§ 48x Vergütung Schulqualitätsmanagement
In Kraft seit 01. Januar 2019
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VBG
Gliederung
Monatsentgelt des Entlohnungsschemas II
§ 48x Vergütung Schulqualitätsmanagement
(1) Der oder dem Vertragsbediensteten des Schulqualitätsmanagements gebührt eine monatliche Vergütung in der Höhe von 3,5% ihres oder seines Entgeltes.
(2) Auf die nach Abs. 1 gebührende Vergütung sind gemäß § 22 Abs. 1 erster Satz anzuwenden:
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