Übertragung des Betriebs und der Weiterentwicklung eines Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger an die Bundesrechenzentrum GmbH
Vorwort
§ 1 Betrieb und Weiterentwicklung eines Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger (Bürgerserviceportal)
Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit dem Betrieb und der Weiterentwicklung des Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger (Bürgerserviceportal) gemäß § 1 Abs. 2 Bundesgesetz über die Einrichtung und den Betrieb eines Unternehmensserviceportals (Unternehmensserviceportalgesetz – USPG), BGBl. I Nr. 52/2009 idF BGBl. I Nr. 32/2018, betraut.
§ 2 Betrieb und Weiterentwicklung von IT-Verfahren, die bisher zum Wirkungsbereich der Steuer- und Zollverwaltung gehört haben
Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit dem Betrieb und der Weiterentwicklung jener IT-Verfahren betraut, die bisher von der Bundesrechenzentrum GmbH betrieben und weiterentwickelt wurden und zum Wirkungsbereich der Steuer- und Zollverwaltung gehört haben und durch die Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idF BGBl. I Nr. 164/2017, nunmehr zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gehören. Das sind:
1. Projekt- und Ressourcenmanagement (PRM)
2. Bundes-Content Management System (Bundes-CMS)
3. Geschäftsprozessmodellierung
4. IKT-Sicherheitsportal
5. Basiskomponente Identity Management
6. Basiskomponente Textsuche
7. IT-Architekturmanagement-Tool
8. Kosten/Nutzen-Analyse-Tool
9. Basiskomponente BMF-meinpostkorb.at
10. Online Formulare (Melde- und Kommunikationsinfrastruktur)
11. IT-Prüfungs- und Organisationscontrolling