BundesrechtVerordnungenDurchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs in Verfahren vor der Studienbeihilfenbehörde

Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs in Verfahren vor der Studienbeihilfenbehörde

In Kraft bis 17. September 2026
Up-to-date