfsmethoden; Dokumentation).
Informationstechnische Systeme und Komponenten für Produktion und Logistik (Prozessleitsysteme; Fertigungsleitsysteme; Architektur; Komponenten und Netzwerke).
Echtzeitkommunikation (Feldbusse; Prozessbusse; Verteilte Systeme; Quality of Service).
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | III/III |
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I |
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I |
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 20 | I |
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III |
| 6. | Angewandte Informatik | 2 | - | - | - | - | 2 | I |
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | 4 | II |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||
| 1. | Planung und Projektierung 4 | - | 5 | 5 | 4 | 4 | 18 | I |
| 2. | Heizungstechnik | - | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | I |
| 3. | Lüftungs- und Klimatechnik | - | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | I |
| 4. | Kältetechnik | - | 3 | 3 | 2 | 2 | 10 | I |
| 5. | Sanitärtechnik | - | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | I |
| 6. | Energie- und Projektmanagement | - | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | I |
| 7. | Elektro-, Regelungs- und Leittechnik | - | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | I |
| 8. | Laboratorium | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 35 | 35 | 35 | 35 | 163 | ||
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung | ||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||
| D. | Freigegenstände | |||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | - | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | - | 2 | - | 2 | III |
| 6. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 7. | Technische Dokumentation | 2 | - | - | - | - | 2 | III |
| E. | Förderunterricht 5 | |||||||
| 1. | Deutsch | |||||||
| 2. | Englisch | |||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||
_______________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||
___________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Werkstättenlaboratorium“.
6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||||||
_________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||||
________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Werkstättenlaboratorium“.
6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Gebäudetechnik sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung, Abwicklung von Bewilligungsverfahren und in der Bauleitung gebäudetechnischer Anlagen sowie im Facility Management tätig zu werden. Sie können in Zusammenarbeit mit Planern aus anderen Gewerken, mit Bauherren sowie mit den Gebietskörperschaften die speziellen Belange der gebäudetechnischen Teilbereiche in einer integrierten Betrachtung zusammenfassen, um zu einer die spezifischen Erfordernisse von Gebäuden oder Anlagen berücksichtigenden Gesamtplanung sowie zu optimierten Betriebsmöglichkeiten zu gelangen.
Die Schwerpunkte der Gebäudetechnik liegen in der Versorgung von Gebäuden mit den erforderlichen Energien zum Zwecke des Heizens, Lüftens und Klimatisierens und in der Ver- und Entsorgung der Gebäude mit bzw. von Fluiden und Gasen. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Regelungs-, Leit- und Sicherheitstechnik, die sich mit der elektronischen Vernetzung der verschiedenen Teilanlagen auseinandersetzt. Alle aufgeführten Aspekte sind vom Konzept, der Planung und Errichtung, dem Betrieb, der Umwidmung bis zur Entsorgung von Gebäuden bzw. gebäudetechnischen Anlagen zu verstehen. Der Fokus liegt generell auf einer technischen, wirtschaftlichen und besonders ökologischen Betrachtung über den gesamten Lebenszyklus der Gebäude und gebäudetechnischen Anlagen.
Im Bereich Fertigungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Werkstoffe, Fertigungsverfahren und Fügetechniken. Sie können Fertigungsverfahren nach der Wirtschaftlichkeit auswählen und die Verwendung von Werkstoffkombinationen beurteilen.
Im Bereich Mechanik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Statik, Dynamik und Festigkeitslehre. Sie können statische und dynamische Aufgabenstellungen lösen sowie Spannungen und Verformungen von Bauteilen beurteilen.
Im Bereich Maschinenelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Maschinenelemente. Sie können lösbare Verbindungen, Achsen und Wellen, Lager, Kupplungen und Getriebe einer Anwendung zuordnen.
Im Bereich Darstellende Geometrie kennen die Absolventinnen und Absolventen räumliche Koordinatensysteme und Abbildungsmethoden. Sie können in zugeordneten Normalrissen konstruieren und einfache Durchdringungen skizzieren.
Im Bereich Zeichentechnische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen Zeichnungsnormen, Darstellungstechniken sowie händische Zeichentechniken und können einfache Entwurfszeichnungen und Konstruktionszeichnungen von einfachen Körpern erstellen sowie Baupläne lesen und interpretieren.
Im Bereich CAD kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionen eines CAD-Programms und können ein CAD-Programm bedienen. Sie können systematisch aufgebaute und strukturierte Zeichnungen erstellen, Architektenpläne auf ihre Funktionalität prüfen und einfache Projekte mit Branchensoftware planen.
Im Bereich Wärmelehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Wärmeübertragung und des Wärmetransportes. Sie können U-Werte von Wänden und Rohren berechnen und den Wärmedurchgang hinsichtlich Temperaturverlauf und Taupunkt untersuchen sowie die Heizlast eines Gebäudes normgerecht ermitteln.
Im Bereich Strömungslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Strömungslehre. Sie können Rohr- und Einzelwiderstände ermitteln, hydraulische Netze analysieren und in Betrieb setzen sowie eine Pumpenkennlinie aufnehmen und den Wirkungsgrad bestimmen.
Im Bereich Systeme kennen die Absolventinnen und Absolventen die Systematik von Heizungsanlagen. Sie können ein passendes Heizungssystem und die erforderlichen Sicherheitseinrichtungen auswählen und berechnen.
Im Bereich Wärmebereitstellung kennen die Absolventinnen und Absolventen alle gängigen Energieformen. Sie können eine Verbrennungsrechnung durchführen sowie den Wirkungsgrad einer Energieumwandlung berechnen und beurteilen. Sie können Energieerzeuger für bestimmte Aufgabenstellungen berechnen und auswählen sowie Emissionen von Energiebereitstellungssystemen messen. Die Absolventinnen und Absolventen können das Luftreinhaltegesetz anwenden sowie den Wirkungsgrad einer Energieumwandlung messen und beurteilen.
Im Bereich Wärmeverteilung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Energieverteilsysteme, die hydraulischen Schaltungen und deren Komponenten. Sie können die gängigen hydraulischen Grundschaltungen dimensionieren und den Einfluss der hydraulischen Schaltung auf die Funktionalität des Gesamtsystems analysieren.
Im Bereich Wärmeabgabesysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen die Systematik und Eigenschaften von Wärmeabgabesystemen. Sie können Heizkörper und Flächenheizungen dimensionieren und richtig anordnen.
Im Bereich Gasversorgung kennen die Absolventinnen und Absolventen die technischen Brenngase und Kennwerte. Sie können Gasleitungen dimensionieren und eine Gasanlage planen. Sie können weiters Heizkörper und Flächenheizungen dimensionieren, die Einflüsse eines Energieabgabesystems auf das Raumklima beurteilen, einfache Leistungsverzeichnisse erstellen sowie Gasanlagen warten und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Berechnung kennen die Absolventinnen und Absolventen die inneren und äußeren Kühllasten eines Gebäudes. Sie können die Kühllastberechnung durchführen, Luftmengen ermitteln, den Einfluss der Kühllast auf die Systemwahl und die Investitions- und Betriebskosten beurteilen sowie die thermischen Luftbehandlungen berechnen, messen und bewerten.
Im Bereich Lüftungs- und Klimatechniksysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen die Systematik der Lüftungs- und Klimaanlagen. Sie können die notwendigen thermischen und mechanischen Luftbehandlungen entsprechend der Aufgabenstellung auswählen sowie den Einfluss des Lüftungs- und Klimasystems bezüglich des Energieverbrauchs abschätzen.
Im Bereich Lüftungsgeräte kennen die Absolventinnen und Absolventen die verschiedenen Komponenten einer Klimazentrale. Sie können Komponenten für den Anwendungsfall richtig auswählen, eine Klimazentrale dimensionieren, eine Funktionsbeschreibung erstellen sowie eine Ventilatorkennlinie aufnehmen.
Im Bereich Luftverteilung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Elemente und Bauarten der Luftverteilung. Sie können Luftverteilsysteme auswählen, dimensionieren und abgleichen, Luftverteilsysteme hinsichtlich der akustischen Raumbelastung bewerten sowie Kanäle computerunterstützt planen.
Im Bereich Luftauslässe kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Luftauslässe. Sie können Luftauslässe und Absaughauben dimensionieren, die Raumluftströmung bewerten und Raumströmungskonzepte umsetzen. Weiters können sie Raumluftströmungen messen und hinsichtlich der Behaglichkeit beurteilen sowie Raumströmungskonzepte abnehmen und überprüfen.
Im Bereich Sicherheitssysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Brandschutztechnik und die zugehörigen Brandschutzmaßnahmen. Sie können Brandschutzklappen bemessen.
Im Bereich Thermodynamik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Vergleichsprozesse und verstehen die Zustandsänderungen. Sie können den Kompressionskälteprozess darstellen und die Kennzahlen ermitteln sowie einen Realprozess messen und bewerten.
Im Bereich Kälteanlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Verfahren zur Kälteerzeugung. Sie können Kaltwassernetze und Kältemittelleitungen dimensionieren sowie die diversen Kältemittel hinsichtlich der rechtlichen, ökologischen und technischen Anforderungen bewerten und auswählen. Sie können Kälteanlagen planen sowie einen einfachen Kältemittelkreislauf aufbauen und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Bauelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Bauteile einer Kälteanlage. Sie können die Bauteile einer Kälteanlage berechnen und aus technischen Unterlagen auswählen.
Im Bereich Kälteverteilung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Systematik der Kälteverteilung und Wärmesenken. Sie können Kaltwassernetze bemessen sowie die Verteilsysteme hinsichtlich Korrosion und Wirtschaftlichkeit beurteilen und einregulieren. Sie können Kühler für Klimaanlagen dimensionieren und in die Gesamtplanung integrieren.
Im Bereich Wärmepumpe kennen die Absolventinnen und Absolventen die Wärmequellen und ihre Eigenschaften. Sie können eine Wärmepumpenanlage auslegen und auswählen, die Einflüsse eines Heizsystems und der Wärmequelle auf die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe analysieren sowie Wärmepumpenanlagen in Heizungssysteme hydraulisch einbinden.
Im Bereich Wasseraufbereitung kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Wasseraufbereitungsverfahren. Sie können Wasseraufbereitungsanlagen dimensionieren und auswählen sowie die Wasseraufbereitungsanlagen planen und ausschreiben.
Im Bereich Wasserversorgung kennen die Absolventinnen und Absolventen die relevanten Normen und Richtlinien für Trink- und Nutzwasser. Sie können Rohrleitungssysteme inklusive Druckerhöhungsanlagen und Pumpen normgerecht dimensionieren, in Betrieb setzen und hydraulisch einregulieren. Sie können zentrale Warmwasserbereitungsanlagen nach hygienisch relevanten Aspekten planen, ausführen, betreiben, überwachen und sanieren, eine Trinkwasseranalyse erstellen sowie daraufhin entsprechende Wasseraufbereitungsverfahren auswählen.
Im Bereich Abwasserentsorgung kennen die Absolventinnen und Absolventen die relevanten Normen und Richtlinien der Abwasserentsorgung. Sie können die Entwässerungsleitungen und Hebeanlagen – auch Freispiegelleitungen – normgerecht dimensionieren sowie verschiedene Entwässerungsanlagen bezüglich Schall-, Brandschutz und Fließverhalten beurteilen.
Im Bereich Warmwasserversorgung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Warmwasserbereitungs- und Verteilungssysteme. Sie können das Betriebsverhalten von Warmwasserbereitungsanlagen aufnehmen und beurteilen.
Im Bereich Sanitäre Bauelemente und Feuerlöscheinrichtungen kennen die Absolventinnen und Absolventen die relevanten Brandschutzanlagen und die gängigen Sanitärkomponenten. Sie können die Sanitärgegenstände bedarfsgerecht auswählen, eine Warmwasserbereitungsanlage auslegen, Warmwasserversorgungsanlagen nach hygienischen Gesichtspunkten beurteilen sowie das Betriebsverhalten von Warmwasserbereitungsanlagen beurteilen.
Im Bereich Bauphysik und Bauökologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die relevanten Inhalte der fachspezifischen Verordnungen, Normen und Richtlinien zum Wärmeschutz. Sie können thermische Sanierungen von Gebäudehüllen unter dem Aspekt der Raumluftqualität berechnen, Gebäudehüllen bezüglich ihrer Tauglichkeit als Niedrigenergie- oder Passivhaus beurteilen, U-Werte von Gebäudehüllen messen, den Taupunkt ermitteln sowie ein Gebäude mit Hilfe von Messverfahren (Thermografie) energetisch beurteilen.
Im Bereich Energiewirtschaft kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten nationalen und internationalen statistischen Energiedaten. Sie können Ökopotenziale der gängigen Energieträger auf Basis internationaler Standards berechnen, den Energieeinsatz wirtschaftlich bewerten und Energieflussdiagramme erstellen.
Im Bereich Projektmanagement und Betriebstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Projektstrukturen, -rollen und –aufgaben. Sie können eine Projektdokumentation erstellen, ein energetisches System hinsichtlich seiner Beurteilungskriterien analysieren sowie eine Wirtschaftlichkeitsanalyse erstellen.
Im Bereich Regenerative Energiesysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen die anerkannten Energiekennzahlen von Gebäuden und deren Richtwerte. Sie können den Energiebedarf eines Objektes ermitteln und einen Energieausweis für ein Gebäude normgerecht erstellen.
Im Bereich Energy Engineering kennen die Absolventinnen und Absolventen die Arbeitsmethoden zur Bestandsaufnahme gebäudetechnischer Anlagen. Sie können Bestandsaufnahmen durchführen, Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich und ökologisch bewerten sowie ein Gesamtenergiekonzept erstellen und optimieren.
Im Bereich Grundlagen der Elektrotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Elektrotechnik und Bauelemente. Sie können Stromkreise berechnen, elektrische Kenngrößen messtechnisch erfassen und analysieren.
Im Bereich Aktorik können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsprinzipien der elektrischen Betriebsmittel erklären sowie Stellantriebe auslegen und auswählen. Sie können Aktoren fachgerecht anschließen und das Betriebsverhalten erfassen und bewerten.
Im Bereich Sensorik können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionen von elektrischen Messgeräten und Messschaltungen erklären, deren Einsatzgebiete angeben, Sensoren auswählen sowie Messdaten beurteilen und interpretieren.
Im Bereich Steuern und Regeln können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsprinzipien von Steuerungen und Regelungen erklären, die Komponenten einer Steuerung und einer Regelung auswählen, Regelstrecken beurteilen, Regler konfigurieren sowie einfache Steuerungen und Regelungen realisieren.
Im Bereich Leittechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Architektur und die Bustechnologie von Leittechniksystemen erklären sowie Elemente der Gebäudeleittechnik auswählen. Sie können die Bereiche Visualisierung, Bedienung, Alarmierung und Bestätigung von GLT-Systemen beurteilen und interpretieren sowie ein einfaches Bussystem erstellen und visualisieren.
Im Bereich Installationstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Komponenten einer elektrischen Gebäudeinstallation und einer Brandschutzanlage sowie die Elektroschutzkonzepte. Sie können elektrische Schaltpläne lesen, elektrische Schaltpläne erstellen, elektrische Anlagen messen und beurteilen sowie Photovoltaikanlagen planen und messtechnisch untersuchen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“ und „Wirtschaft und Recht“.
Siehe Anlage 1.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Angewandte Informatik
– die Grundfunktionen von Windows anwenden;
– strukturierte Textdokumente erstellen;
– Berechnungen in einem Tabellenkalkulationsprogramm durchführen und diese übersichtlich darstellen;
– Präsentationen mit einer geeigneten Software erstellen;
– im Internet zielorientiert und sicher Recherchen durchführen.
Bereich CAD
– die Funktionen eines CAD-Programms benennen.
Bereich Angewandte Informatik:
Grundfunktionen von Windows, Textverarbeitung; Tabellenkalkulation, Präsentationstechnik, Internetrecherche.
Bereich CAD:
Einführung in ein CAD-Programm.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich CAD
– Architektenpläne auf ihre Funktionalität prüfen und einfache Projekte mit Branchensoftware planen;
– ein CAD-Programm bedienen und systematisch aufgebaute und strukturierte Zeichnungen erstellen.
Bereich Projekt Heizungstechnik
– die Architektur einer Heizungsanlage darstellen.
Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik
– die Architektur für Lüftungs- und Klimaanlagen darstellen.
Bereich CAD:
Erstellen von Blöcken, Attribute, dynamische Blöcke, Referenzen Datenaustausch, Plotten im Layout, Branchensoftwaren; Erstellen einer Befehlsstruktur, Layertechnik, Zeichnungsaufbau, Isometrie.
Bereich Projekt Heizungstechnik:
Einführung in die Projektierung.
Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik:
Einführung in die Projektierung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Projekt Heizungstechnik
– Heizungsanlagen planen;
– Anlagenteile und Rohrnetze dimensionieren und hydraulische Anwendungskonzepte erstellen und analysieren.
Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik
– Luftverteilsysteme computerunterstützt erstellen und berechnen.
Bereich Projekt Sanitärtechnik
– die Darstellungsformen für sanitäre Anlagen wiedergeben.
Bereich Projekt Heizungstechnik:
Projektierung anhand einfacher Aufgabenstellungen.
Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik:
Projektierung anhand einfacher Aufgabenstellungen.
Bereich Projekt Sanitärtechnik:
Branchensoftware: Einführung, Programmarchitektur, Anwendung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik
– Klimazentralen bzw. Kälteanlagen dimensionieren und dazu eine Funktionsbeschreibung erstellen;
– Variantenuntersuchungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit durchführen;
– Klimazentralen bzw. Kälteanlagen planen.
Bereich Projekt Sanitärtechnik
– Anlagenteile und Rohrnetze dimensionieren, Variantenuntersuchungen hinsichtlich ökologischen und ökonomischen Auswirkungen unter nutzerbedingten Vorgaben durchführen;
– Wasserversorgungs-, Abwasser- und Warmwassersysteme planen.
Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik:
Branchensoftware (Einführung, Programmarchitektur, Anwendung); Interdisziplinäre Projektierung einer Anlage für Heizungstechnik, Lüftungs- und Klimatechnik für eine komplexe Aufgabenstellung unter Berücksichtigung sämtlicher Schnittstellen zu anderen Gewerken (Building Information Modeling).
Bereich Projekt Sanitärtechnik:
Projektierung anhand einfacher Aufgabenstellungen; Interdisziplinäre Projektierung einer Anlage für Sanitärtechnik für eine komplexe Aufgabenstellung unter Berücksichtigung sämtlicher Schnittstellen zu anderen Gewerken (Building Information Modeling).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Wärmelehre
– die Grundgesetze der Wärmeübertragung und des Wärmetransportes anwenden;
– U-Werte von Wänden und Rohren berechnen und den Wärmedurchgang hinsichtlich Temperaturverlauf und Taupunkt untersuchen;
– die Heizlast eines Gebäudes normgerecht ermitteln.
Bereich Systeme
– die Systematik von Heizungsanlagen wiedergeben;
– die sicherheitstechnischen Ausrüstungsgegenstände berechnen und auswählen.
Bereich Wärmeverteilung
– die Elemente von Verteilsystemen beschreiben.
Bereich Wärmelehre:
Einheitensysteme, Wärmeinhalt, Wärmeleistung, Wärmebilanz, Massenbilanz, Mischwassertemperatur, Brennstoffwärmeleistung, Wirkungsgrad, Nutzungsgrad; Meteorologische Grundlagen, Behaglichkeit; Wärmeübertragung, U-Wertberechnung; Heizlastberechnung.
Bereich Systeme:
Einteilung der Heizungssysteme, Einzelheizungen, zentrale Gebäudeheizungen; Pläne in der Heizungstechnik, Symbole; Sicherheitseinrichtungen für Heizungsanlagen zuordnen und berechnen.
Bereich Wärmeverteilung:
Rohre, Armaturen, Verbindungselemente.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Strömungslehre
– die Grundgesetze der Strömungslehre erläutern;
– Arten und Funktion von Heizungspumpen erläutern;
– Heizungssysteme hydraulisch dimensionieren.
Bereich Wärmeabgabe
– die Bauformen von Radiatoren und Heizkörper beschreiben und dimensionieren;
– die Eigenschaften von Flächenheizungssystemen erläutern und dimensionieren.
Bereich Strömungslehre:
Eigenschaften von Flüssigkeiten, Hydrostatik; Grundgesetze der Hydrodynamik, Druckverlustermittlung; Rohrnennweitenermittlung. Hydraulische Dimensionierung von Heizungssystemen (Anlagenkennlinie, Funktionsweise und Kennlinie der Kreiselpumpe, Auslegung von Heizungspumpen, Teillastverhalten von Pumpe und Anlage, Pumpenanpassung an den Heizleistungsbedarf, hydraulische Einregulierung von Heizungssystemen).
Bereich Wärmeabgabe:
Radiatoren und Heizkörper (Bauformen, Wärmeleistung, Dimensionierung, Anordnung). Flächenheizungen (Systeme, Einsatzgebiete, Auslegung).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Systeme
– die Anlagenkomponenten und deren Funktion erläutern;
– die Einreichunterlagen für eine Heizungsanlage erstellen.
Bereich Wärmeverteilung
– hydraulische Systeme einteilen;
– hydraulische Anwendungskonzepte erstellen und beurteilen;
– die Anforderungen an hydraulische Stellglieder und die hydraulischen Grundschaltungen beschreiben;
– hydraulische Grundschaltungen dimensionieren und analysieren.
Bereich Wärmebereitstellung
– die Brennstoffe und deren Eigenschaften erläutern sowie eine Verbrennungsrechnung inklusive Taupunktsermittlung durchführen;
– den Verbrennungsvorgang und die Verbrennungsprodukte beschreiben;
– Energie- und Leistungsbilanzen an einer Feuerung analysieren sowie Wirkungs- und Nutzungsgrade ermitteln;
– die Anforderungen und Bauarten von Warmwasserkesseln und Wärmetauschern ermitteln;
– Abgasanlagen auswählen und dimensionieren.
Bereich Wärmeabgabe
– ein Leistungsverzeichnis erstellen.
Bereich Systeme:
Biomassefeuerungen, Fernwärmeanlagen; Wärmepumpenanlagen, Solaranlagen, Dampfkesselanlagen, Wasserqualität in Heizungs- und Solaranlagen.
Bereich Wärmeverteilung:
Grundschaltungen, Verteilerarten, Speicher. Auslegen von Regelventilen, Entwurf von hydraulischen Systemen. Komplexe hydraulische Schaltungen für bi- und multivalente Systeme.
Bereich Wärmebereitstellung:
Fossile und erneuerbare Brennstoffe, Verbrennungsrechnung, Taupunkt der Rauchgase, Schadstoffemissionen, Energie- und Leistungsbilanz an einer Feuerung, Wirkungs- und Nutzungsgrade. Anforderungen und Bauarten von Warmwasser-Kesseln, Abgasanlagen, Wärmetauscher.
Bereich Wärmeabgabesysteme:
Erstellen eines Leistungsverzeichnisses.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Gasversorgung
– die technischen Brenngase und deren Kennwerte nennen;
– Gasleitungen dimensionieren;
– die Komponenten einer Gasfeuerungsanlage nennen.
Bereich Gasversorgung:
Technische Brenngase, gastechnische Grundbegriffe, öffentliche Gasversorgung, Flüssiggasanlagen, Regel-Sicherheitseinrichtungen, Gasverbrauchseinrichtungen, Gasgebläsebrenner, Abgasanlage, Dimensionierung, Richtlinien und technische Regelwerke, Behördenverfahren.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Berechnung
– die Parameter der inneren und äußeren Kühllasten eines Gebäudes erläutern.
Bereich Systeme
– die grundlegenden Normen im Bereich der thermischen Behaglichkeit und Luftqualität anwenden;
– die Systematik der Lüftungs- und Klimaanlagen erläutern.
Bereich Berechnung:
Meteorologische Grundlagen, Grundlagen der feuchten Luft, Kühllastanteile, Einflussgrößen, Berechnung der Luftmengen.
Bereich Systeme:
Thermische Behaglichkeit und Luftqualität, grundlegende Normen; Einteilung der Lüftungs- und Klimasysteme, Übersicht über Bauelemente von Lüftungs- und Klimasystemen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Berechnung
– die Kühllastberechnung durchführen und Luftmengen ermitteln;
– die thermischen Luftbehandlungen berechnen.
Bereich Luftauslässe
– die gängigen Luftauslässe dem entsprechenden Anwendungsfall zuordnen.
Bereich Sicherheitssysteme
– die Grundlagen der Brandschutztechnik und die zugehörigen Brandschutzmaßnahmen erläutern;
– Brandschutzklappen bemessen.
Bereich Berechnung:
Kühllastberechnung, Thermodynamik der feuchten Luft (Lufterwärmung, Luftkühlung, Luftbe- und -entfeuchtung, Luftmischung), Auswirkungen der Lasten auf den Raumzustand.
Bereich Luftauslässe:
Grundlagen der Raumluftströmung, Zu- und Abluftelemente.
Bereich Sicherheitssysteme:
Grundlagen der Brandschutztechnik, Vorschriften und Normen, Lösungsansätze; Brandschutzklappen, Brandentrauchung, Überdruckbelüftung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Berechnung
– die Wärmerückgewinnungssysteme berechnen;
– die Auswirkungen der Kühllast auf die Systemwahl ermitteln.
Bereich Lüftungsgeräte
– die verschiedenen Komponenten einer Klimazentrale erklären.
Bereich Luftverteilung
– die Elemente und Bauarten der Luftverteilung erklären;
– Luftverteilsysteme auswählen, dimensionieren und abgleichen.
Bereich Systeme
– die notwendigen thermischen und mechanischen Luftbehandlungen entsprechend der Aufgabenstellung auswählen.
Bereich Luftauslässe
– Luftauslässe und Absaughauben dimensionieren.
Bereich Berechnung:
Thermodynamik der feuchten Luft (Feuchtkugeltemperatur, Rückwärmezahl, Rückfeuchtezahl); Berechnung von Anlagensystemen (Nur-Luft-Anlagen); Berechnung von Anlagensystemen (Wasser-Luft-Anlagen, Stille Kühlung, Raumklimageräte).
Bereich Lüftungsgeräte:
Bauelemente von raumlufttechnischen Anlagen (Wärmetauscher, Wärmerückgewinnung, Luftbefeuchter und Luftentfeuchter); Bauelemente von raumlufttechnischen Anlagen (Ventilatoren, Filter, Schalldämpfer).
Bereich Luftverteilung:
Luftleitungen inklusive Formstücke, Klappen, Auswahl des Luftverteilsystems, Berechnung eines Luftkanalnetzes, Abgleich der Stränge, Brandschutzelemente, Gitter.
Bereich Systeme:
Entwurf von Anlagensystemen (Nur-Luft- und Wasser-Luft-Anlagen), Entwurf von Anlagensystemen (Stille Kühlung, Raumklimageräte).
Bereich Luftauslässe:
Dimensionierung von Luftauslässen und Absaughauben.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Systeme
– kontrollierte Wohnraumlüftungssysteme anhand der Aufgabenstellung entwerfen;
– den Einfluss des Lüftungs- und Klimasystems bezüglich des Energieverbrauchs abschätzen.
Bereich Berechnung
– kontrollierte Wohnraumlüftungssysteme berechnen;
– Investitions- und Betriebskosten ermitteln.
Bereich Lüftungsgeräte
– Komponenten für den Anwendungsfall richtig auswählen und eine Klimazentrale dimensionieren;
– eine Funktionsbeschreibung erstellen.
Bereich Luftauslässe
– die Raumluftströmung bewerten und Raumströmungskonzepte umsetzen.
Bereich Luftverteilung
– Luftverteilsysteme hinsichtlich der akustischen Raumbelastung bewerten und lufttechnische Anlagen einregulieren.
Bereich Systeme:
Entwurf von Anlagensystemen – kontrollierte Wohnraumlüftung; Entwurf von Anlagensystemen – VRV-Systeme.
Bereich Berechnung:
Berechnung von Anlagensystemen – kontrollierte Wohnraumlüftung; Berechnung von Anlagensystemen – VRV-Systeme, Anlagenkonzeption und Garantiewerte, Ermittlung von Investitions- und Betriebskosten.
Bereich Lüftungsgeräte:
Entwurf und Berechnung von Zentralgeräten; Erstellung einer Funktionsbeschreibung.
Bereich Luftauslässe:
Entwurf eines Raumströmungskonzeptes.
Bereich Luftverteilung:
Grundlagen der Schalltechnik, Geräuschentstehung, Schalldämpfung, Schallpegelermittlung, Schalldämmung, Berechnung und Messung von Schallimmissionen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Thermodynamik
– die Vergleichsprozesse und Zustandsänderungen berechnen.
Bereich Bauelemente
– die wichtigsten Bauteile einer Kälteanlage erläutern.
Bereich Thermodynamik:
Thermodynamisches System, thermodynamischer Zustand und Zustandsänderungen, 1. Hauptsatz für ein geschlossenes und offenes System, 2. Hauptsatz, Kreisprozesse, Realprozess.
Bereich Bauelemente:
Übersicht Hauptkomponenten einer Kälteanlage.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Kälteanlagen
– die gängigen Verfahren zur Kälteerzeugung erläutern;
– die diversen Kältemittel hinsichtlich der rechtlichen, ökologischen und technischen Anforderungen bewerten und auswählen.
Bereich Bauelemente
– Bauteile einer Kälteanlage berechnen und aus technischen Unterlagen auswählen.
Bereich Kälteanlagen:
Bezeichnung, Auswahlkriterien, Gesetze, Verordnungen, Verwendungsbeschränkungen, Klassifikation, physikalische und chemische Eigenschaften, Toxizität von Kältemitteln, Kaltdampfkompressionsanlagen, Verbundanlagen, Kaskadenschaltungen.
Bereich Bauelemente:
Sicherheitsventile, Überdruckeinrichtungen, Schutzeinrichtungen. Bauelemente von Kälteanlagen (Kältemittelverdichter, Verflüssiger-, Verdampferbauarten, Armaturen und Einbauten).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Thermodynamik
– den Kompressionskälteprozess darstellen und die Kennzahlen ermitteln;
– einen Realprozess bewerten.
Bereich Kälteanlagen
– Kaltwassernetze und Kältemittelleitungen dimensionieren;
– Kälteanlagen planen.
Bereich Bauelemente
– Bauelemente dimensionieren.
Bereich Kälteverteilung
– die Systematik der Kälteverteilung und Wärmesenken wiedergeben;
– Kaltwassernetze bemessen;
– Kühler für Klimaanlagen dimensionieren und in die Gesamtplanung integrieren.
Bereich Thermodynamik:
Übersicht Kälteprozesse, Kaltdampfkompressionsprozess.
Bereich Kälteanlagen:
Absorptions- und Adsorptionskälteanlagen, Kälteanwendungen, Kaltwassersatz, Planung von Kälteanlagen.
Bereich Bauelemente:
Interpretation von Datenblättern, Berechnungssoftware.
Bereich Kälteverteilung:
Rohrleitungen, Kühlgeräte, Speicher, Kühlturm. Entwurf eines Hydraulikschemas, Rohrleitungsdimensionierung für direkte und indirekte Systeme, Pumpenauslegung, Dämmung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Thermodynamik
– einen Wärmepumpen-Realprozess bewerten.
Bereich Wärmepumpe
– die Wärmequellen und ihre Eigenschaften darstellen;
– eine Wärmepumpenanlage auslegen und auswählen;
– die Einflüsse eines Heizsystems und der Wärmequelle auf die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe analysieren;
– Wärmepumpenanlagen in Heizungssysteme integrieren und ausführen.
Bereich Thermodynamik:
Spezielle Anwendungsfälle für Wärmepumpenanlagen.
Bereich Wärmepumpe:
Wärmequellen und Wärmesenken, Betrieb und Wechselwirkung, Bauarten und Auslegung von Wärmepumpen, Kennzahlen, Anlagenhydraulik.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Wasseraufbereitung
– die wichtigsten Wasseraufbereitungsverfahren wiedergeben.
Bereich Wasserversorgung
– die relevanten Normen und Richtlinien für Trink- und Nutzwasser;
– die hydraulischen Grundlagen der Trinkwasserversorgung anwenden.
Bereich Wasseraufbereitung:
Eigenschaften und Kennwerte des Wassers, allgemeine und chemische Anforderungen an das Trinkwasser, Wasseranalyse.
Bereich Wasserversorgung:
Gesetze, Normen, Begriffsbestimmungen, Symbole in der Sanitärtechnik, Pläne in der Sanitärtechnik; Grundlagen für die Wasserversorgung; Rohreinbauteile in Wasserversorgungsanlagen; Planungs-, Ausführungs- und Betriebsrichtlinien für Trinkwasserinstallationen; Hydraulische Grundlagen der Trinkwasserversorgung, Hauswasseranschluss.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Wasserversorgung
– Rohrleitungssysteme nach hygienischen Aspekten beurteilen und Rohrleitungssysteme dimensionieren.
Bereich Abwasserentsorgung
– die relevanten Normen und Richtlinien der Abwasserentsorgung anwenden;
– die Entwässerungsleitungen und Hebeanlagen – auch Freispiegelleitungen – normgerecht dimensionieren;
– verschiedene Entwässerungsanlagen bezüglich Schall-, Brandschutz und Fließverhalten beurteilen.
Bereich Sanitäre Bauelemente und Feuerlöscheinrichtungen
– die Sanitärgegenstände bedarfsgerecht auswählen.
Bereich Warmwasserversorgung
– die Warmwasserbereitungs- und Verteilungssysteme wiedergeben;
– eine Warmwasserbereitungsanlage auslegen, Warmwasserversorgungsanlagen nach hygienischen Gesichtspunkten beurteilen.
Bereich Wasserversorgung:
Berechnung der Rohrinnendurchmesser, Wasserzähleranlage.
Bereich Abwasserentsorgung:
Entwässerungsanlagen in Objekten (Systeme, Ausführungsrichtlinien); Hydraulische Grundlagen für Entwässerungsleitungen. Entwässerungsanlagen in Objekten (Auslegung, Rückstauschutz, Hebeanlagen).
Bereich Sanitäre Bauelemente und Feuerlöscheinrichtungen:
Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich, Sanitärgegenstände und deren Anschluss, Abstände, Stell- und Bewegungsflächen, barrierefreie Sanitäranlagen.
Bereich Warmwasserversorgung:
Zentrale und dezentrale Systeme, Beheizungsarten, Speicher- und Durchflusssysteme; Dimensionierung von Speicher- und Durchflusssystemen. Hygienekriterien einschließlich Normen und Gesundheitsgefährdungen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Wasserversorgung
– Rohrleitungssysteme inkl. Druckerhöhungsanlagen und Pumpen normgerecht dimensionieren.
Bereich Warmwasserversorgung
– eine Warmwasserbereitungsanlage auslegen, Warmwasserversorgungsanlagen nach hygienischen Gesichtspunkten beurteilen;
– das Betriebsverhalten von Warmwasserbereitungsanlagen beurteilen.
Bereich Wasserversorgung:
Pumpen in der Sanitärtechnik. Eigenwasserversorgung für Trink- und Nutzwasser, Druckerhöhungsanlagen mit Berechnung, Druckminderer. Regenwassernutzung.
Bereich Warmwasserversorgung:
Zirkulationssysteme und Begleitheizung, Wärmeverluste von Rohrleitungen.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Wasseraufbereitung
– Wasseraufbereitungsanlagen dimensionieren und auswählen;
– die Wasseraufbereitungsanlagen planen und ausschreiben.
Bereich Wasserversorgung
– die Komponenten der öffentlichen Wasserversorgung wiedergeben.
Bereich Abwasserentsorgung
– die Komponenten der öffentlichen Wasserentsorgung wiedergeben.
Bereich Sanitäre Bauelemente und Feuerlöscheinrichtungen
– die relevanten Brandschutzanlagen wiedergeben.
Bereich Wasseraufbereitung:
Schutz des Trinkwassers. Wasseraufbereitungsverfahren, Berechnung und Auswahl von Wasseraufbereitungsanlagen für Trink-, Nutz- und Heizungswasser. Integration von Wasseraufbereitungsanlagen in die Sanitär- und Heizungsplanung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen.
Bereich Wasserversorgung:
Öffentliche Wasserversorgung, Wassergewinnung, Speicherung und Verteilung.
Bereich Abwasserentsorgung:
Öffentliche Abwasserentsorgung (Entwässerungssysteme, Schächte, Kläranlagen).
Bereich Sanitäre Bauelemente und Feuerlöscheinrichtungen:
Feuerlöscheinrichtungen in Objekten (Hydrantenanlagen, Sprinkleranlagen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Bauphysik und Bauökologie
– die relevanten Inhalte der fachspezifischen Verordnungen, Normen und Richtlinien zum Wärmeschutz nennen und Berechnungsmethoden anwenden.
Bereich Energiewirtschaft
– die wichtigsten nationalen und internationalen statistischen Energiedaten nennen;
– Ökopotenziale der gängigen Energieträger auf Basis internationaler Standards berechnen, den Energieeinsatz wirtschaftlich bewerten und für Fallbeispiele Energieflussdiagramme erstellen.
Bereich Bauphysik und Bauökologie:
Baustoffe, Bauteile, Bauformen, Teile der Gebäudehülle, Bauordnungen und Bautechnikverordnungen, U-Wertermittlung, Oberflächentemperaturen und Schichttemperaturen, Wasserdampfdiffusion.
Bereich Energiewirtschaft:
Energieträger, Energiebegriffe, Nutzungsgrade, Emissionsbewertung des Energieeinsatzes, Energiesituation national, europäisch und international, Entwicklung der Energiesituation, Energieflussdiagramm.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Bauphysik und Bauökologie
– thermische Sanierungen von Gebäudehüllen unter dem Aspekt der Raumluftqualität berechnen und Gebäudehüllen bezüglich ihrer Tauglichkeit als Niedrigenergie– oder Passivhaus beurteilen.
Bereich Energiekennzahlen
– anerkannte Energiekennzahlen von Gebäuden und deren Richtwerte benennen;
– den Energiebedarf eines Objektes ermitteln und einen Energieausweis für ein Gebäude normgerecht erstellen.
Bereich Bauphysik und Bauökologie:
Behaglichkeitskriterien, Thermische Sanierung von Gebäudehüllen, Niedrigenergie-, Passivhaustechnik.
Bereich Energiekennzahlen:
Energiekennzahlen, Grenzwerte für Niedrigenergie- und Passivhäuser, Energieausweis.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Regenerative Energiesysteme
– regenerative Energiesysteme und deren Anwendungsgebiete benennen;
– thermische Solaranlagen dimensionieren, den Einsatz von regenerativen Energiesystemen bewerten und regenerative Energiesysteme optimieren und integrieren.
Bereich Regenerative Energiesysteme:
Richtlinien und Normen, Aufbau, Anwendungsgebiete und Dimensionierung von regenerativen Energiesystemen in der Gebäudetechnik, Bewertung und Systemintegrierung von regenerativen Energiesystemen in der Gebäudetechnik.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Energy Engineering
– Arbeitsmethoden zur Bestandsaufnahme gebäudetechnischer Anlagen anwenden;
– Bestandsaufnahmen durchführen, Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich und ökologisch bewerten und ein Gesamtenergiekonzept erstellen und optimieren.
Bereich Projektmanagement
– Projektarten entscheiden;
– Projektmanagementaufgaben definieren und ausgewählte Projektmanagementmethoden anwenden.
Bereich Wirtschaftlichkeitsrechnung
– Kostenrechnungssysteme zuordnen und Bezugs- und Absatzkalkulationen erstellen;
– Istkostenrechnung Break-Even-Analyse durchführen;
– statische und dynamische Investitionsrechnungen erstellen.
Bereich Energy Engineering:
Arbeitsmethoden zur Bestandsaufnahme, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Analyse- und Bewertungsverfahren zur energetischen und ökologischen Beurteilung von Gebäuden, Sanierungsmaßnahmen, Erstellung von Gesamtenergiekonzepten unter Einbindung erneuerbarer Energieformen.
Bereich Projektmanagement:
Grundlagen des Projektmanagements, Projektsteuerung, Projektdokumentation, Grundzüge des Personal- und Ressourcenmanagements.
Bereich Wirtschaftlichkeitsrechnung:
Kostenrechnung, Investitionsrechnung, Grundlagen der Finanzierung, Wirtschaftlichkeitsanalysen für gebäudetechnische Projekte.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Elektrotechnik
– die Grundgesetze der Elektrotechnik anwenden.
Bereich Grundlagen der Elektrotechnik:
Gleichstromtechnik: Elektrische Größen und Grundgesetze, Verschaltung von Widerständen, elektrisches und magnetisches Feld.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Elektrotechnik
– die Grundgesetze der Wechselstrom- und Drehstromtechnik anwenden, elektrische Kenngrößen messtechnisch erfassen und analysieren.
Bereich Installationstechnik
– die wichtigsten Komponenten und die Schutzmaßnahmen einer elektrischen Gebäudeinstallation erklären und dimensionieren;
– elektrische Schaltpläne lesen und erstellen und elektrische Anlagen messen und beurteilen;
– Photovoltaikanlagen bemessen.
Bereich Grundlagen der Elektrotechnik:
Wechselstromtechnik (Begriffe, Kennwerte, Phasenverschiebung, Zeigerdiagramme, Wechselstromwiderstände, Wirk-, Blind- und Scheinleistung); Dreiphasenwechselstrom (Schaltungen, Leistung, Energietransport; Messung der elektrischen Grundgrößen).
Bereich Installationstechnik:
Elektroschutz (Schutzmaßnahmen, Konzepte, Schutzklassen, Vorschriften), Elektroinstallationen (Hausanschluss, Grundschaltungen, Leitungsauslegung und Leitungsschutz), Photovoltaikanlagen, Brandmeldeanlagen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Aktorik
– die Funktionsprinzipien der elektrischen Betriebsmittel erklären, Stellantriebe auslegen und auswählen;
– Aktoren fachgerecht anschließen und das Betriebsverhalten erfassen und bewerten.
Bereich Sensorik
– die Funktionen von elektrischen Messgeräten und Messschaltungen erklären und deren Einsatzgebiete angeben;
– die verschiedenen Sensoren je nach Einsatzgebiete richtig einsetzen.
Bereich Aktorik:
Aufbau und Betriebsverhalten der wichtigsten Motortypen, Drehzahlregelung; Magnetventile, Schütze, Stellantriebe.
Bereich Sensorik:
Messung elektrischer Größen, Methoden und Messgeräte, Messung nichtelektrischer Größen in der Gebäudetechnik.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Steuern und Regeln
– Regelstrecken beurteilen und Regler konfigurieren;
– Regelungen in der Gebäudetechnik parametrieren und realisieren;
– die Funktionsprinzipien von Steuerungen und Regelungen erklären;
– die Komponenten einer Steuerung und einer Regelung auswählen;
– einfache speicherprogrammierbare Steuerungen entwickeln und programmieren.
Bereich Leittechnik
– die Architektur und die Bustechnologie von Leittechniksystemen erklären und Elemente der Gebäudeleittechnik auswählen.
Bereich Steuern und Regeln:
Grundlagen und Begriffe der Regelungstechnik, Regelstrecken, Reglerarten und Parametrierung; Aufbau und Funktion von Steuerungen und Regelungen; Konzeption von Steuerungen in der Gebäudetechnik, speicherprogrammierbare Steuerung.
Bereich Leittechnik:
Gebäudeleittechnik und Bussysteme (Architektur, Strukturen, Anwendungsbeispiele).
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Laboratorium Planung und Projektierung
– einfache Projekte mit Branchensoftware planen;
– Ausschreibungsunterlagen mit Hilfe von Branchensoftware erstellen.
Laboratorium Heizungstechnik
– hydraulische Netze analysieren (parallele und serielle Widerstände, dynamische Widerstände) und Widerstände messen;
– eine Pumpenkennlinie aufnehmen und den Wirkungsgrad bestimmen;
– Emissionen von Energiebereitstellungssystemen messen und das Luftreinhaltegesetz anwenden, den Wirkungsgrad einer Energieumwandlung messen und beurteilen;
– hydraulische Netze in Betrieb setzen;
– Gasanlagen warten und in Betrieb nehmen.
Laboratorium Lüftungs- und Klimatechnik
– Zustandsänderungen messtechnisch erfassen und bewerten;
– Ventilatorkennlinien aufnehmen;
– Luftverteilsysteme hinsichtlich der akustischen Raumbelastung bewerten (Schalldämmung, Schalldämpfung) und messen, lufttechnische Anlagen einregulieren;
– Raumluftströmungen messen und hinsichtlich der Behaglichkeit beurteilen, Raumströmungskonzepte abnehmen und überprüfen.
Laboratorium Kältetechnik
– Realprozesse messen und bewerten;
– einen einfachen Kältemittelkreislauf aufbauen und in Betrieb nehmen;
– die Verteilsysteme hinsichtlich Korrosion und Wirtschaftlichkeit beurteilen und einregulieren;
– die Einflüsse eines Heizsystems und der Wärmequelle auf die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe analysieren.
Laboratorium Sanitärtechnik
– eine Trinkwasseranalyse erstellen und daraufhin entsprechende Wasseraufbereitungsverfahren auswählen;
– Rohrleitungssysteme inkl. Druckerhöhungsanlagen und Pumpen in Betrieb setzen, Rohrleitungssysteme hydraulisch einregulieren;
– verschiedene Entwässerungsanlagen bezüglich Schall-, Brandschutz und Fließverhalten beurteilen;
– das Betriebsverhalten von Warmwasserbereitungsanlagen aufnehmen und beurteilen.
Laboratorium Energiemanagement
– U-Werte von Gebäudehüllen messen und den Taupunkt ermitteln;
– ein Gebäude mit Hilfe von Messverfahren (Thermografie) energetisch beurteilen;
– einen Energieausweis für ein Gebäude normgerecht erstellen;
– Bestandsaufnahmen durchführen, dokumentieren und analysieren.
Laboratorium Elektro-, Regelungs- und Leittechnik
– Messgeräte und Messmethoden elektrischer Größen benennen;
– Aktoren fachgerecht anschließen und das Betriebsverhalten erfassen und bewerten;
– elektrische Anlagen beurteilen und interpretieren, Regelstrecken beurteilen und Regler konfigurieren;
– einfache Steuerungen und Regelungen realisieren und ein einfaches Bussystem visualisieren;
– Photovoltaikanlagen bemessen und Zelltypen messtechnisch untersuchen.
Laboratorium Building Information Modelling (BIM)
– Planungen mit Datenbrillen visualisieren.
Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu den angeführten Pflichtgegenständen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“.
Gemäß Stundentafel I.2.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Mechanik
– die Grundlagen der Statik, Dynamik und Festigkeitslehre in Form fachspezifischer Beispiele anwenden.
Bereich Zeichentechnische Grundlagen
– die Zeichnungsnormen, Darstellungstechniken und händische Zeichentechniken anwenden;
– einfache Entwurfszeichnungen und Konstruktionszeichnungen von einfachen Körpern erstellen;
– Baupläne lesen und interpretieren.
Bereich Mechanik:
Ebene Kräftesysteme (Gleichgewicht von Kräften, Freimachen von Bauteilen, Schwerpunkt, Standsicherheit, Reibung); Festigkeit von Werkstoffen (Elastischer fester Körper; Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Belastungsfälle – dynamisch. Festigkeit und zulässige Spannung, einfache Spannungsberechnungen, Formänderung durch einfache Beanspruchungen).
Bereich Zeichentechnische Grundlagen:
Zeichengeräte, händische Zeichentechniken, Normen, Bemaßung und Beschriftung; Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper nach Zeichnungsvorlage und Modell in den drei Hauptrissen und in genormter Axionometrie.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Fertigungstechnik
– die wichtigsten Werkstoffe, Fertigungsverfahren und Fügetechniken benennen;
– Fertigungsverfahren nach der Wirtschaftlichkeit auswählen und die Verwendung von Werkstoffkombinationen beurteilen.
Bereich Fertigungstechnik:
Metallische Werkstoffe, nichtmetallische Werkstoffe, Legierungen, normgerechte Bezeichnungen, Werkstoffeigenschaften, Werkstoffprüfung, Einteilung der Fertigungsverfahren, Urformen, Umformen, spanende Formgebung, Grundlagen der Fügetechnik, Oberflächenbehandlung, Vertiefende Fügetechnik, Kunststoffverarbeitung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Mechanik
– statische und dynamische Aufgabenstellungen lösen, die Spannungen und Verformungen von Bauteilen beurteilen.
Bereich Mechanik:
Kraftwirkungen hervorgerufen durch Bewegungsvorgänge, Fliehkräfte, Massenträgheit.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Maschinenelemente
– die wichtigsten Maschinenelemente benennen;
– lösbare Verbindungen, Achsen und Wellen, Lager, Kupplungen und Getriebe einer Anwendung zuordnen.
Bereich Maschinenelemente:
Normungswesen; Rohrleitungsarmaturen und ausgewählte Bauteile der Gebäudetechnik; Toleranzen und Passungen; Lösbare Verbindungen: Bolzen, Stifte, Schrauben, Muttern, Sicherungselemente; Achsen, Wellen; Lager; Mitnehmerverbindungen. Auswahl von Kupplungen und Getrieben.
Gemäß Stundentafel I.2.
Die Studierenden können
– im jeweiligen Kompetenzbereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken benennen;
– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung wiedergeben und können diese in der Werkstätte beurteilen und anwenden.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung, unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten (1. bis 4. Kompetenzmodul).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Heizungstechnik
– die wichtigsten Verbindungstechniken und Bauteile einer Heizungsanlage erläutern;
– Baugruppen von Heizungsanlagen herstellen;
– heizungstechnische Anlagen errichten, in Betrieb setzen und dokumentieren.
Bereich Sanitärtechnik
– die gängigen Installationstechniken und Bauteile der Sanitärtechnik erläutern;
– Ver- und Entsorgungsanlagen herstellen.
Bereich Fertigungstechnik
– Bauteile mit spanabhebenden und nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen;
– form-, kraft- und stoffschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen.
Bereich Heizungstechnik:
Werkstätte Heizungstechnik:
Wärmeerzeugungsanlagen, Wärmeabgabesysteme, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, In- und Außerbetriebnahme von heizungstechnischen Anlagen, Solaranlagen und Anlagen für biogene Brennstoffe.
Bereich Sanitärtechnik:
Werkstätte Sanitärtechnik:
Aufbau von sanitärtechnischen Anlagen, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, In- und Außerbetriebnahme.
Bereich Fertigungstechnik:
Werkstätte Fertigungstechnik:
Manuelle und maschinelle Bearbeitungsverfahren von fachspezifischen Werkstoffen der Gebäudetechnik, Installations- und Befestigungstechniken.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Lüftungs- und Klimatechnik
– die Verfahren zur Herstellung von Bauteilen einer Lüftungsanlage erläutern;
– Form- und Bauteile für Lüftungsanlagen herstellen.
Bereich Kältetechnik
– einen Kältekreislauf aufbauen.
Bereich Elektro-, Regelungs- und Leittechnik
– die wichtigsten Komponenten einer elektrischen Gebäudeinstallation erläutern;
– einfache elektrische Installationsarbeiten durchführen.
Bereich Lüftungs- und Klimatechnik:
Werkstätte Lüftungsbau:
Aufbau von Lüftungs- und Klimaanlagen, Montage und Inbetriebnahme von Lüftungskomponenten.
Bereich Kältetechnik:
Werkstätte Kältetechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Wartung von kältetechnischen Anlagen.
Bereich Elektro-, Regelungs- und Leittechnik:
Werkstätte Elektro-, Regelungs- und Leittechnik:
Elektrische Schaltungen, Messen elektrischer Größen, regelungstechnische Grundlagen, Konfiguration, Diagnose und Fehlerbehebung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Heizungstechnik
– die Betriebswerte einer Heizungsanlage einstellen und messen;
– heizungstechnische Anlagen in Betrieb setzen und protokollieren.
Bereich Lüftungs- und Klimatechnik
– Lüftungs- und Klimaanlagen in Betrieb setzen und protokollieren.
Bereich Heizungstechnik:
Werkstättenlaboratorium „Heizungstechnik“ (Überprüfen, Einstellen und Messen von heizungstechnischen Anlagen, Protokollierung und Dokumentation).
Werkstättenlaboratorium „Gastechnik“ (Messen und überprüfen, In- und Außerbetriebnahme von Gasanlagen, Protokollierung und Dokumentation).
Bereich Lüftungs- und Klimatechnik:
Werkstättenlaboratorium „Lüftungsbau“ (Einstellen, Messen und Überprüfen von Lüftungskomponenten, In- und Außerbetriebnahme, Protokollierung).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Kältetechnik
– die Kennzahlen eines Kältekreislaufes messen;
– einen Kältekreislauf in Betrieb setzen und protokollieren.
Bereich Elektro-, Regelungs- und Leittechnik
– Installationen und Regelungen in Betrieb nehmen und überprüfen.
Bereich Kältetechnik:
Werkstättenlaboratorium „Kältetechnik“ (In- und Außerbetriebnahme von Kälteanlagen, Protokollierung und Dokumentation).
Bereich Elektro-, Regelungs- und Leittechnik:
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik“ (Analysieren und Interpretieren von Schaltplänen, Messmethoden, Steuerungen und Regelungen, Protokollierung und Dokumentation).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Angewandte Informatik
– die Grundfunktionen von Windows anwenden;
– strukturierte Textdokumente erstellen.
Bereich CAD
– die Funktionen eines CAD-Programms benennen;
– ein CAD-Programm bedienen und systematisch aufgebaute und strukturierte Zeichnungen erstellen.
Bereich Angewandte Informatik:
Grundfunktionen von Windows, Textverarbeitung.
Bereich CAD:
Einführung in ein CAD-Programm, Befehlsstruktur, Layertechnik, Zeichnungsaufbau, Isometrie.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Angewandte Informatik
– Berechnungen in einem Tabellenkalkulationsprogramm durchführen und diese übersichtlich darstellen;
– Präsentationen mit einer geeigneten Software erstellen;
– im Internet zielorientiert und sicher Recherchen durchführen.
Bereich CAD
– Architektenpläne auf ihre Funktionalität prüfen und einfache Projekte mit Branchensoftware planen.
Bereich Angewandte Informatik:
Tabellenkalkulation, Präsentationstechnik, Internetrecherche.
Bereich CAD:
Erstellen von Blöcken, Attribute, dynamische Blöcke, Referenzen Datenaustausch, Plotten im Layout, Branchensoftwaren.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Projekt Heizungstechnik
– die Architektur einer Heizungsanlage darstellen;
– Anlagenteile und Rohrnetze dimensionieren und hydraulische Anwendungskonzepte erstellen und analysieren.
Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik
– die Architektur für Lüftungs- und Klimaanlagen darstellen.
Bereich Projekt Heizungstechnik:
Einführung in die Projektierung.
Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik:
Einführung in die Projektierung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Projekt Heizungstechnik
– Heizungsanlagen planen.
Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik
– Luftverteilsysteme computerunterstützt erstellen und berechnen.
Bereich Projekt Heizungstechnik:
Projektierung anhand einfacher Aufgabenstellungen.
Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik:
Projektierung anhand einfacher Aufgabenstellungen.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik
– Klimazentralen bzw. Kälteanlagen dimensionieren und dazu eine Funktionsbeschreibung erstellen;
– Variantenuntersuchungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit durchführen.
Bereich Projekt Sanitärtechnik
– die Darstellungsformen für sanitäre Anlagen wiedergeben;
– Anlagenteile und Rohrnetze dimensionieren, Variantenuntersuchungen hinsichtlich ökologischen und ökonomischen Auswirkungen unter nutzerbedingten Vorgaben durchführen.
Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik:
Branchensoftware: Einführung, Programmarchitektur, Anwendung
Bereich Projekt Sanitärtechnik:
Branchensoftware: Einführung, Programmarchitektur, Anwendung; Projektierung anhand einfacher Aufgabenstellungen.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik
– Klimazentralen bzw. Kälteanlagen planen.
Bereich Projekt Sanitärtechnik
– Wasserversorgungs-, Abwasser- und Warmwassersysteme planen.
Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik sowie Bereich Projekt Sanitärtechnik:
Interdisziplinäre Projektierung einer Anlage für Heizungstechnik, Lüftungs- und Klimatechnik und Sanitärtechnik für eine komplexe Aufgabenstellung unter Berücksichtigung sämtlicher Schnittstellen zu anderen Gewerken (Building Information Modeling).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Wärmelehre
– die Grundgesetze der Wärmeübertragung und des Wärmetransportes anwenden;
– U-Werte von Wänden und Rohren berechnen und den Wärmedurchgang hinsichtlich Temperaturverlauf und Taupunkt untersuchen;
– die Heizlast eines Gebäudes normgerecht ermitteln.
Bereich Systeme
– die Systematik von Heizungsanlagen wiedergeben.
Bereich Wärmeverteilung
– die Elemente von Verteilsystemen beschreiben.
Bereich Wärmelehre:
Einheitensysteme, Wärmeinhalt, Wärmeleistung, Wärmebilanz, Massenbilanz, Mischwassertemperatur, Brennstoffwärmeleistung, Wirkungsgrad, Nutzungsgrad; Meteorologische Grundlagen, Behaglichkeit; Wärmeübertragung, U-Wertberechnung; Heizlastberechnung.
Bereich Systeme:
Einteilung der Heizungssysteme, Einzelheizungen, zentrale Gebäudeheizungen; Pläne in der Heizungstechnik, Symbole.
Bereich Wärmeverteilung:
Rohre, Armaturen, Verbindungselemente.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Systeme
– die sicherheitstechnischen Ausrüstungsgegenstände berechnen und auswählen.
Bereich Wärmeabgabe
– die Bauformen von Radiatoren und Heizkörper beschreiben und dimensionieren;
– die Eigenschaften von Flächenheizungssystemen erläutern und dimensionieren.
Bereich Systeme:
Sicherheitstechnische Ausrüstungsgegenstände den Heizungssystemen zuordnen und berechnen.
Bereich Wärmeabgabe:
Radiatoren und Heizkörper (Bauformen, Wärmeleistung, Dimensionierung, Anordnung). Flächenheizungen (Systeme, Einsatzgebiete, Auslegung).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Strömungslehre
– die Grundgesetze der Hydromechanik erläutern.
Bereich Wärmeverteilung
– hydraulische Systeme einteilen.
Bereich Wärmebereitstellung
– die Brennstoffe und deren Eigenschaften erläutern sowie eine Verbrennungsrechnung inklusive Taupunktsermittlung durchführen;
– den Verbrennungsvorgang und die Verbrennungsprodukte beschreiben;
– Energie- und Leistungsbilanzen an einer Feuerung analysieren sowie Wirkungs- und Nutzungsgrade ermitteln.
Bereich Strömungslehre:
Eigenschaften von Flüssigkeiten, Hydrostatik; Grundgesetze der Hydrodynamik, Druckverlustermittlung, Rohrnennweitenermittlung.
Bereich Wärmeverteilung:
Grundschaltungen, Verteilerarten, Speicher.
Bereich Wärmebereitstellung:
Fossile und erneuerbare Brennstoffe, Verbrennungsrechnung, Taupunkt der Rauchgase, Schadstoffemissionen, Energie- und Leistungsbilanz an einer Feuerung, Wirkungs- und Nutzungsgrade.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Strömungslehre
– Arten und Funktion von Heizungspumpen erläutern;
– Heizungssysteme hydraulisch dimensionieren.
Bereich Wärmeverteilung
– die Anforderungen an hydraulische Stellglieder und die hydraulischen Grundschaltungen beschreiben;
– hydraulische Grundschaltungen dimensionieren und analysieren.
Bereich Strömungslehre:
Hydraulische Dimensionierung von Heizungssystemen (Anlagenkennlinie, Funktionsweise und Kennlinie der Kreiselpumpe, Auslegung von Heizungspumpen, Teillastverhalten von Pumpe und Anlage, Pumpenanpassung an den Heizleistungsbedarf, hydraulische Einregulierung von Heizungssystemen).
Bereich Wärmeverteilung:
Auslegen von Regelventilen, Entwurf von hydraulischen Systemen.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Systeme
– die Anlagenkomponenten und deren Funktion erläutern;
– die Einreichunterlagen für eine Heizungsanlage erstellen.
Bereich Wärmebereitstellung
– die Anforderungen und Bauarten von Warmwasserkesseln und Wärmetauschern ermitteln;
– Abgasanlagen auswählen und dimensionieren.
Bereich Wärmeabgabe
– ein Leistungsverzeichnis erstellen.
Bereich Systeme:
Biomassefeuerungen, Fernwärmeanlagen, Wärmepumpenanlagen, Solaranlagen, Dampfkesselanlagen, Wasserqualität in Heizungs- und Solaranlagen.
Bereich Wärmebereitstellung:
Anforderungen und Bauarten von Warmwasser-Kesseln, Abgasanlagen, Wärmetauscher.
Bereich Wärmeabgabe:
Erstellen eines Leistungsverzeichnisses.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Wärmeverteilung
– hydraulische Anwendungskonzepte erstellen und beurteilen.
Bereich Gasversorgung
– die technischen Brenngase und deren Kennwerte nennen;
– Gasleitungen dimensionieren;
– die Komponenten einer Gasfeuerungsanlage nennen.
Bereich Wärmeverteilung:
Komplexe hydraulische Schaltungen für bi- und multivalente Systeme.
Bereich Gasversorgung:
Technische Brenngase, gastechnische Grundbegriffe, öffentliche Gasversorgung, Flüssiggasanlagen, Regel-Sicherheitseinrichtungen, Gasverbrauchseinrichtungen, Gasgebläsebrenner, Abgasanlage, Dimensionierung, Richtlinien und technische Regelwerke, Behördenverfahren.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Berechnung
– die Parameter der inneren und äußeren Kühllasten eines Gebäudes erläutern.
Bereich Systeme
– die grundlegenden Normen im Bereich der thermischen Behaglichkeit und Luftqualität anwenden.
Bereich Berechnung:
Meteorologische Grundlagen, Grundlagen der feuchten Luft, Kühllastanteile, Einflussgrößen, Berechnung der Luftmengen.
Bereich Systeme:
Thermische Behaglichkeit und Luftqualität, grundlegende Normen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Berechnung
– die Kühllastberechnung durchführen und Luftmengen ermitteln;
– die thermischen Luftbehandlungen berechnen.
Bereich Systeme
– die Systematik der Lüftungs- und Klimaanlagen erläutern.
Bereich Luftauslässe
– die gängigen Luftauslässe dem entsprechenden Anwendungsfall zuordnen.
Bereich Sicherheitssysteme
– die Grundlagen der Brandschutztechnik und die zugehörigen Brandschutzmaßnahmen erläutern.
Bereich Berechnung:
Kühllastberechnung, Thermodynamik der feuchten Luft (Lufterwärmung, Luftkühlung, Luftbe- und -entfeuchtung, Luftmischung), Auswirkungen der Lasten auf den Raumzustand.
Bereich Systeme:
Einteilung der Lüftungs- und Klimasysteme, Übersicht über Bauelemente von Lüftungs- und Klimasystemen.
Bereich Luftauslässe:
Grundlagen der Raumluftströmung, Zu- und Abluftelemente.
Bereich Sicherheitssysteme:
Grundlagen der Brandschutztechnik, Vorschriften und Normen, Lösungsansätze.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Berechnung
– die Wärmerückgewinnungssysteme berechnen.
Bereich Lüftungsgeräte
– die verschiedenen Komponenten einer Klimazentrale erklären.
Bereich Luftverteilung
– die Elemente und Bauarten der Luftverteilung erklären;
– Luftverteilsysteme auswählen, dimensionieren und abgleichen.
Bereich Sicherheitssysteme
– Brandschutzklappen bemessen.
Bereich Berechnung:
Thermodynamik der feuchten Luft (Feuchtkugeltemperatur, Rückwärmezahl, Rückfeuchtezahl).
Bereich Lüftungsgeräte:
Bauelemente von raumlufttechnischen Anlagen (Wärmetauscher, Wärmerückgewinnung, Luftbefeuchter und Luftentfeuchter).
Bereich Luftverteilung:
Luftleitungen inklusive Formstücke, Klappen, Auswahl des Luftverteilsystems, Berechnung eines Luftkanalnetzes, Abgleich der Stränge, Brandschutzelemente, Gitter.
Bereich Sicherheitssysteme:
Brandschutzklappen, Brandentrauchung, Überdruckbelüftung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Berechnung
– die Auswirkungen der Kühllast auf die Systemwahl ermitteln.
Bereich Systeme
– die notwendigen thermischen und mechanischen Luftbehandlungen entsprechend der Aufgabenstellung auswählen.
Bereich Lüftungsgeräte
– die verschiedenen Komponenten einer Klimazentrale erläutern.
Bereich Luftauslässe
– Luftauslässe und Absaughauben dimensionieren.
Bereich Berechnung:
Berechnung von Anlagensystemen (Nur-Luft-Anlagen); Berechnung von Anlagensystemen (Wasser-Luft-Anlagen, Stille Kühlung, Raumklimageräte).
Bereich Systeme:
Entwurf von Anlagensystemen (Nur-Luft- und Wasser-Luft-Anlagen), Entwurf von Anlagensystemen (Stille Kühlung, Raumklimageräte).
Bereich Lüftungsgeräte:
Bauelemente von raumlufttechnischen Anlagen (Ventilatoren, Filter, Schalldämpfer).
Bereich Luftauslässe:
Dimensionierung von Luftauslässen und Absaughauben.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Berechnung
– kontrollierte Wohnraumlüftungssysteme berechnen.
Bereich Systeme
– kontrollierte Wohnraumlüftungssysteme anhand der Aufgabenstellung entwerfen.
Bereich Lüftungsgeräte
– Komponenten für den Anwendungsfall richtig auswählen und eine Klimazentrale dimensionieren.
Bereich Luftauslässe
– die Raumluftströmung bewerten und Raumströmungskonzepte umsetzen.
Bereich Berechnung:
Berechnung von Anlagensystemen – kontrollierte Wohnraumlüftung.
Bereich Systeme:
Entwurf von Anlagensystemen – kontrollierte Wohnraumlüftung.
