Diese Verordnung gilt für neue netzbetriebene Haushaltskühl-, -tiefkühl- und -gefriergeräte sowie deren Kombinationen gemäß Anhang I , nachstehend „Kühl- und Gefriergeräte“ genannt. Geräte, die auch mit anderen Energiequellen, insbesondere Akkumulatoren, betrieben werden können, sowie Haushaltskühl- und -gefriergeräte, die nach dem Absorptionsprinzip arbeiten, und Geräte, die nach besonderen Spezifikationen hergestellt werden, sind vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen.
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