(1) § 39a und § 39b BDG 1979 ist auf Vertragsbedienstete anzuwenden.
(2) Abs. 1 ist abweichend vom § 1 auf alle Bundesbediensteten anzuwenden, die nicht Beamte sind.
§ 37a PVG · PVG · Bundes-Personalvertretungsgesetz
§ 37a
…mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die am Stichtag gemäß § 15 Abs. 2 1. gemäß § 39a BDG 1979 oder gemäß § 6b VBG zu einer im Rahmen der europäischen Integration oder der OECD bestehenden Einrichtung entsandt sind oder 2. gemäß § 1 des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und…
BMaA-Grundausbildungsverordnung
§ 7 Praktische Verwendung
…Stage“). (3) Zur Verwendung auf Rotationsarbeitsplätzen außerhalb der Bundesverwaltung bedarf es der Zustimmung der/des Auszubildenden ( § 39a BDG 1979 , § 6b VBG 1948). (4) Die praktische Verwendung am Erstarbeitsplatz, auf Rotationsarbeitsplätzen und die praktische Verwendung gemäß Abs. 2 ist verpflichtend und gilt als Dienst.…
Grundausbildungsverordnung - BMFWF
§ 7 Praktische Verwendung
…absolvieren. (5) Zur Verwendung auf Rotationsarbeitsplätzen außerhalb der Bundesverwaltung bedarf es der Zustimmung der oder des Auszubildenden (§ 39a BDG 1979, § 6b VBG). (6) Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter kann Bediensteten der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A2, B und v2 auf begründeten Antrag nach Befassung der oder des unmittelbaren…
§ 36a VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 36a Abschnitt Ia
…soweit in diesem Abschnitt nicht anderes bestimmt ist, der Abschnitt I mit Ausnahme von § 4 Abs. 4, §§ 6 bis 6b , § 7a, §§ 8a bis 15a , § 17, § 19, § 20 , soweit er sich auf die §§…
Grundausbildungsverordnung – BMB
§ 12 Jobrotation
…1. (6) Zur Verwendung auf Rotationsarbeitsplätzen außerhalb der Bundesverwaltung bedarf es der Zustimmung der oder des Auszubildenden ( § 39a BDG 1979 , § 6b VBG ).…
Anl. 4 BFG 2019 · BFG 2019 · Bundesfinanzgesetz 2019
Anl. 4 Allgemeine Bestimmungen
…während eines Finanzjahres überschritten werden. (2) Dienstverhältnisse, die vom Dienstrecht der Bundesbediensteten nicht umfasst sind, insbesondere Dienstverhältnisse gemäß § 1 Abs. 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG 1948), BGBl. Nr. 86/1948 idgF, sowie Ausbildungsverhältnisse und Lehrverhältnisse bis zum Ablauf der Weiterverwendungspflicht finden im Personalplan keine Berücksichtigung. (3) Zur Besetzung…
Grundausbildungsverordnung-BKA
§ 6 Praktische Verwendung
…erfolgen. (2) Zur Verwendung auf Rotationsarbeitsplätzen außerhalb der Bundesverwaltung bedarf es der Zustimmung der Auszubildenden/des Auszubildenden (§ 39a BDG 1979, § 6b VBG 1948). (3) Die praktische Verwendung auf dem Stammarbeitsplatz und auf den Rotationsarbeitsplätzen ist verpflichtend und gilt als Dienst.…
Anl. 2 BFG 2006 · BFG 2006 · Bundesfinanzgesetz 2006
Anl. 2 1. Gliederung des Stellenplanes
…den Planstellenbereichen 1270 bis 1270 bis 1294 Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II L, die ausschließlich in nicht gesicherter Verwendung gemäß § 42b Abs. 2 Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), stehen, aufgenommen werden. Die dafür erforderliche Anzahl der Gesamtjahresarbeitsleistungen ist vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister…
Anl. 4 BFG 2018 · BFG 2018 · Bundesfinanzgesetz 2018
Anl. 4 Allgemeine Bestimmungen
…eines Finanzjahres überschritten werden. (2) Dienstverhältnisse, die vom Dienstrecht der Bundesbediensteten nicht umfasst sind, insbesondere Dienstverhältnisse gemäß § 1 Abs. 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG 1948), BGBl. Nr. 86/1948 idgF, sowie Ausbildungsverhältnisse und Lehrverhältnisse bis zum Ablauf der Weiterverwendungspflicht finden im Personalplan keine Berücksichtigung. (3) Zur…
Anl. 4 BFG 2024 · BFG 2024 · Bundesfinanzgesetz 2024
Anl. 4 Allgemeine Bestimmungen
…während eines Finanzjahres überschritten werden. (2) Dienstverhältnisse, die vom Dienstrecht der Bundesbediensteten nicht umfasst sind, insbesondere Dienstverhältnisse gemäß § 1 Abs. 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG 1948), BGBl. Nr. 86/1948 idgF, sowie Ausbildungsverhältnisse und Lehrverhältnisse bis zum Ablauf der Weiterverwendungspflicht finden im Personalplan keine Berücksichtigung. (3) Zur Besetzung…
Anl. 4 BFG 2023 · BFG 2023 · Bundesfinanzgesetz 2023
Anl. 4 Allgemeine Bestimmungen
…während eines Finanzjahres überschritten werden. (2) Dienstverhältnisse, die vom Dienstrecht der Bundesbediensteten nicht umfasst sind, insbesondere Dienstverhältnisse gemäß § 1 Abs. 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG 1948), BGBl. Nr. 86/1948 idgF, sowie Ausbildungsverhältnisse und Lehrverhältnisse bis zum Ablauf der Weiterverwendungspflicht finden im Personalplan keine Berücksichtigung. (3) Zur Besetzung…
