20.04.1985
Maßnahmen zur Verbesserung der Abflußverhältnisse
§ 5. (1) Für Maßnahmen an Gewässern mit keiner oder nur geringer Geschiebeführung, die dem Hochwasserrückhalt dienen, kann der Beitrag des Bundes mit 50 vH der anerkannten Kosten bemessen werden, wenn die restlichen Kosten aus Landesmitteln oder aus Landes- und Interessentenmitteln getragen werden.
(2) Für Maßnahmen nach Abs. 1 an Gewässern mit starker Geschiebeführung kann der Beitrag des Bundes mit 60 vH der anerkannten Kosten bemessen werden, wenn die restlichen Kosten hiefür aus Landesmitteln oder aus Landes- und Interessentenmitteln getragen werden.
(3) Soweit mit dem Hochwasserrückhalt auch eine Niederwasseraufbesserung verbunden werden kann, sind für die dafür erforderlichen Mehraufwendungen die Abs. 1 und 2 anzuwenden. Kosten für andere Zielsetzungen sind bei der Bemessung des Bundesbeitrages nicht zu berücksichtigen.
(BGBl. Nr. 565/1979, Art. I Z 6)
Rückverweise
WBFG · Wasserbautenförderungsgesetz 1985
§ 5
…20.04.1985 Maßnahmen zur Verbesserung der Abflußverhältnisse § 5. (1) Für Maßnahmen an Gewässern mit keiner oder nur geringer Geschiebeführung, die dem Hochwasserrückhalt dienen, kann der Beitrag des Bundes mit 50 vH der anerkannten…
§ 4
…der damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Maßnahmen gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 lit. c sowie Z 3 und 4 sind die §§ 5 bis 19 sowie 28 bis 30 maßgebend. Für das Ausmaß der zu gewährenden Bundes- und Fondsmittel für sonstige Maßnahmen gemäß § 1 Abs. 1 Z…
§ 25
…des Bundesinteresses Bundesbeiträge bis zu 50 vH der anerkannten Kosten gewährt werden, wenn die restlichen Kosten aus Landesmitteln oder aus Landes- und Interessentenmitteln getragen werden. (5) Regionalstudien gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 lit. b, die den im § 1 Abs. 1 Z 1 lit. e und f angeführten Zwecken…
§ 6
…01.01.1986 Schutz- und Regulierungsmaßnahmen § 6. Soweit der notwendige Hochwasserschutz mit den unter § 5 angeführten Maßnahmen nicht oder nicht allein erzielbar ist, gelten für Schutz- und Regulierungsmaßnahmen, die mit einem generellen Projekt im Einklang stehen oder deren Auswirkungen auf…