BundesrechtVerordnungenLehrpläne der Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen§ 3

§ 3Zusätzliche Lehrplanbestimmungen

In Kraft seit 05. Oktober 2022
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