BundesrechtVerordnungenEinbeziehung der Betriebe des Steinhauergewerbes in den Geltungsbereich des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957§ 1

§ 1

In Kraft seit 01. November 1972
Up-to-date

Die Betriebe des Steinhauergewerbes werden in den Geltungsbereich des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957 einbezogen.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden