Art. 3 — Syndikatsvertrag Marchfeldkanalsystem – Änderung, Ergänzung (Bund – NÖ)
Rückverweise
(1) Diese Vereinbarung tritt 30 Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem die nach der Niederösterreichischen Landesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind und der Landeshauptmann von Niederösterreich dies dem Bundeskanzler schriftlich mitgeteilt hat sowie die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.
(2) Der Bundeskanzler wird dem Land Niederösterreich die Erfüllung der Voraussetzungen nach Abs. 1 auf Bundesseite sowie den Tag des Inkrafttretens der Vereinbarung mitteilen.
§ 28 FPG · FPG · Fremdenpolizeigesetz 2005
§ 28 Transitreisende
…einer Zwischenlandung auf einem österreichischen Flugplatz dessen Transitraum oder das Luftfahrzeug nicht verlassen (Transitreisende), unterliegen nicht der Visumpflicht. (2) Drittstaaten, deren Staatsangehörige auf Grundlage des Art. 3 Abs. 2 Visakodex für den Transit über einen österreichischen Flughafen ein Visum benötigen, sind vom Bundesminister für Inneres mit Verordnung kundzumachen.…
§ 6 GVG-B 2005 · GVG-B 2005 · Grundversorgungsgesetz – Bund 2005
§ 6 Grundversorgung durch den Bund nach erfolgtem Zuständigkeitsübergang
…§ 6. (1) Die erstmalige Unterbringung in einer Betreuungseinrichtung eines Bundeslandes erfolgt gemäß Art. 3 Abs. 2 Z 1 der Grundversorgungsvereinbarung . Dem Antragsteller ist formlos mitzuteilen, in welcher Betreuungseinrichtung eines Bundeslandes ihm künftig die Grundversorgung gewährt wird und…
§ 17 Übergangsbestimmungen
…Abs. 1 und 2 in der Fassung vor Inkrafttreten des Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 39/2026, in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 Z 1 der Grundversorgungsvereinbarung oder bis zu ihrer Ausreise gemäß § 6 Abs. 2a in der Fassung vor Inkrafttreten…