BundesrechtVerordnungenSatzung des Kollektivvertrages für Orthopädieschuhmacher in Kärnten, Salzburg und Steiermark§ 2

§ 2Inhalt der Satzung

In Kraft seit 01. Juni 2013
Up-to-date

(1) Der zwischen der Bundesinnung der Gesundheitsberufe und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, am 17. Dezember 2012 abgeschlossene

beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 48/2013 hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ am 7. Februar 2013 kundgemacht,

(2) Von der Satzungserklärung ausgenommen wird der Abschnitt VIII.

(3) Die Abschnitte IV A lit. a) Z 1 und IV B lit. a) Z 1 werden mit der Maßgabe gesatzt, dass an die Stelle der Monate Februar, März und April 2013 die Monate Juli, August und September 2013 treten.

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