VersVG
Gliederung
ERSTER ABSCHNITT Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige.
Erstes Kapitel. Allgemeine Vorschriften.
§ 1c
Der Faktor Geschlecht darf – vorbehaltlich des § 93 Abs. 7 des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016 (VAG 2016), BGBl. I Nr. 34/2015 – nicht zu unterschiedlichen Prämien oder Leistungen für Frauen und Männer führen.
die eine Geschlechtsumwandlung auch bei Vorliegen von Krankheitswert und medizinischer Behandlungsnotwendigkeit vom Versicherungsschutz einer Krankheitskostenversicherung ausnimmt, diskriminiert intersexuelle und transgender Personen und verstößt gegen § 1c VersVG iVm § 32 Abs 2 GlBG.…
…§ 3 BGStG vorliegt und § 1d VersVG zur Anwendung gelangt. [13] 1.3 § 1d VersVG wurde ebenso wie § 1c VersVG mit dem VersRÄG 2012 eingeführt. Im Gegensatz zu letztgenannter Bestimmung, die die durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH ECLI:EU:C:2011:100, C-236…
…und die Klägerin im speziellen gröblich benachteiligend, weil bei einem Mann die Durchführung der Operation innerhalb von zwei Jahren möglich gewesen wäre. Gemäß § 1c VersVG dürfe das Geschlecht nicht zu unterschiedlichen Leistungen für Frauen und Männer führen. Die Beklagte könne sich daher gemäß § 15a VersVG nicht auf Art…
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