§ 3 Faustfeuerwaffen — WaffG
Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
Waffe im Sinne des § 1 lit a, aber keine Schußwaffe im Sinne des § 2 und daher auch keine Faustfeuerwaffe im Sinne des § 3 WaffG 1967.…
…in Rede stehende ,Soft-Gun" an, so zeigt sich, dass deren Tauglichkeit als Mittel zur Drohung allein in ihrer täuschenden Ähnlichkeit zu einer Faustfeuerwaffe (§ 3 WaffG) besteht, wogegen Geschwindigkeit und Masse der damit zu verschießenden Plastikkugeln die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung nur in einem (rechtlich) so unerheblichen…
…in dem ausdrücklich nur von den 'bei Einbrüchen erbeuteten Faustfeuerwaffen' die Rede ist (Bd III/S 62 Mitte d.A). Da Gewehre dem Faustfeuerwaffenbegriff des § 3 WaffG im allgemeinen nicht entsprechen und ein Ausnahmefall nicht ersichtlich ist, erstreckte sich die Anklage demnach nur auf den Besitz und das überlassen der als Pistolen…
…des § 1 WaffG. Darüber hinaus erfüllt die Pistole aber auch sämtliche Voraussetzungen des Begriffs der Schußwaffe (§ 2 WaffG.) und desjenigen der Faustfeuerwaffe (§ 3 WaffG.). Können doch aus dem Lauf Schrotpatronen, also im Sinn der Begriffsbestimmung des § 2 WaffG. feste Körper, die zu den Geschossen zählen, in eine bestimmbare…
…345 Rz 40 f). Davon kann aber hier keine Rede sein. Der in den Fragen gebrauchte Begriff „Faustfeuerwaffe" weist, mag er auch in § 3 WaffG für eine waffenrechtliche Definition verwendet werden, nach allgemeinem Sprachgebrauch einen - die Subsumtion übrigens tragenden - Tatsachengehalt auf (vgl RIS-Justiz RS0114319), der jedoch in der Beschwerde…
…S 193/II). Trotz erheblicher Bedenken gegen die Richtigkeit der dem Urteil zugrunde gelegten Tatsache der Tatbegehung unter Verwendung einer "Pistole" (einer Faustfeuerwaffe nach § 3 WaffG) sieht sich der Oberste Gerichtshof jedoch nicht zu einem Vorgehen nach § 362 StPO veranlasst, weil sich die genannte Tatsachenfeststellung nicht zum Nachteil des Angeklagten…
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