Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde kann nicht ausgeschlossen werden.
Rückverweise
…wegen Gefahr im Verzug dringend geboten ist. Das VwGVG sieht im 2. Abschnitt des 3. Hauptstücks besondere Bestimmungen für Verfahren in Verwaltungsstraf-sachen vor. §41 VwGVG bestimmt – in Abweichung zu §13 Abs2 VwGVG –, dass die aufschiebende Wirkung der Beschwerde in Verwaltungsstrafsachen nicht ausgeschlossen werden kann. 6.5. Das VwGVG…