BundesrechtVerordnungenÜbertragung des Betriebs und der Weiterentwicklung eines Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger an die Bundesrechenzentrum GmbH

Übertragung des Betriebs und der Weiterentwicklung eines Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger an die Bundesrechenzentrum GmbH

In Kraft seit 25. September 2018
Up-to-date

§ 1 Betrieb und Weiterentwicklung eines Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger (Bürgerserviceportal)

Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit dem Betrieb und der Weiterentwicklung des Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger (Bürgerserviceportal) gemäß § 1 Abs. 2 Bundesgesetz über die Einrichtung und den Betrieb eines Unternehmensserviceportals (Unternehmensserviceportalgesetz – USPG), BGBl. I Nr. 52/2009 idF BGBl. I Nr. 32/2018, betraut.

§ 2 Betrieb und Weiterentwicklung von IT-Verfahren, die bisher zum Wirkungsbereich der Steuer- und Zollverwaltung gehört haben

Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit dem Betrieb und der Weiterentwicklung jener IT-Verfahren betraut, die bisher von der Bundesrechenzentrum GmbH betrieben und weiterentwickelt wurden und zum Wirkungsbereich der Steuer- und Zollverwaltung gehört haben und durch die Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idF BGBl. I Nr. 164/2017, nunmehr zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gehören. Das sind:

1. Projekt- und Ressourcenmanagement (PRM)

2. Bundes-Content Management System (Bundes-CMS)

3. Geschäftsprozessmodellierung

4. IKT-Sicherheitsportal

5. Basiskomponente Identity Management

6. Basiskomponente Textsuche

7. IT-Architekturmanagement-Tool

8. Kosten/Nutzen-Analyse-Tool

9. Basiskomponente BMF-meinpostkorb.at

10. Online Formulare (Melde- und Kommunikationsinfrastruktur)

11. IT-Prüfungs- und Organisationscontrolling