VBKG
Gliederung
2. Abschnitt Tätigkeit der zuständigen Behörde
§ 7a Befugnisse der zuständigen Behörden im Zusammenhang mit Online-Schnittstellen
(1) Unbeschadet § 7 Abs. 1 kann die zuständige Behörde im Zusammenhang mit Online-Schnittstellen wegen eines Verstoßes nach der Verbraucherbehördenkooperationsverordnung gegen eine Unternehmerin bzw. einen Unternehmer beim Zivilgericht einen Antrag auf Unterlassung, Entfernung von Inhalten und Anzeige eines Warnhinweises nach Maßgabe des Art. 9 Abs. 4 Buchstaben a und g VBKVO einbringen.
(2) § 7 Abs. 2 gilt mit der Maßgabe, dass die Unternehmerin bzw. der Unternehmer eine Erklärung auf Unterlassung, Entfernung von Inhalten und Anzeige eines Warnhinweises nach den Vorgaben des Art. 9 Abs. 4 Buchstaben a und g VBKVO abgibt. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme und Stellungnahme nach Maßgabe des § 7 Abs. 3 ist auf Anträge nach Abs. 1 anzuwenden.
§ 7a VBKG · VBKG · Verbraucherbehördenkooperationsgesetz
§ 7a Befugnisse der zuständigen Behörden im Zusammenhang mit Online-Schnittstellen
…§ 7a. (1) Unbeschadet § 7 Abs. 1 kann die zuständige Behörde im Zusammenhang mit Online-Schnittstellen wegen eines Verstoßes nach der Verbraucherbehördenkooperationsverordnung gegen eine…
§ 4 Ausübung der Befugnisse
…Verbraucherbehördenkooperationsverordnung aus. Die Ausübung erfolgt 1. unmittelbar in eigener Verantwortung nach den §§ 6, 7 Abs. 2 und 3 und § 7a Abs. 2 sowie nach Art. 9 Abs. 3 Buchstabe d, Abs. 4 Buchstabe d, Abs. 7 und 8…
§ 13 Vollziehung
…9 , und 10 die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, 2. hinsichtlich der §§ 3, 4, 5, 6, 7, 7a, 7b und 8a Abs. 1 , der §§ 8c und 12 sowie des Anhangs die Bundesministerin bzw. der Bundesminister, in deren bzw. dessen…
§ 7b Ausübung von Befugnissen durch Befassung der Telekom-Control-Kommission
…Verstoß nach der Verbraucherbehördenkooperationsverordnung oder einen Verstoß gegen eine Erklärung der Unternehmerin bzw. des Unternehmers nach § 7 Abs. 2 oder § 7a Abs. 2 . (3) Die Voraussetzung nach Abs. 2 entfällt, sofern die bzw. der für den Verstoß nach der Verbraucherbehördenkooperationsverordnung verantwortliche Unternehmerin bzw. Unternehmer…
Rückverweise