§ 623 Anwendungsbereich
In Kraft seit 18. Juli 2024
Up-to-date
Die Bestimmungen dieses Titels sind anzuwenden, wenn eine Qualifizierte Einrichtung eine Verbandsklage auf Abhilfe gemäß § 5 Abs. 3 Z 1 lit b und Z 2 QEG gegen einen Unternehmer erhebt.
Rückverweise
GGG · Gerichtsgebührengesetz
Art. 1 § 15a Sonderregelungen für Verbandsklageverfahren auf Abhilfe
…1) In Verbandsklageverfahren auf Abhilfe gemäß §§ 623 ff. ZPO ist die Bewertung eines Zwischenfeststellungsantrags gemäß § 624 Abs. 2 ZPO durch die Qualifizierte Einrichtung gemäß § 7a Abs. 1 erster…
Art. 1 § 19a
…10 Cent lauten, sind auf die nächsten vollen 10 Cent aufzurunden. (2) Abs. 1 gilt nicht in Verbandsklageverfahren auf Abhilfe gemäß §§ 623 ff. ZPO.…