BundesrechtVerordnungenÜbertragung des Betriebs und der Weiterentwicklung eines Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger an die Bundesrechenzentrum GmbH§ 2

§ 2Betrieb und Weiterentwicklung von IT-Verfahren, die bisher zum Wirkungsbereich der Steuer- und Zollverwaltung gehört haben

In Kraft seit 25. September 2018
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