§ 1 — BUAG-Überbrückungsgeldverordnung
Rückverweise
Abweichend von § 13l Abs. 3 BUAG gebührt das Überbrückungsgeld für einen Zeitraum von höchstens 18 Monaten.
…Sitzung den Beschluss gefasst: Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Begründung: [1] Der Kläger ist freigestellter Betriebsratsvorsitzender des Landeskrankenhauses * und veranstaltet in Absprache mit der Betriebsleitung – zum Zweck der Förderung der betrieblichen…