Auf die Unkenntnis von Tatsachen und Rechten, die aus den Karteien sowie aus den dort verzeichneten Urkunden ersichtlich sind, sowie auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Karteien kann sich niemand berufen.
Rückverweise
UHU-VO 2022 · Urkundenhinterlegungsumstellungs-Verordnung 2022
§ 4
…GOG). (2) In der Aufschrift der umgestellten Karteikarte ist darauf hinzuweisen, dass sich niemand auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Karteien berufen kann (§ 20 UHG). Bei der Anführung der Eigentümer ist durch das Wort „angeblich“ oder in anderer geeigneter anderer Weise darauf aufmerksam zu machen, dass der Erwerb…
UHG · Urkundenhinterlegungsgesetz
§ 32
…Der § 20 ist anzuwenden.…
§ 38
…auch in den Karteien zu verzeichnen (Verzeichnungsantrag). Diese Verzeichnung ist auf der Urkunde ersichtlich zu machen. Erworbene Rechte werden hierdurch nicht erweitert. Der § 20 ist anzuwenden, sofern die bereits hinterlegte Urkunde in den Karteien verzeichnet worden ist.…