UrhG
Gliederung
Teil 2 Verwandte Schutzrechte
Abschnitt 3 Schutz des ausübenden Künstlers
§ 74 Anerkennung als ausübender Künstler
(1) Der ausübende Künstler hat das Recht, in Bezug auf seine Darbietung als solcher anerkannt zu werden. Er kann dabei bestimmen, ob und mit welchem Namen er genannt wird.
(2) Haben mehrere ausübende Künstler gemeinsam eine Darbietung erbracht und erfordert die Nennung jedes einzelnen von ihnen einen unverhältnismäßigen Aufwand, so können sie nur verlangen, als Künstlergruppe genannt zu werden. Hat die Künstlergruppe einen gewählten Vertreter (Vorstand), so ist dieser gegenüber Dritten allein zur Vertretung befugt. Hat eine Gruppe keinen Vorstand, so kann das Recht nur durch den Leiter der Gruppe, mangels eines solchen nur durch einen von der Gruppe zu wählenden Vertreter geltend gemacht werden. Das Recht eines beteiligten ausübenden Künstlers auf persönliche Nennung bleibt bei einem besonderen Interesse unberührt.
(3) § 10 Abs. 1 gilt entsprechend.
§ 74 UrhG · UrhG · Urheberrechtsgesetz
§ 74 Schutzrecht.
(1) Wer ein Lichtbild aufnimmt (Hersteller), hat mit den vom Gesetz bestimmten Beschränkungen das ausschließliche Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen, durch Rundfunk zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, es …
§ 116 Inkrafttreten von Novellen
…1. November 2013 in zumindest einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums noch geschützt ist. (3) Hat der Urheber (§ 10 Abs. 2 UrhG) vor dem 1. November 2013 ein Werknutzungsrecht begründet, eine Werknutzungsbewilligung erteilt oder über einen gesetzlichen Vergütungsanspruch verfügt, so erstreckt sich diese Verfügung…
§ 115 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union
…Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 11/2015 und den Verweisen auf diese Bestimmungen in § 72 Abs. 2, § 74 Abs. 7, § 76 Abs. 6 und § 76a Abs. 5 wird die Richtlinie 2012/28/EU über bestimmte…
§ 86 Anspruch auf angemessenes Entgelt.
…auf eine nach dem § 72 dem Veranstalter vorbehaltene Verwertungsart benutzt, 4. ein Lichtbild oder einen Schallträger auf eine nach den §§ 74 oder 76 dem Hersteller vorbehaltene Verwertungsart benutzt, 5. eine Rundfunksendung auf eine nach § 76a dem Rundfunkunternehmer vorbehaltene Verwertungsart benutzt, 6. eine Datenbank…
Art. 5 UrhG-Nov. 1996 · UrhG-Nov. 1996 · Urheberrechtsgesetz-Novelle 1996
Art. 5 Ausstellen
…2 und 3 UrhG vor dem 1. April 1996 erloschen ist. Dies gilt auch für die entsprechende Geltung der angeführten Bestimmung nach § 74 Abs. 7 UrhG in der Fassung dieses Bundesgesetzes.…
§ 34a BUAG · BUAG · Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
§ 34a Ausstellung einer BauID Karte
… 74 vom 04.03.2021 S. 35 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO ). Überdies steht der Benutzung eines Lichtbildwerks oder eines Lichtbilds im Sinne des § 74 des Urheberrechtsgesetzes , BGBl. Nr. 111/1936, zu diesem Zweck das Urheberrecht nicht entgegen. (3) Die BauID Karte ist mit einer technisch geeigneten Funktion zum Datenaustausch auszustatten…
§ 45 BBG · BBG · Bundesbehindertengesetz
§ 45
…und Behindertenwesen Verantwortlicher nach Art. 4 Z 7 DSGVO . Überdies steht der Benutzung eines Lichtbildwerks oder eines Lichtbilds im Sinne des § 74 des Urheberrechtsgesetzes , BGBl. I Nr. 111/1936, in der jeweils geltenden Fassung zu diesem Zweck das Urheberrecht nicht entgegen. (1b) Sofern in den Beständen nach…
§ 31a ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 31a Grundlagen des Elektronischen Verwaltungssystems (ELSY)
…der Dachverband Verantwortlicher nach Art. 4 Z 7 DSGVO . Überdies steht der Benutzung eines Lichtbildwerks oder eines Lichtbilds im Sinne des § 74 des Urheberrechtsgesetzes , BGBl. I Nr. 111/1936, zu diesem Zweck das Urheberrecht nicht entgegen. (9) Sofern in den Beständen nach Abs. 8 Z …
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