§ 5 Anwendungsbereich der weiteren Bücher
§ 5 Anwendungsbereich der weiteren Bücher — UGB
§ 5 Anwendungsbereich der weiteren Bücher — UGB
Anmerkung
EG: Art. 9, BGBl. I Nr. 50/2013
Zuerst erschienen durch
dRGBl. S 219/1897 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2013
Inkrafttretungsdatum
16. März 2013
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40148640
Zuletzt nach Updates gesucht am
Der Anwendungsbereich des Zweiten Buches ergibt sich für offene Gesellschaften aus § 105, für Kommanditgesellschaften aus § 161 und für stille Gesellschaften aus § 179. Der Anwendungsbereich des Dritten Buches ergibt sich aus § 189, der des Vierten Buches aus § 343, für dessen Achten Abschnitt aber aus § 455, und der des Fünften Buches aus den §§ 1 bis 3.
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