GVG-B 2005
(1) Die erstmalige Unterbringung in einer Betreuungseinrichtung eines Bundeslandes erfolgt gemäß Art. 3 Abs. 2 Z 1 der Grundversorgungsvereinbarung. Dem Antragsteller ist formlos mitzuteilen, in welcher Betreuungseinrichtung eines Bundeslandes ihm künftig die Grundversorgung gewährt wird und es ist ihm die kostenlose Anreise zu dieser zu ermöglichen.
(2) Der Bund kann Antragsteller bis zur Umsetzung der Zuteilung auf die Länder gemäß Art. 3 Abs. 2 Z 1 der Grundversorgungsvereinbarung im unbedingt erforderlichen Ausmaß in der Betreuungseinrichtung des Bundes bis maximal 14 Tage nach erstmaliger Zuteilung auf die Länder weiter versorgen.
(2a) Fremde, gegen die eine Rückkehrentscheidung rechtskräftig erlassen wurde und deren Aufenthalt im Bundesgebiet nicht geduldet (§ 46a FPG) ist, können zur Vorbereitung und Unterstützung ihrer Ausreise in den in einer Verordnung gemäß § 5 Abs. 1 genannten Betreuungseinrichtungen des Bundes im unbedingt erforderlichen Ausmaß versorgt werden, wobei jedenfalls Unterbringung, Verpflegung und die unbedingt erforderliche medizinische Versorgung geleistet werden. Dem Fremden ist formlos mitzuteilen, in welcher Betreuungseinrichtung ihm künftig die Grundversorgung gewährt wird, und es ist ihm die kostenlose Anreise zu dieser zu ermöglichen.
(3) Werden auf Grund anderer Rechtsvorschriften oder aus faktischen Gründen Personen in einer Betreuungseinrichtung des Bundes versorgt, so ist das Bundesamt zuständige Behörde. § 3 gilt sinngemäß.
§ 6 GVG-B 2005 · GVG-B 2005 · Grundversorgungsgesetz – Bund 2005
§ 6 Grundversorgung durch den Bund nach erfolgtem Zuständigkeitsübergang
…§ 6. (1) Die erstmalige Unterbringung in einer Betreuungseinrichtung eines Bundeslandes erfolgt gemäß Art. 3 Abs. 2 Z 1 der Grundversorgungsvereinbarung . Dem Antragsteller ist…
§ 17 Übergangsbestimmungen
…Bund am 12. Juni 2026 Versorgung in einer Betreuungseinrichtung des Bundes leistet, werden bis zur erstmaligen Zuteilung auf die Länder gemäß § 6 Abs. 1 und 2 in der Fassung vor Inkrafttreten des Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 39/2026, in Verbindung mit…
§ 3 Kürzung, Entzug und Ausschluss von der Grundversorgung; Kostenersatz
…von der Grundversorgung ausgeschlossen. (2) Die Zuwendung zur Deckung des täglichen Bedarfs ( § 1 Z 5 ) mit Ausnahme einer angemessenen Verpflegung ( Art. 6 Abs. 1 Z 2 der Grundversorgungsvereinbarung ) kann gekürzt oder entzogen werden, wenn Antragsteller 1. trotz Aufforderung nicht an der Feststellung ihrer Identität oder…
§ 52a FPG · FPG · Fremdenpolizeigesetz 2005
§ 52a Gebietsbeschränkung
…§ 52a. (1) Der Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen, der gemäß § 6 Abs. 2a GVG-B 2005 in einer Betreuungseinrichtung des Bundes versorgt wird, oder eines Drittstaatsangehörigen, dem gemäß § 57 Abs. 3 aufgetragen wurde, in einer Betreuungseinrichtung des Bundes…
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