VBG
Gliederung
Monatsentgelt des Entlohnungsschemas II
§ 21 Entlohnung bei Teilzeitbeschäftigung
(1) Nicht vollbeschäftigte Vertragsbedienstete erhalten den ihrer Arbeitszeit entsprechenden Teil des Monatsentgelts.
(2) § 12f GehG ist sinngemäß anzuwenden.
§ 21 VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 21 Entlohnung bei Teilzeitbeschäftigung
…§ 21. (1) Nicht vollbeschäftigte Vertragsbedienstete erhalten den ihrer Arbeitszeit entsprechenden Teil des Monatsentgelts. (2) § 12f GehG ist sinngemäß anzuwenden.…
Art. 10 Artikel X
…fällt. (3) Mit 1. Oktober 1988 sind Vertragsassistenten im Sinne des Abschnittes IV des Hochschulassistentengesetzes 1962 Vertragsassistenten im Sinne des Abschnittes III des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 . Vertragsassistenten, auf die bisher nur § 21 Abs. 2 des Hochschulassistentengesetzes 1962 anzuwenden war, können die Entlohnungsstufen 6 bis 8 nach Maßgabe des für sie geltenden Vorrückungsstichtages erreichen, jedoch die…
§ 49j Entgelt
…Jahresbruttobetrag in einem Rahmen von 43 952,5 € bis 131 857,6 € zu vereinbaren. (2) Bei Teilbeschäftigung gebührt nach § 21 der entsprechende Anteil. (3) Das Jahresentgelt ist in 14 gleiche Teile zu teilen, zwölf davon sind als Monatsentgelt, zwei als Sonderzahlungen nach § 8a…
§ 36a Abschnitt Ia
… 20 , soweit er sich auf die §§ 49 bis 50e BDG 1979 bezieht, §§ 20a bis 20c , § 21 Abs. 2, §§ 22 bis 23 , § 24 Abs. 2, 3 und 9, § 24a, §§ 25…
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