Bereich Lüftungsgeräte:
Entwurf und Berechnung von Zentralgeräten.
Bereich Luftauslässe:
Entwurf eines Raumströmungskonzeptes.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Berechnung
– Investitions- und Betriebskosten ermitteln.
Bereich Systeme
– den Einfluss des Lüftungs- und Klimasystems bezüglich des Energieverbrauchs abschätzen.
Bereich Lüftungsgeräte
– eine Funktionsbeschreibung erstellen.
Bereich Luftverteilung
– Luftverteilsysteme hinsichtlich der akustischen Raumbelastung bewerten und lufttechnische Anlagen einregulieren.
Bereich Berechnung:
Berechnung von Anlagensystemen – VRV-Systeme, Anlagenkonzeption und Garantiewerte, Ermittlung von Investitions- und Betriebskosten.
Bereich Systeme:
Entwurf von Anlagensystemen – VRV-Systeme.
Bereich Lüftungsgeräte:
Erstellung einer Funktionsbeschreibung.
Bereich Luftverteilung:
Grundlagen der Schalltechnik, Geräuschentstehung, Schalldämpfung, Schallpegelermittlung, Schalldämmung, Berechnung und Messung von Schallimmissionen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Thermodynamik
– die Vergleichsprozesse und Zustandsänderungen berechnen.
Bereich Bauelemente
– die wichtigsten Bauteile einer Kälteanlage erläutern.
Bereich Thermodynamik:
Thermodynamisches System, thermodynamischer Zustand und Zustandsänderungen, 1. Hauptsatz für ein geschlossenes und offenes System, 2. Hauptsatz, Kreisprozesse, Realprozess.
Bereich Bauelemente:
Übersicht Hauptkomponenten einer Kälteanlage.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Kälteanlagen
– die gängigen Verfahren zur Kälteerzeugung erläutern;
– die diversen Kältemittel hinsichtlich der rechtlichen, ökologischen und technischen Anforderungen bewerten und auswählen.
Bereich Bauelemente
– Bauteile einer Kälteanlage berechnen und aus technischen Unterlagen auswählen.
Bereich Kälteanlagen:
Bezeichnung, Auswahlkriterien, Gesetze, Verordnungen, Verwendungsbeschränkungen, Klassifikation, physikalische und chemische Eigenschaften, Toxizität von Kältemitteln; Kaltdampfkompressionsanlagen, Verbundanlagen, Kaskadenschaltungen.
Bereich Bauelemente:
Sicherheitsventile, Überdruckeinrichtungen, Schutzeinrichtungen. Bauelemente von Kälteanlagen (Kältemittelverdichter, Verflüssiger-, Verdampferbauarten, Armaturen und Einbauten).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Thermodynamik
– den Kompressionskälteprozess darstellen und die Kennzahlen ermitteln;
– einen Realprozess bewerten.
Bereich Kälteanlagen
– Kaltwassernetze und Kältemittelleitungen dimensionieren;
– Kälteanlagen planen.
Bereich Bauelemente
– Bauelemente dimensionieren.
Bereich Kälteverteilung
– die Systematik der Kälteverteilung und Wärmesenken wiedergeben;
– Kaltwassernetze bemessen;
– Kühler für Klimaanlagen dimensionieren und in die Gesamtplanung integrieren.
Bereich Thermodynamik:
Übersicht Kälteprozesse, Kaltdampfkompressionsprozess.
Bereich Kälteanlagen:
Absorptions- und Adsorptionskälteanlagen, Kälteanwendungen, Kaltwassersatz, Planung von Kälteanlagen.
Bereich Bauelemente:
Interpretation von Datenblättern, Berechnungssoftware.
Bereich Kälteverteilung:
Rohrleitungen, Kühlgeräte, Speicher, Kühlturm. Entwurf eines Hydraulikschemas, Rohrleitungsdimensionierung für direkte und indirekte Systeme, Pumpenauslegung, Dämmung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Thermodynamik
– einen Wärmepumpen-Realprozess bewerten.
Bereich Wärmepumpe
– die Wärmequellen und ihre Eigenschaften darstellen;
– eine Wärmepumpenanlage auslegen und auswählen;
– die Einflüsse eines Heizsystems und der Wärmequelle auf die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe analysieren;
– Wärmepumpenanlagen in Heizungssysteme integrieren und ausführen.
Bereich Thermodynamik:
Spezielle Anwendungsfälle für Wärmepumpenanlagen.
Bereich Wärmepumpe:
Wärmequellen und Wärmesenken, Betrieb und Wechselwirkung, Bauarten und Auslegung von Wärmepumpen, Kennzahlen, Anlagenhydraulik.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Wasseraufbereitung
– die wichtigsten Wasseraufbereitungsverfahren wiedergeben.
Bereich Wasserversorgung
– die relevanten Normen und Richtlinien für Trink- und Nutzwasser anwenden.
Bereich Sanitäre Bauelemente und Feuerlöscheinrichtungen
– die Sanitärgegenstände bedarfsgerecht auswählen.
Bereich Wasseraufbereitung:
Eigenschaften und Kennwerte des Wassers, allgemeine und chemische Anforderungen an das Trinkwasser, Wasseranalyse.
Bereich Wasserversorgung:
Gesetze, Normen, Begriffsbestimmungen, Symbole in der Sanitärtechnik, Pläne in der Sanitärtechnik.
Bereich Sanitäre Bauelemente und Feuerlöscheinrichtungen:
Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich, Sanitärgegenstände und deren Anschluss, Abstände, Stell- und Bewegungsflächen, barrierefreie Sanitäranlagen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Wasserversorgung
– die hydraulischen Grundlagen der Trinkwasserversorgung anwenden.
Bereich Wasserversorgung:
Grundlagen für die Wasserversorgung; Rohreinbauteile in Wasserversorgungsanlagen; Planungs-, Ausführungs- und Betriebsrichtlinien für Trinkwasserinstallationen. Hydraulische Grundlagen der Trinkwasserversorgung, Hauswasseranschluss.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Wasserversorgung
– Rohrleitungssysteme nach hygienischen Aspekten beurteilen und Rohrleitungssysteme dimensionieren.
Bereich Abwasserentsorgung
– die relevanten Normen und Richtlinien der Abwasserentsorgung anwenden.
Bereich Wasserversorgung:
Berechnung der Rohrinnendurchmesser, Wasserzähleranlage.
Bereich Abwasserentsorgung:
Entwässerungsanlagen in Objekten (Systeme, Ausführungsrichtlinien).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Abwasserentsorgung
– die Entwässerungsleitungen und Hebeanlagen – auch Freispiegelleitungen – normgerecht dimensionieren;
– verschiedene Entwässerungsanlagen bezüglich Schall-, Brandschutz und Fließverhalten beurteilen.
Bereich Warmwasserversorgung
– die Warmwasserbereitungs- und Verteilungssysteme wiedergeben;
– eine Warmwasserbereitungsanlage auslegen, Warmwasserversorgungsanlagen nach hygienischen Gesichtspunkten beurteilen.
Bereich Abwasserentsorgung:
Hydraulische Grundlagen für Entwässerungsleitungen. Entwässerungsanlagen in Objekten (Auslegung, Rückstauschutz, Hebeanlagen).
Bereich Warmwasserversorgung:
Zentrale und dezentrale Systeme, Beheizungsarten, Speicher- und Durchflusssysteme. Dimensionierung von Speicher- und Durchflusssystemen. Hygienekriterien einschließlich Normen und Gesundheitsgefährdungen.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Wasserversorgung
– Rohrleitungssysteme inkl. Druckerhöhungsanlagen und Pumpen normgerecht dimensionieren.
Bereich Warmwasserversorgung
– eine Warmwasserbereitungsanlage auslegen, Warmwasserversorgungsanlagen nach hygienischen Gesichtspunkten beurteilen;
– das Betriebsverhalten von Warmwasserbereitungsanlagen beurteilen.
Bereich Wasserversorgung:
Pumpen in der Sanitärtechnik. Eigenwasserversorgung für Trink- und Nutzwasser, Druckerhöhungsanlagen mit Berechnung, Druckminderer. Regenwassernutzung.
Bereich Warmwasserversorgung:
Zirkulationssysteme und Begleitheizung, Wärmeverluste von Rohrleitungen.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Wasseraufbereitung
– Wasseraufbereitungsanlagen dimensionieren und auswählen;
– die Wasseraufbereitungsanlagen planen und ausschreiben.
Bereich Wasserversorgung
– die Komponenten der öffentlichen Wasserversorgung wiedergeben.
Bereich Abwasserentsorgung
– die Komponenten der öffentlichen Wasserentsorgung wiedergeben.
Bereich Sanitäre Bauelemente und Feuerlöscheinrichtungen
– die relevanten Brandschutzanlagen wiedergeben.
Bereich Wasseraufbereitung:
Schutz des Trinkwassers. Wasseraufbereitungsverfahren, Berechnung und Auswahl von Wasseraufbereitungsanlagen für Trink-, Nutz- und Heizungswasser. Integration von Wasseraufbereitungsanlagen in die Sanitär- und Heizungsplanung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen.
Bereich Wasserversorgung:
Öffentliche Wasserversorgung, Wassergewinnung, Speicherung und Verteilung.
Bereich Abwasserentsorgung:
Öffentliche Abwasserentsorgung (Entwässerungssysteme, Schächte, Kläranlagen).
Bereich Sanitäre Bauelemente und Feuerlöscheinrichtungen:
Feuerlöscheinrichtungen in Objekten (Hydrantenanlagen, Sprinkleranlagen).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Bauphysik und Bauökologie
– die relevanten Inhalte der fachspezifischen Verordnungen, Normen und Richtlinien zum Wärmeschutz nennen und Berechnungsmethoden anwenden.
Bereich Bauphysik und Bauökologie:
Baustoffe, Bauteile, Bauformen, Teile der Gebäudehülle, Bauordnungen und Bautechnikverordnungen, U-Wertermittlung, Oberflächentemperaturen und Schichttemperaturen, Wasserdampfdiffusion.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Bauphysik und Bauökologie
– thermische Sanierungen von Gebäudehüllen unter dem Aspekt der Raumluftqualität berechnen und Gebäudehüllen bezüglich ihrer Tauglichkeit als Niedrigenergie- oder Passivhaus beurteilen.
Bereich Bauphysik und Bauökologie:
Behaglichkeitskriterien, Thermische Sanierung von Gebäudehüllen, Niedrigenergie-, Passivhaustechnik.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Energiewirtschaft
– die wichtigsten nationalen und internationalen statistischen Energiedaten nennen;
– Ökopotenziale der gängigen Energieträger auf Basis internationaler Standards berechnen, den Energieeinsatz wirtschaftlich bewerten und für Fallbeispiele Energieflussdiagramme erstellen.
Bereich Energiewirtschaft:
Energieträger, Energiebegriffe, Nutzungsgrade, Emissionsbewertung des Energieeinsatzes, Energiesituation national, europäisch und international, Entwicklung der Energiesituation, Energieflussdiagramm.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Regenerative Energiesysteme
– regenerative Energiesysteme und deren Anwendungsgebiete benennen;
– thermische Solaranlagen dimensionieren, den Einsatz von regenerativen Energiesystemen bewerten und regenerative Energiesysteme optimieren und integrieren.
Bereich Projektmanagement
– Projektarten unterscheiden;
– Projektmanagementaufgaben definieren und ausgewählte Projektmanagementmethoden anwenden.
Bereich Regenerative Energiesysteme:
Richtlinien und Normen, Aufbau, Anwendungsgebiete und Dimensionierung von regenerativen Energiesystemen in der Gebäudetechnik, Bewertung und Systemintegrierung von regenerativen Energiesystemen in der Gebäudetechnik.
Bereich Projektmanagement:
Grundlagen des Projektmanagements, Projektsteuerung, Projektdokumentation, Grundzüge des Personal- und Ressourcenmanagements.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Energiekennzahlen
– anerkannte Energiekennzahlen von Gebäuden und deren Richtwerte benennen;
– den Energiebedarf eines Objektes ermitteln und einen Energieausweis für ein Gebäude normgerecht erstellen.
Bereich Wirtschaftlichkeitsberechnung
– Kostenrechnungssysteme zuordnen und Bezugs- und Absatzkalkulationen erstellen;
– Istkostenrechnung und Break-Even-Analyse durchführen;
– Statische und dynamische Investitionsrechnungen erstellen.
Bereich Energiekennzahlen:
Energiekennzahlen, Grenzwerte für Niedrigenergie- und Passivhäuser, Energieausweis.
Bereich Wirtschaftlichkeitsberechnung:
Kostenrechnung, Investitionsrechnung, Grundlagen der Finanzierung, Wirtschaftlichkeitsanalysen für gebäudetechnische Projekte.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Energy Engineering
– Arbeitsmethoden zur Bestandsaufnahme gebäudetechnischer Anlagen anwenden;
– Bestandsaufnahmen durchführen, Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich und ökologisch bewerten und ein Gesamtenergiekonzept erstellen und optimieren.
Bereich Energy Engineering:
Arbeitsmethoden zur Bestandsaufnahme, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Analyse- und Bewertungsverfahren zur energetischen und ökologischen Beurteilung von Gebäuden, Sanierungsmaßnahmen, Erstellung von Gesamtenergiekonzepten unter Einbindung erneuerbarer Energieformen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Elektrotechnik
– die Grundgesetze der Elektrotechnik anwenden.
Bereich Grundlagen der Elektrotechnik:
Gleichstromtechnik: Elektrische Größen und Grundgesetze, Verschaltung von Widerständen, elektrisches und magnetisches Feld.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Elektrotechnik
– die Grundgesetze der Wechselstrom- und Drehstromtechnik anwenden, elektrische Kenngrößen messtechnisch erfassen und analysieren.
Bereich Grundlagen der Elektrotechnik:
Wechselstromtechnik (Begriffe, Kennwerte, Phasenverschiebung, Zeigerdiagramme, Wechselstromwiderstände, Wirk-, Blind- und Scheinleistung). Dreiphasenwechselstrom (Schaltungen, Leistung, Energietransport; Messung der elektrischen Grundgrößen).
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Installationstechnik
– die wichtigsten Komponenten und die Schutzmaßnamen einer elektrischen Gebäudeinstallation erklären und dimensionieren;
– elektrische Schaltpläne lesen und erstellen und elektrische Anlagen messen und beurteilen;
– Photovoltaikanlagen bemessen.
Bereich Aktorik
– die Funktionsprinzipien der elektrischen Betriebsmittel erklären, Stellantriebe auslegen und auswählen;
– Aktoren fachgerecht anschließen und das Betriebsverhalten erfassen und bewerten.
Bereich Installationstechnik:
Elektroschutz (Schutzmaßnahmen, Konzepte, Schutzklassen, Vorschriften), Elektroinstallationen (Hausanschluss, Grundschaltungen, Leitungsauslegung und Leitungsschutz).
Photovoltaikanlagen, Brandmeldeanlagen.
Bereich Aktorik:
Aufbau und Betriebsverhalten der wichtigsten Motortypen, Drehzahlregelung; Magnetventile, Schütze, Stellantriebe.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Sensorik
– die Funktionen von elektrischen Messgeräten und Messschaltungen erklären und deren Einsatzgebiete angeben;
– die verschiedenen Sensoren je nach Einsatzgebiete richtig einsetzen.
Bereich Steuern und Regeln
– die Funktionsprinzipien von Steuerungen und Regelungen erklären;
– die Komponenten einer Steuerung und einer Regelung auswählen;
– einfache speicherprogrammierbare Steuerungen entwickeln und programmieren.
Bereich Sensorik:
Messung elektrischer Größen, Methoden und Messgeräte, Messung nichtelektrischer Größen in der Gebäudetechnik.
Bereich Steuern und Regeln:
Aufbau und Funktion von Steuerungen und Regelungen; Konzeption von Steuerungen in der Gebäudetechnik, speicherprogrammierbare Steuerung.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Steuern und Regeln
– Regelstrecken beurteilen und Regler konfigurieren;
– Regelungen in der Gebäudetechnik parametrieren und realisieren.
Bereich Leittechnik
– die Architektur und die Bustechnologie von Leittechniksystemen erklären und Elemente der Gebäudeleittechnik auswählen.
Bereich Steuern und Regeln:
Grundlagen und Begriffe der Regelungstechnik, Regelstrecken, Reglerarten und Parametrierung.
Bereich Leittechnik:
Gebäudeleittechnik und Bussysteme: Architektur, Strukturen, Anwendungsbeispiele.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Laboratorium Planung und Projektierung
– einfache Projekte mit Branchensoftware planen;
– Ausschreibungsunterlagen mit Hilfe von Branchensoftware erstellen.
Laboratorium Heizungstechnik
– hydraulische Netze analysieren (parallele und serielle Widerstände, dynamische Widerstände) und Widerstände messen;
– eine Pumpenkennlinie aufnehmen und den Wirkungsgrad bestimmen;
– Emissionen von Energiebereitstellungssystemen messen und das Luftreinhaltegesetz anwenden, den Wirkungsgrad einer Energieumwandlung messen und beurteilen;
– hydraulische Netze in Betrieb setzen;
– Gasanlagen warten und in Betrieb nehmen.
Laboratorium Lüftungs- und Klimatechnik
– Zustandsänderungen messtechnisch erfassen und bewerten;
– Ventilatorkennlinien aufnehmen;
– Luftverteilsysteme hinsichtlich der akustischen Raumbelastung bewerten (Schalldämmung, Schalldämpfung) und messen, lufttechnische Anlagen einregulieren;
– Raumluftströmungen messen und hinsichtlich der Behaglichkeit beurteilen, Raumströmungskonzepte abnehmen und überprüfen.
Laboratorium Kältetechnik
– Realprozesse messen und bewerten;
– einen einfachen Kältemittelkreislauf aufbauen und in Betrieb nehmen;
– die Verteilsysteme hinsichtlich Korrosion und Wirtschaftlichkeit beurteilen und einregulieren;
– die Einflüsse eines Heizsystems und der Wärmequelle auf die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe analysieren.
Laboratorium Sanitärtechnik
– eine Trinkwasseranalyse erstellen und daraufhin entsprechende Wasseraufbereitungsverfahren auswählen;
– Rohrleitungssysteme inkl. Druckerhöhungsanlagen und Pumpen in Betrieb setzen, Rohrleitungssysteme hydraulisch einregulieren;
– verschiedene Entwässerungsanlagen bezüglich Schall-, Brandschutz und Fließverhalten beurteilen;
– das Betriebsverhalten von Warmwasserbereitungsanlagen aufnehmen und beurteilen.
Laboratorium Energiemanagement
– U-Werte von Gebäudehüllen messen und den Taupunkt ermitteln;
– ein Gebäude mit Hilfe von Messverfahren (Thermografie) energetisch beurteilen;
– einen Energieausweis für ein Gebäude normgerecht erstellen;
– Bestandsaufnahmen durchführen, dokumentieren und analysieren.
Laboratorium Elektro-, Regelungs- und Leittechnik
– Messgeräte und Messmethoden elektrischer Größen benennen;
– Aktoren fachgerecht anschließen und das Betriebsverhalten erfassen und bewerten;
– elektrische Anlagen beurteilen und interpretieren, Regelstrecken beurteilen und Regler konfigurieren;
– einfache Steuerungen und Regelungen realisieren und ein einfaches Bussystem visualisieren;
– Photovoltaikanlagen bemessen und Zelltypen messtechnisch untersuchen.
Laboratorium Building Information Modelling (BIM)
– Planungen mit Datenbrillen visualisieren.
Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu den angeführten Pflichtgegenständen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“.
Gemäß Stundentafel I.4.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Mechanik
– die Grundlagen der Statik, Dynamik und Festigkeitslehre in Form fachspezifischer Beispiele anwenden.
Bereich Zeichentechnische Grundlagen
– die Zeichnungsnormen, Darstellungstechniken und händische Zeichentechniken anwenden;
– einfache Entwurfszeichnungen und Konstruktionszeichnungen von einfachen Körpern erstellen;
– Baupläne lesen und interpretieren.
Bereich Mechanik:
Ebene Kräftesysteme (Gleichgewicht von Kräften, Freimachen von Bauteilen, Schwerpunkt, Standsicherheit, Reibung). Festigkeit von Werkstoffen (Elastischer fester Körper; Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Belastungsfälle – dynamisch. Festigkeit und zulässige Spannung, einfache Spannungsberechnungen, Formänderung durch einfache Beanspruchungen).
Bereich Zeichentechnische Grundlagen:
Zeichengeräte, händische Zeichentechniken, Normen, Bemaßung und Beschriftung. Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper nach Zeichnungsvorlage und Modell in den drei Hauptrissen und in genormter Axionometrie.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Fertigungstechnik
– die wichtigsten Werkstoffe, Fertigungsverfahren und Fügetechniken benennen;
– Fertigungsverfahren nach der Wirtschaftlichkeit auswählen und die Verwendung von Werkstoffkombinationen beurteilen.
Bereich Fertigungstechnik:
Metallische Werkstoffe, nichtmetallische Werkstoffe, Legierungen, normgerechte Bezeichnungen, Werkstoffeigenschaften, Werkstoffprüfung, Einteilung der Fertigungsverfahren, Urformen, Umformen, spanende Formgebung, Grundlagen der Fügetechnik, Oberflächenbehandlung, Vertiefende Fügetechnik, Kunststoffverarbeitung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Mechanik
– statische und dynamische Aufgabenstellungen lösen, die Spannungen und Verformungen von Bauteilen beurteilen.
Bereich Maschinenelemente
– die wichtigsten Maschinenelemente benennen;
– lösbare Verbindungen, Achsen und Wellen, Lager, Kupplungen und Getriebe einer Anwendung zuordnen.
Bereich Mechanik:
Kraftwirkungen hervorgerufen durch Bewegungsvorgänge, Fliehkräfte, Massenträgheit.
Bereich Maschinenelemente:
Normungswesen; Rohrleitungsarmaturen und ausgewählte Bauteile der Gebäudetechnik. Toleranzen und Passungen; Lösbare Verbindungen: Bolzen, Stifte, Schrauben, Muttern, Sicherungselemente. Achsen, Wellen; Lager; Mitnehmerverbindungen. Auswahl von Kupplungen und Getrieben.
Gemäß Stundentafel I.4.
Die Studierenden können
– im jeweiligen Kompetenzbereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken benennen;
– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung wiedergeben und können diese in der Werkstätte beurteilen und anwenden.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten (1. bis 4. Kompetenzmodul).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Heizungstechnik
– die wichtigsten Verbindungstechniken und Bauteile einer Heizungsanlage erläutern;
– Baugruppen von Heizungsanlagen herstellen;
– heizungstechnische Anlagen errichten, in Betrieb setzen und dokumentieren.
Bereich Sanitärtechnik
– die gängigen Installationstechniken und Bauteile der Sanitärtechnik erläutern;
– Ver- und Entsorgungsanlagen herstellen.
Bereich Fertigungstechnik
– Bauteile mit spanabhebenden und nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen;
– form-, kraft- und stoffschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen.
Bereich Heizungstechnik:
Werkstätte Heizungstechnik:
Wärmeerzeugungsanlagen, Wärmeabgabesysteme, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, In- und Außerbetriebnahme von heizungstechnischen Anlagen, Solaranlagen und Anlagen für biogene Brennstoffe.
Bereich Sanitärtechnik:
Werkstätte Sanitärtechnik:
Aufbau von sanitärtechnischen Anlagen, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, In- und Außerbetriebnahme.
Bereich Fertigungstechnik:
Werkstätte Fertigungstechnik:
Manuelle und maschinelle Bearbeitungsverfahren von fachspezifischen Werkstoffen der Gebäudetechnik, Installations- und Befestigungstechniken.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Lüftungs- und Klimatechnik
– die Verfahren zur Herstellung von Bauteilen einer Lüftungsanlage erläutern;
– Form- und Bauteile für Lüftungsanlagen herstellen.
Bereich Kältetechnik
– einen Kältekreislauf aufbauen.
Bereich Elektro-, Regelungs- und Leittechnik
– die wichtigsten Komponenten einer elektrischen Gebäudeinstallation erläutern;
– einfache elektrische Installationsarbeiten durchführen.
Bereich Lüftungs- und Klimatechnik:
Werkstätte Lüftungsbau:
Aufbau von Lüftungs- und Klimaanlagen, Montage und Inbetriebnahme von Lüftungskomponenten.
Bereich Kältetechnik:
Werkstätte Kältetechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Wartung von kältetechnischen Anlagen.
Bereich Elektro-, Regelungs- und Leittechnik:
Werkstätte Elektro-, Regelungs- und Leittechnik:
Elektrische Schaltungen, Messen elektrischer Größen, regelungstechnische Grundlagen, Konfiguration, Diagnose und Fehlerbehebung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Heizungstechnik
– die Betriebswerte einer Heizungsanlage einstellen und messen;
– heizungstechnische Anlagen in Betrieb setzen und protokollieren.
Bereich Lüftungs- und Klimatechnik
– Lüftungs- und Klimaanlagen in Betrieb setzen und protokollieren.
Bereich Heizungstechnik:
Werkstättenlaboratorium „Heizungstechnik“ (Überprüfen, Einstellen und Messen von heizungstechnischen Anlagen, Protokollierung und Dokumentation).
Werkstättenlaboratorium „Gastechnik“ (Messen und überprüfen, In- und Außerbetriebnahme von Gasanlagen, Protokollierung und Dokumentation).
Bereich Lüftungs- und Klimatechnik:
Werkstättenlaboratorium „Lüftungsbau“ (Einstellen, Messen und Überprüfen von Lüftungskomponenten, In- und Außerbetriebnahme, Protokollierung).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Kältetechnik
– die Kennzahlen eines Kältekreislaufes messen;
– einen Kältekreislauf in Betrieb setzen und protokollieren.
Bereich Elektro-, Regelungs- und Leittechnik
– Installationen und Regelungen in Betrieb nehmen und überprüfen.
Bereich Kältetechnik:
Werkstättenlaboratorium „Kältetechnik“ (In- und Außerbetriebnahme von Kälteanlagen, Protokollierung und Dokumentation).
Bereich Elektro-, Regelungs- und Leittechnik:
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik“ (Analysieren und Interpretieren von Schaltplänen, Messmethoden, Steuerungen und Regelungen, Protokollierung und Dokumentation).
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||||||||||
| tungs- | ||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | III/III | ||||||||
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I | ||||||||
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I | ||||||||
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 4 | 4 | 2 | 2 | 16 | I | ||||||||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III | ||||||||
| 6. | Angewandte Informatik | 2 | - | - | - | - | 2 | I | ||||||||
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | 4 | II | ||||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||||||
| 1. | Entwurf 4 | - | 9 | 9 | 6 | 6 | 30 | I | ||||||||
| 2. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | - | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | I | ||||||||
| 3. | Darstellung und Komposition 4 | - | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | II | ||||||||
| 4. | Typographie 4 | - | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | II | ||||||||
| 5. | Kommunikationsdesign 4 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II | ||||||||
| 6. | Marketing und Werbung | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II | ||||||||
| 7. | Kultur- und Designtheorie | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | III | ||||||||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 35 | 35 | 31 | 31 | 155 | ||||||||||
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung | ||||||||||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||||||||||
| tungs- | ||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||||||||||
| D. | Freigegenstände | |||||||||||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | 2 | I | ||||||||
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | 2 | I | ||||||||
| 3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | ||||||||
| 4. | Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | - | 4 | III | ||||||||
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | - | 2 | - | 2 | III | ||||||||
| 6. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | ||||||||
| 7. | Technische Dokumentation | 2 | - | - | - | - | 2 | III | ||||||||
| E. | Förderunterricht 5 | |||||||||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||||
____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||
__________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||||||||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||||||||||||||||||||
| tungs- | ||||||||||||||||||||||||||
| 1. | ||||||||||||||||||||||||||
________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | |||||||
__________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Grafik und Kommunikationsdesign können als Spezialistinnen und Spezialisten für visuelle Gestaltung und Kommunikation gestalterische Tätigkeiten eigenständig durchführen und diese in Konzepten, Entwürfen und integrierten Designs eigenständig umsetzen.
Sie erwerben ein technisches und handwerkliches Spezialwissen, das es ihnen ermöglicht, kreative Entwürfe und Präsentationen zu erstellen, diese für die Produktion technisch richtig in unterschiedlichen Medien vorzubereiten bzw. Prototypen zu entwickeln. Die Vermittlung eines fundierten Wissens um die Wirkung von Design befähigt sie bei der Planung, Beratung und Umsetzung integrierter Kommunikationsaufgaben selbständig tätig zu werden. Die Grundlage der Aufnahme bildet zudem eine künstlerisch-gestalterische Eignung.
Die Absolventinnen und Absolventen werden in Werbeagenturen, grafischen Agenturen, Agenturen für Public Relations, für Web- und Screendesign, für Marketing- und Kommunikationsdesign, Agenturen für multimediales Design, Unternehmen der Drucktechnik, Social Media Agenturen, Medienunternehmen wie zB Verlagen, Zeitungen, Fernsehanstalten, Unternehmen der Telekommunikationsbranche, Softwarehäusern, Medienunternehmen eingesetzt bzw. arbeiten als Artdirektorinnen und Artdirektoren, Grafik- und Mediendesignerinnen und Mediendesigner, Spezialistinnen und Spezialisten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit im privaten bzw. öffentlichen Sektor oder als Selbstständige bzw. freiberuflich Tätige. Auch die Leitung von Projekten und die Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen zu den typischen Aufgaben.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen dabei sowohl die wirtschaftlichen Implikationen ihrer Tätigkeit als auch die ethische und gesellschaftlich sensible Verantwortung, die die Gestaltung von Kommunikation mit sich bringt.
In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten allgemeinen und berufsbezogenen Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Grafik- und Kommunikationsdesign im Besonderen:
– ein fundiertes theoretisches Wissen und praktische Anwendungssicherheit, um Recherchen, Konzepte, Vorentwürfe, Entwürfe und Designs für komplexe Kommunikationsaufgaben in den Bereichen der Informationsgestaltung (Editorial Design und Publishing), der Schaffung von visuellen Identitäten für Firmen und Institutionen (Corporate Design) sowie die Kreation kommerziell-visueller Botschaften (Werbung) durch- und ausführen zu können. Zudem werden insbesondere die Bereiche Print-, Screen- und Informationsdesign, räumliche bzw. elektronische Leitsysteme, Ausstellungsdesign, Produktdesign und Packaging Design in die berufliche Ausbildung integriert;
– eine fundierte praxisorientierte Anwendungssicherheit auf allen Gebieten der visuellen Gestaltung hinsichtlich der dafür bedeutsamen technischen und handwerklichen Methoden, Materialien, technischen Abläufe und Fertigungsverfahren;
– eine gute Kenntnis praxisrelevanter Arbeitsabläufe, um Projekte organisieren und abwickeln zu können und diese kompetent bis zur tatsächlichen Fertigstellung zu begleiten, aber auch um flexibel und sachgerecht auf Veränderungen im Ablauf eines Projektes zu reagieren;
– ein umfassendes Verständnis um Kommunikationsaufgaben kontextuell zu verstehen, um dafür wirkungsvolle Konzepte zu entwickeln, Kunden in konzeptioneller Hinsicht zu beraten und Designentscheidungen sachlich richtig zu begründen;
– die Fähigkeit, sich beruflich in relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden bzw. Recherchen, Dokumentationen und Fachreferate zu erstellen und zu präsentieren.
Dabei reichen die Kompetenzen von Kenntnissen über die grundlegenden Funktionen typischer Kommunikationsaufgaben über ein Wissen um mediale Vermittlung, ästhetische Strömungen, Recherchetools im Aufgabenfeld, wirkungstechnische Gestaltungsprinzipien und -kontexte, kommunikative und technische Abläufe eines Projektes bis zur grafischen und technischen Anwendungssicherheit, um Vorentwürfe, Entwürfe, Präsentationen, Korrekturen, integrierte Designs, die technische Vorbereitung der Produktion bzw. von Prototypen und Produktionen selbstständig entwickeln zu können.
Fundierte berufsbezogene, wirtschaftliche und rechtliche Kompetenzen ermöglichen es den Absolventinnen und Absolventen Grundlagen zu erwerben, um im Berufsumfeld wirtschaftlich selbstständig tätig zu werden bzw. die Planung und Kalkulation einschlägiger Projekte kompetent durchzuführen. Dabei kennen sie Verfahren umweltbewusster Produktion und können Projekte im Sinne der Nachhaltigkeit und sozialen Verträglichkeit planen.
Die angewandten Kompetenzen beziehen sich dabei auf die Gestaltung analoger wie elektronischer Medien, berücksichtigen Besonderheiten des Print- und Screendesigns und beziehen die Gestaltung von realen wie medialen Räumen mit ein. Zudem verstehen die Absolventinnen und Absolventen ihre Arbeit professionell zu präsentieren, zu argumentieren und zu dokumentieren. Dabei entwickeln sie Sensibilität im Einsatz zeitgemäßer Technologien als Werkzeug zur Umsetzung im Wechselspiel von Machbarkeit und Sinnhaftigkeit.
Im Bereich Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen Entwurfsarbeiten eigenständig erarbeiten und in Bezug auf wirtschaftliche, mediale und soziokulturelle Kontexte sinnvoll umsetzen.
Sie können die unterschiedlichen Herangehensweisen an Entwurfsprozesse beschreiben und individuell Entwurfsstrategien auf Basis qualitativer und quantitativer Zielformulierungen entwickeln und diese problemlösungsorientiert in den einzelnen Entwurfsphasen umsetzen.
Sie können für Entwurfsarbeiten die richtigen Arbeitsschritte, die geeigneten Materialen sowie das adäquate Ausgabemedium definieren und durch die Wahl der geeigneten Präsentationsmethode praxisgerecht sichtbar machen.
Im Bereich Editorial Design und Publishing verfügen die Absolventinnen und Absolventen über Lösungskompetenzen durch geistig eigenschöpferische Leistung, deren Gestaltung und Umsetzung im Bereich der redaktionellen, visuellen, medienübergreifenden Kommunikation liegt. Die Einsatzgebiete liegen dabei im Bereich zwischen kultureller, wirtschaftlicher und technischer Wertschöpfung und pragmatischen Anforderungen, die sich aus zielgerichteten Kommunikationsaufgaben ergeben.
Sie besitzen Lösungskompetenz für komplexe Aufgabenstellungen, die in Form funktionierender Kommunikationskonzepte und Verknüpfung von Print-Medien mit den jeweils aktuellen und adäquaten elektronischen Medien erstellt und angewendet werden.
Sie verfügen über Schnittstellenkompetenz durch Erweiterung des Blickes auf Techniken und können die Produktionsabläufe entsprechend den Produktionsbedingungen des thematischen Editierens in unterschiedlichen Medien anwenden und ausführen.
Sie verfügen über die Kompetenz zur Findung eigenständig-innovativer Lösungen und können die Transformation narrativer Strukturen in Bezug auf den Umgang mit Sprache, Schrift und Bild durchführen.
Im Bereich Corporate Design verstehen die Absolventinnen und Absolventen Corporate Design (CD) als imagebildenden Teil der Corporate Identity (CI) und können Planung, Konzeption und Realisierung von komplexen Corporate-Design-Aufgaben inklusive Recherche anwenden und ausführen.
Sie kennen die geeigneten Instrumente bzw. Methoden um die Kernwerte von Unternehmen und Institutionen zu analysieren, beschreiben, diese mit der Unternehmensrealität vergleichen und auf Basis dieser Ergebnisse Kommunikationslösungen unter Einsatz der theoretischen sowie formalen Gestaltungsentscheidungen zu entwickeln.
Sie konzipieren und realisieren medienübergreifende, imagebildende Gesamtaufgaben auf Basis eines kompletten, professionellen Work-Flows (von der Zielformulierung bis zur Dokumentation) in analogen wie digitalen Medien.
Im Bereich Werbung verstehen die Absolventinnen und Absolventen Werbung als integrierten Bestandteil unternehmerischer Kommunikation und können die definierten Ziele in der Entwicklung von Entwürfen für Werbemittel, vernetzte Werbeaufgaben, integrierte Kampagnen, Präsentationen und Kommunikationslösungen in unterschiedlichen Medien übergreifend umsetzen.
Sie können die Abläufe eines arbeitsteiligen Briefingprozesses beschreiben und sich in den Ablauf integrieren. Darüber hinaus sind sie in der Lage, eigene Konzepte und Ideen nachvollziehbar und strukturiert herzuleiten und in weiterer Folge daraus geeignete Kommunikationslösungen bzw. Entwürfe zu entwickeln.
Sie können in Gestaltungsentscheidungen beratende Funktion übernehmen, Rebriefings in ihre Entwürfe einarbeiten und ihre Arbeit für eine nachfolgende Präsentation aufbereiten.
Sie haben einen profunden Überblick über Spielformen visueller Kommunikation und zeitgenössischer Werbeformen und können ihr Wissen um den richtigen Einsatz sowie um die Wirkung der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel anwenden.
Die Absolventinnen und Absolventen besitzen ein hohes technisches Wissen und praktische Anwendungssicherheit in analogen, digitalen und im Berufsumfeld aktuell zum Einsatz kommenden Technologien, um Entwürfe, Präsentationen, produktionsvorbereitende Tätigkeiten, Prototypen und Produktionen adäquat umsetzen zu können; zudem haben sie fundierte technische wie ästhetisch-theoretische Kenntnisse an den Schnittstellen zu unterschiedlichen Medienberufen und Produktionsabläufen sowie einen sicheren Umgang mit einschlägigen anwendungsbezogenen technischen Fachbegriffen.
Im Bereich Grundlagen können sie die grundlegenden Werkzeuge der angewandten Informatik sowie der Bild- und Layoutbearbeitung zielgerichtet anwenden.
Im Bereich Printbasierte Technologien können sie mit Hilfe zeitgemäßer computergestützter Verfahren printbasierte Medienprodukte analysieren und entwickeln.
Im Bereich Screenbasierte Technologien können sie mit Hilfe zeitgemäßer computergestützter Verfahren screenbasierte Medienprodukte analysieren und entwickeln.
Im Bereich Bilderfassung können sie technische und kommunikative Aspekte von bildgebenden Verfahren in Wechselbeziehung zu Bildgestaltung und Bildaussage stellen sowie Kommunikationsaufträge inhaltlich, technisch und organisatorisch umsetzen.
Im Bereich Drucktechnik bzw. Drucktechnik und -labor können die sie drucktechnisch relevante Endverarbeitungsprozesse beschreiben, sicher anwenden und die für den Druck notwendige Logistik entwickeln.
Die Absolventinnen und Absolventen können für spezifische Arbeitsaufgaben unterschiedliche – auch analoge – Verfahren einbinden bzw. vernetzen und kennen Phänomene der Wahrnehmung.
Im Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren können Sie bildnerische Techniken und Ausdrucksweisen analysieren und Natur- und Objektdarstellungen sowie narrative Elemente anwendungsbezogen entwickeln und einsetzen.
Im Bereich Visuelle Codierung und Komposition können sie Relationen zwischen Darstellungsintention und Wahl der bildnerischen Mittel herstellen sowie visuelle Konzeption und Visualisierungsformen zwischen Konkretisierung und Abstraktion, Komposition, Präsentation und visuelle Codes unter Einbeziehung unterschiedlicher Medien einsetzen und entwickeln.
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über theoretisch-konzeptuelle, handwerklich-gestalterische sowie technische Kompetenzen. Ihr typografisches Wissen befähigt sie zur semantisch optimalen Schriftwahl und die Kommunikation verbessernden typografischen Gestaltung sowohl im makro- als auch mikrotypografischen Bereich. Zudem verfügen sie über historische, psychologische und wirkungstechnische Grundlagen des Designs lesbarer Information im Kontext jeder grafischen Gestaltung.
Im Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung können sie in der Kenntnis der Gesetzmäßigkeiten und semantischen Bedeutung Typografie als Ordnungssystem für Inhalte erkennen und als Schnittstelle zwischen Information und Verständnis im Arbeitsablauf von Print und Screen selbständig einsetzen.
Im Bereich Typografische Konzeption können sie komplexe Gestaltungsaufgaben adäquat mit typografischen Mitteln folgerichtig analysieren, vorgegebene Lösungen richtig umsetzen und darüber hinaus eigenständige Ansätze selbständig entwickeln.
Im Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Mechanismen von Kommunikation und ihrer medialen Vermittlung in den Bereichen von Bild, Print sowie zeitgenössischen Medien, können für Kommunikationsaufgaben Recherchen durchführen und sind in der Lage grundlegende semiotische Aspekte von Design zu benennen.
Im Bereich Design und Kommunikation können sie Kommunikationsaufgaben und -prozesse, ihren soziokulturellen Kontext, die semiotische, psychologische und kognitive Wirkung visuellen Designs sowie mediale Prozesse der Vermittlung verstehen, um damit das Verhältnis von visuellem und medialem Ausdruck und intendierter Botschaft analysieren und adaptieren zu können, dafür Designs und Kommunikationskonzepte zu entwickeln bzw. beratend tätig zu werden.
Im Bereich Marketing und Werbung verfügen die Absolventen und Absolventinnen über ein fundiertes Verständnis für wirtschaftliche Prozesse, insbesondere der Methoden des Marketings und der Werbung, um mittels eines hohen konzeptionellen Verständnisses Kommunikationsaufgaben und Markenentwicklung im Marktumfeld analysieren und verstehen zu können bzw. Konzepte dafür zu entwerfen. Durch den Überblick über unterschiedliche Medienformate der Werbung sind die Absolventinnen und Absolventen in der Lage, Kommunikations-, Marketing- und Webekonzepte in einem umfassenden medialen Kontext zu entwickeln. Dabei können Sie neben wirtschaftlichen ebenso ethische und rechtliche Aspekte einbeziehen.
Im Bereich Kultur- und Designgeschichte verfügen die Absolventinnen und Absolventen über grundlegende Kenntnisse der Kunst- und Designgeschichte in ihrem kulturellen Zusammenhang und können so einerseits die Ästhetik der Bildsprachen von grafischem Design historisch-kulturell und kritisch einordnen, andererseits in der Kenntnis des Repertoires zeitgenössischer ästhetischer Ausdrucksformen auf unterschiedliche stilistische Mittel im Designprozess zurückgreifen.
Sie können unterschiedliche Werkzeuge der Analyse von Kunst und Design sinnvoll anwenden, stilistische und kulturelle Merkmale von Epochen und kulturellen Feldern erkennen sowie Kontexte der Entstehungsbedingungen von Design erläutern.
Im Bereich Kultur- und Designtheorie können sie Zusammenhänge zwischen historischen wie aktuellen, philosophischen, religiösen, sozialen, politischen sowie ökonomischen Entwicklungen herstellen und diese als relevante Bedingungsfelder für Designentwicklungen benennen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“ und „Wirtschaft und Recht“.
Siehe Anlage 1.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen
– grundlegende bereichsübergreifende Anwendungen und die Abgrenzung des Begriffsumfelds Design, Layout, Gestaltung, Briefing und Rebriefing, Entwurf, Präsentation, Reinzeichnung und deren mediale Vermittlung beschreiben und anwenden;
– die Grundlagen der gestalterischen Methoden und Wechselbeziehung zwischen handwerklichen Fähigkeiten und medialen Bedingungen benennen sowie Methoden des Vorentwurfs und den Umgang mit handwerklichen analogen Entwurfsmaterialien anwenden;
– die Mittel und Methoden des Entwurfsprozesses sowie die Verbindung von spielerisch-experimentellen Umsetzungsformen beschreiben und können sowohl problemlösungsorientierte Entwurfsaufgaben als auch strategisch-assoziative Gestaltungsaufgaben nach Vorgabe ausführen.
Bereich Editorial Design und Publishing
– die Grundlagen der Wechselwirkung von Text und Bild erkennen und anwenden.
Bereich Corporate Design
– die Gestaltung grafischer Zeichen auf Basis vorgegebener Richtlinien anwenden.
Bereich Grundlagen:
Abgrenzung des Begriffsumfelds Briefing, Rebriefing, Design, Layout, Gestaltung, Entwurf, mediale Vermittlung; Fachrhetorik; Einführung in die gestalterischen Methoden und Wechselbeziehung zwischen handwerklichen Fähigkeiten und medialen Bedingungen; analoge Methoden des Vorentwurfs; Umgang mit analogen handwerklichen Entwurfsmaterialien als Grundlage von Entwurfsprozessen; Mittel und Methoden des Entwurfsprozesses; strategisch-assoziative Gestaltungsaufgaben; Verbindung von spielerisch-experimentellen Umsetzungsformen und problemlösungsorientierten Entwurfsaufgaben.
Bereich Editorial Design und Publishing:
Kennenlernen und Sensibilisierung für die Wechselwirkung von Text und Bild.
Bereich Corporate Design:
Gestaltung grafischer Zeichen (Wortmarke, Bildmarke, Wort-Bildmarke).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen
– ihr Wissen um die Sensibilisierung für adäquate Materialien und Verarbeitungstechniken und um den Einsatz dieser, sowie um die Anfertigung geeigneter Vorlagen, beschreiben und können diese Fähigkeiten anwenden;
– analoge Techniken und Entwurfs-Modi gezielt und zweckorientiert planen und einsetzen;
– die Grundlagen des Entwurfs für print- und screenbasierte Medien beschreiben und erklären und Methoden des Workflows von der Recherche über die Ideenfindung und Konzepterstellung bis hin zur Phase des Vorentwurfs anwenden.
Bereich Editorial Design und Publishing
– kommunikative Anforderungen erkennen, adäquate Lösungen und die Grundlagen in den Bereichen und Ebenen des Editorial Designs und Publishings anwenden;
– typografische Ordnungen, Informationsvisualisierungen und Informationssysteme in print- und screenbasierten Medien anwenden.
Bereich Corporate Design
– die Gestaltung von Zeichensystemen auf Basis vorgegebener Richtlinien anwenden;
– die Analysekriterien von Corporate Identity und Corporate Design benennen und nach Vorgaben anwenden.
Bereich Grundlagen:
Sensibilisierung für und Anwendung von adäquaten Materialien und Verarbeitungstechniken und deren Einsatz; Anfertigung geeigneter Vorlagen.
Wahl des Mediums und entsprechende Umsetzung; Einführung und Grundlagen des Entwurfs für screenbasierte Medien. Wahl des entsprechenden Mediums und unterschiedlicher Methoden der Präsentation fertiger Layouts; Rebriefingprozess und Überarbeitung; aufgabenbezogener Einsatz des gestalterischen Workflows in praxisbezogener Abwicklung.
Bereich Editorial Design und Publishing:
Erkennen der kommunikativen Anforderung und Erarbeitung adäquater Umsetzungen; Einführung in die Bereiche und Ebenen von Editorial Design und Publishing.
Typografische Ordnung und Informationsvisualisierung für print- und screenbasierte Medien; Informationssysteme; Infografik; Diskursrelationen von Text-Bild und Informationsdesign.
Bereich Corporate Design:
Gestaltung von Zeichensystemen auf Basis vorgegebener Gestaltungsrichtlinien. Anwendung geeigneter Analyse- und Recherchemethoden für das Marktumfeld eines Unternehmens bzw. einer Institution.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Editorial Design und Publishing
– die Bildung und Sensibilisierung der Urteilsfähigkeit auf Basis morphologischer Analysen in Erfahrung bringen und diese analysieren und ausführen;
– typographische Hierarchien, Raster und Mediendramaturgien in unterschiedlichen Medien unterscheiden und anwenden;
– einfache Informationsgrafiken erstellen.
Bereich Corporate Design
– die Entwicklung von Images und Umsetzung konsistenter Gestaltungsansätze in Corporate Design Projekten sowie Auseinandersetzung mit Marken und Markenentwicklungen beschreiben und diese in unterschiedlichen Medien entwickeln;
– geeignete Analyse- und Recherchemethoden für das Marktumfeld eines Unternehmens bzw. einer Institution erkennen und diese anwenden;
– die Gestaltung komplexer multifunktioneller Corporate Design Projekte beschreiben und Re-Design und Relaunch anwenden, analysieren und differenziert medienübergreifend ausführen.
Bereich Editorial Design und Publishing:
Bildung und Sensibilisierung der Urteilsfähigkeit auf Basis morphologischer Analysen; Typographische Hierarchien, Raster und Mediendramaturgien in unterschiedlichen Medien; Einführung in die Informationsgrafik.
Bereich Corporate Design:
Marken, Markenentwicklung und kommunikative Analyse von Unternehmen und Institutionen; Gestaltung komplexer multifunktioneller, medienübergreifender Corporate Design Projekte; Differenzierung von print- und screenbasierten Medien.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Editorial Design und Publishing
– Gestaltungen mit großer Komplexität und Heterogenität (in Bezug auf semiotische, ästhetische, technische und pragmatische Parameter) analysieren und entwickeln;
– projektorientierte, auf Kommunikationslösung ausgerichtete Entwurfsprozesse (mit Zielformulierung, Recherche und mediengerechter und -konvergenter Umsetzung) beschreiben, sowie diese analysieren, entwickeln und anwenden;
– die Bedeutung, Relevanz und Beziehung unterschiedlicher Informationen in Bezug auf die Kommunikationsleistung bzw. die Entwicklung komplexer Informationsgrafiken erkennen und anwenden;
– Ergebnisse unter semiotischen Aspekten analysieren und argumentieren.
Bereich Corporate Design
– Designstrategien der Markenkommunikation und die Gestaltung von Corporate Design Lösungen (auch im dreidimensionalen Raum) im Rahmen der Corporate Identity beschreiben und diese anwenden, analysieren und entwickeln;
– die Analyse von Leitbildern bzw. der gegebenen Kommunikationsaufgaben, die Planung, die Konzeption und Realisierung von komplexen Corporate Design Aufgaben inklusive Recherche beschreiben und diese anwenden und ausführen;
– die Notwendigkeit eines Soll-Ist-Vergleichs, geeigneter Präsentation und Dokumentation, der Verdichtung konzeptioneller Ideen sowie der Markenentwicklung auf Basis der Formulierung eines Kerngedankens und der Umsetzung detaillierter Corporate Design-Manuals beschreiben und diese anwenden und ausführen.
Bereich Editorial Design und Publishing:
Unterscheidung zwischen ästhetischem, semiologischem und technologischem Urteil; exemplarische Zugangsweisen zu Gestaltungsaufgaben mit steigender Komplexität und Heterogenität; Bedeutung, Relevanz und Beziehung unterschiedlicher Informationen in Bezug auf die Kommunikationsleistung; Entwicklung komplexer Informationsgrafiken; Projektorientierte, auf die Kommunikationslösung ausgerichtete Entwurfsprozesse (mit Zielformulierung, Recherche und mediengerechter und -konvergenter Umsetzung); Entwicklung eigenständiger Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden quantitativer und qualitativer Zielformulierungen; Analyse und Argumentation der Ergebnisse unter semiotischen Aspekten.
Bereich Corporate Design:
Exemplarische Entwurfsaufgaben für Neugestaltung und Re-Design; Designstrategien der Markenkommunikation; Gestaltung von CD-Lösungen (auch im dreidimensionalen Raum) im Rahmen der Corporate Identity; Analyse von Leitbildern bzw. der gegebenen Kommunikationsaufgaben; Planung, Konzeption und Realisierung von komplexen Corporate Design Aufgaben inklusive Recherche; Soll-Ist-Vergleich; geeignete Präsentation und Dokumentation; Verdichtung konzeptioneller Ideen; Markenentwicklung auf Basis der Formulierung eines Kerngedankens; Umsetzung detaillierter CD-Manuals; Grundlagen des Projektmanagements; Entwicklung von Entwurfskriterien; Projektkalkulation.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling; toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Screenbasierte Technologien
– grundlegende Layout- und Interaktionstechniken zur Erstellung von screenbasierten Medien benennen;
– adäquate Werkzeuge zur medienübergreifenden Umsetzung anwenden.
Bereich Screenbasierte Technologien:
Grundlegende Layout- und Interaktionstechniken; Techniken zur Be-, Ver- und Nachbearbeitung von screenbasierten Inhalten.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Screenbasierte Technologien
– Fachbegriffe und Instrumente zur Erstellung von interaktiven screenbasierten Medien erklären;
– exemplarische Aufgaben mit erweiterten Layout- und Interaktionstechniken selbstständig lösen.
Screenbasierte Technologien:
Funktionsanalysen; Workflow und Prozessabläufe einer Medienproduktion.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Printbasierte Technologien
– unterschiedliche Arten von Daten für verschiedene Druckverfahren aufbereiten; unterschiedliche Datenbestände analysieren und zu einem Layout zusammenführen sowie mikro- und makrotypografische Funktionen anwenden.
Bereich Screenbasierte Technologien
– Projekte gemäß Kommunikationsauftrag analysieren und mit Hilfe adäquater Werkzeuge umsetzen;
– Qualitätsanforderungen des Projektes benennen und dieses im laufenden Prozess darauf abstimmen.
Bereich Printbasierte Technologien:
Workflow vom Entwurf bis zur digitalen Reinzeichnung für unterschiedliche Druckprozesse.
Screenbasierte Technologien:
Vertiefende Layout- und Interaktionstechniken; Finishing diverser Darstellungsformen von Medienprojekten.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Printbasierte Technologien
– Regeln zur Qualitätssicherung definieren;
– die Problematik der farbverbindlichen Produktion analysieren und Methoden einsetzen, um Druckverfahren zu beschicken.
Bereich Screenbasierte Technologien
– verschiedene Medientypen (Stand- und Bewegtbild, interaktive Medien) nach Analyse des Kommunikationsauftrages erstellen;
– Produktionsrisiken im Umfeld des Projektes erkennen und dieses dahingehend absichern; selbstständig neu entwickelte Werkzeuge erfassen und in den Produktionsworkflow einbinden.
Bereich Printbasierte Technologien:
Hilfsmittel zur Qualitätssicherung und deren Anwendung; produktionssichere Definition von Aufträgen für die Druckvorstufe.
Bereich Screenbasierte Technologien:
Vertiefende Layout- und Interaktionstechniken; technische und gestalterische Rahmenbedingungen in einer Produktionskette.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren
– Grundlagen grafischer und malerischer Techniken sowie bildnerischer Darstellungen anwenden;
– Grundlagen verschiedener Abbildungsverfahren und räumliche, zusammengesetzte Objekte erkennen, darstellen und elementare Transformationen auf einfache Objekte anwenden.
Bereich Visuelle Codierung und Komposition
– grundlegende Kompositionsschemata verwenden;
– visuelle Codierungen selektieren und in Kompositionssystemen anwenden.
Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren:
Grundlagen grafischer und malerischer Techniken; unterschiedliche Darstellungsweisen; räumliche bildliche Darstellung; Farbe in verschiedenen Darstellungsweisen; Verwendungszusammenhang unterschiedlicher Materialien, Techniken und Bildträger; Hell-Dunkelwerte; Textur, Struktur, Kontur; narrative Schilderungen; Zeichnen aus der Beobachtung und Vorstellung; Wahrnehmung und Darstellungsformen; Einbindung und Vernetzung unterschiedlicher Verfahren in spezifische Arbeitsaufgaben; kontur- und texturbezogene Darstellung von Objekt und Raum; geometrische Grundformen in Darstellung und Wirkung; Raumvorstellung; Grundgesetze der perspektivischen Abbildung; Grundlagen räumlicher Visualisierungstechniken.
Bereich Visuelle Codierung und Komposition:
Wirkung und Wahrnehmung gestalterischer Mittel; Bedeutung und Einsatz von Farbe und Form; Gestalten aus der Beobachtung und aus der Vorstellung; visuelle Codierungen und deren Bedeutung; Relation zwischen Darstellungsintention und Wahl der ästhetischen Mittel; kompositorische und gestalterische Wertzugänge und bildhafte Verdeutlichung; visuelle Konzeption und Präsentation; unterschiedliche visuelle Codes.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren
– erweiterte Grundlagen grafischer und malerischer Techniken und bildnerischer Darstellungen anwenden;
– Phänomene der Wahrnehmung in Bezug auf Darstellungsformen und bildnerische Verfahren differenziert einsetzen;
– Abbildungsverfahren anwenden und räumliche, zusammengesetzte Objekte darstellen und in Abbildungsmethoden visualisieren.
Bereich Visuelle Codierung und Komposition
– visuelle Codierungen einsetzen und durch Kompositionssysteme erweitern.
Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren:
Erweiterte Einbindung und Vernetzung unterschiedlicher Verfahren in spezifische Arbeitsaufgaben; Erweiterung des Repertoires an bildnerischen Verfahren und Techniken; Erweiterung zeichnerischer und malerischer Natur- und Objektdarstellung; Maße, Größenverhältnisse, Proportionen; räumliche Phänomene und Abstraktionsgrad; skizzenhafte Schilderung von Bildkonzepten; erweiterte Grundlagen der bildnerischen Verfahren und Techniken; erweiterte Grundlagen der zeichnerischen und malerischen Natur- und Objektdarstellung. Anwendung der perspektivischen Abbildung und räumlicher Visualisierungstechniken; Umsetzung räumlicher Phänomene.
Bereich Visuelle Codierung und Komposition:
Relation zwischen Darstellungsintention und Wahl der ästhetischen Mittel; kompositorische und gestalterische Wertzugänge sowie bildhafte Verdeutlichung; visuelle Konzeption, Präsentation; unterschiedliche visuelle Codes.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren
– Phänomene der Wahrnehmung in unterschiedlichen Techniken in Bezug auf Darstellungsformen und bildnerische Verfahren anwenden;
– Darstellungsformen, Phänomene der Wahrnehmung und unterschiedliche Darstellungsmittel analysieren und anwenden.
Bereich Visuelle Codierung und Komposition
– für Kommunikationsziele visuelle Codes entwickeln, anwenden und präsentieren.
Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren:
Komplexe Objekt-, Körper- und Naturstudien; Vernetzung des Repertoires an bildnerischen Techniken sowie der bildnerischen Ausdrucksweisen; Farbe und deren Ausdrucksmöglichkeiten in bildnerischen Verfahren und Techniken; Darstellungsweisen von Objekten in ihrer Umgebung. Verdichtung des Repertoires der bildnerischen Techniken und Ausdrucksweisen; erweiterte Auseinandersetzung mit Farbe und deren Ausdrucksmöglichkeiten; sachlich beschreibende und poetisch umschreibende Darstellungsweisen.
Bereich Visuelle Codierung und Komposition:
Visualisierungsformen zwischen Konkretisierung und Abstraktion; Erweiterung des Repertoires an visuellen Codes und deren Anwendung; visuelle Konzeption und Präsentation.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren
– Darstellungsformen und Darstellungsmittel analysieren, entwickeln und erweiterte Objekt- und Naturstudien einsetzen;
– grafische und malerische Techniken in bildnerischen Darstellungen analysieren, entwickeln und themenspezifisch anwenden.
Bereich Visuelle Codierung und Komposition
– komplexe Aufgaben unter Einbeziehung unterschiedlicher Medien kompositorisch, konzeptionell und prozessorientiert entwickeln.
Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren:
Analyse bildnerischer Techniken und Ausdrucksweisen; reflektierte Auseinandersetzung mit Farbe; reflektierter und anwendungsbezogener Einsatz von Darstellungsweisen von Objekten in ihrer Umgebung; sachlich beschreibende und poetisch umschreibende Darstellungsweisen; Gezielter Einsatz von Natur- und Objektdarstellungen; Inszenierung mittels narrativer Elemente; räumliche Sequenzen und Abläufe; Prozessschilderung; Zeitspuren.
Bereich Visuelle Codierung und Komposition:
Anwendungsbezogene Aufgabenstellungen unter Einbeziehung von Kompositionssystemen und Berücksichtigung medialer Verfahren; konzeptionelle und prozessorientierte Arbeitsmethoden; Projektbezogene Aufgabenstellungen mittels medialer Verfahren; Anwendung und Analyse erweiterter konzeptioneller und prozessorientierter Arbeitsmethoden.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung
– Grundlagen typografischen Gestaltens beschreiben und diese anwenden;
– das Regelwerk typografischen Gestaltens in Bezug auf kommunikative Erfordernisse anwenden.
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung:
Fachterminologie; Grundlagen der Schriftgeschichte; Lesen als physiologischer und kognitiver Prozess; kulturelle Felder „Schrift“ und „Lesen“ und ihr Einfluss auf Kommunikationsprozesse; Lesevorgang in analogen und digitalen Medien; Analyse von Textsorten hinsichtlich ihrer kommunikativen Aufgaben; Erstellung kommunikativer Textsorten; Analyse von Textsorten hinsichtlich ihrer Beziehung zwischen Gestaltung und Wirkung; Verbesserung fehlerhaft kommunizierender Textsorten.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung
– Typografie als Ordnungssystem für Inhalte erkennen und als Schnittstelle zwischen Information und Verständnis anwenden;
– den Arbeitsablauf digitaler Produktion für print- und screenbasierte Medien anwenden und deren unterschiedliche Rezeptionskontexte einbeziehen.
Bereich Typografische Konzeption
– für Kommunikationsaufgaben Textsorten zielgerichtet und nutzbringend analog und digital anwenden;
– typografische Ausdrucksmittel benennen und diese auf Inhalte anwenden, um unterschiedliche Wirkungen zu erzeugen.
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung:
Mikro- und makrotypografische Gesetzmäßigkeiten und ihre Wirkung auf die Rezeption eines Inhalts; Workflows digitaler Produktion; Schnittstellen zwischen print- und screenbasierten Medien.
Bereich Typografische Konzeption:
vertiefende Schriftgeschichte; Medialität und Materialität von Kommunikation; Anwendung unterschiedlicher Schriftstile mit üblicher und unüblicher Wirkung; Schrift als ästhetische Form; Schrift zwischen Information und Emotion; avantgardistische und experimentelle Typografie; Regelkonforme Anwendungen und bewusste Regelverstöße in komplexen typografischen Kommunikationsaufgaben.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Typografische Konzeption
– Schrift in Kombination mit Bildsprache und Informationsgrafik als wesentliches Medium visueller Kommunikation anwenden;
– mikro- und makrotypografische Gesetzmäßigkeiten im Kommunikationsdesign anwenden;
– Schriftformate als an Codierung und Software gebundenes Material beschreiben.
Bereich Typografische Konzeption:
Typografische Gestaltungen; Schriften mischen; semantisch entsprechende Schriftwahl; Kommunikationsaufgaben in allen Dimensionen und Medien; typografische Aspekte der Infografik; zeitgebundene typografische Stile; Schriftgeschichte und ihre gesellschaftlichen Folgen in Bezug auf Technik, Politik und Weltbild; Mikro- und Makrotypografie; Verständnis von Schrift als historisches Kulturgut; aktuelle Phänomene in ihrem technischen Umfeld; Fontformate; technische Anwendungen.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Typografische Konzeption
– typografische Ausdrucksmittel für unterschiedliche soziokulturelle Bereiche entwickeln und durch Kenntnis typografischer Wirkungsgeschichte Typografie als Dispositiv analysieren;
– für Kommunikationsaufgaben das Regelwerk brechen und innovative Formen zweckorientiert entwickeln;
– Schrift als Mittel zur Schaffung von Identität analysieren und folgerichtig anwenden.
Bereich Typografische Konzeption:
Typografie zwischen intendierter Wirkung und zielgruppengemäßer Konzeption; Erweiterung typografischer Ausdrucksformen; Wertschöpfung durch Typografie und deren Positionierung am Markt; Auseinandersetzung mit Gestaltungsstilen; Stilgeschichte als Ausdruck von Weltbildern; Argumentation von Schriftwahl und Gestaltung; Schriftlizenzen und Schriftmarkt.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation
– zentrale Begriffe der Semiotik, im Besonderen der Bild- und Mediensemiotik, erläutern;
– Zeichenprozesse in Rückbezug zur individuellen wie kulturellen Wirkung visueller Kommunikation einschätzen.
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation:
Grundlagen und Grundbegriffe der Semiotik; Zeichen und Zeichenprozesse im visuellen Gestaltungsprozess; Codierung, Decodierung, Analyse von Codierungsverfahren; Eingriff in die Bedeutung durch Verschiebung und Verdichtung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation
– Modelle der Kommunikations- und Wahrnehmungstheorie erläutern;
– Kommunikationsdesigns auf ihre Wirkung hin beurteilen und Designentscheidungen erläutern.
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation:
Grundlegende Kommunikationsmodelle und die Funktionen von Kommunikation; kommunikationstheoretische Aspekte von Gestaltung; Grundlagen physischer, kognitiver, psychologischer und kultureller Wahrnehmung und Bedeutungserzeugung; narrative Kommunikationsfiguren und diskursgebundene Zeichenprozesse.
Funktion sprachlicher Ordnung; semiotische Aspekte von Gestaltung; Differenz von sprachlicher, bildlicher, audiovisueller und interaktiver Vermittlung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation
– grundlegende Theorien der Wirkung von Kommunikation benennen;
– die Transformation der Bedeutung einer Botschaft in medienübergreifenden Prozessen erkennen und anwenden;
– unterschiedliche Kanäle elektronischer und audiovisueller Medien auf ihren Gebrauch bzw. ihre visuelle Gestaltung beziehen und konzeptionelle Überlegungen entwickeln;
– aus der kommunikativen Wirkung unterschiedlicher Medien einfache konzeptionelle Designentscheidungen ableiten.
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation:
Psychoanalytische Modelle zur Konstruktion von Körper, Begehren, Identität, Wahrnehmung und Bedeutung; Analyse von Transferprozessen von Kommunikation zur Gestaltung.
Grundlagen medial vermittelter Kommunikation; mediendispositive und mediale Transferverfahren.
Bedeutungsstiftung, kulturelle Zeichenanalyse, mythische und narrative Zeichenprozesse.
Grundlagen der visuellen Gestaltung bzw. Gestaltungsphänomene von Design in den verschiedenen medialen Endformaten; Diskursrelationen von Ton, Schrift, Bild, Bewegung, Interaktion, Immersion und Raum in elektronischen Medien; Grundlagen der audiovisuellen Rhetorik und Dramaturgie; zeitgenössische Phänomene medialer Kommunikation und deren Anwendung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation
– Kommunikationsaufgaben analysieren, Konzepte entwickeln und Designentscheidungen argumentieren;
– Designentwicklungen im Rückbezug zu ihrer sozialen Funktion benennen und deren gesellschaftlichen Auswirkungen einschätzen;
– Designs auf ihre kommunikative Wirkung hin analysieren und Designentscheidungen argumentieren.
