BundesrechtVerordnungenErklärung des Kollektivvertrages für das grafische Gewerbe für Arbeiter/innen und für Angestellte zur Satzung§ 1

§ 1Satzung eines Kollektivvertrages für das grafische Gewerbe Arbeiter/innen und Angestellte

In Kraft seit 01. April 2016
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