(1) Dieses Bundesgesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen Verbände für Straftaten verantwortlich sind und wie sie sanktioniert werden, sowie das Verfahren, nach dem die Verantwortlichkeit festgestellt und Sanktionen auferlegt werden. Straftat im Sinne dieses Gesetzes ist eine nach einem Bundes- oder Landesgesetz mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung; auf Finanzvergehen ist dieses Bundesgesetz jedoch nur insoweit anzuwenden, als dies im Finanzstrafgesetz, BGBl. Nr. 129/1958, vorgesehen ist.
(2) Verbände im Sinne dieses Gesetzes sind juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen.
(3) Keine Verbände im Sinne dieses Gesetzes sind
1. die Verlassenschaft;
2. Bund, Länder, Gemeinden und andere juristische Personen, soweit sie in Vollziehung der Gesetze handeln;
3. anerkannte Kirchen, Religionsgesellschaften und religiöse Bekenntnisgemeinschaften, soweit sie seelsorgerisch tätig sind.
BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 356 Feststellung von Rechtsverstößen, Nichtigerklärung und Verhängung von Sanktionen
…hat bei der Verhängung der Geldbuße die Schwere des Verstoßes, die Vorgangsweise des Auftraggebers sowie sinngemäß die Erschwerungs- und Milderungsgründe gemäß § 5 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes – VbVG, BGBl. I Nr. 151/2005, heranzuziehen. Geldbußen fließen dem Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (§ 2 des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes –…
StGB · Strafgesetzbuch
§ 163a Unvertretbare Darstellung wesentlicher Informationen über bestimmte Verbände
…Unvertretbare Darstellung wesentlicher Informationen über bestimmte Verbände § 163a. (1) Wer als Entscheidungsträger (§ 2 Abs. 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz – VbVG, BGBl. I Nr. 151/2005) eines in § 163c angeführten Verbandes oder sonst als von einem Entscheidungsträger mit der Informationsdarstellung Beauftragter in…
VbVG · Verbandsverantwortlichkeitsgesetz
§ 28 In-Kraft-Treten
…1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft. (2) Die Bestimmungen der §§ 1 Abs. 2, 13 Abs. 2…
Art. 24 Übergangsbestimmung
…ist. Nach Aufhebung eines Urteils infolge Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahrens oder infolge eines Einspruchs ist jedoch im Sinne der §§ 1, 61 StGB vorzugehen.…
EUStA-DG · Europäische Staatsanwaltschafts-Durchführungsgesetz
§ 10 Gerichtliche Zuständigkeit für Ermittlungsverfahren der EUStA
…25 bis 27 StPO, nach den §§ 197 und 198 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), BGBl. Nr. 21/1959, nach § 15 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG), BGBl. I Nr. 151/2005, oder nach § 29 des Jugendgerichtsgesetzes 1988 (JGG), BGBl. Nr. 599/1988, zuständig wäre. §…
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