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation:
Design als Ausdruck kultureller und kulturell unbewusster Prozesse; Diskursanalyse und strukturalistischer Zugang zu Kommunikation und Design; Gestaltung und Wahrnehmung als diskursiver Prozess; Wechselwirkung von Design zu ökonomischen, soziokulturellen und technischen Entwicklungen, Bedingungen und Interessen; Analyse von Designs und Argumentation von Designentscheidungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Marketing und Werbung
– die Grundlagen, Mechanismen und Phänomene werblicher Kommunikation verstehen;
– grundlegende Begriffe des Marketings benennen und die Kommunikationsziele von Unternehmen/Organisationen sowie die Terminologie eines Marketingkonzepts verstehen;
– die wichtigsten relevanten Analysetools zur Datenerhebung und zum Monitoring der am Marketing beteiligten Prozesse benennen und verstehen.
Bereich Marketing und Werbung:
Grundlagen und Trends im Marketing; Marketingplanung: Marktanalyse, Marktsegmentierung, Marketingziele; Marktbearbeitungsstrategien, Produkt- und Sortimentspolitik, Preispolitik, Distributionspolitik, Kommunikationspolitik; Überblick über zeitgenössische Analysetools zur Datenerhebung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Marketing und Werbung
– die Grundlagen werblicher Kommunikation, Erfolgskriterien für effizientes werbliches Kommunizieren verstehen und Kommunikationskonzepte in ihrer Bedeutung erfassen;
– die Wirkung von Werbe- und Markenbotschaften erkennen;
– die Instrumentarien der Zielgruppenorientierung zur Optimierung der Kommunikationseffizienz benennen und verstehen und dieses Wissen in ihren Konzepten anwenden.
Bereich Marketing und Werbung:
Grundlagen der Werbung; Werbeformen: Klassische Werbung, Bedeutung der Kampagne, neue Werbeformen; Beispiele aus Print, TV- und Onlinewerbung; Methoden zeitgenössischer Werbeformen; Grundlagen von Öffentlichkeitsarbeit und Public Relations; praxisbezogener Überblick über die Kreativbranche.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Marketing und Werbung
– den Markt, die Zielgruppen und den Mitbewerb eines potenziellen Auftraggebers analysieren und daraus Schlüsse für eine Strategie ableiten;
– unterschiedliche Medienkanäle, deren Besonderheiten, Möglichkeiten und Grenzen in Bezug auf ihre werbliche Wirkung benennen.
Bereich Marketing und Werbung:
Werbeplanung: Erfolgskriterien von Werbung, Werbeziele, Werbestrategie, Werbemittel und Werbeträger; Werbebudget, Medien und Mediaplanung; konzeptionelle Unterschiede von online und offline Werbeformen; Maßnahmen abseits klassischer Medien; Marktforschung: Methoden, Werbewirkungsforschung, Werbeträgerforschung; Ethische und rechtliche Grenzen der Werbung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Marketing und Werbung
– die Grundlagen von Kommunikationskonzepten, Mediaplanung und Kreativitätstechniken anwenden;
– für Aufgaben unterschiedliche konzeptionelle Überlegungen entwickeln.
Bereich Marketing und Werbung:
Werbepsychologie; Wahrnehmung und Werbewirkung; Kreativtechniken; Grundlagen von Marketing- und Werbekonzepten; Wirkung von Text, Bild, bewegtes Bild und Storytelling; Differenz von Marken-, Image- und Werbekampagne.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Kultur- und Designgeschichte
– signifikante Merkmale ausgewählter Epochen erkennen und unterscheiden;
– die Unterschiede zwischen Design und Kunst formulieren und anhand verschiedener formaltechnischer Ausdrucksformen erläutern sowie auf soziokulturelle Phänomene rückbeziehen.
Bereich Kultur- und Designgeschichte:
Europäische Epochen; Stilistische Merkmale einer Zeit; Methoden der Betrachtung und Aneignung wesentlicher Fachtermini; Modelle der Analyse; Form- und Stilmerkmale; formale Entwicklungen in Abhängigkeit von Technologie, Wirtschaft und Gesellschaft; Kunst, Funktionen von Design und ihre Konsequenzen für die Erscheinungsformen; soziokulturelle Einflüsse.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im Bereich
Bereich Kultur- und Designgeschichte
– Merkmale ausgewählter stilistischer Richtungen erkennen und beschreiben;
– Werkzeuge und Termini der Analyse von Design und Kunst sinngemäß anwenden sowie soziokulturelle Bedingungen von Designentwicklungen benennen.
Bereich Kultur- und Designgeschichte:
Ausgewählte Beispiele von Kunst bzw. Design; programmatische und kulturspezifische Bedingungen, Verknüpfungen, Bildsprachen und Stile.
Stilpluralismen; Interdependenz von Design und soziokulturellen Bedingungen; Design und Kunst als System(e) im gegenwärtigen gesellschaftlichen Kontext; Thematisierung divergierender Produktion- und Rezeptionsmodellen von Kunst, Design und Alltagskultur.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Kultur- und Designtheorie
– kulturspezifische Regeln und Hintergründe, die die Grundlage der Gestaltung einer Kultur definieren, erkennen;
– Werkzeuge der Analyse auf medienübergreifende Beispiele aus Design und Kunst anwenden.
Bereich Kultur- und Designtheorie:
Grundlagen Ästhetischer Theorie; Grundlagen der Kulturtheorie; ausgewählte Beispiele europäischer und außereuropäischer Kulturen im Kontext; Zielgerichtete Analyse diverser Beispiele aus Design und Kunst in unterschiedlichen Medien; Zielgerichtete Analyse diverser Beispiele aus Design, Kunst und Alltagskultur.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Kultur- und Designtheorie
– Zusammenhänge zwischen historischen, sozialen, politischen wie ökonomischen Entwicklungen herstellen und diese als relevante Bedingungsfelder für Designentwicklungen, Kunstproduktion bzw. medienkulturelle Phänomene erkennen sowie diese auf aktuelle Entwicklungen anwenden.
Bereich Kultur- und Designtheorie:
Inhalte und Werte in der bildenden und angewandten Kunst und ihre Vermittelbarkeit; komplexe Zusammenhänge von soziokulturellen Entwicklungen und der Produktion bzw. des Produzierens von Design im Spannungsfeld von Kunst, Medien, Design, Massen- und Alltagskultur.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Stundentafel I.1 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Werbung
– Beispiele aus der Praxis der Werbekommunikation benennen und beschreiben;
– werbliche Bild-Textkombinationen anwenden.
Bereich Werbung:
Auseinandersetzung mit Beispielen aus der Praxis der Werbekommunikation; Grundlagen des Bild-Textverhältnisses.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Werbung
– Lösungen auf Grund von Kommunikationsaufgaben im Bereich der Werbekommunikation anwenden;
– Grundlagen crossmedialer Werbung benennen.
Bereich Werbung:
Ästhetik und Kommunikationsaufgabe von Bildästhetik, Textästhetik und Medienästhetik; Vertiefende Auseinandersetzung mit Beispielen aus der Praxis der Werbekommunikation; Einführung in die Konzeption crossmedialer Kampagnen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Werbung
– Markenbotschaften und Werbetexte in die Gestaltung vernetzter Werbeaufgaben einbeziehen und diese medienkonvergent anwenden;
– die Grundlagen der Analyse von Zielgruppen und Mitbewerbern der Werbekommunikation in unterschiedlichen Medien beschreiben und Konzepte für diese entwickeln;
– werbliche Konzepte crossmedial entwickeln und diese präsentationsreif aufbereiten.
Bereich Werbung:
Einführung in die Analyse von Zielgruppen und Mitbewerbern; Werbekommunikation in unterschiedlichen Medien; Erstellung präsentationsreifer Kommunikationslösungen; Umgang mit Markenbotschaften und Werbetexten; Gestaltung vernetzter, medienkonvergenter Werbeaufgaben.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Werbung
– Entwürfe im Bereich der Werbe- und Markenkommunikation in und mit unterschiedlichen Medien analysieren, konzipieren und entwickeln;
– Kampagnen (von der Marktanalyse, Zielformulierung, Konzeption und Gestaltung bis zur adäquaten Präsentation und Dokumentation) beschreiben und exemplarisch entwickeln;
– marktgerechte Kampagnen (von der Marktanalyse, Zielformulierung, Konzeption und Gestaltung bis zur adäquaten Präsentation und Dokumentation) unter Einbeziehung und Intensivierung medialer bzw. werblicher Kanäle für Kampagnen zielgerichtet entwickeln.
Bereich Werbung:
Konzeption und Realisierung von Entwürfen im Bereich der Werbe- und Markenkommunikation in und mit unterschiedlichen Medien; Entwicklung marktgerechter Kampagnen (von der Marktanalyse, Zielformulierung, Konzeption und Gestaltung bis zur adäquaten Präsentation und Dokumentation); Zielgerichtete Einbeziehung aller medialen bzw. werblichen Kanäle in Kampagnen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Stundentafel I.1 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Printbasierte Technologien
– Werkzeuge zur Pixelbild- und Layouterstellung grundlegend anwenden;
– Bilddaten für die Druckvorstufe erzeugen sowie Layouts nach standardisierten Verfahren erstellen, einrichten und mit Objekten bestücken.
Bereich Bilderfassung und -bearbeitung
– technische und kommunikative Aspekte von bildgebenden Verfahren in Wechselbeziehung zu Bildgestaltung und Bildaussage sowie Bildbearbeitung stellen;
– Kommunikationsaufträge inhaltlich, technisch und organisatorisch organisieren und anwenden.
Bereich Printbasierte Technologien:
Eigenschaften und Bearbeitung unterschiedlicher Bilddaten; Definieren von Layoutdateien; Eigenschaften von Layoutobjekten und -daten.
Bereich Bilderfassung und -bearbeitung:
Grundlagen der Bilderfassung; Grundlagen der Kameratechnik und -führung; Grundlagen der Optik; Techniken der Bildbearbeitung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Printbasierte Technologien
– Werkzeuge zur Vektorgrafik grundlegend anwenden;
– erweiterte Funktionen der Layoutgestaltung in komplexeren Layouts kombinieren;
– Methoden anwenden, um Printprodukte technisch korrekt einzurichten und Illustrationen als eigenständige sowie als Layoutobjekte erstellen und handhaben.
Bereich Bilderfassung
– grundlegende Techniken der Bilderfassung und Bildbearbeitung wiedergeben und Bilddaten für den weiteren Workflow aufbereiten;
– die Bedeutung des Bildes im technischen Kontext erläutern sowie ein Konzept für ein einfaches Projekt planen und umsetzen;
– gemäß des jeweiligen Auftrags Bildbearbeitung, Bildgestaltung bzw. Bildregie planen und einsetzen;
– spezielle Kommunikationsaufträge inhaltlich, technisch und organisatorisch umsetzen.
Bereich Printbasierte Technologien:
Erweiterte Eigenschaften von Layoutobjekten und -daten, Formate und Vorlagen; Ausgabeüberprüfung.
Bereich Bilderfassung:
Lichttechnik und -führung; Wirkung und Verwendung von Kamera- und Aufnahmetechniken.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Drucktechnik und -labor
– Entwürfe für eine Drucksorte der entsprechenden Drucktechnik zuordnen und deren Druckvorstufe bewältigen, sowie die entsprechenden Druckformen herstellen;
– ein drucktechnisches Konzept erstellen, sowie einen Druckvorgang und relevante Endfertigungs-Veredelungsprozesse planen.
Bereich Drucktechnik und -labor:
Drucktechniken; Farbsysteme und deren Phänomene; Grundlagen der Bildtechnologie; Druckvorstufe; historische und medientheoretische Aspekte von Druckprozessen; Wechselbeziehungen zwischen Entwurf und Ausführung; Rohstoffe und Produkte (gefährliche Chemikalien); Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen; Ökologie und Nachhaltigkeit.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Drucktechnik und -labor
– spezifische Eigenschaften von Druckfarben und Bedruckstoffen beschreiben, sowie Kleinstauflagen in der entsprechenden Drucktechnik herstellen.
Bereich Drucktechnik und -labor:
Technische Aspekte von Druckprozessen; Gerätehandhabung; Techniken der Druckformenherstellung; Materialkunde: Rohstoffe und Produkte (gefährliche Chemikalien); Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen; Einsatz von Farb- und Bedruckstoffen; Druckvorbereitung und erforderliche Logistik; Herstellung von Kleinstauflagen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Stundentafel I.1.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Stundentafel I.1.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Stundentafel I.1 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung
– Grundlagen von Kommunikationsaufgabe und -ziel, Recherchetools und Konzepterstellung erläutern und Ergebnisse von Recherchen präsentieren;
– Verfahren der ästhetisch-technischen Analyse von Bildmedien benennen;
– in Recherchen Bildmaterial für Kommunikationsaufgaben zusammenstellen;
– Printmedien hinsichtlich ihrer kommunikativen Funktion einschätzen und im Rückbezug zu ihrem medialen und diskursiven Kontext visuell/narrative Gestaltungsmuster erkennen.
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:
Grundlagen von Kommunikationsaufgaben; Methoden der Recherche; Erforschung von Kommunikations- und Medienräumen im Rückbezug zur visuellen Gestaltung; grafische Genres im Kontext von Information, Kommunikation und werblicher Wirkung.
Analyse von fotografischen Stilen, Verfahren und Kontexten hinsichtlich ihrer ästhetischen und kommunikativen Wirkung und Verwendung; Grundlagen der Recherche und des Fotobriefings; Copyright.
Differenz analoger und digitaler Kommunikation; kommunikative Funktion von Printverfahren und -medien.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung
– in der ästhetisch-technischen Analyse von Bildmedien deren bedeutungsrelevanten Aspekt erkennen;
– in Recherchen die Qualität von Bildmaterial für Kommunikationsaufgaben und visuelle Designs einschätzen und diese exemplarisch zusammenstellen;
– Einsatz von Bild-Textkombinationen erkennen und für unterschiedliche mediale Kanäle anwenden;
– Kanäle elektronischer und audiovisueller Medien und deren mediale Grundsettings unterscheiden und aktuelle Entwicklungen in elektronischen Medien einschätzen; Struktur, Gestaltung und Pragmatik zeitgenössischer Kommunikationskanäle einschätzen.
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:
Bildanalyse im Zusammenhang mit Kommunikationsaufgaben; Untersuchung von Bild/Textbezügen; Kommunikationstechnik (Argumentation, Präsentation, Präsentationstechniken); Grundlagen und Methoden der Konzepterstellung; Analyse und Einsatz von Bild-Text Kombinationen.
Untersuchung elektronischer Kanäle hinsichtlich ihrer kommunikativen Wirkung; Rückbezug einer Botschaft zum verwendeten Kanal; medientheoretische Grundlagen; soziale Funktion und kommerzieller Gebrauch von elektronischen Medien.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Stundentafel I.1.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Stundentafel I.1.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Editorial Design und Publishing
– kommunikative Anforderungen erkennen, adäquate Lösungen und die Grundlagen in den Bereichen und Ebenen des Editorial Designs und Publishings medienübergreifend beschreiben und anwenden;
– typografische Ordnungen, Informationsvisualisierungen und Informationssysteme für unterschiedliche Medien beschreiben.
Bereich Corporate Design
– Briefing- und Rebriefingprozesse beschreiben;
– Corporate Identity und Corporate Design in vorgegebenen Beispielen anwenden;
– die Gestaltung von Zeichensystemen auf Basis vorgegebener Richtlinien in unterschiedlichen Medien anwenden.
Bereich Editorial Design und Publishing:
Erkennen der kommunikativen Anforderung und Erarbeitung adäquater Umsetzungen; Einführung in die Bereiche und Ebenen von Editorial Design und Publishing.
Typografische Ordnung und Informationsvisualisierung; Informationssysteme; Infografik; Diskursrelationen Text-Bild und Informationsdesign.
Bereich Corporate Design:
Analyse und Umsetzung von Briefing und Rebriefing; Recherche.
Anwendung von Zeichensystemen auf Basis vorgegebener Gestaltungsrichtlinien.
Differenzierung von Print und Screen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Editorial Design und Publishing
– mikro- und makrotypografische Ordnungssysteme wie Hierarchien, Auszeichnungen, Rastersysteme und Dramaturgien analysieren und medienspezifisch einsetzen;
– Informationsdesign analysieren und Darstellungssysteme auf Daten anwenden.
Bereich Corporate Design
– die Entwicklung von Gestaltobjekten der Imagebildung und Umsetzung konsistenter Gestaltungsansätze in Corporate Design-Projekten sowie Auseinandersetzung mit Marken und Markenentwicklungen beschreiben und diese medienübergreifend anwenden.
Bereich Editorial Design und Publishing:
mikro- und makrotypografische Ordnungssysteme in unterschiedlichen Medien und Mediendramaturgien.
Grundlagen des Informationsdesigns.
Bereich Corporate Design:
Anwendung geeigneter Analyse- und Recherchemethoden für das Marktumfeld eines Unternehmens bzw. einer Institution.
Gestaltobjekte der Imagebildung und Umsetzung konsistenter Gestaltungsansätze in Corporate-Design-Projekten; Auseinandersetzung mit Marken und Markenentwicklung im medienübergreifenden Kontext.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Editorial Design und Publishing
– Gestaltungen mit steigender Komplexität und Heterogenität (in Bezug auf semiotische, ästhetische, technische, pragmatische Parameter) analysieren und entwickeln;
– die Bedeutung, Relevanz und Beziehung unterschiedlicher Informationen in Bezug auf die Kommunikationsleistung bzw. die Entwicklung komplexer Informationsgrafiken erkennen und diese analysieren und ausführen.
Bereich Corporate Design
– die Gestaltung komplexer multifunktioneller Corporate Design-Projekte beschreiben, anwenden, analysieren und medienübergreifend ausführen;
– die Analyse von Leitbildern bzw. der gegebenen Kommunikationsaufgaben, die Planung, die Konzeption und Realisierung von komplexen Corporate Design-Aufgaben inklusive Recherche beschreiben und diese anwenden und ausführen.
Bereich Werbung
– Entwürfe im Bereich der Marken- und Werbekommunikation in und mit unterschiedlichen Medien analysieren, konzipieren und realisieren;
– Kampagnen (von der Marktanalyse, Zielformulierung, Konzeption und Gestaltung bis zur adäquaten Präsentation und Dokumentation) beschreiben und exemplarisch anwenden.
Bereich Editorial Design und Publishing:
Unterscheidung zwischen ästhetischem, semiologischem und technologischem Urteil; exemplarische Zugangsweisen zu Gestaltungsaufgaben mit steigender Komplexität und Heterogenität; Bedeutung, Relevanz und Beziehung unterschiedlicher Informationen in Bezug auf die Kommunikationsleistung.
Entwicklung komplexer Informationsgrafiken.
Bereich Corporate Design:
Gestaltung komplexer multifunktioneller, medienübergreifender Corporate Design-Projekte; Neugestaltung und Re-Design; Designstrategien der Markenkommunikation; Gestaltung von Corporate Design-Lösungen auch im dreidimensionalen Raum.
Analyse von Leitbildern bzw. der gegebenen Kommunikationsaufgaben; Planung, Konzeption und Realisierung von komplexen Corporate Design-Aufgaben inklusive Recherche.
Bereich Werbung:
Umgang mit Markenbotschaften und Werbetexten; Gestaltung vernetzter, medienkonvergenter Werbeaufgaben, Konzeption und Realisierung von Entwürfen im Bereich der Markenkommunikation in und mit unterschiedlichen Medien.
Entwicklung marktgerechter Kampagnen (von der Marktanalyse, Zielformulierung, Konzeption und Gestaltung bis zur adäquaten Präsentation und Dokumentation).
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Editorial Design und Publishing
– projektorientierte, auf die Kommunikationslösung ausgerichtete Entwurfsprozesse (mit Zielformulierung, Recherche und mediengerechte und -konvergente Umsetzung) beschreiben und diese analysieren, entwickeln und anwenden.
Bereich Corporate Design
– die Notwendigkeit eines Soll-Ist-Vergleichs, geeigneter Präsentation und Dokumentation, der Verdichtung konzeptioneller Ideen, sowie der Markenentwicklung auf Basis der Formulierung eines Kerngedankens und der Umsetzung detaillierter Corporate Design-Manuals beschreiben und diese anwenden und entwickeln.
Bereich Werbung
– marktgerechte Kampagnen (von der Marktanalyse, Zielformulierung, Konzeption und Gestaltung bis zur adäquaten Präsentation und Dokumentation) unter Einbeziehung und Intensivierung medialer bzw. werblicher Kanäle für Kampagnen zielgerichtet entwickeln.
Bereich Editorial Design und Publishing:
Projektorientierte, auf die Kommunikationslösung ausgerichtete Entwurfsprozesse (mit Zielformulierung, Recherche und mediengerechter und -konvergenter Umsetzung); Entwicklung eigenständiger Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden quantitativer und qualitativer Zielformulierungen; Analyse und Argumentation der Ergebnisse unter semiotischen Aspekten.
Bereich Corporate Design:
Soll-Ist-Vergleich, geeignete Präsentation und Dokumentation; Verdichtung konzeptioneller Ideen, Markenentwicklung auf Basis der Formulierung eines Kerngedankens; Umsetzung detaillierter Corporate Design-Manuals; Grundlagen des Projektmanagements; Entwicklung von Entwurfskriterien; Projektkalkulation.
Bereich Werbung:
Zielgerichtete Einbeziehung aller medialen bzw. werblichen Kanäle in Kampagnen; Präsentation von werblichen Konzepten.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe, Geräte sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die jeweils adäquaten Software-Werkzeuge und die damit verbundenen Formate benennen bzw. anwenden und den Transfer der einschlägigen Formate in den Produktions-Workflow durchführen;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling; Datenhandling und -formate.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Printbasierte Technologien
– Verfahren benennen, um Bilddaten zu bearbeiten;
– Layouts nach standardisierten Verfahren erstellen, einrichten und mit Objekten bestücken;
– einfache Vektorobjekte als eigenständige Illustrationen, sowie als Layoutobjekte erstellen und handhaben.
Bereich Printbasierte Technologien:
Eigenschaften und Bearbeitung unterschiedlicher Bilddaten; Erstellung und Definition von Vektordateien; Erstellen von Layoutobjekten und -daten.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Screenbasierte Technologien
– grundlegende Techniken zur Erstellung von screenbasierten Medien benennen und anwenden.
Bereich Screenbasierte Technologien:
– Techniken zur Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Inhalten.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Screenbasierte Technologien
– Techniken zur Erstellung, Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Inhalten anwenden.
Bereich Bilderfassung und -bearbeitung
– Grundlegende technische Aspekte der Bilderfassung und -bearbeitung in Wechselbeziehung zu Bildgestaltung und Bildaussage anwenden.
Bereich Drucktechnik und -labor
– Druckverfahren und deren Abläufe anwenden, sowie unterschiedliche Techniken der Produktion benennen;
– den Umgang mit gefährlichen Stoffen, Werkzeugen und Produktionstechniken benennen;
– Druckformenherstellung und der Erstellung von Kleinauflagen benennen.
Bereich Screenbasierte Technologien:
Layout- und Interaktionstechniken; Workflow von Konzeption, Planung und Entwurf.
Bereich Bilderfassung und -bearbeitung:
Techniken der Bilderfassung und -bearbeitung in Wechselbeziehung zur Aussage.
Bereich Drucktechnik und -labor:
Druckverfahren und Abläufe; Materialkunde; Spezifika des Packaging-Designs.
Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen: Ökologie und Nachhaltigkeit.
Techniken der Druckformenherstellung; Erstellung von Kleinauflagen.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Screenbasierte Technologien
– Techniken zur Erstellung, Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Inhalten auf Prototypen anwenden.
Bereich Bilderfassung und -bearbeitung
– Fortgeschrittene technische Aspekte der Bilderfassung und -bearbeitung in Wechselbeziehung zu Bildgestaltung und Bildaussage anwenden.
Bereich Drucktechnik und -labor
– unterschiedliche Druckverfahren hinsichtlich adäquater Qualitätsstandards anwenden;
– den Umgang mit gefährlichen Stoffen, Werkzeugen und Produktionstechniken handhaben;
– Techniken der Veredelung und Endfertigung benennen.
Bereich Screenbasierte Technologien:
Fortgeschrittene Layout- und Interaktionstechniken; Prototyp, Präsentation und Reinzeichnung.
Bereich Bilderfassung und -bearbeitung:
Fortgeschrittene Techniken der Bilderfassung und -bearbeitung.
Bereich Drucktechnik und -labor:
Qualitätssicherung bei Druckverfahren und Abläufen; Druckformenherstellung und Kleinstauflagen in entsprechenden Drucktechniken.
Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen; Ökologie und Nachhaltigkeit.
Materialkunde und Bedruckstoffe; Veredelung und Endfertigung; Producing; Spezifika des Packaging-Designs.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Printbasierte Technologien
– adäquate Methoden einsetzen, um computergestützte Entwürfe zu präsentieren bzw. für die Produktion technisch korrekt aufzubereiten.
Bereich Screenbasierte Technologien
– Anwendungen entwickeln und geeignete Werkzeuge zu deren Erstellung und Bearbeitung anwenden;
– die Herstellung und Anwendung von verschiedenen Medientypen nach Analyse des Kommunikationsauftrages benennen.
Bereich Drucktechnik und -labor
– spezifische Techniken und Materialien im Druck anwenden;
– Kleinstauflagen in der entsprechenden Drucktechnik herstellen;
– relevante Endverarbeitungsprozesse benennen und die für den Druck notwendige Logistik entwickeln.
Bereich Printbasierte Technologien:
Computergestützte Präsentationstechniken; Workflow vom Entwurf bis zur digitalen Reinzeichnung für unterschiedliche Druckprozesse; Produktionssichere Definition von Aufträgen für die Druckvorstufe.
Bereich Screenbasierte Technologien:
Vertiefung der Layout- und Interaktionstechniken; Grundlagen des Content-Managements; Darstellungsformen und Funktionsanalysen; Datenformate und deren Erstellung.
Bereich Drucktechnik und -labor:
Einsatz von Farb- und Bedruckstoffen.
Herstellung von Kleinstauflagen; Gerätehandhabung.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Printbasierte Technologien
– Projekte digital reinzeichnen, produktionssicher aufbereiten und Qualitätskriterien anwenden.
Bereich Screenbasierte Technologien
– Anwendungen für die Produktion adäquat aufbereiten;
– verschiedene Medientypen nach Analyse des Kommunikationsauftrages entwickeln.
Bereich Drucktechnik und -labor
– spezifische Techniken und Materialien im Druck anwenden;
– relevante Endverarbeitungsprozesse nennen;
– Print-Technologien sicher anwenden und die für den Druck notwendige Logistik entwickeln.
Bereich Printbasierte Technologien:
Workflow vom Entwurf bis zur digitalen Reinzeichnung für unterschiedliche Druckprozesse; Produktionssichere Definition von Aufträgen für die Druckvorstufe.
Bereich Screenbasierte Technologien:
Vertiefung der Layout- und Interaktionstechniken; Contentmanagement; Darstellungsformen und Funktionsanalysen; Finishing von Projekten.
Bereich Drucktechnik und -labor:
Einsatz von Farb- und Bedruckstoffen, Herstellung von Kleinstauflagen/Proof; Gerätehandhabung;
Fortgeschrittene Bildtechnologie; Auflagenherstellung, End- und Weiterverarbeitung, Veredelung; Qualitätsmanagement und Drucküberwachung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellung und Komposition
– Verständnis, Empfindung, Interpretation von Farbe, Textur, Kontur, Raum und Form sowie Rhythmus, Größenordnung, Balance anwenden;
– prinzipielle gestalterische Ordnungsprinzipien (ästhetische Organisation) anwenden.
Bereich Grundlagen
– grundlegende bereichsübergreifende Anwendungen, die Abgrenzung des Begriffsumfelds Design, Layout, Gestaltung, Entwurf und deren mediale Vermittlung beschreiben und anwenden;
– die Grundlagen der gestalterischen Methoden und Wechselbeziehung zwischen handwerklichen Fähigkeiten und medialen Bedingungen beschreiben;
– die wichtigsten Parameter und Hintergründe einer Projektplanung einschätzen und Präsentationen als Kommunikationsmittel einsetzen;
– die Herkunft und Zweck grafischer Zeichen als identitätsstiftendes Kommunikationsmittel im Zusammenhang mit Corporate Designs erkennen und anwenden;
– Beispiele aus der Praxis der Werbekommunikation benennen.
Bereich Darstellung und Komposition:
Farbmodelle; Oberfläche, Textur und Patina, Darstellungsmöglichkeiten und Einsatz.
Format und Arrangement: Proportion, Maßsysteme, Statik/Dynamik, Gewicht als Parameter der Gestaltung.
Bereich Grundlagen:
Abgrenzung des Begriffsumfelds Design / Layout / Gestaltung / Entwurf / mediale Vermittlung.
Anwendungsfelder; Fachrhetorik; Verständnis, Empfindung, Interpretation von Farbe, Textur, Kontur, Raum und Form sowie Rhythmus, Größenordnung, Balance; Einführung in die gestalterischen Methoden – Wechselbeziehung zwischen handwerklichen Fähigkeiten und medialen Bedingungen.
Ziel, Aufgabe, Briefing, Recherche, Re-Briefing, das Exposé und Präsentation.
Grundlagen des Corporate Design, Gestaltung grafischer Zeichen (Wortmarke, Bildmarke, Wort-Bildmarke).
Auseinandersetzung mit Beispielen aus der Praxis der Werbekommunikation.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Darstellung und Komposition
– Abstraktionen als Mittel für Analysen und Entwürfe einsetzen;
– das Verhältnis von impliziten und expliziten Codierungen einschätzen.
Bereich Grundlagen
– analoge Methoden des Vorentwurfs und den Umgang mit handwerklichen analogen Entwurfsmaterialien benennen;
– die Mittel und Methoden des Entwurfsprozesses sowie die Verbindung von spielerisch experimentellen Umsetzungsformen beschreiben und können sowohl problemlösungsorientierte Entwürfe als auch strategisch assoziative Gestaltungen nach Vorgabe ausführen;
– grafische Zeichen und visuelle Konzepte aufgabenorientiert anwenden;
– Beispiele aus der Praxis der Werbekommunikation beschreiben und in ihren Grundzügen analysieren;
– werbliche Bild-Textkombinationen anwenden.
Bereich Darstellung und Komposition:
Konkretisierung und Abstraktion als Mittel der Darstellung und Codierung.
Bereich Grundlagen:
analoge Methoden des Vorentwurfs; Umgang mit analogen handwerklichen Entwurfsmaterialien; Grundlagen von Entwurfsprozessen.
Mittel und Methoden des Entwurfsprozesses; strategisch-assoziative Gestaltungsaufgaben.
Verbindung von spielerisch-experimentellen Umsetzungsformen und problemlösungsorientierten Entwurfsaufgaben.
Erweiterte Gestaltung grafischer Zeichen und visueller Umgebungen im Rahmen von Corporate Designs
Vertiefte Auseinandersetzung mit Beispielen aus der Praxis der Werbekommunikation; Grundlagen des Bild-Textverhältnisses.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung
– den Arbeitsablauf digitaler Produktion für Print und Screen beschreiben und kennen deren unterschiedliche Rezeptionskontexte einbeziehen.
Bereich Typografische Konzeption
– typografische Ausdrucksmittel benennen und diese in Inhalten erkennen, um unterschiedliche Wirkungen zu verstehen.
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung:
Workflows digitaler Produktion; Schnittstelle Print/Screen.
Bereich Typografische Konzeption:
Schrift als ästhetische Form; Schrift zwischen Information und Emotion; avantgardistische und experimentelle Typografie; Regelkonforme Anwendungen und bewusste Regelverstöße in komplexen typografischen Kommunikationsaufgaben; vertiefende Schriftgeschichte; Medialität und Materialität von Kommunikation; Anwendung unterschiedlicher Schriftstile mit üblicher und unüblicher Wirkung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Typografische Konzeption
– Schrift in Kombination mit Bildsprache und Informationsgrafik als wesentliches Medium visueller Kommunikation erkennen;
– mikro- und makrotypografische Gesetzmäßigkeiten im Kommunikationsdesign unterscheiden;
– Schriftformate als an Codierung und Software gebundenes Material beschreiben.
Bereich Typografische Konzeption:
Typografische Gestaltungen; Schriften mischen; semantisch entsprechende Schriftwahl; Kommunikationsaufgaben in unterschiedlichen Dimensionen und Medien; typografische Aspekte der Infografik; zeitgebundene typografische Stile; Schriftgeschichte und ihre gesellschaftlichen Folgen in Bezug auf Technik.
Politik und Weltbild.
Mikro- und Makrotypografie; Verständnis von Schrift als historisches Kulturgut; aktuelle Phänomene in ihrem technischen Umfeld; Font-Formate; technische Anwendungen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Typografische Konzeption
– typografische Ausdrucksmittel für unterschiedliche soziokulturelle Bereiche beschreiben und durch Kenntnis typografischer Wirkungsgeschichte Typografie als Dispositiv erkennen;
– für angewandte Kommunikationsaufgaben das Regelwerk anwenden und innovative Formen erkennen.
Bereich Typografische Konzeption:
Typografie zwischen intendierter Wirkung und zielgruppengemäßer Konzeption; Erweiterung typografischer Ausdrucksformen.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Typografische Konzeption
– Schrift als Mittel zur Schaffung von Identität erkennen und in ausgesuchten Aufgabenstellungen anwenden.
Bereich Typografische Konzeption:
Wertschöpfung durch Typografie und deren Positionierung am Markt; Auseinandersetzung mit Gestaltungsstilen; Stilgeschichte als Ausdruck von Weltbildern; Argumentation von Schriftwahl und Gestaltung; Schriftlizenzen, Schriftmarkt.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung
– Grundlagen von Kommunikationsaufgabe und -ziel, Recherchetools und Konzepterstellung erläutern und Ergebnisse von Recherchen präsentieren;
– Verfahren der ästhetisch-technischen Analyse von Bildmedien benennen.
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:
Grundlagen von Kommunikationsaufgaben; Methoden der Recherche; Erforschung von Kommunikations- und Medienräumen im Rückbezug zur visuellen Gestaltung; grafische Genres im Kontext von Information, Kommunikation und werblicher Wirkung.
Analyse von fotografischen Stilen, Verfahren und Kontexten hinsichtlich ihrer ästhetischen und kommunikativen Wirkung und Verwendung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung
– in der ästhetisch-technischen Analyse von Bildmedien deren bedeutungsrelevanten Aspekt erkennen;
– in Recherchen die Qualität von Bildmaterial für Kommunikationsaufgaben und visuelle Designs einschätzen und dieses exemplarisch zusammenstellen;
– Einsatz von Bild-Textkombinationen erkennen und für unterschiedliche mediale Kanäle anwenden.
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:
Bildanalyse im Zusammenhang mit Kommunikationsaufgaben; Untersuchung von Bild/Textbezügen; Kommunikationstechnik (Argumentation, Präsentation, Präsentationstechniken); Grundlagen und Methoden der Konzepterstellung; Analyse und Einsatz von Bild-Text-Kombinationen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation
– zentrale Begriffe der Semiotik, im Besonderen der Bild- und Mediensemiotik erläutern;
– Zeichenprozesse in Rückbezug zur individuellen wie kulturellen Wirkung visueller Kommunikation einschätzen.
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation:
Grundlagen und Grundbegriffe der Semiotik; Zeichen und Zeichenprozesse im visuellen Gestaltungsprozess.
Codierung, Decodierung, Analyse von Codierungsverfahren; Eingriff in die Bedeutung durch Verschiebung und Verdichtung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation
– Modelle der Kommunikations- und Wahrnehmungstheorie erläutern;
– Kommunikationsdesigns auf ihre Wirkung hin beurteilen und Designentscheidungen erläutern.
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation:
Grundlegende Kommunikationsmodelle und die Funktionen von Kommunikation; kommunikationstheoretische Aspekte von Gestaltung; Grundlagen physischer, kognitiver, psychologischer und kultureller Wahrnehmung und Bedeutungserzeugung; narrative Kommunikationsfiguren und diskursgebundene Zeichenprozesse.
Funktion sprachlicher Ordnung; semiotische Aspekte von Gestaltung; Differenz von sprachlicher, bildlicher, audiovisueller und interaktiver Vermittlung.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation
– grundlegende Theorien der Wirkung von Kommunikation benennen;
– die Transformation der Bedeutung einer Botschaft in medienübergreifenden Prozessen erkennen und anwenden;
– unterschiedliche Kanäle elektronischer und audiovisueller Medien auf ihren Gebrauch bzw. ihre visuelle Gestaltung beziehen und konzeptionelle Überlegungen entwickeln;
– aus der kommunikativen Wirkung unterschiedlicher Medien konzeptionelle Designentscheidungen ableiten.
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation:
Psychoanalytische Modelle zur Konstruktion von Körper, Begehren, Identität, Wahrnehmung und Bedeutung; Analyse von Transferprozessen von Kommunikation zur Gestaltung.
Grundlagen medial vermittelter Kommunikation; mediendispositive und mediale Transferverfahren.
Bedeutungsstiftung, kulturelle Zeichenanalyse, mythische und narrative Zeichenprozesse.
Grundlagen der visuellen Gestaltung bzw. Gestaltungsphänomene von Design in den verschiedenen medialen Endformaten; Diskursrelationen von Ton, Schrift, Bild, Bewegung, Interaktion, Immersion und Raum in elektronischen Medien; Grundlagen der audiovisuellen Rhetorik und Dramaturgie; zeitgenössische Phänomene medialer Kommunikation und deren Anwendung.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation
– Kommunikationsaufgaben analysieren, Konzepte entwickeln und Designentscheidungen argumentieren;
– Designentwicklungen im Rückbezug zu ihrer sozialen Funktion benennen und deren gesellschaftlichen Auswirkungen einschätzen;
– Designs auf ihre kommunikative Wirkung hin analysieren und können Designentscheidungen argumentieren.
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation:
Design als Ausdruck kultureller und kulturell unbewusster Prozesse; Diskursanalyse und strukturalistischer Zugang zu Kommunikation und Design; Gestaltung und Wahrnehmung als diskursiver Prozess; Wechselwirkung von Design zu ökonomischen, soziokulturellen und technischen Entwicklungen, Bedingungen und Interessen; Analyse von Designs und Argumentation von Designentscheidungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– die Grundlagen, Mechanismen und Phänomene werblicher Kommunikation verstehen;
– grundlegende Begriffe des Marketings benennen, verstehen die Kommunikationsziele von Unternehmen/Organisationen und die Terminologie eines Marketingkonzepts verstehen;
– die wichtigsten relevanten Analysetools zur Datenerhebung und zum Monitoring der am Marketing beteiligten Prozesse benennen und verstehen.
Grundlagen und Trends im Marketing, Marketingplanung: Marktanalyse, Marktsegmentierung, Marketingziele; Marktbearbeitungsstrategien, Produkt- und Sortimentspolitik, Preispolitik, Distributionspolitik, Kommunikationspolitik; Überblick über zeitgenössische Analysetools zur Datenerhebung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– die Grundlagen werblicher Kommunikation, Erfolgskriterien für effizientes werbliches Kommunizieren verstehen und Kommunikationskonzepte in ihrer Bedeutung erfassen;
– die Wirkung von Werbe- und Markenbotschaften erkennen;
– die Instrumentarien der Zielgruppenorientierung zur Optimierung der Kommunikationseffizienz benennen und verstehen und dieses Wissen in ihren Konzepten anwenden.
Grundlagen der Werbung; Werbeformen: Klassische Werbung, Bedeutung der Kampagne, neue Werbeformen; Beispiele aus Print, TV- und Onlinewerbung; Methoden zeitgenössischer Werbeformen; Grundlagen von Öffentlichkeitsarbeit und Public Relations; konzeptionelle Unterschiede von Online- und Offline-Werbeformen; praxisbezogener Überblick über die Kreativbranche.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können
– den Markt, die Zielgruppen und Mitbewerber eines potenziellen Auftraggebers analysieren und daraus Schlüsse für eine Strategie ableiten;
– unterschiedliche Medienkanäle, deren Besonderheiten, Möglichkeiten und Grenzen in Bezug auf ihre werbliche Wirkung benennen.
Werbeplanung: Erfolgskriterien von Werbung, Werbeziele, Werbestrategie, Werbemittel und Werbeträger; Werbebudget, Medien und Mediaplanung; Maßnahmen abseits klassischer Medien. Marktforschung: Methoden, Werbewirkungsforschung, Werbeträgerforschung. Ethische und rechtliche Grenzen der Werbung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können
– die Grundlagen von Kommunikationskonzepten, Mediaplanung und Kreativitätstechniken anwenden;
– für Aufgaben unterschiedliche konzeptionelle Überlegungen entwickeln.
Werbepsychologie; Wahrnehmung und Werbewirkung; Kreativtechniken; Grundlagen von Marketing- und Werbekonzepten; Wirkung von Text, Bild, bewegtes Bild und Storytelling; Differenz von Marken-, Image- und Werbekampagne.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
Bereich Kultur- und Designgeschichte
– signifikante Merkmale ausgewählter Epochen erkennen und unterscheiden;
– die Unterschiede zwischen Design und Kunst formulieren und anhand verschiedener formaltechnischer Ausdrucksformen erläutern, sowie auf soziokulturelle Phänomene rückbeziehen.
Bereich Kultur- und Designgeschichte:
Europäische Epochen; Methoden der Betrachtung und Aneignung wesentlicher Fachtermini.
Modelle der Analyse; Form- und Stilmerkmale; formale Entwicklungen in Abhängigkeit von Technologie, Wirtschaft und Gesellschaft; Funktionen der Kunst, Funktionen von Design und ihre Konsequenzen für die Erscheinungsformen.
Zielgerichtete Analyse diverser Beispiele aus Design und Kunst; soziokulturelle Einflüsse.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Kultur- und Designgeschichte
– Merkmale ausgewählter stilistischer Richtungen erkennen und beschreiben;
– Werkzeuge und Termini der Analyse von Design und Kunst sinngemäß anwenden, sowie soziokulturelle Bedingungen von Designentwicklungen benennen.
Bereich Kultur- und Designgeschichte:
Ausgewählte Beispiele von Kunst bzw. Design; programmatische und kulturspezifische Bedingungen, Verknüpfungen, Bildsprachen und Stile.
Stilpluralismen; Interdependenz von Design und soziokulturellen Bedingungen; Design und Kunst als System(e) im gegenwärtigen gesellschaftlichen Kontext; Thematisierung divergierender Produktions- und Rezeptionsmodelle von Kunst, Design und Alltagskultur.
Zielgerichtete Analyse diverser Beispiele aus Design und Kunst.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung
– Grundlagen typografischen Gestaltens beschreiben und diese anwenden.
Bereich Editorial Design und Publishing
– die Grundlagen der Wechselwirkung von Text und Bild erkennen;
– kommunikative Anforderungen erkennen, adäquate Lösungen und die Grundlagen in den Bereichen und Ebenen des Editorial Designs und Publishings anwenden.
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung:
Fachterminologie; Grundlagen der Schriftgeschichte; Lesen als physiologischer und kognitiver Prozess; kulturelle Felder ›Schrift‹ und ›Lesen‹ und ihr Einfluss auf Kommunikationsprozesse; Lesevorgang in analogen und digitalen Medien; Analyse von Textsorten hinsichtlich ihrer kommunikativen Aufgaben.
Bereich Editorial Design und Publishing:
Kennenlernen und Sensibilisierung für die Wechselwirkung von Text und Bild.
Erkennen der kommunikativen Anforderung und Erarbeitung adäquater Umsetzungen; Einführung in die Bereiche und Ebenen von Editorial Design und Publishing.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung
– das Regelwerk typografischen Gestaltens in Bezug auf kommunikative Erfordernisse anwenden;
– Typografie als Ordnungssystem für Inhalte erkennen und als Schnittstelle zwischen Information und Verständnis anwenden.
Bereich Editorial Design und Publishing
– Typografische Ordnungen, Informationsvisualisierungen und Informationssysteme anwenden, Fallbeispiele ausführen und einfache Informationsdesigns anwenden.
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung:
Erweiterte Fachterminologie; Erstellung kommunikativer Textsorten; Analyse von Textsorten hinsichtlich ihrer Beziehung zwischen Gestaltung und Wirkung; Verbesserung fehlerhaft kommunizierender Textsorten.
Typografische Gesetzmäßigkeiten und ihre Wirkung auf die Rezeption eines Inhalts.
Bereich Editorial Design und Publishing:
Typografische Ordnung und Informationsvisualisierung; Informationssysteme; Infografik; Diskursrelationen Text-Bild und Informationsdesign.
Fallbeispiele; Erstellen einfacher Informationsdesigns.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Werbung
– Lösungen auf Grund von Kommunikationsaufgaben im Bereich der Werbekommunikation anwenden.
Bereich Editorial Design und Publishing
– kommunikative Anforderungen erkennen, adäquate Lösungen und die Grundlagen in den Bereichen und Ebenen des Editorial Designs und Publishings medienübergreifend beschreiben und anwenden;
– typografische Ordnungen, Informationsvisualisierungen und Informationssysteme für unterschiedliche Medien beschreiben.
Bereich Corporate Design
– Briefing- und Rebriefingprozesse beschreiben;
– Corporate Identity und Corporate Design in vorgegebenen Beispielen anwenden;
– die Gestaltung von Zeichensystemen auf Basis vorgegebener Richtlinien in unterschiedlichen Medien anwenden.
Bereich Werbung:
Kommunikationsaufgabe, Bildästhetik, Textästhetik, Medienästhetik im Bereich Werbekommunikation.
Bereich Editorial Design und Publishing:
Erkennen der kommunikativen Anforderung und Erarbeitung adäquater Umsetzungen; Einführung in die Bereiche und Ebenen von Editorial Design und Publishing.
Typografische Ordnung und Informationsvisualisierung; Informationssysteme; Infografik; Diskursrelationen Text-Bild und Informationsdesign.
Bereich Corporate Design:
Analyse und Umsetzung von Briefing und Rebriefing; Recherche. Anwendung von Zeichensystemen auf Basis vorgegebener Gestaltungsrichtlinien. Differenzierung von Print und Screen.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Werbung
– die Grundlagen der Analyse von Zielgruppen und Mitbewerbern der Werbekommunikation in unterschiedlichen Medien beschreiben;
– Entwürfe zu vernetzten, crossmedialen Problemstellungen ausführen und präsentationsreife Kommunikationslösungen erstellen.
Bereich Editorial Design und Publishing
– mikro- und makrotypografische Ordnungssysteme wie Hierarchien, Auszeichnungen, Rastersysteme und Dramaturgien analysieren und medienspezifisch einsetzen;
– Informationsdesign analysieren und Darstellungssysteme auf Daten anwenden.
Bereich Corporate Design
– die Entwicklung von Gestaltobjekten der Imagebildung und Umsetzung konsistenter Gestaltungsansätze in Corporate Design-Projekten sowie Auseinandersetzung mit Marken und Markenentwicklungen beschreiben und diese medienübergreifend anwenden.
Bereich Werbung:
Einführung in die Analyse von Zielgruppen und Mitbewerbern; Werbekommunikation in unterschiedlichen Medien.
Vernetzte, crossmediale Werbeaufgaben; Grundlagen der Präsentation.
Bereich Editorial Design und Publishing:
mikro- und makrotypografische Ordnungssysteme in unterschiedlichen Medien und Mediendramaturgien.
Grundlagen des Informationsdesigns.
Bereich Corporate Design:
Anwendung geeigneter Analyse- und Recherchemethoden für das Marktumfeld eines Unternehmens bzw. einer Institution.
Gestaltobjekte der Imagebildung und Umsetzung konsistenter Gestaltungsansätze in Corporate-Design-Projekten; Auseinandersetzung mit Marken und Markenentwicklung im medienübergreifenden Kontext.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Editorial Design und Publishing
– Gestaltungen mit steigender Komplexität und Heterogenität (in Bezug auf semiotische, ästhetische, technische, pragmatische Parameter) analysieren und entwickeln;
– die Bedeutung, Relevanz und Beziehung unterschiedlicher Informationen in Bezug auf die Kommunikationsleistung bzw. die Entwicklung komplexer Informationsgrafiken erkennen und diese analysieren und ausführen.
Bereich Corporate Design
– die Gestaltung komplexer multifunktioneller Corporate Design-Projekte beschreiben, anwenden, analysieren und medienübergreifend ausführen;
– die Analyse von Leitbildern bzw. der gegebenen Kommunikationsaufgaben, die Planung, die Konzeption und Realisierung von komplexen Corporate Design-Aufgaben inklusive Recherche beschreiben und diese anwenden und ausführen.
Bereich Werbung
– Entwürfe im Bereich der Marken- und Werbekommunikation in und mit unterschiedlichen Medien analysieren, konzipieren und realisieren;
– Kampagnen (von der Marktanalyse, Zielformulierung, Konzeption und Gestaltung bis zur adäquaten Präsentation und Dokumentation) beschreiben und exemplarisch anwenden.
Bereich Editorial Design und Publishing:
Unterscheidung zwischen ästhetischem, semiologischem und technologischem Urteil; exemplarische Zugangsweisen zu Gestaltungsaufgaben mit steigender Komplexität und Heterogenität; Bedeutung, Relevanz und Beziehung unterschiedlicher Informationen in Bezug auf die Kommunikationsleistung.
Entwicklung komplexer Informationsgrafiken.
Bereich Corporate Design:
Gestaltung komplexer multifunktioneller, medienübergreifender Corporate Design-Projekte; Neugestaltung und Re-Design; Designstrategien der Markenkommunikation; Gestaltung von Corporate Design-Lösungen auch im dreidimensionalen Raum.
Analyse von Leitbildern bzw. der gegebenen Kommunikationsaufgaben; Planung, Konzeption und Realisierung von komplexen Corporate Design-Aufgaben inklusive Recherche.
Bereich Werbung:
Umgang mit Markenbotschaften und Werbetexten; Gestaltung vernetzter, medienkonvergenter Werbeaufgaben, Konzeption und Realisierung von Entwürfen im Bereich der Markenkommunikation in und mit unterschiedlichen Medien.
Entwicklung marktgerechter Kampagnen (von der Marktanalyse, Zielformulierung, Konzeption und Gestaltung bis zur adäquaten Präsentation und Dokumentation).
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Editorial Design und Publishing
– projektorientierte, auf die Kommunikationslösung ausgerichtete Entwurfsprozesse (mit Zielformulierung, Recherche und mediengerechte und -konvergente Umsetzung) beschreiben und diese analysieren, entwickeln und anwenden.
Bereich Corporate Design
– die Notwendigkeit eines Soll-Ist-Vergleichs, geeigneter Präsentation und Dokumentation, der Verdichtung konzeptioneller Ideen, sowie der Markenentwicklung auf Basis der Formulierung eines Kerngedankens und der Umsetzung detaillierter Corporate Design-Manuals beschreiben und diese anwenden und entwickeln.
Bereich Werbung
– marktgerechte Kampagnen (von der Marktanalyse, Zielformulierung, Konzeption und Gestaltung bis zur adäquaten Präsentation und Dokumentation) unter Einbeziehung und Intensivierung medialer bzw. werblicher Kanäle für Kampagnen zielgerichtet entwickeln.
Bereich Editorial Design und Publishing:
Projektorientierte, auf die Kommunikationslösung ausgerichtete Entwurfsprozesse (mit Zielformulierung, Recherche und mediengerechter und -konvergenter Umsetzung); Entwicklung eigenständiger Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden quantitativer und qualitativer Zielformulierungen; Analyse und Argumentation der Ergebnisse unter semiotischen Aspekten.
Bereich Corporate Design:
Soll-Ist-Vergleich, geeignete Präsentation und Dokumentation; Verdichtung konzeptioneller Ideen, Markenentwicklung auf Basis der Formulierung eines Kerngedankens; Umsetzung detaillierter Corporate Design-Manuals; Grundlagen des Projektmanagements; Entwicklung von Entwurfskriterien; Projektkalkulation.
Bereich Werbung:
Zielgerichtete Einbeziehung aller medialen bzw. werblichen Kanäle in Kampagnen; Präsentation von werblichen Konzepten.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Stundentafel I.3 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen
– die typische Beschaffenheit von Betriebssystemen in einer vernetzten Produktionsumgebung und die entsprechenden Methoden benennen und diese an die verschiedenen Aufgaben anpassen;
– Datenformate und deren Quellen benennen und anwenden;
– technische Grundlagen von Produktionsabläufen benennen.
Bereich Bilderfassung und -bearbeitung
– grundlegende Techniken der Bilderfassung und Bildbearbeitung benennen und anwenden.
Bereich Drucktechnik
– unterschiedliche Druckverfahren und deren Abläufe benennen;
– einen einfachen Druckvorgang planen und anwenden.
Bereich Grundlagen:
Betriebssysteme, Datei- und Fontmanagement; Überblick über Datenformate und deren spezifische Quellen; Hardware-Komponenten und Netzwerkressourcen; Internetdienste und -sicherheit; Grundlagen von Farbsystemen und deren Anwendung; Einführung in die Materialkunde.
Bereich Bilderfassung und -bearbeitung:
Grundlagen der Bilderfassung und Bildbearbeitung; Grundlagen von Aufnahmeverfahren und Aufnahmegestaltung; Wirkung und Verwendung von Kamera- und Aufnahmetechniken.
Bereich Drucktechnik:
Unterschiedliche Drucktechniken, Farbsysteme und deren Phänomene; Wechselbeziehungen zwischen Entwurf und Ausführung, Gerätehandhabung und Materialkunde, technische Aspekte von Druckprozessen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Printbasierte Technologien
– Layouts für unterschiedliche Aufgaben erstellen, einrichten und mit Objekten bestücken;
– komplexe Vektorobjekte als eigenständige Illustrationen sowie als Layoutobjekte erstellen und handhaben;
– Methoden anwenden, um Bilddaten korrekt zu bearbeiten.
Bereich Bilderfassung und -bearbeitung
– grundlegende Techniken der Bilderfassung anwenden und Bilddaten für den weiteren Workflow aufbereiten.
Bereich Drucktechnik
– unterschiedliche Druckverfahren, deren Abläufe und den Umgang mit Daten anwenden;
– Arbeitsmaterialien benennen und Farbsysteme adäquat einsetzen.
Bereich Printbasierte Technologien:
Eigenschaften und Bearbeitung unterschiedlicher Bilddaten; Erstellung und Definition von Vektor- und Layoutdateien. Eigenschaften von Layoutobjekten und -daten, Formate und Vorlagen; Ausgabeüberprüfung.
Bereich Bilderfassung und -bearbeitung:
Fortgeschrittene Techniken der Bilderfassung und Bildbearbeitung, von Aufnahmeverfahren und Aufnahmegestaltung; Präsentationstechniken.
Bereich Drucktechnik:
Unterschiedliche Drucktechniken, Wechselbeziehungen zwischen Entwurf und Ausführung, Gerätehandhabung, technische Aspekte von Druckprozessen und Dateihandling.
Farbsysteme und deren Phänomene; Materialkunde.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Printbasierte Technologien
– vektorbasierte Daten bearbeiten und umwandeln;
– pixelbasierte Daten und Texte für komplexe Aufgaben in Layouts anwenden und zusammenführen;
– Techniken der Druckvorstufe für Druckprojekte, sowie den korrekten Umgang mit Farbsystemen benennen.
Bereich Printbasierte Technologien:
Eigenschaften und Bearbeitung von vektorbasierten Daten; erweiterte Funktionen für die Bearbeitung von pixelbasierten Daten; erweiterte Layout-Funktionen. Grundlagen der Druckvorstufe, Farbsysteme.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Printbasierte Technologien
– komplexe Layout-Aufgaben für eine Reinzeichnung überarbeiten;
– Techniken der Druckvorstufe für Druckprojekte sowie den korrekten Umgang mit Farbsystemen anwenden.
Bereich Printbasierte Technologien:
Techniken der Reinzeichnung; Abwicklung der Druckvorstufe für Druckprojekte; Farbsysteme und deren Anwendung.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Stundentafel I.3.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Stundentafel I.3. mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung
– in Recherchen Bildmaterial für Kommunikationsaufgaben zusammenstellen;
– Printmedien hinsichtlich ihrer kommunikativen Funktion einschätzen und im Rückbezug zu ihrem medialen und diskursiven Kontext visuell/narrative Gestaltungsmuster erkennen.
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:
Grundlagen der Recherche und des Fotobriefings; Urheberschaft/Copyright.
Differenz analoger und digitaler Kommunikation; kommunikative Funktion von Printverfahren und -medien.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung
– Screendesign hinsichtlich ihrer kommunikativen Funktion einschätzen und im Rückbezug zu ihrem medialen und diskursiven Kontext visuell/narrative Gestaltungsmuster erkennen.
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:
Differenz analoger und digitaler Kommunikation; kommunikative Funktion von Screen- und Onlinemedien.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung
– Kanäle elektronischer und audiovisueller Medien und deren mediale Grundsettings unterscheiden und aktuelle Entwicklungen in elektronischen Medien einschätzen.
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:
Untersuchung elektronischer Kanäle hinsichtlich ihrer kommunikativen Wirkung; Rückbezug einer Botschaft zum verwendeten Kanal.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung
– Struktur, Gestaltung und Pragmatik zeitgenössischer Kommunikationskanäle.
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:
medientheoretische Grundlagen; kommunikative und ästhetische Phänomene; soziale Funktion und kommerzieller Gebrauch von elektronischen Medien.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Stundentafel I.3.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Stundentafel I.3.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4 sowie
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.3 und Stundentafel I.4 sowie
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | III/III |
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I |
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I |
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 20 | I |
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III |
| 6. | Netzwerke und verteilte Systeme | 2 | - | - | - | - | 2 | I |
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | 4 | II |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||
| 1. | Computerpraktikum | - | 3 | 3 | - | - | 6 | IVa |
| 2. | Technische Informatik | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 3. | Programmieren und Software Engineering 4 | - | 8 | 8 | 5 | 5 | 26 | I |
| 4. | Datenbanken und Informationssysteme 4 | - | 5 | 5 | 5 | 5 | 20 | I |
| 5. | Netzwerksysteme und verteilte Systeme 4 | - | 2 | 2 | 5 | 5 | 14 | I |
| 6. | Betriebswirtschaft und Management | - | 2 | 2 | 4 | 4 | 12 | II |
| 7. | Systemplanung und Projektentwicklung 4 | - | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | I |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 37 | 37 | 34 | 34 | 165 | ||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Pflichtgegenstände des schulauto- | Semester | pflich- | ||||||
| nomen Ausbildungsschwerpunktes | tungs- | |||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||
| B.1 | Systemtechnik | |||||||
| 1. | Computerpraktikum | - | 3 | 3 | - | - | 6 | IVa |
| 2. | Technische Informatik | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 3. | Programmieren und Software Engineering 4 | - | 5 | 5 | 5 | 5 | 20 | I |
| 4. | Datenbanken und Informationssysteme 4 | - | 4 | 4 | 5 | 5 | 18 | I |
| 5. | Netzwerksysteme und verteilte Systeme 4 | - | 4 | 4 | 5 | 5 | 18 | I |
| 6. | Medientechnik 4 | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | I | |
| 7. | Systemplanung und Projektentwicklung 4 | - | 4 | 4 | 6 | 6 | 20 | I |
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung | ||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Summe | gruppe | ||
| D. | Freigegenstände | |||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | - | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | - | 2 | - | 2 | III |
| 6. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| E. | Förderunterricht 5 | |||||||
| 1. | Deutsch | |||||||
| 2. | Englisch | |||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||
_______________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||
__________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||||
_______________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||||
| Pflichtgegenstände | Semester | pflich- | ||||||||||||||
_________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt VII werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Informatik können ingenieurmäßige Tätigkeiten als Applikations- und Softwareentwickler, Informationssystem-Organisator, System- und Anforderungsanalytiker, Applikationsdesigner, Datenbankdesigner und -programmierer, Anwendungs- und Systemprogrammierer, Software Engineer, Systemberater, Projektmanager, Datenschutz- und Datensicherheitstechniker, Systemadministrator, Systemmanager oder Informatik-Trainer ausführen. Sie sind auch besonders zur Aufnahme einer adäquaten selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit ausgebildet.
In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Informatik sowie des Ausbildungsschwerpunktes Systemtechnik im Besonderen
– Kenntnisse und Fertigkeiten, um Softwaresysteme in allen relevanten Bereichen der Informationstechnik zu entwickeln, zu adaptieren und zu betreiben; die entsprechenden Kompetenzen werden in den Unterrichtsgegenständen „Technische Informatik“, „Programmieren und Software Engineering“ sowie „Datenbanken und Informationssysteme“ erworben;
– fundiertes Wissen über alle Phasen von komplexen System- und Softwareentwicklungsprozessen, welches im Unterrichtsgegenstand „Systemplanung und Projektentwicklung“ vermittelt wird;
– vertiefte Kenntnisse über Softwaretechnologie, einschlägige mathematische Verfahren, Logik und Algorithmen, Systemanalyse und -entwurf sowie über Datenbanken und Informationssysteme, Betriebs- und Netzwerksysteme und Verteilte Systeme, die in den Unterrichtsgegenständen „Programmieren und Software Engineering“, „Datenbanken und Informationssysteme“, „Netzwerksysteme und Verteilte Systeme“ und „Angewandte Mathematik“ vermittelt werden;
– Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Vernetzung und Absicherung von komplexen Systemen, die in den Unterrichtsgegenständen „Technische Informatik“ und, „Netzwerksysteme und Verteilte Systeme“ vermittelt und praktisch umgesetzt werden;
– die erforderliche kommunikative Kompetenz, um sich im technischen und kommerziellen Umfeld sicher bewegen zu können; zum Erwerb dieser Kompetenz tragen alle Unterrichtsgegenstände bei, aber auch der verstärkte Einsatz von Englisch als Arbeitssprache.
Darüber hinaus besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Informatik
– die erforderlichen Kenntnisse, um Systementwicklungsprozesse mit den Methoden des Projektmanagements auszuführen und unter Verwendung aktueller Werkzeuge zu planen und zu überwachen sowie die erforderlichen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse für die Modellierung geeigneter Informationsstrukturen und Abläufe sowie deren Implementierung, die in den Unterrichtsgegenständen „Systemplanung und Projektentwicklung“ und „Betriebswirtschaft und Management“ vermittelt werden.
Darüber hinaus besitzen die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunktes Systemtechnik
– die erforderlichen Kenntnisse, um Systementwicklungsprozesse mit den Methoden des Projektmanagements auszuführen und unter Verwendung aktueller Werkzeuge zu planen und zu überwachen, die im Unterrichtsgegenstand „Systemplanung und Projektentwicklung“ vermittelt werden;
– Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Erzeugung, Aufbereitung medientechnischer Inhalte und deren Einbindung in komplexe Informationsverarbeitungssysteme, die in den Unterrichtsgegenständen „Medientechnik“ und, „Systemplanung und Projektentwicklung“ vermittelt und praktisch umgesetzt werden.
Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Informatik sowie des Ausbildungsschwerpunktes Systemtechnik können
– die Eignung konkreter Computersysteme für bestimmte Anwendungen bewerten und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit sowie Kompatibilität einzelner Komponenten beurteilen und Fehler lokalisieren;
– Skripte für die Automatisierung von Systemabläufen unter Verwendung von Systemfunktionen entwickeln;
– geeignete organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von IKT-Systemen sowie für Projekte der System- und Softwareentwicklung konzipieren;
– Webapplikationen nach konkreten Spezifikationen unter Einbindung von Datenbanken entwickeln sowie für Projekte der System- und Softwareentwicklung konzipieren;
– Projekte im Bereich der System- sowie der Softwareentwicklung unter Verwendung aktueller Methoden und Werkzeug initiieren, planen, deren Aufwand abschätzen, sie kalkulieren, durchführen und erfolgreich abschließen;
– für komplexe Aufgabenstellungen eine effiziente Gesamtlösung erarbeiten und dabei Algorithmen kombinieren, adaptieren, entwickeln sowie in einer Programmiersprache umsetzen;
– Entwicklungssysteme für komplexe Applikationen planen sowie den konkreten Bedürfnissen anpassen und verwenden;
– Konzepte für Testverfahren für alle Phasen einer Applikationsentwicklung ausarbeiten;
– umfassende Maßnahmen zur Absicherung von Netzwerken und IKT-Systemen organisatorisch und technisch umsetzen;
– den Entwurf verteilter Systeme bewerten sowie implementierte Systeme analysieren und entwickelte Konzepte auf einer aktuellen Entwicklungsplattform implementieren, in Betrieb nehmen und strukturiert testen;
Darüber hinaus können die Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Informatik
– Organisationsstrukturen dokumentieren, entwerfen sowie Abläufe und Prozesse reorganisieren und auf operativer Ebene erheben;
– die Organisationskultur unterschiedlicher Betriebe beurteilen und Konzepte zum erfolgreichen Umgang mit dieser planen;
– strategische, operative und technische Ablauf- und Prozessmodelle beschreiben, analysieren, anwenden und mit dem Ziel der Prozessverbesserung anpassen.
Darüber hinaus können die Absolventinnen und Absolventen Ausbildungsmoduls Informatik-Systemtechnik
– geeignete Softwarepakete auswählen und diese effizient einsetzen, um multimediale Inhalte effizient zu bearbeiten und zu publizieren;
– komplexe Webauftritte strukturiert entwickeln und implementieren und diese dynamisch und wartungsfreundlich gestalten.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Ethik“, „Deutsch“, “Englisch“, „Wirtschaft und Recht“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“:
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Algebra und Geometrie
– Daten strukturiert in Vektoren und Matrizen zusammenfassen und Berechnungen mit vektoriellen Größen bzw. Matrizen im Fachgebiet durchführen;
– Matrizen als Operatoren von linearen Abbildungen verstehen, Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen.
