BundesrechtBundesgesetzeBundesgesetz gegen den unlauteren WettbewerbII. ABSCHNITT VERWALTUNGSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN1. Verbot des Abschlusses von Verträgen nach dem Schneeballsystem und glückspielartiger Formen des Vertriebes von Waren§ 29

§ 29

In Kraft seit 01. Januar 2002
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