Grundausbildungsverordnung-BML
§ 9 Jobrotation
…Jobrotation nicht verpflichtend. (2) Zur Verwendung auf einem Rotationsarbeitsplatz außerhalb der Bundesverwaltung bedarf es gemäß § 39a BDG 1979 und gemäß § 6b VBG 1948 der Zustimmung der/des Auszubildenden. (3) Die Jobrotation ist für Bedienstete der Zentralstelle obligatorisch und für Bedienstete an den Dienststellen nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten…
Anl. 2 BFG 2005 · BFG 2005 · Bundesfinanzgesetz 2005
Anl. 2 1. Gliederung des Stellenplanes
…können in den Planstellenbereichen 1270 bis 1294 Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II L, die ausschließlich in nicht gesicherter Verwendung gemäß § 42b Abs. 2 Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), stehen, aufgenommen werden. Die dafür erforderliche Anzahl der Gesamtjahresarbeitsleistungen ist vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister…
Anl. 4 BFG 2020 · BFG 2020 · Bundesfinanzgesetz 2020
Anl. 4 Allgemeine Bestimmungen
…während eines Finanzjahres überschritten werden. (2) Dienstverhältnisse, die vom Dienstrecht der Bundesbediensteten nicht umfasst sind, insbesondere Dienstverhältnisse gemäß § 1 Abs. 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG 1948), BGBl. Nr. 86/1948 idgF, sowie Ausbildungsverhältnisse und Lehrverhältnisse bis zum Ablauf der Weiterverwendungspflicht finden im Personalplan keine Berücksichtigung. (3) Zur Besetzung…
Anl. 2 BFG 2003 · BFG 2003 · Bundesfinanzgesetz 2003
Anl. 2 1. Gliederung des Stellenplanes
…können in den Planstellenbereichen 1270 bis 1294 Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II L, die ausschließlich in nicht gesicherter Verwendung gemäß § 42b Abs. 2 Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), stehen, aufgenommen werden. Die dafür erforderliche Anzahl der Gesamtjahresarbeitsleistungen ist vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister…
Anl. 4 BFG 2021 · BFG 2021 · Bundesfinanzgesetz 2021
Anl. 4 Allgemeine Bestimmungen
…während eines Finanzjahres überschritten werden. (2) Dienstverhältnisse, die vom Dienstrecht der Bundesbediensteten nicht umfasst sind, insbesondere Dienstverhältnisse gemäß § 1 Abs. 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG 1948), BGBl. Nr. 86/1948 idgF, sowie Ausbildungsverhältnisse und Lehrverhältnisse bis zum Ablauf der Weiterverwendungspflicht finden im Personalplan keine Berücksichtigung. (3) Zur Besetzung…
Anl. 4 BFG 2022 · BFG 2022 · Bundesfinanzgesetz 2022
Anl. 4 Allgemeine Bestimmungen
…während eines Finanzjahres überschritten werden. (2) Dienstverhältnisse, die vom Dienstrecht der Bundesbediensteten nicht umfasst sind, insbesondere Dienstverhältnisse gemäß § 1 Abs. 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG 1948), BGBl. Nr. 86/1948 idgF, sowie Ausbildungsverhältnisse und Lehrverhältnisse bis zum Ablauf der Weiterverwendungspflicht finden im Personalplan keine Berücksichtigung. (3) Zur Besetzung…
Anl. 2 BFG 2004 · BFG 2004 · Bundesfinanzgesetz 2004
Anl. 2 1. Gliederung des Stellenplanes
…können in den Planstellenbereichen 1270 bis 1294 Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II L, die ausschließlich in nicht gesicherter Verwendung gemäß § 42b Abs. 2 Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), stehen, aufgenommen werden. Die dafür erforderliche Anzahl der Gesamtjahresarbeitsleistungen ist vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister…
Anl. 2 BFG 2008 · BFG 2008 · Bundesfinanzgesetz 2008
Anl. 2 1. Gliederung des Stellenplanes
…getragenen Projekts zu einer außerhalb dieser gelegenen Einrichtung gemäß § 39a Abs. 1 Z 4 BDG 1979 oder gemäß § 6b Abs. 1 VBG entsendet ist. m) auf seinen Antrag hin gemäß § 78b BDG 1979 für die Dauer dieser Funktion unter Entfall der Bezüge außer Dienst…
Grundausbildungsverordnung-BKA
§ 7 Praktische Verwendung
…erfolgen. (2) Zur Verwendung auf Rotationsarbeitsplätzen außerhalb der Bundesverwaltung bedarf es der Zustimmung der Auszubildenden/des Auszubildenden (§ 39a BDG 1979, § 6b VBG 1948). (3) Die praktische Verwendung auf dem Stammarbeitsplatz und auf den Rotationsarbeitsplätzen ist verpflichtend und gilt als Dienst.…
Anl. 2 BFG 2007 · BFG 2007 · Bundesfinanzgesetz 2007
Anl. 2 1. Gliederung des Stellenplanes
…getragenen Projekts zu einer außerhalb dieser gelegenen Einrichtung gemäß § 39a Abs. 1 Z 4 BDG 1979 oder gemäß § 6b Abs. 1 VBG entsendet ist, m) auf seinen Antrag hin gemäß § 78b BDG 1979 für die Dauer dieser Funktion unter Entfall der Bezüge außer Dienst…
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