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Einstufung der Unterrichtsgegenstände an den Höheren Bundeslehranstalten für Land- und Ernährungswirtschaft
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. September 2002
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§ 2 — Einstufung der Unterrichtsgegenstände an den Höheren Bundeslehranstalten für Land- und Ernährungswirtschaft
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Diese Verordnung tritt mit 1. September 2002 in Kraft.
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