BundesrechtKundmachungenFrauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/20273. Abschnitt Fluktuation, Prognose bis einschließlich 2029 und verbindliche Vorgaben§ 12

§ 12Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils im Prüfdienst und in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2027 gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG

In Kraft seit 11. Juli 2026
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