Bereich Analysis
– die Methode der kleinsten Quadrate verstehen und erklären;
– die Gleichung einer Ausgleichsfunktion nach der Methode der kleinsten Quadrate aus empirischen Daten ermitteln.
Bereich Stochastik
– lineare Ausgleichsfunktionen nach der Methode der kleinsten Quadrate aus empirischen Daten ermitteln und ihre Kennzahlen interpretieren.
Bereich Algebra und Geometrie:
Matrizen (Bezeichnungen; Determinante einer quadratischen Matrix; Multiplikation mit einem Skalar; Multiplikation von Matrizen, inverse Matrix).
Matrizen als Operatoren im R 2 (Drehungen um beliebige Punkte, Spiegelungen an beliebigen Geraden; Skalierungen um beliebige Punkte; Schiebungen).
Gleichungssystem in Matrizenschreibweise.
Bereich Analysis:
Ausgleichsrechnung (Methode der kleinsten Quadrate; lineare, quadratische, kubische und exponentielle Ausgleichsfunktionen).
Bereich Stochastik:
Beurteilende Statistik (Lineare Regression und Korrelation).
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Analysis
– Funktionen durch Taylorreihen approximieren;
– Methoden der numerischen Mathematik mit unterstützenden technischen Hilfsmitteln zur näherungsweisen Bestimmung der Nullstellen von Funktionen einsetzen;
– Methoden der numerischen Mathematik mit unterstützenden technischen Hilfsmitteln zur näherungsweisen Berechnung von bestimmten Integralen einsetzen und im anwendungsbezogenen Kontext einsetzen.
Bereich Analysis:
Taylorreihen (Approximation durch Taylorpolynome). Numerik (Rechteckregel, Trapezregel, Kepler’sche Fassregel, Simpsonrege). Iterationsverfahren zur Bestimmung von Nullstellen.
Kompetenzmodule 4 und 5:
Anwendungen aus dem Fachgebiet; Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfen; Einsatz von für das Fachgebiet relevanten rechnerunterstützten Methoden.
Ein bis zwei Schularbeiten pro Semester, bei Bedarf mehrstündig.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Netzwerktechnologien
– einfache Netzwerke entsprechend den Anforderungen konfigurieren;
– die prinzipiellen Aufgaben und Funktionsweisen von Netzwerkdiensten erläutern;
– einen geeigneten Netzwerkdienst nach anwendungsspezifischen Kriterien konfigurieren;
– die grundlegenden Netzwerktechnologien und Kommunikationsmodelle erklären sowie deren Unterschiede beschreiben;
– Netzwerke hinsichtlich der verwendeten Technologien und Komponenten beschreiben und bewerten;
– in einfachen Netzwerken geeignete Möglichkeiten der Adressierung erklären und einsetzen.
Bereich Basis-Webtechniken
– die wesentlichen Sprachelemente zur Gestaltung von Webseiten anwenden;
– Webseiten unter Einsatz von Skriptsprachen gestalten, dynamische Elemente einbinden und Gestaltungsvorlagen erstellen.
Bereich Publikation, Kommunikation und Tabellenkalkulation
– Präsentationen gestalten;
– Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten;
– in Tabellenkalkulationen Berechnungen durchführen und Diagramme erstellen.
Bereich Netzwerktechnologien:
Netzwerk-Konfiguration; Protokolle; Funktionen von Netzwerkdiensten.
Topologien und Netzwerkkomponenten; Übertragungsmedien; Normen und Standards; OSI-Modell; Grundlagen der Adressierung.
Bereich Basis-Webtechniken:
Beschreibungssprachen, Formatierungstechniken, Skriptsprachen, Datenanbindung.
Bereich Publikation, Kommunikation und Tabellenkalkulation:
Erstellung, Bearbeitung und Formatierung von Dokumenten; Erstellung, Bearbeitung und Formatierung von Tabellen; Erstellung, Bearbeitung und Formatierung von Präsentationen.
„Ethik“, „Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik“, „Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik“ und „Wirtschaft und Recht“:
Siehe Anlage 1.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Algebra und Geometrie
– Daten strukturiert in Vektoren und Matrizen zusammenfassen und Berechnungen mit vektoriellen Größen bzw. Matrizen im Fachgebiet durchführen;
– Matrizen als Operatoren von linearen Abbildungen verstehen, Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen.
Bereich Analysis
– die Methode der kleinsten Quadrate verstehen und erklären;
– die Gleichung einer Ausgleichsfunktion nach der Methode der kleinsten Quadrate aus empirischen Daten ermitteln.
Bereich Stochastik
– lineare Ausgleichsfunktionen nach der Methode der kleinsten Quadrate aus empirischen Daten ermitteln und ihre Kennzahlen interpretieren.
Bereich Algebra und Geometrie:
Matrizen (Bezeichnungen; Determinante einer quadratischen Matrix; Multiplikation mit einem Skalar; Multiplikation von Matrizen, inverse Matrix).
Matrizen als Operatoren im R 2 (Drehungen um beliebige Punkte, Spiegelungen an beliebigen Geraden; Skalierungen um beliebige Punkte; Schiebungen).
Gleichungssystem in Matrizenschreibweise.
Bereich Analysis:
Ausgleichsrechnung (Methode der kleinsten Quadrate; lineare, quadratische, kubische und exponentielle Ausgleichsfunktionen).
Bereich Stochastik:
Beurteilende Statistik (Lineare Regression und Korrelation).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Analysis
– Funktionen durch Taylorreihen approximieren;
– Methoden der numerischen Mathematik mit unterstützenden technischen Hilfsmitteln zur näherungsweisen Bestimmung der Nullstellen von Funktionen einsetzen;
– Methoden der numerischen Mathematik mit unterstützenden technischen Hilfsmitteln zur näherungsweisen Berechnung von bestimmten Integralen einsetzen und im anwendungsbezogenen Kontext einsetzen.
Bereich Analysis:
Taylorreihen (Approximation durch Taylorpolynome). Numerik (Rechteckregel, Trapezregel, Kepler’sche Fassregel, Simpsonrege). Iterationsverfahren zur Bestimmung von Nullstellen.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Anwendungen aus dem Fachgebiet; Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfen; Einsatz von für das Fachgebiet relevanten rechnerunterstützten Methoden.
Ein bis zwei Schularbeiten pro Semester, bei Bedarf mehrstündig.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Systemtechnik
– programmtechnisch Hardware ansteuern;
– die für die Installation von IT-Infrastruktursystemen notwendigen Arbeitsschritte beschreiben und eine entsprechende Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung durchführen.
Bereich Systemtechnik:
Einfache Mikroprozessorsteuerungen, Hardwareschnittstellenprogrammierung, elektrische Schutzmaßnahmen. Einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung in IKT Systemen, Diagnosewerkzeuge.
Computerassemblierung und Hardwarekonfiguration, Installation und Konfiguration von Betriebssystemen und IT-Infrastrukturkomponenten.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Systemtechnik
– eine strukturierte horizontale und vertikale LAN-Verkabelung normgerecht ausführen;
– Kabelmessungen durchführen und die Messergebnisse entsprechend analysieren und bewerten;
– IT-Infrastruktur nach Vorgaben installieren und in Betrieb nehmen.
Bereich Systemtechnik:
Ausführung normgerechter und strukturierter Verkabelungsarbeiten, Kabelprüfung.
Assemblierung von Server- und Netzwerkschränken, Installation und Konfiguration von Server-Betriebssystemen, Energieversorgung von IT-Komponenten.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Betriebssysteme
– die Effizienz von unterschiedlichen Betriebssystemen für konkrete Anwendungsbereiche beurteilen und mögliche Probleme erkennen;
– potenzielle Sicherheitsrisiken in Betriebssystemen beurteilen und Maßnahmen zu deren Vermeidung treffen;
– Skripte für die Automatisierung von Systemabläufen unter Verwendung von Systemfunktionen entwickeln.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informatik
– den Aufbau eines Mikroprozessors bzw. Mikrocontrollers und den prinzipiellen Befehlsablauf beschreiben;
– Wahrheitstabellen auswerten, die Ergebnisse interpretieren, diese mit Hilfe aussagenlogischer Formeln modellieren, Methoden zur Vereinfachung von Formeln anwenden und in elektronische Schaltungen umsetzen;
– Digitale Signale analysieren, interpretieren und verarbeiten.
Bereich Betriebssysteme:
Verwaltungsschnittstelle, Kommandosprachen, Virtualisierung, Optimierungsmaßnahmen.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informatik:
Aussagenlogische Operatoren, Wahrheitstabellen, Normalformen, Äquivalenzumformungen, Methoden zur Vereinfachung aussagenlogischer Formeln.
Signalverarbeitung und -darstellung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Informationstechnik
– einfache Programme für Echtzeitaufgaben erstellen;
– aufgrund vorgegebener Schnittstellen technische Komponenten ansteuern;
– eine Internetanbindung für technische Komponenten realisieren.
Bereich Grundlagen der Informationstechnik:
Hardwarespezifische Datentypen und Anweisungen, Analyse von Datenblättern, Laufzeiten, Interrupts; Treibersoftware, einfache Internetprotokolle, Adressierung, Datenaustausch.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Theoretische Informatik
– in verschiedenen Zahlensystemen Grundrechenoperationen ausführen, zwischen Zahlensystemen konvertieren, Fehler analysieren und diese programmtechnisch anwenden;
– Graphen in geeigneter Form darstellen sowie analysieren und Probleme graphentheoretisch modellieren sowie geeignete Strategien zu deren Lösung angeben und diese implementieren;
– Standardalgorithmen für eine konkrete Problemstellung auswählen.
Bereich Softwareentwicklung und -design
– Zusammenhänge eines Problems erfassen und mit metasprachlichen Methoden darstellen;
– einfache Problemstellungen in Programme umsetzen;
– Informationen in vorgegebenen Datenstrukturen darstellen;
– die Effizienz unterschiedlicher Datenstrukturen bezüglich Datenumfang, Sicherheit und Aufwand beurteilen;
– einfache Datenstrukturen und Algorithmen implementieren.
Bereich Theoretische Informatik:
Zahlentheorie (Stellenwertsysteme, Konversionsalgorithmen, einfache Rechenoperationen in Fest- und Gleitkommaarithmetik, Grundzüge der Computernumerik, Fehleranalyse).
Algorithmen (Standardalgorithmen, Rekursion); Graphentheorie (Strukturen und Eigenschaften von Graphen, Speicherung von Graphen, Algorithmen in Graphen, Anwendungen und Problemlösungen).
Bereich Softwareentwicklung und -design:
Metasprachliche Problembeschreibung; Anweisungen, Kontrollstrukturen, Datentypen; Funktionen, Prozeduren, Methoden, Parameter, Rückgabewert; Integrierte Entwicklungsumgebungen, Teststrategien.
Anweisungen, Kontrollstrukturen; Skalare und zusammengesetzte Datentypen, Datenstrukturen; Funktionen, Prozeduren, Methoden; Basisalgorithmen .
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Theoretische Informatik
– umgangssprachliche Sätze in prädikatenlogische Formeln oder eine mehrwertige Logik übertragen und umgekehrt;
– formale Sprachen, Grammatiken und Syntaxanalyseverfahren anwenden;
– Algorithmen verstehen und diese in einer Programmiersprache umsetzen sowie für komplexe Aufgabenstellungen Algorithmen kombinieren und adaptieren.
Bereich Softwareentwicklung und -design
– vorgegebene Vererbungshierarchien entwickeln und gemeinsam mit grundlegenden Klassen der Bibliotheken zu Lösungen von Aufgaben einsetzen;
– Informationen in vorgegebenen Datenstrukturen darstellen;
– in Programmen externe Datenzugriffe realisieren und mit anderen Programmen kommunizieren;
– die Effizienz unterschiedlicher Datenstrukturen bezüglich Datenumfang, Sicherheit und Konvertierungsaufwand beurteilen;
– vorgegebene Userinterfaces mit Hilfe fertiger Controls erstellen und auf Benutzereingaben angemessen reagieren;
– neue Userinterfaces für Client-Anwendungen designen und unter Verwendung angemessener Programmiertechniken die Kommunikation mit der Datenschicht implementieren.
Bereich Theoretische Informatik:
Prädikatenlogik (prädikatenlogische Operatoren, Quantoren und Funktoren, Interpretationen und Modellbildung, mehrwertige Logik).
Algorithmen (Komplexität von Algorithmen, Optimierung und Anwendungen); Formale Sprachen (Metasprachen, Reguläre Ausdrücke, Grundlagen des Compilerbaus).
Bereich Softwareentwicklung und -design:
Objektorientierte Programmierung; Polymorphie und Collections; Persistenz, Dateizugriffe, Datenbankzugriffe und Serialisierung; Speicherklassen und Speicherverwaltung.
Userinterfaces, Elemente graphischer Benutzeroberflächen, Eventhandling, Design, Layout, Usability; Design Patterns für verteilte Anwendungen; Statische und Dynamische Strukturen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Softwareentwicklung und -design
– Problemlösungen für konkrete Aufgabenstellungen analysieren sowie Programme selbstständig entwerfen und mittels geeigneter Methoden moderner Softwaretechnologien realisieren;
– geeignete Entwicklungswerkzeuge und -systeme für eine Aufgabe auswählen und konfigurieren;
– Systeme modellieren und dokumentieren;
– für die jeweilige Phase einer Softwareentwicklung die geeigneten Tests erkennen und beurteilen sowie Testfälle für konkrete Problemstellungen konzipieren und umsetzen;
– nebenläufige Anwendungen auf Basis von Entwurfsmustern und Frameworks planen und entwickeln.
Bereich Softwareentwicklung und -design:
Modellierung, Softwarearchitektur, Design Patterns. Versionsverwaltung, Plug-ins, Bibliotheken, Dokumentationstools. Unit Tests, Erweiterte Teststrategien, Validierung. Prozesse, Threads, Kommunikation und Synchronisation.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Softwareentwicklung und -design
– für die jeweilige Phase einer Softwareentwicklung die geeigneten Tests erkennen und beurteilen sowie Testfälle für konkrete Problemstellungen entwickeln;
– Anwendungen auf Basis von Entwurfsmustern und Frameworks entwickeln;
– für große Applikationen programmiertechnologische Konzepte ausarbeiten und Programmiervorgaben konzipieren.
Bereich Softwareentwicklung und -design:
Modellierung, Softwarearchitektur, Design Patterns. Aktuelle Trends der Softwareentwicklung und Programmiertechniken. Entwicklung von Anwendungen in Abstimmung mit fachtheoretischen Pflichtgegenständen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen
– ein Datenmodell für eine Aufgabenstellung entwerfen bzw. bestehende Modelle auf Korrektheit untersuchen;
– aus einem Datenmodell ein Relationenmodell erstellen und analysieren;
– einfache Abfragen für konkrete Problemstellungen entwickeln;
– Normalformen definieren, die Problematiken bei nicht normalisierten Daten erläutern und analysieren sowie für eine gegebene Relation bestimmen, in welchen Normalformen diese ist;
– für eine nicht normalformgerechte Relation eine korrekte Zerlegung durchführen;
– funktionale Abhängigkeiten erklären und deren Bedeutung für die Integrität der Daten aufzeigen;
– standardisierte Abfragesprachen einsetzen, um auf Daten eines Datenbanksystems zuzugreifen und sie zu verändern;
– Datenbankanwendungen unter Verwendung geeigneter Datenbanktechnologien und Entwicklungsumgebungen realisieren.
Bereich Architekturen und Administration von Datenbanksystemen
– den Einsatz von Datenbanksystemen als Informationssysteme begründen und können ein, den Anforderungen entsprechendes, auswählen;
– ein einfaches DBMS installieren.
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen:
Begriffsbestimmungen (Vorteile des Einsatzes von Datenbanksystemen, Redundanz, Anomalien). Konsistenz, Kategorisierung von Datenbanksystemen, Ebenenmodell, Phasen des Datenbankentwurfs, Datenmodelle, Notationselemente, Entities, Attribute, Beziehungen, Kardinalitäten.
Relationenmodell, Relationenschema, Transformationsregeln, einfache Datenbankabfrage.
Datenmodelle (Identifizierende Attribute und Beziehungen, Generalisierung, Aggregation, Erweiterungen).
Relationenmodell (Relationenschema, Attribute, Domänen, Schlüssel, NULL-Werte, Transformationsregeln).
Normalisierung (Funktionale Abhängigkeiten, Definitionen der Normalformen, Anomalien).
Abfragesprachen (Projektion, Selektion, Gruppierung, Verbundarten, Aggregatfunktionen, Unterabfragen).
Bereich Architekturen und Administration von Datenbanksystemen:
Marktgängige Systeme, Open Source vs. kommerzielle Datenbanksysteme, Desktopdatenbanken. Desktopdatenbanken.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen
– ein Datenmodell für eine Aufgabenstellung entwerfen bzw. bestehende Modelle auf Korrektheit untersuchen;
– aus einem Datenmodell ein Relationenmodell erstellen und analysieren;
– funktionale Abhängigkeiten erklären und deren Bedeutung für die Integrität der Daten aufzeigen;
– standardisierte Abfragesprachen einsetzen, um auf Daten eines Datenbanksystems zuzugreifen und sie zu verändern;
– Relationen erstellen, Relationenschemata ändern und referentielle Integrität gewährleisten;
– komplexe Abfragen für konkrete Problemstellungen entwickeln;
– Views und Indizes zur Steigerung von Sicherheit und Perfomance erstellen;
– Datenbankanwendungen unter Verwendung geeigneter Datenbanktechnologien und Entwicklungsumgebungen realisieren;
– standardisierte Datenbankschnittstellen konfigurieren und verwenden, um aus gängigen Programmiersprachen mit einem Datenbanksystem zu kommunizieren;
– Datenbankanwendungen unter Verwendung geeigneter Datenbanktechnologien und Entwicklungsumgebungen realisieren.
Bereich Informationssysteme und Contentmanagement
– marktgängige Contentmanagementsysteme installieren und konfigurieren;
– valide semistrukturierte Dokumente erzeugen.
Bereich Architekturen und Administration von Datenbanksystemen
– ein Datenbanksystem installieren, konfigurieren und administrieren;
– inkrementelle und vollständige Backups erstellen bzw. einen Wiederanlauf initiieren;
– den Einsatz von Datenbanksystemen als Informationssysteme begründen und können ein, den Anforderungen entsprechendes, auswählen.
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen:
Datenmodelle (Struktur und Semantik konzeptioneller Modelle, Darstellungsarten, Transformation in Datenmodellen, Redundanz.
Abfragesprachen (Relationen erzeugen, Datentypen, Schlüssel, Fremdschlüssel, referentielle Integrität, Manipulation von Daten- und Datenbankstrukturen; Leistungsbewertung und Performanceoptimierung, Indizes, Tuning). Prozedurale Erweiterungen (Stored Routines und Triggers).
Abfrageoptimierung (Indizes, logische und physische Optimierung). Sichten (Aufbau, Einsatzgebiete, Einschränkungen).
Bereich Informationssysteme und Contentmanagement:
Installation und Konfiguration, Beurteilung marktgängiger Systeme, Dokumentenmanagementsysteme, semistrukturierte Daten.
Bereich Architekturen und Administration von Datenbanksystemen:
Architekturen, Interner Aufbau von Datenbank-Management-Systemen.
Installation und Konfiguration (Hardwareanforderungen, Metadaten, physische Organisation; Dienstprogramme und Managementtools, Modelle für die Zugriffskontrolle, Ressourcen, Benutzer, Rechte, Rollen, Authentifizierung und Protokollierung).
Informationssysteme (Arten, Klassifizierung, Aufgaben und Ziele, Anwendungsgebiete). Implementierung von Datenbankanwendungen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen
– standardisierte Datenbankschnittstellen konfigurieren und verwenden, um aus gängigen Programmiersprachen mit einem Datenbanksystem zu kommunizieren;
– Datenbankanwendungen unter Verwendung geeigneter Datenbanktechnologien und Entwicklungsumgebungen realisieren.
Bereich Architekturen und Administration von Datenbanksystemen
– ein Datenbanksystem installieren, konfigurieren, administrieren und tunen;
– inkrementelle und vollständige Backups erstellen bzw. einen Wiederanlauf initiieren;
– bei der Realisierung von Informationssystemen passende Vorkehrungen zur Einhaltung der Datensicherheit und des Datenschutzes treffen;
– den Einsatz von Datenbanksystemen als Informationssysteme begründen und können ein, den Anforderungen entsprechendes, auswählen;
– die Problematiken bei parallelen Verarbeitungen durch den Einsatz von Transaktionen und Sperrmechanismen lösen;
– in dokumentenbasierten Systemen offene Dokumentenformate und Auszeichnungssprachen zur Realisierung solcher Systeme einsetzen;
– den Datenbankentwurf für verteilte Systeme durchführen und dabei entsprechende Sicherheitskonzepte realisieren.
Bereich Informationssysteme und Contentmanagement
– Informationsschnittstellen in unterschiedlichen Technologien implementieren;
– die Nutzung von e-Technologien beurteilen und Erfolgsfaktoren für deren Einsatz definieren;
– geeignete Informationssysteme vergleichen, auswählen und einsetzen;
– in Unternehmensnetzwerken sichere und redundante informationstechnische Systemarchitekturen systemübergreifend realisieren.
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen:
Administration (Sicherungskonzepte, Archivierung, Datenimport und Export, Wiederherstellung, Fehlerbehandlung, Datensicherung, Verfügbarkeit, Portierung, Performance Optimierung).
Datensicherheit und Datenschutz (Kryptologie, Angriffstechniken und Bedrohungsanalysen).
Bereich Architekturen und Administration von Datenbanksystemen:
Architekturen (Objektorientierte Datenbanken, Objektrelationale Datenbanken, Multimedia-Datenbanken, NoSQL-Datenbanken, Big Data, Data Warehouse, Online Analytical Processing Systeme (OLAP) Transaktionskonzepte).
Systemarchitektur (Grundlagen dezentraler Systeme, Infrastrukturmanagement).
Bereich Informationssysteme und Contentmanagement:
Informationssysteme (Implementierung dokumentbasierter und nachrichtenorientierter Systeme), Anwendung betrieblicher Informationssysteme (Konzepte und Komponenten, Benutzerschnittstellen, Auswahlkriterien für Systeme), Produktionsplanung und Logistik (Funktionen von Produktionsplanungssystemen, Verfahren der Entscheidungsfindung und Optimierung).
Implementierung von Datenbankanwendungen, Middleware für webbasierte Anwendungen.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen
– ein Datenmodell für eine Aufgabenstellung entwerfen bzw. bestehende Modelle auf Korrektheit untersuchen;
– aus einem Datenmodell ein Relationenmodell erstellen und analysieren;
– Normalformen definieren, die Problematiken bei nicht normalisierten Daten erläutern und analysieren sowie für eine gegebene Relation bestimmen, in welchen Normalformen diese ist;
– für eine nicht normalformgerechte Relation eine korrekte Zerlegung durchführen;
– funktionale Abhängigkeiten erklären und deren Bedeutung für die Integrität der Daten aufzeigen;
– standardisierte Abfragesprachen einsetzen, um auf Daten eines Datenbanksystems zuzugreifen und sie zu verändern;
– Datenbankanwendungen unter Verwendung geeigneter Datenbanktechnologien und Entwicklungsumgebungen realisieren.
Bereich Architekturen und Administration von Datenbanksystemen
– den Einsatz von Datenbanksystemen als Informationssysteme begründen und können ein, den Anforderungen entsprechendes, auswählen.
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen:
Implementierung von Datenbankanwendungen, Middleware für webbasierte Anwendungen. Schnittstellen (Aufbau, genormte DB-Schnittstellen, Installation, Konfiguration, Vergleich).
Datensicherheit und Datenschutz (Backupstrategien und deren Handhabung).
Bereich Architekturen und Administration von Datenbanksystemen:
Systemarchitektur (Trends in Nebenläufigkeit, Synchronisation, Replikation, verteilte Dateisysteme, verteilte Datenhaltung, Clustering, Virtualisierung, Fernwartung).
Anwendung betrieblicher Informationssysteme, Produktionsplanung und Logistik, Datamining, Business Intelligence, Management Information Systeme (MIS), Decision Support Systeme (DSS), Enterprise Ressource Planning Systeme (ERP-Systeme), Business Rules.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Netzwerktechnologien
– Netzwerke entsprechend geltender Normen und Standards planen und konfigurieren;
– geeignete Technologien und Komponenten auswählen und diese implementieren und dokumentieren.
Bereich Netzwerkdienste
– die Funktionalität von Netzwerkdiensten beschreiben.
Bereich Netzwerktechnologien:
Netzwerkmodelle; Adressierung; Switching und Routing; Auswahl und Konfiguration von Netzwerkkomponenten.
Bereich Netzwerkdienste:
Funktionen von Netzwerkdiensten.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Netzwerktechnologien
– beim Entwurf von Netzwerken geeignete Vorgangsweisen einsetzen;
– die wesentlichen Aspekte und Bedrohungen der Netzwerksicherheit beschreiben.
Bereich Netzwerkdienste
– Netzwerkdienste evaluieren und nach anwendungsspezifischen Kriterien implementieren;
– die Aufgaben des Netzwerkmanagements erklären.
Bereich Netzwerktechnologien:
Erweiterte Funktionen von Switching und Routing; Netzwerkentwurf und -konfiguration; Protokolle; Sicherheitsrisiken und Bedrohungsarten.
Bereich Netzwerkdienste:
Implementierung von Netzwerkdiensten; Verzeichnisdienste; Netzwerkmanagement.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Netzwerktechnologien
– Verwaltungssysteme von Netzwerken konfigurieren, in Betrieb nehmen und Maßnahmen zum Schutz von Netzwerken und Systemen entwickeln und umsetzen.
Bereich Architektur und Entwicklung verteilter Systeme
– die Architektur verteilter Systeme erklären sowie die Aufgaben und die Funktionsweisen der verschiedenen Komponenten von verteilten Systemen beschreiben;
– einfache verteilte Systeme entwerfen und implementieren, implementierte Systeme analysieren sowie vorgegebene Algorithmen auf ihre Korrektheit überprüfen und testen.
Bereich Netzwerktechnologien:
Verwaltungssysteme, Aufgaben des Netzwerkmanagements; Komponenten von Sicherheitslösungen, Firewalls, sicherheitsrelevante Maßnahmen; Security Policies.
Bereich Architektur und Entwicklung verteilter Systeme:
Hardware- und Software-Architektur verteilter Systeme; private Server-Netze; öffentliche Netze. Webapplikationen; Client-Server Systeme; Interprozesskommunikation.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Netzwerktechnologien
– die Anforderungen an Netzwerke definieren, die Implementierung planen sowie Vorschläge zur Verbesserung der Verfügbarkeit und Performance umsetzen und testen;
– ein bestehendes Netzwerk auf Schwachstellen hinsichtlich Datensicherheit und Datenschutz untersuchen.
Bereich Architektur und Entwicklung verteilter Systeme
– die notwendigen Entwicklungsumgebungen für verteilte Systeme einrichten, in Betrieb nehmen und dokumentieren;
– einfache Applikationen für verteilte Systeme entwerfen implementieren, analysieren und testen;
– Synchronisationsmethoden zwischen verschiedenen Applikationen korrekt verwenden.
Bereich Netzwerktechnologien:
Fehlersuche; Verfügbarkeit, Lastverteilung, Performanceanalyse, Tuning; Sicherheitslösungen (VPN).
Bereich Architektur und Entwicklung verteilter Systeme:
Applikationen für verteilte Systeme, Entwicklungsumgebungen, Einbindung in das Anwendungssystem.
Serviceorientierte Architektur (SOA); Web-Services; Enterprise Application Architecture; Cloud Computing; Middleware; Multi Tier Systeme.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Externe Unternehmensrechnung
– eine Buchhaltung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen führen;
– Belege des laufenden Geschäftsbetriebes kontieren, richtig verbuchen, ablegen und eine Umsatzsteuer-Voranmeldung durchführen;
– die Auswirkungen von Geschäftsfällen auf Vermögen und Kapital, Gewinn und Verlust beurteilen.
Bereich Betriebliche Funktionen
– die Bedeutung und Grundprinzipien der Betriebswirtschaftslehre verstehen.
Bereich Unternehmen-Rechtsgrundlagen
– Kaufverträge von der Anbahnung bis zur Erfüllung abwickeln sowie rechtliche Möglichkeiten bei nicht vertragskonformer Erfüllung von Kaufverträgen darstellen und sinnvolle Handlungen daraus ableiten.
Bereich Management
– können eine aussagekräftige Bewerbung erstellen.
Bereich Externe Unternehmensrechnung:
Buchführung, Doppelte Buchhaltung, laufende Geschäftsfälle, Belege. Steuerlehre. Bilanz, G V.
Bereich Betriebliche Funktionen:
Grundzüge privatwirtschaftlicher Unternehmen und Betriebe, Ziele des Wirtschaftens, aktuelle Entwicklungen der Betriebswirtschaftslehre.
Bereich Unternehmen-Rechtsgrundlagen:
Angebot, Kaufvertrag (Anbahnung, Abschluss, Erfüllung, Unregelmäßigkeiten).
Bereich Management:
Bewerbung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Externe Unternehmensrechnung
– Buchungen zum Jahresabschluss durchführen, den Jahresabschluss von einfachen Unternehmen vornehmen sowie Umsatzsteuererklärungen erstellen;
– den Jahresabschluss von einfachen Unternehmen bewerten sowie anhand von Kennzahlen analysieren und daraus sinnvolle Maßnahmen entwickeln;
– aufgrund von Fallbeispielen Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen durchführen und evaluieren.
Bereich Externe Unternehmensrechnung:
Doppelte Buchhaltung, Jahresabschluss und Bilanzierung, Steuerlehre. Auswertung des Jahresabschlusses (Kennzahlen), Bilanzanalyse. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Externe Unternehmensrechnung
– Einkommensteuererklärungen erstellen;
– einfache Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchführen und interpretieren.
Bereich Interne Unternehmensrechnung
– aus dem Datenmaterial der Finanzbuchhaltung die Kosten einer Leistung kalkulieren, die Preisfindung vornehmen und den Kostenträgererfolg ermitteln und daraus Schlüsse ziehen;
– den Deckungsbeitrag einer Leistung ermitteln und relevante Schlussfolgerungen ziehen;
– mit Hilfe von Instrumenten des Controllings geschäftliche Abläufe analysieren und bewerten.
Bereich Organisation
– Strukturen in einer Organisation erheben, dokumentieren, beurteilen und konzeptionieren.
Bereich Unternehmen-Rechtsgrundlagen
– aufgrund von wesentlichen Merkmalen der Rechtsformen von Unternehmen und deren Vor- und Nachteile eine Rechtsformentscheidung treffen und diese analysieren;
– rechtliche Entscheidungen im Rahmen der Führung kleiner Unternehmen treffen und diese analysieren.
Bereich Betriebliche Funktionen
– mittels marketingpolitischer Instrumente eine effiziente Strategie entwickeln und deren Auswirkungen beurteilen;
– einen Businessplan entwickeln und vor potentiellen Investoren / Kreditgebern effektiv präsentieren.
Bereich Externe Unternehmensrechnung:
Steuerlehre, Personalverrechnung.
Bereich Interne Unternehmensrechnung:
Kostenrechnung (Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung). Deckungsbeitragsrechnung, betriebswirtschaftliche Entscheidungen. Controlling.
Bereich Organisation:
Aufbauorganisation, Ablauforganisation, Geschäftsprozesse, Dokumentation.
Bereich Unternehmen-Rechtsgrundlagen:
Rechtsformen. Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Stellvertretung.
Bereich Betriebliche Funktionen:
Marktforschung, Markt- und Umfeldanalyse, Marketing-Mix.
Businessplan (Ziele und Inhalte, Ideenfindung), Schritte zur Unternehmensgründung, Finanzplan, Präsentation, Pitch.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Management
– unternehmerische Strategien auf Managementebene entwickeln;
– Führungstheorien analysieren und Führungskonzepte in ihrem unternehmerischen Wirkungsbereich anwenden;
– Methoden des Personalmanagements im jeweiligen Zuständigkeitsbereich anwenden.
Bereich Betriebliche Funktionen
– monetäre Führungsentscheidungen im Finanzierungs- und Investitionsbereich treffen;
– grundlegende Merkmale von Wertpapieren sowie deren Vor- und Nachteile beurteilen.
Bereich Organisation
– unterschiedliche Ansätze des Qualitätsmanagements erläutern.
Bereich Management:
Strategisches Management, Zielentwicklung, Leitbild, Kreativitätstechniken, Entscheidungstechniken. Führungstheorien, Führungskonzepte.
Leistungsverhalten / Motivation, Personalmanagement, Mitarbeitergespräch, Personalentwicklung, Personalbeurteilung, Arbeitsgestaltung, Stress, Gruppendynamik, Personalbedarfsplanung, Recruiting.
Bereich Betriebliche Funktionen:
Finanzierung, Kredit, Leasing, Sicherheiten. Investitionsrechnung, Investitionsentscheidung.
Bereich Organisation:
Qualitätsmanagement.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung
– die aktuellen Ansätze und theoretischen Grundlagen, Rahmenbedingungen, Prozesse, Prozessmodelle und Kompetenzen im Projektmanagement sowohl erklären als auch kontextbezogen interpretieren;
– Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements für die Projektinitialisierung, die Projektorganisation, die Projektplanung, die Projektdurchführung und den Projektabschluss theoriebasiert anwenden.
Bereich Projektpraxis
– einfache Projekte initiieren, planen, durchführen und abschließen.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen
– die theoretischen Grundlagen, Rahmenbedingungen, Prozesse, Vorgehensmodelle, Kompetenzen und Rollen im Software Engineering sowohl erklären als auch kontextbezogen interpretieren;
– die für ein Software-Entwicklungsprojekt geeigneten Methoden und Werkzeuge des Software Engineerings – ausgehend von Beispielen, Fallstudien oder Praxisprojekten – sowohl erklären als auch auswählen und theoriebasiert anwenden.
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung:
Projektbegriff, Projektmanagementansätze und Phasenmodelle. Methoden, Werkzeuge und Dokumente im Projektmanagementprozess.
Projektorganisation, Projektteams. Projektplanung, Aufwand- und Zeitschätzung, Projektdurchführung. Projektdokumentation, Projektevaluierung und Projektabschluss.
Bereich Projektpraxis:
Selbstständige Initiierung, Planung, Durchführung und Abschluss eines einfachen Projektes.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen:
Software Engineering, Vorgehens- und Prozessmodelle für die Softwareentwicklung, Rollen im Softwaredevelopmentprozess.
Methoden für Ist-Erhebung, Analyse, Entwurf, Entwicklung und Qualitätssicherung im Software Engineering.
Anforderungsanalyse und -beschreibung, Aufwandsschätzung. Produktdokumentation, Testen, Abnahme, Rollout, Wartung und Pflege.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung
– Projekte leiten;
– bestehende IKT-Systeme und Geschäftsprozesse analysieren und darstellen, um dafür Lösungskonzepte und Umsetzungsstrategien für Software- und Systementwicklungsprojekte zu erarbeiten.
Bereich Projektpraxis
– einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung initiieren, planen, kalkulieren und eine geeignete Teamstruktur und Teamkommunikation, Arbeitsumgebung und Qualitätssicherung sowohl konzipieren als auch aufbauen;
– für einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, benutzerorientierte Konzepte entwickeln, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren;
– einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung erfolgreich in den Betrieb überleiten, abschließen, evaluieren und dokumentieren.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen
– die aktuellen Technologien und Produkte in den Bereichen Hardware und Software sowie die aktuellen Entwicklungen im Bereich der IKT-Dienstleistungen erläutern;
– Methoden zur Modellierung betrieblicher Informationssysteme sowie zur Planung und Beschreibung von IT-Architekturen anwenden;
– eine geeignete IT-Organisation – ausgehend von einer konkreten Unternehmenssituation – sowohl ableiten als auch bewerten;
– geeignete IT-Service- und IT-Managementprozesse – ausgehend von Referenzprozessen im IT-Management – für eine gegebene Situation sowohl ableiten als auch beschreiben.
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung:
Projektcontrolling, Führen und Steuern von Projekten. Kommunikation in Projekten, Berichtswesen. Qualitätsmanagement; Testmanagement, Konfigurationsmanagement, Change-Management.
Rollen in Prozessen; Methoden der Prozessbeschreibung; Notationen und Werkzeuge zur Abbildung von Prozessen. Strategische, operative und technische Prozessmodelle.
Bereich Projektpraxis:
Initiierung, Organisation, Planung, Durchführung, Steuerung, Überwachung, Dokumentation und Abschluss von IKT-Projekten. Entwicklung von IKT-Systemen basierend auf Anforderungen. Methoden des Projektmanagements und der Software- und Systementwicklung.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen:
Aktueller Hardware-, Software- und IT-Dienstleistungsmarkt.
Betriebliche IKT-Systeme, IT-Architekturen, Strategien und Rahmenbedingungen zur Entwicklung, Methoden und Werkzeuge zur Beschreibung von Architekturmodellen, Architektur-Frameworks.
Strategische Ausrichtung der IKT, Governance, organisatorische und technologische Implementierung von IKT für Unternehmungen.
Organisation von IKT-Abteilungen, IT-Services und IT-Service Management, Referenzmodelle für Gestaltung und Qualität von IT-Services.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung
– Geschäfts- und Ablaufprozesse erheben, dokumentieren, analysieren, konzipieren, einführen und optimieren.
Bereich Projektpraxis
– selbstständig komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung initiieren, planen, kalkulieren, vertraglich vorbereiten und eine geeignete Teamstruktur und Teamkommunikation, Arbeitsumgebung und Qualitätssicherung sowohl konzipieren als auch aufbauen;
– selbstständig für komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen
– die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für einen ordnungsgemäßen IT-Betrieb in einem konkreten Umfeld sowohl ableiten als auch beschreiben;
– IKT-Systemkonzepte – ausgehend von konkreten Problemstellungen und Fallbeschreibungen – unter Berücksichtigung aktueller Technologien entwickeln und nach den Gesichtspunkten Leistungsfähigkeit, Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltgerechtheit evaluieren;
– die Beschaffung und Einführung von IKT-Systemen im privatwirtschaftlichen wie im öffentlichen Bereich sowohl planen, vorbereiten und dokumentieren als auch argumentieren.
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung:
Notationen und Werkzeuge für die Prozessmodellierung, Referenzmodelle für Geschäftsprozesse, Umsetzung von Prozessmodellen.
Bereich Projektpraxis:
Initiierung, Organisation, Planung und Dokumentation von komplexen IKT-Projekten. Entwicklung von IKT-Systemen basierend auf Anforderungen; Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen. Methoden des Projektmanagements, der Software- und Systementwicklung und der Prozessmodellierung.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen:
Aktueller Hardware-, Software- und IT-Dienstleistungsmarkt; Methoden zur Entwicklung, Dimensionierung, Darstellung und Beschreibung von IKT-Systemkonzepten.
Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltgerechtheit von IKT-Systemen, IT-Controlling, IT-Compliance.
Beschaffungsvorgang, Pflichtenheft, Ausschreibung, Angebot, Wirtschaftlichkeit, Leistungs- und Kostenvergleich, Business Case, Evaluierung und Systemauswahl, rechtskonforme Vergabe, Einführung von IKT-Systemen, Vertragsmanagement in Projekten.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung
– Multiprojektmanagement und Projekte im internationalen Umfeld erfolgreich durchführen;
– die Umsetzung neuer Strategien, Strukturen, Systeme, Prozesse oder Verhaltensweisen in einer Organisation begleiten.
Bereich Projektpraxis
– selbstständig für komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren;
– selbstständig komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung erfolgreich in den Betrieb überleiten, abschließen, evaluieren und dokumentieren.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen
– den Sicherheitsbedarf in IKT-Systemen sowohl bestimmen als auch unter Berücksichtigung anerkannter Standards, gesetzlicher Vorgaben und technologischer Möglichkeiten geeignete Konzepte für die Datensicherheit und den Datenschutz entwickeln;
– aus den vielfältigen gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Informationstechnologie und des Informationseinsatzes geeignete Schritte für konkrete Situationen sowohl ableiten als auch argumentieren;
– personal- und gesellschaftspolitische Auswirkungen des IKT-Einsatzes reflektieren.
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung:
Führen und Steuern von Projekten, Krisen- und Konfliktbewältigung, internationales Projektumfeld, Programm- und Projektportfolio-Management. Veränderungsmanagement.
Bereich Projektpraxis:
Durchführung, Steuerung, Überwachung, Dokumentation und Abschluss von komplexen IKT-Projekten. Entwicklung von IKT-Systemen basierend auf Anforderungen, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen. Methoden des Projektmanagements, der Software- und Systementwicklung und der Prozessmodellierung.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen:
Standards und Richtlinien für den sicheren Einsatz von IKT-Systemen, Datenschutzgesetz. Rechtliche Bestimmungen für die Entwicklung und Nutzung von Software, rechtliche Vorgaben für den betrieblichen Einsatz von IKT-Systemen, Compliance.
IT-Arbeitsplätze, IT-Akzeptanz, Auswirkungen der IKT im gesellschaftspolitischen Umfeld.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Programmiergrundlagen
- Grundlegende Datentypen und Kontrollstrukturen in ihren Programmen anwenden.
- Algorithmen grafisch darstellen, mit Hilfe von Unterprogrammen strukturieren und in einer höheren Programmiersprache umsetzen;
- geeignete Datenstrukturen für verschiedene Problemstellungen auswählen und implementieren;
Bereich Anwendungsprogrammierung
- einfache User Schnittstellen entwerfen;
- Programme mit einer modernen, grafischen Benutzeroberfläche entwickeln.
- API-Dokumentationen lesen, verstehen und für ihre eigenen Programme Dokumentationen erstellen;
Bereich Softwareentwicklungsprozess
- mit gängigen Werkzeugen zur Unterstützung der Softwareentwicklung grundlegend umgehen;
- im Rahmen der Programmentwicklung syntaktische Fehler finden und beheben;
- mit gängigen Werkzeugen zur Unterstützung der Softwareentwicklung effektiv umgehen;
- eine gegebene Problemstellung analysieren und mit Hilfe von grafischen Notationen darstellen;
Bereich Programmiergrundlagen:
Anweisungen und Kontrollstrukturen, grundlegende Datentypen und Operatoren, prozedurale Programmierung, grafische Darstellung von Algorithmen und Programmabläufen, Speicherverwaltung.
Bereich Anwendungsprogrammierung:
UI-Entwicklung, hardwarespezifische Programmierung, GUI- Entwicklung.
Bereich Softwareentwicklungsprozess:
Entwicklungsumgebung, Testen und Fehlersuche, Debugging, Planungs- und Dokumentationstools, Versionsverwaltung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Programmiergrundlagen
- die Grundlagen der objektorientierten Programmierung erklären
- objektorientierte Konzepte verstehen und anwenden
- statische und dynamische Datenstrukturen einsetzen und den Ablauf der wichtigsten Operationen für dynamische Datenstrukturen erklären;
- das Konzept der Rekursion und ihre Anwendungsgebiete erklären;
Bereich Anwendungsprogrammierung
- aufgrund der Eigenschaften einiger Programmbibliotheken für gängige Aufgaben eine geeignete Auswahl daraus treffen.
- Programme mit einer modernen, grafischen Benutzeroberfläche entwickeln.
- externe Programmbausteine in eigene Programme integrieren und eigene Programmbausteine zur Verfügung stellen;
Bereich Softwareentwicklungsprozess
- Softwarelösungen für komplexe Systeme mit Hilfe gängiger Tools planen.
- einfache Testfälle definieren und damit Programme systematisch testen.
Bereich Programmiergrundlagen:
Speicherverwaltung, objektorientierte Bibliotheken, Grundlagen der objektorientierten Programmierung.
Bereich Anwendungsprogrammierung:
GUI-Entwicklung, Graphische Komponenten.
Bereich Softwareentwicklungsprozess:
Aktivitäts- und Komponentendiagramme, Debugging, Versionsverwaltung.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Programmiergrundlagen
- mit Hilfe der Konzepte der Vererbung, des Polymorphismus und der Datenkapselung erweiterbare und wartbare Programme schreiben.
- einfache Standardalgorithmen erklären und diese in einer Programmiersprache umsetzen;
- Standardalgorithmen verstehen, für eine konkrete Problemstellung auswählen und diese damit lösen;
Bereich Anwendungsprogrammierung
- aufgrund der Eigenschaften einiger Programmbibliotheken für gängige Aufgaben eine geeignete Auswahl daraus treffen.
- Programme mit Zugriff auf externe Komponenten mit einer modernen, grafischen Benutzeroberfläche entwickeln.
- auf externe Datenquellen softwaretechnisch zugreifen.
Bereich Softwareentwicklungsprozess
- aktuelle Vorgehensmodelle und Entwicklungsmethoden verwenden;
- normgerechte Softwaredokumentationen manuell und automatisiert erstellen;
- umfangreiche Testfälle definieren und damit Programme systematisch testen.
Bereich Programmiergrundlagen:
Objekte, Klassen, Vererbung und Polymorphismus, Datenkapselung, Suchen, Sortieren, Komprimieren, Verschlüsseln, Speicherklassen und Speicherverwaltung, Statik- und Dynamik-Modellierung, Algorithmen berufsspezifischer Fachgebiete.
Bereich Anwendungsprogrammierung:
GUI-Entwicklung, Container Multimedia Datentypen; Datenbankzugriffe; Datenaustauschformate.
Bereich Softwareentwicklungsprozess:
Grafische Notationen, Testen und Fehlersuche, Debugging, Versionsverwaltung, Inkrementelle, Iterative und Agile Vorgehensmodelle, Entwicklungsmethoden, Dokumentationstools.
Kompetenzmodul 4
Die Studierenden können im
Bereich Anwendungsprogrammierung
- die wichtigsten Entwurfsmuster der Softwareentwicklung anwenden;
- Komplexe Softwarepakete benutzerfreundlich und betriebssicher implementieren.
Bereich Softwareentwicklungsprozess
- aktuelle Vorgehensmodelle und Entwicklungsmethoden verwenden;
- Komplexe Softwarepakete planen, organisieren und testen.
Bereich Anwendungsprogrammierung:
Entwurfsmuster, Auswahl und Einsatz von Bibliotheken, Datenaustauschformaten, Schnittstellen, Dokumentationsmethoden und Testumgebungen für komplexe Softwareprojekte
Bereich Softwareentwicklungsprozess:
Inkrementelle, Iterative und Agile Vorgehensmodelle, Teststrategien, Integrations- und Systemtests, Akzeptanztests, Performancetests, Validierung, Bibliotheken, Deployment.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien
– Computernetze nach Umfang, Dienstangebot, Topologie und Mediennutzung charakterisieren und vergleichen sowie die Grundlagen der Signalausbreitung in kabellosen und kabelgebundenen Medien charakterisieren.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle, Switching und Routing
– Anforderungen an Modelle zur Rechnerkommunikation allgemein charakterisieren und Anforderungen an das TCP/IP-Modell, sowie das OSI-Modell beschreiben, sowie Normen von Standardisierungsgremien für Rechnerkommunikation heraussuchen.
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien:
Netze zur Sprach-, Text- und Bildkommunikation, Fest- und Funknetze, Übertragungsmedien und Kopplungselemente, Standards und Zugriffsverfahren, Topologien und Komponenten, Grundlagen von Kommunikationsmodellen.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle, Switching und Routing:
Grundlegende Adresskonzepte.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien
– Verkabelungssysteme aufgrund aktueller Standards messen und eine Kaufentscheidung für aktive Netzwerkkomponenten treffen und eine Raumverkabelung selbst herstellen und überprüfen.
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien:
Netze zur Sprach-, Text- und Bildkommunikation, Fest- und Funknetze, Übertragungsmedien und Kopplungselemente, Standards und Zugriffsverfahren, Topologien und Komponenten, Grundlagen von Kommunikationsmodellen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien
– in Bezug auf spezifizierte Anforderungen ein geeignetes Übertragungsmedium und eine geeignete Topologie bewerten sowie bei gegebenen Anforderungen an Netzwerke Lösungskonzepte zur Realisierung von Topologien erarbeiten.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle, Switching und Routing
– eine Einordnung von Anwendungs- und Transportprotokollen auf das OSI-Modell umsetzen und das TCP/IP-Modell und das OSI-Modell gegeneinander abgrenzen und aufgrund von Anforderungsspezifikationen an lokale Netze Kommunikationsmodelle für Weitverkehrsnetze erarbeiten;
– ein SOHO-Netzwerk installieren und damit Switching- und Routingkonzepte in Small-Office-Home-Office-Netzwerken umsetzen;
– den Unterschied zwischen Switching und Routing charakterisieren, sowie die Notwendigkeit der selbstständigen Wegewahl eines Datenpaketes durch das Internet begründen.
Bereich Netzwerkmanagement
– den Einsatz von Netzwerkplanungs- und Netzwerkmanagementkomponenten erklären;
– Kosten von Netzwerkkomponenten und Netzwerkteilen abschätzen und an vorhandene Kostenstellen verteilen;
– Investitionen wirtschaftlich und technisch argumentieren;
– die Funktionalität eines Netzwerkes mit Netzwerktools überprüfen und die Ergebnisse interpretieren und für ein Netzwerk Betriebsführungs- und Netzwerkmanagementkonzepte erstellen.
Bereich Netzwerksicherheit
– die Notwendigkeit für den Einsatz von Netzwerksicherheitssystemen begründen und grundlegende Funktionsprinzipien einer Firewall, eines Backupsystems, sowie von Remote Access Systemen erklären;
– Netzwerksicherheitssysteme in SOHO-Netzwerken installieren, den Output von Netzwerksicherheitssystemen bewerten und Entscheidungen über geeignete Abwehrmaßnahmen treffen und einfache Angriffsszenarien analysieren.
Bereich Heterogenität
– plattformspezifische Installationen von Serverdiensten vergleichen und Anforderungen an automatisierte Softwareverteilungssysteme erklären sowie ein automatisiertes Softwareverteilungssystem in heterogenen Systemen installieren.
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien:
Grundkomponenten für Netzwerke, Rollen / Services in einem Netzwerk, Peer-to-Peer-Netzwerke, Nachrichtenformatierung / Frameaufbau, Eigenschaften von Protokollen.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle, Switching und Routing:
Anwendungsprotokolle, Transportprotokolle, Positionierung diverser Protokolle im OSI- und TCP/IP-Modell, Datenkapselung, Gegenüberstellung OSI- und TCP/IP-Modell, erweiterte Adresskonzepte.
Grundlagen und Übungen zu Switching, Routing, Virtuelle LANs und Internetanbindung.
Bereich Netzwerkmanagement:
Bedarfsfeststellung, logisches Netzwerkdesign, Netzwerkdokumentation, Netzwerkmanagement als zyklischer Prozess, Betriebsführungskonzepte, Kostenanalyse, Fehlersuche.
Bereich Netzwerksicherheit:
Anforderungen an Netzwerksicherheit, Datenschutz- und Datensicherheit, rechtliche Grundlagen auf nationaler und europäischer Ebene, Sicherheitsstandards und -normen.
Sicherheitskonzepte, Zugangssicherheit, Datensicherheit, Inhaltssicherheit, Bedrohungsszenarien, Firewalls, Grundschutzhandbuch, IT-Securitymanagement, Überblick über Verschlüsselungsverfahren.
Bereich Heterogenität:
Implementierung von Serversystemen- und Diensten auf unterschiedlichen Plattformen, Zusammenwirken von verschiedenen Betriebssystemen, Verzeichnisdienste im heterogenen Verbund; Verteilung von Betriebssystem- und Anwendersoftware, Inventarisierungssysteme.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien
– eine WLAN basierende Infrastruktur in SOHO-Netzen erstellen.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle, Switching und Routing
– die Qualität von Routingverfahren analysieren und bewerten sowie die Verfahren „Switching“ und „Routing“ hinsichtlich ihrer Gemeinsamkeiten und Unterschiede analysieren;
– den Einsatz von VLAN’s, Switching und Routing in Midrange-Netzwerken modellhaft entwerfen.
Bereich Netzwerksicherheit
– Strategien zur Realisierung eines Sicherheitskonzeptes für Midrange-Netzwerke erarbeiten;
– die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes und der Datensicherheit berücksichtigen;
– Sicherheitsanalysen gemäß aktueller Standards durchführen.
Bereich Heterogenität
– Probleme, die bei der Zusammenwirkung unterschiedlicher Betriebssysteme auftreten, analysieren und Lösungskonzepte für plattformübergreifende Verzeichnisdienste erarbeiten.
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien:
Adressierung, Grundlagen Wireless- Technologien und Geräte, Standards für Wireless LANs, Signalausbreitung und Messung.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle, Switching und Routing:
Vertiefende Konzepte und Übungen zu Switching und Routing, statisches- und dynamisches Routing, Bewertung der Qualität von Routen, Network- und Portaddresstranslation.
Bereich Netzwerksicherheit:
Anforderungen an Netzwerksicherheit, Datenschutz- und Datensicherheit, rechtliche Grundlagen auf nationaler und europäischer Ebene, Sicherheitsstandards und -normen.
Bereich Heterogenität:
Implementierung von Serversystemen- und Diensten auf unterschiedlichen Plattformen, Zusammenwirken von verschiedenen Betriebssystemen, Verzeichnisdienste im heterogenen Verbund; Verteilung von Betriebssystem- und Anwendersoftware, Inventarisierungssysteme.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Informationsdarstellung im Internet
– den Ablauf beim Aufruf einer Webseite und die Bedeutung der wichtigsten der dabei verwendeten Protokolle erklären;
– die Bedeutung und Anwendung der wichtigsten Webstandards erklären;
– mit den aktuellen Webstandards Inhalte (Text, Verweise, Grafiken, Video, Audio) in eine Webseite einbinden.
Bereich Multimediale Inhalte
– Geräte zur Bildaufnahme bedienen;
– wichtige gestalterische Grundelemente für Foto, Audio und Video anwenden;
– die Eigenschaften einer Pixelgrafik bzw. Vektorgrafik erklären;
– einfache Vektor- und Pixelgrafiken mit geeigneter Software erstellen.
Bereich Userinterfacedesign
– die Eigenschaften und Wirkungsweise der visuellen Wahrnehmung multimedial einsetzen;
– die typografischen Grundlagen und die Grundlagen der Farbenlehre anwenden.
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Grundlagen Webentwicklung, Auszeichnungssprache(n), Formatierungssprache(n), Einbindung von Text und Audio- und Videodateien in geeigneten Formaten.
Bereich Multimediale Inhalte:
Typografischen Grundlagen, Grundlagen der Farbenlehre, Grundlagen Gestaltung. Grundlagen Grafik, Bildformate, Erstellung von Vektor und Pixelgrafiken.
Bereich Userinterfacedesign:
Visuelle Wahrnehmung, Farbpsychologie.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Informationsdarstellung im Internet
– mit den aktuellen Webstandards die Inhalte einer Webseite gestalten;
– geeignete Werkzeuge zum Erstellen und Testen von Webseiten auswählen;
– den Begriff „Responsives Webdesign“ erklären und responsive Webseiten erstellen;
– eine Webseite über einen Provider online stellen;
– aufgrund der Eigenschaften und Anwendungsgebiete von Content Management Systemen eine qualifizierte Auswahl treffen und eine Webseite damit erstellen.
Bereich Multimediale Inhalte
– Bildaufnahmen erstellen und geeignete Werkzeuge zu deren Bearbeitung auswählen und verwenden;
– Audioaufnahmen erstellen und geeignete Werkzeuge zu deren Bearbeitung auswählen und verwenden;
– wichtige gestalterische Grundelemente für Foto und Audio anwenden.
Bereich Userinterfacedesign
– geeignete Methoden zur Optimierung der Benutzerinteraktion anwenden;
– die Bedeutung barrierefreier Benutzerschnittstellen erklären.
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Werkzeuge zur Entwicklung und zum Testen einer Webseite, Auszeichnungssprache(n), Formatierungssprache(n), Spaltenlayout, gestalten einer Webseite, Responsives Layout.
Content Management Systeme.
Bereich Multimediale Inhalte:
Fotografie und Bildbearbeitung, Tonbearbeitung.
Bereich Userinterfacedesign:
Softwareergonomie, Benutzerinteraktion, Usability für stationäre Endgeräte.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Informationsdarstellung im Internet
– Standardelemente einer Webseite erstellen und gestalten (Kopf und Fußzeile, Spaltenlayouts, Menüs), dynamische Webseiten durch Einbindung von clientseitigen Scripts oder gängigen Frameworks erstellen;
– Themenbereiche der Webentwicklung (Browservielfalt, Kompatibilität, Zeichencodierung, barrierefreies Webdesign, Validierung, Suchmaschinenoptimierung) erklären;
– mithilfe von Webstandards mit einem Server kommunizieren.
Bereich Multimediale Inhalte
– Videoaufnahmen erstellen und geeignete Werkzeuge zu deren Bearbeitung auswählen und verwenden;
– wichtige gestalterische Grundelemente für webgerechte Videodarstellung anwenden.
Bereich Userinterfacedesign
– aufgrund der Eigenschaften mobiler Geräte deren Bedeutung einschätzen;
– eigene gestalterische Vorstellungen benutzerorientiert umsetzen.
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Clientseitige Scriptsprache(n), Einbinden dynamischer Inhalte in Webseiten. Webformulare, Kommunikationsschnittstellen zum Server.
Bereich Multimediale Inhalte:
Videobearbeitung.
Bereich Userinterfacedesign:
Softwareergonomie, Benutzerinteraktion, Usability für mobile Endgeräte.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Informationsdarstellung im Internet
– mobile Web Applikationen erstellen und über geeignete Schnittstellen auf Funktionen des mobilen Endgeräts zugreifen, sowie über die mobile Webapplikation zu einem Server kommunizieren.
Bereich Multimediale Inhalte
– webtaugliche Animationen erstellen;
– Multimediale Inhalte zur Veröffentlichung technisch optimiert aufbereiten.
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Entwicklung mobiler Webapplikationen.
Bereich Multimediale Inhalte:
Erstellen webtauglicher Animationen. Audio und Videoformate.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung
– die aktuellen Ansätze und theoretischen Grundlagen, Rahmenbedingungen, Prozesse, Prozessmodelle und Kompetenzen im Projektmanagement sowohl erklären als auch kontextbezogen interpretieren;
– Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements für die Projektinitialisierung und die Projektorganisation theoriebasiert anwenden;
– Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements für die Projektplanung, die Projektdurchführung und den Projektabschluss theoriebasiert anwenden.
Bereich Projektpraxis
– einfache Projekte initiieren und planen;
– einfache Projekte theoretisch durchführen und abschließen.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen
– die theoretischen Grundlagen, Rahmenbedingungen, Prozesse, Vorgehensmodelle, Kompetenzen und Rollen im Software Engineering sowohl erklären als auch kontextbezogen interpretieren;
– die für ein Software-Entwicklungsprojekt geeigneten Methoden und Werkzeuge des Software Engineerings – ausgehend von Beispielen, Fallstudien oder Praxisprojekten – sowohl erklären als auch auswählen und theoriebasiert anwenden.
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung:
Projektbegriff, Projektmanagementansätze und Phasenmodelle. Methoden, Werkzeuge und Dokumente im Projektmanagementprozess. Projektorganisation, Projektteams.
Projektplanung, Aufwand- und Zeitschätzung, Projektdurchführung, Projektdokumentation, Projektevaluierung und Projektabschluss.
Bereich Projektpraxis:
Selbstständige Initiierung und Planung eines einfachen Projektes. Selbstständige Durchführung und Abschluss eines einfachen Projektes.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen:
Software Engineering, Vorgehens- und Prozessmodelle für die Softwareentwicklung, Rollen im Softwaredevelopmentprozess.
Methoden für Ist-Erhebung, Analyse, Entwurf, Entwicklung und Qualitätssicherung im Software Engineering, Anforderungsanalyse und -beschreibung, Aufwandsschätzung, Produktdokumentation, Testen, Abnahme, Rollout, Wartung und Pflege.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung
– Projekte leiten,
– Probleme und Konflikte in Teamstrukturen analysieren sowie geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.
Bereich Projektpraxis
– für einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und dokumentieren;
– ein Projektmanagementhandbuch selbstständig verwenden;
– eigenständig Lösungskonzepte auf Basis der technischen Pflichtgegenstände zur Realisierung einfacher Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung entwickeln und umsetzen;
– für einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, benutzerorientierte Konzepte entwickeln, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren;
– einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung erfolgreich in den Betrieb überleiten, abschließen, evaluieren und dokumentieren.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen
– die aktuellen Technologien und Produkte in den Bereichen Hardware und Software recherchieren und in einfachen Projekten einsetzen;
– für einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, benutzerorientierte Konzepte entwickeln, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren;
– einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung erfolgreich in den Betrieb überleiten, abschließen, evaluieren und dokumentieren.
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung:
Projektcontrolling, Führen und Steuern von Projekten, Kommunikation in Projekten, Berichtswesen, Ressourcenmanagement, Konfliktmanagement.
Rollen in Prozessen; Methoden der Prozessbeschreibung; Notationen und Werkzeuge zur Abbildung von Prozessen.
Bereich Projektpraxis:
Planung und Realisierung einfacher informationstechnischer Projekte unter Wahrnehmung typischer Rollenbilder und unter Berücksichtigung von Themenbereichen der technischen Pflichtgegenstände.
Entwicklung von IKT-Systemen basierend auf Anforderungen. Methoden des Projektmanagements und der Software- und Systementwicklung. Durchführung, Steuerung, Überwachung, Dokumentation und Abschluss von IKT-Projekten.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen:
Aktueller Hardware-, Software- und IT-Dienstleistungsmarkt. IT-Services und IT-Service Management, Referenzmodelle für Gestaltung und Qualität von IT-Services.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung
– bestehende IKT-Systeme analysieren und darstellen, um dafür Lösungskonzepte und Umsetzungsstrategien für Software- und Systementwicklungsprojekte zu erarbeiten;
– ein Projektmanagementhandbuch selbstständig erstellen;
– verschiedene Kreativitätstechniken adäquat zu den gestellten Aufgaben einsetzen.
Bereich Projektpraxis
– selbstständig komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung initiieren, planen, kalkulieren und eine geeignete Teamstruktur und Teamkommunikation, Arbeitsumgebung und Qualitätssicherung sowohl konzipieren als auch aufbauen;
– selbstständig für komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren.
Bereich Qualitätsmanagement
– Methoden des Qualitätsmanagements sowie Grundlagen der Qualitätsnormen und Qualitätsmanagement-Systeme angeben, ein Qualitätsmanagement-Handbuch richtig anwenden und Methoden des Qualitätsmanagements gezielt einsetzen.
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung:
Strategische, operative und technische Prozessmodelle. Notationen und Werkzeuge für die Prozessmodellierung, Umsetzung von Prozessmodellen.
Bereich Projektpraxis:
Initiierung, Organisation, Planung und Dokumentation von komplexen IKT-Projekten, Entwicklung von IKT-Systemen basierend auf Anforderungen, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen.
Methoden des Projektmanagements, der Software- und Systementwicklung und der Prozessmodellierung.
Bereich Qualitätsmanagement:
Beschaffungsvorgang, Pflichtenheft, Ausschreibung, Angebot, Wirtschaftlichkeit, Leistungs- und Kostenvergleich, rechtskonforme Vergabe, Qualitätsmanagementhandbuch, Standards, Normen, Systeme, Begriffe und Werkzeuge.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung
– komplexe Projekte der IKT abschließen und beim Auftraggeber nachhaltig implementieren.
Bereich Projektpraxis
– selbstständig für komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren;
– selbstständig komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung erfolgreich in den Betrieb überleiten, abschließen, evaluieren und dokumentieren.
Bereich Qualitätssicherung
– konstruktive und analytische Maßnahmen zur Qualitätssicherung gezielt zur Projektierung und Entwicklung von IKT Systemen einsetzen;
– IKT-Einsatz im Rahmen der aktuellen industrienahen Anforderungen planen und dessen personal- und gesellschaftspolitische Auswirkungen reflektieren.
Lehrstoff:
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung:
Führen und Steuern von Projekten, Projektabnahme, Diskontinuitätenmanagement, Wartungsplanung.
Bereich Projektpraxis:
Durchführung, Steuerung, Überwachung, Dokumentation und Abschluss von komplexen IKT-Projekten. Entwicklung von IKT-Systemen basierend auf Anforderungen, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen. Methoden des Projektmanagements, der Software- und Systementwicklung und der Prozessmodellierung.
Bereich Qualitätssicherung:
Qualitätsmanagement-Systeme, Standards und Richtlinien für den sicheren Einsatz von IKT-Systemen, Datenschutzgesetz.
Rechtliche Bestimmungen für die Entwicklung und Nutzung von Software, rechtliche Vorgaben für den betrieblichen Einsatz von IKT-Systemen, Compliance.
IT-Arbeitsplätze, IT-Akzeptanz, Auswirkungen der IKT im gesellschaftspolitischen Umfeld.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Systemtechnik
– programmtechnisch Hardware ansteuern;
– die für die Installation von IT-Infrastruktursystemen notwendigen Arbeitsschritte beschreiben und eine entsprechende Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung durchführen.
Bereich Systemtechnik:
Einfache Mikroprozessorsteuerungen, Hardwareschnittstellenprogrammierung, elektrische Schutzmaßnahmen. Einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung in IKT Systemen, Diagnosewerkzeuge.
Computerassemblierung und Hardwarekonfiguration, Installation und Konfiguration von Betriebssystemen und IT-Infrastrukturkomponenten.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Systemtechnik
– eine strukturierte horizontale und vertikale LAN-Verkabelung normgerecht ausführen;
– Kabelmessungen durchführen und die Messergebnisse entsprechend analysieren und bewerten;
– IT-Infrastruktur nach Vorgaben installieren und in Betrieb nehmen.
Bereich Systemtechnik:
Ausführung normgerechter und strukturierter Verkabelungsarbeiten, Kabelprüfung.
