UWG
Gliederung
I. ABSCHNITT ZIVILRECHTLICHE UND STRAFRECHTLICHE BESTIMMUNGEN
1. Handlungen unlauteren Wettbewerbes Unlautere Geschäftspraktiken
§ 13 Zivilrechtliche Ansprüche im Falle des § 10
Wer dem § 10 zuwiderhandelt, kann außerdem auf Unterlassung und Schadenersatz im Sinne des § 16 Abs. 2 in Anspruch genommen werden.
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