W248 2303327-1—BVwG Entscheidung
03. Juni 2025
…2006/11/0150) Verzichts auf das Rechtsmittel rechtskräftig, und das verwaltungsgerichtliche Verfahren ist mit Beschluss einzustellen (Eder/Martschin/Schmid, das Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte², § 39 VwGVG K6). Die Annahme, eine Partei ziehe die von ihr erhobene Berufung zurück, ist nur dann zulässig, wenn die entsprechende Erklärung keinen Zweifel daran offen lässt…