Assemblierung von Server- und Netzwerkschränken, Installation und Konfiguration von Server-Betriebssystemen, Energieversorgung von IT-Komponenten.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierendenkönnen im
Bereich Betriebssysteme
– die Effizienz von unterschiedlichen Betriebssystemen für konkrete Anwendungsbereiche beurteilen und mögliche Probleme erkennen;
– potenzielle Sicherheitsrisiken in Betriebssystemen beurteilen und Maßnahmen zu deren Vermeidung treffen;
– Skripte für die Automatisierung von Systemabläufen unter Verwendung von Systemfunktionen entwickeln.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informatik
– den Aufbau eines Mikroprozessors bzw. Mikrocontrollers und den prinzipiellen Befehlsablauf beschreiben;
– Wahrheitstabellen auswerten, die Ergebnisse interpretieren, diese mit Hilfe aussagenlogischer Formeln modellieren, Methoden zur Vereinfachung von Formeln anwenden und in elektronische Schaltungen umsetzen;
– Digitale Signale analysieren, interpretieren und verarbeiten.
Bereich Betriebssysteme:
Verwaltungsschnittstelle, Kommandosprachen, Virtualisierung, Optimierungsmaßnahmen.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informatik:
Aussagenlogische Operatoren, Wahrheitstabellen, Normalformen, Äquivalenzumformungen, Methoden zur Vereinfachung aussagenlogischer Formeln.
Signalverarbeitung und -darstellung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierendenkönnen im
Bereich Grundlagen der Informationstechnik
– einfache Programme für Echtzeitaufgaben erstellen;
– aufgrund vorgegebener Schnittstellen technische Komponenten ansteuern;
– eine Internetanbindung für technische Komponenten realisieren.
Bereich Grundlagen der Informationstechnik:
Hardwarespezifische Datentypen und Anweisungen, Analyse von Datenblättern, Laufzeiten, Interrupts. Treibersoftware, einfache Internetprotokolle, Adressierung, Datenaustausch.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Theoretische Informatik
– in verschiedenen Zahlensystemen Grundrechenoperationen ausführen, zwischen Zahlensystemen konvertieren, Fehler analysieren und diese programmtechnisch anwenden.
Bereich Softwareentwicklung und -design
– Zusammenhänge eines Problems erfassen und mit metasprachlichen Methoden darstellen;
– einfache Problemstellungen in Programme umsetzen.
Bereich Theoretische Informatik:
Zahlentheorie: Stellenwertsysteme, Konversionsalgorithmen, einfache Rechenoperationen in Fest- und Gleitkommaarithmetik, Grundzüge der Computernumerik, Fehleranalyse.
Bereich Softwareentwicklung und -design:
Metasprachliche Problembeschreibung; Anweisungen, Kontrollstrukturen, Datentypen; Funktionen, Prozeduren, Methoden, Parameter, Rückgabewert; Integrierte Entwicklungsumgebungen, Teststrategien.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Theoretische Informatik
– umgangssprachliche Sätze in prädikatenlogische Formeln oder eine mehrwertige Logik übertragen und umgekehrt.
Bereich Softwareentwicklung und -design
– Informationen in vorgegebenen Datenstrukturen darstellen;
– die Effizienz unterschiedlicher Datenstrukturen bezüglich Datenumfang, Sicherheit und Aufwand beurteilen;
– einfache Datenstrukturen und Algorithmen implementieren.
Bereich Theoretische Informatik:
Prädikatenlogik: prädikatenlogische Operatoren, Quantoren und Funktoren, Interpretationen und Modellbildung, mehrwertige Logik.
Bereich Softwareentwicklung und -design:
Anweisungen, Kontrollstrukturen; Skalare und zusammengesetzte Datentypen, Datenstrukturen; Funktionen, Prozeduren, Methoden; Basisalgorithmen .
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Theoretische Informatik
– Graphen in geeigneter Form darstellen sowie analysieren und Probleme graphentheoretisch modellieren sowie geeignete Strategien zu deren Lösung angeben und diese implementieren;
– Standardalgorithmen für eine konkrete Problemstellung auswählen.
Bereich Softwareentwicklung und -design
– vorgegebene Vererbungshierarchien entwickeln und gemeinsam mit grundlegenden Klassen der Bibliotheken zu Lösungen von Aufgaben einsetzen;
– Informationen in vorgegebenen Datenstrukturen darstellen;
– in Programmen externe Datenzugriffe realisieren und mit anderen Programmen kommunizieren;
– die Effizienz unterschiedlicher Datenstrukturen bezüglich Datenumfang, Sicherheit und Konvertierungsaufwand beurteilen.
Bereich Theoretische Informatik:
Algorithmen: Standardalgorithmen, Rekursion; Graphentheorie: Strukturen und Eigenschaften von Graphen, Speicherung von Graphen, Algorithmen in Graphen, Anwendungen und Problemlösungen.
Bereich Softwareentwicklung und -design:
Objektorientierte Programmierung; Polymorphie und Collections; Persistenz, Dateizugriffe, Datenbankzugriffe und Serialisierung; Speicherklassen und Speicherverwaltung.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Theoretische Informatik
– formale Sprachen, Grammatiken und Syntaxanalyseverfahren anwenden ;
– Algorithmen verstehen und diese in einer Programmiersprache umsetzen sowie für komplexe Aufgabenstellungen Algorithmen kombinieren und adaptieren.
Bereich Softwareentwicklung und -design
– vorgegebene Userinterfaces mit Hilfe fertiger Controls erstellen und auf Benutzereingaben angemessen reagieren;
– neue Userinterfaces für Client-Anwendungen designen und unter Verwendung angemessener Programmiertechniken die Kommunikation mit der Datenschicht implementieren.
Bereich Theoretische Informatik:
Algorithmen: Komplexität von Algorithmen, Optimierung, Anwendungen und Problemlösungen; Formale Sprachen und Automaten: Notationen von Sprachen, Metasprachen, Grammatiken, Klassifikation von Sprachen, Reguläre Ausdrücke, Syntaxanalyse, Semantik, Endliche Automaten, Kellerautomaten, Grundlagen des Compilerbaus.
Bereich Softwareentwicklung und -design:
Userinterfaces, Elemente graphischer Benutzeroberflächen, Eventhandling, Design, Layout, Usability; Design Patterns für verteilte Anwendungen; Statische und Dynamische Strukturen.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Softwareentwicklung und -design
– Problemlösungen für konkrete Aufgabenstellungen analysieren sowie Programme selbstständig entwerfen und mittels geeigneter Methoden moderner Softwaretechnologien realisieren;
– geeignete Entwicklungswerkzeuge und -systeme für eine Aufgabe auswählen, und konfigurieren;
– Systeme modellieren und dokumentieren;
– für die jeweilige Phase einer Softwareentwicklung die geeigneten Tests erkennen und beurteilen sowie Testfälle für konkrete Problemstellungen konzipieren und umsetzen;
– nebenläufige Anwendungen auf Basis von Entwurfsmustern und Frameworks planen und entwickeln.
Bereich Softwareentwicklung und -design:
Modellierung, Softwarearchitektur, Design Patterns. Versionsverwaltung, Plug-ins, Bibliotheken, Dokumentationstools. Unit Tests, Erweiterte Teststrategien, Validierung. Prozesse, Threads, Kommunikation und Synchronisation.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Softwareentwicklung und -design
– für die jeweilige Phase einer Softwareentwicklung die geeigneten Tests erkennen und beurteilen sowie Testfälle für konkrete Problemstellungen entwickeln;
– Anwendungen auf Basis von Entwurfsmustern und Frameworks entwickeln;
– für große Applikationen programmiertechnologische Konzepte ausarbeiten und Programmiervorgaben konzipieren.
Bereich Softwareentwicklung und -design:
Modellierung, Softwarearchitektur, Design Patterns. Aktuelle Trends der Softwareentwicklung und Programmiertechniken. Entwicklung von Anwendungen in Abstimmung mit fachtheoretischen Pflichtgegenständen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen
– ein Datenmodell für eine Aufgabenstellung entwerfen bzw. bestehende Modelle auf Korrektheit untersuchen;
– aus einem Datenmodell ein Relationenmodell erstellen und analysieren;
– einfache Abfragen für konkrete Problemstellungen entwickeln.
Bereich Architekturen und Administration von Datenbanksystemen
– den Einsatz von Datenbanksystemen als Informationssysteme begründen und können ein den Anforderungen entsprechendes, auswählen;
– ein einfaches DBMS installieren.
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen:
Begriffsbestimmungen: Vorteile des Einsatzes von Datenbanksystemen, Redundanz, Anomalien.
Konsistenz, Kategorisierung von Datenbanksystemen, Ebenenmodell, Phasen des Datenbankentwurfs, Datenmodelle, Notationselemente, Entities, Attribute, Beziehungen, Kardinalitäten.
Relationenmodell, Relationenschema, Transformationsregeln, einfache Datenbankabfrage.
Bereich Architekturen und Administration von Datenbanksystemen:
Marktgängige Systeme, Open Source vs. kommerzielle Datenbanksysteme, Desktopdatenbanken.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen
– ein Datenmodell für eine Aufgabenstellung entwerfen bzw. bestehende Modelle auf Korrektheit untersuchen;
– aus einem Datenmodell ein Relationenmodell erstellen und analysieren;
– Normalformen definieren, die Problematiken bei nicht normalisierten Daten erläutern und analysieren, sowie für eine gegebene Relation bestimmen, in welchen Normalformen diese ist;
– für eine nicht normalformgerechte Relation eine korrekte Zerlegung durchführen;
– funktionale Abhängigkeiten erklären und deren Bedeutung für die Integrität der Daten aufzeigen;
– standardisierte Abfragesprachen einsetzen, um auf Daten eines Datenbanksystems zuzugreifen und sie zu verändern;
– Datenbankanwendungen unter Verwendung geeigneter Datenbanktechnologien und Entwicklungsumgebungen realisieren.
Bereich Architekturen und Administration von Datenbanksystemen
– den Einsatz von Datenbanksystemen als Informationssysteme begründen und können ein den Anforderungen entsprechendes, auswählen, installieren.
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen:
Datenmodelle (Identifizierende Attribute und Beziehungen, Generalisierung, Aggregation, Erweiterungen).
Relationenmodell (Relationenschema, Attribute, Domänen, Schlüssel, NULL-Werte, Transformationsregeln).
Normalisierung (Funktionale Abhängigkeiten, Definitionen der Normalformen, Anomalien).
Abfragesprachen (Projektion, Selektion, Gruppierung, Verbundarten, Aggregatfunktionen, Unterabfragen).
Bereich Architekturen und Administration von Datenbanksystemen:
Desktopdatenbanken.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen
– ein Datenmodell für eine Aufgabenstellung entwerfen bzw. bestehende Modelle auf Korrektheit untersuchen;
– aus einem Datenmodell ein Relationenmodell erstellen und analysieren;
– funktionale Abhängigkeiten erklären und deren Bedeutung für die Integrität der Daten aufzeigen;
– standardisierte Abfragesprachen einsetzen, um auf Daten eines Datenbanksystems zuzugreifen und sie zu verändern;
– Relationen erstellen, Relationenschemata ändern und referentielle Integrität gewährleisten;
– komplexe Abfragen für konkrete Problemstellungen entwickeln;
– Views und Indizes zur Steigerung von Sicherheit und Perfomance erstellen;
– Datenbankanwendungen unter Verwendung geeigneter Datenbanktechnologien und Entwicklungsumgebungen realisieren.
Bereich Informationssysteme und Contentmanagement
– marktgängige Contentmanagementsysteme installieren und konfigurieren;
– valide semistrukturierte Dokumente erzeugen.
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen:
Datenmodelle (Struktur und Semantik konzeptioneller Modelle, Darstellungsarten, Transformation in Datenmodelle, Redundanz).
Abfragesprachen (Relationen erzeugen, Datentypen, Schlüssel, Fremdschlüssel, referentielle Integrität, Manipulation von Daten- und Datenbankstrukturen).
Abfrageoptimierung (Indizes, logische und physische Optimierung, Sichten: Aufbau, Einsatzgebiete, Einschränkungen).
Bereich Informationssysteme und Contentmanagement:
Installation und Konfiguration, Beurteilung marktgängiger Systeme, Dokumentenmanagementsysteme, semistrukturierte Daten.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen
– standardisierte Abfragesprachen einsetzen, um auf Daten eines Datenbanksystems zuzugreifen und sie zu verändern;
– Relationen erstellen, Relationenschemata ändern und referentielle Integrität gewährleisten;
– komplexe Abfragen für konkrete Problemstellungen entwickeln;
– Views und Indizes zur Steigerung von Sicherheit und Perfomance erstellen;
– standardisierte Datenbankschnittstellen konfigurieren und verwenden, um aus gängigen Programmiersprachen mit einem Datenbanksystem zu kommunizieren;
– Datenbankanwendungen unter Verwendung geeigneter Datenbanktechnologien und Entwicklungsumgebungen realisieren.
Bereich Architekturen und Administration von Datenbanksystemen
– ein Datenbanksystem installieren, konfigurieren und administrieren;
– inkrementelle und vollständige Backups erstellen bzw. einen Wiederanlauf initiieren;
– den Einsatz von Datenbanksystemen als Informationssysteme begründen und können ein den Anforderungen entsprechendes, auswählen.
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen:
Abfragesprachen (Leistungsbewertung und Performanceoptimierung, Indizes, Tuning). Prozedurale Erweiterungen (Stored Routines und Triggers).
Bereich Architekturen und Administration von Datenbanksystemen:
Architekturen, Interner Aufbau von Datenbank-Management-Systemen.
Installation und Konfiguration (Hardwareanforderungen, Metadaten, physische Organisation; Dienstprogramme und Managementtools, Modelle für die Zugriffskontrolle, Ressourcen, Benutzer, Rechte, Rollen, Authentifizierung und Protokollierung).
Informationssysteme (Arten, Klassifizierung, Aufgaben und Ziele, Anwendungsgebiete).
Implementierung von Datenbankanwendungen.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen
– standardisierte Datenbankschnittstellen konfigurieren und verwenden, um aus gängigen Programmiersprachen mit einem Datenbanksystem zu kommunizieren;
– Datenbankanwendungen unter Verwendung geeigneter Datenbanktechnologien und Entwicklungsumgebungen realisieren.
Bereich Architekturen und Administration von Datenbanksystemen
– ein Datenbanksystem installieren, konfigurieren, administrieren und tunen;
– inkrementelle und vollständige Backups erstellen bzw. einen Wiederanlauf initiieren;
– bei der Realisierung von Informationssystemen passende Vorkehrungen zur Einhaltung der Datensicherheit und des Datenschutzes treffen;
– den Einsatz von Datenbanksystemen als Informationssysteme begründen und können ein den Anforderungen entsprechendes, auswählen;
– die Problematiken bei parallelen Verarbeitungen durch den Einsatz von Transaktionen und Sperrmechanismen lösen;
– in dokumentenbasierten Systemen offene Dokumentenformate und Auszeichnungssprachen zur Realisierung solcher Systeme einsetzen;
– den Datenbankentwurf für verteilte Systeme durchführen und dabei entsprechende Sicherheitskonzepte realisieren.
Bereich Informationssysteme und Contentmanagement
– Informationsschnittstellen in unterschiedlichen Technologien implementieren;
– die Nutzung von e-Technologien beurteilen und Erfolgsfaktoren für deren Einsatz definieren;
– geeignete Informationssysteme vergleichen, auswählen und einsetzen;
– in Unternehmensnetzwerken sichere und redundante informationstechnische Systemarchitekturen systemübergreifend realisieren.
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen:
Administration (Sicherungskonzepte, Archivierung, Datenimport und Export, Wiederherstellung, Fehlerbehandlung, Datensicherung, Verfügbarkeit, Portierung, Performance Optimierung).
Datensicherheit und Datenschutz (Kryptologie, Angriffstechniken und Bedrohungsanalysen).
Bereich Architekturen und Administration von Datenbanksystemen:
Architekturen (Objektorientierte Datenbanken, Objektrelationale Datenbanken, Multimedia-Datenbanken, NoSQL-Datenbanken, Big Data, Data Warehouse, Online Analytical Processing Systeme (OLAP) Transaktionskonzepte).
Systemarchitektur (Grundlagen dezentraler Systeme, Infrastrukturmanagement).
Bereich Informationssysteme und Contentmanagement:
Informationssysteme (Implementierung dokumentbasierter und nachrichtenorientierter Systeme, Anwendung betrieblicher Informationssysteme: Konzepte und Komponenten, Benutzerschnittstellen, Auswahlkriterien für Systeme, Produktionsplanung und Logistik: Funktionen von Produktionsplanungssystemen, Verfahren der Entscheidungsfindung und Optimierung).
Implementierung von Datenbankanwendungen, Middleware für webbasierte Anwendungen.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen
– ein Datenmodell für eine Aufgabenstellung entwerfen bzw. bestehende Modelle auf Korrektheit untersuchen;
– aus einem Datenmodell ein Relationenmodell erstellen und analysieren;
– Normalformen definieren, die Problematiken bei nicht normalisierten Daten erläutern und analysieren, sowie für eine gegebene Relation bestimmen, in welchen Normalformen diese ist;
– für eine nicht normalformgerechte Relation eine korrekte Zerlegung durchführen;
– funktionale Abhängigkeiten erklären und deren Bedeutung für die Integrität der Daten aufzeigen;
– standardisierte Abfragesprachen einsetzen, um auf Daten eines Datenbanksystems zuzugreifen und sie zu verändern;
– Datenbankanwendungen unter Verwendung geeigneter Datenbanktechnologien und Entwicklungsumgebungen realisieren.
Bereich Architekturen und Administration von Datenbanksystemen
– den Einsatz von Datenbanksystemen als Informationssysteme begründen und können ein den Anforderungen entsprechendes, auswählen.
Bereich Datenmodelle, Abfragesprachen und Datenbankanwendungen:
Implementierung von Datenbankanwendungen, Middleware für webbasierte Anwendungen.
Schnittstellen (Aufbau, genormte DB-Schnittstellen, Installation, Konfiguration, Vergleich).
Datensicherheit und Datenschutz (Backupstrategien und deren Handhabung).
Bereich Architekturen und Administration von Datenbanksystemen:
Systemarchitektur (Trends in Nebenläufigkeit, Synchronisation, Replikation, verteilte Dateisysteme, verteilte Datenhaltung, Clustering, Virtualisierung, Fernwartung).
Anwendung betrieblicher Informationssysteme, Produktionsplanung und Logistik, Datamining, Business Intelligence, Management Information Systeme (MIS), Decision Support Systeme (DSS), Enterprise Ressource Planning Systeme (ERP-Systeme), Business Rules.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Netzwerktechnologien
– Netzwerke entsprechend geltender Normen und Standards planen und konfigurieren;
– geeignete Technologien und Komponenten auswählen und diese implementieren und dokumentieren.
Bereich Netzwerkdienste
– die Funktionalität von Netzwerkdiensten beschreiben.
Bereich Netzwerktechnologien:
Netzwerkmodelle; Adressierung; Switching und Routing; Auswahl und Konfiguration von Netzwerkkomponenten.
Bereich Netzwerkdienste:
Funktionen von Netzwerkdiensten.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Netzwerktechnologien
– beim Entwurf von Netzwerken geeignete Vorgangsweisen einsetzen;
– die wesentlichen Aspekte und Bedrohungen der Netzwerksicherheit beschreiben.
Bereich Netzwerkdienste
– Netzwerkdienste evaluieren und nach anwendungsspezifischen Kriterien implementieren;
– die Aufgaben des Netzwerkmanagements erklären.
Bereich Netzwerktechnologien:
Erweiterte Funktionen von Switching und Routing; Netzwerkentwurf und -konfiguration; Protokolle; Sicherheitsrisiken und Bedrohungsarten.
Bereich Netzwerkdienste:
Implementierung von Netzwerkdiensten; Verzeichnisdienste; Netzwerkmanagement.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Netzwerktechnologien
– Verwaltungssysteme von Netzwerken konfigurieren, in Betrieb nehmen und Maßnahmen zum Schutz von Netzwerken und Systemen entwickeln und umsetzen.
Bereich Architektur und Entwicklung verteilter Systeme
– die Architektur verteilter Systeme erklären sowie die Aufgaben und die Funktionsweisen der verschiedenen Komponenten von verteilten Systemen beschreiben;
– einfache verteilte Systeme entwerfen und implementieren, implementierte Systeme analysieren sowie vorgegebene Algorithmen auf ihre Korrektheit überprüfen und testen.
Bereich Netzwerktechnologien:
Verwaltungssysteme, Aufgaben des Netzwerkmanagements. Komponenten von Sicherheitslösungen, Firewalls, sicherheitsrelevante Maßnahmen. Security Policies.
Bereich Architektur und Entwicklung verteilter Systeme:
Hardware- und Software-Architektur verteilter Systeme; private Server-Netze; öffentliche Netze; Webapplikationen; Client-Server Systeme; Interprozesskommunikation.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Netzwerktechnologien
– die Anforderungen an Netzwerke definieren, die Implementierung planen sowie Vorschläge zur Verbesserung der Verfügbarkeit und Performance umsetzen und testen;
– ein bestehendes Netzwerk auf Schwachstellen hinsichtlich Datensicherheit und Datenschutz untersuchen.
Bereich Architektur und Entwicklung verteilter Systeme
– die notwendigen Entwicklungsumgebungen für verteilte Systeme einrichten, in Betrieb nehmen und dokumentieren;
– einfache Applikationen für verteilte Systeme entwerfen implementieren, analysieren und testen;
– Synchronisationsmethoden zwischen verschiedenen Applikationen korrekt verwenden.
Bereich Netzwerktechnologien:
Fehlersuche; Verfügbarkeit, Lastverteilung, Performanceanalyse, Tuning; Sicherheitslösungen (VPN).
Bereich Architektur und Entwicklung verteilter Systeme:
Applikationen für verteilte Systeme, Entwicklungsumgebungen, Einbindung in das Anwendungssystem.
Serviceorientierte Architektur (SOA); Web-Services; Enterprise Application Architecture; Cloud Computing; Middleware; Multi Tier Systeme.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Externe Unternehmensrechnung
– eine Buchhaltung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen führen;
– Belege des laufenden Geschäftsbetriebes kontieren, richtig verbuchen, ablegen und eine Umsatzsteuer-Voranmeldung durchführen;
– die Auswirkungen von Geschäftsfällen auf Vermögen und Kapital, Gewinn und Verlust beurteilen.
Bereich Betriebliche Funktionen
– die Bedeutung und Grundprinzipien der Betriebswirtschaftslehre verstehen.
Bereich Unternehmen-Rechtsgrundlagen
– Kaufverträge von der Anbahnung bis zur Erfüllung abwickeln sowie rechtliche Möglichkeiten bei nicht vertragskonformer Erfüllung von Kaufverträgen darstellen und sinnvolle Handlungen daraus ableiten.
Bereich Externe Unternehmensrechnung:
Buchführung, Doppelte Buchhaltung, laufende Geschäftsfälle, Belege. Steuerlehre. Bilanz, G V.
Bereich Betriebliche Funktionen:
Grundzüge privatwirtschaftlicher Unternehmen und Betriebe, Ziele des Wirtschaftens, aktuelle Entwicklungen der Betriebswirtschaftslehre.
Bereich Unternehmen-Rechtsgrundlagen:
Angebot, Kaufvertrag (Anbahnung, Abschluss, Erfüllung, Unregelmäßigkeiten).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Externe Unternehmensrechnung
– Buchungen zum Jahresabschluss durchführen, den Jahresabschluss von einfachen Unternehmen vornehmen, sowie Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen erstellen;
– einfache Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchführen und interpretieren;
– aufgrund von Fallbeispielen Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen durchführen und evaluieren.
Bereich Organisation:
– Strukturen in einer Organisation erheben, dokumentieren, beurteilen und konzeptionieren.
Bereich Externe Unternehmensrechnung:
Doppelte Buchhaltung, Jahresabschluss und Bilanzierung, Steuerlehre. Personalverrechnung. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Bereich Organisation:
Aufbauorganisation, Ablauforganisation, Geschäftsprozesse, Dokumentation.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Externe Unternehmensrechnung
– den Jahresabschluss von einfachen Unternehmen bewerten sowie anhand von Kennzahlen analysieren und daraus sinnvolle Maßnahmen entwickeln.
Bereich Interne Unternehmensrechnung
– aus dem Datenmaterial der Finanzbuchhaltung die Kosten einer Leistung kalkulieren, die Preisfindung vornehmen und den Kostenträgererfolg ermitteln und daraus Schlüsse ziehen;
– den Deckungsbeitrag einer Leistung ermitteln und relevante Schlussfolgerungen ziehen;
– mit Hilfe von Instrumenten des Controllings geschäftliche Abläufe analysieren und bewerten.
Bereich Externe Unternehmensrechnung:
Auswertung des Jahresabschlusses (Kennzahlen), Bilanzanalyse.
Bereich Interne Unternehmensrechnung:
Kostenrechnung (Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung). Deckungsbeitragsrechnung, betriebswirtschaftliche Entscheidungen. Controlling.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Unternehmen-Rechtsgrundlagen
– aufgrund von wesentlichen Merkmalen der Rechtsformen von Unternehmen und deren Vor- und Nachteilen eine Rechtsformentscheidung treffen und diese analysieren;
– rechtliche Entscheidungen im Rahmen der Führung kleiner Unternehmen treffen und diese analysieren.
Bereich Betriebliche Funktionen
– mittels marketingpolitischer Instrumente eine effiziente Strategie entwickeln und deren Auswirkungen beurteilen;
– einen Businessplan entwickeln und vor potentiellen Investoren / Kreditgebern effektiv präsentieren.
Bereich Unternehmen-Rechtsgrundlagen:
Rechtsformen. Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Stellvertretung.
Bereich Betriebliche Funktionen:
Marktforschung, Markt- und Umfeldanalyse, Marketing-Mix. Businessplan (Ziele und Inhalte, Ideenfindung), Schritte zur Unternehmensgründung, Finanzplan, Präsentation, Pitch.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Management
– unternehmerische Strategien auf Managementebene entwickeln;
– Führungstheorien analysieren und Führungskonzepte in ihrem unternehmerischen Wirkungsbereich anwenden;
– Methoden des Personalmanagements im jeweiligen Zuständigkeitsbereich anwenden.
Bereich Management:
Strategisches Management, Zielentwicklung, Leitbild, Kreativitätstechniken, Entscheidungstechniken. Führungstheorien, Führungskonzepte.
Leistungsverhalten und Motivation, Personalmanagement, Mitarbeitergespräch, Personalentwicklung, Personalbeurteilung, Arbeitsgestaltung, Stress, Gruppendynamik, Personalbedarfsplanung, Bewerbung und Recruiting.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Betriebliche Funktionen
– monetäre Führungsentscheidungen im Finanzierungs- und Investitionsbereich treffen;
– grundlegende Merkmale von Wertpapieren sowie deren Vor- und Nachteile beurteilen.
Bereich Organisation
– unterschiedliche Ansätze des Qualitätsmanagements erläutern.
Bereich Betriebliche Funktionen:
Finanzierung, Kredit, Leasing, Sicherheiten. Investitionsrechnung, Investitionsentscheidung.
Bereich Organisation:
Qualitätsmanagement.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung
– die aktuellen Ansätze und theoretischen Grundlagen, Rahmenbedingungen, Prozesse, Prozessmodelle und Kompetenzen im Projektmanagement sowohl erklären als auch kontextbezogen interpretieren;
– Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements für die Projektinitialisierung und die Projektorganisation theoriebasiert anwenden.
Bereich Projektpraxis
– einfache Projekte initiieren und planen.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen
– die theoretischen Grundlagen, Rahmenbedingungen, Prozesse, Vorgehensmodelle, Kompetenzen und Rollen im Software Engineering sowohl erklären als auch kontextbezogen interpretieren.
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung:
Projektbegriff, Projektmanagementansätze und Phasenmodelle. Methoden, Werkzeuge und Dokumente im Projektmanagementprozess. Projektorganisation, Projektteams.
Bereich Projektpraxis:
Selbstständige Initiierung und Planung eines einfachen Projektes.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen:
Software Engineering, Vorgehens- und Prozessmodelle für die Softwareentwicklung, Rollen im Softwaredevelopmentprozess.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung
– Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements für die Projektplanung, die Projektdurchführung und den Projektabschluss theoriebasiert anwenden.
Bereich Projektpraxis
– einfache Projekte durchführen und abschließen.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen
– die für ein Software-Entwicklungsprojekt geeigneten Methoden und Werkzeuge des Software Engineerings – ausgehend von Beispielen, Fallstudien oder Praxisprojekten – sowohl erklären als auch auswählen und theoriebasiert anwenden.
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung:
Projektplanung, Aufwand- und Zeitschätzung, Projektdurchführung. Projektdokumentation, Projektevaluierung und Projektabschluss.
Bereich Projektpraxis:
Selbstständige Durchführung und Abschluss eines einfachen Projektes.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen:
Methoden für Ist-Erhebung, Analyse, Entwurf, Entwicklung und Qualitätssicherung im Software Engineering. Anforderungsanalyse und -beschreibung, Aufwandsschätzung. Produktdokumentation, Testen, Abnahme, Rollout, Wartung und Pflege.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung
– Projekte leiten.
Bereich Projektpraxis
– einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung initiieren, planen, kalkulieren und eine geeignete Teamstruktur und Teamkommunikation, Arbeitsumgebung und Qualitätssicherung sowohl konzipieren als auch aufbauen;
– für einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, benutzerorientierte Konzepte entwickeln, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen
– die aktuellen Technologien und Produkte in den Bereichen Hardware und Software sowie die aktuellen Entwicklungen im Bereich der IKT-Dienstleistungen erläutern;
– Methoden zur Modellierung betrieblicher Informationssysteme sowie zur Planung und Beschreibung von IT-Architekturen anwenden.
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung:
Projektcontrolling, Führen und Steuern von Projekten. Kommunikation in Projekten, Berichtswesen. Qualitätsmanagement; Testmanagement, Konfigurationsmanagement, Change-Management.
Bereich Projektpraxis:
Initiierung, Organisation, Planung und Dokumentation von IKT-Projekten. Entwicklung von IKT-Systemen basierend auf Anforderungen. Methoden des Projektmanagements und der Software- und Systementwicklung.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen:
Aktueller Hardware-, Software- und IT-Dienstleistungsmarkt. Betriebliche IKT-Systeme, IT-Architekturen, Strategien und Rahmenbedingungen zur Entwicklung, Methoden und Werkzeuge zur Beschreibung von Architekturmodellen, Architektur-Frameworks.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung
– bestehende IKT-Systeme und Geschäftsprozesse analysieren und darstellen, um dafür Lösungskonzepte und Umsetzungsstrategien für Software- und Systementwicklungsprojekte zu erarbeiten.
Bereich Projektpraxis
– für einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, benutzerorientierte Konzepte entwickeln, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren;
– einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung erfolgreich in den Betrieb überleiten, abschließen, evaluieren und dokumentieren.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen
– eine geeignete IT-Organisation – ausgehend von einer konkreten Unternehmenssituation – sowohl ableiten als auch bewerten;
– geeignete IT-Service- und IT-Managementprozesse – ausgehend von Referenzprozessen im IT-Management – für eine gegebene Situation sowohl ableiten als auch beschreiben.
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung:
Rollen in Prozessen; Methoden der Prozessbeschreibung; Notationen und Werkzeuge zur Abbildung von Prozessen. Strategische, operative und technische Prozessmodelle.
Bereich Projektpraxis:
Durchführung, Steuerung, Überwachung, Dokumentation und Abschluss von IKT-Projekten. Entwicklung von IKT-Systemen basierend auf Anforderungen. Methoden des Projektmanagements und der Software- und Systementwicklung.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen:
Strategische Ausrichtung der IKT, Governance, organisatorische und technologische Implementierung von IKT für Unternehmungen.
Organisation von IKT-Abteilungen, IT-Services und IT-Service Management, Referenzmodelle für Gestaltung und Qualität von IT-Services.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung
– Geschäfts- und Ablaufprozesse erheben, dokumentieren, analysieren, konzipieren, einführen und optimieren.
Bereich Projektpraxis
– selbstständig komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung initiieren, planen, kalkulieren, vertraglich vorbereiten und eine geeignete Teamstruktur und Teamkommunikation, Arbeitsumgebung und Qualitätssicherung sowohl konzipieren als auch aufbauen;
– selbstständig für komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen
– die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für einen ordnungsgemäßen IT-Betrieb in einem konkreten Umfeld sowohl ableiten als auch beschreiben;
– IKT-Systemkonzepte – ausgehend von konkreten Problemstellungen und Fallbeschreibungen – unter Berücksichtigung aktueller Technologien entwickeln und nach den Gesichtspunkten Leistungsfähigkeit, Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltgerechtheit evaluieren;
– die Beschaffung und Einführung von IKT-Systemen im privatwirtschaftlichen wie im öffentlichen Bereich sowohl planen, vorbereiten und dokumentieren als auch argumentieren.
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung:
Notationen und Werkzeuge für die Prozessmodellierung, Referenzmodelle für Geschäftsprozesse, Umsetzung von Prozessmodellen.
Bereich Projektpraxis:
Initiierung, Organisation, Planung und Dokumentation von komplexen IKT-Projekten. Entwicklung von IKT-Systemen basierend auf Anforderungen; Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen.
Methoden des Projektmanagements, der Software- und Systementwicklung und der Prozessmodellierung.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen:
Aktueller Hardware-, Software- und IT-Dienstleistungsmarkt; Methoden zur Entwicklung, Dimensionierung, Darstellung und Beschreibung von IKT-Systemkonzepten.
Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltgerechtheit von IKT-Systemen, IT-Controlling, IT-Compliance.
Beschaffungsvorgang, Pflichtenheft, Ausschreibung, Angebot, Wirtschaftlichkeit, Leistungs- und Kostenvergleich, Business Case, Evaluierung und Systemauswahl, rechtskonforme Vergabe, Einführung von IKT-Systemen, Vertragsmanagement in Projekten.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung
– Multiprojektmanagement und Projekte im internationalen Umfeld erfolgreich durchführen;
– die Umsetzung neuer Strategien, Strukturen, Systeme, Prozesse oder Verhaltensweisen in einer Organisation begleiten.
Bereich Projektpraxis
– selbstständig für komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren;
– selbstständig komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung erfolgreich in den Betrieb überleiten, abschließen, evaluieren und dokumentieren.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen
– den Sicherheitsbedarf in IKT-Systemen sowohl bestimmen als auch unter Berücksichtigung anerkannter Standards, gesetzlicher Vorgaben und technologischer Möglichkeiten geeignete Konzepte für die Datensicherheit und den Datenschutz entwickeln;
– aus den vielfältigen gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Informationstechnologie und des Informationseinsatzes geeignete Schritte für konkrete Situationen sowohl ableiten als auch argumentieren;
– personal- und gesellschaftspolitische Auswirkungen des IKT-Einsatzes reflektieren.
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung:
Führen und Steuern von Projekten, Krisen- und Konfliktbewältigung, internationales Projektumfeld, Programm- und Projektportfolio-Management. Veränderungsmanagement.
Bereich Projektpraxis:
Durchführung, Steuerung, Überwachung, Dokumentation und Abschluss von komplexen IKT-Projekten. Entwicklung von IKT-Systemen basierend auf Anforderungen, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen.
Methoden des Projektmanagements, der Software- und Systementwicklung und der Prozessmodellierung.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen:
Standards und Richtlinien für den sicheren Einsatz von IKT-Systemen, Datenschutzgesetz. Rechtliche Bestimmungen für die Entwicklung und Nutzung von Software, rechtliche Vorgaben für den betrieblichen Einsatz von IKT-Systemen, Compliance.
IT-Arbeitsplätze, IT-Akzeptanz, Auswirkungen der IKT im gesellschaftspolitischen Umfeld.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Programmiergrundlagen
– Grundlegende Datentypen und Kontrollstrukturen in ihren Programmen anwenden;
– Algorithmen grafisch darstellen, mit Hilfe von Unterprogrammen strukturieren und in einer höheren Programmiersprache umsetzen.
Bereich Anwendungsprogrammierung
– einfache User Schnittstellen entwerfen;
– Programme mit einer modernen, grafischen Benutzeroberfläche entwickeln.
Bereich Softwareentwicklungsprozess
– mit gängigen Werkzeugen zur Unterstützung der Softwareentwicklung grundlegend umgehen;
– im Rahmen der Programmentwicklung syntaktische Fehler finden und beheben.
Bereich Programmiergrundlagen:
Anweisungen und Kontrollstrukturen, grundlegende Datentypen und Operatoren, prozedurale Programmierung, grafische Darstellung von Algorithmen und Programmabläufen.
Bereich Anwendungsprogrammierung:
UI-Entwicklung, hardwarespezifische Programmierung.
Bereich Softwareentwicklungsprozess:
Entwicklungsumgebung, Testen und Fehlersuche, Debugging.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Programmiergrundlagen
– geeignete Datenstrukturen für verschiedene Problemstellungen auswählen und implementieren;
– die Grundlagen der objektorientierten Programmierung erklären.
Bereich Anwendungsprogrammierung
– API-Dokumentationen lesen, verstehen und für ihre eigenen Programme Dokumentationen erstellen;
– externe Programmbausteine in eigene Programme integrieren und eigene Programmbausteine zur Verfügung stellen.
Bereich Softwareentwicklungsprozess
– mit gängigen Werkzeugen zur Unterstützung der Softwareentwicklung effektiv umgehen;
– eine gegebene Problemstellung analysieren und mit Hilfe von grafischen Notationen darstellen;
– einfache Testfälle definieren und damit Programme systematisch testen.
Bereich Programmiergrundlagen:
Speicherverwaltung, Reguläre Ausdrücke, Grundlagen der objektorientierten Programmierung.
Bereich Anwendungsprogrammierung:
GUI-Entwicklung, hardwarespezifische Programmierung in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen.
Bereich Softwareentwicklungsprozess:
Testen und Fehlersuche, Debugging, Versionsverwaltung, Planungs- und Dokumentationstools.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Programmiergrundlagen
– statische und dynamische Datenstrukturen einsetzen und den Ablauf der wichtigsten Operationen für dynamische Datenstrukturen erklären;
– objektorientierte Konzepte verstehen und anwenden;
– das Konzept der Rekursion und ihre Anwendungsgebiete erklären.
Bereich Anwendungsprogrammierung:
– aufgrund der Eigenschaften einiger Programmbibliotheken für gängige Aufgaben eine geeignete Auswahl daraus treffen;
– Programme mit einer modernen, grafischen Benutzeroberfläche entwickeln.
Bereich Softwareentwicklungsprozess
– Softwarelösungen für komplexe Systeme mit Hilfe gängiger Tools planen.
Bereich Programmiergrundlagen:
Speicherverwaltung, objektorientierte Bibliotheken.
Bereich Anwendungsprogrammierung:
GUI-Entwicklung, Graphische Komponenten.
Bereich Softwareentwicklungsprozess:
Aktivitäts- und Komponentendiagramme.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Programmiergrundlagen
– mit Hilfe der Konzepte der Vererbung, des Polymorphismus und der Datenkapselung erweiterbare und wartbare Programme schreiben;
– einfache Standardalgorithmen erklären und diese in einer Programmiersprache umsetzen.
Bereich Anwendungsprogrammierung
– aufgrund der Eigenschaften einiger Programmbibliotheken für gängige Aufgaben eine geeignete Auswahl daraus treffen;
– Programme mit Zugriff auf externe Komponenten mit einer modernen, grafischen Benutzeroberfläche entwickeln.
Bereich Softwareentwicklungsprozess
– aktuelle Vorgehensmodelle und Entwicklungsmethoden verwenden;
– normgerechte Softwaredokumentationen manuell und automatisiert erstellen.
Bereich Programmiergrundlagen:
Objekte, Klassen, Vererbung und Polymorphismus, Datenkapselung, Suchen, Sortieren, Komprimieren, Verschlüsseln.
Bereich Anwendungsprogrammierung:
GUI-Entwicklung, Container .
Bereich Softwareentwicklungsprozess:
Grafische Notationen, Testen und Fehlersuche, Debugging, Versionsverwaltung, Inkrementelle, Iterative und Agile Vorgehensmodelle, Entwicklungsmethoden, Dokumentationstools.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Programmiergrundlagen
- Standardalgorithmen verstehen, für eine konkrete Problemstellung auswählen und diese damit lösen;
Bereich Anwendungsprogrammierung
- die wichtigsten Entwurfsmuster der Softwareentwicklung anwenden;
- auf externe Datenquellen softwaretechnisch zugreifen.
Bereich Softwareentwicklungsprozess
- umfangreiche Testfälle definieren und damit Programme systematisch testen.
- aktuelle Vorgehensmodelle und Entwicklungsmethoden verwenden;
Bereich Programmiergrundlagen:
Speicherklassen und Speicherverwaltung, Statik- und Dynamik-Modellierung, Algorithmen berufsspezifischer Fachgebiete.
Bereich Anwendungsprogrammierung:
Entwurfsmuster, Multimedia Datentypen; Datenbankzugriffe; Datenaustauschformate.
Bereich Softwareentwicklungsprozess:
Testen und Fehlersuche, Inkrementelle, Iterative und Agile Vorgehensmodelle, Entwicklungsmethoden.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Anwendungsprogrammierung
- Komplexe Softwarepakete benutzerfreundlich und betriebssicher implementieren
Bereich Softwareentwicklungsprozess
- Komplexe Softwarepakete planen, organisieren und testen.
Bereich Anwendungsprogrammierung:
Auswahl und Einsatz von Bibliotheken, Datenaustauschformaten, Schnittstellen, Dokumentationsmethoden und Testumgebungen für komplexe Softwareprojekte
Bereich Softwareentwicklungsprozess:
Teststrategien, Integrations- und Systemtests, Akzeptanztests, Performancetests, Validierung, Bibliotheken, Deployment.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien
– Computernetze nach Umfang, Dienstangebot, Topologie und Mediennutzung charakterisieren und vergleichen, sowie die Grundlagen der Signalausbreitung in kabellosen und kabelgebundenen Medien charakterisieren.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle, Switching und Routing
– Anforderungen an Modelle zur Rechnerkommunikation allgemein charakterisieren und Anforderungen an das TCP/IP-Modell, sowie das OSI-Modell beschreiben, sowie Normen von Standardisierungsgremien für Rechnerkommunikation heraussuchen.
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien:
Netze zur Sprach-, Text- und Bildkommunikation, Fest- und Funknetze, Übertragungsmedien und Kopplungselemente, Standards und Zugriffsverfahren, Topologien und Komponenten, Grundlagen von Kommunikationsmodellen.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle, Switching und Routing:
Grundlegende Adresskonzepte.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien
– Verkabelungssysteme aufgrund aktueller Standards messen und eine Kaufentscheidung für aktive Netzwerkkomponenten treffen und eine Raumverkabelung selbst herstellen und überprüfen.
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien:
Netze zur Sprach-, Text- und Bildkommunikation, Fest- und Funknetze, Übertragungsmedien und Kopplungselemente, Standards und Zugriffsverfahren, Topologien und Komponenten, Grundlagen von Kommunikationsmodellen.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien
– in Bezug auf spezifizierte Anforderungen ein geeignetes Übertragungsmedium und eine geeignete Topologie bewerten, sowie bei gegebenen Anforderungen an Netzwerke Lösungskonzepte zur Realisierung von Topologien erarbeiten.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle, Switching und Routing
– eine Einordnung von Anwendungs- und Transportprotokollen auf das OSI-Modell umsetzen und das TCP/IP-Modell und das OSI-Modell gegeneinander abgrenzen und aufgrund von Anforderungsspezifikationen an lokale Netze Kommunikationsmodelle für Weitverkehrsnetze erarbeiten.
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien:
Grundkomponenten für Netzwerke, Rollen / Services in einem Netzwerk, Peer-to-Peer-Netzwerke, Nachrichtenformatierung / Frameaufbau, Eigenschaften von Protokollen.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle, Switching und Routing:
Funktionsweise von Router / Switches, Anwendungsprotokolle, Transportprotokolle, Positionierung diverser Protokolle im OSI- und TCP/IP-Modell, Datenkapselung, Gegenüberstellung OSI- und TCP/IP-Modell. Adresszuweisung / DHCP.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien
– eine WLAN basierende Infrastruktur in SOHO-Netzen erstellen.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle, Switching und Routing
– ein SOHO-Netzwerk installieren und damit Switching- und Routingkonzepte in Small-Office-Home-Office-Netzwerken umsetzen;
– die Notwendigkeit der selbstständigen Wegewahl eines Datenpaketes durch das Internet begründen.
Bereich System Management, Netzwerkmanagement, Datacenter Management, Netzwerksicherheit
– den Einsatz von Netzwerkplanungs- und Netzwerkmanagementkomponenten erklären;
– die Funktionalität eines Netzwerkes mit Netzwerktools überprüfen und die Ergebnisse interpretieren;
– die Notwendigkeit für den Einsatz von Netzwerksicherheitssystemen begründen und grundlegende Funktionsprinzipien einer Firewall, eines Backupsystems, sowie von Remote Access Systemen erklären;
– die notwendigen Netzwerk-/ Betriebssystem-Services planen und installieren.
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien:
Adressierung, Grundlagen Wireless- Technologien und Geräte, Standards für Wireless LANs, Signalausbreitung und Messung.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle, Switching und Routing:
Internetservices, Herstellen einer Verbindung in das Internet über einen Internet Service Provider (ISP), erweiterte Adresskonzepte, Öffentliche und private IP-Adressen, Client / Server, Basis-Internet-Services.
Bereich System Management, Netzwerkmanagement, Datacenter Management, Netzwerksicherheit:
Sicherheitsüberlegungen in einem Wireless LAN, Grundbegriffe der IT-Basissicherheit.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle, Switching und Routing
– die Qualität von Routingverfahren analysieren und bewerten, sowie die Verfahren „Switching“ und „Routing“ hinsichtlich ihrer Gemeinsamkeiten und Unterschiede analysieren.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle, Switching und Routing:
Vertiefende Konzepte und Übungen zu Switching und Routing, statisches- und dynamisches Routing, Bewertung der Qualität von Routen, Network- und Portaddresstranslation, Übungen zu Switching, Routing, Virtuelle LANs und Internetanbindung.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle, Switching und Routing
– den Einsatz von VLAN’s, Switching und Routing in Midrange-Netzwerken modellhaft entwerfen.
Bereich System Management, Netzwerkmanagement, Datacenter Management, Netzwerksicherheit
– Netzwerksicherheitssysteme in SOHO-Netzwerken installieren, den Output von Netzwerksicherheitssystemen bewerten und Entscheidungen über geeignete Abwehrmaßnahmen treffen und einfache Angriffsszenarien analysieren;
– die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes und der Datensicherheit berücksichtigen;
– die wichtigen Infrastrukturblöcke eines Data Centers planen;
– Sicherheitsanalysen gemäß aktueller Standards durchführen.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle, Switching und Routing:
Redundante Topologien basierend auf Switch-Technologie, DNS.
Bereich System Management, Netzwerkmanagement, Datacenter Management, Netzwerksicherheit:
Netzwerkmanagement als zyklischer Prozess, Betriebsführungskonzepte, Sicherheitskonzepte, Zugangssicherheit, Datensicherheit, Inhaltssicherheit, Bedrohungsszenarien Firewalls / Sicherheitsgateways / Application-Level-Gateways, Grundschutzhandbuch.
Überblick Infrastruktur eines Rechenzentrums (Energieversorgung, Klimatisierung, Brandschutz, Flächenkonzeption, Sicherheitszonen), Einführung in die Kryptographie, Vertiefung in ausgewählte Themengebiete.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Informationsdarstellung im Internet
– den Ablauf beim Aufruf einer Webseite und die Bedeutung der wichtigsten der dabei verwendeten Protokolle erklären;
– die Bedeutung und Anwendung der wichtigsten Webstandards erklären;
– mit den aktuellen Webstandards Inhalte (Text, Verweise, Grafiken, Video, Audio) in eine Webseite einbinden.
Bereich Multimediale Inhalte
– Geräte zur Bildaufnahme bedienen;
– wichtige gestalterische Grundelemente für Foto, Audio und Video anwenden.
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Grundlagen Webentwicklung, Auszeichnungssprache(n), Formatierungssprache(n), Einbindung von Text und Audio- und Videodateien in geeigneten Formaten.
Bereich Multimediale Inhalte:
Typografischen Grundlagen, Grundlagen der Farbenlehre, Grundlagen Gestaltung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Informationsdarstellung im Internet
– mit den aktuellen Webstandards die Inhalte einer Webseite gestalten;
– geeignete Werkzeuge zum Erstellen und Testen von Webseiten auswählen;
– den Begriff „Responsives Webdesign“ erklären und responsive Webseiten erstellen.
Bereich Multimediale Inhalte
– die Eigenschaften einer Pixelgrafik bzw. Vektorgrafik erklären;
– einfache Vektor- und Pixelgrafiken mit geeigneter Software erstellen.
Bereich Userinterfacedesign
– die Eigenschaften und Wirkungsweise der visuellen Wahrnehmung multimedial einsetzen;
– die typografischen Grundlagen und die Grundlagen der Farbenlehre anwenden.
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Werkzeuge zur Entwicklung und zum Testen einer Webseite, Auszeichnungssprache(n), Formatierungssprache(n), Spaltenlayout, gestalten einer Webseite, Responsives Layout.
Bereich Multimediale Inhalte:
Grundlagen Grafik, Bildformate, Erstellung von Vektor und Pixelgrafiken.
Bereich Userinterfacedesign:
Visuelle Wahrnehmung, Farbpsychologie.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Informationsdarstellung im Internet
– eine Webseite über einen Provider online stellen;
– aufgrund der Eigenschaften und Anwendungsgebiete von Content Management Systemen eine qualifizierte Auswahl treffen und eine Webseite damit erstellen.
Bereich Multimediale Inhalte
– Bildaufnahmen erstellen und geeignete Werkzeuge zu deren Bearbeitung auswählen und verwenden;
– Audioaufnahmen erstellen und geeignete Werkzeuge zu deren Bearbeitung auswählen und verwenden;
– wichtige gestalterische Grundelemente für Foto und Audio anwenden.
Bereich Userinterfacedesign
– geeignete Methoden zur Optimierung der Benutzerinteraktion anwenden;
– die Bedeutung barrierefreier Benutzerschnittstellen erklären.
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Content Management Systeme.
Bereich Multimediale Inhalte:
Fotografie und Bildbearbeitung, Tonbearbeitung.
Bereich Userinterfacedesign:
Softwareergonomie, Benutzerinteraktion, Usability für stationäre Endgeräte.
Kompetenzmodul 4
Bereich Informationsdarstellung im Internet
– Standardelemente einer Webseite erstellen und gestalten (Kopf und Fußzeile, Spaltenlayouts, Menüs), dynamische Webseiten durch Einbindung von clientseitigen Scripts oder gängigen Frameworks erstellen.
Bereich Multimediale Inhalte
– Videoaufnahmen erstellen und geeignete Werkzeuge zu deren Bearbeitung auswählen und verwenden;
– wichtige gestalterische Grundelemente für webgerechte Videodarstellung anwenden.
Bereich Userinterfacedesign
– aufgrund der Eigenschaften mobiler Geräte deren Bedeutung einschätzen;
– eigene gestalterische Vorstellungen benutzerorientiert umsetzen.
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Clientseitige Scriptsprache(n), Einbinden dynamischer Inhalte in Webseiten.
Bereich Multimediale Inhalte:
Videobearbeitung.
Bereich Userinterfacedesign:
Softwareergonomie, Benutzerinteraktion, Usability für mobile Endgeräte.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Informationsdarstellung im Internet
– Themenbereiche der Webentwicklung (Browservielfalt, Kompatibilität, Zeichencodierung, barrierefreies Webdesign, Validierung, Suchmaschinenoptimierung) erklären;
– mithilfe von Webstandards mit einem Server kommunizieren.
Bereich Multimediale Inhalte
– webtaugliche Animationen erstellen.
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Webformulare, Kommunikationsschnittstellen zum Server.
Bereich Multimediale Inhalte:
Erstellen webtauglicher Animationen.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Informationsdarstellung im Internet
– mobile Web Applikationen erstellen und über geeignete Schnittstellen auf Funktionen des mobilen Endgeräts zugreifen, sowie über die mobile Webapplikation zu einem Server kommunizieren.
Bereich Multimediale Inhalte
– Multimediale Inhalte zur Veröffentlichung technisch optimiert aufbereiten.
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Entwicklung mobiler Webapplikationen.
Bereich Multimediale Inhalte:
Audio und Videoformate.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement
– die aktuellen Ansätze und theoretischen Grundlagen, Rahmenbedingungen, Prozesse, Prozessmodelle und Kompetenzen im Projektmanagement sowohl erklären als auch kontextbezogen interpretieren;
– Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements für die Projektinitialisierung und die Projektorganisation theoriebasiert anwenden.
Bereich Projektpraxis
– einfache Projekte initiieren und planen.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen
– die theoretischen Grundlagen, Rahmenbedingungen, Prozesse, Vorgehensmodelle, Kompetenzen und Rollen im Software Engineering sowohl erklären als auch kontextbezogen interpretieren.
Bereich Projektmanagement:
Projektbegriff, Projektmanagementansätze und Phasenmodelle. Methoden, Werkzeuge und Dokumente im Projektmanagementprozess. Projektorganisation, Projektteams.
Bereich Projektpraxis:
Selbstständige Initiierung und Planung eines einfachen Projektes.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen:
Software Engineering, Vorgehens- und Prozessmodelle für die Softwareentwicklung, Rollen im Softwaredevelopmentprozess.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung
– Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements für die Projektplanung, die Projektdurchführung und den Projektabschluss theoriebasiert anwenden.
Bereich Projektpraxis
– einfache Projekte theoretisch durchführen und abschließen.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen
– die für ein Software-Entwicklungsprojekt geeigneten Methoden und Werkzeuge des Software Engineerings – ausgehend von Beispielen, Fallstudien oder Praxisprojekten – sowohl erklären als auch auswählen und theoriebasiert anwenden.
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung:
Projektplanung, Aufwand- und Zeitschätzung, Projektdurchführung, Projektdokumentation, Projektevaluierung und Projektabschluss.
Bereich Projektpraxis:
Selbstständige Durchführung und Abschluss eines einfachen Projektes.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen:
Methoden für Ist-Erhebung, Analyse, Entwurf, Entwicklung und Qualitätssicherung im Software Engineering, Anforderungsanalyse und -beschreibung, Aufwandsschätzung, Produktdokumentation, Testen, Abnahme, Rollout, Wartung und Pflege.
Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement
– Projekte leiten, Probleme und Konflikte in Teamstrukturen analysieren sowie geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.
Bereich Projektpraxis
– für einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und dokumentieren;
– ein Projektmanagementhandbuch selbstständig verwenden;
– eigenständig Lösungskonzepte auf Basis der technischen Pflichtgegenstände zur Realisierung einfacher Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung entwickeln und umsetzen.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen
– die aktuellen Technologien und Produkte in den Bereichen Hardware und Software recherchieren und in einfachen Projekten einsetzen.
Bereich Projektmanagement:
Projektcontrolling, Führen und Steuern von Projekten, Kommunikation in Projekten, Berichtswesen, Ressourcenmanagement, Konfliktmanagement.
Bereich Projektpraxis:
Planung und Realisierung einfacher informationstechnischer Projekte unter Wahrnehmung typischer Rollenbilder und unter Berücksichtigung von Themenbereichen der technischen Pflichtgegenstände. Entwicklung von IKT-Systemen basierend auf Anforderungen. Methoden des Projektmanagements und der Software- und Systementwicklung.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen:
Aktueller Hardware-, Software- und IT-Dienstleistungsmarkt.
Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung
– bestehende IKT-Systeme analysieren und darstellen, um dafür Lösungskonzepte und Umsetzungsstrategien für Software- und Systementwicklungsprojekte zu erarbeiten.
Bereich Projektpraxis
– für einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, benutzerorientierte Konzepte entwickeln, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren;
– einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung erfolgreich in den Betrieb überleiten, abschließen, evaluieren und dokumentieren.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen
– geeignete IT-Service- und IT-Managementprozesse – ausgehend von Referenzprozessen im IT-Management – für eine gegebene Situation sowohl ableiten als auch beschreiben.
Bereich Projektmanagement und Geschäftsprozessmodellierung:
Rollen in Prozessen; Methoden der Prozessbeschreibung; Notationen und Werkzeuge zur Abbildung von Prozessen. Strategische, operative und technische Prozessmodelle.
Bereich Projektpraxis:
Durchführung, Steuerung, Überwachung, Dokumentation und Abschluss von IKT-Projekten; Entwicklung von IKT-Systemen basierend auf Anforderungen. Methoden des Projektmanagements und der Software- und Systementwicklung.
Bereich Entwicklung, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen:
IT-Services und IT-Service Management, Referenzmodelle für Gestaltung und Qualität von IT-Services.
Kompetenzmodul 5:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement
– ein Projektmanagementhandbuch selbstständig erstellen;
– verschiedene Kreativitätstechniken adäquat zu den gestellten Aufgaben einsetzen.
Bereich Projektpraxis
– selbstständig komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung initiieren, planen, kalkulieren und eine geeignete Teamstruktur und Teamkommunikation, Arbeitsumgebung und Qualitätssicherung sowohl konzipieren als auch aufbauen;
– selbstständig für komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren.
Bereich Qualitätsmanagement
– -Methoden des Qualitätsmanagements sowie Grundlagen der Qualitätsnormen und Qualitätsmanagement-Systeme angeben, ein Qualitätsmanagement-Handbuch richtig anwenden und Methoden des Qualitätsmanagements gezielt einsetzen.
Bereich Projektmanagement:
Notationen und Werkzeuge für die Prozessmodellierung, Umsetzung von Prozessmodellen.
Bereich Projektpraxis:
Initiierung, Organisation, Planung und Dokumentation von komplexen IKT-Projekten, Entwicklung von IKT-Systemen basierend auf Anforderungen, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen.
Methoden des Projektmanagements, der Software- und Systementwicklung und der Prozessmodellierung.
Bereich Qualitätsmanagement:
Beschaffungsvorgang, Pflichtenheft, Ausschreibung, Angebot, Wirtschaftlichkeit, Leistungs- und Kostenvergleich, rechtskonforme Vergabe, Qualitätsmanagementhandbuch, Standards, Normen, Systeme, Begriffe und Werkzeuge.
Kompetenzmodul 6:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement
– komplexe Projekte der IKT abschließen und beim Auftraggeber nachhaltig implementieren.
Bereich Projektpraxis
– selbstständig für komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren;
– selbstständig komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung erfolgreich in den Betrieb überleiten, abschließen, evaluieren und dokumentieren.
Bereich Qualitätssicherung
– konstruktive und analytische Maßnahmen zur Qualitätssicherung gezielt zur Projektierung und Entwicklung von IKT Systemen einsetzen;
– IKT-Einsatz im Rahmen der aktuellen industrienahen Anforderungen planen und dessen personal- und gesellschaftspolitische Auswirkungen reflektieren.
Bereich Projektmanagement:
Führen und Steuern von Projekten, Projektabnahme, Diskontinuitätenmanagement, Wartungsplanung.
Bereich Projektpraxis:
Durchführung, Steuerung, Überwachung, Dokumentation und Abschluss von komplexen IKT-Projekten. Entwicklung von IKT-Systemen basierend auf Anforderungen, Beschaffung und Betrieb von IKT-Systemen. Methoden des Projektmanagements, der Software- und Systementwicklung und der Prozessmodellierung.
Bereich Qualitätssicherung:
Qualitätsmanagement-Systeme, Standards und Richtlinien für den sicheren Einsatz von IKT-Systemen, Datenschutzgesetz.
Rechtliche Bestimmungen für die Entwicklung und Nutzung von Software, rechtliche Vorgaben für den betrieblichen Einsatz von IKT-Systemen, Compliance.
IT-Arbeitsplätze, IT-Akzeptanz, Auswirkungen der IKT im gesellschaftspolitischen Umfeld.
Gemäß Stundentafel I.1 und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.3. und Stundentafel I.4 sowie
Gemäß Stundentafel I.1. und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel I.3. und Stundentafel I.4 sowie
Gemäß Stundentafel I.1. und Stundentafel I.2.
Siehe Anlage 1.
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| A. | Pflichtgegenstände | pflich- | |||||
| Semester | Summe | tungs- | |||||
| 1. | 2. | gruppe | |||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 2 | (III)/III | ||
| 2. | Deutsch | 2 | 2 | 4 | (I) | ||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 4 | (I) | ||
| 4. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 4 | I | ||
| Pflichtgegenstände der schulautonomen Fachrichtungsbereiche gemäß Abschnitt B | 5-12 | 5-12 | 10-24 | ||||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 12-19 | 12-19 | 24-38 | ||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| Pflichtgegenstände der schulautonomen | pflich- | ||||||
| Fachrichtungsbereiche | Semester | Summe | tungs- | ||||
| 1. | 2. | gruppe | |||||
| B.1 | Bautechnik/Ofenbautechnik | ||||||
| 1.1 | Grundlagen der Bautechnik 3 | 4 | 4 | 8 | I | ||
| 1.2 | Baupraxis und Produktionstechnik | 8 | 8 | 16 | IV | ||
| B.2 | Chemieingenieure | ||||||
| 2.1 | Grundlagen der Chemie 4 | 3 | 3 | 6 | I | ||
| 2.2 | Laboratorium | 5 | 5 | 10 | I | ||
| B.3 | Design | ||||||
| 3.1 | Grundlagen des Designs 3 | 3 | 3 | 6 | I | ||
| 3.2 | Atelier und Produktion | 5 | 5 | 10 | IV | ||
| B.4 | Elektrotechnik / Elektronik und Technische Informatik / Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit / Mechatronik | ||||||
| 4.1 | Grundlagen der Elektrotechnik 3 | 4 | 4 | 8 | I | ||
| 4.2 | Werkstätte und Produktionstechnik | 8 | 8 | 16 | IV | ||
| B.5 | Grafik- und Kommunikationsdesign/ Medien/Medieningenieure und Printmanagement | ||||||
| 5.1 | Medienentwurf 3 | 3 | 3 | 6 | I | ||
| 5.2 | Medienproduktion | 5 | 5 | 10 | III | ||
| B.6 | Informatik | ||||||
| 6.1 | Grundlagen der Informatik 3 | 3 | 3 | 6 | I | ||
| 6.2 | Computerpraktikum | 3 | 3 | 6 | IVa | ||
| B.7 | Innenarchitektur und Holztechnik | ||||||
| 7.1 | Fachtheorie 3 | 7 | 7 | 14 | I | ||
| 7.2 | Fertigung und Produktion | 5 | 5 | 10 | IV | ||
| B.8 | Maschinenbau/Gebäudetechnik/ Wirtschaftsingenieure | ||||||
| 8.1 | Grundlagen des Maschinenbaus 3 | 4 | 4 | 8 | I | ||
| 8.2 | Werkstätte und Produktionstechnik | 8 | 8 | 16 | IV | ||
| B.9 | Optometrie | ||||||
| 9.1 | Fachtheorie | 3 | 3 | 6 | I | ||
| 9.2 | Laboratorium | 2 | 2 | 4 | I | ||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | |||||
| Summe | tungs- | ||||||
| 1. | 2. | gruppe | |||||
| C. | Freigegenstände | ||||||
| 1. | Deutsch | 2 | 2 | 4 | (I) | ||
| 2. | Englisch | 2 | 2 | 4 | (I) | ||
| 3. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | 4 | I | ||
| 4. | Technische Dokumentation | 2 | - | 2 | III | ||
| D. | Förderunterricht 5 | ||||||
| 1. | Deutsch | ||||||
| 2. | Englisch | ||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||
__________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV abgewichen werden.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Mit Übungen.
4 Mit chemischem Rechnen im Ausmaß von 2 Semesterwochenstunden pro Semester.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Der Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen hat gemäß § 59 Abs. 1 Z 2 lit. a und b SchOG die Aufgabe, Personen, die die achte Schulstufe erfolgreich abgeschlossen bzw. zusätzlich eine Lehrabschlussprüfung im fachlichen Umfeld einer der im Vorbereitungslehrganges vorgesehenen Disziplinen erfolgreich abgelegt haben, in einem je nach Vorbildung ein- bis zweisemestrigen Bildungsgang zum Eintritt in einen Aufbaulehrgang für Berufstätige vorzubereiten. Dem Bildungsauftrag entsprechend enthält der Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen die für den anschließenden Aufbaulehrgang für Berufstätige vorbereitenden allgemeinen, fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenstände, wobei sich der Unterricht auf jene Kompetenzen beschränkt, die nicht bereits in dem vor dem Besuch des Vorbereitungslehrganges zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen waren. Dies bedeutet, dass Personen mit einem facheinschlägigen Lehrabschluss in einem einsemestrigen Unterricht primär die erforderlichen sprachlichen und mathematischen Kompetenzen erwerben; Personen, die lediglich den erfolgreichen Abschluss der achten Schulstufe nachweisen können, erwerben in ein- bis zwei zusätzlichen Semestern eine allgemeine und fachliche Grundbildung in Theorie und Praxis.
Nach Abschluss eines Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen verfügen die Absolventinnen und Absolventen im Besonderen über:
– grundlegende Kenntnisse der Fakten, Gesetze, Methoden und Materialien in der gewählten Fachdisziplin, die sie zur Bewältigung von gängigen Aufgaben des beruflichen Umfeldes der Ausbildung befähigt;
– ein Basiswissen im Bereich der mathematischen Grundlagen und der Technik sowie ein Verständnis für die Bedeutung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte bei technischen Problemlösungen;
– angemessene Kenntnisse in Deutsch und Englisch, um Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens in Wort und Schrift ausdrücken und Arbeits- und Lernmaterialien mit Verständnis erfassen zu können.
