13Os45/01—OGH Entscheidung
25. April 2001
…in Rede stehende ,Soft-Gun" an, so zeigt sich, dass deren Tauglichkeit als Mittel zur Drohung allein in ihrer täuschenden Ähnlichkeit zu einer Faustfeuerwaffe (§ 3 WaffG) besteht, wogegen Geschwindigkeit und Masse der damit zu verschießenden Plastikkugeln die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung nur in einem (rechtlich) so unerheblichen…