§ 8a Vereinbarte Teilzeitbeschäftigung — VKG
Der Arbeitnehmer, der keinen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach § 8 Abs. 1 oder 4 oder diesen Anspruch bereits ausgeschöpft hat, kann mit dem Arbeitgeber im Zeitraum bis zum Ablauf des achten Lebensjahres des Kindes eine Teilzeitbeschäftigung einschließlich Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage vereinbaren, bei der die wöchentliche Normalarbeitszeit um mindestens 20 vH reduziert wird und zwölf Stunden nicht unterschreitet (Bandbreite).
§ 8a VKG · VKG · Väter-Karenzgesetz
§ 8a Vereinbarte Teilzeitbeschäftigung
…Vereinbarte Teilzeitbeschäftigung § 8a. Der Arbeitnehmer, der keinen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach § 8 Abs. 1 oder 4 oder diesen Anspruch bereits ausgeschöpft hat, kann mit…
§ 8d Verfahren bei der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung
…Betrieben, in denen ein für den Arbeitnehmer zuständiger Betriebsrat errichtet ist, ist dieser auf Verlangen des Arbeitnehmers den Verhandlungen über die Teilzeitbeschäftigung nach § 8a, deren Beginn, Dauer, Lage und Ausmaß beizuziehen. Lehnt der Arbeitgeber die begehrte Teilzeitbeschäftigung ab, muss er dies schriftlich begründen. (2) Kommt binnen zwei Wochen ab…
§ 8b Gemeinsame Bestimmungen zur Teilzeitbeschäftigung
…Gemeinsame Bestimmungen zur Teilzeitbeschäftigung § 8b. (1) Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Teilzeitbeschäftigung nach den §§ 8 und 8a ist, dass der Arbeitnehmer mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt oder eine Obsorge nach den §§ 177 Abs. 4 oder 179…
§ 120 Gem-VBG · Gem-VBG · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001
§ 120 Abfertigung
…oder 6. sie oder er während einer Teilzeitbeschäftigung nach § 15h oder § 15i MSchG oder nach § 8 oder § 8a VKG kündigt. (4) Aus dem Anlass der Eheschließung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft (Z 1) kann nur einer der beiden Ehegatten oder eingetragenen Partner – und…
§ 202 MagBeG · MagBeG · Magistrats-Bedienstetengesetz
§ 202 Abfertigung der Vertragsbediensteten
…oder 6. sie oder er während einer Teilzeitbeschäftigung nach § 15h oder § 15i MSchG oder nach § 8 oder § 8a VKG kündigt. (4) Aus dem Anlass der Eheschließung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft (Z 1) kann nur einer der beiden Ehegatten oder eingetragenen Partner –…
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