BundesrechtVerordnungenDBA-Durchführung-Anpassungsverordnung§ 2

§ 2Entlastung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen

In Kraft seit 01. September 2022
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Sind Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung von im Ausland ansässigen Personen auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen von einer inländischen Abzugsbesteuerung zu entlasten, kann diese Entlastung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in unmittelbarer Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen an der Quelle (§ 3) oder im Wege einer Rückerstattung (§ 4) herbeigeführt werden.

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