Die Absolventinnen und Absolventen können
– ausgewählte rechnerische und konstruktive Methoden sowie die erforderlichen Geräte und Maschinen zur Lösung von Standardaufgaben der gewählten Fachdisziplin oder der Berufspraxis auswählen und in Standardsituationen sachgerecht anwenden;
– Informationsquellen wie technische Regelwerke, Handbücher oder das Internet nutzen, um sich neues Wissen anzueignen, Lösungsalternativen zu finden und sich weiterzubilden;
– gängige Sachverhalte des Alltags und des Berufslebens in angemessener sowie fachlich und sprachlich richtiger Form darstellen und kommunizieren;
– sich im Umgang mit anderen Personen wertschätzend verhalten, das eigene Verhalten sowie das anderer Personen reflektieren, können sich konstruktiv mit eigenen und fremden Interessen und Bedürfnissen auseinandersetzen und gemeinsame Lösungen für einen Konflikt erarbeiten;
– Aufgaben zuverlässig übernehmen, diese auch bei unerwarteten Schwierigkeiten und Misserfolgen zielstrebig verfolgen und mit der nötigen Ausdauer erledigen, sie können auf neue Anforderungen reagieren, ihr Wissen aus unterschiedlichen Bereichen einbringen und verknüpfen sowie Verantwortung für ihr eigenes Handeln übernehmen;
– Kommunikationsmedien zielorientiert und adressatengerecht auswählen und ihr Kommunikationsverhalten für die jeweiligen Adressaten und das gewählte Kommunikationsmedium abstimmen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b des Schulorganisationsgesetzes) ermöglichen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Änderungen in der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen, der Lernorganisation sowie von Ausbildungsangeboten. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf Überlegungen, orientiert an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes. Als Grundlage ist ein Konzept zu erstellen, das ausgehend von einem konkreten Änderungsbedarf jene schulautonomen Maßnahmen festlegt, die zur Erreichung konkreter, dem allgemeinen und fachbezogenen Qualifikationsprofil entsprechender Ziele, erforderlich sind.
Darüber hinaus sind allfällige Auswirkungen auf die Übertrittsmöglichkeiten im Schulbereich, die mit dem Abschluss der Ausbildung verbundenen Berechtigungen sowie die Auswirkungen auf die der Schule zur Verfügung stehenden Ressourcen (Schulraum, Ausstattung, Lehrerpersonalstunden) zu behandeln.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und „Angewandte Mathematik“ Abweichungen von der Stundentafel vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Semesterwochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Semester abweichend vorgenommen wird. Dabei sind die Bildungs- und Lehraufgaben des betreffenden Pflichtgegenstandes sowie auf die Abstimmung mit anderen Pflichtgegenständen zu achten.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
1. In den betreffenden Pflichtgegenständen ist es zulässig, die Verteilung des Lehrstoffes und der dazugehörigen Bildungs- und Lehraufgaben im Rahmen der vorgegebenen Wochenstunden oder die Aufteilung der Wochenstunden auf die Semester abweichend vorzunehmen.
2. Das Stundenausmaß der betreffenden Pflichtgegenstände kann pro Semester um durchschnittlich zwei Semesterwochenstunden (gemessen an der Dauer der Ausbildung) reduziert werden, um im Ausmaß der Reduktionen entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
3. Bei Anwendung der in Z 1 und Z 2 genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtsemesterwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt. Die Reduktionen gemäß Z 2 unterliegen der Beschränkung, dass sie nicht zum gänzlichen Entfall der betroffenen Pflichtgegenstände führen dürfen.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und Förderunterrichtsbereichen vorgesehen werden.
Richtlinien für die didaktischen Grundsätze:
Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht – auch semesterübergreifend oder geblockt – zu empfehlen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase um nicht übertrifft. Das Verhältnis der Individualphase zur Sozialphase sollte im Mittel ein Drittel zu zwei Drittel betragen. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hierfür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
Die Planung des Unterrichts ist auf die im Allgemeinen Bildungsziel, im fachrichtungsbezogenen Qualifikationsprofil sowie auf die Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtsgegenstände abzustimmen um deren Erreichung zu gewährleisten. Aus pädagogischen Gründen können die Studierenden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Ressourcen in Gruppen eingeteilt werden. Bei Gruppenbildungen für den fachpraktischen Unterricht ist darüber hinaus auf die Sicherheit der Studierenden Bedacht zu nehmen.
Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles soll von der Vorbildung der Studierenden ausgegangen werden und der Lehrstoff in praxisnaher Form nach den Erfordernissen der jeweiligen Fachrichtung und der jeweiligen Vertiefungs-Module ausgewählt werden.
Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten ist gegenüber einer überblicksmäßigen Darstellung der Vorzug zu geben. Zur Förderung der Motivation empfiehlt es sich, problemorientiert in neue Themenbereiche einzuführen. Das Herstellen von Querverbindungen innerhalb eines Gegenstandes sowie zwischen verschiedenen Gegenständen ist für die Festigung des Lehrstoffes sowie für die Entwicklung interdisziplinärer Fähigkeiten von Bedeutung.
Entscheidend für den Unterrichtserfolg ist, dass der Lehrstoff in einer übersichtlichen Form und dem jeweiligen Abstraktionsniveau entsprechend dargestellt wird. Einen wichtigen Beitrag dazu bilden Unterrichtsmittel und Verständnishilfen, vor allem auch jene, die von den Lehrenden selbst hergestellt werden.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit der Lehrenden unerlässlich. Besonders empfehlenswert ist der Aufbau eines Beziehungsnetzes zwischen inhaltlich zusammenhängenden Gegenständen in Form von abgestimmten Lehrstoffverteilungsplänen.
Die im allgemeinen Bildungsziel geforderte Anpassung des Unterrichts an den aktuellen Stand der Technik setzt voraus, dass der/die Lehrende seine/ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickelt. Insofern wird gewährleistet, dass der Lehrplan den laufenden technologischen Entwicklung Rechnung trägt.
Die Bearbeitung von Unterrichtsprojekten in Gruppenformen erweist sich für die Vorbereitung auf die berufliche Situation als besonders nützlich und sollen so angelegt sein, dass sie zur Stärkung der kommunikativen Kompetenz der Studierenden beitragen. Der Umgang mit Anregungen und der Kritik der Mitstudierenden bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt und für spätere berufliche Arbeitsformen wichtig.
Exkursionen und Lehrausgänge, Vorträge von schulexternen Fachleuten und Ferialpraktika fördern die Einsicht in technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in das soziale Umfeld der Arbeitswelt.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch mehrere Lehrende entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation dieser Lehrenden im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen anzustreben ist.
Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Sensibilisierung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Entwicklung des Unternehmergeistes, die Wahrnehmung und Reflexion in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie eine Bewusstseinsbildung in den Bereichen Europapolitik und Medien sowie über das Leben als Verbraucherin und Verbraucher.
Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen sowie Stressresistenz) dar.
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
1. Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.
2. Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019.
3. Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016.
4. Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
5. Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 82/2006.
6. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
7. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.
Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.
Der Ethikunterricht soll Studierende zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.
In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Studierenden gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.
Der Ethikunterricht unterstützt die Studierenden in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.
Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.
Bezugswissenschaften sind insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Religionswissenschaft, Theologie, Geschichte, Politologie, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Biologie.
Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.
Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Aus den Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.
Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:
Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Studierenden angeknüpft.
Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen religiösen, kulturellen und sozialen Hintergründe und Erfahrungen der Studierenden Rücksicht genommen.
Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf religiöse und kulturelle Traditionen betrachtet und reflektiert.
Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften
Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Studierenden anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.
Diskursorientierung
Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.
Diversitätsgebot
Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.
Indoktrinationsverbot
Im Ethikunterricht hat jedwede Indoktrination, auch subtiler Art, zu unterbleiben.
Die Urteilsbildung der Studierenden darf nicht durch eine besondere Akzentuierung bestimmter weltanschaulicher oder religiöser Standpunkte von Seiten der Lehrerinnen und Lehrer beeinflusst werden.
Fachdidaktische Aufbereitung
Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.
Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.
Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.
Das Kompetenzmodell gliedert sich in folgende fünf Kompetenzbereiche.
Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen
Die Studierenden können
– Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
– sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.
Analysieren und Reflektieren
Die Studierenden können
– ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen sowie
– Wissen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.
Argumentieren und Urteilen
Die Studierenden können
– moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
– Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.
Interagieren und Sich-Mitteilen
Die Studierenden können
– eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
– Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.
Handlungsoptionen entwickeln
Die Studierenden können
– durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen sowie
– die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.
Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen. Darüber hinaus soll der Ethikunterricht Raum für aktuelle Themen bieten.
Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte.
Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft; Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur.
Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung; Sucht und Selbstverantwortung.
Digitale Welt, Rolle der Medien, Wahrheit und Manipulation.
Globale und lokale Umweltthemen, Umgang mit Tieren, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumenten-/Konsumentinnenethik.
Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– mündlichen Darstellungen folgen und sie verstehen, Kerninformationen entnehmen;
– Sprache situationsangemessen gebrauchen, Feedback geben;
– Gespräche in privaten und beruflichen Situationen führen;
– eigene Anliegen vorbringen;
– einerseits still sinnerfassend als auch laut lesen;
– Texte inhaltlich erschließen und Informationen entnehmen;
– Medienangebote nutzen und eine bewusste Auswahl treffen;
– einfache Texte planen und verfassen;
– relevante Informationen markieren und Informationen strukturiert schriftlich wiedergeben;
– einfache Texte formal und inhaltlich be- und überarbeiten;
– grundlegende Sprachnormen und Regeln der Orthographie und Zeichensetzung erkennen und anwenden.
Bereich Zuhören und Sprechen (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“):
Hörbeispiele zum Verständnistraining, Grundlagen der Kommunikation, bewusster Umgang mit Sprache.
Bereich Lesen (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“):
Steigerung der Lesekompetenz; Lesetraining; sinnerfassendes Lesen; lautes gestaltendes Lesen; Lesemotivation schaffen.
Bereich Schreiben (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“):
Allgemeine Formen des Beschreibens, Anleitens, Berichtens; kreative Textformen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– aktiv zuhören, Redeabsichten erkennen;
– Sprache partnergerecht und sozial verantwortlich gebrauchen und sprachsensibel formulieren;
– sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen, berufsbezogene Informationen einholen und weitergeben;
– Inhalte präsentieren;
– relevante von irrelevanten Informationen unterscheiden, verschiedene Techniken der Texterfassung einsetzen;
– sich in der Medienlandschaft orientieren und eine bedürfnisgerechte Auswahl treffen;
– Texte zum eigenen Wissens- und Erfahrungssystem in Bezug setzen;
– Texte adressatenadäquat produzieren, themengerecht gestalten und geschlechtergerecht formulieren;
– Informationen aus unterschiedlichen Medien entnehmen und auswerten;
– Textbearbeitungs- und Überarbeitungsstrategien kennen und anwenden;
– Sprachnormen und Fehlervermeidungsstrategien anwenden.
Bereich „Zuhören und Sprechen“ (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“):
Aktives Zuhören, Feedback geben und nehmen; Darstellung von Sachverhalten in Standardsprache; berufsbezogene Gespräche.
Bereich „Lesen“ (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“):
Texte aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten; Lesetraining in unterschiedlichen Medien; Informationsbeschaffung und Auswertung; Lesemotivation.
Bereich „Schreiben“ (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“):
Methoden der Textbearbeitung; strukturierte Wiedergabe von Informationen und Ideen; Erzählen.
Kompetenzmodule 1 und 2: je eine bis zwei Schularbeit(en), bei Bedarf mehrstündig.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– den Hauptinhalt von sehr einfachen, kurzen Hör- und Lesetexten zu vertrauten Themen aus dem Alltagsleben und berufsnahen Umfeld verstehen und konkrete, vorhersehbare Informationen herausfiltern;
– einzelne Aussagen in Gesprächen und Hörtexten, wenn sehr langsam und deutlich gesprochen wird, verstehen;
– mündlich und schriftlich sehr einfache Beschreibungen von Menschen, Lebensbedingungen, Alltagssituationen, Vorlieben und Abneigungen geben, über Ereignisse, unmittelbare Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre Meinung auf einfache Weise ausdrücken;
– sehr einfache Texte zu vertrauten und stark vorbereiteten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den grundlegenden Konnektoren verbinden.
Festigung aller Fertigkeiten in folgenden Bereichen:
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Vertraute Themen aus dem vertrauten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Kennenlernen, Familienleben, Tagesablauf, Wohnen, Sport, Hobbys und Freizeitaktivitäten, Schule).
Beruflicher Themenbereich:
Einfache relevante naturwissenschaftliche und ausbildungsspezifische Themen (zB geometrische Formen und mathematische Symbole, Berufe).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Wiederholung und Erweiterung des bestehenden Wortschatzes sowie einfacher situationsbezogener Sprachstrukturen; Aufbau eines naturwissenschaftlichen und technischen Grundwortschatzes.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Ich-Präsentation, Alltagssituationen (Wetter, Weg Arzt, Begrüßung, Verabschiedung)).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Informeller Schriftverkehr (zB Nachricht, SMS).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– den Hauptinhalt von einfachen, kurzen Hör- und Lesetexten zu vertrauten Themen aus dem Alltagsleben und berufsnahen Umfeld verstehen und konkrete, vorhersehbare Informationen herausfiltern;
– einzelne Aussagen in Gesprächen und Hörtexten, wenn langsam und deutlich gesprochen wird, verstehen;
– mündlich und schriftlich einfache Beschreibungen von Menschen, Lebensbedingungen, Alltagssituationen, Vorlieben und Abneigungen geben, über Ereignisse, unmittelbare Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre Meinung auf einfache Weise ausdrücken;
– einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden.
Festigung aller Fertigkeiten in folgenden Bereichen:
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Vertraute Themen aus dem vertrauten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Wohnen, Sport, Hobbys und Freizeitaktivitäten, Schule, Urlaub und Reisen, Einkaufen).
Beruflicher Themenbereich:
Einfache relevante naturwissenschaftliche und ausbildungsspezifische Themen (zB Beschreibung einfacher Arbeitsvorgänge und -abläufe, Regeln und Vorschriften).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Wiederholung und Erweiterung des bestehenden Wortschatzes sowie einfacher situationsbezogener Sprachstrukturen; Aufbau eines naturwissenschaftlichen und technischen Grundwortschatzes.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Präsentieren von einfachen technischen und beruflichen Inhalten, Telefonieren, Rollenspiel).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Informeller Schriftverkehr (zB E-Mail, Brief); Blog; Beschreibung.
Kompetenzmodule 1 und 2: je eine einstündige Schularbeit.
Die Studierenden können
– quantitative Aufgabenstellungen auf dem jeweiligen Wissensstand mathematisch modellieren, numerische Ergebnisse ermitteln und zeitgemäße Rechenhilfen einsetzen;
– Aufgabenstellungen des Fachgebietes unter Anwendung der aus dem begleitenden fachtheoretischen Unterricht bekannten Gesetze durch Gleichungen und Funktionen modellieren.
Anwendungen aus dem Fachgebiet; Verwendung der in der Praxis üblichen Rechenhilfen; Einsatz von für das Fachgebiet relevanten Technologien.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Zahlen und Maße
– reelle Zahlen auf der Zahlengeraden veranschaulichen, im Dezimalsystem Zahlen in Fest- und Gleitkommadarstellung ausdrücken und damit grundlegende Rechenoperationen durchführen;
– Zahlenangaben in Prozent verstehen, Ergebnisse in Prozentdarstellung kommunizieren und bei vorgegebenem Grundwert zwischen Prozentsatz und Prozentwert umrechnen;
– die Potenzgesetze verstehen, begründen und anwenden;
– die reellen Zahlen als Maßzahlen von Größen verstehen und die Maßzahlen zwischen verschiedenen Einheiten umrechnen, Vielfache und Teile von Einheiten mit den entsprechenden Zehnerpotenzen darstellen und Formeln des Fachgebietes numerisch auswerten.
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– Funktionen als Modelle zur Beschreibung der Abhängigkeit zwischen Größen verstehen, Funktionen durch Wertetabellen und grafisch im rechtwinkeligen Koordinatensystem darstellen;
– die Eigenschaften von linearen Funktionen erklären, an Beispielen veranschaulichen und die Funktionsparameter interpretieren.
Bereich Zahlen und Maße:
Reelle Zahlen:
Natürliche Zahlen (Teilbarkeit, Primzahlen, größter gemeinsamer Teiler, kleinstes gemeinsames Vielfaches); Bruchzahlen; Dezimalsystem, Festkomma- und Gleitkommadarstellung; Potenzen und Wurzeln.
Rechnen mit Zahlen und Größen:
Überschlagsrechnung; Prozentrechnung; Umrechnung von Maßeinheiten.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Funktionsbegriff, Definitions- und Wertemenge; lineare Funktion, direkte und indirekte Proportionalität.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Algebra und Geometrie
– Terme mit reellen Größen vereinfachen, Formeln aus dem Fachgebiet nach vorgegebenen Größen umformen, Gleichungen durch Äquivalenzumformungen lösen und die Rechenregeln für das Operieren mit Ungleichungen kennen;
– Berechnungen im Dreieck, im Kreis und anderen ebenen Figuren durchführen, Flächeninhalte von ebenen Figuren berechnen und das Volumen von elementaren Körpern bestimmen;
– den Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck als Seitenverhältnisse interpretieren, die entsprechenden Werte zu vorgegebenen Winkeln bestimmen und in facheinschlägigen Aufgabenstellungen anwenden;
– lineare Gleichungssysteme in zwei und mehr Variablen lösen.
Bereich Algebra und Geometrie:
Rechnen mit Gleichungen und Ungleichungen:
Reellwertige Terme, Formelumwandlung; Äquivalenzumformungen; Ungleichungen.
Lineare Gleichungssysteme:
Lösungsmethoden.
Elementare Geometrie und Trigonometrie:
Ähnlichkeit, Sätze im rechtwinkeligen Dreieck; Dreieck, Viereck, Kreis; Volumen elementarer Körper.
Kompetenzmodule 1 und 2: je eine bis zwei Schularbeit(en), bei Bedarf mehrstündig.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen;
– die gebräuchlichen und marktüblichen Bau- und Bauzusatzstoffe, deren Eigenschaften, deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen;
– Bodenarten und deren wesentlichen Eigenschaften sowie entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen erfassen.
Bereich Bauelemente
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Tragsysteme und Bauweisen, Gründungen und raumbildenden Elemente erfassen.
Bereich Technischer Ausbau
– die Begriffe von Ver- und Entsorgungsanlagen erfassen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– die äußeren Kräfte sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren erfassen;
– die Terminologie der Tragsysteme erfassen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Ressourcen, Nachhaltigkeit, Baumaterialien, Bausysteme; Tragwerke; Bau- und Bauzusatzstoffe; Materialeigenschaften; Bodenarten, Eigenschaften; Baugrubensicherung.
Bereich Bauelemente:
Übersicht Tragsysteme und Bauweisen; Gründungen; tragende und raumbildende Elemente.
Bereich Technischer Ausbau:
Ver- und Entsorgungsanlagen (Begriffe).
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Kräfte und Gleichgewicht; Standsicherheit; Terminologie der Tragsysteme.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen;
– die Verarbeitungsmethoden und Herstellungsverfahren der Baumaterialien, deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen.
Bereich Bauphysik
– bauphysikalische Grundbegriffe erfassen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– die wichtigsten Einwirkungen im Hochbau erfassen;
– die äußeren und inneren Kräfte sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren von statisch bestimmten Stabtragwerken erfassen;
– die Schnittgrößen statisch bestimmter Träger ermitteln und darstellen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Physikalische Effekte am Bau; Herstellungsverfahren; Einsatzbereiche.
Bereich Bauphysik:
Bauphysikalische Grundbegriffe.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Stabtragwerke; Einwirkungen im Hochbau; statisch bestimmte Träger.
Die Studierenden können
– im jeweiligen Bereich die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe und ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten gemäß den einschlägigen Regelwerken erfassen und erläutern;
– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erfassen und diese in der Werkstätte und auf der Baustelle beurteilen und anwenden sowie die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Schutzmaßnahmen; Unfallverhütung; Qualitätsprüfung- und -sicherung; Instandhaltung; Recycling.
Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte, Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Bereichen angeführten Werkstätten.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Baumeisterarbeiten
– Mauerwerke mit klein- und mittelformatigen Steinen herstellen und diese mit unterschiedlichen Putzen versehen;
– gängige Wand- und Deckensysteme herstellen und entsprechend ihrem Zweck dämmen;
– die üblichen Geräte und Maschinen samt deren Schutzeinrichtungen erfassen und diese bedienen;
– die Grundprinzipien systemloser Schalungen erfassen und diese funktionsgerecht herstellen;
– die handelsüblichen Baustähle sowie die Bestandteile des Betons erfassen;
– einfache Bewehrungen anfertigen und Beton herstellen.
Bereich Holzbau-Meisterarbeiten
– die gebräuchlichen Holzarten und ihre Eigenschaften erfassen und zimmermannsmäßige Holzverbindungen herstellen;
– die üblichen tragbaren Holzbearbeitungsmaschinen erfassen und diese bedienen und warten;
– Wände in verschiedener Bauweise anreißen und herstellen;
– die gebräuchlichen Materialien für Verleimungen und Verklebungen sowie deren Eigenschaften erfassen.
Bereich Baunebengewerbe
– an gängigen Werkzeugen und Baumaschinen funktions- und werterhaltende Maßnahmen durchführen;
– Wand- und Bodenbeläge herstellen;
– Wasserentsorgungsleitungen herstellen.
Bereich Angewandter Baubetrieb
– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erfassen;
– Arbeits- und Schutzgerüste und deren Anwendungsbereiche erfassen;
– die Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten von Leitern erfassen;
– Leitern und Gerüste standsicher aufstellen und sicher am Bauwerk verankern;
– die zeitliche Planung eines Bauablaufes erfassen.
Bereich Baumeisterarbeiten:
Maurer-Handwerkstätte (Mauerwerk aus klein- und mittelformatigen Steinen; Wände und Decken; Oberflächen).
Maurer-Maschinenwerkstätte (Geräte und Maschinen, Bedienung (Mischmaschinen, Kreissägen, Trennmaschinen usw.).
Schalungs- und Stahlbetonwerkstätte (Systemlose Schalungen; Einfache Bewehrungen; Beton).
Bereich Holzbau-Meisterarbeiten:
Holzbau – Handwerkstätte (Materialkunde und Verarbeitung; zimmermannsmäßige Holzverbindungen).
Holzbau – Maschinenwerkstätte (Tragbare Holzbearbeitungsmaschinen; Anwendung und Wartung).
Holzkonstruktions- und Abbundwerkstätte (Holzkonstruktionen).
Holzleimbauwerkstätte (Grundausbildung Verleimungen, Verklebungen).
Bereich Baunebengewerbe:
Baumaschinen- und Metallwerkstätte (Schlosserarbeiten; funktions- und werterhaltende Maßnahmen an Werkzeugen und Baumaschinen).
Trockenbauwerkstätte (Fliesenlegerarbeiten).
Haustechnik-Installationswerkstätte (Installateurarbeiten – Wasserentsorgung).
Bereich Angewandter Baubetrieb:
Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte (Arbeits- und Schutzgerüste; Leitern; Bauablauf).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Baumeisterarbeiten
– Wände aus verschiedenen Mauerwerkssteinen herstellen und erforderliche Einbauten versetzen;
– die Prinzipien der Befestigungstechnik erfassen und Befestigungen herstellen;
– die üblichen Fußbodenkonstruktionen erfassen und Fußbodenaufbauten herstellen;
– die unterschiedlichen Fangsysteme erfassen und Fänge herstellen;
– die für Abdichtungsarbeiten erforderlichen Vorschriften erfassen und Abdichtungen herstellen;
– die üblichen Geräte und Maschinen warten;
– Fundament-, Wand- und Stützenschalungen sowie die Bestandteile von Lehrgerüsten erfassen;
– Schalungen samt Einbauteilen und Lehrgerüste herstellen;
– die gängigsten Treppenarten erfassen und Treppenschalungen herstellen;
– Bewehrungen nach Bewehrungsplänen anfertigen;
– Rezeptbeton herstellen, einbringen, verdichten und nachbehandeln;
– die wichtigsten Natursteinarten erfassen und diese bearbeiten, verlegen und versetzen.
Bereich Holzbau-Meisterarbeiten
– die gebräuchlichen Dachstuhlkonstruktionen sowie deren Austragung erfassen;
– Dachstuhlkonstruktionen mit den gebräuchlichen zimmermannsmäßigen und ingenieurmäßigen Holzverbindungen herstellen;
– die gebräuchlichen stationären Holzbearbeitungsmaschinen samt ihrer Schutzvorrichtungen erfassen;
– stationäre Holzbearbeitungsmaschinen bedienen und warten;
– Dachkonstruktionen anreißen und samt erforderlicher Verankerungen herstellen;
– die Einzelteile für Wand-, Decken- und Fußbodenkonstruktionen erfassen;
– diese Konstruktionen unter Einsatz neuzeitlicher Verbindungsmittel herstellen;
– das Rohmaterial prüfen und bewerten sowie Leimholz herstellen.
Bereich Baunebengewerbe
– Metalle bearbeiten;
– Wand- und Deckensysteme des Trockenausbaus herstellen;
– Wasserversorgungsleitungen herstellen;
– die gängigen Energieversorgungssysteme erfassen und diese herstellen;
– Stuckarbeiten durchführen;
– Maler- und Anstreicharbeiten durchführen;
– die gebräuchlichen Materialien erfassen und grundlegende Dachdecker- und Spenglerarbeiten durchführen.
Bereich Angewandter Baubetrieb
– den für die Arbeitsvorbereitung erforderlichen Personal-, Material- und Geräteeinsatz erfassen;
– für kleinere Bauvorhaben die Arbeitsvorbereitung durchführen.
Bereich Baumeisterarbeiten:
Maurer-Handwerkstätte (Mauerwerk aus großformatigen Steinen Versetzarbeiten; Wände und Decken; Oberflächen; Befestigungstechnik; Fußbodenkonstruktionen; Fänge; Abdichtungen).
Maurer-Maschinenwerkstätte (Geräte und Maschinen, Wartung (Mischmaschinen, Kreissägen, Trennmaschinen usw.).
Schalungs- und Stahlbetonwerkstätte (Systemschalungen für Fundamente, Wände und Stützen samt Einbauten; Lehrgerüste; Treppen; Bewehrung nach Bewehrungsplänen; Beton und Betonfertigteile).
Steinmetzwerkstätte (Bearbeitung von Kunst- und Naturstein).
Bereich Holzbau-Meisterarbeiten:
Holzbau – Handwerkstätte (Dächer; Austragungen; Ingenieurmäßige Verbindungsmittel).
Holzbau – Maschinenwerkstätte (Stationäre Holzbearbeitungsmaschinen; Schutzmechanismen und Wartung).
Holzkonstruktions- und Abbundwerkstätte (Dachkonstruktionen; Wandkonstruktionen; Deckenkonstruktionen; Fußbodenkonstruktionen; neuzeitliche Verbindungsmittel).
Holzleimbauwerkstätte (Holztrocknung; Qualitätskontrolle des Rohmaterials; Keilzinkung der Lamellen; Leimauftragung; Verarbeitungs- und Presszeit).
Bereich Baunebengewerbe:
Baumaschinen- und Metallwerkstätte (Schlosserarbeiten).
Trockenausbauwerkstätte (Wände und Decken des Trockenausbaus).
Haustechnik-Installationswerkstätte (Installateurarbeiten – Wasserversorgung und Energieversorgung).
Malerwerkstätte (Stuckarbeiten; Maler- und Beschichtungsarbeiten).
Dachdecker- und Spenglerwerkstätte (Dachdecker- und Spenglerarbeiten).
Bereich Angewandter Baubetrieb:
Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte (Arbeitsvorbereitung).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– grundlegende Begriffe und Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus der Materie nennen und können diese anwenden sowie die Gesetzmäßigkeiten des Periodensystems und der Bindungstheorien erläutern und können diese auf die Eigenschaften und Struktur chemischer Verbindungen anwenden;
– die Summenformel anorganischer Verbindungen bilden und anorganische Verbindungen benennen.
Reinstoff, Stoffgemisch, Element, Salz, Molekül, Kristallgitter. Phasendiagramm und Aggregatzustandsänderungen von Reinstoffen. Atombausteine, Elektronenhülle, Orbitale, Isotope, Ordnungszahl, Massenzahl, mittlere Atommasse, Stoffmenge, Periodensystem und Periodizität von Eigenschaften, Ionen, Radikale. Ionenbindung, Atombindung, Metallbindung, Molekülgeometrie, VB-Theorie, zwischenmolekulare Wechselwirkungen. Radioaktivität (Radioaktiver Zerfall, natürliche Zerfallsreihen, technische Anwendung).
Nomenklatur anorganischer Verbindungen, Summenformeln von Salzen, Säuren und Basen. Definitionen nach Arrhenius.
Bilanzieren von Reaktionsgleichungen.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können
– das Massenwirkungsgesetz auf chemische Gleichgewichtsreaktionen anwenden;
– Formeln und Reaktionsgleichungen erstellen, Umsatz- und Ausbeuteberechnungen durchführen;
– die Herstellung von Maß-, Standard- und Reagenzlösungen durch Einwiegen, Verdünnen und Mischen berechnen und gravimetrische und einfache volumetrische Analysenergebnisse auswerten;
– den Aufbau und die Eigenschaften von Koordinationsverbindungen verstehen und deren räumliche Struktur bestimmen.
Hin- und Rückreaktion, Reaktionsgeschwindigkeit, Gleichgewichtskonstante, Gleichgewichtslage, Prinzip von Le Chatelier, pH-Wert.
Erstellen von Redoxgleichungen, Umsatzberechnungen, Ansatz-und Ausbeuteberechnungen.
Koordinative Bindung (Donor-Akzeptor-Bindung), MO-Theorie, Definition nach Lewis.
Mischungsgleichung.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
– die verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können
– einfache Stoffsysteme qualitativ und quantitativ trennen bzw. analysieren;
– ihre Arbeit sachgerecht dokumentieren.
Herstellung von Reagenzlösungen, einfache qualitative und quantitative Analysen, ausgewählte wichtige Gruppenreaktionen und spezifische Einzelnachweisreaktionen.
Dokumentation der Laborarbeit.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Gestaltung
– die Grundlagen der Gestaltung in einfachen Beispielen anwenden;
– die grundlegenden Techniken der Darstellung und Komposition anwenden.
Bereich Grundlagen der Kunst- und Designgeschichte
– die Grundbegriffe der Kunst- und Designgeschichte wiedergeben.
Bereich Grundlagen der Gestaltung:
Punkt, Linie, Fläche, Körper; Skizzieren; Schraffieren; Merkmale und formale Möglichkeiten der Grundelemente.
Handwerkliche Aneignung der Darstellungsmittel; Experimenteller Umgang mit Werkzeugen; Grundlagen der Komposition.
Bereich Grundlagen Kunst- und Designgeschichte:
Grundbegriffe der klassischen Kunstgeschichte; zentrale Beispiele der Designgeschichte.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Gestaltung
– die Grundlagen der Gestaltung in einfachen Beispielen anwenden;
– die grundlegenden Techniken der Darstellung und Komposition anwenden.
Bereich Einführung in die Designtheorie
– die Grundbegriffe des Designprozesses im Zusammenhang von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft verstehen.
Bereich Grundlagen der Gestaltung:
Punkt, Linie, Fläche, Körper; Skizzieren; Schraffieren; Entwerfen; Merkmale und formale Möglichkeiten der Grundelemente.
Handwerkliche Aneignung der Darstellungsmittel; Experimenteller Umgang mit Werkzeugen; Grundlagen der Komposition.
Bereich Einführung in die Designtheorie:
Design im Kontext Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Materialbearbeitung
– grundlegende Bearbeitungsmöglichkeiten verschiedener Werkstoffe benennen und anwenden.
Bereich Grundlagen der Technologie
– grundlegenden Werkstoffe, ihre Eigenschaften und exemplarische Anwendungsgebiete benennen.
Bereich Arbeitsorganisation
– Arbeitsschritte den Werkstoffen bzw. Verfahren entsprechend organisieren;
– die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz anwenden.
Bereich Grundlagen der Materialbearbeitung:
Werkstoffe; Werkzeug- und Messkunde; Bearbeitungsmöglichkeiten.
Bereich Grundlagen der Technologie:
Werkstoffeigenschaften; Einsatzmöglichkeiten.
Bereich Arbeitsorganisation:
Organisation des Arbeitsplatzes und der Arbeitsabläufe; Sicherheitsbestimmungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Technische Grundlagen
– physikalische Objekte mit physikalischen Größenbeschreiben und im Zusammenhang mit diesen Größen Messgenauigkeit und Fertigungstoleranz unterscheiden;
– nach den Regeln der technischen Berechnung mit den Größen einfache Berechnungen durchführen und Werte in Brüchen, wissenschaftlichem und technischem Format darstellen;
– zwischen systemunabhängigen Größen wie zB Energie, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Kraft, Drehmoment und Drehzahl und systemabhängigen Größen der Elektrotechnik unterscheiden;
– einfache Skizzen ausgehend von textuellen Beschreibungen und vorliegenden Modellen anfertigen;
– textuell verfasste Aufgabenstellungen im Bereich der Geometrie in die Sprache der Mathematik umsetzen und daraus allgemeine und spezielle Lösungen berechnen;
– Größenordnungen von Ergebniswerten abschätzen und die tatsächlichen Werte mit dem Taschenrechner ermitteln;
– x-y-Diagramme und x-t-Diagramme in einem geeigneten Maßstab erstellen;
– aus gegebenen Diagrammen Werte ermitteln und Verläufe analysieren;
– absolute und prozentuelle Abweichungen berechnen.
Bereich Technische Grundlagen:
Qualität und Quantität physikalischer Größen von konkret vorliegenden geometrischen Objekten beschreiben, abschätzen und berechnen. Normgerechte Darstellung und Bemaßung von einfachen Körpern in Zeichnungen und Schnitten. Schriftfeld und Stückliste in Werkzeichnungen.
Zeichnen und bemaßen von Rissdarstellungen einfacher geometrischer Körper. Formale Beschreibung der Eigenschaften eines geometrischen Körpers. Wichtige physikalische Größen und deren Messung. Erstellen von x-y- und x-t- Diagrammen aus formalen Beschreibungen und deren Auswertung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik
– den Aufbau der Materie und die Leiteigenschaften von Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen erklären;
– die Grundgrößen der Elektrotechnik (Ladung, Strom, Stromdichte, Spannung und Leistung) und die Grundelemente eines Stromkreises sowie die Gesetze für die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung erklären;
– die Wechselwirkungen zwischen den Ladungen erklären;
– unterschiedliche Stromarten und die Wirkungen und Gefahren des elektrischen Stromes erklären;
– Widerstandskennlinien erstellen;
– erklären, wie mit Standardmessgeräten Messung von Strom, Spannung und Widerstand durchgeführt werden;
– aus Widerstandskennlinien in U-I-Diagrammen Beziehungen zwischen Größen herstellen und Aussagen über das Verhalten von nicht linearen Widerständen in verschiedenen Betriebspunkten machen;
– den Unterschied zwischen realen und idealen Bauteilen erklären;
– Messschaltungen zur Strom- und Spannungsmessung entwerfen und aus Messdaten für Gleichstromschaltungen Ersatzwiderstände und die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung berechnen;
– die Eigenschaften von Parallel- und Serien- Schaltung von Widerständen und Quellen beurteilen und Anwendungen erklären;
– normgerechte technischer Zeichnungen sowie Schaltpläne erstellen.
Bereich Elektrotechnik:
Stromleitungsmechanismus und Werkstoffe der Elektrotechnik. Funktion von ausgewählten elektrischen und elektronischen Bauteilen (Widerstand, Spule, Kondensator, Diode, Relais). Verhalten von Bauteilen mit nicht linearem U-I-Zusammenhang. Normgerechtes technisches Zeichnen.
Ohmsches und Kirchhoffsches Gesetz. Arten von Messgeräten und Messschaltungen. Parallel- und Serienschaltung von Bauelementen und Anwendung im Gleichstromkreis. Ersatzwiderstand von Widerstandsschaltungen.
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffbearbeitung und Verbindungstechnik
– die Eigenschaften von Werkstoffen des Fachgebiets nutzen und diese bearbeiten;
– Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen;
– lösbare und nichtlösbare Werkstoffverbindungen herstellen.
Bereich IT-Hardware
– IT-Systeme aus Standardkomponenten zusammenbauen und in Betrieb nehmen;
– Konfigurationen mittels Systemsoftware durchführen.
Bereich Elektronik und Messtechnik
– die Grundbausteine der Elektrotechnik und Elektronik und deren Funktionsweise benennen;
– einfache Messaufbauten herstellen und Messungen durchführen;
– die möglichen Gefahren beim Messen einschätzen und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen anwenden.
Bereich Installations- und Steuerungstechnik
– Grundschaltungen der Haustechnik aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;
– Grundschaltungen der Steuerungstechnik aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;
– einfache Steueraufgaben programmieren.
Bereich Werkstoffbearbeitung und Verbindungstechnik:
Grundlagen der mechanischen Fertigung (Grundlegende Arbeitsmethoden der Werkstoffbearbeitung). Fertigung von Werkstücken (Herstellung einfacher Werkstücke mit konventionellen Werkzeugmaschinen und Geräten). Verbindungen (Herstellen stoffschlüssiger und lösbarer Verbindungen). Kunststoffbearbeitung und Kunststoffverbindungen (Fachspezifischer Gehäusebau).
Bereich IT-Hardware:
Hardware-Konfiguration (Aufbau eines Standard-IT-Systems aus einzelnen Komponenten. Inbetriebnahme des Systems und Konfiguration mittels Systemsoftware).
Bereich Elektronik und Messtechnik:
Bauteilkunde (Elektrische Eigenschaften von Widerstand und Diode. Sicherheitsgerechte Strom-, Spannungs- und Widerstandsmessung mit Multimetern. Durchgangsprüfung).
Bereich Installations- und Steuerungstechnik:
Schutztechnik (Grundlagen), Grundschaltungen der Haustechnik (Licht- und Steckdosenstromkreise).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Elektronik und Messtechnik
– die Grundbausteine der Elektrotechnik und Elektronik und deren Funktionsweise benennen;
– einfache Messaufbauten herstellen und Messungen durchführen;
– die möglichen Gefahren beim Messen einschätzen und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen anwenden.
Bereich Installations- und Steuerungstechnik
– Grundschaltungen der Haustechnik aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;
– Grundschaltungen der Steuerungstechnik aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;
– einfache Steueraufgaben programmieren.
Bereich Elektrogerätebau
– die Verbindungstechniken der Elektrotechnik praktisch anwenden;
– Wohnungsverteiler konfektionieren;
– Elektrische Maschinen und Geräte instandhalten und warten;
– elektrische Systeme nach sicherheitstechnischen Vorschriften zusammenbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Elektronik und Messtechnik:
Elektrische Eigenschaften von Spule und Kondensator. Einfache gemischte Schaltungen (Aufbau und Inbetriebnahme).
Bereich Installations- und Steuerungstechnik:
Schutztechnik (Schutzmaßnahmen und -geräte), Grundschaltungen der Steuerungstechnik (Relais- und Schützschaltungen, Motorschutz), Realisierung von einfachen Steueraufgaben.
Bereich Elektrogerätebau:
Verbindungstechniken der Elektrotechnik, Verteilerbau, Systemaufbau und Inbetriebnahme, Wartung und Instandhaltung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen
– das Umfeld der Berufsfelder und grundlegende Fachausdrücke beschreiben;
– Grundlagen des Briefings, Konzepts und Entwurfsprozesses benennen sowie unterschiedliche Abbildungs- und Visualisierungstechniken des Entwurfsprozesses anwenden.
Bereich Ausführung und Präsentation von Entwürfen
– Darstellungstechniken sowie das Zusammenspiel von Farbe, Textur, Kontur, Raum, Form, Rhythmus, Größenordnung und Balance in Entwurfsübungen anwenden;
– ein Briefing verstehen, dieses mit gestalterischen, konzeptionellen und technischen Aspekten verbinden und notwendige (Vor-)Entwurfsschritte darauf anwenden.
Bereich Grundlagen:
Fachrhetorik und Abgrenzung des Begriffsumfelds; Bildung und Sensibilisierung der Urteilsfähigkeit auf der Basis morphologischer Analysen; gestalterische Grundlagen von Workflows in unterschiedlichen Medien.
Bereich Ausführung und Präsentation von Entwürfen:
Übungen zu Verständnis, Empfindung, Interpretation von Farbe, Textur, Kontur, Raum, Bewegung, Form sowie Rhythmus, Größenordnung und Balance; Grundlagen der Darstellung, Raumvorstellung und Komposition; projektbezogene Anwendung von Briefings auf Vorentwürfe.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen
– die Grundlagen der gestalterischen Methoden in der Wechselbeziehung zwischen handwerklichen Fähigkeiten und medialen Bedingungen anwenden;
– unterschiedliche Methoden der Konzepterstellung beschreiben.
Bereich Ausführung und Präsentation von Entwürfen
– die gestalterischen Bedingungen unterschiedlicher Medien beschreiben und in Entwurfsübungen fachspezifisch darauf anwenden;
– Entwürfe in Präsentationen umarbeiten, diese adäquat präsentieren sowie mögliche Varianten entwickeln.
Bereich Grundlagen:
Grundlagen von Design– und Gestaltungskonzepten; Einführung in die gestalterischen Methoden – Wechselbeziehung zwischen Konzeption, medialen Bedingungen und handwerklichen Fähigkeiten; Umgang mit analogen handwerklichen und digitalen Entwurfstechniken.
Bereich Ausführung und Präsentation von Entwürfen:
Gestaltungsübungen als Grundlage von Entwurfsprozessen; aufgabenbezogener Einsatz und spezifische Übungen zum gestalterischen Workflow; projektbezogene Ausführung und Präsentation von Entwürfen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Medientechnologie
– Basiskenntnisse der fachspezifischen Softwareprodukte wiedergeben und anwenden;
– Anwenderkenntnisse der üblichen Betriebssysteme aufweisen.
Bereich Medienproduktion
– die verschiedenen Produktionsverfahren verstehen und ihre Einsatzgebiete zuordnen;
– einfache Medienprodukte praktisch realisieren und für deren Veröffentlichung vorbereiten.
Bereich Medientechnologie:
Softwareprograme für Bilderfassung, Bildbearbeitung und Layout.
Bereich Medienproduktion:
Sicherheitseinweisungen, fachspezifische Produktionsverfahren, Produktionsvorbereitung und Umsetzung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Medientechnologie
– Basiskenntnisse der fachspezifischen Softwareprodukte wiedergeben und anwenden;
– Anwenderkenntnisse der üblichen Betriebssysteme aufweisen.
Bereich Medienproduktion
– die verschiedenen Produktionsverfahren verstehen und ihre Einsatzgebiete zuordnen;
– einfache Medienprodukte praktisch realisieren und für deren Veröffentlichung vorbereiten.
Bereich Medientechnologie:
Softwareprograme für Bilderfassung, Bildbearbeitung und Layout.
Bereich Medienproduktion:
Sicherheitseinweisungen, fachspezifische Produktionsverfahren, Produktionsvorbereitung und Umsetzung, Grundlagen wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, Aspekte der Qualitätssicherung.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Hardwarearchitektur
– die wesentlichen Komponenten und deren Funktionsweise erklären;
– Komponenten für Computersysteme mit bestimmten Benutzeranforderungen auswählen;
– die Eignung konkreter Computersysteme für bestimmte Anwendungen beurteilen.
Bereich Betriebssysteme
– die wesentlichen Komponenten eines Betriebssystems erklären und verstehen deren Aufgaben, Funktionsweise und Zusammenwirken;
– Betriebssystemumgebungen einrichten und Kommandosprachen anwenden.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informatik
– die wichtigsten elektrotechnischen Grundgesetze, die elektrischen Größen und Einheiten erklären;
– Schaltungen der Digitaltechnik analysieren und simulieren.
Bereich Hardwarearchitektur:
Aufbau und Funktionsweise, Computerinterne Informationsdarstellung, Hardwarekomponenten, Schnittstellen, Peripherie, mobile Geräte, Aktuelle Entwicklungen.
Bereich Betriebssysteme:
Architektur und Arten von Betriebssystemen, Prozessverwaltung, Speicherverwaltung, Geräteverwaltung, Dateiverwaltung, Benutzerverwaltung.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informatik:
Elektrische Größen und Einheiten, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Gleichstrommesstechnik; Bauelemente der Elektronik, Schaltungssimulation.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Netzwerktechnologien
– die grundlegenden Netzwerktechnologien und Kommunikationsmodelle erklären sowie deren Unterschiede beschreiben;
– Netzwerke hinsichtlich der verwendeten Technologien und Komponenten beschreiben und bewerten;
– in einfachen Netzwerken geeignete Möglichkeiten der Adressierung erklären und einsetzen.
Bereich Basis-Webtechniken
– die wesentlichen Sprachelemente zur Gestaltung von Webseiten anwenden;
– Webseiten unter Einsatz von Skriptsprachen gestalten, dynamische Elemente einbinden und Gestaltungsvorlagen erstellen.
Bereich Publikation, Kommunikation und Tabellenkalkulation
– Präsentationen gestalten
– Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten;
– in Tabellenkalkulationen Berechnungen durchführen und Diagramme erstellen.
Bereich Netzwerktechnologien:
Topologien und Netzwerkkomponenten; Übertragungsmedien; Normen und Standards; OSI-Modell; Grundlagen der Adressierung.
Bereich Basis-Webtechniken:
Beschreibungssprachen, Formatierungstechniken, Skriptsprachen, Datenanbindung.
Bereich Publikation, Kommunikation und Tabellenkalkulation:
Erstellung, Bearbeitung und Formatierung von Dokumenten; Erstellung, Bearbeitung und Formatierung von Tabellen; Erstellung, Bearbeitung und Formatierung von Präsentationen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Technische Grundlagen
– in einem gängigen Computersystem Komponenten identifizieren und ihre Funktionsweise beschreiben und kennen die grundlegenden Techniken zur Vernetzung von Computersystemen;
– die Grundbausteine elektronischer Schaltungen identifizieren und können aussagenlogische Formeln in Schaltungen umsetzen;
– -einfache Schaltpläne lesen und verstehen sowie die zeitliche Abfolge berücksichtigen (sequentielle Schaltalgebra);
– die Leistungs- und Funktionsfähigkeit sowie Kompatibilität einzelner Komponenten beurteilen und Fehler lokalisieren.
Bereich Technische Grundlagen:
Praktikumsbetrieb und Praktikumsordnung, Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, technische Dokumentation.
Konfiguration und Installation von informationstechnischen Systemen und Anlagen und/oder Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis.
Bauteile und Schaltungen, Schaltalgebra; Wartung von Computerkomponenten, Fehlersuche und Reparatur, Vernetzung; Standardinstallation von Betriebssystemen und Anwendungssoftware.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Technische Grundlagen
– Grundlegende Messungen durchführen, einfache elektronische Grundschaltungen aufbauen und deren Funktion anhand von Messergebnissen bewerten;
– die Funktionen der wichtigsten Baugruppen in Computersystemen erklären;
– die Aufgaben und Einstellungen eines BIOS erklären;
– ein Computersystem aufrüsten;
– die mechanische und elektrische Verbindung von PC-Standardschnittstellen realisieren und technische Subsysteme an den Rechner anschließen und in Betrieb nehmen;
– ein Betriebssystem installieren und die dazu notwendigen Parametrierungen durchführen;
– Computerkomponenten testen, einfache Fehlersuche auf Desktopcomputern durchführen und die entsprechenden Ergebnisse bewerten;
– Montage- und Umbauarbeiten für IT-Infrastruktursysteme durchführen und die dafür notwendigen mechanischen Arbeiten ausführen;
– Spannungsversorgungen für IT-Infrastruktursysteme erstellen und dabei die einschlägigen Sicherheitsvorschriften beachten.
Bereich Technische Grundlagen:
Grundlegende mechanische Bearbeitungen, Montagearbeiten für IT-Infrastruktur, Schutzmaßnahmen, IT-relevante Gebäudeinstallationen; Installation von Hardware und Peripheriegeräten, Integration technischer Subsysteme.
Aufbau und Inbetriebnahme samt Funktionsprüfung elektronischer Schaltungen unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften, elektronische Messtechnik.
Einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung in Verkabelung, Hardware, Softwarekonfiguration; Gleichstrommesstechnik, Schutzmaßnahmen, Aufbau und Inbetriebnahme samt Funktionsprüfung elektronischer Schaltungen unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften, elektronische Messtechnik.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion
– die Elemente des Innenausbaues und Objektbaues beschreiben sowie Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Objektbaues verstehen;
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden;
– Konstruktionsvorschläge projektbezogen auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Bereich Darstellungstechniken
– eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen;
– Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische Darstellung geeignete Methoden und Maßstäbe auswählen, zuordnen und anwenden und diese in Kenntnis der Kriterien der Schriftgestaltung beschriften.
Bereich Materialien und Prozesse
– Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe beschreiben und können Massivholz seinen Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
– die Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte verstehen und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten ableiten;
– Materialien in ihrer ökologischen Auswirkung auf Mensch und Umwelt einschätzen;
– Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen;
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.
Bereich Konstruktion:
Fachbegriffe und Definitionen (Bauelemente des Innenausbaues); Objektkonstruktionen und -bauweisen sowie ihre Kombinationen aus Holz und Holzwerkstoffen (Massivbau, Rahmenbau, Stollenbau), Objektkonstruktionen.
Bereich Darstellungstechniken:
Grundtechniken des Handzeichnens; Freihanderfassung und -darstellung von Objekten; Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation; Schrift; Beschriftung und Bemaßung; Grundlagen der computerunterstützten Plandarstellung.
Bereich Materialien und Prozesse:
Massivholz (Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen); Holzwerkstoffe (Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen); ökologische Auswirkungen von Materialien; Produktkennzeichnung; Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen; Stationäre Maschinen (spanabhebend, zerspanend, Formgebungsanlagen, Press- und Stanzanlagen ua.); Grundlegende Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug Werkzeuge und Maschinen).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues verstehen;
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und können Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Bereich Darstellungstechniken
– eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen;
– Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische, Darstellung geeignete computerunterstütze Methoden auswählen und anwenden.
Bereich Materialien und Prozesse
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
– die Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte verstehen und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten ableiten;
– Hilfsstoffen ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
– Materialien in ihre ökologischen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen;
– Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen;
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.
Bereich Konstruktion:
Plattenbau – Korpusbau, Objektteile.
Bereich Darstellungstechniken:
Freihanderfassung und -darstellung von Objekten (graphische Mittel der skizzenhaften 2D- und 3D-Visualisierung); Computerunterstützte Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation; Grundlagen der computerunterstützten Beschriftung und Bemaßung.
Bereich Materialien und Prozesse:
Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen sowie Einsatzgebiete von Halbfertig- und Fertigprodukten (zB Träger- und Oberflächenmaterialien); Eigenschaften von zugehörigen Hilfsstoffen (Leime und Klebstoffe); ökologische Auswirkungen von Materialien und Arbeitsstoffen; Produktkennzeichnung; Fertigungsanlagen (multifunktionale Maschinen); Betriebsanlagen und -ausstattung (Absaugung, Druckluft, Trocknung, Lackierung – Beschichtung ua.); Grundlegende Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug Werkzeuge und Maschinen, Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf Materialien).
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– alle notwendigen Fertigungsunterlagen händisch erstellen.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen
– die Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Händische Erfassung von Produktionsdaten.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Handwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung einfacher Übungsstücke).
Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Einfache Techniken der Oberflächenbehandlung).
Möbelbauwerkstätte (Fertigung einfacher Werkstücke).
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:
Maschinenwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung von einfachen Maschinen und Geräten).
Zuschnittwerkstätte (Bedienung von analogen Maschinen und Geräten).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– Produktionsabläufe planen und verstehen die handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Planungsaspekte;
– Produktionsabläufe dokumentieren.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen
– die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Händische und computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Möbelbauwerkstätte (Fertigung von Objekten).
Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Spezielle Techniken der Oberflächenbehandlung; Anlagenunterstützte sowie werkstück- und materialspezifische Oberflächentechniken).
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:
Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von stationären Maschinen, zB spanabhebend, zerspanend ua.; Formgebungsanlagen, Pressanlagen ua. sowie von numerisch gesteuerten Maschinen und Anlagen).
Zuschnittwerkstätte (Bedienung von numerisch gesteuerten Maschinen).
Furnier- und Beschichtungswerkstätte (Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe ua.).
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Technische Grundlagen
– physikalische Größen und Objekte beschreiben und im Zusammenhang mit diesen Größen Messgenauigkeit und Fertigungstoleranz unterscheiden;
– physikalische Größen, Einheiten und Vorsilben anwenden;
– die Regeln der technischen Berechnung anwenden und mit den Größen einfache Berechnungen durchführen, Werte in Brüchen, wissenschaftlichem und technischem Format darstellen;
– die Größen des SI und die systemunabhängigen Größen wie Energie, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Kraft, Drehmoment und Drehzahl anwenden;
– verstehen, dass Größen von anderen Größen abhängig sein können;
– einfache Skizzen ausgehend von textuellen Beschreibungen und vorliegenden Modellen anfertigen;
– textuell verfasste Aufgabenstellungen im Bereich der Geometrie in die Sprache der Mathematik umsetzen und daraus allgemeine und spezielle Lösungen berechnen;
– Größenordnungen von Ergebniswerten abschätzen, die tatsächlichen Werte ermitteln und auf Plausibilität prüfen;
– x-y-Diagramme und x-t-Diagramme in einem geeigneten Maßstab erstellen;
– aus gegebenen Diagrammen Werte ermitteln und Verläufe analysieren;
– absolute und prozentuelle Abweichungen berechnen.
Bereich Technische Grundlagen:
Qualität und Quantität physikalischer Größen von konkret vorliegenden geometrischen Objekten beschreiben, abschätzen und berechnen. Normgerechte Darstellung und Bemaßung von einfachen Körpern in Zeichnungen und Schnitten. Schriftfeld und Stückliste in Werkzeichnungen.
Zeichnen und bemaßen von Rissdarstellungen einfacher geometrischer Körper. Formale Beschreibung der Eigenschaften eines geometrischen Körpers. Wichtige physikalische Größen und deren Messung. Erstellen von x-y- und x-t- Diagrammen aus formalen Beschreibungen und deren Auswertung.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Maschinenbau
– die Eigenschaften und Einsatzgebiete der metallischen Werkstoffe beschreiben;
– unterschiedliche Verbindungstechniken erläutern;
– Verfahren der spanabhebenden und spanlosen Fertigung beschreiben;
– die Grundlagen der spanenden Fertigung nennen;
– die Fertigungsverfahren der spanenden und spanlosen Formgebung von Hand und mit mechanischen Maschinen beschreiben;
– Parameter von Werkzeugmaschinen wie Drehzahl-, Vorschub- und Schnittgeschwindigkeit berechnen;
– die Normen zur Erstellung normgerechter technischer Zeichnungen angeben;
– verschiedene Darstellungen von Werkstücken und Maschinenteilen skizzieren und normgerecht anfertigen.
Bereich Maschinenbau:
Werkstoffkunde und Werkstofftechnik (Übersicht der Werk- und Hilfsstoffe, Einteilung der Werkstoffe, Auswahl und Eigenschaften der Werkstoffe).
Maschinenelemente (Lösbare und unlösbare Verbindungen).
Fertigungstechnik (Spanende und spanlose Formgebung). Werkzeuge und Verfahren der spanenden und spanlosen Fertigung, händische und maschinelle Formgebung der spanenden Fertigung.
Normgerechtes technisches Zeichnen (Schnittdarstellungen, Darstellung und Bemaßung von Gewinden, Kennzeichnung technischer Oberflächen, Schriftfeld und Stückliste, Anfertigen von Freihandskizzen und deren Fertigungszeichnungen).
Die Studierenden können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Mechanische Grundfertigkeiten
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Metallwerkstoffen unterscheiden;
– die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Schweißen
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Werkstoffen unterscheiden;
– unterschiedliche Verbindungstechniken anwenden und nichtlösbare Verbindungen herstellen.
Bereich Spanende Fertigung – Drehen
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Metallwerkstoffen unterscheiden;
– die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Spanende Fertigung – Fräsen (nur als Vorbereitung auf die Fachrichtung Maschinenbau)
– unterschiedliche Fräswerkzeuge und deren Anwendung nennen;
– unterschiedliche Fräsverfahren erläutern und können diese auch anwenden;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Verbindungstechnik (nur als Vorbereitung auf die Fachrichtung Gebäudetechnik)
– form- und kraftschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen.
Bereich Kunststofftechnik
– die Eigenschaften, Verbindungstechniken, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Kunststoffen unterscheiden;
– anhand der Flammprobe Kunststoffe analysieren;
– die grundlegenden Arbeitstechniken der Kunststoffbearbeitung wiedergeben und können diese zur Herstellung von Kunststoffteilen einsetzen.
Bereich Blechbearbeitung
– die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Blechen unterscheiden;
– die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
– anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Mechanische Grundfertigkeiten:
Grundlegende Arbeitsmethoden der Metallbearbeitung (Anreißen, Messen, Feilen, Schleifen, Entgraten, Sägen, Körnen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden, Stempeln).
Bereich Schweißen:
Herstellen von Schweißverbindungen mittels unterschiedlicher Schweißmethoden. Schweißverbindungen unterschiedlicher Werkstoffe. Brennschneiden.
Bereich Spanende Fertigung – Drehen:
Längs-, Plan-, und Kegeldrehen, Einstechen, Abstechen. Passung, Herstellen von Innen- und Außengewinde.
Bereich Spanende Fertigung – Fräsen (nur als Vorbereitung auf die Fachrichtung Maschinenbau):
Schruppen und Schlichten, Stirn- und Walzfräsen, Nut- und Passungen fräsen unter Verwendung von halbautomatisierten Werkzeugen.
Bereich Verbindungstechnik (nur als Vorbereitung auf die Fachrichtung Gebäudetechnik):
Thermische Bearbeitung von Werkstoffen der Gebäudetechnik; Lötverbindungen. Form- und kraftschlüssige Verbindungen von Werkstoffen der Gebäudetechnik.
Bereich Kunststofftechnik:
Kunststoffbearbeitung und Kunststoffverbindungen (Zerspanung, Fügung, Schweißen und Kleben von Kunststoffen).
Biegen, Tiefziehen und Polieren von Kunststoffen.
Bereich Blechbearbeitung:
Händisches und maschinelles Trennen, Richten, Strecken, Biegen, Falzen und Ausklinken von Blechen. Blechverbindungstechniken (Nieten, Punktschweißen). Oberflächenbehandlungsverfahren von Blechen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Anatomie
– Aufbau und Funktion von Zellen und Zellverbänden nennen und erklären.
Bereich Optik
– die physikalischen Gesetze der Optik anwenden.
Bereich Anatomie:
Aufbau des Sehorgans.
Bereich Optik:
Lichtausbreitung, Bezeichnungsregeln, Vorzeichensystem; Reflexionsgesetz, Brechungsgesetz, Totalreflexion; Berechnung (Abbildung durch Linsen, Abbildungsfehler, Dispersion); optische Bauelemente (optische Werkstoffe, planparallele Platten, Prismen, Linsen; Spiegel; Strahlenteiler; Faseroptik).
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Physiologie
– Lösungsansätze für physiologische Probleme erklären.
Bereich Optometrie
– die Grundlagen der Brillenglasbestimmung und der Sehfunktion nennen und erklären.
Bereich Physiologie:
Zellaufbau, Histologie, physiologische und pathologische Probleme des Sehvorganges.
Bereich Optometrie:
Begriffsbestimmungen, Ausstattung des Refraktionsraumes; Geräte zur subjektiven und objektiven Refraktion; Optotypen, Gullstrandauge; angulare Sehschärfe; Gesichtsfeld, Blickfeld; Grundlagen der subjektiven und objektiven Refraktion; gesetzliche Bestimmungen; Refraktionsrecht für Optiker.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Optik
– die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nennen und anwenden;
– die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben lösen und dokumentieren;
– mit den dem technischen Stand entsprechenden Geräten umgehen.
Bereich Optik:
Übungen aus dem Bereich Optik; Planung, Abwicklung und Protokollierung von Projekten gemäß den Anforderungen der Praxis.
Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Optometrie
– die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nennen und anwenden;
– die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben lösen und dokumentieren;
– mit den dem technischen Stand entsprechenden Geräten umgehen.
Bereich Optometrie:
Übungen aus dem Bereich Optometrie; Planung, Abwicklung und Protokollierung von Projekten gemäß den Anforderungen der Praxis.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können im
Bereich Zuhören und Sprechen
– mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und wiedergeben;
– ihren Standpunkt situationsangemessen darlegen.
Bereich Lesen und Schreiben
– sinnerfassend lesen;
– einfache Texte nach konkreten Vorgaben verfassen.
Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen
– zu einfachen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Problemen Stellung nehmen.
Sprachbewusstsein
– grundlegende Kenntnisse in der Text-, Satz- und Wortgrammatik wiedergeben;
– mit Fehlern konstruktiv umgehen;
– Strategien zur Fehlervermeidung anwenden;
– grundlegende Regeln der Rechtschreibung anwenden.
Rechtschreibung; Aufbau und Vertiefung der Grundgrammatik; Einsatz von Hilfsmitteln beim Verfassen von Texten; einfache literarische Texte und Sachtexte.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden im Bereich
Zuhören und Sprechen
– den Hauptpunkten von Gesprächen in der Standardsprache folgen;
– einfache technische Informationen wie zB Bedienungsanleitungen für Geräte aus ihrem Fachgebiet verstehen;
– detaillierteren Wegbeschreibungen folgen;
– sich relativ leicht in strukturierten Situationen – wenn dies Alltagsgespräche und vertraute Themen sind – mit gelegentlicher Unterstützung der anderen Sprecher verständigen;
– einer informellen sowie einer formellen Diskussion in den wesentlichen Punkten folgen und Zustimmung und Ablehnung ausdrücken;
– einfache Sachinformationen herausfinden und weitergeben, nach dem Weg fragen und einer detaillierten Wegbeschreibung folgen und detailliertere Information einholen;
– über Aspekte des eigenen alltäglichen Interessensbereichs einfache Beschreibungen oder Berichte geben;
– über Pläne, Vereinbarungen und Ereignisse berichten und Tätigkeiten beschreiben;
– eine kurze, eingeübte Präsentation zu einem vertrauten Thema aus ihrem Fachgebiet verständlich vortragen und mit unkomplizierten Nachfragen umgehen.
Bereich Lesen und Schreiben
– kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen in alltags- oder berufsbezogener Sprache verstehen;
– Grundtypen von Alltagstexten wie E-Mails und Informationsbroschüren nach konkreten Informationen durchsuchen und diese herausgreifen;
– klar formulierte, unkomplizierte Anleitungen zur Bedienung eines Gerätes verstehen;
– Notizen mit einfachen, unmittelbar relevanten Informationen für vertraute Personen schreiben;
– eine Nachricht notieren, wenn jemand nach Information fragt oder ein Problem erläutert.
Linguistische Kompetenzen
In Ergänzung zu den Lernzielen in den angeführten Bereichen ist folgende bereichsübergreifende Bildungs- und Lehraufgabe zu berücksichtigen:
Die Studierenden
– verfügen über eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes (Lexikalische Kompetenz);
– können in ausreichend exakter Rechtschreibung zusammenhängend schreiben (Orthografische Kompetenz);
– haben verständliche Aussprache (Phonologische Kompetenz);
– können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln ausreichend korrekt verwenden (Grammatische Kompetenz).
Aufbau und Vertiefung der Grundgrammatik; einfache beruflich relevante und ausbildungsspezifische Themen; Wiederholung und Erweiterung des bestehenden Wortschatzes sowie einfacher situationsbezogener Sprachstrukturen.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Die Studierenden können
– die Gesetzmäßigkeiten der für den Fachbereich bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper erkennen und anwenden;
– geometrische Formen und Transformationen benennen und erläutern;
– Objekte aus dem Fachbereich analysieren und in zugeordneten Normalrissen zeichnerisch darstellen und mit Hilfe von CAD visualisieren.
Kompetenzmodul 1:
Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper in zugeordneten Normalrissen.
Kompetenzmodul 2:
Konstruktive Behandlung von Objekten aus dem Fachbereich; Darstellung und Konstruktion krummer Flächen aus der Praxis in zugeordneten Normalrissen; Visualisierungen.
Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können
– freie und kommerzielle Softwareprodukte zur Erstellung technischer Dokumentationen und Präsentationen nennen;
– die wesentlichen Funktionen dieser Programme zur Erstellung technischer Berichte benennen;
– den Aufbau von technischen Berichten und Protokollen wiedergeben;
– die Funktionen der Programme erkennen, um die Berichte effizient erstellen zu können;
– Programme zur Bericht-, Protokoll- und Präsentationserstellung einsetzen.
Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramm im Einsatz zur technischen Dokumentation und Präsentation.
Textverarbeitung:
Formatvorlagen für Technische Berichte (Protokoll, Projekt und Diplomarbeit); Inhaltsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, Index; Einbinden von Bildern, Tabellen und Formeln.
Tabellenkalkulation:
Erstellen von Messtabellen, Formeln, Y-X-Diagramme.
Präsentationsprogramm:
Einsatz zur Vortrags- und Referatserstellung.
Die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffenen, grundsätzlich aber geeigneten und leistungswilligen Studierenden sollen jene Kompetenzen aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.
Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 idgF.
9. Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 idgF.
10. Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 idgF.
11. Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014.
– die Voraussetzungen zum Antritt eines Gewerbes erläutern;
– den Ablauf der verschiedenen Gewerbeverfahren erläutern.
