§ 94e — VBG
Wurde eine Vertragsbedienstete oder ein Vertragsbediensteter eines bisherigen Landesschulrates oder des Stadtschulrates für Wien im Zuge der Einrichtung der Bildungsdirektionen gemäß dem BD EG mit einem niedriger bewerteten Arbeitsplatz betraut oder wurde ihr oder sein Arbeitsplatz einer niedrigeren Bewertungsgruppe derselben Entlohnungsgruppe zugeordnet, ist auf sie oder ihn § 69 mit der Maßgabe anzuwenden, dass § 69 Abs. 2 erster Satz für die Dauer von acht Jahren ab dieser Betrauung bzw. Zuordnung, längstens bis 31. Dezember 2026 nicht anzuwenden ist.
§ 94e VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 94e Vertragsbedienstetengesetz 1948
…6. Unterabschnitt Vertragsbedienstete des Verwaltungsdienstes und Vertragsbedienstete des handwerklichen Dienstes § 94e. Wurde eine Vertragsbedienstete oder ein Vertragsbediensteter eines bisherigen Landesschulrates oder des Stadtschulrates für Wien im Zuge der Einrichtung der Bildungsdirektionen gemäß dem BD EG mit…
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