JudikaturOGH

RS0135528 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
AGB-Recht
07. August 2025

Eine Klausel, die eine Geschlechtsumwandlung auch bei Vorliegen von Krankheitswert und medizinischer Behandlungsnotwendigkeit vom Versicherungsschutz einer Krankheitskostenversicherung ausnimmt, diskriminiert intersexuelle und transgender Personen und verstößt gegen § 1c VersVG iVm  § 32 Abs 2 GlBG.

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