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III/III | |
| 2. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | – | – | – | 2 | 2 | I | |
| 3. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | – | – | – | 2 | 2 | I | |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||
| 1. | Baukonstruktion 3 | 5 | 5 | 4 | 4 | 18 | I | |
| 2. | Tragwerke 3 | – | 6 | 6 | 6 | 18 | I | |
| 3. | Baubetrieb und Baumanagement 4 | 2 | 4 | 6 | 6 | 18 | I bzw. III | |
| 4. | Darstellung und Gestaltung 3,5 | 6 | 3 | – | – | 9 | I | |
| 5. | Infrastruktur 3,6 | 5 | 5 | – | – | 10 | I | |
| 6. | Bauplanung und Projekt3 | – | 4 | 6 | 6 | 16 | I | |
| 7. | Grundlagen Bautechnologie | 3 | 2 | – | – | 5 | I | |
| 8. | Grundlagen Tragwerke | 6 | – | – | – | 6 | I | |
| 9. | Grundlagen Baubetrieb | 2 | – | – | – | 2 | I | |
| 10. | Baupraxis und Produktionstechnik | 6 | 6 | 4 | – | 16 | IV | |
| Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.1 7 | – | – | 9 | 9 | 18 | |||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 36 | 36 | 36 | 36 | 144 | |||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| B.1 | Pflichtgegenstände der schulautonomen | Semester | pflich- | |||||
| Wahlmodul-Vertiefungen | tungs- | |||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||
| 1. | Bauentwurf und Projekt3 | – | – | 6 | 6 | 12 | I | |
| 2. | Hochbau | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |
| 3. | Ingenieurbau 3 | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |
| 4. | Vertiefung Infrastruktur 3 | – | – | 6 | 6 | 12 | I | |
| 5. | Baubetriebliche Betriebswirtschaft | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |
| 6. | Bauprojektentwicklung 3 | – | – | 6 | 6 | 12 | I | |
| 7. | Holzbautechnik | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |
| 8. | Bauentwurf und Montagetechnik 3 | – | – | 6 | 6 | 12 | I | |
| 9. | Umwelttechnologie 3 | – | – | 4 | 4 | 8 | I | |
| 10. | Gebäude- und Energiemanagement 3 | – | – | 5 | 5 | 10 | I | |
| 11. | Sanierungstechnik und nachhaltiges ökologisches Bauen | – | – | 4 | 4 | 8 | I | |
| 12. | Bauuntersuchung und Baudokumentation 3 | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |
| 13. | Labor Sanierungstechnik | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |
| 14. | Farb- und Lichtstudio – Form und Farbe 3 | – | – | 2 | 2 | 4 | III | |
| 15. | Farblabor – Beschichtungstechnik | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |
| 16. | Atelier – Gestaltung und Beschichtungs-technik | – | – | 4 | 4 | 8 | IV | |
| 17. | Konstruktiver Stahlbau | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |
| 18. | CAD und EDV-Methoden im Stahlbau 3 | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |
| 19. | Fassadentechnik | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |
| 20. | Facility Management / Gebäudemanagement | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |
| 21. | Smart Building | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |
| 22. | Trockenausbau 3 | – | – | 6 | 6 | 12 | I | |
| 23. | Montagetechnik und Schnittstellenmanagement 3 | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung | ||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||
| D. | Freigegenstände | |||||||
| 1. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | – | – | 4 | I | |
| 2. | Kommunikationstechnik Englisch | – | – | 2 | – | 2 | III | |
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | – | 2 | 2 | 4 | III | |
| 4. | Bau-Software | – | 2 | 2 | – | 4 | I | |
| E. | Förderunterricht 8 | |||||||
| Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||
| 3. |
| 4. |
| 5. |
| 6. |
| 7. |
| Summe |
| gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | – | – | 5 | III/III | |
| 2. | Deutsch | 6 | 3 | 2 | 2 | 2 | – | – | 15 | I | |
| 3. | Englisch | 6 | 4 | 2 | 2 | 2 | – | – | 16 | I | |
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 6 | 4 | 2 | 2 | – | – | 18 | I | |
| 5. | Angewandte Informatik | 2 | – | – | – | – | – | – | 2 | I | |
| 6. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | – | – | – | – | – | – | 4 | II | |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||
| 1. | Baukonstruktion 3 | – | 3 | 3 | 4 | 4 | 2 | 2 | 18 | I | |
| 2. | Tragwerke 3 | – | – | 2 | 3 | 3 | 5 | 5 | 18 | I | |
| 3. | Baubetrieb und Baumanagement 4 | – | – | 2 | 3 | 3 | 5 | 5 | 18 | I bzw. III | |
| 4. | Darstellung und Gestaltung 3,5 | – | 3 | 4 | 2 | – | – | – | 9 | I | |
| 5. | Infrastruktur 3,6 | – | 3 | 3 | 2 | 2 | – | – | 10 | I | |
| 6. | Bauplanung und Projekt 3 | – | – | – | 2 | 4 | 5 | 5 | 16 | I | |
| Pflichtgegenstände der schulauto-nomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.1 7 | – | – | – | 2 | 2 | 7 | 7 | 18 | |||
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 23 | 23 | 23 | 25 | 25 | 24 | 24 | 167 | |||
| B.1 | Pflichtgegenstände der | Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| schulautonomen | Semester | pflich- | |||||||||
| Wahlmodul-Vertiefungen | tungs- | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe | |||
| 1. | Bauentwurf und Projekt 3 | – | – | – | – | – | 5 | 5 | 10 | I | |
| 2. | Hochbau | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |
| 3. | Ingenieurbau 3 | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |
| 4. | Vertiefung Infrastruktur 3 | – | – | – | 2 | 2 | 5 | 5 | 14 | I | |
| 5. | Baubetriebliche Betriebswirtschaft | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |
| 6. | Bauprojektentwicklung 3 | – | – | – | 2 | 2 | 5 | 5 | 14 | I | |
| 7. | Holzbautechnik | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |
| 8. | Bauentwurf und Montagetechnik 3 | – | – | – | – | – | 5 | 5 | 10 | I | |
| 9. | Umwelttechnologie 3 | – | – | – | 1 | 1 | 3 | 3 | 8 | I | |
| 10. | Gebäude- und Energiemanagement 3 | – | – | – | 1 | 1 | 4 | 4 | 10 | I | |
| 11. | Sanierungstechnik und nach-haltiges ökologisches Bauen | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |
| 12. | Bauuntersuchung und Baudokumentation 3 | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |
| 13. | Labor Sanierungstechnik | – | – | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |
| 14. | Farb- und Lichtstudio – Form und Farbe 3 | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | III | |
| 15. | Farblabor – Beschichtungstechnik | – | – | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |
| 16. | Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV | |
| 17. | Konstruktiver Stahlbau | – | – | – | 1 | 1 | 2 | 2 | 6 | I | |
| 18. | CAD und EDV-Methoden im Stahlbau 3 | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | |
| 19. | Fassadentechnik | – | – | – | 2 | 2 | 1 | 1 | 6 | I | |
| 20. | Facility Management / Gebäudemanagement | – | – | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |
| 21. | Smart Building | – | – | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |
| 22. | Trockenausbau 3 | – | – | – | 2 | 2 | 4 | 4 | 12 | I | |
| 23. | Montagetechnik und Schnittstellenmanagement 3 | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | |
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||
| Freigegenstände, | Semester | pflich- | |||||||||
| Förderunterricht | tungs- | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe | |||
| C. | Freigegenstände | ||||||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | – | – | – | 2 | – | – | – | 2 | I | |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | – | – | – | – | 2 | – | – | 2 | I | |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | – | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | I | |
| 4. | Kommunikationstechnik Englisch | – | – | – | 2 | – | – | – | 2 | III | |
| 5. | Politische Bildung | – | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | III | |
| 6. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | – | – | – | 2 | – | – | – | 2 | III | |
| 7. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | III | |
| 8. | Bau-Software | – | – | 2 | – | – | 2 | – | 4 | I | |
| D. | Förderunterrich 8 | ||||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | – | – | 4 | III/III | |
| 2. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | – | – | – | 2 | – | – | 2 | I | |
| 3. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | – | – | – | 2 | – | – | 2 | I | |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||
| 1. | Baukonstruktion 3 | 3 | 3 | 4 | 4 | 2 | 2 | 18 | I | |
| 2. | Tragwerke 3 | – | 2 | 3 | 3 | 5 | 5 | 18 | I | |
| 3. | Baubetrieb und Baumanagement 4 | – | 2 | 3 | 3 | 5 | 5 | 18 | I bzw. III | |
| 4. | Darstellung und Gestaltung 3,5 | 3 | 4 | 2 | – | – | – | 9 | I | |
| 5. | Infrastruktur 3,6 | 3 | 3 | 2 | 2 | – | – | 10 | I | |
| 6. | Bauplanung und Projekt 3 | – | – | 2 | 4 | 5 | 5 | 16 | I | |
| 7. | Grundlagen Bautechnologie | 3 | 2 | – | – | – | – | 5 | I | |
| 8. | Grundlagen Tragwerke | 4 | 2 | – | – | – | – | 6 | I | |
| 9. | Grundlagen Baubetrieb | 2 | – | – | – | – | – | 2 | I | |
| 10. | Baupraxis und Produktionstechnik | 6 | 6 | 4 | – | – | – | 16 | IV | |
| Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.1 7 | – | – | 2 | 2 | 7 | 7 | 18 | |||
| Gesamtsemesterwochen- stundenzahl | 25 | 25 | 23 | 23 | 24 | 24 | 144 | |||
| B.1 | Pflichtgegenstände der | Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| schulautonomen | Semester | pflich- | ||||||||
| Wahlmodul-Vertiefungen | tungs- | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||
| 1. | Bauentwurf und Projekt 3 | – | – | – | – | 5 | 5 | 10 | I | |
| 2. | Hochbau | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |
| 3. | Ingenieurbau 3 | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |
| 4. | Vertiefung Infrastruktur 3 | – | – | 2 | 2 | 5 | 5 | 14 | I | |
| 5. | Baubetriebliche Betriebswirtschaft | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |
| 6. | Bauprojektentwicklung 3 | – | – | 2 | 2 | 5 | 5 | 14 | I | |
| 7. | Holzbautechnik | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |
| 8. | Bauentwurf und Montagetechnik 3 | – | – | – | – | 5 | 5 | 10 | I | |
| 9. | Umwelttechnologie 3 | – | – | 1 | 1 | 3 | 3 | 8 | I | |
| 10. | Gebäude- und Energiemanagement 3 | – | – | 1 | 1 | 4 | 4 | 10 | I | |
| 11. | Sanierungstechnik und nachhaltiges ökologisches Bauen | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |
| 12. | Bauuntersuchung und Baudokumentation 3 | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |
| 13. | Labor Sanierungstechnik | – | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |
| 14. | Farb- und Lichtstudio – Form und Farbe 3 | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | III | |
| 15. | Farblabor – Beschichtungstechnik | – | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |
| 16. | Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV | |
| 17. | Konstruktiver Stahlbau | – | – | 1 | 1 | 2 | 2 | 6 | I | |
| 18. | CAD und EDV-Methoden im Stahlbau 3 | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | |
| 19. | Fassadentechnik | – | – | 2 | 2 | 1 | 1 | 6 | I | |
| 20. | Facility Management / Gebäudemanagement | – | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |
| 21. | Smart Building | – | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |
| 22. | Trockenausbau 3 | – | – | 2 | 2 | 4 | 4 | 12 | I | |
| 23. | Montagetechnik und Schnittstellenmanagement 3 | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | |
| Freigegenstände, | Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||||
| tungs- | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||
| C. | Freigegenstände | |||||||||
| 1. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | I | |
| 2. | Kommunikationstechnik Englisch | – | – | 2 | – | – | – | 2 | III | |
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | III | |
| 4. | Bau-Software | – | 2 | – | – | 2 | – | 4 | I | |
| D. | Förderunterricht 8 | |||||||||
| Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III/III | |||
| 2. | Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik | - | - | 2 | - | 2 | I | |||
| 3. | Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | 2 | I | |||
| 4. | Wirtschaft und Recht 3 | 4 | 4 | - | - | 8 | II bzw. III | |||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||
| 1. | Konstruktion 4 | 5 | 5 | 6 | 6 | 22 | I | |||
| 2. | Darstellungstechniken 4,5 | 4 | 4 | 2 | 2 | 12 | I bzw. III | |||
| 3. | Gestaltung 4 | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | I | |||
| 4. | Materialien und Prozesse | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | I | |||
| 5. | Betriebswirtschaft und Projektmanagement | - | 1 | 3 | 3 | 7 | I | |||
| 6. | Fertigung und Produktion | 5 | 5 | 5 | 5 | 20 | IV | |||
| 7. | Basics Konstruktion 4 | 5 | 5 | - | - | 10 | (I) | |||
| 8. | Basics Darstellungstechniken 4 | 2 | 2 | - | - | 4 | III | |||
| 9. | Basics Materialien und Prozesse | 1 | 1 | 1 | - | 3 | (I) | |||
| Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.1 6 | 6 | 6 | 7 | 7 | 26 | |||||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 37 | 38 | 33 | 32 | 140 | |||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
| B.1 | Pflichtgegenstände der schulautonomen | Semester | pflich- | |||||||
| Wahlmodul-Vertiefungen | tungs- | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||||
| 1. | Gestaltung – Vertiefung | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||
| 2. | Materialien und Prozesse – Vertiefung | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||
| 3. | Bauwerkskonstruktion – Vertiefung 1 4 | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||
| 4. | Bauwerkskonstruktion – Vertiefung 2 4 | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||
| 5. | Holzbau 4 | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||
| 6. | Konstruktion im historischen Kontext 4 | - | 1 | 1 | 2 | 4 | I | |||
| 7. | Konstruktion des Innenausbaus 4 | - | - | 3 | 3 | 6 | I | |||
| 8. | Darstellungstechniken – Vertiefung 4 | - | - | 2 | 2 | 4 | III | |||
| 9. | Gestaltung – Wohnbereich 4 | 4 | 4 | - | - | 8 | I | |||
| 10. | Gestaltung – Objektbereich 4 | - | - | 3 | 3 | 6 | I | |||
| 11. | Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 1 4 | 3 | 3 | - | - | 6 | I | |||
| 12. | Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 2 4 | - | - | 4 | 4 | 8 | I | |||
| 13. | Gestaltung im historischen Kontext 4 | 2 | 1 | 4 | 3 | 10 | I | |||
| 14. | Gestaltung temporärer Räume und Objekte 4 | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||
| 15. | Kunstformenlehre zur Raum- und Objektgestaltung | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||
| 16. | Bau- und Kunstformenlehre | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||
| 17. | Kulturtheorie 1 | 1 | 1 | - | - | 2 | I | |||
| 18. | Kulturtheorie 2 | - | - | 1 | 1 | 2 | I | |||
| 19. | Forschung, Entwicklung, Prototypenbau | - | - | 2 | 2 | 4 | IV | |||
| 20. | Materialtechnologie – Vertiefung 1 4 | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||
| 21. | Materialtechnologie – Vertiefung 2 4 | - | - | 5 | 5 | 10 | I | |||
| 22. | Historische Fertigung | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV | |||
| 23. | Fertigungstechnik und Produktionsinformatik 4 | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||
| 24. | Projektkoordination und Qualitätsmanagement | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung | ||||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||||
| tungs- | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||||
| D. | Freigegenstände | |||||||||
| 1. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||
| 2. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | 4 | III | |||
| 3. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | 2 | 2 | III | |||
| 4. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||
| E. | Förderunterricht 7 | |||||||||
| Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||
| 3. |
| 4. |
| 5. |
| 6. |
| 7. |
| Summe |
| gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | - | 5 | III/III | |||||||||||
| 2. | Deutsch | 6 | 3 | 2 | 2 | 2 | - | - | 15 | I | |||||||||||
| 3. | Englisch | 6 | 4 | 2 | 2 | 2 | - | - | 16 | I | |||||||||||
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 6 | 4 | 2 | 2 | - | - | 18 | I | |||||||||||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | - | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III | |||||||||||
| 6. | Angewandte Informatik | 2 | - | - | - | - | - | - | 2 | I | |||||||||||
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | - | - | 4 | II | |||||||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||||||||||||
| 1. | Konstruktion 4 | - | 2 | 2 | 2 | 5 | 5 | 5 | 21 | I | |||||||||||
| 2. | Darstellungstechniken 4,5 | - | 4 | 4 | 4 | - | - | - | 12 | I bzw. III | |||||||||||
| 3. | Gestaltung 4 | - | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I | |||||||||||
| 4. | Materialien und Prozesse | - | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I | |||||||||||
| 5. | Betriebswirtschaft und Projektmanagement | - | - | - | 1 | 1 | 3 | 3 | 8 | I | |||||||||||
| 6. | Fertigung und Produktion | - | - | - | - | 3 | 3 | 3 | 9 | IV | |||||||||||
| Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.1 6 | - | 2 | 2 | 4 | 4 | 7 | 7 | 26 | |||||||||||||
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 23 | 24 | 19 | 24 | 26 | 24 | 24 | 164 | |||||||||||||
| B.1 | Pflichtgegenstände der | Semesterwochenstunden | Lehrver | ||||||||||||||||||
| schulautonomen Wahl- | Semester | pflich- | |||||||||||||||||||
| modul-Vertiefungen | tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe |
| 1. | Gestaltung – Vertiefung | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I |
| 2. | Materialien und Prozesse – Vertiefung | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I |
| 3. | Bauwerkskonstruktion – Vertiefung 1 | - | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 4. | Bauwerkskonstruktion – Vertiefung 2 4 | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 5. | Holzbau 4 | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 6. | Konstruktion im historischen Kontext 4 | - | - | - | - | 1 | 1 | 2 | 4 | I |
| 7. | Konstruktion des Innenausbaus 4 | - | - | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I |
| 8. | Darstellungstechniken – Vertiefung 4 | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | III |
| 9. | Gestaltung – Wohnbereich 4 | - | - | - | 4 | 4 | - | - | 8 | I |
| 10. | Gestaltung – Objektbereich 4 | - | - | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I |
| 11. | Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 1 4 | - | - | - | 3 | 3 | - | - | 6 | I |
| 12. | Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 2 4 | - | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 13. | Gestaltung im historischen Kontext 4 | - | - | - | 2 | 1 | 4 | 3 | 10 | I |
| 14. | Gestaltung temporärer Räume und Objekte 4 | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 15. | Kunstformenlehre zur Raum- und Objektgestaltung | - | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 16. | Bau- und Kunstformenlehre | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 17. | Kulturtheorie 1 | - | - | - | 1 | 1 | - | - | 2 | I |
| 18. | Kulturtheorie 2 | - | - | - | - | - | 1 | 1 | 2 | I |
| 19. | Forschung, Entwicklung, Prototypenbau | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | IV |
| 20. | Materialtechnologie – Vertiefung 1 4 | - | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 21. | Materialtechnologie – Vertiefung 2 4 | - | - | - | - | - | 5 | 5 | 10 | I |
| 22. | Historische Fertigung | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV |
| 23. | Fertigungstechnik und Produktionsinformatik 4 | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 24. | Projektkoordination und Qualitätsmanagement | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||||||||||||
| Freigegenstände, | Semester | pflich- | |||||||||||||||||||
| Förderunterricht | tungs- | ||||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe | |||||||||||||
| C. | Freigegenstände | ||||||||||||||||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | - | - | 2 | I | |||||||||||
| 2. | Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | - | - | 2 | I | |||||||||||
| 3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||||||
| 4. | Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III | |||||||||||
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | - | 2 | - | - | - | 2 | III | |||||||||||
| 6. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||||||
| D. | Förderunterricht 7 | ||||||||||||||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | - | 4 | III/III | |||||||
| 2. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | - | 2 | I | |||||||
| 3. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | - | 2 | I | |||||||
| 4. | Wirtschaft und Recht 3 | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III | |||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||||||
| 1. | Konstruktion 4 | 2 | 2 | 2 | 5 | 5 | 5 | 21 | I | |||||||
| 2. | Darstellungstechniken 4,5 | 4 | 4 | 4 | - | - | - | 12 | I bzw. III | |||||||
| 3. | Gestaltung 4 | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I | |||||||
| 4. | Materialien und Prozesse | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I | |||||||
| 5. | Betriebswirtschaft und Projektmanagement | - | - | 1 | 1 | 3 | 3 | 8 | I | |||||||
| 6. | Fertigung und Produktion | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | 3 | 21 | IV | |||||||
| 7. | Basics Konstruktion 4 | 4 | 4 | 2 | - | - | - | 10 | (I) | |||||||
| 8. | Basics Darstellungstechniken 4 | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III | |||||||
| 9. | Basics Materialien und Prozesse | 1 | 1 | 1 | - | - | - | 3 | (I) | |||||||
| Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.1 6 | 2 | 2 | 4 | 4 | 7 | 7 | 26 | |||||||||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 22 | 22 | 25 | 22 | 26 | 24 | 141 | |||||||||
| B.1 | Pflichtgegenstände der | Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||
| schulautonomen | Semester | pflich- | ||||||||||||||
| Wahlmodul-Vertiefungen | tungs- | |||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||||||||
| 1. | Gestaltung – Vertiefung | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||
| 2. | Materialien und Prozesse – Vertiefung | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||
| 3. | Bauwerkskonstruktion – Vertiefung1 4 | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||||||
| 4. | Bauwerkskonstruktion – Vertiefung2 4 | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||||||
| 5. | Holzbau 4 | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||||||
| 6. | Konstruktion im historischen Kontext 4 | - | - | - | 1 | 1 | 2 | 4 | I | |||||||
| 7. | Konstruktion des Innenausbaus 4 | - | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I | |||||||
| 8. | Darstellungstechniken – Vertiefung 4 | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | III | |||||||
| 9. | Gestaltung – Wohnbereich 4 | - | - | 4 | 4 | - | - | 8 | I | |||||||
| 10. | Gestaltung – Objektbereich 4 | - | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I | |||||||
| 11. | Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 1 4 | - | - | 3 | 3 | - | - | 6 | I | |||||||
| 12. | Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 2 4 | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I | |||||||
| 13. | Gestaltung im historischen Kontext 4 | - | - | 2 | 1 | 4 | 3 | 10 | I | |||||||
| 14. | Gestaltung temporärer Räume und Objekte 4 | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||||||
| 15. | Kunstformenlehre zur Raum- und Objektgestaltung | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||||||
| 16. | Bau- und Kunstformenlehre | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||||||
| 17. | Kulturtheorie 1 | - | - | 1 | 1 | - | - | 2 | I | |||||||
| 18. | Kulturtheorie 2 | - | - | - | - | 1 | 1 | 2 | I | |||||||
| 19. | Forschung, Entwicklung, Prototypenbau | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | IV | |||||||
| 20. | Materialtechnologie – Vertiefung 1 4 | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||||||
| 21. | Materialtechnologie – Vertiefung 2 4 | - | - | - | - | 5 | 5 | 10 | I | |||||||
| 22. | Historische Fertigung | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV | |||||||
| 23. | Fertigungstechnik und Produktionsinformatik 4 | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||||||
| 24. | Projektkoordination und Qualitätsmanagement | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||||
| Freigegenstände, | Semester | pflich- | ||||||||||||||
| Förderunterricht | tungs- | |||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||||||||
| C. | Freigegenstände | |||||||||||||||
| 1. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||
| 2. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||
| 3. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III | |||||||
| 4. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | - | - | 2 | III | |||||||
| D. | Förderunterricht 7 | |||||||||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||||||
| 3. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||||
| gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III/III |
| 2. | Angewandte Mathematik | - | - | 3 | 3 | 6 | I |
| 3. | Wirtschaft und Recht 3 | 4 | 4 | - | - | 8 | II bzw. III |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis |
| 1. | Konstruktion und Projektmanagement 4,5 | 7 | 7 | 6 | 6 | 26 | I |
| 2. | Maschinenelemente | 4 | 4 | - | - | 8 | I |
| 3. | Technische Mechanik und Berechnung 4 | 6 | 6 | 3 | 3 | 18 | I |
| 4. | Fertigungstechnik | 4 | 4 | - | - | 8 | I |
| 5. | Maschinen und Anlagen | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 6. | Automatisierungstechnik | 4 | 4 | - | - | 8 | I |
| 7. | Laboratorium | - | - | 6 | 6 | 12 | I |
| 8. | Werkstättenlaboratorium | - | - | 2 | 2 | 4 | III |
| 9. | Grundlagen des Maschinenbaues 4 | 3 | 3 | - | - | 6 | I |
| 10. | Werkstätte und Produktionstechnik | 5 | 5 | - | - | 10 | IV |
| Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.1 6 | - | - | 8 | 8 | 16 |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 38 | 38 | 33 | 33 | 142 |
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| B.1 | Pflichtgegenstände der schulautonomen | Semester | pflich- | ||||
| Wahlmodul-Vertiefungen | tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe |
| 1. | Industriedesign 4 | - | - | 5 | 5 | 10 | II |
| 2. | Darstellungstechnik 4 | - | - | 4 | 4 | 8 | II |
| 3. | Kultur- und Designgeschichte | - | - | 1 | 1 | 2 | III |
| 4. | Fertigungsverfahren | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 5. | Vorrichtungsbau und Handhabungsgeräte | - | - | 3 | 3 | 6 | I |
| 6. | Werkzeugbau | - | - | 3 | 3 | 6 | I |
| 7. | Fördertechnik | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 8. | Energietechnik | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 9. | Strömungsmaschinen | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 10. | Kolbenmaschinen | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 11. | Fahrzeugtechnik | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 12. | Getriebetechnik | - | - | 1 | 1 | 2 | I |
| 13. | Fahrzeugelektrik und -elektronik | - | - | 1 | 1 | 2 | I |
| 14. | Elektrotechnik und Elektronik | - | - | 1 | 1 | 2 | I |
| 15. | Aktorik und Sensorik | - | - | 1 | 1 | 2 | I |
| 16. | Regelungstechnik | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 17. | Robotik 4 | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 18. | Steuerungstechnik und Digitalisierung 4 | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 19. | Umwelttechnik 4 | - | - | 6 | 6 | 12 | I |
| 20. | Verfahrenstechnik | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 21. | Fachspezifische Informationstechnik | 4 | 4 | 8 | I |
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung | |||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | |||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe |
| D. | Freigegenstände |
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | 2 | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | 2 | III |
| 4. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | 2 | III |
| 6. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| E. | Förderunterricht 7 |
| 1. | Angewandte Mathematik |
| 2. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
| 3. |
| 4. |
| 5. |
| 6. |
| 7. |
| Summe |
| gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | - | 5 | III/III |
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 14 | I |
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 14 | I |
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | - | - | 18 | I |
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | - | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III |
| 6. | Angewandte Informatik | 2 | - | - | - | - | - | - | 2 | I |
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | - | - | 4 | II |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis |
| 1. | Konstruktion und Projektmanagement 4,5 | - | 4 | 4 | 3 | 3 | 6 | 6 | 26 | I |
| 2. | Maschinenelemente | - | 4 | 4 | - | - | - | - | 8 | I |
| 3. | Technische Mechanik und Berechnung 4 | - | 4 | 4 | 3 | 3 | 2 | 2 | 18 | I |
| 4. | Fertigungstechnik | - | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 8 | I |
| 5. | Maschinen und Anlagen | - | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
| 6. | Automatisierungstechnik | - | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 8 | I |
| 7. | Laboratorium | - | - | - | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | I |
| 8. | Werkstättenlaboratorium | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | III |
| Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.1 6 | - | - | - | - | - | 8 | 8 | 16 |
| Gesamtsemesterwochenstunden- zahl | 23 | 25 | 25 | 25 | 25 | 25 | 25 | 173 |
| B.1 | Pflichtgegenstände der | Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| schulautonomen | Semester | pflich- | ||||||||
| Wahlmodul-Vertiefungen | tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe |
| 1. | Industriedesign 4 | - | - | - | - | - | 5 | 5 | 10 | II |
| 2. | Darstellungstechnik 4 | - | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | II |
| 3. | Kultur- und Designgeschichte | - | - | - | - | - | 1 | 1 | 2 | III |
| 4. | Fertigungsverfahren | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 5. | Vorrichtungsbau und Handhabungsgeräte | - | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I |
| 6. | Werkzeugbau | - | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I |
| 7. | Fördertechnik | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 8. | Energietechnik | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 9. | Strömungsmaschinen | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 10. | Kolbenmaschinen | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 11. | Fahrzeugtechnik | - | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 12. | Getriebetechnik | - | - | - | - | 1 | 1 | 2 | I |
| 13. | Fahrzeugelektrik und -elektronik | - | - | - | - | 1 | 1 | 2 | I |
| 14. | Elektrotechnik und Elektronik | - | - | - | - | - | 1 | 1 | 2 | I |
| 15. | Aktorik und Sensorik | - | - | - | - | - | 1 | 1 | 2 | I |
| 16. | Regelungstechnik | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 17. | Robotik 4 | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 18. | Steuerungstechnik und Digitalisierung 4 | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 19. | Umwelttechnik 4 | - | - | - | - | - | 6 | 6 | 12 | I |
| 20. | Verfahrenstechnik | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 21. | Fachspezifische Informationstechnik | - | 4 | 4 | 8 | I |
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
| Freigegenstände, | Semester | pflich- | ||||||||
| Förderunterricht | tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe |
| C. | Freigegenstände |
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | - | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | - | - | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | - | 2 | - | - | - | 2 | III |
| 5. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I |
| 6. | Technische Dokumentation | 2 | - | - | - | - | - | - | 2 | III |
| D. | Förderunterricht 7 |
| 1. | Deutsch |
| 2. | Englisch |
| 3. | Angewandte Mathematik |
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
| 4. |
| 5. |
| 6. |
| Summe |
| gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | - | 4 | III/III | ||||||
| 2. | Angewandte Mathematik | - | - | 3 | 3 | - | - | 6 | I | ||||||
| 3. | Wirtschaft und Recht 3 | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III | ||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||||||
| 1. | Konstruktion und Projektmanagement 4,5 | 4 | 4 | 3 | 3 | 6 | 6 | 26 | I | ||||||
| 2. | Maschinenelemente | 4 | 4 | - | - | - | - | 8 | I | ||||||
| 3. | Technische Mechanik und Berechnung 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | 2 | 2 | 18 | I | ||||||
| 4. | Fertigungstechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 8 | I | ||||||
| 5. | Maschinen und Anlagen | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | ||||||
| 6. | Automatisierungstechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 8 | I | ||||||
| 7. | Laboratorium | - | - | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | I | ||||||
| 8. | Werkstättenlaboratorium | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | III | ||||||
| 9. | Grundlagen des Maschinenbaues 4 | 3 | 3 | - | - | - | - | 6 | I | ||||||
| 10. | Werkstätte und Produktionstechnik | 5 | 5 | - | - | - | - | 10 | IV | ||||||
| Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.1 6 | - | - | - | - | 8 | 8 | 16 | ||||||||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 25 | 25 | 21 | 21 | 25 | 25 | 142 | ||||||||
| B.1 | Pflichtgegenstände der | Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||||
| schulautonomen | Semester | pflich- | |||||||||||||
| Wahlmodul-Vertiefungen | tungs- | ||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | ||||||||
| 1. | Industriedesign 4 | - | - | - | - | 5 | 5 | 10 | II | ||||||
| 2. | Darstellungstechnik 4 | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | II | ||||||
| 3. | Kultur- und Designgeschichte | - | - | - | - | 1 | 1 | 2 | III | ||||||
| 4. | Fertigungsverfahren | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||||
| 5. | Vorrichtungsbau und Handhabungsgeräte | - | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I | ||||||
| 6. | Werkzeugbau | - | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I | ||||||
| 7. | Fördertechnik | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||||
| 8. | Energietechnik | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||||
| 9. | Strömungsmaschinen | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||||
| 10. | Kolbenmaschinen | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||||
| 11. | Fahrzeugtechnik | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I | ||||||
| 12. | Getriebetechnik | - | - | - | - | 1 | 1 | 2 | I | ||||||
| 13. | Fahrzeugelektrik und -elektronik | - | - | - | - | 1 | 1 | 2 | I | ||||||
| 14. | Elektrotechnik und Elektronik | - | - | - | - | 1 | 1 | 2 | I | ||||||
| 15. | Aktorik und Sensorik | - | - | - | - | 1 | 1 | 2 | I | ||||||
| 16. | Regelungstechnik | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||||
| 17. | Robotik 4 | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||||
| 18. | Steuerungstechnik und Digitalisierung 4 | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||||
| 19. | Umwelttechnik 4 | - | - | - | - | 6 | 6 | 12 | I | ||||||
| 20. | Verfahrenstechnik | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||||
| 21. | Fachspezifische Informationstechnik | 4 | 4 | 8 | I | ||||||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | |||||||||||||
| tungs- | |||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | ||||||||
| C. | Freigegenstände | ||||||||||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | 2 | - | - | - | 2 | I | ||||||
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | - | 2 | I | ||||||
| 3. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | ||||||
| 4. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III | ||||||
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | - | - | 2 | III | ||||||
| 6. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | ||||||
| D. | Förderunterricht 7 | ||||||||||||||
| 1. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||||
| 2. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | (III)/III | |
| 2. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | 2 | - | 2 | (I) | |
| 3. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | 2 | (I) | |
| 4. | Angewandte Mathematik | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III | |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||
| 1. | Technische Grundlagen 4 | 4 | 4 | - | - | 8 | I | |
| 2. | Mechanik und Elemente des Maschinenbaus 4 | 6 | 6 | 3 | 3 | 18 | I | |
| 3. | Elektrotechnik und Elektronik 4 | 6 | 6 | 3 | 3 | 18 | I | |
| 4. | Mechatronische Systeme und Automatisierung 4 | 2 | 2 | 4 | 4 | 12 | I | |
| 5. | Fertigungs- und Betriebstechnik | 4 | 4 | - | - | 8 | I | |
| 6. | Fachspezifische Informationstechnik 4 | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | I | |
| 7. | Konstruktion und Projektmanagement 4 | 4 | 4 | 6 | 6 | 20 | I | |
| 8. | Laboratorium | 3 | 3 | 4 | 4 | 14 | I | |
| 9. | Werkstätte und Produktionstechnik 5 | 4 | 4 | 2 | 2 | 12 | III bzw. IV | |
| Pflichtgegenstand der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefung gemäß B.1 6 | - | - | 3 | 3 | 6 | |||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 39 | 39 | 35 | 35 | 148 | |||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| B.1 | Pflichtgegenstände der schulautonomen | Semester | pflich- | |||||
| Wahlmodul-Vertiefung | tungs- | |||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||
| 1. | Robotik und Handhabung – Vertiefung 4 | - | - | 3 | 3 | 6 | I | |
| 2. | Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik – Vertiefung 4 | - | - | 3 | 3 | 6 | I | |
| 3. | Fachspezifische Informationstechnik – Vertiefung 4 | - | - | 3 | 3 | 6 | I | |
| 4. | Elektronik – Vertiefung 4 | - | - | 3 | 3 | 6 | I | |
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung | ||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||
| D. | Freigegenstände | |||||||
| 1. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | 2 | I | |
| 2. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | 4 | III | |
| 4. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | 2 | III | |
| 5. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |
| E. | Förderunterricht 7 | |||||||
| 1. | Angewandte Mathematik | |||||||
| 2. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||
| 3. |
| 4. |
| 5. |
| 6. |
| 7. |
| Summe |
| gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | - | 5 | III/III | |||
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 14 | I | |||
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 14 | I | |||
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | - | - | 18 | I | |||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 8 | II bzw. III | |||
| 6. | Angewandte Informatik | 2 | - | - | - | - | - | - | 2 | I | |||
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | - | - | 4 | II | |||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||||
| 1. | Mechanik und Elemente des Maschinenbaus 4 | - | 4 | 4 | 3 | 3 | 2 | 2 | 18 | I | |||
| 2. | Elektrotechnik und Elektronik 4 | - | 4 | 4 | 2 | 2 | 3 | 3 | 18 | I | |||
| 3. | Mechatronische Systeme und Automatisierung 4 | - | - | - | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | I | |||
| 4. | Fertigungs- und Betriebstechnik | - | 2 | 2 | - | - | 2 | 2 | 8 | I | |||
| 5. | Fachspezifische Informations-technik 4 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | I | |||
| 6. | Konstruktion und Projektmanagement 4 | - | 2 | 2 | 3 | 3 | 5 | 5 | 20 | I | |||
| 7. | Laboratorium | - | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I | |||
| 8. | Werkstättenlaboratorium | - | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | III | |||
| Pflichtgegenstand der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefung gemäß B.1 5 | - | - | - | - | - | 3 | 3 | 6 | |||||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 25 | 25 | 25 | 25 | 24 | 24 | 171 | |||||
| B.1 | Pflichtgegenstände der | Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||
| schulautonomen | Semester | pflich- | |||||||||||
| Wahlmodul-Vertiefung | tungs- | ||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe | |||||
| 1. | Robotik und Handhabung – Vertiefung 4 | - | - | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I | |||
| 2. | Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik – Vertiefung 4 | - | - | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I | |||
| 3. | Fachspezifische Informationstechnik – Vertiefung 4 | - | - | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I | |||
| 4. | Elektronik – Vertiefung 4 | - | - | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I | |||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||||
| Freigegenstände, | Semester | pflich- | |||||||||||
| Förderunterricht | tungs- | ||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe | |||||
| C. | Freigegenstände | ||||||||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | - | - | 2 | I | |||
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | - | - | 2 | I | |||
| 3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||
| 4. | Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III | |||
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | - | 2 | - | - | - | 2 | III | |||
| 6. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||
| D. | Förderunterricht 6 | ||||||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | - | 4 | III/III | |||||||
| 2. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | 2 | - | - | - | 2 | I | |||||||
| 3. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | - | 2 | I | |||||||
| 4. | Angewandte Mathematik | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||||||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 8 | II bzw. III | |||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||||||
| 1. | Technische Grundlagen 4 | 4 | 4 | - | - | - | - | 8 | I | |||||||
| 2. | Mechanik und Elemente des Maschinenbaus 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | 2 | 2 | 18 | I | |||||||
| 3. | Elektrotechnik und Elektronik 4 | 4 | 4 | 2 | 2 | 3 | 3 | 18 | I | |||||||
| 4. | Mechatronische Systeme und Automatisierung 4 | - | - | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | I | |||||||
| 5. | Fertigungs- und Betriebstechnik | 2 | 2 | - | - | 2 | 2 | 8 | I | |||||||
| 6. | Fachspezifische Informationstechnik 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | I | |||||||
| 7. | Konstruktion und Projektmanagement 4 | 2 | 2 | 3 | 3 | 5 | 5 | 20 | I | |||||||
| 8. | Laboratorium | - | - | 3 | 3 | 4 | 4 | 14 | I | |||||||
| 9. | Werkstätte und Produktionstechnik 5 | 4 | 4 | 2 | 2 | - | - | 12 | III bzw. IV | |||||||
| Pflichtgegenstand der schulauto-nomen Wahlmodul-Vertiefung 6 | - | - | - | - | 3 | 3 | 6 | |||||||||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 25 | 25 | 25 | 25 | 24 | 24 | 148 | |||||||||
| B.1 | Pflichtgegenstände der | Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||
| schulautonomen | Semester | pflich- | ||||||||||||||
| Wahlmodul-Vertiefung | tungs- | |||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||||||||
| 1. | Robotik und Handhabung – Vertiefung 4 | - | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I | |||||||
| 2. | Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik – Vertiefung 4 | - | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I | |||||||
| 3. | Fachspezifische Informationstechnik – Vertiefung 4 | - | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I | |||||||
| 4. | Elektronik – Vertiefung 4 | - | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I | |||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||||||||||
| tungs- | ||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||||||||
| C. | Freigegenstände | |||||||||||||||
| 1. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||
| 2. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III | |||||||
| 3. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | - | - | 2 | III | |||||||
| 4. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||
| D. | Förderunterricht 7 | |||||||||||||||
| 1. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||||
| 2. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III/III |
| 2. | Wirtschaft und Recht 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis |
| 1. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | 9 | 9 | 6 | 6 | 30 | I |
| 2. | Medientheorie und Kunstgeschichte | 4 | 4 | 2 | 2 | 12 | III |
| 3. | Mediengestaltung 4 | 11 | 11 | 6 | 6 | 34 | II |
| 4. | Medienproduktion 4 | 8 | 8 | 6 | 6 | 28 | III |
| 5. | Medienprojekte 4 | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 6. | Medienwirtschaft | - | - | 2 | 2 | 4 | II |
| 7. | Kommunikation | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| Pflichtgegenstände des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes | 32 | 32 | 28 | 28 | 120 |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 35 | 35 | 31 | 31 | 132 |
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| Pflichtgegenstände der schulautonomen | Semester | pflich- | |||||
| Ausbildungsschwerpunkte | tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe |
| B.1 | Multimedia |
| 1. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | 9 | 9 | 6 | 6 | 30 | I |
| 2 | Medientheorie und Kunstgeschichte | 4 | 4 | 2 | 2 | 12 | III |
| 3. | Mediengestaltung 4 | 11 | 11 | 6 | 6 | 34 | II |
| 4. | Medienproduktion 4 | 8 | 8 | 6 | 6 | 28 | III |
| 5. | Medienprojekte 4 | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 6. | Medienwirtschaft | - | - | 2 | 2 | 4 | II |
| 7. | Kommunikation | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| B.2 | Fotografie |
| 1. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | 9 | 9 | 6 | 6 | 30 | I |
| 2. | Medientheorie und Kunstgeschichte | 4 | 4 | 2 | 2 | 12 | III |
| 3. | Mediengestaltung 4 | 11 | 11 | 6 | 6 | 34 | II |
| 4. | Medienproduktion 4 | 8 | 8 | 6 | 6 | 28 | III |
| 5. | Medienprojekte 4 | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 6. | Medienwirtschaft | - | - | 2 | 2 | 4 | II |
| 7. | Kommunikation | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| B.3 | Film |
| 1. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | 9 | 9 | 6 | 6 | 30 | I |
| 2. | Medientheorie und Kunstgeschichte | 4 | 4 | 2 | 2 | 12 | III |
| 3. | Mediengestaltung 4 | 11 | 11 | 6 | 6 | 34 | II |
| 4. | Medienproduktion 4 | 8 | 8 | 6 | 6 | 28 | III |
| 5. | Medienprojekte 4 | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 6. | Medienwirtschaft | - | - | 2 | 2 | 4 | II |
| 7. | Kommunikation | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| B.4 | Animation |
| 1. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | 9 | 9 | 6 | 6 | 30 | I |
| 2. | Medientheorie und Kunstgeschichte | 4 | 4 | 2 | 2 | 12 | III |
| 3. | Mediengestaltung 4 | 11 | 11 | 6 | 6 | 34 | II |
| 4. | Medienproduktion 4 | 8 | 8 | 6 | 6 | 28 | III |
| 5. | Medienprojekte 4 | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 6. | Medienwirtschaft | - | - | 2 | 2 | 4 | II |
| 7. | Kommunikation | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| B.5 | Gamedesign |
| 1. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | 9 | 9 | 6 | 6 | 30 | I |
| 2. | Medientheorie und Kunstgeschichte | 4 | 4 | 2 | 2 | 12 | III |
| 3. | Mediengestaltung 4 | 11 | 11 | 6 | 6 | 34 | II |
| 4. | Medienproduktion 4 | 8 | 8 | 6 | 6 | 28 | III |
| 5. | Medienprojekte 4 | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 6. | Medienwirtschaft | - | - | 2 | 2 | 4 | II |
| 7. | Kommunikation | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung | |||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | |||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe |
| D. | Freigegenstände |
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | 2 | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | 2 | III |
| 6. | Technische Dokumentation | - | - | 1 | 1 | 2 | I |
| 7. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| E. | Förderunterricht 5 |
| 1. | Deutsch |
| 2. | Englisch |
| 3. | Angewandte Mathematik |
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
| 3. |
| 4. |
| 5. |
| 6. |
| 7. |
| Summe |
| gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | - | 5 | III/III | ||||||
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 14 | I | ||||||
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 14 | I | ||||||
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 4 | 4 | 2 | 2 | - | - | 16 | I | ||||||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 8 | II bzw. III | ||||||
| 6. | Angewandte Informatik | 2 | - | - | - | - | - | - | 2 | I | ||||||
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | - | - | 4 | II | ||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||||||
| 1. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | - | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 16 | I | ||||||
| 2. | Medientheorie und Kunstgeschichte | - | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | III | ||||||
| 3. | Mediengestaltung 4 | - | 4 | 4 | 3 | 3 | 4 | 4 | 22 | II | ||||||
| 4. | Medienproduktion 4 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 5 | 5 | 18 | III | ||||||
| 5. | Medienprojekte 4 | - | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I | ||||||
| 6. | Medienwirtschaft | - | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | II | ||||||
| 7. | Kommunikation | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||||
| Pflichtgegenstände des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes | - | 9 | 9 | 11 | 11 | 20 | 20 | 80 | ||||||||
| Gesamtsemesterwochenstunden- zahl | 23 | 20 | 20 | 20 | 20 | 20 | 20 | 143 | ||||||||
| Pflichtgegenstände der | Lehrver- | |||||||||||||||
| schulautonomen | pflich- | |||||||||||||||
| Ausbildungsschwerpunkte | tungs- | |||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe | ||||||||
| B.1 | Multimedia | |||||||||||||||
| 1. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | - | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 16 | I | ||||||
| 2. | Medientheorie und Kunstgeschichte | - | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | III | ||||||
| 3. | Mediengestaltung 4 | - | 4 | 4 | 3 | 3 | 4 | 4 | 22 | II | ||||||
| 4. | Medienproduktion 4 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 5 | 5 | 18 | III | ||||||
| 5. | Medienprojekte 4 | - | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I | ||||||
| 6. | Medienwirtschaft | - | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | II | ||||||
| 7. | Kommunikation | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||||
| B.2 | Fotografie | |||||||||||||||
| 1. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | - | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 16 | I | ||||||
| 2. | Medientheorie und Kunstgeschichte | - | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | III | ||||||
| 3. | Mediengestaltung 4 | - | 4 | 4 | 3 | 3 | 4 | 4 | 22 | II | ||||||
| 4. | Medienproduktion 4 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 5 | 5 | 18 | III | ||||||
| 5. | Medienprojekte 4 | - | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I | ||||||
| 6. | Medienwirtschaft | - | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | II | ||||||
| 7. | Kommunikation | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||||
| B.3 | Film | |||||||||||||||
| 1. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | - | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 16 | I | ||||||
| 2. | Medientheorie und Kunstgeschichte | - | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | III | ||||||
| 3. | Mediengestaltung 4 | - | 4 | 4 | 3 | 3 | 4 | 4 | 22 | II | ||||||
| 4. | Medienproduktion 4 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 5 | 5 | 18 | III | ||||||
| 5. | Medienprojekte 4 | - | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I | ||||||
| 6. | Medienwirtschaft | - | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | II | ||||||
| 7. | Kommunikation | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||||
| B.4 | Animation | |||||||||||||||
| 1. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | - | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 16 | I | ||||||
| 2. | Medientheorie und Kunstgeschichte | - | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | III | ||||||
| 3. | Mediengestaltung 4 | - | 4 | 4 | 3 | 3 | 4 | 4 | 22 | II | ||||||
| 4. | Medienproduktion 4 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 5 | 5 | 18 | III | ||||||
| 5. | Medienprojekte 4 | - | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I | ||||||
| 6. | Medienwirtschaft | - | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | II | ||||||
| 7. | Kommunikation | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||||
| B.5 | Gamedesign | |||||||||||||||
| 1. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | - | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 16 | I | ||||||
| 2. | Medientheorie und Kunstgeschichte | - | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | III | ||||||
| 3. | Mediengestaltung 4 | - | 4 | 4 | 3 | 3 | 4 | 4 | 22 | II | ||||||
| 4. | Medienproduktion 4 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 5 | 5 | 18 | III | ||||||
| 5. | Medienprojekte 4 | - | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I | ||||||
| 6. | Medienwirtschaft | - | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | II | ||||||
| 7. | Kommunikation | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||||
| Freigegenstände, | Semester | pflich- | ||||||||||||||
| Förderunterricht | tungs- | |||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe | ||||||||
| C. | Freigegenstände | |||||||||||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | - | - | 2 | I | ||||||
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | - | - | 2 | I | ||||||
| 3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | ||||||
| 4. | Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III | ||||||
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | - | 2 | - | - | - | 2 | III | ||||||
| 6. | Technische Dokumentation | 2 | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | III | ||||||
| 7. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | ||||||
| D. | Förderunterricht 5 | |||||||||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | - | 4 | III/III |
| 2. | Wirtschaft und Recht 3 | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis |
| 1. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | 6 | 6 | 4 | 4 | 3 | 3 | 26 | I |
| 2. | Medientheorie und Kunstgeschichte | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | III |
| 3. | Mediengestaltung 4 | 7 | 7 | 5 | 5 | 4 | 4 | 32 | II |
| 4. | Medienproduktion 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 5 | 5 | 26 | III |
| 5. | Medienprojekte 4 | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 6. | Medienwirtschaft | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | II |
| 7. | Kommunikation | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| Pflichtgegenstände des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes | 17 | 17 | 17 | 17 | 20 | 20 | 108 |
| Gesamtsemesterwochenstunden-zahl | 18 | 18 | 20 | 20 | 22 | 22 | 120 |
| Pflichtgegenstände der | Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| schulautonomen | Semester | pflich- | |||||||
| Ausbildungsschwerpunkte | tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe |
| B.1 | Multimedia |
| 1. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | 6 | 6 | 4 | 4 | 3 | 3 | 26 | I |
| 2. | Medientheorie und Kunstgeschichte | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | III |
| 3. | Mediengestaltung 4 | 7 | 7 | 5 | 5 | 4 | 4 | 32 | II |
| 4. | Medienproduktion 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 5 | 5 | 26 | III |
| 5. | Medienprojekte 4 | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 6. | Medienwirtschaft | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | II |
| 7. | Kommunikation | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| B.2 | Fotografie |
| 1. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | 6 | 6 | 4 | 4 | 3 | 3 | 26 | I |
| 2. | Medientheorie und Kunstgeschichte | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | III |
| 3. | Mediengestaltung 4 | 7 | 7 | 5 | 5 | 4 | 4 | 32 | II |
| 4. | Medienproduktion 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 5 | 5 | 26 | III |
| 5. | Medienprojekte 4 | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 6. | Medienwirtschaft | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | II |
| 7. | Kommunikation | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| B.3 | Film |
| 1. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | 6 | 6 | 4 | 4 | 3 | 3 | 26 | I |
| 2. | Medientheorie und Kunstgeschichte | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | III |
| 3. | Mediengestaltung 4 | 7 | 7 | 5 | 5 | 4 | 4 | 32 | II |
| 4. | Medienproduktion 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 5 | 5 | 26 | III |
| 5. | Medienprojekte 4 | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 6. | Medienwirtschaft | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | II |
| 7. | Kommunikation | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| B.4 | Animation |
| 1. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | 6 | 6 | 4 | 4 | 3 | 3 | 26 | I |
| 2. | Medientheorie und Kunstgeschichte | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | III |
| 3. | Mediengestaltung 4 | 7 | 7 | 5 | 5 | 4 | 4 | 32 | II |
| 4. | Medienproduktion 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 5 | 5 | 26 | III |
| 5. | Medienprojekte 4 | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 6. | Medienwirtschaft | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | II |
| 7. | Kommunikation | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| B.5 | Gamedesign |
| 1. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | 6 | 6 | 4 | 4 | 3 | 3 | 26 | I |
| 2. | Medientheorie und Kunstgeschichte | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | III |
| 3. | Mediengestaltung 4 | 7 | 7 | 5 | 5 | 4 | 4 | 32 | II |
| 4. | Medienproduktion 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 5 | 5 | 26 | III |
| 5. | Medienprojekte 4 | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 6. | Medienwirtschaft | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | II |
| 7. | Kommunikation | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | |||||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe |
| C. | Freigegenstände |
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | 2 | - | - | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | - | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | - | - | 2 | III |
| 6. | Technische Dokumentation | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 7. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I |
| D. | Förderunterricht 5 |
| 1. | Deutsch |
| 2. | Englisch |
| 3. | Angewandte Mathematik |
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III/III |
| 2. | Wirtschaft und Recht 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis |
| 1. | Medientechnologie | 4 | 4 | 7 | 7 | 22 | I |
| 2. | Materialkunde und Qualitätssicherung 4 | 5 | 5 | 4 | 4 | 18 | I |
| 3. | Mediengestaltung 4 | 4 | 4 | 2 | 2 | 12 | II |
| 4. | Medieninformatik und Datentechnik 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
| 5. | Medienproduktion 5 | 8 | 8 | 4 | 4 | 24 | III bzw. IV |
| 6. | Medienprojekt 4 | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 7. | Medienwirtschaft | 6 | 6 | 6 | 6 | 24 | II |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 32 | 32 | 32 | 32 | 128 |
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung | |||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | |||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe |
| D. | Freigegenstände |
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | 2 | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentations-technik | - | - | - | 2 | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | 2 | III |
| 6. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| E. | Förderunterricht 6 |
| Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
– generelle Entwicklungen in der Medienbranche erkennen und fachlich kritisch hinterfragen.
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III/III |
| 2. | Angewandte Mathematik | - | - | 1 | 1 | 2 | I |
| 3. | Wirtschaft und Recht 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis |
| 1. | Fachtheorie | 3 | 3 | 2 | 2 | 10 | I |
| 2. | Betriebstechnik | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | I |
| 3. | Projekt- und Qualitätsmanagement | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
| 4. | Betriebsinformatik | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 5. | Technische Physik | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
| 6. | Technologie | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 7. | Feuerungs- und Heizungstechnik | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | I |
| 8. | Stilkunde und Designtheorie | 2 | 2 | - | - | 4 | II |
| 9. | Konstruktionsübungen und Entwurfsprojekt | 6 | 6 | 6 | 6 | 24 | I |
| 10. | Laboratorium und Projekt | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
| 11. | Werkstätte | 11 | 11 | 6 | 6 | 34 | IV |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 38 | 38 | 32 | 32 | 140 |
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung | |||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | |||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe |
| D. | Freigegenstände |
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | 2 | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik /Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | 2 | III |
| 6. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| E. | Förderunterricht 4 |
| Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | ||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III/III | ||||
| 2. | Wirtschaft und Recht 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III | ||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||
| 1. | Angewandte Physik | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II | ||||
| 2. | Chemie und Biochemie | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | II | ||||
| 3. | Technologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | ||||
| 4. | Betriebstechnik | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||
| 5. | Projektstudien 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | ||||
| 6. | Laboratorium | 7 | 7 | 6 | 6 | 26 | I | ||||
| 7. | Anatomie und Physiologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II | ||||
| 8. | Pathologie des Auges | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | ||||
| 9. | Technische Optik | 5 | 5 | 3 | 3 | 16 | I | ||||
| 10. | Optometrie | 6 | 6 | 4 | 4 | 20 | I | ||||
| 11. | Werkstätte und Produktionstechnik | 5 | 5 | - | - | 10 | IV | ||||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 38 | 38 | 31 | 31 | 138 | ||||||
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung | |||||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | |||||||||
| tungs- | |||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | ||||||
| D. | Freigegenstände | ||||||||||
| 1. | Technisches Zeichnen | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||
| 2. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | 2 | - | 2 | I | ||||
| 3. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | 2 | - | 2 | I | ||||
| E. | Förderunterricht 5 | ||||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III/III |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis |
| 1. | Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht | 3 | 3 | 2 | 2 | 10 | II |
| 2. | Betriebstechnik | 3 | 3 | 4 | 4 | 14 | I |
| 3. | Informatik und Informationssysteme 3 | 5 | 5 | 4 | 4 | 18 | I |
| 4. | Softwareentwicklung und Projektmanagement 3 | 6 | 6 | 7 | 7 | 26 | I |
| 5. | Netzwerke und Embedded Software 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 10 | I |
| 6. | Angewandte Mechatronik 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 10 | I |
| 7. | Mechanische Technologie 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 10 | I |
| 8. | Laboratorium | - | - | 5 | 5 | 10 | I |
| 9. | Technische Grundlagen | 3 | 3 | - | - | 6 | I |
| 10. | Werkstätte und Produktionstechnik | 5 | 5 | - | - | 10 | IV |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 35 | 35 | 29 | 29 | 128 |
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung | |||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | |||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe |
| D. | Freigegenstände |
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | 2 | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | 2 | III |
| 6. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 7. | Angewandte Mathematik | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 8. | Projektmanagement | 2 | 2 | - | - | 4 | III |
| E. | Förderunterricht 4 |
| Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
| 3. |
| 4. |
| 5. |
| 6. |
| 7. |
| Summe |
| gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | - | 5 | III/III | |||||||
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 14 | I | |||||||
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 14 | I | |||||||
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | - | - | 18 | I | |||||||
| 5. | Angewandte Informatik | 2 | - | - | - | - | - | - | 2 | I | |||||||
| 6. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | - | - | 4 | II | |||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht | - | - | - | 3 | 2 | 3 | 2 | 10 | II | |||||||
| 2. | Betriebstechnik | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 14 | I | |||||||
| 3. | Informatik und Informationssysteme 3 | - | 3 | 3 | 2 | 2 | 4 | 4 | 18 | I | |||||||
| 4. | Softwareentwicklung und Projektmanagement 3 | - | 3 | 3 | 3 | 3 | 5 | 5 | 22 | I | |||||||
| 5. | Netzwerke und Embedded Software 3 | - | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I | |||||||
| 6. | Angewandte Mechatronik 3 | - | 1 | 1 | 1 | 2 | 2 | 3 | 10 | I | |||||||
| 7. | Mechanische Technologie 3 | - | 4 | 4 | 1 | 1 | - | - | 10 | I | |||||||
| 8. | Laboratorium | - | - | - | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | I | |||||||
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 23 | 23 | 23 | 25 | 25 | 22 | 22 | 163 | |||||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||||||||
| Freigegenstände, | Semester | pflich- | |||||||||||||||
| Förderunterricht | tungs- | ||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe | |||||||||
| C. | Freigegenstände | ||||||||||||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | - | - | 2 | I | |||||||
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | - | - | 2 | I | |||||||
| 3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||
| 4. | Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III | |||||||
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | - | 2 | - | - | - | 2 | III | |||||||
| 6. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||
| 7. | Angewandte Mathematik | - | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||||||
| 8. | Projektmanagement | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III | |||||||
| 9. | Technische Dokumentation | 2 | - | - | - | - | - | - | 2 | III | |||||||
| D. | Förderunterricht 4 | ||||||||||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | - | 4 | III/III |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis |
| 1. | Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht | - | - | 3 | 2 | 3 | 2 | 10 | II |
| 2. | Betriebstechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 14 | I |
| 3. | Informatik und Informationssysteme 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 4 | 4 | 18 | I |
| 4. | Softwareentwicklung und Projektmanagement 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 5 | 5 | 22 | I |
| 5. | Netzwerke und Embedded Software 3 | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I |
| 6. | Angewandte Mechatronik 3 | 1 | 1 | 1 | 2 | 2 | 3 | 10 | I |
| 7. | Mechanische Technologie 3 | 4 | 4 | 1 | 1 | - | - | 10 | I |
| 8. | Laboratorium | - | - | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | I |
| 9. | Technische Grundlagen | 3 | 3 | - | - | - | - | 6 | I |
| 10. | Werkstätte und Produktionstechnik | 5 | 5 | - | - | - | - | 10 | IV |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 23 | 18 | 18 | 22 | 22 | 126 |
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| Freigegenstände, | Semester | pflich- | |||||||
| Förderunterricht | tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe |
| C. | Freigegenstände |
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | 2 | - | - | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | - | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | - | - | 2 | III |
| 6. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I |
| 7. | Projektmanagement | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III |
| 8. | Angewandte Mathematik | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| D. | Förderunterricht 4 |
| Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
– die möglichen Folgen von zivilgerichtlichen Verfahren, Exekutionsverfahren und Insolvenzverfahren erläutern;
– Parteien und sonstige Beteiligte in den jeweiligen Verfahren nennen;
– die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Organe sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern;
– die unternehmensrechtlichen Stellvertreter unterscheiden;
– Informationen aus Firmenbuchauszügen interpretieren.
