(1) Der oder dem Vertragsbediensteten des Schulqualitätsmanagements gebührt eine monatliche Vergütung in der Höhe von 3,5% ihres oder seines Entgeltes.
(2) Auf die nach Abs. 1 gebührende Vergütung sind gemäß § 22 Abs. 1 erster Satz anzuwenden:
1. § 15 Abs. 1 letzter Satz GehG,
2. § 15 Abs. 4 und 5 GehG,
3. § 15a Abs. 2 GehG.
Rückverweise
VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 48x Vergütung Schulqualitätsmanagement
(1) Der oder dem Vertragsbediensteten des Schulqualitätsmanagements gebührt eine monatliche Vergütung in der Höhe von 3,5% ihres oder seines Entgeltes. (2) Auf die nach Abs. 1 gebührende Vergütung sind gemäß § 22 Abs. 1 erster Satz anzuwenden: 1. § 15 Abs. 1 letzter Satz GehG, 2. § 15 Abs. 4 und 5…
§ 48y Vorübergehende Betrauung mit Aufgaben des Schulqualitätsmanagements
…Entgelts, auf das die Lehrperson Anspruch hätte, wenn sie zur Vertragsbediensteten oder zum Vertragsbediensteten des Schulqualitätsmanagements bestellt worden wäre. Auf diese Vergütung ist § 48x Abs. 2 anzuwenden. (4) Durch die Dienstzulage und die Vergütung sind alle Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht, die auf Grund der Betrauung mit…