Diese Verordnung tritt mit 1. April 2016 in Kraft und ist nur auf Beiträge anzuwenden, die nach dem 31. März 2016 entrichtet werden. Die Verordnung BGBl. Nr. 577/1985 tritt mit Ablauf des 31. März 2016 außer Kraft, ist jedoch auf Beiträge, die vor dem 1. April 2016 entrichtet wurden, weiterhin anzuwenden.
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