– die möglichen Folgen von zivilgerichtlichen Verfahren, Exekutionsverfahren und Insolvenzverfahren erläutern;
– Parteien und sonstige Beteiligte in den jeweiligen Verfahren nennen;
– die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Organe sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern;
– die unternehmensrechtlichen Stellvertreter unterscheiden;
– Informationen aus Firmenbuchauszügen interpretieren.
| 1 |
| 1 |
| 1 |
| 1 |
| 4 |
| III/III |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||
| 1. | Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht | 3 | 3 | 2 | 2 | 10 | II | |||||
| 2. | Betriebstechnik | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | I | |||||
| 3. | Informatik und Informationssysteme 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | I | |||||
| 4. | Konstruktion und Berechnung mit Software-Unterstützung 3 | 9 | 10 | 5 | 5 | 29 | I | |||||
| 5. | Werkstoff- und Fertigungstechnik | 4 | 3 | 2 | 2 | 11 | I | |||||
| 6. | Maschinen, Anlagen, Automatisierung | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | I | |||||
| 7. | Laboratorium | - | - | 6 | 6 | 12 | I | |||||
| 8. | Grundlagen des Maschinenbaus | 3 | 3 | - | - | 6 | I | |||||
| 9. | Werkstätte und Produktionstechnik | 5 | 5 | - | - | 10 | IV | |||||
| Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.1 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | |||||||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 37 | 37 | 29 | 29 | 132 | |||||||
| B.1 | Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||
| Semester |
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||
| 1. | Maschinen, Anlagen, Automatisierung | 5 | 4 | 4 | 4 | 17 | I | |||||
| 2. | Seil- und Fördertechnik | 1 | 2 | 3 | 3 | 9 | I | |||||
| 3. | Entrepreneurship und Innovation 3 | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||||
| 4. | Materialwirtschaft und Logistik 3 | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||||
| 5. | Qualitätstechnik und Qualitätsmanagement 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |||||
| 6. | Konstruktion und Berechnung mit Software-Unterstützung 3 | 2 | 2 | 2 | 4 | 10 | I | |||||
| 7. | Fertigungsverfahren | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||||
| 8. | Elektrotechnik und Automatisierung 3 | 2 | 2 | 4 | 4 | 12 | I | |||||
| 9. | Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||||
| 10. | Energie- und Umwelttechnik | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||||
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung | ||||||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
| Semester | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | |||||
| D. | Freigegenstände | |||||||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | 2 | - | 2 | I | |||||
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | 2 | I | |||||
| 3. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||||
| 4. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | 4 | III | |||||
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | 2 | III | |||||
| 6. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||||
| 7. | Angewandte Mathematik | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||||
| 8. | Projektmanagement | 2 | 2 | - | - | 4 | III | |||||
| 9. | Technische Dokumentation | 2 | - | - | - | 2 | III | |||||
| E. | Förderunterricht 5 | |||||||||||
| Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
| A. |
| Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | - | 5 | III/III |
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 14 | I |
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 14 | I |
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | - | - | 18 | I |
| 5. | Angewandte Informatik | 2 | - | - | - | - | - | - | 2 | I |
| 6. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | - | - | 4 | II |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis |
| 1. | Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht | - | - | - | 3 | 2 | 3 | 2 | 10 | II |
| 2. | Betriebstechnik | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | I |
| 3. | Informatik und Informationssysteme 3 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | I |
| 4. | Konstruktion und Berechnung mit Software-Unterstützung 3 | - | 7 | 8 | 3 | 3 | 4 | 4 | 29 | I |
| 5. | Werkstoff- und Fertigungstechnik | - | 3 | 2 | 1 | 1 | 2 | 2 | 11 | I |
| 6. | Maschinen, Anlagen, Automatisierung | - | - | - | 1 | 2 | 3 | 4 | 10 | I |
| 7. | Laboratorium | - | - | - | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | I |
| Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul –Vertiefungen gemäß B.1 4 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 4 | 4 | 16 |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 25 | 25 | 25 | 25 | 23 | 23 | 169 |
| B.1 | Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
| Semester | |||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe |
| 1. | Maschinen, Anlagen, Automatisierung | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 4 | 4 | 16 | I |
| 2. | Seil- und Fördertechnik | - | - | - | 1 | 2 | 3 | 4 | 10 | I |
| 3. | Entrepreneurship und Innovation 3 | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 4. | Materialwirtschaft und Logistik 3 | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 5. | Qualitätstechnik und Qualitätsmanagement 3 | - | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
| 6. | Konstruktion und Berechnung mit Software- Unterstützung 3 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | 10 | I |
| 7. | Fertigungsverfahren | - | - | - | - | 2 | 2 | - | 4 | I |
| 8. | Elektrotechnik und Automatisierung 3 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | I |
| 9. | Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen | - | - | - | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | I |
| 10. | Energie- und Umwelttechnik | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
| Freigegenstände, | Semester | ||||||||
| Förderunterricht |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe |
| C. | Freigegenstände |
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | - | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | - | - | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | - | 2 | - | - | - | 2 | III |
| 6. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I |
| 7. | Angewandte Mathematik | - | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 8. | Projektmanagement | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III |
| 9. | Technische Dokumentation | 2 | - | - | - | - | - | - | 2 | III |
| D. | Förderunterricht 5 |
| 1. | Deutsch |
| 2. | Englisch |
| 3. | Angewandte Mathematik |
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | - | 4 | III/III | |||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht | - | - | 3 | 2 | 3 | 2 | 10 | II | |||||
| 2. | Betriebstechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | I | |||||
| 3. | Informatik und Informationssysteme 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | I | |||||
| 4. | Konstruktion und Berechnung mit Software-Unterstützung 3 | 7 | 8 | 3 | 3 | 4 | 4 | 29 | I | |||||
| 5. | Werkstoff- und Fertigungstechnik | 3 | 2 | 1 | 1 | 2 | 2 | 11 | I | |||||
| 6. | Maschinen, Anlagen, Automati-sierung | - | - | 1 | 2 | 3 | 4 | 10 | I | |||||
| 7. | Laboratorium | - | - | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | I | |||||
| 8. | Grundlagen des Maschinenbaus | 3 | 3 | - | - | - | - | 6 | I | |||||
| 9. | Werkstätte und Produktions-technik | 5 | 5 | - | - | - | - | 10 | IV | |||||
| Pflichtgegenstände der schul-autonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.1 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 4 | 4 | 16 | |||||||
| Gesamtsemesterwochenstunden-zahl | 25 | 25 | 18 | 18 | 23 | 23 | 132 | |||||||
| B.1 | Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen | Semesterwochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
| Semester | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | |||
| 1. | Maschinen, Anlagen, Automatisierung | 2 | 2 | 2 | 2 | 4 | 4 | 16 | I | |||||
| 2. | Seil- und Fördertechnik | - | - | 1 | 2 | 3 | 4 | 10 | I | |||||
| 3. | Entrepreneurship und Innovation 3 | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||||
| 4. | Materialwirtschaft und Logistik 3 | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||||
| 5. | Qualitätstechnik und Qualitätsmanagement 3 | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |||||
| 6. | Konstruktion und Berechnung mit Software-Unterstützung 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | 10 | I | |||||
| 7. | Fertigungsverfahren | - | - | - | 2 | 2 | - | 4 | I | |||||
| 8. | Elektrotechnik und Automatisierung 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | I | |||||
| 9. | Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen | - | - | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | I | |||||
| 10. | Energie- und Umwelttechnik | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
| Semester | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | |||||
| C. | Freigegenstände | |||||||||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | 2 | - | - | - | 2 | I | |||||
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | - | 2 | I | |||||
| 3. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||
| 4. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III | |||||
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | - | - | 2 | III | |||||
| 6. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||
| 7. | Angewandte Mathematik | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||||
| 8. | Projektmanagement | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III | |||||
| 9. | Technische Dokumentation | 2 | - | - | - | - | - | 2 | III | |||||
| D. | Förderunterricht 5 | |||||||||||||
| Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III/III | |||
| 2. | Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik | – | 2 | – | – | 2 | I | |||
| 3. | Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik | – | – | 2 | – | 2 | I | |||
| 4. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | – | – | 4 | I | |||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | – | 2 | 3 | 3 | 8 | II bzw. III | |||
| 6. | Angewandte Informatik | 2 | – | – | – | 2 | I | |||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||
| 1. | Anorganische Chemie und Technologie | 3 | 2 | – | – | 5 | I | |||
| 2. | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | 4 | 3 | 3 | 2 | 12 | I | |||
| 3. | Organische Chemie und Technologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |||
| 4. | Biochemie und Mikrobiologie | 1 | 2 | – | – | 3 | I | |||
| 5. | Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik | 6 | 6 | 2 | 2 | 16 | I | |||
| 6. | Analytisches Laboratorium | 5 | 5 | – | – | 10 | I | |||
| 7. | Organisch-präparatives Laboratorium | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |||
| 8. | Physikalisch-chemisches Laboratorium | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |||
| 9. | Angewandte Technologie 4 | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |||
| 10. | Grundlagen der Chemie | 3 | 3 | – | – | 6 | I | |||
| 11. | Grundlagenlaboratorium | 5 | 5 | – | – | 10 | I | |||
| Pflichtgegenstände des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes | – | – | 15 | 15 | 30 | |||||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 34 | 35 | 35 | 32 | 136 | |||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
| Pflichtgegenstände der schulautonomen | Semester | pflich- | ||||||||
| Ausbildungsschwerpunkte | tungs- | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||||
| B.1 | Umweltanalytik und Umweltschutzmanagement | |||||||||
| 1. | Angewandte Umweltmesstechnik 4 | – | – | 5 | 5 | 10 | I | |||
| 2 | Umweltverfahrenstechnik | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |||
| 3. | Umweltrecht und Umweltschutzmanagement | – | – | 2 | 2 | 4 | II | |||
| 4. | Abfallwirtschaft, Immissions- und Gewässerschutz | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |||
| 5. | Laboratorium für Umweltmesstechnik | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |||
| B.2 | Biochemie und Biochemische Technologie | |||||||||
| 1. | Biochemie und Bioanalytik | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |||
| 2. | Biochemische Technologie | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |||
| 3. | Angewandte Mikrobiologie und Gentechnik | – | – | 4 | 4 | 8 | I | |||
| 4. | Laboratorium für Biochemie und Biochemische Technologie | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |||
| 5. | Laboratorium für Gentechnik | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |||
| 6. | Mikrobiologie 4 | – | – | 1 | 1 | 2 | I | |||
| B.3 | Technische Chemie | |||||||||
| 1. | Biochemie und Mikrobiologie | – | – | 4 | 2 | 6 | I | |||
| 2. | Angewandte Technologie | – | – | 2 | – | 2 | I | |||
| 3. | Angewandte Analytik | – | – | 1 | 1 | 2 | I | |||
| 4. | Angewandte Technologie 4 | – | – | 8 | 12 | 20 | I | |||
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung | ||||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||||
| tungs- | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||||
| D. | Freigegenstände | |||||||||
| 1. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | – | – | 4 | I | |||
| 2. | Kommunikationstechnik Englisch | – | – | 2 | – | 2 | III | |||
| 3. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | – | – | 4 | I | |||
| 4. | Instrumentelle Analytik 3 | 4 | 6 | 4 | 2 | 16 | I | |||
| 5. | Wissenschaftliches Arbeiten | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |||
| E. | Förderunterricht 5 | |||||||||
| 1. | Angewandte Mathematik | |||||||||
| 2. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||
| 3. |
| 4. |
| 5. |
| 6. |
| 7. |
| Summe |
| gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | – | – | 5 | III/III | |
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 14 | I | |
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 14 | I | |
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | – | – | 18 | I | |
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | – | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 8 | II bzw. III | |
| 6. | Angewandte Informatik | 2 | – | – | – | – | – | – | 2 | I | |
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | – | – | – | – | – | – | 4 | II | |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||
| 1. | Anorganische Chemie und Technologie | – | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | I | |
| 2. | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | – | 3 | 2 | 2 | 2 | – | – | 9 | I | |
| 3. | Organische Chemie und Technologie | – | 3 | 3 | – | – | – | – | 6 | I | |
| 4. | Biochemie und Mikrobiologie | – | – | – | 2 | 2 | – | – | 4 | I | |
| 5. | Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik | – | – | 2 | 2 | 2 | 4 | 2 | 12 | I | |
| 6. | Analytisches Laboratorium | – | 2 | 2 | 5 | 3 | – | – | 12 | I | |
| 7. | Organisch-präparatives Laboratorium | – | – | – | 2 | 2 | – | – | 4 | I | |
| 8. | Physikalisch-chemisches Laboratorium | – | – | – | – | – | – | 3 | 3 | I | |
| 9. | Technologisches Laboratorium | – | – | – | – | 3 | 5 | – | 8 | I | |
| Pflichtgegenstände des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes | – | – | – | – | – | 14 | 16 | 30 | |||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 21 | 22 | 23 | 24 | 23 | 21 | 157 | |||
| Pflichtgegenstände der | Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
| schulautonomen | Semester | pflich- | |||||||||
| Ausbildungsschwerpunkte | tungs- | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe | |||
| B.1 | Umweltanalytik und Umweltschutzmanagement | ||||||||||
| 1. | Angewandte Umweltmesstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | ||
| 2. | Umweltverfahrenstechnik | – | – | – | – | – | 2 | 1 | 3 | I | |
| 3. | Umweltrecht und Umweltschutzmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 3 | 5 | II | |
| 4. | Abfallwirtschaft, Immissions- und Gewässerschutz | – | – | – | – | – | 3 | 2 | 5 | I | |
| 5. | Laboratorium für Umweltmesstechnik | – | – | – | – | – | 5 | 8 | 13 | I | |
| B.2 | Biochemie und Biochemische Technologie | ||||||||||
| 1. | Biochemie und Bioanalytik | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |
| 2. | Biochemische Technologie | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |
| 3. | Angewandte Mikrobiologie und Gentechnik | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |
| 4. | Laboratorium für Biochemie und Biochemische Technologie | – | – | – | – | – | 4 | 5 | 9 | I | |
| 5. | Laboratorium für Angewandte Mikrobiologie und Gentechnik | – | – | – | – | – | 4 | 5 | 9 | I | |
| B.3 | Chemische Betriebstechnik | ||||||||||
| 1. | Materialtechnologie | – | – | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |
| 2. | Chemische Technologie | – | – | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |
| 3. | Elektrotechnik und Messtechnik 4 | – | – | – | – | – | 2 | 3 | 5 | I | |
| 4. | Betriebstechnik | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |
| 5. | Instrumentell Analytisches Laboratorium | – | – | – | – | – | 4 | – | 4 | I | |
| 6. | Chemisch Technologisches Laboratorium | – | – | – | – | – | – | 5 | 5 | I | |
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||
| Freigegenstände, | Semester | pflich- | |||||||||
| Förderunterricht | tungs- | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe | |||
| C. | Freigegenstände | ||||||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | – | – | – | 2 | – | – | – | 2 | I | |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | – | – | – | – | 2 | – | – | 2 | I | |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | – | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | I | |
| 4. | Kommunikationstechnik Englisch | – | – | – | 2 | – | – | – | 2 | III | |
| 5. | Politische Bildung | – | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | III | |
| 6. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | – | – | – | 2 | – | – | – | 2 | III | |
| 7. | Darstellende Geometrie | – | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | I | |
| 8. | Technische Dokumentation | 2 | – | – | – | – | – | – | 2 | III | |
| 9. | Instrumentelle Analytik 3 | – | 4 | 6 | 4 | 2 | – | – | 16 | I | |
| 10. | Wissenschaftliches Arbeiten | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |
| D. | Förderunterricht 5 | ||||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||||
| 2 | Englisch | ||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | – | – | 4 | III/III | |||||||||||
| 2. | Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik | – | – | 2 | – | – | – | 2 | I | |||||||||||
| 3. | Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik | – | – | – | 2 | – | – | 2 | I | |||||||||||
| 4. | Angewandte Mathematik | – | – | 2 | 2 | – | – | 4 | I | |||||||||||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 8 | II bzw. III | |||||||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||||||||||
| 1. | Anorganische Chemie und Technologie | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | I | |||||||||||
| 2. | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | 3 | 2 | 2 | 2 | – | – | 9 | I | |||||||||||
| 3. | Organische Chemie und Technologie | 3 | 3 | – | – | – | – | 6 | I | |||||||||||
| 4. | Biochemie und Mikrobiologie | – | – | 2 | 2 | – | – | 4 | I | |||||||||||
| 5. | Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik | – | 2 | 2 | 2 | 4 | 2 | 12 | I | |||||||||||
| 6. | Analytisches Laboratorium | 2 | 2 | 5 | 3 | – | – | 12 | I | |||||||||||
| 7. | Organisch-präparatives Laboratorium | – | – | 2 | 2 | – | – | 4 | I | |||||||||||
| 8. | Physikalisch-chemisches Laboratorium | – | – | – | – | – | 3 | 3 | I | |||||||||||
| 9. | Technologisches Laboratorium | – | – | – | 3 | 5 | – | 8 | I | |||||||||||
| 10. | Grundlagen der Chemie | 3 | 3 | – | – | – | – | 6 | I | |||||||||||
| 11. | Grundlagenlaboratorium | 5 | 5 | – | – | – | – | 10 | I | |||||||||||
| Pflichtgegenstände des schulautonomen Ausbildungs-schwerpunktes | – | – | – | – | 14 | 16 | 30 | |||||||||||||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 21 | 22 | 20 | 21 | 23 | 21 | 128 | |||||||||||||
| Pflichtgegenstände der | Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||||||||||
| schulautonomen | Semester | pflich- | ||||||||||||||||||
| Ausbildungsschwerpunkte | tungs- | |||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||||||||||||
| B.1 | Umweltanalytik und Umweltschutzmanagement | |||||||||||||||||||
| 1. | Angewandte Umweltmesstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |||||||||||
| 2. | Umweltverfahrenstechnik | – | – | – | – | 2 | 1 | 3 | I | |||||||||||
| 3. | Umweltrecht und Umweltschutz-management | – | – | – | – | 2 | 3 | 5 | II | |||||||||||
| 4. | Abfallwirtschaft, Immissions- und Gewässerschutz | 3 | 2 | 5 | I | |||||||||||||||
| 5. | Laboratorium für Umweltmess-technik | – | – | – | – | 5 | 8 | 13 | I | |||||||||||
| B.2 | Biochemie und Biochemische Technologie | |||||||||||||||||||
| 1. | Biochemie und Bioanalytik | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |||||||||||
| 2. | Biochemische Technologie | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |||||||||||
| 3. | Angewandte Mikrobiologie und Gentechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |||||||||||
| 4. | Laboratorium für Biochemie und Biochemische Technologie | – | – | – | – | 4 | 5 | 9 | I | |||||||||||
| 5. | Laboratorium für Angewandte Mikrobiologie und Gentechnik | – | – | – | – | 4 | 5 | 9 | I | |||||||||||
| B.3 | Chemische Betriebstechnik | |||||||||||||||||||
| 1. | Materialtechnologie | – | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |||||||||||
| 2. | Chemische Technologie | – | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |||||||||||
| 3. | Elektrotechnik und Messtechnik 4 | 2 | 3 | 5 | I | |||||||||||||||
| 4. | Betriebstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |||||||||||
| 5. | Instrumentell Analytisches Laboratorium | – | – | – | – | 4 | – | 4 | I | |||||||||||
| 6. | Chemisch Technologisches Laboratorium | – | – | – | – | – | 5 | 5 | I | |||||||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||||||||
| Freigegenstände, | Semester | pflich- | ||||||||||||||||||
| Förderunterricht | tungs- | |||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||||||||||||
| C. | Freigegenstände | |||||||||||||||||||
| 1. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | I | |||||||||||
| 2. | Kommunikationstechnik Englisch | – | – | 2 | – | – | – | 2 | III | |||||||||||
| 3. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | I | |||||||||||
| 4. | Instrumentelle Analytik 3 | 4 | 6 | 4 | 2 | – | – | 16 | I | |||||||||||
| 5. | Wissenschaftliches Arbeiten | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |||||||||||
| D. | Förderunterricht 5 | |||||||||||||||||||
| 1. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||||||||
| 2. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III/III |
| 2. | Wirtschaft und Recht 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis |
| 1. | Entwurf und Design 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | I |
| 2. | Digitale Werkzeuge 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
| 3. | Technologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
| 4. | Darstellungstechniken 4 | 2 | 2 | – | – | 4 | I |
| 5. | Atelier und Produktion | 3 | 3 | 4 | 4 | 14 | IV |
| 6. | Designtheorie | 2 | 2 | 1 | 1 | 6 | II |
| 7. | Kunstgeschichte und Kulturphilosophie | 2 | 2 | – | – | 4 | III |
| Pflichtgegenstände des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes | 15 | 15 | 17 | 17 | 64 |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 35 | 35 | 33 | 33 | 136 |
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| Pflichtgegenstände der schulautonomen | Semester | pflich- | |||||
| Ausbildungsschwerpunkte | tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe |
| B.1 | Produktdesign |
| 1. | Entwurf und Design 4 | 1 | 1 | – | – | 2 | I |
| 2. | Digitale Werkzeuge 4 | – | – | 2 | 2 | 4 | I |
| 3. | Darstellungstechniken 4 | – | – | 2 | 2 | 4 | I |
| 4. | Designtheorie | – | – | 1 | 1 | 2 | II |
| 5. | Fertigungstechnik und Ecodesign | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | II |
| 6. | Modell- und Prototypenbau | 7 | 7 | 5 | 5 | 24 | IV |
| 7. | Objektdesign und Ergonomie | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
| 8. | Kommunikation und Produktsprache | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II |
| B.2 | Objektdesign und Produktion |
| 1. | Entwurf und Design 4 | 4 | 4 | 2 | 2 | 12 | I |
| 2. | Darstellungstechniken | – | – | 1 | 1 | 2 | I |
| 3. | Atelier und Produktion | 6 | 6 | 10 | 10 | 32 | IV |
| 4. | CAID und digitale Produktion 4 | 3 | 3 | – | – | 6 | I |
| 5. | Technologie des Glases und Fertigungstechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
| 6. | Projekt- und Innovationsmanagement | – | – | 2 | 2 | 4 | II |
| B.3 | Interior- und Surfacedesign |
| 1. | Entwurf und Design 4 | 4 | 4 | 2 | 2 | 12 | I |
| 2. | Digitale Werkzeuge 4 | 6 | 6 | 4 | 4 | 20 | I |
| 3. | Darstellungstechniken 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | I |
| 4. | Atelier und Produktion | 1 | 1 | – | – | 2 | IV |
| 5. | Designtheorie | – | – | 1 | 1 | 2 | II |
| 6. | Kunstgeschichte und Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 4 | III |
| 7. | Kreativwirtschaft | – | – | 2 | 2 | 4 | II |
| 8. | Kommunikation | – | – | 2 | 2 | 4 | II |
| B.4 | Produkt- und Innenraumgestaltung |
| 1. | Entwurf und Design 4 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | I |
| 2. | Digitale Werkzeuge 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
| 3. | Darstellungstechniken 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
| 4. | Atelier und Produktion | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | IV |
| 5. | Kunstgeschichte und Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 4 | III |
| 6. | Produkt-, Möbel-, Raum-Design 4 | 5 | 5 | 5 | 5 | 20 | I |
| 7. | Baukonstruktion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
| 8. | Form, Farbe und Grafikgestaltung 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | III |
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung | |||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | |||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe |
| D. | Freigegenstände |
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | – | – | 2 | – | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik /Präsentationstechnik | – | – | – | 2 | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | – | – | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | 2 | 2 | – | – | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | – | – | 2 | – | 2 | III |
| 6. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | – | – | 4 | I |
| 7. | Technische Dokumentation | – | – | 1 | 1 | 2 | III |
| E. | Förderunterricht 5 |
| Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
| 3. |
| 4. |
| 5. |
| 6. |
| 7. |
| Summe |
| gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | – | – | 5 | III/III | |
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 14 | I | |
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 14 | I | |
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 3 | 3 | 3 | 3 | – | – | 16 | I | |
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III | |
| 6. | Angewandte Informatik | 2 | – | – | – | – | – | – | 2 | I | |
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | – | – | – | – | – | – | 4 | II | |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||
| 1. | Entwurf und Design 4 | – | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 16 | I | |
| 2. | Digitale Werkzeuge 4 | – | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 8 | I | |
| 3. | Technologie | – | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 8 | I | |
| 4. | Darstellungstechniken 4 | – | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | I | |
| 5. | Atelier und Produktion | – | – | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 14 | IV | |
| 6. | Designtheorie | – | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | 6 | II | |
| 7. | Kunstgeschichte und Kultur-philosophie | – | – | – | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III | |
| Pflichtgegenstände des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes | – | 5 | 2 | 3 | 3 | 11 | 12 | 36 | |||
| Gesamtsemesterwochen- stundenzahl | 23 | 24 | 24 | 24 | 24 | 20 | 20 | 159 | |||
| Pflichtgegenstände der | Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
| schulautonomen | Semester | pflich- | |||||||||
| Ausbildungsschwerpunkte | tungs- | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe | |||
| B.1 | Produktdesign | ||||||||||
| 1. | Digitale Werkzeuge 4 | – | – | – | – | – | 1 | 1 | 2 | I | |
| 2. | Darstellungstechniken 4 | – | – | – | – | – | 1 | 1 | 2 | I | |
| 3. | Designtheorie | – | – | – | – | – | 1 | 1 | 2 | II | |
| 4. | Fertigungstechnik und Ecodesign | – | – | – | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | II | |
| 5. | Modell- und Prototypenbau | – | 3 | – | – | – | – | 1 | 4 | IV | |
| 6. | Objektdesign und Ergonomie | – | 2 | 2 | – | – | 2 | 2 | 8 | I | |
| 7. | Kommunikation und Produkt-sprache | – | – | – | 1 | 1 | 3 | 3 | 8 | II | |
| B.2 | Objektdesign und Produktion | ||||||||||
| 1. | Entwurf und Design 4 | – | – | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | |
| 2. | Atelier und Produktion | – | 3 | – | – | – | 4 | 5 | 12 | IV | |
| 3. | CAID und digitale Produktion 4 | – | – | – | 2 | 2 | 1 | 1 | 6 | I | |
| 4. | Technologie des Glases und Fertigungstechnik | – | 2 | 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 8 | I | |
| 5. | Projekt- und Innovations-management | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | II | |
| B.3 | Interior- und Surfacedesign | ||||||||||
| 1. | Entwurf und Design 4 | – | 2 | – | – | – | 1 | 1 | 4 | I | |
| 2. | Digitale Werkzeuge 4 | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | I | |
| 3. | Darstellungstechniken 4 | – | 1 | – | – | – | 3 | 2 | 6 | I | |
| 4. | Atelier und Produktion | – | – | – | – | – | – | 2 | 2 | IV | |
| 5. | Kunstgeschichte und Kultur-philosophie | – | – | – | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III | |
| 6. | Kreativwirtschaft | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | II | |
| 7. | Kommunikation | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | II | |
| B.4 | Produkt- und Innenraumgestaltung | ||||||||||
| 1. | Entwurf und Design 4 | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |
| 2. | Kunstgeschichte und Kultur-philosophie | – | 2 | – | 1 | – | – | 1 | 4 | III | |
| 3. | Produkt-, Möbel-, Raum-Design 4 | – | 1 | – | 2 | 3 | 7 | 7 | 20 | I | |
| 4. | Baukonstruktion | – | 2 | 2 | – | – | 2 | 2 | 8 | I | |
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||
| Freigegenstände | Semester | pflich- | |||||||||
| Förderunterricht | tungs- | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe | |||
| C. | Freigegenstände | ||||||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | – | – | – | 2 | – | – | – | 2 | I | |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | – | – | – | – | 2 | – | – | 2 | I | |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | – | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | I | |
| 4. | Politische Bildung | – | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | III | |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grund-lagen | – | – | – | 2 | – | – | – | 2 | III | |
| 6. | Darstellende Geometrie | – | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | I | |
| 7. | Technische Dokumentation | – | – | – | – | – | 1 | 1 | 2 | III | |
| D. | Förderunterricht 5 | ||||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | – | – | 4 | III/III | |
| 2. | Wirtschaft und Recht 3 | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III | |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||
| 1. | Entwurf und Design 4 | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 16 | I | |
| 2. | Digitale Werkzeuge 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 8 | I | |
| 3. | Technologie | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 8 | I | |
| 4. | Darstellungstechniken 4 | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | I | |
| 5. | Atelier und Produktion | – | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 14 | IV | |
| 6. | Designtheorie | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | 6 | II | |
| 7. | Kunstgeschichte und Kulturphilosophie | – | – | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III | |
| Pflichtgegenstände des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes | 12 | 9 | 10 | 10 | 11 | 12 | 64 | |||
| Gesamtsemesterwochenstunden-zahl | 24 | 24 | 24 | 24 | 20 | 20 | 136 | |||
| Pflichtgegenstände der | Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| schulautonomen | Semester | pflich- | ||||||||
| Ausbildungsschwerpunkte | tungs- | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||
| B.1 | Produktdesign | |||||||||
| 1. | Entwurf und Design 4 | – | – | 1 | 1 | – | – | 2 | I | |
| 2. | Digitale Werkzeuge 4 | 1 | 1 | – | – | 1 | 1 | 4 | I | |
| 3. | Darstellungstechniken 4 | – | – | 2 | 2 | – | – | 4 | I | |
| 4. | Designtheorie | – | – | – | – | 1 | 1 | 2 | II | |
| 5. | Fertigungstechnik und Ecodesign | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | II | |
| 6. | Modell– und Prototypenbau | 7 | 4 | 3 | 3 | 3 | 4 | 24 | IV | |
| 7. | Objektdesign und Ergonomie | 2 | 2 | – | – | 2 | 2 | 8 | I | |
| 8. | Kommunikation und Produktsprache | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II | |
| B.2 | Objektdesign und Produktion | |||||||||
| 1. | Entwurf und Design 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | I | |
| 2. | Darstellungstechniken | – | – | 1 | 1 | – | – | 2 | I | |
| 3. | Atelier und Produktion | 8 | 5 | 4 | 4 | 5 | 6 | 32 | IV | |
| 4. | CAID und digitale Produktion 4 | – | – | 2 | 2 | 1 | 1 | 6 | I | |
| 5. | Technologie des Glases und Fertigungstechnik | 2 | 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 8 | I | |
| 6. | Projekt- und Innovationsmanagement | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | II | |
| B.3 | Interior- und Surfacedesign | |||||||||
| 1. | Entwurf und Design 4 | 3 | 3 | 2 | 2 | 1 | 1 | 12 | I | |
| 2. | Digitale Werkzeuge 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | 3 | 3 | 20 | I | |
| 3. | Darstellungstechniken 4 | 3 | – | 4 | 4 | 3 | 2 | 16 | I | |
| 4. | Atelier und Produktion | – | – | – | – | – | 2 | 2 | IV | |
| 5. | Designtheorie | – | – | 1 | 1 | – | – | 2 | II | |
| 6. | Kunstgeschichte und Kulturphilosophie | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | III | |
| 7. | Kreativwirtschaft | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | II | |
| 8. | Kommunikation | – | – | – | – | 2 | 2 | 4 | II | |
| B.4 | Produkt- und Innenraumgestaltung | |||||||||
| 1. | Entwurf und Design 4 | – | 1 | 1 | 1 | 1 | – | 4 | I | |
| 2. | Digitale Werkzeuge 4 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | – | 8 | I | |
| 3. | Darstellungstechniken 4 | 2 | 2 | 1 | 2 | – | 1 | 8 | I | |
| 4. | Atelier und Produktion | 1 | – | 1 | 1 | – | 1 | 4 | IV | |
| 5. | Kunstgeschichte und Kulturphilosophie | 2 | – | 1 | – | – | 1 | 4 | III | |
| 6. | Produkt-, Möbel-, Raum-Design 4 | 1 | – | 2 | 3 | 7 | 7 | 20 | I | |
| 7. | Baukonstruktion | 2 | 2 | – | – | 2 | 2 | 8 | I | |
| 8. | Form, Farbe und Grafikgestaltung 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 8 | III | |
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
| Freigegenstände, | Semester | pflich- | ||||||||
| Förderunterricht | tungs- | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||
| C. | Freigegenstände | |||||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | – | – | 2 | – | – | – | 2 | I | |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | – | – | – | 2 | – | – | 2 | I | |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | I | |
| 4. | Politische Bildung | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | III | |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | – | – | 2 | – | – | – | 2 | III | |
| 6. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | I | |
| 7. | Technische Dokumentation | – | – | – | – | 1 | 1 | 2 | III | |
| D. | Förderunterricht 5 | |||||||||
| Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III/III | |
| 2. | Wirtschaft und Recht 3 | 4 | 4 | – | – | 8 | II bzw. III | |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||
| 1. | Hardwareentwicklung | 9 | 9 | 9 | 9 | 36 | I | |
| 2. | Messtechnik und Regelungssysteme | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | I | |
| 3. | Digitale Systeme und Computersysteme 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | Î | |
| 4. | Kommunikationssysteme und –netze 4 | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | I | |
| 5. | Fachspezifische Softwaretechnik 4 | 5 | 5 | 6 | 6 | 22 | I | |
| 6. | Laboratorium | 3 | 3 | 5 | 5 | 16 | I | |
| 7. | Prototypenbau elektronischer Systeme | 5 | 5 | – | – | 10 | IV | |
| Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.1 5 | – | – | 4 | 4 | 8 | |||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 35 | 35 | 35 | 35 | 140 | |||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| B.1 | Pflichtgegenstände der schulauto- | Semester | pflich- | |||||
| nomen Wahlmodul-Vertiefungen | tungs- | |||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||
| 1. | Messbussysteme | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |
| 2. | Netzwerkdienste und -sicherheit | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |
| 3. | System- und Netzwerkprogrammierung | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |
| 4. | Embedded Systems | – | – | 2 | 2 | 4 | I | |
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung | ||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||
| D. | Freigegenstände | |||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | – | – | 2 | – | 2 | I | |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | – | – | – | 2 | 2 | I | |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | – | – | 4 | I | |
| 4. | Politische Bildung | 2 | 2 | – | – | 4 | III | |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | – | – | 2 | – | 2 | III | |
| 6. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | – | – | 4 | I | |
| E. | Förderunterricht 6 | |||||||
| Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | – | – | 5 | III/III |
| 2. | Deutsch | 6 | 3 | 3 | 1 | 1 | – | – | 14 | I |
| 3. | Englisch | 6 | 3 | 3 | 1 | 1 | – | – | 14 | I |
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 5 | 5 | 2 | 2 | – | – | 18 | I |
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | – | 4 | 4 | – | – | – | – | 8 | II bzw. III |
| 6. | Angewandte Informatik | 2 | – | – | – | – | – | – | 2 | I |
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | – | – | – | – | – | – | 4 | II |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis |
| 1. | Hardwareentwicklung 4 | – | 6 | 6 | 6 | 6 | 5 | 5 | 34 | I |
| 2. | Messtechnik und Regelungs-systeme | – | – | – | 2 | 2 | 4 | 4 | 12 | I |
| 3. | Digitale Systeme und Computersysteme 4 | – | – | – | 2 | 2 | 4 | 4 | 12 | I |
| 4. | Kommunikationssysteme und –netze 4 | – | – | – | 2 | 2 | 4 | 4 | 12 | I |
| 5. | Fachspezifische Softwaretechnik 4 | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | I |
| 6. | Laboratorium | – | – | – | 3 | 3 | 5 | 5 | 16 | I |
| 7. | Werkstättenlaboratorium | – | – | – | 3 | 3 | – | – | 6 | III |
| Gesamtsemesterwochen- stundenzahl | 23 | 24 | 24 | 25 | 25 | 24 | 24 | 169 |
| Pflichtgegenstände des | Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| alternativen Ausbildungs- | Semester | pflich- | ||||||||
| schwerpunktes | tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe |
| B.1 | Medizintechnik |
| 1.1 | Hardwareentwicklung 4 | – | 6 | 6 | 6 | 6 | 5 | 5 | 34 | I |
| 1.2 | Messtechnik und Regelungs-systeme | – | – | – | 2 | 2 | 4 | 4 | 12 | I |
| 1.3 | Biologie, Anatomie und Physiologie | – | – | – | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | III |
| 1.4 | Medizinische Gerätetechnik und Signalverarbeitung 4 | – | – | – | 2 | 2 | 4 | 4 | 12 | I |
| 1.5 | Rechtliche und ethische Grundlagen | – | – | – | – | – | 1 | 1 | 2 | III |
| 1.6 | Fachspezifische Softwaretechnik 4 | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | I |
| 1.7 | Laboratorium | – | – | – | 3 | 3 | 5 | 5 | 16 | I |
| 1.8 | Werkstättenlaboratorium | – | – | – | 3 | 3 | – | – | 6 | III |
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
| Freigegenstände, | Semester | pflich- | ||||||||
| Förderunterricht | tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe |
| C. | Freigegenstände |
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | – | – | – | 2 | – | – | – | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | – | – | – | – | 2 | – | – | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | – | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | I |
| 4. | Kommunikationstechnik Englisch | – | – | – | 2 | – | – | – | 2 | III |
| 5. | Politische Bildung | – | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | III |
| 6. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | – | – | – | 2 | – | – | – | 2 | III |
| 7. | Darstellende Geometrie | – | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | I |
| 8. | Technische Dokumentation | 2 | – | – | – | – | – | – | 2 | III |
| D. | Förderunterricht 5 |
| 1. | Deutsch |
| 2. | Englisch |
| 3. | Angewandte Mathematik |
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | – | – | 4 | III/III |
| 2. | Wirtschaft und Recht 3 | 4 | 4 | – | – | – | – | 8 | II bzw. III |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis |
| 1. | Hardwareentwicklung | 10 | 10 | 8 | 8 | 5 | 5 | 46 | I |
| 2. | Messtechnik und Regelungssysteme | – | – | 2 | 2 | 4 | 4 | 12 | I |
| 3. | Digitale Systeme und Computersysteme 4 | – | – | 2 | 2 | 4 | 4 | 12 | I |
| 4. | Kommunikationssysteme und –netze 4 | – | – | 2 | 2 | 4 | 4 | 12 | I |
| 5. | Fachspezifische Softwaretechnik 4 | 2 | 2 | 4 | 4 | 2 | 2 | 16 | I |
| 6. | Laboratorium | – | – | 3 | 3 | 5 | 5 | 16 | I |
| 7. | Prototypenbau elektronischer Systeme 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | – | – | 14 | III bzw. IV |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 21 | 21 | 25 | 25 | 24 | 24 | 140 |
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| Pflichtgegenstände des alternativen | Semester | pflich- | |||||||
| Ausbildungsschwerpunktes | tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe |
| B.1 | Medizintechnik |
| 1.1 | Hardwareentwicklung 4 | 10 | 10 | 8 | 8 | 5 | 5 | 46 | I |
| 1.2 | Messtechnik und Regelungssysteme | – | – | 2 | 2 | 4 | 4 | 12 | I |
| 1.3 | Biologie, Anatomie und Physiologie | – | – | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | III |
| 1.4 | Medizinische Gerätetechnik und Signalverarbeitung 3 | – | – | 2 | 2 | 4 | 4 | 12 | I |
| 1.5 | Rechtliche und ethische Grundlagen | – | – | – | – | 1 | 1 | 2 | III |
| 1.6 | Fachspezifische Softwaretechnik 4 | 2 | 2 | 4 | 4 | 2 | 2 | 16 | I |
| 1.7 | Laboratorium | – | – | 3 | 3 | 5 | 5 | 16 | I |
| 1.8 | Prototypenbau elektronischer Systeme | 4 | 4 | 3 | 3 | – | – | 14 | III bzw. IV |
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | |||||||
| tungs- | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe |
| C. | Freigegenstände |
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentations-technik | – | – | 2 | – | – | – | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentations-technik | – | – | – | 2 | – | – | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | – | – | 2 | – | – | – | 2 | III |
| 6. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | – | – | – | – | 4 | I |
| D. | Förderunterricht 5 |
| Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III/III | |||
| 2. | Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik | - | - | 1 | 1 | 2 | I | |||
| 3. | Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik | - | - | 1 | 1 | 2 | I | |||
| 4. | Angewandte Mathematik | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III | |||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||
| 1. | Energiesysteme 4 | 5 | 5 | 2 | 2 | 14 | I | |||
| 2. | Automatisierungstechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |||
| 3. | Antriebstechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |||
| 4. | Industrieelektronik | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |||
| 5. | Fachspezifische Informationstechnik 4 | 3 | 3 | 2 | 2 | 10 | I | |||
| 6. | Computerunterstützte Projektentwicklung 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | I | |||
| 7. | Laboratorium | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | I | |||
| 8. | Werkstättenlaboratorium | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | III | |||
| 9. | Grundlagen der Elektrotechnik 4 | 4 | 4 | - | 8 | I | ||||
| 10. | Werkstätte und Produktionstechnik | 5 | 5 | - | - | 10 | IV | |||
| Pflichtgegenstand der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefung gemäß B.1 5 | - | - | 4 | 4 | 8 | |||||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 36 | 36 | 32 | 32 | 136 | |||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
| B.1 | Pflichtgegenstände der schulautonomen | Semester | pflich- | |||||||
| Wahlmodul-Vertiefung | tungs- | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||||
| 1. | Energiesysteme – Vertiefung | - | - | 4 | 4 | 8 | I | |||
| 2. | Automatisierungstechnik – Vertiefung | - | - | 4 | 4 | 8 | I | |||
| 3. | Antriebstechnik – Vertiefung | - | - | 4 | 4 | 8 | I | |||
| 4. | Industrieelektronik – Vertiefung | - | - | 4 | 4 | 8 | I | |||
| 5. | Fachspezifische Informationstechnik – Vertiefung | - | - | 4 | 4 | 8 | I | |||
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung | ||||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||||
| tungs- | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||||
| D. | Freigegenstände | |||||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | 2 | - | 2 | I | |||
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | 2 | I | |||
| 3. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||
| 4. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | 4 | III | |||
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | 2 | III | |||
| 6. | Projektmanagement | - | - | 2 | 2 | 4 | III | |||
| 7. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | 2 | I | |||
| E. | Förderunterricht 6 | |||||||||
| 1. | Angewandte Mathematik | |||||||||
| 2. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||
| 3. |
| 4. |
| 5. |
| 6. |
| 7. |
| Summe |
| gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | - | 5 | III/III | |||||||
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 14 | I | |||||||
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 14 | I | |||||||
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | - | - | 18 | I | |||||||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 8 | II bzw. III | |||||||
| 6. | Angewandte Informatik | 2 | - | - | - | - | - | - | 2 | I | |||||||
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | - | - | 4 | II | |||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||||||||
| 1. | Energiesysteme 4 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I | ||||||||
| 2. | Automatisierungstechnik | - | 1 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | |||||||
| 3. | Antriebstechnik | - | - | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | |||||||
| 4. | Industrieelektronik | - | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |||||||
| 5. | Fachspezifische Informationstechnik 4 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | I | |||||||
| 6. | Computerunterstützte Projektentwicklung 4 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 14 | I | |||||||
| 7. | Laboratorium | - | - | - | 3 | 3 | 4 | 4 | 14 | I | |||||||
| 8. | Werkstättenlaboratorium | 2 | 2 | - | - | 3 | 3 | 10 | III | ||||||||
| Pflichtgegenstand der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefung gemäß B.1 5 | - | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | |||||||||
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 23 | 21 | 21 | 25 | 25 | 24 | 24 | 163 | |||||||||
| B.1 | Pflichtgegenstände der | Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||||||
| schulautonomen | Semester | pflich- | |||||||||||||||
| Wahlmodul-Vertiefung | tungs- | ||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe | |||||||||
| 1. | Energiesysteme – Vertiefung | - | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I | |||||||
| 2. | Automatisierungstechnik – Vertiefung | - | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I | |||||||
| 3. | Antriebstechnik – Vertiefung | - | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I | |||||||
| 4. | Industrieelektronik – Vertiefung | - | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I | |||||||
| 5. | Fachspezifische Informations-technik – Vertiefung | - | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I | |||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||||||||
| Freigegenstände, | Semester | pflich- | |||||||||||||||
| Förderunterricht | tungs- | ||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe | |||||||||
| C. | Freigegenstände | ||||||||||||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | - | - | 2 | I | |||||||
| 3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||
| 4. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | - | - | - | 4 | III | |||||||
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | - | - | - | 2 | III | |||||||
| 6. | Projektmanagement | - | - | 2 | 2 | - | - | - | 4 | III | |||||||
| 7. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||
| D. | Förderunterricht 6 | ||||||||||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | - | 4 | III/III |
| 2. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | 1 | 1 | - | - | 2 | I |
| 3. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | 1 | 1 | - | - | 2 | I |
| 4. | Angewandte Mathematik | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 8 | II bzw. III |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis |
| 1. | Energiesysteme 4 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I |
| 2. | Automatisierungstechnik | 1 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 9 | I |
| 3. | Antriebstechnik | - | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 9 | I |
| 4. | Industrieelektronik | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
| 5. | Fachspezifische Informationstechnik 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | I |
| 6. | Computerunterstützte Projektentwicklung 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 14 | I |
| 7. | Laboratorium | - | - | 3 | 3 | 4 | 4 | 14 | I |
| 8. | Werkstättenlaboratorium | 2 | 2 | - | - | 3 | 3 | 10 | III |
| 9. | Grundlagen der Elektrotechnik 4 | 4 | 4 | - | - | - | - | 8 | I |
| 10. | Werkstätte und Produktionstechnik | 5 | 5 | - | - | - | - | 10 | IV |
| Pflichtgegenstand der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefung gemäß B.1 5 | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 |
| Gesamtsemesterwochenstunden-zahl | 22 | 22 | 22 | 22 | 24 | 24 | 136 |
| B.1 | Pflichtgegenstände der | Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| schulautonomen | Semester | pflich- | |||||||
| Wahlmodul-Vertiefung | tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe |
| 1. | Energiesysteme – Vertiefung | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 2. | Automatisierungstechnik – Vertiefung | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 3. | Antriebstechnik – Vertiefung | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 4. | Industrieelektronik – Vertiefung | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| 5. | Fachspezifische Informations-technik – Vertiefung | - | - | - | - | 4 | 4 | 8 | I |
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| Freigegenstände, | Semester | pflich- | |||||||
| Förderunterricht | tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe |
| C. | Freigegenstände |
| 1. | Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik | - | - | 2 | - | - | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | - | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | - | - | 2 | III |
| 6. | Projektmanagement | - | 2 | 2 | - | - | - | 4 | III |
| 7. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I |
| D. | Förderunterricht 6 |
| 1. | Angewandte Mathematik |
| 2. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
– Daten über Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;
– sich in den für die Elektrotechnik relevanten Bereichen selbstständig weiterbilden;
– auch in Englisch kommunizieren sowie deutsch- und englischsprachige Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren.
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III/III |
| 2. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 3. | Wirtschaft und Recht 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis |
| 1. | Erneuerbare Energietechnologien | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | I |
| 2. | Technische Mechanik und Berechnung | 3 | 2 | - | - | 5 | I |
| 3. | Maschinen und Anlagen | - | 1 | 2 | 2 | 5 | I |
| 4. | Automatisierungstechnik | - | - | - | 2 | 2 | I |
| 5. | Ökologie und Ökonomie | 2 | 2 | 6 | 6 | 16 | I |
| 6. | Computerunterstützte Projektentwicklung 4 | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | I |
| 7. | Laboratorium | 3 | 3 | 5 | 5 | 16 | I |
| 8. | Werkstättenlaboratorium | 3 | 3 | - | - | 6 | III |
| 9. | Grundlagen der Elektrotechnik | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 10. | Messtechnik | 2 | 1 | - | - | 3 | I |
| 11. | Grundlagen des Maschinenbaus | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 12. | Informatik und fachspezifische Informationstechnik 4 | 1 | 1 | - | - | 2 | I |
| 13. | Computerunterstütztes Konstruieren 4 | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 14. | Werkstätte und Produktionstechnik | 3 | 3 | - | - | 6 | IV |
| Pflichtgegenstände des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes | 6 | 6 | 9 | 7 | 28 |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 38 | 37 | 33 | 33 | 141 |
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| Pflichtgegenstände der schulautonomen | Semester | pflich- | |||||
| Ausbildungsschwerpunkte | tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe |
| B.1 | Energiesysteme |
| 1. | Energiesysteme | 4 | 3 | 2 | 2 | 11 | I |
| 2. | Erneuerbare Energietechnologien – Vertiefung | 1 | 1 | 3 | 1 | 6 | I |
| 3. | Personalmanagement 4 | 1 | 2 | - | 2 | 5 | III |
| 4. | Energiewirtschaft | - | - | 2 | 2 | 4 | I |
| 5. | Digital- und Steuerungstechnik | - | - | 2 | - | 2 | I |
| B.2 | Energieeffizienz |
| 1. | Erneuerbare Energietechnologien –Energie-effizienz | - | 1 | 3 | 3 | 7 | I |
| 2. | Automatisierungstechnik | 1 | 1 | 2 | - | 4 | I |
| 3. | Baukonstruktion | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | I |
| 4. | Informatik und fachspezifische Informationstechnik 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung | |||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | |||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe |
| D. | Freigegenstände |
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | 2 | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | 2 | III |
| 6. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| E. | Förderunterricht 5 |
| 1. | Angewandte Mathematik |
| 2. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
| 3. |
| 4. |
| 5. |
| 6. |
| 7. |
| Summe |
| gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | - | 5 | III/III | |||||||
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 14 | I | |||||||
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 14 | I | |||||||
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 6 | 6 | 2 | 2 | - | - | 20 | I | |||||||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | - | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III | |||||||
| 6. | Angewandte Informatik | 2 | - | - | - | - | - | - | 2 | I | |||||||
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | - | - | 4 | II | |||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||||||||
| 1. | Erneuerbare Energietechnologien | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 14 | I | |||||||
| 2. | Technische Mechanik und Berechnung | - | 3 | 2 | - | - | - | - | 5 | I | |||||||
| 3. | Maschinen und Anlagen | - | - | 1 | - | - | 2 | 2 | 5 | I | |||||||
| 4. | Automatisierungstechnik | - | - | - | - | - | - | 2 | 2 | I | |||||||
| 5. | Ökologie und Ökonomie | - | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 16 | I | |||||||
| 6. | Computerunterstützte Projektentwicklung 4 | - | 2 | 2 | 3 | 3 | - | - | 10 | I | |||||||
| 7. | Laboratorium | - | - | - | 3 | 3 | 5 | 5 | 16 | I | |||||||
| 8. | Werkstättenlaboratorium | - | 3 | 3 | - | - | - | - | 6 | III | |||||||
| Pflichtgegenstände des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes | - | - | 2 | 4 | 6 | 9 | 7 | 28 | |||||||||
| Gesamtsemesterwochen- stundenzahl | 23 | 23 | 25 | 24 | 26 | 24 | 24 | 169 | |||||||||
| Pflichtgegenstände der | Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||||
| schulautonomen | Semester | pflich- | |||||||||||||||
| Ausbildungsschwerpunkte | tungs- | ||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe | |||||||||
| B.1 | Energiesysteme | ||||||||||||||||
| 1. | Energiesysteme | - | - | 2 | 2 | 3 | 2 | 2 | 11 | I | |||||||
| 2. | Erneuerbare Energietechno-logien – Vertiefung | - | - | - | 1 | 1 | 3 | 1 | 6 | I | |||||||
| 3. | Personalmanagement 4 | - | - | - | 1 | 2 | - | 2 | 5 | III | |||||||
| 4. | Energiewirtschaft | - | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |||||||
| 5. | Digital- und Steuerungs-technik | - | - | - | - | 2 | - | 2 | I | ||||||||
| B.2 | Energieeffizienz | ||||||||||||||||
| 1. | Erneuerbare Energietechno-logien – Energieeffizienz | - | - | - | - | 1 | 3 | 3 | 7 | I | |||||||
| 2. | Automatisierungstechnik | - | - | - | 1 | 1 | 2 | - | 4 | I | |||||||
| 3. | Baukonstruktion | - | - | 2 | 1 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | |||||||
| 4. | Informatik und fachspezi-fische Informationstechnik 4 | - | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||||||||
| Freigegenstände, | Semester | pflich- | |||||||||||||||
| Förderunterricht | tungs- | ||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe | |||||||||
| C. | Freigegenstände | ||||||||||||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | - | - | 2 | I | |||||||
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | - | - | 2 | I | |||||||
| 3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||
| 4. | Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III | |||||||
| 6. | Volkwirtschaftliche Grundlagen | - | - | - | 2 | - | - | - | 2 | III | |||||||
| 7. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||
| 8. | Technische Dokumentation | 2 | - | - | - | - | - | - | 2 | III | |||||||
| D. | Förderunterricht 5 | ||||||||||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | - | 4 | III/III | |
| 2. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |
| 3. | Wirtschaft und Recht 3 | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III | |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||
| 1. | Erneuerbare Energietechnologien | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 14 | I | |
| 2. | Technische Mechanik und Berechnung | 3 | 2 | - | - | - | - | 5 | I | |
| 3. | Maschinen und Anlagen | - | 1 | - | - | 2 | 2 | 5 | I | |
| 4. | Automatisierungstechnik | - | - | - | - | - | 2 | 2 | I | |
| 5. | Ökologie und Ökonomie | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 16 | I | |
| 6. | Computerunterstützte Projektentwicklung 4 | 2 | 2 | 3 | 3 | - | - | 10 | I | |
| 7. | Laboratorium | - | - | 3 | 3 | 5 | 5 | 16 | I | |
| 8. | Werkstättenlaboratorium | 3 | 3 | - | - | - | - | 6 | III | |
| 9. | Grundlagen der Elektrotechnik | 2 | - | 2 | - | - | - | 4 | I | |
| 10. | Messtechnik | - | 2 | 1 | - | - | - | 3 | I | |
| 11. | Grundlagen des Maschinenbaus | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |
| 12. | Informatik und fachspezifische Informationstechnik 4 | 1 | 1 | - | - | - | - | 2 | I | |
| 13. | Computerunterstütztes Konstruieren 4 | - | - | - | 2 | 2 | - | 4 | I | |
| 14. | Werkstätte und Produktionstechnik | 3 | 3 | - | - | - | - | 6 | IV | |
| Pflichtgegenstände des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes | - | 2 | 4 | 6 | 9 | 7 | 28 | |||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 25 | 21 | 22 | 26 | 24 | 141 | |||
| Pflichtgegenstände der | Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| schulautonomen | Semester | pflich- | ||||||||
| Ausbildungsschwerpunkte | tungs- | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||
| B.1 | Energiesysteme | |||||||||
| 1. | Energiesysteme | - | 2 | 2 | 3 | 2 | 2 | 11 | I | |
| 2. | Erneuerbare Energietechnologien – Vertiefung | - | - | 1 | 1 | 3 | 1 | 6 | I | |
| 3. | Personalmanagement 4 | - | - | 1 | 2 | - | 2 | 5 | III | |
| 4. | Energiewirtschaft | - | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |
| 5. | Digital- und Steuerungstechnik | - | - | - | - | 2 | - | 2 | I | |
| B.2 | Energieeffizienz | |||||||||
| 1. | Erneuerbare Energietechnologien – Energieeffizienz | - | - | - | 1 | 3 | 3 | 7 | I | |
| 2. | Automatisierungstechnik | - | - | 1 | 1 | 2 | - | 4 | I | |
| 3. | Baukonstruktion | - | 2 | 1 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | |
| 4. | Informatik und fachspezifische Informationstechnik 4 | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||||
| tungs- | ||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||
| C. | Freigegenstände | |||||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | 2 | - | - | - | 2 | I | |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | 2 | I | ||
| 3. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |
| 4. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III | |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | - | - | 2 | III | |
| 6. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |
| D. | Förderunterricht 5 | |||||||||
| 1. | Angewandte Mathematik | |||||||||
| 2. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||
– Arbeitsabläufe und Ressourcen planen und organisieren;
– die facheinschlägigen sicherheitstechnischen Standards und die grundlegenden OVE- und EN-Vorschriften benennen.
– Messwerte aus Systemen auslesen, verarbeiten und übertragen;
– einfache elektrische Maschinen und Geräte reparieren, warten und in Betrieb nehmen;
– elektrische Antriebe überprüfen;
– Antriebssteuerungen der Anwendung entsprechend einsetzen.
– Arbeitsabläufe und Ressourcen planen und organisieren;
– die facheinschlägigen sicherheitstechnischen Standards und die grundlegenden OVE- und EN-Vorschriften benennen.
– Messwerte aus Systemen auslesen, verarbeiten und übertragen;
– einfache elektrische Maschinen und Geräte reparieren, warten und in Betrieb nehmen;
– elektrische Antriebe überprüfen;
– Antriebssteuerungen der Anwendung entsprechend einsetzen.
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III/III |
| 2. | Wirtschaft und Recht 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis |
| 1. | Planung und Projektierung 4 | 5 | 5 | 4 | 4 | 18 | I |
| 2. | Heizungstechnik | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | I |
| 3. | Lüftungs- und Klimatechnik | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | I |
| 4. | Kältetechnik | 3 | 3 | 2 | 2 | 10 | I |
| 5. | Sanitärtechnik | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | I |
| 6. | Energie- und Projektmanagement | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | I |
| 7. | Elektro-, Regelungs- und Leittechnik | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | I |
| 8. | Laboratorium | - | - | 3 | 3 | 6 | I |
| 9. | Grundlagen des Maschinenbaues 4 | 3 | 3 | 2 | 2 | 10 | I |
| 10. | Werkstätte und Produktionstechnik 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 20 | III bzw. IV |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 35 | 35 | 34 | 34 | 138 |
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung | |||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | |||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe |
| D. | Freigegenstände |
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | 2 | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 4. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| E. | Förderunterricht 6 |
| Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | - | 5 | III/III |
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 14 | I |
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 14 | I |
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 4 | 4 | 3 | 5 | - | - | 20 | I |
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | - | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III |
| 6. | Angewandte Informatik | 2 | - | - | - | - | - | - | 2 | I |
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | - | - | 4 | II |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis |
| 1. | Planung und Projektierung 4 | - | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 18 | I |
| 2. | Heizungstechnik | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | I |
| 3. | Lüftungs- und Klimatechnik | - | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I |
| 4. | Kältetechnik | - | - | - | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | I |
| 5. | Sanitärtechnik | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | I |
| 6. | Energie- und Projektmanagement | - | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I |
| 7. | Elektro-, Regelungs- und Leittechnik | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I |
| 8. | Laboratorium | - | - | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I |
| Gesamtsemesterwochenstunden- zahl | 23 | 22 | 24 | 25 | 27 | 21 | 21 | 163 |
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich-ungs- | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe |
| C. | Freigegenstände |
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | - | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | - | - | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | - | 2 | - | - | - | 2 | III |
| 6. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I |
| 7. | Technische Dokumentation | 2 | - | - | - | - | - | - | 2 | III |
| D. | Förderunterricht 5 | ||||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | - | 4 | III/III |
| 2. | Wirtschaft und Recht 3 | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis |
| 1. | Planung und Projektierung 4 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 18 | I |
| 2. | Heizungstechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | I |
| 3. | Lüftungs- und Klimatechnik | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I |
| 4. | Kältetechnik | - | - | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | I |
| 5. | Sanitärtechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | I |
| 6. | Energie- und Projektmanagement | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I |
| 7. | Elektro-, Regelungs- und Leittechnik | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I |
| 8. | Laboratorium | - | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I |
| 9. | Grundlagen des Maschinenbaues 4 | 5 | 3 | 2 | - | - | - | 10 | I |
| 10. | Werkstätte und Produktionstechnik 5 | 5 | 5 | 3 | 3 | - | - | 16 | III bzw. IV |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 24 | 24 | 23 | 21 | 21 | 21 | 134 |
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | |||||||
| tungs- | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe |
| C. | Freigegenstände |
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | 2 | - | - | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | - | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | - | - | 2 | III |
| 6. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I |
| D. | Förderunterricht 6 |
| Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III/III |
| 2. | Wirtschaft und Recht 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis |
| 1. | Entwurf 4 | 12 | 12 | 9 | 9 | 42 | I |
| 2. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | 5 | 5 | 6 | 6 | 22 | I |
| 3. | Darstellung und Komposition 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | II |
| 4. | Typographie 4 | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | II |
| 5. | Kommunikationsdesign 4 | 4 | 4 | 2 | 2 | 12 | II |
| 6. | Marketing und Werbung | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II |
| 7. | Kultur- und Designtheorie | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | III |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 35 | 35 | 31 | 31 | 132 |
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung | |||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | |||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe |
| D. | Freigegenstände |
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | 2 | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik /Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | 2 | III |
| 6. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | 4 | I |
| E. | Förderunterricht 5 |
| Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
| 3. |
| 4. |
| 5. |
| 6. |
| 7. |
| Summe |
| gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | - | 5 | III/III | ||||||||||||||||
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 14 | I | ||||||||||||||||
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 14 | I | ||||||||||||||||
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 4 | 4 | 2 | 2 | - | - | 16 | I | ||||||||||||||||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | - | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III | ||||||||||||||||
| 6. | Angewandte Informatik | 2 | - | - | - | - | - | - | 2 | I | ||||||||||||||||
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | - | - | 4 | II | ||||||||||||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||||||||||||||||
| 1. | Entwurf 4 | - | - | - | 6 | 6 | 6 | 6 | 24 | I | ||||||||||||||||
| 2. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | - | 2 | 2 | 3 | 3 | 6 | 6 | 22 | I | ||||||||||||||||
| 3. | Darstellung und Komposition 4 | - | 3 | 3 | - | - | - | - | 6 | II | ||||||||||||||||
| 4. | Typographie 4 | - | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II | ||||||||||||||||
| 5. | Kommunikationsdesign 4 | - | 1 | 1 | 1 | 1 | 2 | 2 | 8 | II | ||||||||||||||||
| 6. | Marketing und Werbung | - | 2 | 2 | - | - | 2 | 2 | 8 | II | ||||||||||||||||
| 7. | Kultur- und Designtheorie | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III | ||||||||||||||||
| Gesamtsemesterwochenstunden- zahl | 23 | 19 | 19 | 21 | 21 | 20 | 20 | 143 | ||||||||||||||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||||||||||||||
| Freigegenstände, | Semester | pflich- | ||||||||||||||||||||||||
| Förderunterricht | tungs- | |||||||||||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe | ||||||||||||||||||
| C. | Freigegenstände | |||||||||||||||||||||||||
| 1. | Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | - | - | 2 | I | ||||||||||||||||
| 2. | Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | - | - | 2 | I | ||||||||||||||||
| 3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | ||||||||||||||||
| 4. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | - | - | - | 4 | III | ||||||||||||||||
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | - | - | - | 2 | III | ||||||||||||||||
| 6. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | ||||||||||||||||
| 7. | Technische Dokumentation | 2 | - | - | - | - | - | - | 2 | III | ||||||||||||||||
| D. | Förderunterricht 5 | |||||||||||||||||||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||||||||||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||||||||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | - | 4 | III/III |
| 2. | Wirtschaft und Recht 3 | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis |
| 1. | Entwurf 4 | 3 | 3 | 9 | 9 | 6 | 6 | 36 | I |
| 2. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | 6 | 6 | 5 | 5 | 6 | 6 | 34 | I |
| 3. | Darstellung und Komposition 4 | 3 | 3 | - | - | - | - | 6 | II |
| 4. | Typographie 4 | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II |
| 5. | Kommunikationsdesign 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | II |
| 6. | Marketing und Werbung | 2 | 2 | - | - | 2 | 2 | 8 | II |
| 7. | Kultur- und Designtheorie | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 19 | 19 | 21 | 21 | 20 | 20 | 120 |
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | |||||||
| tungs- | |||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe |
| C. | Freigegenstände |
| 1. | Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik | - | - | 2 | - | - | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | - | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | - | - | 2 | III |
| 6. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I |
| D. | Förderunterricht 5 |
| Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III/III | |
| 2. | Deutsch – Rhetorik und Präsentations-technik | - | - | 2 | - | 2 | I | |
| 3. | Englisch – Rhetorik und Präsentations-technik | - | - | - | 2 | 2 | I | |
| 4. | Angewandte Mathematik | - | - | 2 | 2 | 4 | I | |
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III | |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||
| 1. | Computerpraktikum | 5 | 5 | - | - | 10 | IVa | |
| 2. | Technische Informatik | 5 | 5 | - | - | 10 | I | |
| 3. | Programmieren und Software Engineering 4 | 8 | 8 | 5 | 5 | 26 | I | |
| 4. | Datenbanken und Informationssysteme 4 | 5 | 5 | 5 | 5 | 20 | I | |
| 5. | Netzwerksysteme und verteilte Systeme 4 | 4 | 4 | 5 | 5 | 18 | I | |
| 6. | Betriebswirtschaft und Management | 2 | 2 | 4 | 4 | 12 | II | |
| 7. | Systemplanung und Projektentwicklung 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | I | |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 36 | 36 | 30 | 30 | 132 | |||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Pflichtgegenstände des schulauto- | Semester | pflich- | ||||||
| nomen Ausbildungsschwerpunktes | tungs- | |||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||
| B.1 | Systemtechnik | |||||||
| 1. | Computerpraktikum | 5 | 5 | - | - | 10 | IVa | |
| 2. | Technische Informatik | 5 | 5 | - | - | 10 | I | |
| 3. | Programmieren und Software Engineering 4 | 5 | 5 | 5 | 5 | 20 | I | |
| 4. | Datenbanken und Informationssysteme 4 | 4 | 4 | 5 | 5 | 18 | I | |
| 5. | Netzwerksysteme und verteilte Systeme 4 | 6 | 6 | 5 | 5 | 22 | I | |
| 6. | Medientechnik 4 | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | I | |
| 7. | Systemplanung und Projektentwicklung 4 | 4 | 4 | 6 | 6 | 20 | I | |
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung | ||||||
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | Summe | gruppe | |||
| D. | Freigegenstände | |||||||
| 1. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |
| 2. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | 4 | III | |
| 3. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | 2 | III | |
| 4. | Kommunikationstechnik Englisch | - | - | 1 | 1 | 2 | III | |
| 5. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |
| E. | Förderunterricht 5 | |||||||
| 1. | Deutsch | |||||||
| 2. | Englisch | |||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe |
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
| 1. | Religion/Ethik 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | - | 5 | III/III |
| 2. | Deutsch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 14 | I |
| 3. | Englisch | 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | - | 14 | I |
| 4. | Angewandte Mathematik | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | - | - | 20 | I |
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | - | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III |
| 6. | Netzwerke und verteilte Systeme | 2 | - | - | - | - | - | - | 2 | I |
| 7. | Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 4 | - | - | - | - | - | - | 4 | II |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis |
| 1. | Computerpraktikum | - | 3 | 3 | - | - | - | - | 6 | IVa |
| 2. | Technische Informatik | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I |
| 3. | Programmieren und Software Engineering 4 | - | 4 | 4 | 4 | 4 | 5 | 5 | 26 | I |
| 4.. | Datenbanken und Informations-systeme 4 | - | 2 | 2 | 3 | 3 | 5 | 5 | 20 | I |
| 5. | Netzwerksysteme und verteilte Systeme 4 | - | - | - | 2 | 2 | 5 | 5 | 14 | I |
| 6. | Betriebswirtschaft und Manage-ment | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | II |
| 7. | Systemplanung und Projektent-wicklung 4 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 4 | 4 | 16 | I |
| Gesamtsemesterwochenstunden-zahl | 23 | 24 | 24 | 24 | 24 | 23 | 23 | 165 |
| Pflichtgegenstände des | Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| schulautonomen | Semester | pflich- | ||||||||
| Ausbildungsschwerpunktes | tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe |
| B.1 | Systemtechnik |
| 1. | Computerpraktikum | - | 3 | 3 | - | - | - | - | 6 | IVa |
| 2. | Technische Informatik | - | 3 | 3 | - | - | - | - | 6 | I |
| 3. | Programmieren und Software Engineering 4 | - | 2 | 2 | 4 | 4 | 4 | 4 | 20 | I |
| 4. | Datenbanken und Informations-systeme 4 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 5 | 5 | 18 | I |
| 5. | Netzwerksysteme und verteilte Systeme 4 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 5 | 5 | 18 | I |
| 6. | Medientechnik 4 | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | I |
| 7. | Systemplanung und Projektent-wicklung 4 | - | 2 | 2 | 3 | 3 | 5 | 5 | 20 | I |
| Semesterwochenstunden | Lehrver- | |||||||||
| Freigegenstände, | Semester | pflich- | ||||||||
| Förderunterricht | tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | Summe | gruppe |
| C. | Freigegenstände |
| 1. | Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | - | - | 2 | I |
| 2. | Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik | - | - | - | - | 2 | - | - | 2 | I |
| 3. | Zweitsprache Deutsch | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I |
| 4. | Politische Bildung | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III |
| 5. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | - | 2 | - | - | - | 2 | III |
| 6. | Darstellende Geometrie | - | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I |
| D. | Förderunterricht 5 |
| 1. | Deutsch |
| 2. | Englisch |
| 3. | Angewandte Mathematik |
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
| tungs- |
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethi 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | - | 4 | III/III | |||||||
| 2. | Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik | - | - | 2 | - | - | - | 2 | I | |||||||
| 3. | Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik | - | - | - | 2 | - | - | 2 | I | |||||||
| 4. | Angewandte Mathematik | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | I | |||||||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | II bzw. III | |||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||||||
| 1. | Computerpraktikum | 5 | 5 | - | - | - | - | 10 | IVa | |||||||
| 2. | Technische Informatik | 5 | 5 | - | - | - | - | 10 | I | |||||||
| 3. | Programmieren und Software Engineering 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 5 | 5 | 26 | I | |||||||
| 4. | Datenbanken und Informationssysteme 4 | 2 | 2 | 3 | 3 | 5 | 5 | 20 | I | |||||||
| 5. | Netzwerksysteme und verteilte Systeme 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 5 | 5 | 18 | I | |||||||
| 6. | Betriebswirtschaft und Management | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | II | |||||||
| 7. | Systemplanung und Projektentwicklung 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 4 | 4 | 16 | I | |||||||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 23 | 23 | 20 | 20 | 23 | 23 | 132 | |||||||||
| Pflichtgegenstände | Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||||||
| des schulautonomen | Semester | pflich- | ||||||||||||||
| Ausbildungsschwerpunktes | tungs- | |||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||||||||
| B.1 | Systemtechnik | |||||||||||||||
| 1. | Computerpraktikum | 5 | 5 | - | - | - | - | 10 | IVa | |||||||
| 2. | Technische Informatik 4 | 5 | 5 | - | - | - | - | 10 | I | |||||||
| 3. | Programmieren und Software Engineering 4 | 2 | 2 | 4 | 4 | 4 | 4 | 20 | I | |||||||
| 4. | Datenbanken und Informations-systeme 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 5 | 5 | 18 | I | |||||||
| 5. | Netzwerksysteme und verteilte Systeme 4 | 4 | 4 | 2 | 2 | 5 | 5 | 22 | I | |||||||
| 6. | Medientechnik 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 12 | I | |||||||
| 7. | Systemplanung und Projektent-wicklung 4 | 2 | 2 | 3 | 3 | 5 | 5 | 20 | I | |||||||
| Freigegenstände, | Semesterwochenstunden | Lehrver- | ||||||||||||||
| Förderunterricht | Semester | pflich- | ||||||||||||||
| tungs- | ||||||||||||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | Summe | gruppe | |||||||||
| C. | Freigegenstände | |||||||||||||||
| 1. | Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||
| 2. | Politische Bildung | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | III | |||||||
| 3. | Volkswirtschaftliche Grundlagen | - | - | 2 | - | - | - | 2 | III | |||||||
| 4. | Kommunikationstechnik Englisch | - | - | 2 | 2 | - | - | 4 | III | |||||||
| 5. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | - | - | - | - | 4 | I | |||||||
| D. | Förderunterricht 5 | |||||||||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||||
– Informationssysteme unter Einsatz von relationalen Datenmodellen, die den Kriterien der relationalen Entwurfstheorie entsprechen, samt Implementierung prozeduraler Erweiterungen, entwickeln;
– Informationssysteme, deren Datenhaltung auch komplexe Anfragen zu umfassenden Datenanalysen ermöglichen, entwerfen und implementieren;
– gängige Frameworks zur Erstellung von clientseitigem Code einsetzen und Skriptsprachen anwenden zur Erstellung von ereignisgesteuerten Webauftritten.
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016.
9. Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.
10. Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.
11. Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014.