BundesrechtVerordnungenEinbeziehung der Betriebe des Steinhauergewerbes in den Geltungsbereich des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957

Einbeziehung der Betriebe des Steinhauergewerbes in den Geltungsbereich des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957

In Kraft seit 01. November 1972
Up-to-date

§ 1

Die Betriebe des Steinhauergewerbes werden in den Geltungsbereich des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957 einbezogen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. November 1972 in Kraft.