§ 8 Flugtransitvisum
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Staatsangehörige von Syrien benötigen auf Grundlage des Art. 3 Abs. 2 Visakodex (§ 2 Abs. 4 Z 22 FPG) zur Durchreise durch die internationalen Transitzonen der im Hoheitsgebiet von Österreich gelegenen Flughäfen ein Visum für den Flughafentransit.
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