§ 6 Wirksame Ahndung von Verstößen — ZvVG
Bei der Festsetzung der Art der Sanktion oder Maßnahme wegen Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 sowie bei der Bemessung der Höhe einer Geldstrafe sind, soweit angemessen, insbesondere die in Art. 64 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 genannten Umstände zu berücksichtigen. Die Bestimmungen des VStG bleiben davon unberührt.
§ 6 ZvVG · ZvVG · Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz
§ 6 Wirksame Ahndung von Verstößen
…Wirksame Ahndung von Verstößen § 6. Bei der Festsetzung der Art der Sanktion oder Maßnahme wegen Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder der Verordnung (EU) Nr. 909/2014…
§ 15 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
…Entsprechende Anwendung von Vorschriften § 15. Auf Strafen nach diesem Teil sind §§ 6 bis 8 sowie § 9 Abs. 1 und 2 und § 10 anzuwenden.…
Rückverweise