BundesrechtVerordnungenFestlegung sonstiger Grenzübergangsstellen gemäß § 3 Abs. 2 Grenzkontrollgesetz

Festlegung sonstiger Grenzübergangsstellen gemäß § 3 Abs. 2 Grenzkontrollgesetz

In Kraft seit 07. Juli 2022
Up-to-date

§ 1 Sonstige Grenzübergangsstellen

(1) Die in den Anlagen A bis H angeführten Stellen oder Gebiete des österreichischen Bundesgebietes werden als sonstige Grenzübergangsstellen gemäß § 3 Abs. 2 GrekoG festgelegt.

(2) Die Verkehrszeiten und der Benützungsumfang der jeweiligen sonstigen Grenzübergangsstelle werden ebenfalls in den Anlagen A bis H festgelegt.

(3) Die angeführten sonstigen Grenzübergangsstellen sind geordnet nach dem jeweiligen Nachbarland der Republik Österreich in das die sonstigen Grenzübergangsstellen führen, in den Anlagen A bis H jeweils in alphabetischer Reihenfolge abgebildet:

1. Anlage A : alle sonstigen Grenzübergangsstellen zu der Bundesrepublik Deutschland;

2. Anlage B : alle sonstigen Grenzübergangsstellen zu dem Fürstentum Liechtenstein;

3. Anlage C : alle sonstigen Grenzübergangsstellen zu der Republik Italien;

4. Anlage D : alle sonstigen Grenzübergangsstellen zu der Republik Slowenien;

5. Anlage E : alle sonstigen Grenzübergangsstellen zu der Schweizerischen Eidgenossenschaft;

6. Anlage F : alle sonstigen Grenzübergangsstellen zu der Slowakischen Republik;

7. Anlage G : alle sonstigen Grenzübergangsstellen zu der Tschechischen Republik;

8. Anlage H : alle sonstigen Grenzübergangsstellen zu Ungarn.

§ 2 Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung samt Anlagen tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) Die Promulgationsklausel sowie die Anlage H in der Fassung der Verordnung des Bundesministers für Inneres, BGBl. II Nr. 115/2019, treten mit 12. Mai 2019 in Kraft.

(3) Die Promulgationsklausel sowie die Anlage D in der Fassung der Verordnung des Bundesministers für Inneres, BGBl. II Nr. 237/2022, treten zwei Wochen nach Kundmachung der Verordnung des Bundesministers für Inneres, BGBl. II Nr. 237/2022, in Kraft.

Anlage A

Anl. 1

(Anm.: Anlage A ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Anlage A
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Anlage B

Anl. 2

(Anm.: Anlage B ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Anlage B
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Anlage C

Anl. 3

(Anm.: Anlage C ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Anlage C
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Anlage D

Anl. 4

(Anm.: Anlage D ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Anlage D
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Anlage E

Anl. 5

(Anm.: Anlage E ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Anlage E
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Anlage F

Anl. 6

(Anm.: Anlage F ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Anlage F
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Anlage G

Anl. 7

(Anm.: Anlage G ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Anlage G
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Anlage H

Anl. 8

(Anm.: Anlage H als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Anlage H
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