BundesrechtVerordnungenEinstufung der Unterrichtsgegenstände an den Höheren Bundeslehranstalten für Land- und Ernährungswirtschaft

Einstufung der Unterrichtsgegenstände an den Höheren Bundeslehranstalten für Land- und Ernährungswirtschaft

In Kraft seit 01. September 2002
Up-to-date

§ 1 Einstufung der Unterrichtsgegenstände an den Höheren Bundeslehranstalten für Land- und Ernährungswirtschaft

Die nachstehend entsprechend der Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Lehrpläne für höhere Land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten, BGBl. II Nr. 350/2002 genannten verpflichtend vorgesehenen Unterrichtsgegenstände werden in folgende Lehrverpflichtungsgruppen (LVG) eingestuft:

Pflichtgegenstände Lehrverpflichtungsgruppe
Angewandte Informatik I
Kreatives Gestalten IVa
Psychologie und Philosophie I
Ernährung und Lebensmitteltechnologie I
Küchenführung und Lebensmittelverarbeitung IV
Haushaltsmanagement III
Qualitätsmanagement I
Ländliche Entwicklung und regionales Management III

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. September 2002 in Kraft.