§ 4 Inkrafttreten — Lehrpläne der Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen
Rückverweise
Diese Verordnung samt Anlagen tritt hinsichtlich der 1., 2. und 3. Semester mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich der 4. Semester mit 1. Februar 2023, hinsichtlich der 5. Semester mit 1. September 2023 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. Februar bzw. 1. September der Folgejahre semesterweise aufsteigend in Kraft.
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