§ 41 Aufschiebende Wirkung
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
VwGVG
Gliederung
3. Hauptstück Besondere Bestimmungen
2. Abschnitt Verfahren in Verwaltungsstrafsachen
§ 41 Aufschiebende Wirkung
Rückverweise
Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde kann nicht ausgeschlossen werden.