Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit dem Betrieb und der Weiterentwicklung des Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger (Bürgerserviceportal) gemäß § 1 Abs. 2 Bundesgesetz über die Einrichtung und den Betrieb eines Unternehmensserviceportals (Unternehmensserviceportalgesetz – USPG), BGBl. I Nr. 52/2009 idF BGBl. I Nr. 32/2018, betraut.
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