BundesrechtVerordnungenTarif für die Erteilung der staatlichen Prüfnummer

Tarif für die Erteilung der staatlichen Prüfnummer

In Kraft seit 12. Juli 2011
Up-to-date

§ 1

Das Entgelt für die gemäß § 25 Abs. 1 des Weingesetzes 2009 vorzunehmenden Untersuchungen wird laut den Anlagen 1 und 2 festgesetzt. Ein Punkt der in den Anlagen angeführten Untersuchungen entspricht einem Betrag von 1,42 Euro. Je Betrieb mit festem Sitz in Österreich haben pro Kalenderjahr bis zu fünf Untersuchungen kostenlos zu erfolgen. Die diesen Untersuchungen zu Grunde liegende Weinmenge darf insgesamt 20.000 Liter nicht übersteigen. Voraussetzung für die kostenlose Untersuchung ist, dass die staatliche Prüfnummer erteilt wurde.

§ 1a

Einrichtungen des Bundes, die eine Dienstleistung des Bundesamts für Weinbau im Rahmen der Besorgung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben in Anspruch nehmen, ist kein Entgelt zu verrechnen.

§ 2

Die Kosten der Probeneinsendung (wie Porto und Fracht) sowie der Probenzustellung gehen zu Lasten des Antragstellers (Verfügungsberechtigten).

§ 3

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 9. August 1988 über einen Tarif für die Erteilung der staatlichen Prüfnummer, BGBl. Nr. 514/1988, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 141/1999, außer Kraft.

Anl. 1

Anlage 1:

Tarif der staatlichen Prüfnummer gereiht nach Weintypen

Punkte Betrag €
DAC und Qualitätswein (jeweils ohne Prädikatsbezeichnung), weiß 65 92,30
DAC und Qualitätswein (jeweils ohne Prädikatsbezeichnung), rot 73 103,66
DAC Mittelburgenland 77 109,34
Spätlese, Beerenauslese, Ruster Ausbruch, Trockenbeerenauslese, Eiswein und Strohwein oder Schilfwein weiß 74 105,08
Spätlese, Beerenauslese, Ruster Ausbruch, Trockenbeerenauslese, Eiswein und Strohwein oder Schilfwein rot 82 116,44

Anl. 2

Anlage 2:

Untersuchungskriterien gemäß §25 Abs. 1 Weingesetz 2009

DAC-, Qualitäts-, Kabinetts- und Prädikatswein Punkte
Relative Dichte d (20/20) 6
Vorhandener Alkoholgehalt %vol und g/l 5
Gesamttrockenextrakt g/l 3
Gesamtzucker (Glucose und Fructose) g/l 6
Zuckerfreier Extrakt g/l 1
Titrierbare Säuren g/l 6
Flüchtige Säuren g/l 8
Freie und gesamte schweflige Säure mg/l 12
Ursprüngliches Mostgewicht ° KMW und Gesamtalkohol %vol 1
Brennwert kJ/100 ml und kcal/100 ml 3
Sinnenprobe 9
Verwaltungsaufwand 5
Zusätzliche Untersuchungen bei DAC-, Qualitäts-, Kabinetts- und Prädikatswein rot
Fremdfarbstoff künstlich 5
Malvidindiglucosid mg/l 3
Zusätzliche Untersuchungen bei Prädikatswein und DAC-Prädikatswein weiß und rot
Glycerin 9
Zusätzliche Untersuchungen bei DAC Mittelburgenland
Äpfelsäure g/l 4